Baureinigung
Bayreuth, St. Wolfgang Straße 3,5,7
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01 Bayreuth, St. Wolfgang Straße 3, 5 u. 7
01
Bayreuth, St. Wolfgang Straße 3, 5 u. 7
Allgemeine Angaben zum Objekt Der AG beabsichtigt die energetische Sanierung nach KfW-Standard 70 EE (optional KfW-Standard 55 EE) von 18 Wohnungen sowie die Errichtung von vorgestellten Balkonen am Grundstück St. Wolfgangstraße 3/5/7 in Bayreuth. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um 3 zusammenhängende Wohnhäuser mit gesamt 18 Wohneinheiten auf 3 Etagen. Die gesamte Baumaßnahme findet im unbewohnten Zustand statt. Die wesentlichen Komponenten der geplanten Baumaßnahme sind: - Modernisierung der Gebäudehülle durch Erneuerung aller Fenster,   Anbringen eines Vollwärmeschutzes - Errichtung von Vorstellbalkonen - Modernisierung aller Bäder - Erneuerung der Komponenten für die Haustechnik Heizung/ Lüftung/   Sanitär/ ELT - Abdichtung Keller Beginn Baustelle: 29.09.2025 Fertigstellung Baustelle: 31.10.2026 Ausführungstermine: Reinigung Container ab ca. 06.10.2025 Feinreinigung Wohnungen: ab 19.08.2026 - 01.09.2026
Allgemeine Angaben zum Objekt
Technische Vorbemerkungen Mitgeltende Normen und Regeln Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen ATV DIN 18451 mit Berücksichtigung der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschl. der Änderungen entsprechender Normen und Regeln, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, Europäische Technische Zulassungen, gemeinsame Technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: 'oder gleichwertig', immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Einzukalkulieren ist, auch wenn dies nicht besonders ausgeschrieben ist: Einrichten,Vorhalten und Räumen der Baustelle für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, sonstiger Geräte und Werkzeuge. Sämtliche Leistungen sind einschl. Herstellung, Lieferung an den Einbauort und Montage zu kalkulieren. Sämtliche Nebenleistungen und besondere Leistungen, die zur vollständigen, funktionsfähigen und DIN-gerechten Herstellung eines Gewerkes, des Nachfolge- oder Vorgängergewerkes erforderlich sind, sind vom Bieter mit einzukalkulieren. Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile, Elemente sind die Einbauvorschriften / Herstellerrichtlinien zu beachten. Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste (ausgenommen Fassadengerüst) sind einzukalkulieren und vorzuhalten. Die Ausführung ist nach den Vorschriften der DIN 4420 und DIN 4422, der Gerüstordnung, den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und der geltenden baupolizeilichen Vorschriften zu erstellen. Auf Übereinstimmung mit der SiGe - Planung ist zu achten. Sämtlicher während der Bauarbeiten des AN anfallender Schutt (Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle) wird Eigentum des AN und ist von diesem täglich zu entsorgen. Die Sicherheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung und SiGe - Plan sind zu berücksichtigen und zwingend einzuhalten. Sämtliche Gewerke müssen in Material und Ausführung den neuesten DIN- und EU-Normen, den anerkannten Regeln der Technik sowie den 'Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen' der VOB Teil C in der zur Zeit zur Ausführung geltenden Fassung entsprechen.
Technische Vorbemerkungen
01.01 Reinigung während der Sanierungsmaßnahme
01.01
Reinigung während der Sanierungsmaßnahme
01.02 Baureinigung Container
01.02
Baureinigung Container
01.03 Bauendreinigung
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Bauendreinigung
01.04 Stundenlohnarbeiten
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Stundenlohnarbeiten

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