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Das Projekt Berner Heerweg/Berner Au ist ein Projekt Das Projekt Berner Heerweg/Berner Au ist ein Projekt
der Richard Ditting GmbH & Co.KG
Details zum Projekt:
Das Projekt besteht aus insgesamt 2 Häusern mit jeweils
einer Tiefgarage.
Insgesamt werden 75 Wohneinheiten, eine KiTa und eine
Gewerbeeinheit realisiert.
Wohnungsaufteilung in der Übersicht:
Berner Heerweg 39 Wohneinheiten + KiTa
Berner Au 36 Wohneinheiten + Gewerbe
Das Projekt Berner Heerweg/Berner Au ist ein Projekt
Bindefrist Bindefrist an das Angebot
Der Auftragnehmer ist mit Angebotsabgabe an sein
Angebot
gebunden, und zwar bis 6 Monate nach Angebotsabgabe.
Bindefrist
Zusätzliche Vertragsbedingungen Die nachfolgenden Vorbemerkungen sind "Zusätzliche
Vertragsbedingungen" und entsprechend in die EP´s
einzurechnen.
1.1 Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende
Leistungsverzeichnis oder einzelner Positionen auf ihre
Vollständigkeit, sach- und fachliche Richtigkeit sind
vom Bieter bei Abgabe seines Angebotes in schriftlicher
Form vorzubringen und zu begründen. Nachforderungen
wegen Unkenntnis bzw.
fehlerhafter Leistungsbeschreibung nach
Vertragsabschluss werden nicht anerkannt.
1.2. Die Ausführung der Leistung erfolgt entsprechend
der übergebenen Unterlagen sowie sach- und fachgerecht
mit Hinweis auf die zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültige DIN-Norm. Widersprüche sind
im Angebotsanschreiben bekannt zu geben.
1.3. Sämtliche Leistungen sind einschl. aller
Materiallieferungen, deren Transporte, Aussparungen,
Rohrdurchführungen, Durchbrüche, Anschlüsse aller An-,
Abschluss-, Eck- und sonstiger Profile, sowie aller
Nebenleistungen und besonderen Leistungen, mit
Befestigungsmaterial in fix und fertiger Arbeit
auszuführen bzw. in den EP 's einzubeziehen.
1.4. An.- und Abtransporte, Auf.- und Abbau,
herstellen und vorhalten aller zur Durchführung der
Arbeiten erforderlichen Geräte, Maschinen, Bauaufzüge,
Gerüste, Leitern sowie sonstige Baustelleneinrichtung
etc. sind in die Einheitspreise einzurechnen.
1.5. Der Einheitspreis ist in Euro anzugeben. Mit den
Preisen ist die komplette Leistung abgegolten, falls in
den besonderen Hinweisen oder den
Leistungsbeschreibungen nichts anderes zum Ausdruck
kommt. Das gilt auch für Vermessungsleistungen, soweit
sie der Auftragnehmer zur Durchführung seiner
Leistungen zu erbringen hat. Sämtliche Nebenleistungen
werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne
Erwähnung zur vertraglichen Leistung.
1.6. Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen
Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch
dann, wenn der Auftragnehmer selbst nicht bestätigte
Gegenangebote oder Kurzfassungen verwendet sowie für
Eventual- oder Alternativpositionen.
1.7. Sind für Leistungen des AN Werkspläne,
Montagepläne, Statik, Berechnungen oder sonstige
Nachweise zu erstellen, so sind diese vom AN zu
erbringen und sind mit den entsprechenden EP´s
abgegolten. Dies gilt nur, sofern diese Leistung nicht
gesondert im Leistungsverzeichnis erfasst ist.
1.8. Notwendige Revisionszeichnungen und
Prüfunterlagen sind nach Fertigstellung für die
entsprechenden Leistungen, vor Abnahme, vom AN dem AG
auszuhändigen.
1.9. Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind
grundsätzlich zu beachten, auf Verlangen sind diese dem
AG zu übergeben. Bei geschlossenen Arbeitsgängen bzw.
Leistungen sind die einzelnen Materialien nur eines
Herstellers zu verwenden.
1.10. In den Preisen sind weiterhin einzukalkulieren
die Kosten für das Einrichten, Vorhalten und Räumen der
Baustelleneinrichtung, (Tagesunterkünfte, Geräte,
Arbeitsbühnen und dgl.
Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der
Leistung des Auftragnehmers.
Die Transporteinrichtung bis zur Verwendungsstelle.
Erforderliche Maßnahmen zur Ausführung der Arbeiten bei
Frost, Eis Schnee und Regen.
Versicherungen. Schlagen und Bohren von
Löchern/Schlitzen für Befestigungen aller Art.
Durchführung aller erforderlichen Materialprüfungen.
Alle Sicherheitsmaßnahmen gem. den
Unfallverhütungsvorschriften.
1.11. Alle Maße sind vor Ausführungsbeginn auf der
Baustelle zu prüfen und zu entnehmen. Sollten bei der
Montage von Leistungen, Änderungen erforderlich werden
die auf Fehler im Aufmaß beruhen, so haftet der AN für
diese Kosten.
1.12. Es wird eine komplette und abnahmereife Arbeit
gefordert, eventuelle Einstellungen bzw.
Einregulierungen zur Funktion von Anlagen sind in den
EP' s einzurechnen.
1.13. Alle Räume, Arbeitsplätze und Gerüste sind
mindestens zweimal wöchentlich besenrein zu reinigen.
1.14. Sämtliche Einbauten wie Fenster, Fassaden,
Bodenbeläge, Türen, haustechnische Artikel bzw.
sonstige Einbauteile sind vor Beschädigungen und
Verschmutzungen freizuhalten und eventuell besonders zu
schützen.
1.15. Das Aufstellen und Einrichten von
Mannschaftsunterkünften und Lagerplätzen ist mit der
örtl. Bauleitung des AG´s abzustimmen.
1.16. Bei Abweichung der ausgeschriebenen Produkte
und Fabrikate hat der AN die Nachweise für die
Gleichwertigkeit dem AG vor Ausführung und Bestellung
vorzulegen. Die Produkte müssen anhand von
Bemusterungen vorgelegt werden und müssen ausdrücklich
vom AG und vom Bauherrn freigegeben werden. Wenn der
Bieter kein abweichendes Fabrikat benennt, gilt das
Leitfabrikat als angeboten.
Zusätzliche Vertragsbedingungen
Anlagenbeschreibung Gewerk Heizung WÄRMEVERSORGUNGSANLAGEN
Für die Planung und Ausführung der notwendigen
Wärmeversorgungsanlagen werden grundsätzlich
die aktuellen DIN-Normen und Richtlinien sowie der
gestellten Anforderungen zur Erfüllung der Förderkriterien
der IFB / NaWoh zur Planung und Bau von Heizanlagen
in Gebäuden angewendet.
Es wird jeweils ein Fernwärmeanschluss der HanseWerk-Natur
an zentraler Stelle im Untergeschoss der Gebäude erstellt.
Die Anlagen werden in indirekter Betriebsweise, getrennt vom
Hauptnetz der Hansewerk-Natur errichtet und in Kombination
mit einer Sole/Wasserwärmepumpe geplant, Dabei wird die
gewonnene Abwärme aus der zentralen Abluftanlagen der
Sole/Wasserwärmepumpe als Quelle zur Verfügung gestellt.
Die Warmwasserbereitung (mit Zirkulationssystem) erfolgt zentral
über ein Speicherladesystem bzw. einer TW-Frischwasserstation
in den jeweiligen Technikraum der Gebäude.
WÄRMEVERTEILNETZ
Der Verteiler für die Versorgung der beiden Objekte befindet sich
in den jeweiligen Technikräume der Gebäude. Die Wärmeverteil-
leitungen werden mit einem geeignetem Rohrmaterial mit Einsatz von
Strangregulierventilen, die dem hydraulischen Abgleich der Anlage
(nach VdZ-Verfahren B) sicherstellen, hergerichtet.
Die Verbrauchserfassung erfolgt über Wärmemengenzähler
(Lieferumfang Dienstleistungsunternehmen) im Rücklauf innerhalb
der jeweiligen Wohneinheit bzw. der betreffenden Heizungsstränge
innerhalb der Gewerbefläche oder innerhalb der Verteilerschränke
des Fußbodenheizungssystems. Die Wärmeisolierung der Leitungen
erfolgt gemäß dem geltendem Gebäude-Energie-Gesetz (GEG).
RAUMHEIZFLÄCHEN
Die Wohnungen (BAU / BHW) werden mit statischen Heizflächen
ausgerüstet. Die restlichen Nutzflächen erhalten, sofern
gemäß Heizlastberechnung erforderlich, ebenfalls statische
Heizflächen (z.B. Treppenhäuser). Die Gewerbefläche im
Neusurenland (BAU) erhält einen Übergabepunkt mit einem
Anschluss an die Steigeleitung (VL/RL) an den statische Heizkreis
der Wohnungen. Die Elementar- und Krippenräume (Gewerbefläche
im Berner Heerweg - KITA) werden mit einer Fußbodenheizung und
entsprechender Einzelraumregelung ausgestattet. In Bereich mit
höheren Anforderungen (Wickel- und Waschräume) werden zusätzlich
statische Heizflächen (mit niedrigen Vorlauftemperaturen) angeordnet.
Die Eingangsbereiche und Flure, sowie auch Büroräume werden mit
statischen Heizflächen (mit niedrigen Vorlauftemperaturen) ausgerüstet.
Die Systemtemperaturen der Heizkreise betragen, wie folgt:
Wohnbereich BHW / BAU (VL/RL) 65/45circ;C
Gewerbefläche BAU (VL/RL) 65/45circ;C
Gewerbefläche BHW (VL/RL) 45/35 circ;C (KITABETRIEB)
Anlagenbeschreibung Gewerk Heizung
NaWoh-Zertifizierung Dieses Leistungsverzeichnis bildet die Grundlage für die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen für ein Wohngebäude, das gemäß den Kriterien des Bewertungssystems NaWoh – Nachhaltiger Wohnungsbau geplant und realisiert wird. Ziel ist die Errichtung eines zukunftsfähigen, ressourcenschonenden und sozialverträglichen Gebäudes, das ökologische, ökonomische und soziokulturelle Anforderungen in Einklang bringt.
Diese Kriterien sind dementsprechend zu berücksichtigen.
NaWoh-Zertifizierung
1 Berner Heerweg - Wohnen
1
Berner Heerweg - Wohnen
1.1 Wärmeerzeugungsanlagen in der Heizzentrale
1.1
Wärmeerzeugungsanlagen in der Heizzentrale
1.2 Wärmeverteilungsnetz
1.2
Wärmeverteilungsnetz
1.3 Wärmeisolierung und Brandschutz
1.3
Wärmeisolierung und Brandschutz
1.4 Heizflächen Wohnen
1.4
Heizflächen Wohnen
2 Berner Heerweg - Kindertagesstätte
2
Berner Heerweg - Kindertagesstätte
2.1 Wärmeverteilungsnetz
2.1
Wärmeverteilungsnetz
2.2 Wärmeisolierung und Brandschutz
2.2
Wärmeisolierung und Brandschutz
2.3 Heizflächen und Fussbodenheizung
2.3
Heizflächen und Fussbodenheizung
2.4 Heizflächen KiTa
2.4
Heizflächen KiTa
3 Berner Au - Wohnen
3
Berner Au - Wohnen
3.1 Wärmeerzeugungsanlagen in der Heizzentrale
3.1
Wärmeerzeugungsanlagen in der Heizzentrale
3.2 Wärmeverteilungsnetz
3.2
Wärmeverteilungsnetz
3.3 Wärmeisolierung und Brandschutz
3.3
Wärmeisolierung und Brandschutz
3.4 Heizflächen Wohnen
3.4
Heizflächen Wohnen
4 Sonstiges - Wohnen
4
Sonstiges - Wohnen
4.1 Sonstiges für die Heizungsinstallation
4.1
Sonstiges für die Heizungsinstallation
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