2026GK0340 Bauheizung
Bielefeld Martin -Niemöller Gesamtschule - Bauheizung
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1. BESCHREIBUNG DER BAUMASSNAHME 1. BESCHREIBUNG DER BAUMASSNAHME 1.1 Grundstücksbezeichnung / Anschrift Nordgebäude: Apfelstraße / Westerfeldstraße, 33611 Bielefeld Südgebäude: Apfelstraße 210, 33611 Bielefeld 1.2 Gebäudebeschreibung / Lage a) Allgemein Die Stadt Bielefeld, vertreten durch den Immobilienservicebetrieb (ISB), plant einen Neubau der Martin-Niemöller-Gesamtschule zu errichten. Die Realisierung des Neubaus der Martin-Niemöller-Gesamtschule erfolgt auf zwei getrennten Grundstücken. Das Plangebiet differenziert sich in ein nördliches und ein südliches Grundstück. Die beiden Areale werden westlich durch die Apfelstraße begrenzt und sind durch die Straße ´An der Reegt` voneinander getrennt. Das nördliche Grundstück grenzt im Norden an die Westerfeldstraße. Das südliche Grundstück ist ein Teilbereich des Grundstücks der derzeitigen Bestandsschule. Im Bereich des geplanten Neubaus ist ein Teilabriss der Bestandschule bereits erfolgt. Beide Grundstücke verfügen über ein topographisches Gefälle von Süd nach Nord. Der größere Gebäudekomplex auf dem Grundstück Nord beinhaltet die Jahrgangsstufen 7-13, die zugehörigen Fachbereiche, ein zentrales Forum, einen Verwaltungsbereich, eine Cafeteria sowie die Stadtteilbibliothek. Die Jahrgangsstufen 5 und 6 erhalten ein eigenes Gebäude inkl. zugehöriger Fachbereiche, Forum, Verwaltung sowie der Mensa auf dem Grundstück Süd (Grundstück der Bestandsschule). Die gesamte Flurgröße des Grundstücks Nord beträgt ca. 15.946 m2. Die Größe des Anteils des Baugrundstücks beträgt ca. 11.960 m2. Die gesamte Flurgröße des Grundstücks Süd beträgt ca. 39.807 m2. Die Größe des Teilbereichs des Baugrundstücks beträgt ca. 8.995 m2. Die beiden Schulgebäude Nord und Süd sind in ihrer städtebaulichen Konzeption aus den programmatischen Vorgaben und den Gegebenheiten des Ortes entwickelt und verfügen über eine gemeinsame Architektursprache. Die Gebäudestruktur sieht eine klare Ablesbarkeit der Funktionsbereiche vor. An beiden Standorten wird ein Sockelgeschoss entwickelt, welches alle gemeinschaftlich genutzten Bereiche und übergeordneten Funktionen der Schule, wie das Forum, die Mensa, die Fachbereichs-Cluster und die Verwaltung beinhaltet und auf seinem Dach eine Schulhoffläche ausbildet. Beim Grundstück Nord gelingt durch die Einbettung des Sockelgeschosses in das topographische Gefälle eine Zugänglichkeit auf zwei unterschiedlichen Höhen-Niveaus. Auf dem Sockelgeschoss sind die Baukörper der Stadteilbibliothek und der Jahrgangscluster als eigenständige Volumen platziert. Die Baukörper nehmen in Ihrer Gestalt und Geschossigkeit Bezug auf die umgebende Bebauung. Der 5-geschossige Baukörper der Stadtteilbibliothek wird an der Kreuzung Westerfeldstraße / Apfelstraße als markantes Volumen ausgebildet und tritt in Dialog mit den umgebenden Gewerbebauten. Das 3-geschossige Clusterhaus reagiert auf die kleinteilige und niedrige Bebauung an der Ostseite. Über eingeschnittene Lichthöfe erfolgt eine Ausdifferenzierung in die Jahrgangscluster, wodurch diese ablesbar sind und zum Schulhof orientierte eigene Eingänge und Adressen erhalten. Die gefaltete Dachform des Clusterhauses nimmt Bezug auf die benachbarten Wohngebäude mit Satteldächern. Durch die städtebauliche Setzung des Clusterhauses im östlichen Teil des Grundstücks und die Lage an den eingeschnittenen Lichthöfen sind die Klassenräume vorwiegend lärmabgewandt nach Osten bzw. Süden orientiert. Gleichzeitig ist die angrenzende Wohnbebauung durch das Clusterhaus von der Lärmemission der Schulhoffläche abgeschirmt. Die Abmessung für das Sockelgeschoss beträgt ca. 79 x 105 m. Auf dem südlichen Grundstück wird für die Jahrgänge 5-6 ein Schulgebäude nach den gleichen architektonischen Regeln wie auf dem nördlichen Grundstück entwickelt. Das Sockelgeschoss mit aufgestellten Clusterhaus wird hier freistehend zum Gelände ausgebildet und so positioniert, dass sich nach Osten eine durch das 3-geschossige Clusterhaus von der Apfelstraße abgeschirmte Schulhoffläche und nach Westen eine dem Clusterhaus vorgelagerte Lernterrasse ergibt. Der nördliche Vorplatz schafft eine Orientierung des Hauptzugangs in Richtung Stadt und Schulgebäude Nord. Die Abmessung für das Sockelgeschoss beträgt ca. 66 x 77 m. Dem AN wird empfohlen, das Baugebiet/Baugrundstück vor Angebotsabgabe in eigener Verantwortung zu besichtigen, um sich eine Kalkulationsgrundlage zu schaffen. Parkplätze für die Fahrzeuge des Baupersonals stehen nicht zur Verfügung. Eine intensive Besichtigung der örtlichen Verhältnisse und Beschäftigung mit den einschränkenden Randbedingungen wird dringend empfohlen. Im Bereich der Baumaßnahme sind keine ausgewiesenen Schutzgebiete vorhanden. b) Konstruktion Die tragende Konstruktion der Gebäude ist eine Stahlbetonkonstruktion, bestehend aus einer Stahlbeton-Sohlplatte (mit Hohlkörpern), tragenden Stahlbeton-Stützen und -Unterzügen, Außen- und Innenwänden, Stahlbetonmassivdecken (mit Hohlkörpern) bzw. Stahlbeton-Rippendecken im Sockelgeschoss und Holz-Beton-Verbunddecken in den Obergeschossen. Die Bauweise von Sockelgeschoss und aufgehenden Treppenhaus-Kernen erfolgt in Ortbeton. In den Obergeschossen wird die tragende Konstruktion in Fertigteil-Bauweise errichtet. c) Fassadengestaltung Die Fassade erhält im Raster des tragenden Skelettbaus eine vorgehängte Sichtbeton-Fertigteil-Fassade. Die Fenster sind innerhalb dieses Rasters als großformatige Ausfachungen in Holz-Bauweise mit außenseitiger Aluminium-Bekleidung ausgebildet. 1.3 Haustechnik 1.3.1 Wasserversorgung Die Gebäude erhalten ein Kaltwassernetz. Das Warmwasser wird dezentral elektrisch erzeugt für definierte Nutzungsbereiche. 1.3.2 Wärmeversorgung Die Gebäude werden mit einer Luft/Wasser-Wärmepumpenanlage beheizt. Als Heizflächen wird eine Fußbodenheizung in allen Bereichen vorgesehen. Die zentralen Lüftungsgeräte erhalten außerdem wasserführende Heizregister. 1.3.3 Raumlufttechnik Die Gebäude erhalten dezentrale Lüftungsanlagen in den Klassenräumen. Alle anderen Bereiche werden über zentrale Lüftungsanlagen versorgt. 1.3.4 Kälteversorgung Es ist keine Kühlung/ Kältetechnik vorgesehen. Ausnahme: Einzelne technische Betriebsräume der Gebäudetechnik werden mittels Splitklimageräten gekühlt. 1.3.5 Elektro- und Datenversorgung Die Gebäude werden zweckmäßig mit elektrischen Komponenten ausgestattet. Es wird eine zentrale Steuerung für die Beleuchtung und Sonnenschutz eingebaut, die Beleuchtung erfolgt von der Wand und/oder Decke. Eine Sicherheitsbeleuchtung wird installiert. Die Datenverkabelung erfolgt über LWL-Kabel. Eine Brandmeldeanlage sowie Sprachalarmierungsanlage werden eingebaut. 1.3.6 Förderanlagen Die Gebäude erhalten Aufzugsanlagen Typ 3 mit einer verbreiterten Kabine. 1.3.7 Fachräume Die Fachunterrichtsräume in den Gebäuden werden nutzungsspezifisch ausgestattet. 1.3.8 Gebäudeautomation Die technischen Anlagen werden über eine Gebäudeautomation geregelt. 1.3.9 Versorgungsküchen Das Südgebäude erhält eine Frischkochküche, im Nordgebäude ist eine Aufwärmküche vorgesehen. 1.4 Maßangaben Grundstück Nord Baugrundstücksgröße: ca. 11.960 m2 maximale Grundfläche: ca. 7.549 m2 (Sockelgeschoss) Bruttorauminhalt: ca. 89.887 m3 (Kategorie R) Bruttogeschossfläche: ca. 16.927 m2 (Kategorie R) OKFF Erdgeschoss: +/- 0,00 = + 93,70 m ü. NHN Max. Bauwerkshöhe OK Attika: 21,80 m Grundstück Süd Baugrundstücksgröße: ca. 8.995 m2 maximale Grundfläche: ca. 3.457 m2 (Sockelgeschoss) Bruttorauminhalt: ca. 37.674 m3 (Kategorie R) Bruttogeschossfläche: ca. 7.128 m2 (Kategorie R) OKFF Erdgeschoss: +/- 0,00 = + 101,60 m ü. NHN Max. Bauwerkshöhe OK Attika: 14,75 m 1.5 Öffentlich rechtliche Anforderungen 1.5.1 Bauordnungsrecht / Bauplanungsrecht Eigentümer des Grundstücks ist der ISB Bielefeld. Die Rechtsgrundlage für das Vorhaben ist §30 BauGB. Beide Grundstücke befinden sich jeweils im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. 1.5.2 Barrierefreiheit Die öffentlichen Bereiche des Gebäudes werden barrierefrei ausgebildet. Sämtliche Zugänge zum Gebäude erfolgen schwellenlos. Die einzelnen Geschosse werden über behindertengerechte Aufzüge erschlossen. 1.5.3 Baulicher Brandschutz Das Nordgebäude ist gemäß LBO §2 in die Gebäudeklasse 5 einzustufen. Das Südgebäude ist gemäß LBO §2 in die Gebäudeklasse 5 einzustufen. 1.6 Öffentliche Erschließung 1.6.1 Verkehrsfläche Auf dem Grundstück Nord wird mit der Einbettung des Sockelgeschosses in das topographische Gefälle eine Zugänglichkeit auf zwei unterschiedlichen Höhen-Niveaus geschaffen. Von Süden aus Richtung der Straße ´An der Reegt` kommend, erfolgt der Zugang auf den Schulhof auf der Dachfläche des Sockelgeschosses. Von der Platzfläche führen direkte Zugänge in die Jahrgangscluster des Clusterhauses. Ein eingeschnittener Innenhof mit einer großzügigen Treppen- und Sitzstufenanlage führt in das Forum im Sockelgeschoss. An der Westerfeldstraße im Norden erfolgt der Zugang ebenerdig in das Sockelgeschoss. Hier befinden sich die Haupteingänge zum Forum und zur Stadtteilbibliothek. Auf dem Grundstück Süd wird das Sockelgeschoss freistehend zum Gelände ausgeführt, das Außengelände wird umlaufend um das Gebäude auf ein einheitliches Geländeniveau modelliert. Der Haupteingang zum Forum orientiert sich zum Vorplatz in Richtung Norden. Eine großzügige Freitreppe mit Sitzstufenanlage führt an der Ostseite auf den Schulhof auf der Dachfläche des Sockelgeschosses mit Zugang in das Clusterhaus. 1.6.2 Medienanschlüsse a) Wasser Je Gebäude wird ein separater Trinkwasseranschluss geplant. b) Schmutzwasser Je Gebäude wird ein zentraler Einleitpunkt/ Übergabepunkt in die Kanalisation geplant. c) Regenwasser Beim Nordgebäude gibt es einen Einleitpunkt/Übergabepunkt an das Kanalnetz in der „?Westerfeldstraße“? mit einer Einleitbeschränkung von 100 l/s. Beim Südgebäude gibt es einen Einleitpunkt/Übergabepunkt an das Kanalnetz über einen Bestandsschacht auf dem Gelände zur Straße „?An der Reegt“? mit einer Einleitbeschränkung von 40 l/s und einen Einleitpunkt/Übergabepunkt zur „?Apfelstraße“? mit einer Einleitbeschränkung von 100 l/s. 1.7 Nicht öffentliche Erschließung 1.7.1 Medienanschlüsse a) BOS Eine BOS-Anlage ist nicht vorgesehen. b) Strom Die Gebäude werden jeweils über eigene Kompaktstationen auf den Grundstücken versorgt. Das Nordgebäude erhält im Südosten des Geländes eine Station, beim Südgebäude ist diese südwestlich angeordnet. c) Telekom / EDV Die Medienanschlüsse erfolgen durch die BiTEL. 1. BESCHREIBUNG DER BAUMASSNAHME
1. BESCHREIBUNG DER BAUMASSNAHME
2. ALLGEMEINE ANGABEN ZUR BAUSTELLE 2. ALLGEMEINE ANGABEN ZUR BAUSTELLE 2.1 Baustelleneinrichtung 2.1.1 Allgemeine Angaben zur Baustelleneinrichtung Vom AN sind vor Beginn der eigenen Arbeiten auf Grundlage des beiliegenden Baustelleneinrichtungsplans die Flächen für die Unterbringung von Personal, Sanitär- und / oder Materialcontainern bzw. Lagerflächen mit der örtlichen Bauüberwachung gemeinsam festzulegen. Sofern keine gesonderten Positionen ausgeschrieben sind, sind die Kosten für die nicht vom AG bereit gestellte Baustelleneinrichtung in die EP einzurechnen. AG-seitig werden folgende Einrichtungen vorgehalten: - Bauzaun mit Bautoren als Umgrenzung der Baustelle, - Maßnahmen zur Verkehrssicherheit, - Baustellenverkehrsflächen, - allgemeine Mindest-Baubeleuchtung der Verkehrswege innen und außen gem. ASR A3.4, - Brandschutzmaßnahmen, - Baustromanschluss, Baustromversorgung, - Bauwasseranschluss, - Baubeheizung, - Baustellenbewachung und Zutrittskontrolle, - Bauschließanlage, - Sanitärcontainer (m/w) sowie Tagesunterkunft- und Materialcontainer. Ausnahme: Der AN erbringt eine oder mehrere dieser Leistungen. In diesem Falle werden diese nicht AG-seitig gestellt. Parkmöglichkeiten sind nicht vorhanden, weder auf dem Baufeld noch auf der BE- Fläche. Bei Zuwiderhandlung behält sich der AG vor, Fahrzeuge zu Lasten des Verursachers abschleppen zu lassen. Eine intensive Besichtigung der örtlichen Verhältnisse und Beschäftigung mit den einschränkenden Randbedingungen wird dringend empfohlen. 2.1.2 Baustromversorgung Das Heranführen die Verbrauchsstellen ist Sache des AN und mit den Einheitspreisen abgegolten. 2.1.3 Bauwasserversorgung Entfällt für dieses Gewerk. 2.1.4 Abwasser Entfällt für dieses Gewerk. 2.1.5 Einmessarbeiten Entfällt für dieses Gewerk. 2.1.6 Genehmigungen Übergeordnete Behördengenehmigungen, z.B. zur Sondernutzung öffentlichen Straßenraumes werden durch den AG durchgeführt. Genehmigungen, die der AN zur Durchführung seiner eigenen Leistungen einzuholen hat, sind durch den AN vor Beginn seiner Arbeiten zu erwirken und nachzuweisen. 2.1.7 Rückbau Baustelleneinrichtung Der AG ist rechtzeitig über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder wesentlicher Teile davon zu unterrichten. Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind nach Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung unverzüglich zu entfernen. Vom AG zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind dem früheren Zustand entsprechend wiederherzustellen, soweit die Zustandsveränderung vom AN zu vertreten ist. 2.2 Umlagen / Nutzungskonditionen Die Abrechnung erfolgt, wie unter Punkt 2.1.1 beschrieben. 2.3 Erschließung / Verkehrssicherung / Lieferverkehr 2.3.1 Erschließung Die Baustelle Grundstück Süd ist über die Zufahrt/Anbindung an die "Apfelstraße" zu erreichen. Die Baustelle Grundstück Nord ist über die Zufahrt/Anbindung „?Apfelstraße“? bzw. „?Westerfeldstraße“? zu erreichen. 2.3.2 Verkehrssicherung Der AN hat die ungehinderte An- und Abfahrt für alle Anlieger in der Umgebung der Baustelle während der Bauzeit sicherzustellen. Es ist für eine geordnete und gefahrlose Zu- und Ausfahrt der Baustelle zu sorgen, ggf. mit Sicherungsposten oder Spiegelanlagen. Ein Rückstau auf der Straße ist unbedingt zu vermeiden. Die Verkehrsflächen für Feuerwehreinsätze und Zufahrten sind zwingend freizuhalten. Lieferungen sind frühzeitig mitzuteilen. Bei Lieferungen ist rechtzeitig eine Anmeldung vorzunehmen. Der AN hat alle Anlieferungen so zu steuern, dass diese erst dann auf die Baustelle geliefert werden, wenn Personal des AN zum Empfang sowie zur sicheren Lagerung und Aufbewahrung bereitsteht. Nicht angekündigte Lieferungen können zurückgewiesen werden. Die örtliche Bauüberwachung nimmt keine Lieferung an. Lieferverkehr ist werktags zwischen 06:30 und 21:00 Uhr zulässig, außerhalb dieser Zeiten nach Absprache mit der örtlichen Bauüberwachung und den zuständigen Behörden. 2.4 Vorhandene Kabel, Leitungen, Anlagen Vor Beginn der Arbeiten hat sich der AN über den Verlauf von Anlagen, Kabeln und Leitungen (sowohl unter- als auch oberirdisch) zu informieren. Ggf. notwendig werdende Umverlegungen sind rechtzeitig vom AN zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen zugänglich bleiben und geschützt werden. 2.5 Lagerflächen Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen werden gemäß Lageplan und Verfügbarkeit vom AG unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Diese Lagerflächen sind nur zum Zwecke der kurzfristigen Zwischenlagerung nach Anweisung der Bauleitung des AG zu nutzen. Für die Absicherung der Flächen hat der AN zu sorgen. Die Rettungswege sind zu sichern. 2.6 Verkehrslastbeschränkungen Überfahrten von vorhandenen Anlagen, Kabeln und Leitungen mit LKW u.dgl. sind nur auf asphaltierten Baustraßen und/oder Freigabe der örtlichen Bauleitung erlaubt. 2.7 Zentrale Müllentsorgung Entfällt für dieses Gewerk. 2.8 Bauschild / Werbeverbot Alle AN bekommen die Möglichkeit, sich auf einer vom AG bereitgestellten Firmenleiste auf dem Bauschild einzutragen (Beteiligung mit 250 €? netto). Ab einer Auftragssumme von 250.000, - €? erscheint der Firmeneintrag auf der Bautafel grundsätzlich. Firmeneinträge für Auftragssummen unter 250.000, - €? auf der Bautafel werden auf Firmenwunsch platziert. Firmenname und -adresse des AN werden auf dem Bauschild in einheitlicher Formatierung, d.h. ohne Firmenlogo oder Hausschrift (Corporate Font) platziert. Werbung - auch das Aufstellen eigener Firmenwerbung jeglicher Art - ist im gesamten Baustellenbereich nicht gestattet. 2.9 Umgebung / Nachbar An das Baufeld Süd grenzt unmittelbar der Bestandsbau der Martin-Niemöller-Gesamtschule an. Während der Maßnahmen des AN ist die Schule weiter in Betrieb. Die Vorgaben zur Emisionsvermeidung sind zwingend einzuhalten. 2. ALLGEMEINE ANGABEN ZUR BAUSTELLE
2. ALLGEMEINE ANGABEN ZUR BAUSTELLE
3. ANGABEN ZUR BAUABLAUFORGANISATION 3. ANGABEN ZUR BAUABLAUFORGANISATION 3.1 Terminplan Der AN hat einen Baufristenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Notwendige Umläufe für die Prüfung von Werkstattplanungen, Freigaben, Bestellfristen, vorgezogene Maßnahmen u. dgl. sind zu berücksichtigen und einzutragen. Zwischentermine sind entsprechend dem Bauablauf fortzuschreiben. Der Endtermin bleibt hiervon unberührt. Die Festlegungen des AG, z. B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den AN unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist dem AG max. 12 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich, jeweils in 3 Ausfertigungen und als pdf-Datei zu übergeben. Zwischentermine werden anhand des Projektterminplanes zwischen dem AN und AG nach Auftragserteilung festgelegt und vereinbart. Sollten aufgrund der terminlichen Vorgaben Überstunden, Schichtarbeit, Wochenend- und/ oder Feiertagsarbeit erforderlich werden, so hat der Auftragnehmer die hierfür erforderlichen Genehmigungen einzuholen. 3.2 Dokumentationsunterlagen Entfällt für dieses Gewerk. 3.3 Nutzereinweisung Entfällt für dieses Gewerk. 3.4 Versicherungen 3.4.1 Bauleistungsversicherung Für die Baumaßnahme wird vom Auftraggeber eine Bauleistungsversicherung, die Versicherungsschutz für das Bauobjekt bis zur Fertigstellung gewährt, abgeschlossen, die den AN hinsichtlich der von ihm zu erbringenden Leistungen einschließt. Die anteiligen Kosten von 0,1 % seiner Bruttoabrechnungssumme werden dem AN von der Schlussabrechnung einbehalten. Die Selbstbeteiligung je Schaden von 150,00 Euro ist vom AN zu tragen. Weitere Angaben sind den BVB des AG, Punkt 9.2, zu entnehmen. 3.4.2 Haftpflichtversicherung AN Der AN hat bei Auftragserteilung den Nachweis über das wirksame Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für die Zeit der Auftragserfüllung für seinen Betrieb zu erbringen. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen: · für Personenschäden 1.000.000,00 €?, · für sonstige Schäden 500.000,00 €? (Sach- und / oder Vermögensschäden). Mitversichert sein müssen allmähliche Einwirkung (§ 415 AHB), Mangelfolgeschäden, Bearbeitungsschäden mit 5.000,00 €? pro Schadensereignis (§ 416 b AHB). Durch die Unterhaltung der Haftpflichtversicherung wird der Umfang der Haftung des AN nicht eingeschränkt. Weitere Angaben sind den BVB des AG, Punkt 9.1, zu entnehmen. 3.5 Planunterlagen Der AN erhält zum Zeitpunkt seines Projektbeginns einmalig einen Satz Pläne in Papier sowie digital als pdf-Datei sowie im DWG-Format. Darüber hinaus erhält jeder AN einen Zugang zum Projektplanserver. Über Aktualisierungen wird der AN informiert. Dieser Zugang verpflichtet den AN, sich selbstständig mit aktualisierten Plänen zu versorgen (herunterladen und ggf. vervielfältigen) und an die Baustelle / Personal weiterzugeben. Ein dauerhaftes Arbeiten von Mitarbeitern des AN mit Plänen nur auf Handydisplays entspricht nicht den Anforderungen des Projektes und ist somit nicht gestattet. Die Ausführung erfolgt nach den Architektenplänen und den Planunterlagen der Fachplaner sowie der Werkstatt- und Montageplanung des AN. Sämtliche Planungsunterlagen sind der Ausführung zu Grunde zulegen und zeitgleich auf der Baustelle vorzuhalten und gegeneinander abzugleichen bzw. zu prüfen. Abweichungen sind innerhalb von 5 Arbeitstagen (AT) nach Planerhalt schriftlich anzuzeigen. Den Projektraum stellt der AG für das Bauvorhaben unentgeltlich bereit. Der Austausch aller projektrelevanten Dokumente (wie z. Bsp. Protokolle, Pläne) erfolgt ausschließlich über den Projektraum. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diesen zu nutzen. Die Zusendung der Zugangsdaten erfolgt im Fall einer Auftragserteilung und umgehend nach Bekanntgabe der Projektmailadresse des Auftragnehmers (lediglich 1 Zugang pro Auftragnehmer). Sämtliche E-Mail- Kommunikationen dagegen erfolgen außerhalb des Projektraums. Die freigegebenen Ausführungplanung wird vom Auftraggeber über den o.g. Projektraum (DPR-Server) digital, als .pdf-Datei und teilweise als .dwg/.dxf-Datei unentgeltlich zur Verfügung gestellt und müssen vom Auftragnehmer eigenständig heruntergeladen werden. Die Unterlagen sind umgehend zu sichten und soweit es zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung gehört, auf etwaige Unstimmigkeiten zu überprüfen. Auf entdeckte und vermutete Mängel ist der AG umgehend hinzuweisen. Die zur Prüfung und Freigabe erforderlichen Werk- und Montagepläne als auch die im Nachgang überarbeiteten und freigegebenen Werk- und Montagepläne sind durch den Auftragnehmer eigenständig im Projektraum einzustellen. Maßgeblich für den Übergabezeitpunkt von Dokumenten und Planunterlagen ist der Upload in den Projektraum. Mit dem Einstellen von Unterlagen, sowohl auf Seiten des Auftraggebers als auch Seiten des Auftragnehmers, ist eine Infomail zu verschicken. Eine Info-Mail im Zuge des Uploads hat an folgenden Verteiler zu erfolgen: BH –? Bauherr, PS –? Projektsteuerung und jeweils zuständiger FP –? Fachplaner. Um die korrekte Ablage der Dateien zu gewährleisten, ist eine konkrete Bezeichnung der Datei vorzunehmen, wie bspw. Art_Dateiname (z.B.: Entscheidungsvorlage_Beleuchtung EG). Neue Unterlagen sind umgehend zu sichten. Sie gelten mit Erhalt der Infomail über die Einstellung der Dokumente im Projektraum, als verbindlich zugestellt. Auf die Prüfpflicht gemäß Paragraf 3 VOB/B wird nochmals hingewiesen. Die Kosten für das Drucken von Planunterlagen werden nicht vom Auftraggeber getragen und sind mit den vereinbarten Nebenkosten abgegolten. 3.6 Muster und Bemusterungen Entfällt für dieses Gewerk. 3.7 Prüfzeugnisse / Produktdatenblätter Entfällt für dieses Gewerk. 3.8 Bauleiter Auftragnehmer / Baustellenbesetzung Gem. Landesbauordnung hat der Unternehmer eine qualifizierte Aufsichtskraft für die Bauzeit als Fachbauleiter i.S. des § 59a BauO NW abzustellen. Der Nachweis über die Fachkunde des Bauleiters ist dem AG vorzulegen. Ein Wechsel des Firmenbauleiters ist dem AG bzw. der örtlichen Bauleitung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Für die örtl. Bauleitung hat der AN dem AG vor Arbeitsbeginn seinen verantwortlichen, erfahrenen, deutschsprachigen Bauleiter u. einen Vertreter schriftl. zu benennen. Ersterer muss während der Arbeitszeit ständig auf der Baustelle anwesend und in der regulären Arbeitszeit ständig telefonisch erreichbar sein, um bei Zwischenfällen fachlich einwandfrei selbständig Entscheidungen zu treffen. Die Bauleitung des AN trägt ferner die Verantwortung dafür, dass die auf der Baustelle Tätigen, einschließlich die Beschäftigten etwaiger Subunternehmer und insbesondere sämtliche Aufsichtsführenden, Kenntnis haben von den Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und den nötigen Erste-Hilfe-Informationen. Alle Kosten hierfür sind einzukalkulieren. Der AN ist verpflichtet, die Baustelle während der Ausführung der vertraglich geschuldeten Leistung werktags zu den üblichen Arbeitszeiten ohne Unterbrechung bis zum Abschluss der Maßnahme mit ausreichend Personal zu besetzen, um termingerecht seine vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.9 Bautagesberichte Entfällt für dieses Gewerk. 3.10 Baubesprechungen Der AN hat innerhalb seines Ausführungszeitraums an den voraussichtlich wöchentlich stattfindenden Baubesprechungen mit einem geeigneten, bevollmächtigten Vertreter, der vor Beginn der Arbeiten benannt werden muss bei Bedarf, teilzunehmen. Eine Vergütung der Teilnahme erfolgt nicht. Das Ergebnis dieser Gespräche wird in Protokollen festgehalten. Einsprüche gegen das Protokoll sind spätestens in der nächstfolgenden Sitzung geltend zu machen. 3.11 Kalkulationsgrundlagen Die technischen Angaben dieser Ausschreibung stellen qualitative Mindestanforderungen dar. Die Ausführungs- und Leistungsbeschreibung sowie die beigefügten Zeichnungen erläutern das geforderte Konstruktionsprinzip und die Anforderungen an die zu erstellenden Arbeiten. Die technischen Anforderungen der Leistungsbeschreibung und die dargestellte formale Gestaltung sind verbindlich für die Preiskalkulation. Die konstruktive (Detail-) Ausführung ist dem Bieter zur Anwendung eigener Erfahrungen und der betriebseigenen Verfahrensweise unter Berücksichtigung der oben genannten Anforderungen freigestellt. Eine Qualitätsminderung gegenüber der ausgeschriebenen Leistung ist nicht zulässig. 3.12 SiGe-Koordinator Auf der Baustelle gelten die Arbeits- und Gesundheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung (BaustellV). Gemäß der Baustellenverordnung hat der AG einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator eingeschaltet. Den Anweisungen des Koordinierenden (auch Festlegungen im SiGePlan) ist unbedingt Folge zu leisten. Der AN hat alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu treffen und die Hinweise des Koordinators und den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu berücksichtigen. Der SiGePlan für die Firmen wird auf der Baustelle sichtbar ausgehängt. Die Mitarbeiter des AN müssen sich mit dem Inhalt des SiGePlans und den zugehörigen Erläuterungen vor Beginn der Arbeiten vertraut machen. Im Zuge der Koordination gemäß Baustellenverordnung verpflichtet sich der AN vor Beginn der Arbeiten, dem SiGeKo folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: - Namensliste der Ersthelfer und der Aufsichtführenden, die auf der Baustelle eingesetzt werden sollen - Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes gem. Arbeitsschutzgesetz - Prüfnachweise der Arbeitsmittel, soweit diese durch Vorschriften der BG oder andere Vorschriften gefordert werden - Sachkundenachweis für Eingriffe in den Straßenverkehr, soweit diese aus Gründen der Baustelleneinrichtung notwendig sind - Montageanweisungen für Montagearbeiten, soweit erforderlich sowie alle weiteren vom SiGeKo geforderten Unterlagen. 3.13 Arbeitszeiten / Baustellenbesetzung / Alkoholverbot Die Arbeitszeiten müssen den gültigen Bestimmungen entsprechen. Arbeiten auf der Baustelle sind zugelassen montags bis freitags im Zeitraum zwischen 6:30 und 21:00 Uhr sowie samstags im Zeitraum zwischen 7:00 und 15:00 Uhr. Ausnahmen sind mit dem Bauherrn und mit den zuständigen Behörden eigenverantwortlich abzustimmen. Es besteht ein generelles Alkoholverbot für alle am Bau Beteiligten. Bei Zuwiderhandlung wird ein Baustellenverbot ausgesprochen. 3.14 Brandschutzmaßnahmen während der Bauzeit Der Bieter hat den Brandschutz auf der Baustelle sicherzustellen, insofern die Ausführung der eigenen Leistung betroffen ist. Dem Vertreter des AG ist ein zuständiger Ansprechpartner zu benennen. Während der Bauzeit sind vorbeugende Brandschutzmaßnahmen betrieblicher Art zu treffen. Auf die technische Regel "Baustellen - Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept VdS 2021" wird hingewiesen. In dem Bauobjekt bzw. auf dem Baugelände dürfen brennbare Baustoffe und sonstige brennbare Gegenstände nur örtlich und in Tagesgebrauchsmengen begrenzt, gelagert werden. Dies gilt auch für brennbare Flüssigkeiten und brennbare Gase. Brennbare Abfallstoffe sind täglich aus dem Bauobjekt zu entfernen. Großbehälter mit brennbaren Baustoffen sind mit einem Abstand von mindestens 10,0 m zu den Objekten aufzustellen. Bei feuergefährlichen Arbeiten, z. B. Schweißen, Abbrennen, Schneiden, sowie beim Umgang mit offener Flamme in Verbindung mit brennbaren Baustoffen, sind Brandschutzposten einzuteilen. Es sind geeignete Feuerlöschgeräte bereitzustellen. Nach Beendigung feuergefährlichen Arbeiten sind Nachkontrollen durchzuführen. Auf die Unfallverhütungsvorschrift "Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren (BGV D1)" wird hingewiesen. 3.15 Umweltschutz / Lärmschutz während der Bauzeit Die allgemein gültigen Vorschriften zum Schutz gegen Baulärm sind einzuhalten. Außerdem sind die Auflagen und Verwaltungsvorschriften des Immissionsschutz- und des Abfallbeseitigungsgesetzes zu beachten und strikt einzuhalten. Die Belästigungen im Baustellenbereich an/auf den Zufahrtsstraßen durch Lärm, Staubentwicklung o. ä. bei den Arbeiten und Transporten sind auf das unvermeidbare Maß zu beschränken. Der AN hat alle Arbeiten mit Geräten auszuführen, die dem neuesten Stand des Immissionsschutzgesetzes entsprechen. Er trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung aller Auflagen und einschlägigen Bestimmungen. Die Kosten dafür sind als Nebenleistungen entsprechend zu berücksichtigen. Der Einsatz der Maschinen und Geräte muss den Bestimmungen der 32. BlmSchV (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) Entsprechen. Der Erhalt von Bäumen, Sträuchern und Pflanzbeständen in den nicht unmittelbar vom Baugeschehen in Anspruch genommenen Flächen ist zu gewährleisten bzw. gemäß den gesetzlichen Vorschriften sicher zu stellen. Es dürfen nur ausgewiesene Flächen für die Baustelleneinrichtung genutzt werden. Zum Schutz des Grundwassers sind etwaige Öl- oder Treibstofflager nach den gültigen Vorschriften herzurichten und der örtlichen Aufsichtsbehörde anzuzeigen und von ihr genehmigen zu lassen. Die Betankung von Baumaschinen und deren Wartung hat so zu erfolgen, dass Grundwasserverunreinigungen zuverlässig zu vermeiden sind. Ein Auslaufen von wasserschädlichen Flüssigkeiten (auch in geringen Mengen) ist dem Auftraggeber bzw. der örtlichen Bauleitung unverzüglich zu melden. Weitere Auflagen siehe Kapitel 5 "Zusätzliche technische Vertragsbedingungen nach BNB". 3. ANGABEN ZUR BAUABLAUFORGANISATION
3. ANGABEN ZUR BAUABLAUFORGANISATION
4. ZUSÄTZLICHE ANGABEN FÜR DAS LEISTUNGS 4. ZUSÄTZLICHE ANGABEN FÜR DAS LEISTUNGSVERZEICHNIS 4.1 Allgemeine Anforderungen 4.1.1 Allgemeine Angaben zur Ausschreibung Für das Bauvorhaben Neubau der Martin-Niemöller-Gesamtschule, Bielefeld. Die nachfolgenden Leistungspositionen enthalten alle Arbeiten, die zur abnahmefähigen Erstellung von Bauleistungen erforderlich sind. Sämtliche Maße und Angaben in den Plänen und im Leistungsverzeichnis sind vor Herstellung, Lieferung und Einbau an Ort und Stelle zu überprüfen. Die Angebotspreise enthalten sämtliche Kosten für Lieferung frei Baustelle und Einbau sowie die Nebenkosten. Dies beinhaltet den Transport auf der Baustelle bis zur Verwendungsstelle, das Auspacken sämtlicher angelieferter Teile/Materialien, die Abfuhr sämtlicher Verpackungsmaterialien sowie die betriebsfertige Montage durch geschultes Fachpersonal inkl. Übernahme der betriebsbedingten Nebenkosten (Fahrt- und Wegezeiten, Fahrgelder, Auslösungen, Übernachtungen sowie Transport und Vorhalten von Werkzeugen und Messgeräten). Die angebotenen Preise sind als Festpreis für die vollendete Lieferung und Montage bis zur Abnahme zu kalkulieren. Die Abnahme der Leistung findet förmlich, auf schriftlichen Antrag des AN, statt. Voraussetzung für den Antrag ist die Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente durch den AN, die Abnahme der Leistungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle sowie die vollständige Beseitigung der durch den AN zu vertretenden zertifizierungsrelevanten Mängel. 4.1.2 Abstimmung mit Anderen am Bau Beteiligten Der AN hat sich mit allen anderen am Bau Beteiligten AN sowie Fachplanern, Architekten, Sachverständigen usw. abzustimmen. Für alle Arbeiten, die in den eignen Auftrag eingreifen, hat der AN die Koordinierungspflicht und die Zeitvorhaltung einzukalkulieren. Parallel zu den Arbeiten des AN können/ werden weitere Arbeiten von anderen AN ausgeführt. z.B.: -Hausanschlüsse -Medienanschlüsse -TGA Installationsarbeiten -Rohbauarbeiten -Arbeiten in den Außenanlagen -usw. Die Arbeiten des AN sind unter Berücksichtigung der parallel auf der Baustelle tätigen Unternehmer auszuführen. Es sind Abstimmungen mit den parallel auf der Baustelle tätigen Unternehmern erforderlich. Der AN hat seine Arbeiten mit den anderen auf der Baustelle tätigen Unternehmen zu koordinieren. Der AN ist verpflichtet, seine Arbeiten so auszuführen, dass ein geordneter und reibungsloser Bauablauf im Zusammenwirken mit den anderen Unternehmern sichergestellt ist. 4.1.3 Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die bei den auszuführenden Maßnahmen AN anzuwendenden Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden. Das Personal des AN hat beim Betreten der Baustelle und während der Arbeiten ständig die erforderliche, persönliche Schutzausrüstung wie Helm oder Sicherheitsschuhe usw. zu tragen. Zuwiderhandlungen werden mit Baustellenverbot geahndet. Das Rauchen ist auf der gesamten Baustelle untersagt. Aufwendungen für Arbeitsschutzmaßnahmen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 4.2 Technische Anforderungen 4.2.1 Normen und Richtlinien Es gelten alle für die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Leistungen zu treffenden Normen und Vorschriften. Es gilt die VOB/C in der zum Zeitpunkt der Ausführung aktuell gültigen Fassung als Ganzes mit allen darin erwähnten oder gleichwertigen Technischen Spezifikationen und - soweit zutreffend - auch die nachfolgend aufgeführten oder gleichwertigen Normen und alle einschlägigen Richtlinien nach dem neuesten Stand der Technik sowie alle, im Einzelnen hier nicht aufgeführten "Anerkannten Regeln der Technik", welche für die Erbringung der Leistung maßgeblich werden können. Die vorliegende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität bezüglich evtl. vollständiger oder teilweiser Ablösung durch Nachfolgenormen. Insbesondere sind zu beachten: - DIN 18299 (ATV) Allg. Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - die Landesbauordnung - Die Unfallverhütungsvorschriften der gewerblichen Berufsgenossenschaften Vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie alle Sicherheitsbestimmungen zu beachten. Sämtliche in diesen "Zusätzlichen Angaben für das Leistungsverzeichnis", in Ausführungsbeschreibungen, Leistungspositionen u. dgl. aufgeführten Normen, Regeln, Merkblätter usw. sind immer in der zum Zeitpunkt der LV-Erstellung neuesten Fassung zu verwenden. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, Europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Weiterhin sind alle in der Baugenehmigung oder projektspezifischen Gutachten zu beachten. In den Anlagen enthaltene Dokumente sind in jedem Fall zwingend zu beachten. 4.2.2 Technische und konstruktive Angaben Die technischen Angaben dieser Ausschreibung stellen qualitative Mindestanforderungen dar. Die Leistungsbeschreibung und die beigefügten Plananlagen erläutern das geforderte Konstruktionsprinzip. Die technischen Anforderungen der Leistungsbeschreibung und die dargestellte formale Gestaltung sind verbindlich. Die konstruktive (Detail-) Ausführung ist dem Bieter zur Anwendung eigener Erfahrungen und der betriebseigenen Verfahrensweise unter Berücksichtigung der oben genannten Anforderungen freigestellt. Eine Qualitätsminderung gegenüber der ausgeschriebenen Leistung ist nicht zulässig. 4.2.3 Schweißbefähigung des Unternehmers Entfällt für dieses Gewerk. 4.3 Ausführung Detaillierte Angaben und leistungsspezifische Ausführungshinweise sind den jeweiligen Ausführungsbeschreibungen, zu entnehmen. 4.3.1 Konstruktionsänderungen Sollte der AN in Abstimmung mit dem AG vorgegebene Konstruktionen ändern, trägt er die Kosten für behördliche Genehmigungen und Abnahmen, die Änderung der Prüfstatik und sonstige Gebühren selbst. Sämtliche vereinbarten Termine bleiben hiervon unberührt und sind einzuhalten. Der AN ist vollumfänglich für die Planung von eigenen Änderungen zuständig. 4.3.2 Aufmaß, Maße und Bautoleranzen Maßangaben im Leistungsverzeichnis und in den beigefügten Plänen verstehen sich als Rohbau-, Rastermaße usw. und gelten als "ca.-Maße". Bautoleranzen sind zu berücksichtigen. Alle Maße sind örtlich zu überprüfen. Auslotung und Abschnürung des Gebäudes, das Anbringen von Messfixpunkten, das Anlegen von Hilfs- und Konstruktionsachsen und Fluchten für das Aufmaß und die Montage sind Leistungen des AN. Unstimmigkeiten, die der AN beim Aufmaß oder bei der Montage feststellt, hat er der Bauüberwachung unverzüglich mitzuteilen. Alle Verbindungen, Verankerungsteile und Anschlüsse zum Baukörper sind so auszubilden, dass sie Rohbautoleranzen gemäß DIN ausgleichen können, ohne dass die gestalterischen, statischen und bauphysikalischen Anforderungen an die Konstruktionsteile beeinträchtigt werden. 4.3.3 Hebewerkzeuge / Gerüste Entfällt für dieses Gewerk. 4.3.4 Schlitz- und Stemmarbeiten Entfällt für dieses Gewerk. 4.3.5 Maßgenauigkeiten Entfällt für dieses Gewerk. 4.3.6 Qualitätssicherung Entfällt für dieses Gewerk. 4.3.7 Fertigungsunterlagen / Werk- und Montageplanung Entfällt für dieses Gewerk. 4.4 Abrechnungen Rechnungen sind an: Stadt Bielefeld ISB-Immobilienservicebetrieb August-Bebel-Straße 92 33602 Bielefeld zu adressieren und über den Projektraum an die Fachbauleitung sowie Projektsteuerung sowie parallel an die Rechnungsadresse: rechnungen.isb@bielefeld.de digital zu übermitteln. Die entsprechenden Kontaktdaten des Fachplaner bzw. örtlichen Bauüberwachung werden nach der Zuschlagserteilung bekannt gegeben. Das Eingangsdatum bei der Fachbauleitung und der Rechnungsadresse: rechnungen.isb@bielefeld.de zählt als Frist für die Zahlfrist gemäß VOB. Rechnungen können nur bearbeitet werden, wenn die vollständige ISB-Auftragsnummer aufgeführt ist. Alle für die Abrechnung notwendigen Unterlagen (Lieferscheine, Aufmaßblätter, Stundenlohnzettel, Tagesberichte, Entsorgungsnachweise) sind VOB-gemäß in prüffähiger Form mit einzureichen. Für die A-Konto-Zahlungen bzw. Schlussrechnung muss ein gemeinsam vom AN und der Bauüberwachung durchgeführte Aufmaß erstellt werden. In Abstimmung mit der Bauüberwachung kann evtl. auch auf der Grundlage der Ausführungspläne abgerechnet werden. Die Rechnungen müssen sich exakt auf die im LV genannten Positionen und Ordnungszahlen beziehen und kumuliert aufgestellt sein. Den Schlussrechnungen sind unaufgefordert die Materialnachweise in Form von objektbezogenen Lieferscheinen beizufügen. Für die brandschutzrelevanten Bauteile hat der AN Prüfzeugnisse, Prüfbücher der eingebauten Materialien und Fachunternehmerbescheinigungen einzureichen. Der Einbau ist mit der Bauüberwachung und dem Brandschutzsachverständigen im Vorfeld abzustimmen. Eventuell sind Zwischenabnahmen erforderlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur dieses Leistungsverzeichnis mit Preisen zur Bewertung zurückzugeben ist. Änderungen und nicht vorgesehene Eintragungen im Leistungsverzeichnis haben keine Gültigkeit und führen zum Ausschluss. Eigene Lieferbedingungen des AN, die dem Leistungsverzeichnis widersprechen, werden nicht anerkannt. Die SR ist zusätzlich in Papierform zu übermitteln. 4.5 Anlagenverzeichnis *Entfällt für dieses Gewerk* 4.6 Allgemeine technische Hinweise zu diesem Leistungsverzeichnis *siehe hierzu separaten Vortext "ZTV"* 4.6.1 Hinweise zum Bauablauf *siehe hierzu separaten Vortext "Beschreibung Leistungsumfang"* 4.6.2 Emissionsschutzmaßnahmen Die Baustelle muss so eingerichtet und betrieben werden, dass - Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. - Vorkehrungen getroffen werden, die die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche von der   Baustelle auf ein Mindestmaß einschränken. - Auf Container u. dgl. dürfen keine akustischen Kommunikationsanlagen angebaut werden, z.B. Telefonglocken. - Es dürfen nur Baugeräte/-maschinen mit erhöhtem Schallschutz eingesetzt werden. Die zum Einsatz gelangenden Maschinen müssen mit dem Gütesiegel "Umweltschutzengel" gekennzeichnet sein. - Das Laufenlassen von Motoren im Stillstand ist untersagt. - Das Ladegut auf den LKW ist vor dem Verlassen des Baufelds ausreichend zu nässen. Die Ladeflächen der LKW müssen vor dem Verlassen des Baufelds mit Planen abgedeckt werden. - Ölbehälter müssen mit Auffangwannen versehen sein. Die Kosten für entsprechende Schutzmaßnahmen und Auflagen sind bei der Kalkulation der EP zu berücksichtigen. Das nachträgliche geltend machen von zusätzlichen Kosten wird nicht anerkannt. 4.6.3 Qualitätssicherung / Betriebsanweisung Die Bauüberwachung des AGs hat auf der Baustelle das Recht, den AN anzuweisen und die Unterbrechung der Arbeiten zu verlangen, wenn nach Auffassung der Bauüberwachung ein Ausführungsmangel vorliegt oder zu befürchten ist - oder der AN die Leistungen nicht in Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung erbringt. Die alleinige Verantwortung des ANs für die vertragsgemäße Erfüllung seiner Leistung wird durch die Mitwirkung des AGs bzw. seiner Bauüberwachung nicht berührt. Dies gilt auch und insbesondere für die Mitwirkung des AGs und der Bauüberwachung des AGs im Rahmen der durch den AN aufzustellenden Werk- und Montageplanung respektive technischen Bearbeitung. 4.6.4 Schlussbemerkung Alle in den Vorbemerkungen beschriebenen Leistungen sind, wenn nicht gesondert im LV aufgeführt, in den Einheitspreisen einzukalkulieren bzw. über diese mit abgegolten. Sie gelten für alle Titel dieses Leistungsverzeichnisses. 4. ZUSÄTZLICHE ANGABEN FÜR DAS LEISTUNGSVERZEICHNIS
4. ZUSÄTZLICHE ANGABEN FÜR DAS LEISTUNGS
5. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDING 5. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN NACH BNB Entfällt für dieses Gewerk. 5. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN NACH BNB
5. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDING
6. ABKÜRZUNGEN IM LEISTUNGSVERZEICHNIS 6. ABKÜRZUNGEN IM LEISTUNGSVERZEICHNIS Abkürzungen für Abrechnungseinheiten: St = Stück psch = pauschal m / lfdm = Meter m2 / m² = Quadratmeter m3 / m³ = Kubikmeter Std / h = Stunde d = Tag Wo = Wochen Mt = Monat t = Tonne kg = Kilogramm sonstige Abkürzungen (alphabetisch sortiert): Abm. = Abmessung AG = Auftraggeber AN = Auftragnehmer ArbstättV = Arbeitsstättenverordnung B = Breite BE = Baustelleneinrichtung BGI = Berufsgenossenschaftliche Informationen und Grundsätze für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz BGR = Berufsgenossenschaftliche Regel BGV = Berufsgenossenschaftliche Vorschrift bzw.= beziehungsweise ca. = circa d = Durchmesser D = Dicke einschl. = einschließlich etc. = et cetera, und so weiter DIN = Deutsche Industrie Norm EG = Erdgeschoss EN ISO = Europäische Norm Internationale Organisation für Normung EWC = European waste catalogue ggf. = gegebenenfalls GOK = Geländeoberkante Gr. = Größe H = Höhe inkl. = inklusive K = Kelvin KG = Kellergeschoss kg = Kilogramm kN = Kilonewton L = Länge LA = Lageplan LBO = Landesbauordnung M. = Maßstab max. = maximal mind. = mindestens N = Newton NHN = Normalhöhennull Nr. = Nummer 6. ABKÜRZUNGEN IM LEISTUNGSVERZEICHNIS
6. ABKÜRZUNGEN IM LEISTUNGSVERZEICHNIS
ZTV (Zus. Techn. Vertragsbedingungen) HK ZTV (Zus. Techn. Vertragsbedingungen) HKLS ZTV (Zus. Techn. Vertragsbedingungen) HKLSHinweis - Winkelgerade (z.B. Bögen und Abzweige):Es sind alle Winkelgerade zu berücksichtigen, diese sind nichtseparat ausgeschrieben und sind in einer Position zusammengefasst (z.B. SW-Bögen DN110 in 15/30/45/67,5/87,5°C).->Gilt für alle Produkte mit verschiedenen Winkelgeraden<-Hinweis - Formteile für verschiedene Dimensionen:Dimensions-Reduzierungen an Reduzierungen und Abzweigen.Es sind alle Reduzierungen zu berücksichtigen, diese sind nicht separat ausgeschrieben und sind in der jeweiligen Position zusammengefasst (z.B. SW-Reduzierung DN200 enthält DN200xDN160, DN200x125, DN200x100, usw.,TW-Reduzierung 28mm/ DN25 enthät 28x22mm, 28x18mm, 28x15mm, usw.)->Gilt für alle Produkte mit verschiedenen Winkelgeraden<-1.VorschriftenFolgende Vorschriften und Bestimmungen sind zwingend einzuhalten:TrinkwVGEGM-LüARMLARTA LuftTA LärmASRDIN 18381DIN EN 806DIN 1988DIN EN 12056DIN EN 1610DIN 1986DIN 4109DVGW-RichtlinienAMEVVDMAVDI 6023VDI 6026VDE-VorschriftenVOLUVVDie TAB des zuständigen Versorgers.Die Auflagen der zur Abnahme vorgesehenen Institute (Sachverständigen).BrandschutzkonzeptEs gilt hierbei immer die jeweils aktuelle Fassung!Sollten Angaben in den folgenden Ausschreibungsunterlagen einer der vorgenannten Vorschriften nicht entsprechen, so sind diese soauszulegen, daß sie den/der betreffenden Vorschriften entsprechen.2.Allgemeine Festlegung:Hier verwendete Abkürzungen:Mit LV ist im folgenden LV das Leistungsverzeichnis gemeint.Mit AG ist im folgenden LV der Auftraggeber gemeint.Mit BH ist im folgenden LV der Bauherr gemeint.Mit AN / NU ist im folgenden LV der Bieter gemeintMit ZVSHK ist im folgenden der Zentralverband Sanitär Heizung Klima gemeint.Mit AMEV ist der Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen gemeint.Der Auftragnehmer (AN) hat eine den aufgestellten Forderungenentsprechende, voll funktionsfähige Anlage zu liefern.Während der Bauzeit sind alle Anlagenteile wirksam gegen Verschmutzung und Beschädigungen zu schützen und zu sichern. Nach eingetretenen Verschmutzungen sind Anlagenteile umgehend und vollständig zu reinigen.Vor Inbetriebnahme und Übergabe der Anlage sind alle Anlagenteile gründlich von innen und außen zu reinigen.3.Liefern und MontierenAlle Positionen sind grundsätzlich als "Liefern und Montieren" zu kalkulieren, es sei denn, es ist in den Positionen ausdrücklich anders beschrieben und es gibt separate Montageposition.Befestigungsmaterial (Schrauben, Muttern, Dübel etc.) sind ebenso wie das erforderliche Herstellen von Bohrungen in die Einheitspreise einzukalkulieren. Auch wenn nicht ausdrücklich erwähnt, sind alle Systembedingten und entsprechenden Zubehörteile, Klein- und Befestigungsmaterial in das Angebot einzurechnen.Alle in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben zu Bauart, Bauteilen, Baustoffen und Dimensionen sind als betriebsfertige Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der DIN- und VDE-Normen und VOB anzubieten und gelten für die gesamte Herstellungsabwicklung, liefern, abladen, lagern und zusammenführen von Baustoffen und Bauteilen.4.Fabrikate und Typen:Grundsätzlich sind keine Leitfabrikats- und Typenangaben für Anlagenteile vorgegeben.Ausnahme: Es gibt zwingende Abhängigkeiten aufgrund von Einbausituationen oder technischen Erfordernissen. In diesem Fall können Fabrikate vorgegeben werden.5.Bemusterung:Die Bemusterung erfolgt nach den Vorgaben des BH unter Punkt 3.6.Bemusterungen sind zwingend erforderlich bei folgenden Komponenten:-Sanitäreinrichtungen-Sanitär-Accessoires6.Beschriftung:Alle Aggregate, Komponenten, Anfang der Steigestränge sowie die Anschlüsse an den Wohnungsstationen sind mittels befestigter Grundplatte, bedruckte außenbeständige Einlegeschilder oder Aufklebern und durchsichtigen Klarsichtabdeckungen zu beschriften. Die Befestigung an den Aggregaten und Komponenten hat dauerhaft und fest am Aggregat, an den Komponenten, an der Rohrleitung usw. zu erfolgen. Die Grundfarbe der Einlegeschilder oder der Aufkleber hat nach DIN in der Farbe des Mediums zu erfolgen. Die Beschilderung sollte mindestens den Anlagenkennzeichnungsschlüssel, die Aggregat bzw. Komponentenbezeichnung und die Bezeichnung des Anschlusses aus dem Stromlaufplan beinhalten.Alle Rohrleitungen und Kanäle sind mittels Pfeilschildern alle 5m auf freier Strecke zu beschriften. In kleineren Räumen sind am Eintritt und am Austritt in den Raum die Rohrleitungen und Kanäle jeweils zu beschriften. Die Grundfarbe der Pfeilschilder hat der Farbe des Mediums nach DIN zu entsprechen. Außerdem muß das Medium auf den Pfeilschildern beschrieben sein.Je Zentrale / Anlage ist ein Anlagenschema in geeigneter Größe (min. A3) einlaminiert zur Inbetriebnahme/Einweisung durch den AN in UV beständiger Ausführung aufzuhängen. Bei Überarbeitung dieser im Zuge der Revision ist es entsprechend auszutauschen.Gilt bei Gewerk Heizung z.B. für alle Schemen (welche in Heizzentrale aufzuhängen sind). Bei Gewerk Lüftung je Lüftungsanlage (das Schema ist in der jeweiligen Lüftungszentrale, oder bei dezentralen Geräten direkt am Lüftungsgerät zu platzieren).7.Montagevorgabe - Sanitäre Gegenstände:Die Andruckflächen der sanitären Gegenstände sind vor der Montage mit einem dauerelastischem Schallschutzset zu belegen und nach der Montage mit Silikon fachgerecht zu versiegeln. Farbwahl nach Vorgabe Architekt und / oder BH.8.Schnittstellen:Hierzu gibt es eine Projektübergreifende Schnittstellenliste. In dieser sind alle Schnittstellen definiert. Sollte hier eine Schnittstelle nicht, oder nicht ausreichend beschrieben sein. Ist diese in Abstimmung mindestens mit dem jeweiligen AN, dem Fachbauleiter und dem Architekten zu definieren. Diese Festlegung muss schriftlich fixiert werden.9.Koordination Schlitz und Durchbrüche:Vor Montagebeginn sind vom AN in Zusammenarbeit mit den anderen am Bau tätigen Firmen vorhandene Schlitze und Durchbrüche mit den jeweiligen Planbezeichnungen zu markieren.Diese Kennzeichnung muß wieder vollständig entfernbar ausgeführt werden.Die Bauleitung des Auftraggebers ist über die durchgeführte Kennzeichnungsmaßnahme zu informieren. Alle notwendigen Demontagearbeiten, welche durch Fehlmontage, z.B. hervorgerufen durch ungenügende Kennzeichnung, festgestellt werden, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.Der AN hat die für sein Gewerk erforderlichen Kernbohrungen für Brandschutz- und Durchdringungen für Dichtungen usw. vor Ort mit der genauen Lage des Rohres (Mitte des Rohres) und dem Durchmesser der erforderlichen Bohrung anzuzeichnen.Der Vorlauf der Leistungen beträgt mindestens 2 Werktage.10.Allgemeines zur Leitungsverlegung und Gerätemontage:Alle Komponenten und Rohrleitungen beinhalten bei Lieferung Herstellerunterlagen. Diese sind sofort in einem Ordner zu sammeln und anschließend in die Revisionsunterlagen (digital) ein zu pflegen. Sachgerechte Anlieferung und Lagerung der Materialien mit Endkappen. Keine Lagerung im Außenbereich bzw. Einflussbereich von Staub, Regen, Matsch usw. Bei einer Montageunterbrechung bzw. Montagepause (möglicher Zeitrahmen: z.B. über Nacht) sind die Rohrenden aus hygienischer Sicht wieder mit Endkappen zu versehen.Sämtliche Apparaturen und Geräte sind mit der vollen Anzahl und der richtigen Größe von Befestigungsschrauben oder Dübeln nach Angaben der Hersteller zu befestigen.Zum betriebsfertigen Montieren aller Geräte gehört auch das ordnungsgemäße Einführen, Absetzen und Anschließen der Leitungen (wo erforderlich mit Zugentlastung).Alle Rohrleitungen und Kanäle sind generell einzeln zu verlegen und nicht aneinander zu befestigen. Befestigungen mittels Lochbänder sind nicht zulässig. Die Rohrleitungen und Kanäle sind so zu verlegen, dass alle Rohrleitungen und Kanäle einzeln gedämmt werden können und die Dämmungen einen Mindestabstand von 5cm zueinander aufweisen. Alle Rohrleitungen und Kanäle sind mit Rohrschellen und Traversen aus verzinktem Stahl incl. Gewindestangen, zugelassene Metalldübeln mit Prüfbescheinigungen und Schalldämmeinlagen zu verlegen, so dass die Halterung zur Rohrleitung bzw. zum Kanal schallentkoppelt ist. Die Schallanforderungen nach DIN 4109 sind zu berücksichtigen. Die Formteile sind strömungsgünstig aus zu führen.Frei- und durchhängende oder nicht ausreichend befestigte Leitungen werden nicht abgenommen.Nicht ordnungsgemäß ausgerichtete Leitungen werden als nicht fertiggestellt betrachtet und nicht abgenommen.Alle Installationsarbeiten sind so sauber zu verlegen, dass optisch optimale Wirkung erzielt wird. Aufhängungen, Rohrbefestigungen, Schellen und dergleichen müssen sauber nach Schnur verlegt werden. Dies gilt insbesondere für alle Sichtmontagen.Pressverbindungen jeglicher Art sind mindestens nach Herstellerangaben zu prüfen. Außerdem sind nur Presswerkzeuge nach Herstellerangaben mit entsprechenden Wartungsintervallen zugelassen. Pressverbindungen dürfen nur durch zertifiziertes Personal durchgeführt werden. Desweiteren sind die Einstecktiefen der Formteile vor Montage / Pressung auf der Rohrleitung anzuzeichnen. Nicht gekennzeichnete Pressungen werden nicht abgenommen.Die Dämmschichtdicke der Dämmung nach Gesetzen, Verordnungen z.B. EneV, Normung bzw. nach den Herstellerunterlagen zu erfolgen. Besondere Sorgfalt hat im Bereich der Stoßstellen zu erfolgen. Diese sind besonders sorgfältig nach DIN / Herstellerangaben zu verkleben bzw. zu verarbeiten.Alle Wand- / Deckendurchführungen für die verschiedenen Leitungsarten müssen vom Auftragnehmer komplett ordnungsgemäß geschottet werden. Zulassungs-und Brandschutzdokumentation während der Bauzeit:Alle bauaufsichtlichen Zulassungen und Prüfzeugnisse sind in der letzt- gültigen Fassung in kompletter Form vor Verwendung auf der Baustelle zur Freigabe durch den AG vor zu legen. Die gewählte Einbauart ist in den Zulassungsunterlagen eindeutig zu kennzeichnen.Vor Ort sind während der gesamten Bauphase und je Gewerk eindeutig beschriftete und gekennzeichnete Zulassungsdokumentationsordner permanent aktualisiert vor zu halten, die eine Kontrolle des Einbauort´s mittels Nummer der Schott´s in den Planunterlagen und der eingesetzten Schott´s, Materialien und Ausführungsart eindeutig und jederzeit zu ermöglichen.Die Ordner sind mit entsprechenden Registern zu versehen und enthalten eine tabellarische Inhaltsübersicht auf der ersten Seite.Einbauort und Einbauart sind per Digitalfoto mit Ortskennzeichnung, Ausführungsplan, Raumnummern, Raumbezeichnung und örtliche Beschriftung zu dokumentieren. Brandschutzzulassungs- und Prüfnummer müssen auf den Foto´s erkenn- und lesbar sein.Die Ordner werden in Papier- und digitalisierter Form Bestandteil der Revisionsunterlagen. Die Kennzeichnung von Zulassungen und Brandschott´s am Einbauort, im Zulassungsdokumentationsordner und in den Revisionsunterlagen ist eindeutig, fortlaufend und aufeinander abgestimmt auf zu bauen.11.Event. Teilinbetriebnahmen:Werden auf Veranlassung der Bauleitung des AG vor Abnahme einzelne Anlagenteile, für Probebetrieb auch Anlagen bzw. Anlagenteile anderer Gewerke in Betrieb genommen, so haftet der AN für ordnungsgemäße Betriebswerte und Einhaltung der erforderlichen Schutzmaßnahmen.12.Spülen der Rohrleitungen und  Inbetriebnahme insgesamt:Die Durchführung und die Dokumentation soll an das Merkblatt "Spülen, Desinfektion und Inbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen" des ZVSHK erfolgen.  Die Ergebnisse müssen dem AG unaufgefordert nach Durchführung zur Verfügung gestellt werden und diese sind in die Revisionsunterlagen mit ein zu pflegen.13.Druckprobe Trinkwasser:Die Druckprobe muß als trockene Dichtheitsprüfung, z.B. mit ölfreier Druckluft, Inertgas oder ähnlichem zu erfolgen. Die Durchführung und die Dokumentation soll an das Merkblatt "Dichtheitsprüfungen von Trinkwasserinstallationen mit Druckluft, Inertgas oder Wasser" des ZVSHK erfolgen. Die Ergebnisse müssen dem AG unaufgefordert nach Durchführung zur Verfügung gestellt werden und diese sind in die Revisionsunterlagen mit ein zu pflegen.13.Druckprobe und Inbetriebnahme der Gasleitung:Diese hat nach DVGW TRGI Richtlinie "Prüfung und Inbetriebnahme von Niederdruckgasleitungen" bzw. nach Technische Regeln Flüssiggas (TRF) zu erfolgen. Die Ergebnisse müssen dem AG unaufgefordert nach Durchführung zur Verfügung gestellt werden und diese sind in die Revisionsunterlagen mit ein zu pflegen. Die Termine sind mit der örtlichen Bauleitung im Vorfeld ab zu stimmen.14.Abnahmen:Sonstige, in den jeweiligen Vorschriften und im Bauschein verankerte Abnahme (VdS-TÜH / TÜV usw.) werden vom AG koordiniert. Die Kosten für die Begleitung der Prüfmaßnahmen durch das jeweilige Gewerk sind, wenn nicht separat ausgewiesen, in den Angebotspreis ein zu rechnen.  Desweiteren hat die Bereitstellung der Montageplanung an den Sachverständigen für die jeweiligen Termine durch den AN zu erfolgen (Planunterlagen, Anlagenbeschreibung usw.)15.Einweisung / Übergabe an den BH:Bei der Einweisung muß der Bauherr anhand der Wartungsarbeitskarten auf Inspektions- und Wartungsmaßnahmen und intervalle, Spülintervalle und stellen, event. Beprobungsintervalle und stellen hingewiesen werden. Die Übergabe als auch die Einweisung werden mittels Protokoll durchgeführt und dokumentiert. Zur Übergabe / Einweisung sind alle Schlüssel bez. Schlüsselkästen (z.B. für Feuerwehrbedientableaus, Bedientableaus für Störmeldungen usw.) zu übergeben und die Übergabe wird in dem Protokoll festgehalten. Die Protokolle müssen dem AG unaufgefordert nach Durchführung zur Verfügung gestellt werden und diese sind in die Revisionsunterlagen mit ein zupflegen. Die Termine sind mit der örtlichen Bauleitung im Vorfeld ab zu stimmen.
ZTV (Zus. Techn. Vertragsbedingungen) HK
Beschreibung Leistungsumfang LV - Baustr Beschreibung Leistungsumfang LV - Baustrom & Bauwasser Gegenstand dieser Ausschreibung:-Bauheizung-Eine wasserführende Bauheizung zur Grundlastabdeckung im gesamten Gebäude.Die Wärmeerzeugung erfolgt über eine mobile Ölheizung. Die Brennstoffversorgt erfolgt über einen nebenstenden mobilen Heizöllagertank.Die Verbindung zwischen mobiler Ölheizung und Gebäude erfolgt mittels Schlauchleitungen.Die Wärmeversorgung erfolgt im Gebäude über ein temporär, für diesen Zweck installiertes Rohrnetz.Als Heizflächen werden Lufterhitzer eingesetzt.Zum Teil sind diese direkt verrohrt. Einige sind mittels Schlauchleitungen flexibel angeschlossen.
Beschreibung Leistungsumfang LV - Baustr
Zusätzliche Informationen und Festlegung Zusätzliche Informationen und Festlegungen Bauheizung:-Ausgegangen wird von 2x Winterperioden a 3x Monaten = In Summe 24Wochen Mietzeit.-Dem zweifachen Auf- und Abbau von den gemieteten Komponenten.-Wenn nicht separat ausgewiesen, ist die Montage bzw. der Auf- und Abbau in den Mietpositionen enthalten. Nachfolgende Tabellen erläutern die im STLB-Bau/STLB-BauZ des GAEB benutzen Kurzzeichen für Abrechnungseinheiten und kombinierten Abrechnungseinheiten.Kurzzeichen Bezeichnung h = Stunde d = Tag Wo = Woche Mt = Monat a = Jahr kg = Kilogramm t = Tonne m / lfdm = Meter m2 / m² = Quadratmeter m3 / m³ = Kubikmeter l = Liter St = StückDie kombinierte Abrechnungseinheit findet vorwiegend Anwendung bei Vorhaltepositonen. Sie besteht z.B. aus dem Produkt einer Mengen- oder Abrechnungseinheit mit einer Zeiteinheit (z.B. Quadratmeter x Monate = m2Mt). Kurzzeichen Bezeichnung Std = Stück x Tage StWo = Stück x Wochen StMt = Stück x Monate
Zusätzliche Informationen und Festlegung
1 Wärmeerzeugung & Außenbereich
1
Wärmeerzeugung & Außenbereich
Hinweis Brennstoffversorgung In den folgenden Positionen ist KEIN Brennstoff enthalten (weder bei der mobilen Wärmeerzeugungsanlage noch bei dem mobilen Tank).Die Brennstoffversorgung erfolgt in Abstimmung direkt über den Bauherren.
Hinweis Brennstoffversorgung
1.010 Mobile Wärmeerzeugungsanlage Heizöl EL aufbauen 400-500kW Heizkreispumpe Membran-Druckausdehnungsgefäß Schaltschrank Bedientableau Anhänger Mobile Wärmeerzeugungsanlage, Betriebsmedium Heizöl EL, aufbauen, horizontale Entfernung zum Übergabepunkt '1' m, vertikale Entfernung zum Übergabepunkt '1' m, Leistungsbereich 400 bis 500 kW, einschl. sicherheitstechnischer Einrichtungen DIN EN 12828, max. zulässiger Betriebsüberdruck des Kessels 0,6 MPa (6 bar), mit Heizkreispumpe, mit Membran-Druckausdehnungsgefäß zur Absicherung der mobilen Anlage, mit Abgasschalldämpfer, mit Schaltschrank und Bedientableau, Anlage auf Anhänger.
1.010
Mobile Wärmeerzeugungsanlage Heizöl EL aufbauen 400-500kW Heizkreispumpe Membran-Druckausdehnungsgefäß Schaltschrank Bedientableau Anhänger
1.00
St
1.020 Mietzeit Mobile Wärmeerzeugungsanlage 400-500kW Mietzeit Mobile Wärmeerzeugungsanlage 400-500kW
1.020
Mietzeit Mobile Wärmeerzeugungsanlage 400-500kW
24.00
StWo
1.030 Mobile Wärmeerzeugungsanlage Heizöl EL abbauen 400-500kW Heizkreispumpe Membran-Druckausdehnungsgefäß Schaltschrank Bedientableau Anhänger Mobile Wärmeerzeugungsanlage, Betriebsmedium Heizöl EL, abbauen, horizontale Entfernung zum Übergabepunkt '1' m, vertikale Entfernung zum Übergabepunkt '1' m, Leistungsbereich 400 bis 500 kW, einschl. sicherheitstechnischer Einrichtungen DIN EN 12828, max. zulässiger Betriebsüberdruck des Kessels 0,6 MPa (6 bar), mit Heizkreispumpe, mit Membran-Druckausdehnungsgefäß zur Absicherung der mobilen Anlage, mit Abgasschalldämpfer, mit Schaltschrank und Bedientableau, Anlage auf Anhänger.
1.030
Mobile Wärmeerzeugungsanlage Heizöl EL abbauen 400-500kW Heizkreispumpe Membran-Druckausdehnungsgefäß Schaltschrank Bedientableau Anhänger
1.00
St
1.040 Heizöltank mobil aufbauen 5000l Füllstandüberw. Tankheizung Mobiler Heizöltank für mobile Wärmeerzeugungsanlage, aufbauen, Fassungsvermögen 5000 Liter, mit Füllstandüberwachung und Tankheizung.
1.040
Heizöltank mobil aufbauen 5000l Füllstandüberw. Tankheizung
1.00
St
1.050 Mietzeit Heizöltank mobil 5000l Mietzeit Heizöltank mobil 5000l
1.050
Mietzeit Heizöltank mobil 5000l
24.00
StWo
1.060 Heizöltank mobil abbauen 5000l Füllstandüberw. Tankheizung Mobiler Heizöltank für mobile Wärmeerzeugungsanlage, abbauen, Fassungsvermögen 5000 Liter, mit Füllstandüberwachung und Tankheizung.
1.060
Heizöltank mobil abbauen 5000l Füllstandüberw. Tankheizung
1.00
St
1.070 Koordination Brennstoffmanagement Füllstandsüberwachung und schriftliche Dokumentation des Füllstandes je nach Witterungsbedingungen, mindestens jedoch 1x täglich (7x Tage die Woche inkl. Sonn- und Feiertagen).Preisvergleich von min. 3x Lieferanten bei der ersten Bestellung sowie mindestens bei jeder zweiten weiteren Bestellung (1, 3, 5, usw...)Rechtzeitige Organisation der Brennstoffbestellung in Absprache mit dem AG.Kontrolle der Brennstofflieferung und schriftliche Dokumentation.
1.070
Koordination Brennstoffmanagement
24.00
StWo
Schlauchleitungen im Außenbereich Schlauchleitungen im Außenbereich
Schlauchleitungen im Außenbereich
1.080 Heizungsschlauch DN80 mit Verschraubung Aus Gummi mit Gewebeeinlage,max. Betriebsüberdruck 6bar,temperaturbeständig bis 90 Grad C,mit Verschraubungen,Schlauchlänge 10 m.
1.080
Heizungsschlauch DN80 mit Verschraubung
144.00
StWo
1.090 Sicherungsschelle für Verschraubung Verhindern das ungewollte Lösen von Verschraubungen/ Kupplungen.
1.090
Sicherungsschelle für Verschraubung
192.00
StWo
1.100 Behelfsbrücke Fußgänger B bis 1,5m L 1-1,5m 2Aufgänge Schutzgeländer Stahl verz Behelfsbrücke für Fußgänger, ohne offene Fugen, mit rutschhemmender Oberfläche, in Geländehöhe, für nichtöffentlichen Verkehr, Nutzbreite bis 1,5 m, Länge über 1 bis 1,5 m, mit 2 Aufgängen, mit Schutzgeländer aus verzinktem Stahl.
1.100
Behelfsbrücke Fußgänger B bis 1,5m L 1-1,5m 2Aufgänge Schutzgeländer Stahl verz
48.00
StWo
2 Wärmeverteilung
2
Wärmeverteilung
Rohrleitungen im Gebäude Rohrleitungen im Gebäude
Rohrleitungen im Gebäude
2.010 Rohr Mehrschichtverbundwerkstoff Heizungswasser AD 20mm Ringe Rohrleitung aus Mehrschichtverbundwerkstoff, für Heizungswasser, Außendurchmesser 20 mm, sauerstoffdicht, max. Betriebstemperatur 95 Grad C, max. Betriebsüberdruck 1 MPa (10 bar), in Ringen, einschl. Klebe- und Dichtungsmittel, sowie Herstellen der Verbindungen, Form- und Verbindungsstücke werden gesondert vergütet, Rohrbefestigungen werden gesondert vergütet, Verlegung in Gebäuden, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
2.010
Rohr Mehrschichtverbundwerkstoff Heizungswasser AD 20mm Ringe
1.00
m
2.020 Rohr Mehrschichtverbundwerkstoff Heizungswasser AD 25mm Ringe Wiederholungsbeschreibung zu '2.010' , jedoch Außendurchmesser 25 mm,
2.020
Rohr Mehrschichtverbundwerkstoff Heizungswasser AD 25mm Ringe
1.00
m
2.030 Rohr Mehrschichtverbundwerkstoff Heizungswasser AD 32mm Ringe Wiederholungsbeschreibung zu '2.010' , jedoch Außendurchmesser 32 mm,
2.030
Rohr Mehrschichtverbundwerkstoff Heizungswasser AD 32mm Ringe
270.00
m
2.040 Rohr Mehrschichtverbundwerkstoff Heizungswasser AD 40mm Stangen Rohrleitung aus Mehrschichtverbundwerkstoff, für Heizungswasser, Außendurchmesser 40 mm, sauerstoffdicht, max. Betriebstemperatur 95 Grad C, max. Betriebsüberdruck 1 MPa (10 bar), in Stangen, einschl. Klebe- und Dichtungsmittel, sowie Herstellen der Verbindungen, Form- und Verbindungsstücke werden gesondert vergütet, Rohrbefestigungen werden gesondert vergütet, Verlegung in Gebäuden, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
2.040
Rohr Mehrschichtverbundwerkstoff Heizungswasser AD 40mm Stangen
95.00
m
2.050 Rohr Mehrschichtverbundwerkstoff Heizungswasser AD 50mm Stangen Wiederholungsbeschreibung zu '2.040' , jedoch Außendurchmesser 50 mm,
2.050
Rohr Mehrschichtverbundwerkstoff Heizungswasser AD 50mm Stangen
160.00
m
2.060 Winkel Heizungswasser Durchm. 20mm Winkel, für Rohrleitung aus Mehrschichtverbundwerkstoff, für Heizungswasser, Durchmesser 20 mm.
2.060
Winkel Heizungswasser Durchm. 20mm
1.00
St
2.070 Winkel Heizungswasser Durchm. 25mm Wiederholungsbeschreibung zu '2.060' , jedoch25 mm.
2.070
Winkel Heizungswasser Durchm. 25mm
1.00
St
2.080 Winkel Heizungswasser Durchm. 32mm Wiederholungsbeschreibung zu '2.060' , jedoch32 mm.
2.080
Winkel Heizungswasser Durchm. 32mm
52.00
St
2.090 Winkel Heizungswasser Durchm. 40mm Wiederholungsbeschreibung zu '2.060' , jedoch40 mm.
2.090
Winkel Heizungswasser Durchm. 40mm
4.00
St
2.100 Winkel Heizungswasser Durchm. 50mm Wiederholungsbeschreibung zu '2.060' , jedoch50 mm.
2.100
Winkel Heizungswasser Durchm. 50mm
38.00
St
2.110 T-Stück Heizungswasser Durchm. 20mm T-Stück, für Rohrleitung aus Mehrschichtverbundwerkstoff, für Heizungswasser, Durchmesser 20 mm.
2.110
T-Stück Heizungswasser Durchm. 20mm
1.00
St
2.120 T-Stück Heizungswasser Durchm. 25mm Wiederholungsbeschreibung zu '2.110' , jedoch25 mm.
2.120
T-Stück Heizungswasser Durchm. 25mm
1.00
St
2.130 T-Stück Heizungswasser Durchm. 32mm Wiederholungsbeschreibung zu '2.110' , jedoch32 mm.
2.130
T-Stück Heizungswasser Durchm. 32mm
1.00
St
2.140 T-Stück Heizungswasser Durchm. 40mm Wiederholungsbeschreibung zu '2.110' , jedoch40 mm.
2.140
T-Stück Heizungswasser Durchm. 40mm
12.00
St
2.150 T-Stück Heizungswasser Durchm. 50mm Wiederholungsbeschreibung zu '2.110' , jedoch50 mm.
2.150
T-Stück Heizungswasser Durchm. 50mm
30.00
St
2.160 Kupplung Heizungswasser Durchm. 20mm Kupplung, für Rohrleitung aus Mehrschichtverbundwerkstoff, für Heizungswasser, Durchmesser 20 mm.
2.160
Kupplung Heizungswasser Durchm. 20mm
1.00
St
2.170 Kupplung Heizungswasser Durchm. 25mm Wiederholungsbeschreibung zu '2.160' , jedoch25 mm.
2.170
Kupplung Heizungswasser Durchm. 25mm
1.00
St
2.180 Kupplung Heizungswasser Durchm. 32mm Wiederholungsbeschreibung zu '2.160' , jedoch32 mm.
2.180
Kupplung Heizungswasser Durchm. 32mm
26.00
St
2.190 Kupplung Heizungswasser Durchm. 40mm Wiederholungsbeschreibung zu '2.160' , jedoch40 mm.
2.190
Kupplung Heizungswasser Durchm. 40mm
10.00
St
2.200 Kupplung Heizungswasser Durchm. 50mm Wiederholungsbeschreibung zu '2.160' , jedoch50 mm.
2.200
Kupplung Heizungswasser Durchm. 50mm
20.00
St
2.210 Übergangsstück Heizungswasser Durchm. 20mm Übergangsstück, für Rohrleitung aus Mehrschichtverbundwerkstoff, für Heizungswasser, Durchmesser 20 mm.
2.210
Übergangsstück Heizungswasser Durchm. 20mm
28.00
St
2.220 Übergangsstück Heizungswasser Durchm. 25mm Wiederholungsbeschreibung zu '2.210' , jedoch25 mm.
2.220
Übergangsstück Heizungswasser Durchm. 25mm
36.00
St
2.230 Übergangsstück Heizungswasser Durchm. 32mm Wiederholungsbeschreibung zu '2.210' , jedoch32 mm.
2.230
Übergangsstück Heizungswasser Durchm. 32mm
1.00
St
2.240 Übergangsstück Heizungswasser Durchm. 40mm Wiederholungsbeschreibung zu '2.210' , jedoch40 mm.
2.240
Übergangsstück Heizungswasser Durchm. 40mm
4.00
St
2.250 Übergangsstück Heizungswasser Durchm. 50mm Wiederholungsbeschreibung zu '2.210' , jedoch50 mm.
2.250
Übergangsstück Heizungswasser Durchm. 50mm
1.00
St
Schlauchleitungen im Gebäude Schlauchleitungen im Gebäude
Schlauchleitungen im Gebäude
2.260 Füllschlauch Gummi Gewebeeinlage 10bar bis 90GradC R1 L 10m Füllschlauch, aus Gummi mit Gewebeeinlage, max. Betriebsüberdruck 1 MPa (10 bar), temperaturbeständig bis 90 Grad C, R 1, mit Verschraubungen, Schlauchlänge 10 m.
2.260
Füllschlauch Gummi Gewebeeinlage 10bar bis 90GradC R1 L 10m
768.00
StWo
Befestigungsmaterial Befestigungsmaterial
Befestigungsmaterial
2.270 Rohrschelle Stahl verz L bis 0,5m DN20 Rohraufhängung als Rohrschelle, aus verzinktem Stahl, mit schalldämmenden Einlagen, Anforderungen entsprechend DIN 4109-1, Länge Aufhängung bis 0,5 m, DN 20, Arbeitshöhe des Montageortes bis 5,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
2.270
Rohrschelle Stahl verz L bis 0,5m DN20
1.00
St
2.280 Rohrschelle Stahl verz L bis 0,5m DN25 Wiederholungsbeschreibung zu '2.270' , jedoch25,
2.280
Rohrschelle Stahl verz L bis 0,5m DN25
70.00
St
2.290 Rohrschelle Stahl verz L bis 0,5m DN32 Wiederholungsbeschreibung zu '2.270' , jedoch32,
2.290
Rohrschelle Stahl verz L bis 0,5m DN32
32.00
St
2.300 Rohrschelle Stahl verz L bis 0,5m DN40 Wiederholungsbeschreibung zu '2.270' , jedoch40,
2.300
Rohrschelle Stahl verz L bis 0,5m DN40
54.00
St
2.310 Rohrschelle Stahl verz L bis 0,5m DN80 Wiederholungsbeschreibung zu '2.270' , jedoch80,
2.310
Rohrschelle Stahl verz L bis 0,5m DN80
2.00
St
Einbauteile Einbauteile
Einbauteile
2.320 Heizungsverteiler, 6 bar, 110 °C Heizungsverteiler, 6 bar, 110 °C3x 2 Anschlussstutzen:2x DN80 (Erzeugerkreis) 3" AGgegenüberliegend2x DN40 (Verbraucherkreis) 2" AG2x DN40 (Verbraucherkreis) 2" AG2x DN15 EntleerungsmuffenKombinierter Vor- und Rücklaufverteiler, bestehend aus Vierkantrohr mit nebeneinander angeordneten, durch Trennwand geteilte Kammern aus schwarzem Stahlblech S235. Anschlussstutzen als Gewindemuffe ausgeführt. Entleerungsmuffen für Vor- und Rücklaufkammer. Das Bauteil ist werkseitig 100% dichtigkeitsgeprüft und grundiert.Betriebstemperatur: -10 °C - 110 °CBetriebsüberdruck: 0 bar - 6 barMaße: ca. 2000x200x200mm
2.320
Heizungsverteiler, 6 bar, 110 °C
1.00
St
2.330 Festkuplung Übergangsstück DN80 Anschlussstutzen mit 120° Verriegelung auf der einen,sowie 3" IG auf der gegenüberliegenden Seite.
2.330
Festkuplung Übergangsstück DN80
2.00
St
2.340 Kugelhahn Rotguss PN6 DN20 Kugelhahn, Durchgangsform, mit Innengewinde, Gehäuse aus Rotguss, Betätigung mit Hebel, Nenndruck 0,6 MPa (6 bar), DN 20.
2.340
Kugelhahn Rotguss PN6 DN20
1.00
St
2.350 Kugelhahn Rotguss PN6 DN25 Wiederholungsbeschreibung zu '2.340' , jedoch25.
2.350
Kugelhahn Rotguss PN6 DN25
36.00
St
2.360 Kugelhahn Rotguss PN6 DN32 Wiederholungsbeschreibung zu '2.340' , jedoch32.
2.360
Kugelhahn Rotguss PN6 DN32
1.00
St
2.370 Kugelhahn Rotguss PN6 DN40 Wiederholungsbeschreibung zu '2.340' , jedoch40.
2.370
Kugelhahn Rotguss PN6 DN40
4.00
St
2.380 Schnellkupplung mit Schlauchtülle DN25 Messing-Schnellkupplung mit Schlauchtülle· Klauenabstand ca. 40 mm (innen) · Betriebsdruck max. 10 bar, vakuumbeständig · Temperaturbereich: -30°C bis +100°C · mit NBR-Gummi Formdichtungen · kein selbstständiges Lösen durch Sicherungsnoppen (auch im drucklosen Zustand) · Material: Messing
2.380
Schnellkupplung mit Schlauchtülle DN25
16.00
St
2.390 Entleerungsarmatur Kugelhahn Durchgang Rotguss PN6 DN15 Entleerungsarmatur, als Kugelhahn, für Wasser bis 90 Grad C, Durchgangsform, mit Verschlusskappe und Kette, Gehäuse aus Rotguss, weich dichtend, mit Gewindeanschluss, Nenndruck 0,6 MPa (6 bar), DN 15.
2.390
Entleerungsarmatur Kugelhahn Durchgang Rotguss PN6 DN15
28.00
St
2.400 Blindstopfen DN20 mit Außengewinde,feuerverzinkt
2.400
Blindstopfen DN20
1.00
St
2.410 Blindstopfen DN25 mit Außengewinde,feuerverzinkt
2.410
Blindstopfen DN25
8.00
St
2.420 Blindstopfen DN32 mit Außengewinde,feuerverzinkt
2.420
Blindstopfen DN32
1.00
St
3 Heizflächen
3
Heizflächen
3.010 Bauheizer 22kW Lufterhitzer Bauheizer 22kWLufterhitzer Bauheizer inkl. Wand- oder Deckenmontage mit serienmäßigen Gewindeaufhängungen.Gehäuse sendzimir-verzinkt, komplett mit Motorschutzkorb nach DIN EN 294, mit montierter einreihiger Luftlenkjalousie.Leistungsstarker Wärmetauscher aus Kupfer-Rundrohren mitAluminiumlamellen, geeignet für PWW/PHW.Max. Betriebsdruck bar 16Max. Wassereintrittstemp. GradC 120Min. Wassereintrittstemp. GradC 35Max. Lufteintrittstemp. GradC 40Max. Glykolanteil % 50AxialventilatorEnergiesparender EC-Ventilator mit 0-10 V-Eingang für stufenlose Drehzahlsteuerung. Alle drehenden Teile sind geräuscharm und wartungsfrei gelagert. Werksseitig verdrahtet. Übertemperaturschutz des Ventilators durch aktives Temperaturmanagement.EC-VentilatorSchutzart IP 44Integrierter Motorschutz.Mit Hauptschalter, integriertem Schuko-Anschlussstecker, Drehzahlsteller 0-100% und Industriethermostat.Mit außen angebrachtem Anschlusskasten.Abmessungen (BxHxT) ca. 640 x 600 x 320mmGewicht kg 33Wasserinhalt l 3Anschluss 1 ZollAuslegungsdaten: VL Temp ca. 60°CRL Temp ca. 40°CWasservolumenstrom ca. 0,96m³/hLuftvolumenstrom ca. 4.620m³/hLeistungsausnahme elektrisch ca. 426W
3.010
Bauheizer 22kW
336.00
StWo
3.020 Montagegestell Bauheizer Mobiles Montagegestell für Bauheizeraus verzinktem Stahl (max. 10kg) als Stoßschutzfür die freie Aufstellung im Raum.inkl. 4x Rollen, davon zwei Rollen mit Feststellbremse.
3.020
Montagegestell Bauheizer
192.00
StWo
3.030 Umsetzen von Bauheizer 22kW (an Schlauchleitung) Dies beinhaltet:Absperren, entleeren und trennen der Schlauchleitung von dem Rohrleitungsnetz.Verschließen der Abgänge mit Blindstopfen / Kappen.Trennen der Stromversorgung (Schukostecker, 230V).Versetzen des Bauheizers an eine neue Position.Anschließen, füllen und entlüften der Rohrleitung sowie des Bauheizers an eine dafür vorgesehene Anschlussstelle.Herstellen der Stromversorgung (Schukostecker, 230V).Kurzer Funktionstest des Bausheizers.Grundsätzlich sind die bereits verbauten Rohrlängen wieder zu verwendet.Die zusätzlich erforderlichen Rohrlängen sowie Formteile werden gesondert nach den angebotenen Einheitspreisen vergütet.
3.030
Umsetzen von Bauheizer 22kW (an Schlauchleitung)
5.00
St
3.040 Umsetzen von Bauheizer 22kW (an Rohrleitung) Dies beinhaltet:Absperren, entleeren und trennen der Rohrleitung von dem Rohrleitungsnetz.Verschließen der Abgänge mit Blindstopfen / Kappen.Trennen der Stromversorgung (Schukostecker, 230V).Versetzen des Bauheizers an eine neue Position.Anschließen, füllen und entlüften der Rohrleitung sowie des Bauheizers an eine dafür vorgesehene Anschlussstelle.Herstellen der Stromversorgung (Schukostecker, 230V).Kurzer Funktionstest des Bausheizers.Die zusätzlich erforderlichen Formteile werden gesondert nach den angebotenen Einheitspreisen vergütet.
3.040
Umsetzen von Bauheizer 22kW (an Rohrleitung)
5.00
St
4 Demontage & Entsorgung Bauheizung
4
Demontage & Entsorgung Bauheizung
4.010 Anlage entleeren Anlage und Rohrleitungen entleeren.
4.010
Anlage entleeren
L
1.00
psch
4.020 Rohrleitung Formstück Befest. Armatur abbrechen v.Hand nicht schadstoffbelastet Vergüt.Entsorg. AG Abbruch der Rohrleitung einschl. der Form- und Verbindungsstücke, Befestigungen und Armaturen, im Gebäude, Höhe bis 6 m, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme,Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Mengenermittlung nach Aufmaß,Vergütung der Entsorgung übernimmt AG.
4.020
Rohrleitung Formstück Befest. Armatur abbrechen v.Hand nicht schadstoffbelastet Vergüt.Entsorg. AG
525.00
m
5 Sonstiges Allgemein
5
Sonstiges Allgemein
5.010 IBN Bauheizung Heizungsnetz füllen & entlüften.Anlagendruck einstellen.Heizungspumpe einstellen.Anlage auf Funktion prüfen.
5.010
IBN Bauheizung
1.00
St
5.020 Endreinigung nach Mietende für alle gemieteten technischen Anlagenteile
5.020
Endreinigung nach Mietende
2.00
St
5.030 Endreinigung Heizöltankanlage nach Mietende inkl. Abnahme für den Transport.
5.030
Endreinigung Heizöltankanlage nach Mietende
2.00
St
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten sind nur für unvorhersehbare Arbeiten und nur auf besonderer schriftlicher Anweisung des AG auszuführen, die angefallenen Lohnstunden und die verarbeiteten Materialien sind sofort nach Ausführung durch die Bauleitung anerkennen zu lassen. Es werden nur die Arbeitsstunden auf der Baustelle anerkannt. Fahrtzeiten werden nicht besonders vergütet, Werkzeugzeiten werden nicht besonders vergütet.
Stundenlohnarbeiten
5.040 Stundenlohnarbeiten Mittellohn Stundenlohnarbeitenals Mittellohn für Obermonteur, Monteurbzw. Helfer als Durchschnittlohn. Für Arbeiten zum Nachweis,  die mit den Einheitspreisen des Angebotes nicht erfaßt sind. Die Arbeiten sind vor Beginn durch die Bauleitung zu beauftragen. Der Leistungsnachweis ist unaufgefordert, täglich vorzulegen und unterzeichen zu lassen.
5.040
Stundenlohnarbeiten Mittellohn
10.00
h
5.050 Insgemeinkosten Enthält (soweit nicht separat ausgewiesen) mindestens:Baustelleneinrichtung,Lade- und Frachtkosten,Werkzeugtransport,Arbeitsvorbereitungen,Abfallentsorgung
5.050
Insgemeinkosten
L
1.00
psch