Schlosserarbeiten
Birkenlicht SF
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Allgemeine Vorbemerkungen, Schlosserarbeiten Vertragsgrundlagen / Geltung Die nachstehenden Vorbemerkungen sind Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen. Soweit im Leistungsverzeichnis nichts Abweichendes geregelt ist, sind die beschriebenen Neben- und Begleitleistungen in die Einheitspreise bzw. Pauschalpreise einzukalkulieren. Die Ausführung erfolgt auf Grundlage der VOB/B und VOB/C. Ergänzend gelten die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen. Angebotsabgabe / Vollständigkeit Das Leistungsverzeichnis ist vollständig auszufüllen. Alternativvorschläge und Abweichungen sind gesondert zu kennzeichnen und mit eindeutigem Bezug zu den betreffenden LV-Positionen einzureichen. Ortskenntnis / Prüfungspflichten Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Verhältnisse, Zugänglichkeiten, Transport- und Montagebedingungen sowie den Bauablauf zu informieren. Spätere Ansprüche aus Unkenntnis werden nicht anerkannt. Vor Fertigung und Montage sind sämtliche Ausführungsunterlagen, Maße, Achsen, Höhenbezüge, Einbausituationen und Befestigungsuntergründe auf Übereinstimmung und Ausführbarkeit zu prüfen. Erforderliche Aufmaße am Bau sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich durchzuführen. Unstimmigkeiten sind unverzüglich, spätestens vor Beginn der Arbeiten, schriftlich anzuzeigen. Nebenleistungen / Preisbestandteile Mit den Einheitspreisen bzw. Pauschalpreisen sind sämtliche zur vollständigen Ausführung erforderlichen Leistungen abgegolten, soweit im Leistungsverzeichnis nichts Abweichendes geregelt ist. Hierzu gehören insbesondere: Aufmaß am Bau vor Fertigung und Montage, Zuschneiden, Anarbeiten, Bohren, Schweißen, Anpassen und Einbauen aller Bauteile, übliche Anschlüsse an Wände, Decken, Böden, Podeste, Stahlbeton- und Stahlbauteile, Lieferung, Abladen, Lagern, innerbetrieblicher Transport und Einbringen an die Verwendungsstelle, Befestigungs-, Verbindungs- und Kleinteile, soweit nicht gesondert ausgeschrieben, übliche Hilfs- und Nebenleistungen zur vollständigen, standsicheren und gebrauchstauglichen Ausführung. Anschlüsse / Befestigungen Übliche Anschlüsse, Befestigungen und Randanschlüsse sind mit den Grundpositionen abgegolten, soweit hierfür im Leistungsverzeichnis keine gesonderten Positionen vorgesehen sind. Besondere Anschluss- oder Befestigungsausbildungen werden nur vergütet, wenn sie gesondert ausgeschrieben oder schriftlich angeordnet sind. Werkstatt- und Montageplanung Soweit im Leistungsverzeichnis hierfür gesonderte Positionen vorgesehen sind, sind Werkstatt- und Montageplanung, Werkstattzeichnungen, Montagezeichnungen, Stücklisten und zugehörige Nachweise nicht Bestandteil der Grundpositionen. Anordnungen / Zusatzleistungen Nicht beauftragte Leistungen dürfen nur nach schriftlicher Anordnung des Auftraggebers bzw. der Bauleitung ausgeführt werden. Bedenkenhinweise / Behinderungen Bedenken gegen Planung, Vorleistungen, Untergründe, Maße, Einbausituation, Befestigungsuntergründe oder Schnittstellen sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Abweichungen zwischen Planung und örtlicher Situation sowie bei erkennbar ungeeigneten Vorleistungen anderer Gewerke. Baustelleneinrichtung / Bauablauf Aufwendungen für Baustelleneinrichtung, Vorhalten, Umsetzen und Räumen von Geräten, Werkzeugen, Hilfsmitteln, üblichen Gerüsten und Arbeitsbühnen, Materiallagerflächen, Schutzmaßnahmen und Verkehrssicherung sind in die Einheitspreise bzw. Pauschalpreise einzurechnen, soweit sie nicht gesondert ausgeschrieben sind. Dies gilt auch für Mehraufwendungen aus abschnittsweiser, unterbrochener oder zeitlich versetzter Ausführung entsprechend dem Bauablauf. Schutz / Sauberkeit / Entsorgung Verunreinigungen durch den Auftragnehmer sind laufend zu beseitigen. Restmaterial, Verschnitt, Verpackungen und Abfälle sind arbeitstäglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Gelieferte Bauteile sind sachgerecht zu lagern und gegen Feuchtigkeit, Verschmutzung, Verformung, Korrosion und Beschädigung zu schützen. Korrosionsschutz / Oberflächen Soweit im Leistungsverzeichnis nichts Abweichendes geregelt ist, sind Stahlbauteile entsprechend den ausgeschriebenen Vorgaben zu liefern. Gesondert ausgeschriebene Leistungen für Feuerverzinkung, Grundierung, Beschichtung oder sonstige Oberflächenbehandlungen sind nicht Bestandteil der jeweiligen Grundpositionen. Beschädigungen an Oberflächen infolge Fertigung, Transport, Lagerung oder Montage sind fachgerecht nachzuarbeiten, soweit dies zum ausgeschriebenen Leistungsumfang gehört. Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten bedürfen der vorherigen schriftlichen Beauftragung. Stundenlohnrapporte sind täglich zur Bestätigung vorzulegen. Nicht bestätigte Rapporte begründen keinen Vergütungsanspruch. Dokumentation / Abrechnung Die Abrechnung hat positionsbezogen und nachvollziehbar nach den Vorgaben der VOB/C zu erfolgen, soweit im Leistungsverzeichnis nichts Abweichendes geregelt ist. Mit Fertigstellung sind die positionsbezogen erforderlichen Unterlagen zu übergeben, insbesondere Produktdatenblätter, Prüfzeugnisse, Werkszeugnisse, Schweißnachweise, Übereinstimmungs- bzw. Konformitätsnachweise, Nachweise zu Verbindungsmitteln und Befestigungssystemen sowie Unterlagen zu Korrosionsschutz und Oberflächen, soweit diese geschuldet sind. QNG / NaWoh Das Gebäude soll eine QNG-Zertifizierung nach NaWoh erhalten. Soweit auf die ausgeschriebenen Leistungen anwendbar, dürfen nur hierfür geeignete Produkte eingebaut werden. Die erforderlichen Nachweise und Produktunterlagen sind auf Verlangen vorzulegen. Nichtkonforme Produkte sind auf Kosten des Auftragnehmers auszutauschen. Arbeitsschutz / Verkehrssicherung Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die Sicherheit seines Arbeitsbereichs sowie für die Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Erforderliche Schutz- und Verkehrssicherungsmaßnahmen sind vom Auftragnehmer bereitzustellen und aufrechtzuerhalten.
Allgemeine Vorbemerkungen, Schlosserarbeiten
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen, Schlosserarbeiten Allgemeines Die nachstehenden Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen sind Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen. Sie ergänzen das Leistungsverzeichnis, die Planunterlagen sowie die VOB/C. Sämtliche Leistungen sind vollständig, funktionsfähig, standsicher, gebrauchstauglich und entsprechend den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Ausführungsunterlagen / Prüfung / Aufmaß Vor Beginn der Fertigung und Montage hat der Auftragnehmer die Planunterlagen, Maße, Achsen, Höhen, Anschlusssituationen und Befestigungsuntergründe auf Übereinstimmung und Ausführbarkeit zu prüfen. Erforderliche Aufmaße am Bau sind eigenverantwortlich durchzuführen, soweit diese nicht gesondert ausgeschrieben sind. Abweichungen, Unstimmigkeiten oder Bedenken sind vor Beginn der Arbeiten schriftlich anzuzeigen. 3. Werkstoffe / Ausführung Es dürfen nur neue, ungebrauchte und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignete Baustoffe und Bauprodukte verwendet werden. Sämtliche Werkstoffe müssen den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses, den Planunterlagen sowie den einschlägigen technischen Regelwerken entsprechen. Alle Bauteile sind maßhaltig, lot- und fluchtgerecht sowie passgenau herzustellen und zu montieren. Sichtbare Bauteile sind sauber verarbeitet und mit gleichmäßigem Erscheinungsbild auszuführen. Schweißarbeiten / Verbindungen Schweißarbeiten dürfen nur durch qualifiziertes Fachpersonal ausgeführt werden. Schweißnähte sind fachgerecht, sauber und entsprechend Beanspruchung, Bauteilgeometrie und Sichtanforderung herzustellen. Schraub-, Steck- und sonstige Verbindungen sind dauerhaft, funktionssicher und entsprechend den Vorgaben der Planung und der Hersteller auszuführen. Befestigungen / Verankerungen Sämtliche Befestigungen und Verankerungen sind entsprechend den Planunterlagen, statischen Vorgaben und den zulässigen Befestigungssystemen auszuführen. Die Eignung des Untergrundes ist vor Montage zu prüfen. Befestigungsmittel dürfen nur entsprechend ihrer Zulassung bzw. Verwendbarkeit eingesetzt werden. Erforderliche Distanzierungen, Unterlagen, Trennlagen und Ausgleichselemente sind mit einzurechnen, soweit sie zur fachgerechten Montage erforderlich sind. Werkstatt- und Montageplanung Soweit Werkstatt- und Montageplanung geschuldet ist, sind die erforderlichen Werkstatt-, Montage-, Detail- und Übersichtszeichnungen rechtzeitig vor Ausführung vorzulegen. Grundlage hierfür sind die Ausführungsplanung sowie das örtliche Aufmaß. Die Freigabe von Werkstatt- oder Montageunterlagen entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für Maßhaltigkeit, Vollständigkeit und technische Richtigkeit. Korrosionsschutz / Oberflächen Oberflächenbehandlungen sind entsprechend den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses auszuführen. Gesondert ausgeschriebene Leistungen für Feuerverzinkung, Grundierung oder Beschichtung sind in der jeweils vorgesehenen Art und Qualität herzustellen. Feuerverzinkte Bauteile sind konstruktiv verzinkungsgerecht auszubilden. Beschädigungen an verzinkten, grundierten oder beschichteten Oberflächen, die infolge Fertigung, Transport, Lagerung oder Montage entstehen, sind fachgerecht nachzuarbeiten. Soweit Stahlbauteile mit Grundierung zu liefern sind, muss diese für die vorgesehene nachfolgende Beschichtung geeignet sein. Sichtflächen Sichtbare Bauteile und Oberflächen sind mit erhöhten Anforderungen an Sauberkeit, Flucht, Ebenheit und Gleichmäßigkeit auszuführen. Sichtbare Schweißnähte, Stoßbereiche, Kanten, Anschlüsse und Übergänge sind optisch einwandfrei herzustellen. Montage / Schutz angrenzender Bauteile Bei der Montage sind angrenzende Bauteile, Oberflächen und Einbauten gegen Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen. Durch den Auftragnehmer verursachte Schäden sind unverzüglich auf dessen Kosten zu beseitigen. Schnittstellen / Koordination Die Leistungen sind mit den angrenzenden Gewerken zu koordinieren. Dies gilt insbesondere für Rohbau, Fassade, Dach, Estrich, Maler, Fenster, Türen, HLS, Elektro und Ausbau. Dokumentation / Nachweise Mit Fertigstellung sind die nach Leistungsverzeichnis und technischen Regelwerken geschuldeten Nachweise und Unterlagen zu übergeben. Hierzu gehören insbesondere, soweit einschlägig: Produktdatenblätter Prüfzeugnisse und Werkszeugnisse Übereinstimmungs- und Konformitätsnachweise Schweißnachweise und Schweißdokumentationen Nachweise zu Befestigungsmitteln und Verankerungssystemen Unterlagen zu Feuerverzinkung, Grundierung oder Beschichtung Revisions- und Bestandsunterlagen Wartungs- und Pflegehinweise, soweit erforderlich Abnahme Vor der Abnahme sind sämtliche Bauteile gereinigt, vollständig montiert und funktionsfähig zu übergeben. Mängel, Fehlstellen, Beschädigungen oder unvollständige Leistungen stehen der Abnahmereife entgegen.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen, Schlosserarbeiten
03 Geländer und Handläufe im Innenbereich
03
Geländer und Handläufe im Innenbereich
03.__.0001 Werkstatt- und Montageplanung innenliegende Geländer Werkstatt- und Montageplanung für sämtliche innenliegenden Geländeranlagen aus Stahl vollständig ausarbeiten und dem Auftraggeber in prüfbarer und zur Ausführung geeigneter Form übergeben. Die Leistung umfasst die Werkstatt- und Montageplanung für alle im Leistungsverzeichnis enthaltenen innenliegenden Geländer- und Absturzsicherungskonstruktionen, insbesondere für Treppengeländer entlang der Treppenläufe, Geländer im Bereich der Treppenaugen sowie Galeriegeländer im Dachgeschoss. Grundlage der Leistung sind die Ausschreibungsunterlagen, die statische Berechnung, die Tragwerksplanung, die vom Auftraggeber übergebenen Positionspläne sowie Ausführungs- und Konstruktionsunterlagen und die Detailplanung der Architektur. In die Position eingeschlossen ist das örtliche Aufmaß der vorhandenen Einbausituation einschließlich aller für Fertigung und Montage erforderlichen Maße, Höhen, Achsen, Auflager- und Anschlusspunkte sowie der Abgleich mit den tatsächlichen Verhältnissen am Bauwerk. Etwaige Abweichungen zwischen Planvorgaben und örtlicher Situation sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Die Leistung umfasst das vollständige Erstellen der für Fertigung, Lieferung und Montage erforderlichen Werkstatt-, Übersichts-, Detail-, Einzelteil-, Zusammenbau- und Montagezeichnungen einschließlich aller erforderlichen Maße, Neigungen, Bohrbilder, Anschluss- und Befestigungsdetails, Schweiß- und Schraubverbindungen, Bauteilkennzeichnungen sowie Stück- und Materiallisten. Eingeschlossen ist die vollständige konstruktive Durcharbeitung sämtlicher innenliegenden Geländeranlagen einschließlich Pfosten, Obergurten, Untergurten, Stabfüllungen, blickdichten Füllungselementen, Handläufen, Handlaufkonsolen, Fußpunkten, Anschluss- und Verankerungssituationen sowie die planerische Abstimmung mit den Vorgaben der Tragwerksplanung und den angrenzenden Bauteilen. Ferner sind mit der Position sämtliche im Stahlbau üblichen sowie nach DIN, den anerkannten Regeln der Technik und den Vertragsunterlagen erforderlichen Nachweise und Dokumentationsunterlagen zu liefern. Hierzu gehören insbesondere Prüfzeugnisse, Werkszeugnisse, Übereinstimmungs- und Konformitätsnachweise, Leistungserklärungen, Produktunterlagen, Nachweise zu Verbindungsmitteln und Verankerungssystemen, Schweißnachweise und Schweißdokumentationen, Unterlagen zum Korrosionsschutz sowie Revisions- und Bestandsunterlagen. Erforderliche Abstimmungen, Planfortschreibungen, Ergänzungen und Überarbeitungen bis zur vollständigen Verwendbarkeit der Unterlagen für Fertigung und Montage sind in die Position einzurechnen. Die Position wird pauschal abgerechnet.
03.__.0001
Werkstatt- und Montageplanung innenliegende Geländer
L
1.00
psch
03.__.0002 Treppengeländer Innenbereich als Staketengeländer Treppengeländer im Innenbereich des Gebäudes als Staketengeländer aus Stahl vollständig liefern, herstellen und betriebsfertig montieren. Die Geländerkonstruktion ist entsprechend der statischen Berechnung, den Positionsplänen, den Ausführungs- und Konstruktionsunterlagen der Tragwerksplanung sowie den Detailplänen der Architektur herzustellen. Maßgeblich für Anzahl, Lage, Abmessungen, Neigungen, Anschlusssituationen, Befestigungsarten und konstruktive Durchbildung sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Planunterlagen. Auszuführen sind sämtliche Treppengeländer im Innenbereich einschließlich aller zugehörigen tragenden und nichttragenden Stahlbauteile, insbesondere Pfosten, Obergurte, Untergurte, Stabfüllungen, separater Handlauf in Buche, Handlaufkonsolen, Anschlusslaschen, Fußplatten, Wandanschlüsse, Befestigungswinkel, Versteifungen, Verbindungs- und Befestigungsmittel sowie aller zur vollständigen Herstellung erforderlichen Hilfs- und Nebenleistungen. Die Geländer sind als Staketengeländer auszuführen. Der Obergurt ist aus Flachstahl 10/45 mm, der Untergurt aus Flachstahl 10/45 mm und die Stabfüllung ebenfalls aus Flachstahl 10/45 mm herzustellen. Der Handlauf (Buche 40mm) ist getrennt vom Obergurt auszubilden und mittels seitlicher Konsolanbindung am Geländer zu befestigen. Handlaufprofil, Konsolabstände, Befestigungsart sowie die konstruktive Ausbildung der Anschlüsse sind entsprechend den Vergabeunterlagen und den Detailzeichnungen herzustellen. Sämtliche hierfür erforderlichen Konsolen, Halter, Anschluss- und Befestigungsmittel sind in die Position einzurechnen. Die Ausführung des Handlaufs erfolgt gemäß der DIN 18040-2. Maßgeblich für Stababstände, Geländerhöhen, Achsmaße, Anschlussdetails sowie die konstruktive Ausbildung der End-, Eck-, Stoß- und Übergangsbereiche sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Planunterlagen sowie die DIN 18065. Die Geländer sind entlang der Treppenläufe mit geneigtem und geradem Geländerverlauf sowie mit den erforderlichen Anschlüssen an angrenzende Bauteile herzustellen. Die Ausführung umfasst sämtliche End-, Eck-, Stoß- und Übergangsbereiche sowie alle konstruktiv erforderlichen Anschlüsse an Podeste, Wände, Decken oder sonstige tragende Bauteile, soweit diese in den Planunterlagen dargestellt sind. In die Position einzurechnen sind insbesondere das Zuschneiden, Anarbeiten, Bohren, Schweißen, Herstellen sämtlicher Anschlüsse, das Liefern und Montieren aller Befestigungs- und Verbindungsmittel, Transport, Einbringen, Ausrichten, Befestigen sowie sämtliche zur vollständigen, funktionsfähigen und gebrauchstauglichen Herstellung erforderlichen Nebenleistungen. Offene Einzelheiten der Profilierung, Knotenpunkte, Anschlussdetails, Befestigungen, Stababstände, Querschnitte und Einbausituation ergeben sich aus den mit dem Leistungsverzeichnis übergebenen Positionsplänen sowie den Ausführungs- und Konstruktionsunterlagen der Tragwerksplanung und der Architektur. Die Ausführung hat vollständig, standsicher, gebrauchstauglich und entsprechend den einschlägigen technischen Regelwerken, den Vorgaben der Statik sowie den Planunterlagen zu erfolgen. siehe u.a. Plan AP_2505_MFH_260401_11_ SL-01_Treppengela¨nder
03.__.0002
Treppengeländer Innenbereich als Staketengeländer
20.00
m
03.__.0003 Absturzsicherung Treppenauge Absturzsicherungen im Bereich der Treppenaugen im Innenbereich des Gebäudes als Stahlgeländer vollständig liefern, herstellen und betriebsfertig montieren. Die Geländerkonstruktion ist entsprechend der statischen Berechnung, den Positionsplänen, den Ausführungs- und Konstruktionsunterlagen der Tragwerksplanung sowie den Detailplänen der Architektur herzustellen. Maßgeblich für Anzahl, Lage, Abmessungen, Anschlusssituationen, Befestigungsarten und konstruktive Durchbildung sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Planunterlagen. Auszuführen sind sämtliche Geländer im Bereich der Treppenaugen einschließlich aller zugehörigen tragenden und nichttragenden Stahlbauteile, insbesondere Pfosten, Obergurte, Untergurte, blickdichte Füllungselemente aus Stahlblech, separater Handlauf, Handlaufkonsolen, Anschlusslaschen, Fußplatten, Wandanschlüsse, Befestigungswinkel, Versteifungen, Verbindungs- und Befestigungsmittel sowie aller zur vollständigen Herstellung erforderlichen Hilfs- und Nebenleistungen. Die Geländer sind in Anlehnung an die Ausführung der Treppengeländer herzustellen. Der Obergurt ist aus Flachstahl 10/45 mm mit geneigtem Verlauf, der Untergurt aus Flachstahl 10/45 mm mit horizontalem Verlauf herzustellen. Die Füllung ist abweichend von den Treppengeländern nicht als Stabfüllung, sondern als blickdichtes Füllungselement aus Stahlblech auszuführen. Blechdicke, Befestigungsart, Ausbildung der Ränder sowie die konstruktive Durchbildung der Anschlüsse ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Der Handlauf (Buche 40mm) ist getrennt vom Obergurt auszubilden und mittels seitlicher Konsolanbindung am Geländer zu befestigen. Handlaufprofil, Konsolabstände, Befestigungsart sowie die konstruktive Ausbildung der Anschlüsse sind entsprechend den Vergabeunterlagen und den Detailzeichnungen herzustellen. Sämtliche hierfür erforderlichen Konsolen, Halter, Anschluss- und Befestigungsmittel sind in die Position einzurechnen. Die Ausführung des Handlaufs erfolgt gemäß der DIN 18040-2. Maßgeblich für Geländerhöhen, Achsmaße, Anschlussdetails sowie die konstruktive Ausbildung der End-, Eck-, Stoß- und Übergangsbereiche sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Planunterlagen. In die Position einzurechnen sind insbesondere das Zuschneiden, Anarbeiten, Bohren, Schweißen, Herstellen sämtlicher Anschlüsse, das Liefern und Montieren aller Befestigungs- und Verbindungsmittel, Transport, Einbringen, Ausrichten, Befestigen sowie sämtliche zur vollständigen, funktionsfähigen und gebrauchstauglichen Herstellung erforderlichen Nebenleistungen. Offene Einzelheiten der Profilierung, Knotenpunkte, Anschlussdetails, Befestigungen, Blechdicken, Querschnitte und Einbausituation ergeben sich aus den mit dem Leistungsverzeichnis übergebenen Positionsplänen sowie den Ausführungs- und Konstruktionsunterlagen der Tragwerksplanung und der Architektur. Die Ausführung hat vollständig, standsicher, gebrauchstauglich und entsprechend den einschlägigen technischen Regelwerken, den Vorgaben der Statik sowie den Planunterlagen zu erfolgen.
03.__.0003
Absturzsicherung Treppenauge
5.00
St
03.__.0004 Geleriegeländer Dachgeschoss als Staketengeländer Galeriegeländer im Dachgeschoss des Gebäudes als innenliegende Absturzsicherung in Form eines Staketengeländers aus Stahl vollständig liefern, herstellen und betriebsfertig montieren. Die Geländerkonstruktion ist entsprechend der statischen Berechnung, den Positionsplänen, den Ausführungs- und Konstruktionsunterlagen der Tragwerksplanung sowie den Detailplänen der Architektur herzustellen. Maßgeblich für Anzahl, Lage, Feldbreiten, Geländerhöhen, Anschlusssituationen, Befestigungsarten und konstruktive Durchbildung sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Planunterlagen. Auszuführen sind sämtliche Galeriegeländer im Dachgeschoss einschließlich aller zugehörigen tragenden und nichttragenden Stahlbauteile, insbesondere Pfosten, Obergurte, Untergurte, Stabfüllungen, separater Handlauf, Handlaufkonsolen, Anschlusslaschen, Fußplatten, Wandanschlüsse, Befestigungswinkel, Versteifungen, Verbindungs- und Befestigungsmittel sowie aller zur vollständigen Herstellung erforderlichen Hilfs- und Nebenleistungen. Die Geländer sind als Staketengeländer auszuführen. Der Obergurt ist aus Flachstahl 10/45 mm, der Untergurt aus Flachstahl 10/45 mm und die Stabfüllung ebenfalls aus Flachstahl 10/45 mm herzustellen. Maßgeblich für Stababstände, Geländerhöhen, Achsmaße, Anschlussdetails sowie die konstruktive Ausbildung der End-, Eck-, Stoß- und Übergangsbereiche sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Planunterlagen. Der Handlauf (Buche) ist getrennt vom Obergurt auszubilden und mittels seitlicher Konsolanbindung am Geländer zu befestigen. Handlaufprofil, Konsolabstände, Befestigungsart sowie die konstruktive Ausbildung der Anschlüsse sind entsprechend den Vergabeunterlagen und den Detailzeichnungen herzustellen. Sämtliche hierfür erforderlichen Konsolen, Halter, Anschluss- und Befestigungsmittel sind in die Position einzurechnen. Die Ausführung des Handlaufs erfolgt gemäß der DIN 18040-2. In die Position einzurechnen sind insbesondere das Zuschneiden, Anarbeiten, Bohren, Schweißen, Herstellen sämtlicher Anschlüsse, das Liefern und Montieren aller Befestigungs- und Verbindungsmittel, Transport, Einbringen, Ausrichten, Befestigen sowie sämtliche zur vollständigen, funktionsfähigen und gebrauchstauglichen Herstellung erforderlichen Nebenleistungen. Offene Einzelheiten der Profilierung, Knotenpunkte, Anschlussdetails, Befestigungen, Stababstände, Querschnitte und Einbausituation ergeben sich aus den mit dem Leistungsverzeichnis übergebenen Positionsplänen sowie den Ausführungs- und Konstruktionsunterlagen der Tragwerksplanung und der Architektur. Die Ausführung hat vollständig, standsicher, gebrauchstauglich und entsprechend den einschlägigen technischen Regelwerken, den Vorgaben der Statik sowie den Planunterlagen zu erfolgen.
03.__.0004
Geleriegeländer Dachgeschoss als Staketengeländer
1.60
m
03.__.0005 Wandseitiger Handlauf, Buche Wandseitig montierter Handlauf an den Treppenanlagen des Gebäudes vollständig liefern, herstellen und betriebsfertig montieren. Die Handlaufanlage ist entsprechend den Planunterlagen, den Detailzeichnungen der Architektur sowie den Ausführungsunterlagen herzustellen. Maßgeblich für Anzahl, Lage, Höhen, Verlauf, Anschlussbereiche, Befestigungsabstände und konstruktive Durchbildung sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Unterlagen. Auszuführen ist ein wandseitiger Handlauf bestehend aus: Handlaufträgern aus Stahl zur wandseitigen Befestigung, einem darauf befestigten Handlauf aus Buche 40mm, sämtlichen erforderlichen Befestigungs-, Verbindungs- und Anschlussmitteln, sowie allen zur vollständigen Herstellung erforderlichen Hilfs- und Nebenleistungen. Die Handlaufträger sind aus Stahl herzustellen und standsicher an den vorhandenen Wandkonstruktionen zu befestigen. Die Ausführung umfasst sämtliche Träger, Wandanschlussplatten, Befestigungswinkel, Schraub- und Verbindungsmittel sowie alle konstruktiv erforderlichen Zusatzbauteile. Anzahl, Form und Ausladung der Handlaufträger sowie deren Befestigungsart richten sich nach den Vergabeunterlagen. Der Handlauf ist als durchgehender Holzhandlauf aus Buche gemäß der DIN 18040-2. auszuführen. Querschnitt, Profilierung, Endausbildung, Krümmungen, Anschlüsse, Verlängerungen und Rückführungen sind entsprechend den Planunterlagen herzustellen. Der Handlauf ist auf den Stahlträgern dauerhaft und fachgerecht zu befestigen. Sichtbare Oberflächen des Holzhandlaufs sind sauber geschliffen und für den Innenbereich gebrauchsfertig zu liefern. Die Ausführung umfasst sämtliche geraden, geneigten und gegebenenfalls gekrümmten Handlaufabschnitte sowie alle erforderlichen Anfangs-, End-, Eck-, Stoß- und Übergangsbereiche. Erforderliche Anpassungen an Wandversprünge, Podeste, Türbereiche und sonstige angrenzende Bauteile sind in die Position einzurechnen. In die Position einzurechnen sind insbesondere das Aufmaß, Zuschneiden, Anarbeiten, Bohren, Schweißen der Stahlbauteile, Oberflächenvorbereitung der Stahlteile, Liefern und Montieren aller Befestigungs- und Verbindungsmittel, Transport, Einbringen, Ausrichten, Befestigen sowie sämtliche zur vollständigen, funktionsfähigen und gebrauchstauglichen Herstellung erforderlichen Hilfs- und Nebenleistungen. Sämtliche Stahlbauteile sind mit werksseitiger Grundierung zu liefern. Die Schlussbeschichtung der Stahlteile erfolgt bauseits. Der Holzhandlauf aus Buche ist montagefertig oberflächenbehandelt bzw. für die gemäß Ausschreibungsunterlagen vorgesehene Endbehandlung vorbereitet zu liefern. Offene Einzelheiten der Profilierung, Querschnitte, Befestigungen, Wandabstände, Trägerabstände und Einbausituation ergeben sich aus den mit dem Leistungsverzeichnis übergebenen Planunterlagen. Die Ausführung hat vollständig, standsicher, funktionsfähig und gebrauchstauglich entsprechend den einschlägigen technischen Regelwerken sowie den Planunterlagen zu erfolgen.
03.__.0005
Wandseitiger Handlauf, Buche
30.00
m
03.__.0006 Grundierung innenliegende Geländer Sämtliche Stahlbauteile der innenliegenden Geländer- und Absturzsicherungskonstruktionen des Gebäudes, bestehend insbesondere aus Treppengeländern, Geländern im Bereich der Treppenaugen sowie Galeriegeländern im Dachgeschoss, Handlaufhalter und estichwinkel nach Fertigstellung im Werk fachgerecht vorbereiten und mit einer werksseitigen Grundbeschichtung in hellem Farbton versehen. Die Leistung umfasst die erforderliche Untergrundvorbereitung, das Reinigen und Entfetten der Stahloberflächen, das Entfernen von Zunder, Rost, Schweißrückständen und sonstigen haftungsmindernden Verunreinigungen sowie das Aufbringen einer für die nachfolgende bauseitige Farbbeschichtung geeigneten Metallgrundierung. Die Grundierung ist auf sämtliche Stahlbauteile einschließlich Pfosten, Obergurte, Untergurte, Stabfüllungen, Stahlblechfüllungen, Handlaufkonsolen, Anschlussbleche, Fußplatten, Laschen, Versteifungen und sonstige zur Konstruktion gehörende Stahlteile gleichmäßig und fachgerecht aufzubringen. Schweißnähte, Kanten, Bohrungen, Ausschnitte und schwer zugängliche Bereiche sind vollständig mit zu erfassen. Die Grundbeschichtung muss für die vorgesehene nachfolgende Schlussbeschichtung durch das bauseitige Malergewerk geeignet sein. Das verwendete Grundierungssystem ist auf die spätere Beschichtung abzustimmen. Erforderliche Produktdatenblätter, technische Merkblätter und Verarbeitungshinweise sind dem Auftraggeber zu übergeben. Beschädigungen der Grundierung, die durch Transport, Lagerung, Montage oder sonstige Einwirkungen bis zur Abnahme der Stahlbauarbeiten entstehen, sind fachgerecht auszubessern. Montage- und Schweißfehlstellen sind vor Übergabe in grundiertem Zustand nachzuarbeiten. Die Schluss- bzw. Endbeschichtung ist nicht Bestandteil dieser Position und wird bauseits durch das Malergewerk ausgeführt. Die Position wird pauschal abgerechnet.
03.__.0006
Grundierung innenliegende Geländer
L
1.00
psch
04 Balkongeländer
04
Balkongeländer
04.__.0001 Werkstatt- und Montageplanung Balkongeländer Werkstatt- und Montageplanung für sämtliche Balkongeländer aus Stahl vollständig ausarbeiten und dem Auftraggeber in prüfbarer und zur Ausführung geeigneter Form übergeben. Die Leistung umfasst die Werkstatt- und Montageplanung für alle im Leistungsverzeichnis enthaltenen Balkongeländer einschließlich sämtlicher stirnseitiger Befestigungen, Anschlussplatten, Versteifungen, Befestigungsmittel sowie der in die Geländerkonstruktion integrierten Durchdringungen für die Notentwässerung. Grundlage der Leistung sind die Ausschreibungsunterlagen, die statische Berechnung, die Tragwerksplanung, die vom Auftraggeber übergebenen Positionspläne sowie Ausführungs- und Konstruktionsunterlagen und die Detailplanung der Architektur. In die Position eingeschlossen ist das örtliche Aufmaß der vorhandenen Einbausituation einschließlich aller für Fertigung und Montage erforderlichen Maße, Höhen, Achsen, Auflager- und Anschlusspunkte sowie der Abgleich mit den tatsächlichen Verhältnissen am Bauwerk. Etwaige Abweichungen zwischen Planvorgaben und örtlicher Situation sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Die Leistung umfasst das vollständige Erstellen der für Fertigung, Lieferung und Montage erforderlichen Werkstatt-, Übersichts-, Detail-, Einzelteil-, Zusammenbau- und Montagezeichnungen einschließlich aller erforderlichen Maße, Bohrbilder, Anschluss- und Befestigungsdetails, Schweiß- und Schraubverbindungen, Bauteilkennzeichnungen sowie Stück- und Materiallisten. Eingeschlossen ist die vollständige konstruktive Durcharbeitung der Balkongeländer einschließlich Obergurten, Untergurten, Stabfüllungen, stirnseitiger Anschlussplatten, Versteifungen, Befestigungssituationen sowie der Rundbohrungen und angeschweißten Rundrohre für die Notentwässerung. Ebenso eingeschlossen ist die planerische Abstimmung mit den Vorgaben der Tragwerksplanung und den angrenzenden Bauteilen. Ferner sind mit der Position sämtliche im Stahlbau üblichen sowie nach DIN, den anerkannten Regeln der Technik und den Vertragsunterlagen erforderlichen Nachweise und Dokumentationsunterlagen zu liefern. Hierzu gehören insbesondere Prüfzeugnisse, Werkszeugnisse, Übereinstimmungs- und Konformitätsnachweise, Leistungserklärungen, Produktunterlagen, Nachweise zu Verbindungsmitteln und Verankerungssystemen, Schweißnachweise und Schweißdokumentationen, Unterlagen zur Feuerverzinkung sowie Revisions- und Bestandsunterlagen. Erforderliche Abstimmungen, Planfortschreibungen, Ergänzungen und Überarbeitungen bis zur vollständigen Verwendbarkeit der Unterlagen für Fertigung und Montage sind in die Position einzurechnen. Die Position wird pauschal abgerechnet.
04.__.0001
Werkstatt- und Montageplanung Balkongeländer
L
1.00
psch
04.__.0002 Balkongeländer als verzinktes Staktengeländer Balkongeländer als außenliegende Absturzsicherung in Form eines verzinkten Staketengeländers aus Stahl vollständig liefern, herstellen und betriebsfertig montieren. Die Geländerkonstruktion ist entsprechend der statischen Berechnung, den Positionsplänen, den Ausführungs- und Konstruktionsunterlagen der Tragwerksplanung sowie den Detailplänen der Architektur herzustellen. Maßgeblich für Anzahl, Lage, Länge, Höhe, Feldteilung, Anschlusssituationen, Befestigungsarten und konstruktive Durchbildung sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Planunterlagen. Auszuführen sind sämtliche Balkongeländer einschließlich aller zugehörigen tragenden und nichttragenden Stahlbauteile, insbesondere Obergurte, Untergurte, Stabfüllungen, Anschlussplatten, Versteifungen, Verbindungs- und Befestigungsmittel sowie aller zur vollständigen Herstellung erforderlichen Hilfs- und Nebenleistungen. Die Geländer sind als Staketengeländer auszuführen. Der Obergurt, der Untergurt sowie die Füllung sind jeweils aus Flachstahl 10/45 mm herzustellen. Maßgeblich für Stababstände, Geländerhöhen, Achsmaße, Anschlussdetails sowie die konstruktive Ausbildung der End-, Eck-, Stoß- und Übergangsbereiche sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Planunterlagen. Die Befestigung der Geländerkonstruktion erfolgt stirnseitig an den Balkonen mittels einer am Geländer angeschweißten Stahlplatte 10/335 mm, welche mit den vorgesehenen Schraubverbindungen am Baukörper zu befestigen ist. Sämtliche hierfür erforderlichen Anschluss-, Befestigungs- und Versteifungselemente sind in die Position einzurechnen. In der vorgenannten Stahlplatte sind zwei Rundbohrungen mit den hierfür erforderlichen angeschweißten Rundrohren für die Ausbildung der Notentwässerung herzustellen. Die genaue Lage, der Durchmesser, die Länge sowie die konstruktive Ausbildung der Rundrohre und deren Einbindung in die Geländerkonstruktion ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Sämtliche zur vollständigen und funktionsfähigen Ausbildung der Notentwässerungsdurchführung erforderlichen Nebenleistungen sind in die Position einzurechnen. Die gesamte Geländerkonstruktion ist feuerverzinkt auszuführen. Die Verzinkung hat fachgerecht nach den einschlägigen technischen Regelwerken zu erfolgen. Sämtliche Bauteile sind konstruktiv geeignet für das Feuerverzinken herzustellen und entsprechend vorzubereiten. Erforderliche Vor- und Nebenleistungen, insbesondere Zu- und Ablauföffnungen, Entlüftungsöffnungen, konstruktive Anpassungen sowie Nacharbeiten an Fehlstellen oder transport- und montagebedingten Beschädigungen, sind in die Position einzurechnen. In die Position einzurechnen sind insbesondere das Zuschneiden, Anarbeiten, Bohren, Schweißen, Herstellen sämtlicher Anschlüsse, das Liefern und Montieren aller Befestigungs- und Verbindungsmittel, Transport, Einbringen, Ausrichten, Befestigen sowie sämtliche zur vollständigen, funktionsfähigen, standsicheren und gebrauchstauglichen Herstellung erforderlichen Hilfs- und Nebenleistungen. Offene Einzelheiten der Profilierung, Knotenpunkte, Anschlussdetails, Befestigungen, Stababstände, Querschnitte, Bohrungsdurchmesser, Rundrohrabmessungen und Einbausituation ergeben sich aus den mit dem Leistungsverzeichnis übergebenen Positionsplänen sowie den Ausführungs- und Konstruktionsunterlagen der Tragwerksplanung und der Architektur. Die Ausführung hat vollständig, standsicher, gebrauchstauglich und entsprechend den einschlägigen technischen Regelwerken, den Vorgaben der Statik sowie den Planunterlagen zu erfolgen. siehe u.a. Plan AP_2505_MFH_260413_77_ FT-02_Balkon
04.__.0002
Balkongeländer als verzinktes Staktengeländer
110.00
m
04.__.0003 Zusätzliche Farbbeschichtung Zusätzliche Ausführung einer Farbbeschichtung auf der verzinkten Stahlkonstruktion des außenliegenden Fluchttreppenturms einschließlich sämtlicher zugehöriger Stahlbauteile als Beschichtungssystem auf bereits feuerverzinktem Untergrund, nach gesonderter Anordnung des Auftraggebers. Die Leistung umfasst die fachgerechte Vorbereitung des verzinkten Untergrundes, sämtliche für die Ausführung auf feuerverzinkten Oberflächen erforderlichen Vorbehandlungen, Reinigungsarbeiten, Haftgrundierungen, Zwischen- und Deckbeschichtungen sowie sämtliche Nebenleistungen zur Herstellung eines vollständigen und gleichmäßigen Beschichtungsaufbaus. Die Beschichtung ist für verzinkte Stahlbauteile im Außenbereich geeignet auszuführen. Farbton und Oberflächenerscheinung erfolgen nach Farbwahl des Auftraggebers. Sofern in den Ausschreibungs- oder Vertragsunterlagen keine weitergehenden Festlegungen getroffen sind, ist die Beschichtung in einem für den vorgesehenen Einsatzbereich geeigneten Beschichtungssystem einschließlich der erforderlichen Schichtdicken herzustellen. Die Beschichtung hat sämtliche sichtbaren Stahlbauteile einschließlich Kanten, Schweißbereiche, Anschlüsse, Geländer, Handläufe, Stützen, Träger, Rahmen, Treppenwangen, Podestunterkonstruktionen sowie sonstige zur Konstruktion gehörende verzinkte Stahloberflächen zu umfassen. Beschädigungen oder Fehlstellen sind vor Ausführung der Schlussbeschichtung fachgerecht zu überarbeiten. Eingeschlossen sind sämtliche erforderlichen Prüfzeugnisse, Produktdatenblätter, Systemnachweise und Dokumentationen des verwendeten Beschichtungssystems. Die Ausführung erfolgt nur bei gesonderter Beauftragung durch den Auftraggeber.
04.__.0003
Zusätzliche Farbbeschichtung
O
L
1.00
psch
05 Sonstiges, Dokumentation, Stundenlohn
05
Sonstiges, Dokumentation, Stundenlohn
05.__.0001 Estrich-Abstellwinkel aus grundiertem Stahl Estrich-Abstellwinkel aus Stahl, mit werksseitiger Grundierung, vollständig liefern und montieren. Die Estrich-Abstellwinkel sind an den in den Planunterlagen dargestellten Stellen zur seitlichen Begrenzung und Fassung des Estrichs herzustellen und einzubauen. Maßgeblich für Anzahl, Lage, Abmessungen, Höhen und Anschlussbereiche sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Planunterlagen sowie die Detailplanung der Architektur. Die Abstellwinkel sind für einen Fußbodenaufbau von 160 mm geeignet auszuführen. Die Profilabmessungen und Materialstärken sind so zu wählen, dass eine dauerhaft standsichere, maßhaltige und funktionsfähige Abstellung des Fußbodenaufbaus gewährleistet ist. Die Abstellwinkel sind aus Stahlprofilen herzustellen und entsprechend den Erfordernissen der Einbausituation fachgerecht zu befestigen. Die Leistung umfasst sämtliche erforderlichen Winkelprofile, Befestigungsmittel, Anschluss- und Verbindungselemente sowie alle zur vollständigen Herstellung erforderlichen Hilfs- und Nebenleistungen. Die Stahlbauteile sind mit einer für die nachfolgende Beschichtung geeigneten werksseitigen Grundierung zu versehen. Die Grundierung hat gleichmäßig und fachgerecht zu erfolgen. Beschädigungen der Grundierung infolge Transport, Lagerung oder Montage sind vor Übergabe fachgerecht auszubessern. Die Farbbeschichtung der Sichtflächen ist nicht Bestandteil dieser Position und wird bauseits durch das Malergewerk ausgeführt. Eingeschlossen sind insbesondere das Zuschneiden, Anarbeiten, Bohren, Herstellen sämtlicher Anschlüsse, das Liefern und Montieren aller Befestigungs- und Verbindungsmittel, das Ausrichten auf Höhe, das Befestigen am Untergrund sowie sämtliche Anpassungen an angrenzende Bauteile. Offene Einzelheiten der Profilabmessungen, Materialdicken, Befestigungsart und Einbausituation ergeben sich aus den mit dem Leistungsverzeichnis übergebenen Planunterlagen. Die Ausführung hat vollständig, funktionsfähig und entsprechend den einschlägigen technischen Regelwerken sowie den Planunterlagen zu erfolgen.
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Estrich-Abstellwinkel aus grundiertem Stahl
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05.__.0002 Dokumentation/ Revisionsunterlagen, Schlosserarbeiten Vollständige Dokumentation und Revisionsunterlagen für sämtliche im Rahmen dieses Leistungsverzeichnisses ausgeführten Schlosserarbeiten zusammenstellen, erstellen und dem Auftraggeber geordnet übergeben. Die Leistung umfasst die vollständige Zusammenstellung, Aufbereitung und Übergabe aller für Nachweis, Abnahme, Betrieb, Unterhaltung und spätere Nutzung erforderlichen Unterlagen zu den ausgeführten Schlosserarbeiten, insbesondere zu Stahlbaukonstruktionen, Geländeranlagen, Handläufen, Absturzsicherungen, Balkon- und Treppengeländern, Fassadenverkleidungen, Estrich-Abstellwinkeln sowie sonstigen im Leistungsumfang enthaltenen Bauteilen. Zu übergeben sind insbesondere, soweit einschlägig und nach Leistungsumfang geschuldet: Revisions- und Bestandsunterlagen der ausgeführten Leistungen Werkstatt- und Montagezeichnungen in fortgeschriebener Revisionsfassung Stück- und Materiallisten Produktdatenblätter und technische Merkblätter Prüfzeugnisse und Werkszeugnisse Übereinstimmungs-, Konformitäts- und Leistungserklärungen Schweißnachweise und Schweißdokumentationen Nachweise zu Verbindungsmitteln, Befestigungsmitteln und Verankerungssystemen Unterlagen zu Feuerverzinkung, Grundierung und sonstigen Oberflächenbehandlungen Wartungs-, Pflege- und Bedienhinweise, soweit erforderlich sonstige nach den Vertragsunterlagen, den anerkannten Regeln der Technik oder den einschlägigen technischen Regelwerken geschuldete Dokumentationsunterlagen Die Unterlagen sind vollständig, geordnet, eindeutig zugeordnet und in einer für den Auftraggeber nachvollziehbaren Form zu übergeben. Revisionsunterlagen sind auf den tatsächlich ausgeführten Stand fortzuschreiben. Die Leistung ist erst mit vollständiger Übergabe der geschuldeten Dokumentation und Revisionsunterlagen im PDF-Format erbracht.
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Dokumentation/ Revisionsunterlagen, Schlosserarbeiten
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05.__.0003 Stundenlohnarbeiten, Schlosserarbeiten Ausführung von etwaig erforderlichen Stundenlohnarbeiten im Bereich der Schlosserarbeiten auf besondere Anordnung des Auftraggebers bzw. der Bauleitung. Die Vergütung erfolgt auf Grundlage eines Mittellohns. Abgerechnet werden ausschließlich die tatsächlich auf der Baustelle angefallenen und nachgewiesenen Arbeitsstunden des eingesetzten Personals. Mit dem Stundenverrechnungssatz sind sämtliche lohngebundenen und lohnabhängigen Kosten sowie alle Gemeinkosten, Zuschläge, Wegezeiten, Fahrtkosten, Fahrzeugkosten, Transportkosten, Werkzeuge, Geräte, Kleinmaterialien, Vorhaltekosten sowie sonstige Nebenkosten abgegolten, soweit diese nicht gesondert schriftlich beauftragt werden. Nicht vergütet werden Zeiten für An- und Abfahrt, Materialbeschaffung, Ladezeiten, Rüstzeiten außerhalb der Baustelle sowie sonstige Aufwendungen, die nicht als tatsächlich geleistete Arbeitszeit auf der Baustelle nachgewiesen werden. Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf Grundlage einer vorherigen schriftlichen Anordnung des Auftraggebers bzw. der Bauleitung ausgeführt werden. Die geleisteten Stunden sind arbeitstäglich in Stundenlohnrapporten nachzuweisen und der Bauleitung zur Bestätigung vorzulegen. Nicht bestätigte Rapporte begründen keinen Vergütungsanspruch.
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Stundenlohnarbeiten, Schlosserarbeiten
20.00
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