WDVS
Bayreuth, St. Wolfgang Straße 3,5,7
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01 Bayreuth, St. Wolfgang Straße 3, 5 u. 7
01
Bayreuth, St. Wolfgang Straße 3, 5 u. 7
Allgemeine Angaben zum Objekt Der AG beabsichtigt die energetische Sanierung nach KfW-Standard 70 EE (optional KfW-Standard 55 EE) von 18 Wohnungen sowie die Errichtung von vorgestellten Balkonen am Grundstück St. Wolfgangstraße 3/5/7 in Bayreuth. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um 3 zusammenhängende Wohnhäuser mit gesamt 18 Wohneinheiten auf 3 Etagen. Die gesamte Baumaßnahme findet im unbewohnten Zustand statt. Die wesentlichen Komponenten der geplanten Baumaßnahme sind: - Modernisierung der Gebäudehülle durch Erneuerung aller Fenster, Anbringen eines Vollwärmeschutzes - Errichtung von Vorstellbalkonen - Modernisierung aller Bäder - Erneuerung der Komponenten für die Haustechnik Heizung/ Lüftung/ Sanitär/ ELT - Abdichtung Keller Beginn Baustelle: 29.09.2025 Fertigstellung Baustelle: 31.10.2026 Ausführungstermine: Fassade Hofseite: 21.01.2026 - 19.05.2026 Fassade Straßenseite + Giebel: 28.01.2026 - 14.07.2026 Fassade Sockel: 22.07.2026 - 11.08.2026
Allgemeine Angaben zum Objekt
Zusätzlich zu den allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen ATV nach VOB/C: DIN 18 345 Wärmedämmverbundsysteme DIN 18 350 Putz- und Stuckarbeiten DIN 18 363 Maler- und Lackiererarbeiten DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18 451 Gerüstbauarbeiten gelten alle einschlägigen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen DIN-, EN- und ISO-Normen, Vorschriften und ergänzende Bestimmungen, welche sich auf die vorgesehene Materialien, deren Verarbeitung und Einbau beziehen und in der Ausschreibung zum Tragen kommen, insbesondere: DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen; Begriffe, Grundsätze, Anwendungen, Prüfung DIN 18202 Toleranzen im Hochbau -Bauwerke DIN 18540 Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen Landesbauordnung der entsprechenden Bundesländer ETB-Richtlinien, Bauteile, die gegen Absturz sichern Weiterhin sind die Empfehlungen der Fachverbände WDVS und Farbe und Bautenschutz zu beachten. Wenn sich zwischen Angebotsabgabe und Ausführung Änderungen in den technischen Vorschriften, Richtlinien, Merkbättern und DIN-, EN- und ISO-Normen etc. ergeben, hat der AN den AG vor Beginn der Ausführung darüber schriftl: zu informieren und auf etwaige vertragliche Konsequenzen hinzuweisen. Die Leistungen haben den 'Anerkannten Regeln der Technik' zu entsprechen. Weiter sind zu beachten: Unfallverhütungsvorschriften und Merkblätter der Bau- Berufsgenossenschaft. Richtlinien der Hersteller, soweit sie den DIN-, EN- und ISO Vorschriften nicht widersprechen. Weiterhin gelten ergänzend zu den o.a. ATVs der VOB Teil C die nachstehend aufgeführten Ausführungsqualität. Die Ausführung der Arbeiten wird vom Systemhersteller überwacht und durch Abnahmebescheinigungen über - die Tragfähigkeit des Untergrundes (vor Arbeitsbeginn) mit Anweisungen für die Verklebung und Verdübelung der Dämmplatten, - die systemgerechte Verklebung und Verdübelung der Dämmplatten, - die systemgerechte Armierung der Dämmplatten - die Qualität der Putzoberfläche. vom Systemhersteller bestätigt. Grundsätzlich erhält der Auftraggeber alle Abnahmebescheinigungen direkt vom Systemhersteller: Daraus resultierende Ausführungshinweise gibt der Auftraggeber an den Auftragnehmer weiter. Der Auftraggeber behält sich eine stichprobenartige Nachkontrolle zur Überprüfung des eingebauten Systems bzw. der Verarbeitungsrichtlinien vor: Sollten sich Abweichungen von den Vorgaben ergeben, gehen die mit dem Öffnen der Fassadenfläche verbundenen Arbeiten voll zu Lasten des Auftragnehmers. In diesem Falle behält sich der Auftraggeber weitergehende rechtliche Schritte vor: Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV). Statik Die Wahl der Befestigung für die Wärmedämmplatten hat auf Grundlage der statischen Erfordernisse und den Vorgaben der Systemhersteller zu erfolgen, jedoch ist die vorgegebene Dübelanzahl pro m² mindestens einzuhalten. Der AN bestätigt, dass er die Gebäudeform, die Gebäudehöhe sowie die zu berücksichtigenden Windlasten, den Winddruck und den Windsog in seinen Berechnungen berücksichtigt hat. Maße Alle in den Plänen und LV benannten Maße sind Circa-Maße. Die zur Durchführung der eigenen Leistungen erforderlichen Messungen und Bauabschnürungen sind eigenverantwortlich zu erbringen. Alle Leistungen haben nach Vorgabe einer absoluten Höhenkote und Aufmaß des Bestandes zu erfolgen. Muster Nach Auftragsvergabe hat der AN Muster in Form vom Musterplatten (ca. 1 m²) für die Ausführung des Systems und der Oberflächen dem AG herzustellen (je 3 verschiedene Farben und Oberflächen). Die Musterplatten mit den ausgewählten Farbmustern bleiben bis zur Fertigstellung der Arbeiten beim AG. Schutz der Bauteile Alle im Zuge der Ausführung erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von schon fertig- oder teilweise fertigestellten Leistungen sind vom AN in Eigenverantwortung zu erbringen und in die Einheitspreise einzurechnen.
Zusätzlich zu den allgemeinen Technischen
01.01 Vorbereitende Arbeiten
01.01
Vorbereitende Arbeiten
01.02 WDVS Fassade
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WDVS Fassade
01.03 Sockelbereich und Portale Hauseingang
01.03
Sockelbereich und Portale Hauseingang
01.04 Fensterbänke und Balkonaustritte
01.04
Fensterbänke und Balkonaustritte
01.05 Stundenlohnarbeiten
01.05
Stundenlohnarbeiten

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