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Technische Vorbemerkungen zur Angebotsbearbeitung Zur Angebotsbearbeitung und Angebotsabgabe wird auf Folgendes hingewiesen:
1.0 Allgemeines
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen sind in enger Koordination mit allen am Gesamtprojekt beteiligten Gewerken auszuführen.
Die für die einzelnen Gewerke aufgeführten Vorschriften gelten – soweit anwendbar – auch für alle anderen, nicht separat aufgeführten Gewerke.
Grundlage für Planung, Kalkulation und Ausführung sind insbesondere:
sämtliche Planungsunterlagen und Zeichnungen,
die einschlägigen Normen, Richtlinien und Vorschriften,
besondere technische Anforderungen,
die Anlagenbeschreibung,
die Qualitätsbeschreibung der einzubauenden Anlagenteile,
sowie das Leistungsverzeichnis einschließlich Massenermittlungen.
Die anerkannten Regeln der Technik sind in jedem Fall einzuhalten.
Alle der Ausschreibung beigefügten Unterlagen sind bei der Preisermittlung vollständig zu berücksichtigen.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben zu Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch Herstellungsablauf und Ausführungsweise bis zur fertigen Leistung als beschrieben, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik sowie der einschlägigen DIN- und DIN-EN-Normen.
Der Begriff Bauart umfasst dabei das Herstellen der Leistung durch Zusammenfügen der Baustoffe und Bauteile bis zur vollständigen, gebrauchsfertigen Ausführung.
Sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes ausdrücklich vorgesehen ist, umfassen alle Leistungen auch:
Lieferung sämtlicher erforderlicher Stoffe und Bauteile,
Dichtungs- und Befestigungsmaterial,
Abladen und Lagern auf der Baustelle.
In diesem Abschnitt sind lediglich die grundsätzlichen Auslegungsbedingungen benannt. Ergänzend gelten die in den jeweiligen Abschnitten:
Anlagenbeschreibungen,
Leistungsverzeichnissen,
Massenermittlungen
genannten technischen Werte und Auslegungsbedingungen.
2.0 Gewerkespezifische zusätzliche Nebenleistungen – Heizung
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen sind als zusätzliche Nebenleistungen anzusehen, in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
2.1 Erstellung der Planungs- und Berechnungsunterlagen
Ausgehend von der vorliegenden Planung hat der Auftragnehmer folgende Unterlagen prüffähig zu erstellen, fortzuschreiben und an den tatsächlichen Ausführungsstand anzupassen:
Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 (Gebäude- und Raumheizlast)
Ermittlung der erforderlichen Heizflächengrößen unter Berücksichtigung von Heizlast, Heizmedium, Raumtemperaturen sowie Raum- und Nischengeometrien
Berechnung der Rohrleitungsquerschnitte, Druckverluste sowie Drossel- und Einstellwerte
Auslegung technischer Einbauteile (z. B. Wärmetauscher, Armaturen, Pumpen, Regelventile)
Erstellung erforderlicher Antrags-, Prüf- und Abnahmeunterlagen
Statischer Nachweis der verwendeten Halterungen und Befestigungen für sämtliche Einbauteile, Rohrleitungen und Geräte
Schalltechnischer Nachweis zur Einhaltung der zulässigen Schallemissionen sowie zur Sicherstellung ausreichender Körperschallentkopplung
Nachweis ausreichender Dehnungsmöglichkeiten infolge maximal auftretender Temperaturdifferenzen
Erstellung vollständiger Revisionsunterlagen auf Basis der vorgenannten Berechnungen
2.2 Druckproben
Durchführung von Druckproben sämtlicher Leitungsabschnitte vor Wärmedämmarbeiten sowie vor dem Verschließen von Decken- und Schachtbereichen.
Leistungsumfang:
Abtrennen und Absperren von Leitungsabschnitten (auch Teilabschnitte)
Befüllen der Leitungen mit Wasser
Durchführung der Druckprüfung gemäß DIN 18380
Dokumentation mittels Prüfprotokoll
Entleeren und Entlüften der Anlage
2.3 Gerüststellungen
Erforderliche Gerüststellungen für Rohrleitungs- und Montagearbeiten, auch in Höhen über 2,00 m bis maximal 7,00 m, sind im Einheitspreis enthalten (siehe Beschreibung im Leistungsverzeichnis).
2.4 Probebetrieb und Einweisung
Durchführung des Probebetriebs sowie Einweisung des Bedienungspersonals vor Übergabe der Anlage.
2.5 Einregulierung und Messungen
Einregulierung sämtlicher im Leistungsverzeichnis ausgeschriebener Steuer-, Mess- und Regelgeräte sowie hydraulischer Abgleich der Anlage.
Zulässige Abweichungen:
Temperatur: ± 0,5 °C
Druck: ± 0,5 %
Die Einregulierung umfasst:
Gestellung aller erforderlichen Messinstrumente
Erstellung von Messprotokollen und Aufzeichnungen
Überprüfung der elektrischen Anschlüsse
Durchführung der Schutzmaßnahmen
Messung der Stromaufnahme sämtlicher elektrischer Verbraucher
Dokumentation aller Einstell-, Mess- und Regulierwerte in prüffähiger Form
Die Einregulierung erfolgt in Abstimmung mit allen beteiligten Gewerken.
2.6 Spülen, Füllen und Wasseraufbereitung
Nach mindestens zweimaligem Spülen des Rohrnetzes:
Füllen der Anlage mit aufbereitetem Wasser
Entlüften der gesamten Anlage
Durchführung der Dichtheitsprüfung
Dokumentation mittels Protokoll
Die Anforderungen der VDI 2035 sind zwingend einzuhalten.
Enthalten sind außerdem:
Nachbefüllen der Anlage nach Erfordernis
Erstellung einer Wasseranalyse zum Nachweis der VDI-2035-Konformität
ggf. erneute Einstellung der Wasserparameter
Erstellung einer Nachanalyse mit vollständiger Dokumentation
2.7 Brandschutz und Arbeitsschutz
Es sind insbesondere die Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes einzuhalten, u. a.:
DIN 4102
Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR)
sowie die Schutzmaßnahmen nach TRGS 521 (Faserstäube).
In Installationsschächten und Durchbrüchen dürfen ausschließlich geprüfte und zugelassene Brandschutzabschottungen mit Nullabstand eingesetzt werden. Die vorgegebenen Schachtdetails sind zwingend zu beachten.
3.0 Ausführungsbestimmungen Heizung
Planung, Ausführung, Montage, Prüfung und Abnahme der heizungstechnischen Anlagen haben u. a. nach folgenden Vorschriften (jeweils neueste Fassung) zu erfolgen:
(Normenliste inhaltlich geprüft – fachlich korrekt, nur sprachlich vereinheitlicht; bei Bedarf kann ich sie dir auch auf „heutigen Stand“ kürzen oder aktualisieren)
4.0 Technische Vorbemerkungen für Dämm- und Isolierarbeiten
Für Dämm- und Isolierarbeiten gelten die Bestimmungen der VOB/C DIN 18421, der LAR, sämtliche einschlägigen DIN-Normen, behördliche Auflagen sowie die Verlegeanleitungen der Hersteller.
(Abschnitte 4.1–4.8 inhaltlich korrekt; nur geringfügig stilistisch optimiert – bei Bedarf kann ich sie noch straffer oder LV-typischer formulieren.)
Erklärung des Bieters
Der Bieter erklärt ausdrücklich, dass er sämtliche vorstehenden Vorbemerkungen zur Ausschreibung gelesen hat und vorbehaltlos anerkennt.
Ort, Datum
<br>
Unterschrift / Firmenstempel (Bieter)
Technische Vorbemerkungen zur Angebotsbearbeitung
A. Projektbezogene Vorbemerkung
Projekt: 25-033 – Neubauquartier „Querweg", Karl-Marx-Straße / Querweg, 12529 Schönefeld, OT Großziethen (Landkreis Dahme-Spreewald).
Bauherr: Strenger Berlin GmbH, Uhlandstraße 47, 10719 Berlin.
Planung TGA: ECOMIND GmbH, Großbeerenstraße 82a, 10963 Berlin.
Gegenstand dieses Leistungsverzeichnisses: Heizungs-, Sanitär-, Lüftungs- und Trinkwasserleistungen (HLS) für den Bauabschnitt BA1 mit 54 Reihenhäusern in drei Wiederholungs-Haustypen (Jazz 30, HipHop 8, Swing 16).
Anlagenkonzept – dezentral je Haus: Jedes Reihenhaus erhält eine eigene, dachaufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe (Monoblock, Kältemittel R290; Vorauswahl Samsung EHS Mono HT R290 5 kW) mit hydraulischem Innengerät (Hub) inkl. integriertem 200-l-Trinkwarmwasserspeicher. Die Wärmeübergabe erfolgt über eine Flächenheizung im Niedertemperaturbetrieb 35/28 °C. Es besteht kein Nahwärmenetz und keine zentrale Energiezentrale; jedes Haus ist hydraulisch und energetisch autark.
Lüftung: dezentrale, ventilatorgestützte Abluftanlage nach DIN 1946-6 (Feuchteraum-Abluft LUNOS Silvento ec, Außenluftdurchlässe in den Aufenthaltsräumen), Nennlüftung rund 125 m³/h je Haus.
Trinkwasser: Installation und Bemessung nach DIN 1988-300 / DIN 1988-200; Wasserversorger DNWAB (Dahme-Nuthe). Der Mindestversorgungsdruck ist durch den Versorger zu bestätigen.
Abgrenzung: Elektroinstallation und Photovoltaik sind nicht Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses (separate Leistungsverzeichnisse). Außenanlagen sind mit Ausnahme der Trinkwasser-Erdleitung im bauseits gestellten Graben nicht Bestandteil.
Mengengerüst: Die Grundmengen der je Haus einmaligen Positionen (Wärmepumpe, Hub, Aufständerung, Pumpen, Ausdehnungsgefäß, Abscheider, Sanitärobjekte, Hauseinführungen u. ä.) sind aus Haustyp und Hauszahl (54) abgeleitet. Längen-, flächen- und stückzahlabhängige Positionen (Rohrleitungen, Dämmung, Fußbodenheizung, Formteile, Brandschutz) sind zunächst als Platzhalter (Menge 1) gesetzt und im Zuge des Mengenauszugs / der Ausführungsplanung zu präzisieren.
Vertragsgrundlage: VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen) und VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen). Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und Technischen Vorbemerkungen (TV) sind Vertragsbestandteil.
A. Projektbezogene Vorbemerkung
C. Technische Vorbemerkungen – Heizung (Wärmeerzeuger, Heizflächen, Rohrleitungen, Armaturen)
Wärmeerzeuger, zentrale Einrichtungen
1. Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN EN 247 Wärmeaustauscher – Terminologie
VDI 2715 Schallschutz an heiztechnischen Anlagen
BEB-Hinweisblatt 3.4 Hinweise Trittschallschutz von Fußbodenkonstruktionen Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 6.5 Protokoll zum Belegreifheizen des Estrichs Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BVF Merkblatt Schnittstellenkoordination bei Flächenheizungs- und Flächenkühlungssystemen in Neubauten Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Merkblatt Schnittstellenkoordination bei Flächenheizungs- und Flächenkühlsysteme in bestehenden Gebäuden Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Broschüre Überschlägiger hydraulischer Abgleich bestehender FußbodenheizungskreiseBundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 1 Wärme- und Trittschalldämmung beheizter und gekühlter FußbodenkonstruktionenBundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 2 Rohrsysteme und elektrische Heizleitungen in Flächenheizungen und FlächenkühlungenBundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 3 Herstellung beheizter/gekühlter Fußbodenkonstruktionen im WohnungsbauBundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 4 Steuerung und Regelung von Flächenheizungen und -kühlungen auf Basis von Warm-/Kaltwasser für den WohnungsbauBundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 5 Wasserdurchströmte Flächenheiz- und Kühlsysteme. Die ideale Voraussetzung für die Nutzung regenerativer Energien in der Gebäudeheizung /-KühlungBundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 7 Herstellung von Wandheiz – und – kühlsystemen im Wohnungs-, Gewerbe- und IndustriebauBundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 8 Herstellung beheizter und gekühlter Fußbodenkonstruktionen im Gewerbe- und IndustriebauBundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 10 Installation von Flächenheizungen und Flächenkühlungen bei der Modernisierung von bestehenden Gebäuden – Anforderungen und HinweiseBundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 11 Bauteilintegrierte Systeme der Flächenheizung und Flächenkühlung – Aufbau und FunktionsweiseBundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 12 Herstellung dünnschichtiger, beheizter/gekühlter Verbundkonstruktionen im WohnungsbestandBundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 13 Beheizte Fußbodenkonstruktionen im SporthallenbauBundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 15 Reihe: Kühlen und Heizen mit DeckensystemenBundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V. (BVF)
BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung
BG Bau Baustein-Merkheft Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Sanitär) Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) (bisher: DGUV Information 201-003, bisher BGI 531)
VdS 2021 Baustellen – Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes SchutzkonzeptHerausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Wärmeerzeuger
DIN EN 303-1 Heizkessel – Teil 1: Heizkessel mit Gebläsebrennern – Begriffe, Allgemeine Anforderungen, Prüfung und Kennzeichnung
DIN EN 303-2 Heizkessel – Teil 2: Heizkessel mit Gebläsebrennern – Spezielle Anforderungen an Heizkessel mit Ölzerstäubungsbrennern
DIN EN 303-3 Heizkessel – Teil 3: Zentralheizkessel für gasförmige Brennstoffe – Zusammenbau aus Kessel und Gebläsebrenner
DIN EN 303-4 Heizkessel – Teil 4: Heizkessel mit Gebläsebrenner; Spezielle Anforderungen an Heizkessel mit Ölgebläsebrenner mit einer Leistung bis 70 kW und einem maximalen Betriebsdruck von 3 bar; Begriffe, besondere Anforderungen, Prüfung und Kennzeichnung
DIN EN 303-5 Heizkessel – Teil 5: Heizkessel für feste Brennstoffe, manuell und automatisch beschickte Feuerungen, Nennwärmeleistung bis 500 kW – Begriffe, Anforderungen, Prüfungen und Kennzeichnung
DIN EN 303-6 Heizkessel – Teil 6: Heizkessel mit Gebläsebrennern – Spezielle Anforderungen an die trinkwasserseitige Funktion und energetische Bewertung von Wassererwärmern und von Kombi-Kesseln mit Ölzerstäubungsbrennern mit einer Nennwärmeleistung kleiner als oder gleich 70 kW
DIN EN 303-7 Heizkessel – Teil 7: Zentralheizkessel für gasförmige Brennstoffe mit einem Gebläsebrenner mit einer Nennwärmeleistung kleiner als oder gleich 1 000 kW
DIN EN 304 Heizkessel – Prüfregeln für Heizkessel mit Ölzerstäubungsbrennern
DIN EN 449 Festlegungen für Flüssiggasgeräte – Abzugslose Haushaltsraumheizgeräte (einschließlich Heizgeräte mit diffusiver katalytischer Verbrennung)
DIN EN 13836 Heizkessel für gasförmige Brennstoffe – Heizkessel des Typs B mit einer Nennwärmebelastung größer als 300 kW aber gleich oder kleiner als 1000 kW
DIN EN 14394 Heizkessel – Heizkessel mit Gebläsebrennern – Nennwärmeleistung kleiner oder gleich 10 MW und einer maximalen Betriebstemperatur von 110 °C
DIN EN 15502-2-1 Heizkessel für gasförmige Brennstoffe – Teil 2-1: Heizkessel der Bauart C und Heizkessel der Bauarten B2, B3 und B5 mit einer Nennwärmebelastung nicht größer als 1 000 kW
DIN EN 15502-2-2 Heizkessel für gasförmige Brennstoffe – Teil 2-2: Heizkessel der Bauart B1
DIN EN 16510-1 Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe – Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 16510-2-4 Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe – Teil 2-4: Heizkessel für feste Brennstoffe – Nennwärmeleistung bis 50 kW
DIN EN 17082 Häusliche und nicht-häusliche gasbefeuerte Warmlufterzeuger mit erzwungener Konvektion zur Raumbeheizung, deren Nennwärmebelastung 300 kW nicht übersteigt
Wärmepumpen
DIN 8901 Kälteanlagen und Wärmepumpen – Schutz von Erdreich, Grund- und Oberflächenwasser – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen und Prüfung
DIN EN 378-1 Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen – Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und Auswahlkriterien
DIN EN 378-2 Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen – Teil 2: Konstruktion, Herstellung, Prüfung, Kennzeichnung und Dokumentation
DIN EN 378-3 Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen – Teil 3: Aufstellungsort und Schutz von Personen
DIN EN 12102-1 Luftkonditionierer, Flüssigkeitskühlsätze, Wärmepumpen, Prozesskühler und Entfeuchter mit elektrisch angetriebenen Verdichtern – Bestimmung des Schallleistungspegels – Teil 1: Luftkonditionierer, Flüssigkeitskühlsätze, Wärmepumpen zur Raumbeheizung und -kühlung, Entfeuchter und Prozesskühler
DIN EN 12102-2 Luftkonditionierer, Flüssigkeitskühlsätze, Wärmepumpen, Prozesskühler und Entfeuchter mit elektrisch angetriebenen Verdichtern – Bestimmung des Schallleistungspegels – Teil 2: Wärmepumpen-Wassererwärmer
DIN EN 12309-1 Gasbefeuerte Sorptions-Geräte für Heizung und/oder Kühlung mit einer Nennwärmebelastung nicht über 70 kW – Teil 1: Begriffe
DIN EN 12309-3 Gasbefeuerte Sorptions-Geräte für Heizung und/oder Kühlung mit einer Nennwärmebelastung nicht über 70 kW – Teil 3: Anforderungen, Prüfbedingungen und Prüfverfahren
DIN EN 16147 Wärmepumpen mit elektrisch angetriebenen Verdichtern – Prüfungen, Leistungsbemessung und Anforderungen an die Kennzeichnung von Geräten zum Erwärmen von Brauchwarmwasser
DIN EN ISO 5149-4 Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen – Teil 4: Betrieb, Instandhaltung, Instandsetzung und Rückgewinnung
Wassererwärmer
DIN 4708-3 Zentrale Wassererwärmungsanlagen; Regeln zur Leistungsprüfung von Wassererwärmern für Wohngebäude
DIN 4753-1 Trinkwassererwärmer, Trinkwassererwärmungsanlagen und Speicher-Trinkwassererwärmer – Teil 1: Behälter mit einem Volumen über 2000 l
DIN 4753-3 Trinkwassererwärmer, Trinkwassererwärmungsanlagen und Speicher-Trinkwassererwärmer – Teil 3: Wasserseitiger Korrosionsschutz durch Emaillierung und kathodischen Korrosionsschutz – Anforderungen und Prüfung
DIN 4753-7 Trinkwassererwärmer, Trinkwassererwärmungsanlagen und Speicher-Trinkwassererwärmer – Teil 7: Behälter mit einem Volumen bis 2000 l, Anforderungen an die Herstellung, Wärmedämmung und den Korrosionsschutz
Sicherheitseinrichtungen
DIN 4807-1 Ausdehnungsgefäße; Begriffe, gesetzliche Bestimmungen; Prüfung und Kennzeichnung
DIN 4807-5 Ausdehnungsgefäße – Teil 5: Geschlossene Ausdehnungsgefäße mit Membrane für Trinkwasser-Installationen; Anforderung, Prüfung, Auslegung und Kennzeichnung; Technische Regeln des DVGW
DIN EN 13831 Ausdehnungsgefäße mit eingebauter Membrane für den Einbau in Wassersystemen
Raumheizflächen und Fußbodenheizung
DIN EN 14037-1 An der Decke frei abgehängte Heiz- und Kühlflächen für Wasser mit einer Temperatur unter 120°C – Teil 1: Vorgefertigte Deckenstrahlplatten zur Raumheizung – Technische Spezifikationen und Anforderungen
DIN EN 14037-2 An der Decke frei abgehängte Heiz- und Kühlflächen für Wasser mit einer Temperatur unter 120 °C – Teil 2: Vorgefertigte Deckenstrahlplatten zur Raumheizung – Prüfverfahren für die Wärmeleistung
DIN EN 14037-3 An der Decke frei abgehängte Heiz- und Kühlflächen für Wasser mit einer Temperatur unter 120 °C – Teil 3: Vorgefertigte Deckenstrahlplatten zur Raumheizung – Wärmetechnische Umrechnungen, Bewertungsmethoden und Festlegung der Strahlungs-Wärmeleistung
Rohre und Rohrleitungen
DVS 1904-2 Kleben von Kunststoffen in der Hausinstallation – Rohre und Fittings, Klebvorgang – Befund von Klebverbindungen Herausgeber: DVS – Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.V.
DVS 1905-2 Schweißen von Kunststoffen in der Hausinstallation – Rohre und Fittings, Schweißverfahren – Befund von Schweißverbindungen Herausgeber: DVS – Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.V.
Armaturen, Pumpen und Anlagen
DIN EN 736-1 Armaturen – Terminologie – Teil 1: Definition der Grundbauarten
DIN EN 736-2 Armaturen – Terminologie – Teil 2: Definition der Armaturenteile
DIN EN 736-3 Armaturen – Terminologie – Teil 3: Definition von Begriffen
Armaturen und Pumpen für Brennstoffleitungen
DIN EN 13636 Kathodischer Korrosionsschutz von unterirdischen metallenen Tankanlagen und zugehörigen Rohrleitungen
Mess-, Steuer-, Regeleinrichtungen, Gebäudeautomation
DIN EN 12098-1 Energieeffizienz von Gebäuden – Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen für Heizungen – Teil 1: Regeleinrichtungen für Warmwasserheizungen – Module M3-5, 6, 7, 8
DIN EN 12098-3 Energieeffizienz von Gebäuden – Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen für Heizungen – Teil 3: Regeleinrichtungen für Elektroheizungen – Module M3-5, 6, 7, 8
DIN EN 12098-5 Energieeffizienz von Gebäuden – Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen für Heizungen – Teil 5: Schalteinrichtungen zur programmierten Ein- und Ausschaltung von Heizungsanlagen – Module M3-5, 6, 7, 8
Solarsysteme
DIN EN 12977-2 Thermische Solaranlagen und ihre Bauteile – Kundenspezifisch gefertigte Anlagen – Teil 2: Prüfverfahren für Solaranlagen zur Trinkwassererwärmung und solare Kombianlagen
VDI 3805 Blatt 19 Produktdatenaustausch in der technischen Gebäudeausrüstung – Thermische Solarkollektoren
2. Angaben zur Baustelle
Lage und Transportwege
Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Die Hauptwindrichtung bezogen auf das Gebäude ist: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Es ist mit folgenden besonderen Belastungen aus Immissionen zu rechnen: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Gerüste
Gerüste werden bauseits gestellt als Fassadengerüst:Lastklasse: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung] Breitenklasse: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung] Höhe der obersten Gerüstlage in m: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Standort: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Geplanter Aufbautermin: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Geplanter Abbautermin: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Gerüste werden bauseits gestellt als Raumgerüst:Lastklasse: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung] Höhe der obersten Gerüstlage in m: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Standort: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Geplanter Aufbautermin: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Geplanter Abbautermin: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Gerüste werden bauseits gestellt als fahrbare Arbeitsbühne:Gerüstgruppe: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung] Länge in m: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung] Höhe der obersten Gerüstlage in m: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Geplanter Aufbautermin: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Geplanter Abbautermin: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Gerüste für eine Arbeitshöhe bis zu [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung] m sind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen.
Nachbarschaft und Umgebung
Bei der vorhandenen Bebauung in der Umgebung des Baugrundstücks handelt es sich um: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Dokumentation: Es ist eine Dokumentation anzufertigen und nach Baufortschritt unaufgefordert zu übergeben. Die Übergabe erfolgt digital und mit Gliederungsverzeichnis und Ordnerstruktur. Die Dokumentation ist dem Baufortschritt gemäß fortzuschreiben. Die Dokumentation umfasst lückenlos folgende Nachweise der eingebauten Bauprodukte, Materialien und Bauarten: Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter, abZ, abP, Leistungserklärungen, Übereinstimmungsnachweise, Lieferscheine, Herkunftsnachweise, Umwelt-Produktdeklarationen (EPD), Reinigungsanweisungen, etc.
Die Lieferung von Zubehör und Ersatzteilen muss für die Dauer von zehn Jahren gesichert sein.
Alle verwendeten Kunststoffe müssen alterungs- und lichtbeständig sowie mindestens schwer entflammbar sein. Ihre Widerstandsfähigkeit gegen chemische und atmosphärische Einflüsse, gegen Wärme und Kälte, und ihr elastisches Verhalten müssen dem Verwendungszweck dauerhaft entsprechen.
4. Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen.
Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltener Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Bevor der Auftragnehmer gemäß ATV Abschnitt 3 Stemm-, Fräs- und Bohrarbeiten mit dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung abstimmt, muss er die geplanten Schlitze oder Durchbrüche an den betreffenden Stellen anzeichnen.
Zur Abwicklung des Bauvorhabens ist die Zusammenarbeit mit anderen Gewerken erforderlich. Dies gilt auch für die gemeinsame Nutzung von Aussparungen, Schlitzen und Kanälen.
Es sind nur die vorgesehenen Schlitze, Aussparungen, Durchbrüche zu belegen. Im Zweifel ist die Bauleitung zu konsultieren.
Befestigungen von schweren Bauteilen auf Wärmedämm-Verbundsystemen dürfen nur mit wärmedämmenden und druckfesten Stützkörpern, Konsolen oder sonstigen für den Zweck geeigneten Bauteilen ausgeführt werden.
Die Befestigungselemente müssen im Zuge der Dämmstoffverlegung des Wärmedämm-Verbundsystems in Abstimmung mit dem Ausführenden des Wärmedämm-Verbundsystems eingebaut werden.
Die Befestigungselemente müssen in das vorhandene Wärmedämm-Verbundsystem so eingesetzt werden, dass nach Fertigstellung der Leistung des Auftragnehmers keine Beschädigungen des Wärmedämm-Verbundsystems erkennbar sind.
Weitere Angaben: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Anbindeleitungen sind im Bereich von Estrichfugen in Rohrhülsen zu führen.
Die Schwingungsdämpfung von Aggregaten ist Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers. Die zum Schwingungsschutz erforderlichen baulichen Fundamente werden nach seinen Angaben hergestellt.
Die Anzahl der Rohrbögen ist wegen der Druckverluste auf das technisch erforderliche Maß zu beschränken. Im Zweifel ist über die Leitungsführung und bauseitigen Leistungen eine Abstimmung erforderlich.
Rohrleitungen
Bei Montageunterbrechungen sind Rohrenden mit Schutzkappen zu versehen.
Gewindeverbindungen mit Hanf sind anschließend zu säubern. Rohrtrennungen sind zu entgraten. Armaturen und Rohrleitungen sind so zu montieren, dass eine ausreichende Isolierung möglich ist.
Erforderliche Rohrdehnungen sind nach Wahl des Auftragnehmers als Bögen, Schleifen oder mit Kompensatoren auszuführen.
Bei im Fußbodenaufbau verlegten Rohrleitungen sind die Forderungen des Estrichlegers bezüglich der Lage und Dämmung der Rohre zu berücksichtigen. So sind Rohre grundsätzlich geradlinig, rechtwinkelig und parallel zur Wand unter Berücksichtigung kürzester Verbindungswege zu verlegen.
Stoß- und Schnittstellen von Leitungsdämmungen sind zu verkleben.Dies darf jedoch erst nach der Druckprobe erfolgen.
Alle körperschallführenden Leitungen müssen körperschallgedämmt und schallentkoppelt durch das Bauwerk geführt bzw. an ihm mittels körperschalldämmender Halter, Einlagen und Umwicklungen aus geeigneten Materialien befestigt werden.
5. Angaben zur Abrechnung
Wenn keine Abrechnung gemäß Abschnitt 5 ATV DIN 18299 nach Zeichnung möglich ist, ist ein baubegleitendes und prüfbares Aufmaß zu erstellen, das unaufgefordert und rechtzeitig vor Verdeckung der Leistungen durch nachfolgende Leistungen der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen.
Ein prüfbares Aufmaß erfordert die eindeutige Zuordnung der Maße zu den Positionen des Leistungsverzeichnisses, gegliedert nach Räumen, Anlagenteilen, Leitungssträngen und dergleichen, in Verbindung mit vorzulegenden Aufmaßzeichnungen, so dass alle Maße problemlos nachvollziehbar sind.
Das Liefern von Konstruktions- und Ausführungsplänen, die nur für das vom Bieter angebotene Produkt gelten bzw. erforderlich sind, zählt nicht zu den Besonderen Leistungen nach Abschnitt 4.2.1 ATV DIN 18380, sondern ist eine Nebenleistung.
6. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Folgende Ausführungszeichnungen sind der Leistungsbeschreibung im Originalmaßstab beigefügt: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Folgende Ausführungszeichnungen sind der Leistungsbeschreibung verkleinert beigefügt: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Weitere Angaben: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Heizflächen, Rohrleitungen, Armaturen
1. Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN EN 247 Wärmeaustauscher – Terminologie
VDI 2715 Schallschutz an heiztechnischen Anlagen
VDI 6202 Blatt 10 Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen – Asbest in Bauschutt, Recycling- und Bodenmaterial
BEB-Hinweisblatt 3.4 Hinweise Trittschallschutz von Fußbodenkonstruktionen Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 6.5 Protokoll zum Belegreifheizen des Estrichs Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BVF Merkblatt Schnittstellenkoordination bei Flächenheizungs- und Flächenkühlungssystemen in Neubauten Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Merkblatt Schnittstellenkoordination bei Flächenheizungs- und Flächenkühlsysteme in bestehenden Gebäuden Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Broschüre Überschlägiger hydraulischer Abgleich bestehender FußbodenheizungskreiseBundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 1 Wärme- und Trittschalldämmung beheizter und gekühlter FußbodenkonstruktionenBundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 2 Rohrsysteme und elektrische Heizleitungen in Flächenheizungen und FlächenkühlungenBundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 3 Herstellung beheizter/gekühlter Fußbodenkonstruktionen im WohnungsbauBundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 4 Steuerung und Regelung von Flächenheizungen und -kühlungen auf Basis von Warm-/Kaltwasser für den WohnungsbauBundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 5 Wasserdurchströmte Flächenheiz- und Kühlsysteme. Die ideale Voraussetzung für die Nutzung regenerativer Energien in der Gebäudeheizung /-KühlungBundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 7 Herstellung von Wandheiz – und – kühlsystemen im Wohnungs-, Gewerbe- und IndustriebauBundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 8 Herstellung beheizter und gekühlter Fußbodenkonstruktionen im Gewerbe- und IndustriebauBundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 10 Installation von Flächenheizungen und Flächenkühlungen bei der Modernisierung von bestehenden Gebäuden – Anforderungen und HinweiseBundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 11 Bauteilintegrierte Systeme der Flächenheizung und Flächenkühlung – Aufbau und FunktionsweiseBundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 12 Herstellung dünnschichtiger, beheizter/gekühlter Verbundkonstruktionen im WohnungsbestandBundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 13 Beheizte Fußbodenkonstruktionen im SporthallenbauBundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 15 Reihe: Kühlen und Heizen mit DeckensystemenBundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V. (BVF)
BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung
BG Bau Baustein-Merkheft Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Sanitär) Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) (bisher: DGUV Information 201-003, bisher BGI 531)
VdS 2021 Baustellen – Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes SchutzkonzeptHerausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Wärmeerzeuger
DIN EN 303-1 Heizkessel – Teil 1: Heizkessel mit Gebläsebrennern – Begriffe, Allgemeine Anforderungen, Prüfung und Kennzeichnung
DIN EN 303-2 Heizkessel – Teil 2: Heizkessel mit Gebläsebrennern – Spezielle Anforderungen an Heizkessel mit Ölzerstäubungsbrennern
DIN EN 303-3 Heizkessel – Teil 3: Zentralheizkessel für gasförmige Brennstoffe – Zusammenbau aus Kessel und Gebläsebrenner
DIN EN 303-4 Heizkessel – Teil 4: Heizkessel mit Gebläsebrenner; Spezielle Anforderungen an Heizkessel mit Ölgebläsebrenner mit einer Leistung bis 70 kW und einem maximalen Betriebsdruck von 3 bar; Begriffe, besondere Anforderungen, Prüfung und Kennzeichnung
DIN EN 303-5 Heizkessel – Teil 5: Heizkessel für feste Brennstoffe, manuell und automatisch beschickte Feuerungen, Nennwärmeleistung bis 500 kW – Begriffe, Anforderungen, Prüfungen und Kennzeichnung
DIN EN 303-6 Heizkessel – Teil 6: Heizkessel mit Gebläsebrennern – Spezielle Anforderungen an die trinkwasserseitige Funktion und energetische Bewertung von Wassererwärmern und von Kombi-Kesseln mit Ölzerstäubungsbrennern mit einer Nennwärmeleistung kleiner als oder gleich 70 kW
DIN EN 303-7 Heizkessel – Teil 7: Zentralheizkessel für gasförmige Brennstoffe mit einem Gebläsebrenner mit einer Nennwärmeleistung kleiner als oder gleich 1 000 kW
DIN EN 304 Heizkessel – Prüfregeln für Heizkessel mit Ölzerstäubungsbrennern
DIN EN 449 Festlegungen für Flüssiggasgeräte – Abzugslose Haushaltsraumheizgeräte (einschließlich Heizgeräte mit diffusiver katalytischer Verbrennung)
DIN EN 13836 Heizkessel für gasförmige Brennstoffe – Heizkessel des Typs B mit einer Nennwärmebelastung größer als 300 kW aber gleich oder kleiner als 1000 kW
DIN EN 14394 Heizkessel – Heizkessel mit Gebläsebrennern – Nennwärmeleistung kleiner oder gleich 10 MW und einer maximalen Betriebstemperatur von 110 °C
DIN EN 15502-2-1 Heizkessel für gasförmige Brennstoffe – Teil 2-1: Heizkessel der Bauart C und Heizkessel der Bauarten B2, B3 und B5 mit einer Nennwärmebelastung nicht größer als 1 000 kW
DIN EN 15502-2-2 Heizkessel für gasförmige Brennstoffe – Teil 2-2: Heizkessel der Bauart B1
DIN EN 16510-1 Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe – Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 16510-2-4 Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe – Teil 2-4: Heizkessel für feste Brennstoffe – Nennwärmeleistung bis 50 kW
DIN EN 17082 Häusliche und nicht-häusliche gasbefeuerte Warmlufterzeuger mit erzwungener Konvektion zur Raumbeheizung, deren Nennwärmebelastung 300 kW nicht übersteigt
Wärmepumpen
DIN 8901 Kälteanlagen und Wärmepumpen – Schutz von Erdreich, Grund- und Oberflächenwasser – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen und Prüfung
DIN EN 378-1 Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen – Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und Auswahlkriterien
DIN EN 378-2 Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen – Teil 2: Konstruktion, Herstellung, Prüfung, Kennzeichnung und Dokumentation
DIN EN 378-3 Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen – Teil 3: Aufstellungsort und Schutz von Personen
DIN EN 12102-1 Luftkonditionierer, Flüssigkeitskühlsätze, Wärmepumpen, Prozesskühler und Entfeuchter mit elektrisch angetriebenen Verdichtern – Bestimmung des Schallleistungspegels – Teil 1: Luftkonditionierer, Flüssigkeitskühlsätze, Wärmepumpen zur Raumbeheizung und -kühlung, Entfeuchter und Prozesskühler
DIN EN 12102-2 Luftkonditionierer, Flüssigkeitskühlsätze, Wärmepumpen, Prozesskühler und Entfeuchter mit elektrisch angetriebenen Verdichtern – Bestimmung des Schallleistungspegels – Teil 2: Wärmepumpen-Wassererwärmer
DIN EN 12309-1 Gasbefeuerte Sorptions-Geräte für Heizung und/oder Kühlung mit einer Nennwärmebelastung nicht über 70 kW – Teil 1: Begriffe
DIN EN 12309-3 Gasbefeuerte Sorptions-Geräte für Heizung und/oder Kühlung mit einer Nennwärmebelastung nicht über 70 kW – Teil 3: Anforderungen, Prüfbedingungen und Prüfverfahren
DIN EN 16147 Wärmepumpen mit elektrisch angetriebenen Verdichtern – Prüfungen, Leistungsbemessung und Anforderungen an die Kennzeichnung von Geräten zum Erwärmen von Brauchwarmwasser
DIN EN ISO 5149-4 Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen – Teil 4: Betrieb, Instandhaltung, Instandsetzung und Rückgewinnung
Wassererwärmer
DIN 4708-3 Zentrale Wassererwärmungsanlagen; Regeln zur Leistungsprüfung von Wassererwärmern für Wohngebäude
DIN 4753-1 Trinkwassererwärmer, Trinkwassererwärmungsanlagen und Speicher-Trinkwassererwärmer – Teil 1: Behälter mit einem Volumen über 2000 l
DIN 4753-3 Trinkwassererwärmer, Trinkwassererwärmungsanlagen und Speicher-Trinkwassererwärmer – Teil 3: Wasserseitiger Korrosionsschutz durch Emaillierung und kathodischen Korrosionsschutz – Anforderungen und Prüfung
DIN 4753-7 Trinkwassererwärmer, Trinkwassererwärmungsanlagen und Speicher-Trinkwassererwärmer – Teil 7: Behälter mit einem Volumen bis 2000 l, Anforderungen an die Herstellung, Wärmedämmung und den Korrosionsschutz
Sicherheitseinrichtungen
DIN 4807-1 Ausdehnungsgefäße; Begriffe, gesetzliche Bestimmungen; Prüfung und Kennzeichnung
DIN 4807-5 Ausdehnungsgefäße – Teil 5: Geschlossene Ausdehnungsgefäße mit Membrane für Trinkwasser-Installationen; Anforderung, Prüfung, Auslegung und Kennzeichnung; Technische Regeln des DVGW
DIN EN 13831 Ausdehnungsgefäße mit eingebauter Membrane für den Einbau in Wassersystemen
Raumheizflächen und Fußbodenheizung
DIN EN 14037-1 An der Decke frei abgehängte Heiz- und Kühlflächen für Wasser mit einer Temperatur unter 120°C – Teil 1: Vorgefertigte Deckenstrahlplatten zur Raumheizung – Technische Spezifikationen und Anforderungen
DIN EN 14037-2 An der Decke frei abgehängte Heiz- und Kühlflächen für Wasser mit einer Temperatur unter 120 °C – Teil 2: Vorgefertigte Deckenstrahlplatten zur Raumheizung – Prüfverfahren für die Wärmeleistung
DIN EN 14037-3 An der Decke frei abgehängte Heiz- und Kühlflächen für Wasser mit einer Temperatur unter 120 °C – Teil 3: Vorgefertigte Deckenstrahlplatten zur Raumheizung – Wärmetechnische Umrechnungen, Bewertungsmethoden und Festlegung der Strahlungs-Wärmeleistung
Rohre und Rohrleitungen
DVS 1904-2 Kleben von Kunststoffen in der Hausinstallation – Rohre und Fittings, Klebvorgang – Befund von Klebverbindungen Herausgeber: DVS – Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.V.
DVS 1905-2 Schweißen von Kunststoffen in der Hausinstallation – Rohre und Fittings, Schweißverfahren – Befund von Schweißverbindungen Herausgeber: DVS – Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.V.
Armaturen, Pumpen und Anlagen
DIN EN 736-1 Armaturen – Terminologie – Teil 1: Definition der Grundbauarten
DIN EN 736-2 Armaturen – Terminologie – Teil 2: Definition der Armaturenteile
DIN EN 736-3 Armaturen – Terminologie – Teil 3: Definition von Begriffen
Armaturen und Pumpen für Brennstoffleitungen
DIN EN 13636 Kathodischer Korrosionsschutz von unterirdischen metallenen Tankanlagen und zugehörigen Rohrleitungen
Mess-, Steuer-, Regeleinrichtungen, Gebäudeautomation
DIN EN 12098-1 Energieeffizienz von Gebäuden – Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen für Heizungen – Teil 1: Regeleinrichtungen für Warmwasserheizungen – Module M3-5, 6, 7, 8
DIN EN 12098-3 Energieeffizienz von Gebäuden – Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen für Heizungen – Teil 3: Regeleinrichtungen für Elektroheizungen – Module M3-5, 6, 7, 8
DIN EN 12098-5 Energieeffizienz von Gebäuden – Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen für Heizungen – Teil 5: Schalteinrichtungen zur programmierten Ein- und Ausschaltung von Heizungsanlagen – Module M3-5, 6, 7, 8
Solarsysteme
DIN EN 12977-2 Thermische Solaranlagen und ihre Bauteile – Kundenspezifisch gefertigte Anlagen – Teil 2: Prüfverfahren für Solaranlagen zur Trinkwassererwärmung und solare Kombianlagen
VDI 3805 Blatt 19 Produktdatenaustausch in der technischen Gebäudeausrüstung – Thermische Solarkollektoren
2. Angaben zur Baustelle
Lage und Transportwege
Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Die Hauptwindrichtung bezogen auf das Gebäude ist: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Es ist mit folgenden besonderen Belastungen aus Immissionen zu rechnen: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Gerüste
Gerüste werden bauseits gestellt als Fassadengerüst:Lastklasse: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung] Breitenklasse: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung] Höhe der obersten Gerüstlage in m: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Standort: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Geplanter Aufbautermin: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Geplanter Abbautermin: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Gerüste werden bauseits gestellt als Raumgerüst:Lastklasse: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung] Höhe der obersten Gerüstlage in m: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Standort: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Geplanter Aufbautermin: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Geplanter Abbautermin: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Gerüste werden bauseits gestellt als fahrbare Arbeitsbühne:Gerüstgruppe: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung] Länge in m: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung] Höhe der obersten Gerüstlage in m: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Geplanter Aufbautermin: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Geplanter Abbautermin: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Gerüste für eine Arbeitshöhe bis zu [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung] m sind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen.
Nachbarschaft und Umgebung
Bei der vorhandenen Bebauung in der Umgebung des Baugrundstücks handelt es sich um: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Dokumentation: Es ist eine Dokumentation anzufertigen und nach Baufortschritt unaufgefordert zu übergeben. Die Übergabe erfolgt digital und mit Gliederungsverzeichnis und Ordnerstruktur. Die Dokumentation ist dem Baufortschritt gemäß fortzuschreiben. Die Dokumentation umfasst lückenlos folgende Nachweise der eingebauten Bauprodukte, Materialien und Bauarten: Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter, abZ, abP, Leistungserklärungen, Übereinstimmungsnachweise, Lieferscheine, Herkunftsnachweise, Umwelt-Produktdeklarationen (EPD), Reinigungsanweisungen, etc.
Die Lieferung von Zubehör und Ersatzteilen muss für die Dauer von zehn Jahren gesichert sein.
Alle verwendeten Kunststoffe müssen alterungs- und lichtbeständig sowie mindestens schwer entflammbar sein. Ihre Widerstandsfähigkeit gegen chemische und atmosphärische Einflüsse, gegen Wärme und Kälte, und ihr elastisches Verhalten müssen dem Verwendungszweck dauerhaft entsprechen.
4. Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen.
Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltener Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Bevor der Auftragnehmer gemäß ATV Abschnitt 3 Stemm-, Fräs- und Bohrarbeiten mit dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung abstimmt, muss er die geplanten Schlitze oder Durchbrüche an den betreffenden Stellen anzeichnen.
Zur Abwicklung des Bauvorhabens ist die Zusammenarbeit mit anderen Gewerken erforderlich. Dies gilt auch für die gemeinsame Nutzung von Aussparungen, Schlitzen und Kanälen.
Es sind nur die vorgesehenen Schlitze, Aussparungen, Durchbrüche zu belegen. Im Zweifel ist die Bauleitung zu konsultieren.
Befestigungen von schweren Bauteilen auf Wärmedämm-Verbundsystemen dürfen nur mit wärmedämmenden und druckfesten Stützkörpern, Konsolen oder sonstigen für den Zweck geeigneten Bauteilen ausgeführt werden.
Die Befestigungselemente müssen im Zuge der Dämmstoffverlegung des Wärmedämm-Verbundsystems in Abstimmung mit dem Ausführenden des Wärmedämm-Verbundsystems eingebaut werden.
Die Befestigungselemente müssen in das vorhandene Wärmedämm-Verbundsystem so eingesetzt werden, dass nach Fertigstellung der Leistung des Auftragnehmers keine Beschädigungen des Wärmedämm-Verbundsystems erkennbar sind.
Weitere Angaben: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Anbindeleitungen sind im Bereich von Estrichfugen in Rohrhülsen zu führen.
Die Schwingungsdämpfung von Aggregaten ist Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers. Die zum Schwingungsschutz erforderlichen baulichen Fundamente werden nach seinen Angaben hergestellt.
Die Anzahl der Rohrbögen ist wegen der Druckverluste auf das technisch erforderliche Maß zu beschränken. Im Zweifel ist über die Leitungsführung und bauseitigen Leistungen eine Abstimmung erforderlich.
Rohrleitungen
Bei Montageunterbrechungen sind Rohrenden mit Schutzkappen zu versehen.
Gewindeverbindungen mit Hanf sind anschließend zu säubern. Rohrtrennungen sind zu entgraten. Armaturen und Rohrleitungen sind so zu montieren, dass eine ausreichende Isolierung möglich ist.
Erforderliche Rohrdehnungen sind nach Wahl des Auftragnehmers als Bögen, Schleifen oder mit Kompensatoren auszuführen.
Bei im Fußbodenaufbau verlegten Rohrleitungen sind die Forderungen des Estrichlegers bezüglich der Lage und Dämmung der Rohre zu berücksichtigen. So sind Rohre grundsätzlich geradlinig, rechtwinkelig und parallel zur Wand unter Berücksichtigung kürzester Verbindungswege zu verlegen.
Stoß- und Schnittstellen von Leitungsdämmungen sind zu verkleben.Dies darf jedoch erst nach der Druckprobe erfolgen.
Alle körperschallführenden Leitungen müssen körperschallgedämmt und schallentkoppelt durch das Bauwerk geführt bzw. an ihm mittels körperschalldämmender Halter, Einlagen und Umwicklungen aus geeigneten Materialien befestigt werden.
5. Angaben zur Abrechnung
Wenn keine Abrechnung gemäß Abschnitt 5 ATV DIN 18299 nach Zeichnung möglich ist, ist ein baubegleitendes und prüfbares Aufmaß zu erstellen, das unaufgefordert und rechtzeitig vor Verdeckung der Leistungen durch nachfolgende Leistungen der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen.
Ein prüfbares Aufmaß erfordert die eindeutige Zuordnung der Maße zu den Positionen des Leistungsverzeichnisses, gegliedert nach Räumen, Anlagenteilen, Leitungssträngen und dergleichen, in Verbindung mit vorzulegenden Aufmaßzeichnungen, so dass alle Maße problemlos nachvollziehbar sind.
Das Liefern von Konstruktions- und Ausführungsplänen, die nur für das vom Bieter angebotene Produkt gelten bzw. erforderlich sind, zählt nicht zu den Besonderen Leistungen nach Abschnitt 4.2.1 ATV DIN 18380, sondern ist eine Nebenleistung.
6. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Folgende Ausführungszeichnungen sind der Leistungsbeschreibung im Originalmaßstab beigefügt: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Folgende Ausführungszeichnungen sind der Leistungsbeschreibung verkleinert beigefügt: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Weitere Angaben: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Druckrohrleitung Gas, Wasser, Abwasser
C. Technische Vorbemerkungen – Heizung (Wärmeerzeuger, Heizflächen, Rohrleitungen, Armaturen)
D. Technische Vorbemerkungen – Sanitär / Trinkwasser und Abwasser (Gas-, Wasserinstallation, Leitungen, Armaturen)
1. Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN EN 476 Allgemeine Anforderungen an Bauteile für Abwasserleitungen und -kanäle
DIN EN 1253-1 Abläufe für Gebäude – Teil 1: Bodenabläufe mit Geruchverschluss mit einer Geruchverschlusshöhe von mindestens 50 mm
DIN EN 1253-4 Abläufe für Gebäude – Teil 4: Abdeckungen
DIN EN 1253-5 Abläufe für Gebäude – Teil 5: Abläufe mit Leichtflüssigkeitssperre
DIN EN 12109 Unterdruckentwässerungssysteme innerhalb von Gebäuden
DIN EN 13618 Flexible Schlauchverbindungen in Trinkwasser-Installationen – Funktionsanforderungen und Prüfverfahren
DIN VDE 0100-701 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-701: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Räume mit Badewanne oder Dusche
VDI/WTA 3817 Blatt 1 Baudenkmale und denkmalwerte Gebäude – Allgemeine Anforderungen und Planungsgrundlagen
VDI/WTA 3817 Blatt 3 Baudenkmale und denkmalwerte Gebäude – Technische Gebäudeausrüstung
VDI 6023 Blatt 1 Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung
VDI 6202 Blatt 10 Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen – Asbest in Bauschutt, Recycling- und Bodenmaterial
AGI-Arbeitsblatt Q 03 Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen. – Ausführung von Wärme- und Kältedämmungen Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 101 Dämmarbeiten an Kraftwerkskomponenten – Ausführung Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 103 Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen – Elektrische Begleitheizungen Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 104 Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen – Begleitheizsysteme mit Wärmeträgern Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 112 Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen – Dampfbremsen Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 132 Dämmstoffe für betriebstechnische Anlagen – Mineralwolle Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 133-Teil 1 Harte Schaumkunststoffe als Dämmstoffe für betriebstechnische Anlagen – Polystyrol(PS)- Partikelschaum Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 133-Teil 2 Harte Schaumkunststoffe als Dämmstoffe für betriebstechnische Anlagen – Extrudierter Poly- styrolhartschaum (XPS) Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 133-Teil 3 Harte Schaumkunststoffe als Dämmstoffe für betriebstechnische Anlagen – Polyurethan(PUR)- Hartschaum Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 134-Teil 1 Halbharte Schaumstoffe als Dämmstoffe für betriebstechnische Anlagen – Polyethylen(PE)- Schaumstoff Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 137 Dämmstoffe für betriebstechnische Anlagen – Schaumglas Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 138 Polyurethan(PUR)-Ortschaum wasser-/CO2-getrieben für Wärme- und Kältedämmungen an betriebstechnischen Anlagen – Eigenschaften, Herstellung, Ausführung von Dämmsystemen Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 140 Calcium-Magnesium-Silikatfaser (CMS-Faser) als Dämmstoff für betriebstechnische Anlagen Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 141 Dämmstoffe für betriebstechnische Anlagen – Melaminharzschaum Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 142 Calciumsilikat als Dämmstoff für betriebstechnische Anlagen Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 143 Dämmstoffe für betriebstechnische Anlagen – Flexibler Elastomerschaum (FEF) Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 144 Mikroporöse Dämmstoffe für die Dämmung betriebstechnischer Anlagen Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 151 Korrosionsschutz unter Dämmung Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 152 Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen – Schutz gegen Durchfeuchten Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 153 Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen – Halterungen für Tragkonstruktionen Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 154 Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen Trag- und Stützkonstruktionen Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 157-Teil 7 Kälteschutz. – Wasser-/CO2-getriebener Polyurethan (PUR)-Ortschaum – Dämmschichtdicken zur Tauwasserverhütung, Kälteverluste, Massen Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung
BG Bau Baustein-Merkheft Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Sanitär) Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) (bisher: DGUV Information 201-003, bisher BGI 531)
IVD-Merkblatt Nr. 23 Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen an NatursteinHerausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
VdS 2021 Baustellen – Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes SchutzkonzeptHerausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Sicherheitseinrichtungen
DIN 4807-1 Ausdehnungsgefäße; Begriffe, gesetzliche Bestimmungen; Prüfung und Kennzeichnung
DIN 4807-5 Ausdehnungsgefäße – Teil 5: Geschlossene Ausdehnungsgefäße mit Membrane für Trinkwasser-Installationen; Anforderung, Prüfung, Auslegung und Kennzeichnung; Technische Regeln des DVGW
DIN EN 13611 Sicherheits- und Regeleinrichtungen für Brenner und Brennstoffgeräte für gasförmige und/oder flüssige Brennstoffe – Allgemeine Anforderungen
DIN EN 14291 Schaumbildende Lösungen zur Lecksuche an Gasinstallationen
Rohre und Rohrleitungen
DIN 3387-1 Lösbare Rohrverbindungen für metallene Gasleitungen – Teil 1: Glattrohrverbindungen
DIN 4060 Rohrverbindungen von Abwasserkanälen und -leitungen mit Elastomerdichtungen – Anforderungen und Prüfungen an Rohrverbindungen, die Elastomerdichtungen enthalten
DIN 8061 Rohre aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U) – Allgemeine Güteanforderungen, Prüfung
DIN 19522 Gußeiserne Abflußrohre und Formstücke ohne Muffe (SML)
DIN 19531-10 Rohr und Formstücke aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U) für Abwasserleitungen innerhalb von Gebäuden – Teil 10: Brandverhalten, Überwachung und Verlegehinweise
DIN 28650 Formstücke aus duktilem Gusseisen – Bögen 30°, EN-Stücke, MI-Stücke, IT-Stücke – Anwendung, Maße
DIN EN 295 Normenreihe: Steinzeugrohrsysteme für Abwasserleitungen und -känale
DIN EN 545 Rohre, Formstücke, Zubehörteile aus duktilem Gusseisen und ihre Verbindungen für Wasserleitungen – Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 681 Normenreihe: Elastomer-Dichtungen – Werkstoff-Anforderungen für Rohrleitungs-Dichtungen für Anwendungen in der Wasserversorgung und Entwässerung
DIN EN 877 Rohre und Formstücke aus Gusseisen, deren Verbindungen und Zubehör zur Entwässerung von Gebäuden – Anforderungen, Prüfverfahren und Qualitätssicherung
DIN EN 969 Rohre, Formstücke, Zubehörteile aus duktilem Gusseisen und ihre Verbindungen für Gasleitungen – Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 1057 Kupfer und Kupferlegierungen – Nahtlose Rundrohre aus Kupfer für Wasser- und Gasleitungen für Sanitärinstallationen und Heizungsanlagen
DIN EN 1123-2 Rohre und Formstücke aus längsnahtgeschweißtem, feuerverzinktem Stahlrohr mit Steckmuffe für Abwasserleitungen – Teil 2: Maße
DIN EN 1124 Normenreihe: Rohre und Formstücke aus längsnahtgeschweißtem, nichtrostendem Stahlrohr mit Steckmuffe für Abwasserleitungen
DIN EN 1254-1 Kupfer und Kupferlegierungen – Fittings – Teil 1: Kapillarlötfittings für Kupferrohre (Weich- und Hartlöten)
DIN EN 1254-2 Kupfer und Kupferlegierungen – Fittings – Teil 2: Klemmverbindungen für Kupferrohre
DIN EN 1254-5 Kupfer und Kupferlegierungen – Fittings – Teil 5: Kapillarlötfittings mit geringer Einstecktiefe zum Verbinden mit Kupferrohren mittels Hartlöten
DIN EN 1329-1 Kunststoff-Rohrleitungssysteme zum Ableiten von Abwasser (niedriger und hoher Temperatur) innerhalb der Gebäudestruktur – Weichmacherfreies Polyvinylchlorid (PVC-U) – Teil 1: Anforderungen an Rohre, Formstücke und das Rohrleitungssystem
DIN EN 1451-1 Kunststoff-Rohrleitungssysteme zum Ableiten von Abwasser (niedriger und hoher Temperatur) innerhalb der Gebäudestruktur – Polypropylen (PP) – Teil 1: Anforderungen an Rohre, Formstücke und das Rohrleitungssystem
DIN EN 1455-1 Kunststoff-Rohrleitungssysteme zum Ableiten von Abwasser (niedriger und hoher Temperatur) innerhalb der Gebäudestruktur – Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) – Teil 1: Anforderungen an Rohre, Formstücke und das Rohrleitungssystem
DIN EN 1519-1 Kunststoff-Rohrleitungssysteme zum Ableiten von Abwasser (niedriger und hoher Temperatur) innerhalb der Gebäudestruktur – Polyethylen (PE) – Teil 1: Anforderungen an Rohre, Formstücke und das Rohrleitungssystem
DIN EN 1566-1 Kunststoff-Rohrleitungssysteme zum Ableiten von Abwasser (niedriger und hoher Temperatur) innerhalb der Gebäudestruktur – Chloriertes Polyvinylchlorid (PVC-C) – Teil 1: Anforderungen an Rohre, Formstücke und das Rohrleitungssystem
DIN EN 10216-1 Nahtlose Stahlrohre für Druckbeanspruchungen – Technische Lieferbedingungen – Teil 1: Rohre aus unlegierten Stählen mit festgelegten Eigenschaften bei Raumtemperatur
DIN EN 10217-1 Geschweißte Stahlrohre für Druckbeanspruchungen – Technische Lieferbedingungen – Teil 1: Elektrisch geschweißte und unterpulvergeschweißte Rohre aus unlegierten Stählen mit festgelegten Eigenschaften bei Raumtemperatur
DIN EN 10220 Nahtlose und geschweißte Stahlrohre – Allgemeine Tabellen für Maße und längenbezogene Masse
DIN EN 10224 Rohre und Fittings aus unlegiertem Stahl für den Transport von Wasser und anderen wässrigen Flüssigkeiten – Technische Lieferbedingungen
DIN EN 10241 Stahlfittings mit Gewinde
DIN EN 10255 Rohre aus unlegiertem Stahl mit Eignung zum Gewindeschneiden, Schweißen und für andere Fügeverfahren – Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 10297-2 Nahtlose kreisförmige Stahlrohre für den Maschinenbau und allgemeine technische Anwendungen – Technische Lieferbedingungen – Teil 2: Rohre aus nichtrostenden Stählen
DIN EN 10312 Geschweißte Rohre aus nichtrostendem Stahl für den Transport von Wasser und anderen wässrigen Flüssigkeiten – Technische Lieferbedingungen
DIN EN ISO 15874 Normenreihe: Kunststoff-Rohrleitungssysteme für die Warm- und Kaltwasserinstallation – Polypropylen (PP)
DIN EN ISO 15875 Normenreihe: Kunststoff-Rohrleitungssysteme für die Warm- und Kaltwasserinstallation – Vernetztes Polyethylen (PE-X)
DIN EN ISO 15876 Normenreihe: Kunststoff-Rohrleitungssysteme für die Warm- und Kaltwasserinstallation – Polybuten (PB)
DVS 1904-2 Kleben von Kunststoffen in der Hausinstallation – Rohre und Fittings, Klebvorgang – Befund von Klebverbindungen Herausgeber: DVS – Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.V.
DVS 1905-2 Schweißen von Kunststoffen in der Hausinstallation – Rohre und Fittings, Schweißverfahren – Befund von Schweißverbindungen Herausgeber: DVS – Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.V.
Armaturen, Pumpen und Anlagen
DIN 3266 Armaturen für Trinkwasserinstallationen in Grundstücken und Gebäuden – Rohrbelüfter, Bauformen D und E
DIN 3389 Normenreihe: Einbaufertiges Isolierstück
DIN 3502 Absperrarmaturen für Trinkwasserinstallationen in Grundstücken und Gebäuden – Ventile in Durchgangsform – Oberteil, schräg stehend, PN 10 (Schrägsitzventil); Technische Regel des DVGW
DIN 3512 Absperrarmaturen für Trinkwasserinstallationen in Grundstücken und Gebäuden – Ventile in Durchgangsform – Oberteil senkrecht stehend PN 10 (Geradsitzventil); Technische Regel des DVGW
DIN 3523 Fittings für Gas- und Trinkwasser-Installationen – Verlängerungen
DIN 3536 Schmierstoffe für Gasarmaturen in der Hausinstallation, in Gasverteilungs- und Gastransportleitungen
DIN 3546-1 Absperrarmaturen für Trinkwasserinstallationen in Grundstücken und Gebäuden – Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfungen für handbetätigte Kolbenschieber in Sonderbauform, Schieber und Membranarmaturen, Technische Regel des DVGW
DIN 3586 Thermisch auslösende Absperreinrichtungen für Gas – Anforderungen und Prüfungen
DIN 30690-1 Bauteile in Anlagen der Gasversorgung – Teil 1: Anforderungen an Bauteile in Gasversorgungsanlagen
DIN EN 88-1 Sicherheits- und Regeleinrichtungen für Gasbrenner und Gasgeräte – Teil 1: Druckregler für Eingangsdrücke bis einschließlich 50 kPa
DIN EN 88-2 Sicherheits- und Regeleinrichtungen für Gasbrenner und Gasgeräte – Teil 2: Druckregler für Eingangsdrücke über 50 kPa bis einschließlich 500 kPa
DIN EN 736-1 Armaturen – Terminologie – Teil 1: Definition der Grundbauarten
DIN EN 736-2 Armaturen – Terminologie – Teil 2: Definition der Armaturenteile
DIN EN 736-3 Armaturen – Terminologie – Teil 3: Definition von Begriffen
DIN EN 816 Sanitärarmaturen – Selbstschlussarmaturen PN 10
DIN EN 13443-1 Anlagen zur Behandlung von Trinkwasser innerhalb von Gebäuden – Mechanisch wirkende Filter – Teil 1: Filterfeinheit 80 µm bis 150 µm; – Anforderungen an Ausführung, Sicherheit und Prüfung
DIN EN 13443-2 Anlagen zur Behandlung von Trinkwasser innerhalb von Gebäuden – Mechanisch wirkende Filter – Teil 2: Filterfeinheit 1 µm bis unter 80 µm – Anforderungen an Ausführung, Sicherheit und Prüfung
DIN EN 13564-1 Rückstauverschlüsse für Gebäude – Teil 1: Anforderungen
DIN EN 13564-2 Rückstauverschlüsse für Gebäude – Teil 2: Prüfverfahren
DIN EN 13959 Rückflussverhinderer – DN 6 bis DN 250 – Familie E, Typ A, B, C und D
DIN EN 14452 Sicherungseinrichtungen zum Schutz des Trinkwassers gegen Verschmutzung durch Rückfließen – Rohrunterbrecher mit Lufteintrittsöffnung und beweglichem Teil, DN 10 bis DN 20 – Familie D,Typ B
DIN EN 14453 Sicherungseinrichtungen zum Schutz des Trinkwassers gegen Verschmutzung durch Rückfließen – Rohrunterbrecher mit ständig geöffneten Lufteintrittsöffnungen, DN 10 bis DN 20 – Familie D, Typ C
Einrichtungsgegenstände, Objekte, Zubehör
DIN 1389 WC-Anschlussstücke – Anforderungen und Prüfung
DIN 19541 Geruchverschlüsse für besondere Verwendungszwecke – Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 31 Waschbecken – Anschlussmaße
DIN EN 33 WC-Becken und WC-Anlagen – Anschlussmaße
DIN EN 35 Bodenstehende und wandhängende Sitzwaschbecken mit Zulauf von oben – Anschlussmaße
DIN EN 200 Sanitärarmaturen – Auslaufventile und Mischbatterien für Wasserversorgungssysteme vom Typ 1 und Typ 2 – Allgemeine technische Spezifikation
DIN EN 274-1 Ablaufgarnituren für Sanitärausstattungsgegenstände – Teil 1: Anforderungen
DIN EN 997 WC-Becken und WC-Anlagen mit angeformtem Geruchverschluss
DIN EN 1287 Sanitärarmaturen – Thermostatische Mischer für die Anwendung im Niederdruckbereich; Allgemeine technische Spezifikation
DIN EN 12380 Belüftungsventile für Entwässerungssysteme – Anforderungen, Prüfverfahren und Konformitätsbewertung
DIN EN 12541 Sanitärarmaturen – WC- und Urinaldruckspüler mit selbsttätigem Abschluss PN 10
DIN EN 14055 Spülkästen für WC-Becken und Urinale
DIN EN 14296 Sanitärausstattungsgegenstände – Reihenwaschanlagen
DIN EN 14528 Sitzwaschbecken – Funktionsanforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 14688 Sanitärausstattungsgegenstände – Waschbecken – Funktionsanforderungen und Prüfverfahren
Korrosionsschutz
DIN 50929-2 Korrosion der Metalle; – Korrosionswahrscheinlichkeit metallener Werkstoffe bei äußerer Korrosionsbelastung. – Teil 2: Installationsteile innerhalb von Gebäuden
DIN EN 15664-1 Einfluss metallischer Werkstoffe auf Wasser für den menschlichen Gebrauch – Dynamischer Prüfstandversuch für die Beurteilung der Abgabe von Metallen – Teil 1: Auslegung und Betrieb
Mess-, Steuer-, Regeleinrichtungen, Gebäudeautomation
DIN VDE 0100-100 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 1: Allgemeine Grundsätze, Bestimmungen allgemeiner Merkmale, Begriffe
DIN VDE 0184 Überspannungen und Schutz bei Überspannungen in Niederspannungs-Starkstromanlagen mit Wechselspannungen – Allgemeine grundlegende Informationen
2. Angaben zur Baustelle
Lage und Transportwege
Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Die Hauptwindrichtung bezogen auf das Gebäude ist: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Es ist mit folgenden besonderen Belastungen aus Immissionen zu rechnen: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Gerüste
Gerüste werden bauseits gestellt als Fassadengerüst:Lastklasse: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung] Breitenklasse: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung] Höhe der obersten Gerüstlage in m: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Standort: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Geplanter Aufbautermin: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Geplanter Abbautermin: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Gerüste werden bauseits gestellt als Raumgerüst:Lastklasse: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung] Höhe der obersten Gerüstlage in m: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Standort: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Geplanter Aufbautermin: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Geplanter Abbautermin: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Gerüste werden bauseits gestellt als fahrbare Arbeitsbühne:Gerüstgruppe: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung] Länge in m: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung] Höhe der obersten Gerüstlage in m: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Geplanter Aufbautermin: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Geplanter Abbautermin: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Gerüste für eine Arbeitshöhe bis zu [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung] m sind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen.
Nachbarschaft und Umgebung
Bei der vorhandenen Bebauung in der Umgebung des Baugrundstücks handelt es sich um: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Dokumentation: Es ist eine Dokumentation anzufertigen und nach Baufortschritt unaufgefordert zu übergeben. Die Übergabe erfolgt digital und mit Gliederungsverzeichnis und Ordnerstruktur. Die Dokumentation ist dem Baufortschritt gemäß fortzuschreiben. Die Dokumentation umfasst lückenlos folgende Nachweise der eingebauten Bauprodukte, Materialien und Bauarten: Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter, abZ, abP, Leistungserklärungen, Übereinstimmungsnachweise, Lieferscheine, Herkunftsnachweise, Umwelt-Produktdeklarationen (EPD), Reinigungsanweisungen, etc.
Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine Bestätigung des Musters durch den Auftraggeber ist einzuholen.
Die Lieferung von Zubehör und Ersatzteilen muss für die Dauer von zehn Jahren gesichert sein.
Alle verwendeten Kunststoffe müssen alterungs- und lichtbeständig sowie mindestens schwer entflammbar sein. Ihre Widerstandsfähigkeit gegen chemische und atmosphärische Einflüsse, gegen Wärme und Kälte, und ihr elastisches Verhalten müssen dem Verwendungszweck dauerhaft entsprechen.
4. Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen.
Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltener Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Bevor der Auftragnehmer gemäß ATV Abschnitt 3 Stemm-, Fräs- und Bohrarbeiten mit dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung abstimmt, muss er die geplanten Schlitze oder Durchbrüche an den betreffenden Stellen anzeichnen.
Zur Abwicklung des Bauvorhabens ist die Zusammenarbeit mit anderen Gewerken erforderlich. Dies gilt auch für die gemeinsame Nutzung von Aussparungen, Schlitzen und Kanälen.
Es sind nur die vorgesehenen Schlitze, Aussparungen, Durchbrüche zu belegen. Im Zweifel ist die Bauleitung zu konsultieren.
Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen der Rechtsvorschriften die Gewähr für das einwandfreie Funktionieren der Anlage. Änderungen an der vorgesehenen Anlage müssen vor Beginn der Ausführung vom Auftraggeber und dem Fachplaner genehmigt werden.
Beim Einbau von Ventilen und Einrichtungsgegenständen ist auf den Fliesenschnitt zu achten und eine Lehre nach Absprache mit der Bauleitung zu verwenden.
Die Bauleitung ist rechtzeitig über den Termin der Druckprüfung zu unterrichten, um dieser eine Teilnahme zu ermöglichen. Auch bei Anwesenheit der Bauleitung ist ein Protokoll über die Druckprüfung anzufertigen. Die Druckprobe hat vor dem Schließen von Schlitzen, Kanälen u. dgl. stattzufinden. Die Art der Druckprobe ist zuvor abzusprechen.
Wasserleitungen sind bei Frostgefahr zu entleeren.
Die Demontage von Rohrleitungen und Einrichtungsgegenständen bei Sanierungen umfasst sämtliche Formstücke, Befestigungsmittel u. dgl. Wieder verwendbare Teile sind dem Auftraggeber zu übergeben.
Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden.
Rohrleitungen
Bei Montageunterbrechungen sind Rohrenden mit Schutzkappen zu versehen.
Gewindeverbindungen mit Hanf sind anschließend zu säubern. Rohrtrennungen sind zu entgraten. Armaturen und Rohrleitungen sind so zu montieren, dass eine ausreichende Isolierung möglich ist.
Erforderliche Rohrdehnungen sind nach Wahl des Auftragnehmers als Bögen, Schleifen oder mit Kompensatoren auszuführen.
Bei im Fußbodenaufbau verlegten Rohrleitungen sind die Forderungen des Estrichlegers bezüglich der Lage und Dämmung der Rohre zu berücksichtigen. So sind Rohre grundsätzlich geradlinig, rechtwinkelig und parallel zur Wand unter Berücksichtigung kürzester Verbindungswege zu verlegen.
Versorgungsleitungen in Wänden dürfen nur horizontal oder vertikal verlegt werden; das schräg über Wandflächen verlaufende Verlegen ist unzulässig.
Stoß- und Schnittstellen von Leitungsdämmungen sind zu verkleben.Dies darf jedoch erst nach der Druckprobe erfolgen.
Alle körperschallführenden Leitungen müssen körperschallgedämmt und schallentkoppelt durch das Bauwerk geführt bzw. an ihm mittels körperschalldämmender Halter, Einlagen und Umwicklungen aus geeigneten Materialien befestigt werden.
Einrichtungsgegenstände
Einrichtungsgegenstände, Armaturen und Zubehör müssen der ersten Güteklasse entsprechen.
Lieferung und der Einbau der Armaturen und Sanitärobjekte erfolgen erst nach Fertigstellung aller zuvor erforderlichen Arbeiten. Gegen Verschmutzung vor der Übergabe ist Vorsorge zu treffen.
Dübellöcher zur Befestigung von Einrichtungsgegenständen, Armaturen und Zubehör in Fliesen auf abgedichtetem Untergrund sind mit geeignetem Dichtungsmaterial abzudichten.
Anschlussfugen, die im Spritzwasserbereich liegen, sind mit fungizidem Sanitärsilikon oder speziellen Randprofilen zu schließen. Das Fugenmaterial darf den Untergrund nicht negativ beeinflussen, z.B. durch Verfärbung, Korrosion.
Wannen, Brausetassen u. dgl. auf schwimmendem Estrich müssen durch geschlossenzelligen Schaumstoffstreifen, 10 mm dick, von den flankierenden, ungefliesten Wänden getrennt werden.
Veränderungen des Standortes von Einrichtungsgegenständen – auch auf Wunsch des Bauherren – sind nur nach Rücksprache mit dem Architekten zulässig, damit die Forderungen der DIN VDE 0100-701- Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-701: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Orte mit Badewanne oder Dusche – eingehalten werden.
Sind vom Auftragnehmer Bauteile einzubauen, die den Anschluss an den Potentialausgleich erfordern, darf dieser nur von einem Elektrofachbetrieb ausgeführt werden.Fehlt ein solcher, ist die Bauleitung zu informieren.
Einläufe mit Geruchverschluss sind mit Wasser zu füllen.
Bei Fußbodeneinläufen muss die wasserführende Schicht grundsätzlich mit Gefälle zu den Einläufen verlaufen. Werden vor oder bei der Ausführung diesbezügliche Probleme erkennbar, ist die Bauleitung zu informieren.
5. Angaben zur Abrechnung
Wenn keine Abrechnung gemäß Abschnitt 5 ATV DIN 18299 nach Zeichnung möglich ist, ist ein baubegleitendes und prüfbares Aufmaß zu erstellen, das unaufgefordert und rechtzeitig vor Verdeckung der Leistungen durch nachfolgende Leistungen der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen.
Ein prüfbares Aufmaß erfordert die eindeutige Zuordnung der Maße zu den Positionen des Leistungsverzeichnisses, gegliedert nach Räumen, Anlagenteilen, Leitungssträngen und dergleichen, in Verbindung mit vorzulegenden Aufmaßzeichnungen, so dass alle Maße problemlos nachvollziehbar sind.
6. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Folgende Ausführungszeichnungen sind der Leistungsbeschreibung im Originalmaßstab beigefügt: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Folgende Ausführungszeichnungen sind der Leistungsbeschreibung verkleinert beigefügt: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
Weitere Angaben: [Platzhalter: projektspezifisch eintragen - juristische Pruefung]
D. Technische Vorbemerkungen – Sanitär / Trinkwasser und Abwasser (Gas-, Wasserinstallation, Leitungen, Armaturen)
E. Technische Vorbemerkungen – Lüftung (dezentrale Abluftanlage)
Mitgeltende Regeln: DIN 1946-6 (Lüftung von Wohnungen), DIN 18017-3 (Entlüftung fensterloser Räume), VOB/C DIN 18379 (Raumlufttechnische Anlagen).
Die Wohnungslüftung erfolgt dezentral nach dem Abluftprinzip: ventilatorgestützte Feuchteraum-Abluft (Bad, WC, Hauswirtschafts-/Abstellraum), Außenluftnachströmung über Außenluftdurchlässe (ALD) in den Aufenthaltsräumen, Überströmung zu den Ablufträumen; die Küche wird über Dunstabzug entlüftet.
Der lüftungstechnische Nachweis (Lüftung zum Feuchteschutz / Nennlüftung) ist nutzerunabhängig je Haustyp zu erbringen; Nennlüftung rund 125 m³/h je Haus.
Geräte, Volumenströme und Schalldämmung sind nach Herstellerangaben und den o. g. Normen auszuführen; der Schallschutz nach DIN 4109 ist einzuhalten.
Hinweis ECOMIND: Die verwendete SIRADOS-Datei (HLS + Elektro-Niederspannung) enthält keine eigene RLT-Vorbemerkung; die vorstehende Lüftungs-Vorbemerkung ist projektbezogen ergänzt. Bei Bedarf ist die vollständige SIRADOS-TV „Raumlufttechnik" aus der Vorlage „TGA komplett (inkl. RLT)" zu übernehmen.
E. Technische Vorbemerkungen – Lüftung (dezentrale Abluftanlage)
01 Wärmeerzeugung dezentral – Dach-Wärmepumpe je Haus
01
Wärmeerzeugung dezentral – Dach-Wärmepumpe je Haus
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Dachaufstellung und Durchführung
01.02
Dachaufstellung und Durchführung
01.03 Wärmepumpe und Hub-Innengerät
01.03
Wärmepumpe und Hub-Innengerät
01.04 Hydraulik Wärmeerzeuger-Anbindung
01.04
Hydraulik Wärmeerzeuger-Anbindung
01.05 Rohranbindung Dachgerät – Hub
01.05
Rohranbindung Dachgerät – Hub
01.06 Inbetriebnahme und Übergabe Wärmeerzeugung
01.06
Inbetriebnahme und Übergabe Wärmeerzeugung
01.07 Stundenlohnarbeiten
01.07
Stundenlohnarbeiten
02 Reihenhäuser – Heizung (Flächenheizung)
02
Reihenhäuser – Heizung (Flächenheizung)
02.01 Baustelleinrichtung
02.01
Baustelleinrichtung
02.02 Rohrleitung und Zubehör
02.02
Rohrleitung und Zubehör
02.03 Wärmedämmung
02.03
Wärmedämmung
02.04 Brandschutz und Wanddurchführungen
02.04
Brandschutz und Wanddurchführungen
02.05 Heizflächen (FBH)
02.05
Heizflächen (FBH)
02.06 Heizkreisverteiler
02.06
Heizkreisverteiler
02.07 Sonstiges
02.07
Sonstiges
03 Reihenhäuser – Sanitär
03
Reihenhäuser – Sanitär
Technische Vorbemerkungen Sanitär 1 . Allgemeines
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen sind in enger Koordination mit allen am Gesamtprojekt beteiligten Gewerken zu erstellen.
Die aufgeführten Vorschriften für die Einzelgewerke gelten, soweit anwendbar, auch für alle anderen, nicht separat aufgeführten Gewerke.
Dazu gelten u. a . alle unter Allgemeine Vertragsbedingungen beschriebenen Planungsunterlagen, Zeichnungen, Normen und Vorschriften, speziellen Anforderungen, Anlagenbeschreibung, Bedingungen zur Lieferung und Montage, gewerkespezifische zusätzliche Nebenleistungen, Leistungsgrenzen und
Fabrikatsliste sowie die Qualitätsbeschreibung der einzubauenden Anlagenteile und des Leistungsverzeichnisses.
Ferner gelten die Herstellerangaben, die amtlichen Zulassungen sowie die Empfehlungen der jeweiligen Fachverbände und / oder Arbeitskreise.
Die anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten.
Alle der Ausschreibung beigefügten Unterlagen sind bei der Preisermittlung zu berücksichtigen.
Bei Widersprüchen gilt - soweit keine Klärung erfolgte - die weitestgehende Forderung. Ansprüche aus widersprüchlichen und/ oder fehlenden Angaben werden nicht anerkannt.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil , Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang- und -ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der DIN-Normen als beschrieben.
Hierzu bedeutet Bauart: Das Herstellen durch Zusammenfügen der Baustoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile sowie Dichtungs- und
Befestigungsmaterial einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgesehen ist.
In diesem Abschnitt sind nur die grundsätzlichen Auslegungsbedingungen genannt, ergänzend gelten die in
den jeweiligen Abschnitten
- Anlagenbeschreibung
- Beschreibung der Anlagenteile
- Massenermittlung
genannten technischen Werte und Auslegungsbedingungen.
Ergänzend zu den Einzelangaben wird auf folgendes hingewiesen:
- Die Auslegung und Installation der Gesamtanlage und sämtlicher Einzelkomponenten hat unter Berücksichtigung höchster Betriebssicherheit und geringstmöglicher Betriebskosten zu erfolgen. Der wirtschaftliche Anlagenbetrieb ist ein Hauptgesichtspunkt bei der Beurteilung der Ausführung.
- Die Gesichtspunkte der Anlagenwartung wie Zugänglichkeit; Transport, Reinigungsmöglichkeiten sind umfassend mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Die im Leistungsverzeichnis genannten Fabrikate sind Planungsvorgaben.
Nachfolgend aufgeführter Einsatz anderer Fabrikate ist möglich.
2 . Normen und Vorschriften
Für die Ausführung der Anlagen gelten die Vorschriften und behördlichen Ausführungsvorschriften in ihrer jeweils neuesten Fassung. Dazu gehören unter anderem:
Die neuesten Vorschriften und Brandschutzbedingungen der Feuerwehr, die gewerbepolizeilichen und baupolizeilichen Bestimmungen mit einschlägigen Weisungen sowie die UVV - Vorschriften.
Die einschlägigen DIN- , VDE- und AGI - Vorschriften (hier nur einige genannt):
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch
(Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2011)
- DIN EN 1717 Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigung Trinkwasser- Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen Rückfließen
- Technische Regel des DVGW
- DIN EN 752 Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden
- DIN EN 12056 Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden
- DIN 1986 Grundstücksentwässerungsanlagen, Verwendungsbereich von Teil 4 Abwasserrohren
verschiedener Werkstoffe und die allgemeinen Vorschriften der zuständigen Behörden der Stadt
- DIN 1986-100 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke, zusätzliche Bestimmungen zu DIN EN 12056
- DIN 1988 Leitsätze für zentrale Trinkwasserversorgung neuester Fassung (ab 12/88 gültig)
- DIN 2000 Zentrale Trinkwasserversorgung - Leitsätze für Anforderungen an Trinkwasser, Regel des DVGW
- DIN EN 806-1 Technische Regel für Trinkwasser- Installationen
- DIN EN 1057 Kupferrohre
- DIN 2401 Rohrleitungen Druckstufen
- DIN 2440 Stahlrohr, mittelschweres Gewinderohr
- DIN 2448 Stahlrohr, nahtlose Stahlrohre
- DIN 2449 nahtlose Stahlrohre
- DIN 3266 Armaturen für Trinkwasser-Installationen in Grundstücken und Gebäuden
- DIN 4033 Entwässerungskanäle und Leitungen
- DIN 4040 Abscheideranlagen für Fette
- DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
- DIN 4109 Schallschutz im Hochbau einschließlich Beiblatt 1-3
- DIN 4124 Baugruben und Gräben etc.
- DIN 4753 Warmwasserbereiter
- DIN 14461 Feuerlöschgeräte und -anlagen
- DIN 18299 Allgemeine Regelung für Bauarbeiten jeder Art, VOB, Teil C
- DIN 18300 Erdarbeiten
- DIN 18303 Verbauarbeiten
- DIN 18305 Wasserhaltung
- DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten
- DIN 18307 Druckrohrleitungsarbeiten im Erdbereich
- DIN 18370 Allgemein technische Vorschriften für Bauleistung VOB " Teil C "
- DIN 18381 Gas-, Wasser- und Abwasser-Installation innerhalb von Gebäuden
- DIN 18382 Elektro-, Kabel- und Leitungsanlagen für Gebäude
- DIN 18421 Wärmedämmarbeiten
- DIN 19501 Gusseiserne Abflussrohre
- DIN 19535 Rohre und Formstücke aus PE - HD
- DIN 19630 Rohrverlegungsrichtlinien für Gas- und Wasserrohrnetze
- VDI 6023 Hygiene in Trinkwasser- Installationen
- VDI 2055 Wärme - und Kälteschutz für betriebs- und haustechnische Anlagen
- VDI 2058 Höchstlautstärken
- VDI 2068 Mess- und Regelgeräte
- VDI 2069 Verhinderung des Einfrierens von Kaltwasserleitungen
- VDI 2715 Lärmverminderung von Warm- und Heißwasser-, Heizungsanlagen
- VDE 0100 Schutzmaßnahmen
Arbeitsblätter des DVGW
Auflagen der Baugenehmigung und behördliche Vorschriften
Auflagen und Bedingungen des TÜV bzw. Gewerbeaufsichtsamtes
Vorschriften der örtlichen Versorgungsunternehmen für Gas-, Wasser- und Abwasseranlagen
Soweit DIN ganz oder teilweise durch EN ersetzt oder ergänzt sind, hat der Auftraggeber die EN dann einzuhalten, wenn dort die höhere Anforderung bestehen.
3. Spezifische Gewerke - Anforderungen
Befestigungsmaterial
Rohrbefestigung mittels 2 - teiliger Rohrschelle und Schnellhängesystem (wie System Müpro). Lochband
darf nicht verwendet werden.
Befestigungen in Beton und Mauerwerk mittels Metall - Spreiz - Dübel, selbstbohrend (Schießdübel nicht zugelassen).
Einsetzen von Befestigungen in gestemmte Löcher in Beton und Mauerwerk mit Zementmörtelmischung 1 :3 (Gips nicht zugelassen ).
Bei Gebäude- Stahlkonstruktion Befestigung mit Klammern. Bohrung oder Schweißung nur, wenn vom Statiker ausdrücklich zugelassen (schriftlich).
Werden mehrere Rohre an einer gemeinsamen Quertraverse befestigt, so sind die Traversen- Haltekonstruktionen an der Berührungsfläche mit dem Baukörper mit Schalldämm - Elementen zu versehen.
Für Bereiche, in denen aufgrund der baulichen Statik eine Befestigung der Rohrleitungen an der Decke nicht
möglich ist, sind vom AN Unterstützungskonstruktionen anzuordnen.
Es sind nur alterungsbeständige Materialien zu verwenden.
Alle Stahlteile müssen einen dem Einbauort und der Verwendung entsprechenden ausreichenden
Korrosionsschutz enthalten.
Schrauben in feuerverzinkter oder kadmierter Ausführung (nicht schwarz).
Entwässerung
Gebäude- und Grundstücksentwässerungsanlagen sind nach geltenden DIN und DIN EN (siehe Normen und Vorschriften), den Herstellervorschriften und insbesondere den örtlichen Auflagen zu erstellen.
Die Rohrnetze sind so zu verlegen, dass Dämmung (soweit erforderlich) einwandfrei aufgebracht werden kann. Abstand zwischen den fertig verlegten Rohrleitungen gleich groß, egal ob im fertigen Zustand mit oder ohne Dämmung. Alle Reinigungsvorrichtungen müssen gut zugänglich angeordnet werden.
Leitungen dürfen nur durch Schneiden mit vom Hersteller zugelassenen Vorrichtungen gekürzt werden. Das Kürzen von Formstücken ist nicht zulässig. Beschädigte Schutzüberzüge sind auszubessern; dies gilt für GA - und AZ - Rohre nur dann, wenn diese mit verstärktem Schutz bzw. Emaillierung bei GA - Rohr ausgeschrieben sind.
Rohrsystemreinigung
Alle Rohrsysteme sind vor Inbetriebnahme komplett zu reinigen. Die Rohrsysteme sind mit allen Zusatzeinrichtungen so zu bauen, dass die Reinigung durchführbar ist. Nach Abschluss der Bauleistungen ist der mängelfreie Zustand aller Grundleitungen durch ein Kameraprotokoll zu belegen.
Versorgung
Die Eignung des zur Anwendung vorgesehenen Trinkwasserrohrmateriales in Bezug auf die vorhandene
Trinkwasserqualität ist durch das örtliche Wasserversorgungsunternehmen vor Beginn der Ausführung
schriftlich bestätigen zulassen.
Sofern Pressfittingsysteme zur Anwendung kommen, bedürfen die verwendeten Materialien (Rohr und Fittings) und das dazugehörige Presswerkzeug einer DVGW - Zulassung als Gesamtsystem. Rohre und Fittings müssen grundsätzlich mit dem gleichen oder neutralem Werkstoff ausgeführt werden.
Mischinstallationen sind unabhängig von ggf. vorhandenen DVGW Zulassungen nicht zugelassen.
Alle Rohrleitungen sind so zu verlegen, dass die Dämmung einwandfrei aufgebracht werden kann. Abstand zwischen den fertig verlegten Rohrleitungen gleich groß, egal ob im fertigen Zustand mit oder ohne Dämmung; Abstand mind. 5 cm.
Ausdehnung der Rohrsysteme ist durch Anordnung von Festpunkten und Dehnungsstrecken zu berücksichtigen.
Alle Rohreinbauteile, Armaturen usw. sind spannungsfrei demontierbar einzubauen; bei Muffenanschluss lösbare Verbindung (Verschraubung) , wenn für Ausbau erforderlich beiderseits. Anschluss an Aggregate und Einrichtungen ebenfalls spannungsfrei.
Verlegung
Gebäude- und Grundstückswasserversorgung nach geltenden DIN und DIN EN .
Techn. Gase nach Druckgasverordnung und UVV- VBG- Nr. 61 und 62.
Rohrleitungen im Erdreich ( Wasser und Gas ) nach DIN 19630 Kunststoffrohre nach DIN 16928 und 16933
sowie DVGW- W 320, W 323 W 326 und W 328
Einrichtungsgegenstände
Zum Lieferumfang der Sanitär -Einrichtungen und Armaturen gehören, auch wenn in den Einzelpositionen nicht besonders genannt:
Befestigungsmaterial aller Art; bei wandhängenden Einrichtungen Stockschrauben 10 mm Durchmesser,
Dübel und Nylonzentriermuttern, Dichtungsmaterial aller Art; auch H- Nippel, Zu- und Ablaufverbinder bzw. -manschetten; Rosetten Messing poliert, hochglanzverchromt, bei Wandanschlüssen aller Art, wie Armaturen, Zu- und Abläufe.
Soweit Prüfvorschriften bestehen, dürfen nur geprüfte und zugelassene Einrichtungen und Armaturen verwendet werden.
Alle Einrichtungsgegenstände sind, wenn nicht anders verlangt, aus Kristall -(Sanitär- ) Porzellan weiß glasiert anzubieten. Emaillierte Einrichtungen mit weitgehend säure- und laugenbeständiger Emaillierung, wenn nicht anders verlangt, weiß.
Alle Befestigungsmaterialien dauerhaft korrosionsbeständig bzw. -geschützt; sichtbare Teile hochglanzverchromt oder Edelstahl. Bei nicht sichtbaren Teilen auch Feuerverzinkung nach DIN 50975.
Alle Dichtungsmittel mit DVGW- Anerkennung, lebensmittelecht.
Montage nach den einschlägigen Normen, den Prüfbescheiden und den Herstellervorschriften.
Schutzmaßnahmen für Stahlteile
Alle gelieferten / montierten Stahlteile müssen, soweit nicht feuerverzinkt oder gleichwertig, anderweitig gegen Korrosion geschützt, einen zweimaligen Grundfarbenanstrich erhalten.
Erdverlegte Entwässerungsleitungen
Rohr- bzw. Kanal- Verlegung im Erdbereich nach DIN EN 1610, in Baugruben oder Graben nach DIN 4124, unter Beachtung der örtlichen Vorschriften.
Mit Druck beaufschlagte erdverlegte Leitungen sind fachgerecht mit Widerlagern gegen Lageveränderungen abzusichern.
Das Berechnen der Bruchsicherheit und der Auftriebssicherung der Kanäle und Schächte ist Sache des Auftragnehmers und ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Kunststoffkanalrohre sind nach den Vorschriften der Hersteller zu verlegen. Zusätzlich gelten die Ausführungsgrundsätze der abwassertechnischen Vereinigung.
Erdarbeiten für Rohrgräben
Für die Herstellung der Gräben gilt die DIN 4142. Das Verfüllen der Baugruben erfolgt lagenweise vonhöchstens 30 cm. Bei Ausschachtungen im Bereich von bestehenden Gebäuden ist die DIN 4123 maßgebend.
Beim Aushub von Rohrgräben im Fundamentbereich ist darauf zu achten , dass der gewachsene Boden im Bereich der Böschungswinkel der Fundamentplatten nicht beschädigt wird.
Körperschalldämmung
Schalldämmung entsprechend DIN 4109, 52218 und 52219 sowie gem. den Auflagen des Akustikers.
Mindestforderung:
Körperschalldämmung der Rohrleitungen in Wan - und Deckendurchführungen (Rohrhülsen) und in den
Rohrbefestigungen aller Art.
zulässiger Maximalpegel
haustechnischer Anlagen < 30 dB(A)
Gegebenenfalls wird am Bau entsprechend DIN 52219 nachgemessen.
Dämmung in den Rohrschellen erhalten auch die Kunststoffrohre. Hier nicht als Körperschalldämmung,
sondern zur Schwingdämmung, insbesondere zum Schutz vor Kerbwirkung.
Alle Rohrsysteme dürfen mit dem Baukörper an keiner Stelle direkt in Berührung kommen.
Aggregate, wie Pumpen, usw., welche störenden Körperschall verursachen, sind vom Rohrnetz akustisch und schwingungsfrei zu trennen, z. B. durch Gummi- Metall- Elemente, Kompensatoren oder Metallschläuche.
Auf der Rohrnetzseite ist jeweils eine Festpunkt - Rohrhalterung anzuordnen.
Lieferumfang bei Armaturen
Zum Armaturen- Lieferumfang gehören, auch wenn in den Einzelpositionen nicht besonders genannt:
Betätigungsvorrichtungen, wie Handrad oder Hebel, Dichtungsmaterial mit Schrauben, Befestigungsmaterial
( soweit erforderlich) , Gegenflanschen (soweit nicht im Rohrleitungslieferumfang) .
Kennzeichnung von Armaturen nach DIN 3400 versehen mit DN, P N, Werkstoff- N r. , Herstellerzeichen und Richtungspfeil.
Alle Rohreinbauteile wie Armaturen, Stellantriebe , Mengenmesser usw. , soweit nicht aus ausreichend
beständigem Werkstoff, wie Buntmetalle oder Edelstahl, mit Fertiganstrich nach DIN 18363.
Armaturen, soweit nicht anders angegeben, mit Schallschutz-Zulassung, Geräuschklasse I.
4. Kennzeichnung von Anlagen und Bauteilen
Alle Anlagenteile, wie Ventilatoren, Pumpen etc., sind zusätzlich mit Leistungsschildern auszurüsten, die je nach Hersteller unterschiedlich sein können.
Sämtliche Leitungen sind mit einwandfreien Farbrichtungskennzeichnungen zu versehen; die Farben sind
nach DIN festzulegen. Soweit dieses möglich ist, wird grundsätzlich ein vollständiger farbiger Anstrich auf allen Leitungen verlangt.
An allen Leitungen und Kanälen sind in entsprechenden Abständen (ca. 5 m ) farbige Kennzeichnungsschilder, die die Fließrichtung angeben, anzubringen.
Sämtliche Anlagen, Anlagenteile, Bauteile o. ä . sind, soweit sie in Gangbereichen oder Verkehrswegen o. ä . liegen und weniger als 2,20 m lichte Höhe haben, mit einem Warnanstrich gelb / schwarz zu versehen. Die Größe der Schilder ist entsprechend den einzelnen Bauteilen, Aggregaten und Komponenten anzupassen.
Alle Bauteile ( mechanische und elektrische) und Klemmen sind ausreichend mit unverlierbaren Schildern zu
kennzeichnen; die Kennzeichnung muss mit den Revisionskabel- und Schaltplänen übereinstimmen.
Alle Schilder sind ohne Werbe- und Firmenaufdruck zu liefern.
Montage erst nach Vorlage eines Musters und nach Vorlage einer Schilderliste und deren Freigabe durch den Bauherren.
Bei Medien der Bewässerungsanlagen die nicht als Trinkwasser geeignet sind muss zusätzlich zur Bezeichnung des Mediums die Kennzeichnung " Kein Trinkwasser" angebracht werden.
Alle nachfolgend nicht aufgeführten Medien und deren Farbfestlegung bedürfen der besonderen Freigabe
durch den Bauherrn.
Ferner sind alle reversiblen Einbauteile in der Abhangdecke, wie z. B . Armaturen , Wasserzähler, Volumenstromregler usw. durch entsprechende Markierungen bzw. Beschriftungen auf den Deckenfeldern bzw. der Stege der Anhangdecken dauerhaft und gut sichtbar zu kennzeichnen.
Die Ausführung, Farb- und Textwahl Bedarf der Abstimmung mit dem Bauherrn oder dessen Vertreter.
5 . Beschilderung
Alle Bezeichnungsschilder nur in gravierter Ausführung.
Schildergröße 100 x 50 mm für Rohrleitungen und Armaturen, bzw. 300 x 200 mm für Anlagenteile.
Bezeichnung des Mediums, G rundfarbe und Schriftfarbe sind vor der Ausführung mit dem Auftraggeber
abzustimmen und nach dessen Vorgaben zu erstellen.
Beschilderung ( Größe 300 x 200 mm) der Anlagenteile wie z.B. Fettabscheider, Hebeanlagen, Schmutzfänger usw. einschließlich Anlagen -Nr. , Technische Daten usw.
Anlagenteile:
Grundfarbe weiß
Schrift schwarz
Ggf. Sonderfarben gemäß VdS u. a.
6 . Beschreibung der brandschutztechnischen Maßnahmen
Brandwand - und Deckendurchführungen
Die Brandabschnitte sind durch den Hochbau festgelegt. Dabei handelt es sich hauptsächlich um vertikale Trennungen. Einige Brandabschnitte beziehen sich jedoch auf eine Geschossebene bzw. einen Teil der Geschossebene.
Bei der Ausführung der erforderlichen Brandschutzdurchführungen sind die Brandabschnittsanordnungen zu beachten.
Es sind einheitliche Brandschutzrohrdurchführungen für alle Gewerke zu verwenden.
Brandschutzmaßnahmen
Der Auftragnehmer hat bereits bei Planungsbeginn alle Details des künftig einzuhaltenden Brandschutzes zu planen und zu berücksichtigen.
Dazu gehören u. a. ausreichende Abstände zwischen Rohren, Kanälen und anderen Bauteilen, Festlegungen der gewählten Brandschutzausführung für die einzelnen Gewerke sowie mögliche Vereinbarungen dieser Maßnahmen bei Rohrleitungen usw. Weiterhin sind dabei die baulichen Gegebenheiten wie Wände aus Mauerwerk, Beton oder Leichtbaukonstruktionen zu berücksichtigen und in den Ausführungszeichnungen entsprechend auszuweisen.
In allen Bereichen des Gebäudes, in denen die zulässige Brandlast überschritten wird sind die Leitungs- und Rohrtrassen gemäß den geltenden Vorschriften zu schotten. Entsprechend den vorgegebenen Brandabschnitten sind alle Durchbrüche mit Brandschotten zu schließen. Gleiches gilt für Steigeschächte. In Installtionsschächten ist darauf zu achten das nur Brandabschottungen mit geprüften zugelassenen Nullabständen zueinander eingesetzt werden. Auf die angefertigten Schachtdetails ist zu achten.
7 . Gewerkespezifische zusätzliche Nebenleistungen
Folgende zusätzliche Nebenleistungen sind in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen und werden
nicht gesondert vergütet:
- Druckproben von Leitungsabschnitten vor Wärmedämmarbeiten, Decken- und Schachtabkleidungen, etc.
Abtrennen , Absperren der Leistungsabschnitte. Heranführen von Wasser, Erstbefüllung, Druckprobe mit Bescheinigung nach IN 18380, Entleeren und Belüften der Anlage.
- Probebetrieb, Einweisung des Bedienungspersonals vor Übergabe der Anlage, mit Protokoll.
- Einregulierung sämtlicher im Leistungsverzeichnis ausgeschriebener Steuer -, Mess- und Regelgeräte sowie Abgleichen sämtlicher Anzeigen mit einer maximalen Abweichung von:
Temperatur + / - 0,5 °C
D ruck + / - 0,5 %
Die Einregulierung beinhaltet die Gestellung sämtlicher schreibender Messinstrumente sowie die Erarbeitung von Schrägstreifen und Messprotokollen zur Übergabe. Die Einregulierung erfolgt zusammen mit allen beteiligten Firmen.
Überprüfung der angeschlossenen Kabel, Leitungen und Geräte auf richtigen Anschluss. Durchführung der Schutzmaßnahmen. Funktion und Messen der Stromaufnahme aller elektrischen Verbraucher. Aufzeichnen sämtlicher Einstell- , Einregulierungs- und Messwerte in prüffähige Protokolle.
- Prüfungen
Alle Rohrsysteme sind vor Inbetriebnahme auf Dichtigkeit zu prüfen.
Prüfen der Grundleitungen für Regen- , Schmutz , und Mischwasser nach DIN 4033, Absatz 9,
Pkt . 9.1 Lagerprüfung der verlegten Rohre
Pkt . 9.2 Prüfung der Wasserdichtheit der Rohrleitungen und Schächte
Pkt . 9.2.1 Wasserdichtheit der Rohrverbindungen und Fugen
Pkt . 9.2.2 Wasserdichtheit von Freispiegelungen, gegliedert in Vorbereitung, Fülle , Prüfdruck und Dauer sowie eventuelle Wasserzugabe gem. Tabelle 1 und 2
Druckprüfung der Rohrsysteme für
Wasser nach DIN 4 279, Teil 1 bis 1 0, und DIN 1988 Prüfdruck 1 ,5 mal Betriebsdruck, mind. jedoch 12 bar
pü
Gas nach FVGW- TRGI 1 972 (G 600) Prüfdruck 1,5- mal Betriebsdruck bzw. nach Erfordernis
K unststoffrohre aus PVC -h und PE - w nach DVGW - W 322
Abwasser nach DIN EN 1 610, Absätze 12 und 13 Prüfdruck Schmutzwasser 0 ,5 bar Regenwasser 3,0 m über Rückstauebene
Die zur abschnittsweisen Prüfung erforderlichen Einrichtungen und Materialien hat der Auftragnehmer zu stellen. Prüfung in Anwesenheit der Bauleitung. Über das Prüfergebnis ist ein Protokoll mit Unterschrift der Beteiligten anzufertigen ( der Bauleitung zu übergeben) .
Es ist ein Prüfprotokoll zu erstellen. Die Dokumentation ist mit den Bestandsunterlagen zu übergeben. Die Druckprobe ist zu protokollieren und mit verbindlicher Unterschrift zu übergeben.
Die Grundleitungen sind mit einer Videokamera zu befahren und ein entsprechendes Auswertungsprotokoll zu erstellen. Videokassette und Protokoll sind dem Auftraggeber zu übergeben.
Erklärung
Der Bieter erklärt ausdrücklich, dass er sämtliche vorstehenden Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis vorbehaltlos anerkennt.
...................................................................................
Ort, Datum
...................................................................................
rechtsverbindl. Unterschrift und Firmenstempel (Bieter)
Technische Vorbemerkungen Sanitär
03.01 Baustelleneinrichtung
03.01
Baustelleneinrichtung
03.02 Einrichtungsgegenstände
03.02
Einrichtungsgegenstände
03.03 Schmutzwasserleitungen
03.03
Schmutzwasserleitungen
03.04 Trinkwasserrohrleitungen und Zubehör
03.04
Trinkwasserrohrleitungen und Zubehör
03.05 Wärmedämmung und Zubehör
03.05
Wärmedämmung und Zubehör
03.06 Brandschutz und Wanddurchführungen
03.06
Brandschutz und Wanddurchführungen
03.07 Armaturen und Zubehör
03.07
Armaturen und Zubehör
03.08 Sonstiges
03.08
Sonstiges
03.09 Stundenlohnarbeiten
03.09
Stundenlohnarbeiten
04 Reihenhäuser – Lüftungsanlage (dezentrale Abluft)
04
Reihenhäuser – Lüftungsanlage (dezentrale Abluft)
04.01 Baustelleneinrichtung
04.01
Baustelleneinrichtung
04.02 Außenluftdurchlass
04.02
Außenluftdurchlass
04.03 Abluft aus den Bädern
04.03
Abluft aus den Bädern
04.04 Rohrleitungen und Zubehör
04.04
Rohrleitungen und Zubehör
05 Reihenhäuser – Sonstiges
05
Reihenhäuser – Sonstiges
05.__.2180 Koordination und Schnittstellenmanagement TGA Kosten für die Koordinierung, Kontrolle und Sicherstellung der ordnungsgemäßen Ausführung aller Schnittstellen zu den angrenzenden Gewerken im Rahmen der technischen Gebäudeausrüstung.
Die Leistung umfasst insbesondere die Abstimmung der Arbeiten mit den Gewerken Lüftung, Kälte, Sanitär, Elektro sowie weiteren am Bau beteiligten Unternehmen, um einen reibungslosen Bauablauf und eine fachgerechte Integration der Anlagenteile zu gewährleisten.
Leistungsumfang
Koordination der Arbeiten mit angrenzenden Gewerken
Abstimmung von Leitungsführungen und Installationsbereichen
Kontrolle der Schnittstellen zwischen den einzelnen Gewerken
Teilnahme an Baubesprechungen und Abstimmungsterminen
Klärung technischer Details während der Bauausführung
Sicherstellung der fachgerechten Ausführung an den Übergängen der Gewerke
Material und Lohn sind Bestandteil dieser Position, sofern nicht separat ausgewiesen.
05.__.2180
Koordination und Schnittstellenmanagement TGA
L
1.00
psch
0.00
05.__.2190 Profilstahlkonstruktion zur Herstellung von Stütz-, Liefern und Montieren von Profilstahlkonstruktionen zur Herstellung von Stütz-, Hänge-, Trag- und Sonderbefestigungen für Rohrleitungen und Luftleitungen der technischen Gebäudeausrüstung.
Die Konstruktion dient der sicheren und schwingungsarmen Befestigung der Installationen an Decken, Wänden oder Tragkonstruktionen.
Technische Ausführung
Profilstahlkonstruktion aus verzinkten Installationsschienen und Systembauteilen
Bestehend aus Installationsschienen, Winkelstücken, Verbindungselementen sowie Befestigungs- und Montagezubehör
Mit Schrauben, Muttern, Unterlegscheiben, Gewindestangen, Rohrschellen und weiteren erforderlichen Befestigungselementen
Ausführung entsprechend den statischen und konstruktiven Anforderungen der jeweiligen Installation
Leistungsumfang
Lieferung sämtlicher Profilstahl- und Befestigungselemente
Transport zum Einbauort
Zuschneiden der Profilstahlteile entsprechend den örtlichen Erfordernissen
Entgraten und Ausrichten der Konstruktion
Montage und Befestigung an Baukörpern
Herstellung der erforderlichen Halterungen für Rohrleitungen oder Luftleitungen
Die Abrechnung erfolgt nach Gewicht der eingebauten Profilstahlkonstruktion einschließlich aller Verbindungselemente.
Material und Lohn sind Bestandteil dieser Position, sofern nicht separat ausgewiesen.
05.__.2190
Profilstahlkonstruktion zur Herstellung von Stütz-,
540.00
kg
0.00
06 Trinkwasserversorgung – Erdleitung im bauseits gestellten Graben
06
Trinkwasserversorgung – Erdleitung im bauseits gestellten Graben
06.01 Trinkwasserversorgung
06.01
Trinkwasserversorgung
F. Schlussbemerkungen
Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen sind vollständig, funktionsfähig und betriebsfertig nach den anerkannten Regeln der Technik zu erbringen; hierzu gehören auch die Nebenleistungen nach VOB/C (DIN 18299 sowie die gewerkespezifischen ATV) auch ohne besondere Erwähnung.
Erkennt der Auftragnehmer Widersprüche, Lücken oder Fehler in Planung, Mengen oder Leistungsbeschreibung, hat er hierauf vor Ausführung schriftlich hinzuweisen (Bedenkenanmeldung nach § 4 Abs. 3 VOB/B).
Alle erforderlichen Klein-, Befestigungs-, Dicht- und Verbindungsmaterialien sowie Dokumentations-, Einregulierungs- und Inbetriebnahmeleistungen sind – soweit nicht gesondert ausgeschrieben – in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Einheitspreise gelten für die gesamte Ausführungszeit; Bezugsgrößen und Massen sind nach VOB/C abzurechnen.
F. Schlussbemerkungen