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Vorbemerkungen zur Baustelle Bauvorhaben: BEDO
Umbau und Erweiterung der ehemaligen Bundesbankfiliale in Dortmund
Hiltropwall 16
44137 Dortmund
Am Hiltropwall 16 entsteht ein hochwertig revitalisiertes Bürogebäude. Das ehemalige Bundesbankgebäude aus den Jahren 1952-1954 wird denkmalgeschützt saniert und durch einen fünfgeschossigen Neubau zuzüglich Tiefgarage ergänzt. Hauptmieter wird die Thalia Bücher GmbH.
Das Grundstück liegt am Dortmunder City-Ring im Bereich der Innenstadt-West und verfügt über eine Gesamtfläche von rund 4.455 m².
Der denkmalgeschützte Gebäudebestand wird umfassend modernisiert und technisch vollständig auf den aktuellen Stand gebracht. Während die charakteristische Fassade erhalten bleibt, werden die Fensterbereiche erneuert und energetisch verbessert.
Der geplante Neubau fügt sich harmonisch in die bestehende Architektur ein und erweitert die Büroflächen des Bestandsbaus. Im Untergeschoss entsteht eine Tiefgarage mit etwa 44 Pkw-Stellplätzen. Fahrradstellplätze werden intelligent in den ehemaligen Tresorräumen des Bestandsgebäudes untergebracht.
Im Mittelpunkt der Projektentwicklung stehen ökologische und nachhaltige Bauaspekte. So wird für das Gesamtprojekt eine DGNB-Gold-Zertifizierung angestrebt. Der denkmalgeschützte Bestand wird energetisch als Effizienzhaus Denkmal ausgelegt, während der Neubau nach den aktuellen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geplant und realisiert wird.
Die Anlieferung erfolgt über den Hiltropwall → Hohe Straße → Poststraße. Eine Zufahrt über die Luisenstraße oder Johannesstraße ist aufgrund bestehender Einbahnstraßenregelungen nicht möglich. Die Baustellenzufahrt befindet sich an der Ecke Luisenstraße/Poststraße.
Auf dem Grundstück selbst stehen keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Es muss im öffentlichen Verkehrsraum bzw. in anliegenden Parkhäusern geparkt werden.
G rundstück:
Vorbemerkungen zur Baustelle
Allgemeine Vertragsbedingungen Allgemeine Vertragsbedingungen
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen können jederzeit auf unserer Homepage eingesehen und heruntergeladen werden:
https://www.freundlieb.de/avb/
Allgemeine Vertragsbedingungen
Zusätzliche Vorbemerkungen zur DGNB-Zertifizierung 1. Zertifizierungsziel und Geltungsbereich
Das Bauvorhaben BEDO, Revitalisierung der ehemaligen Bundesbank Dortmund, wird nach dem DGNB-System für das Nutzungsprofil „Büro-/Verwaltungsbau“, Version Sanierung 2021, zertifiziert. Sämtliche für die ausgeschriebenen Leistungen vorgesehenen Bauprodukte, Baustoffe und Hilfsstoffe sind unter Beachtung der projektspezifischen DGNB-Anforderungen auszuwählen, vollständig zu deklarieren und vor ihrer Verwendung zur Prüfung einzureichen. Für die im Gewerk eingesetzten Produkte ist die DGNB-Qualitätsstufe 4 verbindlich einzuhalten.
Die Anforderungen sind bei der Angebotsbearbeitung, Produktwahl, Bestellung, Lieferung, Ausführung, Dokumentation und beim Einsatz von Nachunternehmern zu berücksichtigen. Sämtliche hieraus entstehenden Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, sofern im Leistungsverzeichnis keine gesonderte Position vorgesehen ist.
2. Produktdeklaration und Nachweisführung
Der Auftragnehmer hat alle zur Ausführung vorgesehenen Materialien und Hilfsstoffe vollständig in einer Produktliste zu erfassen. Hierzu gehören insbesondere:
Abdichtungsbahnen, Voranstriche, Beschichtungen, Kleb- und Dichtstoffe, Versiegelungen und Montagehilfsmittel Wärme-, Schutz-, Trenn-, Drän- und Speicherschichten sowie sonstige Dämm- und Kunststoffprodukte Metalle, Beschichtungen, Attika- und Entwässerungsbauteile Holzprodukte und Holzwerkstoffe Substrate, Vegetation, Vegetationsmatten und sonstige Bestandteile des Begrünungsaufbaus Für alle eingesetzten Baustoffe sind die jeweils erforderlichen Produktdatenblätter, technischen Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter, Umweltproduktdeklarationen, Zulassungen, Prüfzeugnisse und Herstellererklärungen elektronisch im PDF-Format vorzulegen. Aus den Unterlagen müssen die gesundheits- und umweltrelevanten Eigenschaften sowie die Einhaltung der zutreffenden DGNB-Vorgaben eindeutig hervorgehen.
Ist die Einhaltung der Anforderungen aus den Produktunterlagen nicht eindeutig erkennbar, ist eine rechtsverbindliche Herstellererklärung im Firmenlayout und mit Unterschrift des Herstellers oder seines zuständigen Fachvertreters vorzulegen.
3. Fristen und Produktfreigabe
Die vollständigen Produktunterlagen sind spätestens 15 Kalendertage nach Auftragserteilung und in jedem Fall so rechtzeitig einzureichen, dass Prüfung und Freigabe vor Bestellung, Lieferung und Einbau erfolgen können. Auf Anforderung sind fehlende Dokumente oder Informationen innerhalb von drei Werktagen nachzureichen.
Zertifizierungsrelevante Baustoffe und Bauprodukte dürfen ausschließlich nach schriftlicher Freigabe durch den zuständigen DGNB-Auditor sowie die Bau- und Projektleitung bestellt beziehungsweise eingebaut werden. Nicht freigegebene Produkte dürfen nicht verwendet werden.
4. Alternativprodukte und Produktänderungen
Bei abweichenden oder alternativ angebotenen Produkten hat der Auftragnehmer deren technische und ökologische Gleichwertigkeit nachzuweisen. Die Verwendung alternativer Produkte bedarf vor Bestellung der schriftlichen Freigabe des Auftraggebers. Alternativen dürfen keine nachteiligen Auswirkungen auf die DGNB-Bewertung oder das übrige Bau-Soll haben.
Änderungen der Produktzusammensetzung oder ein beabsichtigter Produktwechsel sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen und erneut zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
5. Gewerkespezifische Mindestanforderungen
· Abdichtungsstoffe: Kalt verarbeitbare Voranstriche, Beschichtungen, Kleber, Versiegelungen und vergleichbare Hilfsstoffe für Dach- und Bauwerksabdichtungen müssen die projektspezifisch vorgegebenen GISCODE-Anforderungen erfüllen.
· Bituminöse Verbundabdichtungen: Für Bitumenvoranstriche bei bituminösen Verbundabdichtungen im Umkehrdach gelten die in der gewerkespezifischen DGNB-Unterlage genannten GISCODE-Anforderungen.
· Kunstschaum-Dämmstoffe: XPS, EPS, PIR, PU, PE oder Kautschuk müssen ohne halogenierte oder teilhalogenierte Treibmittel hergestellt sein. Die geforderten Ausschlüsse und Stoffgrenzwerte sind durch Datenblätter oder gesonderte Herstellererklärungen nachzuweisen.
· Montageschäume: Montageschäume dürfen grundsätzlich nicht verwendet werden. Die in den DGNB-Unterlagen beschriebene Ausnahme betrifft ausschließlich Fugen von WDVS-Dämmplatten und setzt halogenfreie Treibmittel voraus.
· Flammhemmende Produkte: Bei flammhemmend ausgerüsteten Produkten sind die projektspezifischen Grenzwerte für Chlorparaffine und besonders besorgniserregende Stoffe einzuhalten und nachzuweisen.
· Wasserführende Metallbauteile: Für wasserführende metallische Dachbauteile ist zu prüfen und nachzuweisen, ob aufgrund ihres Flächenanteils ein Schwermetallfilter erforderlich ist.
· Holz und Holzwerkstoffe: Hölzer und Holzwerkstoffe müssen nachweislich aus legaler und nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Die geforderten FSC- oder PEFC-Nachweise, Zertifikate, Lieferscheine und Rechnungen sind projektbezogen vorzulegen.
· Dachbegrünung: Für die Dachbegrünung dürfen keine invasiven Pflanzenarten gemäß der beigefügten projektspezifischen Liste verwendet werden.
6. Abschlussdokumentation
Nach Abschluss der Leistungen sind sämtliche tatsächlich eingebauten Produkte abschließend zu deklarieren und die vollständigen Produktunterlagen gesammelt zu übergeben. Zusätzlich ist ein nachvollziehbarer Mengen- und Massennachweis der eingebauten Produkte zu führen. Rechnungen, Lieferscheine und sonstige Nachweise müssen eine eindeutige Zuordnung zum Bauvorhaben ermöglichen.
Mit dem Angebot ist die in den DGNB-Unterlagen enthaltene Verpflichtungserklärung rechtsverbindlich unterzeichnet vorzulegen. Die Verpflichtungen sind vom Auftragnehmer entsprechend an eingesetzte Nachunternehmer weiterzugeben.
7. DGNB-Anforderungen an die Baustellenabwicklung
Der Auftragnehmer hat an den vorgesehenen Umweltschutzschulungen mitzuwirken und die projektspezifischen Vorgaben zum Umweltschutz nachweislich einzuhalten. Dies umfasst insbesondere:
allgemeine Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit Vermeidung und sortenreine Trennung von Bauabfällen bevorzugte Verwendung abfallarmer, recyclingfähiger oder wiederverwendbarer Verpackungen Vermeidung unnötiger Lärm-, Staub- und Lichtemissionen Einsatz geeigneter Absaugungen oder staubarmer beziehungsweise nasser Verfahren Schutz von Boden und Gewässern sowie sichere Lagerung umwelt- oder wassergefährdender Stoffe unverzügliche Meldung festgestellter Verunreinigungen an die Bauleitung Die bei den Arbeiten anfallenden Abfälle sind entsprechend den örtlichen Vorgaben und den Anweisungen der Bauleitung beziehungsweise des beauftragten Entsorgungsdienstleisters zu behandeln. Zum Abschluss der Arbeiten sind die sortenreine Trennung und ordnungsgemäße Entsorgung zu bestätigen und durch geeignete Belege, beispielsweise Wiegescheine, Rechnungen, Lieferscheine, Nachweise des Entsorgungsfachbetriebes oder eine Fotodokumentation eigener Entsorgungscontainer, nachzuweisen.
Zusätzliche Vorbemerkungen zur DGNB-Zertifizierung
Technische Vorbemerkungen 0. Vorrangige DGNB-Vorbemerkungen
Den nachfolgenden technischen Vorbemerkungen sind die separaten „Zusätzlichen Vorbemerkungen zur DGNB-Zertifizierung“ für das Gewerk 4401 voranzustellen. Die gesonderten DGNB-Vorbemerkungen ergänzen die technischen Vorbemerkungen und die Leistungsbeschreibungen. Die DGNB-Vorgaben gelten für Angebotsbearbeitung, Produktauswahl, Nachweisführung, Freigabe, Bestellung, Lieferung, Ausführung, Dokumentation und Baustellenabwicklung.
Insbesondere sind die dort festgelegte DGNB-Qualitätsstufe 4, die vollständige Produktdeklaration, die schriftliche Produktfreigabe vor Bestellung und Einbau, die projektspezifischen Anforderungen an Abdichtungsstoffe, Dämmstoffe, Holzprodukte, Dachbegrünung, Metallbauteile, Abfalltrennung und Abschlussdokumentation zu berücksichtigen.
Bei technischen Widersprüchen ist vor Angebotsabgabe eine schriftliche Klärung einzuholen.
1. Gegenstand und Leistungsumfang
Gegenstand der Ausschreibung sind die Dachabdichtungs-, Dämm-, Schutz-, Drän-, Begrünungs-, Plattierungs-, Entwässerungs-, Klempner-, Anschluss- und Dokumentationsleistungen des Neubaus sowie die ergänzende Bauwerksabdichtung an den im Leistungsverzeichnis beschriebenen Fugen der Hohlkammer- und Elementwände.
Alle Leistungen sind vollständig, funktionsfähig, dauerhaft und untereinander verträglich anzubieten. Systembedingt erforderliche Nebenleistungen, Befestigungen, Zuschnitte, Überlappungen, Formteile, Übergänge, Schutzmaßnahmen, Zwischenlagerungen, Transporte, Klein- und Hilfsstoffe sind einzukalkulieren, soweit hierfür keine gesonderte Position vorgesehen ist.
Die Leistungen umfassen, soweit in den Positionen nicht abweichend beschrieben, auch Lieferung, Entladung, innerbetrieblichen Transport, fachgerechte Lagerung, Schutz der Materialien und ausgeführten Leistungen sowie die Beseitigung der bei den eigenen Arbeiten anfallenden Verpackungen, Reststoffe und Abfälle. Preisbestimmende Sonderleistungen werden in den jeweiligen Positionen beschrieben.
2. Ausschreibungs- und Planungsgrundlagen
Grundlage der Angebotsbearbeitung und Ausführung sind die im Anlagenverzeichnis bezeichneten Unterlagen mit dem dort angegebenen Planstand. Der Bieter hat die Unterlagen auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und Ausführbarkeit zu prüfen. Erkennbare Unklarheiten oder Widersprüche sind vor Angebotsabgabe schriftlich anzuzeigen.
Maßangaben sind vor Fertigung und Ausführung am Bau beziehungsweise anhand der maßgeblichen Unterlagen zu prüfen. Aus Maßabweichungen entstehende Änderungen dürfen erst nach schriftlicher Klärung ausgeführt werden.
3. Bauseitiger Gefällebeton und Untergrundprüfung
Der Gefällebeton wird bauseits durch das Rohbaugewerk hergestellt. In älteren Planständen oder Details verwendete Bezeichnungen „Gefälleestrich“ sind für die Schnittstellenbetrachtung als bauseits hergestellter Gefällebeton zu verstehen.
Der Auftragnehmer des Dachgewerks hat den bauseits hergestellten Gefällebeton vor Beginn seiner Leistungen auf Gefälleführung, Höhenlage, Ebenheit, Festigkeit, Trockenheit, Sauberkeit, Rissfreiheit und Eignung für den vorgesehenen Abdichtungsaufbau zu prüfen. Erkennbare Mängel und Abweichungen sind vor Beginn der eigenen Leistungen schriftlich anzuzeigen. Eine Bearbeitung ungeeigneter Untergründe darf erst nach schriftlicher Klärung erfolgen.
Eine Gefälledämmung ist nur auszuführen, wenn sie im Leistungsverzeichnis ausdrücklich beschrieben und schriftlich beauftragt wird.
4. Dachabdichtung und Umkehrdach
Sämtliche Abdichtungs-, Dämm-, Schutz- und Auflastschichten sind als untereinander verträgliches System auszuführen. Bei Kombination von Produkten verschiedener Hersteller ist die Systemverträglichkeit schriftlich nachzuweisen.
Produktbezogene Verarbeitungsbedingungen, insbesondere hinsichtlich Untergrundtemperatur, Feuchte, Witterung, Lagerung, Vorbehandlung, Überdeckungen und Wartezeiten, sind einzuhalten.
Anschlüsse an Attiken, aufgehende Bauteile, Schwellen, Sockel, Durchdringungen, Aufständerungen, Abläufe, Notüberläufe und Übergänge sind dauerhaft und wartungsgerecht herzustellen. Verdeckte Leistungen sind vor Abdeckung fotografisch zu dokumentieren.
Beim Umkehrdach sind XPS-Dämmung, Schutz-, Filter-, Drän- und Speicherschichten sowie Auflasten entsprechend dem im Leistungsverzeichnis beschriebenen Dachaufbau einzubauen. Druckfestigkeit, Wasseraufnahme, Fugen, Stufenfalz, Auftriebssicherheit, Entwässerung und Verträglichkeit mit Schutz- und Auflastsystemen sind nachzuweisen.
Erforderliche Nachweise zur Windsogsicherung, Auftriebssicherheit und Druckbeanspruchung sind für die ausgeschriebenen Dachaufbauten und Randbereiche zu erstellen, soweit diese Leistung in den Positionen dem Auftragnehmer zugeordnet ist. Die erforderlichen Nachweise zur Windsogsicherung werden im Auftragsfall auf Grundlage der beauftragten Ausführung und der projektseitig bereitgestellten Randbedingungen erstellt beziehungsweise abgestimmt.
5. Dachbegrünung und Solargründach
Die Dachbegrünung ist als abgestimmtes System aus Schutzlage, Drän- und Wasserspeicherschicht, Filterlage, Substrat und Vegetation herzustellen. Die konkreten Schichtdicken und Produkte richten sich nach dem im Leistungsverzeichnis beschriebenen Dachaufbau und den separaten DGNB-Vorbemerkungen. Invasive Pflanzenarten sind ausgeschlossen.
Begrünungsflächen sind bis zur Abnahme gegen Austrocknung, Vernässung, Erosion, Verwehung, Fremdbewuchs und Beschädigung durch nachfolgende Arbeiten zu schützen. Entwässerungseinrichtungen, Kontrollschächte, Kiesstreifen und Wartungsbereiche sind dauerhaft zugänglich und frei von Vegetation zu halten.
Die bei der Ausführung vorliegende PV-Werkplanung ist bei der Koordination der dachseitigen Schnittstellen zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere Aufbauhöhen, Wartungsbereiche, Entwässerung und Vegetationsfreihaltung.
6. Entwässerung und Klempnerarbeiten
Dachabläufe, Notentwässerungen, Kontrollschächte, Rinnen, Fallrohre, Attikaabdeckungen, Anschluss- und Einhangbleche sind mit der Entwässerungs- und Dachplanung abzugleichen. Abdichtungen, Abläufe, Aufsätze, Rohrstücke innerhalb des Dachaufbaus und die zugehörigen Eindichtungen gehören zum Leistungsumfang des Dachgewerks, soweit sie in den Positionen beschrieben sind.
Die dachseitigen Entwässerungsbauteile sind vor Einbau hinsichtlich Lage, Nennweite, Höhenlage, Ablaufleistung und Anschlussmöglichkeit zu prüfen. Abweichungen zwischen Dach-, Rohbau- und Entwässerungsplanung sind vor Bestellung und Einbau schriftlich zu klären.
Bis zum in den Positionen beschriebenen Übergabepunkt sind die Entwässerungsbauteile einschließlich aller erforderlichen Form-, Anschluss- und Befestigungsteile vollständig herzustellen.
Metallbauteile sind mit ausreichendem Gefälle, Dehnungsausgleich, fachgerechten Stößen, Befestigungen, Haltern und materialverträglichen Trennlagen auszuführen. Sichtbare Attikaabdeckungen erhalten den Farbton RAL 7022. Die Integration fremder Blitzschutzbauteile ist mit dem Blitzschutzdrittgewerk abzustimmen.
Attikaabdeckungen und Sonderformteile sind vor Fertigung örtlich aufzumessen. Schnittflächen und beschädigte Beschichtungen sind mit einem auf das Beschichtungssystem abgestimmten Reparaturmaterial im Farbton der Abdeckung nachzuarbeiten.
Für wasserführende metallische Bauteile ist gemäß den separaten DGNB-Vorbemerkungen zu prüfen, ob ein Schwermetallfilter erforderlich ist. Die Entscheidung ist vor Bestellung der Metallbauteile zu dokumentieren.
7. PV-Schnittstellen und Wartungswege
Die Schnittstellen zu PV- und Elektroarbeiten sind vor Ausführung zu koordinieren. Lage und Abmessung erforderlicher Durchführungen sowie Anforderungen an Wartungswege, Entwässerung, Schutz- und Lastverteilungslagen sind vor Herstellung abzustimmen. Die Dachabdichtung ist während der Arbeiten der Drittgewerke gegen Beschädigung zu schützen.
8. Absturzsicherung und Geländerschnittstellen
Permanente Anschlageinrichtungen und Seilsicherungssysteme sind einschließlich der in den jeweiligen Positionen beschriebenen Planungs-, Nachweis-, Montage-, Prüf- und Dokumentationsleistungen auszuführen.
Geländer werden bauseits durch ein Metallbauunternehmen geliefert und montiert.
Die Auflasten und Montagebereiche der Geländer sind mit dem Dachaufbau zu koordinieren. Das Dachgewerk hat erkennbare Bedenken hinsichtlich Druckfestigkeit, Lastverteilung, Schutz der Abdichtung, Entwässerung und Wartungszugänglichkeit schriftlich anzuzeigen.
9. Bauwerksabdichtung mit PMMA
Die PMMA-Abdichtung ist mit den innenliegenden Fugenblechen, Sollbruchelementen, der Sohlenabdichtung und sonstigen Bestandteilen des WU-Systems abzustimmen. Übergänge dürfen die Funktion der WU-Konstruktion nicht beeinträchtigen. System, Untergrundvorbereitung, Anschlüsse, Haftung, Schichtaufbau und Detailausbildung sind vor Ausführung mit dem WU-Fachplaner und der zuständigen Abdichtungsplanung abzustimmen.
Die eingesetzten PMMA-Produkte müssen mit den angrenzenden Untergründen, Fugenabdichtungen, bituminösen Abdichtungen und Schutzschichten dauerhaft verträglich sein. Mischsysteme dürfen nur mit schriftlichem Verträglichkeitsnachweis verwendet werden.
Arbeitsabschnitte, Untergrundfreigaben und verdeckte Anschlüsse sind vor Überdeckung zu dokumentieren.
10. Prüfungen, Muster und Dokumentation
Vor Ausführung sind Produktdatenblätter, Sicherheitsdatenblätter, Zulassungen, Prüfzeugnisse, Leistungserklärungen, Verlege- und Detailpläne, statische Nachweise, Muster und die DGNB-Nachweise vorzulegen. Nicht schriftlich freigegebene Produkte dürfen nicht eingebaut werden.
Die Unterlagen sind eindeutig nach LV-Titel, Position, Produkt und Einbauort zu strukturieren. Produktbezeichnungen in Lieferscheinen, Produktlisten, Freigaben und Revisionsunterlagen müssen übereinstimmen.
Prüf- und Fotodokumentationen sind fortlaufend während der Ausführung zu erstellen. Eine nachträgliche Dokumentation bereits verdeckter Leistungen wird nicht anerkannt.
Bestandspläne müssen die tatsächlich ausgeführten Aufbauten, Produkte, Einbauteile, Entwässerungspunkte, Durchdringungen sowie Anschlag- und Sicherungseinrichtungen enthalten.
Nach Abschluss sind vollständige Revisionsunterlagen mit Bestandsplänen, Produktliste, Liefernachweisen, Prüfprotokollen, Einbaudokumentation, Pflege- und Wartungsanweisungen sowie DGNB-Abschlussdokumentation zu übergeben.
11. Bauablauf und Koordination
Die Leistungen sind entsprechend dem Baufortschritt und der vorgegebenen Abschnittsbildung auszuführen. Arbeitsabschnitte, Materialanlieferungen, Zwischenzustände, Schutzmaßnahmen und Übergaben sind rechtzeitig mit der Bauleitung und den beteiligten Drittgewerken abzustimmen. Behinderungen und fehlende Vorleistungen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
12. Witterungsschutz und temporäre Sicherung
Materialien, Untergründe, offene Dachaufbauten und bereits ausgeführte Leistungen sind bis zur endgültigen Fertigstellung gegen schädliche Witterungseinflüsse zu schützen. Temporäre Abdichtungen und Wasserführungen sind so herzustellen, dass kein Wasser in das Gebäude oder in den Dachaufbau eindringen kann.
13. Baustellensauberkeit und Schutz fremder Leistungen
Die Arbeitsbereiche sind laufend in einem geordneten und sicheren Zustand zu halten. Angrenzende und bereits fertiggestellte Bauteile sind gegen Verschmutzung und Beschädigung zu schützen. Durch die eigenen Arbeiten verursachte Verunreinigungen und Beschädigungen sind unverzüglich zu beseitigen.
14. Hersteller- und Systembetreuung
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die angebotenen Systeme für die vorgesehene Anwendung geeignet sind. Auf Anforderung ist eine objektbezogene technische Stellungnahme des Systemherstellers vorzulegen. Herstellervorgaben und Freigaben sind in die Werk- und Montageplanung zu übernehmen.
Technische Vorbemerkungen
Anlagen Anlagen
Allgemein
0.1 DGNB-Anforderungen
- Umweltschutz Baustelle
- Anforderungen Fenster
0.2 Schallschutznachweis
0.3 Brandschutzkonzept
Titel 1. - Neubau:
1.1 Konstruktionsbeschreibung Ing.-Büro Rache (Neubau, Kunststofffenster)
1.2 Positionspläne (Ansichten)
- BEDO-ARC-5-PO-FA-02-VA-2 Ansicht Ost (Luisenstr.)
- BEDO-ARC-5-PO-FA-03-VA-2 Ansicht Süd (Poststr.)
- BEDO-ARC-5-PO-FA-04-VA-2 Ansicht West (Johannesstr.)
- BEDO-ARC-5-PO-FA-05-VA-2 Ansicht Innenhof Neubau
1.3 Fenstertypisierung Architektur & Massen
1.4 Leitdetails Ing.-Büro Rache (42 Zeichnungen)
- 2026 07 08 Planliste Leitdetails
- Leitdetails
1.5 Architektur-Details
- BEDO-ARC-5-DE-DA-0201-VA Neubau - Attika OG3 Innenhof
- BEDO-ARC-5-DE-FA-0203-VA_ Fassadenrücksprung OG3
- BEDO-ARC-5-DE-FA-0207-VA Lüftungsgitter Luisenstr
- BEDO-ARC-5-DE-FA-0208-VA Rundung EG Ecke Johannesstr
- BEDO-ARC-5-DE-FA-0209-VA Rundung OG Ecke Johannesstr
- BEDO-ARC-5-DE-FA-0210-VA Rundung 4.OG Ecke Johannesstr
- BEDO-ARC-5-DE-FA-0211-VA P+R Fassade EIngang Drittmieter EG
- BEDO-ARC-5-DE-FA-0212-VA Rundung OG Ecke Luisenstr
- BEDO-ARC-5-DE-FA-0213-VA Rundung 3.OG Ecke Luisenstr
- BEDO-ARC-5-DE-FA-0216-VA konischer Wandverlauf 3.OG
1.6 Grundrisse Architektur
- Untergeschoss
- Erdgeschoss
- 1. Obergeschoss
- 2. Obergeschoss
- 3. Obergeschoss
- Staffelgeschoss
- Dachaufsicht
1.7 Schnitte
- A-A
- B-B
- C-C
- D-D
- E-E
1.8 Wärmeschutznachweis Neubau
1.9 Link zum 3-D-Modell (Kein Anspruch auf Vollständigkeit):
https://autode.sk/4hjje1S
Anlagen
01 Bauwerksabdichtung PMMA
01
Bauwerksabdichtung PMMA
01.01 Bauwerksabdichtung PMMA
01.01
Bauwerksabdichtung PMMA
01.02 Lichtschächte
01.02
Lichtschächte
02 Untergrund und Dachabdichtung
02
Untergrund und Dachabdichtung
Vorbemerkungen Untergrund und Dachabdichtung Die Leistungen umfassen die Vorbereitung der Dachuntergründe, die bituminöse Dachabdichtung, Anschlüsse, Durchdringungen, Dichtheitsprüfung und Abdichtung der TG-Decke Innenhof. Die Ausführung erfolgt entsprechend Dachaufbauplan, Dachaufsicht und Anschlussdetails.
DGNB-Anforderungen, obligatorisch
Für Abdichtungsbahnen, Voranstriche, Beschichtungen, Kleber, Dichtstoffe, Schutzlagen und Hilfsstoffe sind die geforderten Produktunterlagen vor Bestellung und Einbau vorzulegen. Kalt verarbeitbare Abdichtungsstoffe müssen die projektspezifischen GISCODE-Anforderungen erfüllen. Freigabe vor Einbau ist zwingend. Nicht freigegebene Produkte dürfen nicht eingebaut werden.
Vorbemerkungen Untergrund und Dachabdichtung
02.01 Untergrund
02.01
Untergrund
02.02 Dachdichtung
02.02
Dachdichtung
02.03 Gefälledämmung
02.03
Gefälledämmung
02.04 Bodentiefe Fenster + Fassaden
02.04
Bodentiefe Fenster + Fassaden
02.05 TG-Decke
02.05
TG-Decke
03 Flächenbezogene Dachaufbauten
03
Flächenbezogene Dachaufbauten
Vorbemerkungen Flächenbezogene Dachaufbauten Die Leistungen umfassen die vollständigen Dachaufbauten G1, G2, G3, K1, K2, K3, T1 sowie das Müllraumdach einschließlich aller zugehörigen Schichten, Anschlüsse und Anpassungen an Dachabläufe, Attiken, Durchdringungen, Technikflächen und angrenzende Dachaufbauten.
Die Dachaufbauten sind entsprechend der Dachaufbauplanung und den freigegebenen Detailzeichnungen als funktionsfähige Gesamtsysteme herzustellen. Abdichtungslagen aus Titel 2 sind nicht doppelt zu kalkulieren, soweit diese dort bereits beschrieben sind.
Die Dämmstoffqualitäten sind mit dem Wärmeschutznachweis abzustimmen.
DGNB-Anforderungen, obligatorisch
Für Dämmstoffe, Schutz- und Trennlagen, Drän- und Speicherschichten, Vliese, Substrate, Vegetationssysteme, Kies, Beläge und Zubehör sind die geforderten Produktnachweise und DGNB-Unterlagen vor Einbau vorzulegen. Nicht freigegebene Produkte dürfen nicht eingebaut werden.
Kunstschaumdämmstoffe müssen ohne halogenierte oder teilhalogenierte Treibmittel hergestellt sein.
Für Dachbegrünungen sind Produkt- und Herkunftsnachweise vorzulegen. Invasive Pflanzenarten sind unzulässig. Die Produktfreigabe vor Einbau ist erforderlich.
Die eingesetzten Materialien sind sortenrein zu erfassen. Die geforderte Abschlussdokumentation einschließlich Produktnachweisen und Freigaben ist vollständig vorzulegen.
Prüfstatus: Fachliche Prüfung der DGNB-Anforderungen und der endgültigen Dachaufbauten vor Veröffentlichung erforderlich.
Vorbemerkungen Flächenbezogene Dachaufbauten
03.01 Dachaufbau G
03.01
Dachaufbau G
03.02 Dachaufbau K
03.02
Dachaufbau K
03.03 Dachaufbau T
03.03
Dachaufbau T
03.04 Sonderanschlüsse Umkehrdach
03.04
Sonderanschlüsse Umkehrdach
03.05 Pflegeleistungen Dachbegrünung
03.05
Pflegeleistungen Dachbegrünung
04 Dachentwässerung
04
Dachentwässerung
Vorbemerkungen Dachentwässerung Vorbemerkungen Dachentwässerung
Die Leistungen betreffen Dachabläufe,
Druckentwässerung,
Dacheinläufe,
Eindichtungen,
Notentwässerung,
Speier,
Kontrollschächte
sowie sämtliche Schnittstellen zur TGA.
Die Hauptentwässerung wird über ein
Druckentwässerungssystem ausgeführt.
System:
Geberit Pluvia oder gleichwertig.
Die Notentwässerung erfolgt über Speier gemäß
Entwässerungskonzept und Besprechungsprotokoll.
Sämtliche Entwässerungsbauteile sind mit
Dachaufbau, Dachabdichtung, TGA-Planung und
Architekturplanung abzustimmen.
Die hydraulische Auslegung des
Druckentwässerungssystems ist durch den
Systemhersteller beziehungsweise die TGA-Planung
nachzuweisen.
Kontrollschächte, Speier, Abläufe und
Anschlussdetails sind dauerhaft wartbar und
zugänglich auszuführen.
DGNB-Anforderungen, obligatorisch
Für Dachabläufe, Speier, Metall- und Kunststoffbauteile, Dichtstoffe, Manschetten und Zubehör sind Produktunterlagen, Sicherheitsdatenblätter und CE-/Leistungserklärungen vorzulegen. Wasserführende metallische Dachbauteile sind im Hinblick auf Schwermetallfilterpflicht zu prüfen. Produktfreigabe vor Einbau ist zwingend.
Vorbemerkungen Dachentwässerung
04.01 Dachentwässerung
04.01
Dachentwässerung
04.02 Speier
04.02
Speier
05 Attiken
05
Attiken
Vorbemerkungen Attiken Die Leistungen umfassen Attikaholz, Abdichtung auf Attikaholz, Aluminium-Attikaabdeckungen, Formteile, Anschlussbleche, Blitzschutzschnittstellen und Brückendächer. Die Ausführung erfolgt gemäß Attika-, Dach- und Innenhofdetails.
DGNB-Anforderungen, obligatorisch
Für Metalle, Beschichtungen, Holz, Holzwerkstoffe, Befestigungen, Dichtstoffe und Hilfsstoffe sind Produktnachweise, Herkunftsnachweise, technische Merkblätter und Sicherheitsdatenblätter vorzulegen. Holzprodukte müssen legal und nachhaltig nachgewiesen sein. Wasserführende Metallbauteile sind bezüglich Schwermetallfilter zu prüfen. Freigabe vor Einbau ist zwingend.
Vorbemerkungen Attiken
05.01 Attka-Unterbau
05.01
Attka-Unterbau
05.02 Attiken
05.02
Attiken
05.03 Blitzschutzintegration
05.03
Blitzschutzintegration
05.04 Dachaufbau Brücken
05.04
Dachaufbau Brücken
06 Absturzsicherung
06
Absturzsicherung
Vorbemerkungen Absturzsicherung Die Leistungen betreffen Leitersicherung, mobile Leiter, Wandaufhängung, Einzelanschlagpunkte, Seilsystem und Abnahme der Absturzsicherung. Details zu Produkt und Anschluss der Leiter waren im Dachaufsichtsplan als ausstehend markiert; die Leitersicherung wurde nach dem von dir bereitgestellten Detail auf mobile Leiter umgestellt.
DGNB-Anforderungen, obligatorisch
Für Edelstahl-, Aluminium-, Befestigungs-, Dicht- und Zubehörteile sind Produktdaten, CE-/Leistungserklärungen, technische Merkblätter und Herstellerangaben vorzulegen. Befestigungen dürfen die Dachabdichtung und Dachaufbauten nicht unkontrolliert beschädigen. Produktfreigabe vor Einbau ist zwingend.
Vorbemerkungen Absturzsicherung
06.01 Dachleiter
06.01
Dachleiter
06.02 Anschlagpunkte
06.02
Anschlagpunkte
06.03 Seilsystem
06.03
Seilsystem
06.04 Nachweise Absturzsicherung
06.04
Nachweise Absturzsicherung
07 Geländerschnittstellen
07
Geländerschnittstellen
Vorbemerkungen Geländerschnittstellen Die Leistungen betreffen Schutz-, Trenn- und Lastverteilungslagen sowie Wiederherstellungen an Dachaufbauten im Bereich bauseitiger Geländerauflasten. Geländer selbst sind nicht Bestandteil dieses Dach-LV, sofern nicht gesondert beschrieben. Grundlage sind Dachaufbauten und Dachaufsicht.
DGNB-Anforderungen, obligatorisch
Für Schutz-, Trenn- und Lastverteilungslagen sind Produktdaten, technische Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter und soweit vorhanden EPD vorzulegen. Produktfreigabe vor Einbau ist zwingend. Materialien müssen mit Abdichtung, Dämmung und Dachaufbau verträglich sein.
Vorbemerkungen Geländerschnittstellen
07.01 Geländerschnittstellen
07.01
Geländerschnittstellen
07.02 Innenhofgeländer
07.02
Innenhofgeländer
08 Sonstiges und Dokumentation
08
Sonstiges und Dokumentation
Vorbemerkungen Sonstiges und Dokumentation Die Leistungen betreffen temporäre Abdichtung, Wasserführung, Revisionsunterlagen und angeordnete Stundenlohnarbeiten. Diese Positionen dienen der Absicherung von Ausführung, Betrieb und Dokumentation. Grundlage sind AVB, DGNB-Vortext und die bisherige LV-Struktur.
DGNB-Anforderungen, obligatorisch
Die Dokumentation muss alle tatsächlich eingebauten Produkte, Produktunterlagen, Freigaben, Mengen- und Massennachweise, Lieferscheine, Prüfprotokolle, Entsorgungsnachweise und Fotodokumentationen enthalten. Die Unterlagen sind digital, vollständig und prüfbar zu übergeben.
Vorbemerkungen Sonstiges und Dokumentation
08.01 Temporäre Arbeiten
08.01
Temporäre Arbeiten
08.02 Revisionsunterlagen
08.02
Revisionsunterlagen
08.03 Stundenlohnarbeiten
08.03
Stundenlohnarbeiten