Straßen-Wege- und Tiefbau
Braunschweig, VT, Breite Straße 27, GWRS
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
02 Straßen und Wege
02
Straßen und Wege
02.__.0001 Abbruch Oberflächen Asphalt Oberflächenbefestigung aus Asphalt im Straßenbereich bis 0,5 m Dicke, einschließlich Tragschicht/Frostschutzschicht aus ungebundenen Baustoffen 10 - 50 cm, aufnehmen,  seitlich lagern und später wieder einbauen. Verbleibendes, überschüssiges Material auf LKW verladen und abtransportieren. Zu berücksichtigen ist, dass LKW voraussichtlich nicht in den Hof fahren können, das anfallende Material aus dem Hof zur Straße mit Kleingerät/händisch transportiert und dort straßenseitig beladen werden müssen. Das abtransportierte Material ist unbelastet und geht in Eigentum AN über; eine separate Vergütung für den Transport und die Verwertung durch den AN erfolgt nicht. Analytik zur Prüfung der Teerfreiheit des Asphalt sowie zur Schadstofffreiheit des Unterbaus erfolgt sofern erforderlich bauseits; Entsorgung wird getrennt gemäß separater Position abgerechnet
02.__.0001
Abbruch Oberflächen Asphalt
30.00
02.__.0002 Abbruch Oberflächen aus Beton Oberflächenbefestigung aus  Beton im Bereich der Hofzufahrt  bis 0,5 m Dicke, einschließlich Tragschicht/Frostschutzschicht aus ungebundenen Baustoffen 10 - 50 cm, aufnehmen,  seitlich lagern und später wieder einbauen. Verbleibendes, überschüssiges Material auf LKW verladen und abtransportieren. Zu berücksichtigen ist, dass LKW voraussichtlich nicht in den Hof fahren können, das anfallende Material aus dem Hof zur Straße mit Kleingerät/händisch transportiert und dort straßenseitig beladen werden müssen. Das abtransportierte Material ist unbelastet und geht in Eigentum AN über; eine separate Vergütung für den Transport und die Verwertung durch den AN erfolgt nicht. Analytik zur Prüfung der Teerfreiheit des Asphalt sowie zur Schadstofffreiheit des Unterbaus erfolgt sofern erforderlich bauseits; Entsorgung wird getrennt gemäß separater Position abgerechnet
02.__.0002
Abbruch Oberflächen aus Beton
20.00
02.__.0003 Abbruch Oberflächen aus Kleinpflaster Oberflächenbefestigung aus Pflastersteinen (Kleinpflaster im Hofbereich) bis 0,3 m Dicke, einschließlich Tragschicht/Frostschutzschicht aus ungebundenen Baustoffen 10 - 50 cm, aufnehmen,  seitlich lagern und später wieder einbauen. Verbleibendes, überschüssiges Material auf LKW verladen und abtransportieren. Zu berücksichtigen ist, dass LKW voraussichtlich nicht in den Hof fahren können, das anfallende Material aus dem Hof zur Straße mit Kleingerät/händisch transportiert und dort straßenseitig beladen werden müssen. Das abtransportierte Material ist unbelastet und geht in Eigentum AN über; eine separate Vergütung für den Transport und die Verwertung durch den AN erfolgt nicht. Analytik zur Prüfung der Teerfreiheit des Asphalt sowie zur Schadstofffreiheit des Unterbaus erfolgt sofern erforderlich bauseits; Entsorgung wird getrennt gemäß separater Position abgerechnet
02.__.0003
Abbruch Oberflächen aus Kleinpflaster
40.00
02.__.0004 Herstellen Oberflächenbefestigung Asphalt Herstellen neue Asphaltfahrbahndecke, für Schwerlastverkehr geeignet mit Frostschutzschicht ZTVE-StB in Verkehrsflächen, der Bauklasse IV , aus Schotter-Splitt-Sand-Gemisch, Körnung 0/32, Schichtdicke 27cm bis 30 cm, Verformungsmodul Ev2 mind. 100 MN/m², liefern, herstellen inkl. Feinplanum und Längs- Querprofilierung. inkl. Asphalttragschicht ZTVT-StB, Mischgutart AC 32 T N, Körnung 0/32 einschl.geeigneten Bitumenhaftkleber, in Fahrbahnen, Bindemittel ‘70/100‘, Schichtdicke 14 cm, Bauklasse IV, liefern und im Fahrbahnbereich einbauen. Ev2 = 120 MN/m² inkl. Asphaltdeckschicht ZTVT-StB, Mischgutart MA 8 S (Gussasphalt), Körnung 0/8 Schichtdicke 4 cm,Bauklasse IV, liefern und im Fahrbahnbereich einbauen inkl. Anschluss an die vorhandenen Asphaltflächen
02.__.0004
Herstellen Oberflächenbefestigung Asphalt
30.00
02.__.0005 Herstellen Oberflächen Kleinpflaster Wiederherstellen Kleinpflasterfläche und Gehwegflächen mit seitlich gelagerten Pflastersteinen/Platten und Unterbaumaterial mit Frostschutzschicht ZTVE-StB in Verkehrsflächen, der Bauklasse IV , aus Schotter-Splitt-Sand-Gemisch, Körnung 0/32, Schichtdicke 27cm bis 30 cm, Verformungsmodul Ev2 mind. 100 MN/m², liefern, herstellen inkl. Feinplanum Fehlmengen sind zu ergänzen und werden nicht separat vergütet.
02.__.0005
Herstellen Oberflächen Kleinpflaster
40.00
02.__.0006 Wiederherstellen Betonflächen Wiederherstellen Betonflächen und Unterbaumaterial mit Frostschutzschicht ZTVE-StB in Verkehrsflächen, der Bauklasse IV , aus Schotter-Splitt-Sand-Gemisch, Körnung 0/32, Schichtdicke 27cm bis 30 cm, Verformungsmodul Ev2 mind. 100 MN/m², liefern, herstellen inkl. Feinplanum Fehlmengen sind zu ergänzen und werden nicht separat vergütet.
02.__.0006
Wiederherstellen Betonflächen
20.00
02.__.0007 Aufnehmen und Wiederherstellen Oberflächen Gehwegplatten Oberflächenbefestigung aus Betongehwegplatten (30x30 cm) bis 0,2 m Dicke, einschließlich Tragschicht/Frostschutzschicht aus ungebundenen Baustoffen 10 - 50 cm, aufnehmen und seitlich lagern für späteren Wiedereinbau; im Anschluss Betongehwegplatten fachgerecht wieder verlegen; verbleibendes, überschüssiges Material auf LKW verladen und abtransportieren. Das abtransportierte Material ist unbelastet und geht in Eigentum AN über; eine separate Vergütung für den Transport und die Verwertung durch den AN erfolgt nicht.
02.__.0007
Aufnehmen und Wiederherstellen Oberflächen Gehwegplatten
5.00
02.__.0008 Aufnehmen und Wiederherstellen Randsteine Randsteine des Gehweges aus Beton, ca. 0,4 x 0,9 x 0,2 m, einschließlich eventueller Betonstützen bzw. Betonbettung und Tragschicht/Frostschutzschicht aus ungebundenen Baustoffen 10 - 50 cm, aufnehmen und seitlich lagern für späteren Wiedereinbau; im Anschluss der Leitungsverlegung Randsteine fachgerecht wieder einbauen. Verbleibendes, überschüssiges Material auf LKW verladen und abtransportieren. Das abtransportierte Material ist unbelastet und geht in Eigentum AN über; eine separate Vergütung für den Transport und die Verwertung durch den AN erfolgt nicht.
02.__.0008
Aufnehmen und Wiederherstellen Randsteine
1.00
m
02.__.0009 Pflasterrinne ausbauen und wiederherstellen Pflasterrinne der Straße, ca. 0,4 x 1,0 x 0,1 m, einschließlich eventueller Betonstützen bzw. Betonbettung und Tragschicht/Frostschutzschicht aus ungebundenen Baustoffen 10 - 50 cm, aufnehmen und seitlich lagern für späteren Wiedereinbau; im Anschluss der Leitungsverlegung Rinne fachgerecht wieder herstellen. Verbleibendes, überschüssiges Material auf LKW verladen und abtransportieren. Das abtransportierte Material ist unbelastet und geht in Eigentum AN über; eine separate Vergütung für den Transport und die Verwertung durch den AN erfolgt nicht.
02.__.0009
Pflasterrinne ausbauen und wiederherstellen
1.00
m
02.__.0010 Bodenmaterial Gräben ausheben bis 1,25 m Tiefe Boden der Gräben, nach Abtrag der Oberflächenbefestigung maschinell profilgerecht lösen, seitlich außerhalb der Baugrube lagern, mit Behinderung durch Versorgungs-, Entsorgungsleitungen und Kabel ist zu rechnen, Breite der Sohle ca. 0,5 bis 1,0 m, Aushubtiefe bis 1,25 m, eventuelle Verbauarbeiten inkl. Material sind einzurechnen; einschließlich Verladung auf LKW, sofern erforderlich Analytik zur weiteren Beurteilung und Entsorgung sofern erforderlich erfolgt bauseits; Entsorgung erfolgt auf Nachweis durch AN über gesonderte Position.
02.__.0010
Bodenmaterial Gräben ausheben bis 1,25 m Tiefe
40.00
02.__.0011 Ausheben von Boden per Hand A usheben von Boden per Hand im Bereich erdverlegter Leitungen und Fundamente, die mit einem Bagger nicht zugänglich sind seitlich außerhalb der Baugrube lagern, mit Behinderung durch Versorgungs-, Entsorgungsleitungen und Kabel ist zu rechnen, Breite der Sohle ca. 0,5 bis 1,0 m, Aushubtiefe bis 1,25 m, eventuelle Verbauarbeiten inkl. Material sind einzurechnen; einschließlich Verladung auf LKW, sofern erforderlich Analytik zur weiteren Beurteilung und Entsorgung sofern erforderlich erfolgt bauseits; Entsorgung erfolgt auf Nachweis durch AN über gesonderte Position.
02.__.0011
Ausheben von Boden per Hand
5.00
02.__.0012 Trennschnitte Asphalt Asphaltdecke senkrecht und geradlinig in voller Aufbruchtiefe schneiden. Dicke der zu bearbeitenden Fläche bis 30 cm.
02.__.0012
Trennschnitte Asphalt
50.00
m
02.__.0013 Kabel sichern Kabel, die während der Bauarbeiten freigelegt werden, sorgfältig sichern (bei freihängenden Kabeln z.B. an Kantholz auf Brett oder Bohle aufhängen) und vor Beschädigung schützen, gegebenenfalls sind die Kabel anzuheben, abzusenken oder seitlich zu verlegen. Zusammenliegende Kabel, bei denen der Achsabstand kleiner als 20 cm ist, werden als ein Kabel abgerechnet. Beim Verfüllen der Baugrube sind die Kabel ordnungsgemäß mit geeignetem Sand zu unterstopfen und abzudecken.
02.__.0013
Kabel sichern
20.00
m
02.__.0014 Rohrleitungen sichern Rohrleitungen in Betrieb, aus verschiedenen Materialien, die während der Bauarbeiten freigelegt werden, sorgfältig sichern und vor Beschädigung schützen.Beim Verfüllen der Baugrube sind die Rohrleitungenl ordnungsgemäß mit geeignetem Sand zu unterstopfen und abzudecken. Durchmesser bis 400 mm,
02.__.0014
Rohrleitungen sichern
10.00
m
02.__.0015 Herstellen Kernbohrungen Herstellen einer Kernbohrung, Durchmessser bis 200 mm durch Beton/Mauerwerk bis 40 cm Dicke, einschließlich sämtlicher Leistungen zur Befestigung des Gerätes, Gestellung von Wasser und Strom sowie der Kosten für An- und Abtransport
02.__.0015
Herstellen Kernbohrungen
1.00
St
02.__.0016 Kampfmitteltechnische Begleitung (ganztägig) Freimessen und kampfmitteltechnische Begleitung der Erdarbeiten durch eine "Verantwortliche Person" gem. § 20 SprengG inkl. An- und Abfahrt uns sämtlicher erforderlicher Vor- und Nachbereitungen (Anmeldungen, Dokumentationen etc.), > 4 Std (ganztägig)
02.__.0016
Kampfmitteltechnische Begleitung (ganztägig)
1.00
d
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
04.01 Personal
04.01
Personal
05 Beseitigung / Verwertung Abfall nicht gefährlich
05
Beseitigung / Verwertung Abfall nicht gefährlich
Vorbemerkungen Die in den Leistungspositionen angegebenen Massen der zu beseitigenden- und zu verwertenden Stoffe können nur grob abgeschätzt werden. Die angegebenen geschätzten Massen können von den tatsächlichen Massen abweichen. Die Abrechnung erfolgt anhand der Wiege- und Übernahmescheine des jeweiligen Entsorgers. Untersuchungen zur Abfalldeklaration erfolgt bauseits. Der Nachweis der Entsorgung gefährlicher Abfälle ist mit Hilfe des elektronischen Begleitscheins vom Abfallerzeuger, Abfallbeförderer und Abfallentsorger zu begleiten und zu dokumentieren. Erst wenn dieser Entsorgungsweg mit allen Beteiligten feststeht, kann ein Abruf beim Abfallerzeuger getätigt werden. Die Durchführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) ist gesetzliche Vorgabe und zwingend einzuhalten. Etwaige entstehende Kosten für die Durchführung des Verfahrens (Registrierung bei der ZKS-Abfall, Software, etc.) sind in die EP´s einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die Vorgaben des annehmenden Entsorgungsunternehmens, ggf. Containergestellung (gedeckelt, abgeplant) und Transport sowie die Entsorgungskosten und Gebühren sind einzurechnen. Bei Abfällen, die nicht in Containern zwischengelagert worden sind, ist das Laden und die LKW-Gestellung mit einzurechnen. Die beschränkte Durchfahrtsbreite zum Hof ist zu berücksichtigen. Sämtliche Materialien sind entsprechend gültiger Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen (verwerten / beseitigen). Deponie- und Entsorgungsnachweise zzgl. der Wiegescheine sind dem AG zeitnah vorzulegen. Auf den Wiegekarten sind die amtl. Kennzeichen der LKWs mit Datumsangabe zu verzeichnen. Die Abrechnung erfolgt auf Nachweis der Nettoangaben. Ebenfalls in die Positionen einzurechnen sind alle zu erbringenden Abwicklungsmodalitäten wie Genehmigung, Begleitscheinverfahren, Transportgenehmigungen, Entsorgungsnachweise, Gebühren für Deponien und/oder für die Organisation der Entsorgung und Zuweisung von Abfällen (z.B. Gebühren NGS-Niedersachsen)
Vorbemerkungen
05.__.0001 Bau- und Abbruchabfälle, Boden, Steine und Baggergut,AVV 170504 bis BMF-3 Bau- und Abbruchabfälle, Boden, Steine und Baggergut, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170504 Boden/Stein, nicht schadstoffbelastet, bis einschl Kategorie BMF-3, auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN zum Lager/zur Anlage nach Wahl des AN, Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist erforderlich, die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen.
05.__.0001
Bau- und Abbruchabfälle, Boden, Steine und Baggergut,AVV 170504 bis BMF-3
5.00
t
05.__.0002 Bau- und Abbruchabfälle, Bitumengemische Bau- und Abbruchabfälle, Bitumengemische, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170302 "Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 170301 fallen", nicht gefährlich auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN zum Lager/zur Anlage nach Wahl des AN, Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist erforderlich, die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen.
05.__.0002
Bau- und Abbruchabfälle, Bitumengemische
5.00
t
06 Entsorgung Abfall gefährlich
06
Entsorgung Abfall gefährlich
06.__.0001 Boden und Steine, schadstoffbelastet, AVV 170503* DK I Bau- und Abbruchabfälle, Boden, Steine und Baggergut, gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170503* "Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten", schadstoffbelastet, Abfall eingestuft als belastet nach Deponieverordnung für DK I transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN zum Lager/zur Anlage nach Wahl des AN, Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist erforderlich, die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen.
06.__.0001
Boden und Steine, schadstoffbelastet, AVV 170503* DK I
40.00
t
06.__.0002 Boden und Steine, schadstoffbelastet, AVV 170503* DK II B au- und Abbruchabfälle, Boden, Steine und Baggergut, gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170503* "Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten", schadstoffbelastet Abfall eingestuft als belastet nach Deponieverordnung für DK II transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN zum Lager/zur Anlage nach Wahl des AN, Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist erforderlich, die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen.
06.__.0002
Boden und Steine, schadstoffbelastet, AVV 170503* DK II
5.00
t
06.__.0003 Boden und Steine, schadstoffbelastet, AVV 170503* DK III Bau- und Abbruchabfälle, Boden, Steine und Baggergut, gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170503* "Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten", schadstoffbelastet Abfall eingestuft als belastet nach Deponieverordnung für DK III transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN zum Lager/zur Anlage nach Wahl des AN, Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist erforderlich, die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen.
06.__.0003
Boden und Steine, schadstoffbelastet, AVV 170503* DK III
5.00
t
06.__.0004 Bau- und Abbruchabfälle, Bitumengemische, Kohlenteer Bau- und Abbruchabfälle, Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte, gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170301* "Kohlenteerhaltige Bitumengemische ", Behälter AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN zum Lager/zur Anlage nach Wahl des AN, Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist erforderlich, die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen.
06.__.0004
Bau- und Abbruchabfälle, Bitumengemische, Kohlenteer
5.00
t