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Gewerk 2.1.105
Spezialtiefbauarbeiten
- Leistungsverzeichnis -
Bauvorhaben: Klinikum Landshut - Ersatzneubau f ü r die Pflegebereiche BA2
Bauort: Robert-Koch-Stra ß e 1, 84034 Landshut
Flur-Nr. 2126/1, Gemarkung Landshut
Bauherr: Klinikum Landshut
Ad ö R der Stadt Landshut
Robert-Koch-Stra ß e 1
84034 Landshut
Planung,
Ausschreibung
und Bauleitung: Architekturb ü ro
Angebot f ü r: 2.1.105 Spezialtiefbauarbeiten
Gewerk 2.1.105
SPEZIALTIEFBAU Leistung
Gewerk 271.16_2.1.105 Spezialtiefbauarbeiten
LEISTUNGSVERZEICHNIS
SPEZIALTIEFBAU
Baubeschreibung BAUBESCHREIBUNG- GEWERKESPEZIFISCH
Die im folgenden beschriebenen Leistungen beinhalten die Spezialtiefbauarbeiten (Bohrpf ä hle + Bodenverm ö rtelungsverfahren) f ü r die Gr ü ndung des 2. Bauabschnitts Neubau Pflege am Klinikum Landshut inkl. der erforderlichen Nebenleistungen.
Die Errichtung der Gr ü ndungsbauteile findet unmittelbar angrenzend an den laufenden Krankenhausbetrieb statt. Parallel zu den Erd-, Spezialtief- und Rohbauarbeiten erfolgt der Abbruch des s ü dlich angrenzenden Bettenhauses III durch den Abbruch-AN. Eine intensive Abstimmung vorgenannter Gewerke untereinander ist ma ß geblich f ü r einen optimalen Bauablauf und wird vorausgesetzt.
Baubeschreibung
Allgemeine Hinweise ALLGEMEINE HINWEISE
Die Leistungsbeschreibung ist in einigen Punkten ausf ü hrlich, in anderen nur global, beispielhaft oder zusammenfassend. Gleichwohl sind alle vertragsgem äß en Leistungen vollst ä ndig und vollumf ä nglich unter Ber ü cksichtigung der einschl ä gigen Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien anzubieten und auszuf ü hren. Alle Angaben (Ma ß e, Aufz ä hlungen usw.) geben teilweise nur eine Ü bersicht ü ber die Ö rtlichkeiten und Bauteile. Sie sind vor Ort am betreffenden Objekt (Geb ä ude, Au ß enbereich Bestand usw.) durch den Bieter zu ü berpr ü fen. Eine Vor-Ort- Begehung ist empfehlenswert.
Der Bieter hat sich vor Ort ü ber den Gesamtumfang seiner auszuf ü hrenden Leistung eingehend zu informieren und alle erforderlichen Informationen ü ber die Randbedingungen (Zufahrt zur Baustelle, Nachbarbebauung usw.), Beschaffenheit von Bauk ö rpern, Art und Menge der verwendeten Baustoffe, m ö gliche schadstoffhaltige Bauteile usw. einzuholen.
Die ausf ü hrende Firma wird im Namen des Bauherrn ausdr ü cklich verpflichtet, s ä mtlich Fl ä chen der BE, sowie der angrenzenden ö ffentlichen Fl ä chen in einem ordentlichen Zustand zu halten und diese regelm äß ig zu reinigen.
Zudem ist im Besonderen auf den sensiblen Krankenhausbetrieb zu achten. Staub- und L ä rmemissionen sind so gering wie m ö glich zu halten. Arbeiten mit erh ö hten Eingriffen in den Betrieb sind vorab mit der Bauleitung abzustimmen.
Allgemeine Hinweise
Grundsätzliche Normen und Richtlinien GRUNDS Ä TZLICHE NORMEN UND RICHTLINIEN
Grunds ä tzlich gelten s ä mtliche, jeweils in der aktuellsten Ausgabe vorliegenden Normen und Richtlinien des Baustandortes (siehe auch die beigelegten Anlagen). Diese sind zu ber ü cksichtigen bzw. in die Einzelpreise mit einzukalkulieren.
Grundsätzliche Normen und Richtlinien
1 Spezialtiefbau
1
Spezialtiefbau
1.1 Tiefgründige Bodenverbesserung
1.1
Tiefgründige Bodenverbesserung