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ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ZUM PROJEKT Der Bauherr beabsichtigt auf dem Grundstück Baumkirchner Str. / Rosenheimer Bahndamm in der Gemarkung ´Berg am Laim´ in München, FlNr. 418/22-/25, 418/28 und 430/147 ein Haus für Kinder (HfK) zu errichten.
Das HfK ist als freistehender, 2-geschossiger Baukörper in Holzbauweise vorgesehen.
Die Gründung der Holzkonstruktion erfolgt auf der Tiefgaragendecke der benachbarten Wohnanlage.
Nutzfläche 814 m2
Zeitlicher Ablauf:
Montageplanung ab April 2026
Aufrichten des Holzbaus ab Anfang Oktober 2026
Fertigstellung Holzbau Ende November 2026
Die genauen Termine zur Leistungserbringung werden in Vergabeverhandlungen vor einer möglichen Auftragserteilung festgelegt.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ZUM PROJEKT
Vorbemerkungen und Kalkulationshinweise Die Ausführung hat nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, der VOB Teil B und C sowie den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers des angebotenen Produktes zu erfolgen.
Die Leistung ist als Komplettleistung inkl. aller Arbeiten, die zur fachgerechten Ausführung des Gewerkes erforderlich sind anzubieten. Sollten notwendige Leistungen nicht aus der Leistungsbeschreibung hervorgehen, so sind diese zusätzlich auszuweisen und mit anzubieten.
Der Verbrauch von Strom und Wasser sowie die Mitbenutzung der bauseitigen sanitären Anlagen ist mit einzukalkulieren. Die Abrechnung erfolgt über eine Bauumlage von 1,75 % der Netto-Abrechnungssumme zzgl. Umsatzsteuer.
Die Beteiligung an der Bauwesenversicherung durch den AN erfolgt über eine Umlage von 0,3 % der Nettoabrechnungssumme. Hierin ist die Versicherungssteuer bereits enthalten.
Des Weiteren ist in die Einheitspreise die Baustelleneinrichtung mit einzurechnen. Die An- und Abfahrt wird in einer eigenen Position separat vergütet.
Vorbemerkungen und Kalkulationshinweise
Technische Vorbemerkungen T 1. Baustelleneinrichtung, Zufahrten, Baustraßen, Lagerflächen
Einrichtungen, Zufahrten, Baustraßen und Lagerflächen sind vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen (Vorlage eines Baustelleneinrichtungs- plans), anderfalls bei Bedarf auf eigene Kosten zu ändern.
Weitere erfoderliche Flächen sind durch den Auftrgsnehmer in eigener Sache ggf. anzumieten bzw. zu beschaffen. Aufwendungen hierfür werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Verkehrssicherung, Beschilderung und Reinigung der angrenzenden öffentlichen Verkehrswege bzw. Zufahrtsstraßen zur Baustelle ist durch den Auftragnehmer zeitnah und selbstständig durchzuführen.
Die Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs ist in jedem Falle zu gewährleisten.
Der Auftragnehmer hat eine ordentliche, saubere Baustelle zu gewährleisten. Wöchentlich ist die gesamte Baustelle aufzuräumen, Schutt ist in Container zu entsorgen. Die Arbeitsplätze sind täglich aufzuräumen. Sollte auch nach einmaliger Aufforderung die Sauberkeit und Ordnung nicht hergestellt werden, wird der Auftraggeber die Säuberung zu Lasten des Auftragnehmers veranlassen.
Übernachtungen auf der Bautelle sind nicht zulässig.
T 2. Vorleistungen / Vorarbeiten
Der Auftraggeber hat weitere Ausbauarbeiten in Auftrag gegeben. Diese Leistungen werden teilweise parallellaufend ausgeführt.
Hier wird vom Auftragnehmer Zusammenarbeit mit anderen Gewerken zur Termin- und qualitätsgerechten Herstellung erwartet.
T 3. Unfallverhütung/Sicherheit
Besonders wird auf die Einhaltung der UVV-/VBG-Vorschriften zum Unfallschutz und zur Sicherheit hingewiesen, insbesondere für Absturzgefährdungen (Treppenloch, Schächte, bodengleiche Fenster) und bei Schneide-, Transport- und Anschlagarbeiten).
Auf die Helmtragepflicht wird ausdrücklich hingewiesen.
Insbesondere die Forderungen der Arbeitsstättenverordnung und der UVV "Erste Hilfe" (VBG 109) sind hinsichtlich ausreichender Einrichtungen auf der Baustelle zu beachten.
Der Zugang zu Erste-Hilfe- und Rettungsmaterial ist zu kennzeichnen und während des Baubetriebes allgemein zugänglich zu halten.
Ersthelfer müssen entsprechend der Anzahl der auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter anwesend sein. Eine Meldeeinrichtung (Telefon) muß vorhanden und zugänglich sein.
Der Aushang "Erste Hilfe" ist vom AN zu stellen. Kosten hierfür sind in die Angebots-Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Der Auftraggeber wird die Pflichten der Baustellenverordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz gesondert beauftragen.
T 4. Ausführung und Montage
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen sind entsprechend den jeweils gültigen und aktuellen Regeln der Technik anzubieten und auszuführen.
Übergeordnet zu den nachfolgenden Leistungsbeschreibungen gelten hierfür grundsätzlich sämtliche relevante Normen, Vorschriften, Hinweise von Fachverbänden und Richtlinien des jeweiligen Baustandortes in den aktuellsten Ausgaben.
Ausnahmen sind explizit angegeben und als solche gekennzeichnet.
Es sind ausschließlich DIN-konfome Materialien aus europäischer Produktion mit entsprechenden Übereinstimmungserklärungen, Prüfzeugnissen oder Qualitätsnachweisen zu verwenden.
Die Qualität von Liefermaterial ist vom Auftragnehmer bei Bedarf ohne Mehrkosten für den Auftraggeber mit unabhängigen Gutachten/ Prüfberichten zu belegen.
Hat der AN Bedenken jeglicher Art gegenüber den in der Leistungs-
beschreibung aufgeführten Fabrikaten, Ausführungen, Materialien o.ä., so sind diese mit der Angebotsabgabe schriftlich mit genauer Begründung anzumelden.
T 5. Abrechnungshinweise
Leistungen für Verkehrssicherung, Beschilderung, Straßenreinigung (Beseitigung von Verschmutzungen) die auf die angebotenen Leistungen zurückgehen werden nicht gesondert vergütet. Aufwendungen hierfür sind in die angebotenen Preise einzurechnen.
Die Baustelleneinrichtung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen. Dazu gehört auch ein für die Arbeiten erforderliches Hebezeug.
Mehrarbeiten durch Witterungseinflüsse, soweit sie das jahreszeitlich zu erwartende Ausmaß nicht überschreiten, werden nicht vergütet und sind ohne Verzug auf eigene Kosten durch den Auftragnehmer durchzuführen.
Bei Aufmaßen werden nur technisch erforderliche bzw. technologisch mögliche Maße anerkannt. Mehrleistungen bzw. Folgeleistungen gehen zu Lasten des Verursachers.
T 6. Umwelt- und Entsorgungsvorschriften
Der AN ist in seinem Aufgabenbereich zuständig für die Einhaltung aller Umweltvorschriften, die sich aus den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, behördlichen Richtlinien sowie Bau- und Betriebsgenehmigungen ergeben. Dies betrifft die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen und Abwässern, einschl. der anfallenden Gebühren, die bestimmungsmäßige Anwendung, Lagerung und den Transport von gefährlichen Stoffen, sowie die Beachtung von Schutz- gebieten und -zeiten im Bereich der Baustelle (Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- und Immissionsschutz), soweit diese bei den Arbeiten und Leistungen des AN anfallen.
Die hierzu erforderlichen Ausrüstungen und Sicherheitseinrichtungen hat der AN für die Dauer seiner Arbeiten auf seine Kosten zu beschaffen, vorzuhalten und einzusetzen. Für eventuell bei Durchführung seiner Arbeiten nötige Bauhilfsmaßnahmen hat der AN die dafür erforderlichen Genehmigungen auf seine Kosten zu beschaffen.
Der verantwortliche Bauleiter/Fachbauleiter bzw. sein Umweltschutz- verantwortlicher hat die Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen im Baustellenbereich sicherzustellen. Er ist verpflichtet,seine Arbeitskräfte rechtzeitig in der Beachtung aller Umweltschutzbestimmungen im Baustellenbereich in Abstimmung mit dem AG zu unterweisen. Kommt der AN den vorstehend genannten Verpflichtungen nicht nach, ist der AG berechtigt, nach einmaliger schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung und entsprechender Androhung die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des AN durchzusetzen.
Bei der Durchführung der Bauarbeiten ist die Belästigung durch Geräusche der für die Bauarbeiten einzusetzenden Geräte, Maschinen, Fahrzeuge usw. so gering wie möglich zu halten. Gesetzliche Bestimmungen und die dazu erlassenen Durchführungsverordnungen, Richtlinien usw. sind einzuhalten. Während arbeitsfreier Zeiten und bei Unterbrechungen sind die Arbeitsmaschinen auszuschalten. Es sind Baumaschinen einzusetzen, die den Anforderungen der Richtlinie 2000/14/EG vom 08.05.2000 und den Ergänzungen gem. Richtlinie 2005/88/EG entsprechen und die Kriterien des Umweltzeichens „lärmarme Baumaschine“ enthalten und entsprechend gekennzeichnet sind.
Auch hier gelten die Ausführungsvorschriften zum Thema DGNB ergänzend und erweiternd.
Es gilt das Bundesimmissionsschutzgesetz und die AV Baulärm!
Grundsätzlich ist in Bezug auf die Lagerung und Entsorgung von Abfällen, Lärm-, Staub- und Bodenschutz auf der Baustelle im Rahmen der DGNB-Zertifizierung die Einhaltung der Bundes-Bodenschutz- und Altlasten- verordnung (BBodSchV) zu beachten.
Sonntagsarbeit (ohne Lärmbelästigung) z.B. beim Innenausbau:
Für diese Genehmigung ist das Amt für Arbeitsschutz zuständig.
(Sondergenehmigungsverfahren, Anträge und Gebühren gehören zum Leistungsumfang des AN).
T 7. Bauseitige Leistungen
Vom AG werden folgende Leistungen bereitgestellt:
- Fassadengerüst
Alle anderen erforderlichen Gerüste und Rüstungen für die
Leistungen des AN sind vom AN zu stellen und
einzukalkulieren, auch wenn nicht eigens im LV erwähnt.
- Beleuchtung der Verkehrs- und Fluchtwege,
- Elektroverteilungen außerhalb des Gebäudes.
- Höhenbezugspunkte auf jeder Etage.
- Entnahmepunkt "Bauwasser" ebenerdig.
- Sanitärcontainer / Chemietoilette ebenerdig.
- Bauwesenversicherung
Der Auftraggeber erwirkt die erforderliche Baugenehmigung.
Er beauftragt ein Ingenieurbüro mit der Bauüberwachung; die Sige-Koordination gem. Baustellenverordnung wird er getrennt beauftragen.
Alle anderen durch die Gesetzgebung (z. B. Fachbauleitung gem. BayBO) und Notwendigkeit erforderlichen Aufgaben übernimmt der Auftragnehmer. Sie sind mit den Angebotspreisen abgegolten.
Bauumlage von 1,75 % der Nettoabrechnungssumme des Auftragnehmers für die Nutzung der Sanitär-, Strom- und Bauwassereinrichtung,
sowie 0,3 % der Bruttoabrechnungssumme des AN für die Beteiligung an der Bauwesenversicherung.
T 8. Sicherheitsleistungen
Ausführungssicherheit 10 % der Auftragssumme.
Gewährleistungssicherheit 5 % der Abrechnungssumme bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist ( 5 Jahre + 6 Monate).
Die Modalitäten zu den Sicherheiten werden in der Auftragsverhandlung in einem Verhandlungsprotokoll genauer festgelegt.
T 9. Planunterlagen
Pläne werden dem AN als pdf-Dateien, bzw. nach Abstimmung auch als dwg/dxf-Datei zur Verfügung gestellt.
Technische Vorbemerkungen
01 Holzbauarbeiten Haus für Kinder
01
Holzbauarbeiten Haus für Kinder
A. Grundlegendes zur Konstruktion Holzbau Die tragende Konstruktion des Hauses für Kinder wird als Holzbaukonstruktion geplant und ausgeführt. Die Konstruktion steht auf der Stahlbetondecke bzw. STB-Aufkantung über der bauseitigen Tiefgarage auf.
Es handelt sich hierbei um einen Sonderbau, dessen tragende Konstruktion die konstruktive Brandschutzanforderung feuerhemmend (F30) erfüllt.
Die Decken bestehen aus Brettschichtholzdecken mit einer Deckenstärke zwischen 20 bis 24 cm in Abhängigkeit der Deckenspannweiten und der statischen Systeme.
Die Deckenträger werden als 1-feld bis 3-feld Träger ausgebildet.
In den Eingangsbereichen kragt die Decke über dem EG etwas aus.
Die Decken werden linienförmig auf den tragenden Wänden und Unterzügen aufgelagert.
Die Unterzüge werden als BSH-Binder unter den Decken bzw. als Stahlträger deckengleich angeordnet.
Die Aufzugskernwände werden in Stahlbeton hergestellt. Die übrigen tragenden Innenwände werden als Brettsperrholzwände, z.Teil verkleidet mit Gipskarton, ausgebildet. Im Obergeschoss wirken die tragenden Wandscheiben z.T. als Wandartige Träger. Die tragenden Außenwände werden in kerngedämmter Holztafelbauweise, einschl. Wetterschutz hergestellt und beidseitig, teils 2-fach mit Plattenwerkstoffen mit intergierter Dampfbremse beplankt,
aufgrund des ausgerundeten Fassadenverlaufs wird die Außenwandbeleidung mit vertikaler Holzleistenschalung erstellt.
Der Aufzugskern und die übrigen tragenden Wände dienen der horizontalen Gebäudeaussteifung.
Die innen liegenden Erschließungstreppen werden, abweichend zur vorliegenden Statik, als Treppen aus Holz mit Stahl-Unterkonstruktionen ausgeführt.
Die nicht tragenden Ausbauwände werden in Trockenbauweise ausgeführt.
Nutzungsbereiche KiTa (Holzgebäude im Innenhof):
Im Bereich der im Innenhof situierten KiTa sind sowohl im EG, als auch im 1. OG verschiedene Personal-, Gruppen, Mehrzweck- und Sanitärräume, sowie sonstige Räumlichkeiten für die KiTa-Nutzung (Küche, Kinderwagenabstellraum) vorgesehen.
Die Dachfläche der in Holzbauweise zu errichtenden KiTa-Gebäudes wird vollflächig extensiv begrünt.
Bauphysikalische Anforderungen lt. GEG, Bauleitfaden u. Materialökologische Anforderungen der LHM , stat. Berechnungen, Bauteilkatalog KiTa etc. in Anlage sind zwingend zu beachten u. ggf. zu berücksichtigen und einzukalkulieren.
A. Grundlegendes zur Konstruktion Holzbau
B. Checkliste Bereich Holzbau gemäß Tragwerksplaner 1. Allgemein
1.1. Anfertigung von Werkstattzeichnungen in übersichtlicher und prüffähiger Form ist als eigene LV-Position ausgeschrieben. (Vorlage zur Prüfung und Freigabe beim Architekten und beim Tragwerksplaner je 2-fach mind. 2 KW vor Fertigungsbeginn).
Zur Leistung der Werkstattplanung gehören auch ergänzende
Detailnachweise von untergeordneten Verbindungsmitteln und die
Anpassung einzelner Details an Sondersituationen in Analogie zu den
übergebenen Grundsatzdetails.
1.2. Die Leitdetails dienen als Grundlage der Werkstattplanung und stellen eine mögliche, funktionierende Lösung der jeweiligen Situation dar. Sollte bei der Ausführung von der in den Leitdetails angegebenen Geometrie, Materialität, Verbindungsmittelart oder dem Produkt abgewichen werden, ist die ausreichende Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit durch den Auftragnehmer nachzuweisen.
Im Falle fehlender oder nicht ausreichender Angaben sind diese im Zuge der Ausführungsplanung mit dem Objektplaner und dem Tragwerksplaner abzustimmen.
1.3. Brettschichtholz nach DIN 14081
1.4. Herstellererklärung (ÜH-Zeichen) bei Herstellung einseitig bekleideter Holztafelelemente.
1.5. Herstellererklärung mit Fremdüberwachung (ÜZ-Zeichen) bei Herstellung geschlossener Holztafelelemente.
1.6. Eigene Position für evtl. erforderliche Baubehelfe und Montagegerüste für den Bauzustand mit Angabe der aufzunehmenden Lasten und der Abfanghöhe.
Baubehelfe zur Aufnahme von Lasten aus temporäre gestützten Decken
Abfanghöhe:4,0 m
Belastung: 20 kN/m
Menge: 50 m
1.7. Dort, wo nach DIN 68800-3 erforderlich, ist vom Bieter ein vorbeugender chemischer Holzschutz mit einem für die Beanspruchungsart zugelassen und für die Holzfeuchte und die Nutzung geeigneten, geruchsschwachen Mittel auszuführen.
Seite2/6 Stand:08.03.22. Siehe auch Pkt. 2.8 und 2.9 des "BLF_C.2.1_Materialoekologie_Ausschreibungstexte_Vorbemerkungen_VORGABE_BAU_20241023"
1.8. Witterungsschutz:
Die Elemente sind während der gesamten Bauzeit (Anlieferung, Lagerung und Montage) wirksam gegen Feuchteeinwirkung zu schützen. Insbesondere ist die Konstruktion während der gesamten Bauzeit ausreichend und eigenverantwortlich gegen Sturm o.ä. zu verankern.
1.9. Die mit der Ausführung der Schweißarbeiten beauftragte Firma muss mindestens für die Ausführungsklasse EXC2 nach DIN EN 1090-3:2008-09, Abschnitt 4.1.2 zertifiziert sein.
Eine Erweiterung der Zulassung für Schweißen von Betonstabstahl muss vorhanden sein.
Der Hersteller hat eine Konformitätserklärung nach DIN EN 1090-1:2012-02, Abschnitt 6 vorzuweisen.
Durch den Auftragnehmer sind bei Ausführung die DIN EN 1090-1, DIN EN 1090-2 und DIN EN 1090-3 einzuhalten. Die Stahlbauteile werden in Ausführungsklasse EXC 2 eingestuft.
1.10. Konstruktive Details, welche nicht durch die Fachplanung vorgegeben werden wie z. Bsp. Wandverbindungen, Rippenanschlüsse, Schwellenbefestigungen, Lagesicherungen und dergleichen, sind vom AN selbständig auszuarbeiten und in die Kalkulation aufzunehmen. Die Details sind im Zuge der Werkstattplanung zu dokumentieren.
1.11. Der Auftragnehmer hat für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Kontrolle aller statisch beanspruchten Konstruktionsteile durch die Bauaufsichtsbehörde/
Prüfingenieur bzw. durch den Tragwerksplaner zu
sorgen. Vor der Kontrolle dürfen diese Teile nicht durch Schalungen oder Bekleidungen verdeckt werden.
1.12. Brettsperrholz besteht aus kreuzweise (90°) zueinander verklebten Brettlagen wodurch ein symmetrischer Aufbau des Gesamtquerschnittes herzustellen ist.
Die Holzgüte der Einzellagen ist in C24 zu halten.
Eine Seitenverklebung der Einzelbretter ist nicht gefordert.
Verbindungsmittel in Schmalseiten müssen laut Zulassung als tragend ansetzbar sein.
1.13. Innenwände aus Brettsperrholz (BSP) d= 12cm; 5-lagig mit Decklagen vertikal. Mindeststärke der Decklagen t= 25mm.
Die BSP Wände sind einseitig direkt mit einer Lage GKF 12,5mm zu
beplanken.(Brandschutz R30).
1.14. Ständerwände nach DIN 4102-4:2016-05; 10.5
Die Ständerwände werden als klassifizierte Bauteile nach DIN4102-4
geplant. Entsprechend sind Dämmungen und Beplankungen zu wählen. Alternativ können die Wände nach EC5-1-2 vom AN nachgewiesen werden.
1.15. Trägerstöße
Träger, Pfetten und dergleichen können unter Umständen gestoßen
werden. Unvermeidbare Stöße wurden in den Positionsplänen bereits kenntlich gemacht. Weitere Stöße sind ggf. mit Tragwerks- und Objektplanung abzustimmen.
Entsprechende Auflistung für das benötigte Bauholz, sowie Plattenwerkstoffe, Holzverbinder, Stahlteile, Verbindungsmittel und Sonstiges, siehe dazu auch die Anlage "Vorbereitung der Vergabe" Bereich Holzbau (Checkliste). Diese sind einschl. der Lieferung und Montage bzw. Errichtung im Angebot als komplette Leistung mit einzukalkulieren.
B. Checkliste Bereich Holzbau gemäß Tragwerksplaner
C. Vorbemerkungen zur Materialökologie / LHM Als Ergänzung zu diesem Leistungsverzeichnis sind alle Anlagen, ganz wichtig voran der "Bauleitfaden" des Baureferats LHM sowie die "Vorbemerkungen zur Materialökologie" LHM, für Gebäude der Landeshauptstadt München/Kindertageseinrichtungen zwingend zu beachten und ggf. zu berücksichtigen und in den Preisen einzukalkulieren.
Dieser Bauleitfaden wurden auch mit den Anforderungen der QNG/BNB Zertifizierung (höchstes Qualitätsniveau) abgeglichen und größtteils in den zusätzlichen "materialökologischen Anforderungen" der LHM (siehe hierzu auch C2.1 Materialökölogische Ausschreibungstexte) eingearbeitet.
C. Vorbemerkungen zur Materialökologie / LHM
01.01 Baustelleneinrichtung / Sonstiges
01.01
Baustelleneinrichtung / Sonstiges
01.02 Holzbau-Konstruktionen innen & außen
01.02
Holzbau-Konstruktionen innen & außen
01.03 Verblechnung bei Holzffassade
01.03
Verblechnung bei Holzffassade
02 Holzfassade Pavillion
02
Holzfassade Pavillion
02.01 Wandaufbau Holzfassade Pavillion
02.01
Wandaufbau Holzfassade Pavillion
03 Stundenarbeiten
03
Stundenarbeiten
03.01 Stundenarbeiten / Regie
03.01
Stundenarbeiten / Regie