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Bill of Quantities
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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
DIN 18299-FEUANR01-Index 02-08.26 VOB/B Angaben gem. DIN 18299
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.0
Auftraggeber
Gemeinde Anröchte
-Der Bürgermeister-
Hauptstraße 74, 59609 Anröchte
0.1.1
Lage Baustelle
Das Baugrundstück befindet sich in der Gemeinde Anröchte an der Kliever Straße. Da für den geplanten Neubau noch keine Hausnummer vergeben wurde, wird die Lage der Baustelle durch den Hinweis beschrieben, dass sich diese gegenüber dem Grundstück Kliever Straße 69 befindet. Das Grundstück wird im Westen, Norden und Osten von einem Gewerbegebiet begrenzt. Unmittelbar südlich schließt ein Wohngebiet an. Auf dem Grundstück befand sich bis zum bereits erfolgten Abbruch eine ehemalige Gewerbehalle. Nach Durchführung der Abbrucharbeiten weist das Baufeld ein geringes Gefälle auf. Die Baustellenzufahrt erfolgt über die Kliever Straße.
0.1.2
Besondere Belastungen
Keine besonderen Belastungen. Das Arbeiten während üblicher Tageszeiten ist möglich. Das Bauvorhaben befindet sich in einem Gewerbegebiet und grenzt unmittelbar an ein Wohngebiet; Lärmschutzauflagen sind einzuhalten. Bei Arbeiten in den Abend- oder Nachtstunden ist auf die gesetzlich möglichen Arbeitszeiten hinsichtlich Lärmbelästigung der Anwohner besonders Rücksicht zu nehmen.
0.1.3
Art und Lage bauliche Anlagen
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines freistehenden, zweigeschossigen Gebäudes, bestehend aus einem Sozialtrakt und einer Fahrzeughalle. Der Sozialtrakt ist zweigschossig. Innerhalb der Fahrzeughalle befindet sich eine Empore (Zwischengeschoss) zur Aufstellung technischer Anlagen. Der Sozialtrakt und die Fahrzeughalle sind baulich miteinander verbunden, werden aber in zwei nahezu parallelen Abschnitten errichtet.
Der Sozialtrakt dient der Unterbringung von Verwaltungs-, Sozial-, Umkleide-, Sanitär- und Technikräumen. Die Fahrzeughalle dient der Unterbringung, Wartung sowie Reinigung von Einsatzfahrzeugen und zugehörigen Geräten.
Der Sozialtrakt ist in Massivbauweise mit einem Flachdach und aufgeständerter PV-Anlage geplant. Die Fahrzeughalle ist in Massivbauweise mit Flachdach, Gefälledämmung und bituminöser Abdichtung ausgeführt.
Das Gebäude ist ca. 79,00 m breit und 26,00 m tief und verläuft mit der Längsseite unter Berücksichtigung eines entsprechenden Fahr- und Rangierabstands parallel zur Kliever Straße.
Sozialtrakt
Der Sozialtrakt wird in Massivbauweise mit Streifenfundamenten und Wänden in Mauerwerksbauweise errichtet. Die Geschossdecken sind als Elementdecken mit Ortbetonergänzung ausgeführt.
Das Dach erhält eine aufliegende Gefälledämmung, bituminöse Abdichtung sowie eine PV-Anlage mit integrierter PV-Aufständerung. Im Dachbereich sind Lichtkuppeln zur Belichtung innenliegender Räume und Einbringung Technischergebäudeausrüstung angeordnet.
Der Dachrand wird als Dachüberstand mit Auslegesparren, entsprechnder Verkleidung und Regenrinne ausgeführt. Der zweiseitige Übergang zur Fahrzeughalle im Deckenbereich des Sozialtrakts erfolgt über Mauerwerkswände auf der Stahlbetondecke, welche zwischen den Fertigteilstützen verlaufen. Die Fassade ist als Wellblechfassade aus Aluminium mit Stahlbeton-Teilfertigteil-Sockel geplant.
Fahrzeughalle
Die Fahrzeughalle wird aus Betonfertigteilbindern und Betonfertigteilstützen errichtet. Die Rückseitigen Binder werden in Ortbeton Wandscheiben eingelassen. Die Gründung erfolgt auf einer elastisch gebetteten Stahlbetonbodenplatte sowie auf Einzelfundamenten als angeformte Blockfundamente im Bereich der Sektionaltorseiten und Streifenfundamenten, die im Übergang der Sozialtrakt-Sohle/Fahrzeughallensohle sich befinden. Vierseitig wird die Fahrzeughalle durch Betonfertigteilsockel und Betonfertigteil-Frostschürzen eingefasst.
Die Sohle erhält eine Industriefußbodenheizung, Rüttelboden sowie in Teilen Stahlankerplatten. Die Halle wird in Massivbauweise, teilweise mit Mauerwerksausfachungen, ausgeführt. Die Fassade ist als Sandwichelementfassade geplant.
Die Ein- und Ausfahrt erfolgt über entsprechend dimensionierte Sektionaltore. Das Dach besteht aus Trapezblechen, aufliegender Gefälledämmung und bituminöser Abdichtung. Im Dach sind Lichtkuppeln für die Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) vorgesehen.
Funktionale Außenanlagen
Die funktionalen Außenanlagen werden ausschließlich über die Kliever Straße an drei Stellen erschlossen. Sie bestehen aus einer das Gebäude umlaufenden (Alarm-)Zufahrtsstraße. Entlang dieser befinden sich Alarmstellplätze, E-Ladesäulen, Beleuchtungseinrichtungen (Laternen), Fahrradstellplätze, Gehwege am Gebäude, eine Übungsfläche, sowie der Vorplatz vor der Fahrzeughalle. Um diese Bereiche herum sind Versickerungsflächen, ein Leichtflüssigkeitsabscheider sowie Grundleitungen zur Gebäudeversorgung angeordnet.
0.1.4
Verkehrsverhältnisse, Verkehrsbeschränkungen Baustelle
Die Baustelle wird hauptsächlich über die Kliever Straße in südlichere Richtung für Materialanlieferungen erschlossen. Die Baustellenhauptzu- sowie ausfahrt befindet sich ebenfalls dort. Bei Materialanlieferung mit größeren Fahrzeugen, kann ausschließlich für diese Zwecke die Einbahnzufahrt in Nördlicher Richtung als Ausfahrt genutzt werden. Für allen weiteren Verkehr ist diese Zufahrtstraße gesperrt. Der Geplante Vorplatz vor der Fahrzeughalle ist nur nach Freigabe der örtlichen Bauleitung nutzbar. Gleiches gilt für den Bereich der Übungsfläche.
Das Grundstück wird im Vorfeld der Bauarbeiten durch Tiefbauarbeiten geschottert übergeben. Die hergestellten Flächen können nach Absprache mit der Bauleitung als Freilagerflächen genutzt werden; die Umfahrt um das Gebäude dient einseitig in Süd-östlicher Richtung während der Bauzeit als Baustraße.
Die Baustraße wird bauseits als nicht befestigte, geschotterte Fläche hergestellt und zur Nutzung bereitgestellt.
Im südwestlichen Grundstücksbereich sind 14 Stellplätze für Baustellenfahrzeuge vorgesehen. Das Parken im öffentlichen Straßenraum bzw. im angrenzenden Wohngebiet ist zu vermeiden, da auf dem Grundstück ausreichend geschotterte Stell- und Lagerflächen vorhanden sind.
Weitere Angaben und die Transportwege können dem beigefügten Baustelleneinrichtungsplan entnommen werden.
Erforderliche Flächen innerhalb der im Baustelleneinrichtungsplan ausgewiesenen Flächen und interne Materialtransporte sind Bestandteil der Einheitspreise.
0.1.5
Freizuhaltende Flächen
Die Gehwege entlang der Kliever Straße sind während der gesamten Bauzeit freizuhalten und dürfen weder befahren noch mit Materialien oder Geräten belegt werden.
Innerhalb des Baustellengeländes sollen nicht vorgeschotterte Flächen weder befahren noch als Lager- oder Arbeitsfläche genutzt werden. Weitere Einzelheiten und festgelegte Flächen sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen.
0.1.6
Art, Lage, Maße, Nutzbarkeit Transporteinrichtungen
Beim Baustellenverkehr ist die Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften strikt zu beachten. Der Bauzaun einschließlich der Einfahrtstore ist aus Sicherheitsgründen außerhalb von Anlieferungen geschlossen zu halten. Der Sozialtrakt wird zu Fassadenarbeiten eingerüstet. An der Süd-Westseite sowie an der Süd-Ostseite des Sozialtrakts werden Gerüsttreppen vorgesehen.
Der Kranstandort befindet sich Süd-Westlich des Bauwerks, etwa mittig vor dem Baukörper. Derzeit ist ein Turmdrehkran mit einer Ausladung von zunächst. 50 m für den Rohbauunternehmer vorgesehen.
Auf die Verfügbarkeit oder Mitbenutzung des Rohbaukbesteht kein Anspruch. Der AN hat seine Leistungen einschl. sämtlicher erforderlichen Hebe-, Transport- und Fördervorgänge grundsätzlich mit eigenen Mitteln zu kalkuieren. Eine tatsächliche mögliche Mitbenutzung des Rohbaukranes begründet weder einen Anspruch auf dessen Bereitstellung noch bei dessen Nichterverfügbareit einen Mehrvergütungsanspruch.
0.1.7
Überlassen Anschlüsse für Wasser, Energie, Abwasser
Geschlechtergetrennte Toilettencontainer stehen bauseits unentgeltlich zur Verfügung. Hauptverteiler für Strom / Wasser werden im Nahbereich des Gebäudes bauseitig unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Kosten und Verbrauch werden entsprechend VOB/B § 4 Nr. 4 Punkt 3 geregelt.
Sollten keine eigenen Messstellen eingerichtet werden so betragen die Umlagen für Strom 0,4 % und Wasser 0,1 % der Bruttoabrechnungssumme.
0.1.8
Lage, Ausmaß der überlassenen Flächen und Räume
Für die Baustelleneinrichtung steht den ausführenden Gewerken ausschließlich die Fläche innerhalb des Bauzaunes zur Verfügung. Diese befindet sich im Nahbereich des Gebäudes und ist in ihrer Größe begrenzt.
Auf dem Grundstück befinden sich keine weiteren Bestandsgebäude; daher stehen keine zusätzlichen Lager- oder Aufenthaltsräume zur Verfügung.
Freiluft-Lagerflächen außerhalb der ausgewiesenen Bereiche sind nicht zulässig. Stellflächen für Container, die durch die einzelnen Gewerke bauseits bereitzustellen sind, sind im Baustelleneinrichtungsplan festgelegt. Ebenso sind dort Stellplätze für Baustellenfahrzeuge, Anlieferzonen sowie Lagerbereiche eindeutig ausgewiesen und einzuhalten.
Aus diesen Angaben ergeb sich die zu kalkulierenden Transport- und Arbeitswege außerhalb und innerhalb des Gebäudes.
0.1.9
Bodenverhältnisse, Baugrund, Bodenuntersuchungen
Baugrunduntersuchungen sind durchgeführt worden, Soweit die Kenntnisse dem jeweiligen Leistungsverzeichnis erforderlich sind, ist das Bodengutachten beigefügt.
0.1.10
Hydrologische Werte Grundwasser und Gewässer
Hydrologische Untersuchungen sind im Rahmen des Bodengutachtens durchgeführt worden, Soweit die Kenntnisse dem jeweiligen Leistungsverzeichnis erforderlich sind ist das Bodengutachten beigefügt.
0.1.11
Umweltrechtliche Vorschriften
Entfällt.
0.1.12
Vorgaben für Entsorgung (Abwasser, Abfall)
Falls die jeweiligen Gewerke ihrer tagtäglichen Entsorgungspflicht (wie z.B. Restmüll, Bauschutt, Verpackungen etc.) nicht nachkommen, werden die Entsorgungskosten dem verursachenden Auftragnehmer belastet.
0.1.13
Schutzgebiete/Schutzzeiten
Soweit artenschutzrechtliche Auflagen bestehen, werden diese dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
0.1.14
Art/Umfang des Schutzes
Soweit im Außenbereich Schutzmaßnahmen erforderlich sind, betreffen diese insbesondere den Schutz vorhandener Vegetation, befestigter Flächen, Einfriedungen, angrenzender Gebäude sowie öffentlicher und privater Verkehrsflächen.
Die erforderlichen Schutzmaßnahmen werden im Rahmen der Rohbau-, Tiefbau- und Arbeiten an den Außenanlagen ausgeführt. Der Auftragnehmer hat vorhandene Schutzvorkehrungen zu beachten, zu erhalten und bei Bedarf zu ergänzen, sofern seine Arbeiten dies erfordern.
0.1.15
Sicherung öffentlicher Verkehr
Soweit die Leistungen des Auftragnehmers Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehrsraum haben, hat dieser die erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen durchzuführen.
Die verkehrsrechtlichen Anordnungen der zuständigen Behörden sind einzuhalten; erforderliche Genehmigungen für die Nutzung öffentlicher Straßen oder privater Grundstücke sind vom Auftragnehmer rechtzeitig einzuholen.
Die vom Auftragnehmer genutzten Baustellenflächen, Zufahrtsstraßen und Arbeitsbereiche sind laufend in ordentlichem und sauberem Zustand zu halten. Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen.
Aus den Leistungen des Auftragnehmers entstehende Abfälle, Schutt und Verpackungsmaterialien sind ordnungsgemäß in geeigneten Behältnissen zu sammeln und fachgerecht zu entsorgen, um einen reibungslosen Bauablauf und die Sicherheit anderer Gewerke, Anwohner und Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Siehe auch 0.1.12.
0.1.16
Vorhandene Anlagen Abwasser/Versorgung
Die gesamte Haustechnischeversorgung (Heizung, Sanitär, Lüftung, Elektro) einschließlich der zugehörigen Hausanschlüsse und Leitungen wird neu hergestellt.
Aufgrund des abgebrochenen Bestandsgebäudes ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich im Untergrund Reste oder Teilabschnitte ehemaliger Leitungen befinden. Der Auftragnehmer hat daher vor Beginn der Erd- und Tiefbauarbeiten die Leitungsauskünfte der zuständigen Versorgungsträger einzuholen und mit den vom Auftraggeber bereitgestellten Bestandsunterlagen abzugleichen.
Bei Unklarheiten oder Abweichungen über den tatsächlichen Leitungsverlauf sind die betroffenen Bereiche vor Arbeitsbeginn durch geeignete Sondierungen oder Rücksprachen mit den Versorgungsträgern abzusichern, um Beschädigungen vorhandener oder nicht dokumentierter Leitungen zu vermeiden.
0.1.17
Hindernisse im Bereich Baustelle
Im östlichen Drittel des Baugrundstücks verlaufen zwei Hochdruck-Gasfernleitungen (DN 200 und DN 400) der Firma Thyssengas.
Sämtliche Arbeiten, die innerhalb eines Schutzabstandes von 10,00 m parallel zu den Leitungen oder in deren Schutzbereich ausgeführt werden, sind rechtzeitig vor Beginn der Ausführung mit der örtlichen Bauleitung sowie dem Leitungsbetreiber abzustimmen und anzumelden. Die Vorgaben und Sicherheitsbestimmungen des Leitungsbetreibers sind während der gesamten Bauausführung einzuhalten.
Der vorhandene Gebäudebestand einschließlich sämtlicher Gründungen wurde vollständig zurückgebaut. Die Freiflächen wurden im Wesentlichen unverändert belassen und sind teilweise mit Schotter befestigt bzw. mit Vegetation bewachsen.
Ein Auftreten unterirdischer Restfundamente, Leitungsabschnitte oder sonstiger Relikte kann nicht ausgeschlossen werden. Etwaige Hinweise sind dem Baugrundgutachten zu entnehmen.
Der Auftragnehmer hat bei Erdarbeiten auf derartige Hindernisse zu achten und Auffälligkeiten unverzüglich der Bauleitung zu melden.
0.1.18
Anforderungserfüllung Kampfmittel
Die durch die Bezirksregierung Arnsberg durchgeführte Luftbildauswertung hat ergeben, dass keine Kampfmittelbeseitigung erforderlich ist.
Bei den Bauarbeiten gilt der allgemeine Sicherheitshinweis der Bezirksregierung. Werden beim Aushub auffällig verfärbte Böden oder verdächtige Gegenstände festgestellt, sind die Arbeiten sofort einzustellen und unverzüglich die zuständige Ordnungsbehörde oder Polizei zu benachrichtigen, damit der Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe informiert werden kann.
0.1.19
Maßnahmen gemäß Baustellenverordnung für Bauarbeiten jeder Art
Siehe 0.2.3
0.1.20
Anordnungen, Vorschriften, Maßnahmen der Eigentümer
Bei der Realisierung der Baumaßnahme ist das gültige GEG zu berücksichtigen. Die gesamte Bauphase wird von einem Energieeffizient-Experten auf die Einhaltung der erforderlichen Baustandards und technischen sowie formellen Anforderungen kontrolliert und mit der Bestätigung nach Durchführung, (Verwendungsnachweis) dokumentiert. Der Auftraggeber wird die Ausführung der einzelnen Gewerke mit Hilfe hydraulischer Prüfung, thermographischer Untersuchungen und Blower-Door-Messungen überprüfen. Dementsprechend ist bei der Ausführung auf eine lückenlose Luftdichtigkeit und Wärmedämmung zu achten. Fehlstellen sind als Mangel zu bewerten und unverzüglich auf Kosten des Auftragnehmers nachzubessern.
Für die Ausführung und Koordination der Baumaßnahme finden unabhängig von der allgemeinen Ingenieurbauleitung regelmäßig 1 x wöchentlich Ablaufbesprechungen mit allen Auftragnehmern statt. Alle Auftragnehmer sind verpflichtet mit einem weisungsbefugten Vertreter an diesen Besprechungen während der Anwesenheit auf der Baustelle und bei Abstimmungsgespächen mit anderen beteiligetn Firmen vor dem eigentlichen Baustellenstart des eigenen Gewerkes teilzunehmen. Die Gewerke bezogene Baubesprechung dauert durchschnittlich eine Stunde und kann je nach Komplexität der abzustimmenden Themen auch länger dauern.
Für die einzelnen Leistungsbereiche hat der AN auf der Baustelle einen verantwortlichen deutschsprachigen Fachbauleiter zu benennen. Der Name des Fachbauleiters ist dem AG schriftlich mit ausdrücklicher Erklärung mitzuteilen, dass dieser berechtigt ist, Anordnungen des AG, der bauleitenden Architekten bzw. Fachingenieure auszuführen und gemeinsame Aufmaße verbindlich gegenzuzeichnen.
Bei erkennbaren Behinderungen und Unstimmigkeiten im Arbeitsablauf durch andere Gewerke ist die Bauleitung so frühzeitig in Kenntnis zu setzen, dass Maßnahmen zur Behebung schnell getroffen werden können. Der AN ist verpflichtet auf Anforderung an Koordinierungsbesprechungen, Baubesprechungen und Besprechungen mit Behörden, Ämtern, Versorgungsunternehmen teilzunehmen bzw. solche Besprechungen im Rahmen seiner Leistungserstellung selbstverantwortlich zu führen und zu protokollieren. Die Objektüberwachung seitens des AG schränkt die Verantwortlichkeit des AN für die Ausführung seiner Leistungsbereiche und seine Koordinationspflicht nicht ein. ·
Der AN ist verpflichtet während der Arbeiten Eigenüberwachungen durchzuführen. Dies bezieht sich auch auf die rechtzeitige Kontrolle der bestehenden oder der von anderen Gewerken erstellten Untergründe oder Anschlusspunkte.
Sofern im LV zu einzelnen Positionen oder Leistungsbeschreibungen keine Angaben zu Fabrikat und Typ durch den Bieter/AN einzutragen sind, sind 2 Wochen nach Auftragserteilung entsprechende Produktdatenblätter zu dem von B i eter/AN angebotenen Fabrikat mit den in der Leitbeschreibung bzw. in den Langtexten der Positionen genannten Qualitäten bei der Bauleitung vorzulegen. Bei Fabrikaten, für die eine Bauaufsichtliche Zulassung oder ein bauaufsichtliches Prüfzeugnis erforderlich ist, sind diese Unterlagen ebenso vorzulegen.
Besondere Leistungen nach Nr. 4 der jeweiligen DIN gem VOB/C werden mit entsprechenden Positionen im LV ausgewiesen.
Der Planaustausch erfolgt über die Büroplattform ¿Planfred". Der Auftragnehmer ist verpflichtet an dieser Planübergabe teilzunehmen und sich kontinuierlich über den aktuellen Planstand zu informieren. Entsprechende Freigaben erfolgen mit der Beauftragung.
0.1.21
Schadstoffbelastungen Fachgutachten
Da auf dem Grundstück keine Bestandsgebäude mehr vorhanden sind, ergeben sich keine schadstoffrelevanten Bauteile. Es sind allerdings die Angaben und Empfehlungen des Bodengutachtens hinsichtlich eventuell vorhandener Bodenbelastungen sowie der daraus abgeleiteten Schutz- und Entsorgungsmaßnahmen zu beachten.
0.1.22
Art/Zeit der Vorarbeiten
Dem AN werden 21 Kalendertage vor Beginn der Arbeiten die notwendigen, vom Bauherren freigegebenen Ausführungspläne übergeben sofern die Werkplanung nicht im jeweiligen Gewerk als Position erfasst ist.
Für Gewerke, bei denen eine Werkplanungserstellung durch den AN Vertragsbestandteil ist, wird folgende Terminabfolge zwischen AN und AG vereinbart:
Nach Abruf durch die Bauleitung sind innerhalb von 6 Werktagen nach Auftragserteilung bzw. nach Fertigstellung der betreffenden Bauteile/ Grundlagen durch den Vorunternehmer alle für die Durchführung der Leistungen notwendigen Aufmaße durchzuführen. Wenn nicht anders im Leistungsverzeichnis erwähnt, ist die Werkplanung 12 Werktage nach diesem Aufmaß, die prüffähige Statik für alle Elemente sowie alle weiteren geforderten Nachweise (z. B. U-Wert) bei der Bauleitung zur Freigabe vorzulegen.
Ist eine Werkplanung durch den AN geschuldet, für die kein örtliches Aufmaß erforderlich ist, muss mit dieser Planung nach Auftragserteilung und Vorlage der Ausführungspläne, auch ohne gesonderte Anforderung durch die Bauleitung innerhalb von 6 Werktagen begonnen und diese innerhalb der definierten Frist von 20 Arbeitstagen einschl. Prüfumläufe Werktagen, gemäß Leistungsposition, abgeschlossen werden.
0.1.23
Arbeiten anderer Unternehmer
Während der Ausführung werden mehrere Gewerke parallel auf der Baustelle tätig sein. Der Auftragnehmer hat seine Arbeiten so zu organisieren und abzustimmen, dass der Bauablauf anderer Unternehmer nicht behindert wird.
Schnittstellen, Arbeitsabfolgen und gegenseitige Abhängigkeiten sind vor Beginn der Arbeiten mit der Bauleitung und den betroffenen Gewerken abzustimmen.
Etwaige Behinderungen oder Überschneidungen sind der Bauleitung unverzüglich mitzuteilen, damit eine gemeinsame Lösung abgestimmt werden kann.
02. Angaben zur Ausführung
0.2.1
Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen
Die Ausführung der Bauleistungen erfolgt in zwei nahezu parallelen Bauabschnitten Sozialtrakt und Fahrzeughalle gemäß dem beigefügten Bauzeitplan.
Bei der Ausführung sind unterschiedliche Personaleinsätze und zeitliche Unterbrechungen zwischen den Bauphasen einzuplanen. Die Leistungen sind abschnittsweise und ggf. raumweise auszuführen. Je nach Baufortschritt kann es erforderlich sein, die Arbeiten auf unterschiedliche Teilbereiche zu verlagern.
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Positionsmassen werden in Teilabschnitten und in Teilmassen über beide Bauphasen hinweg abgerufen.
Der Materialtransport sowie das Umsetzen von Geräten und Arbeitsmitteln in ggfls. unterschiedlichen Geschossen sind vom Auftragnehmer einzuplanen.
Arbeitsunterbrechungen aufgrund notwendiger Vorlauf- oder Folgearbeiten anderer Gewerke sind zu berücksichtigen.
Die Abstimmung der Ausführungsreihenfolge erfolgt in Koordination mit der Bauleitung und den beteiligten Unternehmen.
In dem beigefügten Bauzeitplan sind die geplanten Ausführungszeiten auf der Baustelle angegeben. Die angegebenen Zeiten sind Richtzeiten wobei die angegebenen Termine sich um bis zu 6 Wochen verschieben können.
Vom Auftragnehmer ist innerhalb von 12 Werktagen nach Auftragserteilung ein gewerkeeigner Bauzeitplan einzureichen der in den Gesamtbauzeitplan eingearbeitet wird.
Die beschriebene abschnittsweisen Ausführungen, Arbeitsunterbrechungen, Umsetzungen und Verschiebungen innerhalb dieses Rahmens stellen keine Änderung des Bauentwurfes und keine zusätzliche Leistung dar und sind mit den vereinbarten Einheitspreisen abgegolten.
Die Möglichkeit einer Verschiebung der ausführungszeiträume um insgesmt bis zu sechs Wochen ist bei Personal-, Geräte-, Transport- und Baustelleneinrichtungsdispositionen zu berücksichtigen. Zusätzliche Vorhaltezeiten bereits errichteter Grüste werden ausschließlich nach den hierfür vorgesehenen Vorhaltepositionen vergütet.
0.2.2
Besondere Erschwernisse
Bei der Ausführung sind die erhöhten Anforderungen an Toleranzen im Hochbau gemäß DIN 18202 zu berücksichtigen. Soweit in den Tabellen der DIN 18202 keine gesonderten Zeilen für erhöhte Anforderungen enthalten sind, gelten verschärfte Toleranzgrenzen, die maximal 50 % der jeweiligen Normalgrenzwerte betragen dürfen.
Die hieraus entstehenden höheren Anforderungen an Maßhaltigkeit und Ausführungsgenauigkeit sind bei der Kalkulation, Arbeitsvorbereitung, Werkplanung und Ausführung bei jedem Gewerk zu berücksichtigen.
0.2.3
Vorgaben aus SiGe-Plan
Bei der Ausführung der Arbeiten sind die Baustellenverordnung (BaustellV) sowie alle damit verbundenen Vorschriften zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz einzuhalten. Der vom Auftraggeber bestellte Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) ist in die Planung und Ausführung einzubeziehen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle für die Erstellung und Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsplans (SiGe-Plan) erforderlichen Angaben bereitzustellen und mit dem SiGeKo eng zusammenzuarbeiten. Hierzu zählen insbesondere:
Gefährdungsbeurteilungen,
Montage- und Demontageanweisungen,
Prüfbücher,
Ersthelferlisten,
Nachweise zur Erste-Hilfe-Ausstattung und persönlichen Schutzausrüstung (PSA),
ggf. Abbruch- oder Betriebsanweisungen,
Übertragung von Unternehmerpflichten gemäß § 5 BaustellV.
Die gemäß Baustellenverordnung und VOB/C erforderlichen Sicherheits- und Unfallverhütungsmaßnahmen sind als Nebenleistungen Bestandteil des jeweiligen Gewerkes. Die vom SiGeKo erstellte Baustellenordnung ist verbindlich einzuhalten; Verstöße können zum Ausschluss von der Baustelle führen.
Der Auftragnehmer hat für seinen Leistungsbereich einen verantwortlichen deutschsprachigen Fachbauleiter zu benennen. Der Name und die Anordnungsbefugnis sind der Bauleitung schriftlich mitzuteilen.
Die Teilnahme an Sicherheits- und Koordinierungsbesprechungen durch den beauftragten SiGeKo, voraussichtlich alle 2 Wochen, ist verpflichtend. Soweit erforderlich, führt der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistung eigene Abstimmungstermine mit Fachbehörden oder Versorgungsunternehmen durch und dokumentiert diese.
0.2.4
Unfallverhütung/Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen
Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung seiner Arbeiten darauf zu achten, dass keine Gefährdungen für Beschäftigte anderer auf der Baustelle tätiger Unternehmen entstehen.
Sämtliche zusätzlichen Gefahrenquellen, die sich aus der Art, dem Ablauf oder der Beschaffenheit seiner Leistung ergeben, sind entsprechend den geltenden Unfallverhütungsvorschriften zu sichern.
Schutzvorrichtungen, Absperrungen und Warnhinweise dürfen erst nach Freigabe durch die Bauleitung entfernt werden.
0.2.5
Kontaminierten Bereiche
Etwaige Kontaminationen sind dem beiliegenden Bodengutachten zu entnehmen.
Sollten bei den Arbeiten dennoch auffällige Bodenverfärbungen, Gerüche oder belastete Materialien festgestellt werden, sind die Arbeiten in den betroffenen Bereichen sofort einzustellen und die Bauleitung umgehend zu informieren.
0.2.6
Baustelleneinrichtung/Entsorgungseinrichtungen
Siehe 4.1.1 und 4.1.2
0.2.7
Auf- /Abbau, Vorhalten Gerüste
Für das Bauvorhaben sind die Fassadengerüstarbeiten für den Sozialtrakt als eigenes Gewerk ausgeschrieben. Die Gerüste werden so errichtet, dass sie gleichzeitig als Arbeits- und Schutzgerüste für andere Gewerke insbesondere für die Dachdeckerarbeiten genutzt werden können.
Das Vorhalten, Umsetzen und Anpassen der Gerüste erfolgten gemäß den zeitlichen Erfordernissen der beteiligten Gewerke in Abstimmung mit der Bauleitung, gleitender Aufbau.
Erforderliche Innengerüste oder Arbeitsbühnen sind, soweit notwendig, in den jeweiligen Leistungspositionen der betroffenen Gewerke beschrieben.
0.2.8
Mitbenutzung fremder Einrichtungen und Geräte
Die Mitbenutzung von Einrichtungen und Geräten anderer Auftragnehmer ist nur nach vorheriger Abstimmung und schriftlicher Zustimmung der betroffenen Unternehmer zulässig. Der Umfang, Zeitraum und die Bedingungen der Mitbenutzung sind im Einzelfall einvernehmlich festzulegen.
Aus einer Nutzung ergeben sich keine Ansprüche auf dauerhafte Bereitstellung oder Kostenübernahme durch andere Auftragnehmer, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Der Auftragnehmer haftet für Beschädigungen oder unsachgemäße Nutzung fremder Einrichtungen oder Geräte, die durch ihn oder seine Mitarbeiter entstehen.
0.2.9
Zeitraum der Vorhaltung von Einrichtungen für andere Unternehmer
Soweit erforderlich, sind Vorhaltezeiten und Mitbenutzungen von Einrichtungen für andere Gewerke in den jeweiligen Leistungsverzeichnissen der betroffenen Gewerke ausgewiesen.
Eine Vorhaltung über den dort festgelegten Zeitraum hinaus erfolgt nur nach gesonderter Abstimmung mit der Bauleitung und ist gegebenenfalls besonders zu vergüten. Die Koordination der Nutzung und Übergabezeiten erfolgt durch die Bauleitung.
Vorhaltezeiten über die jeweilige Grundeinsatzzeit hinaus werden ausschließlich über die hierfür vorgesehenen Vorhaltepositionen des Leistungsverzeichnisses abgerechnet. Eine gesonderte Vergütung oder Nachtragsanspruch allein aufgrund einer Verlängerung der Vorhaltezeiten besteht nicht, soweit die betreffende Vorhaltung über eine hierfür vorgesehene LV-Position abrechenbar ist. Gesetzlichbzw. Vertragliche Ansprüche aufgrund vom AG zu vertretende Behinderungen bleiben unberührt.
0.2.10
Verwendung Recyclingstoffe
Sofern in den Leistungsverzeichnissen nicht explizit Recyclingbaustoffe vorgesehen sind, sind derartige Stoffe nicht zugelassen.
0.2.11
Anforderungen an Recyclingstoffe, nicht genormte Stoffe/Bauteile
Siehe 0.2.10
0.2.12
Umweltverträglichkeit Stoffe/Bauteile
Bei der Auswahl und Verarbeitung von Stoffen und Bauteilen sind die geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zum Umwelt- und Gesundheitsschutz einzuhalten.
Der Auftragnehmer hat auf eine umweltgerechte Ausführung und Entsorgung zu achten und ggf. Nachweise über die Umweltverträglichkeit der eingesetzten Materialien vorzulegen, sofern dies in den Leistungspositionen gefordert ist.
0.2.13
Eignungs- und Gütenachweise
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, während der Ausführung eine Eigenüberwachung seiner Leistungen durchzuführen. Dies umfasst insbesondere die rechtzeitige Prüfung der bestehenden oder von anderen Gewerken erstellten Untergründe und Anschlusspunkte.
Die Dokumentation hat mindestens folgende Unterlagen zu enthalten:
1. Produkt- und Materialnachweise
Benennung der verwendeten Produkte und Materialien einschließlich technischer Leitwerte (z. B. U-Wert), Produktdatenblätter und ggf. Herstellerlisten der eingebauten Materialien.
2. Übereinstimmungs- und Konformitätserklärungen
Nachweise der fachgerechten Verwendung und Montage, insbesondere für Brand-, Wärme-, Schall- und Feuchteschutz.
3. Fachunternehmererklärung
Bestätigung, dass die Leistungen
a) nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt wurden,
b) den vertraglich vereinbarten Eigenschaften entsprechen,
c) den öffentlich-rechtlichen Vorschriften genügen,
d) mit den Arbeiten anderer Unternehmer abgestimmt sind.
4. Prüfbücher und Nachweise für prüfpflichtige Produkte
z. B. für Toranlagen, Brandschutzabschlüsse, Feststellanlagen oder vergleichbare Einrichtungen.
5. Unternehmererklärung nach GEG § 96, soweit zutreffend.
6. Werkstatt- und Montagepläne
Maßstäbliche, farbige Ausführungs- und Werkstattpläne gemäß tatsächlichem Ausführungsstand.
Änderungen sind vor Übergabe der Dokumentation einzuarbeiten.
Ergänzend können vom Auftraggeber oder der Bauleitung weitere Nachweise, Prüfprotokolle oder Gutachten verlangt werden sofern diese zur Bestätigung der Eignung und Güte einzelner Produkte oder Ausführungen erforderlich sind.
0.2.14
Verwendung von auf Baustelle gewonnener Stoffe oder andere Verwertung
Sofern eine Wiederverwendung oder Verwertung von auf der Baustelle gewonnenen Stoffen oder Materialien vorgesehen ist, sind dafür im Leistungsverzeichnis entsprechende Positionen enthalten.
0.2.15
Vom Auftraggeber zu entsorgende Böden, Stoffe, Bauteile
Erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer nach den entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses und gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
0.2.16
Vom Auftraggeber beigestellte Stoffe und Bauteile
Keine
0.2.17
Übernahme des Auftraggebers für Abladen, Lagern, Transport von Stoffen und Bauteilen
Der Auftraggeber übernimmt keine Leistungen dieser Art. Diese Tätigkeiten sind Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers und mit den entsprechenden Positionen im Leistungsverzeichnis abgegolten.
Der Auftragnehmer hat die Stoffe und Bauteile sachgerecht zu entladen, zu lagern und zu transportieren, sowie gegen Beschädigung, Verschmutzung und Witterungseinflüsse zu schützen. Eine Abstimmung der Anlieferungs- und Lagerflächen erfolgt in Koordination mit der Bauleitung.
0.2.18
Leistungen für andere Unternehmer
Nicht vorgesehen
0.2.19
Einstellen /Inbetriebnahme von Anlagen mit anderen Beteiligten
Soweit erforderlich, hat der Auftragnehmer bei der Einstellung und Inbetriebnahme von Anlagen mit den beteiligten Gewerken zusammenzuarbeiten. Dies betrifft insbesondere elektrische Anschlüsse, Steuerungen, Schnittstellen oder Funktionseinheiten, die Bestandteil anderer Leistungen sind oder mit diesen zusammenwirken.
Die Terminabstimmung und technische Koordination erfolgen in Absprache mit der Bauleitung und den jeweils beteiligten Fachfirmen. Die Funktionsprüfung darf erst erfolgen, wenn alle notwendigen Vorleistungen anderer Gewerke ordnungsgemäß hergestellt und geprüft sind.
0.2.20
Benutzung von Teilen der Leistung vor Abnahme
Der Auftragnehmer hat in diesem Fall grundsätzlich schriftlich eine Sicht- oder Teilabnahme zu beantragen.
0.2.21
Übertragung Wartung durch Wartungsvertrag
Sofern für einzelne Anlagen oder Bauteile Wartungsleistungen erforderlich sind, werden diese im Leistungsverzeichnis ausdrücklich aufgeführt. Eine darüberhinausgehende Wartungspflicht des Auftragnehmers besteht nicht, sofern kein gesonderter Wartungsvertrag mit dem Auftraggeber abgeschlossen wird.
0.2.22
Abrechnung nach Zeichnungen oder Tabellen
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Grundlage der Zeichnungen, der Leistungsverzeichnisse sowie gegebenenfalls nach örtlichem Aufmaß.
Alle Rechnungen und Aufmaßunterlagen sind in digitaler Form (PDF-Datei) einschließlich aller Anlagen und Nachweise beim Bauherrn und Architekten einzureichen.
0.2.23
Umlagen
Sonstige Umlagen: Bauschildanteil 150,00 ¿/Stk., Bauwesenversicherung 0,3 % der Abrechnungssumme
DIN 18299-FEUANR01-Index 02-08.26
-ZTV "Rohbauarbeiten mit Gewerken" Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Rohbauarbeiten
Allgemein :
1.Für die Ausführung und Abrechnung der Rohbauarbeiten gelten die Bedingungen der diesem Leistungsverzeichnis vorgeordneten besonderen und zusätzlichen Vertragsbedingungen und die Ausführungen der DIN 18299, 18306, 18330, 18331, 18336, 18350 und sofern diese Leistungen erfasst sind ggfls. die DIN 18451 und 18459
2. Sämtliche Schutz- und Arbeitsgerüste, Absperrungen von Absturzkanten, sowie Sicherung von Deckenöffnungen etc. sind für die Zeit der Rohbauerstellung im Rahmen der jeweiligen DIN-Normen und VOB/B bzw. C als Nebenleistung dieses LV`s mit einzukalkulieren. Notwendige vorgenannte Maßnahmen, die über die Rohbauarbeiten für Folgehandwerker weiterhin erhalten bleiben müssen, werden mit "Vorhaltepositionen" nach Abschluss der Rohbauarbeiten vergütet.
3. Für den Bereich der Maurer-, Beton und Verblendarbeiten wird auf die Nebenleistung für Arbeits- und Schutzgerüste für die eigene Leistung hingewiesen. Eine bauseitige Einrüstung ist lediglich im Außenbereich nach Abschluß der Rohbauarbeiten für Schutzmaßnahmen und Arbeitsgerüste für vorgehängte Fassade, Zimmer- und Dachdeckerarbeiten sowie Fenstermontagen vorgesehen
4. Für die Ausführung der gesamten Rohbauarbeiten gilt für alle Untergerwerke/Leistungen bzgl. der Toleranzen im Hochbau DIN 18202 die erhöhten Anforderungen. Sofern in den Tabellen 1, 2, und 3 der DIN 18202 keine Zeilen für erhöhte Anforderungen ausgewiesen sind, wird als gesonderte Festlegung gefordert, dass die Normal- grenzwerte der DIN-Werte auf die Hälfte der Maßgenauigkeit zu verbessern sind.
Erdarbeiten :
1.Sämtliche Massenangaben gelten für die feste Masse am Entnahme- oder Einbringort. Sofern eine Abrechnung nach Kastenmaß oder loser Masse erforderlich wird, gilt ein Auflockerungsfaktor von 85 %.
2. Vor Beginn der Arbeiten ist ein Bestandsnivellement im Raster von 2,00 m und den Haupteckpunkten des Gebäudes für die Abrechnung aufzustellen.
3. Vor Beginn der Arbeiten hat der Auftragnehmer die Pflicht sich über vorhandenen Leitungstrassen unter und über der Erde bei den entsprechenden Behörden, Energieversorgern etc zu informieren .
4. Die entgültige Sohle darf durch Befahren mit Geräten auf keinen Fall aufgelockert werden.
5. Sämtliche erforderlichen Abstützungen und Absperrarbeiten sowie das Abstecken und Aufmessen der abzutragenden Flächen und Baugruben sind Sache des Auftragnehmers und in der Kalkulation zu berücksichtigen.
6. Bei erforderlichen Umrechnungen von Massen für Schottereinbau und zum Nachweis von eingebauten Massen wird von einem Gewicht von 2,2 to/cbm ausgegangen.
7. Die Oberflächengenauigkeit der Schotterflächen muß +/- 1 cm betragen.
8. Bei der Kalkulation ist von einem unbelastetem Boden Z O gem. Einbauklasse LAGA auszugehen. Andere Schadstofgehalte ab Z 1.1 werden ggfls. als Zulage angegeben.
Putzarbeiten
1. In den Einheitspreisen der Putzarbeiten sind mit einzukalkulieren:
-Trennen von Wand- und Deckenputz mittels Kellenschnitt.
-Unterhalten der Putzflächen bis zu Abnahme.
-Abschneiden des Wandputzes 5 cm über dem Boden.
-Zuwerfen von normalen Schlitzen Elektroleitungen/-dosen.
-Abdecken und Kennzeichnen von Elektrodosen
-Schützen und Abdecken von Fenstern und Einbauteilen
2. Die Positionen sind für eine Putzhöhe bis 3,75 m ab Rohdecke zu kalkulien. Höherer Flächen werden ab 3,76 m Höhe gem. nachfolgenden Positionen mit einer Zulage vergütet und sind mit entsprechenden Einrüstungen zu kalkulieren.
3. Sofern keine Angaben in den Putzpositionen gemacht werden ist die Oberfläche nach DIN V 18550 Anhang B mindestens mit der Qualitätsstufe Q 2 zu kalkulieren.
-ZTV "Rohbauarbeiten mit Gewerken"
INNENPUTZ INNENPUTZ
INNENPUTZ
9 INNENPUTZ
9
INNENPUTZ
9. 1 -Schlitze bis 130/125 schließen -Schlitze bis 130/125 schließen
Installations- und Heizungsschlitze B/T = 13/13 cm mit Dämmstoff ausfüllen, mit Gewebe überspannen und für die Putzarbeiten vorrappen. Bei der Fülldichte ist die DIN 4109 zu beachten.
9. 1
-Schlitze bis 130/125 schließen
20.00
Stgm
9. 2 -Schlitze bis 260/125 schließen -Schlitze bis 260/125 schließen
Installations- und Heizungsschlitze B/T = 26/13 cm mit Dämmstoff ausfüllen, mit Gewebe überspannen und für die Putzarbeiten vorrappen. Bei der Fülldichte ist die DIN 4109 zu beachten.
9. 2
-Schlitze bis 260/125 schließen
40.00
Stgm
9. 3 -Fenster/Einbauteile schützen über 417 -Fenster/Einbauteile schützen über 417
Fensterflächen, Einbauteile, Türflügel, Türanlagen o.ä. über die Nebenleistung entsprechend Nr. 4.1.7 hinausgehend, vor dem Putzen mit Folien abdecken einschl. Verkleben der Ränder und nach dem Putzen wieder entfernen. Freigabe der Leistung nur durch die Bauleitung.
9. 3
-Fenster/Einbauteile schützen über 417
120.00
m²
9. 4 -Materialübergänge Gewebe überspannen -Materialübergänge Gewebe überspannen
Materialübergänge streifenförmig mit Polyestergewebe überspannen und für die Putzarbeiten vorrappen. Breite bis 100 cm.
9. 4
-Materialübergänge Gewebe überspannen
250.00
m²
9. 5 -Betonwände Kontaktgrund KZ-Putz -Betonwände Kontaktgrund KZ-Putz
Ortbetonwände vor dem Putzen mit Kalkzementputz von Schalölrückständen säubern und mit Haftgrund vorstreichen.
9. 5
-Betonwände Kontaktgrund KZ-Putz
200.00
m²
9. 6 -MWK-KS-Wände Kontaktgrund KZ-Putz -MWK-KS-Wände Kontaktgrund KZ-Putz
Glatte Mauerwerkswände aus geklebten Kalksandsteinen oder gleichartigen glatten Mauerwerksflächen vor dem Putzen mit Kalkzementputz säubern und mit Haftgrund vorstreichen.
9. 6
-MWK-KS-Wände Kontaktgrund KZ-Putz
3,500.00
m²
9. 7 -MWK-ZI-Wände Kontaktgrund KZ-Putz -MWK-ZI-Wände Kontaktgrund KZ-Putz
Mauerwerkswände aus Ziegelmauerwerk soweit verarbeitungsmäßig erforderlich vor dem Putzen mit Kalkzementputz säubern und mit Haftgrund vorstreichen.
9. 7
-MWK-ZI-Wände Kontaktgrund KZ-Putz
1,100.00
m²
9. 8 -Anputzleiste Fenster 15 mm -Anputzleiste Fenster 15 mm
Anputzleiste Fenster, kunststoffummantelt Längen bis 3,00 m, Putzstärke i.M. 15 mm.
9. 8
-Anputzleiste Fenster 15 mm
300.00
lfdm
9. 9 -Eckschutzschienen verz. 15 mm -Eckschutzschienen verz. 15 mm
Eckschutzprofile für Außenecke-Innenputz, verzinktes Stahlblech, Längen bis 3,00 m, als Kantenschutz, Putzstärke i.M. 15 mm
9. 9
-Eckschutzschienen verz. 15 mm
80.00
lfdm
9.10 -Abschlussschiene L verz. 15 mm -Abschlussschiene L verz. 15 mm
Abschlußprofile für freien Abschluss-Innenputz, L-Form, verzinktes Stahlblech, Längen bis 3,00 m, Putzstärke i.M. 15 mm
9.10
-Abschlussschiene L verz. 15 mm
30.00
lfdm
9.11 -KZ-Putz P II, 15 mm H=3,50 -KZ-Putz P II, 15 mm H=3,50
Neuverputz mit Kalkzementmörtel P II nach DIN 18550, auf den vorgenannten Untergründen. Mit Vorspritzmörtel P III Zementmörtel nach DIN 18550 volldeckend vorwerfen, feucht halten und mind. 2 Tage erhärten lassen. Putzmaterial von Hand oder mit der Maschine auf ausgehärtetem Vorspritzmörtel aufbringen, mit dem Richtscheit abziehen und nach dem Ansteifen glatt und ansatzfrei abreiben, so dass die Oberfläche für Anstriche geeignet ist mind. Q2. Putzdicke 15 mm. Wandhöhen ¿3,50 m im Sozialtrakt.
9.11
-KZ-Putz P II, 15 mm H=3,50
3,900.00
m²
9.12 -KZ-Putz P II, 15 mm H=5,70 -KZ-Putz P II, 15 mm H=5,70
Neuverputz mit Kalkzementmörtel P II nach DIN 18550, auf den vorgenannten Untergründen. Mit Vorspritzmörtel P III Zementmörtel nach DIN 18550 volldeckend vorwerfen, feucht halten und mind. 2 Tage erhärten lassen. Putzmaterial von Hand oder mit der Maschine auf ausgehärtetem Vorspritzmörtel aufbringen, mit dem Richtscheit abziehen und nach dem Ansteifen glatt und ansatzfrei abreiben, so dass die Oberfläche für Anstriche geeignet ist mind. Q2. Putzdicke 15 mm. Wandhöhen ¿5,70 m im Hallenbereich. Alle Vorabeiten sind fr dieser Höhe zu berücksichtigen.
9.12
-KZ-Putz P II, 15 mm H=5,70
900.00
m²
9.13 -Abgezogene Laibung putzen bis 24 -Abgezogene Laibung putzen bis 24
Laibungen von abgezogenen Öffnungen > 2,5 qm putzen, Breite bis 24 cm.
9.13
-Abgezogene Laibung putzen bis 24
260.00
lfdm
9.14 -NIschen putzen -NIschen putzen
Zurückliegende Nischen putzen.
9.14
-NIschen putzen
50.00
m²
9.15 -Materialübergänge Gewebe Fläche -Materialübergänge Gewebe Fläche
Polyestergewebe in kritische Untergründe zusätzlich einlegen.
9.15
-Materialübergänge Gewebe Fläche
80.00
m²
9.16 -Türöffnungen mit Laibungsbrettern -Türöffnungen mit Laibungsbrettern
Türöffnungen für den späteren Einbau von 2-teiligen Umfassungszargen, Größe bis B/H = 1,135/2,385 m, Maulweite bis 30 cm, mit Laibungsbrettern zur exakten Einhaltung von Wandstärken, im Zuge der Wandputzarbeiten anputzen.
9.16
-Türöffnungen mit Laibungsbrettern
65.00
Stck
9.17 -Fensterbänke 20-22, 2,0 cm, Werkstein -Fensterbänke 20-22, 2,0 cm, Werkstein
Einbau Fensterbänke in 20 mm dicken Mörtelbett auf einschaligem Mauerwerksuntergrund, Tiefe 20 bis 22 cm, Oberfläche, Vorderkante und 5 cm Köpfe gefast und poliert, Unteransicht sägerauh. Einzellängen 1,00 1,50 m. Mit Reinigung des Untergrundes und Beiputzen von 30-40 mm kopfseitig unterhalb des Überstandes.
Material: Betonwerkstein, grau meliert Stärke 20 mm
Leitfabrikat : Euval oder gleichwertig.
Fabrikat/Typ :
(vom Bieter auszufüllen)
9.17
-Fensterbänke 20-22, 2,0 cm, Werkstein
60.00
lfdm
9.18 -Mörtelbett Mehrstärken 20 mm -Mörtelbett Mehrstärken 20 mm
Mörtelbett Mehrstäke pro weitere angefange 20 mm zur vorherigen Position.
9.18
-Mörtelbett Mehrstärken 20 mm
60.00
lfdm