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01 Bayreuth, St. Wolfgang Straße 3, 5 u. 7
01
Bayreuth, St. Wolfgang Straße 3, 5 u. 7
Allgemeine Angaben zum Objekt
Der AG beabsichtigt die energetische Sanierung nach
KfW-Standard 70 EE (optional KfW-Standard 55 EE) von 18
Wohnungen sowie die Errichtung von vorgestellten
Balkonen am Grundstück St. Wolfgangstraße 3/5/7 in
Bayreuth.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um 3
zusammenhängende Wohnhäuser mit gesamt 18 Wohneinheiten
auf 3 Etagen.
Die gesamte Baumaßnahme findet im unbewohnten Zustand
statt.
Die wesentlichen Komponenten der geplanten Baumaßnahme
sind:
- Modernisierung der Gebäudehülle durch Erneuerung
aller Fenster,
Anbringen eines Vollwärmeschutzes
- Errichtung von Vorstellbalkonen
- Modernisierung aller Bäder
- Erneuerung der Komponenten für die Haustechnik
Heizung/ Lüftung/
Sanitär/ ELT
- Abdichtung Keller
Beginn Baustelle: 29.09.2025
Fertigstellung Baustelle: 31.10.2026
Ausführungstermine:
Fassade Hofseite: 21.01.2026 - 19.05.2026
Fassade Straßenseite + Giebel: 28.01.2026 - 14.07.2026
Fassade Sockel: 22.07.2026 - 11.08.2026
Allgemeine Angaben zum Objekt
Zusätzlich zu den allgemeinen Technischen
Vertragsbedingungen
für Bauleistungen ATV nach VOB/C:
DIN 18 345 Wärmedämmverbundsysteme
DIN 18 350 Putz- und Stuckarbeiten
DIN 18 363 Maler- und Lackiererarbeiten
DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder
Art
DIN 18 451 Gerüstbauarbeiten
gelten alle einschlägigen zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe gültigen DIN-, EN- und
ISO-Normen, Vorschriften und ergänzende Bestimmungen,
welche sich auf die
vorgesehene Materialien, deren Verarbeitung und Einbau
beziehen und in der
Ausschreibung zum Tragen kommen, insbesondere:
DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen; Begriffe, Grundsätze,
Anwendungen, Prüfung
DIN 18202 Toleranzen im Hochbau -Bauwerke
DIN 18540 Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit
Fugendichtstoffen
Landesbauordnung der entsprechenden Bundesländer
ETB-Richtlinien, Bauteile, die gegen Absturz sichern
Weiterhin sind die Empfehlungen der Fachverbände WDVS
und Farbe und
Bautenschutz zu beachten.
Wenn sich zwischen Angebotsabgabe und Ausführung
Änderungen in den technischen
Vorschriften, Richtlinien, Merkbättern und DIN-, EN-
und ISO-Normen etc. ergeben, hat
der AN den AG vor Beginn der Ausführung darüber
schriftl: zu informieren und auf
etwaige vertragliche Konsequenzen hinzuweisen.
Die Leistungen haben den 'Anerkannten Regeln der
Technik' zu entsprechen.
Weiter sind zu beachten:
Unfallverhütungsvorschriften und Merkblätter der Bau-
Berufsgenossenschaft.
Richtlinien der Hersteller, soweit sie den DIN-, EN-
und ISO Vorschriften nicht
widersprechen. Weiterhin gelten ergänzend zu den o.a.
ATVs der VOB Teil C die
nachstehend aufgeführten Ausführungsqualität.
Die Ausführung der Arbeiten wird vom Systemhersteller
überwacht und durch
Abnahmebescheinigungen über
- die Tragfähigkeit des Untergrundes (vor
Arbeitsbeginn) mit Anweisungen für die
Verklebung und Verdübelung der Dämmplatten,
- die systemgerechte Verklebung und Verdübelung der
Dämmplatten,
- die systemgerechte Armierung der Dämmplatten
- die Qualität der Putzoberfläche.
vom Systemhersteller bestätigt.
Grundsätzlich erhält der Auftraggeber alle
Abnahmebescheinigungen direkt
vom Systemhersteller:
Daraus resultierende Ausführungshinweise gibt der
Auftraggeber an den
Auftragnehmer weiter.
Der Auftraggeber behält sich eine stichprobenartige
Nachkontrolle zur
Überprüfung des eingebauten Systems bzw. der
Verarbeitungsrichtlinien vor:
Sollten sich Abweichungen von den Vorgaben ergeben,
gehen die mit dem
Öffnen der Fassadenfläche verbundenen Arbeiten voll zu
Lasten des Auftragnehmers.
In diesem Falle behält sich der Auftraggeber
weitergehende rechtliche Schritte vor:
Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV).
Statik
Die Wahl der Befestigung für die Wärmedämmplatten hat
auf Grundlage der statischen
Erfordernisse und den Vorgaben der Systemhersteller zu
erfolgen, jedoch ist die
vorgegebene Dübelanzahl pro m² mindestens einzuhalten.
Der AN bestätigt, dass er die
Gebäudeform, die Gebäudehöhe sowie die zu
berücksichtigenden Windlasten, den
Winddruck und den Windsog in seinen Berechnungen
berücksichtigt hat.
Maße
Alle in den Plänen und LV benannten Maße sind
Circa-Maße. Die zur Durchführung
der eigenen Leistungen erforderlichen Messungen und
Bauabschnürungen sind
eigenverantwortlich zu erbringen. Alle Leistungen haben
nach Vorgabe einer absoluten
Höhenkote und Aufmaß des Bestandes zu erfolgen.
Muster
Nach Auftragsvergabe hat der AN Muster in Form vom
Musterplatten (ca. 1 m²) für
die Ausführung des Systems und der Oberflächen dem AG
herzustellen
(je 3 verschiedene Farben und Oberflächen). Die
Musterplatten mit den ausgewählten
Farbmustern bleiben bis zur Fertigstellung der Arbeiten
beim AG.
Schutz der Bauteile
Alle im Zuge der Ausführung erforderlichen Maßnahmen
zum Schutz von schon
fertig- oder teilweise fertigestellten Leistungen sind
vom AN in Eigenverantwortung
zu erbringen und in die Einheitspreise einzurechnen.
Zusätzlich zu den allgemeinen Technischen
01.01 Vorbereitende Arbeiten
01.01
Vorbereitende Arbeiten
01.02 WDVS Fassade
01.02
WDVS Fassade
01.03 Sockelbereich und Portale Hauseingang
01.03
Sockelbereich und Portale Hauseingang
01.04 Fensterbänke und Balkonaustritte
01.04
Fensterbänke und Balkonaustritte
01.05 Stundenlohnarbeiten
01.05
Stundenlohnarbeiten
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