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Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) 0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle
Gegenstand des Auftrages ist der Umbau der Anlieferung im Haus 01 des Schillertheaters. Das Schillertheater liegt im Ortsteil Charlottenburg-Wilmersdorf, in der Nähe vom Ernst-
Reuter-Platz. Die Anlieferungszone liegt im Anbau (Haus 01 W) von 2010 und wird über die Schillerstraße 9 erschlossen.
Adresse, Schillertheater:
Bismarckstraße 110, 10625 Berlin
Adresse, Anlieferungszone:
Schillerstraße 9, 10625 Berlin
Auftraggeber:
Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) vertreten durch die BIM
Berliner Immobilienmanagement GmbH
Keibelstraße 36 in 10178 Berlin
0.1.2 Besondere Belastungen aus betrieblichen Bedingungen / Termine
Die Umbaumaßnahme wird im laufenden Betrieb des Schillertheaters durchgeführt und ist deshalb so durchzuführen, dass es zu keinerlei Einschränkungen des Betriebes kommt.
Sämtliche Einsätze, Geräte- und Materiallieferungen sind mit der OÜ und nach Benennung der Ansprechpartner eigenständig mit dem Nutzer zu kommunizieren. Besonders auf die folgenden Schnittstellen wird hingewiesen:
-Lieferverkehr für die KOB (während der Spielzeit wird die Hebebühne auf der linken Seite der Anlieferungszone genutzt!)
-Müllabfuhr,
-Anlieferung von Baumaterialien,
-Schuttlagerung und Entsorgung,
-Vermeidung von Staub und Lärm,
-Vermeidung von Schäden am Bestand der Nachbarbebauung,
usw.
Die für die Maßnahmen zur Verfügung stehenden Zeitfenster werden in den BVB festgehalten und vereinbart. Zur Gesamtübersicht der Maßnahmenabwicklung wird ein Bauzeitenplan zur Vergabe beigelegt.
Als BE-Fläche können nur die im BE-Plan oder gesondert mit dem Nutzer festgelegte Flächen genutzt werden.
Die Arbeitszeiten liegen werktags zwischen 07:00 und 18:00 Uhr. Einsätze außerhalb diese Zeiten müssen über die OÜ mit dem Nutzer abgestimmt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Samstagsarbeit möglich und für bestimmte Arbeitsschritte erforderlich sein kann. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Eine Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten zur Angebotserstelltung wird ausdrücklich empfohlen.
Die Ortsbesichtigungn sind ausschließlich nach vorheriger Terminabstimmung mit dem Berliner Immobilienmanagement GmbH, Keibelstraße 36 in 10178 Berlin.
Die Terminvereinbarung erfolgt über Frau Giesecke:
estefania.giesecke@bim-berlin.de
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen
Das Bauvorhaben umfasst die Erneuerung der rechten Hebebühne (von zwei im Bestand vorhandenen Hebebühnen) in der Anlieferung des Schillertheaters, die zur Überbrückung eines Niveauunterschiedes zwischen dem Straßenland und der Bühnenebene von ca. 1,5m dienen.
Mit dem Umbau der Hebebühne geht die Ernenerung der Bodenplatte inkl. der Grube für die Anlage einher. Im Gegensatz zur Bestandsanlage, die aus einzelnen Fahrspüren besteht, wird ein durchgenender Hubtisch eingebaut. Hierfür müssen die alten Gruben verbunden und in Summe um ca. 60cm vertieft werden. Da die bestehenden Gruben bereits einen wesentlichen Teil der Bodenplatte einnimmt, wird diese gänzlich auf der rechten Seite der Anlieferung ausgetauscht. Weiterhin ist aufgrund der Vertiefung der Grube eine Unterfangung der Anlieferungseinhausung, zum Hof hin, erforderlich.
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere
Verkehrsbeschränkungen
Die Baustellenandienung erfolgt ausschließlich über die Schillerstraße 9. Für den Bereich der Anlieferungszone sind bereits Halteverbote eingerichtet und können nach Rücksprache für Materiallieferungen genutzt werden, jedoch sind Schnittstellen mit dem Theaterbetrieb, besonders in der Spielzeit, zu berücksichtigen und abzustimmen.
Weiterhin wird, wie im BE-Plan "30431001001AAR_BE01_---" dargestellt, für den Gehweg vor der Anlieferungszone eine Sondernutzungsgenehmigung bauseits beantragt. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass außerhalb der BE-Zone der Gehweg freizuhalten ist. Lieferungen von Material oder Betonageeinsätze können weitere, temporäre Sicherungsmaßnahmen erfordern, die eigenverantwortlich durch den AN zu organisieren und durchzuführen sind.
Auch sind alle weiteren Hofflächen, die außerhalb der BE-Flächen liegen, alle Fluchtwege (temporär / dauerhaft) sämtliche Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Aufstellflächen stets freizuhalten.
Parkplätze stehen auf dem Baustellengelände nicht zur Verfügung. Die Hoffläche des Schillertheaters ist ausschließlich für Materialanlieferungen, zum Be- und Entladen sowie für Transporte zu befahren. Die Einsätze sind eng mit der Komischen Oper über die OÜ abzustimmen. Danach müssen Lieferfahrzeuge den Hofbereich verlassen.
Bei Be- und Entladevorgängen ist grundsätzlich der Motor abzustellen.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Alle Arbeiten, die das Risiko bergen, dass es zu
Verkehrsbehinderungen im Bereich des Hofes oder der Anlieferung selbst kommen kann, wie z.B. Betonage, Abholung Bauschutt, sind mind. 10 WT im Voraus anzuzeigen, sodass die Abwicklung mit den Verantwortlichen im Vorfeld abgestimmt werden kann.
0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von
Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B.
Montageöffnungen
Die Anlieferungszone (linke- und rechte Seite) wird über ein 9,5m breites und 4,5m hohes Rolltor erschlossen. Es ist davon auszugehen, dass für die Erschließung der Baustelle eine Öffnung von 4,5m x 4,5m (b x h) dauerhaft zur Verfügung steht, da die bestehene, linke Hebebühne, während der Nebenmaßnahmen (Beschichtung / Montage Überfahrbrücke) in Nutzung sein kann.
Darüber hinaus existieren keine weiteren Fassadenöffnungen, etc. die für die Baustelle herangezogen werden können.
Vor den rechten Teil der Anlieferungszone wird eine 2m breite BE-Zone vorgeschaltet, die über ein ca. 1,0m breites Tor mit der BE-Fläche auf dem Hof des SCHI verbunden ist. Über dieses Tor sind sämliche Materialtransporte, die zwischen der BE-Zone und der Baustelle erfolgen müssen, abzuwickeln. Die dauerhafte Nutzung des Gehweges, über diese Fläche hinaus, ist untersagt. Temporär kann die gesamte Zufahrt der Anlieferung, die mit dem Lieferverkehr der KOB vergleichbar ist, genutzt werden. Diese Einsätze sind jedoch gesondert mit der OÜ und der KOB abzustimmen.
0.1.7 Wasser, Energie und Abwasser
Bauwasser wird im EG des "Stelzenhauses" durch die KOB zur Verfügung gestellt. Hierfür ist durch den AN die entsprechende Schlauchlänge von bis zu 100m zu berücksichtigen. Die Leitungsführung ist mit der KOB abzustimmen und durch den AN sicherzustellen, dass keine Gefahrenstellen entstehen.
Baustrom wird bauseits, ebenfalls am "Stelzenhaus" gestellt. Zu berücksichtigen ist ebenfalls die entsprechenden Verlängerungskabel zwischen dem Unterverteiler und der Baustelle von bis zu 100m.
0.1.8 Für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung
oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume
Die Baustelleneinrichtungsflächen und der Hof des Schillertheaters werden vollständig durch einen Bauzaun abgetrennt. Diese und der Baustellenbereich selbst sind vom AN ständig geschlossen zu halten.
Während der gesamten Bauphase stehen dem AN keine
Pausen-, Aufenthalts- oder- Lagerräume innerhalb des Schillertheaters zur Verfügung und müssen auf der BE-Fläche eingerichtet werden.
Alle für die Bauausführung notwendigen Gerätschaften, Fahrzeuge und Materialien dürfen ausschließlich innerhalb des
Baufeldes und der BE-Zpne gelagert und aufgestellt werden. Dies betrifft ebenso die notwendigen Containeranlagen. Außerhalb der ausgewiesenen BE-Fläche / Baufeld können keine Lagermöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Lieferungen und Lagerungen sind auf diese Verhältnisse auszurichten.
Vor Beginn der Arbeiten hat der AN dem Bauherren eine
vollständige Liste seiner am Bau beteiligten Mitarbeiter
inklusive Nennung eines Poliers zu übergeben. Weiterhin ist eine tägliche An- und Abmeldung inkl. Ausweisvorlage der am Bau beteiligten Mitarbeiter beim Pförtner zu kalkulieren, bei der Schlüssel für die Anlieferungszone herausgegeben werden und täglich wieder abzugeben sind.
0.1.9 Baustellenüberwachung
Es ist keine Baustellenüberwachung in Form einer Kameraüberwachung / eines Sicherheitsdienstes vorgesehen. Baumaterial und Geräte sind demnach ausschließlich gesichert zu lagern (Gerätecontainer).
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Abhängigkeit von
Leistungen anderer
Vor Aufnahme der Arbeiten ist es für jeden Unternehmer
verpflichtend ein Baustartgespräch mit der Bauleitung des AG
zu führen.
Durch die Bauüberwachung des Auftraggebers werden
wöchentlich, bei Bedarf aber auch öfter, zu einem mit dem
Auftragnehmer abzustimmenden regelmäßigen Termin ("jour
fixe") Baubesprechungen durchgeführt. Der Auftragnehmer ist
verpflichtet, an diesen Baubesprechungen durch
rechtsgeschäftlich für den Auftragnehmer vertretungsbefugte
Mitglieder der Technischen Aufsicht teilzunehmen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die gesamte Dauer seiner
Tätigkeit auf der Baustelle eine der Art und dem Umfang seines
Leistungsbereiches entsprechende sachverständige und
deutschsprachige technische Aufsicht (Bauleiter, Montageleiter,
Polier) zu stellen. Der verantwortliche Bauleiter ist schriftlich zu
benennen und muss während der Arbeitszeit ständig verfügbar
sein.
Das notwendige Planmaterial wird dem AN in digitaler Form auf
einem gemeinsamen Planserver zur Verfügung gestellt. Die
Nutzung sowie Kontrolle des aktuellen Planungsstandes sind
verpflichtend. Kosten für Papierabzüge werden durch den AN
getragen und sind entsprechend zu kalkulieren. Eine Übergabe
in Papierform erfolgt nicht.
Das zur Verfügung gestellte Planmaterial ist auf Plausibilität zu
prüfen. Es sind technologische Abhängigkeiten zu anderen Gewerken und Festlegungen der Objektüberwachung des AG zu beachten. Dies kann zu in Abschnitte unterteilter Erbringung von in einer Position beschriebenen Leistungen führen (z.B. Herstellen der Unterkonstruktion, der Grundkonstruktion und von Anschlüssen an andere Bauteile jeweils in eigener Zeitfolge).
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung
Aufgrund der engen und verbindlichen Terminkette bestehen erhöhte Anforderungen an die Koordination, Organisation und Durchführung der Leistungen.
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass Terminbeeinträchtigungen aus seinem Verantwortungs- und Einflussbereich vermieden werden.
Etwaige Unklarheiten, Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung, die aus den Planunterlagen hervorgehen, sind unverzüglich, mind. 2 Wochen vor Ausführung schrifltich anzumelden. Unerwartet auftretende Umstände, die Einfluss auf Termine, Ablauf oder Qualität der Leistung haben können, sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Zur Sicherstellung der fristgerechten Leistungserbringung hat der Auftragnehmer entsprechend der vorgegebenen Terminplanung jederzeit ausreichend qualifiziertes Personal, geeignete Geräte sowie eine den Bauablauf sicherstellende Organisation vorzuhalten.
0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gemäß Baustellenverordnung ergeben
Die Baumaßnahme unterliegt den Bestimmungen der
Baustellenverordnung (BaustellV) vom 10. Juni 1998. Der AG
hat einen SiGe-Koordinator beauftragt, der die Pflichten und
Aufgaben des AG im Rahmen der BaustellV für den AG
wahrnimmt. Die Verpflichtung des AN bezüglich des
Sicherheits- und Gesundheitsschutzes bleiben hiervon
unberührt.
0.2.4 Arbeitssicherheit - Schweißarbeiten
Für Schweißarbeiten ist eine Schweißgenehmigung bzw. ein Heißerlaubnisschein zu beantragen und ggf. eine Brandwache zu stellen. Sie gilt so lange, bis die Schweißarbeiten an dieser Örtlichkeit/Raum abgeschlossen sind und sichergestellt ist, dass kein Brand durch verdeckte Brandherde (z.B. hinter Fassadenverkleidungen) entstehen kann.
0.2.5 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung
und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer
Unternehmen, z. B. trittsichere Abdeckungen.
Alle Arbeiten sind generell so auszuführen, dass andere am
Bau Beteiligte, auch die der benachbarten Baustelle nicht
gestört oder in ihren Arbeiten behindert werden. Des weiteren
ist dafür Sorge zu tragen, dass die verbauten Materialien und
(Ein-) Bauteile keine Gefahr darstellen. Es ist in diesem
Zusammenhang für eine entsprechende Sicherung oder
Abdeckung zu sorgen.
0.2.6 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten
Eignungs- und Gütenachweise sowie mitgeltende Normen
und Regeln
Der Nachweis darüber, dass sämtliche angebotenen
Konstruktionen den, in der Leistungsbeschreibung definierten,
notwendigen Leistungsmerkmalen entsprechen, ist über
Vorlage bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweise
entsprechend der zum Zeitpunkt der Abnahme der Leistung
geltenden Gesetzeslage und Rechtsprechung zu führen. In
diesem Zusammenhang sind insbesondere die
Übergangsregelungen zur Bauproduktenverordnung (BauPVO)
zu berücksichtigen. Spätestens 14 Tage nach Beauftragung
sind für alle zur Ausführung kommenden Stoffe und Bauteile die
Werksgarantien und Lieferscheine und Verarbeitungsrichtlinien
der Hersteller sowie die notwendigen gültigen bauaufsichtlichen
Zulassungen, Prüfbescheide, Nachweise zum Brandverhalten
und sonstige erforderliche Qualitätsnachweise vorzulegen. Die
tatsächliche Ausführung der Konstruktion muss den
Zulassungsbescheiden bzw. Prüfzeugnissen und den
entsprechenden Vorschriften sowie a.R.d.T. der Herstellerwerke
entsprechen; der AN haftet uneingeschränkt für die Einhaltung
der geforderten Ausführung vom AN, entsprechend der
AG-Strukturvorgabe, auf den Projektserver des AG zu laden.
Die Freigabe der Bauleitung entbindet den AN nicht von seiner
Verantwortung, zugelassene, geeignete und vertragskonforme
Produkte bzw. Verfahren einzusetzen. Ohne Bestätigung durch
den AG, vertreten durch die örtliche Bauleitung, dürfen
entsprechende Arbeiten nicht begonnen werden. Für einen
daraus resultierenden Rückbau und seine Folgen haftet der AN.
0.2.7 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem
Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe
und Bauteile¿
Die fachgerechte Entsorgung bzw. Wiederverwertung oder Aufbereitung der Bauabfälle ist Sache des/der
AN/in und hat nach den gültigen Entsorgungs- und Wertstoffvorschriften zu erfolgen.
Entsorgungsnachweise sind grundsätzlich der zuständigen Bauüberwachung vorzulegen.
Entsorgung und Verwertung Gefährliche Abfälle:
Der AG beauftragt einen Dritten als
Verfahrensbevollmächtigten gemäß KrWG und Nachweisverordnung. Aufgrund der Errichtung im Jahr 2010 werden keine Schadstoffe im Bestandsgebäude erwartet, jedoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass die bestehenden Bodenplatten z.B. mittels Ölen kontaminiert sind und als gefährlicher Abfall entsorgt werden müssen.
In diesem Fall ist der AG Abfallerzeuger und der AN Beauftragter. Bereitstellungs-, Transport- und
Entsorgungskosten sind in den Einheitspreisen enthalten.
Elektronisches Nachweisverfahren:
Für jede Fraktion gefährlicher Abfälle sind dem Verfahrensbevollmächtigten die zugelassenen und vom AN
kalkulierten Entsorgungsfachbetriebe (EFB) mit behördlicher Nummer schriftlich mitzuteilen. Eine
Sammelentsorgung ist grundsätzlich unzulässig.
HINWEIS: ohne Angabe der EFB können keine Entsorgungsnachweise vom AG erstellt werden. Für die
entsprechenden Entsorgungsverträge mit dem EFB ist der AN selber verantwortlich. Entstehende Kosten
durch verspätete Angaben gehen zu Lasten des Anbieters.
Dem Verfahrensbevollmächtigten sind die Beförderer mit Adresse, Telefonnummer und Ansprechpartner,
Beförderernummer und elektronischer Teilnehmernummer schriftlich mindestens drei Werktage vor dem
geplanten Abfuhrdatum (Datum der Übergabe) mitzuteilen.
Begleitscheine dürfen ausschließlich nur vom Verfahrensbevollmächtigten erstellt werden.
Begleitscheine sind vor allen anderen elektronischen Unterschriften erst vom Verfahrensbevollmächtigten
elektronisch zu signieren. Quittungsbelege sind nicht gestattet. Der Übergabetermin auf der Anfallstelle ist
von der Baufirma selbständig mit dem Beförderer zu koordinieren. Bereitstellung, Transport und Entsorgungskosten sind in den Einheitspreisen enthalten. Die Einheitspreise für die Demontage und Entsorgung verstehen sich einschließlich Verpackung, Abfalltrennung, Sammlung in Containern, Konditionierung (z.B. Verfestigen von Spritzasbest mit Zement in einer vom AN zu stellenden Verfestigungsanlage mit integrierter Abfülltechnik), aufladen, Abtransport,
Abladen gem. Deponieauflagen/ Verwertungsauflagen und ordnungsgemäßer Deponierung/ Verwertung
(Annahmegebühr) des anfallenden Asbestmaterials und des weiteren Abfalls auf der Deponie/Verwertungsbetriebes. Verpackung, Transport, abladen per Hand bzw. mit Selbstlader ist in den Leistungspositionen für die Demontage und Dekontamination enthalten. Wartezeiten auf den Deponien
werden nicht gesondert vergütet. Der Verwertungsvorrang nach KrWG ist zwingend einzuhalten.
0.2.8 Geräte und Personal zum Abladen, Lagern und
Transport von Stoffen und Bauteilen
Vom Auftraggeber werden keine Geräte oder Arbeitskräfte für
das Abladen, Lagern oder den Transport von Stoffen oder
Bauteilen zur Verfügung gestellt.
0.2.9 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder
Tabellen.
Die Abrechnung hat auf Grundlage der übergebenen Pläne bzw.
Aufmaßen vor Ort zu erfolgen. Die Vertretung des AG behält
sich grundsätzlich vor ein gemeinsames Aufmaß einzufordern.
0.3 Ergänzende Angaben zur Ausführung
0.3.1 Allgemein
Alle Leistungspositionen enthalten, sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes angegeben ist, grundsätzlich auch die Lieferung
bzw. Bereitstellung und Vorhaltung der zur vertragsgemäßen
Ausführung erforderlichen Stoffe, Materialien und (Ein-) Bauteile
frei Verwendungsstelle und die Abfuhr sowie die
ordnungsgemäße Entsorgung aller durch die Leistungserfüllung
nicht in das Eigentum des Auftraggebers übergehenden Teile
einschl. der anfallenden Lade- und Lagerleistungen,
Nebenarbeiten und Nebenleistungen.
0.3.2 Geräte
Bei Betrieb von Verbrennungsmotoren und Maschinenbetrieb
sind Maßnahmen zu treffen, die das Versickern von Öl und
Treibstoffen in den Untergrund zuverlässig verhindern. Der
Aufwand hierzu ist in die entsprechenden Einheitspreise
einzurechnen.
Die vom AN bereitgestellten Geräte müssen in ihren
Abmessungen und der Leistungsfähigkeit den örtlichen
Gegebenheiten und der Geologie Rechnung tragen.
Entsprechen die Geräte nicht den Anforderungen oder fallen sie
aus, so sind sie durch den AN kostenfrei auszutauschen.
0.3.3 Vermessungsleistungen
Sämtliche weitere Vermessungs- und Einmessarbeiten, die für die Erbringung der Leistung und zum Nachweis der Einhaltung der Maßtoleranzen für die Abnahme erforderlich werden, sind vom Auftragnehmer selbständig zu erbringen und in die Einheitspreise dieses Leistungsverzeichnisses einzukalkulieren.
0.3.4 Toleranzen
Für den Ausgleich von Bauunebenheiten im Rahmen der zulässigen Toleranzen erfolgt kein Zuschlag.
0.3.5 Planungs- und Fertigungsunterlagen des AN
Vom Auftragnehmer geforderte Fertigungsunterlagen und
Werkstattzeichnungen sind so rechtzeitig anzufertigen, dass
auch bei evtl. notwendiger technischer Klärung die Materialien
rechtzeitig bestellt werden können. Der Zeitraum für die
Durchsicht der Unterlagen des AN durch den AG beträgt, sofern
in der jeweiligen Position nichts Abweichendes angegeben ist, 2
Wochen. Es darf nur nach zur Ausführung zugestimmten und entsprechend gekennzeichneten Plänen gearbeitet werden.
Diese Zustimmung stellt keine Prüfungs- und Freigabeerklärung
des AG dar. Aus den Zeichnungen müssen alle zur Beurteilung
der Konstruktion notwendigen Einzelheiten wie z.B. Anschlüsse
an das Bauwerk, usw. klar hervorgehen.
Bei WU-Beton konzipiert der AN die WU-Ausführung eigenverantwortlich in Bezug auf Materialien, Profile,
Bemessungen und Anordnung. Die WU-Konzeption umfasst neben Einbauplänen vollständige Material-,
Profil- und Lieferlisten mit Mengen- und Herstellerangaben und Artikelnummern.
Anforderungen WU-Beton:
Beanspruchungsklasse 2 (Bodenfeuchte),
Nutzungsklasse B
Die WU-Konzeption ist vom AN rechtzeitig vor Materialbestellung zur Kenntnisnahme an den AG zu
übergeben. Dem AN obliegt die Koordination von Planern und Firmen von Fremdgewerken wie z. B. Sanitär etc. in Bezug auf die WU-Eignung zum Einbau in die vom AN vorgesehenen
Konstruktionen.
Alle vorgenannten Planungs- und Fertigungsunterlagen des AN,
sowie Prüfzeugnisse, Zulassungen, Errichtererklärungen, usw.
sind vor der Ausführung vom AN, entsprechend der
AG-Strukturvorgabe, auf den AG-Server zu laden.
Sämtliche
Planunterlagen werden digital über das Serversystem des AG
zur Verfügung gestellt. Die Versorgung mit aktuellem
Planmaterial vom Server ist Sache des AN.
Nach Beauftragung sind dem AG innerhalb von 5 AT die
Mailadressen der zuständigen Bearbeiter des AN zur
Einrichtung des Zugangs auf dem zuvor benannten Planserver
mitzuteilen.
20. Planliste / Anhänge
30431001001_Planliste
30431001001AAR_GR-1_---
30431001001AAR_GR00_---
30431001001AAR_SNBB_---
30431001001AAR_SNCC_---
30431001001AAR_DT01_---
30431001001AAR_DT02_---
30431001001AAR_BE01_---
30431001001AAR_BEUG_---
KOB_Halteverbotszone Schillerstraße
Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtung
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1. 0 Baustelleneinrichtung
1. 0
Baustelleneinrichtung
Rückbau- u. Erdarbeiten Rückbau- u. Erdarbeiten
Rückbau- u. Erdarbeiten
2 Rückbau- u. Erdarbeiten
2
Rückbau- u. Erdarbeiten
2. 0 Rückbau- u. Erdarbeiten
2. 0
Rückbau- u. Erdarbeiten
Betonarbeiten Betonarbeiten
Betonarbeiten
13 Betonarbeiten
13
Betonarbeiten
13. 0 Betonarbeiten
13. 0
Betonarbeiten
Metallbauarbeiten Metallbauarbeiten
Metallbauarbeiten
30 Metallbauarbeiten
30
Metallbauarbeiten
30. 0 Metallbauarbeiten
30. 0
Metallbauarbeiten
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten
90 Stundenlohnarbeiten
90
Stundenlohnarbeiten
90. 0 Stundenlohnarbeiten
90. 0
Stundenlohnarbeiten