Beschichtung Fenster_Balkontür
BFA Burgfriedenstraße Augsburg
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Objekt- und Projektbeschreibung Objekt- und Projektbeschreibung Die geplante Sanierung und Erweiterung des denkmalgeschützten Wohngebäudes aus dem frühen 20. Jahrhundert umfasst umfangreiche Maßnahmen zur Modernisierung und Aufwertung der Immobilie. Das bestehende Gebäude mit acht Wohneinheiten wird durch den Ausbau des Daches um eine weitere Wohneinheit ergänzt, wodurch die Gesamtzahl auf neun Wohneinheiten steigt. Im Zuge der Fassadensanierung werden Ausbesserungsarbeiten durchgeführt und ein neuer Anstrich aufgebracht, um das äußere Erscheinungsbild aufzuwerten und zu schützen. Zur Verbesserung der Belichtungssituation im Spitzboden werden zusätzliche Dachflächenfenster sowie eine ca. 4,2 m2 große Dachverglasung installiert. Der Dachstuhl erfährt eine umfassende Sanierung, bei der eine Zwischensparrendämmung angebracht und die Dacheindeckung erneuert wird. Hierbei kommen Biberschwanzziegel zum Einsatz, die dem historischen Charakter des Gebäudes Rechnung tragen. Zusätzlich wird eine Solarthermieanlage auf der Dachfläche installiert, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu steigern. Die Grundrisse der bestehenden Wohnungen bleiben weitgehend erhalten, um den ursprünglichen Charakter des Gebäudes zu bewahren. Die vorhandenen Holzfenster und -türen werden fachgerecht saniert, teilweise neu positioniert und mit moderner Verglasung ausgestattet. Kaputte Fenster werden durch neue historische Nachbildungen ersetzt. An der Südseite erhält das Gebäude neue Balkone in Form einer vorgesetzten Stahlkonstruktion, die den Wohnkomfort erhöhen und gleichzeitig das historische Erscheinungsbild behutsam ergänzen. Im Zuge dessen werden neue Balkontüren eingebaut, die dem historischen Vorbild nachempfunden sind. Eine umfassende Erneuerung der Böden, Wandflächen und Badezimmer trägt zur Modernisierung der Wohneinheiten bei. Um den Anforderungen des Denkmalschutzes gerecht zu werden und das historische Erscheinungsbild zu erhalten, erfolgen sämtliche Materialauswahlen, Arbeiten und Ausführungen in enger Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde. Dies gewährleistet, dass die Sanierung und Erweiterung im Einklang mit den denkmalpflegerischen Vorgaben stehen und gleichzeitig modernen Wohnstandards entsprechen.
Objekt- und Projektbeschreibung
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein 1. Allgemein Sämtliche Leistungen sind nach den anerkannten Regeln der Technik zu erbringen. Die aktuelle DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art mit den dort aufgeführten Querverweisen zu anderen technischen Regeln ist zu beachten. Im Leistungsverzeichnis angegebene Maße sind Cirka-Abmessungen. Maßangaben in Details und Ausschreibungsplänen sind vollständig als Richtwerte zu verstehen und in der weiteren Planung des Auftragnehmers zu konkretisieren Folgende Regelungen sind zu berücksichtigen: - anerkannte Regeln der Technik - Regelungen SiGePlan - Auflagen aus der Baugenehmigung 2. Baufeld Das Bestandsgebäude liegt im Augsburger Stadtteil Hochfeld. Das Baufeld unterliegt einer ständigen Verkehrslast, sowie beengten Platz- und Zuliefermöglichkeiten. Die Anlieferzone befindet sich in der Burgfriedenstraße. Rund um das Baufeld herrschen begrenzte Parkmöglichkeiten. Auf die Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung auf der Baustelle wird sehr viel Wert gelegt. Dementsprechend hat der Auftragnehmer für eine ständige (tägliche) Reinigung und Ordnung zu sorgen. Bei stärkerer Verschmutzung ist das Intervall zu verkürzen. Die Reinigung ist zu dokumentieren. Die üblichen Ruhezeiten sind bei der Ausführung der Arbeiten zu beachten. Aus den vorgenannten Umständen evtl. resultierende Erschwernisse hat der Auftragnehmer bei der Bemessung der Bauzeit und bei der Kalkulation seiner Leistungen und Preise berücksichtigt. Ansprüche auf Mehrvergütung oder Bauzeitverlängerung können daraus nicht abgeleitet werden. 3. Unfallverhütung -SiGe-Plan Bei der Ausführung aller Arbeiten sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Der Auftragnehmer hat zur Verhütung von Arbeitsunfällen Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, die den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften und im Übrigen den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen Regeln entsprechen, auch wenn in den einzelnen Positionen nicht extra darauf hingewiesen wird. Die Arbeitskräfte müssen von fachlich geeigneten Vorgesetzten und Aufsichtsführenden Personen, die weisungsbefugt sind, geleitet und beaufsichtigt werden. Diese müssen die arbeitssichere Durchführung der Arbeiten gewährleisten. Fehlende Einrichtungen bzw. Mängel an Gerüsten, Betriebseinrichtungen, an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen sowie an Schutzvorrichtungen sind von Seiten des Auftragnehmers, auch soweit diese nicht durch ihn selbst errichtet bzw. instandgehalten werden müssen, unverzüglich der örtlichen Objektüberwachung zu melden. Die Vorschriften der "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung -BaustellV)" der Bundesregierung Deutschland sind strikt einzuhalten, den Weisungen des über diese Verordnung wachenden Sicherheitsingenieurs auf der Baustelle ist unbedingt Folge zu leisten. 4. Qualität der Leistung Die Leistungen des Auftragnehmers haben den Vorgaben des Auftraggebers und den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entsprechen. Sämtliche zum Einsatz kommende Materialien haben die relevante DIN Konformität zu erfüllen oder eine bauaufsichtliche Zulassung nachzuweisen. 5. Planung und Ausführungsunterlagen AG Alle Maße und Eintragungen in den Planunterlagen sind eigenverantwortlich vor Beginn der Ausführung und im Verlauf der Bauzeit zu überprüfen. Übernommene Festpunkte sind örtlich zu kontrollieren und festgestellte Abweichungen oder Bedenken vor Ausführung der Arbeiten dem AG schriftlich mitzuteilen. 6. Produkte, Baustoffe, Fabrikate Die angebotenen Produkte innerhalb einer Produktgruppe müssen, sofern in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben, von einem Hersteller stammen. Dies ist aus gestalterischen, technischen und wartungstechnischen Gründen sowie zur einheitlichen Ersatzteillagerhaltung zwingend erforderlich. Dies gilt auch für alle Bestandteile der Ausschreibung, die jeweils nur von einem Hersteller zu beziehen und einzubauen sind. Hierdurch wird ein einheitliches Erscheinungsbild sowie eine vereinfachte Wartung im gesamten Objekt gewährleistet. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Ausführung folgende Unterlagen vollständig vorzulegen: - Technische Datenblätter, Produktbeschreibungen und Verarbeitungsrichtlinien sämtlicher Einzelbauteile - Gültige bauaufsichtliche Zulassungen, Prüfbescheide sowie sonstige erforderliche Qualitäts- und Eignungsnachweise Zusätzlich ist der Nachweis der Güteüberwachung der verwendeten Stoffe und Bauteile gemäß den jeweils gültigen DIN-Normen zu führen. Bei nicht genormten Produkten gilt die Forderung als erfüllt, wenn ein Güteschutzzeichen einer anerkannten Überwachungs- oder Güteschutzgemeinschaft vorliegt (ggf. Zustimmung im Einzelfall). Können diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist vor dem Einbau die Genehmigung des Auftraggebers einzuholen. Im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikate gelten als Empfehlungen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese auf technische Eignung und Kompatibilität mit der eigenen Leistung zu prüfen. Abweichende Fabrikate sind ausdrücklich zu benennen und zur Freigabe vorzulegen. 7. Entsorgung Gemäß DIN 18299 ist festgelegt, dass der Auftragnehmer alle von seinen Arbeiten bzw. im Zusammenhang mit der Leistungserbringung herrührenden Verunreinigungen, z.B. Abfälle, Bauschutt, Verpackungsmaterial und dergleichen zu beseitigen hat. Diese sind sortenrein zu trennen und durch den Auftragnehmer sortenrein getrennt, fachgerecht zu entsorgen. 8. Immissionsschutzmaßnahmen Der AN ist grundsätzlich verpflichtet, die Emissionen Lärm, Erschütterungen und Staub auf ein Minimum zu beschränken. Die im Immissionsschutzgesetz (BImSchG) festgelegten maximalen Schallpegel dürfen vom AN bei der Durchführung der Bauleistungen nicht überschritten werden. Bei der Ausführung der Arbeiten sind die Bestimmungen über die Bekämpfung des Baulärms unbedingt einzuhalten. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass die Kriterien zur Luftreinhaltung der Bayerischen Luftreinhalteverordnung (BayLuftV) einzuhalten sind. Auf der Baustelle sind stichprobenartige Kontrollen durchzuführen. 8.1 Lärm Sämtliche Baumaschinen sind als lärmarme Maschinen vorzuhalten. Dauerhafte und unverhältnismäßige Lärmemissionen sind zu vermeiden. Für die Reduzierung der Lärmentwicklung bei allen Gewerken sollten nur lärmarme Baumaschinen nach RAL-UZ53 sowie schallgedämmte und erschütterungsarme bzw. -freie Motoren eingesetzt werden. 8.2 Staubbelastung Staubbelastungen sind generell auf ein Minimum zu begrenzen. Die erforderlichen Maßnahmen sind in Einheitspreise mit einzukalkulieren. Für die Reduzierung der Staubentwicklung bei der Be- und Verarbeitung von Baustoffen durch eine Vielzahl unterschiedlicher Tätigkeiten sind die Maßnahmen nach BG Bau einzuhalten. Lärm- und staubintensive Arbeiten sind grundsätzlich nur tagsüber- außerhalb der Ruhezeiten gemäß DIN 4150-2 und von Montag bis Freitag zwischen 07.00 und 16.00 Uhr zulässig. Samstags finden keine lärmintensiven Arbeiten statt. Dies ist in die Preise einzukalkulieren. 9. Nebenangebote und Änderungsvorschläge Änderungsvorschläge gegenüber den ausgeschriebenen Leistungen sind möglich. Diese sind jedoch gesondert vom Bieter zu kennzeichnen. Durch den Bieter sind sämtliche aus seinem Nebenangebot bzw. seinem Änderungsvorschlag resultierende Planungs- und Ingenieurleistungen, Genehmigungsgebühren und dgl. eigenverantwortlich und vollumfänglich im Angebot zu berücksichtigen. Nebenangebote sind stets mit Erläuterungsberichten zu ergänzen. Die Vergleichbarkeit mit der Leistungsbeschreibung sowie die Gleichwertigkeit mit den im LV beschriebenen Anforderungen ist zu gewährleisten. 10. Aufmaß und Abrechnung Rechnungen und Aufmaße sind kumulierend zu stellen und gemäß ihrer Art als Abschlags- oder Schlussrechnung zu bezeichnen. Abschlagsrechnungen sind fortlaufend zu nummerieren. Das Stellen von Einzelrechnungen ist vorab mit dem AG abzustimmen. Die Abrechnung richtet sich nach dem nachgewiesenen Bauleistungsstand. Die Abrechnung hat auf Grundlage der zur Ausführung freigegebenen Planungsunterlagen zu erfolgen. Dies ist Voraussetzung für die Prüffähigkeit der Rechnungen. Alle Aufmaße sind ebenso wie die Rechnungen positionsbezogen zu stellen und nachvollziehbar mit Abrechnungsplänen auf Grundlage der freigegebenen Ausführungsplanung zu belegen. Aufmaße und Aufmaßpläne sind digital zu erstellen und im GAEB-Standard bzw. im PDF-Standard zu übergeben. Vor der Abrechnung hat ein gemeinsames Aufmaß mit der Objektüberwachung zu erfolgen. Eine Leistung, die durch den Baufortschritt verdeckt wird oder bei Weiterführung der Arbeiten nur schwer feststellbar ist, ist idealerweise gemeinsam aufzumessen und zu dokumentieren (z.B. Fotografie). 11. Legende Mengeneinheiten (in diesem LV) cmZentimeter hStunde kgKilogramm mMeter m2Quadratmeter psch Pauschal StStück WoWoche
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Tischlerarbeiten Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Tischlerarbeiten 1. Vorschriften und Richtlinien Die Leistungen sind nach den anerkannten Regeln der Technik zu erbringen. Insbesondere sind dabei die: - VOB, Teil C - DIN 18299 (ATV) - DIN 18335 - Tischlerarbeiten - DIN 18357 - Beschlagarbeiten - DIN 18361 - Verglasungsarbeiten - DIN 18545 - Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen - DIN 18363 - Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen mit den dort aufgeführten Querverweisen zu anderen technischen Regeln zu beachten. Zusätzlich zur VOB Teil C in der jeweils gültigen Fassung gelten alle Richtlinien und Vorschriften der jeweiligen Fachverbände und Materialhersteller. Die genannten DIN-Normen gelten ergänzend zu den Vorgaben der Denkmalpflege. Sämtliche abweichende Ausführungsvorgaben der Denkmalschutzbehörde sind wie gefordert durchzuführen. Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten: - DIN 68800 1-4- Holzschutz im Hochbau - DIN EN 942 - Anforderungen an Fenster- und Türholz - DIN EN 335- Dauerhaftigkeitsklassen von Holz - DIN EN 204 - Holzklebstoffe - Anforderungen - DIN EN 1279 1-6 - Isolierverglasung - DIN EN 927 1-6- Beschichtungssysteme für Holz im Außenbereich - DIN EN ISO 4628 1-10 - Bewertung von Beschichtungsschäden - UVV Unfallverhütungsvorschriften, - LBO die jeweils gültige Landesbauordnung, - AEB die jeweils gültigen Abfallentsorgungsbestimmungen sowie die folgenden Fachregeln und Merkblätter: BFS-Merkblatt Nr. 18 Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffen im Innen- und Außenbereich BFS-Merkblätter 25 und 26 (Malerarbeiten an Baudenkmalen) WTA-Merkblätter (praxisnahe Richtlinien im Denkmalbereich) Die Arbeiten finden im Bereich der Fassade an Fenster- und Türelementen statt. Die beschriebenen Bauteile befinden sich in allen Ebenen sowie auf allen Fassadenseiten des Gebäudes. Zuschläge für den Transport der Baustoffe/Geräte zu den einzelnen Ebenen werden nicht gewährt. Für jedwede Forderung oder Beschreibung im Leistungsverzeichnis gilt, dass alle Bauteile in Übereinstimmung mit den geltenden DIN- und DIN EN-Normen, amtlichen Vorschriften und Verordnungen und den anerkannten Regeln der Technik zu erbringen sind. Alle im Einzelnen ausgeschriebenen Positionen verstehen sich als eine vollständige, nutzungsfertige und funktionstüchtige Gesamtleistung einschließlich den erforderlichen Nebenleistungen. Erforderliche Nachweise hat der AN kostenlos für den AG zu erbringen. 1.1 Gegenstand dieser Ausschreibung sind - Instandsetzungsarbeiten Fenster, Innnenfensterbänke, Balkontür und Rollladen aus Rollladenkasten und -panzer - Montage neuer Fenster und Balkontüren - Überarbeitung von neuen Bestandsfenstern - Beschichtungsarbeiten an Holzbauteilen im Innen- und Außenbereich 1.2 Konstruktionsvorgaben Die dem LV zugeordneten Ausführungspläne sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Konstruktive Änderungen können vorgenommen werden, wenn dies aus wirtschaftlichen und/oder funktionalen Gesichtspunkten erforderlich erscheint. Diese dürfen aber in keinem Fall zu einer Veränderung des Erscheinungsbildes führen. 2. Stoffe, Bauteile 2.1 Allgemein Es sind nur Materialien eines Herstellers einzubauen, um im Gebäude ein einheitliches optisches Bild zu erzeugen. Dies gilt auch für sämtliche Bestandteile der Ausschreibung, die von jeweils nur einem Hersteller zu beziehen und einzubauen sind. Hierdurch soll ein einheitliches Erscheinungsbild und eine Vereinfachung der Wartungsarbeiten im gesamten Objekt gewährleistet werden. 2.2 Toleranzen: Zulässige Toleranzen der Vorleistungen sind vom AN durch geeignete Ausbildung der Konstruktion auszugleichen. Die Konstruktion muss die Toleranzen nach DIN 18202 aufnehmen können. 2.3 Gesundheitsgefährdende Stoffe Es ist vom Unternehmer sicherzustellen, dass keinerlei gesundheitsgefährdende Stoffe eingebaut werden. Alle eingebauten Materialien dürfen weder Formaldehyd, PCB noch Asbestfasern absondern und/oder enthalten. Auf Anforderung hat der AN als Nebenleistung den Nachweis hierüber zu erbringen. 2.4 Material- und Bauteilverträglichkeit Alle im LV aufgeführten Bestandteile müssen aufeinander abgestimmt und miteinander verträglich sein, um die uneingeschränkte Funktion der Bauteile zu gewährleisten. 2.5 Beschichtungen an Bauteilen aus Holz Fenster- und Türrahmen, Fensterbänke und sichtbare Rollladenkästen sind gemäß DIN 18363 zu beschichten. Die Vorbehandlung, Grundierung, Zwischen- und Endbeschichtung ist systemgerecht auszuführen. Farbton, Glanzgrad und Ausführung sind anhand eines Musterstücks mit der örtlichen Bauüberwachung und nach Erfordernis mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Die Beschichtung muss spannungsarm, wetterbeständig und dauerhaft haftfest sein. Die Schichtdicke sowie die Verarbeitungstemperatur sind einzuhalten. Der Holzuntergrund muss trocken, sauber und tragfähig sein. Die abschließende Endbeschichtung ist erst nach vollständiger Durchtrocknung der Vorarbeiten zulässig. Der Schutz der angrenzenden Bauteile und Bereiche vor Farbspritzern und Verunreinigungen durch die Beschichtungsarbeiten ist in den Einheitspreisen der Position einzukalkulieren. 2.6 Neuverglasung/Isolierverglasung Die Lieferung und der fachgerechte Einbau von Isolierverglasung erfolgt nach DIN EN 1279 sowie unter Beachtung der DIN 18545 und der DIN 18361. Es sind ausschließlich zugelassene Systeme mit CE-Kennzeichnung zu verwenden. Der Randverbund ist als'warme Kante'auszuführen. Die Glasfalze sind so auszubilden, dass eine ausreichende Entwässerung und Belüftung gewährleistet ist. Die Isolierverglasung ist mit verträglichen, dauerelastischen Dichtstoffen zu versiegeln. Vor der Ausführung ist ein Musterflügel mit eingebauter Isolierverglasung zur Freigabe vorzulegen. Bei historisch relevanten Fenstern sind die Maßnahmen mit der örtlichen Bauüberwachung und nach Erfordernis mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen. 3. Ausführung 3.1 Befestigungsmittel Befestigungen am Bauwerk sind frühzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen. Dafür sind die auftretenden statischen Belastungen zu benennen. Es dürfen nur Befestigungsmaterialien mit gültiger Zulassungsbescheinigung verwendet werden. Bei Dübelbefestigungen ist nur die Verwendung von Metalldübeln zulässig. Für alle Schraubverbindungen, Befestigungsmittel, Schnellbauschrauben dürfen ausschließlich rostfreie Edelstahlschrauben verwendet werden. 3.2 Verarbeitungsrichtlinien Vorgeschriebene Materialien und Bauteile sind unter Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers einzubauen. 3.3 Datenblätter / Zulassungen Die technischen Werte, Datenblätter etc. der Einzelbauteile sowie der Gesamtkonstruktion sind mit der Angebotsabgabe anzugeben. Insbesondere die Zulassungen von Rauch-, Brand- und Schallschutzkonstruktionen sind durch Vorlage von amtlichen Prüfzeugnissen nachzuweisen. 3.4 Werkstatt- und Montagezeichnungen Bei Bedarf, auf Verlangen des AG, sind vor Beginn der Arbeiten Werkstatt- und Montagezeichnungen durch den Auftragnehmer zu erstellen und zur Prüfung vorzulegen. 3.5 Gerüste Die zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Gerüste sind Nebenleistung. 3.6 Hebewerkzeuge Hebewerkzeuge aller Art und die Aufwendungen für solche sind in die jeweilige Leistungsposition mit einzurechnen sofern nicht eigene Positionen dafür vorgesehen sind. 4. Nebenleistungen Ergänzend zu den Nebenleistungen der VOB werden folgende Leistungen nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen, sofern nicht besondere Positionen dafür vorgesehen sind: - Detailgetreue Nachbildung historischer Profile (z. B. Gesimse, Wetterschenkel, Schlagleisten) - Verleimung und Rekonstruktion von Zierprofilen oder profilierten Kämpferstücken - Spezielle Kittverglasung nach historischem Vorbild (z. B. Leinölkitt, keine Dichtstoffe) - Arbeiten mit traditionellen Beschichtungsstoffen, z. B. Leinöl- oder Standölfarben - Herstellen von Übergängen zwischen Alt- und Neuholz mit Tischlerflicken in Form und Faserverlauf - Ergänzen historischer Eisenbeschläge oder Nachgüsse nach Vorlage - Nacharbeiten an historischen Riegeln, Stulpbändern, Fallhaken, sofern beweglich zu halten - Koordination und Abstimmung mit dem Architekten, inkl. Teilnahme an Ortsterminen - Farbuntersuchungen und Farbmuster nach historischen Schichten (z. B. Freilegung, Sondierung) - Schriftliche Maßnahmenvorschläge je Bauteil zur Vorlage bei der Denkmalpflege - Pflege und Fortschreibung eines Fensterverzeichnisses mit Typen, Maßen, Zuständen - Feinreinigung nach Maßnahmen mit geringem Staubanfall, z. B. bei Fensterausbesserung - Einrichten temporärer Verschlüsse / Schutzscheiben während der Sanierungsdauer - Schutzmaßnahmen für Personal und Umgebung bei Altanstrichen mit Gefahrstoffen (z. B. TRGS 505/524) 4.1 Allgemeines - Die Ausführung der Arbeiten zeitversetzt, baubegleitend und abschnittsweise gemäß Bauzeitplan und Baufortschritt sowie auf Anordnung der örtlichen Bauüberwachung des AG. - Bereitstellung von Prüfzeugnissen und Messunterlagen - Der Aufwand für alle Bohrungen, die zur Auftragserfüllung notwendig sind, sofern im Leistungsverzeichnis keine gesonderte Vergütung vorgesehen ist. - Das Liefern und Einbauen aller erforderlichen Befestigungs- und Verbindungsmittel sowie Kleineisenteile, wie Schrauben, Bolzen, Muttern, Unterlagscheiben, Verbund- und Dübelanker, Schlaudern, Klammern, Pratzen usw. in Edelstahl - Alle Aufwendungen für Hebezeuge. - Alle Preise verstehen sich auf eine nutzungsfertige Arbeitsleistung, einschl. Lieferung und Montage sämtlicher Materialien, soweit nicht ausdrücklich bauseitige Lieferung oder Leistung vermerkt ist. 4.2 Koordinationsaufwand Der erhöhte Koordinationsaufwand für Absprachen mit den Planungsbeteiligten und mit den haustechnischen Gewerken und Ausbaugewerken, die in die Leistungen des AN eingreifen, ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. 4.3 Übertragung von Höhenrissen Die in den Werkplänen festgelegten Maße und Bodenhöhen von Räumen und Flächen sind nach vorgegebenen Rissen vom AN in eigener Verantwortung zu projizieren. Die Übertragung von Höhenrissen und Flächenbegrenzungen zur Montagestelle ist Sache des AN und gilt als Nebenleistung. 5. Bemusterung Sämtliche Materialien sind zu bemustern und dem Architekten / AG zur Freigabe vorzulegen. Für alle optisch relevanten Bauteile sind Handmuster in den Originalmaterialien und Oberflächen rechtzeitig vor Produktionsbeginn vorzulegen. Es sind Handmuster zu liefern für: - Oberflächen - Materialien - Griffe - Beschlagteile - Dichtungen - Verfugungen 6. Baustelleneinrichtung Die gewerkespezifische Baustelleneinrichtung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. 7. Sonstiges Im Zuge der Bietergespräche ist ein Termin zur vor Ort Besichtigung mit dem AN und dem AG bzw. mit der örtlichen Bauüberwachung zur weiteren Abstimmung zu vereinbaren. Die Abrechnung erfolgt über eine gesonderte Positon in diesem Leistungsverzeichnis.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Tischlerarbeiten
Ausführungshinweis: Denkmalgeschütztes Bestandsgebäude Ausführungshinweis: Denkmalgeschütztes Bestandsgebäude Allgemeine Anforderungen: Bei der vorliegenden Baumaßnahme handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Bestandsgebäude. Sämtliche Arbeiten, verwendeten Materialien und Ausführungen sind strikt an die vorhandene Bausubstanz sowie das historische Erscheinungsbild anzupassen, vor Baubeginn mit dem Architekten bzw. nach Erfordernis mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen und gegebenenfalls freigeben zu lassen. Die Anforderungen der Denkmalschutzbehörde sind einzuhalten. Prüfmaßnahmen: Sämtliche beschriebenen vorbereitenden Prüfmaßnahmen umfassen das Prüfen der benannten Bereiche und Bauteile, die Kennzeichnung schadhafter Elemente sowie die vollständige schriftliche Dokumentation einschließlich Fotodokumentation. Demontagearbeiten: Demontagearbeiten sowie das Entfernen von Beschichtungen/Anstrichen und sonstigen Bestandteilen der Holzfenster und -türen etc. erfolgen von Hand sowie mit handgeführten Kleingeräten. Aus der Art der Ausführung resultierende Mehraufwendungen sind in die Einheitspreise der jeweiligen Positionen einzukalkulieren. Wiederverwendung von Bestandselementen: Demontierte Ersatzteile wie Beschläge, Griffe, Verschlüsse etc. sind zu reinigen und anschließend bis zur Wiederverwendung vor Beschädigung geschützt zu lagern. Hierdurch entstehende Mehraufwendungen und Kosten sind in die EP der Positionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Zusätzlicher Ersatzteilbedarf ist zu ermitteln. Sämtliche Ersatzteile sind in optischer Übereinstimmung mit dem Bestand auszuführen. Die Abrechnung zusätzlicher Ersatzteile erfolgt in gesonderter Position. Materialanforderungen und Ausführungsqualität: Sämtliche Materialien, einschließlich Holz, Dichtungen, Farbanstriche und -beschichtungen, Beschlagteile aus Metall sowie sonstige Stoffe und Befestigungsmittel, sind optisch an die bestehenden Materialien anzupassen. Ziel der Neubeschichtung ist eine ordentliche und saubere Oberfläche mit einheitlichem und gleichmäßigem Gesamteindruck sowie die Wiederherstellung der uneingeschränkten Funktion.Geringfügige optische Abweichungen oder kleinere Unebenheiten und Oberlächenabweichungen die aus der vorhandenen Substanz nicht vollständig vermeidbar sind, gelten als vertragsgemäß und werden vom Auftraggeber akzeptiert wie folgt: - Leichte Druckstellen, Dellen, Kratzer, Schläge und Vertiefungen bis max. 2 mm Tiefe welche die Funktion, Tragfähigkeit oder Stabilität des Bauteils nicht beeinträchtigen dürfen in der Holzoberläche verbleiben und werden wie die angrenzende Fläche bearbeitet. - Alle vom Bauherrn akzeptierten Abweichungen werden schriftlich festgehalten und dokumentiert - Die Abnahme erfolgt unter Berücksichtigung der beschriebenen Toleranzen und Vorgaben des AG. Abstimmung der Maßnahmen: Art und Umfang von Sanierungs- und Reparaturmaßnahmen ist vor Ausführung der Arbeiten mit dem Bauherrn abzustimmen und freigeben zu lassen. Sämtliche Leistungen sind gemäß dem mit dem AG abgestimmten Instandsetzungsbedarf auszuführen. Abtransport und Entsorgung: Anfallende Abfallstoffe und Bauschutt sind zu sammeln und im Anschluss an die Arbeiten sortenrein getrennt fachgerecht zu entsorgen. Hieraus entstehende Kosten für Transport und Entsorgung sind in die Positionen dieses Leistungsverzeichnisses einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Ausführungshinweis: Denkmalgeschütztes Bestandsgebäude
01 Beschichtung Fenster, Balkontür
01
Beschichtung Fenster, Balkontür
01.0010 Schutz angrenzender Bauteile Schutz von angrenzenden Bauteilen über die Nebenleistungen hinaus mit Folie durch Abkleben mit rückstandslos entfernbarem Klebeband.
01.0010
Schutz angrenzender Bauteile
L
1.00
psch
01.0020 Anschleifen Holzrahmenfenster 1-flg. Anschleifen der kompletten einflügeligen Holzrahmenfenster aus Fensterrahmen und -flügel einschließlich sämtlicher Beschlagteile, exklusive Fenstergriffe wie Bestand für Neuanstrich mit geeigneten Schleifmitteln und -geräten. Abrechnung nach Flächenmaß je Ansichtsseite Fensterelement Glasflächen werden übermessen.
01.0020
Anschleifen Holzrahmenfenster 1-flg.
13.00
m2
01.0030 Farbabnahme Holzrahmenfenster 1-flg. Farbabnahme nicht haftender Altanstriche, fachgerecht und beschädigungsfrei von einflügeligen Holzrahmenfenstern aus Fensterrahmen und -flügel einschließlich sämtlicher Beschlagteile exklusive Fenstergriffe wie Bestand für Neuanstrich. Abrechnung nach Flächenmaß je Ansichtsseite Fensterelement Glasflächen werden übermessen.
01.0030
Farbabnahme Holzrahmenfenster 1-flg.
13.00
m2
01.0040 Farbbeschichtung Holzrahmenfenster 1-flg. Farbbeschichtung der kompletten einflügeligen Holzrahmenfenster aus Fensterrahmen und -flügel einschließlich sämtlicher Beschlagteile wie Bestand als System aus Zwischen- und Deckanstrich aus PU-verstärkter wasserverdünnbarer Dispersionslackbeschichtung, Glanzgrad seidenglänzend, Farbton nach Vorgabe Architekt, Farbauftrag mit geeignetem Pinsel inklusive dem beidseitigen Abkleben der Gläser mit scharfkantigem Klebeband und anschließendes rückstandsfreies entfernen der Abklebungen. Die angebotene Beschichtung muss eine gute Haftung mit Kitt, Glas und Metallen gewährleisten, ebenso wie die Verträglichkeit mit sämtlichen Dichtungen der Fenster. Leitprodukt Zwischen- und Schlussbeschichtung Sikkens Ventura BL o. glw. Angebotenes Produkt                                    (vom Bieter zu ergänzen) Abrechnung nach Flächenmaß je Ansichtsseite Fensterelement Glasflächen werden übermessen. Abrechnung Farbbeschichtung Drehstangenverschlüsse in gesonderter Position.
01.0040
Farbbeschichtung Holzrahmenfenster 1-flg.
13.00
m2
01.0050 Anschleifen Holzrahmenfenster 1-flg. OL Anschleifen der kompletten einflügeligen Holzrahmenfenster aus Fensterrahmen und -flügel mit Oberlicht.
01.0050
Anschleifen Holzrahmenfenster 1-flg. OL
H
14.00
m2
01.0060 Farbabnahme Holzrahmenfenster 1-flg. OL Farbabnahme nicht haftender Altanstriche von einflügeligen Holzrahmenfenstern aus Fensterrahmen und -flügel mit Oberlicht.
01.0060
Farbabnahme Holzrahmenfenster 1-flg. OL
H
14.00
m2
01.0070 Farbbeschichtung Holzrahmenfenster 1-flg. OL Farbbeschichtung der kompletten einflügeligen Holzrahmenfenster aus Fensterrahmen und -flügel mit Oberlicht.
01.0070
Farbbeschichtung Holzrahmenfenster 1-flg. OL
H
14.00
m2
01.0080 Anschleifen Holzrahmenfenster 2-flg. OL Anschleifen der kompletten zweiflügeligen Holzrahmenfenster aus Fensterrahmen und -flügel mit Oberlicht.
01.0080
Anschleifen Holzrahmenfenster 2-flg. OL
H
25.00
m2
01.0090 Farbabnahme Holzrahmenfenster 2-flg. OL Farbabnahme nicht haftender Altanstriche von zweiflügeligen Holzrahmenfenster aus Fensterrahmen und -flügel mit Oberlicht.
01.0090
Farbabnahme Holzrahmenfenster 2-flg. OL
H
25.00
m2
01.0100 Farbbeschichtung Holzrahmenfenster 2-flg. OL Farbbeschichtung der kompletten zweiflügeligen Holzrahmenfenster aus Fensterrahmen und -flügel mit Oberlicht.
01.0100
Farbbeschichtung Holzrahmenfenster 2-flg. OL
H
25.00
m2
01.0110 Anschleifen Holzkastenfenster 1-flg. Anschleifen der kompletten einflügeligen Holzkastenfenstern aus Fensterrahmen und -flügeln.
01.0110
Anschleifen Holzkastenfenster 1-flg.
H
14.00
m2
01.0120 Farbabnahme Holzkastenfenster 1-flg. Farbabnahme nicht haftender Altanstriche von einflügeligen Holzkastenfenstern aus Fensterrahmen und -flügel. Je Kastenfenster sind zwei voneinander getrennte Fensterelemente hintereinander angeordnet. Abrechnung nach Flächenmaß je Ansichtsseite Fensterelement Glasflächen werden übermessen.
01.0120
Farbabnahme Holzkastenfenster 1-flg.
H
14.00
m2
01.0130 Farbbeschichtung Holzkastenfenster 1-flg. Farbbeschichtung der kompletten einflügeligen Holzkastenfenster aus Fensterrahmen und -flügel.
01.0130
Farbbeschichtung Holzkastenfenster 1-flg.
H
14.00
m2
01.0140 Anschleifen Holzkastenfenster 1-flg. OL Anschleifen der kompletten einflügeligen Holzkastenfenster aus Fensterrahmen und -flügel mit Oberlicht.
01.0140
Anschleifen Holzkastenfenster 1-flg. OL
H
73.00
m2
01.0150 Farbabnahme Holzkastenfenster 1-flg. OL Farbabnahme nicht haftender Altanstriche von einflügeligen Holzkastenfenster aus Fensterrahmen und -flügel mit Oberlicht.
01.0150
Farbabnahme Holzkastenfenster 1-flg. OL
H
73.00
m2
01.0160 Farbbeschichtung Holzkastenfenster 1-flg. OL Farbbeschichtung der kompletten einflügeligen Holzkastenfenster aus Fensterrahmen und -flügel mit Oberlicht.
01.0160
Farbbeschichtung Holzkastenfenster 1-flg. OL
H
73.00
m2
01.0170 Anschleifen Holzkastenfenster 2-flg. OL Anschleifen der kompletten zweiflügeligen Holzkastenfenster aus Fensterrahmen und -flügel mit Oberlicht.
01.0170
Anschleifen Holzkastenfenster 2-flg. OL
H
156.00
m2
01.0180 Farbabahme Holzkastenfenster 2-flg. OL Farbabnahme nicht haftender Altanstriche von zweiflügeligen Holzkastenfenster aus Fensterrahmen und -flügel mit Oberlicht.
01.0180
Farbabahme Holzkastenfenster 2-flg. OL
H
156.00
m2
01.0190 Farbbeschichtung Holzkastenfenster 2-flg. OL Farbbeschichtung der kompletten zweiflügeligen Holzkastenfenster aus Fensterrahmen und -flügel mit Oberlicht.
01.0190
Farbbeschichtung Holzkastenfenster 2-flg. OL
H
156.00
m2
01.0200 Anschleifen Holzkastenfenster 3-flg. OL Anschleifen der kompletten dreiflügeligen Holzkastenfenster aus Fensterrahmen und -flügel mit Oberlicht.
01.0200
Anschleifen Holzkastenfenster 3-flg. OL
H
74.00
m2
01.0210 Farbabnahme Holzkastenfenster 3-flg. OL Farbabnahme nicht haftender Altanstriche von dreiflügeligen Holzkastenfenster aus Fensterrahmen und -flügel mit Oberlicht.
01.0210
Farbabnahme Holzkastenfenster 3-flg. OL
H
74.00
m2
01.0220 Farbbeschichtung Holzkastenfenster 3-flg., OL Farbbeschichtung der kompletten dreiflügeligen Holzkastenfenster aus Fensterrahmen und -flügel mit Oberlicht.
01.0220
Farbbeschichtung Holzkastenfenster 3-flg., OL
H
74.00
m2
01.0230 Anschleifen Leibungen Holzkastenfenster, T 25-50 cm Anschleifen der kompletten umlaufenden Holz- Fensterleibung vorbeschriebener Holzkastenfenster, horizontal und vertikal, Leibungstiefe 25 cm bis 50 cm.
01.0230
Anschleifen Leibungen Holzkastenfenster, T 25-50 cm
H
259.00
m
01.0240 Farbabnahme Leibungen Holzkastenfenster, T 25-50 cm Farbabnahme nicht haftender Altanstriche der kompletten umlaufenden Holz- Fensterleibung vorbeschriebener Holzkastenfenster, horizontal und vertikal, Leibungstiefe 25 cm bis 50 cm.
01.0240
Farbabnahme Leibungen Holzkastenfenster, T 25-50 cm
H
259.00
m
01.0250 Farbbeschichtung Leibungen Holzkastenfenster, T 25-50 cm Farbbeschichtung der kompletten umlaufenden Holz- Fensterleibung vorbeschriebener Holzkastenfenster, horizontal und vertikal, Leibungstiefe 25 cm bis 50 cm.
01.0250
Farbbeschichtung Leibungen Holzkastenfenster, T 25-50 cm
H
259.00
m
01.0260 Anschleifen Fensterbänke innenliegend, T bis 15 cm Anschleifen der kompletten inneliegenden Fensterbänke aus Holz, Tiefe bis 15 cm.
01.0260
Anschleifen Fensterbänke innenliegend, T bis 15 cm
H
29.00
m
01.0270 Farbabnahme Fensterbänke innenliegend, T bis 15 cm Farbabnahme nicht haftender Altanstriche der kompletten inneliegenden Fensterbänke aus Holz, Tiefe bis 15 cm.
01.0270
Farbabnahme Fensterbänke innenliegend, T bis 15 cm
H
29.00
m
01.0280 Farbbeschichtung Fensterbänke innenliegend, T bis 15 cm Farbbeschichtung der kompletten inneliegenden Fensterbänke aus Holz, Tiefe bis 15 cm.
01.0280
Farbbeschichtung Fensterbänke innenliegend, T bis 15 cm
H
29.00
m
01.0290 Anschleifen Fensterbänke innenliegend, T 15 bis 30 cm Anschleifen der kompletten inneliegenden Fensterbänke aus Holz, Tiefe über 15 cm bis 30 cm.
01.0290
Anschleifen Fensterbänke innenliegend, T 15 bis 30 cm
H
26.00
m
01.0300 Farbabnahme Fensterbänke innenliegend, T 15 bis 30 cm Farbabnahme nicht haftender Altanstriche der kompletten inneliegenden Fensterbänke aus Holz, Tiefe über 15 cm bis 30 cm.
01.0300
Farbabnahme Fensterbänke innenliegend, T 15 bis 30 cm
H
26.00
m
01.0310 Farbbeschichtung Fensterbänke innenliegend, T 15 bis 30 cm Farbbeschichtung der kompletten inneliegenden Fensterbänke aus Holz, Tiefe über 15 cm bis 30 cm.
01.0310
Farbbeschichtung Fensterbänke innenliegend, T 15 bis 30 cm
H
26.00
m
01.0320 Anschleifen Holzkastentür 1-flg., Türgröße 0,96 x 2,23 m, DG Anschleifen der kompletten Holzkastentür, Breite ca. 0,96 m, Höhe ca. 2,23 m aus Türrahmen und -flügel für Neuanstrich mit geeigneten Schleifmitteln und -geräten. Abrechnung nach Flächenmaß je bearbeiteter Seite. Glasflächen werden übermessen. Ausführung an der Balkontür im DG
01.0320
Anschleifen Holzkastentür 1-flg., Türgröße 0,96 x 2,23 m, DG
H
8.80
m2
01.0330 Farbabnahme Holzkastentür 1-flg., Türgröße 0,96 x 2,23 m, DG Farbabnahme nicht haftender Altanstriche von Holzkastentür, Breite ca. 0,96 m, Höhe ca. 2,23 m aus Türrahmen und -flügel für Neuanstrich. Abrechnung nach Flächenmaß je beschichteter Seite. Glasflächen werden übermessen. Ausführung an Balkontür im DG
01.0330
Farbabnahme Holzkastentür 1-flg., Türgröße 0,96 x 2,23 m, DG
H
8.80
m2
01.0340 Farbbeschichtung Holzkastentür 1-flg., Türgröße 0,96 x 2,23 m, DG Farbbeschichtung der kompletten Holzkastentür, Breite ca. 0,96 m, Höhe ca. 2,23 m aus Türrahmen und -flügel.
01.0340
Farbbeschichtung Holzkastentür 1-flg., Türgröße 0,96 x 2,23 m, DG
H
8.80
m2
01.0350 Anschleifen Leibungen Holzkastentür, T 25-50 cm Anschleifen der kompletten dreiseitigen Holz- Türleibung vorbeschriebener Holzkastentür, horizontal und vertikal, Leibungstiefe 25 cm bis 50 cm.
01.0350
Anschleifen Leibungen Holzkastentür, T 25-50 cm
H
5.50
m
01.0360 Farbabnahme Leibungen Holzkastentür, T 25-50 cm Farbabnahme nicht haftender Altanstriche der kompletten dreiseitigen Holz- Türleibung vorbeschriebener Holzkastentür, horizontal und vertikal, Leibungstiefe 25 cm bis 50 cm.
01.0360
Farbabnahme Leibungen Holzkastentür, T 25-50 cm
H
5.50
m
01.0370 Farbbeschichtung Leibungen Holzkastentür, T 25-50 cm Farbbeschichtung der kompletten dreiseitigen Holz- Türleibung vorbeschriebener Holzkastentür, horizontal und vertikal, Leibungstiefe 25 cm bis 50 cm.
01.0370
Farbbeschichtung Leibungen Holzkastentür, T 25-50 cm
H
5.50
m
01.0380 Zulage Farbbeschichtung zweifarbig Zulage für die zweifarbige Ausführung der Beschichtung vorbeschriebener Fenster mit und ohne Fenstersprossen, Türen und Rahmen auf der fassadenseitig und raumseitig in unterschiedlichen Farbtönen gemäß Angaben Architekt nach dem Farbkonzept der Denkmalbehörde. Abrechnung nach Flächenmaß je beschichteter Seite. Glasflächen werden übermessen.
01.0380
Zulage Farbbeschichtung zweifarbig
118.00
m2
01.0390 Zulage Farbbeschichtung Sprossenfenster Zulage Mehraufwand Anschleifen und Farbabnahme, Farbbeschichtung wie vorbeschrieben von Sprossenfenstern und Oberlichtern als Sprossenfenster. Abrechnung nach Flächenmaß je Stück Fensterelement Glasflächen werden übermessen. Abrechnung der Fenstersprossen in gesonderter Position.
01.0390
Zulage Farbbeschichtung Sprossenfenster
28.00
m2
01.0400 Zulage Farbbeschichtung Drehstangenverschlüsse Zulage für die Reinigung und anschließende Beschichtung von Drehstangenverschlüssen. Fenstergriffe der Verschlüsse (s. Bild) sind nicht zu beschichten und nach Erfordernis zu schützen. Abrechnung nach tatsächlich beschichteten Drehstangenverschlüssen in Stück.
01.0400
Zulage Farbbeschichtung Drehstangenverschlüsse
107.00
St
01.0410 Anschleifen, Farbabnahme, Beschichtung Fenstersprossen Anschleifen, Farbabnahme und Farbbeschichtung wie vorbeschrieben von Fenstersprossen der Sprossenfenster. Abrechnung nach Flächenmaß je Stück Fensterelement Glasflächen werden übermessen. Abrechnung der Fenstersprossen in gesonderter Position.
01.0410
Anschleifen, Farbabnahme, Beschichtung Fenstersprossen
115.00
m
01.0420 Ausgleich Fehlstellen 2K-Holzreparatur, Fenster Ausgleich von Fehlstellen sämtlicher vorbeschriebener Fensterelemente inklusive Rahmen und Leibungen über die im Ausführungshinweis Denkmalgeschütztes Bestandsgebäude beschriebenen Abweichungen hinaus mittels zweikomponentiger Holzreparaturspachtelmasse, schleifbar, überstreichbar, Reparatrudicke bis 20 mm einschließlich erforderlicher Untergrundvorbereitung sowie notwendiger Voranstriche, aufbringen der Spachtelmasse im Bereich von Fehlstellen und anschließendes Schleifen von Unebenheiten und Übergängen mit geeigneten Schleifmitteln bis zum Erreichen einer ebenen Oberfläche, geeignet für vorbeschriebenes Farbbeschichtungssystem. Die angegebene Masse beruht auf einer Annahme. Die Ausführung erfolgt ausschließlich nach Abstimmung und Freigabe durch die Bauüberwachung vor Ort. Abrechnung erfolgt je Fensterelement in Stück gemäß Freigabe.
01.0420
Ausgleich Fehlstellen 2K-Holzreparatur, Fenster
O
40.00
St
01.0430 Ausgleich Fehlstellen 2K-Holzreparatur, Balkontür Ausgleich von Fehlstellen vorbeschriebener Balkontür inklusive Rahmen und Leibungen Abrechnung erfolgt je Türelement in Stück gemäß Freigabe.
01.0430
Ausgleich Fehlstellen 2K-Holzreparatur, Balkontür
O
H
1.00
St
01.0440 Entfernen Farbspritzer und Verunreinigungen Entfernen von bestehenden Farbspritzern und sonstigen Verunreinigungen von sämtlichen Glasflächen vorbeschriebener Fenster und der Balkontür über die Nebenleistungen hinaus durch geeignete Farbentferner und Reinigungsmittel. Das Entfernen von durch den AN verursachten Farbspritzern und Verunreinigungen ist eine Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet.
01.0440
Entfernen Farbspritzer und Verunreinigungen
L
1.00
psch
02 Sonstige Beschichtungsarbeiten
02
Sonstige Beschichtungsarbeiten
02.0010 Anschleifen Rollladenkästen, B 0,5-0,75 m Anschleifen der kompletten Rollladenkästen, Breite 0,50 m bis  0,75 m, Höhe 0,25 m bis 0,50 m, Tiefe bis 0,25 m einschließlich Abdeckung Höhe bis 0,25 m sowie sämtlicher Beschlagteile wie Bestand für Neuanstrich mit geeigneten Schleifmitteln und -geräten. Abrechnung nach Längenmaß je m Rollladenkasten.
02.0010
Anschleifen Rollladenkästen, B 0,5-0,75 m
10.50
m
02.0020 Farbabnahme Rollladenkästen, B 0,5-0,75 m Farbabnahme nicht haftender Altanstriche, fachgerecht und beschädigungsfrei von kompletten Rollladenkästen, Breite 0,50 m bis  0,75 m, Höhe 0,25 m bis 0,50 m, Tiefe bis 0,25 m einschließlich Abdeckung Höhe bis 0,25 m sowie sämtlicher Beschlagteile wie Bestand für Neuanstrich. Abrechnung nach Längenmaß je m Rollladenkasten.
02.0020
Farbabnahme Rollladenkästen, B 0,5-0,75 m
10.50
m
02.0030 Farbbeschichtung Rollladenkästen, B 0,5-0,75 m Farbbeschichtung der kompletten Rollladenkästen, Breite 0,50 m bis  0,75 m, Höhe 0,25 m bis 0,50 m, Tiefe bis 0,25 m einschließlich Abdeckung Höhe bis 0,25 m sowie sämtlicher Beschlagteile als System aus Zwischen- und Deckanstrich aus PU verstärkter wasserverdünnbarer Dispersionslackbeschichtung, Glanzgrad seidenglänzend, Farbton nach Vorgabe Architekt, Farbauftrag mit geeignetem Pinsel inklusive dem beidseitigen Abkleben der Gläser mit scharfkantigem Klebeband und anschließendes rückstandsfreies entfernen der Abklebungen. Die angebotene Beschichtung muss eine gute Haftung mit  Metallen gewährleisten, ebenso wie die Verträglichkeit mit sämtlichen angrenzenden Flächen. Leitprodukt Zwischen- und Schlussbeschichtung Sikkens Ventura BL o. glw. Angebotenes Produkt                                    (vom Bieter zu ergänzen) Abrechnung nach Längenmaß je m Rollladenkasten..
02.0030
Farbbeschichtung Rollladenkästen, B 0,5-0,75 m
10.50
m
02.0040 Anschleifen Rollladenkästen, B 0,75-1 m Anschleifen der kompletten Rollladenkästen, Breite 0,75 m bis  1,00 m.
02.0040
Anschleifen Rollladenkästen, B 0,75-1 m
H
5.50
m
02.0050 Farbabnahme Rollladenkästen, B 0,75-1 m Farbabnahme nicht haftender Altanstriche von kompletten Rollladenkästen, Breite 0,75 m bis  1,00 m.
02.0050
Farbabnahme Rollladenkästen, B 0,75-1 m
H
5.50
m
02.0060 Farbbeschichtung Rollladenkästen, B 0,75-1 m Farbbeschichtung der kompletten Rollladenkästen, Breite 0,75 m bis  1,00 m.
02.0060
Farbbeschichtung Rollladenkästen, B 0,75-1 m
H
5.50
m
02.0070 Anschleifen Rollladenkästen, B 1-1,25 m Anschleifen der kompletten Rollladenkästen, Breite 1,00 m bis  1,25 m.
02.0070
Anschleifen Rollladenkästen, B 1-1,25 m
H
14.00
m
02.0080 Farbabnahme Rollladenkästen, B 1-1,25 m Farbabnahme nicht haftender Altanstriche von kompletten Rollladenkästen, Breite 1,00 m bis  1,25 m.
02.0080
Farbabnahme Rollladenkästen, B 1-1,25 m
H
14.00
m
02.0090 Farbbeschichtung Rollladenkästen, B 1-1,25 m Farbbeschichtung der kompletten Rollladenkästen, Breite 1,00 m bis 1,25 m.
02.0090
Farbbeschichtung Rollladenkästen, B 1-1,25 m
H
14.00
m
02.0100 Anschleifen Rollladenkästen, B 1,5-1,75 m Anschleifen der kompletten Rollladenkästen, Breite 1,50 m bis  1,75 m.
02.0100
Anschleifen Rollladenkästen, B 1,5-1,75 m
H
11.00
m
02.0110 Farbabnahme Rollladenkästen, B 1,5-1,75 m Farbabnahme nicht haftender Altanstriche von kompletten Rollladenkästen, Breite 1,50 m bis  1,75 m.
02.0110
Farbabnahme Rollladenkästen, B 1,5-1,75 m
H
11.00
m
02.0120 Farbbeschichtung Rollladenkästen, B 1,5-1,75 m Farbbeschichtung der kompletten Rollladenkästen, Breite 1,50 m bis 1,75 m.
02.0120
Farbbeschichtung Rollladenkästen, B 1,5-1,75 m
H
11.00
m
02.0130 Ausgleich Fehlstellen 2K-Holzreparatur, Rollladenkästen Ausgleich von Fehlstellen sämtlicher vorbeschriebener Rollladenkästen inklusive Abdeckung. Abrechnung erfolgt je Rollladenkasten in Stück gemäß Freigabe.
02.0130
Ausgleich Fehlstellen 2K-Holzreparatur, Rollladenkästen
O
16.00
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