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Net total EUR
INHALTSVERZEICHNIS Seite
1. Ausführungsfristen............................................................................ 3-3
1.1 Rahmentermine................................................................................. 3-3
1.2 Ausführungszeitraum NU................................................................... 3-3
2. Anlagen zum Leistungsverzeichnis................................................. 4-4
2.1 Plananlagen....................................................................................... 4-4
2.2 Sonstige Unterlagen, Gutachten........................................................ 4-4
3. Gewährleistung.................................................................................. 5-5
4. Projektbeschreibung......................................................................... 6-6
4.1 Zweckbestimmung............................................................................. 6-8
4.2 Kenndaten.......................................................................................... 9-9
5. Allgemeine Vorbemerkungen............................................................ 10-10
5.1 Vorschriften und Normen................................................................... 10-10
5.2 Qualitätssicherung und Gütesicherung.............................................. 10-11
5.3 Angebotsbedingungen....................................................................... 11-12
5.4 Technische Alternativen/Sondervorschläge....................................... 12-12
5.5 Baustelleneinrichtung......................................................................... 12-13
5.6 Sicherheits- , Gesundheits- und Umweltschutzschutz....................... 13-13
5.7 Leistungsumfang des Auftragnehmers.............................................. 13-15
6. Hinweise zu Art der Bauweise und Abwicklung.............................. 16-16
Bauweise
Terminplanung
Terminsteuerung
Logistik
Qualität
Leistungsverzeichnis Balkonanlagen.................................................. 17-22
Leistungsverzeichnis Zusammenstellung........................................... 23-23
INHALTSVERZEICHNIS
VORBEMERKUNGEN 1. AUSFÜHRUNGSFRISTEN
1.1 Rahmentermine (AG an Bauherrn)
1.1.1 Baubeginn Baustelle: August 2026
1.1.2 Gesamtfertigstellung: November 2027
1.2 Ausführungszeitraum NU-Leistung:
1.2.1 Ausführungsbeginn 15.03.2027
1.2.2 Zwischentermine: Nach Abstimmung mit Bauleitung Max Bögl
1.2.3 Ausführungsende: xx.xx.xxxx
Die Leistungen des AN sind in Abhängigkeit zum Baufortschritt auszuführen.
Ein kontinuierliches Arbeiten kann nicht gewährleistet werden. Bauablaufbedingte Montageunterbrechungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet!
Schlechtwettertage, oder extreme Warmwetterlagen, verlängern nicht die Bauzeit bzw. den Fertigstellungstermin!
2. ANLAGEN ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS
2.1 Plananlagen
2.2 Sonstige Unterlagen
Gemäß beiliegendem Anlagenverzeichnis
3. GEWÄHRLEISTUNG
3.1 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche für die Leistungen des Auftragnehmers beträgt generell: 5 Jahre und 6 Wochen
Soweit nachfolgend nichts anderes angegeben ist.
3.2 Hiervon abweichend gelten folgende Verjährungsfristen für nachfolgend genannte Teilleistungen:
3.2.1 Dichtigkeit des Daches, der Fassade und der unterirdischen Bauteile:
10 Jahre und 6 Wochen
3.2.2 Sämtliche drehende, elektronische und/oder feuerberührte Teile von Maschinen und Aufzügen: 2 Jahre und 6 Wochen
3.3 Sämtliche zur Erlangung einer uneingeschränkten Verjährungsfrist gemäß Absatz 3.1 bzw. 3.2 ff, erforderlichen und gesetzlich vorgeschriebenen Wartungsarbeiten sind durch den Auftragnehmer zu erbringen und, wenn nichts anders vereinbart wurde, mit den Einheitspreisen abgegolten.
4. PROJEKTBESCHREIBUNG
4.1 Zweckbestimmung
4.1.1 Allgemeines
Errichtung von 4 Mehrfamilienhäuser incl. Mobility-Hub mit Unterkellerung und Freianlagen mit insgesamt 64 Wohneinheiten in modularer Bauweise, in 53117 Bonn, Arminiusstraße.
Die Wohnanlage besteht aus 4 freistehenden Gebäuden.
Die Gebäude bestehen aus vier Obergeschosse sowie ein Untergeschoss als Keller.
Haus A-C dient ausschließlich zu Wohnzwecken und Haus D wird in den Geschossen UG-1.OG als PKW Stellplatz (Mobility Hub) genutzt, das 2.+3.OG dient wiederum zu Wohnzwecken.
Die Erschließung des Gebäudes erfolgt im Süden (Haus A-C) und Osten (Haus D).
Treppenanlagen/Aufzüge:
Die Wohnungen der Gebäude und das Untergeschoss erreicht man über Aufzüge und Treppenanlagen der Erschließungskerne.
Balkone/Terrassen:
Alle Wohnungen verfügen über vorgestellte Balkone. Im 3. Obergeschoss erhalten
die Wohnungen Dachterrassen.
4.1.2 Nutzung:
Kellergeschoss:
Haus A-C: Mieterkeller, Technik, Kinderwagen, Abstellraum, Fahrräder, TRH, Aufzug,
Haus D: Mobility Hub und Hausmeister
Erdgeschoss:
Haus A-C: Wohnen (5 WE), TRH, Aufzug,
Haus D: PKW Stellplätze, Fahrradstellplätze
1.OG:
Haus A-C: Wohnen (5 WE), TRH, Aufzug,
Haus D: Mobility Hub
2.OG:
Haus A-C: Wohnen (5 WE), TRH, Aufzug
Haus D: Wohnen (7 WE), TRH, Aufzug
3.OG:
Haus A-C: Wohnen (3 WE), TRH, Aufzug
Haus D: Wohnen (3 WE), TRH, Aufzug
4.1.3 Bauweise:
Modulbauweise:
Es werden werkseitig in serieller Fertigung, geschosshohe Raummodule aus Umweltbeton mit zementreduziertem Beton gefertigt (Reduzierung der zementbasierten CO2-Emission um bis zu 70% im Vergleich zu konventionellem Beton) und anschließend auf der Baustelle montiert. Diese sind zu 100% rückbaubar.
Die Module erhalten bereits im Werk die Fenster und haustechnischen Anlagen die in Verbindung mit dem Bauherrn abgestimmt wurden.
Der Ausbaustandard ist auf die in diesem Bauvorhaben spezifischen Zwecke ausgerichtet.
Die Innenausbauten außer die Fenster, die Fassadenverkleidungen aus WDVS/Klinker und die Dachflächen werden in konventioneller Bauweise ausgeführt.
Untergeschoss:
Das Kellergeschoss wird in Fertigteilbauweise erstellt.
Bodenplatten/Fundamente werden aus Stahlbeton hergestellt.
Mobility Hub:
Im Haus D wird das UG bis einschließlich 1.OG konventionell erstellt.
4.1.4 Grundstück:
Das Baufeld befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans "B-Plan 7724-90, südlicher Teil, Graurheindorfer Straße vom 19.08.1967
Das Plangebiet wird städtebaulich von der Graurheindorfer Straße , dem Gallierweg und der Römerstraße eingefasst und befindet sich in fußläufiger Nähe zum Rhein mit einer Größe von ca. 7.772m² Grundstücksfläche.
Baustellenzufahrt:
Die Baustellenerschließung erfolgt über die Römerstraße.
4.2 Kenndaten
4.2.1 Wohnfläche / Nutzfläche /Technikfläche / Verkehrsfläche
Wohnfläche:
Haus A-C:
Erdgeschoss - Staffelgeschoss: ca. 3.618 m²
Haus D:
Erdgeschoss - Staffelgeschoss: ca. 669 m²
Nutzungsfläche (NUF)
Haus A-C: ca. 4.787 m²
Haus D: ca. 1.058 m²
Mobility Hub: ca. 1.185 m²
Technische Nutzfläche (TF):
Haus A-C: ca. 64 m²
Haus D: ca. 25 m²
Untergeschoss:
Haus A-C: ca. 1.141 m²
Haus D: ca. 472 m²
4.2.2 Bruttogeschossflächen (BGF (R+S) 4.2.3 Bruttorauminhalt (BRI)
Haus A-C: ca. 6.487m² ca. 20.779 m³
Haus D: ca. 2.860m² ca. 9.497 m³
5. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
5.1 Vorschriften und Normen
5.1.1 Die Ausführung hat nach den geltenden Bestimmungen der VOB, insbesondere den ATV nach DIN 18 299 ff, den einschlägigen, für die Gesamtleistung maßgeblichen und gültigen nationalen bzw. internationalen Normen (DIN, EN, ISO), den Richtlinien und Gesetzesvorschriften, sowie den spezifischen Herstellerrichtlinien zu erfolgen.
5.1.2 Die Leistungen müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik bzw. dem neuesten Stand der Technik entsprechen und wirtschaftlich sein.
5.1.3 Die Baustellenordnung, soweit vorhanden ist Vertragsbestandteil. Diese ist vor Beginn der Arbeiten durch den AN schriftlich vom AG abzufordern
5.2 Qualitätssicherung und Gütesicherung
5.2.1 Die Qualitätssicherung aller Lieferungen und Leistungen hat nach den Normen der DIN EN ISO 9001:2000 zu erfolgen oder in Anlehnung daran.
5.2.2 Es dürfen nur Bauprodukte und Materialien mit einem gültigem Übereinstimmungsnachweis (geregelte Produkte) bzw. einem gültigem Verwendbarkeitsnachweis (nicht geregelte Bauprodukte) eingebaut werden.
5.2.3 Als Verwendbarkeitsnachweis kommen ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis, eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder - bei wesentlichen Abweichungen - eine Zustimmung im Einzelfall in Betracht.
5.2.4 Grundsätzlich dürfen nur Materialien, Baustoffe und Bauteile Verwendung finden, deren Einbau, Verwendung und Nutzung nach dem neuesten Stand der Technik nicht als gesundheits- und / oder umweltgefährdend einzustufen sind.
5.2.5 Insbesondere dürfen keine Asbest, PCB und Formaldehyd belasteten Materialien, Baustoffe und Bauteile verwendet werden.
5.2.6 Dämmstoffe aus Mineralwolle dürfen nur mit RAL-Gütezeichen der Gütegemeinschaft Mineralwolle e. V. eingebaut werden und müssen gesundheitlich unbedenklich nach der Gefahrstoffverordnung und freigezeichnet nach EU-Richtlinie 97/69 Nota Q (DIN EN 13 162) sein.
5.2.7 Zur Sicherstellung einer hohen Innenraumluftqualität hat der AN darauf zu achten, dass innerhalb des Gebäudes an allen Raumflächen (Boden, Wand, Decke) nur emissionsarme Oberflächenmaterialien und Verbindungsstoffe, wie z.B. für Teppiche, Klebstoffe, Anstriche, etc., Verwendung finden. Diese sind z.B. gekennzeichnet durch den Blauen Engel, GEV-EMICODE, GuT-Teppichprüfsiegel, u.a.
5.2.8 Die gesundheitliche Unbedenklichkeit und Umweltfreundlichkeit, sowie alle zusätzlich verlangten Funktionen und Anforderungen an die verbauten Stoffe sind durch den Bieter, unentgeltlich, mittels entsprechender Prüfzeugnisse, Zulassungen und Nachweise zu belegen.
5.2.9 Alle Baustoffe und Materialien sind neu und ungebraucht zu verarbeiten bzw. einzubauen.
5.2.10 Die fachlich einwandfreie Ausführung der Arbeiten, ist vom Auftragnehmer, durch einen geeigneten Fachingenieur oder Meister durchgehend zu überwachen.
5.2.11 Es dürfen nur Komponenten und Anlagen installiert werden, für die eine Ersatzteilbeschaffung beim Hersteller in den nächsten 10 Jahren gewährleistet wird.
5.3 Angebotsbedingungen
5.3.1 Die Angebotserstellung durch den Bieter erfolgt ohne Kosten für den Auftraggeber.
5.3.2 Der Original-Ausschreibungstext darf in keiner Weise geändert werden. Unklarheiten im LV-Text sind schriftlich bei Angebotsabgabe mitzuteilen.
5.3.3 EDV-Kurztexte können zur Submission bzw. Angebotsabgabe eingereicht werden. Der Bieter hat jedoch mit Angebotsabgabe schriftlich zu erklären, dass unwiderruflich der wiedergegebene Kurztext dem Langtext der Leistungsbeschreibung entspricht.
5.3.4 Grundlage des Angebotes ist diese Ausschreibung in allen Bestandteilen, einschließlich aller Plananlagen und/oder sonstiger Anlagen. Nicht der Ausschreibung beiliegende Unterlagen können beim Auftraggeber angefordert, oder nach vorheriger Terminabsprache, beim Auftraggeber eingesehen werden.
5.3.5 Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen Verhältnissen zu überzeugen. Nachforderungen, welche auf mangelhafter Information beruhen, werden nicht anerkannt.
5.3.6 Fachliche Bedenken zu einzelnen Positionen bzw. zur geplanten Ausführung und die hierfür somit kalkulierbaren Kosten hat der Bieter gesondert bei der Angebotsabgabe anzuzeigen, bzw. anzubieten.
5.3.7 Eventuell zur funktionsfähigen Erstellung des Werkes notwendige Leistungen, die im Leistungsverzeichnis unvollständig oder fehlerhaft beschrieben sind, hat der Bieter mit Angebotsabgabe in einem Nebenangebot auszuweisen.
5.3.8 Nach Auftragsvergabe werden Mehrkosten, auf Grund fachlicher Bedenken und fehlender bzw. unvollständig beschriebener Leistungen ausgeschlossen.
5.3.9 In der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Bauteile, Profile, Querschnitte und Materialien sind vom Bieter in statischer, bauphysikalischer und brandschutztechnischer Hinsicht zu prüfen und entsprechend den Anforderungen anzubieten.
5.3.10 Leerstellen und Punktfolgen im LV sind vom Bieter auszufüllen.
5.3.11 Im Leistungsverzeichnis abgefragten Eventual- oder Alternativpositionen dienen ausschließlich zur Information für den AG über Einzelpreise von Teilleistungen. Sind solche Leistungen gleichzeitig in Hauptpositionen enthalten, bzw. einzurechnen, so sind diese mit den Einheitspreisen der Hauptpositionen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet.
5.3.12 Der Auftraggeber behält sich vor, den im LV beschriebenen Leistungsumfang im Einzelnen einzuschränken, umzuschichten, bzw. zu erweitern. Die vereinbarten Einheitspreise und Nachlässe bleiben auch bei Leistungsänderungen und Massenänderungen über 10 % verbindlich.
5.4 Technische Alternativen / Sondervorschläge
5.4.1 Alternativen zu einzelnen Leistungsteilen, die der Bieter auf Grund seiner besonderen Arbeitstechnik anbieten kann, müssen gleichwertiger Art sein. Sie dürfen die zu erzielende Gesamtleistung nicht in Frage stellen.
5.4.2 Alternativen sind als Nebenangebote gesondert, mit bezeichneten, technischen Unterlagen und Mustern belegt einzureichen.
5.4.3 Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter ausreichend und prüfbar darzustellen und nachzuweisen. Im Zweifelsfalle gilt das ausgeschriebene Produkt als vereinbart.
5.4.4 Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für alle aus seinen Alternativen bzw. Sondervorschlägen resultierenï»@den Auswirkungen und Folgen auf die Konzeption, Konstruktion, auf andere Gewerke und auf die Nutzung des Bauwerkes.
5.4.5 Daraus resultierende Planungsänderungen, neu zu erstellende Nachweise und Prüfungen, usw. gehen zu Lasten des Auftragnehmers und sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
5.4.6 Änderungen zur Leistungsbeschreibung bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
5.5 Baustelleneinrichtung
5.5.1 Die zur Erfüllung der Leistung erforderliche Baustelleneinrichtung ist Sache des AN und mit den Einheitspreisen abgegolten.
5.5.2 Soweit nicht anders vereinbart, werden durch den AG keine Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen zur Verfügung gestellt. Soweit erforderlich, hat sich der AN um geeignete Baustelleneinrichtungsflächen und Lagerflächen selbst zu bemühen und ggf. anzumieten und mit dem AG (örtliche Bauleitung) im Vorfeld abzustimmen. Evtl. erforderliche Umlagerungen von Materialien auf Verlangen der Bauleitung des AG, hat der AN unverzüglich binnen 24 h ohne zusätzliche Vergütung zu veranlassen.
Kommt der AN dieser Aufforderung nicht nach, so ist der AG berechtigt, das hinderliche Material durch Dritte auf Kosten des AN umzulagern.
5.5.3 Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Gestellung und Vorhaltung von Arbeits-, Hilfs- und Schutzgerüsten, auch über 2,0 m hinaus, Vorrichtungen und Werkzeuge, Hebezeuge, Krane, Hilfsmittel, und dergleichen Sache des Auftragnehmers und mit den Einheitspreisen abgegolten.
5.5.4 Der laufende Baubetrieb hat Vorrang, evtl. erforderliche Arbeitsunterbrechungen oder Erschwernisse sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
5.5.5 Der AN ist für sein Material und Werkzeug allein verantwortlich, der AG übernimmt keine Haftung für etwaige Beschädigungen oder Diebstahl durch Dritte.
5.6 Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzschutz
5.6.1 Alle erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes nach der BaustellV (Baustellenverordnung) bzw. den einschlägigen UVV (Unfallverhütungsvorschriften) sind Sache des Auftragnehmers und mit den Einheitspreisen abgegolten.
5.6.2 Der Auftragnehmer hat den für seine Leistung nach LBO zu stellenden, verantwortlichen Fachbauleiter, unmittelbar nach Auftragserteilung, dem Auftraggeber schriftlich zu benennen.
5.6.3 Den Anweisungen und Vorgaben des SiGeKo hat der Auftragnehmer Folge zu Leisten. Nachtragsforderungen können davon nicht abgeleitet werden.
5.6.4 Ein vom SiGeKo zu erstellender SiGe-Plan nach den Anforderungen der BaustellV wird Vertragsbestandteil.
5.6.5 Maßnahmen gegen Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Vermeidung der Gefährdung von Personen sind vom Auftragnehmer entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen, u. dgl.). Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen.
5.6.6 Abfallvermeidung, -entsorgung:
Der AN ist verpflichtet die gesetzlichen Mindestvorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes zu erfüllen. Abfallmaterial ist generell in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, Problemabfälle und asbesthaltige Abfälle zu trennen, soweit nicht in der Baustellenordnung abweichende Regelungen bestehen.
Die Mitarbeiter des AN sind durch den AN, bezüglich der Abfallvermeidung und -entsorgung, gezielt zu schulen. Die Bauleitung des AN hat die ordnungsgemäße Materialtrennung und die korrekte Benutzung der Sammelstellen zu überwachen und dokumentiert nachzuweisen.
5.6.7 Schutz von Boden und Grundwasser:
Es muss sichergestellt werden, dass der Boden nicht durch chemische oder sonstige schädliche Verunreinigungen kontaminiert wird. Die Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung muss eingehalten werden. Die Einhaltung ist von der Bauleitung des AN zu kontrolliert und dokumentiert nachzuweisen.
5.7 Leistungsumfang des Auftragnehmers
Soweit in den Ausschreibungsunterlagen für nachfolgend aufgeführte Leistungen keine gesonderten Positionen ausgewiesen oder vorgesehen sind, sind diese mit den Einheitspreisen der Hauptpositionen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet.
5.7.1 Nach Auftragserteilung vor Ausführungsbeginn
5.7.1.1 Komplette technische Bearbeitung mit Erstellung und Abstimmung der Ausführungs-, Werkstatt- Montage- und Detailplanung, den entsprechenden statischen Nachweisen, für den gesamten Umfang der zu erbringenden Leistung.
5.7.1.2 Rechtzeitige und unaufgeforderte Vorlage der v. g. Unterlagen, in ausreichender Anzahl und unter Berücksichtigung des erforderlichen Prüfzeitraumes, beim Auftraggeber, Architekten, Prüfstatiker, Behörden und/oder Dritten.
5.7.1.3 Einarbeitung und Übernahme sämtlicher Prüfeintragungen, Korrekturen und Auflagen in die Unterlagen, ggf. erneute Vorlage zur Prüfung.
5.7.1.4 Aufmaß vor Ort zur Überprüfen der Rohbaumaße am Bauwerk vor Fertigungs- bzw. Montagebeginn.
5.7.1.5 Eine rechtzeitige Bemusterung aller sichtbaren und relevanten Bauteile, Materialien, Stoffe, Verbindungen und Oberflächen ist erforderlich. Vor der Bestellung von dieser Komponente ist die Freigabe des AG erforderlich. Auf Anforderung sind Muster zur Verfügung zu stellen. Mustermontagen sind, wenn sie der Auftraggeber oder die örtliche Bauleitung verlangen, unentgeltlich für den Auftraggeber zu erstellen. Nach Besichtigung und Freigabe durch die Bauleitung des AG wird die Mustermontage für die festgelegten Bereiche Grundlage der Ausführung. Der Auftraggeber behält sich eine Besichtigung der einzubauenden Aggregate, Materialien und Geräte beim Hersteller bzw. auf den Ihm zur Verfügung stehenden Prüfstand vor. Ggf. ist ein Anlegen von Musterflächen erforderlich.
5.7.1.6 Vorlage sämtlicher Prüfzeugnisse, Zulassungen und Nachweise der zum Einbau vorgesehenen Materialien, Bauteile und Stoffe, vor Ausführungsbeginn, bei der örtlichen Bauleitung.
5.7.1.7 Einholung aller erforderlichen behördlicher Genehmigungen, Zulassungen, Prüfungen und Zustimmungen im Einzelfall, einschließlich Übernahme aller anfallenden Gebühren und Kosten.
5.7.1.8 Überprüfung des Untergrundes bzw. der bauseitigen Vorleistungen auf Eignung und Beschaffenheit, rechtzeitig vor Ausführungs- bzw. Montagebeginn.
5.7.2 Während der Ausführung / Montage
5.7.2.1 Anlieferung frei Baustelle einschließlich Entladung, Zwischenlagerung und Transport der Materialien und Bauteile, innerhalb und außerhalb des Gebäudes, bis hin zur Einbaustelle.
5.7.2.2 Alle erforder¿li@lichen An- und Abfahrten welche durch den abschnittsweise erfolgenden Einbau und / oder durch verarbeitungstechnisch bedingte Wartezeiten entstehen.
5.7.2.3 Übernahme vom Auftraggeber bzw. Dritter zur Verfügung zu stellender und durch den Auftragnehmer einzubauender Bauteile, Materialien und Stoffe, einschließlich Entladung, fachgerechter Lagerung und Transport zur Einbaustelle.
5.7.2.4 Eigenverantwortliche Koordinierung mit anderen Unternehmern oder Dritten.
5.7.2.5 Eigenverantwortliches Übertragen des bauseitig je Geschoss bzw. Bauteil zur Verfügung gestellten amtlichen Meterrisses zur jeweiligen Einbaustelle.
5.7.2.6 Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung von Personen durch entsprechende und zumutbare Vorkehrungen wie z. B. Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen, Verkehrsregelung, und dgl.
5.7.2.7 Einrichten und Vorhalten einer den UVV entsprechenden Baustrom und Wasserversorgung ab den bauseitig zur Verfügung stehenden Baustrom- bzw. Bauwasserverteilungen bis hin zum Arbeitsbereich des Auftragnehmers.
5.7.2.8 Einrichten und über den Ausführungszeitraum Vorhalten, einer entsprechenden Arbeitsplatzbeleuchtung nach UVV für den jeweiligen Arbeitsbereich des Auftragnehmers.
5.7.2.9 Alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Entstehung und Ausbreitung von Lärm, Staub, Feuer und Rauch auf der Baustelle.
5.7.2.10 Alle Maßnahmen zum Ausgleich von Maßabweichungen der bauseitigen Unterkonstruktion.
5.7.2.11 Herstellen und ggf. Verschließen sämtlicher Bohrungen, Aussparungen und Öffnungen zur Verankerung und Befestigung der Bauteile am Bauwerk.
5.7.2.12 Herstellung, Lieferung und Montage / Einbau komplett als abnahmefertige Leistung, einschließlich aller hierzu erforderlichen Neben - und Zusatzleistungen, Bauteile, Materialien, Hilfs- und Zusatzstoffe, sowie aller erforderlichen. Befestigungs-, Verbindungs- und Anschlusselemente in korrosionsbeständiger Ausführung zueinander und zu angrenzenden Bauteilen.
5.7.2.12.1 Komplette "intern" Anlagenverkabelung bei elektrisch betriebenen Anlagen und/oder Teilen davon, einschl. aller erforderlichen Verlegesysteme, Kabelkanäle und Leerrohre, ab dem Übergabepunkt, sowie auflegen der bauseitigen Zuleitung auf die Steuerung des AN.
5.7.2.13 Regelmäßige Reinigung des Arbeitsbereiches und wöchentliche Entsorgung von Bauschutt, Rest- und Verpackungsmaterialien.
5.2.7.14 Schutz der eigenen Leistung, Materialien und Werkzeuge vor Beschädigungen, Witterungseinflüssen und Verlust, bis zur Abnahme, durch Absperren, Abdecken, Abkleben usw. inkl. Lieferung der erforderlichen Stoffe und anschließender Entsorgung.
5.7.2.15 Schutz von Fremdleistungen und Einrichtungen vor Verschmutzungen und Beschädigungen während der Ausführung, durch Abdecken, Abkleben, Staubwände, usw. inkl. Lieferung der erforderlichen Stoffe, sowie anschließende Entsorgung.
5.7.2.16 Führen eines Bautagebuches und wöchentliche Vorlage beim Auftraggeber.
5.7.2.17 Teilnahme eines bevollmächtigten Vertreters an den regelmäßig stattfindenden Bau- bzw. Koordinierungsbesprechungen. Darüber hinaus hat die Bauleitung des AN zur Bauleitung des AG regelmäßigen Kontakt zu pflegen und über besondere Vorkommnisse und Abweichungen vom Terminplan rechtzeitig zu informieren.
5.7.2.18 Durchführung und Dokumentation von Probeläufen, Funktions- und Dichtigkeitsprüfungen nach Abschluss der Montagen.
5.7.2.19 Aufmaß vor Ort zur Erstellung der Ausführungs-, Abrechungs- und Bestandspläne, insoweit keine Pauschalierung vorliegt.
VORBEMERKUNGEN
6.0 HINWEIS ZUR ABWICKLUNG DER BAUSTELLE Bauweise:
vorgefertigte Raummodule aus Massivbeton, mit maximalem Ausbaugrat.
Die Module werden im Werk Max Bögl (92360 Mühlhausen) gefertigt und in einer industrialisierten Serienfertigung ausgebaut.
Der Ausbau auf der Baustelle erfolgt im Taktverfahren, nach folgenden
Vorgaben:
Terminplanung
Vorgegebene Baurichtung ist einzuhalten. Bauabschnitte sind gemäß getaktetem Terminplan abzuarbeiten. Baustelle muss jeden Tag wieder im Termin sein. NU verpflichtet sich an Qualifizierungsveranstaltung kurz vor Baustart teil zu nehmen (Nachunternehmerschulung). Ampel Terminplanung: gelb: NU ist verpflichtet zu Mehrarbeit, MA-Aufstockung, Wochenendarbeit rot: Geschäftsführung muss auf der Baustelle erscheinen. Die Baustellenbesetzung ist möglichst konstant zu halten.
Terminsteuerung:
Der NU ist verpflichtet an täglicher Taktsteuerung teil zu nehmen (Vorarbeiter). Ansprechpartner muss deutschsprachig und weisungsbefugt sein. Kernmannschaft ist in Kernarbeitszeit (8:00 - 17:00 Uhr) auf der Baustelle vor zu halten. Ampel Ordnung und Sauberkeit (O&S): gelb: Müll ist bis zur nächsten Taktstatusbesprechung zu beseitigen. rot: Kostenpflichtige Reinigung. Ampel Arbeitssicherheit: gelb: Sicherheitseinweisung. rot: MA wird von Baustelle verwiesen. Bei Stillstand des Zuges ist der Auftraggeber zur Umlage berechtigt (Schadenersatz).
Logistik:
Materiallagerung darf nur in definierten Flächen stattfinden (inner- und außerhalb). Materialanlieferung erfolgt gemäß Anlieferterminplan. Übergabe des Taktbereichs findet jeden Tag (gemäß Taktplan) besenrein statt. Materialandienung für kommenden Taktbereich direkt nach Beendigung des letzten Taktbereichs (nicht zu Beginn des neuen Bereichs).
Qualität:
NU ist bei Ersterarbeitung der direkten Vorleistung zur Qualitätsprüfung gemäß Prüfplan verpflichtet. NU ist zur Prüfung und ggf. Überarbeitung der vorgegeben Prüfpläne verpflichtet. Prüfpläne sind zum Taktende an den Bauleiter zu übergeben. Die Qualitätsprüfung muss unter der Woche fortschreitend erfolgen. Ampel Qualität: gelb: (Anwendung wenn: Q-Mangel bis taktende abgestellt werden kann, oder Prüfplan nicht ausgefüllt wird) Mangel schnellst möglich abstellen, Prüfplan abarbeiten. rot: (Anwendung wenn: Q-Mangel bis taktende nicht abgestellt werden kann, Falschangaben im Prüfplan) Geschäftsführung auf Baustelle. Ggf. mehrfache Abnahmen.
6.0 HINWEIS ZUR ABWICKLUNG DER BAUSTELLE
01 Balkonanlagen
01
Balkonanlagen
01.01 Balkonkonstruktion inkl. Transport
01.01
Balkonkonstruktion inkl. Transport