Blitzschutz/Erdungsanlagen
Bopfingen DRK I Seniorenzentrum
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Kurzbeschreibung des Bauvorhabens Neubau Seniorenzentrum mit Tiefgarage Am Stadtgraben 84, 73441 Bopfingen Bauherr: DRK Kreisverband Aalen e.V. Eugen-Hafner-Straße 1, 73431 Aalen _______________________________________________________________________________
Kurzbeschreibung des Bauvorhabens
Unterlagen zum LV Als Grundlage für sämtliche Leistungen gelten zusätzlich folgende Unterlagen, welche auf der Cosuno-Plattform hochgeladen wurden, d.h. die Inhalte aus diesen Anlagen stellen zusätzlich zu den Positionstexten die Kalkulationgrundlage dar: - Bieteranschreiben - Fachplanung Büro Geiger _______________________________________________________________________________
Unterlagen zum LV
Zusätzliche technische Vorschriften 1. Der Auftragnehmer ist gehalten, bestens geschultes und im Bau solcher Anlagen erfahrenes Personal unter verantwortlicher Aufsicht abzustellen. Unzulängliches Personal ist auf Verlangen der Bauleitung unverzüglich auszutauschen. 2. Die Anlage ist nach den neuesten VDE-Vorschriften auszuführen. Bei der Ausführung sind die Richtlinien für die Planung und Ausführung von elektrischen Kabel- und Leitungsanlagen, von Beleuchtungs-, Blitzschutz- und Antennenanlagen sowie von Trafostationen in Gebäuden und Anlagen bis 1000 Volt zu beachten. 3. Etwaige Unstimmigkeiten bei den Projektplänen sind dem Fachingenieur mitzuteilen. 4. Die Einweisung des Bedienungspersonals in die Elektroanlagen ist in den Angebotspreisen einzukalkulieren. 5. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Zwischenaufmaße der verlegten Rohrleitungen und Materialien aufzunehmen. Abschlagszahlungen werden nur bei gleichzeitiger Vorlage der Zwischenaufmaße angewiesen. 6. Die Einheitspreise gelten unter Berücksichtigung folgender Lieferungen und Leistungen: a) Das betriebsfertige Verlegen der Leitungen und die betriebsfertige Montage sämtlicher aufgeführten Materialien und Apparate einschließlich der hierfür notwendigen Nebenleistungen. b) Alle erforderlichen Stemmarbeiten in Mauerwerk. c) Längenzugaben für Auslässe und Schalterverbindungen einschließlich der Leitungen und Kabel in den Kunststoffkästen, Rangierverteilern und Verteilungen sowie der Verschnitt an Drähten, Kabeln,   Rohren und dergleichen. d) Befestigungsmaterial wie Dübel, Eisenbügel jeder Größe und Profilschienen, Schrauben, sowie alles Kleinmaterial wie Lötmittel, Dichtungskitt, Isolierband usw. 7. Abzweigdosen und Kästen müssen in gleicher Höhe liegen. Wenn nichts anderes angegeben  gelten folgende Maße. a) Der Abstand der Schalterdosen von der Rohbautüröffnung beträgt 15 cm und 1,05m über FFB; Steckdosen, wenn nicht anders angegeben 30 cm über FFB; Steckdosen über der Arbeitsplatte 1,10m über FFB; am Waschbecken 1,10m über FFB bzw. über einer Vormauerungsablage. Jeweils auf Mitte Schalterdose bezogen, bei mehreren senkrechten Schalterdosen sind für die oberste Dose die Maße einzuhalten. b) Untereinander- bzw. nebeneinanderliegende Schalterdosen müssen genau in senkrechter bzw. waagrechter Linie montiert werden. 8. Für Schalter, Steckdosen, Lichtdrücker und Einsätze für Kombinationen darf im ganzen Bauvorhaben nur ein einheitliches Markenfabrikat und einheitliche Type verwendet werden. Fabrikat und Type werden vom Auftraggeber bemustert. Unterputzapparate sind für Schraubenbefestigung vorzusehen und verstehen sich preislich einschließlich Isolierstoff-Einbaudose und Frontplatte. 9. Im Leistungsverzeichnis angegebene Erzeugnisse und Lieferfirma gelten als angeboten, wenn der Bieter die Punktfolgen (Freistellen) nicht ausfüllt. Ändert sich durch das vom Bieter angegebene Erzeugnis die Konstruktion oder Abmessung von Bauteilen des Leistungsverzeichnisses sind solche Änderungen mit den Angebotspreisen abgegolten. 10. Alternativ-Position in der Leistungsbeschreibung bedeutet, daß auch mit der Vorbereitung der Ausführung erst nach besonderer Anordnung des Auftraggebers zu beginnen ist. 11. Sämtliche verwendeten Materialien müssen nach den Verlege- bzw. Montagevorschriften der Hersteller eingebaut werden. 12. Elektrische Betriebsmittel müssen nach DIN VDE geprüft sein, und das VDE-Prüfzeichen tragen. 13. Der Antrag auf Abnahme erfolgt lt. VOB. 14. Bei Abrechnung nach Aufmaß ist den Zwischenrechnungen und der Schlußrechnung ein gemeinsames, von beiden Vertragsteilen unterzeichnetes Aufmaß beizufügen. 15. Vorstehende " Zus. technische Vorschriften " werden bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil.
Zusätzliche technische Vorschriften
01 Kapitel 01 Erdungs- und Blitzschutzarbeiten
01
Kapitel 01 Erdungs- und Blitzschutzarbeiten
01.01 Erdungsanlage
01.01
Erdungsanlage
01.02 Blitzschutz
01.02
Blitzschutz
01.03 Taglohnarbeiten
01.03
Taglohnarbeiten
01.04 Prüfung und Revision der Anlage
01.04
Prüfung und Revision der Anlage