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01 Bayreuth, St. Wolfgang Straße 3, 5 und 7
01
Bayreuth, St. Wolfgang Straße 3, 5 und 7
Allgemeine Angaben zum Objekt
Der AG beabsichtigt die energetische Sanierung nach
KfW-Standard 70 EE von 18 Wohnungen sowie die
Errichtung von vorgestellten Balkonen am Grundstück St.
Wolfgang Straße 3/5/7 in Bayreuth.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um 3
zusammenhängende Wohnhäuser mit gesamt 18 Wohneinheiten
auf 3 Etagen.
Die gesamte Baumaßnahme findet im unbewohnten Zustand
statt.
Die wesentlichen Komponenten der geplanten Baumaßnahme
sind:
- Modernisierung der Gebäudehülle durch Erneuerung
aller Fenster,
Anbringen eines Vollwärmeschutzes
- Errichtung von Vorstellbalkonen
- Modernisierung aller Bäder
- Erneuerung der Komponenten für die Haustechnik
Heizung/ Lüftung/
Sanitär/ ELT
- Abdichtung Keller
Beginn Baustelle: 29.09.2025
Fertigstellung Baustelle: 31.10.2026
Ausführungstermine:
Stahlzargen WE + Innentüren: 27.05.2026 - 02.06.2026
WE-Türblätter: 27.05.2026 - 02.06.2026
Brandschutztüren: 03.06.2026 - 09.06.2026
Innentüren: 05.08.2026 - 25.08.2026
Allgemeine Angaben zum Objekt
Technische Vorbemerkungen
Die Zugänge zum Wohnblock und zu den Hauseingängen sind
stets
freizuhalten. Abbrucharbeiten einschl. aller
erforderlichen Nebenarbeiten,
wie Schutzmaßnahmen, Abtransport und fachgerechte
Entsorgung der
Abbruchmaterialien. Einzukalkulieren ist, auch wenn
dies nicht besonders
ausgeschrieben ist:
1. Einrichten,Vorhalten und Räumen der Baustelle für
sämtliche in der
Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen,
sonstiger Geräte und
Werkzeuge. Sämtliche Leistungen sind einschl.
Herstellung, Lieferung und Einbau an den Einbauort und
Montage zu
kalkulieren, inkl. aller dafür notwendigen Geräte,
Maschinen, Hebezeuge etc.
2. Sämtliche Nebenleistungen und besondere Leistungen,
die zur vollständigen,
2. funktionsfähigen und DIN-gerechten Herstellung eines
Gewerks, des
Nachfolge- oder Vorgängergewerkes erforderlich sind.
3. Zusatzmaterialien zum Fügen von Bauteilen, als
Abschlüsse von
Bauteilübergängen, Bauteilstößen, wie Putzschienen,
Silikonfugen,
Neoprenstreifen etc. sind n. Erfordernis mit
einzukalkulieren.
4. Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge,
Bauteile, Elemente sind
die Einbauvorschriften / Herstellerrichtlinien zu
beachten.
5. Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind
angrenzende
und umliegende Bauteile umfassend vor Beschädigung zu
schützen. Die
Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in das Eigentum
des AN über.
6. Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste
(ausgenommen
Fassadengerüst) sind einzukalkulieren und vorzuhalten.
Die Ausführung ist
nach den Vorschriften der DIN 4420 und DIN
4422, der Gerüstordnung, den Vorschriften der
Bauberufsgenossenschaft und
der geltenden baupolizeilichen Vorschriften zu
erstellen. Auf Übereinstimmung
mit der SiGe - Planung ist zu achten.
7. Sämtlicher während der Bauarbeiten des AN
anfallender Schutt (Bauschutt,
Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle) wird Eigentum
des AN und ist
von diesem täglich zu entsorgen. 8. Die
Sicherheitsbestimmungen gemäß
Baustellenverordnung und SiGe - Plan sind zu
berücksichtigen und zwingend
einzuhalten.
9. Es gelten die Regeln der VOB neuste Fassung. Die
Anforderungen an den
Schall- und Brandschutz gem. DIN 4109 und DIN 4102 sind
zu berücksichtigen.
10. Sämtliche Gewerke müssen in Material und Ausführung
den neuesten
DIN- und EU-Normen, den anerkannten Regeln der Technik
sowie den
'Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für
Bauleistungen' der VOB Teil C in der zur Zeit zur
Ausführung geltenden
Fassung entsprechen.
Die Abrechnung erfolgt nach Plänen der
Ausführungsplanung und dem Aufmaß
vor Ort. Alle Aufmaße sind von der Bauleitung
abzuzeichnen. Leistungen, die
nicht im LV erfasst sind, müssen als Nachtrag vor
Ausführung der Bauleitung
schriftlich zur Freigabe vorgelegt werden.
Technische Vorbemerkungen
01.01 Wohnungseingangstüren
01.01
Wohnungseingangstüren
01.02 Innentüren
01.02
Innentüren
01.03 Stahltüren
01.03
Stahltüren
01.04 Innenfensterbänke
01.04
Innenfensterbänke
01.05 Stundenlohnarbeiten
01.05
Stundenlohnarbeiten