Brandschutztechn. Begleitung + Flucht- und Rettungswegplanung
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Baugenehmigungsauflagen und Vertragsgrundlagen Verbindliche Baugenehmigungsauflagen für alle Leistungen dieses Leistungsverzeichnisses: Passus 13:Das Brandschutzkonzept des staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes Dipl.-Ing. Frank Schmidt (ISB Schmidt, Düsseldorf), Projekt-Nr. 23-MMB-01 vom 10.07.2026, ist verbindlicher Bestandteil der Baugenehmigung. Die daraus hervorgehenden brandschutztechnischen Anforderungen sind bei der Ausführung umzusetzen. Passus 14:Spätestens bei Baubeginn ist der Fachbauleiter Brandschutz zu benennen, welcher für die ordnungsgemäße Umsetzung des genehmigten Brandschutzkonzepts vom 10.07.2026 (Projekt-Nr.: 23-MMB-01) auf der Baustelle verantwortlich ist (§ 50 Abs. 1 i.V.m. § 56 Abs. 2 BauO NRW). Alle in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen dienen der Umsetzung dieser Baugenehmigungsauflagen sowie der Anforderungen des Brandschutzkonzepts 23-MMB-01.
Baugenehmigungsauflagen und Vertragsgrundlagen
Anforderungen an den Auftragnehmer Qualifikationsnachweise und Anforderungen an den Auftragnehmer: 1. Fachbauleitung Brandschutz (Titel 03) Der eingesetzte Fachbauleiter Brandschutz muss über eine anerkannte Qualifikation im vorbeugenden Brandschutz verfügen. Geeignete Nachweise sind z. B.: staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes nach § 85 BauO NRW, Mitglied der Architekten- oder Ingenieurkammer NRW mit nachgewiesener Zusatzqualifikation Brandschutz oder gleichwertige anerkannte Qualifikation. Der Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen. 2. Prüfsachverständige nach PrüfVO NRW (Titel 06) Titel 06 ist eine Eventualposition; die Beauftragung erfolgt nur bei Bedarf. Sofern der Bieter diese Leistung anbieten kann und will, ist der Einsatz eines staatlich anerkannten Prüfsachverständigen nach § 85 BauO NRW zwingend erforderlich. Ein entsprechender Nachweis ist in diesem Fall mit dem Angebot einzureichen. 3. Verbindliche Planungsgrundlage und Abstimmungspflicht Das Brandschutzkonzept 23-MMB-01 (Dipl.-Ing. Frank Schmidt, ISB Schmidt, Düsseldorf, 10.07.2026) ist für alle Leistungen die verbindliche Planungsgrundlage. Abweichungen vom Konzept sind nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Bei fachlichen Rückfragen ist die Abstimmung mit dem Konzeptverfasser (Dipl.-Ing. Frank Schmidt, ISB Schmidt) ausschließlich über FREYLER Industriebau GmbH zu führen.
Anforderungen an den Auftragnehmer
01 Brandschutztechnische Begleitung
01
Brandschutztechnische Begleitung
01.01 Grundleistungen Brandschutz
01.01
Grundleistungen Brandschutz
02 Flucht- und Rettungswegplanung
02
Flucht- und Rettungswegplanung
02.01 Planung und Dokumentation
02.01
Planung und Dokumentation
03 Fachbauleitung Brandschutz
03
Fachbauleitung Brandschutz
03.01 Überwachung der Bauausführung – Ortstermine
03.01
Überwachung der Bauausführung – Ortstermine
04 Feuerwehrplan
04
Feuerwehrplan
04.01 Erstellung Feuerwehrplan nach DIN 14095
04.01
Erstellung Feuerwehrplan nach DIN 14095
05 Zusatzleistungen nach Stundensatz
05
Zusatzleistungen nach Stundensatz
05.01 Honorarsätze für besondere Leistungen
05.01
Honorarsätze für besondere Leistungen
06 Prüfsachverständige nach PrüfVO NRW
06
Prüfsachverständige nach PrüfVO NRW
06.01 Erstabnahme und wiederkehrende Prüfungen
06.01
Erstabnahme und wiederkehrende Prüfungen