Metallvordächer
Birkenlicht SF
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Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen Vordächer Die nachfolgenden Vorbemerkungen sind Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen und der Einheitspreise / des Angebotes. Sie werden nicht gesondert vergütet. Für das Angebot ist in jedem Fall die beigefügte Leistungsbeschreibung vollständig auszufüllen. Alternativen und Änderungen sind auf gesonderten Anlagen darzustellen und müssen zur Vergleichbarkeit einen eindeutigen Bezug zu den Positionen des Leistungsverzeichnisses haben. Änderungen an den Vorbemerkungen sowie alle Anlagen sind Bestandteil des Angebotes und mit einzureichen. Der Auftragnehmer (AN) hat sich vor Angebotsabgabe eigenverantwortlich über die örtlichen Verhältnisse, die vorhandenen Baukonstruktionen (Rohbau, WDVS, Fassadenaufbau) sowie die ausgeschriebenen Leistungen zu informieren. Spätere Ansprüche, die aus unzureichender Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten oder der Vertragsunterlagen resultieren, werden nicht anerkannt. Die komplette Baustelleneinrichtung ist in die Einheitspreise einzurechnen. Hierzu gehören insbesondere alle für die Montage der Vordächer erforderlichen Arbeits-, Schutz- und Montagegerüste, Hebezeuge, Arbeitsbühnen, Anschlagmittel, Absturzsicherungen und Hilfskonstruktionen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Die Einheitspreise umfassen die Herstellung der kompletten Leistung. Dies beinhaltet insbesondere: Lieferung aller erforderlichen Bauteile, Materialien und Befestigungsmittel Transport, Abladen und innerbaustellenseitige Transporte Zwischenlagerung und Schutz der Bauteile sämtliche Nebenleistungen, Hilfsarbeiten und Anpassarbeiten, die für eine funktionsfähige, mangelfreie und dem Stand der Technik entsprechende Ausführung erforderlich sind. Die Preise beinhalten auch alle Vermessungsleistungen, Aufmaße und Kontrollen, soweit sie der AN zur Durchführung seiner Leistungen benötigt (z. B. Ermittlung der exakten Montagehöhen, Achsmaße, Fassadendicken, WDVS-Stärken). Leistungen, die nicht im Auftrag enthalten sind, dürfen erst nach schriftlicher Anordnung durch den Auftraggeber (AG) bzw. die Bauleitung ausgeführt werden. Vor Beginn der Arbeiten sind die erforderlichen Maße und baulichen Voraussetzungen vom AN eigenverantwortlich vor Ort zu prüfen und mit den Ausführungsunterlagen abzugleichen. Besondere Aufmerksamkeit ist dabei zu richten auf: vorhandene Rohbaukonstruktionen und Tragfähigkeit des Untergrundes Dicke und Aufbau des Wärmedämm-Verbundsystems Lage von Fugen, Anschlüssen und Bewegungsfugen vorhandene Einbauten (Leitungen, Installationen, Sonnenschutz, Geländer u. Ä.). Bei Abweichungen oder Unstimmigkeiten hat der AN den AG unverzüglich - vor Beginn der Ausführung - schriftlich zu informieren. Erforderliche Konstruktions- oder Massenänderungen sind dem AG ebenfalls schriftlich anzuzeigen. Der AN hat alle Ausführungsbedenken im Sinne der VOB/B rechtzeitig schriftlich mitzuteilen (z. B. Zweifel an Tragfähigkeit, ungeeigneter Untergrund, unzureichender WDVS-Aufbau, kollidierende Befestigungen, unklare Entwässerungssituation). Bedenken, die bereits bei der Angebotserstellung erkennbar sind, sind spätestens mit Abgabe des Angebotes anzuzeigen. Baustellenbedingte Arbeitsunterbrechungen, ein mehrmaliges Anrücken zur Baustelle, Veränderungen der vorgesehenen Arbeitsabschnitte oder baustellenübliche Arbeitsbeschränkungen sind in der Kalkulation zu berücksichtigen. Witterungsbedingte Arbeitsunterbrechungen im üblichen Umfang berechtigen nicht zu Mehrforderungen. Grundlage für die Abrechnung der erbrachten Leistungen sind die Ausführungs- bzw. Werkpläne des AG, die geprüften Aufmaße sowie die freigegebenen Konstruktions- und Montagezeichnungen des AN. Mit der Leistungsfertigstellung sind die geforderten Dokumentationsunterlagen nach Gliederung des AG zu übergeben. Hierzu zählen insbesondere: Montage- und Befestigungsnachweise / Statik (soweit gefordert) Prüf- und Herstellerunterlagen zu Systemvordächern und Befestigungsmitteln Pflege- und Wartungsanleitungen ggf. Korrosions- und Materialnachweise der verwendeten Baustoffe. Die Konstruktion sowie die technische Ausführung der Vordächer müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Mit den Angaben im Leistungsverzeichnis über Bauart, Baustoffe, Abmessungen und Befestigungsart gelten der Herstellungsvorgang und der Ablauf bis zur fertigen Leistung - unter Zugrundelegung der einschlägigen Normen, Richtlinien und Systemvorgaben des Herstellers - als beschrieben. Zur Vermeidung von Beschädigungen und Verschmutzungen sind alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen. Besondere Sorgfalt ist beim Arbeiten an und vor fertigen Fassaden, WDVS-Oberflächen, Fenster- und Türanlagen, Geländern und Bodenbelägen aufzuwenden. Bohr- und Befestigungsarbeiten im WDVS sowie Durchdringungen sind so auszuführen, dass Wärmeschutz, Feuchteschutz und Putzoberflächen nicht beeinträchtigt werden. Alle Schutzmaßnahmen sind bis zur Abnahme zu unterhalten und kurz vor der Abnahme bzw. nach Aufforderung durch die Bauleitung zu entfernen. Beschädigungen an Bestandsbauteilen und Fremdgewerken, die durch den AN oder seine Nachunternehmer verursacht werden, sind durch das gewährleistungstragende Unternehmen fachgerecht zu beseitigen. Entstehende Verschmutzungen sind laufend zu beseitigen. Die verwendeten Materialien müssen dauerhaft korrosionsbeständig, für den vorgesehenen Einsatzbereich geeignet und - soweit gefordert - emissions- bzw. umweltverträglich sein. In Verbindung mit anderen Baustoffen dürfen keine unzulässigen Korrosions- oder Materialunverträglichkeiten auftreten. Restmaterial, Verschnitt, Verpackungsmaterial, Bohrstaub und sonstige Abfälle sind vom AN regelmäßig, mindestens jedoch täglich, zu entfernen. Die einschlägigen Vorschriften für Entsorgung und Trennung von Baustellenabfällen sind einzuhalten. Kommt der AN einer Aufforderung des AG zur Beseitigung nicht nach, ist der AG berechtigt, die Reinigung auf Kosten des AN durchführen zu lassen. Alle Bauteile und Materialien sind so zu lagern, dass sie vor Feuchtigkeit, Verschmutzung, Beschädigung und Verformung geschützt sind. Lagerorte sind so zu wählen, dass Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege sowie Zugänge zu Gebäuden freigehalten werden. Stundenlohnarbeiten bedürfen in jedem Fall der vorherigen Genehmigung durch die AG-Bauleitung bzw. den Bauherrn. Stundenlohnzettel / Rapporte sind täglich zur schriftlichen Anerkennung vorzulegen. Der AN übernimmt die volle Verantwortung für: die Sicherheit seiner Baustelle, die Tauglichkeit und Betriebssicherheit eigener und mitgebrachter Geräte, Gerüste, Hebezeuge und sonstiger Baustelleneinrichtungen, die Einhaltung sämtlicher Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere bei Arbeiten in Höhe und im Bereich von Fassaden, Balkonen und Eingängen während der Nutzung des Gebäudes. Bis zur Abnahme der Leistungen trägt der AN die Verantwortung für das von ihm gelieferte und montierte Material sowie für alle damit verbundenen Gefahren. Für alle Beschädigungen, Verschmutzungen und sonstigen Sach- und Personenschäden, die durch den AN, seine Mitarbeiter oder von ihm beauftragte Nachunternehmer verursacht werden, haftet der AN auch Dritten gegenüber.
Allgemeine Vorbemerkungen
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Vordächer Die nachfolgenden zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen gelten für alle im Leistungsverzeichnis beschriebenen Vordächer. Sie ergänzen die Allgemeinen Vorbemerkungen "Vordächer" sowie die allgemeinen Vertragsbedingungen des Bauvorhabens. 1. System / Aufbau 1.1 Die Vordächer werden als Systemvordächer aus Aluminium ausgeführt, System "Platin" des Herstellers Portal Vordachsysteme GmbH oder gleichwertig. Gleichwertigkeit ist durch Systemunterlagen, Prüfungen und Statik nachzuweisen. 1.2 Die Vordächer bestehen aus: umlaufendem Rahmen-Rinnenprofil, verdeckt liegender, gekanteter Aluminium-Dacheindeckung, Unterkonstruktion / Tragwerk mit Wandplatten, Schwertern und Kältestoppelementen, systemkonformer Unterdecke (z. B. PVC-Paneele), Entwässerungskomponenten (Speier, Anschlüsse). 1.3 Die Ausführung der einzelnen Vordächer (Abmessungen, Lage, eventuelle Seitenteile usw.) erfolgt gemäß Positionsbeschreibung und Ausführungsplanung des AG. 2. Regelwerke / statische Grundlagen 2.1 Die Tragwerksplanung und Bemessung der Vordächer erfolgt nach den jeweils gültigen technischen Regelwerken (z. B. Eurocodes, zugehörige nationalen Anhänge, einschlägige DIN-/EN-Normen für Aluminiumtragwerke und Befestigungen) sowie den Systemstatiken des Herstellers. 2.2 Die Lastannahmen (Eigengewicht, Schnee-, Wind- und Nutzlasten) sind objektspezifisch zu berücksichtigen. Das System ist so auszulegen, dass sämtliche Nachweise (Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit, Befestigung im Untergrund) geführt werden können. 2.3 Die Minimierung von Wärmebrücken sowie der Feuchte- und Witterungsschutz im Bereich der Befestigung durch das WDVS sind bei der konstruktiven Ausbildung nachweislich zu berücksichtigen. 3. Tragwerk / Befestigung im WDVS 3.1 Die Wandbefestigung erfolgt gemäß System "Platin", Variante für WDVS mit Schwertverlängerung und Kältestoppelementen, entsprechend der jeweils gültigen Montageanleitung des Herstellers. 3.2 Das Wärmedämm-Verbundsystem besitzt eine Dicke von 280 mm, sofern in den Einzelpositionen keine abweichende Stärke angegeben ist. Wandplatten, Schwerter und Kältestoppelemente sind systemkonform auf diese WDVS-Dicke abzustimmen. 3.3 Die Ausführung hat so zu erfolgen, dass: die Wärmedämmung durch die Befestigung nur in dem unbedingt erforderlichen Umfang durchdrungen wird, Lasten sicher in den tragenden Untergrund (z. B. Stahlbeton / Mauerwerk) abgetragen werden, Wärmebrücken im Bereich der Befestigung minimiert werden, die Putz- / Fassadenoberfläche möglichst wenig geschwächt wird. 3.4 Anzahl und Anordnung der Schwerter, Dimensionierung der Wandplatten und Kältestoppelemente sowie Art und Dimension der Befestigungsmittel (Gewindestangen, Schrauben, Dübel etc.) sind vom AN nach den statischen Erfordernissen des Systems und den baulichen Gegebenheiten zu bemessen und nachzuweisen. 3.5 Es sind Justiermöglichkeiten vorzusehen, die eine lot- und fluchtgerechte Ausrichtung der Vordächer ermöglichen (Höhen-, Neigungs- und ggf. Seitenjustierung). 4. Oberflächen / Unterdecke 4.1 Alle sichtbaren Aluminiumteile (Rahmen-Rinnenprofil, Abdeckbleche, Seitenprofile, ggf. Blenden) erhalten eine pulverbeschichtete Oberfläche in einem Standard-RAL-Farbton gemäß Farbkonzept des AG. Die Beschichtung hat die Anforderungen von Qualicoat / GSB zu erfüllen. 4.2 Die Untereindeckung (Unterdecke) wird als System-Unterdecke (z. B. PVC-Paneele) ausgeführt. Farbe und Oberfläche gemäß Planung des AG. 4.3 Die Unterdecke ist sauber, eben und bündig herzustellen. Sichtbare Befestigungsmittel sind - soweit systembedingt möglich - zu vermeiden bzw. so anzuordnen, dass ein ruhiges, gleichmäßiges Erscheinungsbild entsteht. 4.4 Alle verwendeten Materialien müssen für den Außenbereich geeignet, witterungsbeständig und korrosionssicher sein. Alu-Bauteile und Verbindungsmittel sind in Materialkombination so auszuwählen, dass keine unzulässigen Kontaktkorrosionen auftreten. 5. Entwässerung 5.1 Die Wasserführung erfolgt von der verdeckt liegenden Dacheindeckung in das umlaufende Rahmen-Rinnenprofil. Die Entwässerung erfolgt über seitliche Speier oder systemkonforme Entwässerungsanschlüsse gemäß Herstellerangaben. 5.2 Lage und Orientierung der Entwässerungsöffnungen (Speier, Fallrohranschlüsse etc.) sind mit der Ausführungsplanung des AG abzustimmen. Ein Rückstau von Wasser auf der Vordachfläche ist zu vermeiden. 5.3 Die Entwässerung darf weder Putzoberflächen noch kritische Fassadenbereiche unzulässig durchfeuchten. Anschlüsse an bestehende Entwässerungssysteme (z. B. Fallleitungen) sind - sofern vorgesehen - dauerhaft dicht und spannungsfrei herzustellen. 6. Aufmaß / Ausführungsunterlagen 6.1 Das Aufmaß erfolgt durch den AN auf Grundlage der Planunterlagen und der tatsächlichen Bauverhältnisse. Dabei sind insbesondere zu prüfen: exakte Montagehöhen und -achsen, reale WDVS-Dicken, Tragfähigkeit und Beschaffenheit des Untergrundes, mögliche Kollisionen mit Geländern, Sonnenschutz, Installationen usw. 6.2 Der AN hat rechtzeitig vor Fertigung: Konstruktions- und Montagezeichnungen (inkl. Befestigungspunkte, Schwerter, Anschlussdetails), ggf. Systemstatiken / Nachweisunterlagen zur Freigabe durch den AG vorzulegen. Fertigung und Montage dürfen erst nach schriftlicher Freigabe erfolgen. 7. Montage / Anschlüsse 7.1 Die Montage der Vordächer hat lot- und fluchtgerecht zu erfolgen. Alle Bauteile sind spannungsfrei und gemäß Systemvorgaben zu montieren. 7.2 Bohrungen in WDVS, Putz und tragendem Untergrund sind maßhaltig und entsprechend den Vorgaben der Systemstatik auszuführen. Beschädigungen am WDVS sind fachgerecht zu schließen. 7.3 Anschlüsse an Putz / WDVS werden mit geeigneten, UV- und witterungsbeständigen Dichtstoffen und ggf. systemkonformen Profilen (z. B. Abschlussprofile, Anschlussleisten) ausgeführt. Die Ausbildung der Anschlüsse hat so zu erfolgen, dass: Feuchteeintritt in den WDVS-Aufbau vermieden wird, die optische Erscheinung der Fassadenoberfläche gewahrt bleibt, Bewegungen aus Temperaturdehnung und Setzungen aufgenommen werden können. 7.4 Die Anschlüsse sind mit den allgemeinen Regeln des Bauvorhabens (z. B. Vorbemerkungen "Fenster- und Türelemente" / Fassadenanschlüsse) und den Herstellerangaben in Einklang zu bringen. 7.5 Eine Integration von Beleuchtung ist nur dann vorgesehen, wenn dies in den Einzelpositionen ausdrücklich beschrieben ist. Sofern nichts anderes angegeben ist, sind die Vordächer ohne Beleuchtung und ohne vorbereitete Einbauten auszuführen. 8. Funktionsprüfung / Reinigung / Schutz 8.1 Nach der Montage sind alle Vordächer auf: festen Sitz, korrekte Neigung zur Entwässerung, ungehinderte Wasserableitung zu überprüfen. 8.2 Die sichtbaren Oberflächen der Vordächer sind nach Abschluss der Montage zu reinigen (Baustaub, Fingerabdrücke, Montagehilfen etc.). 8.3 Bis zur Abnahme sind die Vordächer gegen Beschädigung und Verschmutzung zu schützen, insbesondere bei nachfolgenden Fassaden-, Geländer- oder Ausbauarbeiten. 9. Nachweise / Dokumentation 9.1 Auf Verlangen des AG hat der AN folgende Nachweise vorzulegen: statische Nachweise für Tragwerk, Schwerter und Befestigung im Untergrund / WDVS (Systemstatik oder objektbezogene Statik), ggf. Verwendbarkeitsnachweise / Zulassungen für Befestigungsmittel, Nachweise zu Beschichtungen (z. B. Qualicoat / GSB), Herstellerunterlagen zum System "Platin" (oder gleichwertig). 9.2 Zur Dokumentation sind mindestens zu übergeben: Hersteller- und Systemunterlagen (Montageanleitung, Pflege- und Wartungshinweise), freigegebene Konstruktions- / Montagezeichnungen (Bestandsstand), ggf. Prüf- und Wartungsanweisungen für Befestigungen.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
01 Vordachsysteme
01
Vordachsysteme
01.01 Vodächer
01.01
Vodächer
02 Sonstiges
02
Sonstiges
02.01 Dokumentation, Berechnungen, Planung
02.01
Dokumentation, Berechnungen, Planung