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Vorbemerkungen zum Gewerk Arbeitsumfang gem. Dokument 1JNL2257953.
Gilt für Pol 1 und Pol 2
Grundlage für Angebot und Ausführung
Neben den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen VOB Teil C (ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art und ATV DIN 18353 Estricharbeiten) gelten für die Planung und Ausführung die einschlägigen Normen und Richtlinien, sowie die Anwendungstechnischen Vorgaben und Verarbeitungshinweise der Hersteller in der jeweils zum Verlegezeitpunkt gültigen Fassung, sofern im LV nichts Anderes vorgeschrieben ist.
Der AN ist dafür verantwortlich, die erforderlichen Nachweise über die Verwendbarkeit der verwendeten Bauprodukte und die Anwendbarkeit von Bauarten zu erbringen und auf der Baustelle vorzuhalten.
Art und Umfang der Leistung
Zur Ausführung kommen sowohl Verbundestriche als auch schwimmende Zementestriche.
Die Angebotspreise gelten einschließlich der Kosten für alle Materialien, Lieferung, Einbau und aller erforderlichen Nebenarbeiten, sofern in den einzelnen Positionen nichts Gegenteiliges beschrieben ist.
Vor dem Verlegen des Estrichs muss die Tragschicht überprüft werden. Die Ergebnisse sind zu protokollieren und die Messprotokolle sind dem AG vorzulegen. Bei Mängeln des Gewerks Rohbau ist der AG zu informieren. Seitens des verantwortlichen ANs ist ein Vorschlag zur Mängelbeseitigung zu erstellen und mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Ausführung
Sämtliche Anschlüsse an aufgehende Bauteile, Rohrdurchführungen etc. sind zur Vermeidung von starren Verbindungen durch den Einbau zugelassener Randstreifen herzustellen. Die Randstreifen sind aus Mineralfaser, mind. 80 mm dick, Höhe bis mind. 20 mm über OK Estrich einzubauen. Hier dürfen nur nicht brennbare Materialien nach DIN 4102 verwendet werden.
Notwendige Fugenausbildungen für Tagesabstellungen, Scheinfugen o.ä., sind eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer in Absprache mit der örtlichen Bauüberwachung herzustellen und ohne besondere Vergütung auszuführen.
Bei Verbundestrichen ist eine gute Haftverbindung durch Aufrauen der Rohböden und durch Haftanstrich herzustellen. Die Haftzugfestigkeit auf der Estrichoberfläche muss mind. 1,0 N/mm² für nicht befahrene Flächen betragen. Eine Eignungsprüfung des Verlegeuntergrundes erfolgt eigenverantwortlich durch den AN.
Beim schwimmenden Estrich ist die Dämmschicht mit geeignetem Abdeckmaterial, z. B. reißfester PE-Folie abzudecken. Die Verlegerichtung der Abdeckung ist entgegengesetzt der Dämmstoffverlegung auszuführen. Stöße sind ausreichend zu überlappen, untereinander zu verkleben und an seitlichen und senkrechten Abschlüssen über die Randstreifen hochzuführen. Durch die ausgeführte Abdeckung muss gewährleistet sein, dass Estrich nicht in die Dämmebene eindringt.
Es sind nur Baustoffe frei von FCKW und HFCKW zu verwenden. Nachweis hierfür durch AN zu erbringen.
Angrenzende Bauteile sind während der Estrichverlegung gegen Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Frisch verlegte Estrichflächen sind gegen zu frühes Betreten zu schützen.
Während und nach der Verlegung des Estrichs hat der AN, falls erforderlich, Maßnahmen gegen Zugluft zu treffen.
Toleranzen der Oberflächenebenheit
Die für die Erstellung des Gebäudes nach DIN 18202 zugelassenen Toleranzen im Rohbau sind durch Konstruktion und Ausführung vom AN zu berücksichtigen und auszugleichen.
In den Räumen mit Fliesenbelägen und geklebten Bodenbelägen ist eine Oberfläche mit Toleranzen der Oberflächenebenheit nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 3 herzustellen.
In Räumen mit selbstverlaufenden Beschichtungen ist eine Oberfläche mit Toleranzen der Oberflächenebenheit gemäß Tabelle 3, Zeile 4 (mit erhöhten Ebenheitsanforderungen), herzustellen.
Nachbehandlung
Die Estrichflächen während der Hydratation in den ersten Tagen sind vor zu schnellem Austrocknen und schädlichen Einwirkungen (z. B. Zugluft, Hitze, Beschädigung) durch Nachbehandlung zu schützen.
Bei dem Zementestrich unter Bodenbelag ist das Aufsprühen eines flüssigen Nachbehandlungsmittels entsprechend den Vorschriften des Stoffherstellers durchzuführen.
Nachbehandlungsmittel sind nur nach Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung zu verwenden. Es sind nur Nachbehandlungsmittel zugelassen, die späteren möglichen Arbeitsgänge nicht nachteilig beeinflussen. Der AN hat den Nachweis der Unbedenklichkeit inkl. technischer Datenblätter vorzulegen.
Gegen schädliche Temperatureinwirkungen sind zusätzliche Maßnahmen notwendig, im Allgemeinen durch Auflegen trockener Wärmstoffe. Eine künstliche Trocknung ist nicht zulässig.
Der Einsatz von chemischen Nachbehandlungsmitteln ist grundsätzlich untersagt.
Benutzungsbeginn
Den fertig eingebauten Estrichen ist eine 7-tägige Nachbehandlungsdauer zu gewähren. Vor Ablauf dieser Frist darf der Estrich nicht begangen oder sonst wie belastet werden.
Diese Fristen sind bei ungünstigen Erhärtungsbedingungen entsprechend zu verlängern. Ist aus betrieblichen Gründen eine vorherige Belastung erforderlich, so sind besondere Maßnahmen vorzusehen z. B. Auslegen von Brettern. Dieses Vorgehen ist im Vorfeld mit dem AG abzustimmen.
Prüfen des Estrichs / Nachweise
Die Prüfung von Estrichflächen ist durchzuführen. Alle Prüfergebnisse sind zu dokumentieren und dem AG unaufgefordert vorzulegen.
Auf die Einhaltung der Anforderungen an die Ebenflächigkeit wird besonderer Wert gelegt. Die Ebenflächigkeit kann mittels Nivellement nach DIN 18202 erfolgen.
Der AN hat ergänzend zum normalen Bautagebuch über die Durchführung der Estricharbeiten gesondert Tages-Fertigungsprotokolle zu führen. Dort sind die qualitätssichernden relevanten Daten (wie vom System- oder Produkthersteller gefordert), die Ergebnisse von durchgeführten Prüfungen (Ebenflächigkeiten, Haftzug, CM etc.), und insbesondere die Verbrauchsangaben bezogen auf die bearbeiteten Flächen u.ä. zu notieren und durch Unterschrift zu bestätigen.
Schnittstellen
Der Untergrund ist vom Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten eigenverantwortlich zu prüfen. Vorgefundene Mängel sind dem Auftraggeber rechtzeitig vor Ausführungsbeginn schriftlich mitzuteilen.
Die erforderliche Prüfung der Vorleistungen ist so rechtzeitig durchzuführen, dass Mängelabstellungen ohne Terminverzögerungen der eigenen Arbeiten vorgenommen werden können.
Schnittstelle zum Gewerk Elektro:
Die Montage von estrichüberdeckten Unterflurinstallationskanälen und estrichbündigen Bodentanks, wie auch die Kabelverlegung und der Anschluss an das Potentialausgleichsystem des Gebäudes, ist im Gewerk Elektro enthalten.
Bei der Estrichaufbringung ist das sorgfältige Anarbeiten des Estrichs im Bereich der Unterflurinstallationen durchzuführen.
Nebenleistungen
Der Schutz sowie die Absperrung und Kennzeichnung der Leistungen des AN bis zur förmlichen Endabnahme.
Alle erforderlichen Eignungs- / Güteprüfungen an Baustoffen, vor dem Einbau und am eingebauten Estrich, z. B. zu Ebenflächigkeiten, Haftzugfestigkeiten, Estrichfestigkeiten usw. inkl. Probenentnahmen /
Probekörperfertigung sind der örtlichen Bauüberwachung vor Einbau der Baustoffe zu übergeben. Die Erstellung von Arbeitsanweisungen, Einbauanleitungen etc. ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Vorbemerkungen zum Gewerk
Allgemeines Die ausgeschriebene Baumaßnahme behandelt die baulichen Anlagen der Onshore-(Land-) Konverterstation Bergrheinfeld des Bauvorhaben Südlink.
Das geplante Geländenull liegt bei +/- 0,000 = 230,00 m ü. NHN.
Im Folgenden wird der Auftraggeber, Hitachi Energy, der abgefragten Leistungen als AG bezeichnet.
Der Bauherr TenneT, Auftraggeber von Hitachi Energy, wird als Bauherr bezeichnet.
Alle relevanten Dokumente sind im Annex 6 aufgeführt.
Allgemeines
Allgemeine Vorbemerkungen Es gelten die allgemeinen Festlegungen der Bauleistungsbeschreibung und die Regelungen der Baustellordnung des AG und des Bauherrn, insbesondere gilt:
1. Sicherheit und Umweltschutz
1.1. Sicherheit gehört zu den höchsten Werten des AG und hat bei allen Arbeiten oberste Priorität. Der AN muss dem Thema Sicherheit denselben hohen Stellenwert in seinem Unternehmen einräumen, eine proaktive Haltung bei der Verbesserung des Sicherheitsstandards in der gesamten Wertschöpfungskette einnehmen und Unterauftragnehmer stimulieren, ihre Sicherheitsstandards ebenfalls zu optimieren.
1.2 Auftragnehmer sind verpflichtet, alle relevanten und anzuwendenden internationalen und nationalen HSE-Vorschriften einschließlich des Seerechtes zu beachten.
1.3. Die allgemeinen Umweltbedingungen sind im Appendix 6 aufgelistet.
1.4. Bei der Herstellung des ausgeschriebenen Werkes ist auf einen schonenden Umgang mit Ressourcen und der Umwelt zu achten. Insbesondere sind die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sowie die Handlungshilfe "Lagerung von Gefahrstoffen auf dem Bau" der BG Bau , zum Beispiel bei der Lagerung von Betriebsstoffen oder den Betrieb mobiler Tankstellen über einen Zeitraum von 6 Monaten hinausgehend, zu beachten. Ergänzend gilt der Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes, dies bedeutet, dass vom AN alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden müssen, um eine Verunreinigung des Grundwassers zu verhindern.
1.5. Die Verwendung von gesundheits- und umweltgefährdenden Stoffen ist auf ein absolut notwendiges Minimum zu begrenzen, siehe HSE-Dokumente des AG im Appendix 6.
1.6. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Der Bauherr stellt einen Verantwortlichen für Arbeits- und Gesundheitsschutz (HSE-Verantwortlicher) sowie die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi). Die der Anfrage beigefügten besonderen Anforderungen an HSE sind zu beachten.
Die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für einzelne Arbeitsschritte der Baumaßnahmen ist Sache des AN und des jeweiligen Nachunternehmers.
1.7. Umweltschutz
Die Leistungserbringung erfolgt außerhalb geschlossener Ortschaften, die Eingriffe in die Natur sind soweit möglich zu minimieren.
1.8. Sicherheits- und Gesundheitsschutz
siehe Punkt 1.6, sowie HSE-Dokumente in Appendix 6.
2. Winterbaumaßnahmen
Die durch den AN zu erbringenden Leistungen sollen gemäß Terminplan auch in den Wintermonaten erfolgen. Erforderliche Maßnahmen zur Durchführung der Arbeiten während des Winters sind durch den AN einzukalkulieren. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass keine Verzögerung der Arbeiten durch Witterungsverhältnisse eintritt.
3. Qualitätssicherung, Eigen- und Fremdüberwachung
Die Fremdüberwachung erfolgt durch den AG und durch den AG beauftragtes Personal.
Der AN hat eigenverantwortlich die Eigenüberwachung der Baustelle und der Arbeiten gem. den Regeln der Technik und den geltenden Normen durchzuführen und zu dokumentieren.
Die Kosten für die Eigenüberwachung sind in die jeweiligen Leistungspositionen einzurechnen, sofern nicht gesondert ausgeschrieben.
Die Überwachung durch Eigenprüfung muss Folgendes
beinhalten:
- Eignungsnachweis der gelieferten Baustoffe
- Eingangsprüfung der zu verarbeitenden Baustoffe,
- Prüfungen bei der Verarbeitung der Baustoffe,
- Überprüfung aller qualitätsbestimmenden Arbeiten, Stoffeigenschaften und Funktion, ständige fachtechnische Beaufsichtigung der Bauarbeiten.
- Protokollierung aller Bauvorgänge, Mess- und Laborwerte (Bewertung und Erläuterung), einer zusammenfassenden Dokumentation mit allen re- levanten Unterlagen und den sich aufgrund dieser Versuchsdurchführung ergebenden QM-Festlegungen (z. B. Material- und Einbaukriterien) ist zu erstellen.
- Durchführung aller erforderlichen Überwachungsmaßnahmen im Rahmen der Eigenüberwachung gem. Qualitätsmanagementplan.
4. Ergänzende technische Bearbeitung des AN
Ergänzende Planung (Werk- und Montageplanung) für Bauwerke und Bauteile nach den Technischen Regelwerken und Angaben dieser Leistungsbeschreibung als Ergänzung zur bestehenden vom AG gelieferten Ausführungsplanung für alle Unterabschnitte der Leistungsbeschreibung, bei Bedarf in den Prüflauf geben, anpassen und rechtzeitig vor Ausführungsbeginn fertigstellen.
Der Umfang bezieht sich auf folgende Planungen in Texten / Berichten /
Nachweisen / Zeichnungen, wie z.B. (auszugsweise Darstellung):
a. Ausführungsanweisungen für die konkrete Baudurchführung. Beispielhaft Betonieranweisungen, Einbau- / Montageanweisungen, Beschichtungsanweisungen, Prüfanweisungen u.ä. Dokumente
b. Bauzustände und Bauteile mit besonderen Anforderungen u.ä.: Sind für bestimmte Bauzustände aus dem Baustoffverhalten heraus besonder baustoff- oder bauartabhängige Nachweise zu führen, so liegen diese im Leistungsumfang des AN / GU. Das betrifft insbesondere Nachweise / Ausführungsplanungen zum Thema "Wärmeentwicklung / Abfluss der Hydrationswärme / Festigkeitsentwicklung" bzw. Vermeidung / Begrenzung der Rissbildung infolge Erhärtung aus diesem Effekt, Bewehrungsgehalt, sowie Festlegung der Betonsorten und Steuerung der Frischbeton- und Erhärtungstemperaturen inkl. Nachbehandlungsarten und Nachbehandlungsdauern je nach Bauteil und Witterung. Beachte hierzu auch das LV (Beton- und Stahlbetonarbeiten)
c. Erneute Ausführungsplanungen zum Bauwerk / Bauteilen, die bereits durch den AG geplant und übergeben wurden, aber von Sondervorschlägen / Nebenangeboten des AN / GU betroffen sind.
d. Planungen und Arbeitsanweisungen zur Arbeitssicherheit, Fortschreibung des SiGe-Planes in Abstimmung mit dem SiGeKo, Baustelleneinrichtungsplan.
e. Werkstattplanungen für die Stahlbauteile, Metallbau- und Schlosserbeiten,
f. Werkstattplanungen / Detailplanungen für den Fassadenbau, Tür- und Fensterbau einschließlich Verlegeplanung, Nachweise zur Befestigung, Werkplanung der Ausführungsdetails für eingesetzte Produkte unter Be- rücksichtigung angrenzender Gewerke wie z.B. Dachabdichtung, Dachdämmung. Lieferung von Produktdatenblättern und Detailzeichnungen für Ausführung und Ausstattung
g. Verlegeanweisungen / Details zu den Dachdeckungen / Dachdämmung / Dachabdichtungen unter Berücksichtigung angrenzender und abhängiger Gewerke einschließlich Nachweisführung für deren Befestigungen
h. Finale Küchenplanung,
i. Muster- / Verlegepläne für alle Boden- und Wandbelagsarbeiten (insbesondere Fliesenpläne)
j. Muster- / Verlegepläne für Deckenspiegel
k. Werkstattplanung für Doppelböden
l. W+M Planung, Vorprüfunterlagen für das Gewerk Erdung und Blitzschutz
m. Bedarfweise Ergänzung / Anpassung der Durchbruchsplanung
n. Einbauteilplanungen
o. Dübelplanung für restliche nachträgliche Befestigungsarbeiten durch Dübel bzw. bei Abwesenheit von Anker- / Einbauteilen zur Befestigung
p. Baustellen-Organisation / Baubetrieb und Planungskoordination: Aufstellen und Fortschreiben des Bauablaufplanes / Terminplanes, von Detailablaufplänen, des Zahlungsplanes, der Baustellenordnung (BStO) und ähnlicher Dokumente zur Baustellen- und Planungssteuerung.
q. W+M Planung für den Baugrubenverbau, Dichtwände bei Erfordernis, bauzeitiche Wasserhaltung
r. W+M Planung für Regen- und Abwasser
s. Alle Unterlagen sind dem AG als PDF und Originaldatensatz zu übergeben.
5. Digitale Fotodokumentation
Digitale Fotodokumentation über die gesamte Bauzeit erstellen. Alle
wesentlichen Bauabschnitte wie z.B. Betonagen, Einzelfertigungen,
Montageschritte, Schwertransporte u.ä. im Bild dokumentieren. Dabei sind Übersichtsfotos und Detaildarstellungen anzufertigen. Je Arbeitstag ist
mindestens ein Übersichtsfoto anzufertigen.
Alle später nicht mehr nachvollziehbaren Leistungen (Beispiel: Erdarbeiten, Erdkabel/ Leitungsbau) sind zu dokumentieren.
Die Gliederung der Dateiordner und Bild-Dateinamen ist zu Beginn mit dem AG abzustimmen.
Bildqualität mindestens 2560x1920 Pixel,
gängiges Datei-Übergabeformat wie z.B. jpg,
in jedem Bild sind der Aufnahmetag und -zeit einzublenden.
6. Enddokumentation / as-built Dokumentation / Bestandsunterlagen
Die Ausführung ist durch den AN in den der Ausführung zugrunde liegenden Unterlagen zu dokumentieren. Die Unterlagen der Bauausführungsdokumentation sind seitens des AN mit einer ‚Bestätigung der Übereinstimmung mit der Bauausführung‘ zu kennzeichnen. Eventuelle Abweichungen in der Ausführung sind vorab durch den AN anzuzeigen, eventuelle Auswirkungen auf das Bauteil sind dabei durch den AN zu bewerten. Abweichungen gegenüber den Ausführungsplänen, Werk- und Montageplänen sind dabei eindeutig und lesbar mit Roteintragungen zu kennzeichnen. Dabei sind gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Unterlagen zur Erläuterung beizulegen. Die Ausführungsdokumentation ist für sämtliche im Leistungsumfang des AN befindliche Gewerke zur erstellen.
7. Bodengutachten
Fuer das ausgeschriebene Werk wurde das Bodengutachten des Kunden aus dem Jahr. 2022 (HGÜ SuedLink Baugrunduntersuchung am Konverterstandort Bergrheinfeld/West - Baugrundgutachten und Umwelttechnisches Gutachten, Dr. Spang GmbH, Witten, 28.02.2022) als Grundlage genommen.
Zudem wurde als Grundlage für das augeschrieben Werk die Geotechnische Nachuntersuchung vom 7.2.2025 (Hitachi Dokumenten Nr. 1JNL2374475) genommen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Bauablauf und Schnittstellen Leistungen des AN:
Materialcontainer
Materialcontainer, Hubgeräte und Gerüste sind vom jeweiligen Gewerk zu liefern, die Aufstellorte sind mit dem AG abzustimmen.
Baustraßen und Transportwege
Auf dem Baufeld sind diverse Baumaßnahmen vorgesehen. Die einzelnen Bauflächen werden derzeit im Wesentlichen noch nicht mit Verkehrswegen angedient. Für die Andienung der einzelnen Baufelder sollen Baustraßen vorzugsweise in den Achsen der späteren Wegeführung auf dem Baufeld hergestellt werden, die einzelnen Gebäude werden jeweils umlaufend mit einer Schottertragschicht eingefaßt.
Lager- und Vormontagefläche
Als Lager- und Vormontagefläche wird bauseits eine unbefestigte Fläche zur Verfügung gestellt, Planier- und Schottermaßnahmen erfolgen gemäß LV-Beschrieb durch den AN. Die Lagerfläche wird mit einem Bauzaun umschlossen.
Transportwege betriebliche Anlagentechnik
Zum Teil auf dem Baufeld bestehende Straßen sollen als Transportweg u.a. für die Anlieferung der Transformatoren genutzt werden.
Baustellenbeleuchtung
Der AN plant die Allgemeinbeleuchtung der Baustelle und errichtet eine Baustellengrundbeleuchtung für die Verkehrswege auf der Baustelle, die einzelnen Baufelder und die Verkehrswege auf der Baustelle und Baustelleneinrichtungsfläche nach Arbeitsstättenverordnung, BGVA1/DGUV Vorschrift 1 und DGUV-Vorschrift 38 sowie DIN EN 12464. Die Ergänzungs-Beleuchtung der Arbeitsstätten nach ASR A3.4 (wie z.B. Montageflächen) erfolgt durch die jeweiligen Gewerke.
Bei der Auswahl von Lampen und Leuchten ist sicher zu stellen, daß Sicherheitsfarben als solche erkennbar bleiben. Montierte Leuchten müssen mindestens in der Schutzart IP 23 ausgeführt werden.
Die Leuchten sind so anzuordnen, dass sich eine ausreichende und gleichmäßige Beleuchtung ergibt. Bei der Anordnung ist Folgendes anzustreben:
hohe Positionierung der Leuchten,
Einsatz von mehreren Leuchten mit geringerer Leistung,
zusätzliche Beleuchtung von Gefahrstellen,
geeignete Richtung des Lichteinfalls (Schlagschatten vermeiden),
Vermeidung von Blendungen.
Mittlere Mindestbeleuchtungsstärke:20 Lux
Baustelleneinzäunung
Der AG zäunt das komplette Baufeld inklusive der Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen ein. Die Zufahrten zur Baustelle werden mit 2-flügligen verschließbaren Toren ausgestattet.
Bauseitige Leistungen: Am östlichen Baufeldrand wird eine zentrale Baustelleneinrichtung hergestellt. (Lageplan bauvorbereitende Maßnahmen, Doc-Nr. BFKE-80-0001 / 1JNL2303351 / A100-HIT-004362-MA-ML)
Nutzungsvereinbarungen für weitere NU werden im Zuge der Vergabe abgestimmt.
Medienanschlüsse
Medienanschlüsse für Bauwasser, Baustrom und Abwasser werden für alle Gewerke vom bauseitigen Übergabepunkt über die zentrale Baustelleneinrichtung bis zur Entnahmestelle (Bauwasserzapfstelle, Baustromunterverteiler) zur Verfügung gestellt, der Anschluß bis zum Verbraucher ist vom jeweiligen Gewerk herzustellen.
Die Planung der Baustellenhaupt- und Unterverteilung sowie der Wasserzapfstellen erfolgt durch den AN
Mindestanzahl Wasserzapfstellen:6 Stück
Für die Medienversorgung sind witterungsgeschützte und winterfeste Verbrauchmesseinrichtungen vorzusehen.
Bauvermessung
Der Bauherr stellt:
2 Höhenfestpunkt
2 Gebäudehauptachsen
Die übergebenen Vermessungspunkte und Hauptachsen sind von allen NU über die Bauzeit zu schützen und aufrecht zu erhalten.
Alle weiteren Leistungen der baubegleitenden Bauvermessung und das Anbringen von Meterrissen erbringt der AN
Die Gebäudeeinmessung veranlaßt der AN
Schutz der Leistungen
Sämtliche Leistungen des AN sind vor und nach der Abnahme durch den AG, bis zur Übergabe der Anlage an den Bauherrn, mit geeigneten Maßnahmen zu schützen.Das Anbringen und Entfernen von Schutzmaterial (Folien, Spanplatten etc.) und das Material an sich, sind in den Einheitspreisen zu verrechnen.
Bauablauf und Schnittstellen
Gliederung Projektstrukturelemente Gliederung Projektstrukturelemente (WBS = Work Breakdown Structure)
Die Arbeiten am Projekt sind in Projektstrukturelemente (WBS) unterteilt. Die Unterteilung wird in allen technischen Dokumenten fortgeführt.
WBS-04Kabelkanäle
WBS-05 AC-Bereich
WBS-06 AC-Filterbereich
WBS-07Transformatorbereich
WBS-08Drosselbereich
WBS-09Umrichterkühler (Ventilkühler)
WBS-10Umrichtergebäude Pol 1 (Ventilhalle Pol 1)
WBS-11DC-Bereich
WBS-13Betriebsgebäude Pol 1
WBS-14 Steuergebäude
WBS-22Umrichtergebäude Pol 2 (Ventilhalle Pol 2)
WBS-24Betriebsgebäude Pol 2
WBS-27 Steuerzelle
WBS-31Blitzschutz
Gliederung Projektstrukturelemente
Abkürzungen verwendete Abkürzungen
ACdeutsch Wechselstrom (englisch alternating current)
AGAuftraggeber, Hitachi Energy
AN Auftragnehmer (gilt auch als Synonym für Nachunternehmer, Sub-Unternehmer)- Sub-Contractor
ASR Arbeitsstättenrichtlinie
BE Baustelleneinrichtung
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BGF Bruttogeschoßfläche
BImSchG Bundes-Immissions-Schutz-Gesetz
BImSchV Bundes-Immissions-Schutz-Verordnung
BMA Brandmeldezentrale
BRI Bruttorauminhalt
BVB Besondere Vertragsbedingungen
DC deutsch Gleichstrom (englisch direct current)
DN Nennweite bzw. Durchmesser eine Rohres
(englisch Diameter Nominal)
GOK Geländeoberkante
GW Grundwasser
HGÜ Hochspannungsübertragung
RSV Rüttelstopfverdichtung
BFKEKonverterstation Bergrheinfeld
Abkürzungen
06 06 Superstructure - Rohbau aufgehende Bauteile
06
06 Superstructure - Rohbau aufgehende Bauteile
1. Vorbemerkung zum Gewerk Beton- und Stahlbetonarbeiten In diesem Titel 06 gelten ebenfalls die Vorbemerkungen aus Titel 05 vollumfänglich.
Vorbemerkungen Gewerk Beton- und Stahlbetonarbeiten zum Titel 06 siehe Vorbemerkungen zu Titel 05.
Die Baustelleneinrichtung zu allen Beton- und Stahlbetonarbeiten ist in Titel 05 enthalten und auch für den Titel 06 gültig.
1. Vorbemerkung zum Gewerk Beton- und Stahlbetonarbeiten
2. Vorbemerkungen zum Gewerk Stahlbauarbeiten 2.1 Grundlage für Angebot und Ausführung
Grundlage der Auftragsabwicklung sind alle einschlägigen, anwendbaren Normen, Vorschriften und Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere:
- Die zum Zeitpunkt der Ausführung der Leistungen des AN geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik
- Auflagen aus der Baugenehmigung
- Die Bauordnung in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung
- Die zum Zeitpunkt der Ausführung der Leistungen des AN geltenden Bestimmungen, Vorschriften
- Auflagen und Anordnungen der für die Durchführung der Leistungen zuständigen Behörden und behördenähnlichen Institutionen (TÜV), Berufsgenossenschaften und Fachverbände
- Die aktuelle Bauregelliste und die Liste der technischen Baubestimmungen bzw. die darin erhaltenen Richtlinien
- Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sind zu beachten
- Die Verarbeitungshinweise und Richtlinien der Material- und Produkthersteller
- In diesem Dokument und im Vertrag benannten Regelwerke
- Werksvorschriften des Bauherrn bzw. Auftraggebers
- VOB Teil C DIN 18335 und DIN 18364
2.2 Art und Umfang der Leistung
Zur Ausführung der Stahlbau-Positionen dieses LVs gehört die vollständige Werks- und Baustellenfertigung, einschl. aller Korrosionsschutz und Baubehelf-/ Montage-, Transportarbeiten.
Die folgenden Stahlkonstruktionen im LV gemäß Werkstattzeichnungen werksseitig herstellen, mit Korrosionsschutz versehen, liefern und montieren:
- Tragende Stahlbaukonstruktion, Stahlkonstruktion als Unterkonstruktionen, Steigleitern, Treppen, Podeste, Bühnen, Geländer, Gitterroste
- vorstehende Baugruppen einschl. aller Schweißnähte, Verbindungsmittel und Kleinteile
Zur Ausführung im Gewerk Stahlbau gehört die Erstellung eines Qualitätssicherungsplanes.
Der AN hat außerdem auf Basis der vom AG zur Verfügung gestellten geprüften Genehmigungsunterlagen und Stahlbauübersichten zur Stahlbauplanung, die endgültige Ausführungsplanung mit Werkplanung und Ausführungsvorbereitung auszuführen, dazu gehört mindestens:
- die Erstellung von Ausführungsanweisungen
- die Ausführungsstatik der Elemente mit Verbindungsmitteln und temporären Bauzuständen und Hilfsmaßnahmen
- die Erstellung der Werkstattplanung für die Werkstattfertigung
- Werkstattzeichnungen mit Darstellung der Randbedingungen und Montagebefestigungen, Schweißpläne und -anweisungen
Die Erstellung der Werk- und Montagepläne entlässt den AN nicht von seiner Pflicht, vor Ort die genauen Maße für seine Planung zu nehmen, und zwar in seiner alleinigen Verantwortung.
Die Leistung umfasst die Herstellung, Lieferung und fachgerechte Montage sämtlicher Stahlbaukonstruktionen. Einschließlich aller erforderlichen Profile, Verstärkungen, Einbauteile, Wechselkonstruktionen, Ausschnitte, Aussparungen, Durchführungen, Bewegungsfugen, etc. sowie reversible Konstruktionen nach Erfordernis, Durchdringungen, Anschlussdichtungen an flankierende Bauteile und untereinander, usw.
Alle nachfolgend genannten Arbeiten sind in der Kalkulation mit zu berücksichtigen:
- Anschlüsse, Verbindungen, Bohrungen, Kleinteile, Verbindungsmittel, Schweißzusätze
- Zuschnitte
- Zwischenabmessungen
- Überlängen und daraus resultierende Leistungen
- Korrosionsschutzmaßnahmen nach Vorgaben des AG
- Transporte von vorgefertigten Konstruktionen, einschl. Sondertransporte und Genehmigungen
- Erforderliche Einhausungen für evtl. Schweißnähte auf der Baustelle
Gerüste als Arbeitsgerüste sowie Konstruktionen für Bauzwischenzustände inklusive prüffähiger, statischer Nachweise sind nach Erfordernis zu erbringen, bzw. auszuführen. Hierfür sind keine separaten Positionen im LV enthalten. Die Leistung ist mit einzukalkulieren.
Gewerkespezifische Baustelleneinrichtung mit den zur Durchführung der Stahlbauarbeiten über die allgemeine Baustelleneinrichtung hinausgehenden notwendigen Maschinen, Geräte und Einrichtungen wie z.B. Montagkrane, Hebebühnen, Hebevorrichtungen, ggf. Schweißeinrichtung einschl. Schutzvorrichtungen, Arbeitsgerüste und Treppentürme, Schutz- und Sicherheitseinrichtungen, fachgerechte und verankerte Abdeckungen von Öffnungen, Absturzsicherungen nach ASRiLi für eigene und Folgegewerke und dgl.
Alle erforderlichen Leistungen für die Baustelleneinrichtung sind unter Berücksichtigung der Vorbemerkungen, der zusätzlichen Vertragsbedingungen, der freigegebenen Planung und der Baulogistik zu liefern, aufzubauen, vorzuhalten, zu warten und später rückzubauen.
Alle hierfür erforderlichen Leistungen für die Baustelleneinrichtung sind unter Berücksichtigung der Vorbemerkungen, der zusätzlichen Vertragsbedingungen, der freigegebenen Planung und der Baulogistik zu liefern und aufzubauen.
2.3 Statische Anforderungen
Die Stahlkonstruktionen, einschließlich der Verbindungselemente, sind gemäß geprüften, statischen Nachweisen auszuführen.
Die geprüfte Genehmigungsstatik wird vom AG erstellt und übergeben.
2.4 Ausführung
Bauteile und Unterkonstruktionen, an denen anzuschließen ist, sind vor Ausführungsbeginn vor Ort zu prüfen und nachzumessen. Das Aufmaß ist bei der Stahlbaufertigung zu berücksichtigen.
Toleranzausgleichsmaßnahmen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Alle notwendigen Schmiede-, Bohr- und Schweißarbeiten sind grundsätzlich vor dem Verzinken auszuführen.
Die Befestigung der Stahlkonstruktion an der Stahlbetonkonstruktion erfolgt vor Ort mit Dübelungen oder an vorher einbetonierten Einbauteilen.
Die Fertigung der Einbauteile einschl. Korrosionsschutz und Lieferung auf die Baustelle ist Leistung des AN und der Einbau im Bewehrungskorb erfolgt durch den Stahlbetonbauer. Die Einmessung der Einbauteile in der Schalung ist durch den Stahlbauer zu begleiten, zu kontrollieren und abzunehmen. Die Verwendung von Einbauschablonen ist zwingend vorzuschreiben.
Dehnungs- und Montagestöße sind in ausreichender Zahl einzuplanen. Sie sind so zu gestalten, dass eine geräuschlose und ungehinderte Bewegung der Elemente untereinander und gegen den Baukörper gewährleistet ist.
Zur Ausbildung der Gitterroste ist folgendes zu beachten:
- Es ist ein Verlegeplan anzufertigen.
- Jeder Gitterrost ist an mind. 4 Stellen formschlüssig an die Unterkonstruktion mittels feuerverzinkter Gitterrostklemmen und Schraubverbindungen so zu befestigen, dass ein unbeabsichtigtes Verschieben oder Ausheben der Roste ausgeschlossen ist.
Die Klemmen sind zur Vermeidung von Stolpergefahren versenkt in den Gittermaschen anzubringen. Die Verschraubung ist gegen Selbstlockern zu sichern.
-Rutschhemmende Ausführung.
Zur Verankerung der Stahlkonstruktionen sind nur Befestigungsmittel mit bauaufsichtlicher Zulassung zu verwenden.
Alle Profilangaben gelten als Richtgröße, Profiländerungen im Zuge der Ausführungsplanung sind mit den vereinbarten Einheitspreisen abgegolten.
Falls nichts Anderes beschrieben, erfolgt das Ausgießen der Aussparungen für Schubknaggen und das Untergießen der Fußplatten durch den AN. Alle sonstigen Leistungen sind zu erfüllen, insbesondere Hilfseinrichtungen der Verankerungen.
Erschwernisse durch beengte Arbeitsbereiche sind einzurechnen.
2.5 Stoffe, Bauteile
Ausführung nach DIN EN 1090-1:2012-02 und DIN EN 1090-2:2024-09.
Ausführungsklasse: EXC2.
Alle relevanten Maße sind vor Fertigung und Montage vor Ort zu prüfen.
Falls im Plan nicht abweichend angegeben, gelten die nachstehenden Vorgaben.
Schweißnähte:
Alle nicht angegebenen Schweißnähte sind mit dem verantwortlichen Tragwerksplaner abzustimmen
oder alternativ als durchgeschweißte Nähte auszuführen.
Schrauben:
Schraubengarnituren gemäß DIN EN 14399-4:2015-04 der Festigkeitsklasse 10.9.
Schrauben sind mit dem Modifizierten Drehmomentverfahren nach DASt-Richtlinie 024
auf eine Vorspannkraft Fp,c* vorzuspannen.
Werkstoff:
Stahlgüte S355 nach DIN EN 10025-2:2019-10.
S235 nach DIN EN 10025-2:2019-10
Erzeugungsdicken bis 30 mm S235JR
Erzeugungsdicken > 30 mm bis 40 mm S235J0
Erzeugungsdicken > 40 mm bis 60 mm S235J2
S355 nach DIN EN 10025-2:2019-10
Erzeugungsdicken bis 25 mm S355J0
Erzeugungsdicken > 30 mm S355J2
Hohlprofile S355JRH
Der Stahl muss zum Schmelztauchverzinken geeignet sein.
Nach DIN EN 10025-2:2019-10 ist die Option "Feuerverzinkung" zu wählen.
Zusätzliche Anforderungen für Bleche mit Beanspruchung auf Zug in Dickenrichtung:
Bleche die in Dickenrichtung beansprucht werden (Kopfplatten, Dübelplatten, Fußplatten etc.) müssen
eine nachgewiesene Brucheinschnürung in Z-Richtung der Güte "Z35" gemäß DIN EN 10164:2018-12 aufweisen.
Kerbschlagbiegeversuch nach DIN EN 10045-1:1991-04.
Schrauben:
Aufschweißbiegeversuch nach Stahl-Eisen-Prüfblatt SEP 1390 (07/1996) ab einer Blechdicke t > 30 mm.
2. Vorbemerkungen zum Gewerk Stahlbauarbeiten
2.6 Korrosionsschutz 2.6 Korrosionsschutz
Stahlkonstruktion:
Korrosivitätskategorie gemäß DIN EN ISO 12944-2:2018-04:
C4 außen, C3 innen
Der Stahl muss zum Schmelztauchverzinken geeignet sein.
Schutzdauer gemäß DIN EN ISO 12944-1:2019-01: VH (> 25J)
Feuerverzinkung nach DIN EN ISO 1461:2022-12 sowie DASt-Richtlinie 022.
Bei lokalen Ausbesserungsarbeiten der Verzinkung nach DIN EN ISO 1461:2022-12
Handentrostung nach Vergleichsbild oder besser ST3 nach DIN EN ISO 12944-4:2018-04
und Zinkstaubbeschichtung >= 100 µm nach DIN EN ISO 1461:2022-12.
Alle Verbindungsmittel mit Feuerverzinkung nach DIN EN ISO 1461:2022-12 sowie DIN EN ISO 10684:2011-09.
Die gesamte Konstruktion ist korrosionsschutzgerecht zu konstruieren und zu fertigen. Dabei ist darauf zu achten, dass an Bauteilen im Außenbereich mit freier Bewitterung Niederschlagswasser dauerhaft und sicher abgeführt wird und sich Staub und Feuchtigkeit / Wasser nicht ansammeln können. Profile in Wannenlage (z. B. Verbände) sind durch reichlich bemessene Ablauflöcher oder Schlitze zu entwässern.
Bei dem Zusammenbau unterschiedlicher Metalle muss sichergestellt sein, dass keine elektrochemische Kontaktkorrosion auftritt.
Die örtlichen Naßbeschichtungsarbeiten sind auf das zwingend nötige Maß und Reparaturbereiche zu begrenzen.
Alle Verbindungsmittel (Schrauben, Muttern usw.) feuerverzinkt auszuführen. Bei grundierten oder verzinkten Konstruktionen sind alle Verschraubungen und Verbindungen zu verzinken. Die Anschlüsse und Stöße müssen alle Kräfte gemäß Statik, wie auch die Dehnungen der Elemente in allen Ebenen aufnehmen. Auftretende Reibungskräfte sind durch geeignete Zwischenlager, z.B. Kunststoff, entsprechend zu mindern.
Technologische Eigenschaften der Stähle für die Feuerverzinkung sind bei der Bestellung der Stähle zu berücksichtigen.
Die gesamte Konstruktion ist feuerverzinkungsgerecht zu fertigen.
Für tragende feuerverzinkte Metall- und Stahlbauteile ist die DAST-Richtlinie 022 "Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen" zusätzlich anzuwenden.
Die Aufwendungen im Bereich der Feuerverzinkung zur Einhaltung der Vorgaben gemäß Vertrauenszone 2 der DAST-Richtlinie 022 sind in die entsprechenden OZ (Feuerverzinkung) einzurechnen.
Fehlstellen im Zinküberzug sowie bei nachträglichen Schweißarbeiten mit Kaltverzinkung sind nach DIN EN ISO 1461 auszubessern, einschl. Oberflächen-Vorbereitung nach DIN EN ISO 12 944-4,
Vorbereitungsgrad Sa 2 ½, P Ma oder P St,
Überzugsdicke mind. 130 µm.
Bei der Verzinkung von Stählen sind nur Stahlwerkstoffe einzusetzen, die aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung für das Feuerverzinken geeignet sind. Die nachträglichen Schweißstellen verzinkter Konstruktionen sind mit Kaltzink nachzubehandeln. Beschädigungen des Korrosionsschutzes an Stahlteilen sind nach erfolgter Grundmontage auszubessern.
Kaltverzinkung auf der Baustelle ist zugelassen.
2.7 Erdung und Potentialausgleich
Das Gebäude muss die Anforderungen an Erdungs- und Potentialausgleich der DIN VDE Normenreihe erfühlen.
Die außenliegenden Stahlbühnen und Steigleiter sind in Erdungs-/Potentialausgleichmaßnahmen gemäß Vorgabe des AG einzubeziehen und vom AN vorzubereiten.
Die Blitzschutz- und Erdungsarbeiten zu den Anschlussstellen Stahlbau werden durch den AG erbracht.
Ausführung der Anschlussfahnen nach Werks-Spezifikation.
2.8 Nebenleistungen/Nebenkosten
In die Einheitspreise sind als Nebenkosten einzurechnen:
- das Aufmessen an den bauseitigen Anschlüssen und Unterkonstruktionen
- Beistellen des Richtmeisters
- das Erstellen und Liefern der Massen- und Beschichtungflächenberechnungen u.ä. zur Qualitätssicherung und Abrechnung.
- alle zum Einbau benötigten Kleinteile sowie Verbindungs- und Befestigungsmaterialien, soweit nicht in gesonderten Ansätzen erfasst
- Schutz der angrenzenden Bauteile (z.B. bei Schweißarbeiten)
- notwendige Arbeits- und Schutzgerüste, sofern für die Ausführung der eigenen Leistung erforderlich
- Einsatz erforderlicher Hebezeuge aller Art
- Hilfsmittel, Hilfskonstruktionen und Arbeitsgerüste, die für die Ausführung der eigenen Leistungen erforderlich sind.
- das Herstellen und Liefern von Schablonen für Anschlusspunkte zum Stahlbetonbau im Zuge der dortigen Schal- / Bewehrungsarbeiten.
- bei Treppenläufen sind die Wangen und Stufen als Komplettsystem in der Position einzurechnen.
2.9 Nachweise/Dokumentation
Vom AN vor Beginn seiner Leistung an den AG einzureichende Unterlagen:
Prüfzeugnisse, Zulassungen und Herstellereinbau- und Verarbeitungsvorschriften der eingebauten Materialien. Diese Unterlagen sind ohne Anforderungen der örtlichen Bauüberwachung zusätzlich bereits vor Montagebeginn einzureichen.
Vom AN vor der Abnahme seiner Leistung an den AG einzureichende Unterlagen:
-Bestandspläne der Werkplanung digital und in Papierform
-Nachweise über Güte der Stoffe, Bauteile und Verbindungsmittel sind vorzulegen sowie die bauaufsichtlichen Zulassungen für die Verfahren und Baustoffe
Prüfgebühren werden vom AG übernommen. Die Kosten für Pausen und Kopien sind einzurechnen.
2.10 Schweißarbeiten
Für die Ausführung der erforderlichen Schweißarbeiten muss der AN den Nachweis der Befähigung nach DIN EN 1090-2 EXC 2 besitzen und der AG unaufgefordert vorlegen. Der AG behält sich vor zusätzliche Handfertigkeitsproben ausführen zu lassen.
Durchführung eines Konformitätsnachweisverfahrens nach DIN EN 1090-1 und DIN EN 1090-2 für die Herstellung von Stahlbautragwerken ist mit der Bauleitung des AG abzustimmen.
Für Schweißarbeiten nach DIN EN 1090-2, Kap. 7 gilt Ausführungsklasse EXC2, Stahlgüte bis S355.
Schweißnähte sind umlaufend auszuführen.
Die Schweißarbeiten vor Ort sollen auf ein Minimum beschränkt sein, sie sollen weitestgehend in der Werkstatt des AN stattfinden. Bei allen Bauteilen wird besonderer Wert auf nicht sichtbare Schweißnähte gelegt. Diese sind sauber zu entgraten, zu entfetten und zu reinigen. Stumpfnähte sind als eingeebnete V/U-Naht auszuführen, Kehlnähte sind 100% voll und gleichmäßig herzustellen, die Übergänge beizuschleifen und zu polieren.
Sämtliche Schweißnähte an sichtbar bleibenden Konstruktionsteilen sind oberflächenbündig zu putzen und zu schleifen.
Bei allen Schweiß- und Flexarbeiten sind angrenzende Bauteile ausreichend zu schützen. Schutzvorkehrungen gegen Funkenflug (Schutzmatten, Brandschutzdecken etc.) sind vorzusehen. Beschädigungen an angrenzenden Bauteilen durch eingebrannte Schweißperlen, Funkenflug etc. werden von der AG nicht akzeptiert und sind zu Lasten des AN zu beseitigen.
Der AN hat bei der Ausführung von Schweißarbeiten alle Vorkehrungen zur Vermeidung von Bränden durch Bereitstellung von ausreichender Anzahl Feuerlöschern, Wasserbehälter, Schutzmatten, Brandschutzdecken, etc. zu treffen.
Das Lagern von Druckgasflaschen außerhalb der festgelegten Flächen der Baustelleneinrichtung ist untersagt. Ein tragbarer Feuerlöscher der Klasse C nach DIN EN oder vergleichbar einsetzbar, muss bei Arbeiten mit brennbaren Gasen vorhanden sein.
Die Schweißnahtprüfung ist nach genehmigtem Prüfplan durchzuführen und vom AN zu bewerten. Die Prüfergennisse sind an die AG zu übergeben. Vom AN zu vertretende Wiederholungsprüfungen werden nicht vergütet.
2.6 Korrosionsschutz
3. Planunterlagen Beigestellte Planunterlagen und Zeichnungen zum Angebot siehe Appendix 6.
3. Planunterlagen
verpflichtende HSE Anforderungen Verpflichtende HSE Anforderungen:
1. Teilnahme am Safety Impact Training des Bauherren
2. Teilnahme an der täglichen Leanbesprechung vor Arbeitsbeginn
3. Persönliche Schutzausrüstung:
-Sicherheitsschuhe (knöchelhoch)
-Helm
-Schutzbrille
-Gehörschutz (mitführen)
-Warnweste
-Lange Hosen
-Lange Ärmel
verpflichtende HSE Anforderungen
06.03 Stahlbauarbeiten, Schlosserarbeiten Los 3
06.03
Stahlbauarbeiten, Schlosserarbeiten Los 3
07 06 Superstructure - Rohbau aufgehende Bauteile
07
06 Superstructure - Rohbau aufgehende Bauteile
07.01 Stahlbauarbeiten, Schlosserarbeiten Los 4
07.01
Stahlbauarbeiten, Schlosserarbeiten Los 4
07.02 WBS 14 Stahlbauarbeiten, Schlosserarbeiten Steuergebäude
07.02
WBS 14 Stahlbauarbeiten, Schlosserarbeiten Steuergebäude
07.03 WBS 24 Stahlbauarbeiten, Schlosserarbeiten Betriebsgebäude Pol 2
07.03
WBS 24 Stahlbauarbeiten, Schlosserarbeiten Betriebsgebäude Pol 2
07.04 WBS 27 Schlosserarbeiten Steuerzellen
07.04
WBS 27 Schlosserarbeiten Steuerzellen
08 Nachweisarbeiten Stahlbau- und Schlosserarbeiten
08
Nachweisarbeiten Stahlbau- und Schlosserarbeiten
08.01 Nachweisarbeiten Stahlbau- und Schlosserarbeiten
08.01
Nachweisarbeiten Stahlbau- und Schlosserarbeiten
12 Safety Impact Training - Sicherheitstraining vom Bauherren
12
Safety Impact Training - Sicherheitstraining vom Bauherren
12.__.__.0001 Safety Impact Training für das Personal Rate pro Person für die Teilnahme am Safety Impact (in (Nürnberg oder Hamburg) inklusive:
Teilnahme am Training (reine Trainingszeit beträgt 6 Stunden)Reisezeit zum Ort des Safety Impact Training (und zurück)Reisekosten zum Ort des Safety Impact Trainings (und zurück) inklusive:Kosten für An- und AbreiseVerpflegungUnterkunft, falls notwendig
12.__.__.0001
Safety Impact Training für das Personal
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