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Allgemeine Vorbemerkungen 1. Vertragsgrundlagen / Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Vorbemerkungen gelten für die ausgeschriebenen Fliesen-, Platten-, Treppen-, Podest-, Balkonbelags- und Fensterbankarbeiten beim Bauvorhaben Birkenlicht in Niederstotzingen.
Grundlage der Ausführung sind die vertraglich vereinbarten Unterlagen, die Leistungsbeschreibungen dieses Leistungsverzeichnisses, die zugehörigen Ausschreibungs- und Ausführungspläne sowie die freigegebenen Material- und Bemusterungsfestlegungen.
Die Auftragsabwicklung erfolgt auf Grundlage der vertraglich vereinbarten VOB/B und VOB/C. Für die einzelnen Leistungen gelten die nach ihrem Leistungsinhalt einschlägigen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzende technische Anforderungen an Untergründe, Abdichtungen, Gefälleuntergründe, Beläge, Fensterbänke, Fugen und Anschlüsse werden in den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und den jeweiligen Leistungspositionen beschrieben.
Spezifische Festlegungen in den Leistungspositionen gehen allgemeinen Ausführungsbeschreibungen dieser Vorbemerkungen vor. Die im Bauvertrag vereinbarte Rangfolge der Vertragsunterlagen bleibt unberührt.
Erkennbare Widersprüche oder fehlende Angaben sind vor Ausführung der betroffenen Leistungen mit der Bauleitung zu klären.
2. Angebotsabgabe / Vollständigkeit
Das Leistungsverzeichnis ist vollständig auszufüllen. Geforderte Fabrikats-, Produkt- und Systemangaben sind mit dem Angebot vorzulegen.
Die angebotenen Einheitspreise müssen die in der jeweiligen Position beschriebene Leistung einschließlich der zugehörigen Lieferungen und Nebenleistungen vollständig erfassen.
Abweichungen von ausgeschriebenen Materialien, Systemen oder Ausführungen sind im Angebot ausdrücklich und mit eindeutigem Bezug zur jeweiligen Leistungsposition zu benennen. Alternativangebote sind gesondert darzustellen.
Bei angebotenen gleichwertigen Produkten ist die Gleichwertigkeit hinsichtlich der maßgeblichen technischen, gestalterischen und projektbezogenen Anforderungen nachzuweisen.
Der Bieter hat die Ausschreibungsunterlagen auf erkennbare Unstimmigkeiten hinsichtlich Belagsarten, Untergründen, Aufbauhöhen, Abdichtungen, Anschlüssen und Schnittstellen zu prüfen. Für die Kalkulation erforderliche, fehlende Angaben sind rechtzeitig vor Angebotsabgabe anzufragen.
3. Örtliche Verhältnisse / Prüfung vor Ausführung
Der Auftragnehmer hat sich über die aus den Ausschreibungsunterlagen und einer möglichen Baustellenbesichtigung erkennbaren örtlichen Verhältnisse zu informieren. Dies betrifft insbesondere Zugänglichkeiten, Transportwege, Einbringbedingungen, Lagerflächen und die vorgesehenen Ausführungsbereiche.
Vor Beginn der jeweiligen Arbeiten sind die Ausführungsunterlagen, Höhenbezüge, örtlichen Maße, Untergründe und Anschlusssituationen im Rahmen der gewerkeüblichen Prüfungen zu kontrollieren.
Zu prüfen sind insbesondere:
Zustand und Eignung von Estrich-, Rohbeton-, Putz- und Trockenbauflächen;
Ebenheit, Festigkeit, Oberflächenbeschaffenheit, Sauberkeit und Feuchtigkeit der Untergründe;
Belegreife der Estriche und das Vorliegen erforderlicher Aufheiz- und Feuchtemessprotokolle;
verfügbare Aufbauhöhen für Gefälleuntergründe, Abdichtungen, Verlegebetten und Beläge;
Lage, Höhe und Anschlussfähigkeit von Entwässerungsrinnen und Bodenabläufen;
Höhenanschlüsse an Vinylbeläge, Türzargen, Aufzugstüren, Sauberlaufzonen und sonstige Einbauteile;
vorhandene Bauwerks-, Bewegungs-, Rand- und Arbeitsfugen;
Anschlussmöglichkeiten der Verbundabdichtung;
Untergründe, Auflager und Anschlussdetails der Innenfensterbänke;
Zustand der bauseitigen Balkonabdichtung sowie die vorgesehene Anordnung von Schutzlagen, Stelzlagern und Entwässerungsbereichen;
Übereinstimmung der Ausführung mit den vorgesehenen Anforderungen an Barrierefreiheit und Schallschutz.
Erkennbare Unstimmigkeiten, ungeeignete Vorleistungen oder fehlende Ausführungsangaben sind der Bauleitung vor Beginn der betroffenen Arbeiten schriftlich mitzuteilen.
4. Nebenleistungen / Preisbestandteile
Soweit keine gesonderten Leistungspositionen vorgesehen sind, umfassen die Einheitspreise die zur beschriebenen Leistung gehörenden Lieferungen, innerbaustelligen Transporte, Hilfsstoffe und Nebenleistungen.
Hierzu zählen insbesondere:
Abladen, sachgerechtes Lagern und Transportieren der Materialien an die Verwendungsstelle;
örtliche Maßaufnahme zur Ausführung der eigenen Leistungen;
gewerkeübliche Prüfung der Untergründe und Anschlüsse;
Bereitstellen der erforderlichen Werkzeuge, Schneidgeräte und üblichen Hilfsmittel;
Schutz angrenzender Bauteile während der eigenen Arbeiten;
die zur beschriebenen Ausführung gehörenden Zuschnitte, Anpassungen und Anarbeitungen;
die zur jeweiligen Belagsposition gehörende zementäre Verfugung;
laufende Beseitigung eigener Material- und Verarbeitungsrückstände;
Entsorgung eigener Verpackungen, Verschnitte und sonstiger Abfälle.
Für Leistungen, die in gesonderten Positionen beschrieben sind, erfolgt die Vergütung über diese Positionen. Dies gilt insbesondere für ausgeschriebene Untergrundvorbereitungen, Ausgleichsarbeiten, Gefälleestriche, Abdichtungen, besondere Zuschnitte, Profile, elastische Fugen und Dokumentationsleistungen.
Eine doppelte Berücksichtigung derselben Leistung in den Hauptpositionen und gesonderten Zulage- oder Einzelpositionen ist auszuschließen.
5. Leistungsumfang / Abgrenzung zu anderen Gewerken
Das Bauvorhaben umfasst eine Wohnanlage mit 20 Wohnungen und Gemeinschaftsbereichen.
Zum Leistungsumfang dieses Gewerks gehören nach Maßgabe der Leistungspositionen und Ausführungsplanung insbesondere:
Wand- und Bodenfliesen in den Wohnungsbädern und weiteren ausgewiesenen Sanitärbereichen;
Gefälleestriche beziehungsweise Gefälleuntergründe innerhalb der bodengleich gefliesten Duschflächen;
Verbundabdichtungen einschließlich der erforderlichen Anschlüsse und Systembauteile;
Fliesenbeläge auf Vorwandabdeckungen, Leibungen und sonstigen ausgewiesenen Flächen;
geflieste Innenfensterbänke in den Bädern;
Innenfensterbänke aus Kunststein in den hierfür vorgesehenen Räumen;
Feinsteinzeugbeläge im Allgemeintreppenhaus einschließlich Trittstufen, Setzstufen, Podesten, Sockeln und Abschlüssen;
die ausgeschriebene Stufenmarkierung;
die Sauberlaufzone am Hauseingang einschließlich Einbaurahmen;
Betonplattenbeläge auf Stelzlagern auf den Balkonen einschließlich der ausgeschriebenen Schutzlagen und Anschlussausbildungen;
Sockel, Abschluss-, Übergangs- und Bewegungsfugenprofile;
elastische Anschluss- und Bewegungsfugen;
zugehörige Vorbereitungs-, Schutz- und Dokumentationsleistungen.
Die räumliche Zuordnung, Wandfliesenhöhen, Belagsgrenzen und Verlegerichtungen ergeben sich aus den zugehörigen Plänen und Leistungspositionen.
Die Terrassenbeläge und sonstigen Beläge der Außenanlagen werden durch das Gewerk Außenanlagen ausgeführt.
Vinylbodenbeläge in den Wohnungen und allgemeinen Erschließungsfluren sowie Bodenanstriche der Kellerräume und Kellerflure gehören nicht zu diesem Gewerk. Die Abgrenzung zum gefliesten Treppenhaus erfolgt gemäß Belagsplanung.
Küchenrückwände erhalten im Standard keinen Fliesenspiegel. Abweichungen bedürfen einer gesonderten Beauftragung.
Die allgemeinen Estricharbeiten außerhalb der Duschflächen, Rohbau- und Balkonabdichtungen sowie Sanitär-, Trockenbau-, Putz-, Maler-, Fenster- und Türmontagearbeiten werden durch andere Gewerke ausgeführt, soweit die Leistungspositionen nichts Abweichendes bestimmen.
Die ausgeschriebenen Belags- und Verbundabdichtungsanschlüsse dieses Gewerks bleiben hiervon unberührt.
6. Wohnungsbäder / Duschflächen / Schnittstelle HLS
Die Wohnungsbäder werden vor Ort ausgebaut. Die ausgeschriebenen Fliesen- und Abdichtungsarbeiten sind vollständig Bestandteil dieses Gewerks.
Der Auftragnehmer stellt innerhalb der Duschflächen die ausgeschriebenen Gefälleestriche beziehungsweise Gefälleuntergründe her. Diese Leistungen werden in gesonderten Positionen erfasst.
Der Aufbau ist auf die verfügbare Höhe, die angrenzenden Estriche, die Entwässerungsrinne, die Verbundabdichtung und den vorgesehenen Fliesenbelag abzustimmen.
Die fertigen Duschflächen sind bodengleich mit dem planmäßig vorgesehenen Gefälle zur Entwässerungsrinne auszuführen. Erforderliche schalltechnische Trennungen und Randanschlüsse sind aufrechtzuerhalten.
Lieferung, Montage und abwasserseitiger Anschluss der Entwässerungsrinnen erfolgen durch das Gewerk HLS, soweit die Leistungspositionen nichts Abweichendes bestimmen. Die systemgerechte Einbindung der Rinnen in die Verbundabdichtung und die Anarbeitung des Fliesenbelags erfolgen durch den Auftragnehmer dieses Gewerks.
Vor Herstellung des Gefälleuntergrunds sind insbesondere abzustimmen:
Lage, Länge und Einbauhöhe der Entwässerungsrinne;
deren Befestigung und Anschlussfähigkeit;
Oberkante des fertigen Badezimmer- und Duschbelags;
erforderliche Schichtdicken und verfügbare Aufbauhöhe;
Gefällerichtung und Übergänge zum übrigen Badezimmer;
Systemverträglichkeit des Abdichtungsanschlusses;
erforderliche Schallentkopplung.
Die Abdichtung einschließlich der Anschlussdetails ist vor Überdeckung zu kontrollieren und gemäß den Dokumentationspositionen zu dokumentieren. Elastische Fugen ersetzen keine Abdichtung.
Die Ausführung erfolgt anhand der zugehörigen Fliesenverlegepläne und freigegebenen wohnungsbezogenen Bemusterungsunterlagen.
7. Materialqualität / Bemusterung / Freigaben
Sämtliche Materialien müssen für den vorgesehenen Einsatzbereich, den jeweiligen Untergrund und die zu erwartende Beanspruchung geeignet sowie untereinander systemverträglich sein.
Die Standardausführung der Wand- und Bodenfliesen in den Wohnungen erfolgt im Format 60 × 30 cm aus der vom Auftraggeber vorgegebenen Musterpalette. Verbindliche Produkt- und Qualitätsangaben ergeben sich aus den Leistungspositionen und den zugehörigen Materialunterlagen.
Die Zuordnung von Fliesen, Farben, Oberflächen, Fugenfarben und Verlegeausführungen zu den einzelnen Wohnungen erfolgt durch die vom Auftraggeber freigegebenen Bemusterungsunterlagen.
Für Wohnungen ohne individuelle Käuferauswahl gilt die vom Auftraggeber festgelegte Standardausführung. Eine eigenständige Materialauswahl durch den Auftragnehmer ist nicht zulässig.
Zementäre Fugen sind gemäß Bemusterung farblich passend zum jeweiligen Fliesenbelag auszuführen. Als Standard sind im Wandbereich weiße PVC-Abschlussprofile und im Bodenbereich Aluminiumprofile vorgesehen. Besondere oder abweichende Profile werden in den jeweiligen Positionen beschrieben.
Für Treppenhausbeläge, Stufen, Sockel, Stufenmarkierungen, Sauberlaufzone, Balkonplatten und Kunststeinfensterbänke gelten die gesonderten Festlegungen des Auftraggebers.
Vor Bestellung sind die Materialien eindeutig dem jeweiligen Ausführungsbereich zuzuordnen und die erforderlichen Produktfreigaben einzuholen. Die Liefer- und Bestellfristen sind rechtzeitig mit der Bauleitung abzustimmen.
Die Nachweise müssen insbesondere die erforderliche Nutzungseignung und Rutschhemmung der Boden- und Duschbeläge sowie die Eignung der Balkonplatten für Außenbereich und Stelzlagerverlegung abdecken.
Produktänderungen und Alternativen bedürfen vor Bestellung und Einbau der Freigabe durch den Auftraggeber. Erforderliche Nachweise sind erneut vorzulegen.
Art und Umfang gegebenenfalls herzustellender Musterflächen richten sich nach den Leistungspositionen.
Material- und Musterfreigaben entbinden den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für die fachgerechte Verarbeitung und die Eignung der eingesetzten Systeme.
8. Änderungen / Sonderwünsche / Zusatzleistungen
Abweichungen von der beauftragten Ausführung sind vor Umsetzung mit dem Auftraggeber beziehungsweise dessen bevollmächtigter Vertretung abzustimmen.
Dies betrifft insbesondere:
geänderte Produkte, Formate, Oberflächen und Verlegearten;
zusätzliche oder geänderte Fliesenflächen;
abweichende Dusch- und Anschlussausbildungen;
zusätzliche Untergrund-, Ausgleichs- oder Abdichtungsmaßnahmen;
besondere Profile, Zuschnitte und Formteile;
Änderungen an Fensterbänken, Stufen und Balkonbelägen.
Erkennbare Auswirkungen auf Vergütung, Lieferzeiten und Ausführungstermine sind vor Ausführung nachvollziehbar mitzuteilen. Erforderliche Nachtragsangebote sind mit Bezug auf die betroffenen Leistungen vorzulegen.
Die vertraglichen Regelungen zur Anordnung und Vergütung geänderter oder zusätzlicher Leistungen bleiben maßgebend.
9. Bedenkenhinweise / Behinderungen
Bedenken gegen vorgesehene Ausführungen, Untergründe, Vorleistungen, Materialien oder Anschlussdetails sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Dies gilt insbesondere bei:
ungeeigneten oder nicht belegreifen Untergründen;
fehlenden erforderlichen Mess- oder Aufheizprotokollen;
unzureichenden Aufbauhöhen;
nicht herstellbaren Gefälle- oder Höhenanschlüssen;
ungeeigneten Abdichtungsanschlüssen;
unklarer Fugenführung;
Widersprüchen zwischen Bemusterung, Planung und Einbausituation;
erkennbaren Beeinträchtigungen von Barrierefreiheit oder Schallschutz;
ungeeigneten klimatischen Verarbeitungsbedingungen;
mangelhaften Vorleistungen anderer Gewerke.
Die Anzeige muss den betroffenen Bereich, den festgestellten Sachverhalt und die zu erwartenden Auswirkungen verständlich benennen.
Behinderungen sind nach den vertraglichen Regelungen unverzüglich anzuzeigen. Die Bauleitung ist über erforderliche Entscheidungen und deren zeitliche Auswirkungen rechtzeitig zu informieren.
10. Baustelleneinrichtung / Koordination / abschnittsweise Ausführung
Die für die eigenen Leistungen erforderliche Baustelleneinrichtung einschließlich üblicher Geräte, Werkzeuge, Transportmittel und Hilfseinrichtungen ist in die Einheitspreise einzurechnen, soweit keine gesonderten Positionen vorgesehen sind.
Die Ausführung erfolgt entsprechend dem vereinbarten Bauablauf abschnittsweise nach Geschossen, Wohnungen und Gemeinschaftsbereichen.
Zu berücksichtigen sind die technisch erforderlichen Arbeitsgänge und Wartezeiten zwischen Untergrundherstellung, Abdichtung, Verlegung und Verfugung sowie die hierfür erforderlichen erneuten Arbeitsaufnahmen.
Die Herstellung der Duschgefälleuntergründe ist rechtzeitig mit dem Estrichleger und dem HLS-Unternehmer abzustimmen. Ebenso sind die Montage der Fensterbänke, die Treppenhausarbeiten und die Balkonbeläge in den Bauablauf einzuordnen.
Die aus dem beschriebenen und bei Angebotsabgabe erkennbaren Ablauf resultierenden üblichen Umsetz- und Koordinationsleistungen sind einzukalkulieren. Darüber hinausgehende Änderungen des vereinbarten Bauablaufs richten sich nach den vertraglichen Regelungen.
Materiallagerung, Schneidplätze, Transporte und erforderliche Sperrungen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Ein Anspruch auf ausschließliche Nutzung gemeinsamer Verkehrs- und Arbeitsflächen besteht nur bei entsprechender Vereinbarung.
11. Schutz / Sauberkeit / Entsorgung
Angrenzende Bauteile und bereits fertiggestellte Leistungen sind während der eigenen Arbeiten gegen Verschmutzung und Beschädigung zu schützen.
Materialien sind entsprechend den Herstellervorgaben zu lagern und gegen Feuchtigkeit, Frost, Verformung, Bruch, Verkratzen und Verfärbung zu sichern.
Eigene Verpackungen, Verschnitte, Mörtel-, Kleber- und Fugenreste sind laufend zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Schleif- und Schneidarbeiten sind mit geeigneten Maßnahmen zur Staubbegrenzung auszuführen.
Frische Gefälleuntergründe, Abdichtungen, Beläge und Fugen sind während der erforderlichen Erhärtungs- und Trocknungszeiten gegen unzulässige Belastung und vorzeitige Nutzung zu schützen.
Die Bauleitung ist rechtzeitig über Sperrzeiten, Begehbarkeit, Belastbarkeit und gegebenenfalls erforderliche Schutzmaßnahmen für Folgegewerke zu informieren.
Schutzabdeckungen müssen für das jeweilige Material geeignet sein. Feuchtestau, Verfärbungen und Oberflächenbeschädigungen sind zu vermeiden.
Balkonabläufe und Entwässerungsebenen sind während und nach der Ausführung von eigenen Materialresten freizuhalten.
12. Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind vor Beginn mit dem Auftraggeber beziehungsweise dessen bevollmächtigter Vertretung zu vereinbaren.
Die Abrechnung erfolgt nach den hierfür vorgesehenen Leistungspositionen und vertraglichen Regelungen.
Stundenlohnnachweise sind täglich zu erstellen und zeitnah zur Prüfung vorzulegen. Sie müssen Datum, eingesetzte Arbeitskräfte, Arbeitszeiten, Ausführungsort und eine nachvollziehbare Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten enthalten.
Die Bestätigung eines Stundenlohnnachweises dokumentiert die festgehaltenen Angaben. Sie ersetzt keine gesondert erforderliche Beauftragung und keine abschließende Prüfung der Vergütung.
Materialien, Geräte und sonstige Aufwendungen sind entsprechend der jeweiligen Vereinbarung gesondert nachzuweisen, soweit sie nicht bereits im vereinbarten Stundenverrechnungssatz enthalten sind.
13. Aufmaß / Abrechnung / Dokumentation
Die Abrechnung erfolgt nach den vertraglich vereinbarten Aufmaß- und Abrechnungsregeln sowie den jeweiligen Leistungspositionen.
Aufmaße sind nachvollziehbar und getrennt nach LV-Positionen, Geschossen, Wohnungen und Gemeinschaftsbereichen zu erstellen. Wohnungsbezogene Sonderwünsche sind gesondert auszuweisen.
Abrechnungsunterlagen müssen eine eindeutige Zuordnung zu Räumen, Bauteilen und Planständen ermöglichen.
Leistungen, die durch nachfolgende Arbeiten verdeckt werden, sind rechtzeitig aufzunehmen und erforderlichenfalls gemeinsam mit der Bauleitung festzustellen. Die zugehörige Dokumentation ist vor Überdeckung anzufertigen.
Nach Maßgabe der Dokumentationspositionen sind insbesondere vorzulegen:
Produktübersichten mit Zuordnung zu den Ausführungsbereichen;
technische Merkblätter und erforderliche Sicherheitsdatenblätter;
erforderliche Produkt-, Verwendbarkeits- und Eignungsnachweise;
Nachweise zur Rutschhemmung und Nutzungseignung;
Nachweise zur Außenbereichseignung der Balkonbeläge;
Dokumentation der Duschgefälleuntergründe;
Dokumentation der Verbundabdichtungen und ihrer Anschlüsse;
Angaben zu Fugen-, Dichtstoff- und Profilsystemen;
Pflege-, Reinigungs- und Wartungshinweise;
projektbezogene Nachhaltigkeits- und Produktnachweise.
Die Dokumentation ist digital, geordnet und eindeutig bezeichnet zu übergeben. Wohnungsbezogene Unterlagen sind mit der jeweiligen Wohnungsnummer zu kennzeichnen.
Nachweise, die für Produktfreigaben oder Folgearbeiten benötigt werden, sind rechtzeitig vor Bestellung, Einbau beziehungsweise Überdeckung vorzulegen. Die abschließenden Unterlagen sind spätestens zur Abnahme der betreffenden Leistungen bereitzustellen.
14. QNG-Plus / Produktanforderungen / Nachweise
Für das Bauvorhaben ist eine Zertifizierung mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude QNG-Plus vorgesehen.
Die eingesetzten Bauprodukte müssen die für das Projekt festgelegten und mit den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Nachhaltigkeits-, Schadstoff- und Emissionsanforderungen erfüllen.
Dies betrifft insbesondere Grundierungen, Spachtelmassen, Gefälleestrich- und Ausgleichsmaterialien, Kleber, Mörtel, Abdichtungen, Dichtstoffe, Fugenmaterialien, Entkopplungssysteme, Oberflächenbehandlungen sowie die ausgeschriebenen Beläge und Fensterbankmaterialien.
Der Auftragnehmer hat vor dem Einbau eine vollständige Produktübersicht mit Hersteller, Produktbezeichnung, vorgesehenem Einsatzbereich und den erforderlichen Nachweisen vorzulegen. Mengenangaben sind zu ergänzen, soweit sie für die projektbezogene Dokumentation benötigt werden.
Die Unterlagen sind so rechtzeitig einzureichen, dass die Prüfung durch Bauleitung und Nachhaltigkeitsbegleitung vor dem vorgesehenen Einbau erfolgen kann.
Produkte, für die eine projektbezogene Freigabe erforderlich ist, dürfen erst nach Vorliegen dieser Freigabe eingesetzt werden.
Bei Produktwechseln sind die erforderlichen Unterlagen erneut vorzulegen. Eine Freigabe des ursprünglich vorgesehenen Produkts gilt nicht automatisch für ein Ersatzprodukt.
Die Anforderungen gelten auch für Hilfsstoffe und ergänzende bauchemische Produkte sowie für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer.
Die konkreten Nachweisanforderungen ergeben sich aus den projektbezogenen Zertifizierungsunterlagen und den jeweiligen Leistungspositionen.
15. Arbeitsschutz / Verkehrssicherung
Der Auftragnehmer ist für die Sicherheit seiner Arbeitsbereiche und die sichere Verwendung seiner Geräte, Maschinen und Hilfsmittel verantwortlich.
Erforderliche Absperrungen, Warnhinweise sowie Schutzmaßnahmen gegen Staub, Schnittverletzungen und Stolperstellen sind für die eigenen Arbeiten bereitzustellen und aufrechtzuerhalten.
Frisch hergestellte Gefälleuntergründe, Abdichtungen und Beläge sind während der erforderlichen Sperrzeiten gegen Betreten und Beschädigung zu sichern.
Verkehrs- und Fluchtwege sind freizuhalten. Erforderliche Einschränkungen im Treppenhaus, an Gebäudezugängen und in gemeinschaftlich genutzten Bereichen sind vorab mit der Bauleitung abzustimmen.
Bei Arbeiten auf den Balkonen ist vor Arbeitsaufnahme zu prüfen, ob die erforderlichen Absturzsicherungen vorhanden und wirksam sind. Fehlende Sicherungen sind der Bauleitung unverzüglich mitzuteilen; der betroffene Arbeitsbereich darf erst nach Herstellung geeigneter Schutzmaßnahmen genutzt werden.
Allgemeine Vorbemerkungen
Zustäzliche technische Vorbemerkungen 0. GELTUNGSBEREICH / TECHNISCHE GRUNDLAGEN
Diese Zusätzlichen Technischen Vorbemerkungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Vorbemerkungen für sämtliche ausgeschriebenen Fliesen-, Platten-, Gefälleestrich-, Abdichtungs-, Treppen-, Podest-, Balkonbelags- und Fensterbankarbeiten.
Maßgeblich sind die vertraglich vereinbarten technischen Regelwerke, die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die zugehörige Ausführungsplanung sowie die Verarbeitungsvorschriften der eingesetzten Produkte und Systeme.
Insbesondere sind, soweit für die jeweilige Leistung einschlägig, zu berücksichtigen:
die gewerkebezogenen ATV der VOB/C;
DIN 18157 für keramische Bekleidungen im Dünnbettverfahren;
DIN 18534 für Innenraumabdichtungen;
DIN 18560 für Estriche im Bauwesen;
DIN EN 13813 für Estrichmörtel und Estrichmassen;
DIN 18202 für Toleranzen im Hochbau;
die projektbezogenen Anforderungen an Barrierefreiheit und Schallschutz;
die einschlägigen Produktnormen für keramische Beläge, Verlege- und Fugenmörtel sowie Betonplatten;
die technischen Merkblätter der eingesetzten Abdichtungs-, Estrich-, Klebe-, Fugen-, Profil- und Stelzlagersysteme.
Für die Anschlüsse an bauseitige Balkonabdichtungen sind die zugehörigen Abdichtungsdetails und Systemvorgaben zu beachten.
Die technischen Anforderungen konkretisieren die ausgeschriebenen Leistungen. Die Zuordnung zu einzelnen Positionen und die Vergütung richten sich nach dem Leistungsverzeichnis. Gesondert beschriebene Leistungen sind nicht zusätzlich in andere Positionen einzurechnen.
1. ALLGEMEINE TECHNISCHE ANFORDERUNGEN
1.1 Systemverträglichkeit
Grundierungen, Ausgleichsmaterialien, Gefälleestriche, Abdichtungen, Dichtbänder, Manschetten, Klebemörtel, Fugenmörtel, Dichtstoffe und Beläge müssen für den jeweiligen Aufbau geeignet und miteinander verträglich sein.
Bei Abdichtungssystemen sind die für den jeweiligen Systemnachweis vorgesehenen Komponenten einzusetzen. Ein Austausch einzelner Komponenten ist nur mit entsprechendem Eignungsnachweis und vorheriger Freigabe zulässig.
Die Verträglichkeit mit angrenzenden Baustoffen, Fensterrahmen, Metallen, Kunststeinoberflächen und bauseitigen Abdichtungen ist zu berücksichtigen.
1.2 Verarbeitung
Die vorgeschriebenen Untergrund- und Umgebungstemperaturen, Mischungsverhältnisse, Reifezeiten, Verarbeitungszeiten, Schichtdicken und Trocknungszeiten sind einzuhalten.
Bereits angesteifte Materialien dürfen nicht durch nachträgliche Wasserzugabe wieder verarbeitbar gemacht werden.
Die Verarbeitung ist so zu organisieren, dass ausreichende Erhärtungs- und Trocknungszeiten zwischen den einzelnen Arbeitsgängen gewährleistet sind.
1.3 Maße und Höhenlage
Vor Ausführung sind örtliche Maße und Höhen anhand der vorgegebenen Bezugspunkte zu prüfen.
Belagsdicken, Verlegebett, Abdichtung und gegebenenfalls erforderlicher Ausgleich sind bei der Festlegung der fertigen Oberflächen zu berücksichtigen.
Anschlüsse an Türen, Aufzugstüren, Vinylbeläge, Sauberlaufzonen und sonstige angrenzende Bauteile sind auf die geplanten Fertighöhen abzustimmen.
Unzureichende Aufbauhöhen oder widersprüchliche Höhenangaben sind vor Ausführung zu klären.
1.4 Barrierefreiheit und Rutschhemmung
Die Ausführung muss die projektbezogenen Anforderungen an barrierefreie Wohnungen und Gemeinschaftsbereiche berücksichtigen.
Belagswechsel und Anschlüsse sind entsprechend der Planung schwellenlos beziehungsweise höhengleich auszubilden. Ungeplante Stolperkanten sind unzulässig.
Für Bodenbeläge sind die im Leistungsverzeichnis festgelegten Rutschhemmungseigenschaften nachzuweisen. Der Nachweis muss sich auf das tatsächlich verwendete Produkt einschließlich seiner Oberfläche beziehen.
Für Duschflächen ist die Eignung für nassbelastete Barfußbereiche gesondert nachzuweisen. Ein ausschließlich für die Nutzung mit Schuhwerk vorliegender Nachweis genügt hierfür nicht.
Fehlende Festlegungen sind vor Materialbestellung über die Bauleitung zu klären.
2. UNTERGRUNDPRÜFUNG UND VORBEREITUNG
2.1 Allgemeines
Untergründe sind vor Beginn der Arbeiten im Rahmen der gewerkeüblichen Prüfungen auf Eignung zu kontrollieren.
Dies betrifft insbesondere:
Festigkeit und Tragfähigkeit;
Ebenheit und Höhenlage;
Feuchtigkeit und Belegreife;
Risse und erkennbare Hohllagen;
lose Bestandteile und Sinterschichten;
Staub, Trennmittel und sonstige haftungsmindernde Rückstände;
Fugen und Randtrennungen;
Eignung für den vorgesehenen Abdichtungs- und Belagsaufbau.
Erkennbare Mängel sind vor Ausführung der betroffenen Arbeiten schriftlich anzuzeigen.
2.2 Zementestriche und Heizestriche
Die vorhandenen Zementestriche müssen für die Belagsverlegung ausreichend erhärtet, belegreif und oberflächenfest sein.
Bei Heizestrichen sind die erforderlichen Aufheizprotokolle zu prüfen. Die dokumentierte Durchführung des Funktionsheizens ersetzt nicht die Prüfung der Belegreife.
Erforderliche Feuchtemessungen sind mit geeigneten Verfahren durchzuführen und zu dokumentieren. Bei beheizten Flächen sind geeignete Messstellen zu verwenden, um Beschädigungen an Heizleitungen zu vermeiden.
Bei besonderen Estrichbindemitteln sind die produktspezifischen Anforderungen an Messverfahren, Belegreife und Überarbeitung zu berücksichtigen.
Die Temperaturführung während und nach der Verlegung ist mit der Bauleitung und dem HLS-Unternehmer abzustimmen.
2.3 Putz- und Trockenbauflächen
Putzflächen müssen ausreichend fest, trocken und für den vorgesehenen Fliesen- und Abdichtungsaufbau geeignet sein.
Bei Trockenbauflächen sind insbesondere Plattenwerkstoff, Oberflächenzustand, Befestigung, Verformungsverhalten und die zulässige Bekleidungslast zu berücksichtigen.
Die Eignung feuchteempfindlicher Untergründe ist in Abhängigkeit von der vorgesehenen Wassereinwirkung und dem Abdichtungssystem zu prüfen. Eine imprägnierte Platte ersetzt keine erforderliche Verbundabdichtung.
Ungeeignete Untergründe dürfen nicht durch bloßes Aufbringen einer Grundierung als ausreichend vorbereitet angesehen werden.
2.4 Reinigung und Grundierung
Haftungsmindernde Bestandteile sind entsprechend den ausgeschriebenen Vorbereitungsleistungen zu entfernen. Anschließend sind die Flächen gründlich abzusaugen beziehungsweise systemgerecht zu reinigen.
Grundierungen sind nach Saugfähigkeit, Baustoff und nachfolgendem Aufbau auszuwählen. Vorgeschriebene Verbrauchsmengen und Trocknungszeiten sind einzuhalten.
2.5 Ausgleich und Risssanierung
Ausgleichsarbeiten sind mit für Untergrund, Schichtdicke und Beanspruchung geeigneten Materialien auszuführen.
Größere Unebenheiten dürfen nicht durch Überschreiten der zulässigen Klebemörteldicke ausgeglichen werden.
Vor dem Schließen von Estrichrissen oder Fugen ist zu klären, ob eine kraftschlüssige Verbindung technisch zulässig ist. Bewegungsfugen und konstruktiv erforderliche Trennungen dürfen nicht verharzt oder starr überbrückt werden.
Art und Umfang der Ausgleichs- und Sanierungsarbeiten richten sich nach den Leistungspositionen beziehungsweise gesonderten Anordnungen.
3. GEFÄLLEESTRICHE UND DUSCHUNTERGRÜNDE
3.1 Leistungszuordnung
Die Gefälleestriche beziehungsweise Gefälleuntergründe innerhalb der bodengleich gefliesten Duschflächen werden durch den Auftragnehmer dieses Gewerks hergestellt.
Die übrigen Estrichflächen werden bauseits durch das Gewerk Estrich ausgeführt.
3.2 Aufbau und Material
Es sind zementgebundene, für den vorgesehenen Duschaufbau geeignete Estrich- oder Gefällemörtelsysteme entsprechend der jeweiligen Leistungsposition einzusetzen.
Konstruktionsart, Festigkeit, Schichtdicke und gegebenenfalls erforderliche Dämm- und Trennlagen sind auf den geplanten Fußbodenaufbau abzustimmen.
Die erforderliche Mindestdicke ist auch am tiefsten Punkt der Gefällefläche einzuhalten. Ein Ausziehen des Materials unterhalb der zulässigen Schichtdicke ist unzulässig.
Ein Austausch gegen vorgefertigte Duschelemente oder eine abweichende Konstruktion bedarf einer gesonderten technischen Prüfung und Freigabe.
3.3 Gefälle und Anschlusshöhen
Vor Herstellung sind die Höhen des fertigen Badezimmerbelags, der Rinne und der Duschfläche abzugleichen.
Das Gefälle ist bereits im Untergrund entsprechend der Detailplanung herzustellen. Der Fliesenkleber dient nicht dem Ersatz eines fehlenden Gefälleuntergrunds.
Gefälleflächen sind stetig zur Rinne auszubilden. Gegengefälle und Mulden, die den vorgesehenen Wasserablauf beeinträchtigen, sind zu vermeiden.
Gefällerichtung, Gefällewechsel und erforderliche Belagszuschnitte sind auf Rinnenlage, Fliesenformat und Fliesenverlegeplan abzustimmen.
3.4 Schallschutz und Übergänge
Die schalltechnischen Trennungen des Fußbodenaufbaus sind aufrechtzuerhalten.
Starre Verbindungen zu Wänden, Rohdecke, Rohrleitungen oder anderen Bauteilen dürfen die vorgesehene Schallentkopplung nicht beeinträchtigen.
Die Verbindung beziehungsweise Trennung zwischen Duschuntergrund und angrenzendem Estrich ist entsprechend der abgestimmten Konstruktion auszuführen. Eine starre Verbindung darf nicht ohne Prüfung der unterschiedlichen Bewegungen und des vorgesehenen Fugenverlaufs hergestellt werden.
3.5 Nachbehandlung und Belegreife
Der Gefälleuntergrund ist nach Herstellervorgabe nachzubehandeln und gegen vorzeitiges Austrocknen, Zugluft, Frost und Belastung zu schützen.
Vor Abdichtung und Belagsverlegung sind ausreichende Erhärtung, Oberflächenfestigkeit und die für das System erforderliche Belegreife nachzuweisen.
4. VERBUNDABDICHTUNGEN
4.1 Allgemeines
Verbundabdichtungen sind nach den ausgeschriebenen Wassereinwirkungsklassen, der Abdichtungsplanung und dem vorgesehenen System auszuführen.
Der Umfang der Abdichtung ist unabhängig von den sichtbaren Wandfliesenhöhen zu prüfen. Fliesenbeläge und zementäre Fugen stellen allein keine Abdichtung dar.
Fehlende Angaben zu Abdichtungsgrenzen oder Anschlussdetails sind vor Ausführung zu klären.
4.2 Flächenabdichtung
Der Untergrund muss für das jeweilige Abdichtungssystem vorbereitet sein.
Flüssig zu verarbeitende Abdichtungen sind in den erforderlichen Arbeitsgängen mit der vorgeschriebenen Mindesttrockenschichtdicke herzustellen. Verbrauch, Schichtdicken und Überarbeitungszeiten sind nach Systemvorgabe zu kontrollieren.
Bei bahnenförmigen Systemen sind Verklebung, Überlappungen und Stoßabdichtungen nach dem zugehörigen Systemnachweis auszuführen.
Fehlstellen oder Beschädigungen sind vor der Belagsverlegung systemgerecht instand zu setzen.
4.3 Ecken, Fugen und Durchdringungen
Wand-Boden-Anschlüsse, Innen- und Außenecken sowie erforderliche Bewegungsbereiche sind mit geeigneten Systembauteilen abzudichten.
Dichtbänder sind unter Berücksichtigung ihrer vorgesehenen Bewegungsaufnahme einzubauen. Manschetten müssen an den abzudichtenden Rohrquerschnitt und die Einbausituation angepasst sein.
Rohrdurchführungen dürfen nicht lediglich durch oberseitige Silikonfugen abgedichtet werden.
4.4 Entwässerungsrinnen
Die Einbindung bauseitig montierter Rinnen erfolgt mit den für Rinne und Abdichtung vorgesehenen Anschlusskomponenten.
Vor Ausführung sind Befestigung, Höhenlage, Sauberkeit und Anschlussfähigkeit zu prüfen. Fehlende Flansche, Manschetten oder ungeeignete Anschlussflächen sind vor Beginn zu klären.
Der Abdichtungsanschluss darf bei der anschließenden Verlegung und Verfugung nicht beschädigt werden.
4.5 Türen, Vorwände und Fensterbereiche
Abdichtungsanschlüsse an Türdurchgängen, Vorwandabdeckungen und gefliesten Fensterbänken sind entsprechend der Wassereinwirkung und Detailplanung herzustellen.
Insbesondere am Übergang vom Badezimmer zu angrenzenden Vinylflächen ist der Abschluss der Abdichtung eindeutig festzulegen. Eine sichtbare Belagsschiene ersetzt diesen Abschluss nicht.
Der Anschluss an Fensterrahmen muss mit dem Rahmenmaterial und dem Abdichtungssystem verträglich sein.
4.6 Schnittschutz und Kontrolle
Die ausgeschriebenen Schnittschutzmaßnahmen unter wartungsbedürftigen elastischen Fugen sind systemgerecht einzubauen.
Vor Überdeckung sind Flächen, Anschlüsse, Manschetten und Rinnenanschlüsse zu kontrollieren und entsprechend den Dokumentationspositionen zu fotografieren.
Nachträgliche Durchdringungen sind mit der Bauleitung und dem ausführenden Folgegewerk abzustimmen.
5. WANDFLIESEN UND GEFLIESTE FENSTERBÄNKE
5.1 Verlegung
Die Ausführung erfolgt nach den zugehörigen Fliesenverlegeplänen und freigegebenen wohnungsbezogenen Bemusterungen.
Flächeneinteilung, Verlegerichtung, Fugenverlauf, Wandfliesenhöhen und Anschnitte sind vor Beginn zu prüfen.
Die Fliesen sind mit geeignetem Klebemörtel lot-, flucht- und ebenengerecht zu verlegen. Die erforderliche Benetzung der Fliesenrückseiten ist sicherzustellen.
5.2 Leibungen und Vorwandabdeckungen
Leibungen, Vorwandabdeckungen und sonstige Kleinflächen sind entsprechend Planung in das Fugenbild einzubinden.
Sichtbare Schnittkanten sind sauber auszubilden und mit den vorgesehenen Profilen oder Formteilen abzuschließen.
Waagerechte Flächen im unmittelbaren Spritzwasserbereich sind entsprechend Detailplanung so auszubilden, dass Wasser zur vorgesehenen Nassfläche ablaufen kann.
5.3 Geflieste Innenfensterbänke
Die Innenfensterbänke der Badezimmer sind mit dem vorgesehenen Fliesenmaterial auszuführen.
Untergrund, erforderliche Abdichtung, Belagsaufteilung, Vorderkante und Rahmenanschluss sind aufeinander abzustimmen.
Der Fensterrahmen darf durch die Verlegung nicht verspannt werden. Funktions- und Entwässerungsöffnungen des Fensters sind freizuhalten.
5.4 Ausschnitte und Bohrungen
Ausschnitte für Sanitäranschlüsse, Schalter, Steckdosen und sonstige Einbauteile sind maßgerecht und ohne sichtbare Ausbrüche herzustellen.
Abdeckungen und Rosetten müssen die Ausschnitte vollständig überdecken können. Abdichtungen dürfen bei der Herstellung der Ausschnitte nicht unkontrolliert beschädigt werden.
6. BODENFLIESEN IM INNENBEREICH
6.1 Verlegeausführung
Bodenfliesen sind nach Belagsplanung und Bemusterung mit geeignetem, bei Heizestrichen entsprechend verwendbarem Klebemörtel zu verlegen.
Das Verlegeverfahren ist auf Fliesenformat, Rückseitenprofil, Untergrund und Beanspruchung abzustimmen. Erforderlichenfalls ist ein kombinierter Kleberauftrag auf Untergrund und Fliesenrückseite anzuwenden.
Insbesondere Rand- und Eckbereiche müssen ausreichend unterstützt sein. Die erforderliche Kleberbenetzung ist während der Verlegung zu kontrollieren.
6.2 Fugen und Übergänge
Bauwerks- und Bewegungsfugen sind entsprechend Fugenplanung in den Belag zu übernehmen.
Belagsübergänge zu Vinyl, Sauberlaufzonen und angrenzenden Bauteilen sind auf die fertigen Aufbauhöhen abzustimmen.
Die Lage des Belagswechsels im Türdurchgang richtet sich nach dem Tür- und Belagsdetail.
6.3 Duschflächen
Fliesen sind entsprechend dem vorbereiteten Gefälle zur Rinne zu verlegen.
Notwendige Gefälleschnitte sind sauber und gemäß abgestimmter Flächeneinteilung herzustellen. Ungeplante Überzähne oder scharfkantige Zuschnitte sind zu vermeiden.
Rinnenrost und Belag sind nach den Vorgaben des Rinnenherstellers höhengerecht aufeinander abzustimmen. Rost und Reinigungseinsätze müssen entnehmbar bleiben.
Nach ausreichender Erhärtung ist der Wasserablauf kontrolliert zu prüfen. Dabei sind konstruktive Ablaufbehinderungen von material- und oberflächentypisch verbleibender Restbenetzung zu unterscheiden.
7. FEINSTEINZEUGBELÄGE IM TREPPENHAUS
7.1 Allgemeines
Treppenläufe, Podeste und ausgewiesene Treppenhausflächen erhalten Feinsteinzeugbeläge entsprechend den Leistungspositionen und freigegebenen Details.
Material, Oberfläche, Format, Sockelausführung und Stufenkanten sind aufeinander abzustimmen.
7.2 Untergrund und Stufengeometrie
Vor Ausführung sind Rohstufen, Auftritte, Steigungen sowie An- und Austrittshöhen einschließlich der angrenzenden Fertigfußböden aufzunehmen.
Erforderliche Ausgleichsschichten sind mit geeigneten Materialien auszuführen. Unzulässige Dicken des Verlegemörtels dürfen nicht zum Ausgleich von Rohbauabweichungen genutzt werden.
Die fertige Stufengeometrie ist vor Beginn der Belagsarbeiten festzulegen. Nicht ausführbare oder widersprüchliche Höhen sind der Bauleitung anzuzeigen.
7.3 Trittstufen, Setzstufen und Kanten
Die Stufenbeläge müssen für die vorgesehene Nutzung ausreichend belastbar und an den Vorderkanten sicher unterstützt sein.
Kantenausbildung, Formteile oder Profile richten sich nach der freigegebenen Detailplanung.
Scharfe, ausbruchgefährdete oder unzureichend unterstützte Kanten sind unzulässig.
Kontrastierende Stufenmarkierungen sind entsprechend der gesonderten Festlegung dauerhaft, reinigungsfähig und ohne störende Höhenversätze auszuführen.
7.4 Schallentkopplung
Die schallentkoppelte Lagerung der Fertigteiltreppen darf durch Beläge, Sockel, Verlegemörtel oder Fugenmaterial nicht überbrückt werden.
Trennfugen zu Wänden und angrenzenden Bauteilen sind freizuhalten und nach dem vorgesehenen Anschlussdetail zu schließen.
8. BALKONBELÄGE AUF STELZLAGERN
8.1 Belagsmaterial und Aufbau
Die Balkone erhalten Betonplatten im Format von ca. 60 × 40 × 4 cm auf Stelzlagern gemäß Leistungsposition.
Die Platten müssen für Außenbeanspruchung und die vorgesehene Auflagerung geeignet sein. Plattendicke, zulässige Spannweite und Auflageranordnung sind anhand des tatsächlich eingesetzten Produkts abzustimmen.
Die Terrassenbeläge sind nicht Gegenstand dieses Gewerks.
8.2 Bauseitige Abdichtung und Schutzlagen
Vor Beginn sind die zugänglichen Abdichtungsflächen auf erkennbare Beschädigungen und die Anschluss- und Entwässerungssituation zu prüfen.
Unter den Stelzlagern sind die ausgeschriebenen, mit der Abdichtung verträglichen Schutz- und gegebenenfalls Trennlagen einzubauen.
Punktlasten dürfen die Abdichtung und darunterliegende Schichten nicht unzulässig beanspruchen.
Abdichtungen dürfen nicht durchbohrt oder durch scharfkantige Auflager beschädigt werden.
8.3 Auflager und Verlegung
Stelzlager sind innerhalb ihres zulässigen Verstellbereichs einzusetzen.
Anzahl und Lage der Auflager müssen auch bei Randplatten und Zuschnitten eine sichere, kipp- und wackelfreie Lagerung gewährleisten.
Lose Bruchstücke oder ungeeignete Baustoffreste dürfen nicht als Höhenausgleich verwendet werden.
Die Platten sind mit gleichmäßigem Fugenbild zu verlegen. Die gemäß Baubeschreibung vorgesehenen offenen Fugen von ca. 3 mm sind mit den Anforderungen des eingesetzten Systems abzugleichen. Abweichungen sind vor Bestellung zu klären.
8.4 Entwässerung und Anschlüsse
Die offenen Belagsfugen und die Entwässerungsebene unterhalb des Belags sind funktionsfähig zu halten.
Abläufe müssen für Reinigung und Wartung zugänglich bleiben. Vorgesehene Revisionsbereiche sind entsprechend den Leistungspositionen herzustellen.
Anschlüsse an Fassade, Türen, Geländer und aufgehende Bauteile müssen Bewegungen ermöglichen und dürfen die Abdichtung nicht beeinträchtigen.
Randsicherung und gegebenenfalls erforderliche Sicherung gegen Abheben sind nach der freigegebenen System- und Detailplanung auszuführen.
9. KUNSTSTEIN-INNENFENSTERBÄNKE
9.1 Material und Aufmaß
Die Innenfensterbänke werden aus dem ausgeschriebenen Kunststeinmaterial entsprechend Bemusterung hergestellt.
Vor Fertigung sind Länge, Tiefe, Dicke, Überstand, seitliche Anschlüsse und Rahmenanschluss örtlich zu prüfen.
Sichtflächen und Kanten müssen der freigegebenen Oberflächen- und Kantenausbildung entsprechen.
9.2 Untergrund und Montage
Der Untergrund muss ausreichend tragfähig, eben und für die Montage geeignet sein.
Klebe- und Verlegematerialien sind auf die konkrete Materialart der Fensterbank abzustimmen. Feuchtebedingte Verformungen, Verfärbungen und Unverträglichkeiten sind zu vermeiden.
Die Fensterbänke sind mit ausreichender Unterstützung nach Herstellervorgabe zu montieren. Eine dauerhafte Lastabtragung allein über ungeeignete Montageschäume ist unzulässig.
Die Fensterkonstruktion und deren Anschlussabdichtungen dürfen nicht beschädigt oder verspannt werden.
9.3 Anschlussfugen und Schutz
Anschlüsse an Fensterrahmen und flankierende Bauteile sind entsprechend Detailplanung auszuführen.
Dichtstoffe und gegebenenfalls erforderliche Primer müssen für den konkreten Kunststein geeignet sein und dürfen keine Randzonenverfärbungen verursachen.
Nach Montage sind die Fensterbänke gegen Kratzer, Verschmutzung und unzulässige Belastung zu schützen.
10. SOCKEL, PROFILE UND SAUBERLAUFZONE
10.1 Sockel
Sockel sind in der ausgeschriebenen Materialart und Höhe fluchtgerecht herzustellen.
Die Trennung zwischen schwimmendem Bodenaufbau und Wand ist aufrechtzuerhalten. Kleber- und Mörtelbrücken sind zu vermeiden.
Sockelanschlüsse an Zargen, Leibungen und Treppen sind sauber und gemäß Detailplanung auszuführen.
10.2 Profile
Als Standard sind im Wandbereich weiße PVC-Profile und im Bodenbereich Aluminiumprofile vorgesehen, soweit die jeweilige Position keine abweichende Ausführung beschreibt.
Profile sind nach Belagsdicke, Beanspruchung und Anschlussfunktion auszuwählen.
Sie sind gerade, sicher eingebunden und ohne störende Überstände zu montieren. Beschädigte oder verformte Profile dürfen nicht verwendet werden.
Besondere Bewegungsfugen- und Treppenprofile richten sich nach den jeweiligen Leistungspositionen.
10.3 Sauberlaufzone
Einbaurahmen, Matte und angrenzender Belag sind aufeinander abzustimmen.
Die Sauberlaufzone ist höhengleich und für die Nutzung mit Rollatoren und Rollstühlen geeignet einzubauen.
Rahmen und Mattenauflager müssen ausreichend unterstützt sein. Die Matte muss für Reinigung und Wartung entnehmbar bleiben.
Abmessungen und erforderliche Aussparungstiefe sind vor Ausführung mit dem Estrichleger abzugleichen.
11. FUGEN UND ELASTISCHE ANSCHLÜSSE
11.1 Zementäre Belagsfugen
Fugenbreite und Fugenfarbe richten sich nach Leistungsbeschreibung, Fliesenformat und Bemusterung.
Fugen sind vor dem Verfugen ausreichend tief von Kleberresten zu reinigen. Fugenmörtel ist gleichmäßig und entsprechend Herstellervorgabe einzubringen.
Reinigung und Nachbehandlung dürfen keine Auswaschungen oder vermeidbaren Farbunterschiede verursachen.
11.2 Bewegungsfugen
Bauwerksfugen dürfen nicht starr überbrückt werden.
Estrichbewegungsfugen und erforderliche Feldbegrenzungsfugen sind entsprechend der abgestimmten Fugenplanung auszuführen.
Fehlende oder widersprüchliche Angaben sind vor Verlegung zu klären.
11.3 Elastische Fugen
Dichtstoffe sind nach Bewegungsaufnahme, Feuchtebeanspruchung und Verträglichkeit mit den angrenzenden Materialien auszuwählen.
Fugenflanken müssen sauber und ausreichend trocken sein. Erforderliche Primer und geeignete Hinterfüllmaterialien sind nach Systemvorgabe einzusetzen.
Die Fugen sind so auszubilden, dass eine unzulässige Dreiflankenhaftung vermieden wird.
Elastische Fugen ersetzen weder die darunterliegende Abdichtung noch konstruktiv erforderliche Bewegungsfugenprofile.
Für wartungsbedürftige Fugen sind geeignete Kontroll- und Pflegehinweise zu übergeben.
12. SCHUTZ, REINIGUNG UND NUTZUNGSFREIGABE
Frische Estrich-, Abdichtungs-, Klebe- und Fugenarbeiten sind während der erforderlichen Erhärtungszeiten zu schützen.
Die Bauleitung ist rechtzeitig über Begehbarkeit, Belastbarkeit und notwendige Sperrzeiten zu informieren.
Beläge, Profile und Fensterbänke sind nach Fertigstellung von eigenen Kleber-, Mörtel- und Fugenrückständen zu reinigen.
Reinigungsmittel müssen für Belag, Kunststein, Fugen und Profile geeignet sein. Oberflächenveränderungen und Beeinträchtigungen der Rutschhemmung sind zu vermeiden.
Besondere Imprägnierungen, Versiegelungen oder Einpflegemaßnahmen werden nur ausgeführt, soweit sie ausdrücklich beschrieben beziehungsweise beauftragt sind.
13. TECHNISCHE DOKUMENTATION
Die Dokumentation ist nach Geschoss, Wohnung beziehungsweise Bauteil eindeutig zuzuordnen.
Nach Maßgabe der Leistungspositionen sind insbesondere zu dokumentieren:
eingesetzte Produkte und Systemkomponenten;
erforderliche Feuchtemessungen und Untergrundprüfungen;
Aufbau und Ausführung der Duschgefälleuntergründe;
Abdichtungsflächen und Anschlussdetails vor Überdeckung;
Rinnenanschlüsse und Kontrolle des Wasserablaufs;
Bewegungsfugen und schalltechnisch erforderliche Trennungen;
Stelzlageranordnung, Schutzlagen und Revisionsbereiche;
Nachweise zur Rutschhemmung und Produkteignung;
verwendete Dichtstoffe und deren Materialverträglichkeit;
Reinigungs-, Pflege- und Wartungshinweise.
Für die eingesetzten Produkte sind außerdem die nach den Allgemeinen Vorbemerkungen und den projektbezogenen QNG-Anforderungen erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
Die Dokumentation verdeckter Leistungen ist vor deren Überdeckung anzufertigen. Produktfreigaben und technische Nachweise müssen rechtzeitig vor dem jeweiligen Einbau vorliegen.
Zustäzliche technische Vorbemerkungen
01 Vorbereitende Arbeiten
01
Vorbereitende Arbeiten
01.__.0001 Untergrundprüfung und Reinigung Bodenflächen Prüfen und Reinigen der vorhandenen Bodenflächen als Vorleistung für die nachfolgenden Fliesen-, Platten-, Naturstein-, Betonwerkstein-, Treppen-, Podest- und Balkonbelagsarbeiten.
Ausführung auf vorhandenen Estrich-, Beton-, Rohboden-, Podest-, Treppen- und sonstigen Bodenflächen nach Ausführungsplanung.
Der Untergrund ist vor Ausführung der weiteren Belagsarbeiten gemäß VOB/C, DIN 18352, DIN 18157, DIN 18202, den einschlägigen Merkblättern sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu prüfen.
Zu prüfen sind insbesondere: Ebenheit, Höhenlage, Gefälle, Festigkeit, Tragfähigkeit, Oberflächenbeschaffenheit, Sauberkeit, Risse, Hohllagen, lose Bestandteile, Sinterschichten, Feuchtigkeit bzw. Belegreife, vorhandene Bewegungs-, Bauwerks-, Scheinfugen und Arbeitsfugen, Anschlüsse an Bodenabläufe, Rinnen, Türschwellen, Aufzugstüren, Fertignasszellen, Treppen, Podeste und angrenzende Beläge, Eignung des Untergrundes für die vorgesehenen Grundierungen, Abdichtungen, Kleber, Entkopplungen und Belagsmaterialien.
Vorliegende CM-Messprotokolle, Aufheizprotokolle und Belegreifemeldungen sind vor Ausführung zu prüfen. Fehlende, unvollständige oder widersprüchliche Nachweise sind der Bauleitung vor Beginn der Belagsarbeiten schriftlich anzuzeigen.
Der Untergrund ist im für die nachfolgenden Belagsarbeiten erforderlichen Umfang zu reinigen. Lose Bestandteile, Staub, Mörtelreste, grobe Verschmutzungen und sonstige haftungsmindernde Bestandteile sind zu entfernen.
Nicht Bestandteil dieser Position sind großflächige Schleif-, Fräs-, Kugelstrahl-, Spachtel-, Risssanierungs- oder Ausgleichsarbeiten infolge mangelhafter Vorleistungen anderer Gewerke. Diese Leistungen werden nur über gesonderte Positionen oder nach besonderer schriftlicher Anordnung vergütet.
Einschließlich sämtlicher Prüf-, Reinigungs-, Hilfs-, Neben- und Dokumentationsleistungen sowie innerbaustelliger Transporte und Entsorgung der durch den Auftragnehmer verursachten Abfälle.
Abrechnung: nach bearbeiteter Bodenfläche.
01.__.0001
Untergrundprüfung und Reinigung Bodenflächen
394.00
m²
01.__.0002 Untergrundprüfung und Reinigung Wandflächen Prüfen und Reinigen der vorhandenen Wandflächen als Vorleistung für die nachfolgenden Wandfliesen, Wandbekleidungen, Spritzschutzflächen und Abdichtungsarbeiten im Wandbereich.
Ausführung auf vorhandenen Putz-, Beton-, Mauerwerks-, Trockenbau- und sonstigen Wandflächen nach Ausführungsplanung.
Der Untergrund ist vor Ausführung gemäß VOB/C, DIN 18352, DIN 18157, DIN 18534, DIN 18202, den einschlägigen Merkblättern sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu prüfen.
Zu prüfen sind insbesondere: Ebenheit, Lot- und Fluchtgerechtigkeit, Tragfähigkeit, Oberflächenfestigkeit, Feuchtigkeit, Sauberkeit, Risse, Hohllagen, lose Bestandteile, Putzqualität, Eignung von Trockenbauflächen, Feuchtraumeignung der Unterkonstruktion, Anschlussbereiche an Bodenflächen, Vorwandinstallationen, Türzargen, Leibungen, Schächte, Sanitäranschlüsse und Einbauteile, Eignung des Untergrundes für Grundierung, Abdichtung, Klebemörtel und Fliesenbelag.
Der Untergrund ist im für die nachfolgenden Fliesen- und Abdichtungsarbeiten erforderlichen Umfang zu reinigen. Lose Bestandteile, Staub, Mörtelreste, Gipsreste, grobe Verschmutzungen und sonstige haftungsmindernde Bestandteile sind zu entfernen.
Nicht Bestandteil dieser Position sind großflächige Putz-, Spachtel-, Ausgleichs-, Trockenbau-, Sanierungs- oder Instandsetzungsarbeiten infolge mangelhafter Vorleistungen anderer Gewerke. Diese Leistungen werden nur über gesonderte Positionen oder nach besonderer schriftlicher Anordnung vergütet.
Einschließlich sämtlicher Prüf-, Reinigungs-, Hilfs-, Neben- und Dokumentationsleistungen sowie innerbaustelliger Transporte und Entsorgung der durch den Auftragnehmer verursachten Abfälle.
Abrechnung: nach bearbeiteter Wandfläche.
01.__.0002
Untergrundprüfung und Reinigung Wandflächen
222.00
m²
01.__.0003 Grundierung saugender mineralischer Untergründe Liefern und fachgerecht Aufbringen einer systemzugehörigen Grundierung auf saugenden mineralischen Untergründen als Vorleistung für nachfolgende Abdichtungs-, Spachtel-, Klebe- und Belagsarbeiten.
Ausführung auf geeigneten saugenden Untergründen, insbesondere Zementestrich, Beton, Zementputz, Kalkzementputz und sonstigen mineralischen Untergründen im Innenbereich.
Produkt: Sopro Grundierung GD 749 oder gleichwertig, systemverträglich mit den nachfolgenden Sopro Abdichtungs-, Klebe- und Belagssystemen.
Die Grundierung ist entsprechend den Herstellervorgaben aufzutragen. Der Untergrund muss sauber, trocken, tragfähig, fest und frei von haftungsmindernden Bestandteilen sein.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen des Untergrundes auf Eignung,
Reinigen im erforderlichen Umfang,
Aufbringen der Grundierung mit geeignetem Werkzeug,
gleichmäßiges Verteilen ohne Pfützenbildung,
Einhaltung der Verbrauchsmengen,
Einhaltung der erforderlichen Ablüfte-, Trocknungs- und Überarbeitungszeiten,
Schutz angrenzender Bauteile vor Verunreinigung.
Die Grundierung ist auf die nachfolgenden Systemkomponenten, insbesondere Verbundabdichtung, Fliesenkleber, Spachtelmasse und Belag, abzustimmen.
Einschließlich sämtlicher Materialien, Werkzeuge, Hilfsstoffe, Nebenarbeiten, Schutzmaßnahmen und innerbaustelliger Transporte.
Abrechnung: nach grundierter Fläche.
01.__.0003
Grundierung saugender mineralischer Untergründe
616.00
m²
01.__.0004 Haftgrund auf nicht saugenden Untergründen Liefern und fachgerecht Aufbringen eines systemzugehörigen Haftprimers auf nicht saugenden bzw. dichten Untergründen als Vorleistung für nachfolgende Abdichtungs-, Spachtel-, Klebe- und Belagsarbeiten.
Ausführung auf geeigneten nicht saugenden Untergründen, insbesondere dichten Betonflächen, vorhandenen tragfähigen Altbelägen, Terrazzo, glatten Untergründen oder sonstigen dichten Untergründen nach Freigabe durch die Bauleitung.
Produkt: Sopro HaftPrimer S HPS 673 oder gleichwertig, systemverträglich mit den nachfolgenden Sopro Abdichtungs-, Klebe- und Belagssystemen.
Der Haftprimer ist entsprechend den Herstellervorgaben aufzutragen. Der Untergrund muss sauber, trocken, tragfähig, fest und frei von haftungsmindernden Bestandteilen sein.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen des Untergrundes auf Eignung,
Reinigen im erforderlichen Umfang,
Aufbringen des Haftprimers mit geeignetem Werkzeug,
gleichmäßiges Verteilen,
Einhaltung der Verbrauchsmengen,
Einhaltung der erforderlichen Trocknungs- und Überarbeitungszeiten,
Schutz angrenzender Bauteile vor Verunreinigung.
Nicht Bestandteil dieser Position ist die Entfernung nicht tragfähiger Altbeläge, Beschichtungen, Klebstoffreste oder sonstiger haftungsmindernder Schichten.
Einschließlich sämtlicher Materialien, Werkzeuge, Hilfsstoffe, Nebenarbeiten, Schutzmaßnahmen und innerbaustelliger Transporte.
Abrechnung: nach grundierter Fläche.
01.__.0004
Haftgrund auf nicht saugenden Untergründen
O
1.00
m²
01.__.0005 Spezialgrundierung / Verfestigung kritischer Untergründe Liefern und fachgerecht Aufbringen einer systemzugehörigen Spezialgrundierung auf kritischen, feuchtigkeitsempfindlichen oder besonders vorzubereitenden Untergründen als Vorleistung für nachfolgende Abdichtungs-, Spachtel-, Klebe- und Belagsarbeiten.
Ausführung nur nach besonderer schriftlicher Anordnung der Bauleitung.
Anwendungsbereiche insbesondere:
Untergründe mit erhöhter Saugfähigkeit,
Untergründe mit geringer oder zweifelhafter Oberflächenfestigkeit,
feuchtigkeitsempfindliche Untergründe,
kritische Mischuntergründe,
Calciumsulfatestriche, soweit vorhanden und für die nachfolgende Belagsverlegung besonders zu schützen,
Bereiche mit erhöhten Anforderungen an Haftverbund, Absperrung oder Systemverträglichkeit.
Produkt: Sopro MultiGrund MGR 637, Sopro MultiGrund Easy, Sopro EpoxiGrundierung mit Quarzsandabstreuung oder gleichwertig, jeweils passend zum Untergrund und zum nachfolgenden Systemaufbau.
Der konkrete Produkttyp ist vor Ausführung anhand Untergrund, Belagsart, Format, Beanspruchung und nachfolgendem Systemaufbau mit der Bauleitung abzustimmen.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen des Untergrundes auf Eignung,
Reinigen im erforderlichen Umfang,
Aufbringen der Spezialgrundierung nach Herstellervorgabe,
gegebenenfalls vollflächiges Abstreuen mit systemzugehörigem Quarzsand,
Entfernen überschüssigen losen Quarzsandes nach Erhärtung,
Einhaltung der Verbrauchsmengen,
Einhaltung der erforderlichen Trocknungs- und Überarbeitungszeiten,
Schutz angrenzender Bauteile vor Verunreinigung.
Einschließlich sämtlicher Materialien, Quarzsand soweit systembedingt erforderlich, Werkzeuge, Hilfsstoffe, Nebenarbeiten, Schutzmaßnahmen und innerbaustelliger Transporte.
Abrechnung: nach ausgeführter Fläche.
01.__.0005
Spezialgrundierung / Verfestigung kritischer Untergründe
O
1.00
m²
01.__.0006 Bodenspachtelung / Ausgleichsspachtelung bis 5 mm Liefern und fachgerecht Herstellen einer zementären Bodenspachtelung auf vorhandenen Bodenflächen zur Herstellung einer ebenen, tragfähigen und für die nachfolgenden Fliesen-, Platten-, Naturstein- oder Feinsteinzeugbeläge geeigneten Oberfläche.
Ausführung nur nach besonderer schriftlicher Anordnung der Bauleitung.
Produkt: Sopro FS 15 NEO oder gleichwertige, selbstverlaufende, zementäre Bodenspachtelmasse, systemverträglich mit den vorgesehenen Sopro Grundierungen, Abdichtungen und Klebesystemen.
Schichtdicke: bis 5 mm im Mittel.
Der Untergrund ist vor Ausführung zu prüfen, zu reinigen und entsprechend Herstellervorgabe zu grundieren. Die Spachtelmasse ist höhengerecht einzubauen, zu verteilen, zu entlüften und so auszuführen, dass eine geeignete Oberfläche für die nachfolgenden Belagsarbeiten entsteht.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen des Untergrundes,
Reinigen im erforderlichen Umfang,
Abstimmen der erforderlichen Grundierung,
Liefern und Anmischen der Spachtelmasse,
Einbringen, Verteilen und Entlüften,
Herstellen einer ebenen Oberfläche,
Anarbeiten an angrenzende Bauteile, Bodenabläufe, Rinnen, Schwellen, Fugen und Einbauteile,
Einhaltung der Trocknungs- und Belegreifezeiten gemäß Herstellervorgabe,
Schutz der frisch gespachtelten Flächen.
Nicht Bestandteil dieser Position sind großflächige Ausgleichsarbeiten über 5 mm mittlerer Schichtdicke, Gefälleausbildungen sowie Sanierungsarbeiten an mangelhaften Untergründen, sofern nicht ausdrücklich angeordnet.
Einschließlich sämtlicher Materialien, Grundierung soweit nicht gesondert ausgeschrieben, Werkzeuge, Hilfsstoffe, Nebenarbeiten und innerbaustelliger Transporte.
Abrechnung: nach gespachtelter Fläche.
01.__.0006
Bodenspachtelung / Ausgleichsspachtelung bis 5 mm
O
1.00
m²
01.__.0007 Bodenspachtelung / Ausgleichsspachtelung Mehrdicke je weitere 5mm Zulage zur Vorposition für Mehrdicken der Bodenspachtelung über 5 mm hinaus.
Ausführung nur nach besonderer schriftlicher Anordnung der Bauleitung und nur in Verbindung mit der zugehörigen Grundposition.
Produkt und System: entsprechend Vorposition.
Abrechnung: nach gespachtelter Fläche je angefangene weitere 5 mm mittlere Schichtdicke.
01.__.0007
Bodenspachtelung / Ausgleichsspachtelung Mehrdicke je weitere 5mm
O
1.00
m²
01.__.0008 Wandspachtelung / Ausgleich von Wandflächen bis 5 mm Liefern und fachgerecht Herstellen einer standfesten zementären Wandspachtelung auf vorhandenen Wandflächen zur Herstellung einer ebenen, tragfähigen und für nachfolgende Wandfliesen, Abdichtungen oder Wandbekleidungen geeigneten Oberfläche.
Ausführung nur nach besonderer schriftlicher Anordnung der Bauleitung.
Produkt: Sopro RAM 3 Renovier- & AusgleichsMörtel oder gleichwertiger, standfester, zementärer Ausgleichsmörtel, systemverträglich mit den vorgesehenen Sopro Grundierungen, Abdichtungen und Klebesystemen.
Schichtdicke: bis 5 mm im Mittel.
Der Untergrund ist vor Ausführung zu prüfen, zu reinigen und entsprechend Herstellervorgabe zu grundieren. Die Spachtelung ist lot-, flucht- und ebenengerecht auszuführen.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen des Untergrundes,
Reinigen im erforderlichen Umfang,
Abstimmen der erforderlichen Grundierung,
Liefern und Anmischen des Ausgleichsmörtels,
Auftragen, Verteilen und Glätten,
Herstellen einer ebenen und tragfähigen Oberfläche,
Anarbeiten an Ecken, Leibungen, Vorwandinstallationen, Rohrdurchführungen, Türzargen und Einbauteile,
Einhaltung der Trocknungs- und Überarbeitungszeiten gemäß Herstellervorgabe,
Schutz der frisch gespachtelten Flächen.
Nicht Bestandteil dieser Position sind Putzarbeiten, großflächige Instandsetzungsarbeiten, Trockenbauarbeiten oder Ausgleichsarbeiten über 5 mm mittlerer Schichtdicke, sofern nicht ausdrücklich angeordnet.
Einschließlich sämtlicher Materialien, Grundierung soweit nicht gesondert ausgeschrieben, Werkzeuge, Hilfsstoffe, Nebenarbeiten und innerbaustelliger Transporte.
Abrechnung: nach gespachtelter Wandfläche.
01.__.0008
Wandspachtelung / Ausgleich von Wandflächen bis 5 mm
O
1.00
m²
01.__.0009 Wandspachtelung / Ausgleich Mehrdicke je weitere 5 mm Zulage zur Vorposition für Mehrdicken der Wandspachtelung über 5 mm hinaus.
Ausführung nur nach besonderer schriftlicher Anordnung der Bauleitung und nur in Verbindung mit der zugehörigen Grundposition.
Produkt und System: entsprechend Vorposition.
Abrechnung: nach gespachtelter Fläche je angefangene weitere 5 mm mittlere Schichtdicke.
01.__.0009
Wandspachtelung / Ausgleich Mehrdicke je weitere 5 mm
O
1.00
m²
01.__.0010 Kraftschlüssiges Schließen von Estrichrissen Kraftschlüssiges Schließen vorhandener Risse in Estrichflächen als vorbereitende Leistung für nachfolgende Fliesen-, Platten- oder Natursteinbeläge.
Ausführung nur nach besonderer schriftlicher Anordnung der Bauleitung.
Vor Ausführung sind die Risse auf Breite, Verlauf, Tiefe, Ursache, Bewegungsaktivität, Feuchtigkeit und Eignung zum kraftschlüssigen Schließen zu prüfen. Bewegungsfugen, Bauwerksfugen und sonstige konstruktiv erforderliche Fugen dürfen nicht kraftschlüssig geschlossen werden.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen des Risses auf Eignung,
Reinigen und Vorbereiten des Rissbereiches,
Aufweiten bzw. Einschneiden des Risses, soweit erforderlich,
Herstellen von Querschnitten quer zum Riss,
Einlegen geeigneter Wellenverbinder, Estrichklammern oder gleichwertiger Verbindungsmittel,
kraftschlüssiges Füllen mit geeignetem Reaktionsharz / Epoxidharz,
vollständiges Benetzen und Verkleben der Rissflanken,
erforderliches Nachfüllen,
Abstreuen der frischen Harzoberfläche mit feuergetrocknetem Quarzsand zur Herstellung eines geeigneten Haftverbundes,
Entfernen überschüssigen Materials nach Erhärtung,
Reinigen der angrenzenden Flächen.
Bei Heizestrichen ist vor Ausführung die Lage der Heizrohre zu prüfen bzw. mit dem Gewerk HLS abzustimmen. Heizrohre dürfen durch Schneid-, Reinigungs- oder Verharzungsarbeiten nicht beschädigt werden.
Einschließlich sämtlicher Materialien, Reaktionsharz / Epoxidharz, Wellenverbinder / Estrichklammern, Quarzsand, Schneid-, Reinigungs-, Hilfs- und Nebenarbeiten sowie innerbaustelliger Transporte.
Abrechnung: nach Länge der geschlossenen Risse.
01.__.0010
Kraftschlüssiges Schließen von Estrichrissen
O
1.00
m
01.__.0011 Gefälleestrich für bodengleich geflieste Duschflächen Liefern und fachgerecht Herstellen eines zementgebundenen Gefälleestrichs innerhalb der ausgesparten Duschflächen der Wohnungsbäder zur Aufnahme einer Verbundabdichtung mit keramischem Fliesenbelag.
Ausführung entsprechend den Grundrissen, Fliesenverlegeplänen und zugehörigen Fußboden- und Duschdetails.
Die angrenzenden Badezimmerestriche sowie die Entwässerungsrinnen werden bauseits hergestellt beziehungsweise durch das Gewerk HLS eingebaut.
Ausführungsgrundlagen:
Lage und Abmessungen der Duschflächen gemäß Ausführungsplanung;
Estrichkonstruktion: auf Dämmschicht, abgestimmt auf den angrenzenden Fußbodenaufbau;
Dämmung und Trennlage unterhalb des Gefälleestrichs: Bestandteil dieser Position;
Höhenlage unter Berücksichtigung der nachfolgenden Verbundabdichtung, des Klebemörtels und des Fliesenbelags;
bodengleicher Übergang des fertigen Duschbelags zum angrenzenden Badezimmerbelag.
Estrichmaterial:
Werkseitig vorgemischter, schnell erhärtender und schnell trocknender Zementestrichmörtel, geeignet für die vorgesehene Konstruktion und Schichtdicke.
Das Aufbringen der vorgesehenen Verbundabdichtung muss spätestens 48 Stunden nach Einbau möglich sein. Die Eignung ist durch Herstellerangaben für die eingesetzte Systemkombination unter Berücksichtigung der Schichtdicke und Baustellentemperaturen nachzuweisen. Material: Sopro Rapidur M5
Verarbeitung, Nachbehandlung und Prüfung der Überarbeitbarkeit nach Herstellervorgabe. Sämtliche Aufwendungen für das Schnellestrichsystem sind im Einheitspreis enthalten.
Leistungsumfang:
örtliche Prüfung der ausgesparten Duschfläche, der vorhandenen Aufbauhöhe und der angrenzenden Estrichhöhen;
Abstimmung der fertigen Belagshöhen mit der bauseits eingebauten Entwässerungsrinne;
Herstellen der erforderlichen Randtrennungen zu aufgehenden und durchdringenden Bauteilen;
Liefern, Einbringen, Verdichten und Abziehen des Estrichmörtels im vorgesehenen Gefälle;
fachgerechtes Anarbeiten an die bauseits eingebaute Entwässerungsrinne unter Beachtung der Herstellervorgaben;
Herstellen des Übergangs zum angrenzenden Badezimmerestrich einschließlich der im Anschlussdetail vorgesehenen Trennung;
Ausbilden einer ausreichend festen und für die nachfolgende Verbundabdichtung geeigneten Oberfläche;
erforderliche Nachbehandlung und Schutz während der Erhärtung;
Kontrolle und Dokumentation der Höhenlage und Gefälleausbildung;
Prüfung und Dokumentation der für die nachfolgende Abdichtung erforderlichen Belegreife.
Die schalltechnische Trennung des Fußbodenaufbaus ist aufrechtzuerhalten. Schallbrücken zu Wänden, Rohdecke, Leitungen und sonstigen Bauteilen sind zu vermeiden.
Das Gefälle ist bereits im Estrich herzustellen. Ein nachträglicher Gefälleausgleich durch Überschreiten der zulässigen Klebemörteldicke ist nicht vorgesehen.
Die Einbindung der Entwässerungsrinne darf deren Befestigung, Schallentkopplung, Anschlussfähigkeit an die Verbundabdichtung und spätere Reinigungsmöglichkeit nicht beeinträchtigen.
Abrechnung nach der horizontal projizierten Fläche des hergestellten Duschgefälleestrichs. Die planmäßige Gefälleausbildung innerhalb der angegebenen Estrichdicken ist im Einheitspreis enthalten.
01.__.0011
Gefälleestrich für bodengleich geflieste Duschflächen
61.00
m²
02 Abdichtung im Verbund, Feuchteschutz
02
Abdichtung im Verbund, Feuchteschutz
02.__.0001 Verbundabdichtung Wandflächen Innenbereich W1-I, mineralisch Liefern und fachgerecht Herstellen einer mineralischen Verbundabdichtung auf Wandflächen im Innenbereich unter keramischen Fliesen- und Plattenbelägen.
Ausführung in Bereichen mit Wasserbeanspruchungsklasse W0-I und W1-I gemäß DIN 18534 sowie sonstigen feuchtebeanspruchten Wandflächen gemäß Ausführungsplanung.
Abdichtungssystem:
Sopro DSF RS 623 DichtSchlämme Flex RS, flexible mineralische Dichtungsschlämme, oder gleichwertig.
Dispersionsabdichtungen sind für Wandflächen im Rahmen dieser Position nicht zugelassen.
Ausführung:
Die Abdichtung ist in mindestens zwei Arbeitsgängen / zwei Lagen nach Herstellervorgabe aufzubringen. Die erforderliche Mindesttrockenschichtdicke des Abdichtungssystems ist einzuhalten.
Die zweite Abdichtungslage darf erst nach ausreichender Trocknung der ersten Abdichtungslage und entsprechend den Herstellervorgaben aufgebracht werden.
Untergrund:
geeignete, tragfähige, saubere, ausreichend trockene und belegreife Wandflächen, insbesondere Putz, Beton, Mauerwerk, Trockenbauflächen oder sonstige geeignete Untergründe.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen des Untergrundes auf Eignung, Festigkeit, Ebenheit, Sauberkeit und Feuchtigkeit,
Reinigen des Untergrundes im erforderlichen Umfang,
Herstellen der mineralischen Verbundabdichtung in mindestens zwei Arbeitsgängen,
Einhalten der erforderlichen Mindesttrockenschichtdicke,
fachgerechtes Einbinden von Dichtbändern, Dichtecken, Dichtmanschetten und Anschlussbauteilen, soweit nicht gesondert beschrieben,
Schutz der Abdichtung bis zur Belegung,
Kontrolle der Abdichtungsfläche vor Überarbeitung mit Fliesen- oder Plattenbelägen.
Einschließlich sämtlicher Materialien, mineralischer Dichtungsschlämme, Auftrag in mehreren Lagen, Untergrundvorbereitung im erforderlichen Umfang, Schutzmaßnahmen, Werkzeugen, Hilfsmitteln, Nebenarbeiten und innerbaustelliger Transporte.
Abrechnung: nach abgedichteter Wandfläche.
02.__.0001
Verbundabdichtung Wandflächen Innenbereich W1-I, mineralisch
O
1.00
m²
02.__.0002 Verbundabdichtung Wandflächen Innenbereich W2-I, mineralisch Liefern und fachgerecht Herstellen einer mineralischen Verbundabdichtung auf Wandflächen im Innenbereich unter keramischen Fliesen- und Plattenbelägen.
Ausführung in Bereichen mit Wasserbeanspruchungsklasse W2-I gemäß DIN 18534 sowie sonstigen entsprechend klassifizierten Wandflächen gemäß Ausführungsplanung.
Abdichtungssystem:
Sopro DSF RS 623 DichtSchlämme Flex RS, flexible mineralische Dichtungsschlämme, oder gleichwertig.
Dispersionsabdichtungen sind für Wandflächen im Rahmen dieser Position nicht zugelassen.
Ausführung:
Die Abdichtung ist in mindestens zwei Arbeitsgängen / zwei Lagen nach Herstellervorgabe aufzubringen. Die für die Wasserbeanspruchungsklasse W2-I erforderliche Mindesttrockenschichtdicke ist einzuhalten und zu kontrollieren.
Die zweite Abdichtungslage darf erst nach ausreichender Trocknung der ersten Abdichtungslage und entsprechend den Herstellervorgaben aufgebracht werden.
Die Abdichtung ist an aufgehenden und angrenzenden Bauteilen, Innen- und Außenecken, Rohrdurchführungen, Vorwandinstallationen, Boden-/Wandanschlüssen sowie sonstigen Anschlussbereichen systemgerecht auszuführen.
Untergrund:
geeignete, tragfähige, saubere, ausreichend trockene und belegreife Wandflächen, insbesondere Putz, Beton, Mauerwerk, Trockenbauflächen oder sonstige geeignete Untergründe.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen des Untergrundes auf Eignung, Festigkeit, Ebenheit, Sauberkeit und Feuchtigkeit,
Prüfen der Wasserbeanspruchungsklasse und der vorgesehenen Abdichtungshöhen,
Reinigen des Untergrundes im erforderlichen Umfang,
Herstellen der mineralischen Verbundabdichtung in mindestens zwei Arbeitsgängen,
Einhalten und Kontrollieren der erforderlichen Mindesttrockenschichtdicke,
fachgerechtes Einbinden von Dichtbändern, Dichtecken, Dichtmanschetten und Anschlussbauteilen, soweit nicht gesondert beschrieben,
Schutz der Abdichtung bis zur Belegung,
Kontrolle der Abdichtungsfläche vor Überarbeitung mit Fliesen- oder Plattenbelägen.
Einschließlich sämtlicher Materialien, mineralischer Dichtungsschlämme, Auftrag in mehreren Lagen, Untergrundvorbereitung im erforderlichen Umfang, Schutzmaßnahmen, Werkzeugen, Hilfsmitteln, Nebenarbeiten und innerbaustelliger Transporte.
Abrechnung: nach abgedichteter Wandfläche.
02.__.0002
Verbundabdichtung Wandflächen Innenbereich W2-I, mineralisch
126.00
m²
02.__.0003 Verbundabdichtung Bodenflächen Innenbereich W2-I, mineralisch Liefern und fachgerecht Herstellen einer mineralischen Verbundabdichtung auf Bodenflächen im Innenbereich unter keramischen Fliesen- und Plattenbelägen.
Ausführung in Bereichen mit Wasserbeanspruchungsklasse W2-I gemäß DIN 18534 sowie sonstigen feuchtebeanspruchten Bodenflächen gemäß Ausführungsplanung.
Abdichtungssystem:
flexible mineralische Dichtungsschlämme, rissüberbrückend, für Abdichtungen im Verbund unter Fliesen- und Plattenbelägen geeignet.
Referenzprodukte:
Sopro DSF RS 623, Sopro TDS 823 oder gleichwertige flexible mineralische Dichtungsschlämme, geeignet für die jeweilige Wasserbeanspruchungsklasse, den vorhandenen Untergrund, das vorgesehene Fliesen- bzw. Plattenbelagssystem und die anschließende Nutzung.
Dispersionsabdichtungen sind für Bodenflächen im Rahmen dieser Position nicht zugelassen.
Ausführung:
Die Abdichtung ist in zwei Arbeitsgängen / zwei Lagen nach Herstellervorgabe aufzubringen. Jede Lage ist mit einer Schichtdicke von ca. 1 mm auszuführen, sodass die erforderliche Gesamtschichtdicke des Abdichtungssystems erreicht wird.
Die Abdichtung ist hohlstellenfrei, fehlstellenfrei, vollflächig und in gleichmäßiger Schichtdicke aufzubringen. Die einzelnen Abdichtungslagen sind erst nach ausreichender Trocknung der jeweils vorhergehenden Lage aufzubringen.
Untergrund:
geeignete, tragfähige, saubere, trockene bzw. nach Herstellervorgabe ausreichend abgetrocknete, rissfreie und belegreife mineralische Bodenflächen, insbesondere Zementestrich, Beton oder sonstige geeignete Untergründe.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen des Untergrundes auf Eignung, Festigkeit, Ebenheit, Sauberkeit und Feuchtigkeit,
Prüfen vorhandener Gefälle, Bodenabläufe, Anschlusshöhen und Durchdringungen,
Reinigen des Untergrundes im erforderlichen Umfang,
Herstellen der mineralischen Verbundabdichtung in mindestens zwei Arbeitsgängen,
Einhalten der erforderlichen Mindesttrockenschichtdicke,
fachgerechtes Einbinden von Dichtbändern, Dichtecken, Dichtmanschetten und Anschlussbauteilen, soweit nicht gesondert beschrieben,
Hochführen der Bodenabdichtung an aufgehenden Bauteilen,
Schutz der Abdichtung bis zur Belegung,
Kontrolle der Abdichtungsfläche vor Überarbeitung mit Fliesen- oder Plattenbelägen.
Einschließlich sämtlicher Materialien, mineralischer Dichtungsschlämme, Auftrag in mehreren Lagen, Untergrundvorbereitung im erforderlichen Umfang, Schutzmaßnahmen, Werkzeugen, Hilfsmitteln, Nebenarbeiten und innerbaustelliger Transporte.
Abrechnung: nach abgedichteter Bodenfläche.
02.__.0003
Verbundabdichtung Bodenflächen Innenbereich W2-I, mineralisch
150.00
m²
02.__.0004 System-Dichtband Wand-Boden-Anschluss / Innenecken Liefern und fachgerecht Einbauen eines systemzugehörigen Dichtbandes zur Abdichtung von Wand-Boden-Anschlüssen, Innenecken, Randanschlüssen und sonstigen linearen Anschlussbereichen innerhalb der Verbundabdichtung.
Ausführung in Innenbereichen nach DIN 18534, insbesondere in Nassräumen, WC-Anlagen, Umkleide-Nassbereichen, Wasch-/Wäscheräumen, Pflegearbeitsräumen, Küchenbereichen, Räumen mit Bodenabläufen und sonstigen feuchtebeanspruchten Bereichen.
System:
Sopro AEB Dichtband, Sopro FlexDichtBand oder gleichwertiges, systemgeprüftes Dichtband, passend zum eingesetzten Sopro Abdichtungssystem.
Das Dichtband ist hohlraumfrei, faltenfrei und mit ausreichender Einbettung in die frische Abdichtung bzw. den systemzugehörigen Dichtkleber einzubauen. Überlappungen sind nach Herstellervorgabe auszuführen. Das Dichtband muss dauerhaft dicht und systemverträglich an die angrenzenden Abdichtungsflächen angeschlossen werden.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen des Anschlussbereiches,
Zuschneiden und Anpassen des Dichtbandes,
Einbetten in das Abdichtungssystem,
Herstellen systemgerechter Überlappungen,
sorgfältiges Andrücken ohne Hohllagen und Falten,
Überarbeiten der Ränder mit Abdichtungsstoff,
Kontrolle des Anschlusses vor Überarbeitung mit Fliesenbelag.
Einschließlich sämtlicher Materialien, Dichtband, Abdichtungsstoff bzw. Dichtkleber im unmittelbaren Anschlussbereich, Zuschnitt, Anpassung, Hilfs- und Nebenarbeiten.
Abrechnung: nach Länge des eingebauten Dichtbandes.
02.__.0004
System-Dichtband Wand-Boden-Anschluss / Innenecken
287.00
m
02.__.0005 System-Dichtecken innen / außen Liefern und fachgerecht Einbauen systemzugehöriger Dichtecken zur Abdichtung von Innen- und Außenecken innerhalb der Verbundabdichtung.
Ausführung in Anschlussbereichen nach DIN 18534, insbesondere bei Wand-Boden-Anschlüssen, Vorwandinstallationen, Schächten, Nischen, Vorsprüngen, Leibungen und sonstigen Eckbereichen.
System:
Sopro AEB Dichtecke innen / außen, Sopro FlexDichtecke oder gleichwertige, systemgeprüfte Dichtecken, passend zum eingesetzten Sopro Abdichtungssystem.
Die Dichtecken sind hohlraumfrei, faltenfrei und mit ausreichender Einbettung in die frische Abdichtung bzw. den systemzugehörigen Dichtkleber einzubauen. Anschlüsse an angrenzende Dichtbänder und Abdichtungsflächen sind überlappend und systemgerecht auszuführen.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen des Eckbereiches,
Einpassen und Einbetten der Dichtecke,
Herstellen der Überlappungen zu angrenzenden Dichtbändern,
Überarbeiten mit Abdichtungsstoff,
Kontrolle vor Überarbeitung mit Fliesenbelag.
Einschließlich sämtlicher Materialien, Dichtecken, Abdichtungsstoff bzw. Dichtkleber im unmittelbaren Anschlussbereich, Hilfs- und Nebenarbeiten.
Abrechnung: nach Stück.
02.__.0005
System-Dichtecken innen / außen
100.00
St
02.__.0006 System-Dichtmanschetten für Rohrdurchführungen Wand Liefern und fachgerecht Einbauen systemzugehöriger Dichtmanschetten zur Abdichtung von Rohrdurchführungen, Armaturenanschlüssen, Wanddurchführungen und sonstigen runden Durchdringungen im Wandbereich.
Ausführung in Innenbereichen nach DIN 18534, insbesondere in WC-Anlagen, Umkleide-Nassbereichen, Wasch-/Wäscheräumen, Pflegearbeitsräumen, Küchenbereichen, Putzräumen und sonstigen feuchtebeanspruchten Wandflächen.
System:
Sopro AEB Dichtmanschette Wand, Sopro Dichtmanschette Wand oder gleichwertige, systemgeprüfte Dichtmanschette, passend zum eingesetzten Sopro Abdichtungssystem.
Die Dichtmanschette ist passend zur Rohr- bzw. Durchdringungsgröße auszuwählen und hohlraumfrei in die frische Abdichtung bzw. den systemzugehörigen Dichtkleber einzubetten. Die Manschette muss dicht an die Rohrdurchführung anschließen und systemgerecht in die Flächenabdichtung eingebunden werden.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen der Durchdringung und Anschlussmöglichkeit,
Auswahl der passenden Manschettengröße,
Einbetten der Manschette in das Abdichtungssystem,
Überarbeiten der Manschettenränder mit Abdichtungsstoff,
Kontrolle vor Überarbeitung mit Fliesenbelag.
Einschließlich sämtlicher Materialien, Dichtmanschetten, Abdichtungsstoff bzw. Dichtkleber im unmittelbaren Anschlussbereich, Zuschnitt soweit erforderlich, Hilfs- und Nebenarbeiten.
Abrechnung: nach Stück.
02.__.0006
System-Dichtmanschetten für Rohrdurchführungen Wand
210.00
St
02.__.0007 System-Dichtmanschetten / Anschluss Bodenabläufe und Rinnen Liefern und fachgerecht Herstellen der Abdichtungsanschlüsse an Bodenabläufe, Entwässerungsrinnen und sonstige Entwässerungspunkte innerhalb der Verbundabdichtung.
Ausführung in Bodenflächen nach DIN 18534, insbesondere in Nassräumen, Wasch-/Wäscheräumen, Wäsche unrein, Wäsche UG, Umkleide-Nassbereichen, Pflegearbeitsräumen und sonstigen Räumen mit Bodenabläufen bzw. Rinnen.
System:
Sopro AEB Dichtmanschette Boden, Sopro Dichtmanschette Boden, systemzugehörige Anschlussmanschette bzw. herstellerspezifisches Anschlussset oder gleichwertiges, systemgeprüftes Anschlussmaterial, passend zum eingesetzten Abdichtungssystem und zum Ablauf-/Rinnensystem.
Die Anschlussausbildung ist mit dem jeweiligen Ablauf- bzw. Rinnenfabrikat abzustimmen. Erforderliche Klebeflansche, Anschlussflansche, Manschetten, Dichtbänder und Übergänge sind entsprechend Herstellervorgaben einzubauen.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen von Ablauf/Rinne auf Eignung und Anschlussmöglichkeit,
Prüfen der Höhenlage und Gefälleführung,
Reinigen des Anschlussbereiches,
Einbetten der systemzugehörigen Manschette bzw. Anschlusskomponente,
dichter Anschluss an Ablauf- bzw. Rinnenkörper,
Überarbeiten der Anschlussbereiche mit Abdichtungsstoff,
Anarbeiten an die angrenzende Flächenabdichtung,
Kontrolle des Anschlusses vor Überarbeitung mit Fliesenbelag.
Bedenken gegen Ablaufart, Anschlussflansch, Höhenlage, Gefälle, Abdichtbarkeit oder Systemverträglichkeit sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen.
Einschließlich sämtlicher Materialien, Dichtmanschetten, Dichtbänder, Abdichtungsstoff bzw. Dichtkleber im unmittelbaren Anschlussbereich, Zuschnitt, Anpassung, Hilfs- und Nebenarbeiten.
Abrechnung: nach Stück.
02.__.0007
System-Dichtmanschetten / Anschluss Bodenabläufe und Rinnen
20.00
St
02.__.0008 Abdichtungsanschluss an Türschwellen und Übergänge Liefern und fachgerecht Herstellen linearer Abdichtungsanschlüsse an Türschwellen, Übergänge, angrenzende Fertignasszellen, Türdurchgänge, Belagswechsel, Schwellenprofile und sonstige besondere Anschlussbereiche innerhalb der Verbundabdichtung.
Ausführung nur in den Bereichen, in denen ein dichter Anschluss der Boden- bzw. Wandabdichtung an angrenzende Bauteile erforderlich und im Leistungsverzeichnis bzw. in der Ausführungsplanung vorgesehen ist.
System:
Sopro AEB Dichtband, Sopro FlexDichtBand, Sopro Fixier- & Dichtkleber, Racofix Montagekleber, Sopro DichtSchlämme Flex RS 623, Sopro TurboDichtSchlämme TDS 823 oder gleichwertige, systemgeprüfte Anschlusskomponenten, passend zum jeweiligen Abdichtungssystem.
Der Anschluss ist unter Berücksichtigung der Bewegungsmöglichkeiten, Höhenlage, Fugenführung, Materialverträglichkeit und nachfolgenden Belagsausführung herzustellen. Starre, nicht bewegungsfähige oder nicht systemverträgliche Anschlüsse sind unzulässig.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen der Anschlussdetails,
Reinigen und Vorbereiten des Anschlussbereiches,
Zuschneiden und Einbauen der systemgerechten Anschlussbänder,
Abdichten der Übergänge und Überlappungen,
Anarbeiten an angrenzende Flächenabdichtungen,
Kontrolle des Anschlusses vor Überarbeitung mit Belag.
Bedenken gegen die Ausführbarkeit, Höhenlage, Anschlussmöglichkeit oder Bewegungsaufnahme sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen.
Einschließlich sämtlicher Materialien, Dichtbänder, Dichtkleber, Abdichtungsstoff, Zuschnitt, Anpassung, Hilfs- und Nebenarbeiten.
Abrechnung: nach Länge des ausgeführten Anschlusses.
02.__.0008
Abdichtungsanschluss an Türschwellen und Übergänge
22.00
m
02.__.0009 Integration bauseits eingebautes Wannendichtband Liefern der erforderlichen Anschluss- und Hilfsstoffe sowie fachgerechtes Einbinden eines bauseits bzw. durch den HLS-Unternehmer an der Duschwanne eingebauten Wannendichtbandes in die mineralische Verbundabdichtung der angrenzenden Wand- und Bodenflächen.
Ausführung im Bereich von Duschwannen, welche durch den HLS-Unternehmer geliefert und montiert werden. Das an der Duschwanne vorhandene Wannendichtband wird durch den HLS-Unternehmer eingebaut und ist durch den Auftragnehmer dieses Gewerkes in die Nassraumabdichtung zu integrieren.
Abdichtungssystem:
Sopro DSF RS 623 DichtSchlämme Flex RS oder gleichwertiges, mineralisches Abdichtungssystem gemäß den Abdichtungspositionen dieses Titels.
Die Einbindung des Wannendichtbandes hat systemgerecht, vollflächig, faltenfrei, hohlstellenfrei und dauerhaft dicht in die angrenzende mineralische Verbundabdichtung zu erfolgen. Die Herstellervorgaben des Abdichtungssystems sowie des Wannendichtbandes sind einzuhalten.
Vor Beginn der Arbeiten ist das vorhandene Wannendichtband auf erkennbare Eignung zu prüfen, insbesondere auf:
vollständige und fachgerechte Montage an der Duschwanne,
ausreichende Bandbreite und ausreichenden Überstand zur Einbindung in die Verbundabdichtung,
festen Sitz und dauerhaften Verbund zur Duschwanne,
saubere, trockene und haftfähige Oberfläche,
faltenfreie und spannungsfreie Lage,
unbeschädigte Ausführung,
fachgerechte Eckausbildung,
Anschlussfähigkeit an angrenzende Wand- und Bodenabdichtungen,
Systemverträglichkeit mit der mineralischen Verbundabdichtung.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen des vorhandenen Wannendichtbandes,
Reinigen und Vorbereiten der Anschlussbereiche,
Herstellen der erforderlichen Überlappungen und Anschlüsse an die angrenzende Verbundabdichtung,
Einbetten bzw. Überarbeiten des Wannendichtbandes mit mineralischer Dichtungsschlämme bzw. systemgeeignetem Anschlussmaterial,
Herstellen dichter Anschlüsse an Innen- und Außenecken,
Anarbeiten an Wand- und Bodenabdichtung,
Einbindung in die mindestens zweilagig auszuführende mineralische Verbundabdichtung,
Kontrolle der Anschlussausbildung vor Überarbeitung mit Fliesenbelag,
Schutz des Anschlussbereiches bis zur Belegung.
Die Anschlussbereiche sind so auszuführen, dass die Abdichtungsebene der Wand- und Bodenflächen dauerhaft und funktionsfähig an die Duschwanne angeschlossen wird. Die spätere elastische Anschlussfuge zwischen Fliesenbelag und Duschwanne ersetzt diese Abdichtung nicht.
Nicht Bestandteil dieser Position sind Lieferung und Montage der Duschwanne, Lieferung und Erstmontage des Wannendichtbandes an der Duschwanne, Sanitäranschlüsse, Schallschutz- oder Montagesysteme der Duschwanne sowie elastische Anschluss- und Wartungsfugen.
Einschließlich sämtlicher Anschlussmaterialien, systemgeeigneter Klebe- bzw. Dichtstoffe soweit erforderlich, mineralischer Dichtungsschlämme, Reinigung, Untergrundvorbereitung, Einbindung, Überarbeitung, Kontrolle, Schutzmaßnahmen, Werkzeugen, Hilfsmitteln, Nebenarbeiten und innerbaustelliger Transporte.
Abrechnung: nach Länge des in die Verbundabdichtung eingebundenen Wannendichtbandes.
02.__.0009
Integration bauseits eingebautes Wannendichtband
O
1.00
m
02.__.0010 Schnittschutzband unter elastischen Wartungsfugen Liefern und fachgerecht Einbauen eines systemzugehörigen Schnittschutzbandes zum Schutz der Abdichtungsebene im Bereich späterer elastischer Wartungsfugen.
Ausführung in Nass- und Feuchtebereichen, insbesondere an Wand-Boden-Anschlüssen, Innenecken, Dusch-/Waschbereichen, Anschlussfugen und sonstigen Bereichen, in denen elastische Fugen später erneuert werden können und hierbei die Gefahr einer Beschädigung der Abdichtung besteht.
System:
Sopro SchnittSchutzBand oder gleichwertiges, systemgeeignetes Schnittschutzband.
Das Schnittschutzband ist im Zuge der Abdichtungs- bzw. Belagsarbeiten so einzubauen, dass die darunterliegende Abdichtungsebene beim späteren Entfernen bzw. Ausschneiden der elastischen Fuge gegen Beschädigungen geschützt wird.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen des vorgesehenen Fugenbereiches,
Zuschneiden des Schnittschutzbandes,
Einlegen in den Anschlussbereich gemäß Herstellervorgabe,
Abstimmung mit Abdichtung, Dichtband, Belag und späterer elastischer Fuge,
Sicherstellen der dauerhaften Lage im Fugenbereich.
Einschließlich sämtlicher Materialien, Zuschnitt, Anpassung, Hilfs- und Nebenarbeiten.
Abrechnung: nach Länge des eingebauten Schnittschutzbandes.
02.__.0010
Schnittschutzband unter elastischen Wartungsfugen
O
1.00
m
02.__.0011 Schichtdicken-, Naht- und Anschlusskontrolle Abdichtung Pauschale Leistung für die Kontrolle und Dokumentation der ausgeführten Abdichtungsarbeiten im Verbund mit Fliesen und Platten.
Die Leistung umfasst sämtliche Abdichtungsflächen und Abdichtungsanschlüsse dieses Titels, soweit die Abdichtungen durch den Auftragnehmer ausgeführt werden.
Die Dokumentation umfasst insbesondere:
Kontrolle der Untergrundvorbereitung,
Kontrolle der eingesetzten Abdichtungsprodukte,
Kontrolle der erforderlichen Mindesttrockenschichtdicken bei flüssig zu verarbeitenden Abdichtungen,
Kontrolle der Verbrauchsmengen,
Kontrolle der Dichtbänder, Dichtecken und Dichtmanschetten,
Kontrolle der Anschlüsse an Bodenabläufe, Rinnen, Rohrdurchführungen, Türschwellen und Übergänge,
Kontrolle der Stoß- und Nahtbereiche bei bahnenförmigen Abdichtungen,
Fotodokumentation vor Überdeckung durch Fliesen- oder Plattenbelag,
Zusammenstellung der Produktdatenblätter, technischen Merkblätter und Verwendbarkeitsnachweise,
Übergabe der Dokumentation an die Bauleitung.
Die Abdichtung darf erst nach Kontrolle und Freigabe bzw. nach Abstimmung mit der Bauleitung mit Fliesen, Platten oder sonstigen Belägen überarbeitet werden.
Einschließlich sämtlicher Prüf-, Kontroll-, Foto-, Dokumentations-, Abstimmungs- und Übergabeleistungen.
02.__.0011
Schichtdicken-, Naht- und Anschlusskontrolle Abdichtung
L
1.00
psch
03 Wandfliesen, Wandbekleidung
03
Wandfliesen, Wandbekleidung
03.__.0001 Wandfliesen, keramische Steingutfliese (Standard) Liefern und fachgerecht Verlegen von keramischen Wandfliesen auf vorbereiteten Wandflächen im Innenbereich.
Ausführung in den im Leistungsverzeichnis, der Ausführungsplanung, dem Raumbuch bzw. der Belagsplanung vorgesehenen Räumen und Bereichen, insbesondere WC-Anlagen, Nassräumen, Umkleide-Nassbereichen, Wasch-/Wäschebereichen, Pflegearbeitsräumen, Arbeits- und Nebenräumen sowie sonstigen Wandflächen mit Fliesenbelag.
Belagsmaterial:
Lieferant: Kemmler
Serie: Portici
Farbe: Weiß, matt
Material: Steingut
Format: 30 × 60 cm
Dicke: 9 mm
Kanten: rektifiziert
Rutschhemmung: R10/B
Ausführung auf geeigneten, tragfähigen, ebenen, sauberen, trockenen und entsprechend vorbereiteten Untergründen, insbesondere Putz-, Beton-, Mauerwerks- oder Trockenbauflächen. In abgedichteten Bereichen erfolgt die Verlegung auf der zuvor hergestellten und freigegebenen Verbundabdichtung.
Verlegung im Dünnbettverfahren nach DIN 18157 mit geeignetem, systemverträglichem Fliesenkleber.
Klebesystem:
Sopro Fliesenfest extra light, Sopro No. 1 super light, Sopro Fliesenfest S1 turbo oder gleichwertiger, für Steingutfliesen, den jeweiligen Untergrund und die Beanspruchung geeigneter Fliesenkleber nach DIN EN 12004.
In Bereichen mit Verbundabdichtung ist ein mit dem Abdichtungssystem verträglicher Sopro-Systemkleber zu verwenden. Herstellervorgaben zu Grundierung, Kleberauftrag, Zahnung, offener Zeit, Abbindezeit und Belegung sind einzuhalten.
Verlegeart / Fugenbild:
Verlegung nach freigegebener Belagsplanung bzw. Bemusterung. Sofern keine gesonderte Vorgabe erfolgt, sind die Fliesen mit waagerechter Längsseite, im Fugenschnitt / Kreuzverband und mit gleichmäßigem Fugenbild zu verlegen. Fugenbreite nach Herstellervorgabe und Bemusterung, soweit nicht abweichend festgelegt ca. 3 mm.
Vor Beginn der Verlegung ist die Flächeneinteilung mit der Bauleitung abzustimmen. Schmale Reststreifen, unruhige Fugenverläufe und ungünstige Anschnitte sind zu vermeiden, soweit dies technisch und gestalterisch möglich ist.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen des Untergrundes auf Eignung,
Prüfen der Ebenheit, Tragfähigkeit, Feuchtigkeit und Sauberkeit,
Prüfen der vorhandenen Abdichtung in Nass- und Feuchtebereichen,
Einteilen der Flächen und Festlegen des Fugenbildes,
Liefern der Fliesen einschließlich Nebenmaterial,
innerbaustelliger Transport bis zur Einbaustelle,
fachgerechtes Ansetzen und Verlegen im Dünnbett,
Zuschnitt und Anpassung an Randbereiche, Ecken, Leibungen, Vorwandinstallationen, Türzargen, Sanitäranschlüsse, Rohrdurchführungen, Einbauteile und angrenzende Bauteile,
Herstellen gleichmäßiger Fugen,
Verfugen mit geeignetem Fugenmörtel,
Reinigen der Belagsflächen nach Fertigstellung,
Schutz der fertigen Wandfliesenflächen bis zur Übergabe.
Fugenmörtel:
Sopro Saphir 5 PerlFuge, Sopro DF 10 DesignFuge Flex oder gleichwertiger, für keramische Steingutfliesen, Fugenbreite, Beanspruchung und Bemusterung geeigneter Fugenmörtel nach DIN EN 13888. Die Fugenfarbe ist vor Ausführung mit der Bauleitung bzw. gemäß Bemusterung abzustimmen.
Nicht Bestandteil dieser Position sind elastische Anschluss- und Wartungsfugen, Bewegungsfugenprofile, Abschlussprofile, Kantenschutzprofile, Dichtbänder, Dichtmanschetten, Verbundabdichtungen, großflächige Untergrundspachtelungen sowie besondere Untergrundsanierungen. Diese Leistungen werden über gesonderte Positionen vergütet.
Einschließlich sämtlicher Materialien, Fliesen, Klebemörtel, Fugenmörtel, Zuschnitt, Anpassung, Verlegung, Verfugung, Reinigung, Werkzeugen, Hilfsmitteln, Schutzmaßnahmen, Nebenarbeiten und innerbaustelliger Transporte.
Abrechnung: nach gefliester Wandfläche.
03.__.0001
Wandfliesen, keramische Steingutfliese (Standard)
146.00
m²
03.__.0002 Wandfliesen, WHG_01 (Bemusterung) Leistung wie Position 03.1, jedoch mit folgendem Fliesenmaterial gemäß Erwerberbemusterung vom 24.09.2026:
Produkt: Maleo blanco
Artikelnummer: 5002040225
Format: 30 × 60 cm
Verlegemuster: Kreuzverband
Ausführungsbereich: Badezimmer Wohnung 1, gemäß Fliesenverlegeplan
Fugenfarbe: Gemäß Auswahl des AG
Die produktbezogenen Angaben zu Materialart, Oberfläche, Dicke und Kantenausbildung richten sich abweichend von Position 03.1 nach dem bezeichneten Bemusterungsartikel. Klebe- und Fugenmaterialien sind darauf abzustimmen.
Alle übrigen Leistungen und Leistungsabgrenzungen gemäß Position 03.1 gelten unverändert.
Abrechnung nach tatsächlich ausgeführter Fliesenfläche. Der Einheitspreis umfasst die vollständige Lieferung und Verlegung einschließlich Verfugung. Die Flächen werden ausschließlich über diese Position abgerechnet.
03.__.0002
Wandfliesen, WHG_01 (Bemusterung)
9.00
m²
03.__.0003 Wandfliesen, WHG_02 (Bemusterung) Leistung wie Position 03.1, jedoch mit folgendem Fliesenmaterial gemäß Erwerberbemusterung vom 24.09.2026:
Produkt: Badia cream (beige)
Artikelnummer: 5002037629
Format: 30 × 60 cm
Verlegemuster: Kreuzverband
Ausführungsbereich: Badezimmer Wohnung 2, gemäß Fliesenverlegeplan
Fugenfarbe: Gemäß Auswahl des AG
Die produktbezogenen Angaben zu Materialart, Oberfläche, Dicke und Kantenausbildung richten sich abweichend von Position 03.1 nach dem bezeichneten Bemusterungsartikel. Klebe- und Fugenmaterialien sind darauf abzustimmen.
Alle übrigen Leistungen und Leistungsabgrenzungen gemäß Position 03.1 gelten unverändert.
Abrechnung nach tatsächlich ausgeführter Fliesenfläche. Der Einheitspreis umfasst die vollständige Lieferung und Verlegung einschließlich Verfugung. Die Flächen werden ausschließlich über diese Position abgerechnet.
03.__.0003
Wandfliesen, WHG_02 (Bemusterung)
9.50
m²
03.__.0004 Wandfliesen, WHG_03 (Bemusterung) Leistung wie Position 03.1, jedoch mit folgendem Fliesenmaterial gemäß Erwerberbemusterung vom 24.09.2026:
Produkt: Badia weiß matt
Artikelnummer: 5002045159
Format: 30 × 60 cm
Verlegemuster: Kreuzverband
Ausführungsbereich: Badezimmer Wohnung 3, gemäß Fliesenverlegeplan
Fugenfarbe: Gemäß Auswahl des AG
Die produktbezogenen Angaben zu Materialart, Oberfläche, Dicke und Kantenausbildung richten sich abweichend von Position 03.1 nach dem bezeichneten Bemusterungsartikel. Klebe- und Fugenmaterialien sind darauf abzustimmen.
Alle übrigen Leistungen und Leistungsabgrenzungen gemäß Position 03.1 gelten unverändert.
Abrechnung nach tatsächlich ausgeführter Fliesenfläche. Der Einheitspreis umfasst die vollständige Lieferung und Verlegung einschließlich Verfugung. Die Flächen werden ausschließlich über diese Position abgerechnet.
03.__.0004
Wandfliesen, WHG_03 (Bemusterung)
9.50
m²
03.__.0005 Wandfliesen, WHG_06 (Bemusterung) Leistung wie Position 03.1, jedoch mit folgendem Fliesenmaterial gemäß Erwerberbemusterung vom 24.09.2026:
Produkt: Portici weiß matt
Artikelnummer: 5002041349
Format: 30 × 60 cm
Verlegemuster: Kreuzverband
Ausführungsbereich: Badezimmer Wohnung 6, gemäß Fliesenverlegeplan
Fugenfarbe: Gemäß Auswahl des AG
Die produktbezogenen Angaben zu Materialart, Oberfläche, Dicke und Kantenausbildung richten sich abweichend von Position 03.1 nach dem bezeichneten Bemusterungsartikel. Klebe- und Fugenmaterialien sind darauf abzustimmen.
Alle übrigen Leistungen und Leistungsabgrenzungen gemäß Position 03.1 gelten unverändert.
Abrechnung nach tatsächlich ausgeführter Fliesenfläche. Der Einheitspreis umfasst die vollständige Lieferung und Verlegung einschließlich Verfugung. Die Flächen werden ausschließlich über diese Position abgerechnet.
03.__.0005
Wandfliesen, WHG_06 (Bemusterung)
9.00
m²
03.__.0006 Wandfliesen, WHG_08 (Bemusterung) Leistung wie Position 03.1, jedoch mit folgendem Fliesenmaterial gemäß Erwerberbemusterung vom 24.09.2026:
Produkt: Maleo arena (beige)
Artikelnummer: 5002040157
Format: 30 × 60 cm
Verlegemuster: Kreuzverband
Ausführungsbereich: Badezimmer Wohnung 8, gemäß Fliesenverlegeplan
Fugenfarbe: Gemäß Auswahl des AG
Die produktbezogenen Angaben zu Materialart, Oberfläche, Dicke und Kantenausbildung richten sich abweichend von Position 03.1 nach dem bezeichneten Bemusterungsartikel. Klebe- und Fugenmaterialien sind darauf abzustimmen.
Alle übrigen Leistungen und Leistungsabgrenzungen gemäß Position 03.1 gelten unverändert.
Abrechnung nach tatsächlich ausgeführter Fliesenfläche. Der Einheitspreis umfasst die vollständige Lieferung und Verlegung einschließlich Verfugung. Die Flächen werden ausschließlich über diese Position abgerechnet.
03.__.0006
Wandfliesen, WHG_08 (Bemusterung)
12.00
m²
03.__.0007 Wandfliesen, WHG_09 (Bemusterung) Leistung wie Position 03.1, jedoch mit folgendem Fliesenmaterial gemäß Erwerberbemusterung vom 24.09.2026:
Produkt: Maleo arena (beige)
Artikelnummer: 5002040157
Format: 30 × 60 cm
Verlegemuster: Kreuzverband
Ausführungsbereich: Badezimmer Wohnung 9, gemäß Fliesenverlegeplan
Fugenfarbe: Gemäß Auswahl des AG
Die produktbezogenen Angaben zu Materialart, Oberfläche, Dicke und Kantenausbildung richten sich abweichend von Position 03.1 nach dem bezeichneten Bemusterungsartikel. Klebe- und Fugenmaterialien sind darauf abzustimmen.
Alle übrigen Leistungen und Leistungsabgrenzungen gemäß Position 03.1 gelten unverändert.
Abrechnung nach tatsächlich ausgeführter Fliesenfläche. Der Einheitspreis umfasst die vollständige Lieferung und Verlegung einschließlich Verfugung. Die Flächen werden ausschließlich über diese Position abgerechnet.
03.__.0007
Wandfliesen, WHG_09 (Bemusterung)
12.00
m²
03.__.0008 Wandfliesen, WHG_12 (Bemusterung) Leistung wie Position 03.1, jedoch mit folgendem Fliesenmaterial gemäß Erwerberbemusterung vom 24.09.2026:
Produkt: Portici weiß matt
Artikelnummer: 5002041349
Format: 30 × 60 cm
Verlegemuster: Kreuzverband
Ausführungsbereich: Badezimmer Wohnung 12, gemäß Fliesenverlegeplan
Fugenfarbe: Gemäß Auswahl des AG
Die produktbezogenen Angaben zu Materialart, Oberfläche, Dicke und Kantenausbildung richten sich abweichend von Position 03.1 nach dem bezeichneten Bemusterungsartikel. Klebe- und Fugenmaterialien sind darauf abzustimmen.
Alle übrigen Leistungen und Leistungsabgrenzungen gemäß Position 03.1 gelten unverändert.
Abrechnung nach tatsächlich ausgeführter Fliesenfläche. Der Einheitspreis umfasst die vollständige Lieferung und Verlegung einschließlich Verfugung. Die Flächen werden ausschließlich über diese Position abgerechnet.
03.__.0008
Wandfliesen, WHG_12 (Bemusterung)
12.00
m²
03.__.0009 Wandfliesen, WHG_14 (Bemusterung) Leistung wie Position 03.1, jedoch mit folgendem Fliesenmaterial gemäß Erwerberbemusterung vom 24.09.2026:
Produkt: Altino soft grey
Artikelnummer: 5002049320
Format: 30 × 60 cm
Verlegemuster: Kreuzverband
Ausführungsbereich: Badezimmer Wohnung 14, gemäß Fliesenverlegeplan
Fugenfarbe: Gemäß Auswahl des AG
Die produktbezogenen Angaben zu Materialart, Oberfläche, Dicke und Kantenausbildung richten sich abweichend von Position 03.1 nach dem bezeichneten Bemusterungsartikel. Klebe- und Fugenmaterialien sind darauf abzustimmen.
Alle übrigen Leistungen und Leistungsabgrenzungen gemäß Position 03.1 gelten unverändert.
Abrechnung nach tatsächlich ausgeführter Fliesenfläche. Der Einheitspreis umfasst die vollständige Lieferung und Verlegung einschließlich Verfugung. Die Flächen werden ausschließlich über diese Position abgerechnet.
03.__.0009
Wandfliesen, WHG_14 (Bemusterung)
11.50
m²
03.__.0010 Wandfliesen, WHG_18 (Bemusterung) Leistung wie Position 03.1, jedoch mit folgendem Fliesenmaterial gemäß Erwerberbemusterung vom 24.09.2026:
Produkt: Altino cream
Artikelnummer: 5002049319
Format: 30 × 60 cm
Verlegemuster: Kreuzverband
Ausführungsbereich: Badezimmer Wohnung 18, gemäß Fliesenverlegeplan
Fugenfarbe: Gemäß Auswahl des AG
Die produktbezogenen Angaben zu Materialart, Oberfläche, Dicke und Kantenausbildung richten sich abweichend von Position 03.1 nach dem bezeichneten Bemusterungsartikel. Klebe- und Fugenmaterialien sind darauf abzustimmen.
Alle übrigen Leistungen und Leistungsabgrenzungen gemäß Position 03.1 gelten unverändert.
Abrechnung nach tatsächlich ausgeführter Fliesenfläche. Der Einheitspreis umfasst die vollständige Lieferung und Verlegung einschließlich Verfugung. Die Flächen werden ausschließlich über diese Position abgerechnet.
03.__.0010
Wandfliesen, WHG_18 (Bemusterung)
12.00
m²
03.__.0011 Wandfliesen, WHG_19 (Bemusterung) Leistung wie Position 03.1, jedoch mit folgendem Fliesenmaterial gemäß Erwerberbemusterung vom 24.09.2026:
Produkt: Badia sabbia (beige)
Artikelnummer: 5010571066
Format: 30 × 60 cm
Verlegemuster: Kreuzverband
Ausführungsbereich: Badezimmer Wohnung 19, gemäß Fliesenverlegeplan
Fugenfarbe: Gemäß Auswahl des AG
Die produktbezogenen Angaben zu Materialart, Oberfläche, Dicke und Kantenausbildung richten sich abweichend von Position 03.1 nach dem bezeichneten Bemusterungsartikel. Klebe- und Fugenmaterialien sind darauf abzustimmen.
Alle übrigen Leistungen und Leistungsabgrenzungen gemäß Position 03.1 gelten unverändert.
Abrechnung nach tatsächlich ausgeführter Fliesenfläche. Der Einheitspreis umfasst die vollständige Lieferung und Verlegung einschließlich Verfugung. Die Flächen werden ausschließlich über diese Position abgerechnet.
03.__.0011
Wandfliesen, WHG_19 (Bemusterung)
12.00
m²
03.__.0012 Zulage für Leibungen, Brüstungen und Nischen Zulage zu den Wandfliesenpositionen für erhöhten Aufwand bei der Verlegung keramischer Wandfliesen an Leibungen, Nischen.
Ausführung mit dem in der jeweiligen Grundposition beschriebenen Fliesenmaterial.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Einmessen kleinteiliger Anschlussbereiche,
Zuschnitt und Anpassung der Fliesen,
Herstellen sauberer Innen- und Außenecken,
Anarbeiten an angrenzende Wandflächen,
Herstellen geordneter Fugenverläufe,
Vermeiden schmaler Reststreifen, soweit technisch möglich,
Reinigen der bearbeiteten Bereiche.
Abschluss-, Kanten- und Eckprofile sind nicht Bestandteil dieser Position und werden über gesonderte Positionen vergütet.
Abrechnung: nach tatsächlich ausgeführter Fläche an Leibungen und Nischen als Zulage zur jeweiligen
Grundposition.
03.__.0012
Zulage für Leibungen, Brüstungen und Nischen
22.00
m²
03.__.0013 Zulage Ausschnitte / Bohrungen in Wandfliesen Zulage zu den Wandfliesenpositionen für das Herstellen von Ausschnitten, Bohrungen und Durchdringungen in keramischen Wandfliesen.
Ausführung für Rohrdurchführungen, Armaturen, Eckventile, Siphonanschlüsse, Elektroinstallationen, Schalter, Steckdosen, Revisionsöffnungen, Befestigungspunkte, Sanitäranschlüsse und sonstige Einbauteile.
Die Ausschnitte und Bohrungen sind sauber, maßgenau und materialschonend herzustellen. Ausbrüche, Risse, scharfe Kanten oder optisch mangelhafte Zuschnitte sind unzulässig.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Einmessen der Ausschnitte,
Herstellen runder, eckiger oder sonstiger erforderlicher Öffnungen,
Bearbeiten der Schnittkanten,
Anpassen an vorhandene Einbauteile,
Schutz angrenzender Belagsflächen,
Austausch beschädigter oder mangelhaft bearbeiteter Fliesen auf Kosten des Auftragnehmers.
Abrechnung: nach Stück.
03.__.0013
Zulage Ausschnitte / Bohrungen in Wandfliesen
200.00
St
03.__.0014 Mehrpreis Schnellverlegung / schnell erhärtender Fliesenkleber Mehrpreis zu den Wandfliesenpositionen für die Ausführung mit schnell erhärtendem, systemverträglichem Fliesenkleber bei terminlich erforderlicher schneller Weiterbearbeitung bzw. früher Verfugung.
Ausführung nur nach besonderer schriftlicher Anordnung der Bauleitung.
Produkt:
Sopro Fliesenfest S1 turbo, Sopro No. 1 Silver oder gleichwertiger, schnell erhärtender Fliesenkleber, geeignet für keramische Steingutfliesen, Untergrund, Verbundabdichtung und Beanspruchung.
Die Herstellervorgaben zu Verarbeitung, Topfzeit, klebeoffener Zeit, Abbindezeit, Verfugbarkeit und Belastbarkeit sind einzuhalten.
Abrechnung: nach mit Schnellkleber verlegter Wandfliesenfläche als Zulage zur jeweiligen Grundposition.
03.__.0014
Mehrpreis Schnellverlegung / schnell erhärtender Fliesenkleber
O
1.00
m²
04 Bodenfliesen Innenbereich
04
Bodenfliesen Innenbereich
04.__.0001 Bodenfliesen Innenbereiche, keramische Feinsteinzeugfliese (Standard) Liefern und fachgerecht Verlegen von keramischen Bodenfliesen auf vorbereiteten Bodenflächen im Innenbereich.
Ausführung in den im Leistungsverzeichnis, der Ausführungsplanung, dem Raumbuch bzw. der freigegebenen Bodenbelagsliste vorgesehenen Räumen und Bereichen.
Belagsmaterial:
Lieferant: Kemmler
Serie: Badia
Farbe: Hell beige matt
Material: Feinsteinzeug
Format: 30 × 60 cm
Dicke: 9 mm
Kanten: rektifiziert
Rutschhemmung: R10/B
Ausführung auf geeigneten, tragfähigen, ebenen, sauberen, trockenen und belegreifen Estrich- bzw. Bodenflächen. In abgedichteten Bereichen erfolgt die Verlegung auf der zuvor hergestellten und freigegebenen Verbundabdichtung.
Verlegung im Dünnbettverfahren nach DIN 18157 mit geeignetem, flexiblem und systemverträglichem Fliesenkleber.
Klebesystem:
Sopro VarioFlex XL, Sopro No. 1, Sopro No. 1 Silver, Sopro FKM XL oder gleichwertiger, für Feinsteinzeug, Untergrund, Fußbodenheizung, Verbundabdichtung und Beanspruchung geeigneter Fliesenkleber nach DIN EN 12004.
In Bereichen mit Verbundabdichtung ist ein mit dem Abdichtungssystem verträglicher Sopro-Systemkleber zu verwenden. Herstellervorgaben zu Grundierung, Kleberauftrag, Zahnung, offener Zeit, Abbindezeit, Begehbarkeit und Verfugbarkeit sind einzuhalten.
Verlegeart / Fugenbild: Kreuzverband
Vor Beginn der Verlegung ist die Flächeneinteilung mit der Bauleitung abzustimmen. Schmale Reststreifen, ungünstige Anschnitte, unruhige Fugenverläufe und optisch nachteilige Teilungen sind zu vermeiden, soweit dies technisch und gestalterisch möglich ist.
Fugenmörtel:
Sopro FlexFuge plus, Farbe Sandgrau 18, oder gleichwertiger, für Feinsteinzeug, Fugenbreite, Feuchtbeanspruchung, Fußbodenheizung und Nutzung geeigneter Fugenmörtel nach DIN EN 13888.
Das fachgerechte Zurückschneiden überstehender Randdämmstreifen im Bereich der ausgeschriebenen Bodenbelagsflächen einschließlich Aufnahme und Entsorgung der Schnittreste ist im Einheitspreis enthalten.
Der Rückschnitt erfolgt zum für den jeweiligen Boden- und Abdichtungsaufbau geeigneten Zeitpunkt. Die durchgehende Randtrennung ist während der Verlegung und Verfugung aufrechtzuerhalten. Schallbrücken sowie Beschädigungen von Abdichtungen, Dichtbändern und angrenzenden Bauteilen sind zu vermeiden.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen des Untergrundes auf Eignung,
Prüfen der Ebenheit, Tragfähigkeit, Sauberkeit, Belegreife und Feuchtigkeit,
Prüfen vorhandener CM-Messprotokolle und Aufheizprotokolle, soweit erforderlich,
Prüfen der vorhandenen Verbundabdichtung in Nass- und Feuchtebereichen,
Einteilen der Flächen und Festlegen des Fugenbildes,
Liefern der Bodenfliesen einschließlich Nebenmaterial,
innerbaustelliger Transport bis zur Einbaustelle,
fachgerechtes Verlegen im Dünnbettverfahren,
Zuschnitt und Anpassung an Randbereiche, Türöffnungen, Wandanschlüsse, Vorwandinstallationen, Rohrdurchführungen, Einbauteile und angrenzende Bauteile,
Anarbeiten an aufgehende Bauteile, soweit keine gesonderten Profile oder Sockel betroffen sind,
Herstellen gleichmäßiger Fugen,
Verfugen mit Sopro FlexFuge plus, Farbe Sandgrau 18,
Reinigen der Belagsflächen nach Fertigstellung,
Schutz der fertigen Bodenfliesenflächen bis zur Übergabe.
Einschließlich sämtlicher Materialien, Fliesen, Klebemörtel, Fugenmörtel, Zuschnitt, Anpassung, Verlegung, Verfugung, Reinigung, Werkzeugen, Hilfsmitteln, Schutzmaßnahmen, Nebenarbeiten und innerbaustelliger Transporte.
Abrechnung: nach gefliester Bodenfläche.
04.__.0001
Bodenfliesen Innenbereiche, keramische Feinsteinzeugfliese (Standard)
86.00
m²
04.__.0002 Bodenfliesen, WHG_01 (Bemusterung) Leistung wie Position 04.1, jedoch mit folgender Ausführung gemäß Erwerberbemusterung vom 24.09.2026:
Produkt: Badia taupe (braun)
Artikelnummer: 5002037630
Format: 30 × 60 cm
Verlegemuster: Wilder Verband
Ausführungsbereich: Badezimmer Wohnung 1
Fugenfarbe: Gemäß Auswahl des AG
Die produktbezogenen Angaben zu Materialart, Oberfläche, Dicke und Kantenausbildung richten sich nach dem bezeichneten Bemusterungsartikel. Klebe- und Fugenmaterialien sind darauf abzustimmen. Der Verlegeaufwand für den wilden Verband ist im Einheitspreis enthalten.
Alle übrigen Anforderungen, Leistungen und Leistungsabgrenzungen gemäß Position 04.1, insbesondere zur Rutschhemmung und Eignung für Duschflächen, gelten unverändert.
Abrechnung nach tatsächlich ausgeführter Fliesenfläche. Der Einheitspreis umfasst die vollständige Lieferung und Verlegung einschließlich Verfugung. Eine zusätzliche Abrechnung dieser Flächen über Position 04.1 erfolgt nicht.
04.__.0002
Bodenfliesen, WHG_01 (Bemusterung)
7.00
m²
04.__.0003 Bodenfliesen, WHG_02 (Bemusterung) Leistung wie Position 04.1, jedoch mit folgender Ausführung gemäß Erwerberbemusterung vom 24.09.2026:
Produkt: Badia cream (beige)
Artikelnummer: 5002037629
Format: 30 × 60 cm
Verlegemuster: Kreuzverband
Ausführungsbereich: Badezimmer Wohnung 2
Fugenfarbe: Gemäß Auswahl des AG
Die produktbezogenen Angaben zu Materialart, Oberfläche, Dicke und Kantenausbildung richten sich nach dem bezeichneten Bemusterungsartikel. Klebe- und Fugenmaterialien sind darauf abzustimmen. Der Verlegeaufwand für den wilden Verband ist im Einheitspreis enthalten.
Alle übrigen Anforderungen, Leistungen und Leistungsabgrenzungen gemäß Position 04.1, insbesondere zur Rutschhemmung und Eignung für Duschflächen, gelten unverändert.
Abrechnung nach tatsächlich ausgeführter Fliesenfläche. Der Einheitspreis umfasst die vollständige Lieferung und Verlegung einschließlich Verfugung. Eine zusätzliche Abrechnung dieser Flächen über Position 04.1 erfolgt nicht.
04.__.0003
Bodenfliesen, WHG_02 (Bemusterung)
7.00
m²
04.__.0004 Bodenfliesen, WHG_02, Abstell (Bemusterung) Leistung wie Position 04.1, jedoch mit folgender Ausführung gemäß Erwerberbemusterung vom 24.09.2026:
Produkt: Badia cream (beige)
Artikelnummer: 5002037629
Format: 30 × 60 cm
Verlegemuster: Wilder Verband
Ausführungsbereich: Abstellraum Wohnung 2
Fugenfarbe: Gemäß Auswahl des AG
Die produktbezogenen Angaben zu Materialart, Oberfläche, Dicke und Kantenausbildung richten sich nach dem bezeichneten Bemusterungsartikel. Klebe- und Fugenmaterialien sind darauf abzustimmen. Der Verlegeaufwand für den wilden Verband ist im Einheitspreis enthalten.
Alle übrigen Anforderungen, Leistungen und Leistungsabgrenzungen gemäß Position 04.1, insbesondere zur Rutschhemmung und Eignung für Duschflächen, gelten unverändert.
Abrechnung nach tatsächlich ausgeführter Fliesenfläche. Der Einheitspreis umfasst die vollständige Lieferung und Verlegung einschließlich Verfugung. Eine zusätzliche Abrechnung dieser Flächen über Position 04.1 erfolgt nicht.
04.__.0004
Bodenfliesen, WHG_02, Abstell (Bemusterung)
4.00
m²
04.__.0005 Bodenfliesen, WHG_03 (Bemusterung) Leistung wie Position 04.1, jedoch mit folgender Ausführung gemäß Erwerberbemusterung vom 24.09.2026:
Produkt: Altino cream
Artikelnummer: 5002049319
Format: 30 × 60 cm
Verlegemuster: Wilder Verband
Ausführungsbereich: Badezimmer Wohnung 3
Fugenfarbe: Gemäß Auswahl des AG
Die produktbezogenen Angaben zu Materialart, Oberfläche, Dicke und Kantenausbildung richten sich nach dem bezeichneten Bemusterungsartikel. Klebe- und Fugenmaterialien sind darauf abzustimmen. Der Verlegeaufwand für den wilden Verband ist im Einheitspreis enthalten.
Alle übrigen Anforderungen, Leistungen und Leistungsabgrenzungen gemäß Position 04.1, insbesondere zur Rutschhemmung und Eignung für Duschflächen, gelten unverändert.
Abrechnung nach tatsächlich ausgeführter Fliesenfläche. Der Einheitspreis umfasst die vollständige Lieferung und Verlegung einschließlich Verfugung. Eine zusätzliche Abrechnung dieser Flächen über Position 04.1 erfolgt nicht.
04.__.0005
Bodenfliesen, WHG_03 (Bemusterung)
7.00
m²
04.__.0006 Bodefliesen, WHG_03, Abstell (Bemusterung) Leistung wie Position 04.1, jedoch mit folgender Ausführung gemäß Erwerberbemusterung vom 24.09.2026:
Produkt: Altino cream
Artikelnummer: 5002049319
Format: 30 × 60 cm
Verlegemuster: Wilder Verband
Ausführungsbereich: Abstellraum, Wohnung 3
Fugenfarbe: Gemäß Auswahl des AG
Die produktbezogenen Angaben zu Materialart, Oberfläche, Dicke und Kantenausbildung richten sich nach dem bezeichneten Bemusterungsartikel. Klebe- und Fugenmaterialien sind darauf abzustimmen. Der Verlegeaufwand für den wilden Verband ist im Einheitspreis enthalten.
Alle übrigen Anforderungen, Leistungen und Leistungsabgrenzungen gemäß Position 04.1, insbesondere zur Rutschhemmung und Eignung für Duschflächen, gelten unverändert.
Abrechnung nach tatsächlich ausgeführter Fliesenfläche. Der Einheitspreis umfasst die vollständige Lieferung und Verlegung einschließlich Verfugung. Eine zusätzliche Abrechnung dieser Flächen über Position 04.1 erfolgt nicht.
04.__.0006
Bodefliesen, WHG_03, Abstell (Bemusterung)
4.00
m²
04.__.0007 Bodenfliesen, WHG_06 (Bemusterung) Leistung wie Position 04.1, jedoch mit folgender Ausführung gemäß Erwerberbemusterung vom 24.09.2026:
Produkt: Envie tabacco (braun)
Artikelnummer: 5010571172
Format: 30 × 60 cm
Verlegemuster: Wilder Verband
Ausführungsbereich: Badezimmer Wohnung 6
Fugenfarbe: Gemäß Auswahl des AG
Die produktbezogenen Angaben zu Materialart, Oberfläche, Dicke und Kantenausbildung richten sich nach dem bezeichneten Bemusterungsartikel. Klebe- und Fugenmaterialien sind darauf abzustimmen. Der Verlegeaufwand für den wilden Verband ist im Einheitspreis enthalten.
Alle übrigen Anforderungen, Leistungen und Leistungsabgrenzungen gemäß Position 04.1, insbesondere zur Rutschhemmung und Eignung für Duschflächen, gelten unverändert.
Abrechnung nach tatsächlich ausgeführter Fliesenfläche. Der Einheitspreis umfasst die vollständige Lieferung und Verlegung einschließlich Verfugung. Eine zusätzliche Abrechnung dieser Flächen über Position 04.1 erfolgt nicht.
04.__.0007
Bodenfliesen, WHG_06 (Bemusterung)
7.00
m²
04.__.0008 Bodenfliesen, WHG_08 (Bemusterung) Leistung wie Position 04.1, jedoch mit folgender Ausführung gemäß Erwerberbemusterung vom 24.09.2026:
Produkt: Maleo arena (beige)
Artikelnummer: 5002040157
Format: 30 × 60 cm
Verlegemuster: Wilder Verband
Ausführungsbereich: Badezimmer Wohnung 8
Fugenfarbe: Gemäß Auswahl des AG
Die produktbezogenen Angaben zu Materialart, Oberfläche, Dicke und Kantenausbildung richten sich nach dem bezeichneten Bemusterungsartikel. Klebe- und Fugenmaterialien sind darauf abzustimmen. Der Verlegeaufwand für den wilden Verband ist im Einheitspreis enthalten.
Alle übrigen Anforderungen, Leistungen und Leistungsabgrenzungen gemäß Position 04.1, insbesondere zur Rutschhemmung und Eignung für Duschflächen, gelten unverändert.
Abrechnung nach tatsächlich ausgeführter Fliesenfläche. Der Einheitspreis umfasst die vollständige Lieferung und Verlegung einschließlich Verfugung. Eine zusätzliche Abrechnung dieser Flächen über Position 04.1 erfolgt nicht.
04.__.0008
Bodenfliesen, WHG_08 (Bemusterung)
9.00
m²
04.__.0009 Bodenfliesen, WHG_09 (Bemusterung) Leistung wie Position 04.1, jedoch mit folgender Ausführung gemäß Erwerberbemusterung vom 24.09.2026:
Produkt: Maleo arena (beige)
Artikelnummer: 5002040157
Format: 30 × 60 cm
Verlegemuster: Wilder Verband
Ausführungsbereich: Badezimmer Wohnung 9
Fugenfarbe: Gemäß Auswahl des AG
Die produktbezogenen Angaben zu Materialart, Oberfläche, Dicke und Kantenausbildung richten sich nach dem bezeichneten Bemusterungsartikel. Klebe- und Fugenmaterialien sind darauf abzustimmen. Der Verlegeaufwand für den wilden Verband ist im Einheitspreis enthalten.
Alle übrigen Anforderungen, Leistungen und Leistungsabgrenzungen gemäß Position 04.1, insbesondere zur Rutschhemmung und Eignung für Duschflächen, gelten unverändert.
Abrechnung nach tatsächlich ausgeführter Fliesenfläche. Der Einheitspreis umfasst die vollständige Lieferung und Verlegung einschließlich Verfugung. Eine zusätzliche Abrechnung dieser Flächen über Position 04.1 erfolgt nicht.
04.__.0009
Bodenfliesen, WHG_09 (Bemusterung)
9.00
m²
04.__.0010 Bodenfliesen, WHG_12 (Bemusterung) Leistung wie Position 04.1, jedoch mit folgender Ausführung gemäß Erwerberbemusterung vom 24.09.2026:
Produkt: Badia light grey (grau)
Artikelnummer: 5002037632
Format: 30 × 60 cm
Verlegemuster: Wilder Verband
Ausführungsbereich: Badezimmer Wohnung 12
Fugenfarbe: Gemäß Auswahl des AG
Die produktbezogenen Angaben zu Materialart, Oberfläche, Dicke und Kantenausbildung richten sich nach dem bezeichneten Bemusterungsartikel. Klebe- und Fugenmaterialien sind darauf abzustimmen. Der Verlegeaufwand für den wilden Verband ist im Einheitspreis enthalten.
Alle übrigen Anforderungen, Leistungen und Leistungsabgrenzungen gemäß Position 04.1, insbesondere zur Rutschhemmung und Eignung für Duschflächen, gelten unverändert.
Abrechnung nach tatsächlich ausgeführter Fliesenfläche. Der Einheitspreis umfasst die vollständige Lieferung und Verlegung einschließlich Verfugung. Eine zusätzliche Abrechnung dieser Flächen über Position 04.1 erfolgt nicht.
04.__.0010
Bodenfliesen, WHG_12 (Bemusterung)
9.00
m²
04.__.0011 Bodenfliesen, WHG_14 (Bemusterung) Leistung wie Position 04.1, jedoch mit folgender Ausführung gemäß Erwerberbemusterung vom 24.09.2026:
Produkt: Altino soft grey
Artikelnummer: 5002049320
Format: 30 × 60 cm
Verlegemuster: Wilder Verband
Ausführungsbereich: Badezimmer Wohnung 14
Fugenfarbe: Gemäß Auswahl des AG
Die produktbezogenen Angaben zu Materialart, Oberfläche, Dicke und Kantenausbildung richten sich nach dem bezeichneten Bemusterungsartikel. Klebe- und Fugenmaterialien sind darauf abzustimmen. Der Verlegeaufwand für den wilden Verband ist im Einheitspreis enthalten.
Alle übrigen Anforderungen, Leistungen und Leistungsabgrenzungen gemäß Position 04.1, insbesondere zur Rutschhemmung und Eignung für Duschflächen, gelten unverändert.
Abrechnung nach tatsächlich ausgeführter Fliesenfläche. Der Einheitspreis umfasst die vollständige Lieferung und Verlegung einschließlich Verfugung. Eine zusätzliche Abrechnung dieser Flächen über Position 04.1 erfolgt nicht.
04.__.0011
Bodenfliesen, WHG_14 (Bemusterung)
7.00
m²
04.__.0012 Bodenfliesen, WHG_18 (Bemusterung) Leistung wie Position 04.1, jedoch mit folgender Ausführung gemäß Erwerberbemusterung vom 24.09.2026:
Produkt: Badia taupe (braun)
Artikelnummer: 5002037630
Format: 30 × 60 cm
Verlegemuster: Wilder Verband
Ausführungsbereich: Badezimmer Wohnung 18
Fugenfarbe: Gemäß Auswahl des AG
Die produktbezogenen Angaben zu Materialart, Oberfläche, Dicke und Kantenausbildung richten sich nach dem bezeichneten Bemusterungsartikel. Klebe- und Fugenmaterialien sind darauf abzustimmen. Der Verlegeaufwand für den wilden Verband ist im Einheitspreis enthalten.
Alle übrigen Anforderungen, Leistungen und Leistungsabgrenzungen gemäß Position 04.1, insbesondere zur Rutschhemmung und Eignung für Duschflächen, gelten unverändert.
Abrechnung nach tatsächlich ausgeführter Fliesenfläche. Der Einheitspreis umfasst die vollständige Lieferung und Verlegung einschließlich Verfugung. Eine zusätzliche Abrechnung dieser Flächen über Position 04.1 erfolgt nicht.
04.__.0012
Bodenfliesen, WHG_18 (Bemusterung)
9.00
m²
04.__.0013 Bodenfliesen, WHG_19 (Bemusterung) Leistung wie Position 04.1, jedoch mit folgender Ausführung gemäß Erwerberbemusterung vom 24.09.2026:
Produkt: Badia sabbia (beige)
Artikelnummer: 5010571066
Format: 30 × 60 cm
Verlegemuster: Wilder Verband
Ausführungsbereich: Badezimmer Wohnung 19
Fugenfarbe: Gemäß Auswahl des AG
Die produktbezogenen Angaben zu Materialart, Oberfläche, Dicke und Kantenausbildung richten sich nach dem bezeichneten Bemusterungsartikel. Klebe- und Fugenmaterialien sind darauf abzustimmen. Der Verlegeaufwand für den wilden Verband ist im Einheitspreis enthalten.
Alle übrigen Anforderungen, Leistungen und Leistungsabgrenzungen gemäß Position 04.1, insbesondere zur Rutschhemmung und Eignung für Duschflächen, gelten unverändert.
Abrechnung nach tatsächlich ausgeführter Fliesenfläche. Der Einheitspreis umfasst die vollständige Lieferung und Verlegung einschließlich Verfugung. Eine zusätzliche Abrechnung dieser Flächen über Position 04.1 erfolgt nicht.
04.__.0013
Bodenfliesen, WHG_19 (Bemusterung)
9.00
m²
04.__.0014 Zulage Bodenfliesen in Gefällebereichen Zulage zu den Bodenfliesenpositionen für die Verlegung keramischer Bodenfliesen in Gefällebereichen.
Ausführung ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Räumen und Teilflächen gemäß Ausführungsplanung, insbesondere im Raum Wäsche-Schmutz mit Bodenablauf.
Die Bodenfliesen sind auf dem Gefälleestrich bzw. geeigneten Gefälleuntergrund so zu verlegen, dass eine ordnungsgemäße Wasserführung zu Bodenabläufen oder sonstigen Entwässerungspunkten gewährleistet ist.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen des Gefälles vor Verlegebeginn,
Prüfen der Höhenlage von Bodenabläufen und angrenzenden Bauteilen,
Einteilen des Fugenbildes unter Berücksichtigung der Gefälleführung,
Verlegung der Fliesen im Gefällebereich,
zusätzliche Zuschnitte und Anpassungen infolge Gefälleausbildung,
Anarbeiten an Ablaufbereiche, soweit der Ablaufanschluss nicht gesondert beschrieben ist,
Vermeiden von Gegengefälle, Mulden oder stehendem Wasser,
Herstellen einer optisch und technisch geordneten Gefällefläche,
Verfugen mit Sopro FlexFuge plus
Bedenken gegen Gefälle, Ablaufhöhe, Abdichtung, Wasserführung oder Ausführbarkeit sind vor Verlegung schriftlich anzuzeigen.
Nicht Bestandteil dieser Position ist die Herstellung des Gefälleestrichs, der Verbundabdichtung oder des abdichtungstechnischen Anschlusses an Bodenabläufe.
Abrechnung: nach im Gefälle verlegter Bodenfliesenfläche als Zulage zur jeweiligen Grundposition.
04.__.0014
Zulage Bodenfliesen in Gefällebereichen
31.00
m²
04.__.0015 Anarbeiten Bodenfliesen an Bodenabläufe/ Rinnen Zulage zu den Bodenfliesenpositionen für das fachgerechte Anarbeiten des Bodenfliesenbelags an Bodenabläufe und Rinnen.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Einmessen des Bodenablaufs,
Abstimmen von Fliesenaufteilung, Gefälle und Ablaufposition,
Herstellen der erforderlichen Zuschnitte,
höhengerechtes Anarbeiten an Ablaufrahmen bzw. Rostaufnahme,
Herstellen sauberer Schnittkanten,
Herstellen gleichmäßiger Fugenanschlüsse,
Vermeiden von Überzähnen, Gegengefälle und stehendem Wasser,
Verfugen der Anschlussbereiche mit Sopro FlexFuge plus
Der abdichtungstechnische Anschluss des Bodenablaufs an die Verbundabdichtung ist nicht Bestandteil dieser Position und wird über Titel 02 abgerechnet.
Bedenken gegen Ablaufhöhe, Ablaufrahmen, Gefälle, Abdichtung oder technische Ausführbarkeit sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen.
Einschließlich sämtlicher Zuschnitte, Anpassungen, Hilfs- und Nebenarbeiten.
Abrechnung: nach Stück.
04.__.0015
Anarbeiten Bodenfliesen an Bodenabläufe/ Rinnen
20.00
St
04.__.0016 Zulage Ausschnitte / Bohrungen in Bodenfliesen Zulage zu den Bodenfliesenpositionen für das Herstellen von Ausschnitten, Bohrungen und Durchdringungen in keramischen Bodenfliesen.
Ausführung für Rohrdurchführungen, Bodenhülsen, Installationsdurchdringungen, Einbauteile, Befestigungspunkte, Sanitäranschlüsse und sonstige technische Einbauten.
Die Ausschnitte und Bohrungen sind sauber, maßgenau und materialschonend herzustellen. Ausbrüche, Risse, scharfe Kanten oder optisch mangelhafte Zuschnitte sind unzulässig.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Einmessen der Ausschnitte,
Herstellen runder, eckiger oder sonstiger erforderlicher Öffnungen,
Bearbeiten der Schnittkanten,
Anpassen an vorhandene Einbauteile,
Schutz angrenzender Belagsflächen,
Austausch beschädigter oder mangelhaft bearbeiteter Fliesen auf Kosten des Auftragnehmers.
04.__.0016
Zulage Ausschnitte / Bohrungen in Bodenfliesen
O
1.00
St
04.__.0017 Mehrpreis schnell erhärtender Fliesenkleber Mehrpreis zu den Bodenfliesenpositionen für die Ausführung mit schnell erhärtendem, systemverträglichem Fliesenkleber bei terminlich erforderlicher schneller Weiterbearbeitung bzw. früher Verfugung und Begehbarkeit.
Ausführung nur nach besonderer schriftlicher Anordnung der Bauleitung.
Produkt:
Sopro VarioFlex Silver, Sopro No. 1 Silver, Sopro FKM Silver oder gleichwertiger, schnell erhärtender, für Feinsteinzeug, Untergrund, Fußbodenheizung, Verbundabdichtung und Beanspruchung geeigneter Fliesenkleber.
Die Herstellervorgaben zu Verarbeitung, Topfzeit, klebeoffener Zeit, Abbindezeit, Verfugbarkeit, Begehbarkeit und Belastbarkeit sind einzuhalten.
Abrechnung: nach mit schnell erhärtendem Fliesenkleber verlegter Bodenfliesenfläche als Zulage zur jeweiligen Grundposition.
04.__.0017
Mehrpreis schnell erhärtender Fliesenkleber
O
1.00
m²
05 Innenfensterbänke aus Kunststein
05
Innenfensterbänke aus Kunststein
05.__.0001 Höhenausgleich unter Innenfensterbänken Höhenausgleich auf den Fensterbrüstungen als Untergrund für die nachfolgende Montage der Innenfensterbänke herstellen.
Ausführung mit geeignetem gipshaltigem Mörtel als vollflächiger, ebener und hohlraumfreier Glattstrich. Mittlere Schichtdicke ca. 15 mm. Der Untergrund muss nach Erhärtung trocken, tragfähig, glatt, eben, rissfrei und dauerhaft haftfähig sein.
Einschließlich Reinigen und Vorbereiten des vorhandenen Untergrundes, erforderlicher Haftbrücke beziehungsweise Grundierung, Anarbeiten an Fensterrahmen und Leibungen sowie sämtlicher Nebenleistungen.
Der Höhenausgleich ist vor der Fensterbankmontage ausreichend erhärten und trocknen zu lassen.
05.__.0001
Höhenausgleich unter Innenfensterbänken
40.00
m
05.__.0002 Innenfensterbank aus Gussmarmor, Breite 100mm Innenfensterbank aus Gussmarmor nach örtlichem Aufmaß herstellen, liefern und montieren.
Bemusterte Ausführung:
Hersteller: Helopal
Serie: linea
Farbton/Dekor: 150M Weiß, matt
Materialstärke: ca. 14,5 mm
Fensterbankbreite: 100 mm
Vorderkante mit Radius ca. 2 mm
Vorderkantenüberstand gegenüber der fertigen Wandfläche: 10 mm
Montage waagerecht, ohne Neigung
Fensterbank auf dem zuvor hergestellten Höhenausgleich hohlraumfrei und dauerhaft nach den aktuellen Montagevorgaben des Herstellers befestigen. Montageflächen und Fensterbankunterseite reinigen und erforderlichenfalls mit systemgeeignetem Primer vorbehandeln.
Fensterbank nicht in die Leibungen einputzen. Sämtliche Anschlüsse an Fensterrahmen, Leibungen und angrenzende Bauteile umlaufend mit einem farblich abgestimmten, neutralvernetzenden, dauerelastischen Dichtstoff fachgerecht verfugen. Erforderliche Dehnfugen und Fugengeometrien gemäß Herstellervorgaben berücksichtigen.
Ausführung ohne Ausschnitte oder Ausklinkungen an den Leibungsecken.
Einschließlich:
örtlichem Aufmaß,
Zuschnitt auf die erforderliche Länge,
Bearbeitung der Schnitt- und Stirnkanten,
systemgeeignetem Montageklebstoff,
erforderlichen Montagehilfen,
dauerelastischer Anschlussverfugung,
Schutz der Oberfläche bis zur Abnahme,
sämtlichen Befestigungs- und Nebenleistungen.
Leitfabrikat: Helopal linea 150M Weiß
05.__.0002
Innenfensterbank aus Gussmarmor, Breite 100mm
40.00
m
06 Feinsteinzeugbeläge Treppenhaus, Eingangsbereiche, Treppen und Podeste
06
Feinsteinzeugbeläge Treppenhaus, Eingangsbereiche, Treppen und Podeste
06.__.0001 Feinsteinzeug-Bodenbelag "Badia", Taupe, 30 × 60 cm Liefern und fachgerecht Verlegen von Feinsteinzeug- Bodenfliesen auf vorbereiteten Untergründen im Treppenhaus, in den Eingangsbereichen sowie auf Zwischen- und Geschosspodesten gemäß Ausführungs- und Belagsplanung.
Belagsmaterial gemäß Bemusterung des Bauträgers:
Lieferant: Kemmler
Serie: Badia
Farbe: Taupe
Material: Feinsteinzeug
Format: 30 × 60 cm
Dicke: 9 mm
Kanten: rektifiziert
Rutschhemmung: R10/B
Ausführung auf geeigneten, tragfähigen, ebenen, sauberen und belegreifen Untergründen. Verlegung im Dünnbettverfahren mit einem für Feinsteinzeug, Untergrund und gegebenenfalls vorhandene Fußbodenheizung geeigneten, systemverträglichen Flexklebemörtel.
Das Verlegeverfahren ist auf eine hohlraumarme Bettung mit ausreichender Unterstützung der Fliesenränder und -ecken abzustimmen. Erforderlichenfalls ist der Klebemörtel zusätzlich auf die Fliesenrückseiten aufzutragen.
Verlegeart / Fugenbild:
Verlegung gemäß freigegebener Belagsplanung. Sofern dort nicht abweichend festgelegt, erfolgt die Verlegung im Kreuzverband. Verlegerichtung, Flächeneinteilung und Anschlüsse sind vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen.
Fugenbreite entsprechend Herstellervorgabe und Bemusterung. Verfugung mit geeignetem zementärem Fugenmörtel, farblich passend zum Belag nach Freigabe durch den Auftraggeber.
Das fachgerechte Zurückschneiden überstehender Randdämmstreifen im Bereich der ausgeschriebenen Bodenbelagsflächen einschließlich Aufnahme und Entsorgung der Schnittreste ist im Einheitspreis enthalten.
Der Rückschnitt erfolgt zum für den jeweiligen Boden- und Abdichtungsaufbau geeigneten Zeitpunkt. Die durchgehende Randtrennung ist während der Verlegung und Verfugung aufrechtzuerhalten. Schallbrücken sowie Beschädigungen von Abdichtungen, Dichtbändern und angrenzenden Bauteilen sind zu vermeiden.
Die Leistung umfasst insbesondere:
gewerkeübliche Prüfung des vorbereiteten Untergrunds;
örtliches Aufmaß und Einteilung der Belagsflächen;
Lieferung der Fliesen einschließlich Verschnitt und sämtlicher Verlegematerialien;
innerbaustellige Transporte bis zur Einbaustelle;
fachgerechte Verlegung einschließlich erforderlichen rückseitigen Kleberauftrags;
übliche Zuschnitte und Anpassungen an Wände, Stützen, Türzargen und angrenzende Bauteile;
höhengerechte Ausbildung der Übergänge zu angrenzenden Belägen;
Freihalten der vorgesehenen Bewegungs- und Anschlussfugen;
zementäre Verfugung;
Entfernen eigener Kleber- und Fugenmörtelrückstände;
Schutz während der erforderlichen Erhärtungszeit.
Bauwerks- und Bewegungsfugen sind entsprechend der Fugenplanung zu übernehmen. Die schalltechnische Trennung der Treppen- und Podestkonstruktionen darf durch Belag oder Verlegemörtel nicht überbrückt werden.
Abrechnung nach ausgeführter Bodenbelagsfläche gemäß den vereinbarten Aufmaßregeln.
06.__.0001
Feinsteinzeug-Bodenbelag "Badia", Taupe, 30 × 60 cm
237.00
m²
06.__.0002 Feinsteinzugbelag Trittstufen Liefern und fachgerecht Verlegen von Feinsteinzeugfliesen auf den Trittstufen der innenliegenden Stahlbetontreppen.
Treppenform: zweiläufig, gerade, gegenläufig mit Zwischenpodest.
Stufenabmessungen gemäß Treppenplanung und örtlichem Aufmaß:
Stufenbreite: 120 bis 140 cm
Auftrittstiefe: 28 cm
Belagsmaterial Grundfläche:
Lieferant: Kemmler
Serie: Badia
Farbe: Taupe
Material: Feinsteinzeug
Ausgangsformat: 30 × 60 cm
Dicke: 9 mm
Kanten: rektifiziert
Rutschhemmung: R10/B
Trittstufenbeläge aus den Bodenfliesen herstellen und entsprechend der Stufenabmessungen zuschneiden. Verlegung auf vorbereitetem Untergrund mit geeignetem, systemverträglichem Flexklebemörtel. Eine hohlraumarme Bettung und ausreichende Unterstützung insbesondere der Stufenvorderkante sind sicherzustellen.
Die Flächeneinteilung ist vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen. Stoßfugen des Kontraststreifens sind auf das Fugenraster des übrigen Stufenbelags abzustimmen. Schmale Reststücke sind nach Möglichkeit zu vermeiden.
Die Leistung umfasst insbesondere:
örtliche Maßaufnahme und Prüfung der fertigen Stufenhöhen;
Lieferung der Fliesen einschließlich Verschnitt;
sämtliche erforderlichen Zuschnitte und Bearbeitungen der sichtbaren Kanten;
Verlegung einschließlich erforderlichen rückseitigen Kleberauftrags;
Anarbeiten an Setzstufen und seitliche Begrenzungen;
zementäre Verfugung, Fugenfarben nach Bemusterung;
Reinigung und Schutz während der Erhärtung.
Die schalltechnische Trennung der Treppenkonstruktion ist aufrechtzuerhalten.
Abrechnung nach ausgeführter Stufenbreite, gemessen entlang der Vorderkante. Der Kontraststreifen ist im Einheitspreis enthalten.
06.__.0002
Feinsteinzugbelag Trittstufen
66.00
m
06.__.0003 Feinsteinzeugbelag, Setzstufen Liefern und fachgerecht Verlegen von Feinsteinzeugfliesen auf den Setzstufen der innenliegenden Stahlbetontreppen.
Treppenform: zweiläufig, gerade, gegenläufig mit Zwischenpodest.
Stufenabmessungen gemäß Treppenplanung und örtlichem Aufmaß:
Stufenbreite: 120 bis 140 cm
fertige Steigungshöhe: 18 cm
Belagsmaterial Grundfläche:
Lieferant: Kemmler
Serie: Badia
Farbe: Taupe
Material: Feinsteinzeug
Ausgangsformat: 30 × 60 cm
Dicke: 9 mm
Kanten: rektifiziert
Setzstufenbeläge aus den Bodenfliesen herstellen und auf die erforderliche Bekleidungshöhe zuschneiden. Verlegung auf vorbereitetem Untergrund mit geeignetem, systemverträglichem Flexklebemörtel.
Der Anschluss an die Trittstufe erfolgt entsprechend dem freigegebenen Kantendetail.
Die Leistung umfasst insbesondere:
örtliche Maßaufnahme und Einteilung;
Lieferung der Fliesen einschließlich Verschnitt;
sämtliche erforderlichen Zuschnitte und Bearbeitungen der sichtbaren Kanten;
fachgerechte Verklebung;
Anarbeiten an Trittstufen und seitliche Begrenzungen;
zementäre Verfugung, Fugenfarben nach Bemusterung;
Reinigung und Schutz während der Erhärtung.
Die schalltechnische Trennung der Treppenkonstruktion ist aufrechtzuerhalten.
Abrechnung nach ausgeführter Setzstufenbreite. Der Kontraststreifen ist im Einheitspreis enthalten.
06.__.0003
Feinsteinzeugbelag, Setzstufen
66.00
m
06.__.0004 Zulage Kontrastmarkierung an Tritt- und Setzstufen Zulage zu den Positionen für Tritt- und Setzstufenbeläge aus Feinsteinzeug "Badia", Taupe, für die Herstellung einer kontrastierenden Markierung an den gemäß Treppen- und Markierungsplanung ausgewiesenen Stufen.
Ausführung über die gesamte Breite der jeweiligen Stufe, bestehend aus:
einem 5 cm breiten Kontraststreifen auf der Trittfläche, gemessen von der fertigen Stufenvorderkante horizontal nach hinten;
einem 5 cm hohen Kontraststreifen an der Setzstufe, gemessen von der fertigen Stufenvorderkante senkrecht nach unten.
Beide Streifen sind als zusammenhängende Markierung der Stufenvorderkante auszubilden. Die sichtbare Dicke des Trittstufenbelags ist bei der Einteilung der senkrechten Markierungszone zu berücksichtigen.
Kontrastmaterial:
Lieferant: Kemmler
Serie: Badia, Feinsteinzeug
Farbe: Nach Auswahl des AG
Dicke: passend zum Grundbelag, 9 mm
Rutschhemmung der Trittfläche: mindestens entsprechend dem Grundbelag R10/B
Das Kontrastmaterial ersetzt innerhalb der Markierungsflächen den in den Grundpositionen enthaltenen Belag. Die Streifen sind bündig und ohne störende Höhenversätze zum angrenzenden Belag einzubauen.
Stoßfugen sind auf das Fugenraster der Stufenbeläge abzustimmen. Die Ausbildung der Stufenvorderkante erfolgt entsprechend dem für die Grundpositionen festgelegten Kantendetail.
Die Zulage umfasst sämtliche Mehrleistungen gegenüber der Ausführung mit durchgehendem Grundbelag, insbesondere:
Materialmehrkosten unter Berücksichtigung des entfallenden Grundmaterials;
zusätzlichen Verschnitt und Zuschnitt der Streifen;
erforderliche Kantenbearbeitung;
zusätzlichen Einteilungs- und Verlegeaufwand;
zusätzliche Verfugung einschließlich abgestimmter Fugenfarben.
Die Grundpositionen für Tritt- und Setzstufen werden über die vollständige Stufenbreite abgerechnet. Diese Zulage wird ausschließlich für die tatsächlich ausgeführten Kontrastmarkierungen angesetzt.
Abrechnung nach Länge der markierten Stufenvorderkante. Je laufendem Meter sind der horizontale und der vertikale Kontraststreifen enthalten; die Länge wird nur einmal angesetzt.
06.__.0004
Zulage Kontrastmarkierung an Tritt- und Setzstufen
19.00
m
06.__.0005 Höhenausgleich auf Stahlbeton-Rohstufen Liefern und fachgerecht Einbauen eines zementgebundenen, standfesten Ausgleichsmörtels auf den Trittflächen der Stahlbeton-Rohstufen zur Herstellung eines höhen- und ebenengerechten Untergrunds für die nachfolgenden Feinsteinzeugbeläge.
Treppenform: zweiläufig, gerade, gegenläufig mit Zwischenpodest.
Ausgleichsdicke:Bis 20 mm.
Ausführung mit einem für den Betonuntergrund, die vorgesehene Schichtdicke und die Beanspruchung geeigneten, schwindarmen Ausgleichs- beziehungsweise Reparaturmörtel im Verbund.
Vor Ausführung sind die Rohstufenhöhen und die angrenzenden Fertigfußbodenhöhen aufzunehmen. Die Ausgleichshöhen sind unter Berücksichtigung des 9 mm dicken Feinsteinzeugbelags und des vorgesehenen Kleberbetts festzulegen und mit der Bauleitung abzustimmen.
Der Ausgleich ist so herzustellen, dass die geplanten fertigen Steigungen und Auftritte einschließlich der An- und Austrittsstufen eingehalten werden.
Die Leistung umfasst:
örtliche Höhenaufnahme und Festlegung der Ausgleichshöhen;
erforderliche Reinigung und Vorbereitung der Betonoberflächen;
systemgerechte Grundierung beziehungsweise Haftbrücke;
Lieferung, Einbau und Abziehen des Ausgleichsmörtels;
erforderliche temporäre Abschalungen an den Stufenkanten;
Nachbehandlung und Schutz während der Erhärtung;
Kontrolle der Höhenlage und Eignung für die nachfolgende Belagsverlegung.
Die vorhandene Schallentkopplung der Treppenkonstruktion ist aufrechtzuerhalten. Trennfugen zu angrenzenden Bauteilen dürfen nicht mit Mörtel überbrückt werden.
Abrechnung nach horizontal projizierter Fläche der ausgeführten Ausgleichsschicht. Leistungen dieser Position werden nicht zusätzlich über die allgemeinen Bodenausgleichspositionen abgerechnet.
06.__.0005
Höhenausgleich auf Stahlbeton-Rohstufen
21.00
m²
07 Balkonbeläge
07
Balkonbeläge
07.__.0001 Schutzlage / Bautenschutzlage unter Stelzlagern Liefern und fachgerecht Verlegen einer geeigneten Schutzlage / Bautenschutzlage auf der vorhandenen Balkonabdichtung als Schutz- und Trennlage unter den Stelzlagern des Balkonbelags.
Ausführung auf Balkonflächen gemäß Ausführungsplanung.
Die Schutzlage muss mit der vorhandenen bituminösen Abdichtung verträglich, druckfest, verrottungsbeständig, wasserableitend und für die Verwendung unter Stelzlagern geeignet sein.
Die Schutzlage ist lose, vollflächig bzw. im Bereich der Stelzlagerauflager ausreichend überdeckend zu verlegen. Stöße sind dicht gestoßen bzw. nach Herstellervorgabe mit ausreichender Überdeckung auszuführen. Die Schutzlage darf die Entwässerung der Balkonfläche nicht behindern.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen der Abdichtung auf erkennbare Beschädigungen und Verschmutzungen,
Reinigen der Abdichtungsoberfläche im erforderlichen Umfang,
Lieferung der Schutzlage,
Zuschnitt und Anpassung an Randbereiche, Türanschlüsse, Abläufe, aufgehende Bauteile und sonstige Einbauteile,
fachgerechtes Verlegen ohne mechanische Befestigung,
Schutz der Abdichtung während der weiteren Arbeiten.
Abrechnung: nach belegter Balkonfläche.
07.__.0001
Schutzlage / Bautenschutzlage unter Stelzlagern
103.00
m²
07.__.0002 Betonplattenbelag Balkon, 600 x 400 x 42 mm, Stelzlager Liefern und fachgerecht Verlegen von Balkonbelägen aus Betonplatten auf höhenverstellbaren Stelzlagern.
Ausführung auf den Balkonflächen gemäß Ausführungsplanung, Detailplanung und Belagsplanung.
Belagsmaterial:
Hersteller: Lithon
Produkt: Pasand
Material: Beton-Terrassenplatten
Oberfläche: kugelgestrahlt
Format: 60 × 40 cm
Dicke: 4,2 cm
Farbton: Auswahl des AG
Die Betonplatten müssen frost- und witterungsbeständig, maßhaltig, belastbar, für lose Verlegung auf Stelzlagern geeignet und für die vorgesehene Nutzung als Balkonbelag geeignet sein.
Verlegesystem:
alwitra Terrassen-Stelzlager PA 20 plus oder gleichwertig.
Systemanforderungen Stelzlager:
höhenverstellbare Stelzlager für lose verlegte Plattenbeläge,
geeignet für Betonplatten 600 x 400 x 42 mm,
Verlegung mit offenen Fugen,
Fugenkreuz / Abstandhalter zur Herstellung gleichmäßiger Fugen,
Fugenbreite gemäß Systemvorgabe, ca. 6 mm,
Aufstellung auf geeigneter Schutzlage,
stufenlose Höhenjustierung zum Ausgleich zulässiger Toleranzen,
zusätzliche Unterlegplatten nach Erfordernis und Systemvorgabe,
dauerhafte Sicherung der Randbereiche gegen seitliches Verschieben.
Die Verlegung erfolgt trocken, lose und mit offenen Fugen im Kreuzverband. Die Platten sind auf Stelzlagern so auszurichten, dass eine ebene, standsichere, begehbare und entwässerungsfähige Belagsfläche entsteht.
Die Stelzlager sind im Regelfall jeweils unter den Kreuzfugen von vier Platten anzuordnen. Rand- und Eckbereiche sind systemgerecht auszubilden. Erforderliche zusätzliche Stelzlager an Rändern, Ecken, Zuschnitten und Anschlussbereichen sind einzurechnen.
Die Platten sind fluchtgerecht, höhengleich und mit gleichmäßigem Fugenbild zu verlegen. Kippelnde Platten, unzulässige Höhenversätze, Stolperkanten, lose Plattenlagen oder ungleichmäßige Fugen sind unzulässig.
Die Entwässerung der Abdichtungsebene darf durch Stelzlager, Unterlegplatten, Schutzlage oder Plattenbelag nicht behindert werden. Abläufe, Notentwässerungen und Revisionsbereiche müssen zugänglich bleiben bzw. entsprechend der Planung berücksichtigt werden.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen der vorhandenen Abdichtung und Schutzlage auf erkennbare Eignung,
Prüfen von Gefälle, Entwässerung, Anschlusshöhen und Türanschlüssen,
Prüfen der Aufbauhöhe und der erforderlichen Stelzlagerhöhe,
Lieferung der Betonplatten,
Lieferung der Stelzlager einschließlich Fugenkreuze / Abstandhalter,
Lieferung systembedingter Unterlegplatten, soweit innerhalb der Standardausführung erforderlich,
innerbaustelliger Transport bis zur Einbaustelle,
Einteilen der Balkonflächen und Abstimmen des Fugenbildes,
trockenes Verlegen der Betonplatten auf Stelzlagern,
höhengerechtes Justieren der Stelzlager,
Ausgleichen zulässiger Toleranzen in Plattendicke und Untergrund,
Herstellen gleichmäßiger offener Fugen,
umlaufende Sicherung des Belags gegen seitliches Verschieben,
Kontrolle der Ebenheit, Standsicherheit und Begehbarkeit,
Reinigen der Belagsflächen nach Fertigstellung,
Schutz der fertigen Belagsflächen bis zur Übergabe.
Die Rand- und Anschlussbereiche sind so auszubilden, dass die Abdichtung dauerhaft gegen mechanische Beschädigung geschützt bleibt. Ein seitliches Verschieben des Plattenbelags ist dauerhaft zu verhindern.
Einschließlich sämtlicher Materialien, Betonplatten, Stelzlager, Fugenkreuze, systembedingter Unterlegplatten, Zuschnitt, Anpassung, Verlegung, Justierung, Randfixierung, Reinigung, Schutzmaßnahmen, Werkzeugen, Hilfsmitteln, Nebenarbeiten und innerbaustelliger Transporte.
07.__.0002
Betonplattenbelag Balkon, 600 x 400 x 42 mm, Stelzlager
103.00
m²
07.__.0003 Zulage Unterlegplatten / Höhenausgleich Stelzlager Zulage zur Vorposition für zusätzliche Unterlegplatten bzw. systemgerechte Höhenausgleiche unter Stelzlagern, soweit diese über die Standardhöhenverstellung der Stelzlager hinaus erforderlich werden.
Ausführung auf Balkonflächen gemäß tatsächlichem Erfordernis und nur nach Freigabe durch die Bauleitung.
System:
Unterlegplatten passend zum Stelzlagersystem alwitra PA 20 plus oder gleichwertig.
Die Unterlegplatten sind so einzubauen, dass die Standsicherheit, Lastverteilung, Höhenlage, Entwässerung und Dauerhaftigkeit des Belags gewährleistet bleiben. Die maximal zulässige Anzahl und Anordnung der Unterlegplatten nach Herstellervorgabe ist einzuhalten.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen der erforderlichen Aufbauhöhen,
Ermitteln der erforderlichen Unterlegplatten je Stelzlager,
Lieferung der Unterlegplatten,
fachgerechtes Einlegen unter die Stelzlager,
höhengerechtes Ausrichten der Plattenbelagsfläche,
Kontrolle der Ebenheit und Standsicherheit.
Die Entwässerungsebene darf durch Unterlegplatten nicht behindert werden. Abdichtung und Schutzlage dürfen nicht beschädigt werden.
Abrechnung: nach Stück zusätzlich eingebauter Unterlegplatten.
07.__.0003
Zulage Unterlegplatten / Höhenausgleich Stelzlager
O
1.00
St
07.__.0004 Zulage Zuschnitte und Anpassungen Balkonplatten Zulage zur Balkonplattenposition für erhöhten Zuschnitt- und Anpassungsaufwand an Randbereichen, Türanschlüssen, aufgehenden Bauteilen, Geländerstützen, Abläufen, Entwässerungsbauteilen, Attikaanschlüssen und sonstigen Einbauteilen.
Die Zuschnitte sind sauber, geradlinig, maßgenau und optisch einwandfrei herzustellen. Ausbrüche, scharfkantige Schnittflächen, lose Randstücke oder instabile Plattenauflager sind unzulässig.
Die Leistung umfasst insbesondere:
örtliches Aufmaß der Anschlussbereiche,
Herstellen der erforderlichen Zuschnitte,
Bearbeiten sichtbarer Schnittkanten,
Anpassen der Platten an Rand- und Anschlussbereiche,
zusätzliche Stelzlager bzw. Auflager im Bereich von Zuschnitten, soweit erforderlich,
Sicherung der zugeschnittenen Platten gegen Kippen und Verschieben,
Kontrolle der Standsicherheit und Begehbarkeit.
Abrechnung: nach Länge der bearbeiteten Anschluss- und Randbereiche.
07.__.0004
Zulage Zuschnitte und Anpassungen Balkonplatten
77.00
m
07.__.0005 Revisionsbereiche mit Gitterrostabdeckung im Balkonbelag Liefern und fachgerecht Herstellen von revisionsfähigen Bereichen im Balkonbelag über Abläufen, Notentwässerungen oder sonstigen wartungs- und reinigungsbedürftigen Einbauteilen.
Ausführung auf Balkonflächen mit Betonplattenbelag auf Stelzlagern gemäß Ausführungsplanung bzw. nach besonderer Vorgabe der Bauleitung.
Die Revisionsbereiche sind abweichend vom Regelbelag nicht mit Betonplatten, sondern mit herausnehmbaren Gitterrostplatten abzudecken.
Ausführung Gitterrost:
Gitterrostplatte, begehbar und für Balkonflächen geeignet,
Material: feuerverzinkter Stahl oder Edelstahl, nach Freigabe durch Bauleitung / Architektur,
Maschenweite, Tragstababmessung und Rosthöhe nach statischem Erfordernis und passend zur vorhandenen Aufbauhöhe,
Oberfläche rutschhemmend und für Außenbereich geeignet,
Abmessung passend zum jeweiligen Revisionsbereich,
Ausführung herausnehmbar, lagesicher und wartungsfreundlich.
Die Gitterrostplatte ist höhengleich bzw. stolperfrei in den angrenzenden Betonplattenbelag einzubinden. Höhenversätze, Kippstellen, lose Auflagerungen, scharfkantige Anschlüsse oder nicht standsichere Abdeckungen sind unzulässig.
Die Auflagerung der Gitterrostplatte hat systemgerecht auf geeigneten Stelzlagern, Auflagerpunkten oder einem geeigneten Auflagerrahmen zu erfolgen. Die vorhandene Abdichtung und Schutzlage dürfen nicht beschädigt, durchdrungen oder mechanisch unzulässig beansprucht werden.
Die Gitterrostabdeckung muss so ausgebildet werden, dass der darunterliegende Ablauf bzw. das wartungsbedürftige Bauteil für Reinigung, Kontrolle und Wartung zerstörungsfrei zugänglich bleibt. Die Abdeckung muss hierzu ohne Beschädigung des angrenzenden Belags aufgenommen und wieder eingelegt werden können.
Die Entwässerungsfunktion darf durch Gitterrost, Auflager, Rahmen, Stelzlager oder angrenzende Betonplatten nicht beeinträchtigt werden. Abläufe und Entwässerungsebene sind dauerhaft freizuhalten.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Abstimmen der Lage und Größe der Revisionsbereiche mit der Bauleitung,
örtliches Aufmaß des jeweiligen Revisionsbereichs,
Prüfen der vorhandenen Abdichtung, Schutzlage, Aufbauhöhe und Entwässerungssituation,
Lieferung der Gitterrostplatte einschließlich erforderlicher Auflagerteile,
Zuschnitt bzw. passgenaue Herstellung der Gitterrostabdeckung,
Herstellen einer standsicheren und lagesicheren Auflagerung,
höhengleicher Einbau zum angrenzenden Betonplattenbelag,
Anpassen des Fugenbildes und der angrenzenden Betonplatten,
Sicherstellen der zerstörungsfreien Herausnehmbarkeit,
Kontrolle der Begehbarkeit, Lagesicherheit und Entwässerungsfunktion,
Reinigen des Revisionsbereichs nach Fertigstellung.
Einschließlich sämtlicher Materialien, Gitterrostplatte, erforderlicher Auflagerteile, Zuschnitt, Anpassung, Einbau, Kontrolle, Reinigung, Schutzmaßnahmen, Werkzeugen, Hilfsmitteln, Nebenarbeiten und innerbaustelliger Transporte.
Abrechnung: nach Stück Revisionsbereich mit Gitterrostabdeckung.
07.__.0005
Revisionsbereiche mit Gitterrostabdeckung im Balkonbelag
O
14.00
St
08 Sockel, Profile, Abschlüsse, Sauberlaufzone
08
Sockel, Profile, Abschlüsse, Sauberlaufzone
08.__.0001 Sockel aus Bodenfliese in Sanitärbereichen (Standard) Liefern und fachgerecht Herstellen von Sockeln aus keramischen Bodenfliesen in den gefliesten Innenbereichen.
Belagsmaterial:
Lieferant: Kemmler
Serie: Badia
Farbe: Hell beige matt
Material: Feinsteinzeug
Format: 30 × 60 cm
Dicke: 9 mm
Kanten: rektifiziert
Rutschhemmung: R10/B
Sockelhöhe:
60 mm.
Die Sockel sind aus den Bodenfliesen fachgerecht zuzuschneiden. Die sichtbare Oberkante ist sauber zu schleifen und zu fasen. Schnittkanten, Ausbrüche oder scharfkantige Oberflächen sind unzulässig.
Ausführung auf geeigneten, tragfähigen, sauberen und ebenen Wandflächen bzw. aufgehenden Bauteilen. Der Anschluss an den Bodenbelag ist sauber, gleichmäßig und fluchtgerecht herzustellen.
Verlegesystem:
Geeigneter, systemverträglicher Fliesenkleber, abgestimmt auf Feinsteinzeug, Untergrund und Beanspruchung.
Fugenmörtel:
Sopro FlexFuge plus, Farbe Sandgrau 18, oder gleichwertig, passend zur Bodenfliesenfuge.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen der Anschlussflächen,
Einmessen und Einteilen der Sockelflächen,
Schneiden der Sockelstreifen aus Bodenfliesen,
Schleifen und Fasen der sichtbaren Oberkante,
Herstellen sauberer Innen- und Außenecken,
fachgerechtes Ansetzen der Sockel,
Anarbeiten an Türzargen, Leibungen, Vorwandinstallationen, Rohrdurchführungen und sonstige Anschlussbereiche,
Verfugen der Sockel,
Reinigen der fertigen Sockelflächen,
Schutz der fertigen Leistung bis zur Übergabe.
08.__.0001
Sockel aus Bodenfliese in Sanitärbereichen (Standard)
116.00
m
08.__.0002 Feinsteinzeugsockel Treppenhaus, Eingangsbereich und Podeste Liefern und fachgerecht Herstellen von Sockeln aus keramischen Bodenfliesen in den gefliesten Innenbereichen.
Sockelmaterial:
geschnitten aus Bodenfliese gemäß Titel 06.
Belagsmaterial:
Lieferant: Kemmler
Serie: Badia
Farbe: Taupe
Material: Feinsteinzeug
Format: 30 × 60 cm
Dicke: 9 mm
Kanten: rektifiziert
Rutschhemmung: R10/B
Sockelhöhe:
60 mm.
Die Sockel sind aus den Bodenfliesen fachgerecht zuzuschneiden. Die sichtbare Oberkante ist sauber zu schleifen und zu fasen. Schnittkanten, Ausbrüche oder scharfkantige Oberflächen sind unzulässig.
Ausführung auf geeigneten, tragfähigen, sauberen und ebenen Wandflächen bzw. aufgehenden Bauteilen. Der Anschluss an den Bodenbelag ist sauber, gleichmäßig und fluchtgerecht herzustellen.
Verlegesystem:
Geeigneter, systemverträglicher Fliesenkleber, abgestimmt auf Feinsteinzeug, Untergrund und Beanspruchung.
Fugenmörtel:
Sopro FlexFuge plus, Farbe Sandgrau 18, oder gleichwertig, passend zur Bodenfliesenfuge.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen der Anschlussflächen,
Einmessen und Einteilen der Sockelflächen,
Schneiden der Sockelstreifen aus Bodenfliesen,
Schleifen und Fasen der sichtbaren Oberkante,
Herstellen sauberer Innen- und Außenecken,
fachgerechtes Ansetzen der Sockel,
Anarbeiten an Türzargen, Leibungen, Vorwandinstallationen, Rohrdurchführungen und sonstige Anschlussbereiche,
Verfugen der Sockel,
Reinigen der fertigen Sockelflächen,
Schutz der fertigen Leistung bis zur Übergabe.
08.__.0002
Feinsteinzeugsockel Treppenhaus, Eingangsbereich und Podeste
248.00
m
08.__.0003 Gestufter Feinsteinzeugsockel entlag der Treppenläufe Liefern und fachgerecht Herstellen von gestuften Sockeln aus Feinsteinzeugfliesen entlang der Treppenläufe im innenliegenden Haupttreppenhaus.
Ausführung entlang der Treppenläufe UG-EG, EG-OG und OG-DG, jeweils an den Wandanschlüssen der Treppenläufe gemäß Ausführungsplanung.
Sockelmaterial:
geschnitten aus Feinsteinzeugfliese.
Belagsmaterial:
Lieferant: Kemmler
Serie: Badia
Farbe: Taupe
Material: Feinsteinzeug
Format: 30 × 60 cm
Dicke: 9 mm
Kanten: rektifiziert
Rutschhemmung: R10/B
Sockelhöhe:
60 mm.
Ausbildung:
gestufte Sockelausbildung, dem Verlauf der Tritt- und Setzstufen folgend.
Die Sockel sind aus Feinsteinzeugfliesen fachgerecht zuzuschneiden. Die sichtbaren Oberkanten sind sauber zu schleifen und zu fasen. Die gestufte Ausbildung ist fluchtgerecht, gleichmäßig und optisch sauber herzustellen. Die Anschlüsse an Trittstufen, Setzstufen, Podeste und Wandflächen sind passgenau auszuführen.
Verlegesystem:
Geeigneter, systemverträglicher Fliesenkleber, abgestimmt auf Feinsteinzeug, Untergrund und Beanspruchung im Treppenhaus.
Fugenmörtel:
geeigneter Fugenmörtel nach Bemusterung bzw. Freigabe durch Bauleitung / Architektur.
Die Leistung umfasst insbesondere:
örtliches Aufmaß der Treppenläufe,
Prüfen der Anschlussflächen,
Einmessen und Einteilen der gestuften Sockel,
Schneiden der Sockelstreifen und Passstücke aus Feinsteinzeugfliesen,
Schleifen und Fasen der sichtbaren Oberkanten,
Herstellen der gestuften Sockelausbildung,
Anarbeiten an Trittstufen, Setzstufen, Podeste, Wandanschlüsse, Treppenwangen und sonstige Anschlussbereiche,
Herstellen sauberer Innen- und Außenecken,
Verfugen der Sockel,
Reinigen der fertigen Sockelflächen,
Schutz der fertigen Leistung bis zur Übergabe.
08.__.0003
Gestufter Feinsteinzeugsockel entlag der Treppenläufe
12.00
m
08.__.0004 Übergangs und Abschlussprofile für Bodenbeläge (Standard) Liefern und fachgerecht Einbauen von Übergangsprofilen aus Aluminium an höhengleichen Bodenbelagsanschlüssen im Innenbereich.
Ausführung an Übergängen zwischen Fliesen-, Naturstein-, Vinyl- und sonstigen angrenzenden Bodenbelägen, insbesondere in Türdurchgängen, Fluranschlüssen, Raumübergängen und sonstigen Anschlussbereichen gemäß Ausführungsplanung.
Profilmaterial: Aluminium
Ausführung:
für höhengleiche Belagsanschlüsse ohne Höhendifferenz. Rampen- oder Ausgleichsprofile sind nicht vorgesehen.
Die Profile sind gerade, fluchtgerecht, dauerhaft befestigt und höhengleich mit den angrenzenden Bodenbelägen einzubauen. Stolperkanten, lose Profilbereiche oder unzulässige Höhenversätze sind unzulässig.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen der Anschlussbereiche und Belagshöhen,
Einmessen der Profillängen,
Lieferung der Aluminium Profile,
Zuschnitt auf Maß,
fachgerechter Einbau gemäß Herstellervorgabe,
höhengleiche Ausrichtung zu den angrenzenden Belägen,
Anarbeiten der angrenzenden Fliesen- bzw. Natursteinbeläge,
Herstellen sauberer Profilenden und Eckausbildungen,
Schutz der Profile bis zur Übergabe.
08.__.0004
Übergangs und Abschlussprofile für Bodenbeläge (Standard)
32.00
m
08.__.0005 Abschluss- und Kantenschutzprofile für Wandfliesen (Standard) Liefern und fachgerecht Einbauen von Abschluss- und Kantenschutzprofilen aus PVC an freien Kanten von Fliesen-, Platten- und Wandbelägen.
Ausführung an Außenecken, freien Fliesenkanten, Leibungen, Vorwandinstallationen, Wandfliesenabschlüssen, Fliesenspiegeln und sonstigen Abschlussbereichen gemäß Ausführungsplanung und Detailvorgabe.
Profilmaterial: PVC
Profilhöhe:
passend zur jeweiligen Fliesen- bzw. Plattendicke.
Die Profile sind fluchtgerecht, lotrecht bzw. waagerecht, dauerhaft eingebettet und sauber an die angrenzenden Fliesenflächen anzuschließen. Eckausbildungen, Gehrungen und Endstücke sind fachgerecht und optisch einwandfrei auszuführen.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen der Einbausituation,
Einmessen der Profillängen,
Lieferung der PVC-Profile
Zuschnitt und Anpassung,
Herstellen von Gehrungen, Enden und Eckausbildungen,
fachgerechter Einbau in Verbindung mit der Fliesenverlegung,
Reinigen der Profile,
Schutz der fertigen Leistung bis zur Übergabe.
08.__.0005
Abschluss- und Kantenschutzprofile für Wandfliesen (Standard)
111.00
m
08.__.0006 Bewegungsfugenprofile für Bodenbeläge Liefern und fachgerecht Einbauen von Bewegungsfugen- bzw. Trennprofilen aus Edelstahl in Fliesen- und Natursteinbodenbelägen.
Ausführung an konstruktiv erforderlichen Bewegungsfugen, Feldbegrenzungsfugen, Estrichfugen, Belagswechseln oder sonstigen Trennstellen gemäß Ausführungsplanung, Fugenplanung und Vorgabe der Bauleitung.
Profilmaterial:
Edelstahl, rostfrei, V2A / Werkstoff 1.4301 oder gleichwertig, mit geeigneter Fugen- bzw. Bewegungsausbildung.
Oberfläche:
geschliffen / gebürstet, nach Bemusterung bzw. Freigabe durch Bauleitung.
Profilhöhe:
passend zur jeweiligen Belagsdicke und Aufbauhöhe.
Die Profile sind so einzubauen, dass die Bewegungen des Untergrundes bzw. des Belages nicht starr überbrückt werden. Bauwerksfugen und Bewegungsfugen dürfen nicht kraftschlüssig überarbeitet werden.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen der Fugenlage,
Abstimmen der Fugenführung mit Belags- und Fugenplanung,
Lieferung der Profile,
Zuschnitt und Anpassung,
fachgerechter Einbau gemäß Herstellervorgabe,
höhengleiche Ausrichtung zu den angrenzenden Belagsflächen,
Herstellen sauberer Profilenden und Anschlussbereiche,
Schutz der Profile bis zur Übergabe.
Abrechnung: nach Länge der eingebauten Profile.
08.__.0006
Bewegungsfugenprofile für Bodenbeläge
O
1.00
m
08.__.0007 Edelstahl-Stufenkantenprofile Liefern und fachgerecht Einbauen von Edelstahl-Stufenkantenprofilen an sämtlichen Vorderkanten der mit Feinsteinzeug belegten Trittstufen der innenliegenden Treppen.
Treppenform: zweiläufig, gerade, gegenläufig mit Zwischenpodest.
Ausführung als für keramische Treppenbeläge geeignetes Kantenschutzprofil zum Schutz der Fliesenkanten am Übergang zwischen Tritt- und Setzstufe.
Material: Edelstahl.
Profilhöhe: passend zum 9 mm dicken Feinsteinzeugbelag unter Berücksichtigung der systemgerechten Einbettung.
Profile je Stufe über die gesamte Stufenbreite in einem Stück ausführen. Befestigungsschenkel nach Herstellervorgabe in das Kleberbett einbinden. Profile gerade, fluchtgerecht und dauerhaft befestigt einbauen; Stufenvorderkanten ausreichend unterstützen.
Der Übergang zur Trittfläche ist ohne störenden Höhenversatz herzustellen. Sichtbare Profilenden sind sauber abzulängen, zu entgraten und mit erforderlichen systemzugehörigen Endstücken zu versehen. Scharfe Kanten und auskragende Profilenden sind unzulässig.
An den gemäß Planung mit Kontraststreifen versehenen Stufen ist die Profilgeometrie auf die jeweils 5 cm breite horizontale und 5 cm hohe vertikale Markierungszone abzustimmen. Die kontrastierende Wirkung darf durch die sichtbaren Profilschenkel nicht beeinträchtigt werden. Die Anschlussausbildung ist vor Ausführung anhand eines Musters beziehungsweise Kantendetails abzustimmen.
Die Leistung umfasst insbesondere:
örtliches Aufmaß;
Lieferung der Profile einschließlich Verschnitt;
Ablängen und Entgraten;
erforderliche systemzugehörige Endstücke;
sämtliche Befestigungs- und Hilfsmaterialien;
Einbetten, Ausrichten und Befestigen;
Reinigung sowie Schutz der sichtbaren Oberflächen während der Ausführung.
Die erforderlichen Fliesenzuschnitte und Anarbeitungen an die Profile sind Bestandteil der Tritt- und Setzstufenpositionen. Die Kontraststreifen werden über die gesonderte Zulage vergütet.
08.__.0007
Edelstahl-Stufenkantenprofile
66.00
m
08.__.0008 Sauberlaufzone inkl. Einbaurahmen Liefern und fachgerecht Einbauen einer Sauberlaufzone im Erdgeschoss im Anschluss an die Haupteingangstür, bestehend aus Eingangsmatte und zugehörigem Edelstahl-Einbaurahmen.
Ausführung als Systemlösung, passend zum angrenzenden Fliesenbealg und zur vorhandenen bzw. geplanten Bodenaufbauhöhe.
Abmessungen Sauberlaufzone:
Breite: 1,70 m
Tiefe in Gehrichtung: 1,20 m
Mattenhöhe: ca. 12 mm
Referenzprodukt Eingangsmatte:
FUMA Eingangsmatte Top Clean TREND mit Gummiprofil und Bürstenprofil oder gleichwertig.
Ausführung:
Eingangsmatte mit verwindungssteifen Aluminiumprofilen,
Antirutsch-Gummiprofil aus EPDM,
Bürstenprofil aus Polyamid,
Profilabstand ca. 5 mm; im Bereich automatischer Türsysteme, sofern erforderlich und vom Hersteller lieferbar, Profilabstand 3 mm,
Unterseite mit schalldämmenden Gummiprofilen bzw. systembedingter Schalldämmung,
Verbindung der Profile mit geeigneter rostfreier bzw. korrosionsgeschützter Verbindung,
aufrollbar und reinigungsfähig,
geeignet für hoch frequentierten Eingangsbereich eines Pflegeheims, o. ä.
Farbe Gummiprofil: schwarz,
Farbe Bürstenprofil: dunkelgrau
Einbaurahmen:
Edelstahl-Einbaurahmen, rostfrei, V2A / Werkstoff 1.4301 oder gleichwertig,
passend zur Mattenhöhe ca. 12 mm,
Rahmenhöhe gemäß Herstellerangabe, abgestimmt auf Mattenhöhe und angrenzenden Bodenaufbau,
Oberfläche geschliffen / gebürstet,
Gehrungen und Eckausbildungen sauber hergestellt,
höhengleich zum angrenzenden Fliesenbelag eingebaut.
Die Sauberlaufzone ist bündig und stolperfrei in den angrenzenden Natursteinbelag einzubauen. Höhenversätze, lose Rahmenbereiche, Kippstellen, scharfkantige Anschlüsse oder nicht standsichere Mattenlagen sind unzulässig.
Die Lage der Sauberlaufzone ist vor Ausführung mit der Bauleitung, der Türanlage, dem Natursteinbelag und der freigegebenen Belagsplanung abzustimmen.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen der Einbausituation,
Prüfen der Rohbauöffnung bzw. Aussparung,
Abstimmen der Lage, Größe und Höhenlage mit Haupteingangstür, Natursteinbelag und angrenzenden Podenflächen,
Lieferung der Eingangsmatte einschließlich Edelstahl-Einbaurahmen,
örtliches Aufmaß,
passgenaue Herstellung der Matte und des Rahmens,
Einbau und Befestigung des Edelstahlrahmens,
höhengleiche Ausrichtung zu den angrenzenden Belägen,
Einlegen und Anpassen der Eingangsmatte,
Prüfen der Bündigkeit und sicheren Lage,
Schutz der fertigen Leistung bis zur Übergabe,
Übergabe der Reinigungs-, Pflege- und Wartungshinweise.
Anarbeiten des angrenzenden Fliesnbelags
Der Auftragnehmer hat vor Ausführung zu prüfen, ob die gewählte Matte einschließlich Rahmen für die vorhandene Türanlage, die geplante Aufbauhöhe, die Barrierefreiheit sowie die vorgesehene Reinigungsmethode geeignet ist.
Einschließlich sämtlicher Materialien, Eingangsmatte, Edelstahl-Einbaurahmen, Verbindungsmittel, Befestigung, Aufmaß, Zuschnitt, Anpassung, Einbau, Reinigung, Schutzmaßnahmen, Nebenarbeiten und innerbaustelliger Transporte.
Abrechnung: pauschal je Sauberlaufzone.
08.__.0008
Sauberlaufzone inkl. Einbaurahmen
L
1.00
psch
09 Fugen, Bewegungsfugen, Wartungsfugen
09
Fugen, Bewegungsfugen, Wartungsfugen
09.__.0001 Elastische Anschlussfugen Fliesenbereiche innen Liefern und fachgerecht Herstellen elastischer Anschlussfugen in Innenbereichen mit keramischen Fliesen- und Plattenbelägen.
Ausführung insbesondere an Anschlüssen zwischen Bodenfliesen und Sockeln, Bodenfliesen und aufgehenden Bauteilen, Wandfliesen und angrenzenden Bauteilen, Sockeln und Wandflächen sowie sonstigen Anschlussbereichen in gefliesten Innenräumen. Einschließlich elastischer Anschlussfugen zwischen Tritt- beziehungsweise Setzstufenbelägen und wandseitig befestigten Treppensockeln sowie zwischen Podestbelägen und Sockeln.
Dichtstoff:
Sopro SanitärSilikon, Sopro Silikon oder gleichwertiger, dauerelastischer, für keramische Fliesen, Feinsteinzeug, Feuchträume und Unterhaltsreinigung geeigneter Dichtstoff.
Farbe:
Abgestimmt auf angrenzende Fugenfarbe,
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen der Fugenflanken,
Reinigen der Fugenbereiche,
Entfernen loser, haftungsmindernder oder verschmutzter Bestandteile,
Einbringen geeigneter geschlossenzelliger Hinterfüllschnur,
Vermeiden von Dreiflankenhaftung,
Grundieren der Fugenflanken, soweit systembedingt erforderlich,
fachgerechtes Einbringen des elastischen Dichtstoffs,
glattes und gleichmäßiges Abziehen der Fugen,
Herstellen sauberer Fugenflanken und Fugenoberflächen,
Reinigen angrenzender Belagsflächen,
Schutz der Fugen bis zur ausreichenden Aushärtung.
Die Fugen sind gleichmäßig breit, gerade, sauber und optisch einwandfrei auszuführen. Verschmierte, eingefallene, gerissene, unzureichend haftende oder ungleichmäßig ausgebildete Fugen sind unzulässig.
Ausführung erfolgt gemäß IVD-Merkblatt 1.
Abrechnung: nach Länge der hergestellten elastischen Anschlussfugen.
09.__.0001
Elastische Anschlussfugen Fliesenbereiche innen
240.00
m
09.__.0002 Elastische Wartungsfugen in Feuchtbereichen Liefern und fachgerecht Herstellen elastischer Wartungsfugen in Nass- und Feuchtebereichen.
Ausführung insbesondere an Wand-/Bodenanschlüssen, Innenecken, Anschlüssen an Sanitärgegenstände, Rohrdurchführungen, Bodenabläufe, Rinnen, Vorwandinstallationen, Wandfliesenabschlüsse und sonstige feuchtebeanspruchte Anschlussbereiche gemäß Ausführungsplanung.
Dichtstoff:
Sopro SanitärSilikon oder gleichwertiger, fungizid eingestellter, dauerelastischer und für Nass- und Sanitärräume geeigneter Silikondichtstoff.
Farbe:
nach Bemusterung bzw. Freigabe durch Bauleitung / Architektur, abgestimmt auf angrenzende Fugen- und Belagsflächen.
In Bereichen mit vorhandener Verbundabdichtung sind die elastischen Fugen so herzustellen, dass Abdichtung, Dichtbänder, Dichtmanschetten und Schnittschutzbänder nicht beschädigt werden.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen der Fugenflanken und Anschlussbereiche,
Prüfen vorhandener Abdichtungsanschlüsse auf erkennbare Beschädigungen,
Reinigen und Trocknen der Fugenbereiche,
Einbringen geeigneter Hinterfüllschnur,
Vermeiden von Dreiflankenhaftung,
Grundieren der Fugenflanken, soweit erforderlich,
fachgerechtes Einbringen des Silikondichtstoffs,
gleichmäßiges Abziehen der Fugen,
Herstellen dichter, sauberer und optisch einwandfreier Fugenoberflächen,
Reinigen angrenzender Belagsflächen,
Schutz der Fugen bis zur ausreichenden Aushärtung.
Elastische Wartungsfugen ersetzen keine Abdichtung. Bedenken gegen vorhandene Abdichtungen, Fugenbreiten, Anschlussdetails, Durchdringungen oder Ausführbarkeit sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen.
09.__.0002
Elastische Wartungsfugen in Feuchtbereichen
450.00
m
09.__.0003 Bewegungsfugen elastisch geschlossen Liefern und fachgerecht Herstellen elastisch geschlossener Bewegungsfugen in Fliesen-, Platten- und Natursteinbelägen.
Ausführung an konstruktiv erforderlichen Bewegungsfugen, Feldbegrenzungsfugen, Estrichfugen, Bauwerksfugen, Türdurchgängen, Belagswechseln und sonstigen Fugen gemäß Ausführungsplanung, Fugenplanung und Vorgabe der Bauleitung, soweit keine Bewegungsfugenprofile nach Titel 08 zur Ausführung kommen.
Die vorhandenen Fugen des Untergrundes sind lagegleich in den Oberbelag zu übernehmen. Starres Überfliesen oder kraftschlüssiges Schließen solcher Fugen ist unzulässig.
Dichtstoff:
dauerelastischer, für den jeweiligen Belag geeigneter Fugendichtstoff.
bei keramischen Fliesen und Feinsteinzeug: Sopro SanitärSilikon, Sopro Silikon oder gleichwertig,
bei Naturstein: Sopro MarmorSilikon, Sopro NatursteinSilikon oder gleichwertig, neutralvernetzend und nicht verfärbend.
Farbe:
nach Bemusterung bzw. Freigabe durch Bauleitung / Architektur.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen der Fugenlage und Fugenbreite,
Abstimmen der Fugenführung mit Belags- und Fugenplanung,
Reinigen der Fugenflanken,
Herstellen geeigneter Fugentiefe,
Einbringen geeigneter Hinterfüllschnur,
Vermeiden von Dreiflankenhaftung,
Grundieren der Fugenflanken, soweit erforderlich,
fachgerechtes Einbringen des elastischen Dichtstoffs,
gleichmäßiges Abziehen der Fugen,
Herstellen sauberer Fugenoberflächen,
Reinigen angrenzender Belagsflächen.
09.__.0003
Bewegungsfugen elastisch geschlossen
O
1.00
m
09.__.0004 Elastische Anschlussfugen an Einbauteile Liefern und fachgerecht Herstellen elastischer Anschlussfugen an Einbauteile, Profile, Mattenrahmen, Türzargen, Türschwellen, Aufzuganschlüsse, Revisionsrahmen, Edelstahlprofile, Sauberlaufzonen, und sonstige Einbauteile im Bereich von Fliesen-, Platten- und Natursteinbelägen.
Dichtstoff:
geeigneter, dauerelastischer und auf die angrenzenden Materialien abgestimmter Fugendichtstoff.
Bei Anschluss an Naturstein ist ein neutralvernetzender, nicht verfärbender Natursteindichtstoff zu verwenden. Bei Anschluss an keramische Fliesen und Feinsteinzeug ist ein für den jeweiligen Einsatzbereich geeigneter Silikondichtstoff zu verwenden.
Farbe:
nach Bemusterung bzw. Freigabe durch Bauleitung / Architektur.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen der Anschlussbereiche,
Prüfen der Materialverträglichkeit,
Reinigen und Trocknen der Fugenflanken,
Abkleben angrenzender sichtbarer Oberflächen, soweit erforderlich,
Einbringen geeigneter Hinterfüllschnur,
Vermeiden von Dreiflankenhaftung,
Grundieren der Fugenflanken, soweit erforderlich,
fachgerechtes Einbringen des Dichtstoffs,
gleichmäßiges Abziehen der Fugen,
Herstellen sauberer Anschlüsse an Profile, Rahmen und Einbauteile,
Entfernen von Verunreinigungen,
Schutz der Fugen bis zur ausreichenden Aushärtung.
09.__.0004
Elastische Anschlussfugen an Einbauteile
20.00
m
10 Dokumentation, QNG-Nachweise, Stundenlohnarbeiten
10
Dokumentation, QNG-Nachweise, Stundenlohnarbeiten
10.__.0001 Technische Dokumentation, Fotodokumentation und Pflegehinweise Erstellen und Übergeben einer vollständigen Dokumentation der tatsächlich ausgeführten Leistungen und eingesetzten Produkte.
Die Dokumentation umfasst:
Produktübersicht mit Hersteller, Produktbezeichnung und Zuordnung zu den jeweiligen Wohnungen beziehungsweise Ausführungsbereichen;
technische Merkblätter und erforderliche Eignungsnachweise, insbesondere zur Rutschhemmung, zum Abdichtungssystem, zum Schnellestrich und zur Stelzlagerverlegung;
Prüf- und Ausführungsprotokolle gemäß den jeweiligen Leistungspositionen;
Fotodokumentation der später verdeckten Ausführungen, insbesondere Duschgefälleuntergründe, Abdichtungen mit Rinnen- und Durchdringungsanschlüssen sowie Schutzlagen und Stelzlageraufbau;
Reinigungs-, Pflege- und Wartungshinweise für Beläge, Kunststeinfensterbänke, Profile, Sauberlaufzone und elastische Fugen.
Fotos und Unterlagen sind eindeutig nach Geschoss, Wohnung beziehungsweise Bauteil zu kennzeichnen.
Erforderliche Freigabeunterlagen sind rechtzeitig vor Ausführung vorzulegen. Verdeckte Leistungen sind vor Überdeckung zu dokumentieren. Die vollständige Abschlussdokumentation ist spätestens zur Abnahme digital in geordneter Form zu übergeben.
Prüfungen und Dokumentationsleistungen, die bereits in anderen Positionen enthalten sind, werden dort vergütet. Diese Position umfasst deren Zusammenstellung sowie die ergänzenden, vorstehend beschriebenen Dokumentationsleistungen. Eine doppelte Vergütung ist ausgeschlossen.
10.__.0001
Technische Dokumentation, Fotodokumentation und Pflegehinweise
L
1.00
psch
10.__.0002 Produktnachweise für die QNG-Zertifizierung Zusammenstellen und Übergeben der projektbezogen erforderlichen Nachhaltigkeits-, Schadstoff- und Emissionsnachweise für sämtliche im Gewerk eingesetzten Bauprodukte einschließlich Hilfsstoffen.
Hierzu zählen insbesondere Estrich- und Ausgleichsmaterialien, Grundierungen, Kleber, Abdichtungen, Fugenmörtel, Dichtstoffe, Oberflächenbehandlungen sowie Belags- und Fensterbankmaterialien.
Die Nachweise sind der Produktübersicht aus Position 10.1 eindeutig zuzuordnen. Vorzulegen sind die gemäß den projektbezogenen Zertifizierungsanforderungen erforderlichen technischen Unterlagen, Sicherheitsdatenblätter, Herstellererklärungen und Prüf- beziehungsweise Emissionsnachweise.
Unterlagen für erforderliche Produktfreigaben sind rechtzeitig vor Einbau einzureichen. Bei Produktänderungen sind die Nachweise vor Verwendung zu aktualisieren und erforderliche Freigaben erneut einzuholen.
Einschließlich Bearbeitung produktbezogener Rückfragen der Bauleitung beziehungsweise Nachhaltigkeitsbegleitung und Übergabe der abschließenden Dokumentation der tatsächlich eingesetzten Produkte.
10.__.0002
Produktnachweise für die QNG-Zertifizierung
L
1.00
psch
10.__.0003 Stundenlohnarbeiten, Mittellohn Ausführen von Stundenlohnarbeiten ausschließlich nach vorheriger Beauftragung durch den Auftraggeber beziehungsweise dessen bevollmächtigte Vertretung.
Einheitlicher Stundenverrechnungssatz für sämtliche eingesetzten Arbeitskräfte, unabhängig von ihrer Qualifikation.
Im Verrechnungssatz enthalten sind Lohn- und Lohnnebenkosten, Zuschläge, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn sowie übliche Kleinwerkzeuge, Kleingeräte, persönliche Schutzausrüstung, An- und Abfahrt und innerbaustellische Wegezeiten.
Materialien und besondere Geräte werden nur nach gesonderter Vereinbarung und entsprechendem Nachweis zusätzlich vergütet.
Stundenlohnnachweise sind täglich mit Angaben zu Arbeitskräften, Arbeitszeiten, Ausführungsort und ausgeführten Tätigkeiten zu erstellen und spätestens am folgenden Arbeitstag zur Prüfung vorzulegen.
Die Bestätigung eines Nachweises ersetzt keine erforderliche Beauftragung und keine abschließende Prüfung der Vergütung.
Abrechnung nach tatsächlich geleisteten und nachgewiesenen Arbeitsstunden.
10.__.0003
Stundenlohnarbeiten, Mittellohn
20.00
h