Rohbauarbeiten
BePo N, Versorgungsgebäude
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ERGÄNZUNG DER ANGEBOTSANFORDERUNG Ergänzung der Angebotsanforderung In diesem Leistungsverzeichnis verwendete Einheiten: cm Zentimeter cm2 Quadratzentimeter d Tag h Stunde Jr Jahr kg Kilogramm km Kilometer km2 Quadratkilometer kwh Kilowattstunde l Liter m Meter m2 Quadratmeter m3 Kubikmeter Mt Monat psch Pauschal St Stück t Tonne Wo Wochen md m x Tag mMt m x Monat mWo m x Woche m2d m2 X Tag m2Mt m2 x Monat m2Wo m2 x Woche m3d m3 x Tag m3Mt m3 x Monat m3Wo m3 X Woche Sth Stück x Stunde std Stück x Tag StMt Stück x Monat StWo Stück x Woche St/M Stück pro Monat St/J Stück pro Jahr Ende der Ergänzung der Angebotsanforderung
ERGÄNZUNG DER ANGEBOTSANFORDERUNG
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN Weitere Besondere Vertragsbedingungen Fortsetzung Weitere Besondere Vertragsbedingungen Siehe Formblatt 214.H - Besondere Vertragsbedingungen 11.2 Beginn der Leistung Beginn der Leistung im Sinne des Formblattes 214.H, Nr. 1 ist die Aufnahme der ausgeschriebenen Leistungen. Hierzu zählen auch Aufmaße, Planungen (z. B. Werkstatt- und Montagezeichnungen) und Ermittlungen bzw. Vorarbeiten. Diese sind auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen. 11.3 Nachtragsangebote (§ 2) Alle Nachtragsangebote sind einschließlich der notwendigen begründenden Unterlagen (Kalkulationen, Aufmaße, etc.) 1-fach beim Auftraggeber rechtsgültig und zugleich 1-fach beim Ingenieurbüro zur inhaltlichen Prüfung einzureichen. 11.4 Werbung der Firma / Bautafel (§ 4 Abs. 1, Formblatt 214H Punkt 8) Auf der Baustelle wird Firmenwerbung nicht zugestimmt. Dies betrifft auch Gerüste, Container und Schutzvorrichtungen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des AG. Auf der bauseitigen Bautafel kann der Auftragnehmer auf eigene Kosten Zusatzschilder in der vorgesehenen Form anbringen lassen. 11.5 Besichtigung von Baustellen (§ 4 Abs. 1) Die Besichtigung von Baustellen durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. 11.6 Übernachtungsverbot (§ 4 Abs. 1) Auf der gesamten Baustelle besteht striktes Übernachtungsverbot. 11.7 Ergänzung zu § 4 Nr. 4 VOB/B: 11.7.1 Anschlussmöglichkeiten stehen auf der Baustelle zur Verfügung. Die Baustromversorgung erfolgt über mehrere bauseits bereitgestellte Baustromverteiler im Außenbereich (siehe Baustelleneinrichtungsplan BE_UE_05.005). Ein Hauptstromverteiler wird für den Anschluss der Unterverteiler (Für eigene Leistungen des AN wie Kranversorgung) zur Verfügung gestellt. Baustromverteiler stehen im Außenbereich zur Verfügung: 2 Gruppenverteiler (Nutzung in Abstimmung mit AN Baustrom) auf Ost- und Westseite des Baufeldes und 3 Unterverteiler. Im Gebäude werden die Unterverteiler erst nach der Fertigstellung des Rohbaus zur Verfügung gestellt durch den AN Baustrom. Für die Stromversorgung der Baukräne wird bauseits eine Zuleitung aus der Interimsstation zur Verfügung gestellt. Die Baustromverteiler inkl. Vorhaltung und Prüfung sind für die jeweiligen Kräne in der Position der Kräne mit einzukalkulieren. Die notwendige Anschlussleistung und Positionen sind mit dem AN Baustrom vorab abzustimmen. Die Bauwasser-Zapfstellen (3 St.) stehen bauseits zur Verfügung. 11.7.2 Strom und Wasser Die Kosten des Verbrauchs für Strom und Wasser übernimmt der AG. Ausgenommen sind die Kosten für Eigenbedarf des AN (Containerversorgung etc.). Diese sind vom AN zu tragen. Entsprechende Zwischenzähler sind vom AN zu setzen. Die Zählerstände (Beginn und Ende der Nutzungsdauer) sind gemeinsam mit der Bauleitung des AG zu dokumentieren. 11.7.3 Notwendige Lager- und Arbeitsplätze werden von der Bauleitung zugewiesen. 11.7.4 bauseitige Sanitäranlagen stehen auf der Baustelle zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung: siehe Baustelleneinrichtungsplan BE_UE_05.005. 11.7.5 Lager- und Aufenthaltscontainer müssen durch den AN bei Bedarf auf Kosten des AN gestellt, unterhalten und geräumt werden. 11.8 Nachunternehmereinsatz (§ 4 Abs. 8) Für die Leistungen, auf die der Betrieb des AN eingerichtet ist, besteht zunächst nach § 4 Abs. 8 VOB/B die Selbstausführungspflicht. Ausgenommen hiervon sind diejenige Nachunternehmer, die bereits vor Auftragsvergabe namentlich für konkrete Teilleistungen benannt wurden. Jeglicher Nachunternehmerwechsel ist vor Aufnahme der Tätigkeiten auf der Baustelle durch den Auftraggeber genehmigen zu lassen. Dabei gilt jede Abweichung zu den zur Vergabe genannten Nachunternehmern als Wechsel. Für die Genehmigung sind die kompletten Eignungsnachweise nach Formblatt 124, sowie die Eigenerklärung oder ein Nachweis der Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) für jeden einzelnen Nachunternehmer so rechtzeitig vorzulegen, dass eine ordnungsgemäße Prüfung der Unterlagen durch den Auftraggeber während der üblichen Geschäftszeiten möglich ist. Einem Wechsel des Nachunternehmers wird grundsätzlich nur zugestimmt, wenn ein triftiger Grund für einen Wechsel des Nachunternehmers vorliegt. Ein solcher wird unterstellt, wenn eine Kündigung des bisherigen Nachunternehmers durch den Hauptunternehmer nach § 8 VOB/B gerechtfertigt ist. Die Verträge mit Nachunternehmern sind nach VOB/B zu schließen. Verstöße gegen diese Vertragsklausel berechtigen den Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund und führen ggf. zum Verlust der Präqualifikation. Der Vergabe von Leistungen aus dem Vertrag an Nach-Nachunternehmer wird grundsätzlich nicht zugestimmt. 11.9 Rechnungen (§ 14) Alle Rechnungen sind 1-fach beim Auftraggeber rechtsgültig einzureichen. Zugleich sind diese einschließlich der notwendigen begründenden Unterlagen (Aufmaße, Abrechnungszeichnung, etc.) in die web basierte Austauschplattform zur inhaltlichen Prüfung durch das Ingenieurbüro hochzuladen. Beim Upload sind die Adressaten (z. B. FBT) darüber zu informieren, dass neue Dokumente hochgeladen wurden. Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, oder Schlussrechnungen zu bezeichnen. Die Rechnungen sind kumulierend und fortlaufend aufzustellen. 11.10 Anordnung von Stundenlohnarbeiten (§ 15) Die Stundenlohnzettel sind wöchentlich einzureichen. 11.11 Bauleiter Auf der Baustelle muss ständig eine fachlich qualifizierte deutschsprechende Aufsichtsperson des Auftragnehmers anwesend sein. 11.12 Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen bevollmächtigten deutschsprechenden Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils jede Woche statt. 11.13 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan Zur Durchführung der Maßnahme wird durch den AG und den SIGE-Koordinator ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt. Der AN hat seine Beschäftigten über den SIGE-Plan zu informieren. Der SIGE-Plan ist zu beachten und in der Firmenbauleitung bereitzuhalten. 11.14 Übergabe von Ausführungszeichnungen Die Ausführungszeichnungen werden in digitaler Form über die Austauschplattform zur Verfügung gestellt. 11.15 Grundlage für Zeichnungen und Unterlagen - Vorgaben des Auftraggebers - Der Auftraggeber stellt als Grundlage für die vom Auftragnehmer zu erstellenden Planunterlagen folgende Unterlagen in digitaler Form nach Auftragserteilung zur Verfügung: - Der AN erhält für seine Erstellung der prüffähigen Statik, der Schal- und Bewehrungspläne der Fertigteile  (Treppenläufe, Podest und Verbundstützen) die Vorstatik der Ortbetonkonstruktion. In den übergebenen Schal- und Bewehrungsplänen sind die Bereiche der planmäßigen Fertigteile gekennzeichnet. - Wandansichten Sichtbeton SB 4 -Aussenanlagenplan Wirtschaftshof in digitaler Form über die Austauschplattform. 11.16 Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen - Formerfordernisse - Der Auftragnehmer hat die Zeichnungen und Unterlagen normgerecht herzustellen. Die Zeichnungen sind in einem DIN A - Format zu fertigen. Das größte zulässige Format ist DIN A 0. Der Planstempel des Auftraggebers ist nach dessen Anweisung anzuwenden. Die vom Auftragnehmer zu erstellenden Planunterlagen sind in digitaler Form über die Austauschplattform zur Verfügung zu stellen. Unterlagen für die Prüfstatiksind zusätzlich jeweils 2-fach in Papierform zu übermitteln. Vorlage Bestandsunterlagen entsprechend Positionen Bestandsunterlagen. 11.17 Baufristenplan Der Auftragnehmer hat auf Basis des vom AG vorgelegten Bauablaufplanes einen Baufristenplan für seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Festlegungen des Auftraggebers, z. B. Zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich fortzuschreiben. Der Plan ist dem Auftraggeber 10 Werktage nach Übergabe des Bauablaufplanes, bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in zwei Fertigungen zu übergeben. 11.18 Abnahme Eine förmliche Abnahme der Leistung wird verlangt. 11.19 Nutzung der Austauschplattform Es steht eine webbasierte Austauschplattform zur Verfügung, welche über das Internet zugänglich ist. Die Anwendung dieses für den AN kostenfreien Systems zur Übergabe von Unterlagen ist bindend. Der AG bietet kostenfreie Schulungen an. Der AN erhält nach Angabe der verantwortlichen Projektleitung einen Zugang zur Austauschplattform. Die Beiträge des AN sind unter Einhaltung der projektspezifischen Dateinamenskonvention in der Austauschplattform einzustellen. Der oder die Empfänger sind zu benachrichtigen. Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen 
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
BAUBESCHREIBUNG Baubeschreibung 1. Allgemeine Beschreibung der Bauaufgabe Auf dem Gelände der Bayerischen Bereitschaftspolizei in Nürnberg wird ein neues Versorgungsgebäude errichtet. Dieses besteht aus einer Kantine mit Großküche, sowie einem technischen Versorgungszentrum für das Areal. Weiterhin beinhaltet die Maßnahme Infrastrukturmaßnahmen für Teilbereiche des Areals hinsichtlich der Fachsparten Ingenieurbau/Verkehrsanlagen, Elektro-, Daten- und Versorgungstechnik. 2. Baugrundstück Das Gelände der IV. Abt. der Bayer. Bereitschaftspolizei mit ca. 21 ha Fläche, liegt an der Kornburger Str. 60 im Nürnberger Süden, Gemarkung: Gibitzenhof, Flur Nr.: 1462/903. Östlich und südlich grenzt das Landschaftsschutzgebiet "Eibacher Forst" an. Westlich schließen sich ausgedehnte Vereinsportanlagen an. Dem nördlichen Grundstücksverlauf folgt die Germersheimer Str., welche die Nürnberger Wohngebiete "Kettelersiedlung" und "Falkenheim" erschließt. Von der Nordostecke fällt das Gelände von 335,00 auf 329,00 m ü. NN südwestlich ab. Das Baufeld für den Neubau des Versorgungsgebäudes liegt innerhalb eines unbebauten Grundstücksstreifen westlich des bestehenden Wirtschaftsgebäudes, zwischen Zentralstraße und Germersheimer Straße. Das Baufeld wird aus dem Sicherheitsbereich des Geländes ausgegliedert, die Zufahrt zum Baufeld erfolgt über ein Bautor an der Germersheimer Straße. 3. Bauabschnitte Die Baumaßnahme Versorgungsgebäude und Heizzentrale wird in einem Bauabschnitt, jedoch zeitversetzt zueinander, ausgeführt. - Haus 24 - Neubau Versorgungsgebäude, wird in 3 Takten koordiniert umgesetzt - Haus 25 - Neubau Heizzentrale Die Aufteilung der Leistungen Gebäude 24 und Haus 25 spiegelt sich in der Gliederung des Leistungsverzeichnisses wider. Im Vorfeld der Ausführung der Leistungen des Gewerkes Rohbauarbeiten wurde bauseitig folgende Baustelleneinrichtung erstellt: - Baustelleneinrichtungsfläche, teilweise asphaltiert, teilweise geschottert - Besprechungscontainer-Anlage AG - Sanitärcontainer - Sanitätscontainer - Sicherheitscontainer im Zufahrtsbereich der Baustelle Das Baufeld selbst erhält eine eigene Zufahrt sowie einen bauseits gestellten Sicherheitsbauzaun und ist aus dem Sicherheitsbereich der Bereitschaftspolizei herausgelöst. Als Vorabmaßnahme wurden Spezialtiefbauarbeiten, unabhängig von den Leistungen zur Erstellung des Neubaus, ausgeführt. Im Verlauf dieser Arbeiten wurde eine überschnittene Bohrpfahlwand zur Sicherung der Baugrube errichtet. Weitergehende Erdarbeiten sind nicht erfolgt und Bestandteil diese LVs. Weiterhin wurden durch den Ingenieurbau Tiefbauarbeiten durchgeführt. Die verlegten Leitungen werden durch die asphaltierten Flächen der Baustelleneinrichtungsfläche vor Beschädigungen durch z.B. Überfahren geschützt. Das ehemals bewaldete Gebiet wurde gerodet und die entsprechenden Wurzelstöcke entfernt. 4. Funktionskonzept Gebäude Nr. 24 mit den unterschiedlichen Nutzungen: - Großküche und Kantine für 1000 Essensteilnehmer mit Cafeteria und Konferenzräumen, sowie Flächen für Lagerung und Disponierung von Einsatzverpflegung, sowie zugehörige Sanitär-, Sozialraum- und Büroflächen des Küchenpersonals - Umfangreiche Technikflächen für ein neues technisches Versorgungzentrum für Elektro-, Daten- und Wärmeversorgung - Schlosserei und Elektrowerkstatt mit Lagerflächen und Büros. Gebäude Nr. 25: - Hackschnitzelheizzentrale. 5. Brandschutz Das Versorgungsgebäude fällt nach Artikel 2 Abs. 3 und 4 BayBO in Gebäudeklasse 5, die Hackschnitzelheizzentrale in Gebäudeklasse 1. 6. Funktionsbereich im Gebäude Nr. 24 Das Gebäude Nr. 24 ist nicht unterkellert und in einem mittleren Bereich dreigeschossig, sonst zweigeschossig. Die höchste Gebäudehöhe liegt bei +16,65 m. Die Grundrisse sind in ihrer Länge in 3 Bereiche eingeteilt, welche sowohl die verschiedenen Nutzungen untergliedert als auch konstruktive und brandschutztechnische Gebäudeabschnitte definiert: 1. zwischen Achsen 11-18, Höhe Attika +12,65 m über OKF 2. zwischen Achsen 6-11, Höhe Attika +16,65 m über OKF 3. zwischen Achsen 1-6, Höhe Attika +11,20 m über OKF Diese drei Bereiche sind durch verschiedenen Dachhöhen von außen gut erkennbar. Die innere vertikale Erschließungsstruktur bilden insgesamt vier Treppenhäuser (drei davon als Nebentreppenhäuser) und eine außenliegende Nottreppe. Die Haupterschließung befindet sich im Bereich 1 und verbindet die Eingangshalle mit dem ersten Obergeschoss über einen behindertengerechten Aufzug und eine einläufige Haupttreppe. 7. Getrennte Heizzentrale (Gebäude Nr. 25) In dem separaten eingeschossigen und nicht unterkellertem Technikgebäude. 8. Konstruktion Sämtliche Bauteile aus Stahlbeton werden, solange es die statischen Erfordernisse zulassen, aus Recyclingbeton erstellt. 8.1. Baukonstruktion Das Versorgungsgebäude und die Heizzentrale sind als Massivbau in Stahlbetonbauweise vorgesehen. Aufgrund erforderlicher Spannweiten einzelner Bereiche kommen teilweise Decken in Spannbetonbauweise zum Einsatz. Nahezu alle weiteren Geschoss- und Dachdecken werden in Massivbauweise als linien- und punktgestützte Flachdecken ausgeführt. In allen Deckenebenen werden umlaufende Brüstungs- bzw. Attikaträger angeordnet. Über dem Speisesaal ist eine bauseitige Holzrippendecke auf BSH- Unterzügen im Bereich 1 vorgesehen. 8.2 Fassaden Die Außenwandbekleidung erfolgt als vorgehängte, hinterlüftete Fassadenkonstruktion, welche die unterschiedlichen Gebäudefunktionen widerspiegelt. 8.3 Kamine Am Versorgungsgebäude sind sieben Kamine mit Höhen zwischen +18,20 m bis +25,30 m für Zu- und Abluft, Küchenfortluft und Cafeteria, sowie Notstromaggregat vorgesehen. Inmitten des Hackschnitzelgebäudes befindet sich ein weiterer Kamin für die zugehörige Fortluft, seine Höhe beträgt +14,60 m. Alle Kamine werden nach Fertigstellung des Rohbaus bauseits montiert. 8.4. Innenraum In den Bereichen Eingangshalle, Cafeteria, Konferenzräumen und Speisesaal im 1.OG wird besonders auf eine hochwertige Gestaltung/Ausführung geachtet. Teilbereiche sind in Sichtbeton vorgesehen. 9. Schallschutz Die aktuell gültigen Schallschutzanforderungen der Stadt Nürnberg, gemäß des Merkblattes zum Schutz gegen Baulärm des Umweltamtes Nürnberg sind entsprechend einzuhalten. tags 50 dB (A) nachts 35 dB (A) 10. Angaben zur Ausführung 10.1 Allgemeines: Folgende Teilleistungen sind im Gewerk Rohbauarbeiten beinhaltet: - Baustelleneinrichtung - Vermessungsarbeiten - Wasserhaltung - Erdarbeiten - Witterungsschutzmaßnahmen - Beton- und Stahlbetonarbeiten - Stahlbetonfertigteile - Bewehrung, Einbauteile - Schalungsarbeiten - Kernbohrarbeiten - Abdichtung, Dämmung - Abwasseranlagen/Entwässerungskanalarbeiten - Elektroarbeiten 10.1 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten Während der Ausführung des Gewerkes Rohbauarbeiten werden zeitgleich folgende Leistungen ausgeführt: - Elektro- und Haustechnik - Gerüstbauarbeiten - Zimmererarbeiten - Dachabdichtungsarbeiten 10.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege: Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Kornburger Straße und weiter über die Germersheimer Straße. Diese Straßen sind öffentliche Verkehrswege und ermöglichen den Zugang zur Baustelle für sämtliche Fahrzeuge, einschließlich Baufahrzeuge und Lieferverkehr. 10.3 Zugänge und Zufahrten: Die Zufahrt zu den Bedarfsflächen der Container des AN erfolgt über eine etwa 8 m breite, bauseitig asphaltierte Baustraße, die von der Germersheimer Straße abzweigt. Die Zufahrt zu den bauseits erstellten Sanitärcontainern erfolgt über die Baustraße auf der Südseite der Baustelle. Diese ist mit einer Schottertragschicht ausgeführt und für den Baustellenverkehr geeignet. Die asphaltierten PKW-Stellflächen ca. 90 m2 befinden sich auf der Nordseite der Baustelle. Generell gelten auf der gesamten Baustelle die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (STVO). Sämtliche öffentliche Zu- und Abfahrtswege sind dauerhaft für den Einsatz von Rettungsfahrzeugen freizuhalten. Alle Baustraßen und Verkehrswege innerhalb der Baustelle sowie die An- und Abfahrten im öffentlichen Straßenbereich sind dauerhaft in verkehrssicherem Zustand zu halten. Alle Maßnahmen im Zuge der Baustellenabwicklung sind so auszuführen, dass öffentliche Straßen und Gehwege weder beschädigt noch verschmutzt werden. Vom AN verschmutzte Flächen sind umgehend, mindestens jedoch arbeitstäglich zu reinigen. Dies ist in die Einheitspreise der Positionen mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Verursachte Beschädigungen sind umgehend vom AN beim AG anzuzeigen und binnen einer Woche wieder instand zu setzten. Vorhandene Grenzsteine sind weder in ihrer Lage zu verändern noch zu beschädigen. Die Baustelle ist in allen Teilen in unfallsicherem Zustand zu halten. Vorhandene Abgrenzungen (Zäune, Schutzabdeckungen oder Umwehrungen) sind unbedingt zu belassen bzw. wieder herzustellen. Die Fluchtwegesituation ist durch den AN entsprechend den Planvorgaben zu beschildern und mit dem Baufortschritt ständig auf dem neusten Stand zu halten. 10.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen: - siehe Weitere Besondere Vertragsbedingungen Punkt 11.7.1 10.5 Lager- und Arbeitsplätze: - siehe Weitere Besondere Vertragsbedingungen Punkt 11.7.5 10.6 Kräne Aufgrund der engen Platzverhältnisse sind innerhalb der Baugrube lediglich zwei Kräne zu platzieren. Die Fundamente zur Krangründung sind an den im BE-Plan markierten Kranpositionen abgestimmt. An anderen Positionen sind Kranfundamente aufgrund zahlreicher Versorgungsleitungen nicht möglich. Die Fundamentplatten für die Kräne sind vom AN zu erstellen und nach Abschluss der Arbeiten zurückzubauen. Sie sind auf das Gewicht des gewählten Kranes abzustimmen. Die Hinweise in den gewerkespezifischen Vorbemerkungen sind zu beachten. Ende der Baubeschreibung
BAUBESCHREIBUNG
TECHNISCHE ANGABEN ROHBAUARBEITEN Technische Angaben Rohbauarbeiten Bei der Kalkulation der Einheitspreise ist Folgendes zu beachten und zu berücksichtigen: 1. Allgemeine Anforderungen an die Abwicklung B a u d u r c h f ü h r u n g Die Baudurchführung erfolgt in Abstimmung mit der Objektüberwachung unter Maßgaben des Gesamtbauablaufes in den Bauteilen in mehreren Teilleistungen. M a ß e u n d M a ß a u f n a h m e Die in den Architektenplänen, Skizzen und Prinzipdetails sowie im LV angegebenen Maße sind Richtmaße und stellen die Grundlage für das Angebot dar. 2. Allgemeine Anforderungen Wenn nicht anders ausgeschrieben, sind ausschließlich Materialien 1. Sortierung anzubieten. Es sind nur Originalgebinde des Herstellerwerkes auf der Baustelle zu verwenden. Sie sind zur Abnahme durch die Objektüberwachung vor und nach ihrer Verwendung an einem zu vereinbarenden Ort zwischenzulagern. Auf Verlangen ist anzugeben, welches Produkt angeboten wurde. 3. Materialtransport Die Lieferung der Materialien auf die Baustelle erfolgt durch die Einfahrt von der Germersheimer Straße. Der Transport zur Einbaustelle ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Sämtliche auf die baulichen Rahmenbedingungen und den Bauablauf abgestimmten Technologien, Maßnahmen, Geräte etc. sind zu beachten und entsprechend zu kalkulieren. 4. Abfallmaterial Aus dem Bereich des AN (Baustellenabfälle, z.B. Verpackungsmaterial, Reststoffe usw.) ist entsprechend den rechtlichen Vorschriften (z.B. örtliche Abfallsatzung), zu entsorgen. Wertstoffe sind auszusondern, in getrennten Fraktionen zu erfassen und der Wiederverwertung zuzuführen. 5. Einbauhöhen Die in den Positionen ggf. angegebenen Einbauhöhen beziehen sich auf das lokale Höhensystem. 6. Bestandsunterlagen Gesamtdokumentation aller ausgeführten Leistungen 1-fach, digital (über Austauschplattform) und 2-fach in Papier an AG wie folgt: - Liefer- und Herkunftsnachweise eingesetzte Materialien und Stoffe - Produktdokumentation der eingesetzten Materialien nebst zugehörigen Sicherheitsdatenblättern - durchführungsrelevante Genehmigungen des AN, z. B. von Versorgungsträgern, Behörden etc. - Überwachungsprotokolle Ü2 - Übereinstimmungserklärungen, Zulassungen - Verwertungs- bzw. Entsorgungsdokumentation - Fachunternehmererklärung(en), Fachbauleitererklärung(en) - Druckdichtheitsnachweise Medien - Dokumentation Kamerabefahrungen - Messprotokolle, z. B. Erdungsanlagen - Nachweise Lastplattenversuche, Verdichtungsnachweise u. ä. - Fotodokumentation von Leerrohreinlegearbeiten vor dem Betonieren - Wartungs- und Revisionsunterlagen - Bestandsunterlagen/Revisionspläne materiell/digital als pdf und dwg - alle Entsorgungsnachweise - Sonstiges nach Erfordernis Die Unterlagen sind vom Verantwortlichen des AN in deren Gesamtheit gegenzuzeichnen. Die Gesamtdokumentation ist mindestens 14 Werktage vor Abnahme der Gesamtleistung des Gewerkes Rohbauarbeiten dem AG zur Prüfung zu übergeben. Die Übergabe der Gesamtdokumentation ist Abnahmevoraussetzung. 7. Nachweise Das Schweißen auf der Baustelle ist durch einen nachweislich Fachkundigen mit folgender Fachkenntnis auszuführen: Schweißnachweis nach DIN EN ISO 14731 Schweißaufsichtsperon (SFI) Schweißnachweis nach DIN EN ISO 17660-1 für tragende Schweißverbindungen von Betonstählen Schweißnachweis nach DIN EN ISO 17660-2 für nichttragende Schweißverbindungen von Betonstählen Prüfbescheinigung nach DIN EN ISO 9606-1 für Schmelzschweißen Ende der Technischen Angaben Rohbauarbeiten
TECHNISCHE ANGABEN ROHBAUARBEITEN
ANGABEN DER STATIK ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS Angaben der Statik zum Leistungsverzeichnis 1. ÜBERGABE DER PLANUNTERLAGEN FÜR AUSFÜHRUNG UND WERKSTATTPLANUNG Zum Baustart erhält der Auftragnehmer (AN) die baufreien Schal- und Bewehrungspläne für die Gründung und für das Erdgeschoss. Die weiteren baufreien Schalpläne der oberen Geschosse erhält der AN 4 KW vor Ausführungsbeginn. Die Gründung ist wie ein eigenes Geschoss zu betrachten. Der Auftragnehmer erhält4 KW vor Ausführungsbeginn der betreffenden Bauteile die geprüften und freigegebenen Bewehrungspläne, wobei die Schalmaße ausschließlich den Schalplänen zu entnehmen sind. Der AN erhält für die Erstellung des Rohbaus Schalpläne und keine Rohbaupläne, die Schalpläne beschreiben pro Geschoss die einzuschalenden Wände, Stützen, Träger, Treppen und Decken pro Geschoss, also nur das reine Tragwerk. Der AN hat für seine Arbeitsvorbereitung und Ausführung zusätzlich die Werkpläne des Architekten und die Pläne weiterer Fachplaner eigenverantwortlich zu berücksichtigen, um Einbauteile für den Ausbau und für Fassaden, Angaben zu Blitzschutz, Leerrohren und Grundleitungen in die Schalung zu integrieren. Welche Pläne der AN pro einzuschalenden Bauteil zu berücksichtigen hat, wird ihm von der Objektüberwachung des AG vorgegeben. Der AN ist verpflichtet, alle ihm übergebenen Unterlagen auf ihre Übereinstimmung und Richtigkeit zu überprüfen und den Auftraggeber auf etwaige Unstimmigkeiten oder Mängel hinzuweisen. Die Überprüfung der Unterlagen durch den AN hat so zeitnah zu erfolgen, dass den Planern eine Frist von mindestens fünf Arbeitstagen für die Nachbesserung eingeräumt werden kann, ohne dass ein Verzug in der Ausführung eintritt. Für Ergänzungen und Präzisierungen der Ausführungspläne (Werkpläne, Haustechnikpläne, Übersichtspläne, Schalpläne, Bewehrungspläne, Konstruktionspläne) hat der Ausführende pro Plan insgesamt 6 Deckblätter pro Ausführungsplan zu berücksichtigen. Erst danach wird ein neuer Plan mit neuem Index zur Verfügung gestellt. Leistungsgrenzen der Planung Statik/AN für Stahlbetonfertigteil-/Stahl-/Verbundbau Leistung Statik: - Angabe der Randbedingungen - Angabe der Verformungen und Schnittkräfte - Angabe von Leitdetails (prinzipiell) für ausgewählte Anschlüsse Leistung ausführende Firma (AN): Mit den angegebenen Randbedingungen und Schnittkräften erstellt der AN eine prüffähige Anschlussstatik. Die Bemessung aller Anschlusspunkte gehört zur Leistung des AN. Der AN hat für seine Abläufe, Materialbestellungen usw. eine Prüffrist von mindestens 6 KW einzuplanen. 2. ALLGEMEINE HINWEISE ZU NEUEN BAUTEILEN UND HERSTELLUNG 2.1. Arbeitsfugen 2.1.1. Alle Arbeitsfugen (AF) sind als verzahnt wirkende Fugen herzustellen. Beim Einsatz von Streckmetall ist vom AN nachzuweisen, dass das Streckmetall eine verzahnte Fugenausbildung sicherstellt, durch gültige bauaufsichtliche Zulassung, Prüfzeugnisse usw. 2.1.2. Arbeitsfugen sind vorzubereiten. 2.1.3. Die Lage und Anzahl der Arbeitsfugen liegen in der Verantwortung des Auftragnehmers. Aus diesem Grund sind in den Schal- und Bewehrungsplänen keine Arbeitsfugen angegeben. Abstände von maximal 7 m bei Wänden sind bei durchlaufender Bewehrung einzuhalten. Sind Arbeitsfugen aus statisch-konstruktiver Sicht an bestimmten Stellen erforderlich, werden diese gesondert angegeben. Die vom AN festgelegten Arbeitsfugen sind mit dem Tragwerksplaner abzustimmen. Die Kosten für Ausführung der Arbeitsfugen sind vom AN in die EP einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. 2.1.4. Für Ecken sind vom AN Eckschalelemente (innen/außen) zu verwenden. Eine Arbeitsfuge (AF) in den Ecken ist nicht möglich. 2.1.5. Zu den Arbeitsfugen (AF) in Wänden und Decken gilt für Bauteile mit und ohne Sichtbetonanforderungen. In Wänden, in Treppenauswänden, an denen keine Decke anschließt, wird grundsätzlich als AF die UK und OK der am nächsten liegende Decke herangezogen. Auf diese beiden Arbeitsfugen ist die Wandbewehrung ausgelegt. Grundsätzlich ist die Wandbewehrung immer zwischen OK-Decken und UK-Decken geplant, unabhängig wie hoch die Wand ist. Die Bewehrungsplanung der Decken/Bodenplatte erfolgt grundsätzlich immer für eine gesamte Decke/Bodenplatte innerhalb eines Geschosses, auch wenn die Decke/Bodenplatte Versprünge aufweist. Bei Unterzügen und allen Trägern hat der AN bei der Arbeitsvorbereitung den Anschluss der Trägerbewehrung zu beachten und eigenverantwortlich die erforderlichen Auflagertaschen in der Schalung/Bewehrung (abschälen) zu berücksichtigen. Der AN hat entsprechend seiner gewählten Herstelltechnologie das Abschalen der Arbeitsfugen einkalkulieren. Beim Abschalen ist zu beachten, dass die Bewehrung durch die Arbeitsfuge hindurchläuft. Falls der AN die Bewehrung für kleinere Bodenplatten-, Decken-/Wandfelder bestellen möchte, hat er eigenverantwortlich die Bewehrung aus den Plänen und Stahllisten zu ermitteln. 2.2. Betontechnologie und Schalungsarbeiten 2.2.1 Hinweis für Betonrezeptur außer WU-Bauteile: fct,eff,5d ≤ 70% fct,eff,28d - für die Umsetzung dieser zusätzlichen Betonanforderung ist die ausführende Firma voll verantwortlich. Für die Werte fcm, 28d und fcm, 28 gelten Sollwerte. Hinweise für Betonrezeptur für wu-Bauteile Verwendung eines langsam erhärtenden Betons mit: Frühfestigkeit (Zug): fct,eff,5d / fct,eff, 28d ≤ 0.70 Frühfestigkeit (Druck): fcm,2 / fcm, 28 ≤ 0.30 - für die Werte fcm, 28 gelten Sollwerte. Überfestigkeiten des Betons sind für wu und für nicht wu Bauteile zu vermeiden! Hinweise zum Elastizitätsmodul Beton Die Verformungsberechnungen der Massivbaukonstruktionen basieren auf folgenden Ansätzen: A.) Für die Bauteile Wände, Stützen, Treppen und Bodenplatte kann der Elastiztätsmodul des Betons bis 30% unter dem Wert Ecm liegen. B.) Für die Decken kann die Abweichung des Elastizitätsmoduls bis 15% unter dem Wert Ecm betragen. Dabei ist sicherzustellen, dass das Elastizitätsmodul für die unter A.) und B.) genannten Bauteile am ganzen Bauwerk einheitlich ist. Für die Umsetzung der geforderten Betoneigenschaften ist der AN verantwortlich. 2.2.2 Der Grenzwert wmax für die rechnerische Rissbreite wk wird für nachfolgend genannte Bauteile wie folgt angesetzt: - Gründungsbauteile: wmax = 0,30mm - Außenwände im Erdreich: wmax = 0,30 mm - Innen- und Außenwände mit Sichtbetoneigenschaften: wmax = 0,25 mm - Innen- und Außenwände ohne Sichtbetoneigenschaften: wmax = 0,30 mm - Decken/Treppen besitzen keine Sichtbetoneigenschaften: wmax = 0,30 mm 2.2.3. Die Nachbehandlung und der Schutz des jungen Betons haben zu erfolgen. Für die Nachbehandlung von WU-Bauteilen ist zusätzlich die aktuelle WU-Richtlinie zu beachten. Die Frischbetonoberflächen von Decken- und Bodenplatten sind, sobald sie begehbar sind, mit Kunststoff-Folien abzudecken und mindestens 7 Tage feucht zu halten. Die Oberfläche ist nie direkt zu besprühen, damit die Feinanteile aus der Zementhaut nicht ausgespült werden. Vorzugsweise Belassen der betonierten Bauteile in der Schalung. 2.2.4. Die Decken in einer Ebene wirken als Durchlaufträgersystem, d.h. sie sind immer biegesteif mit den angrenzenden Deckenfeldern zu verbinden und die angrenzenden Deckenfelder haben statisch voll wirksam zu sein. Zur Einhaltung der zulässigen Verformungen hat die Durchlaufträgerwirkung auch unter Eigenlast wirksam zu werden. Schalung bzw. die Hilfsabstützungen dürfen erst entfernt werden, wenn jede Decke / Deckenfeld einer Ebene mind. 6 Wochen unterstützt wurde. Die Dauer der Unterstützung richtet sich immer nach dem Deckenfeld, das am spätesten hergestellt wurde – wird ein Deckenfeld „X“ hergestellt und ein angrenzendes Deckenfeld „Y“, erst 2 Wochen später, dann hat die Schalung/Abstützung im Deckenfeld „X“ genauso lange wie in Deckenfeld „Y“ stehen zu bleiben. Beim Planen der Hilfsstützen ist zu beachten, dass die Deckenlasten der "oberen" Geschosse bis zum tragenden Baugrund, zur Bodenplatte oder bis auf direkt gegründete Wände zu führen sind. Abstützungshinweise: - Lasten aus Spannbetondecke über 1.OG sind bis zur Bodenplatte durchzusteifen - schlaff bewehrte Deckenbereiche über 1./2.OG sind bis zur Bodenplatte durchzusteifen 2.2.5. Bei der Herstellung von Schalungsüberhöhungen hat die Oberseite der Decke parallel zur Überhöhung, d.h. parallel zur Schalungsunterseite abgezogen zu werden. 2.2.6. Wenn bei Wänden / Decken unterschiedliche Betonfestigkeitsklassen angegeben sind, dann hat der AN zu berücksichtigen, dass die Bewehrung durch die unterschiedlichen Betonfestigkeitsklassen durchläuft. Falls der AN an den Übergangsbereichen eine Arbeitsfuge vorsehen möchte, hat er die AF eigenverantwortlich als verzahnte Fuge zu planen und ausführen – Arbeitsfugen haben Lasten in beide Richtungen längs und quer zu Fugen aufzunehmen. 2.2.7. Grundsätzlich ist die Verformung/Durchbiegung/Stauchung der Schalung vom AN in seiner Schalungsplanung zu berücksichtigen. 2.2.8. Zur Sicherstellung des Betoneinbaus hat der AN in Abhängigkeit der Bauteildicke und des Bewehrungsgrades das Größtkorn festzulegen. In folgenden Bauteilen ist damit zu rechnen, dass der lichte Stababstand maximal 2 cm beträgt: - Stützen - Feldbereich von Unterzügen, Randträgern, Türstürzen - Stützbereich von Unterzügen, Randträgern, Türstürzen 2.2.9. Eine Verringerung des Vorhaltemaßes cdev ist aufgrund der erhöhten Anforderungen an die damit verbundene Qualitätssicherung nicht zulässig. Somit ist der Wert von cdev = 10mm maßgebend. 2.2.10. Hinsichtlich sämtlicher Eigenschaften ist die Gleichwertigkeit des RC-Betons gegenüber dem Beton mit herkömmlicher Gesteinskörnung sicherzustellen und nachzuweisen. 2.3. Bewehrung 2.3.1. Als Unterstützungen für die obere Lage von Decken/Bodenplatten sind Unterstützungsschlangen auf der unteren Bewehrungslage stehend einzubauen. Die Tonnage der Abstandhalter ist in den Bewehrungsplänen enthalten. ‑2.3.2. Einzubauen sind Bewehrungsstähle mit einem Zuschlag von 10% des Stahldurchmessers für die Rippung. 2.3.3. Als Bewehrung wird nur Stabstahl verwendet. 2.3.4. Abstandhalter haben der Leistungsklasse L2 zu entsprechen. Weiterhin haben sie die besonderen Anforderungen für das jeweilige Bauteil entsprechend den Expositionsklasse des Betons zu berücksichtigen. Diese umfassen unter anderem: a) hoher Wassereindringwiderstand für wu Beton b) Eignung für Bauteile mit Temperaturbeanspruchung c) erhöhter Frost-Tauwiderstand 2.3.5. Im Bereich von Schwindgassen läuft die Bewehrung hindurch, die Abstellung der Arbeitsfugen hat durch die Bewehrung hindurch vorgenommen zu werden. Dreikantleisten im Bereich Arbeitsfugen dürfen nicht höher als 5 mm sein. 2.3.6. Es ist sicherzustellen, dass sich die Abstandhalter der oberen Bewehrungslage weder durch Begehen noch durch das Lagern von hohen Lasten verformen. 2.3.7. Für den Einbau der Bewehrung gilt, dass der AN alle Bewehrungspläne, die einen Knoten-/Durchdringungspunkt betreffen, im Rahmen seiner Arbeitsvorbereitung durchsieht. Auf dieser Grundlage legt der AN die richtige Reihenfolge fest. 2.3.8. Beim Einbau/Ausbau von Schalungen aller Art, hat der AN zu berücksichtigen, dass aus den Wänden, Stützen und Trägern horizontale Anschlussbewehrungen in den Deckenbereich hineinragen. 2.3.9. Das zu erstellende Gebäude ist ein fugenloses. Zur Minimierung der Rissgefahr ist eine Flächenbewehrung (beidseitig kreuzweise Durchmesser 10-14 + Zulagen / Abstände e=5-15 cm) in Wand und Decke mit versetzten Stößen einzubauen, d.h. neben einen Bewehrungsstoß ist weder in der betreffenden Ebene noch auf der anderen Bodenplatten-/Wand-/Deckenseite direkt daneben, ein Bewehrungsstoß angeordnet, sondern erst wieder im übernächsten „Bewehrungsstabzug“ . Für die Anordnung von Arbeitsfugen und Vorhaltung Schalungsmaterial hat der AN zu beachten, dass Stöße innerhalb eines Bauteils bis zu 15 m versetzt angeordnet sind. Der AN hat zu berücksichtigen, dass von einer geplanten Arbeitsfuge Bewehrungsstäbe mit bis zu 15 Meter Länge überstehen oder in die nächsten Betonierabschnitte hineinragen. Der AN hat diese überstehende Bewehrung vor Beschädigungen und Verformungen zu sichern. 2.3.10. Es sind nur Rückbiegeanschlüsse mit verzahnter Fuge zulässig (AF-Wand/Wand quer zur Fuge; AF-Wand/Decke Fuge längs zur Fuge); die Rückbiegeanschlüsse haben typengeprüft zu sein. 2.3.11. Die Randeinfassung von Decken und Wänden hat mit der Flächenbewehrung unmittelbar und direkt verbunden zu werden, lichter Abstand der Bewehrungseisen ≤1cm. 2.3.12. Wand-/Deckendurchbrüche, Wand-/Deckenaussparungen bis zur Größe von ca. 75x75 cm werden aus der Grundbewehrung Durchmesser 10-14 mm im Raster von ca. 10 cm herausgeschnitten. Danach ist die Zulagebewehrung/Randeinfassung einzubauen. 2.3.13. Bei übereinanderstehenden Stützen, Stützen-Wandknoten oder sich kreuzenden Wandknoten steht die Bewehrung aus dem darunterliegenden Geschoss ab OK Decke bis zu 3.00 m in das Folgegeschoss über. 2.3.14. Vertikale und geneigte Wand- und Stützenbewehrung ist so einzubauen, dass die Bewehrung des nächsten Geschosses mit Übergreifungsstoß unmittelbar am Bewehrungsstab des unteren Geschosses anschließt. 2.3.15. In Wand-Deckenknoten und in Knickpunkten von Wänden/Decken/Treppen/Rahmen ist die Bewehrung gemäß den normativen Vorschriften mit einem Biegerollendurchmesser dBR von 10ds bis 20ds einzubauen. 2.3.16. Auf erhöhte Aufwendungen beim Einbau der Bewehrung und des Betons bei Wanddicken von d=25cm und d=20cm wird hingewiesen. Bei Wanddicke d=20cm beträgt der Innenraum zwischen den beidseitigen Bewehrungslagen nur ca. 8cm. 2.3.17. Anforderungen an die Betonoberflächen bzw. für den Sichtbeton: - Für Abstandhalter in Wand und Decken sind Sichtbetonabstandhalter zu verwenden, die die Bewehrung nur punktuell unterstützen. Abstandhalter in Schlangenform sind nicht zulässig. Die punktuellen Abstandhalter sind vom AN ebenfalls zu planen und mit dem Architekten abzustimmen. - Als Bindedraht für die Bewehrung darf nur nichtrostender Stahl verwendet werden. - Zum Schutz der fertiggestellten Betonflächen hat der AN überstehende Bewehrung so zu schützen, dass Rostfahnen nicht an den Wänden, Decken, etc. herunterlaufen können. 2.4 Sonstiges 2.4.1. Für die Ausbildung der Gründungsbauteile ist Anlage 1 Bodenkennwerte zu beachten. Sämtliche Gründungssohlen sind vom Bodengutachter festlegen und abnehmen zu lassen. 2.4.2. Wände bzw. Stützen sind erst standsicher, wenn die anschließenden Bauteile selber standsicher sind, d.h. die Wände und Stützen sind bis zu diesem Zeitpunkt in der Nähe des anschließenden Bauteils abzustützen. 2.5 Einbauteile 2.5.1. Alle Einbauteile, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, haben vorher einen entsprechenden Korrosionsschutz zu erhalten. 2.5.2. Beim nachträglichen Einbau von vertikalen Maueranschlussschienen oder Stahlwinkeln über Kopf jeweils an Stahlbeton ist vom AN vorab die Bewehrungslage im Stahlbetonbauteil zu erkunden. Die Dübel sind danach so zu setzen, dass die Bewehrungseisen im Bestand nicht zerstört werden. 3. HINWEISE ZU BAUZUSTÄNDEN UND NUTZLASTEN 1. Die Statische Berechnung der Gründung und der aufgehenden Bauteile geht von einem gleichmäßigen Baufortschritt und geschossweiser Herstellung aus. 2. Für die Ausschalfristen sämtlicher Stahlbetonbauteile sind von der ausführenden Firma die Bestimmungen zur Entfernung von Traggerüst und Schalung zu beachten. 3. Abstützlasten (F) nur Eigenlasten des Bauteils, ohne Schalung, Traggerüste, usw. für Decken mit Frischbetongewicht 26kN/m³ und Stützraster Hilfsstützen ca. 2,00 x 2,00 [m]: Für die Kalkulation und Arbeitsvorbereitung des AN sind für alle Decken die Eigenlasten aus dem Frischbetongewicht bei einem Stützenraster von ca. 2 x 2 [m] angegeben: Decken d=24cm g = 6,2 kN/m² F = 24,8 kN d=25cm g = 6,5 kN/m² F = 26,0 kN d=28cm g = 7,3 kN/m² F = 29,2 kN d=30cm g = 7,8 kN/m² F = 31,2 kN d=40cm g = 10,4 kN/m² F = 41,6 kN Unterzüge und Randträger b/h=25/80cm g‘ = 5,2 kN/lfdm* b/h=25/148cm g‘ = 9,8 kN/lfdm* b/h=25/149cm g‘ = 9,8 kN/lfdm* b/h=25/155cm g‘ = 10,1 kN/lfdm* b/h=25/165cm g‘ = 10,7 kN/lfdm* b/h=25/205cm g‘ = 13,3 kN/lfdm* b/h=25/214cm g‘ = 13,9 kN/lfdm* b/h=25/245cm g‘ = 15,9 kN/lfdm* b/h=25/255cm g‘ = 16,6 kN/lfdm* b/h=30/50cm g‘ = 3,9 kN/lfdm* b/h=30/90cm g‘ = 7,0 kN/lfdm* b/h=30/120cm g‘ = 9,4 kN/lfdm* b/h=30/255cm g‘ = 19,9 kN/lfdm* b/h=40/21cm g‘ = 2,2 kN/lfdm* b/h=40/41cm g‘ = 4,3 kN/lfdm* b/h=55/70cm g‘ = 10,0 kN/lfdm* *Lastangabe ohne Decke Alle Lasten sind in charakteristischen Werten angegeben. Weitere Lasten, die aus dem Herstellprozess des AN resultieren, muss der AN eigenverantwortlich aufaddieren. Die Lasten sind direkt durchzusteifen, wenn die Stützen nicht übereinanderstehen können, muss der AN eigenverantwortlich die Lastverteilungskonstruktionen bemessen und einkalkulieren 4. Die Hilfsstützen sind kontinuierlich beim Ausschalen einzubauen. Die Hilfsstützen sind vom AN ausführungsreif zu planen, wobei sicherzustellen ist, dass die Decke beim Ausschalen zu jedem Zeitpunkt unterstützt ist. Der Fall: Schalung wird komplett ausgebaut und danach werden erst die Hilfsstützen eingebaut ist nicht zulässig. Die Lasten für die Hilfsstützen muss der AN entsprechend seinem verwendeten Schalungssystem/-raster eigenverantwortlich bestimmen. Es werden dem AN für jede Deckendicke die Eigenlast aus dem Frischbetongewicht angegeben. Weiterhin sind für die Hilfsstützen Lasten aus Bauzuständen, die sich beim Erstellen der oberen Geschosse ergeben, zu beachten – diese Lasten sind vom AN eigenverantwortlich zu planen. 5. Als Verkehrslast im Bauzustand kann der AN von p= 2,0 kN/m² für die Geschossdecken und für die Dachplatte von p=2,0 kN/m² ausgehen. Voraussetzung ist, dass die beanspruchten Bauteile die geforderte Festigkeit und die Bauteile 6 Wochen unterstützt wurden erreicht haben, in Zweifelsfällen sind zusätzliche Stützen zu stellen, d.h. es ist bis nach unten durchzusteifen. 6. Alle Lastangaben sind immer mit Faktor 1,0 angegeben, bei gammafachen Lasten ist der Zusatz gamma-fach angegeben. 7. Wände, die nicht bis zur Gründung durchlaufen, sondern „oberhalb enden“, sind von ihrer Unterseite an (kann auch an UK-Decke sein) bei der Herstellung bis zur Bodenplatte oder wieder bis auf durchlaufende Wände so lange abzustützen, bis die Standsicherheit der Wand und der angrenzenden Bauteile sichergestellt ist – abzustützende Lasten sind in den Abschnitten der betreffenden Bauteile angegeben. 8. Grundsätzlich gilt für alle Abstützungen (auch wenn im Text der einzelnen Pos. nicht extra erwähnt), dass die Lasten aus den Abstützungen an OK Bodenplatte die von p=400 kN/m² nicht überschritten wird. 9. Die an den Deckenrändern verlaufenden Randträger (Sturz-/Brüstungs-/Attikaträger) sind erst standsicher, wenn sie in ihrer kompletten Höhe hergestellt sind. Bis dahin sind die Lasten bis nach unten durchzusteifen. 10. Stahlbetonbauteile sind standsicher, wenn sie die angegebene Betonfestigkeitsklasse erreicht haben. 11. Wände/Stützen sind erst standsicher, wenn die anschließenden Bauteile selber standsicher sind, d.h. die Wände und Stützen sind bis zu diesem Zeitpunkt in der Nähe des anschließenden Bauteils abzustützen. 12. Der Nachweis der Verankerung von Herstelllasten im Zuge des Rohbaus im Gebäude ist vom AN eigenverantwortlich zu erbringen. 13. Als Randträger der Decken gibt es Brüstungen/Unterzüge/Stürze/Attiken im Bereich der Außenfassaden oder Randträger an der Begrenzung zu den Versorgungsschächten. Diese Randträger wirken teilweise als Randauflager für die Decken, d.h. die Schalung/Abstützung der Decken darf erst entfernt werden, wenn auch die Randträger in ihrer kompletten Höhe standsicher hergestellt sind. Analog wirken auch alle Unterzüge/Überzüge nur zusammen mit der Decke als ein System, d.h. die Schalung/Abstützung darf erst entfernt werden, wenn die Standsicherheit von Unterzug/Überzug und Decke insgesamt erreicht ist - sofern die Abstützung der Decke nicht sowieso länger dauern muss. Falls der AN die Unterzüge/Überzüge/Randträger in mehreren Betonierabschnitten herstellt, haben die Arbeitsfugen als verzahnte Fugen vom AN eigenverantwortlich ausgebildet zu werden. 4. PLANUNG/EINBAU DER FERTIGTEILE DURCH DEN AN Planmäßig sind folgende Fertigteile vorgesehen: - Treppenläufe - Beschreibung im Abschnitt Treppenläufe - Verbundstützen - Beschreibung im Abschnitt Verbundstützen In den Übergangsbereichen Fertigteile zu Ortbeton sind die Bewehrungsangaben der Bewehrungspläne zu beachten. Hilfsabstützungen für die Fertigteile sind vom AN komplett vorzusehen, sie sind immer bis zur Gründung/direkt gegründete Wände durchzusteifen. 5. ABDICHTUNG – WU-KONSTRUKTIONEN Als WU-Konstruktion werden die tief liegenden Unterfahrten der Aufzüge, die Einbringschächte und die Kanäle unterhalb der Bodenplatte ausgeführt. Die Bodenplatte ist kein WU-Bauteil. Im Folgenden werden die statischen Angaben zur WU-Konstruktion gemacht. Grundlagen der Angaben für die WU-Konstruktion sind: - Entwurfsgrundsatz c mit Ansatz der rechnerischen Trennrissbreite von wk<=0,2 mm. 1. Bei weißen Wannen ist ein geschlossenes Abdichtungssystem zu erzeugen und in den Positionen beschrieben. Die Angaben zur Ausbildung der Fugenabdichtungen sind im Schalplan dargestellt. 2. Es dürfen nur Systeme zur Fugenabdichtung verwendet werden, die eine bauaufsichtliche Zulassung und/oder ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis besitzen. Der Nachweis ist vom AN vor Einbau des Systems zu erbringen. 3. Die Abstandhalter und Schalungsanker haben für WU-Konstruktionen geeignet zu sein; als Abstandhalter sind linienförmige Abstandhalter zu verwenden, punktuelle Abstandhalter sind nicht zulässig. 4. Zur Herstellung von WU-Bauwerken ist ein Beton mit hohem Wassereindringwiderstand zu verwenden. 5. Die AF sind außerhalb folgender Bereiche zu planen: a) hoch beanspruchten Bereichen wie Durchstanzbereichen von Stützen, unmittelbar parallel zu Wänden, Zulagebereichen von Bodenplatten und Wände verlaufen b) Bodenplatten/Wand- oder Wand/Wand- "Knoten" oder Versprüngen innerhalb der Bodenplatten und der Wände sitzen. Die AF haben außerhalb der quer verlaufenden Bewehrung eingebaut zu werden. 6. Beim horizontalen Einbau von Fugenbändern muss der AN sicherstellen, dass sich unter den Fugenbändern keine Luftblasen o.ä. bilden. Der AN muss dies durch eine geeignete Form der Fugenbänder sicherstellen und dies dem AG nachweisen. 7. Innerhalb der Gründung und Wände sind Abschalelemente mit verzahnter Fugenausbildung nach EC 2 zu verwenden; die durchlaufende Bewehrung ist zu beachten. 6. SONSTIGES Stahlbauteile im Rohbau: a. Sie sind nach der Korrosivitätskategorie C2 zuzuordnen. b. Für die Stahlbauarbeiten gilt die Ausführungsklasse: EXC2. c. Der AN hat eine geeignete Schweißfolge so zu wählen, so dass sich die Bauteile infolge der Herstellung nicht verziehen. d. Alle, Stirn-, Kopf- und Fußplatten haben dopplungsfrei zu sein, Nachweis ist lückenlos vom AN vorzulegen. Der Nachweis der Z-Güten ist vom AN vorzulegen. e. Die Montagereihenfolge und Sicherung im Bauzustand liegen in alleiniger Verantwortung des AN. Hinweise zur ingenieurtechnischen Kontrolle Der Statiker ist mit der stichprobenartigen ingenieurtechnischen Kontrolle der Bewehrung beauftragt. 1. Vor dem Betonieren muss der AN die Bewehrung in eigener Verantwortung entsprechend den gültigen Vorschriften abnehmen. Die Eigenabnahme ist für jeden Einzelfall zu protokollieren und vom zuständigen Bauleiter zu unterschreiben. Die Kosten für diese eigenverantwortlichen Bewehrungsabnahmen sind vom AN einzurechnen 2. Das Protokoll des AN ist der Objektüberwachung des AG mindestens einen Arbeitstag vor dem Betonagetermin vorzulegen. 3. Erst nach Vorlage des Eigenabnahmeprotokolls des AN bei der Statik erfolgt die ingenieurtechnische Kontrolle durch den Prüfingenieur/der Tragwerksplanung. 4. Während der ingenieurtechnischen Kontrolle ist der Prüfer/Statiker durch den zuständigen Bauleiter zu begleiten. 5. Die Ankündigung der ingenieurtechnischen Kontrollen hat wochenweise zu erfolgen, d.h. bis Freitag der vorherigen Woche ist bis 12:00 Uhr zwischen dem AN und Prüfer/Statiker eine Abstimmung zu den ingenieurtechnischen Kontrollen zu treffen. Ende der Angaben der Statik zum Leistungsverzeichnis
ANGABEN DER STATIK ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS
HINWEIS AUF DIE BEREITS ERFOLGTE KAMPFMITTELSONDIEREUNG Hinweis auf bereits erfolgte Kampfmittelsondierung Es liegt eine kampfmitteltechnische Stellungnahme vor. Demnach wurde im Zuge der Vorwegmaßnahmen bauseits eine Kampfmittelerkundung auf dem Bauareal durchgeführt. Somit ist eine entsprechende Kampfmittelfreigabe für den ausgewiesenen Baubereich erteilt worden. Ausgenommen ist der südliche Bereich der Baugrube entlang der Zentralstraße in einem schmalen Streifen, hier ist nach Angabe der Fachplanung Kampfmittel keine Baggerbegleitung während des Aushubes der Baugrube notwendig. Um den Bereich der Waldstation zwischen den Achsen E bis H und 9 bis 12 ist eine Baggerbegleitung mit entsprechender Abstimmung notwendig. Kampfmittelfreigabe Baustelleneinrichtung gemäß Plan-Nr. P5_03009-026_A_BE_UE_05.099 Ende des Hinweises auf bereits erfolgte Kampfmittelsondierung
HINWEIS AUF DIE BEREITS ERFOLGTE KAMPFMITTELSONDIEREUNG
BESONDERE BESTIMMUNGEN AREAL BEREITSCHAFTSPOLIZEI Besondere Bestimmungen AREAL Bereitschaftspolizei Die nachfolgend beschriebenen Leistungen sind auf dem Gelände der IV. Abteilung der Bayerischen Bereitschaftspolizei, Kornburgerstraße 60, 90469 Nürnberg zu erbringen. Das Baufeld mit gesonderter Zufahrt über die Germersheimer Straße ist aus dem Sicherheitsbereich der Polizei ausgegrenzt. Dennoch wird arbeitstäglich eine Zutritts- und Ausgangskontrolle durch einen Sicherheitsdienst durchgeführt. Jede Person, die das Baufeld betritt, hat daher ein gültiges Ausweisdokument mit sich zuführen. Die Wartezeit bis 30 Minuten für die beschriebene Personenkontrolle wird nicht gesondert vergütet. Im Baufeld ist eine Lagerung von Gegenständen entlang des Interimssicherheitszaun eingeschränkt möglich. Eine Freigabe durch die Bauleitung ist unter der Voraussetzung gestattet, dass dadurch kein Übersteigen des Sicherheitsschutzzauns ermöglicht wird und somit ein unberechtigter Zugang in den Sicherheitsbereich erfolgt. Zum Zwecke der Herstellung und Veröffentlichung eines Baustellendokumentationsfilms wird der Baustellenbereich auf dem Areal der Bereitschaftspolizei mit Zeitrafferkameras aufgenommen und als Video gespeichert. Die Videokameras sind innerhalb des Sicherheitsbereichs der Bereitschaftspolizei festmontiert, die Zugänglichkeit ist nur wenigen Mitarbeitern der Polizei möglich. Die Einstellungen der Kameras sind so gewählt, dass keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Im Bereich des Bauzaunes werden die auf dem Baufeld befindlichen Personen auf die Videoaufzeichnung durch entsprechende Schilder hingewiesen. Mit Abgabe eines Angebots erteilt der Auftragnehmer sein Einverständnis für die o.g. Videoaufnahmen und willigt in die damit einhergehende Speicherung und Veröffentlichung der Aufnahmen für den angegebenen Zweck ein. Er informiert, zusätzlich zu den bauseitigen Hinweisschildern am Bauzaun, seine Mitarbeiter über diese Aufnahmen und ist dafür verantwortlich, dass sich nur Mitarbeiter auf der Baustelle befinden, die freiwillig der Aufnahme zugestimmt haben und in die damit einhergehende Speicherung und Veröffentlichung der Aufnahmen für den angegebenen Zweck eingewilligt haben. Dies gilt auch für etwaige Nachunternehmer sowie deren eingesetzte Mitarbeiter. Bei eventuellen Arbeiten innerhalb des Sicherheitsbereiches der Polizei hat sich das Personal arbeitstäglich an der Zugangskontrolle (Hauptzufahrt Kornburger Str. 60) anzumelden. Für Unternehmen, die auf dem Polizeigelände tätig sind, erfolgt durch die Bereitschaftspolizei Nürnberg eine Überprüfung der beteiligten Mitarbeiter über die Einholung der polizeilichen Auskunft und dem Datenabgleich der Personalien mit dem polizeilichen Datenbestand. Hierfür wird an die beteiligten Firmen im Vorfeld der zu beginnenden Arbeiten eine Liste, „Überprüfung von Firmen-Mitarbeitern, die im sicherheitsrelevanten Bereich der Bereitschaftspolizei Nürnberg eingesetzt werden sollen“, übersandt. Die Liste ist im Vorfeld der beginnenden Bauarbeiten vollständig auszufüllen und unterschrieben von den Beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder an die IV. BPA Nürnberg zu übersenden. Sollte keine Übersendung erfolgen, werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Betreten der IV. BPA Nürnberg im polizeilichen Datenbestand überprüft, was zu Wartezeiten oder kurzfristigen Abweisungen führen kann. Der Zeitverlust für Wartezeiten und Folgen versäumter rechtzeitiger Anmeldungen wird nicht gesondert vergütet. Bei der Ausführung von Bauleistungen für die Polizei können Wartezeiten durch Kontrollen / Durchsuchungen u. ä. auftreten. Der Zeitverlust bis 30 Minuten wird nicht gesondert vergütet. Berechtigte Forderungen aus Wartezeiten müssen vom Auftragnehmer innerhalb einer Woche gegenüber dem Auftraggeber schriftlich nachgewiesen werden. Später geltend gemachte Forderungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Leistungen tangieren Betriebsabläufe der Polizei. Die Einsatzbereitschaft und der Betriebsablauf der Polizei dürfen unter keinen Umständen durch die Baumaßnahme behindert werden. Ein Betreten der Gebäude /Bereiche außerhalb des Baufeldes und zugewiesener Zuwegungen ohne Erlaubnis durch den AG oder der Polizei ist untersagt. Sanitäre Einrichtungen, sowie die Kantine des AG dürfen nicht benutzt werden. Angaben zu Liefer- und Lagermanagement Zur Organisation der beengten Lagerflächen ist vom AG der Einsatz eines Liefer- und Lagermanagements vorgesehen. Anlieferungen sind der Bauleitung vom AN mit Vorlauf von 14 Tagen an zu melden. Die Anmeldung hat über ein vom AG zur Verfügung gestelltes Formblatt unter Angabe des Liefertermins, des Annahmeberechtigten des AN, der Liefermenge, des beabsichtigten Lagerplatzes und der Lagerdauer zu erfolgen. Der Antrag wird vom Bauleiter hinsichtlich vorhandener Lagerplatzkapazität geprüft. Das Prüfergebnis (Ablehnung / Genehmigung oder Änderung Lagerplatz) wird dem AN spätestens eine Woche vor dem angemeldeten Liefertermin mitgeteilt. Am genehmigten Anliefertag hat der Lieferant vor Einfahrt auf das Baufeld den Annahmeberechtigten des AN zu kontaktieren und sich beim Pförtner an der Baustellenzufahrt anzumelden. Der Annahmeberechtigte des AN hat während der Anlieferung vor Ort zu sein. Er ist für die Entladung der Lieferung am genehmigten Lagerplatz verantwortlich. Nach Entladung hat der Lieferant die Entladestelle und das Baufeld sofort zu räumen. Angaben zur Schließung des Baustellentors an der Germersheimerstraße Das Baustellentor ist mit einem Profilzylinder aus einem Schließsystem ausgestattet. Der Schlüssel für das Tor ist an der Wache in der Kornburger Straße hinterlegt und vom AN gegen Hinterlegung eines Ausweises arbeitstäglich abzuholen und wieder abzugeben. Die Schlüsselübergabe wird vom Personal an der Wache protokolliert. Die zeitlichen Aufwendungen für die arbeitstägliche Schlüsselabholung und -rückgabe sind einzukalkulieren. Die zur Annahme des Schlüssels berechtigten Mitarbeiter sind vom AN vor Leistungsbeginn zu benennen. Zu einem späteren Zeitpunkt ist vom AG der Einsatz eines externen Wach- und Schließdienstes vorgesehen. Während der Arbeitszeit des Schließdienstes erfolgt das Öffnen und Schließen des Baustellentors durch den externen Dienstleister. Ende der Besonderen Bestimmungen Areal Bereitschaftspolizei
BESONDERE BESTIMMUNGEN AREAL BEREITSCHAFTSPOLIZEI
LEISTUNGSTEILE BAUSTELLENEINRICHTUNG ROHBAU FÜR GEBÄUDE 24 - Hauptgebäude und Gebäude 25 - Nebengebäude LEISTUNGSTEILE BAUSTELLENEINRICHTUNG ROHBAU FÜR GEBÄUDE 24 - Hauptgebäude und GEBÄUDE 25 - Nebengebäude
LEISTUNGSTEILE BAUSTELLENEINRICHTUNG ROHBAU FÜR GEBÄUDE 24 - Hauptgebäude und Gebäude 25 - Nebengebäude
01 LEISTUNGSTEILE BAUSTELLENEINRICHTUNG IM ROHBAU FÜR GEBÄUDE 24 UND 25
01
LEISTUNGSTEILE BAUSTELLENEINRICHTUNG IM ROHBAU FÜR GEBÄUDE 24 UND 25
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
LEISTUNGSTEILE ROHBAU FÜR GEBÄUDE 24 - Hauptgebäude LEISTUNGSTEILE ROHBAU FÜR GEBÄUDE 25 - Nebengebäude
LEISTUNGSTEILE ROHBAU FÜR GEBÄUDE 24 - Hauptgebäude
02 ROHBAUARBEITEN GEBÄUDE 24
02
ROHBAUARBEITEN GEBÄUDE 24
02.01 Vermessungsarbeiten
02.01
Vermessungsarbeiten
02.02 Wasserhaltung
02.02
Wasserhaltung
02.03 Erdarbeiten
02.03
Erdarbeiten
02.04 Witterungsschutzmaßnahmen
02.04
Witterungsschutzmaßnahmen
02.05 Beton- und Stahlbetonarbeiten
02.05
Beton- und Stahlbetonarbeiten
02.06 Stahlbetonfertigteile
02.06
Stahlbetonfertigteile
02.07 Bewehrung, Einbauteile
02.07
Bewehrung, Einbauteile
02.08 Schalungsarbeiten
02.08
Schalungsarbeiten
02.09 Wand- und Deckenaussparungen
02.09
Wand- und Deckenaussparungen
02.10 Kernbohrarbeiten
02.10
Kernbohrarbeiten
02.11 Mauerwerksarbeiten
02.11
Mauerwerksarbeiten
02.12 Abdichtung, Dämmung
02.12
Abdichtung, Dämmung
02.13 Dokumentation
02.13
Dokumentation
LEISTUNGSTEILE ROHBAU FÜR GEBÄUDE 25 - Nebengebäude LEISTUNGSTEILE ROHBAU FÜR GEBÄUDE 25 - Nebengebäude
LEISTUNGSTEILE ROHBAU FÜR GEBÄUDE 25 - Nebengebäude
03 ROHBAUARBEITEN GEBÄUDE 25
03
ROHBAUARBEITEN GEBÄUDE 25
03.01 Vermessungsarbeiten
03.01
Vermessungsarbeiten
03.02 Wasserhaltung
03.02
Wasserhaltung
03.03 Erdarbeiten
03.03
Erdarbeiten
03.04 Witterungsschutzmaßnahmen
03.04
Witterungsschutzmaßnahmen
03.05 Beton- und Stahlbetonarbeiten
03.05
Beton- und Stahlbetonarbeiten
03.06 Bewehrung, Einbauteile
03.06
Bewehrung, Einbauteile
03.07 Schalungsarbeiten
03.07
Schalungsarbeiten
03.08 Wand- und Deckenaussparungen
03.08
Wand- und Deckenaussparungen
03.09 Kernbohrarbeiten
03.09
Kernbohrarbeiten
03.10 Mauerwerksarbeiten
03.10
Mauerwerksarbeiten
03.11 Abdichtung, Dämmung
03.11
Abdichtung, Dämmung
03.12 Dokumentation
03.12
Dokumentation
LEISTUNGSTEILE AUSSENANLAGEN IM ROHBAU FÜR GEBÄUDE 24 LEISTUNGSTEILE AUSSENANLAGEN IM ROHBAU FÜR GEBÄUDE 24 - Hauptgebäude
LEISTUNGSTEILE AUSSENANLAGEN IM ROHBAU FÜR GEBÄUDE 24
04 LEISTUNGSTEILE AUSSENANLAGEN IM ROHBAU FÜR GEBÄUDE 24
04
LEISTUNGSTEILE AUSSENANLAGEN IM ROHBAU FÜR GEBÄUDE 24
WIRTSCHAFTSHOF WIRTSCHAFTSHOF Der Wirtschaftshof, welcher sich im südwestlichen EG des Versorgungsgebäudes befindet, ist im Zuge der Rohbauarbeiten mit Ortbeton auszubilden. Im Zuge der Arbeiten sind auch die erforderlichen Rinnen und Einläufe mit Anschluss an das Entwässerungssystem herzustellen.
WIRTSCHAFTSHOF
04.01 Werk-und Montageplanung
04.01
Werk-und Montageplanung
04.02 Oberbau, Deckschichten
04.02
Oberbau, Deckschichten
04.03 Entwässerung
04.03
Entwässerung
04.04 Dokumentation
04.04
Dokumentation
LEISTUNGSTEILE TECHNIKGEWERKE IM ROHBAU FÜR GEBÄUDE 24 - Hauptgebäude und GEBÄUDE 25 - Nebengebäude LEISTUNGSTEILE TECHNIKGEWERKE IM ROHBAU FÜR GEBÄUDE 24 - Hauptgebäude und GEBÄUDE 25 - Nebengebäude
LEISTUNGSTEILE TECHNIKGEWERKE IM ROHBAU FÜR GEBÄUDE 24 - Hauptgebäude und GEBÄUDE 25 - Nebengebäude
05 LEISTUNGSTEILE ABWASSERANLAGEN / ENTWÄSSERUNGSKANALARBEITEN IM ROHBAU FÜR GEBÄUDE 24 und 25
05
LEISTUNGSTEILE ABWASSERANLAGEN / ENTWÄSSERUNGSKANALARBEITEN IM ROHBAU FÜR GEBÄUDE 24 und 25
ENTWÄSSERUNGSKANALARBEITEN ENTWÄSSERUNGSKANALARBEITEN
ENTWÄSSERUNGSKANALARBEITEN
BESCHREIBUNG DER TECHNISCHEN ANLAGE BESCHREIBUNG DER TECHNISCHEN ANLAGE Allgemein: In dem Gebäude wird eine Entwässerungsanlage nach DIN EN 12056 und DIN 1986-100 für häusliches Schmutzwasser sowie für Küchenabwasser installiert. Übergabepunkt zum Ingenieurbau; Der Übergabepunkt der Grundleitungen zum Aussenkanal des Ingenieurbaus liegt 1,0 m außerhalb des Gebäudes. Die Anschlusspunkte werden vom Ingenieurbau entsprechend gekennzeichnet. Vorliegende Genehmigung durch die SUN (Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg): Für die Entwässerungsanlagen des Neubaus liegt ein Genehmigungsbescheid mit Beiblattunterlagen vor, welche vollumfänglich zu beachten und umzusetzen sind. Aus dem Genehmigungsbescheid sind insbesondere folgende Vorgaben bei den Kalkulationen zu mit einzukalkulieren: - Arbeiten an Grundstücksentwässerungsanlagen im öffentlichen Bereich dürfen nur Unternehmen ausführen, die von der SUN hierfür zugelassen sind. Die Auskunft hierüber ist telefonisch unter Telefon 0911/231-4546, 0911/231-5683 oder 0911/231-4548 zu erhalten. Alternativ kann dies auch schriftlich unter folgender Adresse abgefragt werden: Stadt Nürnberg Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Abt. Grundstücksentwässerung Peuntgasse 12 90402 Nürnberg - Mindestens 3 Tage vor Beginn der Herstellung von Entwässerungsanlagen ist der mit der Ausführung von Kanalisationsarbeiten betraute Unternehmer sowie der Beginn der Arbeiten schriftlich (mit gesondertem Formblatt) bei der SUN anzuzeigen. - Anschlusskanäle sowie alle übrigen Grundleitungen auf den Baugrundstücken dürfen nur mit vorheriger Zustimmung durch die SUN verdeckt werden. Zur Abnahme ist daher die SUN mindestens 24 Std. vorher zu verständigen. Andernfalls sind die Leitungen auf Anordnung wieder freizulegen, wobei die Kosten hierfür der Auftragnehmer zu tragen hat. - Alle Rohrleitungen und Schächte müssen wasserdicht hergestellt werden. Die Rohrleitungen sind nach DIN 1986-100, DIN EN 752 und DIN EN 12056 zu verlegen und einer Dichtheitsprüfung zu unterziehen. Der Zeitpunkt der vorgesehenen Dichtheitsprüfung ist mindestens 24 Stunden vorher an die SUN vorher mitzuteilen. Über die Dichtheitsprüfung wird vom bauseitigen Prüfungsunternehmen eine Niederschrift (Formblatt) erstellt. Diese ist auch vom Auftraggeber zu unterzeichnen. Die Prüfungen erfolgen bauseits und das Veranlassen und Mitwirken wird gesondert vergütet. - Der genehmigte Entwässerungsplan (mit Genehmigungsbescheid und Beiblatt) muss stets auf der Baustelle vorhanden und zugänglich sein. - Eigenmächtige Abweichung von den genehmigten Entwässerungsplänen oder Nichteinhaltung der baurechtlichen Vorschriften und der gestellten Auflagen hat die gebührenpflichtige Baueinsteflung und nötigenfalls weitere Zwangsmaßnahmen nach den einschlägigen Bestimmungen zur Folge
BESCHREIBUNG DER TECHNISCHEN ANLAGE
05.01 PP-MD Grundleitungen im Erdreich
05.01
PP-MD Grundleitungen im Erdreich
05.02 Dokumentation / Insgemein
05.02
Dokumentation / Insgemein
05.03 Ankerkörbe für Stahlschornsteine
05.03
Ankerkörbe für Stahlschornsteine
06 LEISTUNGSTEILE ELT IM ROHBAU FÜR GEBÄUDE 24 UND 25_NEU NEU
06
LEISTUNGSTEILE ELT IM ROHBAU FÜR GEBÄUDE 24 UND 25_NEU NEU
LEERROHRE / EINBAUTEN IN BETON LEERROHRE / EINBAUTEN IN BETON
LEERROHRE / EINBAUTEN IN BETON
HINWEISE KALKULATION Hinweis Kalkulation Montage erfolgt in Teilmengen. Dies ist bei den Einheitspreisen einzukalkulieren.
HINWEISE KALKULATION
06.01 Wanddurchführungen
06.01
Wanddurchführungen
06.02 Leerrohre Ortbeton
06.02
Leerrohre Ortbeton
06.03 Einbauten in Fassade
06.03
Einbauten in Fassade
06.04 Dachdurchführungen
06.04
Dachdurchführungen
ERDUNG ERDUNG
ERDUNG
06.05 Erdungsanlage
06.05
Erdungsanlage
AUSSENANLAGEN AUSSENANLAGEN
AUSSENANLAGEN
Zuarbeit Leerrohre Zuarbeit Leerrohre
Zuarbeit Leerrohre
06.06 Leerrohre
06.06
Leerrohre
AUFZUG AUFZUG
AUFZUG
06.07 Einbauteile Aufzugsanlage
06.07
Einbauteile Aufzugsanlage
07 STUNDENLOHNARBEITEN
07
STUNDENLOHNARBEITEN
07.01 Stundenlohnarbeiten
07.01
Stundenlohnarbeiten

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