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Angebotsanfrage: Rohbauarbeiten - Baufeld 28 (WA7)
Bauvorhaben: Schumacher Quartier Tegel, 13405 Berlin
Neubau einer Wohnanlage in Holzhybrid-
bauweise mit 171 Wohnungen und
5 Gewerbeeinheiten
Auftraggeber: ARGE Schumacher Quartier BF12 und BF28
gebildet aus:
B&O Bau und Projekte GmbH (Chemnitz) und
B&O Bau und Gebäudetechnik GmbH & CO. KG (Berlin)
Angebotsanfrage: Rohbauarbeiten - Baufeld 28 (WA7)
01 Rohbauarbeiten BF28
01
Rohbauarbeiten BF28
Beschreibung Bauvorhaben Nördlich des Kurt-Schumacher-Damms auf der Freifläche am westlichen Ende der Start- und Landebahnanlage des ehemaligen Flughafens Berlin-Tegel "Otto Lilienthal" (TXL) soll das sog. Schumacher Quartier, mit über 5.000 Wohnungen, dazugehörigen Einkaufsmöglichkeiten und öffentlichen Einrichtungen einschl. 2 Schulen und 6 Kindertagesstätten, entstehen.
Das Schumacher Quartier soll als Modellprojekt für Berlin neue Maßstäbe der klimaangepassten sowie sozial und ökologisch nachhaltigen Stadtentwicklung setzten.
Die Firma B&O Bau und Projekte GmbH wurde mit der Bebauung der Baufelder 12 und 28 beauftragt (siehe nachfolgenden Abbildung).
Die nachfolgende Ausschreibung bezieht sich auf das Baufeld 28.
Projektdaten:
Neubau von 2 Wohnanlagen in Holzhybridbauweise
--> mit 171 Wohnungen und 5 Gewerbeflächen auf dem BF 28 und
--> 156 Wohnungen, 15 Gewerbeeinheiten und einer KITA auf dem BF 12
Auftraggeberdaten:
Auftraggeber: ARGE Schumacher Quartier BF12 und BF28
gebildet aus:
B&O Bau und Projekte GmbH (Chemnitz) und
B&O Bau und Gebäudetechnik GmbH & CO. KG (Berlin)
Beschreibung Bauvorhaben
ZTV Beton- und Stahlbetonarbeiten Für die Ausführung gelten sämtliche zutreffenden zur Zeit gültigen DIN-Vorschriften und Richtlinien, sowie die anerkannten Regel der Technik, insbesondere:
Allgemeine Vertragsbedingungen
ATV DIN 18299 – Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art (VOB/C)
ATV DIN 18331 – Betonarbeiten (VOB/C)
ATV DIN 18349 – Betonerhaltungsarbeiten (VOB/C)
ATV DIN 18451 – Gerüstarbeiten (VOB/C)
Bemessung, Planung und Ausführung von Betontragwerken
DIN EN 1992 (Eurocode 2) – Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken
DIN 1045-1000 – Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton; Grundlagen und BetonBauQualitätsklassen (BBQ)
DIN 1045-1 – Planung, Bemessung und Konstruktion
DIN 1045-2 – Beton
DIN 1045-3 – Bauausführung
DIN EN 206 in Verbindung mit DIN 1045-2 – Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität von Beton
Ausgangsstoffe für Beton
DIN EN 197-1 / DIN EN 197-5 – Zement
DIN 1164-10 / DIN 1164-11 – Zement mit nationalen Anwendungsregeln
DIN EN 12620 – Gesteinskörnungen für Beton
DIN EN 13055 – Leichte Gesteinskörnungen
DIN EN 1008 – Zugabewasser für Beton
DIN EN 450-1 – Flugasche für Beton
DIN EN 13263 – Silikastaub für Beton
Bewehrung und Baustähle
DIN 488 (aktuelle Normenreihe) – Betonstahl und Bewehrungsprodukte
DIN EN 10080 – Betonstahl
DIN EN 10088-1 – Nichtrostende Stähle
Schalung und Betonoberflächen
DIN 18218 – Frischbetondruck auf lotrechte Schalungen
DBV-Merkblatt Sichtbeton (aktuelle Fassung)
Brandschutz und Schallschutz
DIN 4102 – Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen (soweit noch anwendbar)
DIN EN 13501 – Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten
DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau
Sonstige technische Regelwerke (in der jeweils aktuellen Fassung):
Merkblätter des Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins (DBV)
Richtlinien und Merkblätter des Deutsche Ausschuss für Stahlbeton (DafStb), insbesondere die WU-Richtlinie
Merkblätter des Industrieverbandes Dichtstoffe e. V. (IVD)
Merkblätter des Bundesverbandes Porenbetonindustrie e. V.
Bei Widersprüchen zwischen den genannten Regelwerken gelten die bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen, die Normenreihe DIN 1045:2023, die DIN EN 206 sowie die einschlägigen Eurocodes in ihrer jeweils gültigen Fassung vorrangig. Es gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Ausführung aktuelle Fassung der genannten Normen und Richtlinien.
Für alle Stahlbetonarbeiten sind folgende Bemerkungen zu beachten bzw. einzukalkulieren:
Für alle auszuführenden Arbeiten sind nur bauaufsichtlich genehmigte und zugelassene Materialien und Konstruktionen zu verwenden.
Hat der AN Bedenken jeglicher Art gegenüber die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Fabrikate, Ausführungen, Materialien o.ä., so sind diese mit der Angebotsabgabe schriftlich mit genauer Begründung anzumelden.
Für alle Betone der Überwachungsklasse 2 sind die erforderliche Eigenüberwachung einschließlich ständiger Betonprüfstelle sowie die Fremdüberwachung durch eine anerkannte Überwachungsstelle vom Auftragnehmer zu veranlassen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten die Eignung zum Einbau von Beton der Überwachungsklasse 2 nachzuweisen. Die Betonqualität ist zu überprüfen, Prüfnachweise sind dem Prüfstatiker vorzulegen. Sämtliche Kosten für die Erstellung von Prüfbefunden, Betonwürfel oder Zylinder sind einzukalkulieren.
Die Gewährleistung für die Dichtigkeit der wasserundurchlässigen Bauteile beträgt 10 Jahre, abweichend von den sonstigen Gewährleistungsvereinbarungen in der Ausschreibung bzw. dem Verhandlungsprotokoll. Der WU-Planung liegt für die Kellergeschosse die Festlegung Nutzungsklasse A* (untergeordnete Raumnutzung als Abstell-, Wasch- und Haustechnikräume) zugrunde.
Sichtbetonklassen nach nachfolgender Angabe gemäß DBV- Merkblatt Sichtbeton, aktuelle Fassung, soweit keine besonderen Anforderungen im LV und den Planunterlagen verzeichnet sind, gilt SB 2 als Mindeststandard.
Alle notwendigen Durchbrüche und Aussparungen, die für die haustechnischen Installationen bzw. für sonstige Nutzung geplant sind (z.B. Türen, Einbringöff - nungen), sind entsprechend den Vertragsunterlagen einzukalkulieren und bei der Herstellung der Wände, Decken und sonstigen Bauteile zu berücksichtigen.
Decken und Sohlen sind nach Herstellung mit einem Nivelliergerät einzumessen. Hiervon ist ein Messprotokoll, mit Angabe aller Höhendifferenzen anzufertigen, wobei Differenzen, die außerhalb der zulässigen Werte liegen, besonders zu kennzeichnen sind. Das Messprotokoll ist der Bauüberwachung des Bauherrn zu übergeben.
Beton- und Stahlbetonfertigteile dürfen nur dann eingebaut werden, wenn sie aus Werken stammen, die einer Eigen- und Fremdüberwachung unterliegen. Alle Befestigungsteile, Abstandshalter, etc., sind in der genannten Menge anteilig enthalten und sind einzukalkulieren. Als Abstandshalter dürfen nur nichtrostende Materialien verwendet werden, die sich nicht auf den sichtbaren Flächen des Betons abzeichnen. Für die Betonfertigteile sind dem AG Fertigteilzeichnungen zur Freigabe vorzulegen.
Die Abnahme der Stahlbewehrungen für Stahlbetonteile hat durch Statiker oder Prüfstatiker in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde zu erfolgen. Organisation dieser Abnahmen hat eigenverantwortlich durch AN zu erfolgen.
Verschmutzungen der Betonflächen sind sofort zu entfernen, gegebenfalls sind Ausbesserungsarbeiten durchzuführen.
Abklebungen, Abdeckungen und andere Maßnahmen zum Schutz von Gegenständen und Leistungen Dritter sind rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten durchzuführen und rückstandsfrei nach Beendigung der jeweiligen Leistungen zu entfernen.
Herstellen und Schließen von Durchbrüchen und Aussparungen nach fertig verlegten Installationen sowie das Eindichten von Rohrdurchgängen in Abstimmung mit dem Fachplaner.
Dehnungs-, Anschluss- und Arbeitsfugen absolut senkrecht oder waagerecht mit gebrochenden Kanten und sach- und fachgerechter dauerelastischer Abdichtung oder mit Profilen. Alle sichtbaren Kanten sind mit Dreikantleisten zu brechen.
Preisinhalte
Soweit in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften:
Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18331 gelten als Nebenleistung:
Das Einlegen von einfachen Dreikantleisten in die Schalung zur Kantenausbildung der sichtbaren Stützen und Unterzüge.
Das Herstellen von Arbeitsfugen, die sich aus dem Arbeitsablauf des Auftragnehmers ergeben.
Bei Fertigteilen, auch bei Filigrandecken und -wänden, die werkseitig eingebrachte Bewehrung, die Schalung, das Herstellen der Auflager mit Ausnahme spezieller Gleitlager oder Knoten, das Vergießen montagebedingter Aussparungen sowie das Schließen der Fugen an der Untersicht bei Decken und der Stoß- und Lagerfugen bei Wänden mit Ausnahme von Dehnfugen.
Das Entfernen belassener Abdeckungen und Umwehrungen von Öffnungen nach Aufforderung durch die Bauleitung.
Das Entfernen von Halterungen für Konsolgerüste.
Das Mitbenutzen von Gerüsten des Auftragnehmers während dessen Tätigkeitszeitraumes durch andere Auftragnehmer, sofern keine Behinderungen entstehen.
Das Vorhalten von Abdeckungen und Umwehrungen bis zu 4 Wochen über eigene Benutzungszeit hinaus.
Der Schutz des Betons gegen Austrocknen (besonders bei kühler Witterung).
Das Kühlen des Betons bei Gleitbauweisen.
Das Reinigen von Fugen - bei Bedarf auch das Beseitigen von Betonbrücken - wenn Maßnahmen des Schall- und Wärmeschutzes ausgeschrieben oder aus den Plänen zu erkennen sind. Das gilt analog bei der Ausbildung von Gerbergelenken.
Das Ausschalen, auch wenn das in der Leistungsbeschreibung nicht erwähnt ist. Die Leistung entfällt nur dann, wenn "verlorene Schalung" ausgeschrieben ist, über deren örtliche Anwendung hat sich der Auftragnehmer im Zweifel mit der Bauleitung abzustimmen.
Auf- und Abbau sowie Vorhaltung von Montagehalterungen für Fertigteile
Bei Unterfahrungen von Fundamenten oder beim Einziehen von Decken die nachträgliche kraftschlüssige Verbindung mit Quellmörtel.
Hilfskonstruktionen, wie Hilfsstützen, nach dem Ausschalen oder Unterstützungen von Stahlbeton und Filigrandecken.
Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder ggf. durch Abkleben.
Bei der Verwendung von Beton ist auf eine CO2-reduzierte Rezeptur zu achten. Es ist beim Zement mindestens eine CO2-Klasse Level 2 oder besser zu verwenden. Es ist eine CO2-reduzierte Bauweise zu wählen. Ziel ist die Reduzierung von CO2- Verbräuchen in der Herstellung der Gebäude und der Baustoffe, sowie in der späteren Bewirtschaftung und den Verbräuchen.
ZTV Beton- und Stahlbetonarbeiten
Baustelleneinrichtung und Logistik Die gewerkespezifische Baustelleneinrichtung ist in die Einheitspreise der nachfolgenden Positionen einzukalkulieren. Dazu zählen u.a. Geräte, Maschinen, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Erfüllung der Bauleistung erforderlich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und nach Beendigung der Arbeiten abtransportieren.
Baustellenlogistik
Weiterhin ist zu beachten, dass die Berlin TXL Management GmbH für das gesamte Areal des ehemaligen Flughafens ein Baulogistikhandbuch erstellt hat. Die Baufelder 28 + 12 liegen in dem Gesamtprojekt der Berlin TXL. Das übergeordnete Baulogistikhandbuch definiert Regeln und Festlegungen, um so optimale Rahmenbedingungen für eine strukturierte und effiziente Bauausführung für alle auf dem Baulogistikgebiet tätigen Unternehmen / Dienstleister zu schaffen. Die Einhaltung der Anforderungen ist Sach des Nachunternehmers.
Folgende Anlagen sind zu beachten und über den nachfolgenden Link verfügbar:
Baulogistikhandbuch mit Anlagen
Funktionale Leistungsbeschreibung (FLB)
Übersichtsplan
Verhandlungsprotokoll
Bauzeichnungen LPH 4
Bei Erfordernis einer Ortsbesichtigung bitten wir Sie, sich mit unserem Projektleiter Herrn Beutler in Verbindung zu setzen.
Kontaktdaten Herr Beutler:
mobil: 0151 724 10 986 oder
E-Mail: a.beutler@bo-bau.de
Baustelleneinrichtung und Logistik
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Gründung KG + EG
01.02
Gründung KG + EG
01.03 Fundamenterder
01.03
Fundamenterder
01.04 Wände
01.04
Wände
01.05 Dämmungen
01.05
Dämmungen
01.06 Abdichtungsarbeiten
01.06
Abdichtungsarbeiten
01.07 Decken
01.07
Decken
01.08 Laubengänge und Kragbalkone
01.08
Laubengänge und Kragbalkone
01.09 Stützen + Unterzüge
01.09
Stützen + Unterzüge
01.10 Innentreppen
01.10
Innentreppen
01.11 Bewehrung, Betonstahl und Stahlmatten
01.11
Bewehrung, Betonstahl und Stahlmatten
01.12 Stundenlohnarbeiten
01.12
Stundenlohnarbeiten
02 Grundleitungen BF28
02
Grundleitungen BF28
Technische Vorbemerkungen 1. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung
grundsätzlich aus
DIN 18300 - Erdarbeiten
DIN 18303 - Verbauarbeiten
DIN 18306 - Entwässerungskanalarbeiten
Weiter sind zu beachten:
- DIN 18920 - Landschaftsbau; Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und
Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
- Merkblatt für Bodenverfestigungen und Bodenverbesserungen mit Bindemitteln der
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. Köln
- RAL-RG 501/4 Aufbereitung zur Wiederverwendung bindiger, nicht kontaminierter
Böden
- FGSV 516 Merkblatt für die Bodenverdichtung im Straßenbau
- FGSV 526 Merkblatt über den Einfluss der Hinterfüllung auf Bauwerke
- FGSV 535 Merkblatt für die Anwendung von Geotextilien im Erdbau
- FGSV 551 Merkblatt für Bodenverfestigungen und Bodenverbesserungen mit
Bindemitteln
2. Abraumbeseitigung, Stoffe
Das auf der Baustelle anfallende Aushubmaterial ist vom Auftragnehmer grundsätzlich auf eine Deponie seiner Wahl abzutransportieren, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist.
Zur Wiedereinfüllung geeignetes Aushubmaterial ist gem. dem Leistungsverzeichnis oder in Absprache mit dem Auftraggeber zwischenzulagern, falls es nicht am Einbauort verbleiben kann.
3. Angaben zur Ausführung - Erdarbeiten und Rohrgrabenverfüllungen
Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den AN zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des AN oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann.
Bereits vorhandene Absteckungen, Grenzsteine, Festpunkte, Höhenmarken usw. für Gebäude oder Straßen- und Wegeführungen sind vor Arbeitsbeginn durch den Auftragnehmer zu sichern.
Falls erforderlich, ist das vorhandene Gelände vor Ausführung der Arbeiten gemeinsam von AN und AG im Hinblick auf Lage und Höhe zu vermessen und das Ergebnis im Protokoll festzuhalten.
Werden beim Aushub von der Leistungsbeschreibung abweichende Bodenverhältnisse angetroffen oder treten Umstände ein, durch die die vorgeschriebenen Aushubarbeiten nicht durchgeführt werden können, ist umgehend die Bauleitung zu verständigen.
Bei Auftreten von Grund- oder Sickerwasser auf relativ undurchlässigem Boden - oder Gesteinsschichten ist die Bauleitung unverzüglich zu verständigen. Ein Aufweichen der geplanten Gründungssohle, auch durch Niederschläge, ist unbedingt zu vermeiden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Verfüllung von Bauwerken zu prüfen, ob der zu verfüllende Raum frei von Bauschutt, Müll und dgl. ist. Trifft das nicht zu, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Bei Erdbauwerken und Hinterfüllungen ist darauf zu achten, dass der für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignete Boden eingebaut wird. Bestehen berechtigte Zweifel an der Verdichtungsfähigkeit von durch den Auftraggeber vorgegebenem Material, ist der Auftraggeber oder dessen Bauleiter zu informieren.
Kies- und Sandmaterial, das beim Aushub der Rohrleitungsgräben gewonnen wird und sich zur Auf- und Hinterfüllung der Rohrleitungen eignet, ist seitlich zur Wiederverwendung zu lagern. Das Verdichten der Rohrleitungsauffüllungen und Hinterfüllungen durch Einschlämmen ist grundsätzlich nicht zulässig.
Vor dem Wiedereinbau bauseitig gewonnenen Materials bzw. vor dem Verfüllen oder Überschütten mit vom Auftragnehmer beschafften Material ist die Zustimmung des Auftraggebers bezüglich dessen Verwendbarkeit einzuholen. Nr. 3.11.2 DIN 18300 wird insoweit eingeschränkt.
Zur Herstellung des Planums der Baugrubensohle in homogenen bindigen Böden sind zur Vermeidung von Auflockerung glatte Baggerschaufeln zu verwenden.
Hat der Auftragnehmer die Lockerung des Bodens im Bereich der Gründungssohle zu vertreten, besteht für ihn kein Anspruch auf Vergütung für das Wiederherstellen der ursprünglichen Lagerungsdichte.
Bei feuchten Böden dieser Art darf das Planum nicht nachträglich verdichtet werden, um ein Aufweichen zu vermeiden.
Entwässerungsmaßnahmen, zu denen der AN verpflichtet ist gemäß DIN 18300 oder Vertrag, sind so auszuführen, dass der Baugrund und der zum Einbau bestimmte Boden nicht unzulässig durchfeuchtet wird. Werden die notwendigen zwischenzeitl. Entwässerungsmaßnahmen unterlassen oder unsachgemäß ausgeführt oder werden die planmäßig herzustellenden Entwässerungsanlagen nicht rechtzeitig hergestellt, darf dadurch unbrauchbar gewordener Boden nicht verwendet werden und ist ggf. auszutauschen.
Rohrgrabenverfüllung
Für Rohrleitungen ist ohne besondere Vergütung die Oberfläche der Sohle von Abtrag u. Auffüllung mit folgenden max. zulässigen Abmaßen herzustellen: Rohplanum +/-5,0cm, Feinplanum +/- 2,5cm. Unter den Rohrleitungen ist das Feinplanum so genau herzustellen, dass das geforderte Gefälle der Leitungen erreicht wird.
Rohrverlegearbeiten
Nach dem Herstellen der Grund- und Kanalleitungen hat, soweit die örtlichen Vorschriften es bestimmen, eine Abnahme durch die zuständige Behörde zu erfolgen. Diese Abnahme ist vom Auftragnehmer rechtzeitig zu beantragen. Ohne Genehmigung der Bauleitung darf kein Bauteil verfüllt werden.
Rohrdurchgänge durch Fundamente und Wände sind äußerst sorgfältig auszuführen; soweit möglich und erforderlich, hat dies mit Spezial-Dichtmanschetten zu erfolgen.
Zur späteren Verbindung vorgesehene Rohrenden und -anschlüsse sind wasserdicht zu verschließen, einzumessen und an der Grabenoberfläche zu markieren.
4. Dokumentation
Es ist eine Dokumentation anzufertigen und nach Baufortschritt unaufgefordert zu übergeben. Die Übergabe erfolgt digital und mit Gliederungsverzeichnis und Ordnerstruktur. Die Dokumentation ist dem Baufortschritt gemäß fortzuschreiben. Die Dokumentation umfasst lückenlos folgende Nachweise der eingebauten Bauprodukte, Materialien und Bauarten: Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter, abZ, abP, Leistungserklärungen, Übereinstimmungsnachweise, Lieferscheine, Herkunftsnachweise, Umwelt-Produktdeklarationen (EPD), Reinigungsanweisungen, etc.
5. Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften:
Mit den Preisen sind u.a. abgegolten:
- Erschwernisse, die jahreszeitlich oder witterungsbedingt sind und mit denen
normalerweise gerechnet werden muss
- Beseitigen von normalen Niederschlägen
- Schutzmaßnahmen vor normalen Niederschlägen
- Umsetzen von Maschinen und Geräten im Bereich der Baustelle
- Zwischenlagerung auf Veranlassung des Auftragnehmers
- Eignungsnachweise gemäß Nr. 3.9.2 DIN 18 300
6. Abrechnungshinweise
Für das Aufmaß werden nur die technisch erforderlichen und technologisch möglichen Maße maximal anerkannt. Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers.
Der Mengenermittlung für Aushub, Einbau und Verdichtung liegen feste Massen (Volumen nach gewachsenem oder fertig verdichtetem Boden) zugrunde, sofern im LV nichts anderes beschrieben ist.
Im Leistungsverzeichnis aufgeführte Handschachtung wird nur für solche Leistungen vergütet, bei denen aus objektiven Gründen kein Bagger (auch kein Kleinbagger) eingesetzt werden kann (Engstellen, Leitungskreuzungen, Suchschachtung, Querschläge u.ä.).
Durch Verschulden des Auftragnehmers zu viel abgefahrene oder ausgehobene Aushubmassen sind durch gleichwertige Massen zu ersetzen. Eine Vergütung dafür erfolgt nicht.
Durch unsachgemäßen Verbau, unzureichende Böschungen oder durch Witterungseinflüsse, mit denen im Allgemeinen zu rechnen ist, entstandene Mehrarbeiten werden nicht vergütet.
Technische Vorbemerkungen
Leistungsumfang und kalkulatorische Hinweise In den folgenden Titeln sind Leistungen enthalten, welche in und unter der Bodenplatte für die Grundstücksentwässerung und Medienversorgung zu erbringen sind.
Die beschriebenen Leistungen betreffen Grundleitungen für die Schmutz, Regenwasser und Trinkwasserleitungen.
Es sind geeignete Maßnahmen zur lagebeständigen Fixierung der Rohrleitungen und Formstücke sowie weiterer Einbauteile anzuwenden. Die Kosten für diese Befestigungen und Fixierungen sind in die Einheitspreise der folgenden Positionen einzukalkulieren.
Es betrifft sämtliche Grundleitungen und die Vorrüstungen für die Medieneinführungen.
Verlegung im Sandbett
Sämtliche Rohrleitungen sind fachgerecht im Sandbett zu verlegen. Alle Öffnungen sind mit Enddeckel zu verschließen und die Lage bis zur Anbindung der Leitungen oberirdisch zu kennzeichnen.
Alle Rohrleitungen inklusive:
- Dichtungen
- zugelassene Rohrbefestigungen
- Übergangs- und Anschlussverschraubungen
- Befestigungs- und Kleinmaterial
Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Längen und Stückzahlen sind vor Bestellung zu prüfen!
Leistungsumfang und kalkulatorische Hinweise
02.01 Schmutzwasser
02.01
Schmutzwasser
02.02 Regenwasser
02.02
Regenwasser
02.03 Schächte
02.03
Schächte
02.04 Bodenabläufe
02.04
Bodenabläufe
02.05 Sonstiges
02.05
Sonstiges
02.06 Trinkwasser
02.06
Trinkwasser
02.07 Nahwärme
02.07
Nahwärme
02.08 Rohrgrabenaushub
02.08
Rohrgrabenaushub
02.09 Stundenlohnarbeiten
02.09
Stundenlohnarbeiten