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1. Bauorhaben, allgemeine Angaben 1. Bauvorhaben, allgemeine Angaben
Renovierung und Umbau von Werkstatt- und Verwaltungsflächen im Nordwesten Berlins
1.1 Adresse
Eichborndamm 141-165, 13403 Berlin
1.2 Projektbeteiligte
Bauherr:
AVENTOS Beta Objektgesellschaft mbH, Geschwister-Scholl-Straße 5, 10117 Berlin
Ausführungsplanung:
&MICA GmBH, Karl-Marx-Allee 90a, 10243 Berlin
1.3 Baubeschreibungen
Auf dem Grundstück sind insgesamt fünf Gebäudeteile verortet. Diese sind im Folgenden in Bauteil A, B, C, D, E und F gegliedert. Bauteil A steht separiert im Süden des Grundstücks, die anderen Bauteile schließen sich zu einem Gebäudekomplex zusammen.
Bauteil A
Das denkmalgeschützte Werkstatt- und Verwaltungsgebäude als Solitärbau aus dem Jahr 1912/1915 mit der Bezeichnung A hat die Außenmaße von ca. 87 x 20 m.
Das Bauteil A weist eine lichte Raumhöhe von ca. 4,40 m im EG;
3,60 m im 1. OG und 3,20 bis 5,50 m im 2. OG (Höhe Traufe Innenbereich bis UK First).
Das Gebäude ist 2-geschossig und teilweise unterkellert.
Die Geschossdecken sind klassische Preußische Kappendecken.
Bauteil B
Das denkmalgeschützte Werkstatt- und Verwaltungsgebäude aus dem Jahr 1915 mit der Bezeichnung B hat die Außenmaße parallel zum Eichborndamm von ca. 230m und 9,50m Gebäudetiefe Richtung Halle D1 und D4. Das Bauteil B weist eine lichte Raumhöhe von ca. 4,90m im EG, 3,40m - 4,25m im 1.OG und 0,70-5,90m im 2.OG auf.
Das Gebäude ist größtenteils 2 Geschossig und nicht unterkellert.
Die Geschossdecken sind aus Steineisendecken (vgl. Kleinesche Decke) ausgeführt.
1. Bauorhaben, allgemeine Angaben
2. Leistungsumfang 2. Leistungsumfang
Aussentüren Alu-Rohrramen-Türen
Der Bieter hat sich zwingend vor Ort über die Gesamtmaßnahme per Sichtung und Führung zu erkundigen.
Bei Angebotslegung wird vorausgesetzt, dass der Bieter die Maßnahmen vor Ort gesehen hat.
2. Leistungsumfang
3. Termine 3. Termine
Die Terminplanung sieht vor, dass die Arbeiten im Bauteil B am Treppenhaus B6 beginnen und sukzessive von Treppenhaus zu Treppenhaus voranschreiten. Die Arbeiten können auch parallel ausgeführt werden.
Ausführungsbeginn: 3 Tage nach Auftragserteilung
Fertigstellung:März 2026
3. Termine
4. Angaben zur Baustelle 4. Angaben zur Baustelle
Baustelleneinrichtung und Transportwege:
- Anlieferung über Eichborndamm.
Die Situation der Einbahnstraße für Bauteil B und D1-4 ist zwingend zu beachten.
Das Solitärgebäude hat eine separate Zufahrt über den Eichborndamm.
Das Solitärgebäude verfügt über 3 Treppenhäuser von Hofniveau bis 2.Obergeschoss.
- Die gesamten Wege auf dem Grundstück sind einzukalkulieren
- auf dem Grundstück ist Lagerfläche vorhanden, Abstimmung mit Objektüberwachung vor Ort
- Der Bieter ist für die Logistik auf der Baustelle eigenverantwortlich. Es steht kein Krahn für das Einbringen von Materialien in das Dach zur Verfügung.
- Baustellenbeleuchtung geht auf Kosten des AN und ist in die Preise einzukalkulieren
- WCs werden vor Ort zur Verfügung gestellt.
- Parkplatzflächen sowie Containerstellflächen sind vorhanden, Abstimmung mit Objektüberwachung vor Ort
- Die außenseitigen Gerüste sowie das Kederdach als Witterungsschutz werden bauseits zur Verfügung gestellt.
Die vom AN für die folgenden Posten zu zahlende Vergütung wird von den Abschlagssummen sowie von
der Schlussrechnungssumme (jeweils netto) einbehalten. Sie beträgt pauschal:
- für den Strom, Wasser, Baufeinreinigung 0,2% des Bruttoauftragssumme,
- für die Bauleistungsversicherung 0,1 % der Bruttoauftragssumme,
Der Betrag, also insg. 0,3% der Bruttoauftragssumme, wird pauschal bei der Schlussrechnung abgezogen.
4. Angaben zur Baustelle
5. Allgemeine Vertragsbedingungen 5. Allgemeine Vertragsbedingungen
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB Teil B sowie die Allgemeinen Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen VOB Teil C in der bei der Angebotsabgabe gültigen Fassung.
Ergänzend zu den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen werden folgende Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen zum Vertragsbestandteil:
5.1 Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Bieter mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen.
Der zugehörige aktuelle Planungsstand (Architektur und Tragwerksplanung) ist in statisch-konstruktiver Hinsicht und insbesondere hinsichtlich der baulichen Umsetzbarkeit vom Bieter eingehend zu prüfen. Alle Aspekte des Bauens bzw. Detailpunkte die zu einer Behinderung seines späteren Bau-Solls führen würden, sind im Rahmen der Bietergespräche darzulegen und vor Vertragsunterzeichnung gemeinsam mit den involvierten Planern zu klären.
5.2 Alle Maße sind vom AN eigenverantwortlich an der Baustelle zu prüfen. Abweichungen zu übergebenen Planungs- und Ausführungsunterlagen oder örtlichen Gegebenheiten sind umgehend nach Feststellung der Bauleitung mitzuteilen.
5.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet Bautagesberichte zu führen und diese dem Auftraggeber wöchentlich zu übergeben. Sie müssen die Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, insbesondere über
Wetter, Temperaturen,
Zahl und Qualifizierung der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte,
Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte,
Zu- und Abgang von Hauptbaustoffen und Großgeräten,
Art, Umfang und Ort der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Trocknungsszeiten und dgl.),
Zustandsfeststellungen nach VOB/B § 4 Nr. 10 und §12 Nr. 2,
Behinderung und Unterbrechung der Ausführung,
Arbeitseinstellung, mit Angabe der Gründe,
Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse.
Bei Behinderung und Unterbrechung der Ausführung sowie Arbeitseinstellung sind auch die Gründe hierfür anzugeben.
5.4 Alle Positionen sind mit Herstellung, Lieferung und Montage zu kalkulieren.
5.5. Materialien weisen teilweise Schadstoffe auf, siehe Schadstoffgutachten in den Anlagen.
Die fachgerechte Entsorgung ist in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren.
5. Allgemeine Vertragsbedingungen
6. Besondere Vertragsbedingungen des AG 6. Besondere Vertragsbedingungen des AG
Aus einer zeitlich versetzten oder abschnittsweisen Ausführung von Teilleistung innerhalb des vertraglich vereinbarten Leistungszeitraumes und -umfanges resultiert kein Anspruch auf besondere Vergütung.
Vertragsstrafe
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der vereinbarten Vertragsfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jede Kalenderwoche des Verzugs 0,4 %der Auftragssumme ohne Umsatzsteuer zu zahlen.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der im Auftragsschreiben genannten
Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
Abnahme
Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden Protokolls.
Stundenlohnarbeiten
Für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen (Nachträge) gilt § 2 Abs. 6 VOB/B. Für diese sind grundsätzlich mengenbezogene Einheitspreise anzubieten. Eine Abrechnung als Stundenlohnarbeiten ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Abrechnung und Zahlungsmodalitäten
Durch den Auftraggeber werden keine Vorauszahlungen geleistet.
Abschlagsrechnung sind in zeitlichen Abständen nicht unter 4 Wochen einzureichen.
Der Auftraggeber favorisiert die Gewährung eines Skontos durch den Auftragnehmer auf die vereinbarte Vergütung jeder einzelnen vertragsgemäß gestellten Abschlags- oder Schlussrechnung bei Zahlung innerhalb der vereinbarten Skontierungsfrist.
Die Skontierungsfrist beginnt jeweils mit Freigabe der geprüften Abschlags- bzw. Schlussrechnung durch den Architekt und beträgt für Abschlagszahlungen 10 Kalendertage. Zahlungen sind rechtzeitig geleistet, wenn der Auftraggeber sie innerhalb der Skontierungsfrist veranlasst hat.
Sicherheitsleistungen
Sicherheit für die Vertragserfüllung beträgt 10 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer).
Wird die Sicherheit nicht durch Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft geleistet, wird ein anteiliger Betrag von 10 % von jeder Abschlagszahlung (inkl. Umsatzsteuer) einbehalten.
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 5 % der Netto-Schlussrechnungssumme.
Änderung der Vertragspreise
Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln, Material- und Transportgleitklauseln, werden nicht vereinbart. Die vereinbarten Preise sind Festpreise.
6. Besondere Vertragsbedingungen des AG
7. besondere Vertragsbedingungen - DGNB Zertifizierung Zielsetzung
Für das Projekt wird eine DGNB-Zertifizierung mit der Zielstellung "GOLD" in der Version Sanierung 2021 angestrebt. Weiterhin wird eine Verifikationsprüfung zur Konformität mit den Anforderungen der EU-Taxonomie angestrebt. Dadurch bedingt gelten Anforderungen in verschiedenen Bereichen, darunter Material- und Baustoffwahl, Baustelle, Inbetriebnahme, etc..
Der AN hat alle hierfür erforderlichen Leistungen mit zu erbringen und in die EPs (Einheitspreise) einzukalkulieren. Der AN muss ggf. an erforderlichen Besprechungen/Abstimmungsterminen hierzu teilnehmen.
Die Anlage "BRICK-DGNB-Hinweis.PDF" ist zu beachten und als Bestandsteil des Auftrags zu betrachten.
7. besondere Vertragsbedingungen - DGNB Zertifizierung
8. Anlagen zum LV 7. Anlagen:
Die nachfolgend aufgeführten und dem Leistungsverzeichnis angefügten Planunterlagen gelten als Kalkulationsgrundlage.
Hinweis: Die Pläne sind nicht zur Ausführung freigegeben.
Anlagen:
Anlage 2_DGNB-Vorbemerkung
BRI_A_4_XX_LP_XX-01_F02
Bauteil A
251103_BT-A_Leitdetail Außentüren
BRI_A_5_A_AN_NO-01_V00.pdf
BRI_A_5_A_AN_NO-02_V00.pdf
BRI_A_5_A_AN_NW_V00.pdf
BRI_A_5_A_AN_SO_V00.pdf
BRI_A_5_A_AN_SW-01_V00.pdf
BRI_A_5_A_AN_SW-02_V00.pdf
BRI_A_5_A_GR_E0-01_F04 - IA.pdf
BRI_A_5_A_GR_E0-02_F04 - IA.pdf
BRI_A_5_A_LI_TU-03_V.pdf
Bauteil B
251030_BT-B_Leitdetail Außentüren.pdf
BRI_A_5_B_AN_SO_V.pdf
BRI_A_5_B_GR_E0-00_F05 - IA.pdf
BRI_A_5_B_LI_TU-03_V.pdf
8. Anlagen zum LV
01 Alu-Rohrrahmentüren
01
Alu-Rohrrahmentüren
Übergabestelle für das Gewerk Elektro Die Übergabestelle für das Gewerk Elektro befindet sich
an der vorgesehenen Übergabedose im Bereich der Tür.
Ab dieser Dose erfolgt die weitere Ausführung der elektrischen
Leitungsführung sowie die Anbindung durch das Gewerk Elektro.
Die brandschutztechnische Durchführung der Leitungen
bis zur Übergabedose erfolgt bauseits bzw. durch das vorgelagerte Gewerk.
Übergabestelle für das Gewerk Elektro
Hinweistext zu Notausgängen und Obentürschließern Notausgänge:
Bei allen im Leistungsverzeichnis beschriebenen Türen muss die mindestlichte von 90cm zwingende eingehalten werden. Dies ist in den Werk- und Montageplänen nachzuweisen.
Obentürschließer:
Die Obentürschließer müssen gemäß Barrierefreiheit DIN EN 12217 die Bedienkräfte Klasse 3 einhalten.
Angebotenes Produkt Obentürschließer:
Hinweistext zu Notausgängen und Obentürschließern
Produktwahl Angebotene Produkte:
Herstellerfirma:
Produktlinie:
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Produktwahl
01.01 Bauteil A
01.01
Bauteil A
01.02 Bauteil B
01.02
Bauteil B
01.03 Werk- und Montageplanung
01.03
Werk- und Montageplanung