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1. Anlagen der Verträge wie Ausschreibung:
Die Bietererklärung
Die Projektbeschreibung
Die zusätzliche Vertragsbedingungen
Die zusätzlich technische Vertragsbestimmungen
Die Leistungsbeschreibung
Die Ausführungsplanung
Unserem Angebot liegen die oben, unter Punkt 1
aufgeführten Anlagen / Bedingungen zugrunde und wurden
bei der Kalkulation
berücksichtigt.
Ich / Wir bieten die Ausführung der beschriebenen
Leistung zu den von mir / uns eingesetzten Preisen an.
An mein / unser Angebot
halten wir uns bis acht Kalenderwochen nach Ablauf
der Zuschlagfrist gebunden.
2. Über die örtlichen Verhältnisse der Baustelle habe
ich / wir uns unterrichtet, und bei der Kalkulation
berücksichtigt.
Ich / Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft:
seit: . . . . . . . . . . . . . .
unter der Nummer: . . . . . . . . . . . . . .
3. Ich / Wir werden die Leistung im eigenen Betrieb
ausführen:
Ja Nein
4. Ich / Wir werden die in der beigefügten Liste
aufgeführten Leistungen an Nachunternehmer übertragen.
5. Ich / Wir erklären, dass ich / wir meinen / unseren
Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben,
sowie der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin /
sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen für
die Ausführung der
angebotenen Leistungen erfülle(n). Bei
Auftragerteilung reiche ich unaufgefordert ein:
- Freistellungsbescheinigung
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes,
der Krankenkasse, der Bau BG
- Bestätigungen der Haftpflichtversicherung
- Arbeits- und Gesundheitsschutz: Nachweis des
Ersthelfers, Bescheinigung über
Mitarbeiterunterweisung sind auf der Baustelle
zum Nachweis vorzuhalten
- Sozialversicherungsnummern und
Personalausweisnummern der am Bau tätigen Mitarbeiter
sind auf der Baustelle zum Nachweis
vorzuhalten
6. Zulässige Verwendung von Unterlagen:
Der Bieter ist nur berechtigt, die
Ausschreibungsunterlagen, gleich in welcher Form, für
Zwecke der Erstellung seines Angebotes zu
verwenden. Darüber hinaus sind die
Ausschreibungsunterlagen vertraulich zu behandeln. Das
Vorstehende gilt für Teile der
Ausschreibungsunterlagen oder Auszüge hieraus
entsprechend. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die
Ausschreibungsunterlagen, Teile
bzw. Auszüge hiervon auch von den von ihm angefragten
Nachunternehmern vertraulich zu behandeln sind. Soweit
ein Bieter zur
Erstellung seines Angebotes seinerseits ein
Nachbieterverfahren dergestalt durchführt, dass er die
Ausschreibungsunterlagen einer
Vielzahl von Nachunternehmern zur Verfügung stellt,
gleich welchen Mediums der Bieter sich bedient,
insbesondere also auch
Internetauktionsplattformen, hat der Bieter
sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten des
Angebotsempfängers (Bauherrn) iSd §
5 BDSG unkenntlich sind. Eine angebotsunabhängige
Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen ist untersagt.
Verstößt der Bieter gegen
die vorstehenden Verpflichtungen wird er vom
Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. Die
Geltendmachung weiterer Ansprüche gegen
den Bieter bleibt in diesen Fällen vorbehalten.
7. Ich / Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich
falsche Erklärung im Angebot meinen / unseren
Ausschluss von weiteren
Auftragserteilungen zur Folge haben kann.
Ort: . . . . . . . . . . . . Datum: . . . . .
. . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
1. Anlagen der Verträge wie Ausschreibung:
Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung
gemäß DIN 18299
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen,
Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt
sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung.
Lage:
Die Anschrift des Einfamilienhauses lautet
Servatiusweg 7 in 53332 Bornheim.
0.1.2 Art und Lage der baulichen Anlagen, z.B. auch
Anzahl und Höhe der Geschosse.
Es handelt sich um ein bestehendes, freistehendes
Gebäude.
Das Gebäude ist vollständig unterkellert und besteht
aus einem Erd-, einem Ober- und einem Dachgeschoss.
Das Haus
hat ein Walmdach und die Fassade ist verputzt. Die
Fenster werden erneuert und im Erdgeschoss wird eine
Brüstung
entfernt und eine neue Terrassenanlage errichtet. Das
Dach erhält eine neue Zinkeindeckung.
Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung
ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen
Bei der Ausführung von Bauleistungen des Projektes
gilt die VOB in aktuell gültiger Fassung Teil B und C
mit in diesen zusätzlichen
Vertragsbedingungen (ZVB) festgelegten Änderungen und
Ergänzungen. Die §§ ohne weiteren Angaben beziehen
sich auf die VOB/B.
Zu § 1 Art und Umfang der Leistung
1. Der Wortlaut des vom Architekturbüro NEUNWERK
Architekten verfassten Leistungsverzeichnisses ist
allein verbindlich, auch wenn
der Auftragnehmer für sein Angebot selbst gefertigte
Abschriften oder Kurzfassungen verwendet hat.
Ist im Leistungsverzeichnis ein bestimmtes Fabrikat
mit dem Zusatz "oder gleichwertig" verwendet worden
und fehlt die für das
Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das im
Leistungsverzeichnis genannte als vereinbart.
2. Vertragsbestandteile werden:
- alle unter Punkt 1 Anlagen der Verträge wie
Ausschreibung der Bietererklärung erfassten Pläne,
Dokumente etc.
- ergänzende Unterlagen können bei beidseitigem
Einverständnis nachträglich in den Vertrag aufgenommen
werden. Heirzu zählen
u.a.weiterführende statische Unterlagen etc.
- bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile in
der oben aufgestellten Reihenfolge.
Zu § 2 Vergütung
Keine Änderungen oder Ergänzungen zur VOB.
Zu § 3 Ausführungsunterlagen
1. Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde
gelegt werden, die vom Architekturbüro NEUNWERK
Architekten als zur
Ausführung gekennzeichnet sind. Der AN erhält die
notwendigen Planunterlagen in Papierform zweifach, auf
Wunsch als pdf oder dwg
Datei per Mail.
5. Alle Unterlagen, die der Auftragnehmer zu
beschaffen hat, sind dem Architekturbüro NEUNWERK
Architekten unaufgefordert und
rechtzeitig zur Zustimmung vorzulegen. Die
Verantwortung und Haftung des Auftragnehmers für die
Richtigkeit und Vollständigkeit
seiner Unterlagen wird durch die Zustimmung nicht
eingeschränkt.
Zu § 4 Ausführung
4a) Baustelleneinrichtungspläne sind dem AG bzw.
seinem Vertreter auf Verlangen rechtzeitig vor
Ausführung der Leistung zur Prüfung
und Freigabe vorzulegen. Die Prüfzeit beträgt 10
Arbeitstage.
4b) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind die
Kosten für die Inanspruchnahme privaten und
öffentlichen Grundes mit den
Vertragspreisen abgegolten. Das gleiche gilt für
Wasser- und Energieanschlüsse.
Der Auftragnehmer beteiligt sich mit einem
prozentualen Anteil seiner Nettorechnungssumme an den
Kosten der Beistellungen durch
den Auftraggeber. Diese werden als "Abzüge Netto"
definiert und setzen sich wie folgt zusammen:
-Bauleistungsversicherung: 0,4%
-Bauwasser: 0,4%
-Baustrom: 0,4%
-Sanitärunterhaltung: 0,1%
Die Gesamt Abzüge netto betragen somit 1,3%.
Die Benutzung von allen zur Verfügung gestellten
Einrichtungen und Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr
des Auftragnehmers.
Zu § 5 Ausführungsfristen
als Vertragsfristen gelten die schriftlich fixierten
Termine auf Seite 1 und 3 des Vertrages. Der AN
verpflichtet sich zur Lieferung eines
Ablaufplans für das Gewerk. Zwischentermine auf
Grundlage dieses Ablaufplans gelten als
Vertragsfristen. Grundlage des Ablaufplans
bildet der Bauzeitenplan des Architekten. Solange der
Ablaufplan des AN nicht vorliegt, gilt der
Bauzeitenplan als bindend. Änderungen
der Terminplanung sind mit Vorlauf von mind. 12 Tagen
zum Starttermin schriftlich vorzulegen und gelten nur
bei beidseitiger
Anerkenntnis als bindend.
Zu § 6 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung
1. Ansprüche aus Behinderung oder Unterbrechungen,
einschl. der Verlängerung von Ausführungsfristen, kann
der AN nur dann
geltend machen, wenn er diese dem Architekturbüro
NEUNWERK Architekten unverzüglich, schriftlich
anmeldet. Zugleich sind die für
die Festsetzung der Vergütung erforderlichen
Feststellungen mit der Bauleitung zu treffen.
Zu § 7 Verteilung der Gefahr
Ergänzung: Der AN hat eine
Betriebshaftpflichtversicherung mit angemessener
Deckungssumme abzuschließen.
Zu § 8 Kündigung durch den Auftraggeber
Keine Änderung oder Ergänzung zur VOB.
Zu § 9 Kündigung durch den Auftragnehmer
Keine Änderung oder Ergänzung zur VOB.
Zu § 10 Haftung der Vertragsparteien
Die Bewachung und Verwahrung der Baubuden,
Arbeitsgeräte, Arbeitskleider und dergleichen des
Auftragnehmers und seiner
Erfüllungsgehilfen - auch während der Arbeitsruhe -
ist Sache des Auftragnehmers. Eine Haftung des
Bauherren ist
ausgeschlossen, auch wenn sich die Gegenstände auf
seinem
Grundstück befinden.
Hat der Bauherr aufgrund gesetzlicher Vorschriften den
Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers Schadenersatz zu
leisten, so steht
ihm der Rückgriff gegen den Auftragnehmer zu, wenn der
Schaden durch Verschulden des Auftragnehmers oder
seiner
Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist.
Wird der Bauherr von einem Dritten wegen eines
Schadens in Anspruch genommen, der auf einer
Verletzung der dem
Auftragnehmer obliegenden Verpflichtung beruht, hat
der Auftragnehmer dem Bauherren vor diesen Ansprüchen
unverzüglich
freizustellen.
Zu § 11 Vertragsstrafe
Verzug mit der Fertigstellung ist vereinbart mit 2
Tausendstel der Nettoabrechnungssumme pro Werktag, die
Obergrenze der
Vertragsstrafe ist mit 5% der Nettoauftragssumme
begrenzt. Auf §11 VOB/B wird verwiesen. Die
Vertragsstraffe kann bis zur
Schlußzahlung vorbehalten werden. Als
Ausführungsfristen gelten die Angaben auf dem
Deckblatt des Vertrags.
Zu § 12 Abnahme
Es wird eine formelle Abnahme gem. §12 VOB/B
vereinbart; §12 Nr. 5 VOB/B wird ausgeschlossen. Die
Gefahrtragung richtet sich
ausschließlich nach §644 BGB.
Zu § 13 Mängelansprüche
Nr.4, (1) und (2), Für Mängelansprüche wird generell
eine Verjährungsfrist von 5 Jahren vereinbart, dies
gilt auch für vom Feuer
berührte Bauteile von Feuerungsanlagen.
Zu § 14 Abrechnung
Rechnungen sind als Original-Rechnungen in Papierform
einzureichen. Abweichungen hierzu bedürfen der
schriftlichen
Zustimmung des Auftraggebers
Die Beteiligung des Auftraggebers an der Ermittlung
des Leistungsumfangs gilt nicht als Anerkenntnis.
Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-,
Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen; die
Abschlagrechnungen
sind laufend zu nummerieren. Teilschlussrechnungen
sind nur bei Teilabnahmen zulässig.
Nachtragsleistungen sind unter Angabe des
Nachtragsauftrages in besonderen Abschnitten
auszuweisen.
Abschlag- und Schlussrechnungen und die notwendigen
Abrechnungsunterlagen sind in dreifacher Fertigung
einzureichen.
Zu § 15 Stundenlohnarbeiten
Die Anerkenntniswirkung gem. §15 Nr.3 Satz 5 wird
ausgeschlossen.
Über Stundenlohnarbeiten hat der Auftragnehmer
arbeitstäglich Stundenzettel einzureichen.
Der Auftragnehmer hat die Erstschrift der
bescheinigten Stundenzettel der Rechnung beizufügen.
Diese müssen das Datum, die
Bezeichnung der Baustelle, die Namen, die Berufs-,
Lohn- und Gehaltsgruppe der Arbeitskräfte, die
geleisteten Arbeitsstunden je
Arbeitskraft und die Art der Leistung enthalten.
Für angehängte Stundenlohnarbeiten sind gesonderte
Abschlagrechnungen aufzustellen, und in der
Nummernfolge der
Abschlagrechnungen einzuordnen.
Der Auftragnehmer ist auf Verlangen dem
Architekturbüro NEUNWERK Architekten verpflichtet, die
Lohnkosten anhand der
Lohnlisten nachzuweisen, soweit nicht
Stundenverrechnungssätze vereinbart wurden.
Zu § 16 Zahlung
Abschlagzahlungen werden mit einem abgerundeten Betrag
von höchstens 90 v.H. der Rechnungssumme gezahlt. Für
Stundenlohnarbeiten wird die Abschlagzahlung in voller
Höhe mit einem abgerundeten Betrag geleistet.
Schlussrechnungen werden nach mängelfreier
Schlussabnahme Höhe von 95 v.H. der freigegebenen
Rechnungssumme gezahlt, 5
v.H. dienen als Sicherheitsleistung für die volle Zeit
der Gewährleistung (siehe hierzu §17
Sicherheitsleistungen).
Abschlagzahlungen für Stoffe und Bauteile werden gegen
Sicherheit in Höhe von 70 v.H. ihres Wertes gewährt.
Als Wert gelten
bei Fremdbezug die Einkaufspreise, bei Entnahme aus
dem Lager des Auftragnehmers die
Wiederbeschaffungspreise und bei
Eigenfertigung die Herstellkosten. Mit dem Antrag hat
der Auftragnehmer Aufstellungen einzureichen, aus
denen Menge, Wert
und Zeitpunkt der Anlieferung oder Bereitstellung der
Stoffe und der Bauteile und bei bereitgestellten
Bauteilen der
Bereitstellungsort hervorgeht. Die Abschlagzahlungen
sind nach Einbau der Stoffe und Bauteile bei den
folgenden Zahlungen
Ihrem tatsächlichen Anteil entsprechend zu verrechnen.
Als Tag der Zahlung gilt
bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln der
Tag der Übergabe oder der Einlieferung,
Bei Bezahlung durch Zahlkarte oder Postanweisung der
Tag der Einlieferung,
Bei Überweisung oder Auszahlung von einem Konto des
Auftraggebers der Tag der Hingabe oder Absendung des
Auftrags an die
Post oder Geldanstalt.
Vom Auftragnehmer angebotenes Skonto wird von jedem
Rechnungsbetrag abgezogen, für den die geforderten
Zahlungsfristen
eingehalten werden. Die Fristen beginnen mit dem
Eingang der prüfbaren Original-Rechnung im Büro
NEUNWERK Architekten.
Der Auftraggeber kann das angebotene Skonto abziehen,
wenn
- die Abschlagrechnung innerhalb von 10 Bankentagen,
- die Schlussrechnung nach 20 Bankentagen beglichen
wird.
- Als Bankentag gilt Montag bis Freitag exklusive
Feiertage NRW.
Zu § 17 Sicherheitsleistung
Für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem
Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße
Ausführung der Leistung, die
Rückerstattung von Überzahlungen, einschl. Zinsen,
Schadenersatz und Gewährleistung hat der Auftragnehmer
eine Sicherheit in
Höhe von 5 v.H. der Abrechnungssumme einschl. der
Umsatzsteuer für die volle Zeit der Gewährleistung zu
leisten. Die
Sicherheitsleistung hat spätestens mit der Einreichung
der Schlussrechnung über die ausgeführte Leistung zu
erfolgen.
Die Sicherheitsleistung kann nach mängelfreier
Schlussabnahme und geprüfter und freigegebener
Schlussrechnung auf ein
Sperrkonto eingezahlt werden, oder durch eine
unbefristete und unbedingt selbstschuldnerische
Bürgschaft eines "in den
Europäischen Gemeinschaften" zugelassenen
Kreditinstituten geleistet werden.
Die Sicherheit für Abschlagzahlungen für Stoffe und
Bauteile hat der Auftragnehmer mit Stellung des
Antrags zu leisten.
Urkunden und Gewährleistungsbürgschaften werden auf
Verlangen zurückgegeben, wenn die Verjährungsfrist für
Gewährleistung
einschl. Schadenersatz abgelaufen und die bis dahin
erhobenen Ansprüche - auch auf Erstattung von
Überzahlung - erfüllt worden
sind. Durch die Rückgabe von Urkunden werden weitere
Ansprüche auf Erstattung von Überzahlung nicht berührt.
Urkunden über Abschlagzahlungsbürgschaften werden auf
Verlangen zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile,
für die
Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind.
Bedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Auftragnehmers gelten nur dann, wenn sie vom
Auftraggeber
ausdrücklich und schriftlich angenommen sind.
Vertragsänderungen
Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.
Zu § 18 Streitigkeiten
Gerichtsstand
Liegen die Vorraussetztungen für eine
Gerichtsvereinbarung nach § 38 Zivilprozessordnung
(ZPO) vor, ist der Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Bonn.
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern
Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich in der
deutschen Sprache abgefasste Vertragswortlaut
verbindlich. Erklärungen
und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für
die Regelungen der vertraglichen und
außervertraglichen Beziehungen
zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland.
ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen für die
2 ZTV - Zusätzlich technische Vertragsbedingungen -
Stahlbauarbeiten
2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie
die technische Ausführung aus ATV/DIN 18 335 -
Stahlbauarbeiten und
den folgenden technischen Regeln.
Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen:
DIN 18360 - Metallbauarbeiten
DIN 18364 - Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und
Aluminiumbauten
DIN 18451 - Gerüstbauarbeiten
Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen
gelten:
DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4131 - Antennentragwerke aus Stahl
DIN 4132 - Kranbahnen; Stahltragwerke; Grundsätze für
Berechnung, bauliche Durchbildung und Ausfüh
rung
DIN 4133 - Schornsteine aus Stahl
DIN 15018-2 - Krane; Stahltragwerke; Grundsätze für
die bauliche Durchbildung und Ausführung
DIN 50902 - Schichten für den Korrosionsschutz von
Metallen; Begriffe, Verfahren und Oberflächenvorbe
reitung
DIN EN 501 - Dachdeckungsprodukte aus Metallblech;
Festlegungen für vollflächig unterstützte Bedachungs
elemente aus Zinkblech
DIN EN 502 - Dachdeckungsprodukte aus Metallblech;
Festlegungen für vollflächig unterstützte Bedachungs
elemente aus nicht rostendem Stahlblech
DIN EN 504 - Dachdeckungsprodukte aus Metallblech;
Festlegungen für vollflächig unterstützte Bedachungs
elemente aus Kupferblech
DIN EN 505 - Dachdeckungsprodukte aus Metallblech;
Festlegungen für vollflächig unterstützte Bedachungs
elemente aus Stahlblech
DIN EN 506 - Dachdeckungsprodukte aus Metallblech;
Festlegungen für selbsttragende Bedachungsele
mente aus Kupfer- oder Zinkblech
DIN EN 507 - Dachdeckungsprodukte aus Metallblech;
Festlegungen für vollflächig unterstützte Bedachungs
elemente aus Aluminiumblech
DIN EN 508 - Dachdeckungsprodukte aus Metallblech;
Festlegungen für selbsttragende Bedachungsele
mente aus Stahlblech, Aluminiumblech oder nicht
rostendem Stahlblech
DIN EN 719 - Schweißaufsicht; Aufgaben und
Verantwortung
DIN EN 729-4 - Schweißtechnische
Qualitätsanforderungen - Schmelzschweißen metallischer
Werkstoffe -
Teil 4: Elementar-Qualitätsanforderungen
DIN EN 1090-1 - Konformitätsnachweisverfahren für
tragende Bauteile
DIN EN 1090-2 Technische Regeln für die Ausführung
von Stahltragwerken
DIN EN 10025-1 - Warmgewalzte Erzeugnisse aus
Baustählen - Teil 1: Allgemeine technische
Lieferbedingungen
DIN EN 10025-2 - Warmgewalzte Erzeugnisse aus
Baustählen - Teil 2: Technische Lieferbedingungen für
un
legierte Baustähle
DIN EN 10088-1 - Nichtrostende Stähle - Teil 1:
Verzeichnis der nichtrostenden Stähle
DIN EN 10088-2 - Nichtrostende Stähle - Teil 2:
Technische Lieferbedingungen für Blech und Band aus
korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung
DIN EN 10088-3 - Nichtrostende Stähle - Teil 3:
Technische Lieferbedingungen für Halbzeug, Stäbe,
Walzdraht,
gezogenen Draht, Profile und Blankstahlerzeugnisse aus
korrosionsbeständigen Stählen für all
gemeine Verwendung
DIN EN 10210 - Warmgefertigte Hohlprofile für den
Stahlbau aus unlegierten Baustählen und aus Feinkornbau
stählen
DIN EN ISO 1461 - Durch Feuerverzinken auf Stahl
aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken)
Anforderungen
und Prüfungen
DIN EN ISO 4042 - Verbindungselemente - Galvanische
Überzüge
DIN EN ISO 14713 - Schutz von Eisen- und
Stahlkonstruktionen vor Korrosion Zink- und
Aluminiumüberzüge
DIN EN ISO 15611 - Anforderung und Qualifizierung von
Schweißverfahren für metallische Werkstoffe -
Qualifizie
rung aufgrund von vorliegender schweißtechnischer
Erfahrung
sowie die Technischen Regeln:
Stahlbauatlas - Stahlbauatlas; Geschossbauten
Richtlinien des Deutschen Ausschusses für Stahlbau
DASt:
DASt 006 - Überschweißen von Fertigungsbeschichtungen
im Stahlbau
DASt 007 - Lieferung, Verarbeitung und Anwendung
wetterfester Baustähle
DASt 009 - Stahlsortenauswahl für geschweißte
Stahlbauten
DASt 011 - Hochfeste schweißgeeignete
Feinkornbaustähle mit Mindeststreckgrenzenwerten von
460 und
690 N/mm² - Anwendung für Stahlbauten
DASt 014 - Empfehlungen zum Vermeiden von
Terrassenbrüchen in geschweißten Konstruktionen aus
Baustahl
DASt 015 - Träger mit schlanken Stegen
DASt 016 - Bemessung und konstruktive Gestaltung von
Tragwerken aus dünnwandigen kaltgeformten
Bauteilen
DASt 019 - Brandsicherheit von Stahl- und
Verbundbauteilen in Büro- und Verwaltungsgebäuden
Schriften des Industrieverbandes für Bausysteme im
Stahlleichtbau IFBS:
IFBS 1.01 - Stahltrapezprofiltafeln als tragende
Konstruktion für einschalige Flachdächer
IFBS 1.02 - Richtlinie für die Planung und Ausführung
einschalig ungedämmter Stahltrapezprofildä
cher - Dachdeckung -
IFBS 1.03 - Richtlinie für die Planung und Ausführung
zweischaliger wärmegedämmter nicht belüfteter Me
talldächer
IFBS 1.04 - Empfehlungen zur Anwendung und Auswahl von
Korrosionsschutzsystemen für Bauelemente
aus Stahlblech
IFBS 1.05 - Grundlagen - Leitfaden zur Beurteilung von
Abweichungen bei Bauelementen aus Stahlblech
IFBS 8.01 - Richtlinie für die Montage von
Stahlprofiltafeln für Dach, Wand- und
Deckenkonstruktionen
Güteschutz:
RAL-GZ 606 - Stahlhochbau - Gütesicherung
Werden nicht rostende Stähle ausgeschrieben, so müssen
diese grundsätzlich in DIN EN 10088-1 - Nicht rostende
Stähle; Ver
zeichnis der nichtrostenden Stähle - enthalten sein.
2.2 Stoffe, Bauteile
Ist Feuerverzinken ausgeschrieben, sind dafür
besonders geeignete Stahlwerkstoffe zu liefern und
eine verzinkungsgerechte
Konstruktion anzubieten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei
brandschutztechnischen Forderungen die amtlichen
Nachweise (Prüfzeugnis oder
Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung) vorzulegen.
Bei vorgesehenen Brandschutzbeschichtungen ist die
Grundierung auf das vorgesehene System abzustimmen.
2.3 Ausführung
2.3.1 Allgemeines
Verzinkte Bauteile sind so zu lagern, dass sie vor
stehender Nässe weitgehend geschützt sind. Ein
Abdecken mit Folie ist zu
vermeiden.
Alle Stahlteile, die nach dem Einbauen nicht mehr
zugänglich sind, müssen vorher einen entsprechenden
Korrosionsschutz
erhalten.
Bei dem Zusammenbau unterschiedlicher Metalle muss
sichergestellt sein, dass keine Kontaktkorrosion
auftritt.
Alle notwendigen Schmiede-, Bohr- und Schweißarbeiten
sind grundsätzlich vor dem Verzinken auszuführen. Die
Gewinde
verzinkter Gewindebolzen sind bei der Montage nicht
nachzuschneiden, sondern anzuschmelzen. Analog ist bei
durch die Ver
zinkung unbeweglich gewordenen Bändern und anderen
beweglichen Teilen zu verfahren.
Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von
Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen
zu entfernen.
Feuerverzinkte Teile sind nicht zu fetten, sondern
anderweitig (z.B. im Chromsäurebad) zu passivieren.
Fehlstellen und Beschädigungen, auch ggf. durch
Schweißen, sind auf der Baustelle nach Möglichkeit mit
Spritzverzinkung zu
beseitigen, anderenfalls ist Zinkstaubbeschichtung mit
94 - 96 % Zinkstaubanteil zulässig. Schweißschlacken
und Rauch
niederschläge sind vorher zu beseitigen.
Zinknasen dürfen nicht abgeschlagen oder abgeschnitten
werden. Ein manuelles Bearbeiten oder Abschmelzen ist
zulässig
und ggf. notwendig.
Ist Schweißen nur auf zinkfreiem Untergrund zulässig,
sind die Flanken auf einer Breite von mindestens 10 mm
vollständig von
Zink zu befreien.
Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht
lösbare Verbindung ist dem Auftragnehmer freigestellt,
sofern sich nicht
aus Plänen, Beschreibungen, Werkzeichnungen oder
Normen etwas anderes ergibt.
Für Anschlüsse, Montagestöße und Schweißnähte hat der
Auftragnehmer selbst den Nachweis zu führen.
Dehnungs- und Montagestöße sind in ausreichender Zahl
einzuplanen. Sie sind so zu gestalten, dass eine
geräuschlose und
ungehinderte Bewegung der Elemente untereinander und
gegen den Baukörper gewährleistet ist.
Der Auftragnehmer hat nach der Auftragserteilung die
erforderlichen Schweißnachweise zu erbringen.
Zur Verankerung der Stahlkonstruktion in dafür
vorgesehene Bauelemente sind nur Dübel mit
bauaufsichtlicher Zulassung zu
verwenden.
Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren
und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen
für andere
Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der
Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der
Bauleitung abzustimmen.
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen,
Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist
untersagt. Bei
Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher,
tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Die örtlichen Vorschriften über die Schrottverwertung
sind zu erfragen und einzuhalten.
Strahlmittelrückstände sind auch aus dem umliegenden
Verkehrsraum, Poren, Fugen u. dgl. sowie von den
Gerüstböden zu
entfernen.
2.3.2 Trapezblechprofile
Für Dachausbildungen aus Trapezblechprofilen ist zu
beachten:
- Für die Lagerung sind die Herstellervorschriften
streng einzuhalten. Das gilt besonders für die
Auflager und den Schutz der
Beschichtungen.
- Falls aus der Ausschreibung oder den Plänen nicht
ersichtlich, ist mit dem Auftraggeber abzusprechen,
-- welcher Oberflächenschutz angeboten wird und auf
welcher Seite.
-- welche Seite der Profile wasserführend ist.
- Die Kranentladung darf nur mit Kantenschutzwinkeln
und Gurten erfolgen.
- Einschnitte sind gemäß Herstellervorschrift
nachzukonservieren.
- Paletten sind gleichmäßig verteilt auf der
Dachfläche zu lagern. Diagonal- und Windverbände sind
vorher zu montieren.
2.3.3 Stahlleichtbau
Der Auftragnehmer hat die Lager- und
Montagevorschriften des Herstellers auf Verlangen
vorzulegen. Besteht konstruktiv
bedingt die Möglichkeit, dass Kondenswasser in
abgekanteten Teilen entstehen kann, so ist eine
ständige Entwässerung zu
garantieren.
Bei geschweißten Profilen sind nicht durchgehende
Schweißnähte bzw. Punktschweißungen zu versiegeln.
Der Nachweis der Korrosionsschutzklasse ist vom
Auftragnehmer zu erbringen.
Für Nachkonservierungen von Montageschäden, Schnitten,
Lochleibungen und dergleichen ist vom Hersteller der
Konstruktion
ausdrücklich zugelassenes Material zu verwenden bzw.
dem Auftraggeber zu übergeben. Verbindungselemente
(einschließlich Befestigungsmittel) müssen einen
Zulassungsbescheid besitzen oder genormt sein.
Sofern aus den Ausschreibungsunterlagen nicht
erkennbar, ist vor Lieferung zu erfragen, welche Seite
von Profilen oder
Blechen eine zusätzliche Beschichtung erhalten soll.
2.4 Preisinhalte
Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18335 gelten als
Nebenleistung:
- Auf- und Abbau sowie An- und Abtransport der
Gerüste, falls nicht gesondert ausgeschrieben oder vom
Auftraggeber be
reitgestellt.
- Befestigungs- und Verbindungsmittel für
großformatige Dachdeckungen und Wandbekleidungen, wie
Klipps, Klemmprofile,
Dichtungsstreifen, Formfüller, Schließbleche,
Distanzhilfen, Haltebügel, Stoßbleche, Schließleisten,
Übergangsbleche.
- Das Nachverzinken oder Nachbeschichten von
Schnittstellen und Anschlüssen auf der Baustelle.
2 ZTV - Zusätzlich technische Vertragsbedingungen -
01 Außengeländer
01
Außengeländer
01.__. 1 Balkonrand aus Stahlblech Balkonrand aus Stahl, feuerverzinkt, zur Aufnahme des
Balkonaufbaus und zur Befestigung des Balkongeländers,
als
komplett fertige Leistung einschl. Lieferung und
Montage, an
Balkonkonstruktion befestigt, Verschraubungen aus
Edelstahl
V2A, einschl. aller Bohrungen, Klein- und
Befestigungsteile,
Eckausbildungen und Stöße, Ausführung wie folgt:
umlaufendes Stahlblech, gerade, Dicke 10 mm, h = 240
mm
Befestigungslaschen 50x50x15 mm mit 2 Bohrungen für
Schrauben zur innenseitigen Verschraubung an der
Stahlkonstruktion, Achsabstand und Befestigung Laschen:
nach statischer Erfordernis
Flachstahllaschen 50 * 150 * 10 mm mit 2
Langlochbohrungen zur außenseitigen Befestigung der
Geländerpfosten, Achsabstand nach statischer
Erfordernis;
2 Eckausbildungen
Material: Stahl, feuerverzinkt
nach EN 10027-1: S 235 JR
nach EN 10027-2: 1.0037
Untergrund: Stahlbalkon aus HEA bzw. HEB Trägern
Ausführung gemäß Detail:
01.__. 1
Balkonrand aus Stahlblech
13.00
m
01.__. 2 Zulage für Pulverbeschichtung Alle sichtbaren Profiloberflächen der vorstehenden
Position
(Balkonrand) sind gemäß RAL-Farbkarte und Wahl des
Auftraggebers mit einer Einbrennlackierung als
Pulverbeschichtung zu beschichten.
01.__. 2
Zulage für Pulverbeschichtung
13.00
m
01.__. 3 Balkongeländer Stahl, verzinkt, Höhe 92 cm Balkongeländer aus Stahl, feuerverzinkt, als komplett
fertige
Leistung einschl. Lieferung und Montage, Befestigung
an den
Laschen des Balkonrandes aus Stahl, Verschraubungen aus
Edelstahl V2A, einschl. aller Bohrungen, Klein- und
Befestigungsteile, Eckausbildungen und Stöße,
Ausführung wie
folgt:
Pfosten aus Flachstahl, 40x8 mm, h = ca. 1140 mm, am
Fusspunkt seitlich zweifach verschraubt M12-8.8 an den
Laschen des Stahl- Balkonrandes, Achsabstand der
Pfosten gem. statischer Erfordernis;
Obergurt und Untergurt, gradlinig, aus Flachstahl 40x12
mm, bündig mit Pfosten verschweißt, Abstand zwischen
Untergurt und Obergurt 900 mm; Abstand zur Fassade ca.
50 mm
Seitengurt, gradlinig, aus Flachstahl 40x8 mm, bündig
mit
Ober- und Untergurt verschweißt,
Füllung zwischen Ober- und Untergurt aus senkrechtem
Flachstahl 40x8 mm, Achsabstand gleichmäßig < 125 mm;
Geländerhöhe von OKFF bis OK Geländer mind. 920 mm.
Material: Stahl, feuerverzinkt
nach EN 10027-1: S 235 JR
nach EN 10027-2: 1.0037
01.__. 3
Balkongeländer Stahl, verzinkt, Höhe 92 cm
13.00
m
01.__. 4 Zulage für Pulverbeschichtung Alle sichtbaren Profiloberflächen der vorstehenden
Position
(Balkongeländer) sind gemäß RAL-Farbkarte und Wahl des
Auftraggebers mit einer Einbrennlackierung als
Pulverbeschichtung zu beschichten.
01.__. 4
Zulage für Pulverbeschichtung
13.00
m
02 Stahlbalkon
02
Stahlbalkon
02.__. 1 Balkon Unterkonstruktion Balkonunterkonstruktion liefern und montieren,
bestehend aus:
- 2 x Stützen aus HEA 100, h ca. 2.180 mm, inkl.
Fußplatten ca.
200 x 200 x 15 mm mit vier Bohrungen, zur Befestigung
auf den
bauseitigen Fundamenten,
- 2 x Längsträger aus HEB 140, l ca. 3.950 mm und
4.000 mm,
Auflager auf Stütze sowie in Auflagertasche, inkl.
Befestigung
und Verbindung, als Auflager für die Treppe und die
Querträger
- 5 x Querträger aus HEA 100, l je ca. 4.000 mm, auf
Längsträger aufliegend zur Aufnahme des Balkonbelages,
Balkonrandes und Geländers
Herstellen der Konstruktion als komplett fertige
Leistung, inkl.
Lieferung und Montage sowie aller Befestigungsteile,
Ausführung gem. statischen Angaben, Höhenausgleich nach
Erfordernis ist einzukalkulieren
02.__. 1
Balkon Unterkonstruktion
1.00
psch
02.__. 2 Zulage für Pulverbeschichtung Alle sichtbaren Profiloberflächen der vorstehenden
Position
(Stahlkonstruktion) sind gemäß RAL-Farbkarte und Wahl
des
Auftraggebers mit einer Einbrennlackierung als
Pulverbeschichtung zu beschichten.
02.__. 2
Zulage für Pulverbeschichtung
O
1.00
psch
02.__. 3 Stahl-Außentreppe Stahlaußentreppe, gerade, Laufbreite ca. 900 mm,
Gesamthöhe ca. 2520 mm, 12 Stufen, Auftritt 280 mm mit
20 mm Unterschneidung, Stufen aus Gitterrost, MW 30/10
mm,
Treppenwange aus U200 Stahlträgern, Austrittspodest
ca. 1050
x 1050 mm aus Gitterrost und U200 Trägern,
Treppengeländer
in separater Position, alle Stahlteile feuerverzinkt,
herstellen und
montieren, gem. Statik
U-Profile mit Flachstahllaschen 50 * 150 * 10 mm mit 2
Langlochbohrungen zur außenseitigen Befestigung der
Geländerpfosten (Treppen- und Podestbereich),
Achsabstand
nach statischer Erfordernis
Die Leistung versteht sich als fix und fertige
Leistung incl. aller
erforderlichen Befestigungs- und Verbindungsmittel,
Transport
und Montage
02.__. 3
Stahl-Außentreppe
1.00
psch
02.__. 4 Zulage für Pulverbeschichtung Die Treppenwangen sind gemäß RAL-Farbkarte und Wahl des
Auftraggebers mit einer Einbrennlackierung als
Pulverbeschichtung zu beschichten.
02.__. 4
Zulage für Pulverbeschichtung
9.00
m
02.__. 5 Treppengeländer Stahl, verzinkt Treppengeländer aus Stahl, feuerverzinkt, als komplett
fertige
Leistung einschl. Lieferung und Montage, an der
Stahltreppe
befestigt, Verschraubungen aus Edelstahl V2A, einschl.
aller
Bohrungen, Klein- und Befestigungsteile,
Eckausbildungen und
Stöße, Ausführung wie folgt:
Pfosten aus Flachstahl, 40x8 mm, h = ca. 1250 mm, am
Fusspunkt seitlich zweifach verschraubt M12-8.8 an den
Laschen der Stahltreppe, Achsabstand der Pfosten gem.
statischer Erfordernis;
Ober- und Untergurt geradlinig, aus Flachstahl 40 x 12
mm
mm, bündig mit Pfosten verschweißt, Abstand ca. 860 mm,
Obergurt dient als Handlauf
Seitengurt, gradlinig, aus Flachstahl 40 x 8 mm,
bündig mit
Ober- und Untergurt verschweißt,
Füllung zwischen Ober- und Untergurt aus senkrechtem
Flachstahl 40 x 8 mm, h = ca. 920 mm, Achsabstand
gleichmäßig < 120 mm
Geländerhöhe von OKFF bis OK Treppe mind. 920 mm.
Material: Stahl, feuerverzinkt
nach EN 10027-1: S 235 JR
nach EN 10027-2: 1.0037
02.__. 5
Treppengeländer Stahl, verzinkt
9.00
m
02.__. 6 Zulage für Pulverbeschichtung Alle sichtbaren Profiloberflächen der vorstehenden
Position
(Treppengeländer) sind gemäß RAL-Farbkarte und Wahl des
Auftraggebers mit einer Einbrennlackierung als
Pulverbeschichtung zu beschichten.
02.__. 6
Zulage für Pulverbeschichtung
9.00
m
02.__. 7 Balkonbelag inkl. Unterkonstruktion Balkonbelag inkl. Unterkonstruktion aus Hartholz
herstellen, in
komplett fertiger Leistung, gem. Statik
Unterkonstruktion aus Hartholz D30, 4,5/7cm im Abstand
von
45cm auf Unterkonstruktion verlegen und befestigen
Dielen D30 d=2,5cm auf der Unterkonstruktion verlegen
und
befestigen
Holzart: Bankirai
02.__. 7
Balkonbelag inkl. Unterkonstruktion
15.00
m²
03 Sonstiges
03
Sonstiges
03.__. 1 Stundensatz Facharbeiter, Schlosserarb. Für Arbeiten die nicht in den Positionen erfasst sind
und gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Nur nach Anweisung durch die Bauleitung
Facharbeiter
03.__. 1
Stundensatz Facharbeiter, Schlosserarb.
3.00
h
03.__. 2 Stundensatz Helfer, Schlosserarbeiten ür Arbeiten die nicht in den Positionen erfasst sind
und gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Nur nach Anweisung durch die Bauleitung
Helfer
03.__. 2
Stundensatz Helfer, Schlosserarbeiten
3.00
h
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