BK IV Maler- und Lackierarbeiten Campus Waldau
Bildungscampus Waldau
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A) Allgemeine Baubeschreibung Bauvorhaben: Neubau Kassel Campus Waldau (KCW) 1.1 Allgemeine Baubeschreibung Im Zuge der geplanten Baumaßnahmen ist die Errichtung einer zweigeschossigen, nicht unterkellerten Kindertagesstätte und Familienzentrum mit Unterrichtsräumen geplant. Das L-förmige Gebäude liegt direkt an der Ecke Breslauer Straße / Görlitzer Straße neben den benachbarten Gebäudetrakten der Sporthalle und Schule. Geplant ist ein Flachdach mit extensiver Begrünung sowie einer Photovoltaik-Anlage. Gegründet wird das Gebäude auf einer Beton-Bodenplatte. Die Geschossdecken werden als Brettsperrholzdecken ausgeführt. Die tragenden Wände werden je nach Belastung als beplankte Holzständerwände oder Brettsperrholzwände geplant. 1.2 Nutzung und Erschließung Innerhalb des Gebäudes wird sich eine Kindertagesstätte und ein Familienzentrum mit Unterrichtsräumen befinden. Die zwei Nutzungseinheiten werden brandschutztechnisch voneinander abgetrennt, jedoch mit Zugängen zueinander ausgeführt. Die Kindertagesstätte wird sich über das Erd- und Obergeschoss erstrecken, während das Familienzentrum ausschließlich im nordöstlichen Teil des Erdgeschosses untergebracht wird. Die Anordnung der Räume sowie die Lage der Gebäudeeingänge können den Grundrissplänen entnommen werden. Die Erschließung des Obergeschosses erfolgt über eine im Gebäude liegende Treppe sowie eine Aufzugsanlage. Zudem führt vom Obergeschoss eine außenliegende Stahltreppe, welche von den einzelnen Räumen über einen entlang der südöstlichen Gebäudeseite angeordneten vorgesetzten Balkons erreichbar ist, in den rückliegenden Innenhof.
A) Allgemeine Baubeschreibung
B) Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) 1.0 Angaben zur Baustelle 1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrt Die Baustelle befindet sich in 34123 Kassel, Görlitzer Str. 26, Ecke Breslauer Straße. Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt vorrangig über die Görlitzer Straße. 1.2 Art und Lage der baulichen Anlagen Bei dem L-förmigen Baukörper handelt es sich um ein zweigeschossiges, nicht unterkellertes Gebäude mit Terrasse im OG und Fluchtbalkon auf der Ostseite. Das geplante Gebäude wird mit einer Brutto-Grundfläche von ca. 940 qm im Erdgeschoss und ca. 830 qm im Obergeschoss errichtet. Die maximalen Gebäudeausdehnungen betragen ca. 52 m x 24 m, sowie einer Höhe bis ca. 7,50 m (OK Attika 1.OG) über Gelände. 1.3 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle Die Baustellenzufahrt befindet sich in der Görlitzer Straße. Die Baustelleneinrichtungsfläche wird auf dem Innenhof östlich des geplanten Gebäudes bauseits mit Schotter hergestellt. Nach Absprache mit der Bauleitung können in geringem Umfang Parkplätze auf der Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung gestellt werden. Große Lagerplätze stehen dem AN begrenzt zur Verfügung. Es dürfen ausschließlich die vom AG vorgegebenen Lagerplätze/BE-Flächen genutzt werden. Die benötigten Flächen sind mit dem AG vor Ausführungsbeginn abzustimmen. Die öffentlichen Flächen (Straße und Gehweg) sind freizuhalten. Es sind Flächen gemäß den Angaben der Bauleitung freizuhalten. 1.4 Baustelleneinrichtung (siehe auch Freiflächenplan) 1.5 Bauwasser und Baustrom, Sanitärcontainer Anschlüsse für Bauwasser, Baustrom und die Fluchtwegbeleuchtung der Baustelle werden bauseits von einer Fachfirma hergestellt und unterhalten. Ein WC-Container wird zur Nutzung für alle Gewerke innerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche aufgestellt. Die Heranführung von Baustrom und Bauwasser zur Verbrauchsstelle obliegt dem AN. 1.6 Benutzung oder Mitbenutzung von Flächen und Räume Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass Lagerräume auf oder in der Baustelle zur Verfügung gestellt werden. Auf der Baustelle sind keine abschließbaren Räume vorhanden. Es stehen in geringem Umfang Lagerplätze für Baustellencontainer und Container zur Abfallentsorgung auf der Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung. Aufenthalts- und Sozialräume stehen bauseits nicht zur Verfügung. Parkmöglichkeiten, Stellflächen für Material, Schuttcontainer etc. sind in der BE-Fläche im begrenzten Umfang und nur auf den ausgewiesenen Plätzen möglich. Die Materiallagerung ist den beschränkten Möglichkeiten anzupassen. Der Schutz des Baumaterials auf der Baustelle obliegt dem AN. Flächen für Materiallagerungen werden von der Bauleitung zugewiesen. 1.7 Besondere Vorgaben für die Entsorgung Die Entsorgung der Materialien geschieht getrennt gem. den örtlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Baustelle täglich von Bauschutt zu räumen und die Abfälle umgehend zu beseitigen. Lagerungen auf öffentlich zugänglichen Flächen sind nicht zulässig. Die Aufforderung zur Abfallbeseitigung kann durch die Bauleitung bei kürzester Fristsetzung erfolgen. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung nicht unverzüglich nach, (i .d. R. am selben Tag), so ist der Auftraggeber berechtigt, die Beseitigung auf Kosten des Verursachers durch Dritte ausführen zu lassen. 1.8 Schutz von Bäumen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bestandsbauteilen Der Bestand an Altbäumen (insb. Eichen, Ahorn und Linden an den Grundstücksgrenzen) steht unter besonderem Schutz. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass weder die Bäume selbst noch der Wurzelraum beschädigt werden. Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass der Wurzelraum nicht durch gelagertes Material verdichtet oder verunreinigt wird. Das Befahren der unversiegelten Wurzelbereiche ist untersagt. 1.9 Bekannte Leitungen, Kabel, Kanäle etc. Im Estrich befinden sich Heizleitungen der Fußbodenheizung. Der AN hat sich rechtzeitig vor Baubeginn über deren exakte Lage zu informieren. 2.0 Angaben zur Ausführung 2.1 Ausführungszeiten und Bauzeitenplan Die Ausführungsfristen sind gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen gegeben. Bei Auftragsvergabe wird dem AN ein Bauzeitenplan der Bauleitung übergeben. 2.2 Bauablauf, Bauabschnitte, Aufmaß Der Zeitpunkt für die Ausführung der einzelnen Leistungen in den unterschiedlichen Bereichen ist mit der Bauleitung abzustimmen. Bei der Kalkulation ist einzurechnen, dass die Ausführung dem Bauablauf folgend in zeitliche Abschnitte untergliedert ist. Für die enthaltenen Malerarbeiten, das Aufbringen der Grundierungen, Spachtelungen und Beschichtungen sind entsprechende Trocknungszeiten zu berücksichtigen. Die Ausführung der Gesamtleistung ist kontinuierlich zu erbringen. Nach Abschluss eines Arbeitsgangs sind auch nicht gleichartige Malerarbeiten im jeweils nächsten Geschoss unmittelbar anschließend zu beginnen. Die Ausführung aller Leistungen erfolgt nach örtlichem Aufmaß des AN. 2.3 Vermessungsarbeiten Die Meterrissplaketten werden in den Ebenen jeweils 1x durch ein bauseitig beauftragtes Vermessungsbüro gesetzt. Der Übertrag der Höhenbezugspunkte ist Leistung des AN. 2.4 Bauüberwachung Der Auftragnehmer hat für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Bauüberwachung aller Spachtelungen, Abdichtungungen und Hinterfüllungen einschl. deren Anschlüsse durch die Bauleitung zu sorgen. Vor der Bauüberwachung dürfen diese Teile nicht verdeckt werden. 2.5 Bauzäune und Verkehrssicherung Der Auftraggeber hat für die gesamte Bauzeit den Bauzaun, sowie dessen erforderliche Beschilderung und Verkehrssicherung, bauseits beauftragt. Die Einfahrtstore sind geschlossen zu halten und zum Arbeitsende abzuschließen. 2.6 Materialtransport auf der Baustelle Es stehen bauseitig kein Kran oder Hebewerkzeuge zur Verfügung. Für den Materialtransport hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen, die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Malerarbeiten finden allen Geschossen statt. (s. Grundrisse) Zum Zeitpunkt der Ausführung sind Fenster und Türen eingebaut. Die Transportwege, Lage der Einbaubereiche, vorhande Durchgangsbreiten und -höhen sind aus den Plänen zu entnehmen und bei der Kalkulation zu berücksichtigen. 2.7 Gerüste und Absturzsicherungen Es stehen bauseitig keine Arbeits- und Schutzgerüste zur Verfügung. Alle für die eigene Leistung des Auftragnehmers erforderlichen, Arbeits- und Schutzgerüste werden, wenn nicht anders angegeben, nicht extra vergütet sondern sind in die Einheitspreise der Positionen mit einzurechnen. Der Auftragnehmer hat für seine Leistungen alle zur Ausführung erforderlichen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Die Lage, vorhande Raumgrößen, Arbeitshöhen und Abmessungen der Arbeitsbereiche sind aus den Plänen zu entnehmen und bei der Gerüststellung zu berücksichtigen. 2.8 Gebäudemaße Angabe der Geschosshöhen des Neubaus: Fertighöhe Attika über 1.OG: ca. + 7,50 m Fertigfußboden 1.OG: ca. + 3,52 m Fertigfußboden EG: ca. +/- 0,00 m Die lichten Raumhöhen liegen im Rohbau bei: - 1.OG bei ca. 3,30 bis 3,50 m - EG bei ca. 3,30 m Fußbodenaufbauten OKR bis OKF liegen bei: - 1.OG bei ca. 20 cm - EG bei ca. 20 cm Die Höhen, sowie die Lage der Räume und die Raumgrößen sind aus den Plänen zu entnehmen und bei der Ausführung zu berücksichtigen und in die Positionen mit einzukalkulieren. 2.9 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile Alle Baustoffe, die in das Gebäude eingehen bzw . im Gebäude verarbeitet werden, dürfen keine zur Zeit bekannten gesundheitsschädlichen Substanzen enthalten wie: Formaldehyd, Teer, Asbest , PCB, PCP, Lindan, Toluol, Benzol, alkohollösungsmittelhaltige Stoffe und weitere. Bei Zuwiderhandlung wird der Auftragnehmer für die Beseitigung und Folgeschäden haftbar gemacht. Alle Stoffe müssen in Originalverpackung des Produzenten angeliefert werden. Die Materialien sind so zu wählen, dass der Einsatz in benutzten Räumen ohne Einschränkung möglich ist. Eine Gefährdung bzw. Belästigung der auf dem Gelände befindlichen Personen ist auszuschließen. Dies ist z.B. bei Anstrich-, Lackier-, Schweiß- und Klebearbeiten zu berücksichtigen. Der AN hat eine ausreichende Lüftung der Räume auszuführen. 2.10 Bautechnische Unterlagen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich anhand der vorliegenden Planunterlagen über Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen zu informieren. Seitens des Auftraggebers werden dem AN für die Planung und Ausführung alle notwendigen Planunterlagen nur als PDF-Dateien und bei Bedarf als DWG-Dateien zur Verfügung gestellt. Die Vervielfältigung dieser Pläne in Papierform ist Sache des AN und ist entsprechend einzukalkulieren. Alle für die Ausführung erforderlichen Unterlagen z. B. Pläne, Leistungsverzeichnis müssen dem Fachbauleiter und dem Polier auf der Baustelle zur Verfügung stehen. 2.11 Baubesprechungen Einmal wöchentlich finden Baubesprechungen statt. Jede Firma ist verpflichtet, während der Durchführung ihrer Leistungen, sowie auf gesonderte Aufforderung durch den Architekten an diesen teilzunehmen und hat hierfür den verantwortlichen und deutschsprachigen Fachbauleiter abzustellen. Die Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet sondern sind in die Einheitspreise einzurechnen. 2.12 Dokumentation, Eignungs- und Gütenachweise Während der Bauzeit sind baubegleitend Dokumentationen (Zulassungen, Nachweise, Lieferscheine etc.) einzureichen. Bauaufsichtliche Zulassungen von einzubauenden Stoffen sind vor dem Einbau vorzulegen. Die Dokumentation der verwendeten Materialien, Oberflächen- und Farbausführungen sind spätestens zur Schlussabnahme vorzulegen. Kosten hierfür werden in Pos. 01.10 vergütet. 2.13 Vorbemerkungen SiGeKo Die Baustelle wird von einem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator betreut. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator erstellt einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan. Dieser wird im Bauablauf ständig angepasst. Er ist vom AN bei seiner Arbeitsvorbereitung zu beachten und wird Vertragsbestandteil. Dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator sind die von ihm im Rahmen der Firmenauskunft zur Arbeitssicherheit abgefragten Informationen zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft auch die vom AN zu erstellenden Gefährdungsbeurteilungen gem. Arbeitsschutzgesetz, soweit sie vom Koordinator abgefragt werden. Ebenso sind dem Koordinator im Falle eines Unfalls die Unterlagen über den Hergang des Unfalls (Unfallbericht) zugänglich zu machen. Befähigungsnachweise sind vorzuhalten. Sie sind auf Verlangen dem Koordinator vorzulegen. Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes sind einzuhalten. Baustellenstillstände aufgrund von Verletzungen des Arbeitszeitgesetzes gehen zu Lasten des AN.
B) Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
C) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) 3.0 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Sämtliche aus diesen ZTV und der vorangestellten ATV resultierenden Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung für die ausgeführten Leistungen erfolgt nicht, sofern nicht in besonderen Positionen ausgewiesen. 3.1 Grundlagen, Normen, Richtlinien Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18363:2019-09 Maler- und Lackierarbeiten ATV DIN 18350:2019-09 Putz- und Stuckarbeiten und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Es gelten die Verarbeitungsvorschriften der Hersteller. Die beiliegende Ausführungs- und Detailzeichnungen sind bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. AN = Auftragnehmer Malerarbeiten 3.2 Ausführungshinweise 3.2.1 Bemusterung Vor Beginn der Malerarbeiten sind rechtzeitig vor der Materialbestellung für alle Farben und Profile Muster vorzulegen. In Abstimmung mit dem AG sind Musterplatten und Farbproben an Wandflächen und Bauteilen anzulegen (siehe Positionen). 3.2.2 Aufmaß, Vorbereitung und Abrechnung der Flächen Die Ausführung aller Leistungen erfolgt nach örtlichem Aufmaß des AN. Vor Ausführungsbeginn sind vom AN die geforderten Beschichtungssysteme hinsichtlich der Verwendbarkeit an den jeweiligen Einbauorten zu überprüfen, sowie deren Materialverträglichkeit und Eignung für die beschriebenen Untergründe. Der AN überprüft eigenverantwortlich alle Untergründe auf Trag- und Haftzugfestigkeit sowie auf Eignung gemäß DIN 18363. Bei der Angebotskalkulation sind die geplanten Raumgrößen im Plananhang zu beachten. Zulagen für Kleinflächen (A<2,5qm) werden nicht gewährt. 3.2.3 Allgemeine Materialanforderungen Bei dunklen Tönungen ist ein Grund- oder Zwischenanstrich grundsätzlich im Farbton der Schlussbeschichtung auszuführen. Für den Anstrich der Bodenflächen sind die Vorgaben der DGUV 108-003 zur Rutschhemmung auch für nicht gewerbliche Bereiche mindestens einzuhalten. Die Rutschhemmungsklassen benachbarter Bereiche dürfen sich um nicht mehr als eine Rutschhemmungsklasse von einem Bereich zum benachbarten Bereich unterscheiden. Für alle Anstriche, Spachtelungen und Fugen ist sehr emissionsarmes Material mit der Kennzeichnung nach GEV EMICODE EC 1, Blauer Engel oder gleichwertig zu verwenden. 3.2.4 Hinweise zu vorhandenen Oberflächen im Gebäude In Sanitär- und Küchenräumen sind Wandfliesen und Bodenfliesen verlegt. Sanitärelemente sind in den WCs und Waschtische in den Klassenräumen montiert. In den Treppenhäusern und am Technik- und Aufzugsschacht sind Wandflächen in Sichtholz vorhanden. Es sind vorwiegend oberflächenfertige Decken vorhanden, z.B. Akustikdecken mit Mineralplatten oder Holzlamellen. In den Fluren und Räumen sind Tischler-Einbaumöbel eingebaut und Wandflächen mit fertig beschichteten Holzplatten bekleidet. Es sind Glastrennwände, Tischler-Türen usw. vorhanden. 3.2.5 Abklebungen, Absperrungen Nebenleistung: Schutz von Bau- und Anlagenteilen, z. B. von Einrichtungsgegenständen, Fußböden, Geländern, Türen, Fenstern vor Verunreinigungen und Beschädigungen während der Arbeiten durch loses Abdecken, Abhängen oder Umwickeln, einschließlich anschließender Beseitigung der Schutzmaßnahmen In den Pos. 01.40 und 01.50 ist der besondere Schutz der Flächen erfasst, der nach Art und Umfang nicht als Nebenleistung einzuordnen ist. Bei Beschichtung der Holzbauteile, Böden und Stahltüren ist der Schutz in der Beschichtungsposition enthalten. Nach dem Beschichten sind die fertigen Bereiche durch wirksame Absperrungen bis zur vollständigen Trocknung zu schützen.
C) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
01 Streichen Wände und Decken
01
Streichen Wände und Decken
01.__.__.010 Dokumentation Dokumentation zu den ausgeführten Arbeiten erstellen mit exakter Angabe über verwendete Materialien, Herstellungs- oder Anwendungsverfahren für die Bauunterhaltung wie folgt: - Angaben über die verwendeten Produkte (genaue Produktbezeichnung, Hersteller, Datenblätter) - Angaben zur Belastbarkeit und zur erwartenden Lebensdauer / wenn vorhanden Wartungs- oder Pflegehinweise. - Angaben zu evtl. Fremdleistungen - Übergabe aller zugehörigen technischen Merkblätter - Übergabe der Dokumentation mit allen geforderten Nachweisen. - Fachunternehmererklärung Die Unterlagen sind digital als pdf-Datei dem Bauherrn spätestens zur Abnahme zur Verfügung zu stellen.
01.__.__.010
Dokumentation
L
1.00
psch
01.__.__.020 Musterplatten Beschichtung Übergabe von Musterplatten für die Beschichtung von Wänden und Decken mit Dispersions-Silikatfarbe, in verschiedenen Körnungen (grob, mittel, fein) und Farbtönen entsprechend dem ausgeschriebenen Beschichtungssystem nach Vorgabe des AG Größe: 100 x 100 cm
01.__.__.020
Musterplatten Beschichtung
5.00
St
01.__.__.030 Farbproben auf Wandflächen, ca. 4qm Farbproben aufstreichen auf Wandflächen für eine Farbentscheidung Dispersionsilikatfarbe 2x streichen inkl. Grundierung, Farbton: hell oder voll getönt Größe: ca. 4-5qm
01.__.__.030
Farbproben auf Wandflächen, ca. 4qm
5.00
St
Flächen schützen In den Pos. 01.40 und 01.50 ist der besondere Schutz der Flächen erfasst, der nach Art und Umfang nicht als Nebenleistung einzuordnen ist.
Flächen schützen
01.__.__.040 Fenster und Türen, Fliesen, Decken abkleben Schutz gem. DIN 18363 - 4.2.11 vor Fenster und Türen, Fliesen, Stützen- und Träger aus Sichtholz, Brüstungskanäle, oberflächenfertigen Decken, etc. herstellen, einschl. der späteren Beseitigung, Abdeckung aus Kunststoff-Folie, in Abschnitten herstellen, Ränder abkleben. Abrechnung nach qm der mit Folie abgedeckten Fläche.
01.__.__.040
Fenster und Türen, Fliesen, Decken abkleben
1,200.00
qm
01.__.__.050 Bodenbeläge abkleben Schutz gem. DIN 18363 - 4.2.11 für Bodenbeläge herstellen, einschl. der späteren Beseitigung, Abdeckung aus PE bzw. Tetrapak-Folie 1,0 mm in Abschnitten herstellen, Ränder abkleben. Abrechnung nach qm der mit Folie abgedeckten Fläche.
01.__.__.050
Bodenbeläge abkleben
255.00
qm
01.__.__.060 Untergrund reinigen, Gipskartonwände Untergrund reinigen von grober Verschmutzung anderer Unternehmer, z.B. Gipsreste, Mörtelreste, Farbreste, Öl, Ausblühungen, Schleifstaub, Schmutz etc., wenn keine Nebenleistung. Flächen in Absprache mit der Bauleitung. Untergrund: Gipskartonwände und Leibungen Lage: EG, 1.OG
01.__.__.060
Untergrund reinigen, Gipskartonwände
1,575.00
qm
Spachteln und Malervlies Abrechnungshinweise zu den Pos. 01.70 bis 01.240: Bei der Angebotskalkulation sind die geplanten Raumgrößen im Plananhang zu beachten. Zulagen für Kleinflächen (A<2,5qm) werden nicht gewährt.
Spachteln und Malervlies
01.__.__.070 Gipskarton Wände, vollflächig spachteln Q3 Gipskartonverkleidungen, bauseits gespachtelt Q2, vollflächig spachteln, so dass für den späteren matten Anstrich eine gleichmäßige, ansatzfreie Fläche entsteht. Inkl. Grundierung. Oberfläche: Qualitätsstufe Q3 Bauteil: Wände
01.__.__.070
Gipskarton Wände, vollflächig spachteln Q3
1,575.00
qm
01.__.__.080 Gipskarton Leibungen, vollflächig spachteln Q3 Gipskartonverkleidungen, bauseits gespachtelt Q2, vollflächig spachteln, so dass für den späteren matten Anstrich eine gleichmäßige, ansatzfreie Fläche entsteht. Inkl. Grundierung. Oberfläche: Qualitätsstufe Q3 Bauteil: Leibungen Breite: ca. 15 bis 25 cm Lage: EG, 1.OG
01.__.__.080
Gipskarton Leibungen, vollflächig spachteln Q3
180.00
m
01.__.__.090 Dauerelastische Fugen, Übergänge Dauerelastische Fugen in Acryl, sehr emissionsarm, mit Grundierung nach Werkvorschrift herstellen, GK-Anschlussplatte vorher nachschneiden, Lage: z.B. Anschluss an Brettschichtholzunterzug oder Holzstütze
01.__.__.090
Dauerelastische Fugen, Übergänge
1,200.00
m
01.__.__.100 Malervlies, Wände Glattes Malervlies, Weiß pigmentiert, mit lösemittelfreiem Spezialklebstoff. Einbringen nach Herstellerangaben, inkl. ggf. erforderlicher Grundierung. Typ: Glasvlies Gewicht: ca. 130 bis 150 g/qm Untergrund: Gipskartonflächen Lage: Klassenräume, Lehrerzimmer etc. Bauteil: Wände
01.__.__.100
Malervlies, Wände
1,575.00
qm
01.__.__.110 Malervlies, Leibungen Glattes Malervlies, Weiß pigmentiert, mit lösemittelfreiem Spezialklebstoff. Einbringen nach Herstellerangaben, inkl. ggf. erforderlicher Grundierung. Typ: Glasvlies Gewicht: ca. 130 bis 150 g/qm Untergrund: Gipskartonflächen Lage: Gruppenräume, Krippe, Kernwerkstatt etc. Bauteil: Leibungen Breite: ca. 15 bis 25 cm Lage: EG, 1.OG
01.__.__.110
Malervlies, Leibungen
180.00
m
01.__.__.120 Grundbeschichtung, Wände Grundbeschichtung auf Silikatbasis, egalisierend, untergrundausgleichend, haftvermittelnd, weiß pigmentiert, hohe Untergrundhaftung, für nachfolgenden Anstrich mit Dispersionssilikatfarbe. Untergrund: Gipskartonplatten (Flächen ohne Malervlies) Bauteil: Wände
01.__.__.120
Grundbeschichtung, Wände
1,575.00
qm
01.__.__.130 Grundbeschichtung, Leibungen Grundbeschichtung auf Silikatbasis, egalisierend, untergrundausgleichend, haftvermittelnd, weiß pigmentiert, hohe Untergrundhaftung, für nachfolgenden Anstrich mit Dispersionssilikatfarbe. Untergrund: Gipskartonplatten (Flächen ohne Malervlies) Bauteil: Leibungen Breite: ca. 15 bis 25 cm Lage: EG, 1.OG
01.__.__.130
Grundbeschichtung, Leibungen
180.00
qm
01.__.__.140 Grundbeschichtung, Decken, Friese Grundbeschichtung wie vor, jedoch Bauteil: Decken, Friese (Flächen ohne Malervlies)
01.__.__.140
Grundbeschichtung, Decken, Friese
575.00
qm
Dispersionssilikatfarbe
Dispersionssilikatfarbe
01.__.__.150 Disp.-Silikatfarbe 2x streichen, Wände, Weiß Vorbereitete Flächen mit Dispersionssilikatfarbe 2x streichen (Grund- und Schlussanstrich), lösemittelfrei, weichmacherfrei, biozidfrei, matt, dampfdurchlässig, mit schadstoffreduzierenden und geruchsneutralisierenden Eigenschaften. Kenndaten nach DIN EN 13300: - Glanzgrad bei 85 Grad: stumpfmatt - Maximale Korngröße: fein - Kontrastverhältnis: Klasse 1 - Nassabriebbeständigkeit: Klasse 1 Bauteil: Wandflächen Farbton: Standardweiß, ähnlich Verkehrsweiß RAL 9016 Lage: Gruppenraum, Krippe, Nebenräume, Flur, usw. Planhinweis: s. Grundrisspläne. Fabrikat ( Hersteller und Typ ), angebotene Wandfarbe: (vom Bieter auszufüllen)
01.__.__.150
Disp.-Silikatfarbe 2x streichen, Wände, Weiß
1,575.00
qm
01.__.__.160 Latexfarbe 2x streichen, Wände, Weiß Vorbereitete Flächen mit Latexfarbe 2x streichen (Grund- und Schlussanstrich), lösemittelfrei, weichmacherfrei, biozidfrei, matt, dampfdurchlässig, mit schadstoffreduzierenden und geruchsneutralisierenden Eigenschaften. Kenndaten nach DIN EN 13300: - Glanzgrad: matt - Maximale Korngröße: S1 fein - Nassabriebbeständigkeit: R-Klasse 1 - hochreinigungsfähig und beständig gegen wässrige Desinfektions- und Haushaltsreinigungsmittel Bauteil: Wandflächen Farbton: Standardweiß, ähnlich Verkehrsweiß RAL 9016 Lage: 1. OG, HWR und Pumi Planhinweis: s. Grundrisspläne. Fabrikat ( Hersteller und Typ ), angebotene Wandfarbe: (vom Bieter auszufüllen)
01.__.__.160
Latexfarbe 2x streichen, Wände, Weiß
25.00
qm
01.__.__.170 Disp.-Silikatfarbe 2x streichen, Decken, Weiß Vorbereitete Flächen mit Dispersionssilikatfarbe 2x streichen, wie Pos. 01.150, jedoch Bauteil: Deckenflächen Lage: EG, 1.OG, Nebenräume, Pumi etc.
01.__.__.170
Disp.-Silikatfarbe 2x streichen, Decken, Weiß
45.00
qm
01.__.__.180 Disp.-Silikatfarbe 2x streichen, Leibung der Lichtkuppel, Weiß Vorbereitete Flächen mit Dispersionssilikatfarbe 2x streichen, wie Pos. 01.150, jedoch Bauteil: - Leibung der Lichtkuppel Untergrund: aus glatten Gipskartonplatten Anzahl/ Abmessung Lichtkuppel: 1 St. bis ca. 1,5 x 1,5 m Leibungsbreite: bis 130 cm Arbeitshöhe: bis ca. 3,50 m, inkl. Gerüst Lage: 1.OG
01.__.__.180
Disp.-Silikatfarbe 2x streichen, Leibung der Lichtkuppel, Weiß
15.00
qm
01.__.__.190 UV-Schutzasur, Leibung der Lichtkuppel, transparent Dreischichtplatten mit transparenter UV-Schutzlasur streichen Bauteil: - Leibung der Lichtkuppel Untergrund: Dreischichtplatten Anzahl/ Abmessung Lichtkuppel: 3 St. bis ca. 1,50 x 1,50 m Leibungsbreite: bis 100 cm Arbeitshöhe: bis ca. 3,50 m, inkl. Gerüst Lage: 1.OG Werkseitiger Auftrag einer effektiven Schutzlasur der Dreischichtplatten, gegen durch Licht (UV-Strahlung) ausgelöstes Nachdunkeln der Plattenoberfläche. System: dünnschichtige, farblose Schutzlasur, wasserbasiert, transparent, geeignet für den Innenbereich, frei von chem. Holzschutzmitteln, sehr emissionsarm, Produkt nach EN 71-3 und DIN 53160, für bedingt maßhaltige Bauteile im Innenbereich. Erfüllt die Anforderungen des AgBB-Schemas. Ausführung: gem. Herstellervorgaben in zwei Auftragsgängen als Grund- und Schlussbeschichtung einschl. der erforderlichen Holzschliffe. Bauseitige Schadstellen sind unmittelbar bei der Montage gemäss Angaben des Paneelherstellers nachzubehandeln. Die Schutzlasur ist vor Ausführung zu bemustern.
01.__.__.190
UV-Schutzasur, Leibung der Lichtkuppel, transparent
20.00
qm
01.__.__.200 Disp.-Silikatfarbe 2x streichen, Deckenfries 7 bis 30 cm Vorbereitete Flächen mit Dispersionssilikatfarbe 2x streichen, wie Pos. 01.150, jedoch Bauteil: Deckenfries an Rasterdecken Untergrund: aus glatten Gipskartonplatten Friesbreite: ca. 7 bis 30 cm Lage: EG, 1.OG
01.__.__.200
Disp.-Silikatfarbe 2x streichen, Deckenfries 7 bis 30 cm
230.00
m
01.__.__.210 Disp.-Silikatfarbe 2x streichen, Deckenfries ca. 80 cm Vorbereitete Flächen mit Dispersionssilikatfarbe 2x streichen, wie Pos. 01.150, jedoch Bauteil: - Deckenfries an Rasterdecken, Untergrund: aus glatten Gipskartonplatten Breite: ca. 80 cm Lage: EG, 1.OG
01.__.__.210
Disp.-Silikatfarbe 2x streichen, Deckenfries ca. 80 cm
290.00
m
01.__.__.220 Disp.-Silikatfarbe 2x streichen, Leibungen 15 bis 25 cm Vorbereitete Flächen mit Dispersionssilikatfarbe 2x streichen, wie Pos. 01.150, jedoch Bauteil: Leibungen der Fenster Untergrund: aus glatten Gipskartonplatten Breite: ca. 15 bis 25 cm Lage: EG, 1.OG
01.__.__.220
Disp.-Silikatfarbe 2x streichen, Leibungen 15 bis 25 cm
180.00
m
02 Holzbauteile beschichten
02
Holzbauteile beschichten
02.__.__.010 Wände und Stützen mit Sichtholzoberfläche, Weiß lasierend Wände und Stützen mit Sichtholzoberfläche, Oberfläche nachbessern und 2x streichen, weiß lasierend gem. Muster, wasserbasierte, dünnschichtige und atmungsaktive Holzlasur für den Innenbereich, mit Ligninstabilisatoren, UV-Beständig. Produkt frei von chem. Holzschutzmitteln, sehr emissionsarm. Ausführung nach Herstellerangabe, inkl. - anschleifen und reinigen des Untergrundes. - Spachtelung kleinerer Fehlstellen. - Zwischenschliff. - Schutz der angrenzenden Bauteile. Die Beschichtung ist vor Ausführung zu bemustern. Einschließlich 5 Stück Handmuster herstellen und vorlegen, Größe ca. DIN A4. Untergrund: Sichtholzoberfläche der Brettsperrholzwände und Holzstützen aus KVH oder Brettschichtholz. Farbton: Weiß lasierend Einbauhöhe: bis ca. 3,25 m Lage: EG, 1.OG Abrechnung nach qm bearbeiteter Abwicklungsfläche. Fabrikat ( Hersteller und Typ ), angebotene Lasurfarbe: (vom Bieter auszufüllen)
02.__.__.010
Wände und Stützen mit Sichtholzoberfläche, Weiß lasierend
65.00
qm
03 Gerüst
03
Gerüst
Hinweistext Gerüststellung Angaben zur Gerüststellung: Die lichten Raumhöhen liegen im Rohbau bei: - 1.OG bei ca. 3,20 bis 3,50 m - EG bei ca. 3,20 m Alle für die eigene Leistung des Auftragnehmers erforderlichen, Arbeits- und Schutzgerüste werden, wenn nicht anders angegeben, nicht extra vergütet sondern sind in die Einheitspreise der Positionen mit einzurechnen. Lichte Raumhöhen im Bereich Treppe und Luftraum Treppenhaus: - Luftraum Treppenhaus bei ca. 6,80 m - über Zwischenpodest bei ca. 5,00 m Das Gerüst über der Innentreppe, sowie im Luftraum Treppenhaus wird für alle Arbeiten des Auftragnehmers über Pos. 03.10 abgerechnet. Lichte Raumhöhe im Bereich Luftraum über Foyer: - Luftraum Foyer/Lichtkuppel bei ca. 7,30 m Das Gerüst im Luftraum über dem Foyer wird für alle Arbeiten des Auftragnehmers über Pos. 03.20 abgerechnet. Lichte Raumhöhe unter 3 Lichtkuppeln im Flur OG: - Lichtkuppeln Flur 1.OG bei ca. 3,50 m Das Gerüst im Bereich der 3 Lichtkuppeln im Flur OG ist in die jeweiligen Positionen der Spachtel und Anstricharbeiten einzukalkulieren.
Hinweistext Gerüststellung
03.__.__.010 Gerüst über Treppe u. im Luftraum Trhs. Arbeits- und Schutzgerüste für die eigenen Leistungen an Decken, Wänden, für Dauer der eigenen Leistung, aufstellen, vorhalten und abbauen, über der zweiläufigen Treppe mit Zwischenpodest und im Luftraum neben der Treppe. Li. RH Luftraum Treppenhaus: ca. 6,80 m Li. RH über Zwischenpodest bei ca. 5,00 m Grundfläche gesamt: ca. 4,50 m x 5,00 m Lage: Treppe EG zum OG Die Gerüststellung für alle anderen Bereiche ist gem. Angabe in den Vorbemerkungen in die jeweiligen Positionen mit einzurechnen.
03.__.__.010
Gerüst über Treppe u. im Luftraum Trhs.
L
1.00
psch
03.__.__.020 Gerüst im Luftraum über Foyer EG Arbeits- und Schutzgerüste für die eigenen Leistungen an Decken, Wänden, für Dauer der eigenen Leistung, aufstellen, vorhalten und abbauen, im Luftraum über Foyer EG. Li. RH Luftraum üb. Foyer: ca. 7,30 m Grundfläche: ca. 3,25 m x 3,40 m Lage: Luftraum Foyer/Lichtkuppel Die Gerüststellung für alle anderen Bereiche ist gem. Angabe in den Vorbemerkungen in die jeweiligen Positionen mit einzurechnen.
03.__.__.020
Gerüst im Luftraum über Foyer EG
L
1.00
psch
04 Deckenuntersichten, Außenbereich
04
Deckenuntersichten, Außenbereich
04.__.__.010 Zementplatten aquapaneel, vollflächig spachteln Q3 Zementplatten aquapaneel, bauseits gespachtelt Q2, vollflächig spachteln, so dass für den späteren matten Anstrich eine gleichmäßige, ansatzfreie Fläche entsteht. Inkl. Grundierung. Oberfläche: Qualitätsstufe Q3 Bauteil: Deckenunterischt Lage: Balkon EG und OG, Haupteingang
04.__.__.010
Zementplatten aquapaneel, vollflächig spachteln Q3
180.00
qm
04.__.__.020 Egalisierungsanstrich, Silikat-Fassadenfarbe 2x streichen, weiß Mineralische Fassadenfarbe auf Silikatbasis aür Außenbereich nach Herstellervorgaben als Grund- und Schlussanstrich aufbringen. Farbton: weiß Bauteil: DeckenuntersichtLage: Balkon EG und OG, Haupteingang
04.__.__.020
Egalisierungsanstrich, Silikat-Fassadenfarbe 2x streichen, weiß
180.00
qm
05 Bodenbeschichtung Technikräume
05
Bodenbeschichtung Technikräume
05.__.__.010 Bodenversiegelung, 2K-Epoxidharz Bodenbeschichtung mit einer wasserbasierten, gefüllten und pigmentierten 2K-Epoxidharz-Dispersion als Bodenversiegelung für den Innenbereich, geruchsarm, wasserbeständig, abriebfest, Emissionsklasse EC 1 Plus, bestehend aus Grund-, Zwischen- und Schlussbeschichtung Ausführung nach Herstellerangabe, inkl. - anschleifen und reinigen des Untergrundes. - Spachtelung kleinerer Fehlstellen mit Quarzsand. - Zusatzmittel für Rutschhemmung R10. - Schutz der angrenzenden Bauteile. Oberfläche: Rutschhemmung R10 Farbton: RAL 7035 Untergrund: Zementestrich Einbauort: EG, 1.OG, Technik Fabrikat ( Hersteller und Typ ), angebotene Wandfarbe: (vom Bieter auszufüllen)
05.__.__.010
Bodenversiegelung, 2K-Epoxidharz
50.00
qm
05.__.__.020 Estrich-Dämmstreifen abschneiden Abschneiden von überstehenden Estrich-Dämmstreifen, Abfall entsorgen.
05.__.__.020
Estrich-Dämmstreifen abschneiden
50.00
m
05.__.__.030 Dauerelastische Verfugung, Estrichfugen Dauerelastische Verfugung mit Fugendichtmasse aus 1K-Polyurethan-Dichtstoff, inkl. - PE-Dämmstreifen aus den Fugen entfernen und entsorgen. - Vorreinigung, Voranstrich und Hinterfüllung der Fugen. - Abkleben der angrenzenden Flächen. Fugenbreite: ca. 8-10 mm, Verhältnis Fugenbreite zu Dichtstofftiefe: 1:1 Fugenfarbe: RAL 7035 oder ähnlich Einbauort: EG, 1.OG, Technik
05.__.__.030
Dauerelastische Verfugung, Estrichfugen
50.00
m
05.__.__.040 Bodenbeschichtung, Aufzugunterfahrt Betonflächen der Aufzugunterfahrt als Ölauffangwanne mit einem geprüften Anstrichsystem auf Dispersionsbasis, einkomponentig, wasserverdünnbar, leicht zu verarbeiten, mit hoher Haftung und Elastizität geprüfter Beschichtungsstoff zur Herstellung von Auffangwannen und Auffangräumen im Innenbereich, im Farbwechsel beschichten, bestehend aus Grund-, Zwischen- und Schlussbeschichtung, Ausführung nach Herstellerangabe, inkl. - anschleifen und reinigen des Untergrundes. - Spachtelung kleinerer Fehlstellen. - Schutz der angrenzenden Bauteile. Untergrund: Betonboden und -wände Lage: Aufzugunterfahrt
05.__.__.040
Bodenbeschichtung, Aufzugunterfahrt
5.00
qm
06 Stahlzargen beschichten
06
Stahlzargen beschichten
06.__.__.010 Stahl-Umfassungszarge, d= 12,5-20 cm, 88,5-101 / 213,5cm Stahl-Umfassungszarge, bauseits grundiert (pulverbesch.), Grundierung nachbessern und 2x mit Polyurethan-Acryllack streichen, seidenmatt, kratz- und stoßfest, beständig gegen Reinigungsmittel. Produkt nach EN 71-3 geprüft und Blauer Engel. Naßabrieb Klasse 1 nach DIN EN 13300 Ausführung nach Herstellerangabe, inkl. Schutz der angrenzenden Bauteile, sowie entfernen und wieder anbringen der Dichtung. Spiegelbreite: 40 / 40 mm Wanddicke: d= 12,5-15 cm, Abmessung: 88,5-101 / 213,5 cm Farbton: RAL-Ton, Weiß, nach Bemusterung Lage: EG, 1.OG Fabrikat ( Hersteller und Typ ), angebotene Lackfarbe: (vom Bieter auszufüllen)
06.__.__.010
Stahl-Umfassungszarge, d= 12,5-20 cm, 88,5-101 / 213,5cm
16.00
St
06.__.__.020 Stahl-Umfassungszarge, d= 19,5-25 cm, 88,5-101 / 213,5 cm Stahl-Umfassungszarge, bauseits grundiert (pulverbesch.), Grundierung nachbessern und 2x mit Polyurethan-Acryllack streichen wie in Pos. 04.10, jedoch Stahl-Umfassungszarge Spiegelbreite: 40 / 40 mm Wanddicke: d= 19,5-25 cm Abmessung: 88,5-101 / 213,5 cm Farbton: RAL-Ton, Weiß, nach Bemusterung Lage: EG, 1.OG
06.__.__.020
Stahl-Umfassungszarge, d= 19,5-25 cm, 88,5-101 / 213,5 cm
33.00
St
06.__.__.030 Stahl-Umfassungszarge, d= 23,5 cm, 226 / 213,5 cm Stahl-Umfassungszarge, bauseits grundiert (pulverbesch.), Grundierung nachbessern und 2x mit Polyurethan-Acryllack streichen wie in Pos. 04.10, jedoch Stahl-Umfassungszarge Spiegelbreite: 40 / 40 mm Wanddicke: d= 23,5 cm Abmessung: 226 / 213,5 cm Farbton: RAL 7022 Lage: EG
06.__.__.030
Stahl-Umfassungszarge, d= 23,5 cm, 226 / 213,5 cm
1.00
St
06.__.__.040 Stahl-Umfassungszarge, d= 19,5-25 cm, 180-200 / 155 cm Stahl-Umfassungszarge, bauseits grundiert (pulverbesch.), Grundierung nachbessern und 2x mit Polyurethan-Acryllack streichen wie in Pos. 04.10, jedoch 4-seitigeStahl-Umfassungszarge für Innenfenster, ohne Teilung, festverglast Spiegelbreite: 40 / 40 mm Wanddicke: d= 19,5-25 cm Abmessung: 180-200 / 155 cm Farbton: RAL 7022 Lage: 1.OG
06.__.__.040
Stahl-Umfassungszarge, d= 19,5-25 cm, 180-200 / 155 cm
5.00
St
06.__.__.050 Stahl-Umfassungszarge, d= 19,5-25 cm, 301 / 155 cm Stahl-Umfassungszarge, bauseits grundiert (pulverbesch.), Grundierung nachbessern und 2x mit Polyurethan-Acryllack streichen wie in Pos. 04.10, jedoch 4-seitigeStahl-Umfassungszarge für Innenfenster, ohne Teilung, festverglast Spiegelbreite: 40 / 40 mm Wanddicke: d= 19,5-25 cm Abmessung: 301-200 / 155 cm Farbton: RAL 7022 Lage: 1.OG
06.__.__.050
Stahl-Umfassungszarge, d= 19,5-25 cm, 301 / 155 cm
1.00
St
07 Beschichtung Stahlgeländer
07
Beschichtung Stahlgeländer
07.__.__.010 Motiv Treppe, außen, auf Alu-Lochbelch Das Geländer der Außentreppe, Alu-Lochblech (pulverbesch.), grün, ist bauseits vorhanden. Durch sogenannte "Cut-Outs", weiß, mittels Schablone oder Abklebungen entsprechend entsprechend der Skizze das Drachen-Motiv herstellen. "Cut-Outs" bestehenden aus ca. 10 Einzelflächen von ca. 0,25qm bis 1,00qm Untergrund: Geländer der Außentreppe, Alu-Lochblech (pulverbesch.) Motiv: Drache Farbton:2x mit Polyurethan-Acryllack, RAL-Ton, Weiß, nach Bemusterung Lage: EG, Außentreppe Ausführung inkl. Schutz der angrenzenden Bauteile.
07.__.__.010
Motiv Treppe, außen, auf Alu-Lochbelch
2.00
St
08 Stundenlohnarbeiten
08
Stundenlohnarbeiten
Hinweistext: Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten können in begründeten Fällen nur auf Anweisung der Bauleitung durchgeführt werden. Es werden nur Stunden abgerechnet, deren Leistungsnachweise innerhalb von 3 Tagen der Bauleitung zur Unterschrift vorgelegt waren. Der Bieter erklärt, daß die nachfolgend angebotenen Stundenverrechnungssätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurden und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gelten. Die angebotenen Verechnungssätze (§15, Ziff. 1, VOB/B) enthalten die Lohn- und Gehaltskosten und Gemeinkostenanteile einschl. der Sozialkassenbeiträge und vermögenswirksame Leistungen sowie die Lohn- und Gehaltsnebenkosten. Hierin sind auch die Auslösungen und Wegegelder enthalten.
Hinweistext: Stundenlohnarbeiten
08.__.__.010 Stunden eines Facharbeiters Stunden eines Facharbeiters
08.__.__.010
Stunden eines Facharbeiters
10.00
Std
08.__.__.020 Stunden eines Helfers Stunden eines Helfers
08.__.__.020
Stunden eines Helfers
10.00
Std

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