Außenanlagen
Berlin-Schönefeld, Neubau Wohnquartier B
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ZTV-1 - Allgemeine Objektbeschreibung 1.                 Projektdaten Projekt:       Neubau Wohnquartier mit 98 WE in zwei Wohngebäuden mit TG Bauort:        Wehrmathen Quartier B                                       12529 Schönefeld 2.                 Projektbeschreibung Als Teil einer Quartierentwicklung werden auf dem Baufeld B in Wehrmathen, 12529 Schönefeld zwei mehrgeschossige Wohngebäude mit Außenanlagen errichtet. Die Bebauung besteht aus zwei nahezu baugleichen, rechteckigen, parallel zueinander freistehenden Gebäuderiegeln mit einseitigem quadratischen Kopfbau. Die rechteckigen Längsbauten verfügen über fünf oberirdische Geschosse (inkl. Staffelgeschoss), die Kopfbauten über sechs oberirdische Geschosse (inkl. Staffelgeschoss). Die Gebäude sind vollunterkellert. Im Untergeschoss sind beide Gebäude durch eine eingeschossige Tiefgarage miteinander verbunden. Weiterhin befinden sich im Untergeschoss Keller-, Lager- und Technikräume. Die Tiefgarage wird über eine Rampe zwischen den Gebäuderiegeln mit Anbindung an die öffentliche Verkehrsfläche Wehrmathen östlich des Wohnquartiers erschlossen. Südlich der Rampe befindet sich ein eingehauster Müllplatz sowie ein Fahrradabstellbereich. Beide Bereiche sowie die Rampe werden von einer Stahlkonstruktion überdacht. Alle Dächer erhalten eine extensive Dachbegrünung. Im gesamten Areal entstehen 98 Wohnungen, davon werden 72 barrierefrei geplant. Den insgesamt acht Treppenhäusern als Stahlbetongebäudekern sind die Aufzugsschächte gegenüberliegend angeordnet. In den Außenanlagen befinden sich neben den Zuwegungen, einem zentralen Müllstandort und drei Spielplätzen Flächen für ca. 50 Fahrradstellplätze.
ZTV-1 - Allgemeine Objektbeschreibung
ZTV-2- Allgemeine Vorbemerungen ZTV-2-Allgemeine Vorbemerkungen Die Ausschreibung der nachfolgend beschriebenen Leistungen sind entsprechend den jeweils gültigen und aktuellen Regeln der Technik anzubieten und auszuführen. Übergeordnet zu den nachfolgenden Leistungsbeschreibungen gelten hierfür grundsätzlichsämtliche relevante Normen, Vorschriften, Hinweise von Fachverbänden und Richtlinien des Baustandortes in den aktuellsten Ausgaben. Ausnahmen sind explizit angegeben und als solche gekennzeichnet. Die funktionale Leistungs- und Baubeschreibung der DIBAG sind zu beachten und bei der Kalkulation und Angebotsabgabe zu berücksichtigen Die Vorbemerkungen gelten für alle Gewerke und Leistungen. Die Ausschreibung für das Wohngebiet Quartier "B" beinhaltet die komplette Leistung für nachstehend aufgeführte Gewerke/LV: - Allgemeines, Baustelleneinrichtung - Regenentwässerung (zum Teil) - Verkehrsanlagen- - Ausstattung - Landschaftsbau 1. Der Bieter/Auftragnehmer hat sich vor Abgabe seines Angebotes über die örtlichen Verhältnisse des Baubereiches und der preisbeeinflussenden Umstände, Baugelände, Fläche für Baustelleneinrichtung, Zugwege, Erschwernisse beim Transport und Umsetzung der Geräte und Maschinen, Werkzeuge und Anlagen sowie Aufrechterhaltung des Anliegerverkehrs zu informieren. Forderungen infolge Unkenntnis dieser preisbeeinflussenden Umstände werden nicht anerkannt. Bei Bedarf kann der Bieter in die Ausführungsunterlagen beim Auftraggeber bzw. im Planungsbüro einsehen. 2. Der Auftragnehmer hat vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränung, Kanälen, unterirdischen Bauwerken beim Auftraggeber und bei für die Ver- und Entsorgungs- anlagen zuständigen Trägern Erkundigungen einzuholen und Absprachen über die ausführenden Leistungen zu treffen.. 3. Eventuelle Maßnahmen zur Bauwerks- und Leitungssicherung sind mit den Versorgungsträgern abzustimmen. Zusätzliche Aufwendungen werden nur bei vorliegender Bestätigung durch den Auftraggeber bezahlt. 4. Für die auszuführenden Leistungen gelten die VOB, die DIN-u. DVGW Normen, die einschlägigen Richtlinien, Verordnungen und Herstellerhinweise sowie die Zusätzlichen Technischen Vertragsbe- dingungen (ZTV),soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt wird in derderzeit gültigen Fassung. 5. Bestehen von Seiten des Unternehmers Bedenken gegen die vorgesehene Art der Konstruktion, sind diese rechtzeitig und schriftlich vor Ausführung dem  Bauherrn mitzuteilen. 6. Bei Besprechungen getroffene Absprachen und Vereinbarungen gelten als vertragsverbindlich und schriftlich bestätigt, so wie sie in der vom Auftraggeber gefertigten Besprechungsnotiz formuliert sind, insbesondere auch dann, wenn sie Änderungen vertraglicher Vereinbarungen beinhalten. Einsprüche haben ggf. unverzüglich und schriftlich zu erfolgen. 7. Der gesamte Herstellungsvorgang und Ablauf bis zur fertigen Leistung gilt mit der Leistungsbeschreibung und den Unterlagen (Zeichnungen, Anlagen usw.) über Bauart, Baustoff und Abmessungen als beschrieben. 8. Mit dem Ausfüllen des Leistungsverzeichnisses dürfen dem Bauherrn keine Kosten entstehen. 9. Haupt- und Eventualpositionen sind mit der gleichen Sorgfalt zu kalkulieren und müssen alle zur Herstellung der fertigen Leistung anfallenden Kosten beinhalten. Einheitspreise für Nachtrags- positionen müssen kalkulatorisch den Ansätzen der Hauptpositionen entsprechen und sind im Zweifelsfall nachzuweisen. 10. Der Auftraggeber ist berechtigt, einzelne Positionen aus dem Leistungsverzeichnis nicht zu beauftragen. 11. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ein Bautagebuch zu führen, das jeweils zum Baurapport der Bauleitung vorzulegen ist. 12. Lohnstundenarbeiten sind nur nach Absprache mit der Bauleitung auszuführen. Die Lohnstundennachweise sind jeweils täglich, spätestens jedoch am Freitag der jeweiligen Woche der Bauleitung zur Gegenzeichnung vorzulegen. Später vorgelegte Nachweise werden nicht akzeptiert. 13. Loses Abstreugut sowie Baustoffe und Abfälle, welche bei der Ausführung der Bauleistung anfallen, gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über und sind von ihm einer zugelassenen Entsorgungsstelle oder Verwertung zuzuführen. 14. Der Baubereich, insbesondere das Eigentum des Auftraggebers ist vom Auftragnehmer bei Ausführung seiner Bauleistung vor Verschmutzung oder Beschädigung zu schützen. 15. Jeder Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer ist verpflichtet, Listen über die auf den Baustellen täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen der Verfolgungsbehörden zur Einsichtnahme vorgelegt werden können. 16. Bei der Übertragung von Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers eingerichtet ist, an Nachunternehmer ist die vorherige Zustimmung des Auftraggebers erforderlich. 17. Vor Beginn ist dem Auftraggeber außer dem verantwortlichen Bauleiter für jedes Gewerk der verantwortliche Polier schriftlich zu benennen. Der Auftraggeber hat das Recht, die Arbeiten bei mangelhafter Aufsicht zu untersagen. Für die Ausführung der Arbeiten dürfen nur Arbeitskräfte eingesetzt werden, die über die erforderliche Qualifikation verfügen, ggf. ist ein entsprechender Nachweis zu führen. 18. Das in den Einheitspreisen nicht ausgefüllte LV ist Bestandteil des Angebotes, das Deckblatt  ist vom AN zu unterzeichnen und dem Angebot beizufügen. 19. Der AN hat die ausgeschriebenen Leistungen so vertragsgerecht und vollständig zu erbringen, dass eine betriebsbereite, funktionsgerechte, mängelfreie Ausführung zur Abnahme vorliegt. 20. Sind statischen Berechnungen bzw. Abnahmen von eingebauten Teilen durch einen Prüfstatiker erforderlich, so sind die Gebühren bzw. das Honorar in den EP einzukalkulieren. Alle Leistungen gemäß LV und den Ausführungsplänen sind in den EP zu erfassen, sofern keine besonderen Ansätze dafür im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind: - Kosten und Gebühren aller Abnahmen (TÜV, Bauaufsichtsamt   u.a.) der ausgeschriebenen Leistungen. - Abdecken und Schützen bereits ausgeführter Bauleistungen. - Die Kosten der Haftpflichtversicherung. - Tägliche Bauschutt- und Abfallbeseitigung sowie Brandschutz. - Alle nach geltenden Bedingungen erforderliche Prüfzeugnisse. - Die Kosten des Verbrauchs und der Benutzung von Wasser und   Strom sowie der Baureinigung gemäß Bauvertrag - Muster und Proben. - Werk- und Montagezeichnungen sowie alle erforderlichen   Berechnungen. - Die in den einschlägigen DIN-Vorschriften der VOB/C bezeichneten   Nebenleistungen. - Das nachträgliche Anarbeiten an An- und Einbauteilen. Leistungsbeschreibung Für die Preisfindung sind die örtlichen Gegebenheiten insbesondere für den mögliche Maschineneinsatz zu berücksichtigen. Ebenso besteht die Möglichkeit der Material bzw. Erdmassen Lagerung im Baustellenbereich nur nach Abstimmung mit dem AG. Vor Bestellung der Materialien ist eine Überprüfung der Mengen zwischen dem LV und den Ausführungsplänen vorzunehmen.
ZTV-2- Allgemeine Vorbemerungen
ZTV-3 - Vom AN vorzulegende Unterlagen ZTV-3-vom AN vorzulegende Unterlagen Der Auftragnehmer (AN) hat dem Auftraggeber (AG) die folgend aufgeführten Unterlagen zur Verfügung zu stellen: 1. Vorlage mindestens 14 Kalendertage vor Ausführung der Leistungen: sämtliche Produktdatenblätter und Verarbeitungshinweise zu venrendeten Baustoffen und Einbauteilen (pdtDatei) . bauaufsichtliche Zulassungen und Prüfzeugnisse (pdf-Datei) . Herstellernachweise (pdf-Datei) Fachbauleitererklärung (Papierform, pdf-Datei) 2. Vorlage spätestens 14 Kalendertage vor Fertigstellung der Leistungen . Überwachungs- und Sachverständigenprotokolle (Papierform, pdf-Datei)insofern erforderlich. Sofern die Unterlagen nicht vollständig an den AG übergeben wurden, hat der AN kein Recht auf Abnahme seiner Leistungen. Die Aufwendungen für die vorgenannten Unterlagen sind vom AN in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren. Es erfolgt keine separate Vergütung. HINWEIS: 1. Parken auf der Baustelle ist untersagt 2. Im gesamten Gebäude herrscht Rauchverbot 3. Generelles Alkoholverbot auf der gesamten Baustelle (umgehender dauerhafter Baustellenverweis). Der AN hat umgehend für Ersatz zu sorgen.
ZTV-3 - Vom AN vorzulegende Unterlagen
01 WQ B_auszuführende Leistung
01
WQ B_auszuführende Leistung
01.01 Allgemeines
01.01
Allgemeines
01.02 Verkehrsanlagen, Regenentwässerung
01.02
Verkehrsanlagen, Regenentwässerung
01.03 Landschaftsbau
01.03
Landschaftsbau
01.04 Ausstattung, Spielgeräte, Spielplatzbau
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Ausstattung, Spielgeräte, Spielplatzbau