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Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
1. Vertragsgrundlagen / Geltung
Die nachstehenden Vorbemerkungen sind Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen. Soweit im Leistungsverzeichnis nichts Abweichendes geregelt ist, sind die nachfolgend beschriebenen Neben- und Begleitleistungen in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Auftragsabwicklung erfolgt auf Grundlage der VOB/B sowie der VOB/C. Technische Festlegungen zur Ausführung und Qualität werden ergänzend in den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen geregelt.
Regelungen zu Skonto, Rechnungslegung, Sicherheiten, Vertragsstrafe, Gewährleistung und sonstigen kaufmännischen Vertragsbedingungen sind nicht Bestandteil dieser allgemeinen Vorbemerkungen und werden im Rahmen eines möglichen Vergabe- bzw. Verhandlungsgesprächs gesondert vereinbart.
2. Angebotsabgabe / Vollständigkeit
Für die Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig auszufüllen. Alternativvorschläge oder Abweichungen sind gesondert zu kennzeichnen und mit eindeutigem Bezug zu den LV-Positionen einzureichen.
Änderungen an Vorbemerkungen, Leistungspositionen oder Anlagen sind mit dem Angebot vorzulegen. Nicht ausdrücklich angezeigte Abweichungen gelten als nicht angeboten.
Der Bieter hat sämtliche zur Preisbildung erforderlichen Umstände eigenverantwortlich zu prüfen. Unklarheiten sind vor Angebotsabgabe schriftlich anzuzeigen.
3. Gegenstand der Leistung / Leistungsbereich
Gegenstand der Ausschreibung sind Trockenbauarbeiten im Innenbereich des Bauvorhabens Birkenlicht, Siebenbürgenweg 9, 89168 Niederstotzingen.
Die Leistungen umfassen insbesondere, soweit in den Einzelpositionen beschrieben:
nichttragende Innenwände in Trockenbauweise,
Installationswände, Schachtwände und Vorsatzschalen,
Vormauerungen und Verkofferungen,
abgehängte Trockenbaudecken, insbesondere im Gemeinschaftsraum im Erdgeschoss,
Revisionsöffnungen und Revisionsklappen, soweit ausgeschrieben,
Anschlüsse, Anarbeitungen und Sonderausbildungen, soweit ausgeschrieben,
Dokumentation und produktbezogene Nachweisführung.
Im Untergeschoss sind nach derzeitigem Ausschreibungsstand keine Trockenbauarbeiten vorgesehen.
Eine Verkleidung von Dachflächen ist nicht Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung.
Stahlzargen in Trockenbauwänden sind nicht Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung, sofern sie nicht ausdrücklich in gesonderten Positionen ausgeschrieben werden.
Abdichtungsarbeiten in Nassbereichen, insbesondere Verbundabdichtungen unter Fliesenbelägen, sind nicht Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses und werden durch das Gewerk Fliesen ausgeführt, sofern im Leistungsverzeichnis nichts Abweichendes geregelt ist.
4. Ortskenntnis / Prüfungspflichten
Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe eigenverantwortlich über die örtlichen Verhältnisse, Zugänglichkeiten, Bauabläufe, Transportwege, Lagermöglichkeiten, Montagebedingungen sowie die ausgeschriebenen Arbeiten zu informieren. Eine Baustellenbesichtigung vor Angebotsabgabe wird vorausgesetzt.
Spätere Ansprüche aus Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse, der Materialeinbringung, fehlender Hebezeuge, fehlender Kranverfügbarkeit, eingeschränkter Lagerflächen oder sonstiger bei Angebotsabgabe erkennbarer Baustellenbedingungen werden nicht anerkannt.
Vor Beginn der Arbeiten sind die Ausführungsunterlagen, Maße und baulichen Voraussetzungen auf Übereinstimmung zu prüfen. Dies gilt insbesondere für:
Rohbaumaße, Achsen und Höhenbezüge,
Beschaffenheit der Anschlussbauteile,
Ebenheit und Tragfähigkeit der Untergründe,
vorhandene Einbauteile, Durchdringungen und Installationen,
Schnittstellen zu den Gewerken Rohbau, Innenputz, HLS, Elektro, Fenster, Abdichtung, Estrich, Türen, Fliesen, Maler und Ausbau,
Anforderungen aus Brand-, Schall-, Feuchte- und Oberflächenschutz,
Lage und Abmessungen von Installationsschächten, Vorsatzschalen, Revisionsöffnungen und Deckeneinbauten.
Unstimmigkeiten sind unverzüglich, spätestens vor Arbeitsaufnahme, schriftlich anzuzeigen.
5. Nebenleistungen / Preisbestandteile
Die Einheitspreise umfassen die vollständige Leistung einschließlich Lieferung, Abladen, Lagern, innerbetrieblicher Transporte, Einbringen an die Verwendungsstelle, Vorbereitungs- und Nebenarbeiten sowie erforderlicher Kleinteile, Verbindungsmittel, Befestigungsmittel, Dichtstoffe, Fugenausbildungen und Hilfsstoffe, soweit im Leistungsverzeichnis nichts Abweichendes geregelt ist.
In die Einheitspreise einzurechnen sind insbesondere:
Aufmaßnahme am Bau vor Fertigung und Montage,
Zuschneiden, Anpassen und Einbauen aller Bauteile,
Herstellen üblicher Anschlüsse an Wände, Decken, Böden, Stützen und sonstige Bauteile,
Vorhalten und Verwenden üblicher Montagehilfen, Leitern, Kleingerüste und Arbeitsbühnen, soweit nicht gesondert ausgeschrieben,
baustellenübliche Schutz-, Ordnungs- und Reinigungsleistungen,
übliche Materialtransporte innerhalb des Gebäudes,
Schutz der eigenen Leistungen bis zur Abnahme,
Abstimmung mit den beteiligten Ausbau- und Technikgewerken.
6. Vorleistungen / Baufreiheit
Die Trockenbauarbeiten erfolgen geschossweise entsprechend dem Baufortschritt.
Als wesentliche Vorleistungen für den Beginn der Trockenbauarbeiten gelten insbesondere:
abgeschlossene Fenstermontage in den jeweils betroffenen Bereichen,
abgeschlossene Innenputzarbeiten in den jeweils betroffenen Bereichen,
abgeschlossene Elektro-Rohinstallation in den jeweils betroffenen Bereichen,
abgeschlossene Abdichtungsarbeiten, soweit diese als Vorleistung für Trockenbauarbeiten erforderlich sind,
vorhandene und prüffähige Ausführungsplanung,
abgestimmte Lage der HLS- und Elektroinstallationen im Bereich von Vorsatzschalen, Schachtwänden, Decken und Verkofferungen.
Der Auftragnehmer hat vor Ausführung zu prüfen, ob die erforderlichen Vorleistungen vollständig und fachgerecht erbracht sind. Fehlende, ungeeignete oder mangelhafte Vorleistungen sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen.
7. Anschlüsse / Randanschlüsse / Sonderanschlüsse
Übliche systembedingte Anschlüsse und Randanschlüsse sind nur insoweit mit den Einheitspreisen der Grundpositionen abgegolten, als im Leistungsverzeichnis keine gesonderten Positionen oder Zulagepositionen für Anschlussdetails vorgesehen sind.
Soweit im Leistungsverzeichnis gesonderte Positionen für Anschlüsse ausgeschrieben sind, insbesondere für Anschlüsse an Massivwände, Trockenbauwände, brandschutztechnische Anschlüsse, gleitende Anschlüsse, Schattenfugen, Sichtfugen oder sonstige Sonderanschlüsse, sind diese Leistungen nicht Bestandteil der jeweiligen Grundposition und werden nur über die hierfür vorgesehenen Positionen vergütet.
Hierzu zählen auch konstruktiv oder brandschutztechnisch besonders auszubildende Anschlüsse von Trockenbauwänden und Trockenbaudecken.
8. Schnittstellen / Durchdringungen / Brandschutzabschottungen
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen mit den beteiligten Gewerken, insbesondere HLS und Elektro, eigenverantwortlich abzustimmen.
Durchdringungen durch Wand- und Deckenkonstruktionen mit Anforderungen an den Brandschutz sind nur im Umfang der im Leistungsverzeichnis ausdrücklich beschriebenen Leistungen geschuldet.
Soweit im Leistungsverzeichnis nichts Abweichendes geregelt ist, umfasst die Leistung des Auftragnehmers Trockenbau lediglich das konstruktive Herstellen, Vorhalten, Einarbeiten oder Anarbeiten der Unterkonstruktion, Bekleidung, Dämmung und Anschlussbereiche.
Brandschutztechnische Abschottungen, Rohr- und Kabelschotts, Manschetten, Fugenabschottungen, Schließungen von Restöffnungen, deren Kennzeichnung, Nachweisführung und Dokumentation sind nicht Bestandteil der Trockenbauleistung, sofern diese Leistungen nicht ausdrücklich als Leistungsinhalt des Gewerkes Trockenbau ausgeschrieben sind.
Anarbeitungen an Durchführungen werden, sofern erforderlich, über gesonderte Positionen ausgeschrieben und vergütet.
Der Auftragnehmer hat unzulässige, nicht nachweisgedeckte oder planerisch nicht ausreichend bestimmte Durchdringungen vor Ausführung schriftlich anzuzeigen.
9. Anordnungen / Zusatzleistungen / Sonderwünsche
Nicht beauftragte Leistungen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Anordnung des Auftraggebers bzw. der Bauleitung ausgeführt werden.
Änderungen aufgrund von Erwerberwünschen, Bemusterungen oder Sonderwünschen dürfen nur ausgeführt werden, wenn hierfür eine schriftliche Freigabe des Auftraggebers bzw. der Bauleitung vorliegt.
Mündliche Anweisungen Dritter, insbesondere von Erwerbern, Nutzern oder nicht hierzu bevollmächtigten Personen, begründen keinen Vergütungsanspruch.
10. Bedenkenhinweise / Behinderungen
Bedenken hinsichtlich Ausführung, Untergrund, Vorleistungen, Planung, Schnittstellen oder Randbedingungen sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei:
unzureichender Tragfähigkeit der Befestigungsuntergründe,
fehlender oder unklarer Festlegung von Brand-, Schall- oder Feuchteschutzanforderungen,
fehlenden Angaben zu Einbauten, Lastabtragungen oder Verstärkungen,
Abweichungen zwischen Planung und tatsächlicher Einbausituation,
nicht fachgerecht ausgeführten Vorleistungen anderer Gewerke,
unvollständiger HLS- oder Elektro-Rohinstallation,
ungeeigneten klimatischen Bedingungen oder erhöhter Baufeuchte,
fehlender Zugänglichkeit oder nicht ausreichender Baufreiheit.
Behinderungen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
11. Baustelleneinrichtung / Baustellenablauf / Abschnittsweise Ausführung
Eine gesonderte Vergütung für Baustelleneinrichtung, Vorhalten, Umsetzen, Räumen und Vorhalten von Geräten, Maschinen, Werkzeugen, Hilfsmitteln, Transportmitteln, Gerüsten im üblichen Umfang, Arbeitsbühnen im üblichen Umfang, Materiallagerflächen, Schutzmaßnahmen, Abdeckungen, Staubschutzwänden, Einrichtungen zur Verkehrssicherung sowie sonstigen für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Baustellenhilfseinrichtungen erfolgt nicht. Sämtliche hierfür erforderlichen Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Dies gilt auch für Erschwernisse und Mehraufwendungen aus einer geschossweisen, abschnittsweisen, unterbrochenen oder zeitlich versetzten Ausführung der Leistungen. Der Auftragnehmer hat zu berücksichtigen, dass die Leistungen entsprechend dem Baufortschritt in mehreren Bauabschnitten und gegebenenfalls nicht zusammenhängend ausgeführt werden.
Mit den Einheitspreisen sind daher insbesondere abgegolten:
mehrfaches Anfahren und Einrichten einzelner Arbeitsbereiche,
abschnittsweises Vorhalten, Umsetzen und Räumen von Material, Geräten und Hilfsmitteln,
Teilleistungen in räumlich oder zeitlich getrennten Bereichen,
Koordinationsaufwand infolge des Bauablaufs und der Mitwirkung anderer Gewerke,
übliche Behinderungen und Erschwernisse, die sich aus der geschossweisen und abschnittsweisen Bauabwicklung ergeben.
Ansprüche auf gesonderte Vergütung hieraus sind ausgeschlossen, soweit es sich um den bei Angebotsabgabe erkennbaren und nach den Ausschreibungsunterlagen zu berücksichtigenden Bauablauf handelt.
12. Materialeinbringung / Hebezeuge / Aufzug / Kran
Die Materialeinbringung ist durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich zu prüfen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Der im Gebäude vorhandene Aufzug darf für die Ausführung der Trockenbauarbeiten, Materialtransporte, Werkzeugtransporte oder sonstige Bauleistungen nicht genutzt werden.
Zum vorgesehenen Ausführungszeitraum steht kein Baustellenkran zur Verfügung. Erforderliche Hebezeuge, Transporthilfen, Fördermittel oder sonstige Einrichtungen zur Materialeinbringung sind durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzukalkulieren, sofern im Leistungsverzeichnis nichts Abweichendes geregelt ist.
Lagerflächen stehen nur nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung und nur im baustellenüblichen Umfang zur Verfügung. Ein Anspruch auf bestimmte Lagerflächen besteht nicht.
13. Schutz, Sauberkeit, Entsorgung
Verschmutzungen und Verunreinigungen, die durch den Auftragnehmer verursacht werden, sind laufend zu beseitigen.
Restmaterial, Verschnitt, Verpackungen und sonstige Abfälle sind arbeitstäglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Bei Nichtbefolgung nach Aufforderung kann der Auftraggeber die Beseitigung kostenpflichtig veranlassen.
Gelieferte Materialien sind sach- und materialgerecht gemäß Herstellervorgaben zu lagern und gegen Feuchtigkeit, Verschmutzung, Verformung und Beschädigung zu schützen.
Bereits hergestellte Bauteile und Oberflächen, insbesondere Fenster, Innenputzflächen, Abdichtungen, Rohinstallationen, Estrichrandbereiche und sonstige Ausbauleistungen, sind durch geeignete Maßnahmen gegen Beschädigung und Verschmutzung zu schützen.
14. Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten bedürfen der vorherigen schriftlichen Beauftragung bzw. Freigabe durch die Bauleitung bzw. den Auftraggeber.
Stundenlohnrapporte sind täglich zur Bestätigung vorzulegen. Die Rapporte müssen mindestens Datum, Einsatzort, Tätigkeit, Anzahl der Arbeitskräfte und Zeitansatz enthalten.
Nicht bestätigte Stundenlohnrapporte begründen keinen Vergütungsanspruch.
15. Dokumentation / Abrechnung
Abrechnungsgrundlage sind die Ausführungs- und Werkpläne sowie das positionsbezogene Aufmaß nach VOB/C. Die Abrechnung hat nachvollziehbar, prüffähig und getrennt nach LV-Positionen zu erfolgen.
Mit Leistungsfertigstellung sind die erforderlichen Dokumentationsunterlagen digital zu übergeben, soweit diese für Nachweis, Betrieb, Wartung, Abrechnung oder Zertifizierung erforderlich sind.
Hierzu zählen insbesondere:
Produktdatenblätter,
Sicherheitsdatenblätter,
Systemnachweise,
Klassifizierungs- und Prüfzeugnisse,
Übereinstimmungs- bzw. Konformitätsnachweise,
Nachweise zu Brand-, Schall- oder Feuchteschutz, soweit positionsbezogen gefordert,
Nachweise zu eingebauten Revisionsklappen, Dämmstoffen, Plattenwerkstoffen, Profilen, Spachtelmassen, Dichtstoffen, Klebern und sonstigen Systemkomponenten,
produktbezogene Unterlagen für die QNG-/NaWoh-Nachweisführung.
Die Übergabe der Dokumentation erfolgt digital im PDF-Format, geordnet nach Leistungsbereichen bzw. Produktgruppen. Die vollständige Übergabe der Dokumentation ist Voraussetzung für die prüffähige Schlussabrechnung.
16. QNG / NaWoh - Anforderungen und Nachweise
Das Gebäude soll eine QNG-Zertifizierung nach dem Bewertungssystem NaWoh erhalten. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm gelieferten und eingebauten Produkte und Systeme, insbesondere Gipsplatten, Gipsfaserplatten, Dämmstoffe, Spachtelmassen, Fugenspachtel, Dichtstoffe, Kleber, Trennwandbänder, Revisionsklappen, Unterkonstruktionen und sonstige Ausbauprodukte, die einschlägigen Anforderungen des Zertifizierungssystems erfüllen.
Der Auftragnehmer hat hierzu eine Konformitätserklärung abzugeben, mit der die Einhaltung der maßgeblichen Anforderungen und Grenzwerte für die von ihm eingebrachten Produkte bestätigt wird.
Zur Nachweisführung sind die für die Zertifizierung erforderlichen Produktunterlagen rechtzeitig, spätestens vor Materialbestellung bzw. vor Einbau, bereitzustellen. Auf Verlangen ist eine produktbezogene Übersicht mit Hersteller, Produktbezeichnung, Artikelnummer, Einsatzbereich, Menge und Nachweisart zu übergeben.
Werden nicht konforme oder nicht freigegebene Produkte eingebracht, sind diese auf Anweisung des Auftraggebers auf Kosten des Auftragnehmers auszutauschen. Hieraus entstehende Terminfolgen gehen ebenfalls zu Lasten des Auftragnehmers.
17. Arbeitsschutz / Verkehrssicherung
Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die Sicherheit seines Arbeitsbereichs, die Betriebssicherheit seiner Geräte und Hilfsmittel sowie die Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften.
Erforderliche Absperrungen, Warnhinweise, Staubschutzmaßnahmen und Schutzvorkehrungen sind vom Auftragnehmer bereitzustellen und aufrechtzuerhalten.
Der Auftragnehmer hat seine Arbeitsbereiche arbeitstäglich so zu sichern und zu verlassen, dass keine Gefährdung für andere am Bau Beteiligte entsteht.
Allgemeine Vorbemerkungen
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
0. Geltung und Regelwerke
0.1 Geltungsbereich
Diese Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Vorbemerkungen für alle ausgeschriebenen Trockenbauarbeiten im Innenbereich des Bauvorhabens Birkenlicht, Siebenbürgenweg 9, 89168 Niederstotzingen.
Sie gelten insbesondere für:
nichttragende Trennwände,
Schachtwände,
Vorsatzschalen,
Installationswände,
Verkofferungen,
abgehängte Decken,
Revisionsöffnungen und Revisionsklappen,
sonstige Trockenbaubekleidungen und Anschlussausbildungen, soweit im Leistungsverzeichnis beschrieben.
Im Untergeschoss sind keine Trockenbauarbeiten vorgesehen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts Abweichendes geregelt ist.
Dachflächenverkleidungen sind nicht Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung.
0.2 Regelwerke / Herstellervorschriften
Die Ausführung hat nach den einschlägigen Bestimmungen der VOB/C, insbesondere ATV DIN 18340, sowie nach den jeweils gültigen System- und Herstellervorschriften zu erfolgen.
Soweit im Leistungsverzeichnis Anforderungen an Brand-, Schall-, Feuchte- oder Oberflächenqualitäten gestellt werden, sind diese verbindlich einzuhalten.
Für die Ausschreibung werden Systemaufbauten des Herstellers Knauf zugrunde gelegt. Gleichwertige Systeme anderer Hersteller sind zulässig, sofern sie die ausgeschriebenen technischen Eigenschaften vollständig erfüllen und die Gleichwertigkeit durch geeignete Systemnachweise, Prüfzeugnisse, Klassifizierungen, Produktdatenblätter und Herstellerunterlagen nachgewiesen wird.
Bei Verwendung gleichwertiger Systeme trägt der Auftragnehmer die Verantwortung für die vollständige Systemkompatibilität sämtlicher eingesetzter Komponenten.
0.3 Vorrang
Positionsbeschreibungen im Leistungsverzeichnis gehen diesen Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen vor. Abweichende oder ergänzende Anforderungen in den Einzelpositionen sind maßgeblich.
Anforderungen an Feuerwiderstandsklassen, Schallschutzwerte, Wanddicken, Beplankungsqualitäten, Plattentypen, Dämmstoffe, Revisionsöffnungen, Anschlüsse oder Sonderausbildungen werden positionsbezogen beschrieben und sind dort verbindlich festgelegt.
1. Allgemeine technische Anforderungen
1.1 Prüfung der Vorleistungen / Bedenkenhinweis
Vor Ausführung hat der Auftragnehmer sämtliche Vorleistungen und Anschlussbedingungen zu prüfen. Dies betrifft insbesondere:
Rohbaumaße,
Ebenheiten,
Fluchten,
Höhenlagen,
Befestigungsuntergründe,
Einbausituationen,
vorhandene Installationen,
Lage und Abmessungen von Schachtwänden, Vorsatzschalen und Verkofferungen,
Anschlusssituationen an Massivbauteile, Innenputzflächen, Fenster, Türen, Decken und Böden,
bauphysikalische Anforderungen an Brand-, Schall- und Feuchteschutz,
technische Vorgaben aus Ausführungsplanung, Fachplanung und Herstellersystemen.
Mängel, Abweichungen, fehlende Vorleistungen oder unklare Planungsangaben sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen.
1.2 Systemtreue / Kompatibilität
Es sind ausschließlich aufeinander abgestimmte Systemkomponenten eines geeigneten Trockenbausystems zu verwenden.
Dies betrifft insbesondere:
Metallprofile,
Befestigungsmittel,
Abhänger,
Anschlussprofile,
Plattenwerkstoffe,
Dämmstoffe,
Fugenspachtel,
Trennwandbänder,
Dichtstoffe,
Revisionsklappen,
Brandschutz- und Schallschutzkomponenten,
sonstige systemgebundene Ergänzungsprodukte.
Bei Mischsystemen trägt der Auftragnehmer den Nachweis der Gleichwertigkeit, Eignung und Kompatibilität. Abweichungen von nachgewiesenen Systemaufbauten sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
1.3 Maße / Toleranzen / Anschlussausbildung
Alle Bauteile sind lot-, flucht-, höhen- und maßgerecht herzustellen. Die Anforderungen der DIN 18202 sind einzuhalten, soweit im Leistungsverzeichnis keine höheren Anforderungen beschrieben sind.
Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind entsprechend den technischen Anforderungen und den Systemvorgaben fachgerecht auszubilden.
Erforderliche Trenn-, Anschluss- und Dichtbänder sowie systembedingt notwendige Anschlussfugen sind in die Einheitspreise einzurechnen, sofern diese nicht gesondert ausgeschrieben sind.
Sonderanschlüsse, gleitende Anschlüsse, brandschutztechnische Anschlüsse, Schattenfugen, Bewegungsfugen oder sonstige gesondert beschriebene Anschlussdetails werden nur über die hierfür vorgesehenen Positionen vergütet.
1.4 Aussparungen / Durchdringungen / Einbauten
Aussparungen, Durchdringungen und Einbauteile sind entsprechend der Ausführungsplanung herzustellen und einzupassen.
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen mit den beteiligten Gewerken, insbesondere HLS und Elektro, eigenverantwortlich abzustimmen.
Anarbeitungen an Rohr-, Kabel-, Lüftungs- oder sonstigen Durchführungen werden, sofern erforderlich, gesondert ausgeschrieben und über die hierfür vorgesehenen Positionen vergütet.
Durchdringungen durch Wand- und Deckenkonstruktionen mit Anforderungen an den Brandschutz sind nur im Umfang der im Leistungsverzeichnis ausdrücklich beschriebenen Leistungen geschuldet.
Soweit im Leistungsverzeichnis nichts Abweichendes geregelt ist, umfasst die Leistung des Auftragnehmers Trockenbau lediglich das konstruktive Herstellen, Vorhalten, Einarbeiten oder Anarbeiten der Unterkonstruktion, Bekleidung, Dämmung und Anschlussbereiche.
Brandschutztechnische Abschottungen, Rohr- und Kabelschotts, Manschetten, Fugenabschottungen, Schließungen von Restöffnungen, deren Kennzeichnung, Nachweisführung und Dokumentation sind nicht Bestandteil der Trockenbauleistung, sofern diese Leistungen nicht ausdrücklich als Leistungsinhalt des Gewerkes Trockenbau ausgeschrieben sind.
Der Auftragnehmer hat unzulässige, nicht nachweisgedeckte oder planerisch nicht ausreichend bestimmte Durchdringungen vor Ausführung schriftlich anzuzeigen.
1.5 Musterflächen / Musterbauteile
Vor Serienausführung ist auf Verlangen des Auftraggebers je wesentlicher Leistungsart ein Musterbauteil bzw. ein repräsentativer Musterbereich herzustellen und freigeben zu lassen.
Die Freigabe gilt als Maßstab für die weitere Ausführung, ersetzt jedoch nicht die Verantwortung des Auftragnehmers für eine technisch mangelfreie und vertragsgerechte Leistung.
2. Trennwände / nichttragende Innenwände
2.1 Leistungsumfang
Trennwände sind als vollständige Systemkonstruktionen einschließlich Unterkonstruktion, Beplankung, Dämmstoffeinlagen, Befestigungsmitteln, Anschlussbändern, Fugenausbildung und erforderlicher systembedingter Verstärkungen herzustellen, soweit sich dies aus dem Leistungsverzeichnis und dem jeweiligen Systemaufbau ergibt.
2.2 Unterkonstruktion
Metallunterkonstruktionen sind lot- und fluchtgerecht auszurichten und dauerhaft standsicher zu befestigen.
Die Befestigung ist auf den jeweiligen Untergrund abzustimmen. Unebenheiten der Anschlussbauteile sind im üblichen Umfang auszugleichen.
Profile sind entsprechend den Systemvorgaben einzubauen. Profilabstände, Profilquerschnitte, Befestigungsabstände und Aussteifungen sind nach Herstellervorschrift und entsprechend den ausgeschriebenen Anforderungen auszuführen.
2.3 Beplankung / Ausbildung
Platten sind fachgerecht, versetzt und entsprechend den Systemvorgaben zu montieren.
Plattenstöße, Anschlüsse und Befestigungspunkte sind so herzustellen, dass die geforderte Oberflächenqualität sowie etwaige technische Anforderungen an Brand-, Schall- und Feuchteschutz eingehalten werden.
Die Qualität und Art der Beplankung, insbesondere Plattentyp, Plattendicke, Anzahl der Lagen und besondere Eigenschaften, werden in den jeweiligen Einzelpositionen beschrieben.
2.4 Dämmstoffeinlagen
Soweit Dämmstoffe Bestandteil des Systems sind, sind diese hohlraumfüllend, dicht gestoßen und ohne Hohlstellen einzubauen.
Dämmstoffe sind abrutschsicher einzubauen. Brandschutztechnische, schallschutztechnische oder sonstige besondere Anforderungen an Dämmstoffe sind entsprechend den Einzelpositionen und den Systemnachweisen einzuhalten.
2.5 Verstärkungen / Lastabtragungen
Erforderliche Verstärkungen für Sanitärobjekte, Haltegriffe, Stützklappgriffe, Handläufe, Einbaumöbel, Einbauteile, Installationen oder sonstige Lastaufnahmen sind entsprechend Planung und Nutzung herzustellen, soweit diese im Leistungsverzeichnis beschrieben oder planerisch eindeutig vorgegeben sind.
Fehlende Angaben zu Lasten, Einbauteilen oder Befestigungspunkten sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen.
3. Schachtwände / Installationswände / Vorsatzschalen
3.1 Allgemeines
Schachtwände, Installationswände und Vorsatzschalen sind entsprechend den ausgeschriebenen Anforderungen an Brand-, Schall-, Feuchte- und Revisionsfähigkeit herzustellen.
Maßgeblich sind die im Leistungsverzeichnis, in der Ausführungsplanung sowie in den Prüf- und Systemnachweisen festgelegten Eigenschaften.
Die Schachtwände und Vorsatzschalen dienen insbesondere der Aufnahme, Verkleidung und Führung von HLS-Installationen und sonstigen technischen Installationen. Die HLS- und Elektroinstallationen selbst sind nicht Bestandteil der Trockenbauleistung.
3.2 Ausführung / Dichtheit
Schachtwände, Installationswände und Vorsatzschalen sind an angrenzende Bauteile fachgerecht und dicht anzuschließen.
Fugen, Anschlüsse und Durchdringungen sind so auszuführen, dass die geforderten technischen Eigenschaften des Gesamtsystems nicht beeinträchtigt werden.
Soweit Brand- oder Schallschutzanforderungen bestehen, ist die Ausführung vollständig systemkonform nach dem jeweiligen Verwendbarkeits- bzw. Anwendbarkeitsnachweis herzustellen.
3.3 Revisionsöffnungen / Zugänglichkeit
Revisionsöffnungen und Revisionsklappen sind in den vorgesehenen Abmessungen und an den vorgegebenen Stellen einzubauen, soweit diese im Leistungsverzeichnis ausgeschrieben sind.
Sie müssen mit den Anforderungen des jeweiligen Wand-, Schacht- oder Deckensystems kompatibel sein.
Die endgültige Lage von Revisionsöffnungen ist vor Ausführung mit der Bauleitung sowie den beteiligten Gewerken HLS und Elektro abzustimmen.
Revisionsöffnungen sind so auszuführen, dass Absperrungen, Revisionsbauteile, Verteiler, Reinigungsöffnungen, Ventile, Brandschutzeinrichtungen und sonstige wartungsrelevante Bauteile dauerhaft zugänglich bleiben.
3.4 Durchdringungen / Schnittstellen
Sämtliche Durchdringungen durch Schachtwände, Installationswände und Vorsatzschalen sind vor Ausführung mit den beteiligten Gewerken abzustimmen.
Nicht fachgerecht geplante, unzulässige oder nicht ausreichend bestimmte Durchdringungen sind schriftlich anzuzeigen.
Das bloße Anarbeiten an Durchdringungen ersetzt keine brandschutztechnische Abschottung und begründet keine Verantwortung des Trockenbauunternehmers für die ordnungsgemäße Abschottung, sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung ist.
4. Trockenbaudecken / abgehängte Decken
4.1 Allgemeines
Trockenbaudecken sind als vollständige Deckensysteme einschließlich Unterkonstruktion, Abhängern, Beplankung, erforderlicher Aussteifungen, Anschlüssen, Aussparungen und systembedingten Nebenleistungen herzustellen.
Die abgehängten Trockenbaudecken sind insbesondere im Gemeinschaftsraum im Erdgeschoss vorgesehen, soweit im Leistungsverzeichnis beschrieben.
4.2 Untergrund / Abhängung
Vor Ausführung sind Tragfähigkeit und Eignung der Befestigungsuntergründe zu prüfen.
Art, Anzahl und Anordnung der Befestigungen und Abhänger sind entsprechend Systemvorgaben, Lastannahmen und Anforderungen aus der Ausführungsplanung auszuführen.
Zusatzlasten aus fremden Einbauten, insbesondere Leuchten, Lüftungsauslässen, Lautsprechern, Sensoren, Rauchmeldern oder sonstigen technischen Bauteilen, dürfen nicht ohne entsprechende planerische Freigabe in die Trockenbaudecke eingeleitet werden.
4.3 Ebenheit / Höhenlage
Die Deckenflächen sind höhen-, flucht- und ebenengerecht herzustellen.
Übergänge, Anschlüsse und Randabschlüsse sind sauber und systemgerecht auszuführen.
Abweichungen zwischen geplanter und tatsächlich ausführbarer Deckenhöhe, insbesondere infolge technischer Installationen, sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen.
4.4 Einbauten / Ausschnitte
Ausschnitte und Öffnungen für Leuchten, Lüftung, Revisionsklappen, Rauchmelder, Sensorik und sonstige Einbauten sind entsprechend Planung herzustellen, soweit sie im Leistungsverzeichnis beschrieben sind.
Der Auftragnehmer hat die Einbausituation vor Ausführung mit den beteiligten Gewerken abzustimmen.
Die Verantwortung für Lieferung, Montage, Anschluss und Funktion der technischen Einbauteile liegt beim jeweiligen Fachgewerk, sofern im Leistungsverzeichnis nichts Abweichendes geregelt ist.
4.5 Zusatzlasten
Lasten aus fremden Einbauten dürfen nur in die Trockenbaudecke eingeleitet werden, wenn das Deckensystem hierfür geeignet ist und eine entsprechende Freigabe vorliegt.
Bedenken gegen Zusatzlasten, Befestigungen oder Einbausituationen sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen.
4.6 Begriffsbestimmung Abhängehöhe / freier Hohlraum
Soweit im Leistungsverzeichnis eine Abhängehöhe angegeben ist, bezeichnet diese den Abstand zwischen Unterkante Rohdecke und Unterkante fertiger Trockenbaudecke.
Soweit im Leistungsverzeichnis ein freier Hohlraum, Installationsraum oder Luftraum angegeben ist, bezeichnet dieser den oberhalb der Unterdecke verbleibenden freien Raum. Die Konstruktionshöhe der Unterdecke einschließlich Unterkonstruktion, Bekleidung und systembedingter Bauteildicken ist hierin nicht enthalten.
Maßgeblich für die Ausführung ist stets die im Leistungsverzeichnis beschriebene Gesamtkonstruktion einschließlich der geforderten freien Hohlräume und der zulässigen Konstruktionshöhe.
5. Oberflächenqualitäten / Verspachtelung
5.1 Allgemeines
Fugen, Schraubstellen und Anschlüsse sind entsprechend der im Leistungsverzeichnis geforderten Oberflächenqualität herzustellen.
Soweit im Leistungsverzeichnis nichts Abweichendes geregelt ist, ist die Oberflächenqualität Q2 als Standardverspachtelung herzustellen.
Die Oberfläche muss für die nachfolgenden Maler-, Tapezier- oder Beschichtungsarbeiten geeignet sein.
5.2 Spachtelqualitäten
Sofern im Leistungsverzeichnis Qualitätsstufen benannt sind, sind diese maßgeblich.
Erhöhte Oberflächenanforderungen, insbesondere Q3 oder Q4, Anforderungen bei Streiflicht, glatten Sonderbeschichtungen, hochwertigen Endbeschichtungen oder besonderen Beleuchtungssituationen, sind nur geschuldet, wenn sie im Leistungsverzeichnis ausdrücklich beschrieben sind.
Streiflichtbedingte optische Erscheinungen stellen keinen Mangel dar, sofern die ausgeschriebene Oberflächenqualität fachgerecht hergestellt wurde und keine höheren Anforderungen vereinbart sind.
5.3 Schleifen / Nachbearbeitung
Erforderliche Schleif- und Nachbearbeitungsarbeiten zur Erreichung der ausgeschriebenen Oberflächenqualität sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Schleifstaub und Verschmutzungen aus Spachtel- und Schleifarbeiten sind durch den Auftragnehmer laufend zu beseitigen.
6. Türöffnungen, Einbauteile und Anschlüsse
6.1 Türöffnungen
Türöffnungen in Trockenbauwänden sind entsprechend den geforderten Rohbau- und Einbaumaßen herzustellen, soweit diese im Leistungsverzeichnis beschrieben sind.
Erforderliche Profilverstärkungen im Öffnungsbereich sind entsprechend dem ausgeschriebenen System, der Türgröße und den Herstellerangaben auszuführen.
6.2 Stahlzargen
Stahlzargen in Trockenbauwänden sind nicht Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung, sofern sie nicht ausdrücklich in gesonderten Positionen ausgeschrieben werden.
Das Herstellen der hierfür erforderlichen Öffnungen, Verstärkungen und Anschlussbereiche ist nur geschuldet, soweit dies in den jeweiligen Positionen beschrieben ist.
6.3 Einbauteile / Unterkonstruktionen
Unterkonstruktionen und Verstärkungen für bauseitige oder durch andere Gewerke gelieferte Einbauteile sind nur geschuldet, soweit sie im Leistungsverzeichnis beschrieben oder planerisch eindeutig vorgegeben sind. Fehlende Angaben sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen.
6.4 Anschlussfugen
Anschlussfugen zu angrenzenden Bauteilen sind entsprechend den bauphysikalischen, brandschutztechnischen und optischen Anforderungen herzustellen.
Elastische Verfugungen sind nur Bestandteil der Leistung, soweit sie im Leistungsverzeichnis ausdrücklich ausgeschrieben oder systembedingt erforderlich sind.
Dauerelastische Wartungsfugen angrenzender Ausbaugewerke sind nicht Bestandteil der Trockenbauleistung, sofern im Leistungsverzeichnis nichts Abweichendes geregelt ist.
7. Brand-, Schall- und Feuchteschutz
7.1 Allgemeines
Soweit im Leistungsverzeichnis oder in der Planung Anforderungen an den Brand-, Schall- oder Feuchteschutz gestellt werden, sind ausschließlich dafür geeignete und nachweisfähige Systemaufbauten zu verwenden.
Besondere Anforderungen an Feuerwiderstand, Schalldämmung, Feuchtraumeignung oder sonstige technische Eigenschaften werden in den jeweiligen Positionen beschrieben.
7.2 Nachweispflicht
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die zugehörigen Systemnachweise, Prüfzeugnisse, Klassifizierungen, Verwendbarkeitsnachweise, Anwendbarkeitsnachweise oder sonstigen Eignungsnachweise vorzulegen.
Die Nachweise müssen vor Ausführung und vor Materialbestellung vorliegen, sofern der Auftraggeber dies verlangt.
7.3 Ausführung
Die Ausführung hat vollständig entsprechend dem nachgewiesenen System zu erfolgen.
Abweichungen vom Systemaufbau bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
7.4 Feuchteschutz / Nassbereiche
In Bädern, WCs, Küchenbereichen oder sonstigen feuchtebeanspruchten Bereichen sind geeignete Plattenqualitäten entsprechend den jeweiligen Positionsbeschreibungen und Herstellervorgaben einzusetzen.
Abdichtungsarbeiten in Nassbereichen, insbesondere Verbundabdichtungen unter Fliesenbelägen, sind nicht Bestandteil der Trockenbauleistung und werden durch das Gewerk Fliesen ausgeführt, sofern im Leistungsverzeichnis nichts Abweichendes geregelt ist.
Der Auftragnehmer hat die Trockenbauflächen so herzustellen, dass die nachfolgende Abdichtung und Fliesenverlegung fachgerecht ausgeführt werden kann.
8. Schutzmaßnahmen / Koordination / Bauzustand
8.1 Schutz angrenzender Bauteile
Angrenzende Bauteile, Oberflächen und Einbauten sind vor Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen.
Dies gilt insbesondere für Fenster, Innenputzflächen, Abdichtungen, Rohinstallationen, Estrichrandbereiche, Türöffnungen, Fassadenanschlüsse und sonstige bereits fertiggestellte Leistungen.
8.2 Koordination mit Vor- und Folgegewerken
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so auszuführen, dass Vor- und Folgearbeiten ordnungsgemäß und ohne Behinderung erfolgen können.
Insbesondere sind Flächen, Anschlüsse, Öffnungen, Revisionsstellen, Installationsbereiche und Einbausituationen rechtzeitig mit den betroffenen Gewerken abzustimmen.
Dies betrifft insbesondere die Gewerke HLS, Elektro, Innenputz, Estrich, Fliesen, Maler, Türen und Bodenbelag.
8.3 Baufeuchte / klimatische Bedingungen
Trockenbauarbeiten dürfen nur unter Bedingungen ausgeführt werden, die eine fachgerechte Montage, Verspachtelung und Austrocknung zulassen.
Feuchtebelastete oder ungeeignete Untergründe sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen.
Die Lagerung und Verarbeitung der Trockenbauprodukte hat entsprechend den Herstellervorgaben zu erfolgen.
9. QNG / NaWoh / Schadstoffanforderungen
9.1 Allgemeines
Das Bauvorhaben wird unter Berücksichtigung der Anforderungen an die QNG-Zertifizierung nach dem Bewertungssystem NaWoh errichtet.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass sämtliche von ihm gelieferten und eingebauten Produkte und Systeme den maßgeblichen Anforderungen entsprechen.
Dies betrifft insbesondere:
Gipsplatten,
Gipsfaserplatten,
Dämmstoffe,
Spachtelmassen,
Fugenspachtel,
Dichtstoffe,
Kleber,
Trennwandbänder,
Revisionsklappen,
Profile und Unterkonstruktionen,
Beschichtungen oder sonstige Hilfsstoffe, soweit Bestandteil der Trockenbauleistung.
9.2 Nachweise
Der Auftragnehmer hat die für die QNG-/NaWoh-Nachweisführung erforderlichen Produktunterlagen vollständig und rechtzeitig vorzulegen.
Hierzu zählen insbesondere:
Produktdatenblätter,
Sicherheitsdatenblätter,
Herstellererklärungen,
Emissionsnachweise,
VOC-/SVOC-Nachweise, soweit erforderlich,
Umweltproduktdeklarationen, soweit vorhanden oder erforderlich,
Konformitätserklärungen,
produktbezogene Übersichten mit Hersteller, Produktbezeichnung, Einsatzbereich und Menge.
9.3 Nicht konforme Produkte
Nicht freigegebene oder nicht konforme Produkte dürfen nicht eingebaut werden.
Werden nicht konforme oder nicht freigegebene Produkte eingebracht, sind diese auf Anweisung des Auftraggebers auf Kosten des Auftragnehmers auszubauen und durch geeignete, freigegebene Produkte zu ersetzen.
Hieraus entstehende Terminfolgen gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
10. Abrechnungstechnische Hinweise
Die Abrechnung erfolgt nach VOB/C und der jeweiligen Positionsbeschreibung des Leistungsverzeichnisses.
Die Abrechnung hat positionsbezogen mit prüffähigem Aufmaß zu erfolgen.
Aussparungen, Öffnungen, Laibungen, Bekleidungen, Friese, Abkofferungen, Schürzen, Randanschlüsse und sonstige Sonderbereiche sind entsprechend der LV-Systematik abzurechnen.
Zulagenpositionen sind nur in Verbindung mit den zugehörigen Grundpositionen abrechenbar.
Musterflächen und Musterbauteile sind, sofern nicht gesondert ausgeschrieben, in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Dokumentation wird über eine gesonderte Pauschalposition erfasst, sofern eine solche Position im Leistungsverzeichnis vorgesehen ist.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
01 Trenn- und Schachtwände
01
Trenn- und Schachtwände
01.__.0001 W112.de, Metallständerwand, Diamant GKFI 2x 12,5 mm, d = 150 mm Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 als Montagewand,
Bewertetes Schalldämm-Maß Rw = 63,2 dB,
Wandhöhe: bis 2,70 m
Wanddicke: 150 mm
Umlaufende Anschlüsse starr, vorhandener Befestigungsuntergrund Stahlbeton/ Mauerwerk / Trockenbauwände
Ausführung mit Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1, Metallständer CW 100, Achsabstand 625 mm, Boden und Deckenanschlüsse mit Randprofilen UW 100/40, Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln.
Dämmschicht aus Mineralwolle nach DIN EN 13162, Dicke 80 mm, Baustoffklasse A1, nichtbrennbar nach DIN 4102 und EN 13501-1, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit 0,040 W/(m*K), längenbezogener Strömungswiderstand AFr nach DIN EN 29053: 5 kPa*s/m², einlagig, dicht stoßen, abrutschsicher verlegen, Produkte: Knauf Insulation Trennwand-Dämmplatte TP 115 oder gleichwertig.
Beplankung beidseitig aus Gipsplatten GKFI DIN 18180 bzw. Typ DFH2IR EN 520: Knauf Diamant, zweilagig, Plattendicke 2x 12,5 mm, Verschraubung mit Diamantschraube XTN, Verarbeitung gemäß DIN 18181.
Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Qualitätsstufe Q2 Standardverspachtelung, Verarbeitung gemäß DIN 18181. Die Ausführung erfolgt unter Verwendung von DIN EN 13963, Spachtelmaterial Uniflott Typ 4B oder alternativ Fügenfüller Typ 3B.
Ausführung gemäß Knauf System-Datenblatt W11.de.
System: Knauf Metallständerwand W112.de
01.__.0001
W112.de, Metallständerwand, Diamant GKFI 2x 12,5 mm, d = 150 mm
535.00
m²
01.__.0002 W112.de - Metallständerwand, Diamant GKFI 2x 12,5 mm, d = 100 mm Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 als Montagewand,
Bewertetes Schalldämm-Maß Rw = 59,4 dB
Wandhöhe: Bis 2,70 m
Wanddicke: 100 mm
Umlaufende Anschlüsse starr, vorhandener Befestigungsuntergrund Stahlbeton/ Mauerwerk/ Trockenbauwand
Ausführung mit Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1, Metallständer CW 50, Achsabstand 625 mm, Boden und Deckenanschlüsse mit Randprofilen UW 50/40.
Dämmschicht aus Mineralwolle nach DIN EN 13162, Dicke 40 mm, Baustoffklasse A1, nichtbrennbar nach DIN 4102 und EN 13501-1, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit 0,040 W/(m*K), längenbezogener Strömungswiderstand AFr nach DIN EN 29053: 5 kPa*s/m², einlagig, dicht stoßen, abrutschsicher verlegen, Produkt: Knauf Insulation Trennwand-Dämmplatte TP 115, oder gleichwertig.
Beplankung beidseitig aus Gipsplatten GKFI DIN 18180 bzw. Typ DFH2IR EN 520: Knauf Diamant, zweilagig, Plattendicke 2x 12,5 mm, Verschraubung mit Diamantschraube XTN, Verarbeitung gemäß DIN 18181.
Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Qualitätsstufe Q2 Standardverspachtelung, Verarbeitung gemäß DIN 18181. Die Ausführung erfolgt unter Verwendung von DIN EN 13963, Spachtelmaterial Uniflott Typ 4B oder alternativ Fügenfüller Typ 3B.
Ausführung gemäß Knauf System-Datenblatt W11.de.
System: Knauf Metallständerwand W112.de
01.__.0002
W112.de - Metallständerwand, Diamant GKFI 2x 12,5 mm, d = 100 mm
1,100.00
m²
01.__.0003 W626.de - Freistehende Vorsatzschale, Diamant GKFI 2x 12,5 mm, d=75 Freistehende Vorsatzschale als einseitig beplankte leichte Trennwand DIN 4103-1, Einbaubereich 1.
Wandhöhe: bis 2,70 m
Wanddicke: 75 mm
Umlaufende Anschlüsse starr, vorhandener Befestigungsuntergrund Stahlbeton/ Mauerwerk Trockenbauwand. Ausführung mit Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1, Metallständer CW 50, Achsabstand 625 mm, Boden und Deckenanschlüsse mit Randprofilen UW 50/40, Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln.
Dämmschicht aus Mineralwolle nach DIN EN 13162, Dicke 40 mm, Baustoffklasse A1, nichtbrennbar nach DIN 4102 und EN 13501-1, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit 0,040 W/(m*K), längenbezogener Strömungswiderstand AFr nach DIN EN 29053: 5 kPa*s/m², einlagig, dicht stoßen, abrutschsicher verlegen, Produkt: Knauf Insulation Trennwand-Dämmplatte
TP 115 oder gleichwertig.
Beplankung aus Gipsplatten DIN 18180 bzw. Typ DFH2IR EN 520: Knauf Diamant, zweilagig, Plattendicke 2x 12,5 mm,
Verschraubung mit Diamantschraube XTN, Verarbeitung gemäß DIN 18181.
Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Qualitätsstufe Q2 Standardverspachtelung, Verarbeitung gemäß DIN 18181. Die Ausführung erfolgt unter Verwendung von DIN EN 13963, Spachtelmaterial Uniflott Typ 4B oder alternativ Fügenfüller
Typ 3B.
Ausführung gemäß Knauf System-Datenblatt W61.de.
System: Knauf Vorsatzschale W626.de
01.__.0003
W626.de - Freistehende Vorsatzschale, Diamant GKFI 2x 12,5 mm, d=75
320.00
m²
01.__.0004 Vorsatzschale halbhoch mit CW 50 Profilen und Knauf Diamant GKFI bis 1,25 m Herstellen einer halbhohen Vorsatzschale an Massivbauwand bis 1,25 m.
Unterkonstruktion der Vorsatzschale mit CW 50 Profilen nach DIN EN 14195 und DIN 18182-1 ausbilden.
Beplankung zweilagig aus Knauf Diamant GKFI DIN 18180 bzw. Typ DFH2IR EN 520 mit Ablage ausbilden.
Verschraubung mittels Schnellbauschrauben TN / Diamantschrauben XTN nach DIN 18182-2 oder
bauaufsichtlich zugelassenen Verbindungsmitteln.
Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Qualitätsstufe Q2 Standardverspachtelung,
Verarbeitung gemäß DIN 18181. Die Ausführung erfolgt unter Verwendung von DIN EN 13963, Spachtelmaterial Uniflott Typ 4B oder alternativ Fügenfüller Typ 3B.
Höhe Vorsatzschale: Bis 1,40 m
Tiefe Vorsatzschale: Bis 0,28 m
01.__.0004
Vorsatzschale halbhoch mit CW 50 Profilen und Knauf Diamant GKFI bis 1,25 m
50.00
m
01.__.0005 Gleitender Deckenanschluss W112.de, CW100, bis 20mm erwartete Deckendurchbiegung Herstellung eines gleitenden Deckenanschlusses analog zu Knauf Ausführungsdetail W112.de - Deckenanschluss - gleitend.
Deckenanschluss bestehend aus verleimten Plattenstreifen 50 mm (vierlagig) und UW-Profilen gemäß DIN EN 14195 und DIN 18182-1, die mit Knauf Spachtelmaterial Typ 3A / 4B nach DIN EN 13963 und ggf. Trennwandkitt + Trenn-Fix an die Rohdecke gedübelt werden.
Anschluss an angrenzende Bauteile unterschiedlichen Materials sind stumpf mit Trennstreifen auszuführen. Befestigungs- / Verbindungselemente nach DIN 18182-2 oder bauaufsichtlich zugelassene Befestigungs- / Verbindungselemente.
Unterkonstruktions- / Plattenstreifenbreite: 100 mm
Brandschutzeigenschaften: F30
Deckendurchbiegung: 20 mm
01.__.0005
Gleitender Deckenanschluss W112.de, CW100, bis 20mm erwartete Deckendurchbiegung
O
1.00
m
01.__.0006 Gleitender Deckenanschluss W112.de, bis 30mm erwartete Durchbiegung Herstellung eines gleitenden Deckenanschlusses analog zu Knauf Ausführungsdetail W112.de - Deckenanschluss - gleitend.
Deckenanschluss bestehend aus verleimten Plattenstreifen 50 mm (vierlagig) und UW-Profilen gemäß DIN EN 14195 und DIN 18182-1, die mit Knauf Spachtelmaterial Typ 3A / 4B nach DIN EN 13963 und ggf. Trennwandkitt + Trenn-Fix an die Rohdecke gedübelt werden.
Anschluss an angrenzende Bauteile unterschiedlichen Materials sind stumpf mit Trennstreifen auszuführen. Befestigungs- / Verbindungselemente nach DIN 18182-2 oder bauaufsichtlich zugelassene Befestigungs- / Verbindungselemente.
Unterkonstruktions- / Plattenstreifenbreite: 100 mm
Brandschutzeigenschaften: F30
Deckendurchbiegung: 30 mm
01.__.0006
Gleitender Deckenanschluss W112.de, bis 30mm erwartete Durchbiegung
O
1.00
m
01.__.0007 Anschlus an Massivwand, Einfachständerwand Herstellung eines Wandanschlusses einer Einfachständerwand bzw. Schachtwand mit CW-Profilen an eine bestehende Massivwand.
Um eine Entkoppelung der Unterkonstruktion zu gewährleisten, sind die Profile mit Knauf Trennwandkitt von der Massivwand zu trennen und mit Knauf Drehstiftdübeln zu montieren.
Die Beplankung ist dicht an die Massivwand anzuführen und dabei eine Trennebene mit Knauf Trenn-Fix herzustellen.
Trennfuge mit Uniflott Typ 4B nach DIN EN 13963 oder gleichwertigen Spachtelmaterial eben nach Qualitätsstufe Q2 gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. verspachteln.
01.__.0007
Anschlus an Massivwand, Einfachständerwand
1,090.00
m
01.__.0008 Anschluss an Montage- bzw. Schachtwand, Einfachständerwand Herstellung eines Wandanschlusses einer Einfachständerwand mit CW-Profilen an eine bestehende Trockenbau- Montage- bzw. Schachtwand.
Um eine Entkoppelung der Unterkonstruktion zu gewährleisten, sind die Profile mit Knauf Trennwandkitt von der Montagewand zu trennen und mit Knauf Hohlraumdübel Hartmut zu montieren.
Die Beplankung ist dicht an die Montagewand heranzuführen und mit Knauf Trenn-Fix zu trennen, unter Verwendung von Uniflott entfällt die Notwendigkeit des Trenn-Fix.
Trennfuge mit Uniflott Typ 4B nach DIN EN 13963 oder gleichwertigen Spachtelmaterial eben nach Qualitätsstufe Q2 gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. verspachteln.
01.__.0008
Anschluss an Montage- bzw. Schachtwand, Einfachständerwand
560.00
m
01.__.0009 Wandabschluss / freies Wandende, CW 100 Ausbildung eines Wandabschlusses / freien Wandendes an vorbeschriebener nichttragender inneren Trennwand.
Unterkonstruktion Raumhoch aus UA 100 Profilen nach DIN EN 14195 und DIN 18182-1 ausbilden. An Kopf- und Fußanschlussbereichen mit Knauf Anschlusswinkeln und geeigneten Verankerungmitteln an angrenzenden Bauteilen befestigen.
Stirnseitig die Unterkonstruktion mit Gipsplattenstreifen aus der Grundposition verkleiden.
Verschraubung mit Knauf Schnellbauschrauben TB oder bauaufsichtlich zugelassenen Verbindungsmitteln.
Knauf Eckschutzschiene mit Uniflott Typ 4B nach DIN EN 13963 eben einspachteln. Wandabschluss / freies Wandende nach Qualitätsstufe Q2 gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. verspachteln.
01.__.0009
Wandabschluss / freies Wandende, CW 100
10.00
m
01.__.0010 Wandabschluss / freies Wandende, CW 50 Ausbildung eines Wandabschlusses / freien Wandendes an vorbeschriebener nichttragender inneren Trennwand.
Unterkonstruktion Raumhoch aus UA 50 Profilen nach DIN EN 14195 und DIN 18182-1 ausbilden. An Kopf- und Fußanschlussbereichen mit Knauf Anschlusswinkeln und geeigneten Verankerungmitteln an angrenzenden Bauteilen befestigen.
Stirnseitig die Unterkonstruktion mit Gipsplattenstreifen aus der Grundposition verkleiden.
Verschraubung mit Knauf Schnellbauschrauben TB oder bauaufsichtlich zugelassenen Verbindungsmitteln.
Knauf Eckschutzschiene mit Uniflott Typ 4B nach DIN EN 13963 eben einspachteln. Wandabschluss / freies Wandende nach Qualitätsstufe Q2 gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. verspachteln.
01.__.0010
Wandabschluss / freies Wandende, CW 50
105.00
m
01.__.0011 Türöffnung Herstellung einer Türöffnung in nichttragender inneren Trennwand mit verstärkten Ständerwerkprofilen im Öffnungsbereich.
Laibungsprofile nach DIN EN 14195 und DIN 18182-1, Raumhoch aus UA-Profilen, an Kopf- und Fußanschlussbereichen mit Knauf Türpfostensteckwinkeln und geeigneten Verankerungmitteln an angrenzenden Bauteilen befestigt.
Als Türsturz ist ein UW-Profil mit zwei vertikalen Auswechslungen aus CW-Profilen einzubauen und kraftschlüssig an Profilen zubefestigen.
Horizontal- / Längsfugen nicht entlang der Türöffnung anordnen, sondern zur Türmitte versetzen, dazu Merkblatt Nr. 8 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. beachten.
Öffnungsmaß: Bis 1,01 m
Laibungsprofil: UA 100 bzw. UA50
Verschraubung: Knauf Schnellbauschrauben TN / TB oder bauaufsichtlich zugelassene Verbindungsmittel.
01.__.0011
Türöffnung
110.00
St
01.__.0012 Revisionsklappe, 400x400, Ohne Brandschutz Einbau einer Knauf Revisionsklappe REVO 400 x 400 mm für Wandsysteme ohne bauphysikalische Anforderung.
Dicke der Beplankung 20 bis 25 mm. Verschraubung des Außenrahmens mittels Diamantschrauben XTB oder bauaufsichtlich zugelassenen Verbindungsmitteln, ggf. mit Distanzrahmen/ -streifen unterlegen.
Innendeckel flächenbündig mit Gipsplatte verkleben oder wahlweise verschrauben.
Revisionsklappen-Außenrahmen mit Uniflott Typ 4B nach DIN EN 13963 in Qualitätsstufe Q2 gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. verspachteln.
Unterkonstruktion mit CW 50 Profilen nach DIN EN 14195 und DIN 18182-1 ausführen. Ausschnitt der Gipsplatte nach System-Datenblatt und Schemazeichnungen ausbilden.
01.__.0012
Revisionsklappe, 400x400, Ohne Brandschutz
O
1.00
St
01.__.0013 Ausbildung einer Innenecke 90° Ausbildung einer Innenecke von 90° an der vorbeschriebenen, nichttragenden inneren Trennwand. Unterkonstruktion Profilen nach DIN EN 14195 und DIN 18182-1 ausbilden.
Profile an angrenzenden Bauteilen mit Verbindungsmittel gemäß DIN EN 14566, z. B. Knauf Diamantschrauben XTN oder gleichwertig.
Knauf Eckschutzschiene für Innenecken (Knauf-LasVegas) mit Uniflott Typ 4B nach DIN EN 13963 oder gleichwertigen Spachtelmaterial eben einspachteln.
Innenecke nach Qualitätsstufe Q2 gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. verspachteln.
Die Toleranzen sind nach DIN 18202 zu gewährleisten.
01.__.0013
Ausbildung einer Innenecke 90°
390.00
m
01.__.0014 Ausbildung einer Außenecke 90° Ausbildung einer Außenecke von 90° an der vorbeschriebenen, nichttragenden inneren Trennwand. Unterkonstruktion nach DIN EN 14195 und DIN 18182-1 ausbilden.
Profile an angrenzenden Bauteilen mit Verbindungsmittel gemäß DIN EN 14566, z. B. Knauf Diamantschrauben XTN oder gleichwertig.
Knauf Eckschutzschiene, bestehend aus Knauf-Dallas, mit Uniflott Typ 4B nach DIN EN 13963 oder gleichwertigen Spachtelmaterial eben einspachteln.
Außenecke nach Qualitätsstufe Q2 gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. verspachteln.
Die Toleranzen sind nach DIN 18202 zu gewährleisten.
01.__.0014
Ausbildung einer Außenecke 90°
570.00
m
01.__.0015 Anarbeiten Rohrdurchführung Anarbeiten einer Trockenbau-Trennwand mit Brandschutzanforderung an vorhandene Rohrleitungen aus dem Gewerk HLS, bei einem Rohrdurchmesser bzw. Außendurchmesser einschließlich vorhandener Rohrdämmung / Rohrdämmschale bis maximal 150 mm.
Die Leistung umfasst insbesondere:
passgenaues Herstellen der erforderlichen Ausschnitte in der Gipskartonbeplankung,
Anarbeiten und Schließen der Dämmstoffeinlage im Bereich der Rohrdurchführung,
Verschließen des Ringspalts zwischen Gipskartonbeplankung und Rohr bzw. Rohrdämmschale mit Gipsspachtel,
sämtliche erforderlichen Schneid-, Anpassungs-, Verspachtelungs- und Nebenarbeiten zur vollständigen Einarbeitung der Rohrdurchführung in das Trennwandsystem.
Die Leistung beschränkt sich auf das konstruktive Anarbeiten der Trockenbauwand an die vorhandene Rohrdurchführung. Die brandschutztechnische Abschottung einschließlich Lieferung, Montage, Nachweisführung und Dokumentation ist nicht Bestandteil dieser Position und wird durch das Gewerk HLS ausgeführt.
01.__.0015
Anarbeiten Rohrdurchführung
80.00
St
01.__.0016 Herstellen einer direkten Wandbekleidung Herstellen einer direkten Wandbekleidung / eines Trockenputzes auf vorhandener Massivwand aus Mauerwerk oder Stahlbeton durch Aufkleben von Gipsplatten auf den tragfähigen Untergrund.
Ausführung:
Untergrund: vorhandene Massivwand aus Mauerwerk oder Stahlbeton
Befestigung der Bekleidung durch direktes Ansetzen / Ankleben an den Untergrund mit geeignetem Ansetzmörtel, Kleber oder systemzugehörigem Befestigungsmaterial nach Herstellervorgabe und entsprechend den Erfordernissen des Untergrunds
Bekleidung aus Gipsplatten Knauf Diamant oder gleichwertig
Ausführung zweilagig
Plattendicke je Lage: 12,5 mm
Verarbeitung gemäß DIN 18181 und Herstellervorschrift
Leistungsumfang:
Prüfen des Untergrunds auf Eignung für die Direktbekleidung,
Vorbereiten des Untergrunds im für die Bekleidung erforderlichen Umfang,
Liefern und Anbringen der Klebe- / Mörtelpunkte bzw. Klebestreifen nach Herstellervorgabe,
lot- und fluchtgerechtes Ausrichten der Bekleidung,
passgenaues Zuschneiden und Anarbeiten an angrenzende Bauteile,
Herstellen sämtlicher Stoß-, Rand- und Anschlussbereiche,
Verspachtelung der sichtbaren Oberfläche in Qualitätsstufe Q2 gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e. V.,
einschließlich aller Befestigungs-, Verschnitt-, Hilfs- und Nebenleistungen.
Ausführung gemäß Herstellersystem für Direktbekleidungen / Wand-Trockenputz, geeignet für den vorhandenen Untergrund.
01.__.0016
Herstellen einer direkten Wandbekleidung
O
1.00
m²
01.__.0017 Nische in Trockenbauwand für Heizkreisverteiler, F0 Herstellen einer Nische in einer nichttragenden Trockenbauwand bzw. Vorsatzschale ohne Brandschutzanforderung zur Aufnahme eines Heizkreisverteilers,
Ausführung in Trockenbauweise, konstruktiv in Anlehnung an ein geeignetes Herstellersystem, z. B. Knauf Wandnische oder gleichwertig, jedoch ohne brandschutztechnische Anforderung.
Lichte Nischenabmessung:
Breite ca. 700 mm
Höhe ca. 900 mm
Die endgültige Lage, Einbauhöhe und Tiefe der Nische sind vor Ausführung mit der Bauleitung und dem HLS-Unternehmer abzustimmen.
Leistungsumfang:
Herstellen der erforderlichen Aussparung bzw. Nische in der Trockenbauwand oder Vorsatzschale,
Anarbeiten und Auswechseln der Unterkonstruktion im Bereich der Nische,
Herstellen umlaufender Wechsel- und Anschlussprofile,
passgenaues Zuschneiden, Anarbeiten und Befestigen sämtlicher Plattenstreifen,
Herstellen der erforderlichen Kanten, Anschlüsse und Übergänge,
Verspachtelung der sichtbaren Flächen und Anschlüsse in Qualitätsstufe Q2,
sämtliche erforderlichen Befestigungs-, Zuschnitt-, Anpassungs-, Hilfs- und Nebenleistungen.
01.__.0017
Nische in Trockenbauwand für Heizkreisverteiler, F0
20.00
St
01.__.0018 Nische in Trockenbauwand für Elektroverteiler, F0 Herstellen einer Nische in einer nichttragenden Trockenbauwand bzw. Vorsatzschale ohne Brandschutzanforderung zur Aufnahme eines Elektroverteilers bzw. einer Wohnungsunterverteilung.
Ausführung in Trockenbauweise, konstruktiv in Anlehnung an ein geeignetes Herstellersystem, z. B. Knauf Wandnische oder gleichwertig, jedoch ohne brandschutztechnische Anforderung.
Lichte Nischenabmessung:
Breite ca. 720 mm
Höhe ca. 920 mm
Die endgültige Lage, Einbauhöhe und Tiefe der Nische sind vor Ausführung mit der Bauleitung und dem Elektro-Unternehmer abzustimmen.
Leistungsumfang:
Herstellen der erforderlichen Aussparung bzw. Nische in der Trockenbauwand oder Vorsatzschale,
Anarbeiten und Auswechseln der Unterkonstruktion im Bereich der Nische,
Herstellen umlaufender Wechsel- und Anschlussprofile,
passgenaues Zuschneiden, Anarbeiten und Befestigen sämtlicher Plattenstreifen,
Herstellen der erforderlichen Kanten, Anschlüsse und Übergänge,
Verspachtelung der sichtbaren Flächen und Anschlüsse in Qualitätsstufe Q2,
sämtliche erforderlichen Befestigungs-, Zuschnitt-, Anpassungs-, Hilfs- und Nebenleistungen.
01.__.0018
Nische in Trockenbauwand für Elektroverteiler, F0
20.00
St
01.__.0019 Zulage für zusätzliche Beplankungslage aus Knauf Diamantplatten Zulage zur Grundposition einer Trockenbauwand, Vorsatzschale, Schachtwand oder Deckenbekleidung für das Liefern und Montieren einer zusätzlichen Beplankungslage aus Knauf Diamantplatten oder gleichwertig.
Ausführung:
zusätzliche Beplankungslage aus Gipsplatten
Fabrikat: Knauf Diamant oder gleichwertig,
Plattendicke: 12,5 mm,
Befestigung und Verarbeitung gemäß DIN 18181 sowie Herstellervorgaben,
einschließlich aller erforderlichen Befestigungsmittel, Zuschnitt-, Anpassungs-, Anschluss- und Nebenarbeiten.
Die zusätzliche Lage ist fachgerecht, versetzt zur vorhandenen Beplankung und systemgerecht zu montieren.
Einschließlich Verspachtelung der sichtbaren Fugen und Befestigungspunkte, soweit diese Lage die sichtbare Deck- bzw. Schlusslage bildet.
01.__.0019
Zulage für zusätzliche Beplankungslage aus Knauf Diamantplatten
O
1.00
m²
01.__.0020 Knauf Universaltraverse in Trockenbauwand Liefern und fachgerecht montieren einer Knauf Universaltraverse oder gleichwertig als lastabtragende Einlage in einer nichttragenden Trockenbauwand, Vorsatzschale oder Installationswand zur späteren Befestigung wandhängender Lasten.
Ausführung:
Universaltraverse bestehend aus 23 mm Mehrschichtholzplatte mit verzinkten Stahlblechprofilen,
Abmessung ca. 555 x 300 x 23 mm,
geeignet für den Einbau zwischen CW- oder UA-Profilen bei Ständerachsabstand 625 mm,
geeignet für ruhende und dynamische wandhängende Lasten bis 1,5 kN/m Wandlänge nach Herstellervorgabe,
Einbauhöhe und Lage nach Ausführungsplanung bzw. nach Angabe der Bauleitung.
Montage:
seitliche Befestigung der Universaltraverse an den angrenzenden CW- oder UA-Profilen,
bei CW-Profilen Verschraubung mit den systemzugehörigen Blechschrauben LN 3,5 x 11 mm, 3 Stück je Seite,
bei UA-Profilen Verschraubung mit den systemzugehörigen Bohrschrauben ST 4,2 x 13 mm, 3 Stück je Seite,
Montage vollständig nach Herstellervorgabe und Systemdetail,
bei Befestigung an CW-Profilen sind Stegausschnitte im Bereich der Traverse unzulässig,
zusätzliche Stegausschnitte sind nur außerhalb des Lasteinleitungsbereichs und mit einem Mindestabstand von 30 cm zum Traversenenrand zulässig.
Leistungsumfang, insbesondere:
Lieferung der Universaltraverse einschließlich systemzugehöriger Befestigungsmittel,
Einmessen der Einbauposition,
Anpassen und Einbauen in die vorhandene bzw. herzustellende Metallunterkonstruktion,
fachgerechtes Verschrauben an den seitlichen Profilen,
Abstimmung der Lage mit Bauleitung und betroffenen Folgegewerken,
sämtliche erforderlichen Zuschnitt-, Anpassungs-, Befestigungs-, Hilfs- und Nebenleistungen.
Die spätere Befestigung der wandhängenden Bauteile an der Traverse sowie Lieferung und Montage dieser Bauteile sind nicht Bestandteil dieser Position, sofern im Leistungsverzeichnis nichts Abweichendes geregelt ist.
01.__.0020
Knauf Universaltraverse in Trockenbauwand
30.00
St
02 Deckensysteme
02
Deckensysteme
02.__.0001 Akustik-Plattendecke, Cleaneo UFF, Streulochung 10/16/22 R Unterdecke gemäß DIN 18168-1, Einbauhöhe: 2,70 m, Abhängehöhe: 81,5mm. Schallabsorptionsgrad DIN EN ISO 11654 aW = 0,55 (bei Konstruktionstiefe 81,5 mm).
Befestigungsuntergrund: Stahlbeton; Ausführung der Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1, als Grund- und Tragprofile CD 60/27, Befestigung mit Direktabhängern, und bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln.
Decklage/Bekleidung aus gelochten Gipsplatten DIN 18180:
Knauf Cleaneo UFF, werkseits grundierten Kanten, Stufenfalz als Abstandhalter, einlagig, Plattendicke 12,5 mm, Lochbild: Streulochung PLUS 10/16/22 R,
Rückseite kaschiert mit Knauf Akustikflies, Farbe: Schwarz
Ausführung der Fugen: Gespachtelt,
Verarbeitung gemäß DIN 18181. Ausführung gemäß Knauf System-Datenblatt D12.de, System: Knauf Cleaneo® Akustik UFF Designdecke D127.de
02.__.0001
Akustik-Plattendecke, Cleaneo UFF, Streulochung 10/16/22 R
33.00
m²
02.__.0002 Revisionsklappe 300X300 mm Revisionsklappe für Deckensysteme geeignet für den Einbau in die vorbeschriebene Knauf Cleaneo Akustik UFF Designdecke D127.de oder gleichwertig.
Ausführung z. B. als Knauf Revisionsklappe REVO Lochplatte 12,5 oder gleichwertig, mit Aluminium-Außenrahmen und herausnehmbarem bzw. herausschwenkbarem Innendeckel.
Lichtes Durchgangsmaß: ca. 300 x 300 mm
Ausführung der Klappenuntersicht:
flächenbündig mit eingelegter bzw. eingeklebter Cleaneo Akustikplatte,
Plattendicke 12,5 mm,
Lochbild passend zur angrenzenden Deckenfläche: Streulochung PLUS 10/16/22 R,
rückseitig kaschiert mit Akustikvlies,
Vliesfarbe: schwarz,
Ausrichtung der Lochung und Fugen so, dass die Untersicht der Revisionsklappe optisch mit der angrenzenden Lochdecke übereinstimmt.
Unterkonstruktion:
Herstellen des erforderlichen Deckenausschnitts in der Cleaneo Akustik-Lochplatte,
Auswechselung der Unterkonstruktion mit CD 60/27-Profilen gemäß DIN EN 14195 und DIN 18182-1,
Anordnung zusätzlicher Wechselprofile und erforderlicher zusätzlicher Abhänger entsprechend Systemvorgabe,
Befestigung am Stahlbetonuntergrund mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln,
Ausbildung des Öffnungsbereichs nach System-Datenblatt D12.de sowie Montageanleitung der Revisionsklappe.
Montage:
Einbau des Außenrahmens flächen- und höhengerecht in die abgehängte Cleaneo Akustik-Lochplattendecke,
Befestigung des Rahmens mit systemgeeigneten Schnellbauschrauben, z. B. Thermoboardschrauben TB 3,5 x 23 mm oder gleichwertig,
Innendeckel flächenbündig einsetzen,
umlaufender Anschluss und Rahmenbereich sauber an die angrenzende Lochdecke anarbeiten,
Fugen und Anschlussbereiche gemäß Herstellervorgabe verspachteln,
sichtbare Anschlussbereiche in Qualitätsstufe Q2, soweit bei Lochplattendecken systembedingt erforderlich,
sämtliche erforderlichen Zuschnitt-, Anpassungs-, Befestigungs-, Ausrichtungs-, Hilfs- und Nebenleistungen.
Die Lage der Revisionsklappen ist vor Ausführung mit der Bauleitung sowie den Gewerken HLS und Elektro abzustimmen. Die Revisionsklappen sind so anzuordnen, dass die zu wartenden Einbauteile dauerhaft zugänglich bleiben und das Lochbild der Deckenfläche möglichst durchlaufend bzw. optisch ungestört ausgeführt wird.
02.__.0002
Revisionsklappe 300X300 mm
O
1.00
St
02.__.0003 Deckenfries verspachtelt Ausbildung eines verspachtelten Deckenfrieses mit Anschluss an angrenzenden Bauteilen bzw. freier Deckenrand.
Untergrund vor anbringen des Vliesgewebes mit Knauf Tiefengrund grundieren. Selbstklebendes dünnes PE-Vliesgewebe Cleaneo Tape ohne Druck und Überlappungen anbringen. Nach vollständiger Trocknung sichtbare Kante fein abschleifen und Übergang zur Lochplatte schaffen.
Breite: 30 cm
02.__.0003
Deckenfries verspachtelt
60.00
m
02.__.0004 Anschluss an Massivwand, Trockenbaudecke Zulage zur Grundposition der Trockenbaudecke für den fachgerechten Anschluss der Unterdecke an aufgehende massive Bauteile aus Stahlbeton oder Mauerwerk.
Die Leistung umfasst:
Herstellen des seitlichen Deckenrandanschlusses an massive Wandbauteile,
Einmessen, Anarbeiten und Anpassen der Unterkonstruktion und Beplankung an den Wandverlauf,
Herstellen sämtlicher erforderlicher Randprofile, Anschlussausbildungen und Befestigungen,
passgenaues Zuschneiden und Anarbeiten der Beplankung,
Ausbilden und Schließen der Anschlussfugen,
sämtliche erforderlichen Befestigungs-, Anpassungs-, Verschnitt-, Hilfs- und Nebenarbeiten.
Die Ausführung hat systemgerecht entsprechend dem ausgeschriebenen Deckensystem und den Herstellervorgaben zu erfolgen.
02.__.0004
Anschluss an Massivwand, Trockenbaudecke
O
1.00
m
02.__.0005 Anschluss an Trockenbauwand, Trockenbaudecke Zulage zur Grundposition der Trockenbaudecke für den fachgerechten Anschluss der Unterdecke an aufgehende leichte Trockenbauwände.
Die Leistung umfasst:
Herstellen des seitlichen Deckenrandanschlusses an vorhandene oder gleichzeitig herzustellende leichte Trennwände in Trockenbauweise,
Einmessen, Anarbeiten und Anpassen der Unterkonstruktion und Beplankung an die Wandkonstruktion,
Herstellen sämtlicher systembedingt erforderlicher Anschlussausbildungen,
passgenaues Zuschneiden und Anarbeiten der Beplankung,
Ausbilden und Schließen der Anschlussfugen,
sämtliche erforderlichen Befestigungs-, Anpassungs-, Verschnitt-, Hilfs- und Nebenarbeiten.
Die Ausführung hat systemgerecht entsprechend dem ausgeschriebenen Deckensystem, dem Wandaufbau und den Herstellervorgaben zu erfolgen.
Sofern besondere Anforderungen an Brand-, Schall- oder Bewegungsaufnahme bestehen, sind diese über gesonderte Positionen zu vergüten.
02.__.0005
Anschluss an Trockenbauwand, Trockenbaudecke
2.00
m
02.__.0006 Ausbildung freier Deckenrand / Deckensegel mit Aufkantung Ausbildung freier Deckenrand / Deckensegel mit zurückgesetzter Aufkantung
Ausbildung eines freien Deckenrandes an der vorbeschriebenen Knauf Cleaneo Akustik UFF Designdecke D127.de oder gleichwertig als Deckensegel mit zurückgesetzter umlaufender Aufkantung / Abstellung.
Die Leistung umfasst die vollständige Ausbildung des freien Deckenrandes einschließlich ungelochtem Randstreifen, senkrechter Abstellung zur Schließung der Abhängehöhe, erforderlicher Unterkonstruktion, Anschluss- und Kantenprofile sowie sämtlicher Zuschnitt-, Anpassungs-, Befestigungs-, Spachtel- und Nebenarbeiten.
Ausführung:
Deckenfläche gemäß Hauptposition als Knauf Cleaneo Akustik UFF Designdecke D127.de oder gleichwertig,
freier Deckenrand als Deckensegel ohne Anschluss an aufgehende Bauteile,
* Ausbildung eines ungelochten Gipsplatten-Randstreifens zwischen gelochter Akustikfläche und Aufkantung,
Breite des ungelochten Randstreifens: 100 mm,
Aufkantung / Abstellung parallel zum äußeren Deckenrand verlaufend,
Abstand der Aufkantung / Abstellung zum äußeren Deckenrand: 100 mm,
Höhe der Aufkantung / Abstellung entsprechend Abhängehöhe der Hauptposition: 81,5 mm,
Beplankung der Aufkantung / Abstellung mit Gipsplatten nach DIN 18180 bzw. DIN EN 520, passend zum Deckensystem,
Ausführung mit Knauf Gipsplattenformteilen oder gleichwertig,
sauberer, flucht- und höhengerechter Verschluss der Abhängehöhe,
Ausbildung der sichtbaren Außenecke des Deckensegels mit Göppinger Profil oder gleichwertigem geeignetem Kantenschutzprofil,
Ausbildung der Anschlüsse, Stöße und Kanten gemäß Herstellervorgabe,
Verspachtelung der sichtbaren Stöße, Anschlüsse, Schraubstellen und Profile gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e. V. in Qualitätsstufe Q2.
Die Unterkonstruktion ist im Rand- und Aufkantungsbereich entsprechend den Systemvorgaben zu ergänzen und ausreichend standsicher auszubilden. Erforderliche zusätzliche CD-Profile, Randprofile, Abhänger, Verbinder, Befestigungsmittel und Profilverstärkungen sind in die Leistung einzurechnen.
Abrechnung nach laufendem Meter freier Deckenrand, gemessen entlang des äußeren Deckenrandes des Deckensegels.
02.__.0006
Ausbildung freier Deckenrand / Deckensegel mit Aufkantung
58.00
m
02.__.0007 Mineralwollauflage auf Cleaneo-Akkustikdeckensegel Mineralwollauflage auf der vorbeschriebenen Knauf Cleaneo Akustik UFF Designdecke D127.de oder gleichwertig, als akustisch wirksame Auflage im Deckenhohlraum bei geringer Abhängehöhe.
Ausführung nur nach besonderer Anordnung der Bauleitung.
Ausführung:
Mineralwollplatte Knauf FSP-1 oder gleichwertig,
nichtbrennbar, Euroklasse A1 nach DIN EN 13501-1,
Mineralwolle nach DIN EN 13162,
geeignet als Auflage auf Akustikdecken / Lochplattendecken,
Dicke: 20 mm
vollflächige bzw. bereichsweise Verlegung gemäß Anordnung der Bauleitung,
lose, dicht gestoßen und lagestabil auf der Deckenkonstruktion bzw. oberhalb der gelochten Akustikplatten verlegen,
Zuschnitte an Deckenrändern, Aufkantungen, Revisionsöffnungen, Einbauten, Abhängern und Unterkonstruktionsprofilen passgenau herstellen,
Revisionsöffnungen, technische Einbauten und Zugänglichkeiten dürfen durch die Mineralwollauflage nicht beeinträchtigt werden,
die Wirkung des rückseitigen schwarzen Akustikvlieses der Cleaneo-Lochplatten darf nicht beeinträchtigt werden,
Verarbeitung gemäß Herstellervorgaben und abgestimmt auf das Deckensystem.
Leistungsumfang, insbesondere:
Lieferung der Mineralwollplatten,
Einbringen zur Verwendungsstelle,
fachgerechtes Auflegen im Deckenhohlraum,
passgenauer Zuschnitt,
Anpassung an die Unterkonstruktion, Randbereiche, Aufkantungen und Einbauten,
Berücksichtigung der geringen Abhängehöhe,
Schutz der vorhandenen Lochplatten, Akustikvliese und Unterkonstruktion,
sämtliche erforderlichen Zuschnitt-, Anpassungs-, Hilfs- und Nebenleistungen.
Die Mineralwollauflage ist so auszuführen, dass die vorbeschriebene Cleaneo-Akustikdecke, die Unterkonstruktion, die Direktabhänger, Revisionsklappen sowie technische Einbauten funktional und optisch nicht beeinträchtigt werden.
Abrechnung nach tatsächlich ausgeführter belegter Deckenfläche.
02.__.0007
Mineralwollauflage auf Cleaneo-Akkustikdeckensegel
O
1.00
m²
03 Dokumentation, Stundenlohn, Sonstiges
03
Dokumentation, Stundenlohn, Sonstiges
03.__.0001 Dokumentation, Revisionsunterlagen Zusammenstellen, aufbereiten und übergeben der vollständigen Revisionsunterlagen für die ausgeführten Trockenbauarbeiten.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Zusammenstellung sämtlicher für das Gewerk relevanten Revisionsunterlagen,
Übergabe der verwendeten Produktdatenblätter und technischen Merkblätter,
Übergabe von Zulassungen, Prüfzeugnissen, Klassifizierungen und Systemnachweisen, soweit für die ausgeführten Leistungen erforderlich,
Zusammenstellung der Nachweise zu Brand-, Schall- und Feuchteschutz, soweit Bestandteil der ausgeführten Leistungen,
Übergabe von Herstellerunterlagen zu eingebauten Systemen, Revisionsklappen, Zargen, Dämmstoffen und sonstigen verwendeten Bauprodukten,
Zusammenstellung und Übergabe aller für die QNG-Zertifizierung bzw. den NaWoh-Nachweis erforderlichen produktbezogenen Unterlagen und Herstellererklärungen, insbesondere zu den eingebauten Gipsplatten, Dämmstoffen, Spachtelmassen, Dichtstoffen, Klebern, Profilen und sonstigen eingesetzten Bauprodukten,
Übergabe der zur Zertifizierung erforderlichen Nachweise zu Materialeigenschaften, Emissionen, Inhaltsstoffen, Umweltkennwerten oder Konformitätserklärungen, soweit diese für das Gewerk relevant sind,
Zusammenstellung der Pflege-, Wartungs- und Verarbeitungshinweise, soweit vorhanden und erforderlich,
geordnete Übergabe der Unterlagen in prüffähiger Form,
Übergabe in 1-facher Papierform sowie 1-fach digital im PDF-Format, soweit nichts Abweichendes gefordert ist.
Die Unterlagen sind vollständig, nachvollziehbar und geordnet spätestens mit der Schlussrechnung zu übergeben.
Abrechnungseinheit: psch
03.__.0001
Dokumentation, Revisionsunterlagen
L
1.00
psch
03.__.0002 Stundenlohnarbeiten auf Grundlage Mittellohn Ausführen von Stundenlohnarbeiten, die im Leistungsverzeichnis nicht erfasst sind und nur auf besondere Anordnung des Auftraggebers bzw. der Bauleitung ausgeführt werden dürfen, einschließlich der hierfür erforderlichen Nebenleistungen im üblichen Umfang, wie Kleinmaterialien, Handwerkzeuge und übliche Hilfsmittel.
Abrechnung nach tatsächlich geleisteten Stunden auf Grundlage des angebotenen Mittellohns. Stundenlohnzettel sind täglich mit Datum, Einsatzort, Tätigkeit, Anzahl der Arbeitskräfte und Zeitansatz vorzulegen und gegenzeichnen zu lassen. Nicht bestätigte Stundenlohnzettel werden nicht vergütet.
Material, Geräte und sonstige Aufwendungen werden nur vergütet, wenn diese gesondert angeordnet und nachgewiesen sind. Fahrtzeiten und Anfahrten werden nicht gesondert vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
03.__.0002
Stundenlohnarbeiten auf Grundlage Mittellohn
20.00
h