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Net total EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen - Malerarbeiten (Innen)
Geltend für sämtliche Positionen des Leistungsverzeichnisses
1. Vertragsgrundlagen / Geltung
Die nachstehenden Vorbemerkungen sind Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen. Soweit im LV nichts Abweichendes geregelt ist, sind die nachfolgend beschriebenen Neben- und Begleitleistungen in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Auftragsabwicklung erfolgt auf Grundlage der VOB/B sowie der VOB/C. Technische Festlegungen zur Ausführung und Qualität werden ergänzend in den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTVB) geregelt.
2. Angebotsabgabe / Vollständigkeit
Für die Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig auszufüllen. Alternativvorschläge oder Abweichungen sind gesondert zu kennzeichnen und mit eindeutigem Bezug zu den LV-Positionen einzureichen. Änderungen an Vorbemerkungen oder Anlagen sind mit dem Angebot vorzulegen.
3. Ortskenntnis / Prüfungspflichten
Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe eigenverantwortlich über die örtlichen Verhältnisse, Zugänglichkeiten, Bauabläufe und die ausgeschriebenen Arbeiten zu informieren. Spätere Ansprüche aus Unkenntnis werden nicht anerkannt. Vor Beginn der Arbeiten sind die Ausführungsunterlagen, Maße und baulichen Voraussetzungen auf Übereinstimmung zu prüfen. Unstimmigkeiten sind unverzüglich, spätestens vor Arbeitsaufnahme, schriftlich anzuzeigen.
4. Nebenleistungen / Preisbestandteile
Die Einheitspreise umfassen die vollständige Leistung einschließlich Lieferung, Abladen, Lagern, innerbetrieblicher Transporte/Verbringen am/im Bauwerk, Vorbereitungs- und Nebenarbeiten sowie erforderlicher Kleinteile und Hilfsstoffe, soweit nicht gesondert ausgeschrieben. Baustelleneinrichtung und baustellenübliche Schutz-, Ordnung- und Reinigungsleistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen, sofern diese nicht als eigene Positionen im LV ausgewiesen sind.
5. Anordnungen / Zusatzleistungen
Nicht beauftragte Leistungen dürfen nur nach schriftlicher Anordnung des Auftraggebers bzw. der Bauleitung ausgeführt werden.
6. Bedenkenhinweise / Behinderungen
Bedenken hinsichtlich Ausführung, Untergrund, Vorleistungen, Schnittstellen oder Randbedingungen sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen. Baustellenbedingte Arbeitsunterbrechungen, mehrfaches Anrücken, Änderungen der Arbeitsabschnitte oder Arbeitsbeschränkungen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Witterungsbedingte Unterbrechungen begründen grundsätzlich keine Mehrforderungen.
7. Schutz, Sauberkeit, Entsorgung
Verschmutzungen und Verunreinigungen, die durch den Auftragnehmer verursacht werden, sind zeitnah zu beseitigen. Restmaterial, Verschnitt, Verpackungen und Schutzmaterialien sind arbeitstäglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Bei Nichtbefolgung nach Aufforderung kann der Auftraggeber die Beseitigung kostenpflichtig veranlassen. Materialien sind ordnungsgemäß, materialgerecht und gemäß Herstellervorgaben zu lagern und gegen Feuchtigkeit sowie Beschädigung zu schützen.
8. Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten bedürfen der vorherigen schriftlichen Beauftragung bzw. Freigabe durch die Bauleitung/den Auftraggeber. Stundenlohnrapporte sind täglich zur Bestätigung vorzulegen; nicht bestätigte Rapporte begründen keinen Vergütungsanspruch.
9. Dokumentation / Abrechnung
Abrechnungsgrundlage sind die Ausführungs-/Werkpläne sowie das positionsbezogene Aufmaß nach VOB/C. Mit Leistungsfertigstellung sind die erforderlichen Dokumentationsunterlagen (z. B. Produktdatenblätter, Sicherheitsdatenblätter, Farb-/Systemnachweise, Freigaben) nach Vorgabe des Auftraggebers zu übergeben, soweit dies für Betrieb und Unterhalt erforderlich ist.
10. QNG / NaWoh - Anforderungen (Schadstoffvermeidung) und Nachweise
Das Gebäude soll eine QNG-Zertifizierung nach dem Bewertungssystem NaWoh erhalten. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm gelieferten und eingebauten Produkte und Systeme (insbesondere Anstrichstoffe, Grundierungen, Spachtelmassen, Kleber/Kleister, Tapeten/Vliese sowie Lacke/Deckbeschichtungen) die einschlägigen Schadstoffanforderungen und Grenzwerte des Zertifizierungssystems erfüllen.
Der Auftragnehmer hat hierzu eine Konformitätserklärung abzugeben, mit der die Einhaltung der maßgeblichen Anforderungen und Grenzwerte für die von ihm eingebrachten Produkte bestätigt wird.
Zur Nachweisführung sind die für die Zertifizierung erforderlichen Produktunterlagen rechtzeitig bereitzustellen (z. B. Produktdatenblätter, Sicherheitsdatenblätter sowie herstellerseitige Erklärungen und/oder Prüf-/Zertifikatsnachweise). Auf Verlangen ist eine produktbezogene Übersicht (Hersteller, Produktbezeichnung, Artikelnummer, Einsatzbereich, Menge sowie Nachweisart) zu übergeben.
Werden nicht konforme Produkte eingebracht, sind diese auf Anweisung des Auftraggebers auf Kosten des Auftragnehmers auszutauschen; hieraus entstehende Terminfolgen gehen ebenfalls zu Lasten des Auftragnehmers.
11. Arbeitsschutz / Verkehrssicherung
Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die Sicherheit seines Arbeitsbereichs, die Betriebssicherheit seiner Geräte und Hilfsmittel sowie die Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften. Erforderliche Absperrungen, Warnhinweise und Schutzmaßnahmen sind vom Auftragnehmer bereitzustellen und aufrechtzuerhalten.
Allgemeine Vorbemerkungen
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTVB)
Maler-/Lackier- und Tapezierarbeiten (Innen)
0. Geltung und Regelwerke
0.1 Geltungsbereich: Diese ZTVB gelten ergänzend zu den Allgemeinen Vorbemerkungen (AVB) für alle ausgeschriebenen Maler-, Lackier-, Tapezier- und Spachtelarbeiten im Innenbereich.
0.2 Regelwerke / Herstellervorschriften: Ausführung nach VOB/C, insbesondere ATV DIN 18363 (Beschichtungen) sowie ATV DIN 18366 (Tapezierarbeiten). Untergrundprüfung nach baustellenüblichen Prüfungen; als Vorgehensstandard gilt BFS Merkblatt Nr. 20. Herstellervorschriften/Systemaufbauten sind verbindlich einzuhalten.
0.3 Vorrang: Positionsbeschreibungen im LV gehen diesen ZTVB vor. Abweichende oder ergänzende Anforderungen im LV sind maßgeblich.
1. Allgemeine Anforderungen (für alle Leistungsarten)
1.1 Untergrundprüfung / Bedenkenhinweis / Freigabe: Vor Ausführung hat der Auftragnehmer den Untergrund je Arbeitsgang zu prüfen (Tragfähigkeit, Sauberkeit, Saugfähigkeit, Feuchte/Trockenheit, Ebenheit, Risse, Trennmittel/Sinterschichten, Altbeschichtungen, Ausblühungen, Verunreinigungen). Mängel/Abweichungen sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen; eine Ausführung ohne Klärung/Freigabe ist ausgeschlossen.
1.2 Ausführungsbedingungen (Klima/Trocknung): Verarbeitung nur innerhalb der zulässigen Untergrund- und Umgebungsbedingungen nach Regelwerk und Hersteller (Temperatur, Luftfeuchte, Lüftung). Trocknungszeiten und Überarbeitungsintervalle sind einzuhalten.
1.3 Systemtreue / Kompatibilität: Materialien sind als zusammenhängendes System einzusetzen (Grundierung, Spachtel, Kleber, Beschichtung). Bei Mischsystemen trägt der Auftragnehmer den Kompatibilitätsnachweis.
1.4 Musterflächen / Referenzen: Vor Serienausführung ist je Leistungsart/Untergrund/Farbton/Belag eine Musterfläche bzw. ein Musterbauteil herzustellen und freigeben zu lassen. Die freigegebene Musterfläche ist Maßstab für die Serienausführung.
1.5 Schutz- und Abdeckmaßnahmen: Schutzmaßnahmen sind so auszuführen, dass angrenzende Bauteile nicht verschmutzen oder beschädigt werden. Sofern Schutz-/Abdeckleistungen als eigene LV-Positionen ausgeschrieben sind, gelten deren Inhalte vorrangig.
2. Spachtelarbeiten (Untergründe Wände/Decken)
2.1 Untergrund / Vorleistungen: Vorleistungen anderer Gewerke (z. B. Trockenbau-Fugenverspachtelung, Putzoberflächen) sind zu prüfen. Abweichungen sind als Bedenken schriftlich anzuzeigen.
2.2 Vorbehandlung: Untergrund reinigen, lose Bestandteile entfernen; erforderliche Grundierungen/Haftvermittler nach Untergrund und Spachtelsystem herstellen.
2.3 Ausführung / Qualität: Spachtelarbeiten sind so auszuführen, dass der im LV geforderte Oberflächenzustand für den nachfolgenden Endbelag erreicht wird (Anzahl der Arbeitsgänge, Schichtdicken, Schleifgänge). Sofern im LV Qualitätsstufen (z. B. Q2/Q3/Q4 oder gleichwertige Beschreibungen) benannt sind, sind diese maßgeblich; andernfalls ist mindestens eine für den Endbelag geeignete Spachtelqualität herzustellen.
2.4 Abgrenzung / Besondere Leistungen: Erhöhte Anforderungen (z. B. großflächige Untergrundkorrekturen/Planebenheit außerhalb der vertraglichen Vorleistung) sind, sofern nicht ausgeschrieben, vor Ausführung anzuzeigen und gesondert zu vereinbaren.
2.5 Muster / Freigabe: Musterfläche (Spachtelqualität mit vorgesehenem Endbelag) vor Serienausführung herstellen und freigeben lassen.
3. Anstricharbeiten Wände und Decken (Innenbeschichtungen)
3.1 Untergrund: Geeignete Untergründe sind positionsbezogen dem LV zu entnehmen (z. B. Putzflächen, gespachtelte Flächen, Beton, Trockenbauflächen).
3.2 Vorbehandlung: Untergrund reinigen; erforderliche Grundierungen/Isoliergrund je Untergrundzustand und System. Bei Materialwechseln/heterogenen Untergründen ist ein egalisierender Systemaufbau vorzusehen bzw. als Bedenken/Mehrbedarf zu melden.
3.3 Systemaufbau: Beschichtungen als System aus Grundierung (falls erforderlich), Zwischen- und Schlussbeschichtung (Anzahl der Anstriche gemäß LV). Farbton und Deckung gemäß LV; Durchscheinen des Untergrunds ist zu vermeiden.
3.4 Ausführung / Oberflächenbild: Gleichmäßiges Oberflächenbild ohne Ansätze, Rollspuren und Glanzunterschiede; saubere Kanten/Anschnitte. In Bereichen mit erhöhten optischen Anforderungen (z. B. Streiflicht) ist die Qualitätsanforderung über Musterflächen zu definieren.
3.5 Abgrenzung / Besondere Leistungen: Untergrundsanierungen (z. B. großflächige Durchschläge, Schimmel-/Salzproblematik, umfangreiche Risssanierung) nur, sofern als Position ausgeschrieben; andernfalls vor Ausführung anzeigen und gesondert vereinbaren.
3.6 Muster / Freigabe: Musterfläche je Farbton/Untergrund/Glanzgrad herstellen und freigeben lassen.
4. Tapezierarbeiten (Vlies/Tapeten, Innen)
4.1 Untergrund: Untergründe müssen trocken, tragfähig, ausreichend eben und für Tapezierarbeiten geeignet sein. Untergrundprüfung gemäß Abschnitt 1.1.
4.2 Vorbehandlung: Grundierung/Haftgrund gemäß System; erforderliche Spachtel- und Schleifarbeiten gemäß LV (Schnittstelle zu Abschnitt 2).
4.3 Ausführung: Verarbeitung nach DIN 18366 und Herstellervorgaben (Bahnverlauf, Stoßausbildung, Rapport, Anschlüsse an Ecken/Laibungen). Kleber/Kleister systemgerecht; Untergrundsaugfähigkeit berücksichtigen.
4.4 Qualität: Stoßstellen geschlossen, ohne Überlappungen oder Öffnungen; saubere Anschlüsse; gleichmäßiges Erscheinungsbild.
4.5 Abgrenzung / Besondere Leistungen: Entfernen nicht ausgeschriebener Altbeläge, Sonderuntergründe oder umfangreiche Untergrundkorrekturen nur, sofern als Position ausgeschrieben; andernfalls vor Ausführung anzeigen und gesondert vereinbaren.
4.6 Muster / Freigabe: Musterfläche je Belag/Farbton/Untergrund herstellen und freigeben lassen.
5. Lackierarbeiten Stahlzargen und Stahltüren (Neubau, werkseitig grundiert, nach Montage)
5.1 Geltungsbereich / Bauzustand: Beschichtet werden Stahlzargen und Stahltüren als Neuteile im Neubau. Die Bauteile werden werkseitig grundiert geliefert und nach Montage auf der Baustelle endbeschichtet.
5.2 Schnittstellen / Vorleistungen: Lieferung und Montage der Stahlzargen/Stahltüren einschließlich Justage/Einregulierung, vollständiger Beschlagmontage sowie Herstellung eines beschichtungsfähigen Zustands ist Vorleistung des jeweiligen Gewerks. Der Maler-AN hat vor Beginn die Bauteile auf Beschichtungsfähigkeit zu prüfen und Bedenken vor Ausführung schriftlich anzuzeigen.
5.3 Leistungsumfang (im Einheitspreis enthalten): Reinigung/Entfettung, Staubfreiheit herstellen; leichter Anschliff der Werksgrundierung zur Haftverbesserung, soweit erforderlich; baustellenübliche Ausbesserung einzelner Montage- und Transportbeschädigungen der Grundierung (punktuelle Schadstellen) einschließlich geeigneter Ausbesserungsgrundierung/Haftvermittler im System; vollständiger Beschichtungsaufbau gemäß LV/Herstellervorgaben, mindestens Zwischen- und Schlussbeschichtung inklusive systembedingter Zwischenschliffe und Trocknungszeiten; gleichmäßiges Oberflächenbild ohne Läufer, Einschlüsse und sichtbare Ansatzbildung; Kanten, Falze und Sichtflächen sind mit zu beschichten.
5.4 Schutz / Funktion: Beschläge, Dichtungen, Bänder, Schließbleche, Zylinder, Türschließer und angrenzende Bauteile sind zu schützen. Funktionsrelevante Bereiche dürfen nicht verklebt/zugelackt werden. Nach Abschluss ist die Funktion sicherzustellen.
5.5 Abgrenzung / Besondere Leistungen (nicht im EP enthalten, sofern nicht ausgeschrieben): großflächige Erneuerung/Überarbeitung der Werksgrundierung (z. B. kreidend, mangelhaft haftend, nicht durchgetrocknet) oder großflächige Nachgrundierungen; Korrosionsschutz-/Sanierungsarbeiten über punktuelle Ausbesserungen hinaus; Sonderanforderungen an Beschichtungssysteme (z. B. 2K-Systeme, erhöhte chemische Beanspruchung, besondere Schichtdicken/Prüfungen), sofern nicht im LV festgelegt.
5.6 Muster / Freigabe: Vor Serienausführung ist ein Musterbauteil (z. B. eine Zarge oder Türblattseite) herzustellen und freigeben zu lassen. Die Freigabe gilt als Maßstab für Farbton, Glanzgrad, Oberflächenbild, Deckung und Kantenausbildung.
6. Abrechnungstechnische Hinweise
Abrechnung nach VOB/C und LV-Positionsbeschreibung; Aufmaß ist positionsbezogen zu führen.
Musterflächen sind, sofern nicht separat ausgeschrieben, in die Einheitspreise einzurechnen.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
01 Baustelleneinrichtung / Koordination
01
Baustelleneinrichtung / Koordination
01.__.0001 Baustelleneinrichtung Malerarbeiten Pauschale Vergütung der vollständigen Baustelleneinrichtung sowie aller hiermit zusammenhängenden Aufwendungen zur ordnungsgemäßen Durchführung der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Maler-, Spachtel-, Tapezier- und Lackierarbeiten im Innenbereich.
Die Position umfasst insbesondere (nicht abschließend):
Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelleneinrichtung über die gesamte Ausführungszeit, einschließlich einmaligem Auf- und Abbau.
An- und Abtransport sowie Vorhaltung der erforderlichen Geräte, Werkzeuge, Leitern, Kleingerüste/Arbeitsbühnen (soweit baustellenüblich), Arbeitsmittel und Hilfsmittel.
Einrichten von Lagerflächen/-plätzen im zugewiesenen Bereich, Schutz der gelagerten Materialien, innerbetriebliche Organisation.
Erforderliche Abstimmungen mit Bauleitung und den übrigen Gewerken, Teilnahme an baustellenüblichen Koordinations-/Abstimmungsterminen, Mitwirkung bei Termin- und Abschnittsplanung der eigenen Leistungen.
Einweisung/Unterweisung des Personals, Baustellenkennzeichnung im eigenen Arbeitsbereich, Vorhaltung der für die eigenen Arbeiten erforderlichen Arbeitsschutz- und Verkehrssicherungsmaßnahmen im Arbeitsbereich (soweit baustellenüblich).
Laufende baustellenübliche Reinigungs- und Ordnungstätigkeiten im eigenen Arbeitsbereich (nicht Endreinigung).
Nicht Bestandteil dieser Position sind Leistungen, die im LV als eigene Positionen ausgeschrieben sind (z. B. besondere Schutz-/Abdeckarbeiten, Staubschutzwände, Musterflächen, Stundenlohnarbeiten), sowie Leistungen anderer Gewerke.
Abrechnung: Pauschalpreis, vollständig mit Ausführung der Leistung; Teilleistungen sind anteilig nach Baufortschritt abrechenbar, sofern vertraglich vorgesehen.
01.__.0001
Baustelleneinrichtung Malerarbeiten
L
1.00
psch
01.__.0002 Arbeits-/Schutzgerüst Treppenhaus OG-DG, Bearbeitungshöhe ca. 4,80m Liefern, aufbauen, vorhalten, ggf. umsetzen/anpassen und nach Abschluss der Malerarbeiten wieder abbauen und räumen eines standsicheren Arbeits- und Schutzgerüstes im Treppenhaus für die Ausführung der Maler-, Spachtel- und Tapezierarbeiten im Bereich des letzten Treppenlaufs vom Obergeschoss ins Dachgeschoss.
Randbedingungen / Leistungsumfang (nicht abschließend):
Bearbeitungshöhe (gemessen von Standfläche Gerüst bis zu bearbeitender Fläche) ca. 4,00 m (Zwischenpodest bis Untersicht Decke über DG).
Gerüstkonstruktion geeignet für Treppenhaus (Podeste/Beläge, ggf. Ausgleich über Stufen/Podeste), standsicher und für die Arbeiten des Malergewerks ausreichend bemessen.
Seitenschutz/Geländer, Bordbretter, Zugänge sowie erforderliche Absturzsicherungen gemäß geltenden Vorschriften.
Schutzmaßnahmen gegen Beschädigungen an angrenzenden Bauteilen (Wände, Geländer, Stufen).
Vorhaltung für die Dauer der Ausführung der betreffenden Malerarbeiten einschließlich etwaiger abschnittsweiser Anpassungen im notwendigen Umfang.
Abgrenzung:
Gerüste bis 3,50 m Bearbeitungshöhe gelten als Nebenleistung und sind in den Einheitspreisen der Malerpositionen enthalten; diese Position betrifft ausschließlich den Treppenhausbereich mit Bearbeitungshöhe > 3,50 m.
01.__.0002
Arbeits-/Schutzgerüst Treppenhaus OG-DG, Bearbeitungshöhe ca. 4,80m
L
1.00
psch
02 Schutz- und Abdeckarbeiten
02
Schutz- und Abdeckarbeiten
02.__.0001 Abdecken von Böden mit Schutzvlies inkl. Befestigung und Entfernen Eventualposition zur Ausführung von Schutz- und Abdeckarbeiten an Bodenflächen im Innenbereich durch Auslegen eines geeigneten Schutzvlieses (z. B. Malervlies/ Abdeckvlies) zum Schutz der Bodenoberflächen bzw. des Untergrunds vor Verschmutzungen und mechanischen Beschädigungen infolge der ausgeschriebenen Maler-, Spachtel-, Tapezier- und Lackierarbeiten.
Leistungsumfang (nicht abschließend):
Lieferung, Auslegen und ggf. Zuschnitt des Schutzvlieses.
Befestigen gegen Verrutschen (z. B. Randfixierung/Abklebung), soweit erforderlich.
Überlappungen/Stoßausbildung zur lückenlosen Schutzwirkung.
Laufende Unterhaltung während der eigenen Arbeiten (Nachlegen/Anpassen in Teilbereichen).
Entfernen des Schutzvlieses nach Abschluss der eigenen Arbeiten sowie fachgerechte Entsorgung.
Ausführung nur auf schriftliche Anordnung der Bauleitung/AG. Ohne Anordnung ist die Position nicht auszuführen und nicht abzurechnen.
Einheit: m²
Abrechnung: nach tatsächlich ausgeführter und geschützter Fläche (Aufmaß).
02.__.0001
Abdecken von Böden mit Schutzvlies inkl. Befestigung und Entfernen
O
1.00
m²
02.__.0002 Folienabdeckungen/ Abdecken von Bauteilen und Einbauteilen Liefern und Ausführen von Schutz- und Abdeckarbeiten durch flächiges Abdecken von Bauteilen und Einbauteilen im Innenbereich mittels geeigneter Abdeckfolien (ggf. in Kombination mit Papier/Abdeckvlies) zum Schutz vor Verschmutzungen, Farbspritzern und mechanischen Beeinträchtigungen im Zuge der ausgeschriebenen Maler-, Spachtel-, Tapezier- und Lackierarbeiten.
Leistungsumfang (nicht abschließend):
Zuschneiden, Anbringen und Befestigen der Abdeckfolien/-materialien gegen Verrutschen, inkl. erforderlicher Klebemittel (z. B. Malerkrepp) zur Fixierung.
Abdecken u. a. von: Fensterflächen/-rahmen/-bänken, Türblättern (soweit nicht selbst zu lackieren), Schalter-/Steckdosenprogrammen (sichtseitig), Leuchtenauslässen, Heizkörpern, Sanitärobjekten/Armaturen sowie sonstigen empfindlichen Oberflächen/Einbauteilen.
Laufende Unterhaltung während der eigenen Arbeiten (Nachkleben/Anpassen, Ersetzen beschädigter Abdeckungen).
Entfernen nach Abschluss der jeweiligen Arbeiten, ohne Beschädigungen und ohne Rückstände (z. B. Klebereste), inkl. Entsorgung.
Einheit: m²
Abrechnung: nach tatsächlich abgedeckter Fläche (Aufmaß).
02.__.0002
Folienabdeckungen/ Abdecken von Bauteilen und Einbauteilen
310.00
m²
02.__.0003 Abkleben von Kanten/Anschlüsse zur sauberen Farbkante Herstellen sauberer Farbkanten durch fachgerechtes Abkleben von angrenzenden Bauteilkanten, Anschlussfugen und Übergängen im Innenbereich mittels geeigneter Klebebänder (ohne flächige Folienabdeckung), einschließlich Entfernen der Klebebänder nach Ausführung.
Leistungsumfang (nicht abschließend):
Abkleben von Übergängen/Anschlüssen, z. B. Wand/Decke, Wand/Türzarge, Wand/Fensterrahmen, Wand/Einbauteile, Sockel-/Laibungsanschlüsse sowie sonstige Materialwechsel, soweit für eine saubere Kante erforderlich.
Auswahl geeigneter Klebebänder entsprechend Untergrund (z. B. empfindliche Oberflächen) und geplanter Standzeit.
Entfernen des Klebebands im richtigen Zeitpunkt, ohne Untergrundbeschädigung und ohne Kleberückstände; Entsorgung.
Hinweis:
Abklebungen zur Fixierung von Folienabdeckungen sind Bestandteil der Position 02.2 und nicht zusätzlich zu vergüten.
02.__.0003
Abkleben von Kanten/Anschlüsse zur sauberen Farbkante
90.00
m
02.__.0004 Staubschutzwand/Abschottung herstellen, vorhalten und entfernen Eventualposition zur Herstellung temporärer Staubschutzwände bzw. Abschottungen innerhalb des Gebäudes zur staubarmen Ausführung der ausgeschriebenen Maler-, Spachtel-, Tapezier- und Lackierarbeiten sowie zum Schutz angrenzender Bereiche vor Staub- und Schmutzeintrag.
Leistungsumfang (nicht abschließend):
Liefern, Herstellen und standsicheres Montieren einer temporären Staubschutzwand/Abschottung, z. B. mittels Folien-/Vliesbahnen auf geeigneter Unterkonstruktion bzw. Teleskopstützen, inkl. erforderlicher Befestigungsmittel.
Ausbildung von Anschlüssen an Decke, Wand und Boden zur Reduzierung von Staubdurchtritt; Abdichtung von Fugen/Spalten im üblichen Umfang.
Vorhaltung für die Dauer der Arbeiten im betroffenen Abschnitt, inkl. Instandhaltung und erforderlichem Umsetzen/Anpassen im Zuge des Bauablaufs (soweit angeordnet).
Einbau eines begehbaren Durchlasses (z. B. Folientür/Reißverschlusstür) im üblichen Umfang, soweit für den Arbeitsablauf erforderlich.
Entfernen nach Abschluss der Arbeiten inkl. Entsorgung der Materialien sowie Wiederherstellung eines sauberen Zustands im Bereich der Abschottung.
Ausführung / Abrechnung:
Ausführung nur auf schriftliche Anordnung der Bauleitung/AG. Ohne Anordnung ist die Position nicht auszuführen und nicht abzurechnen.
Abrechnung: nach tatsächlich hergestellter Abschottungsfläche (Aufmaß).
02.__.0004
Staubschutzwand/Abschottung herstellen, vorhalten und entfernen
O
1.00
m²
03 Untergrundvorbereitung
03
Untergrundvorbereitung
03.__.0001 Untergrund schleifen, Sinterschicht entfernen Mechanisches Bearbeiten von Wand- und/oder Deckenflächen zur Herstellung eines beschichtungsfähigen Untergrundes durch Abschleifen/Anschleifen und Entfernen von Sinterschichten/Zementschlämme sowie sonstiger haftmindernder Oberflächenbestandteile (z. B. Grate, Schalhautreste, lose Partikel) auf Beton- bzw. mineralischen Untergründen. Die Leistung umfasst auch Laibungen, Nischen, und Rücksprünge innerhalb der bearbeiteten Bereiche.
Leistungsumfang (nicht abschließend):
Abtragen/Anschleifen der Sinterschicht bis zur Herstellung einer tragfähigen, griffigen Oberfläche.
Einsatz geeigneter Schleifgeräte (z. B. Betonschleifer) mit Staubabsaugung; Staubentwicklung ist auf ein Mindestmaß zu begrenzen.
Entfernen des Schleifstaubs (Absaugen/Reinigen) und fachgerechte Entsorgung der anfallenden Schleifrückstände.
Schutz angrenzender Bauteile im unmittelbaren Arbeitsbereich (baustellenüblich).
Untergrund nach Bearbeitung zur weiteren Behandlung (Grundierung/Spachtel/Beschichtung) geeignet übergeben.
Ausführungshinweis:
Die Leistung ist dort auszuführen, wo Sinterschichten/Schalhautreste die Haftung der nachfolgenden Systeme beeinträchtigen. Feststellungen des Untergrund- zustands sind vor Ausführung zu dokumentieren; Bedenken bei ungeeigneten Untergründen sind anzuzeigen (gemäß ZTVB "Untergrundprüfung").
Abrechnung: nach tatsächlich bearbeiteter Fläche (Aufmaß), einschließlich Laibungen, Nischen und Rücksprüngen.
03.__.0001
Untergrund schleifen, Sinterschicht entfernen
O
1.00
m²
03.__.0002 Grundanstrich/Tiefengrund Liefern und fachgerechtes Auftragen eines tief eindringenden, festigenden Grundiermittels, zur Vorbereitung nachfolgender Beschichtungen auf geeigneten mineralischen bzw. saugenden Untergründen im Innenbereich.
Leistungsumfang (nicht abschließend):
Untergrundprüfung gemäß ZTVB (Tragfähigkeit, Saugverhalten, Staubfreiheit); lose Bestandteile entfernen, Oberfläche reinigen/entstauben.
Grundierung gleichmäßig und deckend im Sinne der Grundierwirkung aufbringen; Pfützen-/Glanzstellen sind zu vermeiden.
Auftrag im geeigneten Verfahren nach Wahl des Auftragnehmers (z. B. Rollen, Streichen, Spritzen/Airless), sofern die Herstellervorgaben eingehalten und ein gleichmäßiges Ergebnis erreicht wird.
Erforderliche Arbeitsgänge entsprechend Untergrundzustand; Überarbeitung nach ausreichender Trocknung gemäß Herstellervorgaben.
Mindestanforderungen an das Produkt:
QNG/NaWoh: Produkt muss hinsichtlich Schadstoffan- forderungen konform sein; Nachweise/Herstellererklärung gemäß AVB sind beizustellen.
Leitfabrikat (oder gleichwertig):
Caparol CapaSol RapidGrund oder gleichwertig.
Abrechnung: nach tatsächlich grundierter Fläche (Aufmaß).
03.__.0002
Grundanstrich/Tiefengrund
10,649.10
m²
03.__.0003 Grundanstrich/Tiefengrund, Laibungen Zulage für den Auftrag des in der Grundposition ausgeschriebenen Tiefengrundes/Grundanstrichs auf Laibungsflächen (Fenster- und Türlaibungen, Nischenränder, etc.), aufgrund erhöhten Aufwands durch Geometrie, Kanten und Anschlüsse.
Leistungsumfang:
Auftrag des Tiefengrundes auf Laibungsflächen im Innenbereich, einschließlich erforderlicher Rand-/Kantenbearbeitung und sauberer Anschlüsse.
Ausführung im geeigneten Verfahren nach Wahl des Auftragnehmers unter Einhaltung der Herstellervorgaben.
Diese Position ist nur in Verbindung mit der Grundposition "Tiefengrund/Grundierung - m²" abrechenbar.
Abgrenzung / Hinweis zur Abrechnung:
Die Flächen der Laibungen werden weiterhin über die Grundposition (m²) als grundierte Fläche erfasst.
Die vorliegende Position vergütet ausschließlich den Mehraufwand als Zulage für Laibungsgeometrien.
03.__.0003
Grundanstrich/Tiefengrund, Laibungen
216.58
m²
03.__.0004 Unebenheiten beispachteln Beispachteln von lokalen Unebenheiten sowie Ausbruchstellen, Lunkern und kleineren Rissen auf Wand- und/oder Deckenflächen im Innenbereich mit verarbeitungsfertiger, gut füllender Leichtspachtelmasse, zur Herstellung eines beschichtungsfähigen Untergrundes für die nachfolgenden Leistungen gemäß LV/ZTVB.
Leistungsumfang (nicht abschließend):
Vorbereiten der Schadstellen (lose Bestandteile entfernen, Kanten säubern, entstauben).
Auftragen der Leichtspachtelmasse in Teilflächen, erforderlichenfalls mehrlagig, inkl. Nachziehen/Glätten.
Nach Trocknung erforderliches Schleifen/Entstauben der bearbeiteten Stellen, sodass ein gleichmäßiger Übergang zur umgebenden Fläche entsteht.
Ausführung ohne vollflächige Hochspachtelung; großflächige Spachtelqualitäten sind gesondert ausgeschrieben.
Technische Anforderungen (Mindestanforderungen):
QNG/NaWoh: einzusetzende Produkte müssen hinsichtlich Schadstoffanforderungen konform sein; Nachweise gemäß AVB (Konformitätserklärung, SDB/TD/NDB).
Leitfabrikat (oder gleichwertig):
Caparol AkkordLeichtspachtel oder gleichwertig.
Einheit: m²
Abrechnung: nach tatsächlich beispachtelter Teilfläche (Aufmaß).
03.__.0004
Unebenheiten beispachteln
O
1.00
m²
03.__.0005 Unebenheiten beispachteln, Laibungen Zulage für das Beispachteln von lokalen Unebenheiten, Ausbruchstellen, Lunkern und kleineren Rissen in Laibungsflächen (Fenster- und Türlaibungen, Nischenränder, Sturz- und Brüstungsflächen innerhalb der Öffnungen) im Innenbereich, aufgrund erhöhten Aufwands durch Geometrie, Kanten und Anschlüsse.
Leistungsumfang:
Ausführung des Beispachtelns in Laibungen entsprechend der Grundposition (Teilflächen), inkl. erforderlicher Nacharbeitung (Glätten/Schleifen/Entstauben) zur Herstellung eines beschichtungsfähigen Untergrundes.
Diese Position ist nur in Verbindung mit der Grundposition "Beispachteln von Unebenheiten (Teilflächen)" abrechenbar.
Abgrenzung / Hinweis zur Abrechnung:
Die beispachtelte Teilfläche wird über die Grundposition (m²) erfasst.
Die vorliegende Position vergütet ausschließlich den Mehraufwand als Zulage für Laibungsgeometrien.
03.__.0005
Unebenheiten beispachteln, Laibungen
O
1.00
m²
03.__.0006 Standardverspachtelung, Filigrandecken, Q2 Herstellen einer beschichtungsfähigen Deckenuntersicht durch Verspachteln und Schließen der Elementfugen (Stoßfugen) in der Untersicht von Filigrandecken/Halbfertigteilen im Innenbereich in Qualitätsstufe Q2, einschließlich erforderlicher Vorarbeiten und Nachbearbeitung.
Leistungsumfang (nicht abschließend):
Vorbereiten der Fugenbereiche: lose Bestandteile entfernen, reinigen/entstauben.
Fugen kraftschlüssig schließen mit geeigneter Spachtelmasse; erforderlichenfalls mehrlagig.
Q2-Ausführung: Fuge schließen, spachteln und abziehen, sodass eine gleichmäßige, geschlossene Oberfläche im Fugenbereich entsteht; Übergänge zur Deckenfläche sind zu egalisieren.
Nach Trocknung erforderliches Schleifen und Entstauben zur Vorbereitung nachfolgender Beschichtungen/Tapezierarbeiten gemäß ZTVB.
Technische Anforderungen (Mindestanforderungen):
Spachtelmasse geeignet für mineralische Untergründe im Innenbereich, emissionsarm/lösemittelfrei, systemverträglich zur nachfolgenden Beschichtung/Tapezierung.
QNG/NaWoh: eingesetzte Produkte müssen konform zu den Schadstoffanforderungen sein; Nachweise gemäß AVB (Konformitätserklärung, SDB/TD/NDB).
03.__.0006
Standardverspachtelung, Filigrandecken, Q2
460.00
m
04 Beschichtungen Wände
04
Beschichtungen Wände
04.__.0001 Raufasertapete an Wänden Liefern und fachgerechtes Tapezieren von Raufasertapete auf vorbereiteten, tapezierfähigen Wandflächen im Innenbereich, einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten zur Herstellung einer gleichmäßigen, optisch einwandfreien Wandbekleidung.
Leistungsumfang (nicht abschließend):
Untergrundprüfung und Untergrundvorbereitung gemäß ZTVB (Tragfähigkeit, Ebenheit, Saugfähigkeit, Trockenheit, Sauberkeit).
Vorarbeiten im erforderlichen Umfang (z. B. Entfernen von Staub/losen Bestandteilen); erforderliche Grundierungen/Untergrundbehandlungen sind gemäß LV gesondert bzw. als Vorleistung zu berücksichtigen.
Tapezieren mit Raufaserbahnen, inkl. Zuschnitt, Ansetzen, Stoßausbildung (stoß an stoß), Ausrichten, Andrücken, saubere Anschlüsse an angrenzende Bauteile, Öffnungen und Einbauteile.
Kleister/Kleber systemgerecht, geeignet für Raufaser und Untergrund.
Überstände sauber schneiden; Kleisterreste entfernen.
Trocknung gemäß Herstellervorgaben.
Materialanforderungen / QNG-NaWoh:
Raufasertapete für Innenräume, handelsüblich, überstreichbar.
Kleister/Kleber emissionsarm und QNG/NaWoh-konform; erforderliche Nachweise gemäß AVB (Konformitätserklärung, Produktdaten/SDB).
Für die Tapezierleistung gilt ATV DIN 18366.
Einheit: m²
Abrechnung: nach tatsächlich tapezierter Wandfläche (Aufmaß).
04.__.0001
Raufasertapete an Wänden
3,100.00
m²
04.__.0002 Zulage Raufaser-Tapete in Laibungen Zulage zur Position "Raufaser-Tapete an Wänden" für das Tapezieren von Laibungsflächen im Innenbereich (Fenster- und Türlaibungen, Nischenränder, Sturz- und Brüstungsflächen innerhalb von Öffnungen) aufgrund erhöhten Aufwands durch Geometrie, Kanten und Anschlüsse.
Leistungsumfang:
Tapezieren der Laibungsflächen mit Raufaser gemäß der Grundposition (inkl. Kleister/Kleber), einschließlich passgenauem Zuschnitt, Stoßausbildung, sauberer Kanten- und Anschlussausbildung.
Verfahren und Materialeinsatz gemäß Herstellervorgaben; Ausführung nach ATV DIN 18366.
Diese Zulage ist nur in Verbindung mit der Grundposition "Raufaser-Tapete an Wänden" abrechenbar.
Abgrenzung / Abrechnungshinweis:
Die Laibungsflächen werden über die Grundposition (m²) als tapezierte Fläche erfasst.
Diese Position vergütet ausschließlich den Mehraufwand als Zulage für Laibungsgeometrien.
Einheit: lfm
Abrechnung: nach tatsächlich tapezierter Laibungsfläche
Aufmaßregel (optional): je Öffnung Summe aus 2× Seitenlaibung + Sturz; Brüstung nur, sofern tapeziert.
04.__.0002
Zulage Raufaser-Tapete in Laibungen
44.00
m²
04.__.0003 Disperions-Innenputz (Reibeputz) 1,5mm Liefern und fachgerechtes Herstellen einer dekorativen, strukturierten Wandoberfläche durch Auftragen eines Dispersions-Innenputzes in Reibeputz-Struktur mit 1,5 mm Körnung auf vorbereiteten, geeigneten Untergründen im Innenbereich, einschließlich erforderlicher Nebenarbeiten zur Herstellung eines gleichmäßigen, optisch einwandfreien Oberflächenbildes.
Leistungsumfang (nicht abschließend):
Untergrundprüfung und Vorbereitung gemäß ZTVB (Tragfähigkeit, Ebenheit, Sauberkeit, Trockenheit, Saugfähigkeit).
Erforderliche Grundierung/Haftbrücke/Quarzgrundierung als Systembestandteil (sofern für den vorgesehenen Untergrund und das System erforderlich), einschließlich Trocknungszeiten.
Auftragen des Dispersionsputzes in gleichmäßiger Schichtdicke entsprechend Körnung, strukturieren als Reibeputz; gleichmäßiges Kornbild ohne Ansätze, Wolken, Kantenbrüche oder Fehlstellen.
Saubere Abschlüsse/Anschlüsse an angrenzende Bauteile; Schutz angrenzender Flächen vor Verschmutzung.
Anforderungen an die Oberfläche:
Struktur: Reibeputz-Struktur
Körnung: 1,5 mm
Farbton: Weiß
Glanzgrad: matt (systembedingt)
Ausführung als fertige, sichtbare Endoberfläche.
Materialanforderungen / QNG-NaWoh:
Systemprodukte emissionsarm; Einhaltung der QNG/NaWoh-Schadstoffanforderungen, Nachweise gemäß AVB (Konformitätserklärung, Produktdatenblatt/SDB/NDB).
Einheit: m²
Abrechnung: nach tatsächlich hergestellter Putzfläche (Aufmaß).
04.__.0003
Disperions-Innenputz (Reibeputz) 1,5mm
1,200.00
m²
04.__.0004 Zulage Reibeputz 1,5mm in Laibungen/Nischen Zulage zur Position "Dispersions-Innenputz (Reibeputz-Struktur) 1,5 mm für das Herstellen der Reibeputzoberfläche in Laibungsflächen und kleinteiligen Anschlussbereichen im Innenbereich (Fenster- und Türlaibungen, Nischenränder, Sturz- und Brüstungsflächen innerhalb von Öffnungen), aufgrund erhöhten Aufwands durch Geometrie, Kanten und Anschlüsse.
Leistungsumfang:
Auftragen und Strukturieren des Dispersions-Innenputzes in Laibungen/Nischen gemäß Grundposition (inkl. ggf. systemerforderlicher Grundierung/Haftbrücke),
saubere Kanten- und Anschlussausbildung, gleichmäßiges Kornbild,
Schutz angrenzender Bauteile im unmittelbaren Arbeitsbereich.
Einheit: lfm
Abrechnung: nach tatsächlich hergestellter Laibungslänge.
04.__.0004
Zulage Reibeputz 1,5mm in Laibungen/Nischen
23.00
m
04.__.0005 Dispersionsfarbe, NAK 1, Stumpfmatt Ausführen der Zwischen- und Schlussbeschichtung auf vorbereiteten Wandflächen im Innenbereich mit Dispersionsfarbe in zwei Arbeitsgängen (2-lagig) im Farbton Weiß, einschließlich der erforderlichen Nebenarbeiten zur Herstellung eines gleichmäßigen, deckenden und optisch einwandfreien Oberflächenbildes.
Leistungsumfang (nicht abschließend):
Ausführung auf geeigneten, vorbereiteten Untergründen (z. B. gespachtelte/tapezierte Flächen gemäß LV, grundiert sofern erforderlich).
Zwischenanstrich und Schlussanstrich im geeigneten Verfahren nach Wahl des Auftragnehmers unter Einhaltung der Herstellervorgaben.
Gleichmäßige Beschichtung ohne Ansätze, Läufer, Wolkenbildung; saubere Anschlüsse und Kanten.
Einhaltung von Trocknungszeiten und Überarbeitungsintervallen.
Anforderungen an die Beschichtung:
Innenwandfarbe nach DIN EN 13300 mit
Nassabriebklasse 1.
Farbton: Weiß, matt
QNG/NaWoh: verwendete Produkte müssen die Schadstoffanforderungen erfüllen; Nachweise/ Konformitätserklärung gemäß AVB sind beizustellen.
Einheit: m²
Abrechnung: nach beschichteter Wandfläche (Aufmaß).
04.__.0005
Dispersionsfarbe, NAK 1, Stumpfmatt
1,200.00
m²
04.__.0006 Dispersionsfarbe NAK 3, Stumpfmatt Ausführen der Zwischen- und Schlussbeschichtung auf vorbereiteten Wandflächen im Innenbereich mit Dispersionsfarbe in zwei Arbeitsgängen (2-lagig), einschließlich der erforderlichen Nebenarbeiten zur Herstellung eines gleichmäßigen, deckenden und optisch einwandfreien Oberflächenbildes.
Leistungsumfang (nicht abschließend):
Ausführung auf geeigneten, vorbereiteten Untergründen
(z. B. gespachtelte/tapezierte Flächen gemäß LV, grundiert sofern erforderlich).
Zwischenanstrich und Schlussanstrich im geeigneten Verfahren nach Wahl des Auftragnehmers unter Einhaltung der Herstellervorgaben.
Gleichmäßige Beschichtung ohne Ansätze, Läufer, Wolkenbildung; saubere Anschlüsse und Kanten.
Einhaltung von Trocknungszeiten und Überarbeitungsintervallen.
Anforderungen an die Beschichtung:
Innenwandfarbe nach DIN EN 13300 mit
Nassabriebklasse 3.
Farbton: Weiß, Matt
QNG/NaWoh: verwendete Produkte müssen die Schadstoffanforderungen erfüllen; Nachweise/Konformitätserklärung gemäß AVB sind beizustellen.
04.__.0006
Dispersionsfarbe NAK 3, Stumpfmatt
3,360.00
m²
04.__.0007 Latexfarge, NAK 1, seidenmatt Ausführen der Zwischen- und Schlussbeschichtung auf vorbereiteten Wandflächen im Innenbereich mit Latex-Farbe in zwei Arbeitsgängen (2-lagig) im Farbton Weiß, Glanzgrad seidenmatt, einschließlich der erforderlichen Nebenarbeiten zur Herstellung eines gleichmäßigen, deckenden und gut reinigungsfähigen Oberflächenbildes.
Leistungsumfang (nicht abschließend):
Ausführung auf geeigneten, vorbereiteten Untergründen
(z. B. gespachtelte/tapezierte Flächen gemäß LV, grundiert sofern erforderlich).
Zwischen- und Schlussanstrich im geeigneten Verfahren nach Wahl des Auftragnehmers unter Einhaltung der Herstellervorgaben.
Gleichmäßige Beschichtung ohne Ansätze, Läufer, Wolkenbildung; saubere Anschlüsse und Kanten.
Einhaltung von Trocknungszeiten und Überarbeitungsintervallen.
Anforderungen an die Beschichtung:
Innenwandbeschichtung nach DIN EN 13300; Glanzgrad seidenmatt.
Nassabriebklasse: mindestens Klasse 1
Farbton: Weiß.
QNG/NaWoh: verwendete Produkte müssen die Schadstoffanforderungen erfüllen; Nachweise/ Konformitätserklärung gemäß AVB sind beizustellen.
Einheit: m²
Abrechnung: nach beschichteter Wandfläche (Aufmaß).
04.__.0007
Latexfarge, NAK 1, seidenmatt
O
1.00
m²
04.__.0008 Zulage 2-Lagige Beschichtung Laibungen Zulage für die Beschichtung von Laibungsflächen im Innenbereich (Fenster- und Türlaibungen, Nischenränder, Sturz- und Brüstungsflächen innerhalb von Öffnungen) aufgrund erhöhten Aufwands durch Geometrie, Kanten und Anschlüsse.
Leistungsumfang:
Ausführen der jeweiligen Zwischen- und Schlussbeschichtung in Laibungen entsprechend der jeweils beauftragten Wandbeschichtungsposition (Dispersions-/Latexbeschichtung, Nassabriebklasse, Glanzgrad, Farbton gemäß LV), einschließlich sauberer Kanten- und Anschlussausbildung.
Einhaltung der System- und Herstellervorgaben; Verfahren nach Wahl des Auftragnehmers.
Diese Zulageposition ist nur in Verbindung mit den jeweiligen Wandbeschichtungspositionen abrechenbar.
Abgrenzung / Abrechnungshinweis:
Die Flächen der Laibungen werden über die jeweilige Grundposition (m²) als beschichtete Fläche erfasst.
Diese Position vergütet ausschließlich den Mehraufwand (Zulage) für Laibungsgeometrien.
Einheit: lfm
Abrechnung: nach tatsächlich beschichteter Laibungsfläche
Aufmaßregel: je Öffnung Summe aus 2× Seitenlaibung + Sturz; Brüstung nur, sofern beschichtet.
04.__.0008
Zulage 2-Lagige Beschichtung Laibungen
70.00
m²
04.__.0009 Zulage Disperionsfarbe; Farbton abweichend von Weiß Zulage zu den Positionen der Dispersionsfarben für die Ausführung der Zwischen- und Schlussbeschichtung im Farbton nach Wahl des Auftraggebers abweichend von Weiß (Weiß definiert als RAL 9016 Verkehrsweiß), einschließlich Mehraufwand für Tönung/Materialbereitstellung sowie Ausführung im gewählten Farbton.
Einheit: m²
Abrechnung: nach tatsächlich im abweichenden Farbton beschichteter Fläche (Aufmaß).
04.__.0009
Zulage Disperionsfarbe; Farbton abweichend von Weiß
O
1.00
m²
04.__.0010 Zulage Latexfarbe, Farbe abweichend von Weiß Zulage zu den Positionen der Latexfarbe für die Ausführung der Zwischen- und Schlussbeschichtung im Farbton nach Wahl des Auftraggebers abweichend von Weiß (Weiß definiert als RAL 9016 Verkehrsweiß), einschließlich Mehraufwand für Tönung/Materialbereitstellung sowie Ausführung im gewählten Farbton.
Einheit: m²
Abrechnung: nach tatsächlich im abweichenden Farbton beschichteter Fläche (Aufmaß).
04.__.0010
Zulage Latexfarbe, Farbe abweichend von Weiß
O
1.00
m²
05 Beschichtung Decken
05
Beschichtung Decken
05.__.0001 Raufasertapete an Decken Liefern und fachgerechtes Tapezieren von Raufasertapete auf vorbereiteten, tapezierfähigen Deckenflächen im Innenbereich, einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten zur Herstellung einer gleichmäßigen, optisch einwandfreien Deckenbekleidung.
Leistungsumfang (nicht abschließend):
Untergrundprüfung und Untergrundvorbereitung gemäß ZTVB (Tragfähigkeit, Ebenheit, Saugfähigkeit, Trockenheit, Sauberkeit).
Vorarbeiten im erforderlichen Umfang (z. B. Entstauben, Entfernen loser Bestandteile); erforderliche Grundierungen/Untergrundbehandlungen sind gemäß LV gesondert bzw. als Vorleistung zu berücksichtigen.
Tapezieren mit Raufaserbahnen an Decken, inkl. Zuschnitt, Ansetzen, Stoßausbildung (stoß an stoß), Ausrichten, Andrücken und saubere Anschlüsse an angrenzende Bauteile/Einbauteile.
Kleister/Kleber systemgerecht, geeignet für Raufaser und Deckenuntergrund.
Überstände sauber schneiden; Kleisterreste entfernen.
Trocknung gemäß Herstellervorgaben.
Materialanforderungen / QNG-NaWoh:
Raufasertapete für Innenräume, überstreichbar.
Kleister/Kleber emissionsarm und QNG/NaWoh-konform; erforderliche Nachweise gemäß AVB (Konformitätserklärung, Produktdaten/ SDB).
Ausführung nach ATV DIN 18366.
Einheit: m²
Abrechnung: nach tatsächlich tapezierter Deckenfläche.
05.__.0001
Raufasertapete an Decken
1,150.00
m²
05.__.0002 Dispersionsfarbe, NAK 3, Stumpfmatt, Deckenfläche Ausführen der Zwischen- und Schlussbeschichtung auf vorbereiteten Deckenflächen im Innenbereich mit Dispersionsfarbe in zwei Arbeitsgängen (2-lagig) im Farbton Weiß, einschließlich der erforderlichen Nebenarbeiten zur Herstellung eines gleichmäßigen, deckenden und optisch einwandfreien Oberflächenbildes.
Leistungsumfang (nicht abschließend):
Ausführung auf geeigneten, vorbereiteten Untergründen (z. B. gespachtelte/tapezierte Deckenflächen gemäß LV, grundiert sofern erforderlich).
Zwischen- und Schlussanstrich im geeigneten Verfahren nach Wahl des Auftragnehmers unter Einhaltung der Herstellervorgaben.
Gleichmäßige Beschichtung ohne Ansätze, Läufer, Wolkenbildung; saubere Anschlüsse an angrenzende Bauteile.
Einhaltung der Trocknungszeiten und Überarbeitungsintervalle.
Anforderungen an die Beschichtung:
Innenwand-/Deckenfarbe nach DIN EN 13300 mit Nassabriebklasse 3.
Farbton: Weiß, Matt
QNG/NaWoh: verwendete Produkte müssen die Schadstoffanforderungen erfüllen; Nachweise/Konformitätserklärung gemäß AVB sind beizustellen.
Einheit: m²
Abrechnung: nach beschichteter Deckenfläche.
05.__.0002
Dispersionsfarbe, NAK 3, Stumpfmatt, Deckenfläche
1,800.00
m²
05.__.0003 Zulage: Farbton aweichend von Weiß Zulage zu den Positionen 05.1 der Dispersionsfarben für die Ausführung der Zwischen- und Schlussbeschichtung im Farbton nach Wahl des Auftraggebers abweichend von Weiß (Weiß definiert als RAL 9016 Verkehrsweiß), einschließlich Mehraufwand für Tönung/Materialbereitstellung sowie Ausführung im gewählten Farbton.
Einheit: m²
Abrechnung: nach tatsächlich im abweichenden Farbton beschichteter Fläche (Aufmaß).
05.__.0003
Zulage: Farbton aweichend von Weiß
O
1.00
m²
05.__.0004 Dispersions-Innenputz an Decken (Reibe-Strukturputz) 3,0mm Liefern und fachgerechtes Herstellen einer dekorativen, strukturierten Deckenoberfläche durch Auftragen eines Dispersions-Innenputzes in Reibeputz-Struktur mit 3,0 mm Körnung auf vorbereiteten, geeigneten Deckenuntergründen im Innenbereich, einschließlich erforderlicher Nebenarbeiten zur Herstellung eines gleichmäßigen, optisch einwandfreien Oberflächenbildes.
Leistungsumfang (nicht abschließend):
Untergrundprüfung und Vorbereitung gemäß ZTVB (Tragfähigkeit, Ebenheit, Sauberkeit, Trockenheit, Saugfähigkeit).
Erforderliche Grundierung/Haftbrücke/Quarzgrundierung als Systembestandteil (sofern für den vorgesehenen Untergrund und das System erforderlich), einschließlich Trocknungszeiten.
Auftragen des Dispersionsputzes in gleichmäßiger Schichtdicke entsprechend Körnung, strukturieren als Reibeputz; gleichmäßiges Kornbild ohne Ansätze, Wolken, Läufer oder Fehlstellen.
Saubere Anschlüsse an angrenzende Bauteile/Einbauten; Schutz angrenzender Flächen vor Verschmutzung.
Anforderungen an die Oberfläche:
Struktur: Reibeputz-Struktur
Körnung: 3,0 mm
Farbton: Weiß
Glanzgrad: matt
Ausführung als fertige, sichtbare Endoberfläche.
Materialanforderungen / QNG-NaWoh:
Systemprodukte emissionsarm; Einhaltung der QNG/NaWoh-Schadstoffanforderungen, Nachweise gemäß AVB (Konformitätserklärung, Produktdatenblatt/SDB/NDB).
Einheit: m²
Abrechnung: nach tatsächlich hergestellter Deckenputzfläche.
05.__.0004
Dispersions-Innenputz an Decken (Reibe-Strukturputz) 3,0mm
O
1.00
m²
06 Lakierarbeiten
06
Lakierarbeiten
06.__.0001 Stahlzargen Innentüren, Lackierarbeiten Lackieren von Stahlzargen für Innentüren im Innenbereich als Neuteile im Neubau, werksseitig grundiert geliefert, nach Montage auf der Baustelle, einschließlich erforderlicher Vorarbeiten und Nebenleistungen zur Herstellung einer optisch einwandfreien Oberfläche.
Leistungsumfang (nicht abschließend):
Untergrundprüfung der Werksgrundierung (Haftung, Durchtrocknung, Sauberkeit) und Bedenkenhinweis bei ungeeigneter Vorleistung gemäß ZTVB.
Reinigung/Entfettung; leichter Anschliff zur Haftverbesserung, soweit systembedingt erforderlich.
Baustellenübliche, punktuelle Ausbesserung einzelner Montage-/Transportbeschädigungen der Grundierung (Schadstellen) im üblichen Umfang.
Ausführung Zwischen- und Schlussbeschichtung (2-lagig) als Lackaufbau auf Werksgrundierung, inkl. systembedingter Zwischenschliffe/Trocknungszeiten.
Saubere Kantenausbildung, keine Läufer/Einschlüsse; funktionsrelevante Bereiche bleiben frei von Lack (z. B. Dichtflächen, Schlossfalle/Schließteile, Bandaufnahmen), Beschläge/Dichtungen sind zu schützen.
Entfernen von Abklebungen, Reinigung im unmittelbaren Arbeitsbereich.
Qualitäts-/Materialanforderungen:
Lackmaterial systemkompatibel zur Werksgrundierung; für Innen geeignet.
Glanzgrad/Farbton: nach Vorgabe des AG.
QNG/NaWoh: Produkte müssen die Schadstoffanforderungen erfüllen; Nachweise/Konformitätserklärung gemäß AVB.
Einheit: St.
Abrechnung: je lackierter Stahlzarge (komplett).
06.__.0001
Stahlzargen Innentüren, Lackierarbeiten
16.00
St
06.__.0002 Stahltüren (Brand- /Rauchschutztüren), Lackierarbeiten Lackieren von Stahltürblättern im Innenbereich mit Brand- und/oder Rauchschutzanforderungen als Neuteile im Neubau, werksseitig grundiert geliefert, nach Montage auf der Baustelle, einschließlich erforderlicher Vorarbeiten und Nebenleistungen zur Herstellung einer optisch einwandfreien Oberfläche ohne Beeinträchtigung der Schutzfunktion.
Leistungsumfang (nicht abschließend):
Untergrundprüfung der Werksgrundierung (Haftung, Durchtrocknung, Sauberkeit) und Bedenkenhinweis bei ungeeigneter Vorleistung gemäß ZTVB.
Reinigung/Entfettung; leichter Anschliff zur Haftverbesserung, soweit systembedingt erforderlich.
Baustellenübliche, punktuelle Ausbesserung einzelner Montage-/Transportbeschädigungen der Grundierung (Schadstellen) im üblichen Umfang.
Ausführung Zwischen- und Schlussbeschichtung (2-lagig) als Lackaufbau auf Werksgrundierung, inkl. systembedingter Zwischenschliffe/Trocknungszeiten.
Schutz/Abkleben bzw. erforderliches Demontieren/Abdecken von Beschlägen, Schließteilen, Bändern, Türschließern, Dichtungen und sonstigen Funktionsteilen; nach Abschluss funktionsfähig übergeben.
Besondere Anforderungen bei Brand-/Rauchschutztüren:
Beschichtungssystem und Ausführung dürfen die Verwendbarkeit/Zulassung sowie die Brand- und Rauchschutzfunktion nicht beeinträchtigen; Herstellervorgaben sind einzuhalten.
Kennzeichnungen/Typenschilder der Tür dürfen nicht überlackiert, beschädigt oder entfernt werden.
Funktionsrelevante Bereiche (Falze, Dichtflächen, Band-/Schlossbereiche) sind so zu behandeln, dass kein Verkleben/Zusetzen und keine Beeinträchtigung von Schließverhalten, Dichtschluss und Selbstschließfunktion entsteht; Tür ist nach Lackierung auf Funktion zu prüfen.
Qualitäts-/Materialanforderungen:
Lackmaterial systemkompatibel zur Werksgrundierung; für Innen geeignet.
Glanzgrad/Farbton: nach Vorgabe des AG.
QNG/NaWoh: Produkte müssen die Schadstoffanforderungen erfüllen; Nachweise/Konformitätserklärung gemäß AVB.
Einheit: St.
Abrechnung: je lackiertem Türblatt (komplett).
06.__.0002
Stahltüren (Brand- /Rauchschutztüren), Lackierarbeiten
16.00
St
06.__.0003 Estrichwinkel / Metallwinkel, Lackierarbeiten Lackieren von Estrichwinkeln/Metallwinkeln im Innenbereich (z. B. Anschluss- und Schutzwinkel an Boden-/Wandanschlüssen), nach Montage auf der Baustelle, einschließlich erforderlicher Vorarbeiten zur Herstellung einer optisch gleichmäßigen, deckenden Oberfläche.
Leistungsumfang (nicht abschließend):
Untergrundprüfung (Haftung/Tragfähigkeit, Sauberkeit, ggf. Grundierung vorhanden) und Bedenkenhinweis bei ungeeignetem Untergrund.
Reinigung/Entfettung; Anschliff zur Haftverbesserung, soweit erforderlich.
Punktuelle Ausbesserung von Montageschäden im üblichen Umfang.
Ausführung der Lackierung als Zwischen- und Schlussbeschichtung (2-lagig), inkl. systembedingter Zwischenschliffe/Trocknungszeiten.
Saubere Kanten, gleichmäßiges Oberflächenbild; Schutz angrenzender Bauteile vor Lackanhaftungen.
Qualitäts-/Materialanforderungen:
Lackmaterial für Innen geeignet, systemverträglich zum Untergrund/ggf. vorhandener Grundierung.
Farbton/Glanzgrad: nach Vorgabe des AG (alternativ: Standard Weiß, seidenmatt).
QNG/NaWoh: Produkte müssen die Schadstoffanforderungen erfüllen; Nachweise/Konformitätserklärung gemäß AVB.
Einheit: m
Abrechnung: nach tatsächlich lackierter Winkellänge.
06.__.0003
Estrichwinkel / Metallwinkel, Lackierarbeiten
6.00
m
06.__.0004 Treppengeländer (Stahl) - Lackierung auf Werksgrundierung Lackieren eines innenliegenden Stahl-Treppengeländers (Staketengeländer) auf werksseitiger Grundierung, nach Montage auf der Baustelle, als sichtfertige Oberfläche im Farbton RAL 8014 - Sepiabraun, einschließlich erforderlicher Vorarbeiten und Nebenleistungen.
Bauteilbeschreibung (kalkulationsrelevant, Bestandteil der Leistung):
Staketengeländer mit Obergurt Flachstahl 10/15, Untergurt 10/45, Stabfüllung 10/45 im Abstand ca. 110 mm.
Geländerhöhe ca. 1,40 m.
Befestigung an Treppenwangen über Anschlussbleche 390 × 110 × 10 mm (mitzulackieren).
Im Bereich der Treppenaugen statt Stabfüllung ein Füllblech 170 mm Breite, 1.300 mm Höhe (mitzulackieren).
Leistungsumfang (nicht abschließend):
Untergrundprüfung der Werksgrundierung (Haftung, Durchtrocknung, Sauberkeit), Bedenkenhinweis bei ungeeigneter Vorleistung gemäß ZTVB.
Reinigung/Entfettung; Anschliff zur Haftverbesserung, soweit systembedingt erforderlich.
Punktuelle Ausbesserung von Montage-/Transport- beschädigungen der Grundierung im üblichen Umfang.
Ausführung der Lackierung als Zwischen- und Schlussbeschichtung (2-lagig) im geeigneten Verfahren nach Wahl des Auftragnehmers, inkl. systembedingter Zwischenschliffe/Trocknungszeiten.
Gleichmäßiges Oberflächenbild ohne Läufer/Einschlüsse; saubere Kanten- und Anschlussausbildung; Schutz angrenzender Bauteile, Entfernen von Abklebungen.
Qualitäts-/Materialanforderungen:
Lackmaterial für Innen geeignet und systemkompatibel zur Werksgrundierung.
Farbton: RAL 8014 Sepiabraun.
QNG/NaWoh: Produkte müssen die Schadstoffanforderungen erfüllen; Nachweise/Konformitätserklärung gemäß AVB.
Abrechnung / Aufmaßregel:
Abrechnung nach Laufmeter Geländer gemessen in Geländerachse/Handlaufachse. Der Einheitspreis umfasst die Lackierung sämtlicher zum jeweiligen Laufmeter gehörender Bauteile (Gurte, Stäbe, Füllbleche im Treppenauge sowie Anschluss-/Befestigungsbleche) gemäß Bauteilbeschreibung.
06.__.0004
Treppengeländer (Stahl) - Lackierung auf Werksgrundierung
32.00
m
07 Sonstiges/ Dokumentation/ Stundenlohnarbeiten
07
Sonstiges/ Dokumentation/ Stundenlohnarbeiten
07.__.0001 Acrylfugen Innenecken Herstellen von überstreichbaren Acrylfugen in Innenecken im Innenbereich zur Ausbildung eines sauberen, gleichmäßigen Anschlusses zwischen angrenzenden Bauteilen/Oberflächen im Zuge der Maler- und Tapezierarbeiten.
Leistungsumfang (nicht abschließend):
Reinigen der Fugenflanken; Entfernen loser Bestandteile/Staub.
Einbringen eines geeigneten Acryl-Dichtstoffes für Innenräume, überstreichbar, emissionsarm; Fugenausbildung gleichmäßig, hohlraumfrei, mit sauberem Fugenbild.
Glätten/Abziehen der Fuge; Entfernen überschüssigen Materials.
Ausführung so, dass nachfolgende Beschichtungen/Tapezierarbeiten ein sauberes Anschlussbild ergeben.
Abgrenzung / Hinweise:
Fugen in Bewegungs-/Dehnfugen sind nicht Bestandteil (hierfür sind elastische Dichtstoffe wie Silikon/PU erforderlich, sofern ausgeschrieben).
Acrylfugen sind für geringe Bewegungen geeignet; bei zu erwartenden größeren Bauteilbewegungen ist dies vor Ausführung als Bedenkenhinweis anzuzeigen.
QNG/NaWoh: verwendete Dichtstoffe müssen konform zu den Schadstoffanforderungen sein; Nachweise gemäß AVB.
07.__.0001
Acrylfugen Innenecken
2,000.00
m
07.__.0002 Revisionsunterlagen/ Dokumentation Erstellen und Übergeben der vollständigen Revisions- und Dokumentationsunterlagen für die ausgeführten Maler-, Spachtel-, Tapezier- und Lackierarbeiten einschließlich der für die Bauwerksdokumentation sowie die QNG-Zertifizierung (NaWoh) erforderlichen Nachweise.
Leistungsumfang (mindestens):
Produktliste aller eingesetzten Produkte/Systeme (Farben, Grundierungen, Spachtelmassen, Tapeten/Vliese, Kleister/Kleber, Lacke), jeweils mit Hersteller, Produktbezeichnung, Artikel-/Chargenangaben (soweit verfügbar), Einsatzbereich/Zuordnung und Menge.
Konformitätserklärung des Auftragnehmers zur Einhaltung der QNG/NaWoh-Schadstoffanforderungen für die eingebrachten Produkte (gemäß AVB).
Je Produkt/System: Technische Datenblätter und Sicherheitsdatenblätter; soweit verfügbar/erforderlich ergänzende Herstellererklärungen bzw. Nachweise (z. B. GISCODE, RAL/Umweltzeichen, VOC-Angaben).
Angaben zu Farbton (z. B. RAL/NCS/Herstellerfarbton) und Glanzgrad je Bereich/Position, soweit abweichend von "weiß".
Pflege-/Reinigungshinweise des Herstellers für beschichtete Oberflächen (soweit bereitgestellt).
Form / Übergabe:
Übergabe in digitaler Form (PDF), geordnet nach LV-Positionen/Produktgruppen; zusätzlich auf Verlangen 1× gedruckt.
Abgabe spätestens zur Abnahme, spätestens jedoch vor Schlussrechnung.
07.__.0002
Revisionsunterlagen/ Dokumentation
L
1.00
psch
07.__.0003 Stundenlohnarbeiten Ausführen von Stundenlohnarbeiten für Maler-, Spachtel-, Tapezier- und Lackierarbeiten einschließlich erforderlicher Nebenarbeiten nur auf schriftliche Anordnung der Bauleitung/des Auftraggebers.
Abrechnung / Vergütung:
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden auf Grundlage eines Mittellohnsatzes.
Der Mittellohnsatz umfasst sämtliche Lohn- und Lohnnebenkosten (inkl. Sozialkosten), Baustellengemeinkosten, Geschäftsgemeinkosten, Wagnis und Gewinn sowie die für die Stundenlohnleistung erforderlichen handwerksüblichen Kleinwerkzeuge.
Material, besondere Geräte, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Entsorgung werden - soweit erforderlich - gesondert nach Nachweis und vorheriger Freigabe vergütet, sofern nicht im Mittellohn enthalten.
Nachweisführung:
Stundenlohnarbeiten sind täglich mittels Stundenlohnzettel/ Stundenrapport nachzuweisen (Datum, Ort, Leistungsbeschreibung, Namen, Stunden, ggf. Material/Geräte).
Rapporte sind der Bauleitung täglich bzw. spätestens am folgenden Arbeitstag zur Gegenzeichnung vorzulegen. Nicht gegengezeichnete Rapporte begründen keinen Vergütungsanspruch.
07.__.0003
Stundenlohnarbeiten
30.00
h