PE-Auskleidung
Bremen, NB Bürogebäude und Forschungsbecken
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05 PE- Auskleidung
05
PE- Auskleidung
Vorbemerkung Ausführung der PE-Auskleidung / Verwendete Befestigungsmittel Die PE-Auskleidung einschließlich sämtlicher PE-Plattierungen, Befestigungs- und Anschlussdetails ist bereits während der Ausführung der Betonbauarbeiten bzw. entsprechend dem Bauablauf so herzustellen, dass eine nachträgliche Montage mit nicht zugänglichen Befestigungsmitteln vermieden wird. Für die Herstellung der PE-Auskleidung sind grundsätzlich keine magnetischen oder ferromagnetischen Bauteile einzusetzen, die dauerhaft im Bauwerk, im Betonquerschnitt oder innerhalb des Beckens verbleiben. Eventuelle Einschränkungen hinsichtlich Transportes, Materialumschlag, Hebevorgängen sowie der allgemeinen Montageabläufe vom Auftragnehmer sind zu berücksichtigen. Sofern aus montagetechnischen Gründen temporär magnetische Bauteile, Montagehilfen, Befestigungen, Schalungshilfen, Fixierungen, Heftpunkte oder vergleichbare Hilfskonstruktionen erforderlich werden, sind diese nach Fertigstellung der jeweiligen Leistung vollständig und rückstandslos zu entfernen. Alle für die fachgerechte Ausführung erforderlichen Hebezeuge, Anschlagmittel, Arbeitsbühnen, Gerüste, Zugänge, Absturzsicherungen sowie sonstige Montage- und Hilfseinrichtungen sind vom Auftragnehmer bereitzustellen und in die Preisbildung einzurechnen. Der Auftragnehmer hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen und auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine magnetischen oder ferromagnetischen Bestandteile dauerhaft im Beton, in der PE-Auskleidung, in Hohlräumen oder im fertigen Becken verbleiben. Sämtliche weiteren Gegebenheiten, Maße, Abmessungen und Randbedingungen sind den zur Verfügung gestellten Planunterlagen zu entnehmen. Dies gilt insbesondere für die örtlichen Verhältnisse, die Arbeits- und Bewegungsflächen, die vorhandenen Höhenlagen, Transportwege sowie sämtliche für die Ausführung relevanten Einbausituationen. Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe eigenverantwortlich über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren und diese in seiner Kalkulation zu berücksichtigen. Für die PE-Auskleidung ist eine bläuliche Farbgebung der Wandflächen sowie eine graue Farbgebung der Bodenflächen vorzusehen. Eventuell erforderliche Farbänderungen vor Materialbestellung sind kostenneutral umzusetzen und begründen keinen Anspruch auf Mehrvergütung. Sämtliche für die Einhaltung dieser Anforderungen erforderlichen Aufwendungen, Nachweise, Kontrollen, Demontagearbeiten und Prüfungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Nach Herstellen der Auskleidung ist eine Dichtigkeitsprüfung durchzuführen. Die Schweißnähte sind zu prüfen. Die Prüfung der Schweißnäh- te erfolgt mittels Vakuumglocke. Für Schweißarbeiten ist ein Fachunternehmernachweis vorzulegen. Die Prüfprotokolle der Schweißnähte und der Dichtigkeitsprüfungen sind der AG Baulei- tung vorzulegen.  Die Kosten für die Prüfung sind in die Einheits- preise einzurechnen. In den Einheitspreis sind erforderliche Schweißverbindungen, einschl. Materiallieferungen für Stoßverbindungen der Profile, Eckverbindungen und Schließen evtl. Löcher durch Schalungs- anker einzurechnen. Baustrom und Bauwasser werden bauseits zur Verfügung gestellt. Erforderliche Unterkünfte, Aufenthalts- oder Sozialflächen sind rechtzeitig mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechende Flächen und Unterbringungsmöglichkeiten gegebenenfalls nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Mit Abgabe seines Angebotes bestätigt der Auftragnehmer, dass sämtliche aus den Ausschreibungs- und Planunterlagen ersichtlichen Bedingungen, örtlichen Gegebenheiten sowie der hierfür erforderliche Personal-, Geräte- und Montageaufwand vollständig berücksichtigt wurden. Nachträge aufgrund unzureichender Kenntnis oder Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen sind ausgeschlossen.
Vorbemerkung
05.01 Wasserbecken
05.01
Wasserbecken