Trassenbau
Breitband Rügen
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Tief- und Rohrleitungsbau bei der Herstellung von Hausa nschlüssen LWL-Hausanschlüsse bestehen aus der Hausanschlusstrasse , abzweigend aus der Mikrorohrverbandlängstrasse im öff entlichen Bereich (Eingeschlossene Leistung/Material: G esamtlänge Mikrorohr für den Gebäudeanschluss ab Mikror ohrverbandlängstrasse im öffentlichen Bereich/Tiefbauma ßnahmen von der Grundstückgrenze bis zum Gebäude), der Gebäudeeinführung und dem LWL-Netzabschluss innerhalb d es Gebäudes (APL). Die Leistung für die Abzweigung des Mikrorohrs für den Hausanschluss aus der Mikrorohrverba ndlängstrasse in öffentlicher Trasse bis zum/ins Gebäud e, ist Bestandteil des LV-Abschnittes 2.2.2 Rohrleitung sbau. Ein effizienter und kundenfreundlicher Ablauf bei der H erstellung der Hausanschlüsse, ist für den AG von große r Wichtigkeit. Der AN ist daher verpflichtet, für die B aumaßnahme eine Erreichbarkeit zur Verfügung zu stellen . Über das Kundencenter hat die Koordination von Termin en für die Hausbegehung, der Leitungsführung, Herstellu ng der Hausanschlüsse und das Einbringen der LWL-Kabel (Bestandteil des Kapitels Einzug und Montage LWL-Kabel) zu erfolgen. Bis zu 6 Ortstermine pro Kunden sind für die genannten Maßnahmen einzukalkulieren und werden nic ht gesondert vergütet. Hausbegehung Um auch für den Kunden einen geordneten Bauablauf gewäh rleisten zu können, wurden Hausbegehungen im Ausbaugebi et bereits durch den AG durchgeführt, dokumentiert und werden dem AN zur Verfügung gestellt. Im Laufe der Baum aßnahme, kann es zu einem weiteren Interesse von noch n icht begangenen geförderten Adressen kommen. Für diese Adressen muss der AN ggf. weitere Hausbegehungen durchf ühren. Ziel der Begehung soll sein, den Kunden über die anstehende Baumaßnahme zu informieren und eine einfach e technische Beratung durchzuführen. Eine schriftliche Vorankündigung der Begehung, für die Gebäudeeigentümer, ist durch den AN zu entwerfen und dem AG zur Bestätigu ng vorzulegen. Mindestens drei Wochen vor dem geplanten Baubeginn, sin d alle betroffenen Kunden postalisch mittels abgesproch ener Vorankündigung anzuschreiben. In unmittelbarem Ans chluss, mindestens zwei Wochen vor Baubeginn, ist ein T ermin für eine Hausbegehung mit dem Hauseigentümer durc h den AN abzusprechen. Zur Terminkoordination, ist eine werktags erreichbare, Hotline durch den AN zur Verfügu ng zu stellen, über die auch ggf. auftretende Terminänd erungen vereinbart werden können. Diese Leistungen sind in die Einheitspreise mit einzurechnen. Im Rahmen der Hausbegehung, werden der Leitungsweg auf dem Grundstück, der Hauseintrittspunkt und der Standort der Montage des APL, mit dem Kunden festgelegt. Bei de m Trassenverlauf der Hausanschlüsse ist durch den AN au f eine sowohl technische, als auch wirtschaftlich reali stische Leitungsführung auf privaten Grund zu achten. D ie Wahl des Bauverfahrens (Verlegung in offener Bauweis e, Verlegung mittels grabenlosem Rohrvortrieb, Einschie ben in vorhandene Schutzrohre, etc.) wird dem AN in Abs timmung mit dem Eigentümer überlassen. Das Bauverfahren ist angepasst an die vorgefundenen Bedingungen und die Einigung mit dem Grundstückseigentümer zu wählen. Durc h den AN ist eine Fotodokumentation des Vorher-Zustande s der Außenanlagen und der Hauswände im Bereich des Hau seintrittspunkt (im Urzustand Gelände, bei offener Baug rube und nach Einbau der Hauseinführung mit Abdichtung Außen-/ Innenwand) anzufertigen. Das Ergebnis, der Abstimmungen, ist in einer Skizze fes tzuhalten und zu protokollieren, einschließlich der Dok umentation des Vorher-/ Nachher-Zustandes, aller oben b enannten Bereiche. Das Protokoll ist vom Eigentümer unt erschreiben zu lassen und eine Kopie davon der Bauüberw achung des AG zu übergeben. Weiterhin ist eine Bau- und Prozessbeschreibung für die Herstellung des Hausanschl usses durch den AN anzufertigen. Bau- und Prozessbeschr eibung sind vom Eigentümer unterschreiben zu lassen und eine Kopie davon der Bauüberwachung des AG zu übergebe n. Diese Leistungen sind in die Einheitspreise mit einzure chnen. Die Gebäudeeinführung soll vorzugsweise im Hausanschlus sraum oder in einem anderen zugänglichen Raum eingeplan t werden. Sofern bautechnisch möglich, sollte sie in de r Nähe eines vorhandenen Voranbieter- bzw. Kabelanschlu sses festgelegt werden. Zu Wänden und Decken ist horizo ntal und vertikal ein Abstand von mindestens 20 cm einz uhalten. Zudem ist die Lage der Gebäudeeinführung so zu wählen, dass das Einzelröhrchen nicht frei in den Raum ragt, sondern im Winkelbereich der Mauer befestigt wer den kann. Die Position des Abschlussgehäuses (Abschlusspunkt Lini enführung, kurz APL) ist in unmittelbarer Nähe der Gebä udeeinführung, höchstens jedoch 2 Meter von dieser entf ernt, festzulegen. Das innen verlegte MR ist ab einer L änge von 0,5 m in einem gesondert montierten Installati onsrohr zu fixieren und bis zum APL zu führen. Ein Elek troanschluss (220 V) sollte sich in der Nähe des LWL-Ne tzabschlusses befinden, damit aktive Netzkomponenten de s Netzbetreibers angeschlossen werden können. Der AN hat sicherzustellen, dass die Personen, welche d ie Abstimmung mit den Hauseigentümern/Kunden vornehmen, fachliche Kompetenzen im Bereich Tiefbau und LWL-Verle gung vorweisen, und sich sicher in deutscher Sprache au sdrücken können. Der AG behält sich vor, die Qualität der Abstimmungen s tichprobenartig durch Befragungen der Kunden zu überprü fen und ggf. Nachbesserungen beim AN zu fordern. Diese Leistungen sind mit den Einheitspreisen abgegolte n bzw. mit einzurechnen. Herstellung der Hausanschlüsse Der Hausanschluss soll durch einen Erdraketenschuss ode r offene Bauweise, zu einem Kopfloch an der Hauswand de s Kunden erfolgen. Baustellenabfälle und Verdrängungsma ssen, sind zu Lasten des AN zu entsorgen. In die Baumaß nahme sind Mikrorohre 1x10x2,0 mm einbringen, welches g rundsätzlich in ein geeignetes Schutzrohr, wie ein PE D N 30, bei der Verlegung einzubringen ist. Die notwendigen Materialeigenschaften und grundsätzlich e Verlegevorschriften für die zu verwendenden Mikrorohr e 1x10x2,0 mm, sind der technischen Vorbemerkung des Ro hrleitungsbaus (2.1) zu entnehmen. In Einzelfällen können zudem Bestandsrohre auf privatem Grund vorhanden sein (beim Hauseigentümer zu erfragen) . In diesen Fällen sind die MR in die Bestandrohre einz ubringen. Die Lage ist durch den AN zu dokumentieren un d dem AG zu übergeben. Sämtliche Positionen des LWL-Einzugs bei Hausanschlussh erstellung sind Bestandteil des LV-Abschnittes: Einzug und Montage LWL-Kabel. Für die Gebäudeeinführung ist eine Mauereinführung mitt els Kernbohrung durchzuführen. Die Kernlochbohrungen mü ssen nach innen ansteigend (mindestens 30°) hergestellt werden. Verschmutzungen durch Bohrstaub sind zu vermeiden und d irekt abzusaugen. Sofern notwendig, ist ein Edelstahlsc hutz und Kabelgelenkschutz einzubauen. Die Gebäudeeinführung ist in die hierfür erforderliche Mauereinführung entsprechend Herstellerangabe einzubrin gen. Nach erfolgter Einmörtelung des Durchführungsbaute ils, ist der Wandbereich in den Abmessungen 40x40 cm zu verputzen und vollflächig (den Verputz überlappend!) m ittels isolierenden Anstriches oder Abklebung mit Schwe ißbahnen nach DIN 18195 gas- und wasserdicht zu isolier en. Bei Betonwänden besteht die Möglichkeit, Pressringe zu verwenden, ggf. Bitumenspachtelmasse. Gebäudeeinführung mit Zulassung für Abdichtung nach DIN 18533 W2.1-E oder für WU-Betonkernbohrung (Weiße Wanne ) herstellen. Das an das Gebäude geführte 1x10x2,0 mm Mikrorohr ist d urch die Gebäudeeinführung in das Haus einzubringen. Di e von den Mikrorohrherstellern zugelassenen Mindestbieg eradien dürfen weder unter statischen Bedingungen, noch unter Zugbelastung unterschritten werden. Für die Verlegung bzw. Befestigung an Bauwerken, sind d ie Art, der Aufbau und die Konstruktion der Bauwerke ma ßgeblich. Es muss im Einzelfall mit dem Eigentümer ents chieden werden, wie die Befestigung bzw. die Verlegung erfolgen kann. Diese Leistungen sind in die Einheitspre ise mit einzurechnen. Die Grabenverfüllung nach dem Einbau der Hauseinführung und Abschrumpfung, darf erst nach erfolgter Abkühlung des Mikrorohres und der Trocknung der Mauerabdichtung e rfolgen. Alle Verschmutzungen im Gebäude oder auf dem Grundstück , sind nach Abschluss der Bauarbeiten durch den AN unve rzüglich zu beseitigen und zu Lasten des AN zu entsorge n. Ein Entsorgungskonzept für gefährliche Baustellenabf älle ist dem AG vorzulegen. Im Gebäude ist das Mikrorohr zum APL zu führen. Bei Län gen über 2 m innerhalb des Gebäudes, ist ein halogenfre ies Rohr zu verwenden, welches innerhalb eines Installa tionsrohres zu führen ist. Dies ist in den Einheitsprei sen mit einzurechnen. Bei Längen von unter 0,5 m, wird das Mikrorohr im Gebäu de mittels Einzel- bzw. Reihenschellen von der Mauerein führung bis zur Lage des APL im Bohr-Dübelverfahren bef estigt. Bei Längen über 0,5 m bis zum APL ist ein Insta llationsrohr zu verwenden. Bei allen Arbeiten innerhalb von Gebäuden, müssen die B randschutzbestimmungen gemäß ICE-Norm zwingend eingehal ten werden. Es sind ausschließlich Komponenten nach Stand der Techn ik und sofern durch geltende Vorschriften erforderlich, mit entsprechenden Zertifikaten und Produktkennzeichnu ngen (CE, VDE etc.), einzusetzen. Einfache Bohrungen in Wänden, Decken, Unterzügen etc. i nnerhalb eines Brandabschnitts sind als Nebenleistung, ohne gesonderte Vergütung, im Rahmen der jeweiligen Ver legeposition herzustellen. Der AN hat sicherzustellen, dass die Personen, welche d ie Baumaßnahmen vornehmen, fachliche Kompetenzen im Ber eich Tiefbau und LWL-Verlegung vorweisen und sich siche r in deutscher Sprache ausdrücken können. Bei Beschädig ungen an Fremdleitung (etc.) haftet der AN. Somit ist j edes Hausbegehungsprotokoll auf Durchführbarkeit und Ak tualität vor Baubeginn durch den AN zu prüfen. Anforderungen an die Netztechnik für Hausanschlüsse Im Netzabschluss erfolgt der Abschluss des Glasfasernet zes im Kundengebäude mit Kupplungen und Pigtails. Die D imensionierungsanforderungen an den APL richten sich na ch den abzuschließenden Fasermengen. Der Abschluss ist vom AN zu beschaffen und fachgerecht zu montieren, inkl. Einführen des Mikrorohrs und Ablage der einzelnen Fasern des Hausanschlusskabels. Der Netzabschluss hat über einen geeigneten Wandspleißv erteiler zu erfolgen, welcher mindestens mit Schutzart IP54 auszuführen ist. Er ist gegen ungewolltes Öffnen z u verriegeln und muss plombierbar sein, damit unberecht igtes Öffnen erkannt werden kann. Die Grundplatten sind im passiven Netz mit einem Blinddeckel zu verschließen . Der APL muss die Einführung von Mikrorohren zulassen un d eine Zugentlastung gegen unbeabsichtigtes Herausziehe n des MR realisieren. Zudem muss er Platz für eine Einzelzugabdichtung zum ga s- und wasserdichten Verschluss des belegten MR bieten. Bei nicht belegten MR ist das Rohr im APL mittels Ends topfen gas- und wasserdicht abzudichten. Der APL muss mit ausreichend Spleißkassetten, für das S pleißen aller Fasern des ankommenden Hausanschlusskabel s, verfügen, sowie mit ausreichend Kupplungen und Pigta ils für den Abschluss aller Fasern bestückt sein. Die K upplungen müssen zur Verhütung unberechtigter Manipulat ionen im Inneren des APL untergebracht sein. Prägung als Kennzeichnungsfeld auf dem Gehäuseaußendeck el. Mit blauem Aufkleber Eigentum ZWAR, Anschrift und T elefonnummer. Weiter hat der APL mit einer Warnung vor Laserstrahlen nach DIN EN ISO 7010 gekennzeichnet zu se in. Einmessung Hausanschlüsse Jeder erstellte Hausanschluss, muss im Bestandsplan dok umentiert werden. Dieser hat zwingend zu enthalten: Adresse, Flurstücksnu mmer, Verlegeart, Mikrorohrbelegung inkl. Durchmesser, Farbe und Nummer, Art der Hauseinführung, uvm. (siehe P osition). Die Dokumentation ist dem AG zu übergeben.
Tief- und Rohrleitungsbau bei der Herstellung von Hausa
Die aufgeführte Liefermenge der Glasfaserkabel ergibt s ich aus der tatsächlichen Planungslänge zzgl. 5 % Reser ve. Weitere Punkte aus dem Abschnitt "Bauerherr" sind auch einzubeziehen.
Die aufgeführte Liefermenge der Glasfaserkabel ergibt s
Die Lieferungen und Leistungen für - Kabellieferung, - Kabel einbringen, - Kabelmontage POP zu KVS - Kabelmontage KVS/Schacht/HA sowie - Dokumentation Einzug und Montage LWL-Kabel sind im Bereich Breege enthalten, der Gemeinde, in welc her der zugehörige POP steht.
Die Lieferungen und Leistungen für
Leistungsverzeichnis Errichtung eines FTTB-Netzes in Rügen. Auftraggeber: Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rü gen, Putbuser Chaussee 1, 18528 Bergen auf Rügen
Leistungsverzeichnis
Hinweis zur Struktur des Leistungsverzeichnisses Das Leistungsverzeichnis ist in den einzelnen Titeln je weils aufgeteilt auf die 13 Gemeinden, welche das Proje ktgebiet umfasst. Da einzelne Positionen nicht durchgängig für alle 13 Ge meinden relevant sind, ist die Nummerierung in den Absc hnitten nicht immer fortlaufend. Projektbeschreibung: Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlun g Rügen beabsichtigt in den unterversorgten Gemeinde au f der Insel Rügen den Bau einer passiven Netzinfrastruk tur zur Erschließung der Haushalte und Gewerbebetriebe mit FTTB in den dunkelgrauen Flecken. Zur Finanzierung dieses Vorhabens werden Fördermittel d es Bundesförderprogramms gem. der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunika tionsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" i n Anspruch genommen. Die mit der Förderung in Zusammenhang stehenden Vorgabe n sind zu beachten. Der Auftrag steht unter dem Vorbeha lt der Förderung nach o.g. Richtlinien. Ziel der Maßnahme ist es, den erhöhten Breitbandbedarf von mindestens 1 Gbit/s zur Verfügung stellen zu können . Hierfür sind Aufgrabungen und die Verlegung von Rohrmat erialien in offener Bauweise in Trassen, grabenlose Roh rverlegearbeiten, sowie das Setzen von Schächten, Kabel schränken, der Einzug, die Montage und Messungen (OTDR) von LWL-Kabeln/Glasfaserstrecken notwendig. Nach dem Bau der Leerrohr- und Verteilerinfrastruktur m üssen die Lichtwellenleiter (LWL-Kabel) eingeblasen und an den Übergabe- und Anschlusspunkten montiert werden. Um den FTTB-Ausbau durchzuführen, müssen alle Liegensch aften mit einem vollständigen Begehungsprotokoll erschl ossen werden. Alle weiteren Liegenschaften in den unter versorgtem Gebiet (dunkelgraue Flecken) ohne vollständi gen Begehungsprotokoll, werden ausschließlich vorbereit et. Die Verlegung der Haupt- und Zuführungsleitungen er folgt i.d.R. im öffentlichen Grund. Als Verlegeort werd en hier zum Beispiel Gehwege, gemeindeeigene und klassi fizierte Straßen, sowie Bankette genutzt. Die Hausansch lussleitung erfolgt durch die Herstellung von Abgängen von den Haupt- bzw. Zuführungsleitungen. Die Längen sind wie folgt aufgeteilt: - Länge der Längstrassen Neubau: 155.763 m - Länge der Rohrverbände Neubau: 532.851 m - Länge der Vorabverlegung (Länge über Rohr): 24.286 m - Länge der Glasfaserkabel: 790.181 m - Länge der Hausanschlüsse (auf Privatgelände): 46.668 m (100 %) - Länge der Hausanschlüsse (im öffentlichen Bereich): 6 .668 m (100 %) - Anzahl der Kabelschächte: 76 St - Anzahl der Netzverteiler (Kabelverzweiger/MFG): 147 S t - geplante Anzahl der förderfähigen Hausanschlüsse Neub au: 2.979 St (100 %) Ausführungsfristen und Rechnungsstellung: Für die Fristen gelten die VOB. Aufmaße sind vor Rechnu ngslegung abzustimmen. Nach Auftragserteilung ist dem Auftraggeber unverzüglic h ein detaillierter Bauablaufplan mit Meilensteinen vor zulegen und mit ihm abzustimmen. Der Bauzeitenplan muss alle Fristen gemäß BVB gewährleisten. Die dort vereinb arten Fristen sind verbindlich. Der geplante Bauablauf ist Bestandteil der Vertragsbedi ngungen. Dort sind u.a geregelt: Baubeginn, Bauablauf, Fristen für die Fertigstellung, Fertigstellung der Tief bau- und Rohrleitungsbaumaßnahmen, Fertigstellung von L WL-Einzug und Montage, Abschluss der gesamten Baumaßnah me. Der Bauablaufplan hat eine Zeitplanung in Kalenderwoche n und Meterleistung zu beinhalten, die die detaillierte Darstellung der Bauzeiten unter Beachtung der vorgegeb enen Termine für Ausführungsbeginn und die Fertigstellu ng beinhalten. Notwendig ist zudem eine Angabe des gepl anten Einsatzes an Maschinen (Anzahl) und Personal (Anz ahl der Kolonnen inkl. Aufgabenbereich) zur Umsetzung d er vom AG vorgegeben Vertragsfristen, sowie deren Darst ellung im Bauablaufplan. Das Projekt wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst , auf welche die Maßnahmen in der Planung abgestimmt wo rden sind. Diese werden im Folgenden beschrieben: Die vorgelagerte Backbone-Struktur wird durch die Kabel + Satellit Bergen Kommunikationstechnik GmbH (nachfolg end KSB Kürzel) gestellt. Hier wurden im Rahmen des Pro jektes Kopplungspunkte abgestimmt. Diese werden als Übe rgabemuffe in einem Schacht, LWL-Kabelverzweiger oder D irektverbindung an einer Station des KSB realisiert. Di e Kopplungspunkte selbst, sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Von diesen müssen die Leitungen zu den H auptverteilern (POP) geführt werden und von den Hauptve rteilern ausgehend wird die FTTB-Infrastruktur aufgebau t. In den Ausbaugebieten verlaufen die Trassen außerorts v ornehmlich entlang bestehender Infrastrukturen und inne rorts in Gewerbe- als auch in Wohngebieten. Innerhalb des Ausbaugebietes kreuzt die geplante Trasse neben Straßen und Wegen ebenfalls klassifizierte Straß en, Bahnstrecken, sowie diverse Gewässer und Gräben. Di ese Kreuzungen werden vornehmlich in geschlossener Bauw eise gemäß den Anforderungen und Auflagen des jeweilige n Kreuzungspartners/Baulastträgers ausgeführt. Mögliche Ausnahmen sind an entsprechenden Stellen im Planwerk h ervorgehoben. Zu beachten ist ferner die Fernreiseveror dnung. Bestandteil der hier ausgeschriebenen Maßnahme ist der Einzug und die Montage der LWL-Kabel in die neu zu erri chtende und/oder in bereits bestehende Leerrohranlagen, die im Vorfeld der geplanten Maßnahme durch Mitverlegu ngen errichtete wurden. Der Einzug und die Montage der LWL- Kabel sind aufgrund der Bestimmungen der Fernreise verordnung jeweils, möglichst unmittelbar nach der Fert igstellung der Tief- und Rohrleitungsbauarbeiten in Tei lbereichen durchzuführen. Die angebotenen Leistungen sc hließen die Montage am POP, im ODF, an den NvTs/KVZ, an Bestands- und Neubauschächten mittels Muffen, sowie in nerhalb der Gebäude am Glasfaserabschlusspunkt ein. Schutzgebiete und Schutzgüter: Im Projektgebiet sind Schutzgebiete vorhanden. Jegliche negative Auswirkungen in Natur- bzw. Landschaftsschutz gebieten sind zu vermeiden. Des Weiteren sind alle notw endigen Maßnahmen zum Schutz von weiterer Vegetation (B äume, Hecken etc.) zu ergreifen, und eine Beschädigung dieser durch die Baumaßnahme zu vermeiden. In diesem Zu sammenhang wird auf den Artenschutzrechtlichen Fachbeit rag zur Berücksichtigung der Bestimmungen der §§ 44 und 45 BNatSchG bei der Realisierung des Vorhabens, sowie auf den landschaftspflegerischen Fachbeitrag bzgl. Verm eidungs- und Kompensationsmaßnahmen verwiesen. Die ökol ogische Baubegleitung (ÖBB) wird seitens des AN gestell t und ist bei jeglichen ökologischen, umwelt- und natur schutzfachlichen Fragestellungen einzubinden. Die Koord inierung des ÖBB-Einsatzes obliegt dem AN. Im Projektgebiet sind aktuell keine archäologischen Ver dachtsflächen bekannt. Sollte eine archäologische Baube gleitung erforderlich werden, ist der AG umgehend zu in formieren. Bei archäologischen Funden sind diese umgehend der zust ändigen Baubegleitung zu melden und die Arbeiten in die sem Bereich einzustellen. In die Einheitspreise ist seitens des AN die Koordinier ung und Terminabstimmung der ökologischen und archäolog ischen Baubegleitung mit einzukalkulieren. Eine gesonde rte Abrechnung dieser Leistungen erfolgt nicht. Bestehende Leitungen/Versorgungsträger: Es ist überall mit dem Vorhandensein von Fremdleitungen zu rechnen. Der AN hat sich über die Lage und den Zust and sämtlicher im Bereich der Baumaßnahmen befindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen zu erkundigen und sich e ntsprechende Einweisungen bei dem jeweiligen Versorger einzuholen. Für entstehende Schäden, die auf die Bauarb eiten zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer. Um die Lage etwaiger Fremdleitungen zu verifizieren, müss en in Abstimmung mit der Bauüberwachung des AG, an zwei felhaften Stellen Suchschlitze/Querschläge gemacht werd en. Im Zuge der Baumaßnahme, sind evtl. Leitungen und Kabel der Versorgungsträger in Handschachtung freizulegen, z u kreuzen und zu sichern. Sicherungsmaßnahmen, parallel liegender Leisungen und Zäune, sind in Abstimmung mit d em (Leistungs-) Inhaber abzuklären. Dies hat jeweils in enger Absprache zwischen dem Auftragnehmer und den ent sprechenden Versorgungsträgern zu Lasten des AN zu erfo lgen und ist mit dem Einheitspreis abgegolten. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sämtliche, in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Arbeiten, in mehreren Teilbauabschnitten zu erfolgen haben. Die Läng en der Teilbauabschnitte werden final gemeinsam mit AG, AN und den zuständigen Behörden festgelegt. Im Bereich von öffentlichen Verkehrsflächen ist zu erwa rten, dass Bauabschnittslängen von bis zu 50 Metern unt er halbseitiger Straßensperrung zugelassen werden, maxi mal jedoch von öffentlicher Verkehrsfläche zu öffentlic her Verkehrsfläche. Die Restfahrbahnbreite muss mindest ens drei Meter betragen, gegebenenfalls sind Notwege fü r Fußgänger zu errichten, diese Leistung ist mit dem Ei nheitspreis Verkehrssicherung abgegolten, bzw. mit einz urechnen. Die Beantragung und Ausführung sämtlicher ver kehrsrechtlicher Anordnungen und/oder Sondergenehmigung en obliegen dem AN und werden nicht gesondert vergütet. Die Straßen müssen außerhalb klassifizierter Straßen in der Regel bei Verlegung in der Fahrbahn nach Regelplan B I/5 und bei Verlegung im Gehweg nach Regelplan B II/ 5 abgesperrt werden. Teilweise sind die Platzverhältnis se sehr eng, sodass unter Vollsperrung gearbeitet werde n muss. Diese Bauabschnitte müssen in der Regel nach Re gelplan B I/17 abgesperrt werden. Es müssen unbedingt und jederzeit (!) Stahlplatten vorg ehalten werden, sodass Rettungs- und Einsatzfahrzeuge i m Notfall die Baustelle passieren können. Die Baustelle nkolonnen müssen auf diese Situation vorbereitet und im Ernstfall sofort handlungsfähig sein, diese Leistung i st mit dem Einheitspreis Verkehrssicherung abgegolten, bzw. mit einzurechnen. Bei Vollsperrungen sind nach Maßgaben der zuständigen B ehörden Umleitungsstrecken auszuweisen. Im Bereich klas sifizierter Straßen. erfolgt die Absperrung in der Rege l nach Regelplan C I/5 mit einer entsprechenden Ampelre gelung. Die Baustelle ist bei Abwesenheit des AN immer in einem gesicherten Zustand zu hinterlassen. Die regelmäßige K ontrolle und ggf. Wiederherstellung der Baustellensiche rung obliegt dem AN und ist in den Einheitspreisen einz urechnen und abgegolten. Mit den Anliegern und Eigentümern ist der Zugang zu den Grundstücken rechtzeitig vor Baubeginn abzustimmen. Fü r die Errichtung von provisorischen Zugängen zu den Gru ndstücken sind für Fußgänger und Fahrzeuge mobile Fußgä ngerüberwege sowie Stahlplatten vorzuhalten, aufzubauen , zu betreiben und abzubauen, diese Leistung ist ebenfa lls mit dem Einheitspreis abgegolten. Hinweise zu Aufmaß und Abrechnung: Als Abrechnungs- und Aufmaßposition gilt immer der fest e, bzw. eingebaute und verdichtete Zustand der anfallen den Mengen aller Bauteile, Bauwerke, Abraummengen, Aush ubmengen und Liefermengen. Die Abrechnung/Rechnungsstel lung, bzw. das Aufmaß, erfolgt über die digital zu erst ellende Bestandsdokumentation, eingemessen durch ein Ve rmessungsbüro, unter der Verwendung der vom AG vorgegeb enen Zeichnungs-/ Layervorlage (dwg, dxf oder Shape-Dat ei). Zur jeweiligen Rechnungsstellung ist die dazugehörige d igitale o.g. Aufmaßdatei zu liefern. Die Rechnung muss, mit allen in der jeweiligen zur Abrechnung kommenden N achweisen/Nachweispositionen (Liefer-/ Entsorgungsnachw eise), digital auf der Cloud, zur Prüfung, übersendet w erden. Es sind nur E-Rechnungen zulässig. Gemäß den ges etzlichen Vorgaben der E-Rechnungsverordnung Mecklenbur g-Vorpommern (ERechVO M-V) sind Rechnungen ausschließli ch im Format X-Rechnung über die zentrale Rechnungseing angsplattform des Bundes (OZG-RE) einzureichen. Bei der Einreichung der X-Rechnung, ist als Anlage immer die R echnung als reine pdf-Datei mit einzureichen. Die Rechn ungslegung erfolgt erst nach Freigabe des ZWAR, nach de r Prüfung der Aufmaße. Abgerechnet wird nach Längen gem äß dwg, dxf oder Shape-Datei. Tagesrapporte/Bautagesberichte sind der Bauüberwachung des AG wöchentlich in analoger Form zur Unterschrift vo rzulegen und im Nachgang unterschrieben auf einer Cloud digital vom AN abzulegen. Von der Bauüberwachung des A G nicht unterschriebene Rapporte/Berichte werden bei de r Rechnungsstellung nicht anerkannt. Hinweise zur Netzplanung: In den Planunterlagen sind 100 % der auszuführenden Hau sanschlüsse in den dunkelgrauen Flecken dargestellt. Hinweis: Momentan sind 1.051 Ablagen (Grundstücksüberga beschächte) vorgesehen. Die Herstellung von Hausanschlüssen kommt nur in dem Um fang zur Ausführung, wie diese gemäß Begehungsprotokoll beauftragt wurden. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass ca. 70% der möglichen förderfähigen Hausanschlüsse realisiert werden. Die restlichen Hausanschlüsse werde n in einem Kleinschacht vor dem Grundstück abgelegt. Di eses Verhältniss, kann sich im Laufe des Baus, noch ver ändern. Es besteht kein Anspruch auf eine Schadensersat zforderung für eine Minderung betreffend aller Hausansc hlusspositionen. Auf Privatgrund werden ca. 70 % in ges chlossener Bauweise (durch Bodenverdrängung z.B. Erdrak ete) gebaut. In den Planunterlagen ist die Herstellung/Errichtung vo n 100 % der möglichen förderfähigen Hausanschlüsse bepl ant, bzw. enthalten. In den Positionen des Leistungsverzeichnises enthaltene Längen, Flächen, Aufbruch und Einbaupositionen von Obe rflächen- und Unterbaumaterial, Leitungsgräben, Borden, Gossen, usw., wie auch die dazugehörigen Nebenarbeiten , wie zum Beispiel Schneiden von Oberflächen/Material, Setzen/Wiedereinbau von Materialien, beziehen sich auf nicht zusammenhängende Einzelflächen/Einzellängen in me hreren Abschnitten, da sich die Baumaßnahme über einen längeren Bereich erstreckt. Die Vorgaben und Auflagen der Baulast- und Versorgungst räger sind umzusetzen und einzuhalten. Hinweise zur Bauausführung und Material: Vor Baubeginn ist der Oberflächenzustand festzustellen. Bordsteine, Rinnenplatten, Randeinfassungen dürfen nic ht unterhöhlt werden. Diese sind bei Kreuzung der Leitu ngen grundsätzlich auszubauen und entsprechend den LV P ositionen zu verwerten bzw. weiter zu behandeln. Die erforderlichen Breiten der Gräben, sind von der jew eils einzubauenden Anzahl an (Speedpipe-) Rohrverbänden abhängig (diese bewegen sich zwischen 0,3 bis 0,7 m). In einigen Fällen kommt es vor, dass eine größere Anzah l von Rohrverbänden verlegt werden muss. Hier ist das G rabenprofil vom AN bei Oberflächenaufnhame, entsprechen d so anzupassen, dass eine mehrlagige Verlegung von Roh rverbänden gemäß den Verlegeanleitungen des Rohrherstel lers bzw. mit einem Mindestabstand zwischen übereinande rliegenden Rohrverbänden von mind. 5 cm, erfolgt. Sämtliche erforderliche Speedpipe Mikrorohre/-rohrverbä nde, Kabelschutzrohre, Schächte, oberirdische Gehäuse ( NvT), Lichtwellenleiterkabel, Muffen, Fittinge und Zube hörteile müssen durch den AN beschafft werden. In die Einheitspreise einzurechnen ist die Beweissicher ung und Ortsbegehung mit Behörden, Trägern öffentlicher Belange und Privateigentümern vor Beginn der Baumaßnah men, einschl. entsprechender Dokumentation (u.a. georef enzierte Fotos), Bearbeitung und Dokumentation von Besc hwerden, Koordination, Durchführung und Dokumentation v on Abnahmen und Kontrollprüfungen, sowie Oberflächenabn ahmen mit Dritten (z.B. Gemeinden, Privatpersonen Unter nehmen, Versorgern, TÖB, usw.). Weiterhin sind Grenzfes tstellungen zur Feststellung von Baufeldgrenzen in die Einheitspreise einzurechnen und damit abgegolten. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet und si nd vom AN auf eigene Kosten durchzuführen. Hinweise zum Transport von Materialien und Einbau: Die Größe der Trommel können bis 2,40 m Außendurchmesse r, Breite bis 1,20 m betragen und ein Gewicht maximal 1 800 kg/Stück aufweisen. Des Weiteren kommen Schächte mi t einer maximalen Größe von 1,30 x 1,00 m und einem Gew icht maximal 400 kg zum Einsatz. Der AN hat für den Transport zur und auf der Baustelle, sowie für das Be- und Entladen geeignetes Gerät vorzuh alten und zu verwenden. Die Lagerung im Winter hat in w armen, geschlossenen Räumen zu erfolgen Die Verlege- und Montagevorgaben der Hersteller sind zw ingend einzuhalten. Soweit nicht anders bestimmt gilt immer die Spezifikati on nach dem Materialkonzept des Bundes (Fassung 5.0.2). Spezifikation zum Einsatz kommenden Materialien: Zum Einsatz kommen Mikrorohrverbände, Kabelschutzrohre, Schächte, LWL-Mikrokabel, LWL-Minikabel, LWL-NvT, und PoP. Der AN hat die errichteten NvT und Schächte mit Hinweis schildern/ Aufklebern, Marken des Fördermittelgebers de s Bundes, bzw. des AG zu versehen. Das Anbringen der Be schilderung wird durch den AN vorgenommen. Der AG stell t dem AN ein Muster für die Beschilderung/Marker hierzu zur Verfügung. Gemäß Hinweisschreiben des Bundes ist a n allen mit dieser Maßnahme neu entstehenden Verteilerk ästen, auch an Verteilerkästen mit digitalen Displays, sowie Gebäuden gut sichtbare und wetterbeständige Besch ilderungen mit Hinweis auf die Förderung anzubringen. Die Beschilderungen bzw. die digitalen Displays sind di rekt nach Aufstellung der neu entstandenen Kabelverzwei ger oder Gebäude, spätestens jedoch drei Wochen danach, anzubringen und dort dauerhaft zu belassen. Bei Beschädigungen, die zur Unleserlichkeit der Beschil derung führen, ist diese unverzüglich zu ersetzen. Das Anbringen der Beschilderung ist in die Einheitsprei se einzurechnen. Der AN hat die Unterscheidbarkeit und Identifizierbarke it aller verbauten Materialien, inkl. Mikrorohrverbände und Komponenten an jeder Stelle des Einbauortes sicher zustellen und die Unterscheidbarkeit dauerhaft für spät eren Betrieb der Leitung zu gewährleisten und entsprech end zu dokumentieren. Es ist eine eindeutige fortlaufende Markierung, Bezeich nung und Nummerierung für die zum Einsatz kommenden Mat erialien zu verwenden und auf die Materialien aufzubrin gen. Der AN hat eine Eigentumsbeschilderung anzubringen . Hierzu gibt es eine Beschilderungsvorlage welche anzu wenden ist. Die Leerrohrenden der (Speedpipe-) Rohrverbände sind mi ttels gas- und wasserdichten Endkappen immer geschlosse n zu halten und vor Verunreinigung zu schützen, auch wä hrend der Baumaßnahme! Für das Öffnen des Außenmantels der Rohrverbände, sowie für das Trennen der einzelnen (Speedpipe-) Rohrverbänd e, ist spezielles, nicht spangebendes und nicht quetsch endes Werkzeug zu verwenden. Dieses Werkzeug ist vom AN vorzuhalten und zu verwenden. Bei der Kreuzung von Straßen, Wegen, Gewässern und bei der Verlegung in geschlossener Bauweise, sowie in geson derten Bereichen, erfolgt die Verlegung der Mircrorohrv erbände in Schutzrohren DN30, DN50, DN100, DN160, und D N225. Teilweise erfolgt auch die Verlegung von Längs- und Hau sanschlussleitungen auf Privatgrund in vorhandenes und neu zu verlegendes Schutzrohr. Die Lieferung des Materi als und der Einbau des Schutzrohres sind in die Einheit spreise mit einzurechnen. Desgleichen sind Kabelschächt e zu setzen. Generell ist darauf zu achten, dass die Materialien fre i von jeglichen Beschädigungen gehalten werden. Sollte eine Beschädigung auftreten, ist dies der Bauüberwachun g des AGs unverzüglich mitzuteilen. Diese entscheidet ü ber das weitere Verfahren mit beschädigtem Material bzw . Vorgehensweise. Als LWL-Kabel kommen Mini- oder Mikrokabel zum Einsatz. Für die Verbindung zwischen den LWL-Kabeln werden LWL- Muffen mit innenliegenden Spleißkassetten eingesetzt. I m POP-Gebäude werden die LWL-Kabel in einem ODF in den bereits montierten Modulen auf Pigtails mit LCAPC-Steck er gespleißt. Im Hausanschlusskasten wird ebenfalls auf vorkonfektionierte Pigtails gespleißt. Hinweise zur Rohrüberdeckung/Regelverlegetiefe: Die Mindestdeckungen der Rohrverbände richten sich nebe n den nachfolgend genannten Überdeckungen auch nach den jeweiligen Anforderungen der jeweiligen Baulastträger. Sofern nicht anders vereinbart, oder in den Stellungna hmen der TÖB gefordert, gilt standardmäßig folgende Übe rdeckung (ab OK Rohrscheitel): - offene Bauweise innerorts: 0,80 m - offene Bauweise außerorts: 0,80 m - offene Bauweise bei nicht klassifizierte Straßen/Wege : 0,80 m - wassergebundene Oberflächen (offen Bauweise): 0,80 m (zur Gewässersohle) - Gewässer (geschlossene Bauweise) mind. 1,50 m (zur Ge wässersohle) - klassifizierte Straßen (Kreuzung und Parallelverlegun g) 1,50 m - wassergebundene Oberfläche neben klassifizierten Stra ßen: 1,50 m - Hausanschlussleitungen: 0,60 m Jegliche Abweichungen von der Mindestverlegetiefe sind dem AG oder dessen beauftragter BÜ anzuzeigen und durch diese zu genehmigen. Diese Minderdeckungen sind zu dok umentieren und der Bauüberwachung mitzuteilen. Hinweise zur Einmessung/Dokumentation: Um den effizienten Mitteleinsatz im Bundesförderprogram m nachzuweisen, sind im Rahmen der Mitteilungs- und Ber ichtspflichten des Zuwendungsempfängers und für die Inb etriebnahme des Breitbandnetzes folgende Punkte zu doku mentieren und einzureichen: Sämtliche Speedpipe Leerrohre, Kabelschutzrohre, Schäch te, Schränke, Formteile, Muffen, Einbauteile etc. müsse n vom AN digital in dem vom Bund vorgeschriebenen Koord inatensystem eingemessen werden (ETRS89 UTM Zone 33N/EP SG-Code: 25833). Die Dokumentation umfasst ebenfalls eine detailierte Fo todokumentation, denn pro Bauabschnitt wird nach BNBest -Gigabit 1.2. die Erstellung einer Fotodokumentation (g eoreferenziert) unter Angabe der GPS-Koordinaten und de s Datums abverlangt. Die Dokumentation beinhaltet die Verlegung und Installa tion (im öffentlichen und auf privatem Grund) aller akt iven und passiven Komponenten, sowie die Tiefbautrassen (im öffentlichen und auf privatem Grund). Dementsprech end sind für Verteiler und Verzweigereinrichtungen währ end oder nach der Installation, Fotos zu erstellen. Für den Trassenverlauf umfasst die Fotodokumentation sä mtliche Kreuzungsbereiche, Querungen und Nutzung von an deren Infrastrukturen (Schienensysteme, Brücken, Fernst raßen und Wasserwege), sowie den Übergangsbereich bei Ä nderung der Verlegeverfahren (im öffentlichen und auf p rivatem Grund). Darüber hinaus, sind bei der offenen Ve rlegung, die Trasse/Rohrverbände, mittels Foto zu dokum entieren. Zusammenhängende Trassenabschnitte, mit einer Länge von über 500 Metern, werden im Intervall von ungefähr 500 Metern fotografisch dokumentiert. Die Verlegetiefe der Baumaßnahme wird anhand der Fotos des Trassenverlaufs, auf denen neben der Maßnahme ein G liedermessstab abgebildet wird, nachgewiesen bzw. dokum entiert. Bei Verlegung in geschlossener Bauweise, wird der Quers chnitt der verlegten Kabelschutzrohre am Anfang der Tra sse mit gleichzeitiger Darstellung eines Gliedermesssta bs fotografiert. Bei der Verwendung bestehender Infrastrukturen, wie bei spielsweise vorhandenen Leerrohrkapazitäten und bei der Nutzung von grabenlosen Verlegeverfahren, sind Anfangs - und Endpunkte der jeweiligen Trassenabschnitte ebenfa lls zu dokumentieren. Die Übermittlung/digitale Übergabe der georefenzierten Fotos, muss grundsätzlich in einem komprimierten Bildfo rmat erfolgen. Bevorzugt werden die Dateiformate JPG un d PNG. Mit der Abgabe der Fotos wird eine Tabelle, die pro Bil d die Daten: Dateiname, Adresse, Datum der Aufnahme und Grund der Aufnahme, eingereicht. Die Benennung/Bezeich nung der einzelnen digitalen Fotos wird vom AG vorgegeb en. Eine gegebenenfalls notwendige Umbenennung ist in d en Einheitspreis mit einzukalkulieren. Es sind Bestandspläne nach Vorgaben des AG im dwg/dxf u nd pdf-Format zu fertigen, wie auch die GIS-Dokumentati on nach Vorgaben des Fördermittelgebers. Darüber hinaus sind die Bestandspläne mit aktuellem Bau fortschritt laufend (14tägig) an den AG digital zu über geben, um mögliche Fremdleitungsauskünfte dritter zu be dienen. Die Dokumentation beinhaltet ebenfalls die Bereitstellu ng/Übergabe sämtlicher Unterlagen (Bestandspläne, GIS-D aten, georeferenzierte Bilder, Entsorgungsnachweise, Li eferscheine, Bautagesberichte, Baustellensicherungsprot okoll, Messprotokolle, HA Begehungs- und Abnahmeprotoko lle, Abnahmeprotokolle TÖB und privat, usw.) in einer v om AG vorgegebenen Struktur. Die digitale Datenübergabe erfolgt via Cloud (unabhängi g von der Übergabe der Daten/Aufmaße zu den jeweiligen Rechnungen). Diese Cloud ist vom AN zur Verfügung zu st ellen. Die Datenübergabe zur Schlussrechnung erfolgt zusätzlic h (Umfang in Abstimmung mit dem AG) in analoger/Papierf orm. Hinweise zu Grenz- und Vermessungspunkten: Grenzpunkte und Vermessungspunkte, die während der Baua usführung durch den AN beschädigt oder ausgebaut werden , sind in einem Plan zu kennzeichnen und in eine Liste, sowie im Bautagesbericht einzutragen. Die Dokumentation ist der Bauüberwachung des AG nach En de der Maßnahme unaufgefordert zu übergeben. Der AN wir d, direkt nach Schadenseintritt, nachfolgend die Wieder herstellung bei der zuständigen Behörde veranlassen. Die Kosten für die Wiederherstellung trägt der Auftragn ehmer. Grenzpunkte einmessen und mit farbigem Pflock abstecken ist mit zu inkludieren. Farbe wird durch den AG festgelegt. Die festgelegte Lag e digital, georeferenziert (mit Höhe) einmessen. Die Leistung umfasst alle erforderlichen Arbeiten zur A bsteckung eines Grenzpunktes, z.B. Einholung und Aufber eitung der Unterlagen und Koordinaten mit dem örtlich b estellten Vermessungsingenieurs (öbVi), Fahrtkosten, Ge bühren, Hilfskräfte, Absteckungsmaterial. Allgemeine Hinweise zum Bauablauf: Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sämtliche, in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Arbeiten, in mehreren Teilbauabschnitten realisiert werden müssen. Für die Bahnkreuzungen und größeren Gewässerquerungen s ind jeweils separate An-/ Abfahrten bzw. separate Ausfü hrungstermine unabhängig vom weiteren Trassenbau in den jeweiligen Bereichen mit einzurechnen. Rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vor Baubeginn, sind In formation für die Anwohner und Anlieger, via Handzettel und Einwurf in Briefkästen, über die Bautätigkeiten in den jeweiligen Straßenzügen zu verteilen. Diese Leistung ist mit den Einheitspreisen abgegolten, bzw. mit einzurechnen. Die Anmeldung/Organisation von Vorbegehungen von Bauabs chnitten mit den zuständigen TÖBs und privat Eigentümer n ist durch den AN zu erbringen und in die Preise einzu kalkulieren. Änderungen des Tiefbaus, in Bezug auf Bauverfahren und Trassenlage, werden in einer Bauänderungsliste und im a nschließend vom AN zu erstellenden Bestandsplan erfasst . Eine Änderung in den Planungsunterlagen erfolgt nicht , ggf. ist bei Bedarf eine sog. "Rotstiftkorrektur" mit den Trassenänderungen zu erstellen. Baustelleneinrichtung/ -räumung: Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Durchführung der Bauleistungen erforder lich sind, sind auf die Baustelle zu transportieren, be reitzustellen und soweit der Geräteeinsatz nicht gesond ert berechnet wird, betriebsfertig aufzustellen, einsch l. der dafür notwendigen Arbeiten. Die Baustelleneinric htung ist mit der Gemeinde abzustimmen. Die Baustelleneinrichtung umfasst ebenfalls alle erford erlichen festen Anlagen, wie Baubüros, Unterkünfte, Wer kstätten, Lagerplätze/Lagerschuppen, Bauzäune und dgl. anliefern, aufbauen, einrichten, unterhalten, einschl. erforderlicherm Strom-, Wasser- Fernsprechanschluss und die Herstellung und Unterhaltung von Entsorgungseinric htungen (einschließlich aller Gebühren und Kosten). Desgleichen sind Baustellen-WCs (Chemo-Toiletten) aufzu stellen, vorzuhalten, umzusetzen (gemäß Baustellenforts chritt) und zu räumen, einschl. bedarfsgerechter, min. wöchentlicher Leerung und Reinigung. Vorhaltedauer: ges amte Bauzeit. Bei Bedarf sind Zufahrtswege und Baustraßen zur Baustel le, Lagerplätzen, Platzbefestigungen und Wegen im Baust ellenbereich anzulegen und vorzuhalten. Die dazugehörig en Oberbodenarbeiten, einschl. Beseitigen von Aufwuchs, soweit für die Baustelleneinrichtung erforderlich, sin d ebenfalls auszuführen und einzukalkulieren. Etwaige Kosten für das Vorhalten der genannten Geräte, Anlagen und Einrichtungen einschließlich Mieten, Pacht, sowie Findlinge kleiner 25 cm, Gebühren und dergleiche n, sind in die Einheitspreise der betreffenden Teilleis tungen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet . Es sind durch den AN kommunale Aufgrabungserlaubnisse b zw. Aufgrabungsmeldungen bei den zuständigen Behörden/Ä mtern/TÖB einzuholen/einzurechnen. Dies umfasst ebenfal ls die Beantragung und Ausführung verkehrsrechtlicher A nordnungen, sowie die Einholung etwaiger Sondergenehmig ungen. Nach Abschluss der Arbeiten sind entsprechende Abnahmen durch den AN bei den jeweiligen Behörden/Ämtern/TÖB zu erwirken und zu dokumentieren. Dies ist in den Einheit spreisen einzurechnen. Nach Abschluss der Baumaßnahme ist die Baustelle von al len Geräten, Anlagen, Einrichtungen und dergleichen zu räumen. In Anspruch genommene Flächen und Wege sind in den ursprünglichen und vorgefundenen Zustand unter Wahr ung der landschaftspflegerischen Belange zu versetzten. Eventuelle Verunreinigungen und Schäden sind zu beseit igen. Die genannten Leistungen sind mit den Einheitspreisen a bgegolten, bzw. einzukalkulieren. Hinweis zu Kommunikationsvorgaben und Schnittstellen: Sämtliche Kommunikation mit der Presse obliegt dem Auft raggeber bzw. dessen direkter Vertretung. Als zentrale Kommunikationsschnittstelle zwischen allen Beteiligten stellt der AN eine abgesicherte Daten- und Kommunikationsplattform, in Form einer Cloud, zur Verf ügung. Eine fachliche und ökologische Baubegleitung/Bauüberwac hung wird seitens des AN beauftragt. Die Personen und K ontaktdaten werden bei Auftragsvergabe formlos mitgetei lt. Während der gesamten Projektlaufzeit ist seitens des AN eine Projekt- bzw. Bauleitung einzurichten, die mehrer e Teilprojekt- bzw. Bauleitungen beinhalten kann. Die Projekt- bzw. Bauleitung des AN muss jederzeit für den AG und deren externe Bauüberwachung des AG ansprech bar sein und muss über den Fortschritt des Projekts umf assend auskunftsbereit sein. Der Projekt- bzw. Bauleiter des AN steht als Ansprechpa rtner für den AG, der Bauüberwachung des AG und dem Net zbetreiber in allen Belangen, die das Projekt betreffen , zur Verfügung. Die Projekt- bzw. Bauleitung des AN hat mindestens eine n Vertreter für die Dauer des Projekts zu benennen. Ein e Änderung der Projekt- bzw. Bauleitung sowie Vertretun g des AN bedarf der Zustimmung des AG. Der AG wird die Zustimmung nicht ohne triftigen Grund verweigern. Die Teilnahme an regelmäßigen Baubesprechungen (nach Be darf jedoch mindestens 1-mal wöchentlich Jour-Fix) ist mit den Einheitspreisen abgegolten, bzw. mit einzurechn en. Von dem wöchentlichen Turnus kann in Abstimmung mit dem AG abgewichen werden. Im Projekt ist ausschließlich fachlich geeignetes und f ür die zu erledigenden Aufgaben qualifiziertes Personal des Auftragnehmers und dessen Nachunternehmern gemäß d en Vorgaben der Eignungskriterien, einzusetzen. Der AN verpflichtet sich, im Sinne einer schnellen und qualitativen Projektabwicklung, Mitarbeiter für spezifi sche Arbeiten wie z.B. für die Verlegung und Montage vo n Leerrohren und Kabelverbänden, NVT-Herstellung usw. s peziell auf die Herstellerspezifika zu schulen. Der AN stellt die Erreichbarkeit und Vor-Ort-Präsenz de r verantwortlichen Projekt- bzw. Bauleitung sicher. Ebe nfalls ist durch den AN die Erreichbarkeit und Vor-Ort- Präsenz (Baustelle) der Kolonnenführer sicherzustellen. Im Rahmen der Baumaßnahme ist eine reibungslose Kommuni kation zwischen den Projektbeteiligten, aber auch mit d en Anwohnern von erheblicher Bedeutung, da die Baumaßna hme erhebliche öffentliche Wahrnehmung und ein erheblic hes öffentliches Interesse hervorrufen wird. Die Kommun ikation muss daher in deutscher Sprache erfolgen. Die A mtssprache in Deutschland ist deutsch. Die Projekt- bzw. Bauleitung und die Kolonnenführer müs sen die gem. § 4 der BGV C22 "Bauarbeiten" geforderte Q ualifikation der Leitung und Aufsicht von Bauarbeiten ( Unfallverhütungsvorschrift/Sicherheit auf der Baustelle ) sowie Kenntnis/Zertifikate für Richtlinien für die Si cherheit von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) besitzen. Desgleichen müssen die Projekt- bzw. Bauleitung und Kol onnenführer nach MVAS 99 geschult bzw. belehrt und rege lmäßig an Fortbildungs-/ Qualifizierungsmaßnahmen zu de n entsprechenden Regelwerken bzw. an Schulungsmaßnahmen von Herstellern (Materialien und Arbeitsmittel) teilne hmen. Tagesrapporte/Bautagesberichte sind der Bauüberwachung des AG wöchentlich zur Unterschrift vorzulegen. Von der Bauüberwachung des AG nicht unterschriebene Rapporte w erden bei der Rechnungsstellung nicht anerkannt. In den Bautagesberichten sind Art der Leistungen, Anzah l der für diese Tätigkeit eingesetzten Arbeitskräfte, s owie benötigte Arbeitsstunden, Angabe der Wetterdaten ( Temperatur, Witterungsverhältnisse Regen, Schnee, Sonne usw.) anzugeben. Die Bautagesberichte sind dem Schlussaufmaß/ -abrechnun g als Anlage beizufügen. Ferner sollten Vereinbarungen, sowie evtl. Bedenken des AN gegen die gewünschte Ausfü hrungsart oder Änderungsabsicht, mitdokumentiert sein. Rechtzeitig vor einer beabsichtigten Abnahme (Oberfläch en- und/oder technischen Abnahme) wird in einer gemeins amen Begehung der bauliche Zustand der Kabelanlage und -trasse festgestellt. Auf der Baustelle sind dazu die m it Prüf- und Genehmigungsvermerken versehenen Ausführun gsunterlagen zur Einsicht vom AN vorzuhalten. Die Bauta gesberichte sind in digitaler Form der Bauüberwachung d es AG über die Plattform durch den AN zur Verfügung zu stellen. Besprechungstermine und Kommunikation im Projekt: Für einen regelmäßigen Austausch zwischen den Projektbe teiligten wird der AG wöchentliche Bauberatungen anbera umen. Zu Beginn des Projekts lädt der AG alle Projektbeteilig ten zu einer Auftaktbesprechung (Kick-Off) ein. Der vom AN zu pflegende detaillierte Gesamtterminplan u nd die darin mindestens zu enthaltenden Meilensteine un d Inhalte sind im Kick-Off zwischen allen Beteiligten f estzulegen und sodann fortlaufend vom AN auf Einhaltung zu kontrollieren. Bei drohenden Terminkonflikten oder -verzögerungen hat der AN mit den beteiligten Projektmitgliedern einen Lös ungsvorschlag zu erarbeiten und den AG zu informieren. Der AG und dessen beauftragte Bauüberwachung stellt dab ei die letzte Eskalationsstufe zur Problemlösung bei Te rminkonflikten und Verzögerungen zwischen den Projektmi tgliedern dar. In den Bauberatungen legen die Vertragsparteien im Eink lang mit dem Terminplan einvernehmlich fest, welche Bau abschnitte (Ortsteile/Straßenzüge) in den nächsten Woch en verbindlich ausgebaut werden sollen und wann der jew eilige Ausbaubeginn und das -ende für die einzelnen Ort steile bzw. Straßenzüge und deren Zuführungen unter Ang abe der Kalenderwoche vorgesehen sind. Die Ergebnisse werden durch den AN festgehalten, dokume ntiert und in elektronischer Form an den AG übermittelt . Die sog. Kundenliste dient dem AN als Basisinformation, welche Gebäude durch ihn anzuschließen sind und welche Anschlüsse nur kapazitätsmäßig vorzubereiten sind. Übe r die Plattform erhält die Bauüberwachung des AG ferner Zugriff auf weitere Informationen die Baumaßnahme betr effend. Zugleich dient die Datenplattform (Cloud) als z entrale Kommunikationsschnittstelle für Pläne, Bautages berichte, Baufortschrittsmeldungen, Dokumentationsunter lagen, usw. Der Kommunikationsfluss erfolgt dabei in beide Richtung en, sodass Informationen/Daten der Bauleitung des AG au ch an den AN fließen können. Erreichbarkeit des AN: AN muss eine Erreichbarkeit herstellen und muss die Art der Erreichbarkeit benennen. Diese Verbindung dient al s Erstinformation der Anlieger/Anwohner im Baugebiet zu r Klärung von Fragen die örtliche Bauaktivitäten des AN betreffen. Diese Leistungen sind in die Einheitspreise mit einzure chnen. Hinweis Verschwiegenheit und Datenschutz: Der AN ist verpflichtet, alle ihm zur Verfügung gestell ten personenbezogenen Daten im Einklang mit allen gelte nden Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datensch utz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzg esetz (BDSG) zu verarbeiten. Er ist für den rechtmäßige n Umgang mit den personenbezogenen Daten sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen verantwortl ich. Der AN verpflichtet sich zur Wahrung der Vertraulichkei t der ihm zur Verfügung gestellten personenbezogenen Da ten, sowie zur Einhaltung des Fernmeldegeheimnisses gem äß §§ 3 ff. TTDSG. Er verpflichtet sich, die ihm bereitgestellten personen bezogenen Daten ausschließlich für die Erbringung der v ertragsgegenständlichen Leistungen zu verarbeiten. Fern er verpflichtet sich der AN, Geschäfts- und Betriebsgeh eimnisse, die ihm anvertraut oder als solche durch sein e Tätigkeit für den AG bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zu verwerte n oder Dritten mitzuteilen. Der AN hat sicherzustellen, dass alle durch ihn im Proj ekt eingesetzten MitarbeiterInnen und Erfüllungsgehilfe n entsprechend verpflichtet wurden. Der AN verpflichtet sich ferner, zur Wahrung der Vertra ulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Authentizität der ihm zur Auftragserbringung zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten technische und organisatorisch e Maßnahmen in dem durch die einschlägigen Datenschutzv orschriften vorgesehenen Umfang zu ergreifen. Der AN ha t eine Beschreibung der bei ihm getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen spätestens bis zum Bau start einzureichen." Haftungsausschluss: Sofern Materialien auf Vorrat eingekauft werden (bis zu 80 %), obliegt die Organisation, sowie Bereitstellung geeigneter Lagerflächen, dem Auftragnehmer (AN) auf eig ene Verantwortung. Sämtliche Kosten für Lagerung, Zwisc henlagerung, Transport sowie etwaigen Weitertransport z ur Baustelle, werden nicht vom Auftraggeber (AG) überno mmen und gehen vollständig zu Lasten des AN. Der AN ist darüber hinaus für die ordnungsgemäße Sicher ung und fachgerechte Verwahrung nach Herstellerangaben, sowie Versicherung der gelagerten Materialien bis zum vollständigen Einbau verantwortlich. Die Haftung für Ve rlust, Beschädigung, insbesondere auch durch Dritte ode r Diebstahl liegt ausschließlich beim AN. Eine Kostenüb ernahme durch den AG ist in diesen Fällen ausgeschlosse n.
Hinweis zur Struktur des Leistungsverzeichnisses
01 Breitbandausbau - Tiefbau
01
Breitbandausbau - Tiefbau
Die Erd- und Oberflächenarbeiten sind nach den zusätzli chen technischen Vorschriften in der jeweils gültigen F assung auszuführen. Dies sind die: ZTV - Asphalt - StB ZTV - Pflaster - StB RStO 12 ZTVT - StB ZTVE - StB. Im Straßenoberbau dürfen nur Mineralstoffe verwendet we rden, die einer Güteüberwachung nach Gestein - StB04 un terliegen. Der AN hat im Rahmen der Eigenüberwachung Nachverdichtu ngsprüfungen durchzuführen. Auf Verlangen sind die Prot okolle dem AG zur Verfügung zu stellen. Die Parallelverlegungen und Querungen der Rohrverbände/ Kabelschutzrohre/Speedpipe zu/von Fremdanlagen und Frem dleitungen der regionalen und überregionalen Ver- und E ntsorgung sind nach den Verlegerichtlinien der Leitungs betreiber herzustellen, bzw. auszuführen. Als Grundlage ist hier das DVGW und DWA Regelwerk anzusetzen. Die Ko mmunikation mit den Leitungsbetreibern, bzw. das Einhol en von Einweisungen, die fach- und regelwerkgerechte Ve rfüllung des Rohrgrabens um die Leitungszonen, sämtlich e Erschwernisse und Sicherungsmaßnahmen, Handschachtung , Abhängen und über den Bauzeitraum gegen Beschädigunge n schützen der Fremdanlagen bei der Parallelverlegung u nd Kreuzung zu/von Fremdanlagen und Fremdleitungen sind mit den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten. Die Verfahren sind getrennt nach Oberflächen ausgeschri eben. Die Auflistung der Trassen in Bezug auf deren Obe rflächen ist dem LV zu entnehmen. Es wird unterschieden zwischen offenen und geschlossene n Tiefbautrassen (HDD-Verfahren und Pressbohrung [Erdra ketentechnik]). Für die Horizontalbohrungen werden keine Einzuglängen u nd keine Anlagengrößen vorgegeben. Der AN kann in Abhän gigkeit der Anlagengrößen die Bohrtrassen auf seinen Ar beitsablauf hin optimieren. Die zulässigen Zugkräfte de s Rohrmaterials dürfen aber an keiner Stelle überschrit ten werden. Der Preis je m Bohrung enthält die notwendi gen Start-/ Zwischen- und Zielgruben, jeweils mit Aufna hme und Herstellung der zugehörigen Oberflächen, sowie Herstellung der Baugrube und Sicherung dieser. Die Anor dnung der Start- und Zielgruben hat bevorzugt außerhalb befestigter Flächen zu erfolgen. Eingeschlossene Leistungen: Einziehen und Verbinden des Rohres. Geradliniges Anpassen der Kabelgrabensohle zum Bohrungsein- und ausstieg. Ausrichten und Kennzeichnen der Rohre. Temporäres Abdichten der Rohrenden gegen Ve rschmutzung. Abfuhr und Entsorgung des verdrängten Bode ns (einschl. Bentonit-Entsorgung auf Nachweis). Bodenkl assen größer Z1 werden vergütet. Beseitigen von Steinen bis zu 15 cm sind einzukalkulieren, größere werden nac h Wiegeschein vergütet. An- und Abtransport der KSR-Trommeln, sowie Auf-, Ab- u nd Umsetzen der Trommeln, wird nicht gesondert berechne t. Die Überdeckung der Rohranlage beträgt in der Regel mehr als 1,50 m und ist abhängig von der Tiefenlage vor handener Versorgungs-, Entsorgungs- und sonstiger Trans portleitungen, sowie Baumbewuchs. Mehraufwendungen für andere Tiefenlagen sind mit zu berücksichtigen. Es darf kein unkontrollierter Erdstoffabbau, sowie Hebungen un d Setzungen auftreten. Durch den AN zu vertretende Fehl bohrungen werden nicht gesondert vergütet. Sind für Feh lbohrungen unvorhergesehene Hindernisse oder Baugrundve rhältnisse die Ursache, so ist sofort nach Feststellung dem AG der Nachweis vorzulegen. Bei nicht zu klärenden Einzelfällen behält sich der AG vor, einen unabhängige n Gutachter hinzuzuziehen. Ist die Fehlbohrung durch de n AN verschuldet, werden die Kosten des Gutachters auf den AN umgelegt. Für alle Unterquerungen bzw. Strecken (außer Querungen von Bahntrassen) ist als Ortungsverfah ren das Walk-Over-Verfahren zulässig. Bei Kreuzungen vo n Bahnstrecken in HDD ist nur das Wire-Line-Verfahren z ugelassen. Die Abstimmungen/Koordinierung mit dem Bauüberwachung B ahn sind mit in den Einheitspreisen einzurechnen. In den Positionen des Leistungsverzeichnises enthaltene Längen, Flächen, Aufbruch und Einbaupositionen von Obe rflächen- und Unterbaumaterial, Leitungsgräben, Borden, Gossen, usw., wie auch die dazugehörigen Nebenarbeiten , wie zum Beispiel Schneiden von Oberflächen/Material, Setzen/Wiedereinbau von Materialien, beziehen sich auf nicht zusammenhängende Einzelflächen/Einzellängen in me hreren Abschnitten, da sich die Baumaßnahme über einen längeren Bereich erstreckt. Die Abrechnung erfolgt über die Längen in der dwg, dxf oder shp.Technische Vorbeme rkungen
Die Erd- und Oberflächenarbeiten sind nach den zusätzli
01.03 Oberflächenarbeiten und Tragschichten
01.03
Oberflächenarbeiten und Tragschichten
02 Breitbandausbau - Verlegearbeiten
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Breitbandausbau - Verlegearbeiten
Mikrorohrverbände (MRV) und Mikrorohre (MR) Die Dimensionierung der Mikrorohrverbände und Hausansch luss-Mikrorohre, ist abschnittsweise und entsprechend d er vorliegenden Anzahl an zu versorgenden Wohneinheiten durchgeführt worden. Von dem Abzweig der Verteilebene (Mikrorohrverbände) au f öffentlichem Grund bis in das Gebäude, ist für jedes zu versorgende Haus mindestens ein Mikrorohr gemäß Mate rialkonzept auszulegen. Hierfür ist in der Längstrasse vor dem privaten Grund der Schutzmantel des Rohrbündels aufzutrennen. Das für den Gebäudeanschluss vorgesehene Mikrorohr (Far bcodierung gemäß Planung), ist aus dem Verband herauszu führen und abzuschneiden. Das dem Gebäude zuzuführende Mikrorohr, ist mittels geeignetem Verbinder gas- und wa sserdicht mit dem Mikrorohr der Hauszuführung (Position im Abschnitt Hausanschluss herstellen) zu verbinden. D as im Rohrverband verbleibende weitergeführte Rohr, ist durch einen Endstopfen abzudichten. Die Lieferung/Bereitstellung der MRV und MR erfolgt dur ch den AN. Es sind Mikrorohre und Mikrorohrverbände eines Herstell ers einzusetzen. Eine Mischung von Mikrorohren untersch iedlicher Hersteller ist nicht zulässig. Um eine Materi alhomogenität innerhalb des Netzes gewährleisten zu kön nen, ist der Hersteller GM-Plast erwünscht. Ebenfalls hat der AN die erforderlich werdenden Verbind er (Doppelsteckmuffen), Endkappen und Gasblocker fabrik atsidentisch den MRV/MR bereitzustellen. Alle Kleinmaterialien sind Bestandteil der Verlegeposit ionen. Eine gesonderte Vergütung für die Lieferungen und den E inbau erfolgt nicht. Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber, die Einhalt ung aller in der technischen Spezifikation des BMVI gef orderten Eigenschaften der angebotenen Materialien, zu und liefert mit dem Angebot die zugehörigen Produktinfo rmationen, sowie externe Prüfzeugnisse und Belege von e inem akkreditierten Prüfinstitut. Hinweis: Die Titulierung Mikrorohr (MR) bezieht sich im Folgenden sowohl auf einzeln verlegte Mikrorohre, als auch auf die Rohre eines Mikrorohrverbandes (MRV). Ausführungsvorgaben Die Leerrohrsysteme werden für eine sehr lange Betriebs zeit geplant und müssen dementsprechend hohen Qualitäts anforderungen genügen. Aus diesem Grund, haben alle zu verbauenden Leerrohrsysteme, den nachfolgend aufgeführt en Qualitätsrichtlinien zu entsprechen. Alle Rohrverbände, Einzel-Mikrorohre und Anbauteile müs sen zur direkten Erdverlegung und für alle gängigen alt ernativen Verlegemethoden, wie dem Einziehen in bestehe nde Rohrtrassen, Plug-, Trenching- und Spühlbohrverfahr en zulässig zu sein. Weiterhin haben sie druck- und sch lagfest ausgeführt zu sein. Der Querschnitt des verwendeten Mikrorohrs hat kreisrun d zu sein. Die jeweilige Rohraußenoberfläche muss saube r und glatt sein. Die Mikrorohrwand darf keine Krusten, Hohlstellen, Löcher oder Inhomogenitäten aufweisen. Weiterhin muss jedes Mikrorohr über eine Innenrillung ( Längsrillen) verfügen, welche es gewährleistet, Lichtwe llenleiterkabel unterschiedlicher Ausführungen, mittels Einblas- bzw. Einziehvorgangs, in das Mikrorohr, über eine möglichst große Strecke einzubringen. Für optimale Einbringergebnisse ist sicherzustellen, da ss die Rillentiefe einen Mindestwert von 0,05 bis 0,1 m m nicht unterschreitet und zudem die Ovalität der Mikro rohre einen Maximalwert von 0,2 mm bei einem Rohrdurchm esser von 7 und 10 mm, sowie einen Maximalwert von 0,3 mm bei einem Rohrdurchmesser von mind. 12 mm nicht über steigt. Im Verbund haben die einzelnen Mikrorohre mit einem Man telrohr eng ummantelt zu sein und einen flexiblen Rohrv erband zu bilden. Die Manteloberfläche muss sauber und glatt sein. Werkstoff Es sind ausschließlich Mikrorohre aus Polyethylen hoher Dichte einzusetzen. Im Hinblick auf den von dem Auftraggeber geforderten Qu alitätsstandard (1A Ware), der zum Einsatz gelangenden MRV/MR ist die Zumischung von Regenerat bzw. Recyclat n icht zulässig. Inhomogenitäten (Einschlüsse) wie Blasen, Lunker und Fr emdkörper, dürfen nicht größer als 0,02 mm² sein. Die einzelnen Gemengekomponenten und deren Zusammensetz ungsverhältnis müssen dem Auftraggeber auf Wunsch für Ü berprüfungszwecke zur Verfügung gestellt werden - insbe sondere bei Unklarheiten zur Weitergabe an autorisierte Prüfanstalten. Betriebstemperatur Zur vollen Funktionsfähigkeit im verlegten Zustand der Mikrorohre muss eine - Dauertemperatur bis min. + 70 °C und eine - Kältebeständigkeit bis min. - 30 °C gegeben sein. Verlegetemperatur Eine Verlegung muss im Temperaturbereich von - 10 °C bi s + 40 °C unter Berücksichtigung der zulässigen Biegera dien möglich sein. Kältebedingte Materialsteifigkeiten und Orientierung sind unumgänglich. Bei Verlegung der Rohre unterhalb des Gefrierpunktes, s ind die Rohre in beheizten Hallen bis zur Verlegung zu temperieren. Die Vorgaben und zulässigen Grenzwerte des Rohrherstell ers sind dabei zwingend einzuhalten. UV- und Witterungsstabilität Für die Freilagerung muss der AN eine UV-Stabilität für Mikrorohre von 2 Jahren bei mitteleuropäischem Klima g ewährleisten. Die Mikrorohre sind nach der Bewitterung einem Zustands test nach DIN EN 1167 Teil 1 und 2: 2006-05 mit Bewertu ng nach DIN 16874 zu unterziehen, welcher zu bestehen i st. Der bestandenen Zeitstandstest von 170 h entspricht einer Mindestlebensdauer der Mikrorohre von 50 Jahren. Farbe Die Grundfärbung der Mikrorohre hat durchgehend homogen zu sein. Zur Unterscheidung der einzelnen Mikrorohre im Verbands system, müssen folgende Rohrfarben eingesetzt werden: - rot - grün - blau - gelb - weiß - grau - braun - violett - türkis - schwarz - orange - pink Ausführung des Rohres mit Kennstreifen (Farbstreifen/tr ansparent abwechselnd, Streifenbreite: ca. 9,5 mm bei M RV/5,5 mm bei MR), die eine eindeutige Transparenz (Kab elbelegung) und Farbkennung ermöglichen. Eine Untersche idbarkeit zwischen A-Verband und B-Verband ist sicherzu stellen. Kennzeichnung Die Beschriftung an allen Verbindungs- und Abschlusspun kten in Druckschrift wasser- und wischfest (keine hands chriftlichen Markierungen!) ist in die entsprechenden E inheitspreise einzukalkulieren. Die Beschriftungen habe n auf farbcodierten Kabelmarkern zu erfolgen. Die Kennzeichnung ist nach DIN 1451 dauerhaft im Abstan d von max. 1 m längst zur Rohrachse aufzubringen. Beschriftung: - Schriftart: Arial oder ähnlich - Neigung: 90 ° - Schrifthöhe: 2,5 mm - Schriftfarbe: schwarz Alternativ sind die Verbände in unterschiedlicher Mante lfarbe zu wählen. Beschriftung: "Achtung! Kennzeichnung Aufdruck nach Vorgaben AG Tel. 0800 9927112 ZWAR Breitbandnetz Rügen" Lieferform Die MRV/MR sind auf Trommeln zu liefern. Die Trommeln m üssen so konstruiert sein, dass weder Beschädigungen no ch Druckstellen an den Rohren auftreten können. Das inn ere Ende des MRV/MR hat am Trommelkern befestigt zu sei n. Die Lieferlängen haben an beiden Enden (rechtwinklig zu r Rohrachse geschnitten) mit je einer Verschlusskappe v erschlossen zu sein. Diese Verschlusskappen sind so fes t anzubringen, dass sie bei Transport- und Verlademanip ulationen nicht verloren gehen. Das innere Rohrende muss z.B. über eine Fräsung am Spul enseitenflansch, erreichbar sein. Jede Lieferlänge, ist mit einem dauerhaften Etikett (Be schriftung mit unverwischbarer Farbe) zu beschildern, d as nachstehende Informationen aufweist: - Name der Herstellerfirma bzw. deren Kurzzeichen oder Firmensymbol - Produktbezeichnung - Artikelnummer - Lieferlänge in m - Bezeichnung der Charge bzw. Herstelldatum (Tag/Monat/ Jahr) - fortlaufende Gebindenummer Verlegevorgaben Alle Rohrverbände, Einzel-Mikrorohre und Anbauteile sin d grundsätzlich nach Angaben des Herstellers zu verlege n. Werden in der Leistungsbeschreibung höhere Anforderu ngen/Qualitäten in der Ausführung gefordert, gelten die se vorrangig. Vor der Einbringung unter Grund sind alle MRV/MR auf Be schädigungen zu prüfen. Bei gleichzeitiger Verlegung mehrerer MRV bzw. MR, muss die Vertauschung einzelner Züge ausgeschlossen werden. Alle Mikrorohrverbände und Mikrorohre sind mit farblich unterschiedlichen Ummantelungen oder mit farblich unte rschiedlich geprägten und verrottungssicheren Markierun gsfähnchen/ -klipps im Abstand von je 1,0 m, mit einem Versatz von 0,5 m, zu verlegen/kennzeichnen/markieren/b eschriften. Dies gilt nicht für Hausanschlussröhrchen. Diese Leistu ng ist in den Einheitspreis der Position Liefern und Ve rlegen (je) Mikrorohrverband einzurechnen. Das Einziehen von MRV/MR ist bis zu einer Außentemperat ur von - 10 °C ohne besondere Vorkehrungen möglich. Bei tieferen Temperaturen ist eine mindestens 12-stündige Lagerung des Rohrmaterials in geschlossenen Lagerräumen erforderlich. Bei allen Einzieharbeiten, sind die spezifischen Vorgab en der Lieferanten zu beachten. In, durch offene Bauweise hergestellten, Tiefbaustrecke n, müssen MRV/MR in einer 10 cm Sandbettung gelagert we rden. Die Leitungszone ist bis 20cm über dem Rohrscheit el mit Sand-/ Steinfreiem Boden zu verfüllen. Oberhalb des Sandbetts dürfen keine größeren Steine vorhanden se in, die die MRV/MR bei Verdichtung beschädigen können. Die Verlegung der MRV/MR erfolgt linear, keine wellenfö rmige Verlegung. Hierfür ist die Grabensohle entspreche nd herzustellen. Die zulässigen Mindestbiegeradien sind zwingend einzuha lten. Die Einzelrohre sind, von der MRV-Muffe aus aufsteigend , lagerichtig zu verlegen. Bei der Verlegung ist darauf zu achten, dass so wenig wie möglich Verbindungsstelle n eingebaut werden. Um ggf. eine optimierte Verlegung vornehmen zu können, müssen längere Teilbereiche vor der Verlegung geöffnet werden. Dem AN steht es frei, eine geeignete Länge als MRV-Ring im Graben mitzuführen. MRV/MR dürfen keinesfal ls ohne druckfesten Schutz überfahren werden. Die MRV/MR müssen direkt vom fahrenden Trommelwagen abg etrommelt werden. Der Trommelwagen muss dabei derart üb er dem zu beziehenden Rohrabschnitt aufgestellt werden, dass das Rohr fallend vom oberen Trommelteil ("über Ko pf") eingezogen werden kann. Das Abziehen der MRV/MR vom stehenden Trommelwagen in d ie Verlegestrecke, ist nur unter Aufstellung einer ange messenen Zahl geeigneter Kabelrollen erlaubt. Die MRV/M R dürfen keinesfalls über Oberflächen (auch nicht über unbefestigte) geschleift werden. Die Trommeln sind währ end der Arbeiten gegen Abrollen zu sichern und nachts z u beleuchten. Der logistische Aufwand für den Transport unterschiedlich farbiger MRV, sowie Verschnitt sind mi t einzukalkulieren. Das Schneiden der MRV/MR muss senkrecht zur Achse und g enerell spanfrei mit geeignetem Systemwerkzeug erfolgen . Sägen dürfen nicht verwendet werden. Weiterhin ist bei den Montagearbeiten grundsätzlich äuß erste Sauberkeit einzuhalten, damit die Beziehbarkeit d er Mikrorohre mit Lichtwellenleiterkabeln gewährleistet bleibt. Die gesamte Mikrorohranlage ist druckwasser- und gasdic ht bis 0,5 bar aufzubauen, um Menschen und Sachwerte in den Gebäuden gegen Eintritt derartiger Medien in die M ikrorohr-Kabelanlage zu schützen. Alle im offenen Tiefbau verlegten Rohre und Kabel, müss en im Abstand von 0,2 m mit Trassenwarnband abgedeckt w erden. Das Trassenwarnband ist im Leistungsverzeichnis als separate Position ausgewiesen. Der AG behält sich vo,r weitere Informationen anzuforde rn, sollten aus seiner Sicht die oben genannten Anforde rungen an Material und Verlegung durch die gelieferten Unterlagen, nicht vollumfänglich abgedeckt sein. Parallele Verlegung und kreuzende Versorgungsleitungen jeglicher Art werden nicht gesondert vergütet. Einziehen von MRV in Kabelschutzrohre bzw. in bestehend e Kabelrohranlagen Die Einzieharbeiten sind unter Beachtung der nachfolgen den Bedingungen durchzuführen: - Für die Zieharbeiten an MRV sind ausschließlich Einzi ehwinden zulässig, die über einen Zugkraftschreiber ver fügen - Die in der Spezifikation der Hersteller angegebenen m ax. Zugkräfte, dürfen beim Einzug nicht überschritten w erden. Für jedes Rohr ist pro Einziehabschnitt ein Diag ramm über die aufgetretenen Zugkräfte den Dokumentation sunterlagen beizufügen - Die MRV müssen im Abstand von 1,0 m markiert werden. Bei Einzug in Mantelrohre sind die MRVs unmittelbar am Anfang und am Ende des Mantelrohres farblich eindeutig zu markieren. Die Markierung hat mit bedruckten Kabelma rkern zu erfolgen, keine Ettiketen oder ähnliches - Eine gesonderte Vergütung für das Anschneiden und Ver schließen der Rohrenden erfolgt nicht und ist Bestandte il der Leistungspositionen - Nach dem Einziehen, sowie auch vorübergehend während der Bauphase, sind die MRV- Enden mit Endstopfen abzudi chten. - Die Kabelschutzrohrenden und sämtliche Rohranschnitte müssen unmittelbar nach Abschluss der Einzieharbeiten mit Abdichtmasse oder Schaumdichtungen abgedichtet werd en - Für alle Arbeiten an den MRV-Anlagen darf nur das vom Hersteller spezifizierte Werkzeug verwendet werden - Anderweitige Werkzeuge und Schneidvorrichtungen sind grundsätzlich verboten. Anordnung von MRV im Beilauf zu Kabelschutzrohren Beim Einbau von MRV im Beilauf zu Kabelschutzrohren (KS R) werden die MRV grundsätzlich hausseitig, unterhalb d es Rohrscheitels, neben der obersten Kabelrohrlage, ver legt. Sämtliche Kommunikation, sowohl schriftlich wie auch fe rnmündlich, ist in deutscher Sprache zu führen. Ebenso ist es zwingend erforderlich, dass zu jedem Zeit punkt, mindestens ein Mitarbeiter auf der Baustelle vor Ort ist, der sich sicher in deutscher Sprache verständigen kann.
Mikrorohrverbände (MRV) und Mikrorohre (MR)
Die aufgeführten Liefermengen der Mikrorohrverbände erg eben sich aus der tatsächlichen Planungslänge zzgl. 5 % Reserve.
Die aufgeführten Liefermengen der Mikrorohrverbände erg
02.01 Rohrverbandsarbeiten
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Rohrverbandsarbeiten
04 Kabelschränke/Kabelschächte
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Kabelschränke/Kabelschächte
04.01 Kabelverteilerschränke (KVS)
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Kabelverteilerschränke (KVS)
04.03 Kabelschächte/Muffen
04.03
Kabelschächte/Muffen