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Allgemein Allgemein
1.1 Mit diesen "Allgemeinen Ausführungs- und
Vergabegrundlagen" werden die Bestimmungen zur Ausführung
von Leistungen und/ oder Lieferungen festgelegt, die für die
Vertragspartner verbindlich sind. Grundsätzlich gilt jedoch die
VOB in der aktuellen Fassung als wesentlicher
Vertragsbestandteil.
1.2 Notwendige Klärungen sind vor Angebotsabgabe durch den
Bieter herbeizuführen. Spätere Einwände wegen
unzureichender Unterlagen, mangelhafter Kenntnis der örtlichen
Bedingungen und Verhältnisse, terminlicher Bedingungen
und/oder Irrtums sind ausgeschlossen.
1.3 Soweit den Ausschreibungsunterlagen weitere Vertrags-
und Ausführungsbedingungen des Auftraggebers beigefügt
sind, erklärt der Bieter mit der Abgabe seines Angebotes deren
vollinhaltliche Anerkennung, ohne dass es hierfür einer
besonderen Bestätigung bedarf.
1.4 Die Baustelleneinrichtung ist in die Einheitspreise, soweit
nicht anders beschrieben, einzukalkulieren. Besonders
hingewiesen wird der Auftragnehmer hingewiesen, dass der
Unternehmer (Auftragnehmer) für die von ihm übernommenen
Arbeiten die volle Verantwortung hinsichtlich plangerechter
Ausführung, Einhaltung der öffentlich rechtlichen Vorschriften,
ordnungsgemäßer Einrichtung und sicheren Betriebes der
Baustelle, Betriebssicherheit und Tauglichkeit der Gerüste und
Geräte, Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, Nachweise
über Brauchbarkeit der verwendeten Baustoffe und Bauteile
u.a. trägt. Soweit er für die einzelnen Arbeiten nicht die
erforderliche Sachkunde und Erfahrung besitzt, hat er dem
Auftraggeber rechtzeitig einen anderen geeigneten
Unternehmer vorzuschlagen, der die Verantwortung für seine
Leistungen übernimmt. Kosten hierfür gehen zu Lasten des
Auftragnehmers.
1.5 In der Regel erfolgt der Abschluss eines Vertrages auf der
Basis der VOB. Für Ausnahmefälle wird festgelegt, dass es
durch den Auftraggeber lediglich einer schriftlichen
Angebotsannahme-Erklärung bedarf und dadurch der Vertrag
verbindlich geschlossen ist.
1.6 Vereinbarungen aller Art und zu jedem Zweck haben nur
dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich niedergelegt und vom Auftraggeber anerkannt sind.
1.7 Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass eine über
den Vertrag hinaus gehende Vergütung für Auslösungen,
Fahrgelder etc. ausgeschlossen bleibt.
1.8 Der Zuschlag erfolgt schriftlich durch den Auftraggeber bzw.
dessen Vertreter und ist nicht an das günstigste Angebot
gebunden.
1.9 Bei Auftragserteilung und Abrechnung kann der
Auftraggeber verlangen, dass zur Klärung von Preisdifferenzen
die Angebots kalkulation vorgelegt wird.
1.10 Die Beschäftigung von Subunternehmern ist möglich.
Diese bedürfen jedoch der ausdrücklichen Zustimmung des
Auftraggebers und müssen vor Vertragsabschluss abgeklärt
sein. Wir weisen besonders darauf hin, dass die
entsprechenden Befähigungsnachweise vorzulegen sind.
1.11 Die Auflagen der Genehmigungsbescheide sind zu
berücksichtigen. Diese sind bei der Bauleitung einzusehen.
Allgemein
Ausführung und Auftragnehmerleistung 3.1 Bauzeitfestlegung gemäß LV bzw. gemäß Bauvertrag
Bauzeitenplan. Die Bauzeit ist verbindlich einzuhalten.
3.2 Der Auftragnehmer hat ohne besondere Aufforderung und
Vergütung alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz seiner
Leistung bis zur Abnahme seines Gewerkes zu treffen. Er haftet
für Schäden, die am Bauwerk durch unsachgemäße
Ausführung, sowie durch schuldhaftes Unterbleiben eines
Schutzes bereits eingebauter Bauteile an seinen Leistungen
entstehen.
3.3 Taglohnarbeiten dürfen nur nach Zustimmung der
Bauleitung durchgeführt werden. Besonders wird auf die
Festlegung zur Prüfung der Berechtigung der Stunden in der
Position "Stundenlohnarbeiten" hingewiesen.
3.4 Vorangegangene Ausführungen entbinden den AN nicht von
der Sorgfaltspflicht, nachweisliche Kostenbelastungen zu
vermeiden und einen einwandfrei koordinierbaren Bauablauf für
alle am Bau beteiligten Gewerke sicherzustellen.
3.5 Der Auftraggeber behält sich die Beauftragung vonEventualpositionen vor, die Freigabe erfolgt durch den
Auftraggeber.
3.6 Es sind nur die ausgeschriebenen Materialien zu
verwenden, alternative Materialien dürfen nur nach
Rücksprache und schriftlicher Genehmigung
durch den Auftraggeber verwendet werden. Hat ein
Auftragnehmer für die Ausführung einzelner Arbeiten oder
Gewerke nicht die entsprechend ausgebildeten Fachkräfte,
steht es ihm frei, die Arbeiten an Subunternehmer zu vergeben.
Der Auftragnehmer hat dies bei Angebotsabgabe anzumelden
und wird aufgefordert die entsprechenden
Befähigungsnachweise vorzulegen.
3.7 Nachtragsvereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind
rechtzeitig anzumelden, so dass der Auftraggeber noch
ausreichend Zeit hat, den Nachtrag zu prüfen. Siehe auch § 2,
Nr. 8 Abs. 2 VOB/B.
Ausführung und Auftragnehmerleistung
01 Erdarbeiten
01
Erdarbeiten
01.00 Vorarbeiten
01.00
Vorarbeiten
01.01 Baugrube
01.01
Baugrube
01.02 Hinterfüllung
01.02
Hinterfüllung
01.03 Wasserhaltung
01.03
Wasserhaltung
01.04 Sonstiges
01.04
Sonstiges
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