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Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
01. Angaben zur Baustelle Die nachstehenden Ordnungszahlen beziehen sich auf die Ordnungszahlen der vg. ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeglicher Art
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1
Die Joan-Miro-Grundschule befindet sich in Mitten des Bezirkes Charlottenburg- Wilmersdorf in unmittelbarer Nähe des S-Bahn-Rings Haltestelle Savignyplatz.
Das Grundstück erstreckt sich zwischen der Bleibtreustraße im Westen und der Knesebeckstraße im Osten. Über den Kurfürstendamm bzw. die Kantstraße sind
diese an die B1/B5 bzw. an die Stadtautobahn A100 angebunden.
Sowohl die Bleibtreustraße als auch die Knesebeckstraße sind für große LKW bis zu 7,5 t befahrbar, Wendemöglichkeiten sind nur eingeschränkt gegeben.
Parkplätze sind auf dem Grundstück nicht vorhanden, daher sind die umliegenden Park- plätze zu nutzen.
Die Strom und Wasserversorgung wird bauseits auf der Etage gesichert.
Vor Beginn der Baumaßnahme ist der Zustand der Straße und des Parkplatzes mit einer Zustandsbeschreibung und Fotos zu dokumentieren und der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten zu übergeben.
Vom AN verursachte Beschädigungen sind für den AG kostenfrei zu beseitigen.
Den Bietern wird empfohlen, sich durch eine Besichtigung Kenntnis über die örtlichen Gegebenheiten sowie den Zufahrts- und Baustelleneinrichtungsmöglichkeiten zu ver- schaffen.
Aus Unkenntnis der vorgenannten Situation später geltend gemachte Nachforderungen von Mehrkosten werden abgelehnt.
0.1.2
Lärmverursachende Maschinen und Geräte sind in möglichst weitem Abstand zu der umliegenden Wohnbebauungen und der Schule aufzustellen.
Besteht diese Möglichkeit nicht, sind zusätzliche Schallschutzmaßnahmen zu treffen.
Es wird besonders auf das Maschinenschutzgesetz und die TA Lärm verwiesen. Ein- schränkungen der Arbeitszeit sind mit der Bauleitung abzustimmen.
0.1.3
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein als Schule genutztes 4-geschossiges Bestandsgebäude. Angrenzend in den weiteren Gebäudeflügeln darunter oder darüber befindenden Unterrichtsräume, in denen weiterhin der Unterricht stattfindet.
Die Baumaßnahme umfasst im Wesentlichen die Sanierung der alten Sporthalle unter der Aula der Schule. Bei der Sporthalle handelt es sich um einen denkmalgeschützten, zweigeschossigen Raum mit angrenzendem Geräteraum, welcher direkt vom Schulhof aus zugänglich ist. Neben den Spielgeräten, den Wänden und der Decke sind auch die Sicherheitstechnik und die Beleuchtung zu überarbeiten bzw. zu erneuern.
Ergänzt wird die Maßnahme u.a. durch den Rückbau der ehemaligen Hausmeister- Wohnung im Aufgang F im 1. Obergeschoss zu zwei Klassenräumen mit Teeküche.
Weiterhin werden die als Bibliothek und Musikraum genutzten Kellerräume zwischen den Aufgängen B und C instand gesetzt.
Bauschwerpunkte:
- Tischlerarbeiten Fenster
- Tischlerarbeiten Anprallschutz Wände mit neuem Tor zum Geräteraum
- Trockenbauarbeiten Decke
- Malerarbeiten
- Bodenbelagsarbeiten mit neuer Linierung
- Elektroinstallationen
Höhenangaben bezogen auf OKFFB Erdgeschoss 0,00 m
Geländeniveau außen/Schulhof - 1,87 m
1. Obergeschoss + 4,42 m
2. Obergeschoss + 8,84 m
3. Obergeschoss + 13,26 m
0.1.4
Die erforderlichen Transporte sind über die Knesebeckstraße vorzunehmen.
Stellplätze für Container sind auf dem Gelände begrenzt vorhanden und mit dem Hausmeister abzustimmen.
0.1.5
Die Eingänge von der Bleibtreustraße und der Knesebeckstraße zum Grundstück sind grundsätzlich freizuhalten.
Das Parken auf dem Baugelände ist untersagt. Während der Bauzeit ist auf die Sicherheit der Passanten und Sauberkeit der Gehwege und Straßen zu achten.
Sauberhaltung von Straßen und Zufahrten
Der AN ist verpflichtet, die halböffentlichen Bereiche während der gesamten Bauzeit sauber zu halten. Eventuelle Verschmutzungen sind sofort zu entfernen.
Die Kosten der Sauberhaltung sind in die EPs einzukalkulieren.
0.1.6
keine weiteren Angaben
0.1.7
Strom und Wasser werden bauseits zu Verfügung gestellt.
Die bestehende Haustechnik ist vom Rohbauunternehmen als Baustromanschluss zu beantragen.
Im EG wird ein Baustromverteiler installiert, der Bauwasseranschluss wird durch das Gewerk Sanitär vorgerichtet.
Die weitere Verteilung zu den Arbeitsplätzen sind durch die Gewerke eigenverantwortlich herzustellen.
0.1.8
Materiallager im Gebäude können nur begrenzt zur Verfügung gestellt werden. Not- wendige Materialcontainer müssen auf der Bleibtreustraße aufgestellt werden (s.u.). Die Aufstellung von Mörtelsilos kann in Abstimmung mit der Bauleitung temporär erfolgen.
Grundsätzlich steht die Baustelleneinrichtungsfläche nur eingeschränkt zur Verfügung.
Sollten für Materiallieferungen und Container Abstellflächen im öffentlichen Bereich erforderliche werden, so sind alle damit verbunden Beantragungen und Aufwendungen vom AN zutragen.
0.1.9, 0.1.10, 0.1.11
-keine weiteren Angaben
0.1.12
Jeglicher Abfall wie Bauschutt, Verpackungsmaterial, Materialreste und sonstige Mate- rialien die auf die Tätigkeit des AN zurückzuführen sind, sind vom AN kostenfrei für den AG nach den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen. Die Beseitigung hat unaufgefordert und sofort zu erfolgen.
Alle weiteren Zwangsmaßnahmen wie Abmahnungen, Ersatzvornahmen sind für den AN kostenpflichtig.
Eine Zwischenlagerung im Gebäude oder auf dem Gelände außerhalb von dafür vom AN zu stellende Abfallbehälter ist untersagt.
0.1.13 - 0.1.22
keine weiteren Angaben
Sonstiges
Das Aufstellen von Firmenschildern ist nicht zulässig.
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1
Die Leistungsdurchführung erfolgt in einvernehmlicher Abstimmung mit dem AN in wirtschaftlichen Einheiten.
Arbeitsunterbrechungen in den einzelnen Gewerken können jedoch nicht ausgeschlossen werden und sind im üblichen Maße einzukalkulieren.
Bei der Baumaßnahme handelt es sich überwiegend um die Sanierung eines Teils des Hauptgebäudes in der Bleibtreustrasse zum Einbau einer Aufzugsanlage.
Die Arbeitszeit beschränkt sich in der Zeit von 7.00 Uhr bis 18.00Uhr. Während der Schulzeit sind in der Zeit von 08.00 bis 13.00 Uhr nur gering lautstarke Arbeiten auszu- führen, damit der Schulbetrieb weitergehen kann.
0.2.2
Es ist damit zu rechnen, dass zu Beginn der Bauzeit der normale Betrieb der Schule weiterläuft, es ist daher Rücksicht auf Kinder und Lehrpersonal zu nehmen
0.2.3, 0.2.4
keine weiteren Angaben
0.2.5
Bei Arbeiten im Aussenbereich kann es zur Geweg- und Straßeneinengung kommen. Hier muss vorab die Situation abgeklärt und gegebenfalls mit dem Tiefbauamt und der Straßenbaubehörde protokolliert werden. Gegenfalls muss über den Bauzeitraum eine Fahrbahneinengung angewiesen werden. Sämtliche Kosten für Genehmigung und Anträge übernimmt der AN.
0.2.6
entfällt
0.2.7
Es sind in Absprache mit der Bauleitung vorhandene Sanitäreinrichtungen zu nutzen.
Die Material-, Ver- und Entsorgung muss der Bieter nach eigenem Ermessen und den ihm zur Verfügung stehenden Gerätschaften, einschl. aller Trans- porte einkalkulieren.
0.2.8
keine weiteren Angaben
0.2.9
Gebrauchte Materialien dürfen nicht verwendet werden.
0.2.10
keine weiteren Angaben
0.2.11
Da es sich bei dem Bauvorhaben um die Sanierung einer Grundschule handelt ist grundsätzlich ökologisch unbedenkliches Baumaterial zu bevorzugen (z.B. durch Gütesiegel wie den "Blauen Engel" zertifiziert).
0.2.12
Für alle vom AN eingesezten Materialien und Erzeugnisse sind die bauaufsichtlichen Zulassungen, Übereinstimmungserklärungen, Eignungs- und Gütenachweise auf Verlangen kostenfrei für den AG durch den AN beizubringen.
0.2.13 - 0.2.18
keine weiteren Angaben
0.2.19
Eine Nutzung von Teilen vor der Abnahme ist ausgeschlossen.
Bevor Leistungen in Nutzung genommen werden, sind diese formal im Rahmen einer Teilabnahme abzunehmen. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der AN diese Leistungen im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung zu schützen.
0.2.20
keine weiteren Angaben
0.2.21
Die Abrechnung erfolgt nach den übergebenen Ausführungs- und Detailplänen des AG.
Sollten zur Abrechnung Aufmaße erforderlich sein so sind diese durch den AN gemeinsam mit der Bauleitung durchzuführen. Es ist Sache des AN dafür Sorge zu tragen, dass die Aufmaße rechtzeitig bei der Bauleitung beantragt werden.
Sollten Massennachweise nicht mehr geführt werden können weil die Leistungen überbaut wurden, so ist die Bauleitung berechtigt diese Massen nach billigem Ermessen festzu- setzen.
4.2 Besondere Leistungen
4.2.1 bis 4.2.13
keine weiteren Angaben
4.2.14
Alle Bauteile sind in dem Maß zu schützen das sie bei einem normalen Baustellenbetrieb nicht beschädigte werden können. Diese Leistung ist einzu- kalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
4.2.15 bis 4.2.18
keine weiteren Angaben
Sonstige Anmerkungen
Die erforderlichen Planunterlagen werden dem AN 1 x in Papierform und 1 x digital als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Alle weiteren zur Leistungsdurchführung und zur Abrechnung erforderlichen Kopien sind vom AN zu seinen Lasten zu erstellen.
01. Angaben zur Baustelle
02. Angaben zur Ausführung ATV DIN 18330 Mauerarbeiten
Maßgebend für die Ausführung der Rohbauarbeiten sind die ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeglicher Art und die ATV DIN 18330 Mauerarbeiten und den dort genannten technischen Vorschriften und Ausf- ührungshinweisen.
Die nachstehenden Ordnungszahlen beziehen sich auf die Ordnungszahlen der vg. ATV
0.1 Angaben zur Baustelle
Die Leistungsdurchführung erfolgt im Außenbereich im Aufgang C des 4-geschossigen Hauptgebäudes in der Bleibtreustrasse.
Es handelt sich um die Herstellung eines Aufzugsschachtes und Wanddurchbruchs zur Zusammenlegung von Hauptgebäude und Aufzug .
Der Materialtransport erfolgt über den Zugang von der Bleibtreustraße über den Schulhof..
In den Leistungspositionen ist dieser Mehraufwand, der sich aus der klein- teiligen Leistungsdurchführung ergibt, einzukalkulieren.
Die vorh. Beläge in den Treppenhäusern werden nicht abgebrochen.
Die Flächen sind zu schützen. Fahrlässig verursachte Beschädigungen werden dem Verursacher angelastet.
0.1.1 - 0.1.3
keine weiteren Angaben
0.1.4
Bestandswände aus Ziegelmauerwerk, verputzt. Die Anschlüsse sind mit einer ausrei- chenden Verankerung / Verzahnung zum Bestand herzustellen.
0.1.5
keine weiteren Angaben
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1
Ziegelmauerwerk, 20 bis 60 cm Dicke.
0.2.2
entfällt
0.2.3
siehe Angaben in den Leistungspositionen
0.2.4
Grundsätzlich sind alle Wandanschlüsse an Bestandswände mit einer ausreichenden Verankerung durch Verzahnung oder durch Ankerschienen herzustellen. Die Verankerung hat in einem Abstand von 25 cm zu erfolgen.
0.2.5, 0.2.6
siehe Angaben in den Leistungspositionen
0.2.7
entfällt
0.2.8
Die Geschosshöhe beträgt ca. 4,00 m. Die für die Leistungsdurchführung innerhalb des Gebäudes benötigten Gerüste, auch über 2 m sind Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet.
0.2.9 - 0.2.11
keine weiteren Angaben
0.2.12 - 0.2.16
entfällt
0.2.17
sh. Anmerkungen in den Leistungspositionen
0.2.18
Alle Leibungsöffnungen sind mittels Glattstrich der Steinprofilierung im Anschlagsbereich zu egalisieren.
0.2.19
sh. Anmerkungen in den Leistungspositionen
0.2.20
entfällt
0.2.21
Bestandsoberflächen von Mauerwerk sind grundsätzlich zu reinigen und mit geeigneten Mitteln zu egalisieren
0.2.22
sh. Anmerkungen in den Leistungspositionen
0.2.23
entfällt
0.2.24
Die Umbauarbeiten im Bestand erfordern von allen Beteiligten Abstimmung der eigenen Leistung mit denen der anderen Gewerke. Hierzu ist es notwendig das sich alle Beteil- igten untereinander koordinieren um das Ineinandergreifen der Arbeiten sicherzustellen.
Mangelnde Koordinierungswilligkeit wird als Leistungsverweigerung gewertet und entsprechend geahndet.
0.2.25
keine weiteren Angaben
0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV
0.3.2
Ergänzendes Mauerwerk in Öffnungen von Bestandwänden sind so herzu- stellen das sichergestellt wird das die herzustellende Oberfläche (Putz) in der Qualität hergestellt werden kann wie es der angrenzenden Fläche des Bestandes entspricht.
02. Angaben zur Ausführung
Innenputz Innenputz
Innenputz
3 Innenputz
3
Innenputz
3. 0 Innenputz
3. 0
Innenputz
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten
7 Stundenlohnarbeiten
7
Stundenlohnarbeiten
7. 0 Stundenlohnarbeiten
7. 0
Stundenlohnarbeiten