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Allgemeine Vorbemerkung VERTRAGSART
Die Abrechnung der einzelnen Leistungen erfolgt auf Einheitspreisbasis.
Davon abweichend kann bei Einverständnis beider Vertragspartner eine Pauschalpreis Vereinbarung getroffen werden.
ABKÜRZUNGEN
In diesem Leistungsverzeichnis werden folgende Abkürzungen für die jeweiligen Vertragsparteien verwendet:
Auftraggeber: AG
Auftragnehmer: AN
Bauüberwachung: BÜ
Allgemeine Vorbemerkungen
BAUBESCHREIBUNG NACH VOB C / DIN 18 299
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um die Revitalisierung des Mosel-Einkaufszentrum in Kenn aus dem Jahr 1969. Die Liegenschaft wurde zuletzt als real Markt betrieben. Seit Ende 2021 stehen die Gebäude leer.
Aus bauplanungsrechtlichen Gründen müssen alle tragenden Bauteile des Hauptgebäudes erhalten bleiben und dürfen im Zuge der Revitalisierung nicht geändert oder ergänzt werden. Dies betrifft die Fundamente, tragende Stützen und Wände und das Dachtragwerk. Diese besteht aus Holzfachwerkträgern mit eingeschlitzten Knotenblechen. Verstärkungen oder Ergänzungen sind baurechtlich nicht möglich.
Geplant ist die vollständige Erneuerung der Gebäudeaußenhülle einschließlich der Dachdeckung, die Erneuerung aller TGA Installationen eine Neustrukturierung der Nutzflächen mit dem Ziel 10 Mieteinheiten unterschiedlicher Größe darstellen zu können. Dabei wird das gesamte Gebäude auf einen aktuellen technischen Standard ertüchtigt. Ziel ist nicht nur die Erfüllung aller Anforderungen gemäß GEG sondern darüber hinaus die Zertifizierung des Gebäudes nach DGNB Gold Standard.
Die drei Ankermieter der Hauptmietflächen stehen bereits fest. Diese sind ein REWE Einkaufsmarkt, eine dm drogerie Filiale und eine ALDI Süd Filiale. Für weitere 7 Mietflächen unterschiedlicher Größe werden aktuell noch Betreiber gesucht bzw. wird mit potentiellen Mietern verhandelt.
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung.
Bauherr:
ALDI SÜD Projektentwicklungs-GmbH & Co. KG
Im Wöhr 7-9
76437 Rastatt
Projekt:
Revitalisierung des ehemaligen Mosel-Einkaufszentrum Kenn
Adresse Bauvorhaben:
Mosel-Einkaufzentrum
AM KENNER HAUS 20;
54344 KENN
Die Haupterschließung erfolgt durch eine Zufahrt von der nördlich gelegenen L 145 "Am Kenner Haus". Eine weitere Kundenzufahrt befindet sich an der westlichen Grundstückseite von der Straße "In der Ringebach". Hier befindet sich etwas weiter südlich auch eine LKW Ausfahrt für den Anliegerverkehr über die auch das etwas höher südlich liegende Nebengebäude eines ehemaligen Baumarktes erschlossen wird. In der südwestlichen Grundstückecke zum benachbarten Betonwerk hin steht noch ein fussläufiger Zugang zum Grundstück für Anwohner der Gemeinde Kenn zur Verfügung.
Jegliche Fahrzeuge, insbesondere LKWs und Kräne sind beim Rückwärts- und Heranfahren unbedingt durch einen Einweiser zu sichern.
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche
Bedingungen
Lärmschutz:
Für den Schutz gegen Baulärm gelten außer den Anforderungen des BImSchG, der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift gegen Baulärm - Geräuschimmission - , die Bundesschutzgesetze inkl. zugehöriger
Verordnungen und Vorschriften zum Schutz gegen Baulärm und der zusätzlichen landesrechtlichen
Vorschriften weiterhin folgende Festlegungen:
Die Bauarbeiten sind so durchzuführen, dass die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen an den
Lärmschutz (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV - Baulärm) eingehalten
werden. Für die Arbeiten sind dem Stand der Technik bzw. der Lärmminderungstechnik entsprechende
Bauverfahren und Baumaschinen zu verwenden.
Folgende Nachweise sind hierzu nach Aufforderung vom AN zu erbringen:
- Angabe der beabsichtigten Bauverfahren sowie vorgesehenen Baumaschinen - Fotodokumentation. Durch
den AN muss sichergestellt werden, dass die nachfolgend formulierten Anforderungen eingehalten werden. Laut der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm
Ferner hat der AN auf möglichst schonende Bauverfahren sowie besondere Arbeitsweisen zurückzugreifen
und für eine entsprechende Ausgestaltung der Baumaschinen zu sorgen. Der ausschließliche
Einsatzgeräuscharmer Baumaschinen nach dem neuesten Stand der Technik sowie die Beachtung von
Schutzzeiten sind hierbei verpflichtend. Der AN hat vorgenanntes über aussagekräftige Unterlagen zu
belegen. Folgende Nachweise sind hierzu vom AN zu erbringen:
- Auszüge aus Unterlagen, die Maßnahmen zur Lärmminderung nachweisen ( z.B . lärmfreie Zeiten
[Bautagebuch] ,
- Einsatz lärmarmer Baumaschinen; Nachweis gemäß RAL - UZ53 Bautechnologische Prozesse, Abläufe
sowie Einsatz lärmarmer Maschinen- und Geräte etc. [Datenblätter mit Auskunft zum Geräuschpegel
- Schallabschirmung [ Fotos] etc .), als Stichworte für die einfachsten Maßnahmen beim Bau können
genannt werden ( unvollständige Aufzählung) :
- Motoren wartender Fahrzeuge und Maschinen abzuschalten
- lärmarme ( schallgekapselte) Maschinen und Geräte einzusetzen
Vom AN ist nachzuweisen, dass die eingesetzten Maschinen der 32 .BlmSchV ( Geräte- u . Maschinenlärmschutzverordnung) entsprechen. Es sind nur langsam laufende, staubarm arbeitende Bearbeitungsgeräte einzusetzen.
Staubschutz allgemein
Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung versehen. Stäube sind an der Entstehungsstelle
möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen
sind einzuhalten . Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche ist zu verhindern, soweit dies
technisch möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw .Nassverfahren
oder saugende Verfahren eingesetzt. Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben entsprechen
dem aktuellen Stand der Technik. Die Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft .
Erschütterungsschutz
Bauprozesse sind weitestgehend erschütterungsfrei zu gestalten. Wenn nennenswerte Erschütterungen
unabdingbar sind, müssen die betreffenden Arbeiten mindestens 48 h vorab bei der OÜ angekündigt werden.
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen
Allgemein:
Die Grenzen der BE Fläche sind zwingend einzuhalten. Jede Abweichung ist vorab durch die Bauleitung
freizugeben.
Die Baumaßnahme umfasst den vollständigen Rückbau der Tankstelle und der Waschhalle /Kfz-Werkstatt
einschließlich aller unterirdischen Anlagenteile. Dies gilt insbesondere für alle Erdtank- und Leitungsanlagen,
Leichtflüssigkeitsabscheider und sonstige technische Einbauten.
Das Hauptgebäude, zuletzt genutzt als real Markt, wird umfassend saniert. Dabei wird die Gebäude
Außenhülle vollständig erneuert und die Anliefersituation auf der Rückseite des Gebäudes vollumfänglich neu
gestaltet. Das Gebäude strukturiert sich wie folgt.
Der eingeschossige westliche Hallenteil (ca. 60 x 50 m) wird die neuen Filialflächen für ALDI Süd und den dm
drogeriemarkt beherbergen. Der zweigeschossige Verbindungsbau (ca. 15,60 x 50 m) zwischen den beiden
Hallen stellt im EG neben dem Haupteingang weitere Flächen zur Verfügung. Dies sind neben allgemeinen
Verkehrsflächen zur Erschließung aller Mieteinheiten im EG und über ein Treppenhaus und einen Fahrstuhl
auch im OG weitere Räumlichkeiten für das Facility-Management und umfangreibe Sanitärräume für die
Kunden sowie weitere kleinere Mietflächen mit einem Mall-Charakter. Im hinteren Teil ist im teilunterkellerten
Untergeschoss eine Technikebene zur die TGA Einbauten der Allgemeinbereiche vorhanden. Diese wird
über eine neue Treppenanlage auf der Rückseite erschlossen. Im Obergeschoß ist eine Gastronomiefläche
mit einem eigenen Lastenaufzug sowie Räumlichkeiten für eine Nutzung als Praxis oder Büro vorhanden. In
der sich anschließenden, wieder eingeschoßigen östlichen Halle (ca. 85 x 50 m) wird durch REWE belegt. REWE betreibt darüber hinaus außerhalb des eigentliche REWE Marktes eine kleine Cafeteria mit Sitzgelegenheiten in der Mall und im Freien.
Die bestehenden Außenanlage werden vollständig überplant und neu strukturiert. Alle Ver- und
Entsorgungseinrichtung werden neu erstellt.
Auf dem Gelände befinden sich zwei weitere Gebäude (ein ehemaliger Baumarkt und eine kleinere
Verkaufsstätte) über deren weitere Nutzung eine Entscheidung noch aussteht. Alle im Zusammenhang mit
diesen beiden Gebäuden notwendige Leistungen werden gesondert ausgeschrieben.
Tragkonstruktion:
Das Tragwerk der beiden seitlichen Hallen besteht aus Stahlstützen auf Einzelfundamenten mit Unterzügen
aus Stahlprofilen parallel zur Hauptfassade. Auf diesen Unterzügen spannen Holzfachwerkträger mit
eingeschlitzten Knotenblechen als Einfeldträger (Spannweite ca. 12,50 m) von Stützenreihe zu Stützenreihe.
Somit ergibt sich eine wiederkehrende Dachgeometrie aus vier aufeinanderfolgenden Satteldächern mit 7,2 °
Dachneigung und dazwischenliegender linienförmiger Entwässerung.
Der Verbindungsbau ist davon abweichend massiv errichtet. Die Teilunterkellerung und das EG besitzen
Massivdecken. Das Dach besteht wiederum aus Satteldachbindern der bereits beschriebenen Bauweise.
Diese lasten auf den Außenwänden des Verbindungsbau ab. Die Decke über den EG lastet neben den
Außenwänden auch auf Unterzüge die teils auf Stützen, teils auf Massivwänden aufliegen.
Dachbeläge:
Warmdach mit Trapezblechen, MiFa Wärmedämmung und FPO-Dachbahn.
Außenwände:
Die Hallen erhalten eine EI60 Sandwich Fassade ähnlich der Dacheindeckung. Als Dämmstärke sind
mindestens 160mm erforderlich. In Teilbereichen wird innenseitige eine GK-Vorsatzschale als Verblendung
ausgeführt. Die massiven Außenwände des Verbindungsbau aus Mauerwerk erhalten eine nicht brennbare
WDVS Fassade.
Innenwände:
Mauerwerkwerkswände aus HLZ, KS bzw.PP2 . Nichttragende Innenwände in Trockenbaukonstruktion als
Metallständerwände mit Gipskartonbekleidung.
Innenwandbekleidung:
teilweise Spachtelung teilweise Innenputz, Fliesen in Sanitärbereichen.
Innentüren:
- Türelemente mit und ohne Brandschutzanforderungen als
- Stahlblechtüren
- Rohrrahmentüren
- Holztüren
- Nassraumtüren
- Feuchtraumtüren
- Edelstahltüren
- Schiebetüren
Bodenbekleidung
Auf den ALDI Süd, REWE und Mallflächen werden Rüttelböden im Verbund ausgeführt
In den übrigen Mietflächen PVC- oder Fliesen-Bodenbeläge auf schwimmenden bzw . Verbundestrichen:
- Beschichtungen in Technik und Lagerräumen
- Fliesen in Nass- und Sanitärräume, Umkleiden und in Teilbereichen Putzräume bzw. OP Räumen
- PVC in Verkaufsbereichen und Nebenräumen
Deckenbekleidung:
- Nichtbrennbare Unterdecke System Focus A Ecophon
- In Nebenräumen teilweise Abhangdecke als Rasterdecke soweit statisch möglich
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen
Die Baustelle ist über die L 145 "Am Kenner Haus" und die Gemeindestraße In der Ringebach zu erreichen. Auf die beengten örtlichen Verhältnisse wird ausdrücklich hingewiesen. Die dem AN auf dem für Lagerzwecke zugewiesenen Flächen sind unbedingt einzuhalten. Lagerflächen und Baustelleneinrichtungsflächen sind ausschließlich innerhalb des Baufeldes - gemäß Baustelleneinrichtungsplan - möglich. Alle zugewiesenen Flächen und Zufahrtsstraßen bzw. - Wege sind sauber zu halten. Es gilt die StVO. Sperrungen und Baustellenverkehr auf der Landesstraße / Gemeindestraße sind unzulässig.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die öffentlichen Straßen und die Zufahrtstraßen zum bestehenden Einkaufszentrum jederzeit für den Verkehr freigehalten werden und der fließende Verkehr nicht behindert wird. Parkplätze, insbesondere die als reserviert gekennzeichneten, dürfen grundsätzlich nicht belegt werden. Sperrungen oder Teilsperrungen sind grundsätzlich im Vorfeld mit den AG bzw. Behörden im Vorfeld abzustimmen. Die Sperrungen bzw. Teilsperrungen sind gemäß den gültigen Vorschriften zu sichern. Die Verkehrsssicherung erfolgt durch den AN. Feuerwehraufstellflächen und Ihre Zufahrten bzw. Flächen vor den Hydranten sind jederzeit freizuhalten.
0.1.6 Lage, Art, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z.B. Montageöffnungen
Siehe Baustelleneinrichtungsplan. Die Koordinierung mit anderen Firmen die zeitgleich Leistungen im Baufeld erbringen obliegt zunächst den Unternehmen. Streitigkeiten regelt die örtliche BÜ. Allen Anweisungen der übergeordneten Bauleitung sind umgehend Folge zu leisten.
0.1.7 Lage, Art, Anschlusswerte und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser
Siehe hierzu die besonderen Vertragsbedingungen
Bauwasser:
Bauwasser wird dem AN bis zum Übergabepunkt im Baufeld kostenlos zur Verfügung gestellt. Der vorherrschende Wasserdruck beträgt ca. 16bar.
Abwasser:
Abwassereinrichtungen werden bauseits gestellt.
Baustrom:
Baustrom wird dem AN kostenlos zur Verfügung gestellt. Es werden kostenfrei Hauptverteilungen und Unterverteilungen auf der Baustelle an zentralen Stellen bzw. geschossweise aufgestellt. Der AN kann diese nach Bedarf auf seine Kosten ergänzen. Zusätzliche Leitungszuführungen sind eigenständig zu schützen und zu sichern. Elektrische Großverbraucher, wie z.B. Kräne, sind mit einem Sanftanlauf auszuführen, um ein Ausfall der Stromversorgung bei der Baumaßnahme zu vermeiden.
Der AN hat sämtliche Ver- und Entsorgungsanlagen ab dem Übergabepunkt im Baufeld, zur Erbringung aller seiner Leistungen aus der Leistungsbeschreibung, sowie seiner eigenen Baustelleneinrichtung komplett in Eigenregie zu übernehmen. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen werden nicht gesondert vergütet.
Es ist verboten, Bauabfälle und Reinigungsausscheidungen (z.B. Farbreste, Putz- und Estrichreste, Spachtelungen usw.) im öffentlichen Kanalnetz zu entsorgen.
0.1.8 Lage und Ausmaß der vom Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume
Lagerplätze für den AN sind nur innerhalb des Baufeldes möglich bzw. alternativ nach vorheriger
Abstimmung mit dem AG.
Jegliches Aufstellen von - beispielsweise - Einrichtungs-, Material- oder Schuttcontainer muss mit der
örtlichen Bauüberwachung abgestimmt werden. Der Bedarf ist 14 Tagen vor Anlieferung an die örtliche
Bauüberwachung schriftlich anzumelden.
Bauseits werden durch den AG mit dem Baulogistiker Einheitspreise für Containermiete zur Nutzung durch die AN als Pausen-, Umkleide- und Aufenthaltsräume sowie Bürocontainer für die gewerkeeigene Bau- und Montageleitung ausgehandelt. Es steht dem AN frei, auf dieser Grundlage bei dem Baulogistiger Container auf eigene Kosten anzumieten. Die Aufstellung von Container, gleich ob über den Baulogistiker oder eigene Container,
Bauseits werden die Sanitären Anlagen zur Verfügung gestellt
Die ausgewiesenen Stellflächen für beispielsweise Material- und Schuttcontainer sind dem vorliegenden
Baustelleneinrichtungsplan des Bauherrn zu entnehmen und zwingend einzuhalten. Der AN hat grundsätzlich
kein Anspruch auf bestimmte Flächen. Abweichungen zum Baustelleneinrichtungsplan müssen mit
ausreichendem Vorlauf mit der örtlichen Bauüberwachung besprochen werden.
Eventuelle Mannschafts- und Materialcontainer sind dem Leistungsstand anzupassen. Nach Abschluss
einzelner Leistungen sind die Anzahl zwingend - aufgrund der beengten Verhältnisse vor Ort - anzupassen.
0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit, Ergebnisse von Bodenuntersuchungen
entfällt.
0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen.
Betankungen und Wartungen dürfen nur auf befestigten Flächen stattfinden.
0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften
Alle Arbeiten haben erschütterungs-, lärm und staubarm zu erfolgen.
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z.B. Einschränkungen für die Beseitugung von Abwasser und Abfall
Zu beseitigende Materialien, Abfälle und Abwässer jeder Art sind entsprechend der aktuellen Fassung der
Abfallsatzung des Landkreises bzw. der Gemeinde und der Abfallnachweisverordnung des Bundes zu
entsorgen. Entsprechend den deutschen Bestimmungen ist der anfallende Bauschutt getrennt zu entsorgen.
Farb- und Lösungsmittelreste, die durch z.B. das Reinigen von Farbpinseln und/oder Farbrollen entstanden
sind, dürfen nicht über das Schmutzwassersystem oder Müllcontainer auf der Baustelle beseitigt werden.
Abrissmaterial, Abfall, Bauschutt, Verpackungsmaterialien und ähnlicher Abfall sind auf eine zugelassene
Mülldeponie außerhalb der Einrichtung abzufahren.
Es dürfen keine Abfälle in Straßenabläufe, Toiletten oder Mülltonnen geworfen werden. Der AN hat dafür zu
sorgen, dass keine Verschmutzung des Grundwassers bzw. Bodens durch unsachgemäße Lagerung von
flüssigen Brennstoffen, chemischen Mitteln und Farbmaterialien verursacht wird. Die Entsorgung hat den
gültigen rechtlichen Vorschriften zu erfolgen.
Es ist verboten, Bauabfälle und Reinigungsausscheidungen (z.B. Farbreste, Putz- und Estrichreste,
Spachtelungen usw.) im öffentlichen Kanalnetz zu entsorgen.
0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z.B. wegen Forderungen des Gewässers-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen.
Die Bauamaßnahme grenzt unmittelbar an ein gesetzliches Überschwemmungsgebiet an, liegt aber nicht innerhalb des Risikogebietes.
0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, bauteilen, bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle
Die als Lagerflächen genutzten Bereiche sowie die das Gebäude umgebenden Flächen und Straßen sind vor
Verunreinigungen zu schützen und nach Arbeitsende wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die
Staubbelastung der umliegenden Flächen ist während der Arbeiten auf ein Minimum zu reduzieren.
0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs
keine besonderen Einschränkungen
0.1.16 Bekannte oder vermutete Hindernisse im bereich der Baustelle, z.B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer
Im Baufeld befinden sich Gas-, Wasser-, Abwasserleitungen sowie Strom-, und Kommunikationsleitungen.
Vor Beginn der Rückbau- und Erdarbeiten sind durch den AN die aktuellen Leitungspläne einzuholen und mit
der BÜ abzustimmen. Der AN hat sich über die Lage aller Abwasser- und Versorgungsleitungen sowie von
Kabeln und Leitungen bei den entsprechenden Dienststellen zu informieren. Eine gesonderte Vergütung
hierfür erfolgt nicht.
Vor dem Trennen der Elektroleitungen ist eine Freimessung erforderlich, um die Außerbetriebnahme der
Leitungen zu gewährleisten. vorab ist die entsprechende Freigabebestätigung bei den Versorgungsträgern
einzuholen.
Bei allen Netzabtrennungen ist die Ver- und Entsorgung der Bestandsgebäude stets sicherzustellen. Etwaige
technisch unvermeidliche Unterbrechungen der Ver- und Entsorgung sind innerhalb von 4 Wochen schriftlich
bei den Versorgern zu beantragen und mit dem AG abzustimmen.
Die bisher bekannten, im Baugelände vorhandenen Anlagen, insbesondere intakte Abwasser- und
Versorgungsleitungen, sind in den beigefügten Plänen enthalten. Diese sind bei Bauarbeiten am Gebäude
und den dazugehörigen Außenanlagen vor Beschädigungen zu schützen.
Die bisher bekannten im Baugelände vorhandenen Leitungen, Kabel, Kanäle usw. sind in den beigefügten
Plänen enthalten. Zur genauen Lokalisierung sind vor Grabungsbeginn Suchgräben, bzw. Suchschlitze
anzulegen.
0.1.17 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zur Erkundungs- und ggfs. Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmittel erfüllt wurden
Eine Kampfmittelfreiheitsbescheinigung liegt vor.
Allgemein kann das Vorhandensein von Fundmunition nie restlos ausgeschlossen werden. Beim Auffinden von Blindgängern sind die Arbeiten sofort einzustellen und die zuständigen Stellen (OÜ, Bauleitung, Polizei , Kampfmittelräumdienst, Bauherrschaft) zu benachrichtigen. Es wird darauf hingewiesen, dass der AN generell bei Erdarbeiten eine visuelle Beobachtung der Aushubmassen bzw. des Baugrundes mindestens durch den Maschinenführer durchzuführen hat. Diese Leistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
0.1.18 Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen
SIGE-Plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan). Diese Baumaßnahme unterliegt der Baustellenverordnung (BaustellV) vom 10. Juni 1998. Somit sind die allgemeinen Grundsätze nach Paragraph 4 des Arbeitsschutzgesetzes Bestandteil jeder Leistung.
Der Auftarggeber stellt den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SIGEKO) für die gesamte Baumaßnahme.
Der SIGEKO erstellt den SIGE-Plan in Abstimmung mit dem Bauablaufplan der Baumaßnahme.
Die Tätigkeit des SIGEKO's befreit den AN nicht von der Abstimmungspflicht mit den anderen Unternhemner entsprechend § 8 ArbschG und DGUV-V 1, Grundsätze der Prävention (§ 6 UVV Allgemeine Vorschriften)
Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen
Entsprechend der Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) hat der Bauherr für diese Baumaßnahme einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) beauftragt.
Die vom SiGeKo erstellte Sicherheits - und Gesundheitsschutzdokumentation gilt für diese Baustelle. Sie kann auf der Baustelle eingesehen werden. Für alle sich aus der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentation ergebenden Leistungen des Unternehmers und deren Umsetzung während der gesamten Bauzeit , erfolgt keine gesonderte Vergütung. Vorhandene Schutzabdeckungen, Geländer oder Ähnliches , die zu Durchführung der Arbeiten vorübergehend entfernt werden müssen, sind wieder ordnungsgemäß herzustellen. Für die Dauer der Entfernung müssen alle Gefahrenstellen durch geeignete Maßnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden. Kosten, welche auf Grund mangelhafter Sicherheitsmaßnahmen entstehen, sind durch den Verursacher zu tragen (z.B. verlängerte Standzeiten, zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen etc. ).
0.1.19 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer oder der anderen Weisungsberechtigten von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle
keine besonderen Einschränkungen.
0.1.20 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z.B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile, vorliegende Fachgutachten oder dergleichen
Siehe beigefügte Bausubstanz Untersuchung.
0.1.21 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten
Vorhandene Bäume wurden vor Baubeginn nicht gefällt. Sollten Fäll- oder Rodungsarbeiten notwendig werden,sind sämtlicher Abraum bestehend aus Astwerk, Holzresten, Blattwerk und Baumresten aufzunehmen und einer Verwertung zuzuführen.
0.1.22 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Im Baufeld werden weitere Unternehmer tätig sein, sodass eine ständige Abstimmung über die geplanten Arbeiten untereinander erfolgen muss. Für den erhöhten Koordinierungsaufwand mit anderen auf der Baustelle arbeitenden Firmen erfolgt keine gesonderte Vergütung. Der Mehraufwand ist bei der Kalkulation der Einheitspreise einzurechnen.
0.1.23 Nachhaltigkeits-Zertifizierung
Für das Bauvorhaben wird eine Nachhaltigkeits-Zertifizierung nach dem System der Deutschen Gesellschaft
für Nachhaltiges Bauen e.V. (DGNB) angestrebt. Ziel ist die Erlangung des Gold-Zertifikat nach DGNB:
Entsprechende Anforderungen an den Auftragnehmer ergeben sich dabei aus dem Technischen
Vertragsbestandteil DGNB (als Anlage zum LV) sowie weiterer darin benannter Anlagen.
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer
Für die Erschwernisse und Einschränkungen bei der Bauausführung erfolgt keine gesonderte Vergütung. Die Arbeiten erfolgen parallel mit den Arbeiten anderer Gewerke. Dies ist einzukalkulieren. Ein Anspruch auf unterbrechungsfreie und kontinuierliche Ausführung der Arbeiten besteht nicht.
Konkret wird das Baufeld durch Tiefbauarbeiten eingeschrängt. Ein Arbeitsfeld von ca. 10m Breite zwischen fassade und Baugrube Tiefbau wird gewährleistet.
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z.B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen.
Der Verkehr darf außerhalb der Baustelle nicht behindert werden. Für jegliche Trenn- und Schweißarbeiten sowie Arbeiten mit offenere Feuererscheinung und Lötarbeiten sind in unmittelbarer Nähe ein den gesetzlichen Bestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften entsrechende Anzahl von Feuerlöchern vorzuhalten.
Die Lagerung nicht unmittelbar verwendeter brennbarer Baustoffe ist im Gebäude selbst und auch außerhalb nicht erlaubt. Diese Stoffe sind nach jedem Arbeitstag von der Baustelle zu entfernen.
0.2.3 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen.
Siehe hierzu vorliegende Gutachten zur Schadstoffbelastung der Bestandsgebäude.
0.2.4 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen, z.B. Behälter für die getrennte Erfassung
Für die Zwischenlagerung von Aushubmaterial auf der Baustelle sowie Lagerung von Baumaterial, Baugeräten und Einrichtungen für den Baubetrieb stehen nur die im Baustelleneinrichtungsplan markierten Bereiche zur Verfügung. Tagesunterkünfte für die eigenen Mitarbeiter und die Mitarbeiter beauftragten Nachunternehmen sind in ausreichendem Umfang bereit zu stellen. Während der Bauphase ist die Baustelle gegen das Betreten Unbefugter zu sichern. Tägliches Kontrollieren ist einzukalkulieren. es erfolgt keine gesonderte Vergütung.
Ein genauer Plan über die Lagerflächen des AN ist vor Baubeginn dem AG vorzulegen. Dieser Plan ist mit dem AG abzustimmen und während der gesamten Bauzeit verbindlich einzuhalten.
Vom Baustellenbetrieb darf keine Grundwassergefährdung ausgehen. Beim Einsatz von Baumaschinen und Geräten muss mit besonderer Sorgfalt gearbeitet werden. Fahrzeuge und Baumaschinen sind gegen Kraftstoff- und Ölverluste zu sichern. Das Betanken, Reparieren und Abschmieren von Maschinen und Fahrzeugen ist unabhängig von der jeweiligen Wasserschutzzone innerhalb des Baufeldes nur auf der hierfür vorgesehenen Fläche zulässig.
Vor ihrem erstmaligen Einsatz auf der Baustelle und während des Betriebes sind die Baumaschinen täglich durch den vom AN benannten Verantworlichen auf Dichtheit hinsichtlich Schmier- und Treibstoffverlusten zu prüfen. Über die Kontrolle ist Buch zu führen.
Defekte Baumschinen sind unverzüglich von der Baustelle zu entfernen. Eine Reparatur vor Ort ist unzulässig.
Geräte zur Aufnahme von ausgelaufenem Öl oder Treibstoff sind auf der Baustelle ständig bereitzuhalten. Außerdem sind ölsaugende Stoffe, die das Eindringen des Öls in den Untergrund hemmen, in ausreichender Menge (siehe Herstellerangabe) auf der Baustelle zu lagern.
Die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen, insbesondere Öl, Benzin, Dieselöl und Bindemittel ist nur in fest verschließbaren Fässern und nur in geringen, dem augenblicklichen Bedarf dienenden Mengen vorübergehen gestattet. Die Behälter snd in dichte und für das gelagerte Medium zugelassene Auffangwannen zu stellen. Der Rauminhalt der Wannen ist so zu bemessen, dass das gesamte Lagervolumen zurückgehalten wird.
Seitlich gelagertes Material und Bauschutt sind für die Dauer der Lagerung mit wasserdichten Folien abzudecken. Die Folien sind stumrfest zu sichern.
Pausen-, Lager- und Aufenthaltscontainer dürfen nur in Abstimmung mit dem AG und der BÜ gestellt werden. Die Lage der Materialcontainer usw. müssen vor Aufstellung durch den AN mit dem AG abgeklärt werden.
0.2.5 Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs, ggfs. auch wieweit der Auftraggeber die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen übernimmt.
Alle Anforderungen an die Regelung und Sicherung des Baustellenverkehrs bei gelichzeitiger Tätigkeit verschiedener unabhängiger Unternehmen sind zu beachten. Die hierdurch entstehenden Einschränkungen und Erschwernisse bei der Bauausführung sind bei der Kalkulation der Preise zu berücksichtigen. Hierfür erfolgt keine gesonderte Vergütung. Die Verkehrssicherungspflicht und damit sämtliche Verkehrssicherungsmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen sowie der im Baufeld liegenden und angrenzenden Straßen und Wege für Baustellenzufahrten und -abfahrten, sowie Lagerplätze usw., sind Sache des AN. Sämtliche Arbeiten sind unter Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs sowie Baustellenverkehrs anderer im Baufeld tätiger Baufirmen auszuführen. Die anliegenden Straßen, Fahrwege und Parkplätze sind generell freizuhalten.
0.2.6 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise
wie z.B. Herstellernachweise, Zulassungsbescheide, Prüfbescheinigungen, Konformitätsbescheinigungen, Errichterbescheinigung, allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, Fachkundebescheinigung, allgmeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis, Fachbauleitererklärung sind vorzulegen. Angaben über vorzulegende Nachweise sind in den Gewerkespezifischen Vorbemerkungen benannt. Diese sind rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten / Montage der Fachbauleitung zur Freigabe vorzulegen.
Es wird ausdrücklich auf die Anforderungen gemäß Punkt 0.1.23 Nachhaltigkeits Zertifizierung verwiesen.
0.2.7 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung oder bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten
Im Leistungstext der einzelnen Positionen ist vorgegeben, ob der bei der Ausführung der vertraglichen Leistungen anfallende Wertstoff bzw. Abfall bei der Entsorgung zu verwerten oder zu beseitigen ist.
0.2.8 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche für maschinelle und elektronische sowie elektronische Anlagen oder Teile davon bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche § 13 Nr. 4 Abs. 2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag.
siehe Leistungsverzeichnispositionen in den jeweiligen Gewerken. Wartungsangebote sind gemäß den gewerkespezifischen Vorbemerkungen vorzulegen
0.3 Abrechnungseinheiten
siehe hierzu einzelne Positionen
0.4. Besondere Hinweise
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des Bieters gemäß VOB A § 8, Absatz 3 und 4 im Rahmen der Angebotsprüfung anzufordern.
Baustellenabfälle des AN wie Folien, Farbreste, Bauschutt usw. sind nach einzelnen Bestandteilen zu sortieren und je nach Zusammensetzung entweder der Wiederverwertung oder der Problemmüllbeseitigung, einschl. 1 m³ nicht schadstoffbelasteter Müll vom AG, gemäß VOB, Teil C, DIN 18299, Abs. 4.1.11 und 4.1.12., täglich zuzuführen.
Baustoffe, Materialien und sonstige Gegenstände dürfen auf Straßengrund auch vorübergehend nicht gelagert werden. Verunreinigungen der Straße im Rahmen der genehmigten Baumaßnahme sind ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Wird diese Anordnung nicht befolgt, kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen - § 7 Abs. 3 FStrG, Art. 16 BayStr. WG.
Detailpläne und Berechnungen, die zur Vorbereitung der vertraglichen Leistungen notwendig sind und über das übliche Maß von Architekten- und Ingenieurleistungen hinausgehen, sind vom AN zu erbringen. Sie sind mit den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten (z. Bsp. Fertigtreppen, Stahlbaudetails, Pläne für Verbau, Pläne und Detail-Pläne zu Entwässerungsrinnen o.dgl.).
Art und Umfang der Leistungen: Bei einer Ausschreibung in Losen (im LV ersichtlich) behält sich der AG die Unterteilung des Auftrages in die Lose vor. Die Einheitspreise behalten ihre Gültigkeit.
Vergütung:
Eine zusätzliche Vergütung für Auslösungen, Fahrgelder, Gefahren- und Schmutzzulagen, Schlechtwetter-zulagen, Sonn- und Feiertagsarbeiten usw. erfolgt nicht, wenn nicht gesondert vereinbart.
Ausführungsunterlagen:
Vom Unternehmer entsprechend den zusätzlichen technischen Vorschriften zu liefernde Unterlagen sind so rechtzeitig vor der Ausführung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen, dass für den AG eine ausreichende Frist zur Prüfung bleibt.
Ausführung:
Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse hat der Auftragnehmer selbst ohne Anspruch auf gesonderte Vergütung herbeizuführen.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Ausführungszeit eine deutschsprachige Person auf der Baustelle anwesend ist, die eine Kommunikation mit dem AG und den nicht deutschsprachigen Mitarbeitern des AN ermöglicht. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz nochmaliger Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nach, so ist der AG berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen.
Die in den einschlägigen DIN-Vorschriften vorgeschriebenen Proben und Prüfungen sind unaufgefordert durchzuführen. Eine Kopie der Protokolle ist dem AG zu übergeben.
Kosten für die Wiederherstellung durch bei Bauarbeiten durch den AN beschädigter oder entfernter Grenzzeichen gehen zu Lasten des Unternehmers.
Haftung:
Neben der Haftung für die vom AN zu erbringenden Leistungen haftet dieser auch für die im Rahmen seiner Leistungen zu erbringenden Zeichnungen und Berechnungen. Durch die Prüfung der Unterlagen von Seiten der Bauleitung wird die Haftung des Unternehmers nicht eingeschränkt.
Schriftverkehr:
Sämtlicher Schriftverkehr des Unternehmers an den Bauherrn hat mit Durchschrift an die BÜ zu erfolgen.
0.7 Leistungsumfang
Der Auftraggeber behält sich ausdrückliche das Recht vor, Teile der Leistungen nicht oder an einen fremden Dritten zu vergeben. Sollte dieser Fall eintreten wird ausdrücklich KEIN Ausgleich der auf die nicht beauftragten Leistungen entfallenden
kalkulierten Deckungsbeiträge für Baustelleneinrichtungs- und Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn fällig.
Weiterhin wird der Ausschluss des § 2 Abs. 3 VOB/B gegenseitig vereinbart.
Umgekehrt werden Angebote in denen definierte Teilleistungen nicht enthalten grundsätzlich gewertet.
Es ist ausdrücklich gestattet Angebote einzureichen in denen einzelne Titel der Gesamteistung nicht angeboten werden.
Bei dem Entfall einzelner Positionen behält sich der AG dagegen ausdrücklich das Recht vor, Angebote von der Wertung auszuschließen.
Allgemeine Vorbemerkung
Technische Vorbemerkungen Fassadenarbeiten Nachhaltigkeitszertifizierung DGNB, QNG Revitalisierung Mosel-Einkaufszentrum Kenn
Technischer Vertragsbestandteil
- Nachhaltigkeitsaspekte in der Ausschreibung, Gewerk: Dach
DGNB Auditor
Planungsgesellschaft Jörg Kühn mbH
Herr Johannes Schäfer
Am Kloster 2
66571 Eppelborn
1 Nachhaltigkeitszertifizierung - System DGNB
Vortext
Für das Projekt Revitalisierung Mosel-Einkaufszentrum Kenn in 54344 Kenn wird eine DGNB Zertifizierung angestrebt. Zur Anwendung kommt das DGNB System Geschäftshaus Sanierung 2021, 3 Auflage.
Die im Folgenden benannten oder in Bezug gesetzten Nachhaltigkeitsqualitäten sind während der Planung und Bauausführung zu berücksichtigen, einzuhalten und nachzuweisen. Die ausführenden Unternehmen, Produzenten und Lieferanten werden dazu verpflichtet, die festgelegten Anforderungen und vereinbarten Qualitätsstandards zu berücksichtigen. Es ist sicherzustellen, dass diese Standards und Anforderungen innerhalb des jeweiligen Verantwortungsbereiches erfüllt bzw. nicht gefährdet werden. Bei Unklarheiten ist der zuständige Nachhaltigkeitsauditor zu konsultieren. Dieser unterstützt Entscheidungsfindungen und legt dar, welche Auswirkung Planungs- und Ausführungsänderungen im Sinne der Nachhaltigkeit haben könnten. Weiterhin dient der Nachhaltigkeitsauditor als Ansprechpartner für Rückfragen hinsichtlich der zu erbringenden Dokumentation.
Nachweispflicht und Fristen
Grundsätzlich sind für benannte Qualitäten Nachweise durch die jeweilig zuständigen Firmen zu erbringen. Alle zu erstellenden Nachweise, Dokumentationen und Planunterlagen sind an das realisierte Gebäude anzupassen und dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Kennzeichnende Auszüge aus diesen Unterlagen werden vom Auditor für die Nachweisführung zur Zertifizierung und der Einreichung bei der DGNB benötigt. Dabei sind die Dokumente aufzubereiten, sodass die für die Zertifizierung erforderlichen Informationen ersichtlich sind. Für Rückfragen zur DGNB Konformität steht der Auditor zur Verfügung. Zugehörige Fristen sind zu beachten.
Erforderliche Eingangsdaten und Nachweise für die Zertifizierung sind dem Auditor in Absprache mit dem Auftraggeber unaufgefordert und baubegleitend, jedoch spätestens 4 Wochen nach Gebäudefertigstellung für die Dokumentation zur Zertifizierung durch elektronische Übermittlung zugänglich zu machen. Insbesondere sind Baumaterialien und Bauprodukte vor dem Einbau durch den Auditor zu prüfen und erst nach Freigabe zu verwenden. Die Datenblätter oder vergleichbare Konformitätsbescheinigungen der Hersteller für die eingebauten Produkte sind dem Auditor unaufgefordert mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Einbau digital zu übersenden inklusive Angaben zum Einbauort. Anschließend prüft der Auditor das Produkt auf Konformität zu der geltenden DGNB Materialmatrix. Bei Konformität wird das jeweilige Bauprodukt zum Einbau und zur Verwendung freigegeben. Sofern Baumaterialanforderungen vom Produkt nicht eingehalten werden, ist dem Auditor ein neues Produkt vorzulegen. Es erfolgen stichprobenartige Kontrollen durch den Auditor während der Bauausführung. Details hierzu folgen im nächsten Abschnitt.
Glossar
DGNB e.V. - Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V.
2 Bauprodukte und Baumaterialien
Zur Vermeidung oder Minimierung von Risiken durch Schadstoffe in Bauprodukten und Baumaterialien sind produktbezogene Anforderungen zur Planung, Bemusterung und bei der Freigabe zur Verwendung zu berücksichtigen. Es werden alle Bauteile und Bauteilschichten betrachtet, die potenzielle Auswirkungen auf die Umwelt und den Nutzer des Gebäudes haben könnten. Hierzu sind die zum Einbau geplanten Baumaterialien mit genügend zeitlichem Vorlauf mit allen relevanten Dokumenten und relevanten Parametern zur Nachweisführung dem DGNB Auditor zu übermitteln. Nicht freigegebene Materialien dürfen nicht verbaut werden. Fehlanwendungen sind unmittelbar zu melden, sodass Kompensationsmaßnahmen getroffen werden können. Ziel ist es, durch diesen Prozess eine hohe Innenraumlufthygiene gewährleisten zu können.
Im Rahmen der DGNB Zertifizierung gelten für alle Bauprodukte und Materialien die Anforderungen bzw. Schadstoffgrenzwerte aus der DGNB Materialmatrix nach dem DGNB Kriterium ENV 1.2 Risiken für die lokale Umwelt. Zur Sicherstellung einer hohen Innenraumluftqualität wird die Qualitätsstufe 4 als Ziel gesetzt. Gewerkspezifisch wird eine Vorauswahl typischer Materialien getroffen, um eine Zuordnung im Vorfeld zu erleichtern. Die Vorauswahl dient als Orientierung. In jeden Fall ist die gesamte DGNB Materialmatrix zu berücksichtigen.
Baustoffspezifisch sind die Produkteigenschaften in Bezug auf die einzuhaltenden Vorgaben zu deklarieren. Der Nachweis kann über die Dokumentation von technischen Datenblättern, Sicherheitsdatenblättern, Nachhaltigkeitsdatenblättern, Prüfzeugnissen, EMICODE, GISCODE oder anderweitigen Gütesiegeln erfolgen. Sind die einzuhaltenden Anforderungen nicht auf diesem Wege nachzuweisen, so ist stattdessen eine Herstellererklärung zu erbringen, die die Einhaltung der Anforderungen bestätigt.
Neben der erforderlichen Dokumentation der Produktqualitäten sind unter anderem folgende Angaben zu übermitteln: Produktart, Produktname, Hersteller, Einbauort und Bauteilname/-gruppe. Alle verbauten Materialien und die dazugehörigen Datenblätter sind mit Kennzeichnung relevanter Kennwerte fortlaufend in einem Materialkataster zusammenzutragen und im ständigen Austausch zwischen den ausführenden Gewerken, Bauleitung und dem Auditor zu halten.
Berücksichtigt werden insbesondere folgende Stoffgruppen (als Produkte oder als Bestandteil von Rezepturen):
- Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC nach REACH (1907/2006/EG))
o krebserregend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend (CMR)
o persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBT)
o sehr persistent und sehr bioakkumulierend (vPvB)
o besorgniserregend (z. B. endokrine Disruptoren)
- Halogenierte und teilhalogenierte Treibmittel
- Schwermetalle
- Stoffe, die unter die Biozid-Richtlinie fallen
- Gefahrstoffe gemäß CLP-Verordnung (1272/2008/EG)
- Organische Lösungsmittel und Weichmacher
Über die spezifischen Anforderungen an die Bauprodukte und -materialien hinaus sind folgende Mindeststandards von den Herstellern und Lieferanten zu beachten und im Einzelfall nachzuweisen, sofern erforderlich:
Keine Kinderarbeit, keine Zwangsarbeit und kein illegaler Rohstoffabbau entlang der gesamten Supply Chain. Nachweis sind über entsprechende Herstellererklärung zu führen. Nach aktuellem Stand werden diese Mindeststandards für Produkte aus dem EU-Wirtschaftsraum automatisch erfüllt. Weiterhin wird die Verankerung folgender Aspekte im Unternehmensleitbild bzw. in den Richtlinien abgefragt. Keine Korruption/Bestechung, Verhinderung bzw. Reduzierung von negativen ökologischen und sozialen Auswirkungen im Umgang mit Ressourcen und Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen.
Im Rahmen der Zertifizierung ist mindestens die Einhaltung dieser Mindeststandards von 4 verschiedenen Herstellern für 4 Produkte nachzuweisen (4 Hersteller à 1 Produkt).
Auswahl typischer Baumaterialien und -produkte zur Umweltverträglichkeit, gewerkspezifisch
Grundsätzlich ist die vollständige DGNB Materialmatrix ENV 1.2 von allen Fachplanern und insbesondere von allen bauausführenden Firmen zu berücksichtigen. Bei Vergabe der Gewerke wird in der Materialmatrix DGNB in den jeweiligen Anforderungs-Zeilen ergänzend eine Vorauswahl an Baumaterialien getroffen, die erwartungsgemäß zum Einsatz kommen und damit die Umsetzung bzw. Kontrolle erleichtert werden kann. Die Zeilen werden farblich hellgrün hervorgehoben. Grundsätzlich sind alle Anforderungs-Zeilen je Gewerk zu beachten. Die Materialmatrix DGNB wird als Anlage bereitgestellt:
Materialmatrix-DGNB21_Fassade.pdf
Die Materialanforderungen gelten für das gesamte Gebäude inklusive der Allgemeinflächen und Mietflächen.
Nachhaltige Materialgewinnung - Holz und Holzwerkstoffe
Die Verwendung von nicht zertifizierten tropischen, subtropischen und borealen Hölzern ist zu vermeiden. Stattdessen sind zertifizierte Hölzer aus mitteleuropäischen Regionen zu bevorzugen. Zu den zugelassenen Zertifikaten gehören die Gütesiegel PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) und FSC (Forest Stewardship Council). Vergleichbare Zertifikate sind ebenfalls zugelassen, sofern diese die geltenden Kriterien des PEFC oder FSC abdecken. Betrachtet werden alle dauerhaft verbauten Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe. Hierfür sind entsprechende Dokumente bereitzustellen, die folgende Angaben enthalten:
- Zertifikate inkl. CoC-Nummer und zeitlicher Gültigkeit
- Lieferscheine mit Deklaration der CoC-Nummer
- Nachweis des Herkunftslands
- Auflistung der verbauten Hölzer, Holzprodukte und Holzwerkstoffe nach Gewerk
- Mengenaufstellung mit vereinheitlichter Bezugsgröße (Volumen)
Dauerhaftigkeit, Instandhaltungsfreundlichkeit und Trennbarbarkeit von Materialien
Bei der Auswahl sämtlicher Materialien und Bauteile ist auf die Dauerhaftigkeit, Instandhaltungs- und Reinigungsfreundlichkeit sowie auf eine möglichst einfache Trennbarkeit der verbauten Komponenten zu achten. Ziel ist es, eine langfristige Gebrauchstauglichkeit sicherzustellen, den Wartungsaufwand während der Nutzungsphase zu minimieren und zugleich die Rückbaufähigkeit der Bauteile im Sinne einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Die eingesetzten Baustoffe und Bauteilschichten sollen so konzipiert und kombiniert sein, dass sie unter normalen Nutzungsbedingungen eine hohe Beständigkeit gegenüber mechanischen, chemischen und klimatischen Einflüssen aufweisen. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass regelmäßige Reinigungs- und Instandhaltungsmaßnahmen mit einem minimalen Ressourceneinsatz (z. B. Wasser, Reinigungsmittel, Energie) durchgeführt werden können und das Verschleißteile gegebenenfalls ohne erheblichen baulichen Eingriff ersetzt werden können.
Die Trennbarkeit betrifft sowohl den sortenreinen Rückbau als auch die Wiederverwendbarkeit oder das Recycling der eingesetzten Materialien am Ende ihres Lebenszyklus. Verbundmaterialien oder stofflich schwer trennbare Konstruktionen sind - sofern technisch möglich - zu vermeiden. Stattdessen sollen lösbare Verbindungen, modulare Bauweisen sowie dokumentierte Materialübergänge bevorzugt eingesetzt werden.
Die genaue Auswahl und Spezifizierung der Materialien erfolgt im Zuge der Bemusterung in enger Abstimmung mit dem DGNB-Auditor. Bereits in der Planungsphase ist darauf zu achten, dass die Kriterien zur Nachhaltigkeit, insbesondere im Hinblick auf Wartung, Reinigung und Rückbau, nachvollziehbar und überprüfbar integriert werden. Zur Sicherstellung dieser Anforderungen ist für alle wesentlichen Bauteile mindestens eine Rückbauanleitung zu erstellen.
Materialzirkularität und Sekundärmaterialien - Wiederverwendung von Materialien
Die Verwendung von Sekundärmaterialien wird pauschal nicht ausgeschlossen.
Grundsätzlich wird im Sinne eines verantwortungsvollen Ressourcenschutzes ausdrücklich der Erhalt und/oder die Aufbereitung von Materialien aus dem Bestandsgebäude angestrebt. Ebenso ist der gezielte Einsatz von Sekundärmaterialien - sofern technisch und qualitativ geeignet - erwünscht. Ziel ist es, vorhandene Ressourcen möglichst effizient zu nutzen, Abfallmengen zu reduzieren und den ökologischen Fußabdruck der Baumaßnahme weiter zu minimieren.
Bezug zum Gewerk: Fassade
Bei Fassadenkonstruktionen ist auf eine langlebige, witterungsbeständige und möglichst wartungsarme Ausführung zu achten. Materialien und Befestigungssysteme sollen so gewählt werden, dass Reinigung und Instandhaltung mit geringem Aufwand möglich sind - insbesondere bei stark exponierten Flächen.
Zur Sicherstellung der Rückbaufähigkeit ist auf mechanisch befestigte Fassadensysteme zurückzugreifen. Fassadenelemente sollen lösbar montiert und ohne Verklebungen oder untrennbare Materialverbunde ausgeführt werden, um eine sortenreine Trennung beim Rückbau zu ermöglichen. Unterkonstruktionen und Dämmstoffe sind so zu wählen, dass sie sich voneinander trennen und stofflich verwerten lassen.
Der Einsatz von recyclingfähigen Materialien sowie von Elementen mit Anteilen aus Sekundärrohstoffen ist ausdrücklich erwünscht. Auch die Wiederverwendung bestehender Fassadenteile aus dem Bestand ist - bei technischer und gestalterischer Eignung - zu prüfen.
3 Gebäudeebene
Die Bauausführung hat so zu erfolgen, dass die für die angestrebte DGNB Zertifizierung definierten Zielsetzungen erreicht werden. Dazu gehörende Anforderungen wie die Schadstofffreiheit und die Barrierefreiheit gemäß DGNB Vorgaben, der Wärme- und Feuchteschutz gem. GEG als auch der Schallschutz nach DIN 4109. Weitere, nach Abstimmung festgelegte Anforderungen sind gemäß der Ergebnisse des PreChecks oder des Nachhaltigkeitspflichtenhefts im weiteren Planungs- und Ausführungsprozess zu integrieren.
Messungen zur Qualitätskontrolle der Bauausführungen sind vorzusehen. Vorbereitende Maßnahmen zur Durchführung sind entsprechend zu treffen und gemäß Abstimmung zu befolgen.
Hinweispflicht des Auftragnehmers
Liegt es im Vermögen des Auftragnehmers zu erkennen, dass eine Anforderung in diesem Dokument der Planung und/oder Bauausführung des Auftragnehmers oder der Leistung Dritter widerspricht oder einen Leistungsbereich behindert, so ist es nach bestem Wissen und Gewissen seine Pflicht, den Auftraggeber darauf hinzuweisen. Der Auftragnehmer unterliegt der Hinweispflicht gegenüber dem Auftraggeber, sofern eine Anforderung der Zertifizierung im Ausführungsverlauf nicht eingehalten werden kann oder deren Einhaltung gefährdet ist.
4 Baustelle und Bauprozess
Abfallvermeidung und Abfalltrennung
Die Bauplanung, Bauleitung und ausführende Gewerke haben die gesetzlichen Mindestvorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) mit dem Hinweis auf §6 Abs.1 Nr.1 KrwG zu berücksichtigen. Vorrangig sollte vermieden werden, dass Abfall überhaupt entsteht. Die Abfallvermeidung ist unter anderem bei der Auswahl der Gebindegrößen, Verpackungen, Zuschnitte und Abdeckmaterialien zu beachten. Sondermüll ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben ordnungsgemäß zu entsorgen und durch die Auswahl umweltschonender Materialien zu reduzieren. Alle auf der Baustelle anfallenden Abfälle sind nach mineralischen Abfällen, Wertstoffen, gemischten Baustellenabfällen und Problemabfällen zu trennen. Die am Bauprozess beteiligten Personen sind bezüglich der Abfallvermeidung zu schulen. Für die Schulung ist ein Protokoll zu erstellen. Die Teilnahme bzw. Kenntnisnahme ist durch Stellvertreter je Gewerk durch eine Unterschrift zu bestätigen Die Einhaltung der Anforderungen an die Abfallarmut ist für die gewerkeigenen Bereiche eigenständig zu kontrollieren. Es erfolgen Kontrollen durch die Bauleitung und den Auditor, um der Nachweispflicht nachzukommen.
Zu den anzuwendenden, gesetzlichen Vorschriften zählen insbesondere folgende:
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwir tschaftsgesetz - KrWG). / Februar 2012
- Technische Anleitung zur Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von
Siedlungsabfällen (Dritte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz).
Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der Juris GmbH. / Mai 1993
- Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen
Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der Juris GmbH. /Juli 2007
- Landesabfallgesetze
- jeweilige Ortssatzungen
Lärmschutz
Zur Wahrung des Lärmschutzes ist die Einhaltung von Schutzzeiten sowie die Prüfung des Einsatzes lärmarmer Baumaschinen umzusetzen. Die jeweiligen Gewerke haben dafür zu sorgen, dass der durch die Bauprozesse verursachte Lärm dauerhaft unterhalb des Grundgeräuschpegels der Umgebung liegt oder dass die von der örtlichen Bauleitung festgelegten Anforderungen eingehalten werden. Insbesondere sind bevorzugt lärmarme Baumaschinen zu verwenden. Die gesetzlichen Schutzzeiten sind einzuhalten und zu überprüfen. Insbesondere sind für Nacht- und Wochenendarbeiten lokal geltende Regeln zu berücksichtigen.
Zu den anzuwendenden, gesetzlichen Vorschriften zählen insbesondere folgende:
- Bundes-Immissionsschutzgesetzes. § 27 Emissionserklärung
Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der Juris GmbH. / Oktober 2007
- RAL-UZ 53 Lärmarme Baumaschinen
RAL und Umweltbundesamt. / April 2011
- 2000/14/EG. Richtlinie über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien
vorgesehenen Geräten und Maschinen Outdoor-Richtlinie
Europäisches Parlament und Rat. / Mai 2000
Staubschutz
Für die Einhaltung der folgenden Anforderungen ist zu sorgen und auf Verlangen nachzuweisen. Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung zu versehen. Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche ist, soweit technisch möglich, zu verhindert. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feuchtbzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt. Einrichtungen zum Abscheiden und zum Erfassen von Stäuben entsprechen dem Stand der Technik. Die Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft. Die Erfüllung wird kontrolliert und dokumentiert.
Zu den anzuwendenden, gesetzlichen Vorschriften zählen insbesondere folgende:
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der Juris GmbH. / November 2010
- Techn. Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Ausschuss für Gefahrstoff. /Dezember 2006
- Richtlinie für die Konkretisierung immissionsschutzrechtlicher Betreiberpflichten zur Vermeidung und
Verminderung von Staub-Emissionen durch Bautätigkeit
Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr. / Juli 2005
Bodenschutz
Es ist sicherzustellen, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Beim Befüllen von Baumaschinen oder ähnlichen Prozessen sind Vorsichtmaßnahmen wie z.B. die Verwendung von Schutzfolien zu ergreifen. Der Boden ist weiterhin vor schädlichen mechanischen Einflüssen zu schützen. Schädliche mechanische Einflüsse sind z.B. unnötige Verdichtungen oder eine Vermischung von unterschiedlichen Bodenschichten.
Es ist sicherzustellen, dass keine mit H-/P-Sätzen gekennzeichneten Stoffe in Kontakt mit der Umwelt kommen, siehe CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Sämtliche Sätze sind der Verordnung zu entnehmen. In Abhängigkeit der Verwendung benannter Stoffe sind entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Darin enthalten sind unter anderem folgende Kategorien:
- H200-H279: Physikalische Gefahren (Entzündbare Gefahren, explosive Stoffe,
Entzündungsfähige Stoffe, Gase unter Druck)
- H290-H319: Gesundheitsgefahren (Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt,
Gesundheitsschädlich bei Einatmen, Verursacht schwere Augenschäden, Verursacht
schwere Augenreizung, Atemwege reizen)
- H320-H349: Gesundheitsgefahren (Verursacht Augenreizung, Kann Allergie,
asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen, Kann Krebs
verursachen, Kann genetische Defekte verursachen,kann die Fruchtbarkeit
beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen)
- H350-H359: Gesundheitsgefahren (Kann Krebs verursachen, Verdacht auf
krebserzeugende Wirkung, kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im
Mutterleib schädigen)
- H360-H379: Gesundheitsgefahren (Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das
Kind im Mutterleib schädigen, Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder
das Kind im Mutterleib schädigen, Kann die Organe schädigen, Kann die Organe bei
längerer oder wiederholter Exposition schädigen)
- H400-H410: Umweltgefahren (Sehr giftig für Wasserorganismen, Giftig für
Wasserorganismen, Akut oder chronisch gewässergefährdend)
- H411-H413: Umweltgefahren (Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung,
Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung)
Zu den anzuwendenden, gesetzlichen Vorschriften zählen insbesondere folgende:
- BBodSchV Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. / Januar 2010
Betrieblicher Umweltschutz in Baden-Württemberg
Eine Informationsplattform des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg
Grundsätze zur Bewertung der Auswirkungen von
Bauprodukten auf Boden und Grundwasser Deutsches Institut
für Bautechnik - DIBt -, Berlin. / Mai 2008
- Für einen wirksamen Bodenschutz im Hochbau - Tipps und
Richtlinien für die Planung. Schweizerische Eidgenossenschaft Bundesamt für Umwelt BafU. / Februar 2008
- DIN EN ISO 14001. Umweltmanagementsysteme -
Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung.
Ressourcenschutz - Wasserverbrauch und Energieverbrauch
Grundsätzlich gilt es zu beachten, in einem hohem Maße sparsam mit den eingesetzten Ressourcen Wasser und Energie auch während der Bauausführung umzugehen. Beispielsweise kann mittels Monitoringkonzept und kontinuierlichen Erfassung der Verbräuche während der Bauausführung der Einfluss von Sparmaßnahmen, insbesondere im Hinblick auf die damit verbundenen CO2-Emissionen, evaluiert werden. Es handelt sich hierbei jedoch um keine Vorgabe. Die Kenntnisnahme und ein bewusster Umgang mit den begrenzt verfügbaren Ressourcen bilden bereits eine wichtige Grundlage.
Eine allgemeine Schulung durch den zuständigen DGNB Auditor zu diesem und den vorherigen Themen erfolgt im Rahmen der Vorstellung zur DGNB Zertifizierung vor Beginn des Bauprozesses.
Technische Vorbemerkungen Fassadenarbeiten Nachhaltigkeitszertifizierung DGNB, QNG
ZTV - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Wandsysteme Technische Vorschriften Wandsystem
Für die Ausführung gelten die Bestimmungen dieses Leistungsverzeichnisses, die allgemeinen technischen Vorschriften der VOB, der einschlägigen Normen soweit sie die
Leistungen betreffen, bauaufsichtlich eingeführte Richtlinien, behördliche Vorschriften, Verbandsrichtlinien und Verarbeitungsrichtlinien der Bauteil- bzw. Werkstoffhersteller in der jeweils gültigen Fassung. Verwiesen wird insbesondere auf die nachfolgenden Regelwerke:
- VOB Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
- DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
- DIN 18338 Dachdeckungs- und Dachdichtungsarbeiten
- DIN 18351 Fassadenarbeiten
- DIN 1055 Teil 3 Lastannahmen für Bauten, Verkehrslasten
- DIN 1055 Teil 4 Lastannahmen für Bauten, Verkehrslasten, Windlasten bei nicht
schwingungsanfälligen Bauwerken
- DIN 4420 Teil 1 Arbeits- und Schutzgerüste; Allgemeine Regelungen;
Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfungen
- DIN 4420 Teil 2 Arbeits- und Schutzgerüste; Leitergerüste; Sicherheitstechnische
Anforderungen
- DIN 4420 Teil 3 Arbeits- und Schutzgerüste; Gerüstbauarten, ausgenommen
Leiter- und Systemgerüste; Sicherheitstechnische Anforderungen und
Regelausführungen
- DIN 4420 Teil 4 Arbeits- und Schutzgerüste aus vorgefertigten Bauteilen
(Systemgerüste); Werkstoffe, Gerüstbauteile, Abmessungen, Lastannahmen und
sicherheitstechnische Anforderungen
- DIN 4422 Teil 1 Fahrbare Arbeitsbühnen (Fahrgerüste) aus vorgefertigten
Bauteilen; Werkstoffe, Gerüstbauteile, Maße, Lastannahmen und
sicherheitstechnische Anforderungen
- DIN EN 10147 Kontinuierlich feuerverzinktes Band und Blech aus Baustählen,
Technische Lieferbedingungen
- DIN EN 10214 Kontinuierlich schmelztauchveredeltes Band und Blech aus Stahl
mit Zink-Aluminium-Überzügen (ZA), Technische Lieferbedingungen
- DIN EN 10215 Kontinuierlich schmelztauchveredeltes Band und Blech aus Stahl
mit Aluminium-Zink-Überzügen (AZ), Technische Lieferbedingungen
- DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen, Begriffe, Grundsätze, Anwendung, Prüfung
- DIN 18202 Toleranzen im Hochbau, Bauwerke
- DIN 18203 Teil 2 Toleranzen im Hochbau, vorgefertigte Teile aus Stahl
- DIN 18807 Teil 1 Trapezprofile im Hochbau, Stahltrapezprofile, Allgemeine
Anforderungen, Ermittlung der Tragfähigkeitswerte durch Berechnung
- DIN 18807 Teil 2 Trapezprofile im Hochbau, Stahltrapezprofile, Durchführung und
Auswertung von Tragfähigkeitsversuchen
- DIN 18807 Teil 3 Trapezprofile im Hochbau, Stahltrapezprofile,
Festigkeitsnachweis und konstruktive Ausbildung
- DIN EN ISO 12944-1 Korrosionsschutz von Stahlbauten durch
Beschichtungssysteme, Teil 1: Allgemeine Einleitung
- DIN EN ISO 12944-2Korrosionsschutz von Stahlbauten durch
Beschichtungssysteme, Teil 2: Einteilung der Umgebungsbedingungen
- DIN EN ISO 12944-5 Korrosionsschutz von Stahlbauten durch
Beschichtungssysteme, Teil 5: Beschichtungssysteme
- DIN 55928 Teil 8 Korrosionsschutz von Stahlbauten durch
Beschichtungen und Überzüge, Teil 8: Korrosionsschutz von
tragenden dünnwandigen Bauteilen
- DAST-Richtlinie 016 - Bemessung und konstruktive Gestaltung von Tragwerken aus dünnwandigen kaltgeformten Bauteilen
· Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBO)
· Bauaufsichtliche Zulassung für Verbindungselemente zur
Verwendung bei Konstruktionen mit "Kaltprofilen" aus
Stahlblech - insbesondere mit Stahlprofiltafeln, Zulassungs-Nr. Z-14.1-4
· Unfallverhütungsvorschriften -
Bauberufsgenossenschaft
Allgemeine Vorschriften BGV 1, bisherige VBG 1;
Bauarbeiten BGV C22, bisherige VBG 37; BG-
Information "Montage von Profiltafeln und
Porenbetonplatten" BGI 815, bisherige ZH 1/166 (Bau-
Berufsgenossenschaft)
· Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz im
Gerüstbau
Systemgerüste BGR 166; Stahlrohr-Kupplungsgerüste
BGR 167; Auslegergerüste BGR 168; Fahrgerüste BGR
172; Hängegerüste BGR 174; Leitern und Tritte VBG 74
· IFBS-Richtlinie für die Montage von Stahlprofiltafeln für
Dach-, Wand- und Deckenkonstruktionen
· Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft
Bauelemente aus Stahlblech e.V., RAL-GZ 617
Besonderheiten:
Art und Beschaffenheit des Untergrundes lassen das Befahren mit Sattel- und Gliederzügen (40 t) sowie Autokran zu. Die Baustelle ist von allen Seiten zugänglich.
Für das Lagern von Baumaterial wird ausreichend Lagerplatz an der Einbaustelle zur Verfügung gestellt. Im Bereich der Einbaustelle ist ein ausreichend tragfähiger, horizontal ebener Untergrund vorhanden. Die Abgrenzungen der Lagerflächen zu den Arbeitsbereichen der parallel auszuführenden Tiefbauarbeiten sind zu beachten. Behinderungen durch Arbeiten anderer Gewerke sind einzukalkulieren.
ZTV - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Wandsysteme
01 Metallbauarbeiten Glasfassade
01
Metallbauarbeiten Glasfassade
A. Technische Vorbemerkungen Metallbauarbeiten / Glasfassade Nachhaltigkeitszertifizierung DGNB, QNG Revitalisierung Mosel-Einkaufszentrum Kenn
Technischer Vertragsbestandteil
- Nachhaltigkeitsaspekte in der Ausschreibung,
Gewerk: Metallbauarbeiten / Glasfassade
DGNB Auditor
Planungsgesellschaft Jörg Kühn mbH
Herr Johannes Schäfer
Am Kloster 2
66571 Eppelborn
1 Nachhaltigkeitszertifizierung - System DGNB
Vortext
Für das Projekt Revitalisierung Mosel-Einkaufszentrum Kenn in 54344 Kenn wird eine DGNB Zertifizierung angestrebt. Zur Anwendung kommt das DGNB System Geschäftshaus Sanierung 2021, 3 Auflage.
Die im Folgenden benannten oder in Bezug gesetzten Nachhaltigkeitsqualitäten sind während der Planung und Bauausführung zu berücksichtigen, einzuhalten und nachzuweisen. Die ausführenden Unternehmen, Produzenten und Lieferanten werden dazu verpflichtet, die festgelegten Anforderungen und vereinbarten Qualitätsstandards zu berücksichtigen. Es ist sicherzustellen, dass diese Standards und Anforderungen innerhalb des jeweiligen Verantwortungsbereiches erfüllt bzw. nicht gefährdet werden. Bei Unklarheiten ist der zuständige Nachhaltigkeitsauditor zu konsultieren. Dieser unterstützt Entscheidungsfindungen und legt dar, welche Auswirkung Planungs- und Ausführungsänderungen im Sinne der Nachhaltigkeit haben könnten. Weiterhin dient der Nachhaltigkeitsauditor als Ansprechpartner für Rückfragen hinsichtlich der zu erbringenden Dokumentation.
Nachweispflicht und Fristen
Grundsätzlich sind für benannte Qualitäten Nachweise durch die jeweilig zuständigen Firmen zu erbringen. Alle zu erstellenden Nachweise, Dokumentationen und Planunterlagen sind an das realisierte Gebäude anzupassen und dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Kennzeichnende Auszüge aus diesen Unterlagen werden vom Auditor für die Nachweisführung zur Zertifizierung und der Einreichung bei der DGNB benötigt. Dabei sind die Dokumente aufzubereiten, sodass die für die Zertifizierung erforderlichen Informationen ersichtlich sind. Für Rückfragen zur DGNB Konformität steht der Auditor zur Verfügung. Zugehörige Fristen sind zu beachten.
Erforderliche Eingangsdaten und Nachweise für die Zertifizierung sind dem Auditor in Absprache mit dem Auftraggeber unaufgefordert und baubegleitend, jedoch spätestens 4 Wochen nach Gebäudefertigstellung für die Dokumentation zur Zertifizierung durch elektronische Übermittlung zugänglich zu machen. Insbesondere sind Baumaterialien und Bauprodukte vor dem Einbau durch den Auditor zu prüfen und erst nach Freigabe zu verwenden. Die Datenblätter oder vergleichbare Konformitätsbescheinigungen der Hersteller für die eingebauten Produkte sind dem Auditor unaufgefordert mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Einbau digital zu übersenden inklusive Angaben zum Einbauort. Anschließend prüft der Auditor das Produkt auf Konformität zu der geltenden DGNB Materialmatrix. Bei Konformität wird das jeweilige Bauprodukt zum Einbau und zur Verwendung freigegeben. Sofern Baumaterialanforderungen vom Produkt nicht eingehalten werden, ist dem Auditor ein neues Produkt vorzulegen. Es erfolgen stichprobenartige Kontrollen durch den Auditor während der Bauausführung. Details hierzu folgen im nächsten Abschnitt.
Glossar
DGNB e.V. - Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V.
2 Bauprodukte und Baumaterialien
Zur Vermeidung oder Minimierung von Risiken durch Schadstoffe in Bauprodukten und Baumaterialien sind produktbezogene Anforderungen zur Planung, Bemusterung und bei der Freigabe zur Verwendung zu berücksichtigen. Es werden alle Bauteile und Bauteilschichten betrachtet, die potenzielle Auswirkungen auf die Umwelt und den Nutzer des Gebäudes haben könnten. Hierzu sind die zum Einbau geplanten Baumaterialien mit genügend zeitlichem Vorlauf mit allen relevanten Dokumenten und relevanten Parametern zur Nachweisführung dem DGNB Auditor zu übermitteln. Nicht freigegebene Materialien dürfen nicht verbaut werden. Fehlanwendungen sind unmittelbar zu melden, sodass Kompensationsmaßnahmen getroffen werden können. Ziel ist es, durch diesen Prozess eine hohe Innenraumlufthygiene gewährleisten zu können.
Im Rahmen der DGNB Zertifizierung gelten für alle Bauprodukte und Materialien die Anforderungen bzw. Schadstoffgrenzwerte aus der DGNB Materialmatrix nach dem DGNB Kriterium ENV 1.2 Risiken für die lokale Umwelt. Zur Sicherstellung einer hohen Innenraumluftqualität wird die Qualitätsstufe 4 als Ziel gesetzt. Gewerkspezifisch wird eine Vorauswahl typischer Materialien getroffen, um eine Zuordnung im Vorfeld zu erleichtern. Die Vorauswahl dient als Orientierung. In jeden Fall ist die gesamte DGNB Materialmatrix zu berücksichtigen.
Baustoffspezifisch sind die Produkteigenschaften in Bezug auf die einzuhaltenden Vorgaben zu deklarieren. Der Nachweis kann über die Dokumentation von technischen Datenblättern, Sicherheitsdatenblättern, Nachhaltigkeitsdatenblättern, Prüfzeugnissen, EMICODE, GISCODE oder anderweitigen Gütesiegeln erfolgen. Sind die einzuhaltenden Anforderungen nicht auf diesem Wege nachzuweisen, so ist stattdessen eine Herstellererklärung zu erbringen, die die Einhaltung der Anforderungen bestätigt.
Neben der erforderlichen Dokumentation der Produktqualitäten sind unter anderem folgende Angaben zu übermitteln: Produktart, Produktname, Hersteller, Einbauort und Bauteilname/-gruppe. Alle verbauten Materialien und die dazugehörigen Datenblätter sind mit Kennzeichnung relevanter Kennwerte fortlaufend in einem Materialkataster zusammenzutragen und im ständigen Austausch zwischen den ausführenden Gewerken, Bauleitung und dem Auditor zu halten.
Berücksichtigt werden insbesondere folgende Stoffgruppen (als Produkte oder als Bestandteil von Rezepturen):
- Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC nach REACH (1907/2006/EG))
o krebserregend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend (CMR)
o persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBT)
o sehr persistent und sehr bioakkumulierend (vPvB)
o besorgniserregend (z. B. endokrine Disruptoren)
- Halogenierte und teilhalogenierte Treibmittel
- Schwermetalle
- Stoffe, die unter die Biozid-Richtlinie fallen
- Gefahrstoffe gemäß CLP-Verordnung (1272/2008/EG)
- Organische Lösungsmittel und Weichmacher
Über die spezifischen Anforderungen an die Bauprodukte und -materialien hinaus sind folgende Mindeststandards von den Herstellern und Lieferanten zu beachten und im Einzelfall nachzuweisen, sofern erforderlich:
Keine Kinderarbeit, keine Zwangsarbeit und kein illegaler Rohstoffabbau entlang der gesamten Supply Chain. Nachweis sind über entsprechende Herstellererklärung zu führen. Nach aktuellem Stand werden diese Mindeststandards für Produkte aus dem EU-Wirtschaftsraum automatisch erfüllt. Weiterhin wird die Verankerung folgender Aspekte im Unternehmensleitbild bzw. in den Richtlinien abgefragt. Keine Korruption/Bestechung, Verhinderung bzw. Reduzierung von negativen ökologischen und sozialen Auswirkungen im Umgang mit Ressourcen und Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen.
Im Rahmen der Zertifizierung ist mindestens die Einhaltung dieser Mindeststandards von 4 verschiedenen Herstellern für 4 Produkte nachzuweisen (4 Hersteller à 1 Produkt).
Auswahl typischer Baumaterialien und -produkte zur Umweltverträglichkeit, gewerkspezifisch
Grundsätzlich ist die vollständige DGNB Materialmatrix ENV 1.2 von allen Fachplanern und insbesondere von allen bauausführenden Firmen zu berücksichtigen. Bei Vergabe der Gewerke wird in der Materialmatrix DGNB in den jeweiligen Anforderungs-Zeilen ergänzend eine Vorauswahl an Baumaterialien getroffen, die erwartungsgemäß zum Einsatz kommen und damit die Umsetzung bzw. Kontrolle erleichtert werden kann. Die Zeilen werden farblich hellgrün hervorgehoben. Grundsätzlich sind alle Anforderungs-Zeilen je Gewerk zu beachten. Die Materialmatrix DGNB wird als Anlage bereitgestellt:
Materialmatrix-DGNB21_Metallbau.pdf
Materialmatrix-DGNB21_Fenster.pdf
Die Materialanforderungen gelten für das gesamte Gebäude inklusive der Allgemeinflächen und Mietflächen.
Nachhaltige Materialgewinnung - Holz und Holzwerkstoffe
Die Verwendung von nicht zertifizierten tropischen, subtropischen und borealen Hölzern ist zu vermeiden. Stattdessen sind zertifizierte Hölzer aus mitteleuropäischen Regionen zu bevorzugen. Zu den zugelassenen Zertifikaten gehören die Gütesiegel PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) und FSC (Forest Stewardship Council). Vergleichbare Zertifikate sind ebenfalls zugelassen, sofern diese die geltenden Kriterien des PEFC oder FSC abdecken. Betrachtet werden alle dauerhaft verbauten Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe. Hierfür sind entsprechende Dokumente bereitzustellen, die folgende Angaben enthalten:
- Zertifikate inkl. CoC-Nummer und zeitlicher Gültigkeit
- Lieferscheine mit Deklaration der CoC-Nummer
- Nachweis des Herkunftslands
- Auflistung der verbauten Hölzer, Holzprodukte und Holzwerkstoffe nach Gewerk
- Mengenaufstellung mit vereinheitlichter Bezugsgröße (Volumen)
Dauerhaftigkeit, Instandhaltungsfreundlichkeit und Trennbarbarkeit von Materialien
Bei der Auswahl sämtlicher Materialien und Bauteile ist auf die Dauerhaftigkeit, Instandhaltungs- und Reinigungsfreundlichkeit sowie auf eine möglichst einfache Trennbarkeit der verbauten Komponenten zu achten. Ziel ist es, eine langfristige Gebrauchstauglichkeit sicherzustellen, den Wartungsaufwand während der Nutzungsphase zu minimieren und zugleich die Rückbaufähigkeit der Bauteile im Sinne einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Die eingesetzten Baustoffe und Bauteilschichten sollen so konzipiert und kombiniert sein, dass sie unter normalen Nutzungsbedingungen eine hohe Beständigkeit gegenüber mechanischen, chemischen und klimatischen Einflüssen aufweisen. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass regelmäßige Reinigungs- und Instandhaltungsmaßnahmen mit einem minimalen Ressourceneinsatz (z. B. Wasser, Reinigungsmittel, Energie) durchgeführt werden können und das Verschleißteile gegebenenfalls ohne erheblichen baulichen Eingriff ersetzt werden können.
Die Trennbarkeit betrifft sowohl den sortenreinen Rückbau als auch die Wiederverwendbarkeit oder das Recycling der eingesetzten Materialien am Ende ihres Lebenszyklus. Verbundmaterialien oder stofflich schwer trennbare Konstruktionen sind - sofern technisch möglich - zu vermeiden. Stattdessen sollen lösbare Verbindungen, modulare Bauweisen sowie dokumentierte Materialübergänge bevorzugt eingesetzt werden.
Die genaue Auswahl und Spezifizierung der Materialien erfolgt im Zuge der Bemusterung in enger Abstimmung mit dem DGNB-Auditor. Bereits in der Planungsphase ist darauf zu achten, dass die Kriterien zur Nachhaltigkeit, insbesondere im Hinblick auf Wartung, Reinigung und Rückbau, nachvollziehbar und überprüfbar integriert werden. Zur Sicherstellung dieser Anforderungen ist für alle wesentlichen Bauteile mindestens eine Rückbauanleitung zu erstellen.
Materialzirkularität und Sekundärmaterialien - Wiederverwendung von Materialien
Die Verwendung von Sekundärmaterialien wird pauschal nicht ausgeschlossen.
Grundsätzlich wird im Sinne eines verantwortungsvollen Ressourcenschutzes ausdrücklich der Erhalt und/oder die Aufbereitung von Materialien aus dem Bestandsgebäude angestrebt. Ebenso ist der gezielte Einsatz von Sekundärmaterialien - sofern technisch und qualitativ geeignet - erwünscht. Ziel ist es, vorhandene Ressourcen möglichst effizient zu nutzen, Abfallmengen zu reduzieren und den ökologischen Fußabdruck der Baumaßnahme weiter zu minimieren.
Bezug zum Gewerk: Metallbau
Im Metallbau ist auf eine dauerhaft korrosionsbeständige, mechanisch belastbare und wartungsarme Ausführung der Konstruktionen zu achten. Oberflächen sind entsprechend der Nutzung und Exposition zu schützen, beispielsweise durch Pulverbeschichtung, Feuerverzinkung oder geeignete Legierungen. Verbindungen und Bauteile sollen so geplant sein, dass sie im Betrieb einfach inspiziert, gewartet oder ausgetauscht werden können.
Zur Förderung der Rückbaufähigkeit sind lösbare Verbindungen wie Schrauben, Bolzen oder Stecksysteme gegenüber festen Schweiß- oder Klebeverbindungen zu bevorzugen. Bauteile sollen so ausgeführt werden, dass eine sortenreine Trennung von Metallen und anderen Werkstoffen, wie Dichtungen oder Dämmstoffen, beim Rückbau mit geringem Aufwand möglich ist.
Der Einsatz von Metallprodukten mit Recyclinganteil ist ausdrücklich erwünscht, insbesondere bei Aluminium und Stahl. Bestehende Metallbauteile, wie Geländer, Unterkonstruktionen oder Fassadenelemente, sind auf ihre Wiederverwendbarkeit oder Aufarbeitung zu prüfen.
Bezug zum Gewerk: Fenster
Bei Fenstern ist auf eine hohe Dauerhaftigkeit, Witterungsbeständigkeit und einfache Instandhaltung zu achten. Beschläge, Dichtungen und Oberflächen sollen so gewählt sein, dass sie langfristig funktionstüchtig bleiben und bei Bedarf einzeln austauschbar sind. Eine gute Zugänglichkeit für Reinigung und Wartung ist sicherzustellen.
Zur Förderung der Rückbaufähigkeit sind Fenster so zu konstruieren, dass sie mechanisch demontierbar sind. Verklebte Verglasungen, fest eingeschäumte Anschlüsse oder untrennbare Materialverbunde sind möglichst zu vermeiden. Die einzelnen Komponenten - Rahmen, Glas, Dichtungen, Beschläge - sollen sich sortenrein trennen lassen.
Der Einsatz von Fensterprofilen und Verglasungen mit Recyclinganteil ist ausdrücklich erwünscht. Bestehende Fenster oder Komponenten (z. B. Beschläge) können - bei ausreichender technischer Qualität - zur Wiederverwendung geprüft werden.
3 Gebäudeebene
Die Bauausführung hat so zu erfolgen, dass die für die angestrebte DGNB Zertifizierung definierten Zielsetzungen erreicht werden. Dazu gehörende Anforderungen wie die Schadstofffreiheit und die Barrierefreiheit gemäß DGNB Vorgaben, der Wärme- und Feuchteschutz gem. GEG als auch der Schallschutz nach DIN 4109. Weitere, nach Abstimmung festgelegte Anforderungen sind gemäß der Ergebnisse des PreChecks oder des Nachhaltigkeitspflichtenhefts im weiteren Planungs- und Ausführungsprozess zu integrieren.
Messungen zur Qualitätskontrolle der Bauausführungen sind vorzusehen. Vorbereitende Maßnahmen zur Durchführung sind entsprechend zu treffen und gemäß Abstimmung zu befolgen.
Hinweispflicht des Auftragnehmers
Liegt es im Vermögen des Auftragnehmers zu erkennen, dass eine Anforderung in diesem Dokument der Planung und/oder Bauausführung des Auftragnehmers oder der Leistung Dritter widerspricht oder einen Leistungsbereich behindert, so ist es nach bestem Wissen und Gewissen seine Pflicht, den Auftraggeber darauf hinzuweisen. Der Auftragnehmer unterliegt der Hinweispflicht gegenüber dem Auftraggeber, sofern eine Anforderung der Zertifizierung im Ausführungsverlauf nicht eingehalten werden kann oder deren Einhaltung gefährdet ist.
4 Baustelle und Bauprozess
Abfallvermeidung und Abfalltrennung
Die Bauplanung, Bauleitung und ausführende Gewerke haben die gesetzlichen Mindestvorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) mit dem Hinweis auf §6 Abs.1 Nr.1 KrwG zu berücksichtigen. Vorrangig sollte vermieden werden, dass Abfall überhaupt entsteht. Die Abfallvermeidung ist unter anderem bei der Auswahl der Gebindegrößen, Verpackungen, Zuschnitte und Abdeckmaterialien zu beachten. Sondermüll ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben ordnungsgemäß zu entsorgen und durch die Auswahl umweltschonender Materialien zu reduzieren. Alle auf der Baustelle anfallenden Abfälle sind nach mineralischen Abfällen, Wertstoffen, gemischten Baustellenabfällen und Problemabfällen zu trennen. Die am Bauprozess beteiligten Personen sind bezüglich der Abfallvermeidung zu schulen. Für die Schulung ist ein Protokoll zu erstellen. Die Teilnahme bzw. Kenntnisnahme ist durch Stellvertreter je Gewerk durch eine Unterschrift zu bestätigen Die Einhaltung der Anforderungen an die Abfallarmut ist für die gewerkeigenen Bereiche eigenständig zu kontrollieren. Es erfolgen Kontrollen durch die Bauleitung und den Auditor, um der Nachweispflicht nachzukommen.
Zu den anzuwendenden, gesetzlichen Vorschriften zählen insbesondere folgende:
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwir tschaftsgesetz - KrWG). / Februar 2012
- Technische Anleitung zur Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von
Siedlungsabfällen (Dritte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz).
Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der Juris GmbH. / Mai 1993
- Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen
Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der Juris GmbH. /Juli 2007
- Landesabfallgesetze
- jeweilige Ortssatzungen
Lärmschutz
Zur Wahrung des Lärmschutzes ist die Einhaltung von Schutzzeiten sowie die Prüfung des Einsatzes lärmarmer Baumaschinen umzusetzen. Die jeweiligen Gewerke haben dafür zu sorgen, dass der durch die Bauprozesse verursachte Lärm dauerhaft unterhalb des Grundgeräuschpegels der Umgebung liegt oder dass die von der örtlichen Bauleitung festgelegten Anforderungen eingehalten werden. Insbesondere sind bevorzugt lärmarme Baumaschinen zu verwenden. Die gesetzlichen Schutzzeiten sind einzuhalten und zu überprüfen. Insbesondere sind für Nacht- und Wochenendarbeiten lokal geltende Regeln zu berücksichtigen.
Zu den anzuwendenden, gesetzlichen Vorschriften zählen insbesondere folgende:
- Bundes-Immissionsschutzgesetzes. § 27 Emissionserklärung
Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der Juris GmbH. / Oktober 2007
- RAL-UZ 53 Lärmarme Baumaschinen
RAL und Umweltbundesamt. / April 2011
- 2000/14/EG. Richtlinie über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien
vorgesehenen Geräten und Maschinen Outdoor-Richtlinie
Europäisches Parlament und Rat. / Mai 2000
Staubschutz
Für die Einhaltung der folgenden Anforderungen ist zu sorgen und auf Verlangen nachzuweisen. Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung zu versehen. Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche ist, soweit technisch möglich, zu verhindert. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feuchtbzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt. Einrichtungen zum Abscheiden und zum Erfassen von Stäuben entsprechen dem Stand der Technik. Die Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft. Die Erfüllung wird kontrolliert und dokumentiert.
Zu den anzuwendenden, gesetzlichen Vorschriften zählen insbesondere folgende:
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der Juris GmbH. / November 2010
- Techn. Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Ausschuss für Gefahrstoff. /Dezember 2006
- Richtlinie für die Konkretisierung immissionsschutzrechtlicher Betreiberpflichten zur Vermeidung und
Verminderung von Staub-Emissionen durch Bautätigkeit
Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr. / Juli 2005
Bodenschutz
Es ist sicherzustellen, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Beim Befüllen von Baumaschinen oder ähnlichen Prozessen sind Vorsichtmaßnahmen wie z.B. die Verwendung von Schutzfolien zu ergreifen. Der Boden ist weiterhin vor schädlichen mechanischen Einflüssen zu schützen. Schädliche mechanische Einflüsse sind z.B. unnötige Verdichtungen oder eine Vermischung von unterschiedlichen Bodenschichten.
Es ist sicherzustellen, dass keine mit H-/P-Sätzen gekennzeichneten Stoffe in Kontakt mit der Umwelt kommen, siehe CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Sämtliche Sätze sind der Verordnung zu entnehmen. In Abhängigkeit der Verwendung benannter Stoffe sind entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Darin enthalten sind unter anderem folgende Kategorien:
- H200-H279: Physikalische Gefahren (Entzündbare Gefahren, explosive Stoffe,
Entzündungsfähige Stoffe, Gase unter Druck)
- H290-H319: Gesundheitsgefahren (Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt,
Gesundheitsschädlich bei Einatmen, Verursacht schwere Augenschäden, Verursacht
schwere Augenreizung, Atemwege reizen)
- H320-H349: Gesundheitsgefahren (Verursacht Augenreizung, Kann Allergie,
asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen, Kann Krebs
verursachen, Kann genetische Defekte verursachen,kann die Fruchtbarkeit
beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen)
- H350-H359: Gesundheitsgefahren (Kann Krebs verursachen, Verdacht auf
krebserzeugende Wirkung, kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im
Mutterleib schädigen)
- H360-H379: Gesundheitsgefahren (Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das
Kind im Mutterleib schädigen, Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder
das Kind im Mutterleib schädigen, Kann die Organe schädigen, Kann die Organe bei
längerer oder wiederholter Exposition schädigen)
- H400-H410: Umweltgefahren (Sehr giftig für Wasserorganismen, Giftig für
Wasserorganismen, Akut oder chronisch gewässergefährdend)
- H411-H413: Umweltgefahren (Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung,
Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung)
Zu den anzuwendenden, gesetzlichen Vorschriften zählen insbesondere folgende:
- BBodSchV Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. / Januar 2010
Betrieblicher Umweltschutz in Baden-Württemberg
Eine Informationsplattform des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg
Grundsätze zur Bewertung der Auswirkungen von
Bauprodukten auf Boden und Grundwasser Deutsches Institut
für Bautechnik - DIBt -, Berlin. / Mai 2008
- Für einen wirksamen Bodenschutz im Hochbau - Tipps und
Richtlinien für die Planung. Schweizerische Eidgenossenschaft Bundesamt für Umwelt BafU. / Februar 2008
- DIN EN ISO 14001. Umweltmanagementsysteme -
Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung.
Ressourcenschutz - Wasserverbrauch und Energieverbrauch
Grundsätzlich gilt es zu beachten, in einem hohem Maße sparsam mit den eingesetzten Ressourcen Wasser und Energie auch während der Bauausführung umzugehen. Beispielsweise kann mittels Monitoringkonzept und kontinuierlichen Erfassung der Verbräuche während der Bauausführung der Einfluss von Sparmaßnahmen, insbesondere im Hinblick auf die damit verbundenen CO2-Emissionen, evaluiert werden. Es handelt sich hierbei jedoch um keine Vorgabe. Die Kenntnisnahme und ein bewusster Umgang mit den begrenzt verfügbaren Ressourcen bilden bereits eine wichtige Grundlage.
Eine allgemeine Schulung durch den zuständigen DGNB Auditor zu diesem und den vorherigen Themen erfolgt im Rahmen der Vorstellung zur DGNB Zertifizierung vor Beginn des Bauprozesses.
A. Technische Vorbemerkungen Metallbauarbeiten / Glasfassade Nachhaltigkeitszertifizierung DGNB, QNG
B. Technische Vorbemerkungen B TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
INHALT:
B.01Anforderungen an die Konstruktion
B.02Werkstoffe
B.03Oberflächenbehandlung
B.04Einbau
B.05Verglasungen und Paneele
B.06Umweltschutz
B.07Konstruktionsmerkmale
B.08Beschläge
B.09Anschlüsse
B.10Zusätzliche Einbauten
B.11Bieterangaben
B.12Bauteil Beschreibung
B.01Anforderungen an die Konstruktion
Statische Anforderungen
Jedes Element muss alle einwirkenden Kräfte aus Wind, Windsog, Eigenlast und Temperatur aufnehmen und an den Baukörper abgeben können. Die Verbindungen und Befestigungen müssen so konstruiert sein, dass ein Toleranzausgleich gegenüber dem Rohbau möglich ist.
Die Windlasten sind in Abhängigkeit von der Einbauhöhe über Grund nach DIN EN 1991-1-4 anzunehmen. Zulässige Durchbiegung für Mehrscheiben-Isolierglas im Bereich einer Glaskante f zul (Glas) = 8 mm.
Verkehrslasten als Horizontallasten
Bei der Bemessung der Tragglieder ist eine von innen wirkende Horizontalkraft gemäß DIN EN 1991-1-1 in Verbindung mit DIN EN 1991-1-1/NA auf horizontale Brüstungsriegel zu berücksichtigen.
Besondere Belastungen
Über zusätzliche Belastungen ist der statische Nachweis zu führen. Belastungen treten auf durch
höhere Beiwerte nach DIN EN 1991-1-4 in den Eck- und Randbereichen
Schneelast auf den Dachflächen.
Statischer Nachweis
Der AN hat alle von Ihm angebotenen Fensterkonstruktionen mit Anforderung an die
Absturzsicherheit sowie aller ihrer Einbauelemente insbesondere der Verglasungen, Verankerungen etc.,
inklusive Glasbemessung statisch zu überprüfen und auf Anforderung des AG einen statischen Nachweis über die Einhaltung sämtlicher statischer Forderungen vorzulegen.
Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit
Die Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit müssen gewährleistet sein und die Klassifizierung nach DIN EN 12207, 12208 und 12210 durch Prüfzeugnisse nachgewiesen werden.
Wärmeschutz
Für die Anforderung an den Wärmeschutz gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), sowie die DIN 4108, "Wärmeschutz im Hochbau" in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere Teil 4. Die geforderten U-Werte werden in den objektbezogenen Vorbemerkungen benannt, bei Bedarf in den jeweiligen Leistungspositionen angegeben und sind durch Prüfzeugnisse zu belegen.
Es sind die Vorgaben des Energienachweises gemäß Anlage zu beachten.
Feuchtigkeitsschutz
Bei der Wärmedämmung eines Bauteils ist stets darauf zu achten, dass die dampfdichten Materialien auf der warmen Seite und die dampfdurchlässigeren auf der kalten Seite angebracht werden. Baukörperanschlüsse sind fachgerecht herzustellen. Hinterlüftete Wand- und Brüstungs- verkleidungen sind so auszubilden, dass durch Lüftungsspalten oder Dehnfugen eingedrungenes Wasser einen kontrollierten Ablauf nach außen erhält. Ein- und Austrittsöffnungen für die Hinterlüftung müssen gleichmäßig über die Breite verteilt sein und genügend Querschnitte aufweisen. Die Anforderungen nach DIN 18516 sind einzuhalten.
Schallschutz
DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" ist zu beachten. Die geforderten Schalldämmwerte werden in den Leistungspositionen angegeben. Schallschutzklassen werden in der VDI-Richtlinie 2719 definiert.
Anschlüsse zwischen Fenster und Baukörper sind unter Beachtung der Anforderungen an die Schalldämmung der Fenster auszubilden. Größere senkrechte und alle waagerecht liegenden Blechflächen sind mit einem spritzbaren Antidröhnbelag, mindestens 3 mm dick zu versehen.
Sommerlicher Wärmeschutz
Es sind die Vorgaben des Energienachweises gemäß Anlage zu beachten.
Feuerschutz
Die Anforderungen an Brandschutzelemente werden im LV genau beschrieben. Der AN muss die angebotenen Produkte durch Prüfzeugnisse nachweisen. Die Befestigung von Feuerschutz- elementen darf nur an Bauteilen mit mindestens gleicher Feuerwiderstandsklasse erfolgen.
Anforderungen an Fenster und Außentüren
DIN EN 14 351-1 regelt die für Fenster und Außentüren notwendigen Nachweise. Diese sind durch ein CE-Zeichen zu dokumentieren.
B.02Werkstoffe
Alle zur Verwendung kommenden Materialien und Baustoffe müssen emissionsarm, baubiologisch unbedenklich und für den Einbau in Schulen geeignet sein.
Aluminium
Strangpressprofile müssen der DIN EN 12020 entsprechen. Sie sind aus der Aluminium-Legierung EN AW-6060 nach DIN EN 573-3 mit dem Werkstoffzustand T66 nach DIN EN 755-2 herzustellen. Bleche und Bänder aus Aluminium müssen der DIN EN 485, Eloxalqualität entsprechen.
Stahl, Korrosionsschutz
Stahlblechformteile mit einer Wanddicke bis 4 mm, die raumseitig nicht sichtbar hinter der Dichtungsebene eingesetzt werden, sind aus sendzimirverzinkten Baustahl herzustellen. Schnittkanten oder sonstige Bearbeitungsflächen sind durch Kaltverzinkungen und zusätzliche Anstriche vor Korrosionen zu schützen.
Stahlteile mit Wanddicken über 4 mm sind feuerverzinkt - Mindestschichtdicke 60 µ auszuführen. Außerhalb der Wasserdichtungsebene eingesetzte Stahlteile, die für spätere Wartungen unzugänglich sind, müssen aus nicht rostendem Stahl, Werkst. Nr. 1.4571, DIN EN 10088 - 1 oder gleichwertig hergestellt sein.
Verbindungen
Verbindungselemente wie Schrauben, Bolzen, usw. müssen korrosionsgeschützt sein. In Verbindung mit Aluminium müssen sie aus nichtrostendem Stahl bestehen. Bei statisch nicht belasteten Teilen können auch Aluminiumverbindungselemente eingesetzt werden.
Dichtprofile
Dichtprofile müssen nichthärtend sein und ihre elastischen Eigenschaften (insbesondere Rückstellkräfte) im vorkommenden Temperaturbereich beibehalten. Als Material für Dichtprofile ist grundsätzlich EPDM zu verwenden. Die Qualitätsanforderungen nach NAAMM-Spezifikation und DIN 7863 sind einzuhalten.
Bürstendichtungen sind auf Polyflor-Basis mit Mittelsteg auszuführen.
Dichtstoffe
Zur Abdichtung zwischen Aluminium-Elementen und Mauerwerk sind Dichtstoffe auf Silikon- oder Thiokol-Basis zu verwenden. Sie dürfen im Sinne von DIN 52460 keine aggressiven Bestandteile beinhalten und müssen mit angrenzenden Baustoffen verträglich sein. Verglasungen sind ggf. mit Versiegelungen auf Silikon-Basis auszuführen. Versiegelungsfugen sind so auszubilden, dass die Versiegelung bei
Dehnungsbewegungen die Fuge dauerhaft schließt.
Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe
Beim Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe muss gewährleistet sein, dass keine Kontakt-Korrosion und keine andere ungünstige Beeinflussung entstehen können. Ggf. sind Zwischenlagen aus Kunststoff-Folie oder dgl. vorzusehen.
Bauabdichtungsfolien
Bauabdichtungsfolien müssen in ihrer Eigenschaft dem Verwendungszweck und DIN 18195 entsprechen, insbesondere im Sockelanschluss bei allen Außentüren und bodentiefen Fenstern. Sie dürfen keine aggressiven Bestandteile beinhalten und müssen mit angrenzenden Baustoffen (auch mit Anstrichen) verträglich sein. Dichtfolien müssen alterungsbeständig und, soweit sie direkten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind, gegen diese beständig sein.
B.03Oberflächenbehandlung
Wenn in den Positionsbeschreibungen nicht anders beschrieben, ist die
Oberflächenbehandlung und der Farbton wie folgt auszuführen:
Farb-Beschichtung (Pulver)
Die Anforderungen gem. DGNB Kriterienmatrix, Qualitätsstufe 4 müssen erfüllt werden (siehe Anlagen)
Um besten Korrosionsschutz und Oberflächenbeschaffenheit zu
gewährleisten, muss der Beschichtungsbetrieb die Zulassung zum
Premiumbeschichter der GSB International e.V. besitzen oder
nachweislich nach den dort festgelegten Regeln beschichten.
Die Profilbeschichtung ist mit einer hochwetterfesten
Pulverbeschichtung auszuführen.
Das Schneiden, Bohren und Fräsen mit sachgemäßen Einrichtungen darf
kein Abplatzen des Lackfilms an den Schnittkanten verursachen.
Farbton außen:
RAL Farbton nach Wahl des AG, RAL 7016 metallic / feinstruktur matt ist einzukalkulieren
Farbton innen:
RAL Farbton nach Wahl des AG, RAL 7016 metallic / feinstruktur matt ist einzukalkulieren
Sichtbare Beschläge: Aluminium
Knauf/Türdrücker: Aluminium
Griffstange: Aluminium
B.04Einbau
Befestigung
Zur Befestigung der Elemente am Baukörper sind Ankerteile aus Aluminium, Edelstahl oder aus feuerverzinkten Stahlteilen, gemäß Profilhersteller vorzusehen, nach Wahl des AN. Der maximale Abstand der Befestigungsmittel darf bei Fenstern 800 mm nicht überschreiten.
Zur Befestigung des Ankers und der Elemente am Baukörper sind baubehördlich zugelassene Dübel zu verwenden, ein Anschießen ist nicht zulässig. Alle erforderlichen Stemm-, Vergieß- und Bohrarbeiten, die mit dem Einbau direkt in Verbindung stehen, sind im Preis einzukalkulieren.
Zusätzlich sind alle Verbindungsstellen zwischen Stahl und Aluminium durch Unterlegung von Kunststoff- oder EPDM-Streifen vollflächig voneinander zu trennen.
Zur Verbindung zwischen Stahl und Aluminium sind grundsätzlich Edelstahlschrauben zu verwenden.
Der Bieter hat die Befestigung und Herstellung der Elemente so auszuführen, dass Temperaturdehnungen geräuschlos aufgenommen werden.
Die Montage der Elemente hat lot- und fluchtgerecht nach den bauseits in jedem Geschoss angelegten Markierungen, wie z.B. Meterrissen und Lotachsen, zu erfolgen. Gewerkespezifisch sind diese zu kontrollieren und ggf. kostenneutral anzupassen.
Abdichtung zum Baukörper, Dehnstöße
Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden, d.h. Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchtigkeitsschutz, Schallschutz und Fugenbewegungen sind zu beachten.
PVC-Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in Verbindung kommen.
Der Anschluss an den Baukörper ist nach dem Stand der Technik vorzunehmen.
Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die DIN 18540, die Vorschriften der Hersteller und bei der Festlegung der Fugenbreite die zulässige Gesamtverformung zu beachten.
Abdichtungen der Fenster und Fensterelemente zum Baukörper mit Bauabdichtungsfolien sind gemäß den Bauvorschriften auszuführen. Wird die Bauabdichtungsfolie verklebt, so müssen die Klebeflächen frei von Verunreinigungen und Fremdstoffen sein. Die Angaben des Herstellers sind zu beachten.
Gerüstumbau zur Fenstermontage
Das bauseits vorhandene Fassaden- und Schutzgerüst wird nach Abstimmung mit der Bauleitung bei Erfordernis vertikal, in Abschnitten zurück- und wiederaufgebaut. Dies bedeutet, dass gleichzeitig Fenster an den "gerüstfreien" Flächen eingebaut werden können/müssen.
Für erforderliche Absturzsicherungen bei der Fenstermontage hat der AN selbst zu sorgen. Hierbei ist die Rangfolge der Schutzmaßnahme zu beachten: TOP-Prinzip (technisch, organisatorisch, persönlich).
Maße
Sämtliche Maße sind eigenverantwortlich durch den AN am Bau zu
überprüfen, Abweichung von Maßen außerhalb der
DIN 18 202 "Toleranzen im Hochbau - Bauwerke" sind vor Ausführung der
Bauleitung mitzuteilen.
Schutz der eigenen Leistung
Alle Sichtflächen sind während der gesamten Bauzeit sach- und
fachgerecht vor Beschädigungen zu schützen. Die Schutzmaßnahmen sind mit
der Bauleitung abzustimmen. Beschädigungen jeglicher Art sind der Bauleitung vor der Erstreinigung
anzumelden. Sämtliche Leistungen und Baustelleneinrichtungen sind des Weiteren vor
Diebstahl zu schützen. Weiterhin hat der AN dafür Sorge zu tragen, dass durch seine Leistungen
nicht andere Gewerke beschädigt, behindert oder anderweitig in Mitleidenschaft gezogen werden.
Vor der Abnahme ist eine Erst-Reinigung der Leistung vorzunehmen.
B.05Verglasung und Paneele
Verglasung nach DIN 18361
Die nachfolgende Beschreibung stellt eine allgemeine Regelung für die Lieferung und das Einsetzen der Verglasung in Aluminium-Bauelemente dar.
Die in den Leistungstexten angegebenen Abmessungen beziehen sich auf die Aluminium-Elemente.
Die Kosten für die Ermittlung der Glasmaße sind in die Angebotspreise einzurechnen, eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht.
Für die Verglasung der Fenster und Türen sind Mehrscheiben-Isoliergläser vorgesehen, sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes erwähnt ist.
Die Isoliergläser werden mit Hilfe von EPDM-Verglasungsprofilen in die Rahmenprofile eingesetzt. Die Glasscheiben sind grundsätzlich nach DIN 18008-2 zu bemessen.
Bei absturzsichernden Verglasungen ist die DIN 18008-4 zu beachten (ehemals TRAV).
Weiterhin sind die Auflagen der jeweiligen LBO "Landesbauordnungen" einzuhalten.
Glasfüllungen von Türflügeln sind, wenn nicht besonders erwähnt, aus Verbundsicherheitsglas aufgebaut. Klotzungen und Glasfalzbelüftung erfolgen nach Vorschriften der Isolierglas- bzw. der Systemhersteller.
Es folgt die Beschreibung der für die Ausführung geplanten Glastypen. In den Positionsbeschreibungen wird dann jeweils nur die Kurzbezeichnung des zum Einsatz kommenden Glastyps (GT) genannt.
Die Eignung der vorgeschlagenen Glasaufbauten ist für den jeweiligen Anwendungsfall hinsichtlich Glasarten, Glasdicken und Abmessungen vom Auftragnehmer zu prüfen. Dies trifft insbesondere auf die Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung, die Vorschriften der Gemeindeunfallversicherung und der Bau-Berufsgenossenschaften oder sonstige, anzuwendende Vorschriften zu.
Erläuterung der verwendeten Abkürzungen:
VSG: Verbund-Sicherheitsglas
ESG: Einscheiben-Sicherheitsglas
SPG: Spiegelgas (Float-Glas)
TVG: Teilvorgespanntes Glas
MIG: Mehrscheiben-Isolierverglasung
SZR: Scheibenzwischenraum
PVG: Polyvinyl-Butyral-Folie
TRAV: Technische Regeln für die Verwendung von absturzsicherer
Verglasung
Wärmeschutz-Iso-Glas, VSG / VSG (3-fach Verglasung)
für Türen, Fenster und bodengebundene Verglasungen bei Zugangsmöglichkeit des öffentlichen Personen- verkehrs.
Glasaufbau:gemäß Energienachweis und Gutachten, wie angefügt.
Alle Fenster-/ und Türelemente erhalten Dreifachverglasungen mit schwarzer "warmer Kante".
Sämtliche Verglasungen beidseitig in Verbundsicherheitsglas (VSG), P4A Verglasungen.
Die Kennzeichnung der Sicherheitsverglasung muss im eingebauten Zustand klar sichtbar sein.
Sämtliche Anschlüsse und Abdichtungen an angrenzende Bauteile sind nach DIN RAL innen und außen auszubilden und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Ausfachungen (Paneele), formale Regelungen
Für die Lieferung und den Einbau von Ausfachungen gilt sinngemäß die im Abschnitt Verglasung näher beschriebene Regelung. Die in der nachfolgenden Beschreibung der Paneele gemachten Angaben zu den einzusetzenden Werkstoffen und deren Querschnitt sind formale Mindestanforderungen.
Die vorgegebenen Stoffe sind vom Auftragnehmer auf ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungs- zweck zu prüfen.
Die Angaben zum Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz und zur Angriffs- und Durchschusshemmung, sowie die für diese Bereiche geltenden DIN-Normen sind zu berücksichtigen.
Alle zur Verwendung kommenden Materialien und Baustoffe müssen emissionsarm, baubiologisch unbedenklich und für den Einbau in Schulen geeignet sein.
Der Dämmkern der Paneele ist in jedem Fall in druckfester Ausführung und/oder mit einem druckfesten Einleimer auszuführen, Dämmkern aus Polyurethan (PUR)-Hartschaum nach DIN 18164.
Die beschriebenen Paneele müssen nach dem Stand der Technik dampfdiffusionsdicht ausgebildet sein. Durch konstruktive Maßnahmen muss verhindert werden, dass eine Durchfeuchtung sowie eine mechanische Zerstörung des Dämmstoffes eintritt.
Die Oberflächenveredelung der Verbundpaneele ist, wenn in den Positionsbeschreibungen nicht anders angegeben, gemäß der Beschreibung der Rahmenkonstruktionen auszuführen.
Anschlusspaneel
Innenschale: Aluminiumblech
Dicke: 3 mm
Außenschale: Aluminiumblech
Dicke: 3 mm
Dämmkern aus Polyurethan (PUR)-Hartschaum nach DIN 18164, Dicke ca. 30 mm
Die Anforderungen an den Wärmeschutz gelten analog den Fenstern.
Baustoffklasse nach DIN 4102 A1
Bauphysikalisch geforderte Werte der Einheit aus Aluminiumblech, Hinterlüftung und Wärmedämmung gemäß Energieeinsparnachweis.
B.06Umweltschutz
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm angebotenen und verarbeiteten Aluminiumbauteile von Lieferanten stammen, die der Umweltinitiative A/U/F (Aluminium und Umwelt im Fenster- und Fassadenbau) angehören. In diesem Zusammenhang ist die Veröffentlichung des Gesamtverbandes der deutschen Aluminiumindustrie e.V., Aluminium im Bauwesen, "ökologisch und nachhaltig", Grundlage der v. g. Forderung. Fenster und sonstige Bauteile aus Aluminium sind somit im Rahmen eines optimierten produktspezifischen Recyclingprozesses (A/U/F) zu entsorgen. Auf Anforderung des Auftraggebers hat der Auftragnehmer über die Einhaltung dieser Forderung Nachweise vorzulegen.
B.07 Konstruktionsmerkmale
Konstruktionsmerkmale Fenster:
Hochwärmegedämmte Aluminium-Fensterkonstruktion mit einer Profilbautiefe von ca. 75 mm (Rahmen), bzw. 85 mm (Flügel), Flügelaufschlag raumseitig 10 mm, Flügelüberschlag umlaufend ca. 6 mm. Außenseite flächenbündig. Isolierzone nach Hersteller. Wärmebeständig bis 180 °C.
Werkseitiger schubfester Verbund, zur nachträglichen Pulverbeschichtung und Eloxierung geeignet. Intelligenter Systembaukasten mit modularem Aufbau für verschiedene Anforderungen an die Wärmedämmung. Schmale Ansichten der Blend- und Flügelrahmenkombination.
Hochwärmedämmende Mitteldichtung mit vulkanisierten Dichtungs-ecken. Umlaufende EPDM-Flügelanschlagdichtung. Kammerbildende EPDM-Verglasungsdichtungen, umlaufend einziehbar.
Alle Dichtungen mit Gleitpolymerbeschichtung, geeignet für selbstreinigende Verglasungen. Falzkammerentwässerung durch Schlitze und verdeckt liegende Entwässerung. Eck- und Stoßverbinder wahlweise nagel- oder verpressbar (mit variablen Stanzmaßen).
Identische Verbinder Innen und Außen. Alle Verbinder für nachträgliche Kleberinjektion geeignet. Einheitliche Stiftdurchmesser für Eck- und Stoßverbinder. Glasstärken bis 68 mm.
Öffnungsarten in diesem BV:
KvD, DK, Flügelgrößen gem. Anlage Positionsplan Fenster/Türen.
Hochwertig, verdeckt liegende Beschlaglösung. Bis Korrosionsschutzklasse 5.
Ausführung mit eckigen, rechtwinkligen Glashalteleisten.
Die Fenster müssen über einen Falz zur Aufnahme der bis zu 40 mm starken Innenfensterbank verfügen.
Bauphysikalische Leistungsmerkmale nach Systemprüfungen und allgemeine Bauartgenehmigung:
Wärmedämmung: gemäß Gutachten und Wärmeschutznachweis, nach DIN 4108
Schlagregendichtheit: bis Klasse E1350 (9A) nach EN 12 208
Luftdurchlässigkeit: bis Klasse 4 nach EN 12 207
Widerstandfähigkeit
gegen Windlast: bis Klasse C5/B5 nach EN 12210
Mechanische
Beanspruchung: bis Klasse 4 nach EN 13115
Luftschalldämmung: gemäß Gutachten
gewählte Profilstärken (Bieterangaben):
Blendrahmen oben:................mm
Blendrahmen seitlich:................mm
Blendrahmen unten:................mm
Rahmentiefe:................mm
Flügelrahmen oben:................mm
Flügelrahmen seitlich:................mm
Rahmentiefe:................mm
(vom Bieter anzugeben)
Konstruktionsmerkmale Türen:
Hochwärmegedämmte Aluminium Türkonstruktion mit einer Profilbautiefe von ca. 75 mm, kompatibel zur Fensterserie.
Symmetrisch angeordnete Dämmzone mit Isolierstegen zur direkten Verschraubung der Beschlagsteile. Werkseitiger schubfester Verbund, zur nachträglichen Pulverbeschichtung und Anodisierung geeignet, vorgerichtet zum nachträglichen Einschieben von Isolierkernen. In den Flügelprofilen schubweicher Deltatherm Verbund zur Reduzierung des Bi-Metall-Effekts, dadurch geringere Durchbiegung des Flügels bei Temperaturdifferenzen. Schmale Ansichten der Blend- und Flügelrahmenkombination.
1-flgl. Türen, nach außen öffnend.
Türflügel wahlweise mit Sockel, und Anschlagschwelle, EPDM-Anschlagdichtungen beidseitig im Blend- und Flügelrahmen angeordnet. Kammerbildende EPDM-Verglasungsdichtungen, umlaufend einziehbar. EPDM-Schwellendichtung als kombinierte Anschlag- und Schleifdichtung. Falzraumabdeckungen für glatte Kontur und elegante Optik im Türfalz, sowie Verbesserung der U-Werte.
Alle Dichtungen mit Gleitpolymerbeschichtung, geeignet für selbstreinigende Verglasungen. Falzkammerentwässerung durch Schlitze und verdeckt liegend. Eck- und Stoßverbinder wahlweise nagel- oder verpressbar (mit variablen Stanzmaßen). Wahlweise nachträgliche Kleberinjektion bei allen Verbinder. Fertigungsoptimiert durch Gleichteileverwendung und gleiche Beschläge (Bänder) für nach innen und nach außen öffnende Türen. Glasstärken und Türfüllungen bis 54 mm. Öffnungsarten und Flügelgrößen gem. Katalogunterlagen.
Der untere Türabschluss ist, soweit keine anderen Anforderungen an den Fußpunkt durch Normen / Richtlinien / LBO's gegeben sind, mit einer stabilisierenden zwischen gesetzten thermisch getrennten Aluminium-Schwelle und entsprechenden Dichtformstücken, auszustatten.
Bauphysikalische Leistungsmerkmale nach Systemprüfungen und allgemeine Bauartgenehmigung:
Wärmedämmung: gemäß Gutachten und Wärmeschutznachweis, nach DIN 4108
Schlagregendichtheit: bis Klasse 7A nach EN 12208
Luftdurchlässigkeit: bis Klasse 4 nach EN 12207
Widerstandfähigkeit
gegen Windlast: bis Klasse C3/B3 nach EN 12210
Luftschalldämmung: gemäß Gutachten
BIETERANGABEN
Profilbautiefen Türen:
gewählte Profilstärken :
Blendrahmen oben:................mm
Blendrahmen seitlich:................mm
Blendrahmen unten:................mm
Rahmentiefe:................mm
Flügelrahmen oben:................mm
Flügelrahmen seitlich:................mm
Rahmentiefe:................mm
(vom Bieter anzugeben)
Soweit in den Leistungsbeschreibungen für einzelne Positionen keine anderen Angaben erfolgen, gelten die nachstehenden Vorgaben für die Fenster- und Türelemente:
Mehrscheiben-Isolierglas nach DIN EN 1279-5
Gesamtenergiedurchlass (nach GEG) g ≤ 0,60
Lichttransmission (nach DIN EN 410) tD65 = 0,60 - 0,80
Wärmedurchgangskoeffizient des Gesamtelements (nach EN ISO 10077-1)
Uw = 0,90 W/(m²K) - Fenster
Uw = 1,30 W/(m²K) - Türen
Die Anforderungen Uw und g-Wert sind vom Hersteller nachzuweisen!
Hinweis:
Der angegebene U-Wert der Verglasung ist informativ und nicht zwingend einzuhalten. In jedem Fall muss der U-Wert der gesamten Fensterkonstruktion (d.h. Verglasung und Rahmen) nachgewiesen werden.
BIETERANGABEN
Rahmen:
Blendrahmen- Flügelrahmenkombination Fenster
Uf mind. = ..................W/(m²K)
Blendrahmen- Flügelrahmenkombination Tür
Uf mind. = ..................W/(m²K)
Blendrahmen- Profilstärke = ..................mm
Glas:
Wert nach DIN EN 673
Ug =..................W/(m²K)
(vom Bieter anzugeben)
B.08Beschläge
Nachfolgend werden die für die jeweilige Öffnungsart einzusetzenden Beschläge in ihrer Grundausstattung beschrieben.
Unter Berücksichtigung der Lastannahmen sind Zusatzteile wie zusätzliche Bänder und Verriegelungen sowie zusätzliche Scherenbefestigungen nach den Bemessungstabellen des System-Herstellers einzusetzen.
Weitere Zusatzteile - wie Drehsperren, Öffnungsbegrenzer, Schlösser und Fenstergriffe werden gesondert beschrieben.
Die Möglichkeit zur Wartung und Instandhaltung der Beschläge muss gegeben sein. Müssen bedingt durch die ausgeschriebenen Größen der Flügel besondere Maßnahmen zum dauerhaften Gebrauch getroffen werden (Verkleben der Verglasung, Sonderbauschrauben, Verstärkung der Profile und Beschläge, etc.) sind diese, ohne gesonderte Beschreibung in der Position, zu berücksichtigen.
Die dauerhafte Funktionstüchtigkeit des Bauteiles ist in schriftlicher Form inkl. der Systemgeberbestätigung, nachzuweisen.
Alle Griffe in gerundeter Form.
Abstand von mind. 25 mm zur Gegenschließkante.
Fenstergriff mit verdecktliegendem Getriebe (für alle Fenstergriffe)
Das Getriebe wird in den Falz eingebaut.
Die Befestigung des Getriebes erfolgt mittels einer raumseitig aufgeschraubten, kreisförmigen Rosette (Durchmesser 32 mm). Die Befestigungsschrauben werden durch den - später zu montierenden - Fenstergriff abgedeckt. Während der Bauzeit ist die Rosette mit einer Schutzkappe abzudecken.
Das Fenstergriff-Getriebe ist mit Rastpunkten in Dreh-, Verschluss- und Kippstellung ausgestattet. Der Fenstergriff ist erst nach Abschluss der Fenstermontage beziehungsweise vor der Gebrauchsabnahme der Fenster zu montieren. Die farblich auf den Fenstergriff abgestimmte Abdeck-Rosette ist ebenfalls erst zu diesem Zeitpunkt aufzudrücken.
Farbton: Inox
Werkstoff: Aluminium
Verdecktliegender DK-Beschlag
Verdecktliegender DK-Beschlag mit Einhandbedienung, für Flügellasten bis 130 kg, Öffnungsweite in Kippstellung 175 mm (Schere 400) , 135 mm (Schere 300).
Konstruktionsmerkmale: Alle Beschlagsteile, auch die Scheren- und die unteren Ecklager sind bei geschlossenem Flügel nicht sichtbar.
Der Beschlag ist mit einer in Dreh- und in Kippstellung wirksamen Fehlbedienungssperre ausgestattet, das Ecklager ist gegen Ausheben gesichert.
Scheren- und Ecklager begrenzen die Öffnungsweite der Flügel in Drehstellung auf 90°. In dieser Position verbleibt ein nur ca. 5 mm breiter Spalt zwischen den Profilkanten der Blend- und Flügelrahmen, die Öffnungsweite (Lichtmaß) wird somit nicht durch eine in die lichte Öffnung eingerückte Position des Flügelrahmens gemindert. Die Einzelteile des Beschlages wie Riegelstücke, Eckumlenkungen, Ecklager, Auflaufbock, Entlastungslager und die DK-Schere sind selbstlehrend ausgebildet. Die Montage dieser Teile in den Beschlagsaufnahmenuten des Falzbereiches der Profile erfolgt formschlüssig.
Ecklager, Schere und Verriegelungen sind justierbar, Höheneinstellung Ecklager - 1 mm, + 2 mm, seitlich ± 0,7mm; Schere, Flügel heben 4 mm, Flügel senken 2 mm, Anpressdruck ± 1 mm; Verriegelungen, Anpressdruck - 1,5 mm, + 1 mm.
Die Riegelstange aus Aluminium überdeckt die Riegelstangenführung, sie bildet somit einen wirksamen Schutz gegen Verschmutzung der Führungsnuten.
Die innere Anschlagdichtung wird nicht durch Scheren- und Ecklagerausnehmungen unterbrochen. Alle Beschlagteile bestehen aus nichtrostenden Materialien. Der Beschlag erfüllt die Anforderungen der Korrosionsschutzklasse 3, nach DIN EN 1670; Dauerlauf Klasse 3, nach DIN EN 12400.
Verdeckliegender Kipp-vor-Dreh-Beschlag
Verdecktliegender Kipp-vor-Dreh Beschlag mit Einhandbedienung, für Flügellasten bis 130 kg und einem Öffnungswinkel in Drehstellung von 90°. Wird der Fenstergriff aus der senkrechten Stellung (verschlossenes Fenster) um 90° nach oben gedreht, so wird die Kippstellung erreicht. Erst wenn der Fenstergriff um weitere 90° (Senkrechtstellung oben) betätigt wird, befindet sich der Beschlag in Drehstellung. Die Drehstellung ist - mittels eines in den Fenstergriff integrierten Schließzylinders - abschließbar auszuführen. Der Beschlag ist mit einer in Dreh- und in Kippstellung wirksamen Fehlbedienungssperre ausgestattet.
Scheren- und Ecklager sind verdecktliegend im Falz eingebaut. Alle Verriegelungspunkte sind mit Schließrollen auszuführen. Die Anzahl und Ausführung der Verriegelungspunkte (Riegelstücke) ist in Abhängigkeit der Größe des Flügels und der Belastung, anhand der Systemvorgaben vorzunehmen. Die untere griffseitige Eckumlenkung muss mit einem Entlastungslager ausgeführt werden.
Die Verriegelung an diesem Punkt erfolgt über einem im Auflaufbock integrierten Verschlusspunkt mit Schließrolle.
Korrosionsschutz des Grundbeschlages nach DIN EN 1670: Klasse 5
Bedienkräfte nach DIN EN 13115: Klasse 1
Dauerfunktion nach DIN EN 12400: Klasse 2
RWA Dreh- Beschlag für Fenster mit RWA
Antrieb nach innen öffnend mit 24V Tandem- Kettenantrieb, kettenhub in Abhängigkeit vom notwendigen aerodynamischen Öffnungsquerschnitt (0,5 m²),für max.130kg Flügelgewicht, bestehend aus mind. 3 Stück 3teilige aufliegende Drehbänder, Der Antrieb wird in Rahmenmontage verarbeitet mit entsprechenden
Flügelkonsolen.
Farbton: Inox
Werkstoff: Aluminium
Beschlag für 1-flügelige Antipaniktüren Schließfunktion B
Rollentürbänder entsprechend den zu erwartenden Lasten. Die Schließfunktion B (Umschaltfunktion) ist für Türen, die zeitweise einen Durchgang von innen und außen ermöglichen müssen. Nach einer Panik-Öffnung von innen ist der Außendrücker auch weiterhin auf Leerlauf geschaltet.
Der Beschlag bietet im eingebauten Zustand Einbruchhemmung Widerstandsklasse RC 2 gemäß EN 1627 - 1630
Antipanik- Riegel- Fallenschloss, mit Wechsel, Aluminium- Stulp, Riegel und Falle vernickelt, vorgerichtet für Profilzylinder. Schließplatte
Farbton: Inox
Werkstoff: Aluminium
Beschlag für 1-flügelige Antipaniktüren Schließfunktion D
Rollentürbänder entsprechend den zu erwartenden Lasten. Die Schließfunktion D (Feuerwehrfunktion) ist für Türen, die nach einer Betätigung der Panikfunktion die Flucht aus dem Gebäude und den Zugang in das Gebäude gewährleisten. Mit einem Schlüssel lässt sich die Urfunktion wieder herstellen
Der Beschlag bietet im eingebauten Zustand Einbruchhemmung Widerstandsklasse RC 2 gemäß EN 1627 - 1630
Antipanik- Riegel- Fallenschloss, mit Wechsel, Aluminium- Stulp, Riegel und Falle vernickelt, vorgerichtet für Profilzylinder. Schließplatte
Farbton: Inox
Werkstoff: Aluminium
Beschlag für 1-flügelige Antipaniktüren Schließfunktion E
Rollentürbänder entsprechend den zu erwartenden Lasten. Die Schließfunktion E (Wechselfunktion) ist für Türen, die keinen Zugang von außen ermöglichen sollen. Die Öffnung von außen ist nur mit Schlüssel möglich.
Der Beschlag bietet im eingebauten Zustand Einbruchhemmung Widerstandsklasse RC 2 gemäß EN 1627 - 1630
Antipanik- Riegel- Fallenschloss, mit Wechsel, Aluminium- Stulp, Riegel und Falle vernickelt, vorgerichtet für Profilzylinder. Schließplatte
Farbton: Inox
Werkstoff: Aluminium
Beschlag für 1-flügelige Türen
Türbänder (Rahmen- und Flügelteile) , 1 dreiteiliges Konstruktionsband mit Kugellagerring nach DIN 18272, 1 dreiteiliges Federband nach DIN 18272, Sicherungszapfen auf der Bandseite
Der Beschlag bietet im eingebauten Zustand Einbruchhemmung Widerstandsklasse RC 2 gemäß EN 1627 - 1630
Einsteckschloss mit Wechsel nach DIN 18250, vorgerichtet für Profilzylinder. Schließplatte
Farbton: Inox
Werkstoff: Aluminium
Die Außentüren sollen für die Ausrüstung eines elektronischen Schließsystems vorgerichtet sein. Die Ausrüstung mit der eigentlichen Schließanlage erfolgt bauseits durch den AG.
BR Bauartbeschreibung
Die Ausführung und die Anordnung der Türbänder ist unter Berücksichtigung der Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des System-Herstellers vorzusehen. Es sind dreiteilige Aluminium-Rollentürbänder der Gebrauchsklasse 4 (sehr starker Gebrauch) nach DIN EN 1935, Korrosionsbeständigkeit der Klasse 4 nach DIN EN 1670, Bandklasse 14 nach DIN EN 1935, Mechanische Beanspruchung der Klasse 8 nach DIN EN 12400, Abmessung 22 x 200 mm, einzubauen. Die gesamte Technik für die sichere Verankerung und die Feinjustierung ist im Türfalz angeordnet. In die Hohlkammern der Rahmenprofile sind entsprechende - zum System gehörende - Futterplatten und Klemmanker einzubringen. Ohne den Türflügel auszuhängen, kann eine Feinjustierung - in der Höhe bis 4 mm und seitlich bis -1,5 / +1,5 mm - vorgenommen werden.
Die Stulpbleche der einzusetzenden Schlösser und die Schließbleche müssen aus Edelstahl bestehen. Die Befestigung dieser Bauteile erfolgt mittels in die Endstücke integrierten Dübeln.
Notausgangsverschlüsse (für Gebäude mit öffentlichem Personenverkehr):
Ein Notausgangsverschluss muss so gebaut sein, dass er die Tür von der Innenseite mit einer einzigen Handbetätigung innerhalb 1 Sekunde freigibt, ohne dass ein Schlüssel oder eine vergleichbare Vorrichtung erforderlich ist. Die Sicherheitsmerkmale des Beschlages müssen den Forderungen nach DIN EN 179 entsprechen.
Türen, die nicht von Kindern geöffnet werden sollen, erhalten einen Türgriff in einer Höhe von ca. 1,50 bis 1,70 m über FFB), die entsprechenden Türen werden von der Bauleitung bzw. dem AG festgelegt.
System-Zubehör:
Zubehörteile wie Zylinder-Rosetten, Drückerstifte, Dichtstücke, Befestigungszubehör und Fußpunkt- abdichtungen werden in den folgenden Beschreibungen nicht besonders erwähnt; diese Zubehörteile sind jedoch in jedem Fall mitzuliefern.
B.09Anschlüsse
Montage / Bauanschluss
Wenn in der jeweiligen Position nicht anders beschrieben, sind die Bauelemente in der Dämmebene, d.h. vor der Wand (KS-MW, Beton) mittels umlaufenden Montage-/ und Thermoelementen zu erfolgen. Die Montage ist nach DIN 4108 Beiblatt 2 und dem Leitfaden des RAL-Gütezeichen, zum Zeitpunkt der Ausführung nach aktuellem Stand und gültiger Fassung auszuführen.
Es ist sicherzustellen, dass die Montage-/ und Thermoelementen nicht zu einer Verschlechterung der Schall- dämmwerte der Fenster führen. Die Schalldämmwerte gemäß Schallschutzgutachten müssen für Fenster -/ Türen- und Montage-/ Thermoelemente gleich sein.
Sofern es die Bauanschlussfuge zulässt, kann ein Multifunktions-Kompriband mit Zulassungs- nachweis/Prüfbericht nach gültiger Norm die Funktion der nachstehend beschriebenen Folien (innen und außen) ersetzen. Grundsätzlich sind die Elemente mit ihrer Verankerung am Baukörper so vorzurichten, dass ein prüffähiger statischer Nachweis erbracht werden kann. Bei Nachweis-Bedarf, wird dieser in einer extra Position abgefragt!
Generell sind alle am Bauanschluss sichtbaren Metallteile im Farbton und in der Qualität der jeweiligen Systemkonstruktion zu beschichten, sofern in der jeweiligen Position nicht anders beschrieben!
Eine thermische Trennung am Bauanschluss ist stets zu gewährleisten! Somit sind alle verwendeten Stahlbauteile zur Elementbefestigung in feuerverzinkt auszuführen, in die Dämmebene zu integrieren und vor Witterungseinfluss zu schützen! Mögliche Einbruch-, Brand- und Rauchschutzrichtlinien inkl. der notwendigen Materialklassifikationen, sowie systemspezifische Angaben sind zum Zeitpunkt der Ausführung nach gültiger Norm und Fassung einzuhalten!!!
Grundsätzlich sind elektrische Bauteile zulassungskonform herzustellen, zu liefern, mit allen Anschlüssen in und an den Elementen fachgerecht zu montieren. Zur Ansteuerung dieser elektrischen Bauteile ist der Kabelaustritt an der obersten Elementkante je Position mit einer Peitschenlänge von mind. 2,50 m. durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen und mitzuliefern! Elektrische Installationen und die Einbindung ins Netz, Befestigung der dafür ggf. mitgelieferten Bauteile für außerhalb der Konstruktionen und Inbetriebnahme der elektrischen Einheiten, finden bauseitig durch einen seitens der Bauleitung oder dem Auftraggeber beauftragten fachkundigen Elektriker statt, wenn nicht anders beschrieben!
Die beschriebenen Zusatzbauteilewie Fensterbänke, Schwellen oder Trittbleche kommen zur Ausführung, wenn die notwendige techn. Angabe in der jeweiligen Position erscheint!
Anschluss seitlich (Fenster/ Tür)
Der Baukörper ist mehrschalig ausgebildet. Die Elemente sind mit ihrer Innenkante flächenbündig der Außenkante des Neubaus in den vorh. MW-Öffnungen (Wandstärke: 240 mm) in der Ebene der Wärmedämmung einzusetzen.
Auf der Außenseite, wird nach dem Einbau der Elemente, folgende Fassade eingebaut (Innen-Außen): Gipsputz 15 mm, MW Kalksandstein bzw. Beton 240 mm, Mineralwolle 200 mm, Unterspannbahn, Hinterlüftung/Unterkonstruktion 70 mm, Fassadenbekleidung Holz 30 mm.
Innen ist die Anschlussfugenabdichtung mit einer Dichtungsfolie auszuführen.
Materialdicke: siehe formale Regelungen
Folienbreite: siehe formale Regelungen
Die technischen Informationen der Dichtungsfolie sind zu beachten.
Außen ist die Anschlussfugenabdichtung mit einer Dichtungsfolie auszuführen.
Materialdicke: siehe formale Regelungen
Folienbreite: siehe formale Regelungen
Die technischen Informationen der Dichtungsfolie sind zu beachten.
Anschluss oben (Fenster/ Tür)
Der Baukörper ist hier sinngemäß wie im Text "Anschluss seitlich" beschrieben ausgebildet.
Anschluss unten (Fenster) Basispunkt
Der Baukörper ist hier sinngemäß wie im Text "Anschluss seitlich" beschrieben ausgebildet.
Im Fußpunkt der Fensterkonstruktion ist ein wärmegedämmtes Basisprofil anzuordnen. Die Dichtungsfolie ist innen und außen mit der Basiskonstruktion zu verkleben.
Außen ist eine Aluminium-Fensterbank, t = 3 mm anzubringen, wie im Folgenden unter Punkt B.10 zusätzliche Einbauten beschrieben.
Anschluss unten (Türen) Bodenschwelle
Die Höhe des Fußbodenaufbaues beträgt ca. 325 mm im Erdgeschoss und ca. 150 mm im Obergeschoss. Der Anschluss unten im Bereich der Türen ist mit einer zum System gehörenden Bodenschwelle und einer Trennschiene auszustatten. Unterhalb der Türschwelle ist eine aufgeständerte, verzinkte Stahlkonstruktion anzubringen, um die Türanlage abzustützen. Der Zwischenraum unterhalb der Basis und des Rohfußbodens ist allseitig mit Wärmedämmung bzw. dem umlaufenden Wärmedämm- und Montageelement auszufüllen. Die Kosten hierfür sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen, eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
Auf der Innenseite ist die Basiskonstruktion für den Anschluss der bauseitigen Fußbodenkonstruktion vorzurichten. Der Bereich zwischen Fußbodenbelag und Basiskonstruktion ist mit Wärmedämmung zu verfüllen und die innere Anschlussfuge an den bauseitigen inneren Bodenbelag ist mit dauerelastischen Dichtstoffen zu versiegeln.
Auf der Außenseite erfolgt die Abdichtung mit einer an der Basiskonstruktion befestigten Dichtungsfolie, die bis auf den tragenden Baukörper zurückzuführen und dort zu verkleben ist. Die Anschlussfuge
zwischen der Basiskonstruktion und dem äußeren bauseitigen Bodenbelag ist mit einem Kompriband zu schließen.
Die Sockelhöhen sind auf den Aufbau der anschließenden Basispunkte
abzustimmen.
Bei den Türen muss außen ein behindertengerechter Anschluss an die Rinne erfolgen.
Die Rinne wird bauseits eingebaut.
Die Fußpunkte der Türen sind gemäß DIN 18024 "Barrierefreies Bauen" auszuführen.
B.10 Zusätzliche Einbauten
Aluminium- Fensterbank
Wenn in der Position gefordert, ist außen eine Aluminium-Fensterbank, t = 3 mm anzubringen, Ausladung ca. 250 mm mit seitlichen Anschlussprofilen für die Verbindung zu den Fensterbankprofilen (Z-Profil) des Fassadenbauers. (in gleicher Form und Farbe).
Farbton nach RAL Wahl des AG, RAL 9006 metallic / feinstruktur matt ist einzukalkulieren
Die Fensterbank ist auf der Unterseite mit einer Antidröhnmasse (Baustoffklasse B1 nach DIN 4102) von ca. 1,5 mm Dicke zu beschichten, verklebt. Der Anteil der beschichteten Fläche darf 50% der Gesamtfläche nicht unterschreiten.
Die Profile sind regendicht unter Berücksichtigung der längen- abhängigen Dehnung der Fensterbank anzubringen.
Die Fensterbänke sind fachgerecht in die hinterlüftete Fassade und ihre Leibungen zu integrieren.
Aluminium- Fensterleibung / Türleibung
Wenn in der Position gefordert, ist außen im Bereich der Leibung und / oder Sturz eine Aluminium- Verkleidung t = 3 mm anzubringen, Breite: ca. 250 mm, pulverbeschichtet, Farbton nach RAL Wahl des AG,metallic / feinstruktur matt ist einzukalkulieren, inkl. Anschluss an zuvor beschriebene Fensterbank.
Fingerklemmschutz
Alle Türen sind mit einem Fingerklemmschutz auszustatten. Die Anordnung erfolgt auf der Bandseite und Gegenbandseite als Fingerschutz an den Nebenschließkanten.
Obentürschließer
Die Innentüren erhalten einen Gleitschienen-Türschließer mit abfallendem Öffnungsmoment. Die Auswahl der Schließergröße erfolgt entsprechend der Türflügelbreite nach EN 1154 und mit CE-Kennzeichnung.
Bauhöhe ca. 55 - 60 mm, geprüft gemäß EN 1158, Montage auf der Bandseite
Schließgeschwindigkeit, Endschlag, hydraulisch kontrollierte Öffnungsdämpfung sowie Schließverzögerung sind über ein Ventil von vorn einstellbar. Die Montagekonsole verfügt über ein universelles Lochgruppen- system.
Schließkraft:ca. 40-50 Nm nach DIN 18040
Farbe: Alu fein matt
Die in den einzelnen Positionen beschriebene Ausstattung ist, soweit nicht anders beschrieben, im Einheitspreis einzukalkulieren.
B.11BIETERANGABEN
Fabrikat / Produkt / Typ / Modell
Angebotenes Fabrikat / Hersteller
Fenstersystem:............................................................................................
(vom Bieter anzugeben)
Angebotenes Produkt / Typ / Modell
Außentürelemente:............................................................................................
(vom Bieter anzugeben)
Angebotenes Produkt / Typ / Modell
Innentürelemente:............................................................................................
(vom Bieter anzugeben)
Angebotenes Produkt / Typ / Modell
Sonnenschutz:............................................................................................
(vom Bieter anzugeben)
Angebotenes Produkt / Typ / Modell
Sonnenschutz (Verdunkelung):............................................................................................
(vom Bieter anzugeben)
Angebotenes Produkt / Typ / Modell
Obentürschließer (mit Freilauffunktion
und Rastfunktion zur Arretierung):............................................................................................
(vom Bieter anzugeben)
Angebotenes Produkt / Typ / Modell
Obentürschließer (mit Freilauffunktion
ohne Rastfunktion):............................................................................................
(vom Bieter anzugeben)
Angebotenes Produkt / Typ / Modell
Obentürschließer
(Brandschutzelemente):............................................................................................
(vom Bieter anzugeben)
Angebotenes Produkt / Typ / Modell
Obentürschließer mit Drehtürantrieb
(manuelles öffnen im Regelbertieb,
Ansteuerung für barrierefr. Öffnen):............................................................................................
(vom Bieter anzugeben)
Angebotenes Produkt / Typ / Modell
Öffnungsbegrenzer Fenster:............................................................................................
(vom Bieter anzugeben)
Angebotenes Produkt / Typ / Modell
Öffnungsbegrenzer Türen:............................................................................................
(vom Bieter anzugeben)
Angebotenes Produkt / Typ / Modell
Fenstergriffe:............................................................................................
(vom Bieter anzugeben)
Angebotenes Produkt / Typ / Modell
Türgriffe:............................................................................................
(vom Bieter anzugeben)
Angebotenes Produkt / Typ / Modell
Fingerklemmschutz:............................................................................................
(vom Bieter anzugeben)
Angebotenes Produkt / Typ / Modell
digitaler Türwächter :............................................................................................
(vom Bieter anzugeben)
B.12 Bauteil Beschreibung
Es können gleichwertige Produkte anderer Hersteller angeboten werden.
Aluminium Fenster Beschläge
BF 101 DK-Beschlag, Schüco AvanTec SimplySmart Verdecktliegender Dreh-Kipp-Beschlag mit Einhandbedienung, für Flügellasten bis 130/160 kg und einem Öffnungswinkel in Drehstellung von 90°/180°
Konstruktionsmerkmale:
Der Beschlag ist mit einer in Dreh- und in Kippstellung wirksamen Fehlbedienungssperre ausgestattet.
Scheren- und Ecklager sind verdecktliegend im Falz eingebaut. Alle Verriegelungspunkte sind mit Schließrollen auszuführen. Die Anzahl und Ausführung der Verriegelungspunkte (Riegelstücke) ist in Abhängigkeit der Größe des Flügels und der Belastung, Anhand der Systemvorgaben vorzunehmen.
Die untere griffseitige Eckumlenkung muss mit einem Entlastungslager ausgeführt werden.
Die Verriegelung an diesem Punkt erfolgt über einem im Auflaufbock integrierten Verschlusspunkt mit Schließrolle. Die Öffnungsweite der Flügel in Drehstellung beträgt maximal 180°.
Durch Montage eines zusätzlichen Anschlages kann der Öffnungswinkel, der Einbausituation angepasst, auf 90° begrenzt werden. Korrosionsschutz des Grundbeschlages nach DIN EN 1670: Klasse 4
Bedienkräfte nach DIN EN 13115: Klasse 2
Dauerfunktion nach DIN EN 12400: Klasse 2
BF 801 Öffnungsbegrenzer 90°
Es ist ein Öffnungsbegrenzer mit folgenden Merkmalen einzusetzen: Öffnungsbegrenzung bei max. 90°, energieverzehrender Endanschlag, Dämpfung über die gesamte Öffnungsweite (vermindert selbständige
Bewegungen des Flügels z.B. bei Durchzug), einsetzbar für Flügellasten bis 160 kg, absolut wartungsfrei, ovales Design.
BF 901 Fenstergriff mit verdecktliegendem Getriebe
Das Getriebe wird in den Falz eingebaut.
Die Befestigung des Getriebes erfolgt mittels einer raumseitig aufgeschraubten, kreisförmigen Rosette (Durchmesser 32 mm). Die Befestigungsschrauben werden durch den - später zu montierenden - Fenstergriff abgedeckt. Während der Bauzeit ist die Rosette mit einer Schutzkappe abzudecken.
Das Fenstergriff-Getriebe ist mit Rastpunkten in Dreh-, Verschluss- und Kippstellung ausgestattet.
Der Fenstergriff ist erst nach Abschluss der Fenstermontage beziehungsweise vor der Gebrauchsabnahme der Fenster zu montieren. Die farblich auf den Fenstergriff abgestimmte Abdeck-Rosette ist ebenfalls erst zu diesem Zeitpunkt aufzudrücken.
SCHÜCO Art.-Nr.: 247001
Farbton: C0
Werkstoff: Alu
Aluminium Tür Beschläge
Wartungsarme Rollentürbänder Dreiteilige Aluminium-Rollentürbänder mit einer Abmessung von 22 x 200 mm, für Flügellasten bis 200 kg.
Konstruktionsmerkmale:
Die gesamte Technik für die sichere Verankerung und die Feinjustierung ist im Türfalz angeordnet. Ohne den Türflügel auszuhängen, kann eine Feinjustierung vorgenommen werden.
Gebrauchsklasse nach DIN EN 1935: Klasse 4
Korrosionsschutz nach DIN EN 1670: Klasse 4
Bandklasse nach DIN EN 1935: Klasse 14
Mechanische Beanspruchung nach DIN EN 12400: Klasse 8
BT 140 1-flügeliger Türbeschlag, Antipanik Riegel-Fallenschloss, Schließfunktion "E" gemäß DIN EN 1125
Türbänder:
gemäß Beschreibung und entsprechend den zu erwartenden Lasten.
Schloss incl. Zubehör:
Antipanik Riegel-Fallenschloss, mit Selbstverriegelung, mit Wechsel, Edelstahl- Stulp, Riegel und Falle. Schließplatte Vorgerichtet für Profilzylinder.
Betätigung innen:
Stangengriffgarnitur nach DIN EN 1125, Schüco -Art.Nr.: 240193, Edelstahl.
Betätigung außen:
Türknauf Schüco - Design Art.Nr.: 210714, Edelstahl.
Beschläge Türen Zubehör
BT 700 Türschließer mit Gleitschiene Ein Stück oben liegender Gleitschienen-Türschließer nach DIN EN 1154.
Schließablauf, Endanschlag und Öffnungsdämpfung hydraulisch kontrolliert und einstellbar, Schließkraft stufenlos einstellbar. Schließergröße: 2 - 6, entsprechend der Türflügelbreite.
BT 754 Schüco Riegelschaltkontakt RS-CU1-VU6 zur Überwachung des Hauptriegels von 1- oder 2-tourigen Schlösser mit oder ohne E-Öffner zur Rückmeldung an Einbruchmelde- oder Gebäudeleittechnikanlagen mit / ohne Bus- Technik Dieser Kontakt ist speziell abgestimmt auf das Türprofil-System ADS.
Bestehend aus:
Riegelschaltkontakt 6,00 m Anschlussleitung, Typ LIYY 4 x 0,14 mm² halogenfrei
VdS- Zulassungen:
Klasse C
Verglasungen für Außenelemente
GT 255 Sonnenschutz-2-fach
für Türen und bodengebundene Verglasungen bei Zugangsmöglichkeit des öffentlichen Personenverkehrs - oder gleichwertig
Glasaufbau:
Glasart
außen 6 mm VSG aus 2x Float Glasart
innen 6 mm VSG aus 2x Float
mit thermisch verbessertem Randverbund
Technische Daten:
Lichtdurchlässigkeit TL: 53 %
Gesamtenergiedurchlässigkeit g: 41 %
U-Wert Ug: 1,0 W/m²K
Licht- und Energiewerte nach DIN EN 410. Sie beziehen sich auf einen Standardaufbau 6(SZR)4(SZR)4.
Der angegebene Ug-Wert wurde nach DIN EN 673 berechnet.
GT 451 Sonnenschutz-3-fach-Glas
Glasaufbau:
Glasart außen Float Glasart mitte Float Glasart innen Float
- mit thermisch verbessertem Randverbund
Technische Daten:
Lichtdurchlässigkeit TL: 53 %
Gesamtenergiedurchlässigkeit g: 41 %
U-Wert Ug: 0,7 W/m²K
Licht- und Energiewerte nach DIN EN 410. Sie beziehen sich auf einen Standardaufbau 6(SZR)4(SZR)4.
Der angegebene Ug-Wert wurde nach DIN EN 673 berechnet.
GT 455 Sonnenschutz-3-fach-Glas für Türen und bodengebundene Verglasungen bei Zugangsmöglichkeit des öffentlichen Personenverkehrs
Glasaufbau:
Glasart außen VSG Glasart mitte Float Glasart innen VSG
- mit thermisch verbessertem Randverbund
Technische Daten:
Lichtdurchlässigkeit TL: 53 %
Gesamtenergiedurchlässigkeit g: 41 %
U-Wert Ug: 0,7 W/m²K
Licht- und Energiewerte nach DIN EN 410. Sie beziehen sich auf einen Standardaufbau 6(SZR)4(SZR)4.
Der angegebene Ug-Wert wurde nach DIN EN 673 berechnet.
Verglasungen für Innenelemente
GT 704 VSG einschalig
Dicke: 10 mm (aus 2x Float)
Ausfachungen
PF 101 Verbundpaneel
Innenschale: 2 mm Aluminiumblech
Dämmkern: 40 mm Polystyrol-Hartschaum
Außenschale: 2 mm Aluminiumblech
- mit thermisch verbessertem Abstandshalter
Technische Daten:
U-Wert Up: 0,72 W/m²K
Gesamtdicke: 44 mm
PF 131 Anschlusspaneel
Innenschale: 2 mm Aluminiumblech
Dämmkern: 40 mm Polystyrol-Hartschaum
Außenschale: 2 mm Aluminiumblech
- mit thermisch verbessertem Abstandshalter
Baukörperanschlüsse für Fenster / Türelemente
AS 104 Anschluss seitl. (Fenster/ Tür) monolithisch, stumpf
Der Baukörper ist einschalig ausgebildet. Die Elemente werden in Baukörperebene ohne Anschlag eingebaut.
Die innere Fuge zwischen dem Blendrahmen und dem Mauerwerk ist mit dauerelastischen Dichtstoffen zu versiegeln. Die äußere Anschlussfuge zwischen Mauerwerk und Blendrahmen ist mit einem Kompriband zu schließen.
AO 104 Anschluss oben (Fenster/ Tür) monolithisch, stumpf
Der Baukörper ist einschalig ausgebildet. Die Elemente werden in Baukörperebene ohne Anschlag eingebaut.
Sonst, wie im Text "Anschluss seitlich AS 104" beschrieben.
AU 104 Anschluss unten (Fenster) Basispunkt
Der Baukörper ist hier sinngemäß wie im Text "Anschluss seitlich AS 104" beschrieben ausgebildet. Im Fußpunkt der Fensterkonstruktion ist ein Basisprofil (Mehrkammer-Hohlprofil) anzuordnen. Dieses Basisprofil ist mit einem verzinkten Stahlrohr auszusteifen.
Der Zwischenraum unterhalb der Basis und des Baukörpers ist allseitig mit Wärmedämmung auszufüllen. Auf der Innenseite ist die Basiskonstruktion für den Anschluss einer bauseitigen Fensterbank vorzurichten. Die Anschlussfuge ist mit Wärmedämmung auszufüllen und mit dauerelastischen Dichtstoffen zu versiegeln.
Auf der Außenseite ist die Dichtungsfolie an der Basiskonstruktion eingespannt. Die Folie ist bis auf den tragenden Baukörper zu führen und dort zu verkleben. Zusätzlich ist eine Aluminium-Fensterbank, t = 3 mm anzubringen, Ausladung ca. 160 mm mit seitlichen Aufkantungen.
AU 201 Anschluss unten (Türen) Bodenschwelle
Die Höhe des Fußbodenaufbaues beträgt ca. 90 mm.
Der Anschluss unten im Bereich der Türen ist mit einer zum System gehörenden Bodenschwelle und einer Trennschiene auszustatten. Unterhalb der Türschwelle ist eine aufgeständerte, verzinkte Stahlrohrkonstruktion anzubringen, um die Türanlage abzustützen. Der Zwischenraum unterhalb der Basis und des Rohfußbodens ist allseitig mit Wärmedämmung auszufüllen.
Auf der Innenseite ist die Basiskonstruktion für den Anschluss der bauseitigen Fußbodenkonstruktion vorzurichten. Der Bereich zwischen Fußbodenbelag und Basiskonstruktion ist mit Wärmedämmung zu verfüllen und die innere Anschlussfuge an den bauseitigen inneren Bodenbelag ist mit dauerelastischen Dichtstoffen zu versiegeln.
Auf der Außenseite erfolgt die Abdichtung mit einer an der Basiskonstruktion befestigten Dichtungsfolie, die bis auf den tragenden Baukörper zurückzuführen und dort zu verkleben ist. Die Anschlussfuge zwischen der Basiskonstruktion und dem äußeren bauseitigen Bodenbelag ist mit einem Kompriband zu schließen.
Die Sockelhöhen sind auf den Aufbau der anschließenden Basispunkte abzustimmen.
Baukörperanschlüsse für Fassadenelemente
AS 302 Anschluss seitl. (Warmfassade) monolithisch
Der Baukörper ist einschalig ausgebildet. Die Elemente werden in Baukörperebene ohne Anschlag eingebaut.
Zum Anschluss an den Baukörper ist im Falz des Pfostens ein wärmegedämmtes Wandanschlussprofil einzuspannen.
Die innere Fuge zwischen dem Anschlussprofil und dem Mauerwerk ist mit dauerelastischen Dichtstoffen zu versiegeln.
Die äußere Anschlussfuge zwischen Mauerwerk und Fassade ist mit einem Kompriband zu schließen.
AO 302 Anschluss oben (Warmfassade) monolithisch, stumpf Der Baukörper ist einschalig ausgebildet. Die Elemente werden in Baukörperebene ohne Anschlag eingebaut.
Sonst, wie im Text "Anschluss seitlich AS 302" beschrieben.
AO 312 Anschluss oben (Warmfassade) Anschlusspaneel
Zum Anschluss an den Baukörper sind im Falz des Riegels Aluminiumpaneele einzuspannen. Die Paneele sind dem Verlauf der Dachsparren / Betonrippen anzupassen. (Aussparungen, etc.) Für den Anschluss an den Baukörper sind Aluminiumwinkel an den Paneelen zu befestigen. Die Anschlussfuge zwischen Aluminiumwinkel und tragendem Baukörper ist mit dauerelastischen Dichtstoffen zu versiegeln.
AU 301 Anschluss unten (Warmfassade) Verbundpaneel
Unten schließt die Fassade an den ca. 90 mm tiefer liegenden Rohfußboden an. Die Elemente sind innerhalb des tragenden Baukörpers und dessen Dämmebene einzubauen.
Die Abdichtung des Anschlusses erfolgt hinter der wasserführenden Ebene der Fassadenkonstruktion mit einer wannenförmig verlegten Dichtungsfolie unter Beachtung der Entwässerungs- und Belüftungstechnik. Der verbleibende Raum zwischen dem unteren Riegelprofil und dem Baukörper ist mit einem Dämmelement zu schließen. Die Wärmedämmung des Baukörpers ist außerdem mit einer Abdeckung aus gekantetem Aluminiumblech, t = 2 mm Abwicklung mind. 300 mm einfach gekantet, zu schützen. Das Aluminiumblech ist zusätzlich mit einer Aluminiumunterkonstruktion zu sichern. Die Unterkonstruktion ist am Baukörper zu befestigen.
Raumseitig ist ein Aluminiumwinkel 20/100 mm, t = 2 mm bündig mit der Riegelhinterkante zu montieren. An diesem Aluminiumwinkel wird die innere Dichtungsfolie angeklebt und zusätzlich mit einem Aluminiumprofil mechanisch gesichert. Die Dichtungsfolie ist bis auf den Baukörper zu führen und dort zu verkleben.
AU 304 Anschluss unten (Warmfassade) mit äußerer Aluminium-Fensterbank
Unten schließt die Fassade an die Baukörperbrüstung (Aufkantung) an. Die Elemente sind innerhalb des tragenden Baukörpers und dessen Dämmebene einzubauen.
Die Abdichtung des Anschlusses erfolgt hinter der wasserführenden Ebene der Fassadenkonstruktion mit einer wannenförmig verlegten Dichtungsfolie unter Beachtung der Entwässerungs- und Belüftungstechnik. Der verbleibende Raum zwischen dem unteren Riegelprofil und dem Baukörper ist mit einem Dämmelement zu schließen.
Auf der Innenseite ist ein Aluminiumwinkel 20/100 m, t = 2 mm bündig mit der Riegelunterkante zu montieren. An diesem Aluminiumwinkel wird die innere Dichtungsfolie angeklebt und zusätzlich mit einem Aluminium- Anschlussprofil gesichert. Die Dichtungsfolie ist bis an den Baukörper zu führen und dort zu verkleben.
In den Fassadenfalz ist mit einem KS-Hohlprofil eine dreimal abgekantete Aluminium-Fensterbank einzuspannen und durch verschrauben zu sichern. Die Aluminium- Fensterbank, t = 3 mm, hat eine Ausladung von ca. 15 mm mit seitlichen Aufkantungen.
Oberflächenbehandlung
Anodische Oxydation Die anodische Oxydation der Aluminiumprofile bzw.
-bleche muss entsprechend der DIN 17611 durchgeführt werden. Die Güterichtlinien für anodisch erzeugte Oxydschichten auf Aluminium (EURAS/EWAA), herausgegeben von der Gütegemeinschaft Anodisiertes Aluminium e.V., Irrerstr. 17-19, 90403 Nürnberg, sind als Mindestforderungen einzuhalten bzw. nach den Bestimmungen für das Gütezeichen für anodisch erzeugte Oxidschichten auf Aluminium Halbzeug (Ausgabe Oktober
1995) der Qualanod Zürich, CH-8027 Zürich auszuführen.
Kunststoffbeschichtung Die Beschichtung aller Teile ist nach einer einwandfreien fachgerechten Vorbehandlung vorzunehmen.
Die Gütevorschriften der GSB Gütegemeinschaft für die Stückbeschichtung von Bauteilen e.V., Franziskanergasse 6, 73525 Schwäbisch Gmünd, sind einzuhalten bzw. sind Beschichtungsverfahren nach Erlangung eines Gütezeichens für Beschichtungen auf Aluminium durch Pulver- oder Nasslackierungen bei Architekturanwendungen (Ausgabe Oktober 1995) der Qualicoat Zürich, CH-8027 Zürich auszuführen.
Auf Verlangen hat der Bieter von der vorgesehenen Oberflächenbehandlungsfirma einen Prüfbericht über die Einhaltung der Güterichtlinien vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Einhaltung dieser Forderung durch entsprechende Prüfungen (z.B. Schichtdickenprüfung, Gitterschnittprüfung) auf Kosten des Bieters untersuchen zu lassen.
B. Technische Vorbemerkungen
01.01 Werkplanung
01.01
Werkplanung
01.02 Aluminiumelemente
01.02
Aluminiumelemente
01.03 Brandschutz Verglasung
01.03
Brandschutz Verglasung
01.04 Innenelmente
01.04
Innenelmente
01.05 Tagelohnarbeiten
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Tagelohnarbeiten
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