01 Bayreuth, St. Wolfgang Str. 3, 5 und 7
Bayreuth, St. Wolfgang Str. 3, 5 und 7
Allgemeine Angaben zum Objekt
Der AG beabsichtigt die energetische Sanierung nach
KfW-Standard 70 EE von 18 Wohnungen sowie die
Errichtung von vorgestellten Balkonen am Grundstück St.
Wolfgangstraße 3/5/7 in Bayreuth.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um 3
zusammenhängende Wohnhäuser mit gesamt 18 Wohneinheiten
auf 3 Etagen. Die gesamte Baumaßnahme findet im
unbewohnten Zustand statt.
Die wesentlichen Komponenten der geplanten Baumaßnahme
sind:
- Modernisierung der Gebäudehülle durch Erneuerung
aller Fenster,
- Anbringen eines Vollwärmeschutzes
- Errichtung von Vorstellbalkonen
- Modernisierung aller Bäder
- Erneuerung der Komponenten für die Haustechnik
Heizung/ Lüftung/ Sanitär/ ELT
Beginn Baustelle: 29.09.2025
Fertigstellung Baustelle: 31.10.2026
Ausführungsbeginn Abbrucharbeiten: ca. Anfang Oktober
2025
Allgemeine Angaben zum Objekt
Technische Vorbemerkungen
Die Zugänge zum Wohnblock und zu den Hauseingängen sind
stets freizuhalten.
Abbrucharbeiten einschl. aller erforderlichen
Nebenarbeiten, wie Schutzmaßnahmen, Abtransport und
fachgerechte Entsorgung der Abbruchmaterialien.
Einzukalkulieren ist, auch wenn dies nicht besonders
ausgeschrieben ist:
1. Einrichten,Vorhalten und Räumen der Baustelle für
sämtliche in der Leistungsbeschreibung
aufgeführten Leistungen, sonstiger Geräte und
Werkzeuge. Sämtliche Leistungen sind einschl.
Herstellung, Lieferung und Einbau an den Einbauort und
Montage zu kalkulieren, inkl. aller dafür
notwendigen Geräte, Maschinen, Hebezeuge etc.
2. Sämtliche Nebenleistungen und besondere Leistungen,
die zur vollständigen, 2. funktionsfähigen
und DIN-gerechten Herstellung eines Gewerks, des
Nachfolge- oder Vorgängergewerkes
erforderlich sind.
3. Zusatzmaterialien zum Fügen von Bauteilen, als
Abschlüsse von Bauteilübergängen,
Bauteilstößen, wie Putzschienen, Silikonfugen,
Neoprenstreifen etc. sind n. Erfordernis mit
einzukalkulieren.
4. Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge,
Bauteile, Elemente sind die Einbauvorschriften /
Herstellerrichtlinien zu beachten.
5. Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind
angrenzende und umliegende Bauteile
umfassend vor Beschädigung zu schützen. Die
Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in das
Eigentum des AN über.
6. Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste
(ausgenommen Fassadengerüst) sind
einzukalkulieren und vorzuhalten. Die Ausführung ist
nach den Vorschriften der DIN 4420 und DIN
4422, der Gerüstordnung, den Vorschriften der
Bauberufsgenossenschaft und der geltenden
baupolizeilichen Vorschriften zu erstellen. Auf
Übereinstimmung mit der SiGe - Planung ist zu
achten.
7. Sämtlicher während der Bauarbeiten des AN
anfallender Schutt (Bauschutt, Verpackungsmaterial
und sonstige Abfälle) wird Eigentum des AN und ist von
diesem täglich zu entsorgen.
8. Die Sicherheitsbestimmungen gemäß
Baustellenverordnung und SiGe - Plan sind zu
berücksichtigen und zwingend einzuhalten.
9. Es gelten die Regeln der VOB neuste Fassung. Die
Anforderungen an den Schall- und
Brandschutz gem. DIN 4109 und DIN 4102 sind zu
berücksichtigen.
10. Sämtliche Gewerke müssen in Material und Ausführung
den neuesten DIN- und EU-Normen, den
anerkannten Regeln der Technik sowie den 'Allgemeinen
Technischen Vertragsbedingungen für
Bauleistungen' der VOB Teil C in der zur Zeit zur
Ausführung geltenden Fassung entsprechen.
Technische Vorbemerkungen
01.01 Abbrucharbeiten im Außenbereich
Abbrucharbeiten im Außenbereich
01.02 Abbrucharbeiten Fassade
01.03 Abbrucharbeiten Treppenhäuser
Abbrucharbeiten Treppenhäuser
01.04 Abbrucharbeiten Kellergeschoss
Abbrucharbeiten Kellergeschoss
01.05 Abbrucharbeiten Bäder
01.06 Abbrucharbeiten Wohnungen
Abbrucharbeiten Wohnungen
01.07 Abbrucharbeiten Dachgeschoss
Abbrucharbeiten Dachgeschoss
01.08 Notabdichtung
01.09 Stundenlohnarbeiten