Erdarbeiten/Kanal
Birkenlicht
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Allgemein Allgemein 1.1 Mit diesen "Allgemeinen Ausführungs- und Vergabegrundlagen" werden die Bestimmungen zur Ausführung von Leistungen und/ oder Lieferungen festgelegt, die für die Vertragspartner verbindlich sind. Grundsätzlich gilt jedoch die VOB in der aktuellen Fassung als wesentlicher Vertragsbestandteil. 1.2 Notwendige Klärungen sind vor Angebotsabgabe durch den Bieter herbeizuführen. Spätere Einwände wegen unzureichender Unterlagen, mangelhafter Kenntnis der örtlichen Bedingungen und Verhältnisse, terminlicher Bedingungen und/oder Irrtums sind ausgeschlossen. 1.3 Soweit den Ausschreibungsunterlagen weitere Vertrags- und Ausführungsbedingungen des Auftraggebers beigefügt sind, erklärt der Bieter mit der Abgabe seines Angebotes deren vollinhaltliche Anerkennung, ohne dass es hierfür einer besonderen Bestätigung bedarf. 1.4 Die Baustelleneinrichtung ist in die Einheitspreise, soweit nicht anders beschrieben, einzukalkulieren. Besonders hingewiesen wird der Auftragnehmer hingewiesen, dass der Unternehmer (Auftragnehmer) für die von ihm übernommenen Arbeiten die volle Verantwortung hinsichtlich plangerechter Ausführung, Einhaltung der öffentlich rechtlichen Vorschriften, ordnungsgemäßer Einrichtung und sicheren Betriebes der Baustelle, Betriebssicherheit und Tauglichkeit der Gerüste und Geräte, Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, Nachweise über Brauchbarkeit der verwendeten Baustoffe und Bauteile u.a. trägt. Soweit er für die einzelnen Arbeiten nicht die erforderliche Sachkunde und Erfahrung besitzt, hat er dem Auftraggeber rechtzeitig einen anderen geeigneten Unternehmer vorzuschlagen, der die Verantwortung für seine Leistungen übernimmt. Kosten hierfür gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 1.5 In der Regel erfolgt der Abschluss eines Vertrages auf der Basis der VOB. Für Ausnahmefälle wird festgelegt, dass es durch den Auftraggeber lediglich einer schriftlichen Angebotsannahme-Erklärung bedarf und dadurch der Vertrag verbindlich geschlossen ist. 1.6 Vereinbarungen aller Art und zu jedem Zweck haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich niedergelegt und vom Auftraggeber anerkannt sind. 1.7 Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass eine über den Vertrag hinaus gehende Vergütung für Auslösungen, Fahrgelder etc. ausgeschlossen bleibt. 1.8 Der Zuschlag erfolgt schriftlich durch den Auftraggeber bzw. dessen Vertreter und ist nicht an das günstigste Angebot gebunden. 1.9 Bei Auftragserteilung und Abrechnung kann der Auftraggeber verlangen, dass zur Klärung von Preisdifferenzen die Angebots kalkulation vorgelegt wird. 1.10 Die Beschäftigung von Subunternehmern ist möglich. Diese bedürfen jedoch der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers und müssen vor Vertragsabschluss abgeklärt sein. Wir weisen besonders darauf hin, dass die entsprechenden Befähigungsnachweise vorzulegen sind. 1.11 Die Auflagen der Genehmigungsbescheide sind zu berücksichtigen. Diese sind bei der Bauleitung einzusehen.
Allgemein
Ausführung und Auftragnehmerleistung 3.1 Bauzeitfestlegung gemäß LV bzw. gemäß Bauvertrag Bauzeitenplan. Die Bauzeit ist verbindlich einzuhalten. 3.2 Der Auftragnehmer hat ohne besondere Aufforderung und Vergütung alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz seiner Leistung bis zur Abnahme seines Gewerkes zu treffen. Er haftet für Schäden, die am Bauwerk durch unsachgemäße Ausführung, sowie durch schuldhaftes Unterbleiben eines Schutzes bereits eingebauter Bauteile an seinen Leistungen entstehen. 3.3 Taglohnarbeiten dürfen nur nach Zustimmung der Bauleitung durchgeführt werden. Besonders wird auf die Festlegung zur Prüfung der Berechtigung der Stunden in der Position "Stundenlohnarbeiten" hingewiesen. 3.4 Vorangegangene Ausführungen entbinden den AN nicht von der Sorgfaltspflicht, nachweisliche Kostenbelastungen zu vermeiden und einen einwandfrei koordinierbaren Bauablauf für alle am Bau beteiligten Gewerke sicherzustellen. 3.5 Der Auftraggeber behält sich die Beauftragung vonEventualpositionen vor, die Freigabe erfolgt durch den Auftraggeber. 3.6 Es sind nur die ausgeschriebenen Materialien zu verwenden, alternative Materialien dürfen nur nach Rücksprache und schriftlicher Genehmigung durch den Auftraggeber verwendet werden. Hat ein Auftragnehmer für die Ausführung einzelner Arbeiten oder Gewerke nicht die entsprechend ausgebildeten Fachkräfte, steht es ihm frei, die Arbeiten an Subunternehmer zu vergeben. Der Auftragnehmer hat dies bei Angebotsabgabe anzumelden und wird aufgefordert die entsprechenden Befähigungsnachweise vorzulegen. 3.7 Nachtragsvereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind rechtzeitig anzumelden, so dass der Auftraggeber noch ausreichend Zeit hat, den Nachtrag zu prüfen. Siehe auch § 2, Nr. 8 Abs. 2 VOB/B.
Ausführung und Auftragnehmerleistung
01 Erdarbeiten
01
Erdarbeiten
01.00 Vorarbeiten
01.00
Vorarbeiten
01.01 Baugrube
01.01
Baugrube
01.02 Hinterfüllung
01.02
Hinterfüllung
01.03 Wasserhaltung
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Wasserhaltung
01.04 Sonstiges
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Sonstiges

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