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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
Aufstockung und Sanierung eines Hotelgebäudes mit Gastroeinheit in der
Pettenkoferstraße 3, 80336 München.
Das Gebäude besteht aus einer zweistöckigen Tiefgarage und drei
verschiedenen Gebäudeteilen, die über ein Treppenhaus erschlossen
werden.
Hauptgebäude: Erdgeschoss zzgl. 4 Vollgeschossen sowie
Dachaufbau
Nebengebäude: Erdgeschoss zzgl. 2 Vollgeschossen sowie
Dachaufbau
Hinterhofgebäude: Erdgeschoss zzgl. 5 Vollgeschossen sowie
Dachaufbau
Zustand:
Das Gebäude wird vollständig entkernt übergeben. Sämtliche Einbauten
sowie Leitungsführungen aller Art wurden entfernt. In den ehemaligen
Sanitärbereichen wurde der Estrich rückgebaut. Die Löschwasserhydranten
auf den jeweiligen Geschossen wurden nicht entfernt.
Eine provisorische Versorgung mit Strom und Wasser ist über den Keller
gewährleistet.
Der Aufzug inkl. der Portale wurde nicht entfernt. Dieser bleibt im
Bestand und wird entsprechend der späteren Aufstockung erweitert.
Fenster im Bestand bleiben soweit möglich erhalten und sind während der
Bauzeit zu schützen.
Leistungsverzeichnis
Anliegend übersenden wir Ihnen ein Leistungsverzeichnis mit der Bitte um
Abgabe Ihres Angebotes.
Sanierung und Aufstockung Hotel mit Tiefgarage
Pettenkoferstraße 3
80336 München
LEISTUNGSVERZEICHNIS: KG 420 Wärme- und Kälteversorgungsanlagen
BAUHERR: BlackF Immobilien GmbH
Waldkircherstraße 30
79106 Freiburg im Breisgau
Generalunternehmer: Peter Gross Hochbau GmbH & Co. KG
Niederlassung München
Friedrichshafener Straße 3
82205 Gilching
AUFGESTELLT: IG.KA Ingenieurgesellschaft mbH
Im Eck 4
79199 Kirchzarten
07661 - 38534-0
info@ig-ka.de
Technische Vorbemerkungen
1 Allgemein
Bei der Angebotsbearbeitung sind neben diesen gewerkespezifischen
technischen Vertragsbedingungen die allgemeinen Ausschreibungs- und
Vertragsbedingungen des Auftraggebers (AG) als Angebotsgrundlage zu
beachten.
Alternativvorschläge zur beschriebenen Ausführung, die zu
wirtschaftlicheren Lösungen führen, sind grundsätzlich möglich und
erwünscht, soweit die geforderten Funktionen nicht beeinträchtigt
werden. Die Vorschläge sind unter Angabe der Minderkosten klar zu
erläutern.
Zu beachten ist neben den allgemein anerkannten Regeln der Technik
(a.a.R.d.T) auch die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen
Anforderungen.
2 Ausführungshinweise
Bei erkennbaren Mängeln und fachlichen Fehlern der Projektplanung,
welche die Güte der Arbeiten beeinträchtigen können, sowie bei
Widersprüchen in der Ausschreibung hat der Bieter/Auftragnehmer (AN)
spätestens bei Angebotsabgabe darauf hinzuweisen. Projektzeichnungen
sind verbindlich zu prüfen und gelten mit Erteilung des
Ausführungsauftrages vom AN als angenommen.
Die Angebotspreise schließen alle Lieferungen und Nebenleistungen ein.
Es wird darauf hingewiesen, dass der AN vollständig funktionsfähige,
abnahmefähige und betriebsbereite ("schlüsselfertige") Einrichtungen und
Anlagen zu liefern hat. Dies gilt z. B. auch für Leistungen, die laut
VOB Teil C als "Besondere Leistungen" angesehen werden wie:
Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen in Abstimmung mit der
Bauleitung
Auf-/ Abbauen- / Vorhalten von Gerüste mit Arbeitsbühnen über 2 m zur
Bezugsebene
Stemm-, Bohr- u. Fräsarbeiten für die Befestigung von Konsolen und
Halterungen
Durchbrüche bzw. Kernlochbohrungen d=100 oder kleiner durch AN
Die Durchbrüche, die einen größeren Durchmesser als 100 mm haben, wurden
auf der Grundlage der Ausführungsplanung Phase 5 erstellt. Bei
Änderungen des Trassenverlaufs gegenüber der vom AG beigestellten
Ausführungsplanung, ist jeder AN für die Erstellung neuer Durchbrüche
selbst zuständig und hat diese auf seine Kosten zu erbringen
Schließen von Durchbrüchen in Trockenbauwänden und Deckenschotts
Brandschutzvermörtelung von Brandschutzklappen in Massivwänden
Prüfen der elektrischen Verkabelung und der Steuer- und Regelanlage
sowie Abstellen einer Fachkraft bei der Inbetriebnahme der Steuer- und
Regelanlage, wenn die Leistungen nicht vom AN ausgeführt werden
Liefern der für die Druckprüfung, die Inbetriebnahme und den
Probebetrieb nötigen Betriebsstoffe und Medien
Betreiben der Anlage oder von Anlagenteilen vor der Abnahme auf
Anordnung der Bauleitung
Arbeitsablauf mit allen am Bau beteiligten Gewerke so reibungslos
abzustimmen, dass sich keine Überschneidungen ergeben
Aufwendungen für Genehmigungen, Koordination, technische Bearbeitung,
Einregulierungen, Testläufe, Probebetrieb und öffentlich-rechtliche
Abnahmen (siehe hierzu auch die Titel Sonstiges)
Vor der Inbetriebnahme sind durch den AN die notwendigen Prüfungen nach
den geltenden Vorschriften und Bestimmungen (VDE, VdS, EVU, ZÜS, etc.)
durchzuführen bzw. zu veranlassen. Über die Prüfergebnisse sind vom AN
Protokolle anzufertigen. Zu den Prüfungen ist der AG bzw. dessen
Beauftragter hinzuzuziehen. Soweit für Anlagen oder Anlagenteile keine
Baumusterzulassungen vorliegen, wird der Auftragnehmer notwendige /
vergleichbare Genehmigungen beibringen, einschließlich Liefern der
entsprechenden Unterlagen und Nachweise. Hierzu zählt auch das
Erarbeiten aller erforderlichen Gefährdungsanalysen, die zur Umsetzung
der in den technischen Beschreibungen geforderten Ausführungen notwendig
sind. Alle dafür anfallenden Kosten einschließlich Prüfgebühren gehen zu
Lasten des Auftragnehmers. Darüber hinaus sind sämtliche Ersatzmaßnahmen
für evtl. Abweichungen vor Angebotsabgabe zu bewerten und mit
einzukalkulieren.
Der Text dieses Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
Änderungen oder Streichungen im Leistungsverzeichnis sind kenntlich zu
machen oder auf einem separaten Blatt zu dokumentieren.
Sofern im Leistungsverzeichnis bzw. in der Ausführungsrichtlinie keine
besonderen Forderungen gestellt werden, ist bei der Kalkulation für
sämtliche Stahlteile ein ausreichender Korrosionsschutz nach DIN 18 364
vorzusehen. In Flucht- und Rettungswege, Tiefgaragen, Räumen mit
Kondensatgefahr und im Außenbereich ist eine Feuerverzinkung nach DIN 50
975 vorzunehmen.
In Verkehrsbereichen, bei Stoßgefährdung/Verletzungsgefahr sind
dauerhafte Schutzkappen anzubringen. Grundsätzlich sind alle Schall-,
Schwingungs- und Erschütterungsquellen der TGA- Anlagen entkoppelt durch
z.B. Neoprene, Sylomere, Stahlfederelemente, Kompensatoren,
gummielastische Rohrflanschverbindung. etc., ggf. mit Abfederung von
Trägheitsmassen zu verwenden. Kanal- und Rohraufhängungen sind dauerhaft
körperschallisoliert auszubilden. Zur Vermeidung von Körperschall
zwischen den Baukörpern und den Aggregaten bzw. Kanal- und
Rohrleitungsanlagen dürfen grundsätzlich nur isolierte Rohre unter
Einhaltung der brandschutztechnischen Anforderungen eingemauert
werden.
Leitungsanlagen die Bereiche mit brandschutztechnischen Anforderungen
durchstossen sind unter Berücksichtigung der LBO, MLAR, LüAR etc. mit
geeigneten und zugelassenen Maßnahmen in erforderlicher Qualität zu
schotten. Es dürfen hierfür ausschließlich Systeme mit Allgemein
Bauaufsichtlicher Zulassung (ABZ) bzw. Allgemeine Bauaufsichtliches
Prüfzeugnis (ABP) verwendet werden. Die Abschottungsmethode inklusive
Abstandsregel, Schacht-/Aussparungsgröße sowie einer Zuordnung der
Verantwortlichkeit bei Gemischtbelegung (Kombischott) ist auszuweisen.
In allen Räumen, in welchen Wände, Fußböden und Decken mit Fliesen,
Platten, Kassetten o. ä. ausgeführt werden, sind die Einbauten (Objekte,
Armaturen, Accessoires, Schalter, Steckdosen, Auslässe, Fühler etc.) auf
die entsprechende Plattenfuge bzw. Plattenmitte zu setzten. Die
Ausführung ist in Abstimmung mit dem AG, dem Architekt und den
betroffenen Gewerken zu koordinieren.
Der AN hat sich vor Ausführungsbeginn über die Befestigungsmöglichkeit
(Bohrtiefe/Lage) bei der Bauleitung zu informieren. (Fußbodenheizung,
Betonkernaktivierung, Lüftungsleitungen, Elektro etc.)
Die Befestigung von Rohrleitungs- und Kanalanlagen mittels Schellen,
Trägern, Konsolen oder Sonderbefestigungskonstruktionen hat generell
lösbar zu erfolgen. Das Einsetzen von Schießapparaten ist verboten.
Alle Rohrleitungs- und Kanalanlagen sind so zu verlegen, dass Geräusche,
die von Wärmeausdehnung oder Schwingungen hervorgerufen werden, sicher
vermieden werden. Die Anordnung von Festpunkten, Dehnungsbogen,
Kompensatoren, Rohrführungspunkten etc. sind so vorzunehmen, dass die
Anschlussleitungen nicht unter Biegespannung geraten. Alle
Rohrbefestigungen sind in verzinkter Ausführung zu liefern. Die hierfür
erforderlichen Schrauben etc. müssen aus korrosionsgeschütztem Material
bestehen. Bohrungen, insbesondere an Sichtbetonbauteilen sind mit
geeigneten Werkzeugen zu bohren. Der Abstand der Befestigungen für
waagerechte Leitungen ist so zu wählen, dass ein Durchbiegen der
Rohrleitungen mit Sicherheit vermieden wird.
Bei der Verlegung der Trassen ist auf Rechtwinkligkeit bzw. Parallelität
mit Wänden sowie mit Trassen anderer Gewerke zu achten. Auf den
richtigen Abstand untereinander ist besonders Wert zu legen, bei
gedämmten Rohrleitungen und Kanälen ist ein genügend großer Abstand für
die Isolierung zu lassen. Die vollständige Entleerbarkeit muss bei
allen, mit flüssigen Medien vorhandenen Systemen, gegeben sein. Es ist
darauf zu achten, dass alle Rohrbefestigungen wirksame und alterungs-
und hitzebeständige Schalldämmeinlage erhalten. Bei Kalt- und
Regenwasserleitungen, bei denen die Gefahr einer Taupunktunterschreitung
besteht, müssen die Rohrhalterungen diffusionsdicht sein, so dass eine
diffusionsdichte Anschlussisolierung möglich ist. Bei Kälteleitungen
sind spezielle Kälterohrschellen zu verwenden.
Alle Anlagenteile müssen zur Wartung und Reparatur leicht zugänglich
sein. Wo erforderlich, sind Revisionsöffnungen in ausreichender Größe
und Qualität vorzusehen. Alle Revisionsöffnungen in Abhangdecken, Wänden
oder Schächten sind rechtzeitig anzugeben und mit dem AG bzw. dem
Architekt zu koordinieren. Auf den Revisionsöffnungen sind entsprechende
Beschilderungen anzubringen, die mit einheitlichen,
gewerkübergreifenden, dauerhaften Kennzeichnung und Adressierung zu
versehen sind.
Zusätzliche Aufwendungen für die Anlieferung und das Einbringung aller
größeren Anlagenteile auf der Baustelle und im Gebäude, wie z. B. eine
geteilte Ausführung von RLT-Geräten, von Schaltschränken oder die
Kesseleinbringung in Einzelglieder sind im Angebotspreis zu
berücksichtigen. Die Transportwege sind aus der Werkplanung zu
entnehmen. Die Einbring- und Montagemöglichkeiten sind vor Bestellung
einzelner Komponenten am Bau nochmals zu prüfen.
Sämtliche ankommende/abgehende Kabel- und Leitungen von elektrischen
Verbrauchern, Geräten, Sensoren, Aktoren, etc. sind zu beschriften,
betriebsfertig einzuführen, aufzulegen und anzuklemmen. Die technischen
Daten zur Dimensionierung der Kabel sowie Angaben zu Kabelart, Adresse,
Start-/Zielort sind in Kabellisten einzutragen und dem AG rechtzeitig
zur Verfügung zu stellen. Die Örtlichkeit der Anschlusspunkte muss im
Grundrissplan dargestellt werden. Die Schnittstellenkoordination hat in
Abstimmung mit dem AG eigenverantwortlich zu erfolgen.
Aufstockung und Sanierung eines Hotelgebäudes mit Gastroeinheit in der
Hinweis zur Gebäudesituation
Gegenstand der Baumaßnahme ist die Aufstockung und
Sanierung eines bestehenden Hotelgebäudes mit
integrierter Gastronomieeinheit.
Das Gebäude besteht aus einer zweigeschossigen
Tiefgarage, einem Erdgeschoss sowie sechs
Obergeschossen. Ab dem Erdgeschoss verfügt das Gebäude
über einen zentral angeordneten, nach oben offenen
Innenhof.
Im Erdgeschoss befinden sich die Gastronomieeinheit
sowie der Haupteingang mit Zugang zur Hotellobby.
Darüber hinaus sind auf dieser Ebene fünf Hotelzimmer
angeordnet, von denen ein Zimmer barrierefrei
ausgeführt ist. Ergänzt wird das Raumprogramm des
Erdgeschosses durch Gäste-WCs sowie die für den
Hotelbetrieb erforderlichen Backoffice-Bereiche.
Die weiteren 78 Hotelzimmer verteilen sich auf die
sechs Obergeschosse. Insgesamt umfasst das Hotel somit
83 Gästezimmer.
Im Rahmen der geplanten Baumaßnahme wird das bestehende
Gebäude umfassend saniert und durch eine Aufstockung
erweitert. Ziel der Maßnahme ist die funktionale,
technische und energetische Modernisierung des Gebäudes
sowie die Erweiterung der Nutzflächen unter
Berücksichtigung der bestehenden Gebäudestruktur und
Nutzung.
Hinweis zur Gebäudesituation
Ausführungszeitraum: Ca. Mitte Nov 2026 - Nov 2027
Umlagen:
Der AG erhebt beim AN folgende Umlagen:
Allgemeine Umlagen: 1,6%
Bauleistungsversicherung: 0,5%
Die Beträge werden bei den Abschlagszahlungen und zur
Zahlung der Schlussrechnung an den AN in Abzug
gebracht.
Bei sämtlichen Schriftverkehr ist die Projektmail zu
verwenden:
1070052-blackf-m@gross-bau-projekte.de
Ausführungszeitraum: Ca. Mitte Nov 2026 - Nov 2027
1 KG 420 Wärme- und
Kälteversorgungsanlagen
1
KG 420 Wärme- und
Kälteversorgungsanlagen
1.1 KG 421 Wärme-/ Kälteerzeugungsanlagen
1.1
KG 421 Wärme-/ Kälteerzeugungsanlagen
1.2 KG 422 Wärme- und Kälteverteilnetze
1.2
KG 422 Wärme- und Kälteverteilnetze
1.3 KG 423 Wärmeübergabesysteme
1.3
KG 423 Wärmeübergabesysteme
1.4 KG 429 Wärmeversorgungsanlagen,
sonstiges
1.4
KG 429 Wärmeversorgungsanlagen,
sonstiges