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Unit price EUR
Net total EUR
Tief- und Rohrleitungsbau bei der Herstellung von Hausa
nschlüssen
LWL-Hausanschlüsse bestehen aus der Hausanschlusstrasse
, abzweigend aus der Mikrorohrverbandlängstrasse im öff
entlichen Bereich (Eingeschlossene Leistung/Material: G
esamtlänge Mikrorohr für den Gebäudeanschluss ab Mikror
ohrverbandlängstrasse im öffentlichen Bereich/Tiefbauma
ßnahmen von der Grundstückgrenze bis zum Gebäude), der
Gebäudeeinführung und dem LWL-Netzabschluss innerhalb d
es Gebäudes (APL). Die Leistung für die Abzweigung des
Mikrorohrs für den Hausanschluss aus der Mikrorohrverba
ndlängstrasse in öffentlicher Trasse bis zum/ins Gebäud
e, ist Bestandteil des LV-Abschnittes 2.2.2 Rohrleitung
sbau.
Ein effizienter und kundenfreundlicher Ablauf bei der H
erstellung der Hausanschlüsse, ist für den AG von große
r Wichtigkeit. Der AN ist daher verpflichtet, für die B
aumaßnahme eine Erreichbarkeit zur Verfügung zu stellen
. Über das Kundencenter hat die Koordination von Termin
en für die Hausbegehung, der Leitungsführung, Herstellu
ng der Hausanschlüsse und das Einbringen der LWL-Kabel
(Bestandteil des Kapitels Einzug und Montage LWL-Kabel)
zu erfolgen. Bis zu 6 Ortstermine pro Kunden sind für
die genannten Maßnahmen einzukalkulieren und werden nic
ht gesondert vergütet.
Hausbegehung
Um auch für den Kunden einen geordneten Bauablauf gewäh
rleisten zu können, wurden Hausbegehungen im Ausbaugebi
et bereits durch den AG durchgeführt, dokumentiert und
werden dem AN zur Verfügung gestellt. Im Laufe der Baum
aßnahme, kann es zu einem weiteren Interesse von noch n
icht begangenen geförderten Adressen kommen. Für diese
Adressen muss der AN ggf. weitere Hausbegehungen durchf
ühren. Ziel der Begehung soll sein, den Kunden über die
anstehende Baumaßnahme zu informieren und eine einfach
e technische Beratung durchzuführen. Eine schriftliche
Vorankündigung der Begehung, für die Gebäudeeigentümer,
ist durch den AN zu entwerfen und dem AG zur Bestätigu
ng vorzulegen.
Mindestens drei Wochen vor dem geplanten Baubeginn, sin
d alle betroffenen Kunden postalisch mittels abgesproch
ener Vorankündigung anzuschreiben. In unmittelbarem Ans
chluss, mindestens zwei Wochen vor Baubeginn, ist ein T
ermin für eine Hausbegehung mit dem Hauseigentümer durc
h den AN abzusprechen. Zur Terminkoordination, ist eine
werktags erreichbare, Hotline durch den AN zur Verfügu
ng zu stellen, über die auch ggf. auftretende Terminänd
erungen vereinbart werden können. Diese Leistungen sind
in die Einheitspreise mit einzurechnen.
Im Rahmen der Hausbegehung, werden der Leitungsweg auf
dem Grundstück, der Hauseintrittspunkt und der Standort
der Montage des APL, mit dem Kunden festgelegt. Bei de
m Trassenverlauf der Hausanschlüsse ist durch den AN au
f eine sowohl technische, als auch wirtschaftlich reali
stische Leitungsführung auf privaten Grund zu achten. D
ie Wahl des Bauverfahrens (Verlegung in offener Bauweis
e, Verlegung mittels grabenlosem Rohrvortrieb, Einschie
ben in vorhandene Schutzrohre, etc.) wird dem AN in Abs
timmung mit dem Eigentümer überlassen. Das Bauverfahren
ist angepasst an die vorgefundenen Bedingungen und die
Einigung mit dem Grundstückseigentümer zu wählen. Durc
h den AN ist eine Fotodokumentation des Vorher-Zustande
s der Außenanlagen und der Hauswände im Bereich des Hau
seintrittspunkt (im Urzustand Gelände, bei offener Baug
rube und nach Einbau der Hauseinführung mit Abdichtung
Außen-/ Innenwand) anzufertigen.
Das Ergebnis, der Abstimmungen, ist in einer Skizze fes
tzuhalten und zu protokollieren, einschließlich der Dok
umentation des Vorher-/ Nachher-Zustandes, aller oben b
enannten Bereiche. Das Protokoll ist vom Eigentümer unt
erschreiben zu lassen und eine Kopie davon der Bauüberw
achung des AG zu übergeben. Weiterhin ist eine Bau- und
Prozessbeschreibung für die Herstellung des Hausanschl
usses durch den AN anzufertigen. Bau- und Prozessbeschr
eibung sind vom Eigentümer unterschreiben zu lassen und
eine Kopie davon der Bauüberwachung des AG zu übergebe
n.
Diese Leistungen sind in die Einheitspreise mit einzure
chnen.
Die Gebäudeeinführung soll vorzugsweise im Hausanschlus
sraum oder in einem anderen zugänglichen Raum eingeplan
t werden. Sofern bautechnisch möglich, sollte sie in de
r Nähe eines vorhandenen Voranbieter- bzw. Kabelanschlu
sses festgelegt werden. Zu Wänden und Decken ist horizo
ntal und vertikal ein Abstand von mindestens 20 cm einz
uhalten. Zudem ist die Lage der Gebäudeeinführung so zu
wählen, dass das Einzelröhrchen nicht frei in den Raum
ragt, sondern im Winkelbereich der Mauer befestigt wer
den kann.
Die Position des Abschlussgehäuses (Abschlusspunkt Lini
enführung, kurz APL) ist in unmittelbarer Nähe der Gebä
udeeinführung, höchstens jedoch 2 Meter von dieser entf
ernt, festzulegen. Das innen verlegte MR ist ab einer L
änge von 0,5 m in einem gesondert montierten Installati
onsrohr zu fixieren und bis zum APL zu führen. Ein Elek
troanschluss (220 V) sollte sich in der Nähe des LWL-Ne
tzabschlusses befinden, damit aktive Netzkomponenten de
s Netzbetreibers angeschlossen werden können.
Der AN hat sicherzustellen, dass die Personen, welche d
ie Abstimmung mit den Hauseigentümern/Kunden vornehmen,
fachliche Kompetenzen im Bereich Tiefbau und LWL-Verle
gung vorweisen, und sich sicher in deutscher Sprache au
sdrücken können.
Der AG behält sich vor, die Qualität der Abstimmungen s
tichprobenartig durch Befragungen der Kunden zu überprü
fen und ggf. Nachbesserungen beim AN zu fordern.
Diese Leistungen sind mit den Einheitspreisen abgegolte
n bzw. mit einzurechnen.
Herstellung der Hausanschlüsse
Der Hausanschluss soll durch einen Erdraketenschuss ode
r offene Bauweise, zu einem Kopfloch an der Hauswand de
s Kunden erfolgen. Baustellenabfälle und Verdrängungsma
ssen, sind zu Lasten des AN zu entsorgen. In die Baumaß
nahme sind Mikrorohre 1x10x2,0 mm einbringen, welches g
rundsätzlich in ein geeignetes Schutzrohr, wie ein PE D
N 30, bei der Verlegung einzubringen ist.
Die notwendigen Materialeigenschaften und grundsätzlich
e Verlegevorschriften für die zu verwendenden Mikrorohr
e 1x10x2,0 mm, sind der technischen Vorbemerkung des Ro
hrleitungsbaus (2.1) zu entnehmen.
In Einzelfällen können zudem Bestandsrohre auf privatem
Grund vorhanden sein (beim Hauseigentümer zu erfragen)
. In diesen Fällen sind die MR in die Bestandrohre einz
ubringen. Die Lage ist durch den AN zu dokumentieren un
d dem AG zu übergeben.
Sämtliche Positionen des LWL-Einzugs bei Hausanschlussh
erstellung sind Bestandteil des LV-Abschnittes: Einzug
und Montage LWL-Kabel.
Für die Gebäudeeinführung ist eine Mauereinführung mitt
els Kernbohrung durchzuführen. Die Kernlochbohrungen mü
ssen nach innen ansteigend (mindestens 30°) hergestellt
werden.
Verschmutzungen durch Bohrstaub sind zu vermeiden und d
irekt abzusaugen. Sofern notwendig, ist ein Edelstahlsc
hutz und Kabelgelenkschutz einzubauen.
Die Gebäudeeinführung ist in die hierfür erforderliche
Mauereinführung entsprechend Herstellerangabe einzubrin
gen. Nach erfolgter Einmörtelung des Durchführungsbaute
ils, ist der Wandbereich in den Abmessungen 40x40 cm zu
verputzen und vollflächig (den Verputz überlappend!) m
ittels isolierenden Anstriches oder Abklebung mit Schwe
ißbahnen nach DIN 18195 gas- und wasserdicht zu isolier
en. Bei Betonwänden besteht die Möglichkeit, Pressringe
zu verwenden, ggf. Bitumenspachtelmasse.
Gebäudeeinführung mit Zulassung für Abdichtung nach DIN
18533 W2.1-E oder für WU-Betonkernbohrung (Weiße Wanne
) herstellen.
Das an das Gebäude geführte 1x10x2,0 mm Mikrorohr ist d
urch die Gebäudeeinführung in das Haus einzubringen. Di
e von den Mikrorohrherstellern zugelassenen Mindestbieg
eradien dürfen weder unter statischen Bedingungen, noch
unter Zugbelastung unterschritten werden.
Für die Verlegung bzw. Befestigung an Bauwerken, sind d
ie Art, der Aufbau und die Konstruktion der Bauwerke ma
ßgeblich. Es muss im Einzelfall mit dem Eigentümer ents
chieden werden, wie die Befestigung bzw. die Verlegung
erfolgen kann. Diese Leistungen sind in die Einheitspre
ise mit einzurechnen.
Die Grabenverfüllung nach dem Einbau der Hauseinführung
und Abschrumpfung, darf erst nach erfolgter Abkühlung
des Mikrorohres und der Trocknung der Mauerabdichtung e
rfolgen.
Alle Verschmutzungen im Gebäude oder auf dem Grundstück
, sind nach Abschluss der Bauarbeiten durch den AN unve
rzüglich zu beseitigen und zu Lasten des AN zu entsorge
n. Ein Entsorgungskonzept für gefährliche Baustellenabf
älle ist dem AG vorzulegen.
Im Gebäude ist das Mikrorohr zum APL zu führen. Bei Län
gen über 2 m innerhalb des Gebäudes, ist ein halogenfre
ies Rohr zu verwenden, welches innerhalb eines Installa
tionsrohres zu führen ist. Dies ist in den Einheitsprei
sen mit einzurechnen.
Bei Längen von unter 0,5 m, wird das Mikrorohr im Gebäu
de mittels Einzel- bzw. Reihenschellen von der Mauerein
führung bis zur Lage des APL im Bohr-Dübelverfahren bef
estigt. Bei Längen über 0,5 m bis zum APL ist ein Insta
llationsrohr zu verwenden.
Bei allen Arbeiten innerhalb von Gebäuden, müssen die B
randschutzbestimmungen gemäß ICE-Norm zwingend eingehal
ten werden.
Es sind ausschließlich Komponenten nach Stand der Techn
ik und sofern durch geltende Vorschriften erforderlich,
mit entsprechenden Zertifikaten und Produktkennzeichnu
ngen (CE, VDE etc.), einzusetzen.
Einfache Bohrungen in Wänden, Decken, Unterzügen etc. i
nnerhalb eines Brandabschnitts sind als Nebenleistung,
ohne gesonderte Vergütung, im Rahmen der jeweiligen Ver
legeposition herzustellen.
Der AN hat sicherzustellen, dass die Personen, welche d
ie Baumaßnahmen vornehmen, fachliche Kompetenzen im Ber
eich Tiefbau und LWL-Verlegung vorweisen und sich siche
r in deutscher Sprache ausdrücken können. Bei Beschädig
ungen an Fremdleitung (etc.) haftet der AN. Somit ist j
edes Hausbegehungsprotokoll auf Durchführbarkeit und Ak
tualität vor Baubeginn durch den AN zu prüfen.
Anforderungen an die Netztechnik für Hausanschlüsse
Im Netzabschluss erfolgt der Abschluss des Glasfasernet
zes im Kundengebäude mit Kupplungen und Pigtails. Die D
imensionierungsanforderungen an den APL richten sich na
ch den abzuschließenden Fasermengen.
Der Abschluss ist vom AN zu beschaffen und fachgerecht
zu montieren, inkl. Einführen des Mikrorohrs und Ablage
der einzelnen Fasern des Hausanschlusskabels.
Der Netzabschluss hat über einen geeigneten Wandspleißv
erteiler zu erfolgen, welcher mindestens mit Schutzart
IP54 auszuführen ist. Er ist gegen ungewolltes Öffnen z
u verriegeln und muss plombierbar sein, damit unberecht
igtes Öffnen erkannt werden kann. Die Grundplatten sind
im passiven Netz mit einem Blinddeckel zu verschließen
.
Der APL muss die Einführung von Mikrorohren zulassen un
d eine Zugentlastung gegen unbeabsichtigtes Herausziehe
n des MR realisieren.
Zudem muss er Platz für eine Einzelzugabdichtung zum ga
s- und wasserdichten Verschluss des belegten MR bieten.
Bei nicht belegten MR ist das Rohr im APL mittels Ends
topfen gas- und wasserdicht abzudichten.
Der APL muss mit ausreichend Spleißkassetten, für das S
pleißen aller Fasern des ankommenden Hausanschlusskabel
s, verfügen, sowie mit ausreichend Kupplungen und Pigta
ils für den Abschluss aller Fasern bestückt sein. Die K
upplungen müssen zur Verhütung unberechtigter Manipulat
ionen im Inneren des APL untergebracht sein.
Prägung als Kennzeichnungsfeld auf dem Gehäuseaußendeck
el. Mit blauem Aufkleber Eigentum ZWAR, Anschrift und T
elefonnummer. Weiter hat der APL mit einer Warnung vor
Laserstrahlen nach DIN EN ISO 7010 gekennzeichnet zu se
in.
Einmessung Hausanschlüsse
Jeder erstellte Hausanschluss, muss im Bestandsplan dok
umentiert werden.
Dieser hat zwingend zu enthalten: Adresse, Flurstücksnu
mmer, Verlegeart, Mikrorohrbelegung inkl. Durchmesser,
Farbe und Nummer, Art der Hauseinführung, uvm. (siehe P
osition).
Die Dokumentation ist dem AG zu übergeben.
Tief- und Rohrleitungsbau bei der Herstellung von Hausa
Die aufgeführte Liefermenge der Glasfaserkabel ergibt s
ich aus der tatsächlichen Planungslänge zzgl. 5 % Reser
ve.
Weitere Punkte aus dem Abschnitt "Bauerherr" sind auch
einzubeziehen.
Die aufgeführte Liefermenge der Glasfaserkabel ergibt s
Die Lieferungen und Leistungen für
- Kabellieferung,
- Kabel einbringen,
- Kabelmontage POP zu KVS
- Kabelmontage KVS/Schacht/HA sowie
- Dokumentation Einzug und Montage LWL-Kabel
sind im Bereich Breege enthalten, der Gemeinde, in welc
her der zugehörige POP steht.
Die Lieferungen und Leistungen für
02 Breitbandausbau - Verlegearbeiten
02
Breitbandausbau - Verlegearbeiten
Mikrorohrverbände (MRV) und Mikrorohre (MR)
Die Dimensionierung der Mikrorohrverbände und Hausansch
luss-Mikrorohre, ist abschnittsweise und entsprechend d
er vorliegenden Anzahl an zu versorgenden Wohneinheiten
durchgeführt worden.
Von dem Abzweig der Verteilebene (Mikrorohrverbände) au
f öffentlichem Grund bis in das Gebäude, ist für jedes
zu versorgende Haus mindestens ein Mikrorohr gemäß Mate
rialkonzept auszulegen. Hierfür ist in der Längstrasse
vor dem privaten Grund der Schutzmantel des Rohrbündels
aufzutrennen.
Das für den Gebäudeanschluss vorgesehene Mikrorohr (Far
bcodierung gemäß Planung), ist aus dem Verband herauszu
führen und abzuschneiden. Das dem Gebäude zuzuführende
Mikrorohr, ist mittels geeignetem Verbinder gas- und wa
sserdicht mit dem Mikrorohr der Hauszuführung (Position
im Abschnitt Hausanschluss herstellen) zu verbinden. D
as im Rohrverband verbleibende weitergeführte Rohr, ist
durch einen Endstopfen abzudichten.
Die Lieferung/Bereitstellung der MRV und MR erfolgt dur
ch den AN.
Es sind Mikrorohre und Mikrorohrverbände eines Herstell
ers einzusetzen. Eine Mischung von Mikrorohren untersch
iedlicher Hersteller ist nicht zulässig. Um eine Materi
alhomogenität innerhalb des Netzes gewährleisten zu kön
nen, ist der Hersteller GM-Plast erwünscht.
Ebenfalls hat der AN die erforderlich werdenden Verbind
er (Doppelsteckmuffen), Endkappen und Gasblocker fabrik
atsidentisch den MRV/MR bereitzustellen.
Alle Kleinmaterialien sind Bestandteil der Verlegeposit
ionen.
Eine gesonderte Vergütung für die Lieferungen und den E
inbau erfolgt nicht.
Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber, die Einhalt
ung aller in der technischen Spezifikation des BMVI gef
orderten Eigenschaften der angebotenen Materialien, zu
und liefert mit dem Angebot die zugehörigen Produktinfo
rmationen, sowie externe Prüfzeugnisse und Belege von e
inem akkreditierten Prüfinstitut.
Hinweis: Die Titulierung Mikrorohr (MR) bezieht sich im
Folgenden sowohl auf einzeln verlegte Mikrorohre, als
auch auf die Rohre eines Mikrorohrverbandes (MRV).
Ausführungsvorgaben
Die Leerrohrsysteme werden für eine sehr lange Betriebs
zeit geplant und müssen dementsprechend hohen Qualitäts
anforderungen genügen. Aus diesem Grund, haben alle zu
verbauenden Leerrohrsysteme, den nachfolgend aufgeführt
en Qualitätsrichtlinien zu entsprechen.
Alle Rohrverbände, Einzel-Mikrorohre und Anbauteile müs
sen zur direkten Erdverlegung und für alle gängigen alt
ernativen Verlegemethoden, wie dem Einziehen in bestehe
nde Rohrtrassen, Plug-, Trenching- und Spühlbohrverfahr
en zulässig zu sein. Weiterhin haben sie druck- und sch
lagfest ausgeführt zu sein.
Der Querschnitt des verwendeten Mikrorohrs hat kreisrun
d zu sein. Die jeweilige Rohraußenoberfläche muss saube
r und glatt sein. Die Mikrorohrwand darf keine Krusten,
Hohlstellen, Löcher oder Inhomogenitäten aufweisen.
Weiterhin muss jedes Mikrorohr über eine Innenrillung (
Längsrillen) verfügen, welche es gewährleistet, Lichtwe
llenleiterkabel unterschiedlicher Ausführungen, mittels
Einblas- bzw. Einziehvorgangs, in das Mikrorohr, über
eine möglichst große Strecke einzubringen.
Für optimale Einbringergebnisse ist sicherzustellen, da
ss die Rillentiefe einen Mindestwert von 0,05 bis 0,1 m
m nicht unterschreitet und zudem die Ovalität der Mikro
rohre einen Maximalwert von 0,2 mm bei einem Rohrdurchm
esser von 7 und 10 mm, sowie einen Maximalwert von 0,3
mm bei einem Rohrdurchmesser von mind. 12 mm nicht über
steigt.
Im Verbund haben die einzelnen Mikrorohre mit einem Man
telrohr eng ummantelt zu sein und einen flexiblen Rohrv
erband zu bilden. Die Manteloberfläche muss sauber und
glatt sein.
Werkstoff
Es sind ausschließlich Mikrorohre aus Polyethylen hoher
Dichte einzusetzen.
Im Hinblick auf den von dem Auftraggeber geforderten Qu
alitätsstandard (1A Ware), der zum Einsatz gelangenden
MRV/MR ist die Zumischung von Regenerat bzw. Recyclat n
icht zulässig.
Inhomogenitäten (Einschlüsse) wie Blasen, Lunker und Fr
emdkörper, dürfen nicht größer als 0,02 mm² sein.
Die einzelnen Gemengekomponenten und deren Zusammensetz
ungsverhältnis müssen dem Auftraggeber auf Wunsch für Ü
berprüfungszwecke zur Verfügung gestellt werden - insbe
sondere bei Unklarheiten zur Weitergabe an autorisierte
Prüfanstalten.
Betriebstemperatur
Zur vollen Funktionsfähigkeit im verlegten Zustand der
Mikrorohre muss eine
- Dauertemperatur bis min. + 70 °C und eine
- Kältebeständigkeit bis min. - 30 °C
gegeben sein.
Verlegetemperatur
Eine Verlegung muss im Temperaturbereich von - 10 °C bi
s + 40 °C unter Berücksichtigung der zulässigen Biegera
dien möglich sein. Kältebedingte Materialsteifigkeiten
und Orientierung sind unumgänglich.
Bei Verlegung der Rohre unterhalb des Gefrierpunktes, s
ind die Rohre in beheizten Hallen bis zur Verlegung zu
temperieren.
Die Vorgaben und zulässigen Grenzwerte des Rohrherstell
ers sind dabei zwingend einzuhalten.
UV- und Witterungsstabilität
Für die Freilagerung muss der AN eine UV-Stabilität für
Mikrorohre von 2 Jahren bei mitteleuropäischem Klima g
ewährleisten.
Die Mikrorohre sind nach der Bewitterung einem Zustands
test nach DIN EN 1167 Teil 1 und 2: 2006-05 mit Bewertu
ng nach DIN 16874 zu unterziehen, welcher zu bestehen i
st. Der bestandenen Zeitstandstest von 170 h entspricht
einer Mindestlebensdauer der Mikrorohre von 50 Jahren.
Farbe
Die Grundfärbung der Mikrorohre hat durchgehend homogen
zu sein.
Zur Unterscheidung der einzelnen Mikrorohre im Verbands
system, müssen folgende Rohrfarben eingesetzt werden:
- rot
- grün
- blau
- gelb
- weiß
- grau
- braun
- violett
- türkis
- schwarz
- orange
- pink
Ausführung des Rohres mit Kennstreifen (Farbstreifen/tr
ansparent abwechselnd, Streifenbreite: ca. 9,5 mm bei M
RV/5,5 mm bei MR), die eine eindeutige Transparenz (Kab
elbelegung) und Farbkennung ermöglichen. Eine Untersche
idbarkeit zwischen A-Verband und B-Verband ist sicherzu
stellen.
Kennzeichnung
Die Beschriftung an allen Verbindungs- und Abschlusspun
kten in Druckschrift wasser- und wischfest (keine hands
chriftlichen Markierungen!) ist in die entsprechenden E
inheitspreise einzukalkulieren. Die Beschriftungen habe
n auf farbcodierten Kabelmarkern zu erfolgen.
Die Kennzeichnung ist nach DIN 1451 dauerhaft im Abstan
d von max. 1 m
längst zur Rohrachse aufzubringen.
Beschriftung:
- Schriftart: Arial oder ähnlich
- Neigung: 90 °
- Schrifthöhe: 2,5 mm
- Schriftfarbe: schwarz
Alternativ sind die Verbände in unterschiedlicher Mante
lfarbe zu wählen.
Beschriftung:
"Achtung!
Kennzeichnung Aufdruck nach Vorgaben AG
Tel. 0800 9927112 ZWAR Breitbandnetz Rügen"
Lieferform
Die MRV/MR sind auf Trommeln zu liefern. Die Trommeln m
üssen so konstruiert sein, dass weder Beschädigungen no
ch Druckstellen an den Rohren auftreten können. Das inn
ere Ende des MRV/MR hat am Trommelkern befestigt zu sei
n.
Die Lieferlängen haben an beiden Enden (rechtwinklig zu
r Rohrachse geschnitten) mit je einer Verschlusskappe v
erschlossen zu sein. Diese Verschlusskappen sind so fes
t anzubringen, dass sie bei Transport- und Verlademanip
ulationen nicht verloren gehen.
Das innere Rohrende muss z.B. über eine Fräsung am Spul
enseitenflansch, erreichbar sein.
Jede Lieferlänge, ist mit einem dauerhaften Etikett (Be
schriftung mit unverwischbarer Farbe) zu beschildern, d
as nachstehende Informationen aufweist:
- Name der Herstellerfirma bzw. deren Kurzzeichen oder
Firmensymbol
- Produktbezeichnung
- Artikelnummer
- Lieferlänge in m
- Bezeichnung der Charge bzw. Herstelldatum (Tag/Monat/
Jahr)
- fortlaufende Gebindenummer
Verlegevorgaben
Alle Rohrverbände, Einzel-Mikrorohre und Anbauteile sin
d grundsätzlich nach Angaben des Herstellers zu verlege
n. Werden in der Leistungsbeschreibung höhere Anforderu
ngen/Qualitäten in der Ausführung gefordert, gelten die
se vorrangig.
Vor der Einbringung unter Grund sind alle MRV/MR auf Be
schädigungen zu prüfen.
Bei gleichzeitiger Verlegung mehrerer MRV bzw. MR, muss
die Vertauschung einzelner Züge ausgeschlossen werden.
Alle Mikrorohrverbände und Mikrorohre sind mit farblich
unterschiedlichen Ummantelungen oder mit farblich unte
rschiedlich geprägten und verrottungssicheren Markierun
gsfähnchen/ -klipps im Abstand von je 1,0 m, mit einem
Versatz von 0,5 m, zu verlegen/kennzeichnen/markieren/b
eschriften.
Dies gilt nicht für Hausanschlussröhrchen. Diese Leistu
ng ist in den Einheitspreis der Position Liefern und Ve
rlegen (je) Mikrorohrverband einzurechnen.
Das Einziehen von MRV/MR ist bis zu einer Außentemperat
ur von - 10 °C ohne besondere Vorkehrungen möglich. Bei
tieferen Temperaturen ist eine mindestens 12-stündige
Lagerung des Rohrmaterials in geschlossenen Lagerräumen
erforderlich.
Bei allen Einzieharbeiten, sind die spezifischen Vorgab
en der Lieferanten zu beachten.
In, durch offene Bauweise hergestellten, Tiefbaustrecke
n, müssen MRV/MR in einer 10 cm Sandbettung gelagert we
rden. Die Leitungszone ist bis 20cm über dem Rohrscheit
el mit Sand-/ Steinfreiem Boden zu verfüllen. Oberhalb
des Sandbetts dürfen keine größeren Steine vorhanden se
in, die die MRV/MR bei Verdichtung beschädigen können.
Die Verlegung der MRV/MR erfolgt linear, keine wellenfö
rmige Verlegung. Hierfür ist die Grabensohle entspreche
nd herzustellen.
Die zulässigen Mindestbiegeradien sind zwingend einzuha
lten.
Die Einzelrohre sind, von der MRV-Muffe aus aufsteigend
, lagerichtig zu verlegen. Bei der Verlegung ist darauf
zu achten, dass so wenig wie möglich Verbindungsstelle
n eingebaut werden.
Um ggf. eine optimierte Verlegung vornehmen zu können,
müssen längere Teilbereiche vor der Verlegung geöffnet
werden. Dem AN steht es frei, eine geeignete Länge als
MRV-Ring im Graben mitzuführen. MRV/MR dürfen keinesfal
ls ohne druckfesten Schutz überfahren werden.
Die MRV/MR müssen direkt vom fahrenden Trommelwagen abg
etrommelt werden. Der Trommelwagen muss dabei derart üb
er dem zu beziehenden Rohrabschnitt aufgestellt werden,
dass das Rohr fallend vom oberen Trommelteil ("über Ko
pf") eingezogen werden kann.
Das Abziehen der MRV/MR vom stehenden Trommelwagen in d
ie Verlegestrecke, ist nur unter Aufstellung einer ange
messenen Zahl geeigneter Kabelrollen erlaubt. Die MRV/M
R dürfen keinesfalls über Oberflächen (auch nicht über
unbefestigte) geschleift werden. Die Trommeln sind währ
end der Arbeiten gegen Abrollen zu sichern und nachts z
u beleuchten. Der logistische Aufwand für den Transport
unterschiedlich farbiger MRV, sowie Verschnitt sind mi
t einzukalkulieren.
Das Schneiden der MRV/MR muss senkrecht zur Achse und g
enerell spanfrei mit geeignetem Systemwerkzeug erfolgen
. Sägen dürfen nicht verwendet werden.
Weiterhin ist bei den Montagearbeiten grundsätzlich äuß
erste Sauberkeit einzuhalten, damit die Beziehbarkeit d
er Mikrorohre mit Lichtwellenleiterkabeln gewährleistet
bleibt.
Die gesamte Mikrorohranlage ist druckwasser- und gasdic
ht bis 0,5 bar aufzubauen, um Menschen und Sachwerte in
den Gebäuden gegen Eintritt derartiger Medien in die M
ikrorohr-Kabelanlage zu schützen.
Alle im offenen Tiefbau verlegten Rohre und Kabel, müss
en im Abstand von 0,2 m mit Trassenwarnband abgedeckt w
erden. Das Trassenwarnband ist im Leistungsverzeichnis
als separate Position ausgewiesen.
Der AG behält sich vo,r weitere Informationen anzuforde
rn, sollten aus seiner Sicht die oben genannten Anforde
rungen an Material und Verlegung durch die gelieferten
Unterlagen, nicht vollumfänglich abgedeckt sein.
Parallele Verlegung und kreuzende Versorgungsleitungen
jeglicher Art werden nicht gesondert vergütet.
Einziehen von MRV in Kabelschutzrohre bzw. in bestehend
e Kabelrohranlagen
Die Einzieharbeiten sind unter Beachtung der nachfolgen
den Bedingungen durchzuführen:
- Für die Zieharbeiten an MRV sind ausschließlich Einzi
ehwinden zulässig, die über einen Zugkraftschreiber ver
fügen
- Die in der Spezifikation der Hersteller angegebenen m
ax. Zugkräfte, dürfen beim Einzug nicht überschritten w
erden. Für jedes Rohr ist pro Einziehabschnitt ein Diag
ramm über die aufgetretenen Zugkräfte den Dokumentation
sunterlagen beizufügen
- Die MRV müssen im Abstand von 1,0 m markiert werden.
Bei Einzug in Mantelrohre sind die MRVs unmittelbar am
Anfang und am Ende des Mantelrohres farblich eindeutig
zu markieren. Die Markierung hat mit bedruckten Kabelma
rkern zu erfolgen, keine Ettiketen oder ähnliches
- Eine gesonderte Vergütung für das Anschneiden und Ver
schließen der Rohrenden erfolgt nicht und ist Bestandte
il der Leistungspositionen
- Nach dem Einziehen, sowie auch vorübergehend während
der Bauphase, sind die MRV- Enden mit Endstopfen abzudi
chten.
- Die Kabelschutzrohrenden und sämtliche Rohranschnitte
müssen unmittelbar nach Abschluss der Einzieharbeiten
mit Abdichtmasse oder Schaumdichtungen abgedichtet werd
en
- Für alle Arbeiten an den MRV-Anlagen darf nur das vom
Hersteller spezifizierte Werkzeug verwendet werden
- Anderweitige Werkzeuge und Schneidvorrichtungen sind
grundsätzlich verboten.
Anordnung von MRV im Beilauf zu Kabelschutzrohren
Beim Einbau von MRV im Beilauf zu Kabelschutzrohren (KS
R) werden die MRV grundsätzlich hausseitig, unterhalb d
es Rohrscheitels, neben der obersten Kabelrohrlage, ver
legt.
Sämtliche Kommunikation, sowohl schriftlich wie auch fe
rnmündlich, ist in deutscher Sprache zu führen.
Ebenso ist es zwingend erforderlich, dass zu jedem Zeit
punkt, mindestens ein Mitarbeiter auf der Baustelle vor
Ort ist, der sich sicher in deutscher Sprache
verständigen kann.
Mikrorohrverbände (MRV) und Mikrorohre (MR)
Die aufgeführten Liefermengen der Mikrorohrverbände erg
eben sich aus der tatsächlichen Planungslänge zzgl. 5 %
Reserve.
Die aufgeführten Liefermengen der Mikrorohrverbände erg
02.01 Rohrverbandsarbeiten
02.01
Rohrverbandsarbeiten
03 Hausanschlüsse (HA)
03
Hausanschlüsse (HA)
Tief- und Rohrleitungsbau bei der Herstellung von Hausa
nschlüssen
LWL-Hausanschlüsse bestehen aus der Hausanschlusstrasse
, abzweigend aus der Mikrorohrverbandlängstrasse im öff
entlichen Bereich (Eingeschlossene Leistung/Material: G
esamtlänge Mikrorohr für den Gebäudeanschluss ab Mikror
ohrverbandlängstrasse im öffentlichen Bereich/Tiefbauma
ßnahmen von der Grundstückgrenze bis zum Gebäude), der
Gebäudeeinführung und dem LWL-Netzabschluss innerhalb d
es Gebäudes (APL). Die Leistung für die Abzweigung des
Mikrorohrs für den Hausanschluss aus der Mikrorohrverba
ndlängstrasse in öffentlicher Trasse bis zum/ins Gebäud
e, ist Bestandteil des LV-Abschnittes 2.2.2 Rohrleitung
sbau.
Ein effizienter und kundenfreundlicher Ablauf bei der H
erstellung der Hausanschlüsse, ist für den AG von große
r Wichtigkeit. Der AN ist daher verpflichtet, für die B
aumaßnahme eine Erreichbarkeit zur Verfügung zu stellen
. Über das Kundencenter hat die Koordination von Termin
en für die Hausbegehung, der Leitungsführung, Herstellu
ng der Hausanschlüsse und das Einbringen der LWL-Kabel
(Bestandteil des Kapitels Einzug und Montage LWL-Kabel)
zu erfolgen. Bis zu 6 Ortstermine pro Kunden sind für
die genannten Maßnahmen einzukalkulieren und werden nic
ht gesondert vergütet.
Hausbegehung
Um auch für den Kunden einen geordneten Bauablauf gewäh
rleisten zu können, wurden Hausbegehungen im Ausbaugebi
et bereits durch den AG durchgeführt, dokumentiert und
werden dem AN zur Verfügung gestellt. Im Laufe der Baum
aßnahme, kann es zu einem weiteren Interesse von noch n
icht begangenen geförderten Adressen kommen. Für diese
Adressen muss der AN ggf. weitere Hausbegehungen durchf
ühren. Ziel der Begehung soll sein, den Kunden über die
anstehende Baumaßnahme zu informieren und eine einfach
e technische Beratung durchzuführen. Eine schriftliche
Vorankündigung der Begehung, für die Gebäudeeigentümer,
ist durch den AN zu entwerfen und dem AG zur Bestätigu
ng vorzulegen.
Mindestens drei Wochen vor dem geplanten Baubeginn, sin
d alle betroffenen Kunden postalisch mittels abgesproch
ener Vorankündigung anzuschreiben. In unmittelbarem Ans
chluss, mindestens zwei Wochen vor Baubeginn, ist ein T
ermin für eine Hausbegehung mit dem Hauseigentümer durc
h den AN abzusprechen. Zur Terminkoordination, ist eine
werktags erreichbare, Hotline durch den AN zur Verfügu
ng zu stellen, über die auch ggf. auftretende Terminänd
erungen vereinbart werden können. Diese Leistungen sind
in die Einheitspreise mit einzurechnen.
Im Rahmen der Hausbegehung, werden der Leitungsweg auf
dem Grundstück, der Hauseintrittspunkt und der Standort
der Montage des APL, mit dem Kunden festgelegt. Bei de
m Trassenverlauf der Hausanschlüsse ist durch den AN au
f eine sowohl technische, als auch wirtschaftlich reali
stische Leitungsführung auf privaten Grund zu achten. D
ie Wahl des Bauverfahrens (Verlegung in offener Bauweis
e, Verlegung mittels grabenlosem Rohrvortrieb, Einschie
ben in vorhandene Schutzrohre, etc.) wird dem AN in Abs
timmung mit dem Eigentümer überlassen. Das Bauverfahren
ist angepasst an die vorgefundenen Bedingungen und die
Einigung mit dem Grundstückseigentümer zu wählen. Durc
h den AN ist eine Fotodokumentation des Vorher-Zustande
s der Außenanlagen und der Hauswände im Bereich des Hau
seintrittspunkt (im Urzustand Gelände, bei offener Baug
rube und nach Einbau der Hauseinführung mit Abdichtung
Außen-/ Innenwand) anzufertigen.
Das Ergebnis, der Abstimmungen, ist in einer Skizze fes
tzuhalten und zu protokollieren, einschließlich der Dok
umentation des Vorher-/ Nachher-Zustandes, aller oben b
enannten Bereiche. Das Protokoll ist vom Eigentümer unt
erschreiben zu lassen und eine Kopie davon der Bauüberw
achung des AG zu übergeben. Weiterhin ist eine Bau- und
Prozessbeschreibung für die Herstellung des Hausanschl
usses durch den AN anzufertigen. Bau- und Prozessbeschr
eibung sind vom Eigentümer unterschreiben zu lassen und
eine Kopie davon der Bauüberwachung des AG zu übergebe
n.
Diese Leistungen sind in die Einheitspreise mit einzure
chnen.
Die Gebäudeeinführung soll vorzugsweise im Hausanschlus
sraum oder in einem anderen zugänglichen Raum eingeplan
t werden. Sofern bautechnisch möglich, sollte sie in de
r Nähe eines vorhandenen Voranbieter- bzw. Kabelanschlu
sses festgelegt werden. Zu Wänden und Decken ist horizo
ntal und vertikal ein Abstand von mindestens 20 cm einz
uhalten. Zudem ist die Lage der Gebäudeeinführung so zu
wählen, dass das Einzelröhrchen nicht frei in den Raum
ragt, sondern im Winkelbereich der Mauer befestigt wer
den kann.
Die Position des Abschlussgehäuses (Abschlusspunkt Lini
enführung, kurz APL) ist in unmittelbarer Nähe der Gebä
udeeinführung, höchstens jedoch 2 Meter von dieser entf
ernt, festzulegen. Das innen verlegte MR ist ab einer L
änge von 0,5 m in einem gesondert montierten Installati
onsrohr zu fixieren und bis zum APL zu führen. Ein Elek
troanschluss (220 V) sollte sich in der Nähe des LWL-Ne
tzabschlusses befinden, damit aktive Netzkomponenten de
s Netzbetreibers angeschlossen werden können.
Der AN hat sicherzustellen, dass die Personen, welche d
ie Abstimmung mit den Hauseigentümern/Kunden vornehmen,
fachliche Kompetenzen im Bereich Tiefbau und LWL-Verle
gung vorweisen, und sich sicher in deutscher Sprache au
sdrücken können.
Der AG behält sich vor, die Qualität der Abstimmungen s
tichprobenartig durch Befragungen der Kunden zu überprü
fen und ggf. Nachbesserungen beim AN zu fordern.
Diese Leistungen sind mit den Einheitspreisen abgegolte
n bzw. mit einzurechnen.
Herstellung der Hausanschlüsse
Der Hausanschluss soll durch einen Erdraketenschuss ode
r offene Bauweise, zu einem Kopfloch an der Hauswand de
s Kunden erfolgen. Baustellenabfälle und Verdrängungsma
ssen, sind zu Lasten des AN zu entsorgen. In die Baumaß
nahme sind Mikrorohre 1x10x2,0 mm einbringen, welches g
rundsätzlich in ein geeignetes Schutzrohr, wie ein PE D
N 30, bei der Verlegung einzubringen ist.
Die notwendigen Materialeigenschaften und grundsätzlich
e Verlegevorschriften für die zu verwendenden Mikrorohr
e 1x10x2,0 mm, sind der technischen Vorbemerkung des Ro
hrleitungsbaus (2.1) zu entnehmen.
In Einzelfällen können zudem Bestandsrohre auf privatem
Grund vorhanden sein (beim Hauseigentümer zu erfragen)
. In diesen Fällen sind die MR in die Bestandrohre einz
ubringen. Die Lage ist durch den AN zu dokumentieren un
d dem AG zu übergeben.
Sämtliche Positionen des LWL-Einzugs bei Hausanschlussh
erstellung sind Bestandteil des LV-Abschnittes: Einzug
und Montage LWL-Kabel.
Für die Gebäudeeinführung ist eine Mauereinführung mitt
els Kernbohrung durchzuführen. Die Kernlochbohrungen mü
ssen nach innen ansteigend (mindestens 30°) hergestellt
werden.
Verschmutzungen durch Bohrstaub sind zu vermeiden und d
irekt abzusaugen. Sofern notwendig, ist ein Edelstahlsc
hutz und Kabelgelenkschutz einzubauen.
Die Gebäudeeinführung ist in die hierfür erforderliche
Mauereinführung entsprechend Herstellerangabe einzubrin
gen. Nach erfolgter Einmörtelung des Durchführungsbaute
ils, ist der Wandbereich in den Abmessungen 40x40 cm zu
verputzen und vollflächig (den Verputz überlappend!) m
ittels isolierenden Anstriches oder Abklebung mit Schwe
ißbahnen nach DIN 18195 gas- und wasserdicht zu isolier
en. Bei Betonwänden besteht die Möglichkeit, Pressringe
zu verwenden, ggf. Bitumenspachtelmasse.
Gebäudeeinführung mit Zulassung für Abdichtung nach DIN
18533 W2.1-E oder für WU-Betonkernbohrung (Weiße Wanne
) herstellen.
Das an das Gebäude geführte 1x10x2,0 mm Mikrorohr ist d
urch die Gebäudeeinführung in das Haus einzubringen. Di
e von den Mikrorohrherstellern zugelassenen Mindestbieg
eradien dürfen weder unter statischen Bedingungen, noch
unter Zugbelastung unterschritten werden.
Für die Verlegung bzw. Befestigung an Bauwerken, sind d
ie Art, der Aufbau und die Konstruktion der Bauwerke ma
ßgeblich. Es muss im Einzelfall mit dem Eigentümer ents
chieden werden, wie die Befestigung bzw. die Verlegung
erfolgen kann. Diese Leistungen sind in die Einheitspre
ise mit einzurechnen.
Die Grabenverfüllung nach dem Einbau der Hauseinführung
und Abschrumpfung, darf erst nach erfolgter Abkühlung
des Mikrorohres und der Trocknung der Mauerabdichtung e
rfolgen.
Alle Verschmutzungen im Gebäude oder auf dem Grundstück
, sind nach Abschluss der Bauarbeiten durch den AN unve
rzüglich zu beseitigen und zu Lasten des AN zu entsorge
n. Ein Entsorgungskonzept für gefährliche Baustellenabf
älle ist dem AG vorzulegen.
Im Gebäude ist das Mikrorohr zum APL zu führen. Bei Län
gen über 2 m innerhalb des Gebäudes, ist ein halogenfre
ies Rohr zu verwenden, welches innerhalb eines Installa
tionsrohres zu führen ist. Dies ist in den Einheitsprei
sen mit einzurechnen.
Bei Längen von unter 0,5 m, wird das Mikrorohr im Gebäu
de mittels Einzel- bzw. Reihenschellen von der Mauerein
führung bis zur Lage des APL im Bohr-Dübelverfahren bef
estigt. Bei Längen über 0,5 m bis zum APL ist ein Insta
llationsrohr zu verwenden.
Bei allen Arbeiten innerhalb von Gebäuden, müssen die B
randschutzbestimmungen gemäß ICE-Norm zwingend eingehal
ten werden.
Es sind ausschließlich Komponenten nach Stand der Techn
ik und sofern durch geltende Vorschriften erforderlich,
mit entsprechenden Zertifikaten und Produktkennzeichnu
ngen (CE, VDE etc.), einzusetzen.
Einfache Bohrungen in Wänden, Decken, Unterzügen etc. i
nnerhalb eines Brandabschnitts sind als Nebenleistung,
ohne gesonderte Vergütung, im Rahmen der jeweiligen Ver
legeposition herzustellen.
Der AN hat sicherzustellen, dass die Personen, welche d
ie Baumaßnahmen vornehmen, fachliche Kompetenzen im Ber
eich Tiefbau und LWL-Verlegung vorweisen und sich siche
r in deutscher Sprache ausdrücken können. Bei Beschädig
ungen an Fremdleitung (etc.) haftet der AN. Somit ist j
edes Hausbegehungsprotokoll auf Durchführbarkeit und Ak
tualität vor Baubeginn durch den AN zu prüfen.
Anforderungen an die Netztechnik für Hausanschlüsse
Im Netzabschluss erfolgt der Abschluss des Glasfasernet
zes im Kundengebäude mit Kupplungen und Pigtails. Die D
imensionierungsanforderungen an den APL richten sich na
ch den abzuschließenden Fasermengen.
Der Abschluss ist vom AN zu beschaffen und fachgerecht
zu montieren, inkl. Einführen des Mikrorohrs und Ablage
der einzelnen Fasern des Hausanschlusskabels.
Der Netzabschluss hat über einen geeigneten Wandspleißv
erteiler zu erfolgen, welcher mindestens mit Schutzart
IP54 auszuführen ist. Er ist gegen ungewolltes Öffnen z
u verriegeln und muss plombierbar sein, damit unberecht
igtes Öffnen erkannt werden kann. Die Grundplatten sind
im passiven Netz mit einem Blinddeckel zu verschließen
.
Der APL muss die Einführung von Mikrorohren zulassen un
d eine Zugentlastung gegen unbeabsichtigtes Herausziehe
n des MR realisieren.
Zudem muss er Platz für eine Einzelzugabdichtung zum ga
s- und wasserdichten Verschluss des belegten MR bieten.
Bei nicht belegten MR ist das Rohr im APL mittels Ends
topfen gas- und wasserdicht abzudichten.
Der APL muss mit ausreichend Spleißkassetten, für das S
pleißen aller Fasern des ankommenden Hausanschlusskabel
s, verfügen, sowie mit ausreichend Kupplungen und Pigta
ils für den Abschluss aller Fasern bestückt sein. Die K
upplungen müssen zur Verhütung unberechtigter Manipulat
ionen im Inneren des APL untergebracht sein.
Prägung als Kennzeichnungsfeld auf dem Gehäuseaußendeck
el. Mit blauem Aufkleber Eigentum ZWAR, Anschrift und T
elefonnummer. Weiter hat der APL mit einer Warnung vor
Laserstrahlen nach DIN EN ISO 7010 gekennzeichnet zu se
in.
Einmessung Hausanschlüsse
Jeder erstellte Hausanschluss, muss im Bestandsplan dok
umentiert werden.
Dieser hat zwingend zu enthalten: Adresse, Flurstücksnu
mmer, Verlegeart, Mikrorohrbelegung inkl. Durchmesser,
Farbe und Nummer, Art der Hauseinführung, uvm. (siehe P
osition).
Die Dokumentation ist dem AG zu übergeben.
Tief- und Rohrleitungsbau bei der Herstellung von Hausa
03.01 Tiefbau Hausanschlüsse
03.01
Tiefbau Hausanschlüsse
03.02 Rohrleitungsbau Hausanschlüsse
03.02
Rohrleitungsbau Hausanschlüsse
03.03 Netztechnik Hausanschlüsse
03.03
Netztechnik Hausanschlüsse
06 Dokumentation der Bestandsanlage
06
Dokumentation der Bestandsanlage
Dem Nachweis, des effizienten Mitteleinsatzes zweckents
prechend, sind im Rahmen der Mitteilungs- und Berichtpf
lichten des AN für die Inbetriebnahme des Netzes nachfo
lgend aufgeführte Dokumentationsschritte (je nach Nennu
ng), während bzw. nach Fertigstellung des Netzes, durch
zuführen. Diese sind entsprechend gesetzlichen und beih
ilferechtlichen Vorgaben, insbesondere gemäß §8 der NGA
-Rahmenregelung, §77a TKG, sowie der EU-Leitlinie, zu e
rbringen.
Bestandsdokumentation
Die Einmessung ist baubegleitend durchzuführen. Die Tra
sse ist hierfür digital (tachymetrisch, GNSS) einzumess
en. In die Leistung eingeschlossen, ist die Ausarbeitun
g der Bestandsunterlagen nach Richtlinien des AG entspr
echend den gesetzlichen und beihilferechtlichen Vorgabe
n, insbesondere gemäß § 8 der NGA-Rahmenregelung, § 77a
TKG sowie der EU-Leitlinie.
Die rechtverbindliche Aufnahme, beinhaltet die tatsächl
ichen Lagekoordinaten, genauer, Hoch-, Rechts- und NN-H
öhen, nach Verlegung am offenen Graben oder nach beiges
tellter Suchschachtung mit Bezug zu vorhandenen Festpun
kten, sowie die Erfassung von Minderdeckungen und deren
Schutz.
Der AN hat die Koordinierung zwischen dem Tiefbau und d
em Vermessungsunternehmen sicherzustellen. Für die Doku
mentation der Kabelschächte, sind Kabelschachtkarten, n
ach Vorgabe des AG, anzufertigen.
Es ist ein Leerrohrlageplan (Koordinatensystem ETRS89/U
TM EPSG-Code: 25833 im Datenformat dwg/dxf) mit Darstel
lung/Eintragung der Verlegetiefe/Überdeckung, des verle
gten/eingebauten Materials (mit Herstellerangabe, Schni
tt mit Farbangabe der Rohrverbände/Mikrorohre/Kabelschu
tzrohre), der Oberflächen in denen verlegt wurde, der V
erlegearten und ein Rohrverbandlängenplan anzufertigen.
Gegenüber der Ausführungsplanung abweichende Ausführung
en, sind als Rotstiftkorrektur in den Plänen darzustell
en.
Weiter ist eine Bestandsvermessung aller verlegten Rohr
verbände, Einbauteile, Verbinder, Abzweiger, Schächte u
sw., durch eine Fachfirma für Vermessungsleitungen im K
oordinatensystem ETRS89/UTM mit Darstellung im Rohrverb
andlageplan vorzulegen. Darüber hinaus, ist hierfür auc
h der Einsatz einer dafür geeigneten, marktüblichen und
aktuellen professionellen Dokumentationssoftware (z.B.
cable scout) zulässig.
Die Dokumentation ist zweifach in Papierform und in ein
facher Ausfertigung auf einem physischen Datenträger (D
atenstick, Festplatte, etc.), gemäß der GIS Nebenbestim
mungen und dem Merkblatt zur Dokumentation, an den Auft
raggeber zu liefern.
Zur Inbetriebnahme der Anlagen ist dem Auftraggeber zus
ätzlich vorab ein Exemplar der Bestandsdokumentation al
s "Rotberichtigung" zu übergeben.
Fotodokumentation
Je Bauabschnitt wird nach den besonderen Nebenbestimmun
gen Breitband (BNBest-Gigabit) die Erstellung einer Fot
odokumentation unter Angabe der GPS-Koordinaten und des
Datums abverlangt. Diese Dokumentation umfasst die Ver
legung und Installation aller passiven Komponenten, sow
ie die offenen Trassen. Für Verteiler und Verzweigerein
richtungen sind während oder nach der Installation Foto
s zu erstellen.
Alle Abzweige, Kupplungsstellen und Endabdichtungen der
Mikrorohre und -verbände sind zu fotografieren.
Für den Trassenverlauf umfasst die Fotodokumentation Kr
euzungsbereiche, Querungen und die Nutzung von anderen
Infrastrukturen (wie Schienensystemen, Brücken, Fernstr
aßen und Wasserwegen), sowie die Änderung der Verlegeve
rfahren. Für die Hausanschlüsse werden Start- und Zielg
rube sowie Mauer-/ Hauseinführung fotografisch dokument
iert.
Bei einer offenen Verlegung, ist die Trasse fotografisc
h zu dokumentieren.
Trassen mit einer Länge größer 500 Meter werden in Inte
rvallen zu je 500 Metern dokumentiert.
Die Verlegetiefe der Baumaßnahme wird mit gleichzeitige
r Darstellung eines Gliedermaßstabs dokumentiert.
Der Querschnitt, der verlegten Kabelschutzrohre, wird a
nhand der Fotos des Trassenverlaufs, auf denen neben de
m Rohr ein Gliedermaßstab abgebildet ist, nachgewiesen.
Bei der Nutzung vorhandener Infrastrukturen, wie beispi
elsweise bestehender Leerrohrkapazitäten und bei der Nu
tzung von grabenlosen Verlegeverfahren, sind Anfangs- u
nd Endpunkt der jeweiligen Trasse zu fotografieren.
Die Übermittlung der Fotos erfolgt in einem komprimiert
en Format. Bevorzugt werden die Dateiformate JPG und PN
G. Mit Abgabe der Fotos wird eine Tabelle, die pro Bild
die Informationen Dateiname, Adresse, Datum der Aufnah
me und Grund der Aufnahme beinhaltet, eingereicht.
Dem Nachweis, des effizienten Mitteleinsatzes zweckents
06.00
06.00