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Bill of Quantities
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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
Vorbemerkungen Vorbemerkungen
Das Gesamtbauvorhaben unterteilt sich in mehrere
Leistungsverzeichnisse:
Leistungsverzeichnisse - Hochrüstung ESTW-A BNK
Los 1 Hochrüstung ESTW-A BNK Außenanlagen (gewerkeübergreifend) L os 2 Innenanlage gewerkeübergreifend Los 3 Sicherungsleistungen
Einzelne Artenschutzmaßnahmen wie Reptilien- und Amphibienzäune werden seitens des AG vor Baubeginn durchgeführt und sind in der Örtlichkeit zu berücksichtigen.
Leistungspositionen sind in den
einzelnen Leistungsabschnitten und Gewerken anteilig
wiederholt aufgeführt. Die Aufteilung auf die einzelnen
Leistungsabschnitte und Leistungsverzeichnisse erfolgt aus Gründen der Kostenzuscheidung zum Anlagevermögen der DB AG, ist aber zusammengefaßt als eine Gesamtleistung zu betrachten. Dies betrifft auch die Baustelleneinrichtung.
Die vorliegende Bautechnologie, insbesondere das
Arbeiten in Bauzuständen/Bauabschnitten, und die
Beachtung der beengten Verhältnisse und lichten Höhen
(Aufrechterhaltung des Straßenverkehres, Bebauung,
Durchfahrtshöhen, Stromschiene der DB AG, Gleis- und Kabelhilfsbrücken, Verbauten etc.)
sind bei der
Preisbildung zu berücksichtigen. Alle daraus
resultierenden Erfordernisse sowie Erschwernisse
einschl. aller Sicherungsleistungen in den einzelnen
Zwischenzuständen, insbesondere Absturzsicherungen für
Mitarbeiter anderer Unternehmen und der DB AG etc.,
sind in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen und
werden nicht gesondert vergütet.
Sicherungsleistungen gegen Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb werden durch den AG bereitgestellt.
Alle nachfolgend aufgeführten Leistungen umfassen,
sofern nicht in einzelnen Leistungspositionen anders
beschrieben,
die vollständige Lieferung der dazugehörigen Stoffe und
Bauteile einschließlich Ab- und Umladen, Lagern und
Sichern auf der Baustelle sowie die Transporte
innerhalb der Baustelle, Lager- und
Zwischenlagerflächen.
Für vom AG beigestellte Stoffe und Materialien ist das
Ab- und Umladen, Lagern und Sichern auf der Baustelle
sowie die Transporte innerhalb der Baustelle, Lager- und
Zwischenlagerflächen in die Leistungspositionen
einzurechnen.
Vom AN werden sämtliche Geräte und Materialien, die zur
Durchführung der beschriebenen Leistungen notwendig
sind, bereitgestellt.
Sofern in den Positionen der Traggerüste kein gesonderter Verweis auf die zu anzuwendende Klasse enthalten ist, sind generell Traggerüste der Klasse B zu kalkulieren und zu berücksichtigen.
Der Abstimmungsaufwand für Beratungen, Vereinbarungen
und sonstige Abstimmungsleistungen mit Dritten
(Senatsverwaltung Berlin, Leitungsträger und Sonstige)
für alle gleichzeitig laufenden Bauarbeiten werden
nicht gesondert vergütet.
Es ist der erforderliche Aufwand zur wöchentlichen
Abstimmung der einzelnen Bauleistungen in Abhängigkeit
von möglichen Verkehrsführungen, Baustellenzufahrten,
technologischen und anlaufmäßigen Erfordernissen u.ä.
und auch die Abstimmung mit dem AG sowie die
Dokumentation der Festlegungen und Führung
entsprechender Bautagebücher zu berücksichtigen.
Alle Aufwendungen und erforderliche Abstimmungen zum
Herbeiführen von Genehmigungen etc. sind, sofern nicht
gesondert beschrieben, in die Einheitspreise
einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Die gemeinsame Ablaufplanung erfolgt gemäß Letzte-Planer-Methodik (LPM) nach VDI 2553 (gleichartig Last Planner System). Der AG setzt für die Projektbeteiligten, zusätzlich zu den in den Abschnitten 0.5.4 (Baubeschreibung / Vorbemerkungen Anlage 3.0.1) beschriebenen Terminplanungswerkzeugen, die LPM als Projektsteuerungs- und Projektabwicklungsmethode zur termin- und qualitätsgerechten Abwicklung des Bauablaufs, mit dem Ziel der Optimierung der Projektkosten, ein.
Der Aufwand ist in die Einheitspreise einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.
Für alle zu liefernden Planunterlagen sind die
allgemein gültigen Vorschriften sowie die Regelwerke
und Technischen Mitteilungen der DB AG für die
Erstellung von Zeichnungen und deren Mikroverfilmung
umzusetzen. Es sind die aktuellen Schriftfelder nach Angaben der DB AG zu verwenden.
Die für den AN zur Bauausführung erforderlichen
Exemplare von Planunterlagen sind Sache des AN und
werden nicht gesondert vergütet.
Sämtliche sich aus den ZTV und Qualitätssicherungsmaßnahmen ergebenden Aufwendungen
und Vorgaben sind zu berücksichtigen und in die
entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren, sofern
nicht gesonderte Leistungspositionen vorhanden sind.
Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die
Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. beim
AG bzw. dem Eigentümer anhand der Bestandspläne und der
dazu ergangenen Anweisungen zu unterrichten.
Erforderliche Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Leitungen im unmittelbaren Baufeld sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen. Insbesondere wird auf die Nutzung von z.B. lastverteilende Platten, das erforderliche Freihaltung von Absperrventilen oder Schächten nach Vorgabe des Betreibers hingewiesen. Sicherungen müssen in Abstimmung mit dem Betreiber nach Wahl des AN erfolgen.
Die eingesetzten Baumaschinen und Bauverfahren müssen dem Stand der Lärmminderungstechnik entsprechen (vgl.Anforderungen aus der 32. BImSchV).
Die Baustelle ist so zu planen, einzurichten und zu betreiben, dass Geräusche weitestgehend verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind.
Es wird außerdem auf die AVV Baulärm verwiesen.
Die Entsorgung des anfallenden Aushub- und
Abbruchmaterials ist stets auf der Grundlage der
geltenden gesetzlichen Regelungen des
Bundes und des Landes Berlin zur Abfallentsorgung in
seiner neuesten jeweils geltenden Fassung
durchzuführen.
Die Untersuchung zur Abfalldeklaration erfolgt
nach LAGA PN98 und "Leitfaden zur Probenahme und
Untersuchung von mineralischen Abfällen im Hoch- und
Tiefbau (Runder Tisch Abfallbeprobung
Brandenburg-Berlin)"
in der jeweils geltenden Fassung.
Hinweis zur Analytik von Rückbaustoffen:
Die Ausführung von Probenahme, Untersuchung und
Bewertung darf nur durch ein für diese Tätigkeit nach DIN EN ISO/ IEC 17025 akkreditiertes Institut, mit Akkreditierung
durch eine zugelassene Akkreditierungsstelle erfolgen.
Die zusätzlichen Bestimmungen, wie in der
Leistungsbeschreibung beschrieben, sind einzuhalten.
Alle Aufwendungen einschl. der für die
abfallrechtliche Dokumentation sind in den Einheitspreisen
einzurechnen.
Dem Leistungsverzeichnis werden
Musterleistungsverzeichnisse der DB AG zu Grunde
gelegt, z.B. MLV-MBR, MLV-ALI.
Die Sonderzeichen (>...<) im Langtext der Positionen
sind projektspezifische Ergänzungen und bedeuten
veränderbare Werte in entsprechenden
Musterleistungsverzeichnispositionen. Sie werden auch
bei Änderung der Musterleistungspositionen beibehalten.
Wird in den Abschnitten in den Leistungspositionen auf eine Zeichnung verwiesen, sind die in der Ausschreibungsunterlage
dargestellten Konstruktionen zu verpreisen. Sind keine
Angaben gemäß Zeichnung verfügbar, z.B. in den
Positionen "Bewehrung", wird auf die Zeichnungen der
Ausführungsplanung verwiesen.
Wird in den Abschnitten in den Leistungspositionen auf "nach Unterlagen des AG" sind das die vom AN zu erzeugenden Unterlagen der Ausführungsplanung mit Freigabevermerk des AG.
Vorbemerkungen
Bauzeiten - Lärm FORDERUNGEN BAUZEITEN - LÄRM
Lärmintensive Arbeiten sind auf maximal 8 h tagsüber zu beschränken. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Bauzeiten - Lärm
01 Übergreifende Leistungen
01
Übergreifende Leistungen
01.01 allgemeine Leistungen
01.01
allgemeine Leistungen
01.02 Baustelleneinrichtung
01.02
Baustelleneinrichtung
01.04 Baugrunduntersuchung
01.04
Baugrunduntersuchung
04 Technische Bearbeitung
04
Technische Bearbeitung
Hinweis Vom AG werden nur die der Ausschreibung beiliegenden
bzw. ggf die in Anlage 2.1 unter "Datenaustausch, Vermessung und Planung"
genannten Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Alle weiteren zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen notwendigen Planungsleistungen sind vom AN zu übernehmen und in die nachfolgenden Positionen einzurechnen.
Hinweis
HINWEIS zur tech. Bearbeitung ==============================================
Technische Bearbeitung
==============================================
Die technische Bearbeitung der Ausrüstungsgewerke muss durch ein durch die DB AG präqualifiziertes Ingenieurbüro durchgeführt werden.
Die Ausführungsunterlagen sind einer Qualitätsprüfung zu
unterziehen. Diese Prüfung ist auf den Ausführungsunterlagen zu dokumentieren.
Die Kosten für die richtlinienkonforme Planung des Bauwerkes und aller sonstigen Gewerke sind in die entsprechenden Planungspositionen der nachfolgende Abschnitte einzurechnen.
Die Angaben der Baubeschreibung Punkt 0.5.1 zu den zu erstellenden Ausführungsunterlagen und den gewerkespezifischen Besonderheiten sind bei der Kalkulation der technischen Bearbeitung zu berücksichtigen.
Der Aufwand ist in die entsprechenden allgemeinen Planungspositionen einzurechnen, sofern nicht für einzelne Leistungen separate Positionen zur Abrechnung der Leistung vorgesehen sind.
HINWEIS zur tech. Bearbeitung
04.01 Technische Bearbeitung Allgemein, Übergreifend
04.01
Technische Bearbeitung Allgemein, Übergreifend
04.02 VA
04.02
VA
04.04 KIB
04.04
KIB
04.06 HB
04.06
HB