Schlosserarbetien
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1. Anlagen der Verträge wie Ausschreibung: Die Bietererklärung Die Projektbeschreibung Die zusätzliche Vertragsbedingungen Die zusätzlich technische Vertragsbestimmungen Die Leistungsbeschreibung Die Ausführungsplanung Unserem Angebot liegen die oben, unter Punkt 1 aufgeführten Anlagen / Bedingungen zugrunde und wurden bei der Kalkulation berücksichtigt. Ich / Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistung zu den von mir / uns eingesetzten Preisen an. An mein / unser Angebot halten wir uns bis acht Kalenderwochen nach Ablauf der Zuschlagfrist gebunden. 2. Über die örtlichen Verhältnisse der Baustelle habe ich / wir uns unterrichtet, und bei der Kalkulation berücksichtigt. Ich / Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft: seit: . . . . . . . . . . . . . . unter der Nummer: . . . . . . . . . . . . . . 3. Ich / Wir werden die Leistung im eigenen Betrieb ausführen: Ja Nein 4. Ich / Wir werden die in der beigefügten Liste aufgeführten Leistungen an Nachunternehmer übertragen. 5. Ich / Wir erklären, dass ich / wir meinen / unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin / sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfülle(n). Bei Auftragerteilung reiche ich unaufgefordert ein: - Freistellungsbescheinigung - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkasse, der Bau BG - Bestätigungen der Haftpflichtversicherung - Arbeits- und Gesundheitsschutz: Nachweis des Ersthelfers, Bescheinigung über Mitarbeiterunterweisung sind auf der Baustelle zum Nachweis vorzuhalten - Sozialversicherungsnummern und Personalausweisnummern der am Bau tätigen Mitarbeiter sind auf der Baustelle zum Nachweis vorzuhalten 6. Zulässige Verwendung von Unterlagen: Der Bieter ist nur berechtigt, die Ausschreibungsunterlagen, gleich in welcher Form, für Zwecke der Erstellung seines Angebotes zu verwenden. Darüber hinaus sind die Ausschreibungsunterlagen vertraulich zu behandeln. Das Vorstehende gilt für Teile der Ausschreibungsunterlagen oder Auszüge hieraus entsprechend. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Ausschreibungsunterlagen, Teile bzw. Auszüge hiervon auch von den von ihm angefragten Nachunternehmern vertraulich zu behandeln sind. Soweit ein Bieter zur Erstellung seines Angebotes seinerseits ein Nachbieterverfahren dergestalt durchführt, dass er die Ausschreibungsunterlagen einer Vielzahl von Nachunternehmern zur Verfügung stellt, gleich welchen Mediums der Bieter sich bedient, insbesondere also auch Internetauktionsplattformen, hat der Bieter sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten des Angebotsempfängers (Bauherrn) iSd § 5 BDSG unkenntlich sind. Eine angebotsunabhängige Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen ist untersagt. Verstößt der Bieter gegen die vorstehenden Verpflichtungen wird er vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegen den Bieter bleibt in diesen Fällen vorbehalten. 7. Ich / Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot meinen / unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann. Ort: . . . . . . . . . . . . Datum: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
1. Anlagen der Verträge wie Ausschreibung:
Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung gemäß DIN 18299 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung. Lage: Die Anschrift des Einfamilienhauses lautet Servatiusweg 7 in 53332 Bornheim. 0.1.2 Art und Lage der baulichen Anlagen, z.B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse. Es handelt sich um ein bestehendes, freistehendes Gebäude. Das Gebäude ist vollständig unterkellert und besteht aus einem Erd-, einem Ober- und einem Dachgeschoss. Das Haus hat ein Walmdach und die Fassade ist verputzt. Die Fenster werden erneuert und im Erdgeschoss wird eine Brüstung entfernt und eine neue Terrassenanlage errichtet. Das Dach erhält eine neue Zinkeindeckung.
Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung
ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Bei der Ausführung von Bauleistungen des Projektes gilt die VOB in aktuell gültiger Fassung Teil B und C mit in diesen zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) festgelegten Änderungen und Ergänzungen. Die §§ ohne weiteren Angaben beziehen sich auf die VOB/B. Zu § 1 Art und Umfang der Leistung 1. Der Wortlaut des vom Architekturbüro NEUNWERK Architekten verfassten Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich, auch wenn der Auftragnehmer für sein Angebot selbst gefertigte Abschriften oder Kurzfassungen verwendet hat. Ist im Leistungsverzeichnis ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertig" verwendet worden und fehlt die für das Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte als vereinbart. 2. Vertragsbestandteile werden: - alle unter Punkt 1 Anlagen der Verträge wie Ausschreibung der Bietererklärung erfassten Pläne, Dokumente etc. - ergänzende Unterlagen können bei beidseitigem Einverständnis nachträglich in den Vertrag aufgenommen werden. Heirzu zählen u.a.weiterführende statische Unterlagen etc. - bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile in der oben aufgestellten Reihenfolge. Zu § 2 Vergütung Keine Änderungen oder Ergänzungen zur VOB. Zu § 3 Ausführungsunterlagen 1. Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Architekturbüro NEUNWERK Architekten als zur Ausführung gekennzeichnet sind. Der AN erhält die notwendigen Planunterlagen in Papierform zweifach, auf Wunsch als pdf oder dwg Datei per Mail. 5. Alle Unterlagen, die der Auftragnehmer zu beschaffen hat, sind dem Architekturbüro NEUNWERK Architekten unaufgefordert und rechtzeitig zur Zustimmung vorzulegen. Die Verantwortung und Haftung des Auftragnehmers für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Unterlagen wird durch die Zustimmung nicht eingeschränkt. Zu § 4 Ausführung 4a) Baustelleneinrichtungspläne sind dem AG bzw. seinem Vertreter auf Verlangen rechtzeitig vor Ausführung der Leistung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die Prüfzeit beträgt 10 Arbeitstage. 4b) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind die Kosten für die Inanspruchnahme privaten und öffentlichen Grundes mit den Vertragspreisen abgegolten. Das gleiche gilt für Wasser- und Energieanschlüsse. Der Auftragnehmer beteiligt sich mit einem prozentualen Anteil seiner Nettorechnungssumme an den Kosten der Beistellungen durch den Auftraggeber. Diese werden als "Abzüge Netto" definiert und setzen sich wie folgt zusammen: -Bauleistungsversicherung: 0,4% -Bauwasser: 0,4% -Baustrom: 0,4% -Sanitärunterhaltung: 0,1% Die Gesamt Abzüge netto betragen somit 1,3%. Die Benutzung von allen zur Verfügung gestellten Einrichtungen und Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr des Auftragnehmers. Zu § 5 Ausführungsfristen als Vertragsfristen gelten die schriftlich fixierten Termine auf Seite 1 und 3 des Vertrages. Der AN verpflichtet sich zur Lieferung eines Ablaufplans für das Gewerk. Zwischentermine auf Grundlage dieses Ablaufplans gelten als Vertragsfristen. Grundlage des Ablaufplans bildet der Bauzeitenplan des Architekten. Solange der Ablaufplan des AN nicht vorliegt, gilt der Bauzeitenplan als bindend. Änderungen der Terminplanung sind mit Vorlauf von mind. 12 Tagen zum Starttermin schriftlich vorzulegen und gelten nur bei beidseitiger Anerkenntnis als bindend. Zu § 6 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung 1. Ansprüche aus Behinderung oder Unterbrechungen, einschl. der Verlängerung von Ausführungsfristen, kann der AN nur dann geltend machen, wenn er diese dem Architekturbüro NEUNWERK Architekten unverzüglich, schriftlich anmeldet. Zugleich sind die für die Festsetzung der Vergütung erforderlichen Feststellungen mit der Bauleitung zu treffen. Zu § 7 Verteilung der Gefahr Ergänzung: Der AN hat eine Betriebshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme abzuschließen. Zu § 8 Kündigung durch den Auftraggeber Keine Änderung oder Ergänzung zur VOB. Zu § 9 Kündigung durch den Auftragnehmer Keine Änderung oder Ergänzung zur VOB. Zu § 10 Haftung der Vertragsparteien Die Bewachung und Verwahrung der Baubuden, Arbeitsgeräte, Arbeitskleider und dergleichen des Auftragnehmers und seiner Erfüllungsgehilfen - auch während der Arbeitsruhe - ist Sache des Auftragnehmers. Eine Haftung des Bauherren ist ausgeschlossen, auch wenn sich die Gegenstände auf seinem Grundstück befinden. Hat der Bauherr aufgrund gesetzlicher Vorschriften den Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers Schadenersatz zu leisten, so steht ihm der Rückgriff gegen den Auftragnehmer zu, wenn der Schaden durch Verschulden des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Wird der Bauherr von einem Dritten wegen eines Schadens in Anspruch genommen, der auf einer Verletzung der dem Auftragnehmer obliegenden Verpflichtung beruht, hat der Auftragnehmer dem Bauherren vor diesen Ansprüchen unverzüglich freizustellen. Zu § 11 Vertragsstrafe Verzug mit der Fertigstellung ist vereinbart mit 2 Tausendstel der Nettoabrechnungssumme pro Werktag, die Obergrenze der Vertragsstrafe ist mit 5% der Nettoauftragssumme begrenzt. Auf §11 VOB/B wird verwiesen. Die Vertragsstraffe kann bis zur Schlußzahlung vorbehalten werden. Als Ausführungsfristen gelten die Angaben auf dem Deckblatt des Vertrags. Zu § 12 Abnahme Es wird eine formelle Abnahme gem. §12 VOB/B vereinbart; §12 Nr. 5 VOB/B wird ausgeschlossen. Die Gefahrtragung richtet sich ausschließlich nach §644 BGB. Zu § 13 Mängelansprüche Nr.4, (1) und (2), Für Mängelansprüche wird generell eine Verjährungsfrist von 5 Jahren vereinbart, dies gilt auch für vom Feuer berührte Bauteile von Feuerungsanlagen. Zu § 14 Abrechnung Rechnungen sind als Original-Rechnungen in Papierform einzureichen. Abweichungen hierzu bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers Die Beteiligung des Auftraggebers an der Ermittlung des Leistungsumfangs gilt nicht als Anerkenntnis. Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlagrechnungen sind laufend zu nummerieren. Teilschlussrechnungen sind nur bei Teilabnahmen zulässig. Nachtragsleistungen sind unter Angabe des Nachtragsauftrages in besonderen Abschnitten auszuweisen. Abschlag- und Schlussrechnungen und die notwendigen Abrechnungsunterlagen sind in dreifacher Fertigung einzureichen. Zu § 15 Stundenlohnarbeiten Die Anerkenntniswirkung gem. §15 Nr.3 Satz 5 wird ausgeschlossen. Über Stundenlohnarbeiten hat der Auftragnehmer arbeitstäglich Stundenzettel einzureichen. Der Auftragnehmer hat die Erstschrift der bescheinigten Stundenzettel der Rechnung beizufügen. Diese müssen das Datum, die Bezeichnung der Baustelle, die Namen, die Berufs-, Lohn- und Gehaltsgruppe der Arbeitskräfte, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft und die Art der Leistung enthalten. Für angehängte Stundenlohnarbeiten sind gesonderte Abschlagrechnungen aufzustellen, und in der Nummernfolge der Abschlagrechnungen einzuordnen. Der Auftragnehmer ist auf Verlangen dem Architekturbüro NEUNWERK Architekten verpflichtet, die Lohnkosten anhand der Lohnlisten nachzuweisen, soweit nicht Stundenverrechnungssätze vereinbart wurden. Zu § 16 Zahlung Abschlagzahlungen werden mit einem abgerundeten Betrag von höchstens 90 v.H. der Rechnungssumme gezahlt. Für Stundenlohnarbeiten wird die Abschlagzahlung in voller Höhe mit einem abgerundeten Betrag geleistet. Schlussrechnungen werden nach mängelfreier Schlussabnahme Höhe von 95 v.H. der freigegebenen Rechnungssumme gezahlt, 5 v.H. dienen als Sicherheitsleistung für die volle Zeit der Gewährleistung (siehe hierzu §17 Sicherheitsleistungen). Abschlagzahlungen für Stoffe und Bauteile werden gegen Sicherheit in Höhe von 70 v.H. ihres Wertes gewährt. Als Wert gelten bei Fremdbezug die Einkaufspreise, bei Entnahme aus dem Lager des Auftragnehmers die Wiederbeschaffungspreise und bei Eigenfertigung die Herstellkosten. Mit dem Antrag hat der Auftragnehmer Aufstellungen einzureichen, aus denen Menge, Wert und Zeitpunkt der Anlieferung oder Bereitstellung der Stoffe und der Bauteile und bei bereitgestellten Bauteilen der Bereitstellungsort hervorgeht. Die Abschlagzahlungen sind nach Einbau der Stoffe und Bauteile bei den folgenden Zahlungen Ihrem tatsächlichen Anteil entsprechend zu verrechnen. Als Tag der Zahlung gilt bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln der Tag der Übergabe oder der Einlieferung, Bei Bezahlung durch Zahlkarte oder Postanweisung der Tag der Einlieferung, Bei Überweisung oder Auszahlung von einem Konto des Auftraggebers der Tag der Hingabe oder Absendung des Auftrags an die Post oder Geldanstalt. Vom Auftragnehmer angebotenes Skonto wird von jedem Rechnungsbetrag abgezogen, für den die geforderten Zahlungsfristen eingehalten werden. Die Fristen beginnen mit dem Eingang der prüfbaren Original-Rechnung im Büro NEUNWERK Architekten. Der Auftraggeber kann das angebotene Skonto abziehen, wenn - die Abschlagrechnung innerhalb von 10 Bankentagen, - die Schlussrechnung nach 20 Bankentagen beglichen wird. - Als Bankentag gilt Montag bis Freitag exklusive Feiertage NRW. Zu § 17 Sicherheitsleistung Für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung, die Rückerstattung von Überzahlungen, einschl. Zinsen, Schadenersatz und Gewährleistung hat der Auftragnehmer eine Sicherheit in Höhe von 5 v.H. der Abrechnungssumme einschl. der Umsatzsteuer für die volle Zeit der Gewährleistung zu leisten. Die Sicherheitsleistung hat spätestens mit der Einreichung der Schlussrechnung über die ausgeführte Leistung zu erfolgen. Die Sicherheitsleistung kann nach mängelfreier Schlussabnahme und geprüfter und freigegebener Schlussrechnung auf ein Sperrkonto eingezahlt werden, oder durch eine unbefristete und unbedingt selbstschuldnerische Bürgschaft eines "in den Europäischen Gemeinschaften" zugelassenen Kreditinstituten geleistet werden. Die Sicherheit für Abschlagzahlungen für Stoffe und Bauteile hat der Auftragnehmer mit Stellung des Antrags zu leisten. Urkunden und Gewährleistungsbürgschaften werden auf Verlangen zurückgegeben, wenn die Verjährungsfrist für Gewährleistung einschl. Schadenersatz abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche - auch auf Erstattung von Überzahlung - erfüllt worden sind. Durch die Rückgabe von Urkunden werden weitere Ansprüche auf Erstattung von Überzahlung nicht berührt. Urkunden über Abschlagzahlungsbürgschaften werden auf Verlangen zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind. Bedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten nur dann, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich angenommen sind. Vertragsänderungen Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform. Zu § 18 Streitigkeiten Gerichtsstand Liegen die Vorraussetztungen für eine Gerichtsvereinbarung nach § 38 Zivilprozessordnung (ZPO) vor, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Bonn. Verträge mit ausländischen Auftragnehmern Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich in der deutschen Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelungen der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen für die
2 ZTV - Zusätzlich technische Vertragsbedingungen - Stahlbauarbeiten 2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV/DIN 18 335 - Stahlbauarbeiten und den folgenden technischen Regeln. Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen: DIN 18360 - Metallbauarbeiten DIN 18364 - Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumbauten DIN 18451 - Gerüstbauarbeiten Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten: DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4131 - Antennentragwerke aus Stahl DIN 4132 - Kranbahnen; Stahltragwerke; Grundsätze für Berechnung, bauliche Durchbildung und Ausfüh rung DIN 4133 - Schornsteine aus Stahl DIN 15018-2 - Krane; Stahltragwerke; Grundsätze für die bauliche Durchbildung und Ausführung DIN 50902 - Schichten für den Korrosionsschutz von Metallen; Begriffe, Verfahren und Oberflächenvorbe reitung DIN EN 501 - Dachdeckungsprodukte aus Metallblech; Festlegungen für vollflächig unterstützte Bedachungs elemente aus Zinkblech DIN EN 502 - Dachdeckungsprodukte aus Metallblech; Festlegungen für vollflächig unterstützte Bedachungs elemente aus nicht rostendem Stahlblech DIN EN 504 - Dachdeckungsprodukte aus Metallblech; Festlegungen für vollflächig unterstützte Bedachungs elemente aus Kupferblech DIN EN 505 - Dachdeckungsprodukte aus Metallblech; Festlegungen für vollflächig unterstützte Bedachungs elemente aus Stahlblech DIN EN 506 - Dachdeckungsprodukte aus Metallblech; Festlegungen für selbsttragende Bedachungsele mente aus Kupfer- oder Zinkblech DIN EN 507 - Dachdeckungsprodukte aus Metallblech; Festlegungen für vollflächig unterstützte Bedachungs elemente aus Aluminiumblech DIN EN 508 - Dachdeckungsprodukte aus Metallblech; Festlegungen für selbsttragende Bedachungsele mente aus Stahlblech, Aluminiumblech oder nicht rostendem Stahlblech DIN EN 719 - Schweißaufsicht; Aufgaben und Verantwortung DIN EN 729-4 - Schweißtechnische Qualitätsanforderungen - Schmelzschweißen metallischer Werkstoffe - Teil 4: Elementar-Qualitätsanforderungen DIN EN 1090-1 - Konformitätsnachweisverfahren für tragende Bauteile DIN EN 1090-2 Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken DIN EN 10025-1 - Warmgewalzte Erzeugnisse aus Baustählen - Teil 1: Allgemeine technische Lieferbedingungen DIN EN 10025-2 - Warmgewalzte Erzeugnisse aus Baustählen - Teil 2: Technische Lieferbedingungen für un legierte Baustähle DIN EN 10088-1 - Nichtrostende Stähle - Teil 1: Verzeichnis der nichtrostenden Stähle DIN EN 10088-2 - Nichtrostende Stähle - Teil 2: Technische Lieferbedingungen für Blech und Band aus korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung DIN EN 10088-3 - Nichtrostende Stähle - Teil 3: Technische Lieferbedingungen für Halbzeug, Stäbe, Walzdraht, gezogenen Draht, Profile und Blankstahlerzeugnisse aus korrosionsbeständigen Stählen für all gemeine Verwendung DIN EN 10210 - Warmgefertigte Hohlprofile für den Stahlbau aus unlegierten Baustählen und aus Feinkornbau stählen DIN EN ISO 1461 - Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken) Anforderungen und Prüfungen DIN EN ISO 4042 - Verbindungselemente - Galvanische Überzüge DIN EN ISO 14713 - Schutz von Eisen- und Stahlkonstruktionen vor Korrosion Zink- und Aluminiumüberzüge DIN EN ISO 15611 - Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe - Qualifizie rung aufgrund von vorliegender schweißtechnischer Erfahrung sowie die Technischen Regeln: Stahlbauatlas - Stahlbauatlas; Geschossbauten Richtlinien des Deutschen Ausschusses für Stahlbau DASt: DASt 006 - Überschweißen von Fertigungsbeschichtungen im Stahlbau DASt 007 - Lieferung, Verarbeitung und Anwendung wetterfester Baustähle DASt 009 - Stahlsortenauswahl für geschweißte Stahlbauten DASt 011 - Hochfeste schweißgeeignete Feinkornbaustähle mit Mindeststreckgrenzenwerten von 460 und 690 N/mm² - Anwendung für Stahlbauten DASt 014 - Empfehlungen zum Vermeiden von Terrassenbrüchen in geschweißten Konstruktionen aus Baustahl DASt 015 - Träger mit schlanken Stegen DASt 016 - Bemessung und konstruktive Gestaltung von Tragwerken aus dünnwandigen kaltgeformten Bauteilen DASt 019 - Brandsicherheit von Stahl- und Verbundbauteilen in Büro- und Verwaltungsgebäuden Schriften des Industrieverbandes für Bausysteme im Stahlleichtbau IFBS: IFBS 1.01 - Stahltrapezprofiltafeln als tragende Konstruktion für einschalige Flachdächer IFBS 1.02 - Richtlinie für die Planung und Ausführung einschalig ungedämmter Stahltrapezprofildä cher - Dachdeckung - IFBS 1.03 - Richtlinie für die Planung und Ausführung zweischaliger wärmegedämmter nicht belüfteter Me talldächer IFBS 1.04 - Empfehlungen zur Anwendung und Auswahl von Korrosionsschutzsystemen für Bauelemente aus Stahlblech IFBS 1.05 - Grundlagen - Leitfaden zur Beurteilung von Abweichungen bei Bauelementen aus Stahlblech IFBS 8.01 - Richtlinie für die Montage von Stahlprofiltafeln für Dach, Wand- und Deckenkonstruktionen Güteschutz: RAL-GZ 606 - Stahlhochbau - Gütesicherung Werden nicht rostende Stähle ausgeschrieben, so müssen diese grundsätzlich in DIN EN 10088-1 - Nicht rostende Stähle; Ver zeichnis der nichtrostenden Stähle - enthalten sein. 2.2 Stoffe, Bauteile Ist Feuerverzinken ausgeschrieben, sind dafür besonders geeignete Stahlwerkstoffe zu liefern und eine verzinkungsgerechte Konstruktion anzubieten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei brandschutztechnischen Forderungen die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen. Bei vorgesehenen Brandschutzbeschichtungen ist die Grundierung auf das vorgesehene System abzustimmen. 2.3 Ausführung 2.3.1 Allgemeines Verzinkte Bauteile sind so zu lagern, dass sie vor stehender Nässe weitgehend geschützt sind. Ein Abdecken mit Folie ist zu vermeiden. Alle Stahlteile, die nach dem Einbauen nicht mehr zugänglich sind, müssen vorher einen entsprechenden Korrosionsschutz erhalten. Bei dem Zusammenbau unterschiedlicher Metalle muss sichergestellt sein, dass keine Kontaktkorrosion auftritt. Alle notwendigen Schmiede-, Bohr- und Schweißarbeiten sind grundsätzlich vor dem Verzinken auszuführen. Die Gewinde verzinkter Gewindebolzen sind bei der Montage nicht nachzuschneiden, sondern anzuschmelzen. Analog ist bei durch die Ver zinkung unbeweglich gewordenen Bändern und anderen beweglichen Teilen zu verfahren. Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Feuerverzinkte Teile sind nicht zu fetten, sondern anderweitig (z.B. im Chromsäurebad) zu passivieren. Fehlstellen und Beschädigungen, auch ggf. durch Schweißen, sind auf der Baustelle nach Möglichkeit mit Spritzverzinkung zu beseitigen, anderenfalls ist Zinkstaubbeschichtung mit 94 - 96 % Zinkstaubanteil zulässig. Schweißschlacken und Rauch niederschläge sind vorher zu beseitigen. Zinknasen dürfen nicht abgeschlagen oder abgeschnitten werden. Ein manuelles Bearbeiten oder Abschmelzen ist zulässig und ggf. notwendig. Ist Schweißen nur auf zinkfreiem Untergrund zulässig, sind die Flanken auf einer Breite von mindestens 10 mm vollständig von Zink zu befreien. Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht lösbare Verbindung ist dem Auftragnehmer freigestellt, sofern sich nicht aus Plänen, Beschreibungen, Werkzeichnungen oder Normen etwas anderes ergibt. Für Anschlüsse, Montagestöße und Schweißnähte hat der Auftragnehmer selbst den Nachweis zu führen. Dehnungs- und Montagestöße sind in ausreichender Zahl einzuplanen. Sie sind so zu gestalten, dass eine geräuschlose und ungehinderte Bewegung der Elemente untereinander und gegen den Baukörper gewährleistet ist. Der Auftragnehmer hat nach der Auftragserteilung die erforderlichen Schweißnachweise zu erbringen. Zur Verankerung der Stahlkonstruktion in dafür vorgesehene Bauelemente sind nur Dübel mit bauaufsichtlicher Zulassung zu verwenden. Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen. Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein. Die örtlichen Vorschriften über die Schrottverwertung sind zu erfragen und einzuhalten. Strahlmittelrückstände sind auch aus dem umliegenden Verkehrsraum, Poren, Fugen u. dgl. sowie von den Gerüstböden zu entfernen. 2.3.2 Trapezblechprofile Für Dachausbildungen aus Trapezblechprofilen ist zu beachten: - Für die Lagerung sind die Herstellervorschriften streng einzuhalten. Das gilt besonders für die Auflager und den Schutz der Beschichtungen. - Falls aus der Ausschreibung oder den Plänen nicht ersichtlich, ist mit dem Auftraggeber abzusprechen, -- welcher Oberflächenschutz angeboten wird und auf welcher Seite. -- welche Seite der Profile wasserführend ist. - Die Kranentladung darf nur mit Kantenschutzwinkeln und Gurten erfolgen. - Einschnitte sind gemäß Herstellervorschrift nachzukonservieren. - Paletten sind gleichmäßig verteilt auf der Dachfläche zu lagern. Diagonal- und Windverbände sind vorher zu montieren. 2.3.3 Stahlleichtbau Der Auftragnehmer hat die Lager- und Montagevorschriften des Herstellers auf Verlangen vorzulegen. Besteht konstruktiv bedingt die Möglichkeit, dass Kondenswasser in abgekanteten Teilen entstehen kann, so ist eine ständige Entwässerung zu garantieren. Bei geschweißten Profilen sind nicht durchgehende Schweißnähte bzw. Punktschweißungen zu versiegeln. Der Nachweis der Korrosionsschutzklasse ist vom Auftragnehmer zu erbringen. Für Nachkonservierungen von Montageschäden, Schnitten, Lochleibungen und dergleichen ist vom Hersteller der Konstruktion ausdrücklich zugelassenes Material zu verwenden bzw. dem Auftraggeber zu übergeben. Verbindungselemente (einschließlich Befestigungsmittel) müssen einen Zulassungsbescheid besitzen oder genormt sein. Sofern aus den Ausschreibungsunterlagen nicht erkennbar, ist vor Lieferung zu erfragen, welche Seite von Profilen oder Blechen eine zusätzliche Beschichtung erhalten soll. 2.4 Preisinhalte Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18335 gelten als Nebenleistung: - Auf- und Abbau sowie An- und Abtransport der Gerüste, falls nicht gesondert ausgeschrieben oder vom Auftraggeber be reitgestellt. - Befestigungs- und Verbindungsmittel für großformatige Dachdeckungen und Wandbekleidungen, wie Klipps, Klemmprofile, Dichtungsstreifen, Formfüller, Schließbleche, Distanzhilfen, Haltebügel, Stoßbleche, Schließleisten, Übergangsbleche. - Das Nachverzinken oder Nachbeschichten von Schnittstellen und Anschlüssen auf der Baustelle.
2 ZTV - Zusätzlich technische Vertragsbedingungen -
01 Außengeländer
01
Außengeländer
01.__. 1 Balkonrand aus Stahlblech Balkonrand aus Stahl, feuerverzinkt, zur Aufnahme des Balkonaufbaus und zur Befestigung des Balkongeländers, als komplett fertige Leistung einschl. Lieferung und Montage, an Balkonkonstruktion befestigt, Verschraubungen aus Edelstahl V2A, einschl. aller Bohrungen, Klein- und Befestigungsteile, Eckausbildungen und Stöße, Ausführung wie folgt: umlaufendes Stahlblech, gerade, Dicke 10 mm, h = 240 mm Befestigungslaschen 50x50x15 mm mit 2 Bohrungen für Schrauben zur innenseitigen Verschraubung an der Stahlkonstruktion, Achsabstand und Befestigung Laschen: nach statischer Erfordernis Flachstahllaschen 50 * 150 * 10 mm mit 2 Langlochbohrungen zur außenseitigen Befestigung der Geländerpfosten, Achsabstand nach statischer Erfordernis; 2 Eckausbildungen Material: Stahl, feuerverzinkt nach EN 10027-1: S 235 JR nach EN 10027-2: 1.0037 Untergrund: Stahlbalkon aus HEA bzw. HEB Trägern Ausführung gemäß Detail:
01.__. 1
Balkonrand aus Stahlblech
13.00
m
01.__. 2 Zulage für Pulverbeschichtung Alle sichtbaren Profiloberflächen der vorstehenden Position (Balkonrand) sind gemäß RAL-Farbkarte und Wahl des Auftraggebers mit einer Einbrennlackierung als Pulverbeschichtung zu beschichten.
01.__. 2
Zulage für Pulverbeschichtung
13.00
m
01.__. 3 Balkongeländer Stahl, verzinkt, Höhe 92 cm Balkongeländer aus Stahl, feuerverzinkt, als komplett fertige Leistung einschl. Lieferung und Montage, Befestigung an den Laschen des Balkonrandes aus Stahl, Verschraubungen aus Edelstahl V2A, einschl. aller Bohrungen, Klein- und Befestigungsteile, Eckausbildungen und Stöße, Ausführung wie folgt: Pfosten aus Flachstahl, 40x8 mm, h = ca. 1140 mm, am Fusspunkt seitlich zweifach verschraubt M12-8.8 an den Laschen des Stahl- Balkonrandes, Achsabstand der Pfosten gem. statischer Erfordernis; Obergurt und Untergurt, gradlinig, aus Flachstahl 40x12 mm, bündig mit Pfosten verschweißt, Abstand zwischen Untergurt und Obergurt 900 mm; Abstand zur Fassade ca. 50 mm Seitengurt, gradlinig, aus Flachstahl 40x8 mm, bündig mit Ober- und Untergurt verschweißt, Füllung zwischen Ober- und Untergurt aus senkrechtem Flachstahl 40x8 mm, Achsabstand gleichmäßig < 125 mm; Geländerhöhe von OKFF bis OK Geländer mind. 920 mm. Material: Stahl, feuerverzinkt nach EN 10027-1: S 235 JR nach EN 10027-2: 1.0037
01.__. 3
Balkongeländer Stahl, verzinkt, Höhe 92 cm
13.00
m
01.__. 4 Zulage für Pulverbeschichtung Alle sichtbaren Profiloberflächen der vorstehenden Position (Balkongeländer) sind gemäß RAL-Farbkarte und Wahl des Auftraggebers mit einer Einbrennlackierung als Pulverbeschichtung zu beschichten.
01.__. 4
Zulage für Pulverbeschichtung
13.00
m
02 Stahlbalkon
02
Stahlbalkon
02.__. 1 Balkon Unterkonstruktion Balkonunterkonstruktion liefern und montieren, bestehend aus: - 2 x Stützen aus HEA 100, h ca. 2.180 mm, inkl. Fußplatten ca. 200 x 200 x 15 mm mit vier Bohrungen, zur Befestigung auf den bauseitigen Fundamenten, - 2 x Längsträger aus HEB 140, l ca. 3.950 mm und 4.000 mm, Auflager auf Stütze sowie in Auflagertasche, inkl. Befestigung und Verbindung, als Auflager für die Treppe und die Querträger - 5 x Querträger aus HEA 100, l je ca. 4.000 mm, auf Längsträger aufliegend zur Aufnahme des Balkonbelages, Balkonrandes und Geländers Herstellen der Konstruktion als komplett fertige Leistung, inkl. Lieferung und Montage sowie aller Befestigungsteile, Ausführung gem. statischen Angaben, Höhenausgleich nach Erfordernis ist einzukalkulieren
02.__. 1
Balkon Unterkonstruktion
1.00
psch
02.__. 2 Zulage für Pulverbeschichtung Alle sichtbaren Profiloberflächen der vorstehenden Position (Stahlkonstruktion) sind gemäß RAL-Farbkarte und Wahl des Auftraggebers mit einer Einbrennlackierung als Pulverbeschichtung zu beschichten.
02.__. 2
Zulage für Pulverbeschichtung
O
1.00
psch
02.__. 3 Stahl-Außentreppe Stahlaußentreppe, gerade, Laufbreite ca. 900 mm, Gesamthöhe ca. 2520 mm, 12 Stufen, Auftritt 280 mm mit 20 mm Unterschneidung, Stufen aus Gitterrost, MW 30/10 mm, Treppenwange aus U200 Stahlträgern, Austrittspodest ca. 1050 x 1050 mm aus Gitterrost und U200 Trägern, Treppengeländer in separater Position, alle Stahlteile feuerverzinkt, herstellen und montieren, gem. Statik U-Profile mit Flachstahllaschen 50 * 150 * 10 mm mit 2 Langlochbohrungen zur außenseitigen Befestigung der Geländerpfosten (Treppen- und Podestbereich), Achsabstand nach statischer Erfordernis Die Leistung versteht sich als fix und fertige Leistung incl. aller erforderlichen Befestigungs- und Verbindungsmittel, Transport und Montage
02.__. 3
Stahl-Außentreppe
1.00
psch
02.__. 4 Zulage für Pulverbeschichtung Die Treppenwangen sind gemäß RAL-Farbkarte und Wahl des Auftraggebers mit einer Einbrennlackierung als Pulverbeschichtung zu beschichten.
02.__. 4
Zulage für Pulverbeschichtung
9.00
m
02.__. 5 Treppengeländer Stahl, verzinkt Treppengeländer aus Stahl, feuerverzinkt, als komplett fertige Leistung einschl. Lieferung und Montage, an der Stahltreppe befestigt, Verschraubungen aus Edelstahl V2A, einschl. aller Bohrungen, Klein- und Befestigungsteile, Eckausbildungen und Stöße, Ausführung wie folgt: Pfosten aus Flachstahl, 40x8 mm, h = ca. 1250 mm, am Fusspunkt seitlich zweifach verschraubt M12-8.8 an den Laschen der Stahltreppe, Achsabstand der Pfosten gem. statischer Erfordernis; Ober- und Untergurt geradlinig, aus Flachstahl 40 x 12 mm mm, bündig mit Pfosten verschweißt, Abstand ca. 860 mm, Obergurt dient als Handlauf Seitengurt, gradlinig, aus Flachstahl 40 x 8 mm, bündig mit Ober- und Untergurt verschweißt, Füllung zwischen Ober- und Untergurt aus senkrechtem Flachstahl 40 x 8 mm, h = ca. 920 mm, Achsabstand gleichmäßig < 120 mm Geländerhöhe von OKFF bis OK Treppe mind. 920 mm. Material: Stahl, feuerverzinkt nach EN 10027-1: S 235 JR nach EN 10027-2: 1.0037
02.__. 5
Treppengeländer Stahl, verzinkt
9.00
m
02.__. 6 Zulage für Pulverbeschichtung Alle sichtbaren Profiloberflächen der vorstehenden Position (Treppengeländer) sind gemäß RAL-Farbkarte und Wahl des Auftraggebers mit einer Einbrennlackierung als Pulverbeschichtung zu beschichten.
02.__. 6
Zulage für Pulverbeschichtung
9.00
m
02.__. 7 Balkonbelag inkl. Unterkonstruktion Balkonbelag inkl. Unterkonstruktion aus Hartholz herstellen, in komplett fertiger Leistung, gem. Statik Unterkonstruktion aus Hartholz D30, 4,5/7cm im Abstand von 45cm auf Unterkonstruktion verlegen und befestigen Dielen D30 d=2,5cm auf der Unterkonstruktion verlegen und befestigen Holzart: Bankirai
02.__. 7
Balkonbelag inkl. Unterkonstruktion
15.00
03 Sonstiges
03
Sonstiges
03.__. 1 Stundensatz Facharbeiter, Schlosserarb. Für Arbeiten die nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Nur nach Anweisung durch die Bauleitung Facharbeiter
03.__. 1
Stundensatz Facharbeiter, Schlosserarb.
3.00
h
03.__. 2 Stundensatz Helfer, Schlosserarbeiten ür Arbeiten die nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Nur nach Anweisung durch die Bauleitung Helfer
03.__. 2
Stundensatz Helfer, Schlosserarbeiten
3.00
h

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