Estricharbeiten
Bischof-Meiser Str. 14a
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Allgemeine Vertragsbedingungen Estricharbeiten BGB: Werkvertrag nach BGB (Bauleistungen) VOB/C: Neben den allgemeinen Vertragsbedingungen gilt jeweils die neueste Fassung der VOB/C. Normen: Es gelten die für dieses Gewerk maßgeblichen DIN, DIN EN und DIN EN ISO-Normen Folgende Normen und Vorschriften sind besonders zu beachten, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. DIN EN 197-1        Zementzusammensetzung             Anforderungen und Konformitätskriterien von Normalzement DIN EN 206-1        Beton Teil 1: Festlegung und Eigenschaften             Herstellung und Konformität DIN EN 13162 bis DIN 13171        Wärmedämmstoffe und Gebäude DIN 13318        Estrichmörtel und Estriche DIN 13813        Estrichmörtel; Estrichmassen und Estriche             Estrichmörtel und Estrichmassen DIN EN 13892        Prüfverfahren für Estrichmörtel und Estrichmassen DIN 18560        Estriche im Bauwesen DIN EN 998-1         Mörtelarten DIN 4102        Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4109        Schallschutz im Hochbau DIN 4108        Wärmeschutz im Hochbau DIN 4172        Maßordnung im Hochbau DIN EN 13501-1        Klassifizierung des Brandverhaltens DIN EN 13501-2        Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen DIN 18025 Teil 1        Wohnungen für Schwerbehinderte             Wohnungen für Rollstuhlbenutzer DIN 18065        Gebäudetreppen DIN 18195        Abdichtungen im Bauwesen DIN 18201        Toleranzen im Hochbau; Begriffe DIN 18202        Toleranzen im Hochbau; Bauwerke DIN 18332 VOB ATV    Naturwerksteinarbeiten DIN 18352 VOB ATV     Fliesen- und Plattenarbeiten DIN 18353 VOB ATV    Estricharbeiten DIN 18356 VOB ATV     Parkettarbeiten DIN 18365 VOB ATV    Bodenbelagsarbeiten DIN 18540        Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit             Fugendichtstoffen DIN 18550        Putz Zusätzliche Verordnungen, Richtlinien und Empfehlungen Regeln der Technik Einschlägige Merkblätter Im Besonderen sind die Vorbedingungen und Hinweise für die Verlegung von schwimmenden Estrichen, herausgegeben von der Bundesfachgruppe Estrich im Zentralverband des deutschen Baugewerbes, sowie Arbeitsblatt A 10 und A 11 der Arbeitsgemeinschaft e.V. ( AGI ) zu beachten Merkblätter des Zentralverbandes des deutschen Baugewerbes Verarbeitungsrichtlinien des jeweiligen Systemherstellers und der Zulieferfirmen Landesbauordnung des betreffenden Bundeslandes Richtlinien des Gemeindeunfallversicherungsverbandes Verkehrslasten nach DIN 1055 Teil 3 sind zu berücksichtigen Zeichnungen: Zur Erläuterung der Leistungsbeschreibung erhalten die Bieter Zeichnungen Alternativangebote: Alternativangebote sind zugelassen, werden jedoch nur berücksichtigt, wenn sie auf einem gesondertem Blatt vorgelegt werden und das gesamte LV umfassen. Die ausgeschriebenen Arbeiten sind jedoch auch bei Abgabe eines Alternativangebotes mit anzubieten. Das angebotene Fabrikat ist zu bezeichnen, ausführlich zu beschreiben und der Nachweis der Gleichwertigkeit gegenüber den ausgeschriebenen Materialien zu erbringen Prüfung Positionen auf Ausführbarkeit und Eignung: Der Bieter ist verpflichtet, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf fachliche Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Dies gilt auch besonders im Hinblick auf die vorgesehene Verbindung mit dem Bauwerk und die  erwartenden Beanspruchungen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Ergänzungen oder Änderungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen. Nachforderungen aus Unkenntnis der Sachlage werden grundsätzlich nicht anerkannt. Maße Abnahme Vorarbeiten: Der Auftragnehmer ist vor Ausführung seiner Arbeiten verpflichtet, die Maße der Rohbauarbeiten mit den Maßen der Ausführungszeichnungen zu vergleichen. Etwa vorhandene Mängel und tatsächliche Fehler der Vorarbeiten - soweit diese durch Sinneswahrnehmung überprüfbar sind und die Güte der anschließenden Arbeiten beeinträchtigen können - sind der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten schriftlich anzuzeigen. Preisstellung: Bestandteile des Angebotes sind Herstellung, Fracht, Anlieferung, Verpackung, Abladung evtl. Wagenstandsgeld, Räumlichkeiten zum Lagern, Kompletteinbau, Schutz vor Verunreinigungen, Reinigen vor Übergabe, Gestellung von Vorrichtungen und Werkzeugen, einschließlich aller Nebenleistungen, sowie die erforderlichen Gerüste bis 2 m Höhe. Das Einrichten der Baustelle und Vorhalten für sämtliche im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen und Nachbesserungsarbeiten ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Nach Beendigung der Arbeiten ist die Baustelle zu räumen. Lagerflächen und Arbeitsplätze sind von grober Verschmutzung zu reinigen. Die Leistungen sind immer vollständig zu kalkulieren, einschließlich -Untergrundvorbereitung -Maßnahme zur Herstellung der ausreichenden Toleranzgenauigkeit -Herstellen und wieder Schließen von Schlitzen -Anschluss der Bauteile an das umgebende Mauerwerk -Befestigung an der Unterkonstruktion unter Berücksichtigung der Anforderungen aus Längenänderung und Durchbiegung Befestigung nur mit bauaufsichtlich zugelassenen oder der DIN/EN-Vorschriften entsprechenden Mitteln -Insgesamt alle Bauteile, Verfahren und Leistungen zur ordnungsgemäßen Herstellung des Bauwerks, auch wenn diese Teile und Maßnahmen in den einzelnen Positionen nicht erwähnt sind. Lagerung: Für die sichere Lagerung seiner Baustoffe muss der AN selbst sorgen. Nach Estricheinbau übrig gebliebene Materialien (z.B. Estrichsand) sind innerhalb von 5 Werktagen vom AN abzufahren. Abnahme verdeckt liegende Leistungen: Später verdeckt liegende Leistungen werden nur abgenommen, solange diese noch offen liegen. Die Bauleitung ist deshalb rechtzeitig zur Teilabnahme aufzufordern. Für abweichende Ausführungen ist der Auftragnehmer verantwortlich Schutz vor Verunreinigung: Angrenzende Bauteile sind gegen Verunreinigungen durch Abdecken mit einem geeignetem Material zu schützen. Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertiger Art" verwendet worden und fehlt die für das Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das im Leistungsverzeichnis des Auftraggebers genannte Fabrikat als vereinbart. Andernfalls muss der Bieter sein gesondert angebotenes Fabrikat vollständig angeben.
Allgemeine Vertragsbedingungen Estricharbeiten
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Ergänzend gelten die Abschnitte 1 bis 5 der ATV DIN 18299. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen der ATV DIN 18353 vor. Eignungsprüfung Untergrund Ausgleich Unebenheiten: Der AN hat vor Beginn seiner Arbeiten, die Vorleistungen anderer Gewerke zu überprüfen. Die einzelnen Räume und Geschosse sind genau auszunivellieren. Unebeneheiten und Maßtoleranzen bis zu 1,00 cm sind ohne besondere Vergütung auszugleichen. Versäumt der AN das rechtzeitige Nivellement, werden nachträglich gestellte Forderungen für die Beseitigung von größeren Unebenheiten nicht anerkannt. In jeder Etage sind Höhenpunkte ( Meterriss ) sichtbar anzubringen. Bauseitiger Untergrund und Säuberung: Von der Putzerfirma werden die Böden nach Abschluss der Putzarbeiten von grober Verschmutzung bauseits gesäubert übergeben. Der AN der Estricharbeiten hat die Böden vor Beginn der Arbeiten nach den Erfordernissen der Estrichverlegung zu säubern. Estrich Oberfläche und Ausspachtelung: Die Oberflächen der Estriche sind absolut planeben, waagerecht, glatt und mit erhöhter Genauigkeit nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 4 herzustellen. Zusätzlich erforderliche Ausspachtelungs- und Ausbesserungsarbeiten hat der AN auf eigene Kosten im Einvernehmen mit der Bauleitung auszuführen. Estrich Anschlüsse an Bauteile: Estrichanschlüsse an Wände, Türzargen, Standkonsolen, Heizkörperanschlussleitungen etc. sind besonders sorgfältig auszuführen. Falls Türen beim Einsetzen durch Unebenheiten im Estrich abgehobelt werden müssen, geht dies zu Lasten des AN. Estrich Nachsorge, Meterriss: Der AN hat zu verhindern, dass durch evtl. Einwirkung von Wärme und Zugluft der Estrich zu schnell austrocknet, reißt, sich wirft usw. Die am Bau vorhandenen Meterhöhen sind genau einzuhalten. Randdämmstreifen, Dehnfugen: Die  Randdämmstreifen sind bei 2- bzw 3- lagiger Dämmung auf die 1.Lage der Dämmung zu verlegen. Die Breite der Randstreifen ist so zu wählen, dass mindestens ein Überstand von 1,0 cm, aber maximal ein Überstand von 3,0 cm Estrichverbleibt. Sollte ein größerer Überstand vorhanden sein, sind die Randdämmstreifen innerhalb von 3 Arbeitstagen nach der Begehbarkeit des Estrich auf diese Höhe abzuschneiden. Geschieht dies nicht in der o.g. Frist, ist der AG berechtigt, die Randdämmstreifen auf Kosten des AN zu kürzen. Soweit der Estrich als Nutzbelag auszuführen ist, bzw. lediglich eine Versiegelung bzw. Beschichtung erhält, ist der Randdämmstreifen innerhalb von 3 Tagen nach der Begehbarkeit des Estrich abzuschneiden. Die Randdämmstreifen sind insbesondere auch um die Türzargen sauber zu verlegen. Wellkartons als Dämmstreifen sind unzulässig. Die sichtbarbleibenden Profile bei den Dehnfugenprofilen sind dauerhaft zu schützen. Höhe Estrichoberkante: Die Estrichoberkante ist entsprechend den Belagsstärken des Oberbodens auszuführen. Eventuell erforderliche Absätze sind in die E-Preise einzukalkulieren. Abstellung Estrich: Die Abstellung des Estriches zwischen einzelnen Bauabschnitten ist in die E-Preise einzukalkulieren. Baustellenbegehung und Mängelbeseitigung: Vor Beginn der Fliesen- und Bodenbelagsarbeiten ist eine gemeinsame Baustellenbegehung durchzuführen. Hierbei werden die noch vorhandenen Mängel am Estrich protokolliert. Soweit die Mängelbeseitigung nicht spätestens innerhalb einer Woche durch den AN - Estrich erfolgt, kann der AG die Mängelbeseitigung ohne weitere Fristsetzung durch einen Dritten auf Kosten des AN durchführen lassen. Bauabschnitte: Die Ausführung der Estricharbeiten erfolgt grundsätzlich in mehreren Abschnitten. Je nach Geschoss, Baufortschritt und Verkaufsstand der Nutzeinheiten. Gefälle: Alle für den späteren einwandreien Wasserablauf erforderlichen Gefälle sind durch einen entsprechenden Gefälleestrich herzustellen. Bewegungsfugen: Lot- und waagerechte Bewegungsfugen dürfen nicht durch den Estrich geschlossen werden und sind bis auf die Ansetzfläche von Estrich freizuhalten. Estriche und Zuschlagstoffe: Für die Mischverhältnisse der Estriche und die Kornabstufung der Zuschlagstoffe gilt DIN 18535 Es dürfen nur genormte Zemente Verwendung finden. Der zur Verwendung kommende Sand muß rein, d.h. frei von Lehm, Ton und anderen Stoffen sein, die den Abbindeprozeß oder die Endfestigkeit ungünstig beeinflussen können. Die Mörtel sind maschinell gut durchzumischen. Für die Beschaffenheit der Zuschlagstoffe gilt sinngemäß DIN 1045. Das Anmachwasser ist ausschließlich der örtlichen Wasserversorgung zu entnehmen. Bauseitige Untergründe: Stahlbetondecken aus Ortbeton, teilweise mit Bitumenabdichtung bzw. Leitungsführungen. Heizestrich: Die Abstimmung mit der ausführenden Firma für das Gewerk Heizung und der Bauleitung bezüglich der Fugenanordnung ist rechtzeitig vor Ausführungsbeginn durchzuführen. Der Estricheinbau erfolgt bei einer Vorlauftemperatur der FBH bis zu 20°. Der Einbau der Messstellen zur Feuchtemessung im Heizestrich ist im Heizestrich einzu- kalkulieren.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
01 Titel 1: Dämmung / Trennschicht
01
Titel 1: Dämmung / Trennschicht
01.01 Untergrund reinigen Reinigen des Untergrundes von groben Verschmutzungen. Anfallender Schutt wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen. Untergrund: Stahlbetonbodenplatten- und Decken,           teilweise mit Abdichtung KG:    ca. 186 m² EG:    ca. 199 m² 1.OG:    ca. 199 m² 2.OG:    ca. 197 m² 3.OG:    ca. 189 m²
01.01
Untergrund reinigen
970.00
m2
01.02 Ausgleich von Unebenheiten >10 mm Liefern und Einbauen von Leichtestrich zum Ausgleich von Unebenheiten im Untergrund bei Unebenheiten >10 mm. Der Ausgleich von Unebenheiten bis 10 mm ist in die Positionen mit einzukalkulieren (siehe Vorbemerkungen). Die Bereiche sind mit der Bauleitung vorab abzustimmen und aufzunehmen.
01.02
Ausgleich von Unebenheiten >10 mm
O
100.00
m2
01.03 Wärmedämmschicht EPS 035 DEO-240 mm (EG) Wärmedämmschicht EPS 035 DEO als Unterlage für schwimmende Estriche aus expandiertem Polystyrol nach DIN EN 13163, einschließlich Anarbeiten an bestehende Bauteile, Im Bereich von Aussparungen z.B. für Rohrleitungen ist der Hohlraum mit gebundener Schüttung bis auf OK Dämmung auszuschütten. Die ordnungsgemäße Untergrundbeschaffenheit ist vor Montagebeginn durch den AN zu überprüfen. Untergrund:        Rohfußboden (Stahlbeton) Einbauort:        EG, (ausgenommen Wohnung 1) Verkehrslast:        2 kN/m2 Material:        EPS 035 DEO Verlegung:        3-lagig Dicke:            240 mm
01.03
Wärmedämmschicht EPS 035 DEO-240 mm (EG)
140.00
m2
01.04 Wärmedämmschicht EPS 035 DEO-230 mm (EG) Wie vor, jedoch: Untergrund:        Rohfußboden (Stahlbeton),             2-lagige Abdichtung (10 mm) Einbauort:        EG, Wohnung 1 Verkehrslast:        2 kN/m2 Material:        EPS 035 DEO Verlegung:        3-lagig Dicke:            230 mm
01.04
Wärmedämmschicht EPS 035 DEO-230 mm (EG)
60.00
m2
01.05 Wärmedämmschicht EPS 040 DEO-60 mm (1.- 2.OG) Wie vor, jedoch: Einbauort:        1.- 2.OG Material:        EPS 040 DEO Verlegung:        1-lagig Dicke:            60 mm
01.05
Wärmedämmschicht EPS 040 DEO-60 mm (1.- 2.OG)
400.00
m2
01.06 Wärmedämmschicht ESP 040 DEO - 240 mm (3.OG) Wie vor, jedoch: Material:        EPS 040 DEO Einbauort:        3.OG Verlegung:        3-lagig Dicke:            240 mm
01.06
Wärmedämmschicht ESP 040 DEO - 240 mm (3.OG)
170.00
m2
01.07 Zulage für Mehr-/Minderstärke 10mm Zulage für Mehr- oder Minderstärke der vorgenannten Positionen. Abrechnung pro volle10 mm. Die Bereiche sind mit der Bauleitung vorab abzustimmen und aufzunehmen.
01.07
Zulage für Mehr-/Minderstärke 10mm
O
70.00
m2
01.08 Systemmatte EPS 045 DES-sm- SD 15 ( EG- 3.OG ) Dämmplatte als Roll- oder Faltisolierung für Rohrfußbodenheizung, güteüberwachte kombinierte Wärme- und Trittschalldämmung aus Polystyrol-Hartschaum nach DIN 18164, Teil 2, oberseitig ankaschierte hochreißfeste und faserverstärkte Verbundfolie aus Polyethylen. wärmetechnisch geprüft gemäß DIN EN 1264 und DIN 4725, Teil 4, mit DIN-Registriernummer 7F027. Verbundfolie zur sicheren Arretierung der Rohre mittels Tackernadeln und als Feuchtigkeitssperre gegen Estrichanmachwasser nach DIN 18560, Teil 2 und DIN EN 1264 Teil 4. Verbundfolie mit aufgedrucktem Linienraster zum Zuschneiden der Dämmung und Verlegen der Rohre im vorgesehenen Abstand. Roll- und Faltplatte mit überlappender Verbundfolie an einer Längsseite zum dichtschließenden Plattenverbund. Unterseitige Schrägschnitte der Rollplatte gewährleisten ebene und homogene Dämmschicht nach dem Ausrollen. einschl. Klebeband 50 mm zum Verkleben der Stöße. Untergrund:        Wärmedämmung aus Vorpositionen Einbauort:        EG - 3.OG Verkehrslast:        2 kN/m2 Baustoffklasse:     B2 Material:        EPS 045 DES-sm- SD 15 Dämmschichtdicke:    30 mm Angebotenes Fabrikat:    ...........................................             (vom Bieter anzugeben)
01.08
Systemmatte EPS 045 DES-sm- SD 15 ( EG- 3.OG )
740.00
m2
01.09 Trittschalldämmung EPS 045- sm- SD 15-30-3 (EG-3.OG: Abstellräume) Trittschalldämmung EPS 045 sm SD 15-30-3 mit Trennlage als Unterlage für schwimmenden Estrich aus expandierten Polystyrol-Dämmstoff nach DIN EN 13162. Anwendungstyp DES nach DIN V 4108-10. sd-Trittschalldämmung mit mittlerer Zusammendrückbarkeit. Einlagig fachgerecht verlegen, einschließlich anarbeiten an bestehende Bauteile. Inkl, PE Folie als Trennlage auf Trittschalldämmung liefern und fachgerecht verlegen. Nach DIN 18560 für herkömmliche Estriche geeignet, inkl. anarbeiten an bestehende Bauteile. Untergrund:        Wärmedämmung aus Vorpositionen Einbauort:        EG-3.OG, Abstellräume Verkehrslast:        2 kN/m2 Material:        EPS 045- sm- SD 15-30-3 Dicke:            30 mm (Bemessungsdicke für die             Konstruktionshöhe)
01.09
Trittschalldämmung EPS 045- sm- SD 15-30-3 (EG-3.OG: Abstellräume)
30.00
m2
01.10 Trennlage, 1-lagig Liefern und verlegen einer Trennlage mit versetzten Stößen. Nach DIN 18560 für herkömmliche Estriche geeignet, inkl. anarbeiten an bestehende Bauteile. Ausführung:     1-lagig Material:     PE-Folie 0,25 mm stark,         min. 10 cm überlappt Untergrund:    Systemmatte (Pos. 01.08) Einbau:        EG- 3.OG (ausgenommen Abstellräume) Angebotenes Fabrikat:    ...........................................             (vom Bieter anzugeben)
01.10
Trennlage, 1-lagig
740.00
01.11 PE-Folie 0,2 mm, 2-lagig PE-Folie 0,2 mm, 2-lagig als Trennlage bzw. Gleitschicht mit 20 cm Stoßüberdeckung lose auf WU- Bodenplatte, incl. Randstreifen verlegen. PE-Folie, Herstellerempfehlungen sind zu beachten. Überlappung zu Mauersperrbahnen:    mind. 10 cm Einbauort: KG
01.11
PE-Folie 0,2 mm, 2-lagig
200.00
m2
01.12 Randdämmstreifen Randdämmstreifen entlang aller aufsteigender Bauteile einbauen. Dicke 10 mm / Streifenbreite 270 mm Einbauort: EG + 3.OG Die Vorbemerkungen sind zu beachten. Die Tackernadeln nur über der späteren Bodenhöhe in die Wand schießen.
01.12
Randdämmstreifen
920.00
m
01.13 Randdämmstreifen Randdämmstreifen entlang aller aufsteigender Bauteile einbauen. Dicke 10 mm / Streifenbreite 130 mm Einbauort: 1. + 2.OG Die Vorbemerkungen sind zu beachten. Die Tackernadeln nur über der späteren Bodenhöhe in die Wand schießen.
01.13
Randdämmstreifen
220.00
m
01.14 Randdämmstreifen Randdämmstreifen entlang aller aufsteigender Bauteile einbauen. Dicke 10 mm / Streifenbreite 90 mm Einbauort: KG Die Vorbemerkungen sind zu beachten. Die Tackernadeln nur über der späteren Bodenhöhe in die Wand schießen.
01.14
Randdämmstreifen
270.00
m
02 Titel 2: Estricharbeiten
02
Titel 2: Estricharbeiten
02.01 Zement-Heizestrich CT-C35-F5-S65-H45 (EG - 3.OG außer Abstellräume) Zement-Heizestrich der Bauart A nach DIN 18560 1 und 18560 2 / DIN EN 13813, als schwimmender Estrich auf waagerechtem Untergrund herstellen und verdichten, sowie in richtiger Höhenlage ebenflächig nach den Anforderungen gem. DIN 18202, Tab. 3 Zeile 3 einbauen. Oberfläche abreiben und glätten. Zur Aufnahme von Naturstein, PVC, Parkett oder keram. Belägen. In dieser Position sind alle für den Einbau erforderlichen Materialien und Zusatzstoffe, sowie die Messstellen mit einzukalkulieren. angebotene Estrichkomponente: ...................................... Untergrund:        Trägermatte mit     Heizungsrohren Einbauort:        EG - 3.OG (außer Abstellräume) Verkehrslast:        2 kN/m2 Druckfestigkeit:    C35 Biegezugfestigkeit:    F5 Material:        Zementestrich / Heizestrich Dicke:            65 mm (Mindestüberdeckung 45 mm)
02.01
Zement-Heizestrich CT-C35-F5-S65-H45 (EG - 3.OG außer Abstellräume)
740.00
m2
02.02 Zementestrich CT-C35-F5-S65 (EG-2.OG: Abstellräume) Wie vor, jedoch: Zementestrich CT-C35-F5-S65 Untergrund:        Wärmedämmung + Trittschall-                dämmung + Trennlage Einbauort:        EG-3.OG, Abstellräume Verkehrslast:        2 kN/m2 Druckfestigkeit:    C35 Biegezugfestigkeit:    F5 Material:        Zementestrich Dicke:            65 mm
02.02
Zementestrich CT-C35-F5-S65 (EG-2.OG: Abstellräume)
30.00
m2
02.03 Zulage für Mehrstärke Zulage für Mehrstärke der vorgenannten Position 02.01 und 02.02. Abrechnung pro volle10 mm. Die Bereiche sind mit der Bauleitung vorab abzustimmen und aufzunehmen.
02.03
Zulage für Mehrstärke
O
70.00
m2
02.04 Zementestrich CT-C35-F5-T50 Zementestrich wie in Vorpostion 02.01 beschrieben, jedoch als schwimmender Estrich auf Trennlage. (Trennlage in separater Position 01.11). Zementestrich CT-C35-F5-T50 Untergrund:    WU- Bodenplatte Einbauort:        KG (Räume ohne FB-Hzg) mit Fliesen Verkehrslast:        3 kN/m2 Druckfestigkeit:    C35 Biegezugfestigkeit:    F5 Material:        Zementestrich Dicke:            50 mm Angebotenes Fabrikat:    ...........................................             (vom Bieter anzugeben)
02.04
Zementestrich CT-C35-F5-T50
80.00
m2
02.05 Zementestrich CT-C35-F5-T60 Wie vor, jedoch: Zementestrich CT-C35-F5-T60 Untergrund:    WU- Bodenplatte Einbauort:        KG (Räume ohne FB-Hzg) mit Beschichtung Verkehrslast:        3 kN/m2 Druckfestigkeit:    C35 Biegezugfestigkeit:    F5 Material:        Zementestrich Dicke:            60 mm
02.05
Zementestrich CT-C35-F5-T60
120.00
m2
02.06 Zulage für Mehrstärke CT-C35-F5 Zulage für Mehrstärke des Zementestrichs CT-C35-F5 aus den Vorpositionen. Abrechnung pro volle10 mm. Die Bereiche sind mit der Bauleitung vorab abzustimmen und aufzunehmen. Der Einheitspreis gilt analog bei Minderstärken als Minderpreis.
02.06
Zulage für Mehrstärke CT-C35-F5
O
20.00
m2
02.07 Zulage Estrich mit erhöhten Anforderungen Zulage für Estriche aus den Vorpositionen mit erhöhten Anforderungen an die Ebenheit oder Maßhaltigkeit nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 4. Ebenheitstoleranzen für flächenfertige Böden, Estriche zur Aufnahme von Bodenbelägen wie z.B. Fliesen, Parkett, gespachtelte und geklebte Beläge bzw. oberflächenfertige Ausführung (z.B. Beschichtung- KG). Einbauort:    KG - 3.OG
02.07
Zulage Estrich mit erhöhten Anforderungen
970.00
m2
02.08 Zulage Schnellestrich CT-C35-F5-S65-H45 Zulage für die Ausführung des Estrichs CT-C35-F5-S65-H45 aus der Position 02.01, als Estrich mit Beschleuniger. Belegereife nach 10 Tagen. Einbauort:    Bsp. Musterwohnung / Musterflächen
02.08
Zulage Schnellestrich CT-C35-F5-S65-H45
60.00
m2
02.09 Dehnfugen Heizestrich Einbauen von Dehnfugen im Heizestrich aus der Vorposition. Lage und Anzahl der Dehnfugen richtet sich nach dem jeweiligen Grundriss und den eingebauten Heizkreisen.
02.09
Dehnfugen Heizestrich
110.00
m
02.10 Anpassung Bodenablauf Zulage für Anarbeiten/ Anpassen Estrich an Bodenablauf. Einbauort:    KG, Wäsche, Raum- Nr.: -1.06
02.10
Anpassung Bodenablauf
L
1.00
psch
02.11 Dehnfugen unbeheizter Estrich Einbauen von Dehnfugen in unbeheiztem Estrich. Lage und Anzahl der Dehnfugen richtet sich nach dem jeweiligen Grundriss.
02.11
Dehnfugen unbeheizter Estrich
O
1.00
m
02.12 Zulage Gefälleausbildung Zulage für die Ausbildung der Estriche aus den Vorpositionen mit einen Gefälle von 2%. Einbauort:    Bäder, bodengleiche Duschen Einzelgrößen:    100 x 120 cm bis 120 x 150 cm
02.12
Zulage Gefälleausbildung
O
20.00
m2
02.13 Bewegungsfuge schließen Bewegungsfuge bzw. Kellenschnitte in der Estrichfläche mit Kunstharzvergußmasse vergießen sowie Armierungsstäbe einschneiden und verspachteln, pro Meter ca. 3 Stahlstäbe.
02.13
Bewegungsfuge schließen
O
50.00
m
02.14 Zulage Kunststofffasern Zulage für das fachgerechte Beimengen von Kunststofffasern in die Estriche für keramische Oberbeläge, in erforderlicher Menge. Aufmaß nach Sichtfläche. Einbauort:    EG - 2.OG / Fliesenbelag
02.14
Zulage Kunststofffasern
510.00
m2
02.15 Höhenversprünge (bei Duschwannen) Höhenversprünge im Bereich der Duschwannen. Versprunghöhe ca. 20 mm. Größen:    0,90 x 1,20 m bis 1,20 x 1,20 m
02.15
Höhenversprünge (bei Duschwannen)
15.00
m2
02.16 Nachträgliches Anarbeiten (bis 0,25 m²) Nachträgliches Anarbeiten an Estrich. Kleinfläche bis 0,25 m2.
02.16
Nachträgliches Anarbeiten (bis 0,25 m²)
1.00
m2
02.17 Nachträgliches Anarbeiten (bis 0,50 m²) Nachträgliches Anarbeiten an Estrich. Kleinfläche bis 0,50 m2.
02.17
Nachträgliches Anarbeiten (bis 0,50 m²)
1.00
m2
02.18 Nachträgliches Anarbeiten (bis 1,00 m²) Nachträgliches Anarbeiten an Estrich. Kleinfläche bis 1,00 m2.
02.18
Nachträgliches Anarbeiten (bis 1,00 m²)
1.00
m2
02.19 Zulage Sauberlaufzone 2,23 x 2,50 m Zulage für Estrichabsenkung im Bereich der Sauberlaufzone. Absenkung 22 mm, B x L: ca. 1,05 x 1,20 m. Einbauort:    Treppehaus EG (Haupt- Eingang)
02.19
Zulage Sauberlaufzone 2,23 x 2,50 m
1.00
Stck
03 Titel 3: Stundenlohnarbeiten/ Nachbehandlung
03
Titel 3: Stundenlohnarbeiten/ Nachbehandlung
03.01 Trocknungsschliff Estrich Zementestrich / Heizestrich mit einer Kupfer-Diamant-Scheibe oder gleichwertig maschinell abschleifen zum Öffnen der obferflächennahen Kapilarporen einschließlich Absaugen, Entsorgung des Schleifgutes und Anarbeiten in den Randbereichen. Die Bereiche sind mit der Bauleitung vorab abzustimmen und aufzunehmen.
03.01
Trocknungsschliff Estrich
O
850.00
m2
Regiearbeiten auf besondere Anweisung des AG Regiearbeiten auf besondere Anweisung des AG Für unvorhergesehene Arbeiten, nach besonderer Angabe der Bauleitung, werden folgende Verrechnungssätze angeboten, in denen alle Lohn, Lohnnebenkosten, Zuschläge und evtl. Auslösungen, sowie Transportkosten bereits enthalten sind. Regiezettel, ohne Unterschrift der Bauleitung oder der Bauherrenschaft werden nicht berücksichtigt  bzw. vergütet. Anspruch auf Ausführung besteht nicht.
Regiearbeiten auf besondere Anweisung des AG
03.02 Facharbeiter Regiestunden Facharbeiter
03.02
Facharbeiter
O
5.00
Std
03.03 Regiearbeit Helfer Regiestunden Helfer
03.03
Regiearbeit Helfer
O
5.00
Std
03.04 Regiearbeit Azubi (1.-3. Lehrjahr) Regiestunden Azubi (1.-3. Lehrjahr)
03.04
Regiearbeit Azubi (1.-3. Lehrjahr)
O
5.00
Std
03.05 Fahrkostenpauschale Fahrkostenpauschale für einen Arbeitseinsatz außerhalb der Vertragsleistungen auf Anweisung der Bauleitung des AG inkl. An- und Rückfahrt, Be- und Entladen. Die Fahrkostenpauschale unterliegt der Regelung für Regieleistungen.
03.05
Fahrkostenpauschale
O
L
1.00
psch

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