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Net total EUR
Vertragsbedingungen - Außenputz 10/2023 Angebotsgrundlagen
Das Angebot muss vollständig sein.
Mit dem eingereichten Angebot bekundet der Bieter sein volles Einverständnis zu den in der Ausschreibung genannten Grundlagen.
Mit der Angebotsabgabe ist der Bieter für eine Frist von mindestens 30 Kalendertagen, gerechnet vom Ende der Angebotsfrist, in vollem Umfang an sein Angebot gebunden.
Nach Prüfung der Angebotsunterlagen wird der Zuschlag durch den Auftraggeber für die ausgeschriebene Leistung erteilt.
Vertragsgrundlagen (in Auszügen)
Die Regelungen der VOB Teil B: "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" sowie der VOB Teil C "Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)" geltend in der zum Zeitpunkt des wirksamen Vertragsschlusses geltenden Fassung als vereinbart, soweit individualvertraglich nichts Abweichendes vereinbart wurde. Sofern individualvertraglich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden, gehen diese den Bestimmungen der VOB Teil B und VOB Teil C ausdrücklich vor. Subsidiär und vertragsergänzend gelten die Bestimmungen der VOB Teil B und VOB Teil C.
Etwaige "Allgemeine Geschäftsbedingungen" des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass mindestens ein weisungsbefugter, deutschsprachiger Mitarbeiter dauerhaft vor Ort ist.
Soweit der Auftragnehmer nicht gewährleistet, dass dauerhaft ein weisungsbefugter, deutschsprachiger Mitarbeiter vor Ort ist, wird der Auftraggeber ohne weitere Ankündigung die notwendige Kommunikation durch die Herbeiziehung eines Dolmetschers veranlassen. Die hierdurch entstehenden Kosten hat der Auftragnehmer zu tragen.
Vertragsstrafe
Gerät der Auftragnehmer mit den vereinbarten Ausführungsfristen in Verzug, hat er für jeden Arbeitstag der schuldhaften Fristüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3% auf den jeweils entfallenen Endbetrag der Bruttoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe ist in der Gesamthöhe auf maximal 5% der Bruttoauftragssumme begrenzt.
Dem Auftraggeber bleibt die Geltendmachung über die Vertragsstrafe hinausgehender Schadensersatzansprüche vorbehalten.
Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber bzgl. des vertragsgegenständlichen Bauvorhabens terminliche Verpflichtungen gegenüber den zukünftigen Eigentümern eingegangen ist und eingehen wird, deren Nichterfüllung gravierende Schadensersatz- und Vertragsstrafenansprüche zur Folge haben können, für die der Auftragnehmer in Gestaltung des Schadensersatzes zur Haftung gezogen werden kann.
Abnahme
Die Regelungen zur Abnahme gemäß §12 VOB/B gelten als vereinbart.
Mängelansprüche
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt insgesamt 5 Jahre und 9 Monate.
Mangelbeseitigung
Für Mängel, die während der Ausführung auftreten, gilt § 4 Abs. 7 VOB/B.
Sollte der Auftragnehmer, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, der Mängelbeseitigung nicht nachkommen, gelten die Rechtsfolgen entsprechend § 13 Abs. 5 VOB/B.
Schadenbeseitigung am eigenen Gewerk
Es wird vereinbart, dass der Auftragnehmer Schäden von Dritten an seinem Gewerk auf Verlangen des Auftraggebers während der Bauzeit beseitigt.
Die Vergütung hierfür erfolgt auf Basis der erbrachten / erforderlichen Leistung und der im Leistungsverzeichnis vereinbarten Vertragspreise.
Bekämpfung der Schwarzarbeit und Arbeitnehmerschutz
Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass sich jeder seiner auf der Baustelle Beschäftigten im Sinne des § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) gegenüber den Zollbehörden ausweisen kann. Auf Verlangen sind die Ausweispapiere auch dem Auftraggeber vorzulegen.
Handelt es sich beim vorliegenden Gewerk um ein stehendes bzw. zulassungspflichtiges Gewerbe, muss die Eintragung in der Handwerksrolle dem Auftraggeber unaufgefordert ausgehändigt werden. Liegen diese Information nicht vor, wird eine Auszahlung bereits gestellter oder zu stellender Rechnungen nicht erfolgen. Skontofristen gelten in diesem Fall als ausgesetzt.
Des Weiteren verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zu befolgen.
Vorstehende Regelungen gelten insbesondere auch für vom Auftragnehmer beauftragte Nachunternehmer.
Sonstiges
Der Auftragnehmer hat ihm übergebene Gegenstände gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 VOB/B bis zur Abnahme vor Beschädigung und Diebstahl zu schützen. Beschädigungen und Schwund, die durch unsachgemäßen Umgang bzw. Lagerung mit vorgenannten Produkten seitens des Auftragnehmers entstehen, werden durch den Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Datenschutzerklärung
Unserer Datenschutzerklärung können sie auf unserer Homepage abrufen. (http://datenschutz-lieferanten.reihenhaus.de/)
Zahlungsvereinbarungen (in Auszügen)
Die Preise sind Festpreise für die Dauer der Bauzeit, § 313 BGB bleibt davon unberührt.
Als Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung wird ein Sicherheitseinbehalt in Höhe von 10 v. H. der Bruttoabrechnungssumme gemäß § 17 Abs. 6 Nr. 1 VOB/B vereinbart. Dieser wird in den Abschlagszahlungen einbehalten.
Der Auftragnehmer kann gemäß §17 Abs. 3 VOB/B eine Sicherheit durch eine andere ersetzen. Im Falle der Ablösung durch eine Vertragserfüllungsbürgschaft ist das Formblatt 421 (VHB Bund Ausgabe 2017 – Stand 2019) zu verwenden.
Die Verpflichtung zur Einzahlung des Sicherheitseinbehaltes auf ein Sperrkonto nach § 17 Abs. 6 VOB/B wird ausgeschlossen.
Auftragserweiterungen sind, als separat ausgewiesener Titel/Position sowie in kumulierter Form mit dem Hauptauftrag abzurechnen.
Vertraglich im Hauptauftrag sowie einer möglichen Auftragserweiterung nicht vorgesehene Leistungen, Mengenmehrungen und Stundenlohnarbeiten sind gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 VOB/B getrennt abzurechnen. Diese Leistungen sind einmal pro Monat in kumulierter Form abzurechnen.
Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung erforderlich, muss der Auftragnehmer den Anspruch gemäß § 2 Abs. 6 VOB/B dem Auftraggeber ankündigen, bevor er mit der Ausführung der Leistung beginnt.
Rückgabe der Sicherheit für die Vertragserfüllung gemäß § 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B über 10 v. H. der Bruttoabrechnungssumme nach Fertigstellung und Abnahme der mangelfreien Leistung und gegen Stellung einer Sicherheit für Mängelansprüche. Der Auftragnehmer leistet an den Auftraggeber eine Sicherheit für Mängelansprüche über 5% der Bruttoschlussrechnungssumme einschließlich der Nachträge.
In Höhe der Sicherheit für Mängelansprüche erfolgt zunächst ein Sicherheitseinbehalt in Form eines Abzugs von der geprüften Bruttoschlussrechnungssumme. Der Auftragnehmer kann die Sicherheit für Mängelansprüche gemäß § 17 Abs. 3 VOB/B durch eine andere ersetzen.
Die Verpflichtung zur Einzahlung des Sicherheitseinbehaltes auf ein Sperrkonto nach § 17 Abs. 6 VOB/B wird ausgeschlossen.
Es wird ein Rückgabezeitpunkt gemäß § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche vereinbart. Für die Stellung der Bürgschaft ist das Formblatt 422 (VHB Bund Ausgabe 2017 – Stand 2019) zu verwenden.
Liegt dem Auftraggeber eine projektübergreifende Sicherheit für Mängelansprüche vor, wird diese als gültig anerkannt.
Sofern in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart worden ist, gilt hinsichtlich der Leistung von Sicherheiten für die Vertragserfüllung und für Mängelansprüche § 17 VOB/B.
Zusätzliche Vertragsbedingungen
Arbeitsgerüst
Gerüste bei den einzelnen Hausgruppen werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassen. Der Auftragnehmer hat bei der Benutzung seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen und Verschmutzungen (z.B. Putzrückstände, etc.), die sich durch seine Arbeiten ergeben zu entfernen. Beschädigungen durch unsachgemäße Benutzung werden in Rechnung gestellt.
Bauabfall / Müllentsorgung
Anfallender, selbstverursachter, arbeitsbedingter Bauabfall und Müll ist selbst zu entsorgen. Dies gilt auch für Bauabfall und Müll, der bei vom Auftraggeber bereitgestellten Lieferungen entsteht.
Baustrom, Bauwasser und Toiletten
Dem Auftragnehmer wird zusätzlich Baustrom, Bauwasser und Toiletten gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B unentgeltlich zur Benutzung oder Mitbenutzung an einem zentralen Punkt überlassen. Für den Transport bzw. Weiterleitung an die benötigte Lage im Baufeld ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich.
Strom- und Wasserkosten für Schlafcontainer, Bürocontainer, Waschcontainer und vergleichbare Einrichtungen sind vom Auftragnehmer zu tragen. Die Kosten für den Verbrauch und den Messer oder Zähler trägt der Auftragnehmer, daher sind die Messer und Zähler beim Auf- bzw. Abbauen zusammen mit dem Auftraggeber zu protokollieren. Die Kosten werden bei der Schlussrechnung abgezogen.
Behinderungen im Bauablauf/ Abstimmung mit anderen Beteiligten
Es ist mit Behinderungen im Bauablauf, aufgrund gleichzeitig laufender Arbeiten anderer Gewerke zu rechnen. Der Auftragnehmer stimmt seine Arbeiten - sofern erforderlich - mit anderen Auftragnehmern und mit der örtlichen Bauleitung des Auftraggebers ab. Diese Abstimmungen oder Behinderungen daraus bedingen keine Mehrforderungen.
Dokumentation
Der Auftragnehmer hat die von Ihm geleistete Arbeit anhand von Skizzen, Fotos, Bautagebuch, usw. zu dokumentieren, auch mit Blick auf die spätere Abrechnung.
Lager- und Arbeitsplätze
Flächen für die Baustelleneinrichtung und Lagerflächen stehen innerhalb des Baufeldes nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Die Nutzung der Flächen ist nach Rücksprache mit dem Auftraggeber möglich.
Stoffe / Bauteile
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass sämtliche zur Herstellung des Werkes erforderlichen Produkte, ein CE Kennzeichen tragen. Außerdem müssen die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Produkte die Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung sowie der nationalen Normen erfüllen.
Verhinderung von Baulärm
Die Baustelle liegt in der Nähe von Wohnbebauung, daher sollen die Bauarbeiten so ausgeführt werden, dass eine Belästigung der Anlieger durch den Baubetrieb insbesondere durch Baulärm, Staub und Verschmutzung auf ein Minimum beschränkt wird.
Vertragsbedingungen - Außenputz 10/2023
Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus den ATV / DIN 18345 - Wärmedämm-Verbundsysteme und weiterführende technische Regeln.
Ergänzend sind folgende ATV und Normen zu berücksichtigen:
DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18 336 Abdichtungsarbeiten
DIN 18 350 Putz- und Stuckarbeiten
DIN 18 363 Maler- und Lackierarbeiten – Beschichtungen
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen u. Bauteilen
DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden
DIN 18 202 Toleranzen im Hochbau - Bauwerke
DIN 18 533 Abdichtung von erdberührten Bauteilen
DIN 18 550 Planung, Zubereitung und Ausführung von Außen- und Innenputzen
DIN 55 699 Verarbeitung von Wärmedämm-Verbundsystemen
DIN EN 998 Festlegung für Mörtel im Mauerwerksbau
DIN EN 1062 Beschichtungsstoffe
DIN EN 13 162 Wärmedämmstoffe für Gebäude - MW Spezifikation
DIN EN 13 163 Wärmedämmstoffe für Gebäude - EPS Spezifikation
DIN EN 13 164 Wärmedämmstoffe für Gebäude - XPS Spezifikation
DIN EN 13 499 Wärmedämmstoffe für Gebäude aus expandiertem Polystyrol
DIN EN 13 500 Wärmedämmstoffe für Gebäude aus Mineralwolle
Ergänzend zu den aufgeführten Normen gelten folgende Dokumente:
- BFS Merkblatt Nr. 21: Technische Richtlinie für die Planung und Verarbeitung von
WDVS
- BFS Merkblatt Nr. 25: Farbübereinstimmungen und Farbabweichung
- Leitlinie für Europäische Technische Zulassungen für Außenseitige Wärmedämm-Verbundsysteme mit Putzschicht (ETAG Nr. 004)
- Leitlinie für das Verputzen von Mauerwerk und Beton
- Merkblatt: Egalisationsanstriche auf Edelputz
- Merkblatt: Verputzen bei hohen und tiefen Temperaturen
- Merkblatt für die Planung und Anwendung von Putzprofilen im Außen- und
Innenbereich
- Merkblatt für den Einbau und das Verputzen von extrudierten
Polystyrol-Hartschaumplatten
- Qualitätsrichtlinien für Fassadendämmplatten aus EPS
- Qualitätsrichtlinien für Fassadendämmplatten aus Mineralwolle
- Richtlinie - Fassaden Sockelputz/Außenanlagen
- Richtlinie - Metallanschlüsse an Putz und WDVS
- Richtlinie - Anschlüsse an Fenster und Rollläden bei Putz, Trockenbau und WDVS
- Sockelausführung im Übergang zu Wärmedämmverbundsystemen und Putzsystemen
- Technische Informationen Algen und Pilze auf Fassaden
- Technische Systeminformation Nr. 7 „Schallschutz“ & Nr. 6 „Brandschutz“
Zusätzlich sind folgende technische Regeln und Vorschriften zu beachten:
- allgemein anerkannte Regeln der Technik
- Bauordnung der Länder
- Arbeitsschutzgesetze und zugeordnete Verordnungen
- Arbeitsstättenverordnung
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
Es gilt die jeweils aktuelle Fassung bei Auftragserteilung, bei Widersprüchen haben diese Vorrang vor den DIN-Vorschriften.
Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Allgemeine Vorbemerkungen KFN Die produktspezifischen Ausführungsanweisungen und die technischen Merkblätter des Herstellers sind vorrangig zu beachten. Darauffolgend gelten die einschlägigen DIN-Normen und die Vorschriften der VOB gemäß Geltungsbereich und Ausführungsgrundlagen.
Systembindung
Es dürfen nur Wärmedämm-Verbundsysteme mit einer allgemeinen Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) verarbeitet werden. Im WDV-System sind nur die vorgegebenen Komponenten des gleichen Herstellers zulässig. Zur einwandfreien, fachgerechten Ausführung sind die vom Systemhersteller angebotenen Werkzeuge und Hilfsmaterialen zu benutzen.
Massen
Abweichend zur Abrechnung nach ATV / DIN 18345 Wärmedämm-Verbundsystem ist folgendes zu berücksichtigen:
- Alle Tür- und Fensterflächen werden von der Gesamtfläche abgezogen.
- Alle ausgeführten Laibungsflächen werden gesondert vergütet.
Für die Abrechnung der einzelnen Wohneinheiten sind im Standard folgende Massen anzusetzen:
WDVS-Flächen
Familienglück 145 m²: REH = 147,60 m² / RMH = 44,50 m²
Wohntraum 120 m²: REH = 130,82 m² / RMH = 58,38 m²
Lebensfreude 85 m²: REH = 110,152 m² / RMH = 37,33 m²
Klebebänder
Bei der Verwendung von Klebebändern ist folgendes Produkt verbindlich einzusetzen:
Tesakrepp 4438 UV, Blau
Ausführung
Die Ausführung erfolgt mittels einer Dämmschicht aus expandierten und elastifizierten Polystyrol-Hartschaumplatten, die im Punkt-Wulst-Verfahren zu verkleben sind, einer eventuell erforderlichen Grundierung und einem Oberputz aus Mineralplatz inkl. 2-fach deckendem Silikonharz-Farbanstrich, fungizig und algizid eingestellt.
Die Ausführung der Details, wie Sockel, Faschen, Dachanschluss, etc. und die exakte Farbgebung ist den projektspezifischen Fassadenplänen zu entnehmen.
Folgende Ausführungsdetails sind bei Kalkulation und Ausführung der Hauptposition WDVS, Mineralputz zu berücksichtigen:
Die Verlegung der obersten Dämmplattenreihe am Endhaus ist parallel zum Ortgang auszuführen, wodurch die darunter folgenden Polystyrol-Hartschaumplatten zugeschnitten werden müssen.
Die Fuge der vorletzten Reihe Dämmplatten ist nachzuspachteln, so dass diese vollflächig verklebt ist und keine Luft zirkulieren kann.
An den Giebelflächen von Seitenversatzhäusern ist darauf zu achten, dass die Polystyrol-Hartschaumplatten bis auf die Mineralfaserdämmung mit darüberliegender Folie geführt wird. Diese wird vom Zimmermann bis Oberkante Sparren eingebaut.
In den Eckbereichen der Gebäudeöffnungen ist eine Diagonalamierung einzubringen.
Die Fallrohre sind mit einer aufgeklebten Schutzfolie montiert. Im Bereich der Rohrschellen ist zum Schutz Malerkrepp angebracht. Diese Folien bzw. das Malerkrepp sind zu entfernen.
Falls eine Demontage der Fallrohre während ihrer Arbeiten nötig wird, muss gewährleistet sein, dass das anfallende Regenwasser der Dachflächen jederzeit von der Fassade weggeführt wird.
Nach Abschluss der Arbeiten ist die vom Fensterbauer aufgebrachte Folie an den Rollladenschienen zu entfernen und zu entsorgen. Aufgrund der rauen Beschichtung der Fensterbänke kann es vorkommen, dass sich die Folierung von den Fensterbänken löst. In diesem Fall ist sie geeignet und in Absprache mit der Bauleitung auszubessern.
Übereinstimmungsnachweis des WDVS §22 (3) MBO
Der Nachweis ist eine Übereinstimmungserklärung im Sinne des §22 (3) MBO.
Dieser ist den Anlagen des Bauvertrages als gesondertes Formular beigefügt. Nach Fertigstellung des WDVS ist dieser unaufgefordert, vom Unternehmer (Fachpersonal der ausführenden Firma*) auszufüllen und dem Bauherrn/ Bauleiter (Auftraggeber) zu übergeben. Als erweiterte Information über die verarbeiteten Komponenten können diesem Nachweis zusätzlich zum Dämmstoff auch von weiteren Komponenten der Beipackzettel/ Kennzeichnung beigefügt werden.
*Fachhandwerker/ Fachunternehmer = Meisterbetriebe, die zur Ausführung von WDVS berechtigt sind und in Anlage A der Handwerksrolle eingetragen sind oder gleichwertig.
Allgemeine Vorbemerkungen KFN
Änderungen Leistungsverzeichnis - Außenputz bis R.2.7 - Stand 08.2026 Versionsnummer
Versionsnummern dienen der internen Nachverfolgung von baubeschreibungsrelevanten Änderungen im Leistungsverzeichnis und werden über alle Haustypen und Gewerke hinweg einheitlich gepflegt. Auf Grund dieser gewerkeübergreifenden Pflege können sich Versionsnummern ändern, ohne das ein Leistungsverzeichnis dadurch betroffen ist.
Version R2.6
keine Änderungen
Version R2.6 KFN / R2.5 KFN
WDVS 240 mm Dämmdicke
Wärmeleitgruppe 032
Mengenanpassungen
Pos. Giebelfenster Abdichtung entfällt
Giebelflächen in Mineralwolle entfällt
Version R2.7 (KFN)
keine Änderungen
Technische Änderungen
Laufende technische Änderungen, welche nicht baubeschreibungsrelevant sind und mit der Änderung im Leistungsverzeichnis über alle Versionen zur Anwendung kommen.
Pos. Abdichtung Giebelfenster - Abdichtungsbahn:
Geficon UDB Verbundabdichtung 1,0 x 30 m, Art.-Nr. 14704 wird durch Geficon Wand+Sockel 1m breit, Art.Nr. 14703 ersetzt entfällt mit KfN-Fenstermontage und Multifunktionsdichtband (Mai 2025)
Pos. Montage bauseits gelieferter Fensterbänke inkl Fensterbnkdichtung
Die Bauteilfuge zur Betonwand ist mit Polyurethanschaum zu verfüllen.
Pos. Vorgartenschrank Mineralische Abdichtung
An allen Vorgartenschränken ist eine ca. 10 cm hohe Putzabdichtung an der Unterkante vorzusehen.
Pos. Anputzprofil Rollladenkasten nur Montage
Profil wird mit den Gima Laibungsplatten bauseits geliefert
Pos. Beschichtung Vorgartenelement neu (März 2023)
siehe empfohlenes Fabrikat - keine Fassadenfarbe mehr!
Pos. Abdichtungsarbeiten WU Bodenplatte (März 2023)
Ausführung mit Botament und Fugenband
Materialbestellung über Bestellvorlage (liegt dem Vertrag bei)
Pos. Montage bauseits gelieferte Laibungsplatte für Rinnenelement
neue Artikelnummer Senkkopfschrauben beachten
Pos. Nebengebäude Vorgartenschrank EP (Januar 2024)
Vorgartenschrank komplett spachteln zum Porenverschluss
Pos. Sockelausführung geändert (April 2024)
Pos.Farbanstrich Holzwerk (April 2024)
neue verbindliche Farbe: Induline 610 Remmers
Pos. Sockeldämmung (August 2024)
Ergänzung Material horizontale Klebeschicht Sockeldämmung
Pos. Abdichtung (August 2024)
Textanpassungen, Kontaktdaten Botament neu
Pos. Befestigung Fensterbank (September 2024)
vorgeschriebenes Produkt: Fensterbankschrauben anthrazit über GIMA beziehen
Pos. Abdichtungsarbeiten WU Bodenplatte (Januar 2025)
bei neuen Bauvorhaben: LV Positihunonen inkl. Materiallieferung
Pos. Abdichtungsarbeiten (Juli 2025)
Nettopreisliste Niederer für Nachunternehmer DRH ergänzt
Pos. Abdichtung / Anschluss seitlich am Fensterrahmen bis Version R2.6KfN (November 2025)
Position entfällt mit R2.7 inf. Abdichtungsvorbereitung an bodentiefen Fenstern im Fensterwerk
Pos .Lüftungselement in Außenwand (Januar 2026)
Artikelnummer ergänzt
Pos. Fassadenbegrünung (Januar / Juli 2026)
Positionen ergänzt: Montage Konsolen, Lieferung Kletterhilfe, Montage Kletterhilfe
Lieferung Betonschrauben + Unterlegplättcheni nkl.
Pos.Farbanstrich Holzwerk (Juli 2026)
neue Farbbezeichnung: Induline T-665 Plus von Remmers
Sonstige Änderungen:
- neuer Ansprechpartner bei Gefinex
- neuer Ansprechpartner bei BOTAMENT
- Projektspezifische Besonderheiten im LV Außenputz ergänzt (bitte beachten)
- Preisliste Botament / Niederer Baustoffhandel aktualisiert (01.02.2026)
Änderungen Leistungsverzeichnis - Außenputz bis R.2.7 - Stand 08.2026
Produktkatalog Sto Pos. WDVS, Mineralputz
Kleber: StoLevell Duo/ StoLevell Duo plus /
StoLevell Uni
Dämmplatte: Sto-EPS-Hartschaumplatte
Top 32 Silent 032 elastifiziert
Armierung: Sto-Glasfasergewebe
(Haftgrund: Sto Putzgrund)
Mineralputz: StoMiral Kratz 2,0mm
Fassadenfarbe: StoColor Silco getönt /
StoColor Silco G getönt
Pos. Faschenputz
StoMiral Nivell F
StoColor Silco / StoColor Silco G
Pos. Sockeldämmung
Sto-Sockelplatte PS30SE 032
Pos. horizontale Klebeschicht der Sockeldämmplatten
Sto Flexyl
Pos. Mineralische Abdichtung
Sto Flexyl
Pos. Sockelfilzputz
StoMiral Nivell F
StoColor Silco / StoColor Silco G
Pos. Kantenschutz
Sto-Gewebewinkel Standard
Pos. Dehnfugenprofil
verbindliches Produkt:
WDVS Dehnfugenprofil GIMA GNR 7561300
Lieferung bauseits mit Laibungsplatten
(Sto-Dehnfugenprofil Typ V / E)
Pos. Kompriband
Sto-Fugendichtband 2D, 15/2-6mm
Pos. Stuckband
Sto Stuckband 30 mm x 30m, 3mm Stärke
Pos. Sonderausführung Dämmung
SpeedLamelle Typ II (geklebt)
Sto-Steinwolleplatte Xtra 2/B/H4 + StoThermodübel UEZ II (gedübelt)
Pos. Vorgartenschrank spachteln inkl. Gewebe
StoCrete FM
Sto-Glasfasergewebe
Pos. Vorgartenschrank grundieren und streichen :
StoCryl V 100
Produktkatalog Sto
Produktkatalog Caparol Pos.WDVS, Mineralputz
Kleber: Capatect Klebe- und Armierungsmasse 186M
Dämmplatte: Capatect PS Dämmplatte 032
Dalmatiner Ela 165
Armierung: Capatect Klebe- und Armierungsmasse 186M
Haftgrund: PutzGrund 610
Mineralputz: Capatect Mineralputz K20
Fassadenfarbe: Muresko SilaCryl
Pos. Faschenputz
ArmaReno 700
Muresko SilaCryl
Pos. Sockeldämmung
Capatect Sockel-& Perimeterdämmplatte 113 WLG 032
Pos. horizontale Klebeschicht der Sockeldämmplatten
Capatect Sockelflex Carbon
Pos. Mineralische Abdichtung
Capatect Sockelflex Carbon
Pos. Sockelfilzputz
Capatect-ArmaReno Sockel
Muresko SilaCryl
Pos. Kantenschutz
Capatect Gewebeeckschutz 656
Pos. Dehnfugenprofil
verbindliches Produkt:
WDVS Dehnfugenprofil GIMA GNR 7561300
Lieferung erfolgt bauseits mit Laibungsplatten
(Capatect Dehnungsfugenprofil V 6670/00)
Pos. Kompriband
Capatect Fugendichtband Typ Flex 058/01
Pos. Stuckband
Capatect Kellenschnittband 040
Pos. Sonderausführung Dämmung
Capatect MW-Brandriegel 035 152
Capatect MW-Dämmplatte 035 LIGHT145
+ Capatect Universaldübel 053 (gedübelt)
Pos. Vorgartenschrank spachteln inkl. Gewebe
Capatect Klebe- und Armierungsmasse 186M
Capatect Gewebe 650
Pos. Vorgartenschrank grundieren und streichen :
DisboCRET 515 1K-Acryl-Betonanstrich
Produktkatalog Caparol
Projektspezifische Besonderheiten Außenputz / Hinweise Reihenhaus [ X ] ' allgemeiner Hinweis
Bei Unklarheiten ist immer der Auftraggeber zu informieren, um diese frühzeitig zu klären und Verzögerungen bei der Bauausführung zu vermeiden.
'
Die Änderung betrifft folgende Hausgruppe / Hausnummern
Hausgruppe / Hausnummer
[X ] Seitenversatz mit breiter Gebäudetrennfuge
Haustyp 85m2 - Lebensfreude / 120m2 - Wohntraum / 145m2 - Familienglück
Durch den Seitenversatz liegt eine verbreiterte Gebäudetrennfuge von 290 mm vor. Die Verlängerung der Fassaden- und Abdichtungsfläche zu beachten.
Die Änderung betrifft folgende Hausgruppe / Hausnummern
Hausgruppe / Hausnummer A2 & A3
[ X ] Höhenversatz
Haustyp 85m2 - Lebensfreude / 120m2 Wohntraum / 145m2 - Familienglück
Durch den Höhenversatz in der Hausgruppe ergibt sich eine zusätzliche Giebelfläche am Versatzhaus. Bis zu einer Versatzhöhe von 45 cm wird diese Fläche vom Dachdecker mit Blech verkleidet - für die Versatzhöhen von 60 / 75 / 90 cm wird die Fläche als WDVS ausgeführt. Das WDVS ist mit dem ausgeschriebenen Blechanschlussprofil an das vorbereitete Wandanschlussblech des Dachdeckers anzuschließen.
Die Änderung betrifft folgende Hausgruppe / Hausnummern / Versatzhöhe
Hausgruppe / Hausnummer / Versatzhöhe A2&A3
[ X ] Brandschutzanforderungen
Haustyp 85m2 - Lebensfreude / 120m2 - Wohntraum / 145m2 - Familienglück
Durch die Brandschutzanfordernungen muss ein vertikaler Brandriegel auf Eingangs- und Gartenseite auf der Gebäudetrennfuge der Brandwand ausgeführt werden. Siehe Plan Brandwand.
Die Änderung betrifft folgende Hausgruppe / Hausnummer
Hausgruppe / Hausnummer B9 & B10
Projektspezifische Besonderheiten Außenputz / Hinweise Reihenhaus
01 Reihenhäuser
01
Reihenhäuser
01.01 Standard
01.01
Standard
01.02 Sonderausführung Dämmung
01.02
Sonderausführung Dämmung
01.03 Einbauten
01.03
Einbauten
01.04 Abdichtungsarbeiten
01.04
Abdichtungsarbeiten
02 Nebengebäude
02
Nebengebäude
02.01 Vorgartenschrank
02.01
Vorgartenschrank
02.02 Technikzentrale / Garage
02.02
Technikzentrale / Garage
03 Sonstiges
03
Sonstiges
03.01 Regiestunden
03.01
Regiestunden