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Objekt- und Projektbeschreibung Objekt- und Projektbeschreibung
Die Sanierung und Erweiterung des denkmalgeschützten Wohngebäudes aus dem frühen 20. Jahrhundert umfasst umfangreiche Maßnahmen zur Modernisierung und Aufwertung der Immobilie. Das bestehende Gebäude mit acht Wohneinheiten wird durch den Ausbau des Daches um eine weitere Wohneinheit ergänzt, wodurch die Gesamtzahl auf neun Wohneinheiten steigt.
Im Zuge der Fassadensanierung werden Ausbesserungsarbeiten durchgeführt und ein neuer Anstrich aufgebracht, um das äußere Erscheinungsbild aufzuwerten und zu schützen. Zur Verbesserung der Belichtungssituation im Spitzboden werden zusätzliche Dachflächenfenster installiert.
Der Dachstuhl erfährt eine umfassende Sanierung, bei der eine Zwischensparrendämmung angebracht und die Dacheindeckung erneuert wird. Hierbei kommen Biberschwanzziegel zum Einsatz, die dem historischen Charakter des Gebäudes Rechnung tragen. Zusätzlich wird eine Solarthermieanlage auf der Dachfläche installiert, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu steigern.
Die Grundrisse der bestehenden Wohnungen bleiben weitgehend erhalten, um den ursprünglichen Charakter des Gebäudes zu bewahren. Die vorhandenen Holzfenster und -türen werden fachgerecht saniert, teilweise neu positioniert und mit moderner Verglasung ausgestattet. Eine umfassende Erneuerung der Böden, Wandflächen und Badezimmer trägt zur Modernisierung der Wohneinheiten bei.
Als zeitgemäße Ergänzung erhält das Gebäude an der Südseite neue Balkone in Form einer vorgesetzten Stahlkonstruktion, die den Wohnkomfort erhöhen und gleichzeitig das äußere Erscheinungsbild behutsam ergänzen, in diesem Zug werden die bestehenden Fenster ausgebaut und anschließend nach Abbruch der Brüstung und Anpassung der Wandöffnungen neue historisch nachgebildete Balkontüren montiert.
Um den Anforderungen des Denkmalschutzes gerecht zu werden und das historische Erscheinungsbild zu erhalten, erfolgen sämtliche Materialauswahlen, Arbeiten und Ausführungen in enger Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde. Dies gewährleistet, dass die Sanierung und Erweiterung im Einklang mit den denkmalpflegerischen Vorgaben stehen und gleichzeitig modernen Wohnstandards entsprechen.
Objekt- und Projektbeschreibung
Zusätzliche allgemeine Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein 1. Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen
1.1 Allgemein
Durch die Angebotsabgabe wird vom Auftragnehmer der Erhalt, bzw. die Kenntnis der "Allgemeinen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen" und der übrigen Bestimmungen und Vorschriften bestätigt.
1.2 Nachunternehmer
Der Auftragnehmer hat Nachunternehmer dem Auftraggeber vor Beauftragung bekannt zu geben.
2. Angebotsbedingungen
2.1 Als Grundlage gelten die VOB/B und VOB/C. Bei Abweichungen zwischen der VOB/C und den Festlegungen im Vertrag bzw. im Leistungsverzeichnis haben die vertraglichen Regelungen Vorrang.
2.2 Pauschalierung
Bei Pauschalierung der Leistungen aus diesem Leistungsverzeichnis geht das Mengen- und Vollständigkeitsrisiko, ausgenommen vereinbarte Leistungen aus Abrechnungspositionen auf den AN über.
Weiterhin ist durch den Bieter für auf ggf. fehlende Positionen hinzuweisen. Eventuell erkannte Mengenabweichungen und zusätzlich erforderliche Positionen sind im Angebotsschreiben mit Verpreisung bekannt zu geben. Im Zuge der Pauschalierung sind diese Positionen vom Bieter zu beschreiben, zu
verpreisen und in der Pauschale zu berücksichtigen.
3. Leistungsumfang, Maßgaben für die Ausführung
3.1 Kenntnis der Baustelle
Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Baustelle, ihre Zugänglichkeit, die anliegende Bebauung und alle sonstigen für die Preisfindung und Baudurchführung wichtigen Tatsachen durch Besichtigung und Erkundigung der örtlichen Gegebenheiten unterrichtet. Der AN hat alle daraus resultierenden Umstände bei der Bestimmung seines Leistungsumfanges berücksichtigt.
3.2 Werk-, Konstruktions- und Montagezeichnungen
Der AN hat sämtliche Werk-, Konstruktions- und Montagezeichnungen zu fertigen. Sämtliche vom AN zu fertigende Werk-, Konstruktions- und Montagezeichnungen sowie Verlegepläne hat dieser jeweils so rechtzeitig dem AG bzw. dem von diesem beauftragten Architekten zur Prüfung und Freigabe vorzulegen, so dass die Regelprüfristen eingehalten werden und die Ausführung der Leistung ungehindert erfolgen kann (wenn nicht anders beschrieben). Sind keine Regelprüffristen beschrieben beträgt die Prüffrist des AG 2 Wochen nach Eingang der Planung.
3.3 Statische Berechnungen, Nachweise und Prüfzeugnisse
Sämtliche statischen Berechnungen, Nachweise und Prüfzeugnisse sind vom AN zu erstellen, soweit der AN diese zur Vorlage bei den Baugenehmigungsbehörden aufzustellen bzw. zu führen oder beizubringen hat.
3.4 Probestücke, Muster, Materialproben
Von den zur Verwendung kommenden Werk- und Baustoffen sind auf Verlangen des AG vor Beginn der Arbeiten kostenlos Probestücke, Muster, Materialproben, techn. Merkblätter und Zulassungen bzw. Prüfzeugnisse sowie die Herstellerfirma anzugeben. Musterflächen im üblichen Umfang (z.B. Holzmuster geölt/gewachst/geschliffen etc.) sind auf Verlangen des AG kostenlos herzustellen.
4. Termine
4.2 Baustellen-Jour-Fixe
Auf Verlangen des AG werden regelmäßig Baustellen-Jour-Fixe unter Beteiligung des AG bzw. seines Vertreters abgehalten. Der AN oder dessen Vertreter haben bei Bedarf an den Baustellen-Jour-Fixen teilzunehmen. Diese werden in der Regel im Abstand von 1 Woche durchgeführt. Durch die Teilnahme des AN entsteht diesem kein zusätzlicher Vergütungsanspruch.
Zusätzliche allgemeine Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein
1. Allgemein
Sämtliche Leistungen sind nach den anerkannten Regeln der Technik zu erbringen.
Die aktuelle DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art mit den dort aufgeführten Querverweisen zu anderen technischen Regeln ist zu beachten.
Im Leistungsverzeichnis angegebene Maße sind Cirka-Abmessungen.
Maßangaben in Details und Ausschreibungsplänen sind vollständig als Richtwerte zu verstehen und in der weiteren Planung des Auftragnehmers zu konkretisieren
Folgende Regelungen sind zu berücksichtigen:
- anerkannte Regeln der Technik
- Regelungen SiGePlan
- Auflagen aus der Baugenehmigung
- Auflagen und Abstimmungen der zuständigen Denkmalschutzbehörde
2. Baufeld
Das Bestandsgebäude liegt im Augsburger Stadtteil Augsburg-Hochfeld. Das Baufeld unterliegt einer ständigen Verkehrslast, sowie beengten Platz- und Zuliefermöglichkeiten. Die Anlieferzone befindet sich in der Burgfriedenstraße. Rund um das Baufeld herrschen begrenzte Parkmöglichkeiten.
Auf die Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung auf der Baustelle wird sehr viel Wert gelegt. Dementsprechend hat der Auftragnehmer für eine ständige (tägliche) Reinigung und Ordnung zu sorgen. Bei stärkerer Verschmutzung ist das Intervall zu verkürzen. Die Reinigung ist zu dokumentieren.
Die üblichen Ruhezeiten vor Ort sind bei der Ausführung der Arbeiten zu beachten.
Aus den vorgenannten Umständen evtl. resultierende Erschwernisse hat der Auftragnehmer bei der Bemessung der Bauzeit und bei der Kalkulation seiner Leistungen und Preise berücksichtigt. Ansprüche auf Mehrvergütung oder Bauzeitverlängerung können daraus nicht abgeleitet werden.
3. Unfallverhütung -SiGe-Plan:
Bei der Ausführung aller Arbeiten sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Der Auftragnehmer hat zur Verhütung von Arbeitsunfällen Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, die den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften und im Übrigen den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen Regeln entsprechen, auch wenn in den einzelnen Positionen nicht extra darauf hingewiesen wird. Die Arbeitskräfte müssen von fachlich geeigneten Vorgesetzten und Aufsichtsführenden Personen, die weisungsbefugt sind, geleitet und beaufsichtigt werden. Diese müssen die arbeitssichere Durchführung der Arbeiten gewährleisten. Fehlende Einrichtungen bzw. Mängel an Gerüsten, Betriebseinrichtungen, an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen sowie an Schutzvorrichtungen sind von Seiten des Auftragnehmers, auch soweit diese nicht durch ihn selbst errichtet bzw. instandgehalten werden müssen, unverzüglich der örtlichen Objektüberwachung zu melden. Die Vorschriften der "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung -BaustellV)" der Bundesregierung Deutschland sind strikt einzuhalten, den Weisungen des über diese Verordnung wachenden Sicherheitsingenieurs auf der Baustelle ist unbedingt Folge zu leisten.
4. Qualität der Leistung
Die Leistungen des Auftragnehmers haben den Vorgaben des Auftraggebers und den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entsprechen. Sämtliche zum Einsatz kommende Materialien haben die relevante DIN Konformität zu erfüllen. Eine bauaufsichtliche Zulassung ist durch den Auftragnehmer nachzuweisen.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Schreinerarbeiten, Holzinnentüren Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Schreinerarbeiten, Holzinnentüren
1. Allgemeine Anforderungen
Die angebotenen Türen einschließlich Zargen, Beschläge, Dichtungen, Verglasungen, Türschließer, Feststellanlagen und Zubehör sind als vollständige, funktionsfähige Bauelemente zu liefern und einzubauen. Maßgebend sind die anerkannten Regeln der Technik sowie alle zum Zeitpunkt der Vergabe gültigen Normen und Richtlinien.
Innentüren sowie Feuer- und Rauchschutztüren müssen den Anforderungen der bauaufsichtlichen Zulassung bzw. Bauartgenehmigung entsprechen. Feuerschutz- und Rauchschutztüren dürfen ausschließlich als zugelassene und geprüfte Gesamtsysteme verwendet werden; ein Austausch einzelner systemrelevanter Komponenten ist unzulässig.
2. Relevante Normen und Richtlinien
2.1 DIN-Normen
DIN 18100, 18101, 18202 - Türen, Maße und Baukoordination
DIN 18095, DIN 4102 - Brand- und Rauchschutz
DIN EN 1634, DIN EN 16034 - Brand- und Rauchschutz
DIN 18250, 18251, 18252 - Schlösser und Schließsysteme
DIN 18273 - Türdrücker, Beschläge, Bänder
DIN EN 1154, DIN EN 1155 - Türschließtechnik
DIN EN 1303 - Schließsysteme
DIN 68861 - Oberflächen
DIN 4109 - Schallschutz
2.2 Weitere Vorschriften
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften
Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenrichtlinien
Bauaufsichtliche Zulassungen / Bauartgenehmigungen (DIBt)
3. Gegenstand der Ausschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung und der Einbau von Türelementen für ein denkmalgeschütztes Wohngebäude in Augsburg. Auszuführen sind Holztüren mit Holzzargen in Trockenbauwände sowie Brandschutztüren Brandschutzanforderungen T30-RS in Massivwände. Enthalten sind sämtliche Beschläge und notwendige Ausstattungen.
Alle Zargen sind umlaufend zu versiegeln. Die Baustellensituation ist beengt; Transport und innerbetrieblicher Aufwand sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Ebenfalls Bestandteil: vollständige Bestandsdokumentation sowie Stundenlohnarbeiten für zusätzliche Leistungen und vertragen sämtlicher Materialien, Werkzeuge, Geräte und Zubehör im Gebäude.
4. Stoffe und Bauteile
4.1 Fabrikate
Alle Türen und Beschlagteile sind jeweils von einem einheitlichen Hersteller zu liefern, um ein einheitliches Türsystem sicherzustellen.
4.2 Türblatt und Zarge
Sofern im Positionstext nicht anders angegeben:
Türblattstärke gemäß Brand- und Schallschutzanforderungen
Ausführung als gefälzte oder stumpf einschlagende Türblätter bei Holzzargen
Verwendung von Holzumfassungszargen
Anschlagdämpfung/-dichtung umlaufend, auf Gehrung verschweißt/vulkanisiert, toleranzausgleichend (± 2,5 mm), farblich abgestimmt
Bei Brand-, Rauch- und Schallschutz gemäß Zulassung
4.3 Gesundheitsgefährdende Stoffe
Es dürfen keinerlei gesundheitsgefährdende Stoffe (z. B. Formaldehyd, PCB, Asbest) eingebaut werden. Auf Anforderung sind Nachweise vorzulegen.
4.4 Materialverträglichkeit
Alle Türbestandteile müssen aufeinander abgestimmt und miteinander verträglich sein, sodass die Funktion der Türen uneingeschränkt gewährleistet ist.
5. Ausführung
5.1 Befestigungsmittel
Befestigungen sind frühzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen; statische Belastungen sind anzugeben.
Es sind ausschließlich zugelassene Befestigungsmaterialien zu verwenden.
Bei Dübelbefestigungen sind nur Metalldübel zulässig.
Alle Schrauben, Schnellbauschrauben und sonstigen Befestigungsmittel müssen aus Edelstahl bestehen.
5.2 Verarbeitung
Vorgeschriebene Materialien und Bauteile sind gemäß Herstellerrichtlinien zu verarbeiten.
5.3 Werkstatt- und Montagezeichnungen
Bei Bedarf, auf Verlangen des Auftraggebers, sind vor Beginn der Arbeiten Werkstatt- und Montagezeichnungen vorzulegen.
6. Feuer- und Rauchschutzanforderungen
Ausführung gemäß DIN EN 1634-1 (Feuer) und DIN EN 1634-3 (Rauch)
Feststellanlagen gemäß DIN EN 1155, als zugelassenes System
Nach Montage sind bauaufsichtliche Zulassungen, Leistungserklärungen, Montage- und Wartungsanleitungen sowie Prüfprotokolle zu übergeben
Türen sind dauerhaft gemäß Vorgabe zu kennzeichnen
7. Montage im Bestand / Sanierung
Prüfung der Wandöffnungen auf Maßhaltigkeit, erforderliche Anpassungen fachgerecht auszuführen, ohne Zulassungen zu beeinträchtigen
Lot- und fluchtgerechter Einbau
Feuerbeständige Fugenausbildung zwischen Zarge und Wand
Anpassungen an Putz, Stuck, Trockenbau und Installationen ohne Funktionsbeeinträchtigung
Funktionsprüfung (Flucht, Lot, Rauchdichtheit, Schließverhalten) und Dokumentation in Abnahmeprotokollen
8. Nebenleistungen
Folgende Leistungen gelten als Nebenleistungen und sind in den Einheitspreisen enthalten:
Koordination mit Planungs-, haustechnischen und Ausbaugewerken
Übertragung von Achs- und Höhenrissen
Herausnehmen und Entsorgen von Zargenabstandhaltern
Zeitversetzte und abschnittsweise Ausführung gemäß den Vorgaben der örtlichen Bauüberwachung
Aufmaß vor Ort inkl. Protokoll
Bereitstellung aller Prüfzeugnisse und Messunterlagen
Alle notwendigen Bohrungen und Befestigungen
Lieferung und Einbau sämtlicher Befestigungs- und Verbindungsmittel/Kleineisenteile in Edelstahl
Ausbessern des Korrosionsschutzes bis zur Abnahme
Bereitstellung aller erforderlichen Hebezeuge
Lieferung und Montage sämtlicher Materialien, sofern nicht bauseits gestellt
Die fachgerechte Entsorgung sämtlicher Verpackungsmaterialien der gelieferten Bauelemente (Türen, Zargen, Beschläge etc.)
Entfernen von Schutzfolien und sonstigen Abdeckung nach Aufforderung durch die örtliche Bauüberwachung.
Besenreine Reinigung des eigenen Arbeitsbereichs nach Abschluss der Montagearbeiten.
9. Aufmaß und Abrechnung
Die Abrechnung der Türen erfolgt gemäß VOB / C, nach DIN 18355
Tischlerarbeiten. Die Abrechnung der Beschlagarbeiten erfolgt gemäß VOB
/ C, nach DIN 18357 Beschlagarbeiten.
Die im LV aufgeführten Lieferungen, Leistungen und Einrichtungen werden
hiermit zu den genannten Bedingungen unter ausdrücklicher Anerkennung
der Vorbemerkungen und der zusätzlichen technischen Vorbemerkungen,
wie auch der Leistungsbeschreibung angeboten.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Schreinerarbeiten, Holzinnentüren
01 Brandschutz- und Innentüren
01
Brandschutz- und Innentüren
01.01 Brandschutztüren
01.01
Brandschutztüren
01.02 Innentüren
01.02
Innentüren
02 Sonstige Leistungen
02
Sonstige Leistungen
02.01 Bestandsdokumentation
02.01
Bestandsdokumentation
02.02 Stundenlohnarbeiten
02.02
Stundenlohnarbeiten