Stahlblechtüren
Berner Heerweg Berner Au
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your bid

until

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
A. Allgemeine Projektbeschreibung Berner Heerweg Beim vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Gewerbeflächen im Erdgeschoss am Berner Heerweg in Hamburg. Das Gebäude umfasst insgesamt 9 oberirdische Geschosse sowie ein Untergeschoss mit Tiefgarage. Es entstehen 39 Mietwohnungen und eine Kindertagesstätte im Erdgeschoss. Das Projekt wird gemäß den Anforderungen der IFB Hamburg geplant und umgesetzt und soll eine NAWoh-Zertifizierung erhalten. Berner Au (Neusurenland) Beim vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und 1 Gewerbefläche im Erdgeschoss im Neusurenland in Hamburg. Das Gebäude umfasst insgesamt 4 oberirdische Geschosse sowie ein Untergeschoss mit Tiefgarage. Es entstehen 36 Mietwohnungen sowie gewerbliche Nutzflächen im Erdgeschoss. Das Projekt wird gemäß den Anforderungen der IFB Hamburg geplant und umgesetzt und soll eine NAWoh-Zertifizierung erhalten.
A. Allgemeine Projektbeschreibung
B. Allgemeine Vorbemerkungen Bindefrist an das Angebot Der Auftragnehmer ist mit Angebotsabgabe an sein Angebot gebunden, und zwar bis 6 Monate nach Angebotsabgabe.
B. Allgemeine Vorbemerkungen
C. Zusätzliche Vertragsbedingungen Die nachfolgenden Vorbemerkungen sind „Zusätzliche Vertragsbedingungen“ und entsprechend in die EP´s einzurechnen. 1.1          Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende Leistungsverzeichnis oder einzelner Positionen auf ihre Vollständigkeit, sach- und fachliche Richtigkeit sind vom Bieter bei Abgabe seines Angebotes in schriftlicher Form vorzubringen und zu begründen. Nachforderungen wegen Unkenntnis bzw. fehlerhafter Leistungsbeschreibung nach Vertragsabschluss werden nicht anerkannt. 1.2.         Die Ausführung der Leistung erfolgt entsprechend der übergebenen Unterlagen sowie sach- und fachgerecht mit Hinweis auf die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige DIN-Norm. Widersprüche sind im Angebotsanschreiben bekannt zu geben. 1.3.         Sämtliche Leistungen sind einschl. aller Materiallieferungen, deren Transporte, Aussparungen, Rohrdurchführungen, Durchbrüche, Anschlüsse aller An-, Abschluss-, Eck- und sonstiger Profile, sowie aller Nebenleistungen und besonderen Leistungen, mit Befestigungsmaterial in fix und fertiger Arbeit auszuführen bzw. in den EP 's einzubeziehen. 1.4.         An.- und Abtransporte, Auf.- und Abbau, herstellen und vorhalten aller zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Geräte, Maschinen, Bauaufzüge, Gerüste, Leitern sowie sonstige Baustelleneinrichtung etc. sind in die Einheitspreise einzurechnen. 1.5.         Der Einheitspreis ist in Euro anzugeben. Mit den Preisen ist die komplette Leistung abgegolten, falls in den besonderen Hinweisen oder den Leistungsbeschreibungen nichts anderes zum Ausdruck kommt. Das gilt auch für Vermessungsleistungen, soweit sie der Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistungen zu erbringen hat. Sämtliche Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung. 1.6.         Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer selbst nicht bestätigte Gegenangebote oder Kurzfassungen verwendet sowie für Eventual- oder Alternativpositionen. 1.7.         Sind für Leistungen des AN Werkspläne, Montagepläne, Statik, Berechnungen oder sonstige Nachweise zu erstellen, so sind diese vom AN zu erbringen und sind mit den entsprechenden EP´s abgegolten. Dies gilt nur, sofern diese Leistung nicht gesondert im Leistungsverzeichnis erfasst ist. 1.8.         Notwendige Revisionszeichnungen und Prüfunterlagen sind nach Fertigstellung für die entsprechenden Leistungen, vor Abnahme, vom AN dem AG auszuhändigen. 1.9.         Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind grundsätzlich zu beachten, auf Verlangen sind diese dem AG zu übergeben. Bei geschlossenen Arbeitsgängen bzw. Leistungen sind die einzelnen Materialien nur eines Herstellers zu verwenden. 1.10.       In den Preisen sind weiterhin einzukalkulieren die Kosten für das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelleneinrichtung, (Tagesunterkünfte, Geräte, Arbeitsbühnen und dgl. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers. Die Transporteinrichtung bis zur Verwendungsstelle. Erforderliche Maßnahmen zur Ausführung der Arbeiten bei Frost, Eis Schnee und Regen. Versicherungen. Schlagen und Bohren von Löchern/Schlitzen für Befestigungen aller Art. Durchführung aller erforderlichen Materialprüfungen. Alle Sicherheitsmaßnahmen gem. den Unfallverhütungsvorschriften. 1.11.       Alle Maße sind vor Ausführungsbeginn auf der Baustelle zu prüfen und zu entnehmen. Sollten bei der Montage von Leistungen, Änderungen erforderlich werden die auf Fehler im Aufmaß beruhen, so haftet der AN für diese Kosten. 1.12.       Es wird eine komplette und abnahmereife Arbeit gefordert, eventuelle Einstellungen bzw. Einregulierungen zur Funktion von Anlagen sind in den EP' s einzurechnen. 1.13.       Alle Räume, Arbeitsplätze und Gerüste sind mindestens zweimal wöchentlich besenrein zu reinigen. 1.14.       Sämtliche Einbauten wie Fenster, Fassaden, Bodenbeläge, Türen, haustechnische Artikel bzw. sonstige Einbauteile sind vor Beschädigungen und Verschmutzungen freizuhalten und eventuell besonders zu schützen. 1.15.       Das Aufstellen und Einrichten von Mannschaftsunterkünften und Lagerplätzen ist mit der örtl. Bauleitung des AG´s abzustimmen. 1.16.       Bei Abweichung der ausgeschriebenen Produkte und Fabrikate hat der AN die Nachweise für die Gleichwertigkeit dem AG vor Ausführung und Bestellung vorzulegen. Die Produkte müssen anhand von Bemusterungen vorgelegt werden und müssen ausdrücklich vom AG und vom Bauherrn freigegeben werden. Wenn der Bieter kein abweichendes Fabrikat benennt, gilt das Leitfabrikat als angeboten.
C. Zusätzliche Vertragsbedingungen
D. Anforderungen an Baustoffe gem. NaWoh Materialökologischer Prüf- und Freigabeprozess Vertraglich geschuldetes Soll ist, die Verwendung von Werkstoffen und (Bau-) Produkten sowie Zubereitungen zu reduzieren, zu vermeiden oder zu substituieren, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile die Gesundheit von Mensch, Flora und Fauna beeinträchtigen bzw. kurz-, mittel- und/oder langfristig schädigen. Die risikoreichen Materialien werden produktbezogen abgefragt und bewertet. Für alle Baustoffe und -elemente gemäß Anlage MÖ sind dem AG bzw. des vom AG beauftragten Büros ibak vor Ausführung die technischen Produkt- und Sicherheitsdatenblätter zur Freigabe hinsichtlich der relevanten materialökologischen Anforderungen vorzulegen. Dies hat mit einer angemessenen Prüffrist von 15 Werktagen zu erfolgen. Zur Verwendung werden nur solche Materialien zugelassen, für welche eine Konformität mit den Anforderungen in den Vorbemerkungen und Einzelpositionen eindeutig durch Herstellerunterlagen belegt wurde. Sofern der GU vertragswidrig nicht freigegebene Materialien verwendet, behält sich der AG vor, Schadensersatz (mindestens Rückbau auf Kosten vom GU) zu fordern. Der Freigabeprozess ist seitens GU in Form einer separaten Liste oder einer Spalte im Bauteilkatalog baubegleitend nachzuverfolgen. Technische Ausnahmen von den gestellten Anforderungen müssen detailliert unter Angabe des Bauproduktes und seiner Materialbeschaffenheit (z.B. GISCODE, VOC-Gehalt) aufgeführt werden und zwar mit einer stichhaltigen Begründung, warum es zur Verwendung keine Alternative gibt. Möglichkeiten des Nachweises sind z.B. die Bestätigung dreier marktrelevanter Hersteller, dass es für den geplanten Einsatz in Ihrem Produktsegment kein geeignetes Produkt gibt und keine technische Alternative verfügbar ist. Erforderliche Nachweise: • Sicherheitsdatenblätter • Technische Informationen • Umweltproduktdeklarationen • Herstellererklärungen zu Inhaltsstoffen und Rezepturbestandteilen Bei jeder Übermittlung der Datenblätter ist anzugeben für welches Bauvorhaben (BHW/BAU) der Einsatz bzw. die Anwendung des zu überprüfenden Bauproduktes vorgesehen ist. Hölzer und Holzwerkstoffe: Ziel ist der Ausschluss von Hölzern, Holzprodukten und/oder Holzwerkstoffen aus unkontrollierter Gewinnung in gefährdeten tropischen, subtropischen und borealen Waldregionen der Erde. Hölzer, Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe dürfen nur dann verwendet werden, wenn vom Lieferanten durch Vorlage eines Zertifikates „die geregelte und nachhaltige Bewirtschaftung des Herkunftsforstes nachgewiesen wird.“ Für mindestens 50 % aller verbauten Hölzer, Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe ist nachzuweisen, dass diese aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. In dem für die Dokumentation geforderten rechnerischen Nachweis zu den verbauten Hölzern, Holzprodukten und/oder Holzwerkstoffen ist die Holzart mit anzugeben. Die Holzmengen sind über das Volumen zu quantifizieren/nachzuweisen; dabei können evtl. enthaltene Bindemittelanteile übermessen werden. Als Nachweis für tropische, subtropische und boreale Hölzer werden ausschließlich Zertifikate anerkannt, die nachprüfbar von einer durch das Forest Stewardship Council (FSC) akkreditierten Zertifizierungsgesellschaft ausgestellt wurden. Als Nachweis für einheimische und mitteleuropäische Hölzer werden ausschließlich Zertifikate anerkannt, die nachprüfbar von einer durch das PEFC (Programme for Endorsement of Forest Certification Schemes) akkreditierten Zertifizierungsgesellschaft ausgestellt wurden. Zur Nachprüfbarkeit müssen durch den Lieferanten sowohl das Herkunftsland als auch die Holzart zusätzlich deklariert werden. Ein FSC/PEFC-Zertifikat gilt nur in Verbindung mit dem zugehörigen FSC/PEFC-Handelszertifikat „Chain of Custody (COC)“. Seitens GU ist das FSC- oder PEFC-Handelszertifikat (COC) des letzten Händlers bzw. Verarbeiters in der Produktkette einzureichen. Dieses muss durch die zu den verbauten Hölzern, Holzprodukten und/oder Holzwerkstoffen gehörenden Lieferdokumente (Lieferschein oder Rechnung) ergänzt werden. Dabei muss aus den Lieferdokumenten eindeutig die FSC- oder PEFC-Zertifizierung der einzelnen Positionen hervorgehen. Die Anforderung gilt für dieses Projekt für das Bauwerk, nicht für Schalungen, Hilfskonstruktionen und Verbau.
D. Anforderungen an Baustoffe gem. NaWoh
E. Anforderungen an Baustoffe gem. IFB Anforderungen an Baustoffe Bei der Bauausführung sind Materialien zu verwenden, die hin- sichtlich ihrer Gewinnung, Verarbeitung, Funktion und Entsor- gung eine hohe Umweltfreundlichkeit aufweisen. Nicht verwendet werden dürfen: - Holzfenster oder -türen, sofern sie nicht nachweislich das Siegel des Program for the Endorsement of Forest Certification Schemes (PEFC) oder des Forest Stewardship Council (FSC) tragen oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen (Einzelnachweis). -  Baustoffe, die halogenhaltige Treibmittel enthalten. - Baustoffe, bei denen Isocyanate freigesetzt werden und während dieses Zeitraumes für Bewohner bzw. Nutzer eine gesundheitsgefährdende Belastung der Atemluft nicht ausgeschlossen werden kann. - Biozide (nach Definition der Biozidprodukte-Verordnung BPV (EU) Nr. 528/2012) in Putzen und Beschichtungen von Wärme- dämmverbundsystemen (WDVS). Mittel zur Topfkonservierung sind entsprechend der Anlage 1 zur Vergabegrundlage RAL-UZ 102 zulässig. -  Harnstoff-Formaldehyd-Ortsschäume (UF-Schäume). - Farben und Lacke ohne Gütezeichen „Blauer Engel“ oder natureplus-Siegel. Zusätzliche Anforderungen an Baustoffe in Innenräumen - Zugelassen sind nur emissionsarme Baustoffe, die den Anforderungen des Ausschusses zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) entsprechen. - Zugelassen sind nur Bodenbeläge, Kleber und andere Verlegestoffe, die den Grenzwert für Phthalat nach RAL-UZ 120 bzw. 113 einhalten. - Nicht zugelassen sind Dämmstoffe, welche den Emissionswert für Formaldehydbelastung nach RAL-UZ 132 überschreiten.
E. Anforderungen an Baustoffe gem. IFB
01 Berner Heerweg (BHW)
01
Berner Heerweg (BHW)
01.01 Stahlblechtüren
01.01
Stahlblechtüren
02 Neusurenland (BAU)
02
Neusurenland (BAU)
02.01 Stahlblechtüren
02.01
Stahlblechtüren