Holz-Innentüren
BauMi Baumkirchner Str. München
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Allgemeine Vorbemerkungen zum Projekt Der Bauherr beabsichtigt auf dem Grundstück Baumkirchner Str. / Rosenheimer Bahndamm in der Gemarkung ´Berg am Laim´ in München, FlNr. 418/22-/25, 418/28 und 430/147 ein Wohngebäude mit Gewerbeeinlagerung, 1-geschossiger Tiefgarage und einem Haus für Kinder (HfK) zu errichten. Das architektonische Konzept sieht einen kompakten Baukörper mit Wohnraum (überwiegend gefördert/teilw. frei finanziert) und Gewerbeeinheit vor. Das HfK ist als freistehender, 2-geschossiger Baukörper in Holzbauweise vorgesehen und nicht Bestandteil dieses Bauabschnittes. Anzahl Wohnungen 65 + 1 Gewerbe + HfK Wohnfläche                    4.636 m2 Verkaufsfläche 314 m2 Nutzfläche HfK 851 m2 Bruttorauminhalt 36.946 m3 TG-Stellplätze 46 Stück HÖHENANGABEN * +- 0 ,00m  =  ca. 526,80 m ü.NN * OK Gelände  im Mittel =  ca. 524,10 m bis 524,20 ü.NN * höchster Grundwasserstand  =   ca. 522,50 m ü.NN * Sohle Flachgründung 2.UG  = 520,02 (- 6,78m) / 519,72 (- 7,08 m) * Gründungssohle Aufzugsunterfahrten = 518,62 (- 8,18m) Zeitlicher Ablauf: Der Baubeginn der Rohbauarbeiten erfolgte Mitte September 2025 Ausführungsbeginn für die Montage der Zargen WET ab Juni bis July 2026 und Montage Innentüren ab ca. April bis Mai 2027 Die genauen Termine zur Leistungserbringung werden in Vergabeverhandlungen vor einer möglichen Auftragserteilung festgelegt.
Allgemeine Vorbemerkungen zum Projekt
Technische Vorbemerkungen T 1. Baustelleneinrichtung, Zufahrten, Baustraßen, Lagerflächen Einrichtungen, Zufahrten, Baustraßen und Lagerflächen sind vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen (Vorlage eines Baustelleneinrichtungs- plans), anderfalls bei Bedarf auf eigene Kosten zu ändern. Weitere erfoderliche Flächen sind durch den Auftrgsnehmer in eigener Sache ggf. anzumieten bzw. zu beschaffen. Aufwendungen hierfür werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Verkehrssicherung, Beschilderung und Reinigung der angrenzenden öffentlichen Verkehrswege bzw. Zufahrtsstraßen zur Baustelle ist durch den Auftragnehmer zeitnah und selbstständig durchzuführen. Die Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs ist in jedem Falle zu gewährleisten. Der Auftragnehmer hat eine ordentliche, saubere Baustelle zu gewährleisten. Wöchentlich ist die gesamte Baustelle aufzuräumen, Schutt ist in Container zu entsorgen. Die Arbeitsplätze sind täglich aufzuräumen. Sollte auch nach einmaliger Aufforderung die Sauberkeit und Ordnung nicht hergestellt werden, wird der Auftraggeber die Säuberung zu Lasten des Auftragnehmers  veranlassen. Übernachtungen auf der Bautelle sind nicht zulässig. T 2. Vorleistungen / Vorarbeiten Der Auftraggeber hat weitere Ausbauarbeiten in Auftrag gegeben. Diese Leistungen werden teilweise parallellaufend ausgeführt. Hier wird vom Auftragnehmer Zusammenarbeit mit anderen Gewerken zur Termin- und qualitätsgerechten Herstellung erwartet. T 3. Unfallverhütung/Sicherheit Besonders wird auf die Einhaltung der UVV-/VBG-Vorschriften zum Unfallschutz und zur Sicherheit hingewiesen, insbesondere für Absturzgefährdungen (Treppenloch, Schächte, bodengleiche Fenster) und bei Schneide-, Transport- und Anschlagarbeiten). Auf die Helmtragepflicht wird ausdrücklich hingewiesen. Insbesondere die Forderungen der Arbeitsstättenverordnung und der UVV "Erste Hilfe" (VBG 109) sind hinsichtlich ausreichender Einrichtungen auf der Baustelle zu beachten. Der Zugang  zu Erste-Hilfe- und Rettungsmaterial ist zu kennzeichnen und während des Baubetriebes allgemein zugänglich zu halten. Ersthelfer müssen entsprechend der Anzahl der auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter anwesend sein. Eine Meldeeinrichtung (Telefon) muß vorhanden und zugänglich sein. Der Aushang "Erste Hilfe" ist vom AN zu stellen. Kosten hierfür sind in die Angebots-Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Der Auftraggeber wird die Pflichten der Baustellenveustrordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz gesondert beauftragen. T 4. Ausführung und Montage Die nachfolgend beschriebenen Leistungen sind entsprechend den jeweils gültigen und aktuellen  Regeln der Technik anzubieten und auszuführen. Übergeordnet zu den nachfolgenden Leistungsbeschreibungen gelten hierfür grundsätzlich sämtliche relevante Normen, Vorschriften, Hinweise von Fachverbänden  und Richtlinien des jeweiligen Baustandortes in den aktuellsten Ausgaben. Ausnahmen sind explizit angegeben und als solche gekennzeichnet. Es sind ausschließlich DIN-konfome Materialien aus europäischer Produktion mit entsprechenden Übereinstimmungserklärungen, Prüfzeugnissen oder Qualitätsnachweisen zu verwenden. Die Qualität von Liefermaterial ist vom Auftragnehmer bei Bedarf ohne Mehrkosten für den Auftraggeber mit unabhängigen Gutachten/ Prüfberichten zu belegen. Hat der AN Bedenken jeglicher Art gegenüber den in der Leistungs- beschreibung aufgeführten Fabrikaten, Ausführungen, Materialien o.ä., so sind diese mit der Angebotsabgabe schriftlich mit genauer  Begründung anzumelden. T 5. Abrechnungshinweise Leistungen für Verkehrssicherung, Beschilderung, Straßenreinigung (Beseitigung von Verschmutzungen) die auf die angebotenen Leistungen zurückgehen werden nicht gesondert vergütet. Aufwendungen hierfür sind in die angebotenen Preise einzurechnen. Die Baustelleneinrichtung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen. Dazu gehört auch ein für die Arbeiten erforderliches Hebezeug. Mehrarbeiten durch Witterungseinflüsse, soweit sie das jahreszeitlich zu erwartende Ausmaß nicht überschreiten, werden nicht vergütet und sind ohne Verzug auf eigene Kosten durch den Auftragnehmer durchzuführen. Bei Aufmaßen werden nur technisch erforderliche bzw. technologisch mögliche Maße anerkannt. Mehrleistungen bzw. Folgeleistungen gehen zu Lasten des Verursachers. T 6. Umwelt- und Entsorgungsvorschriften Der AN ist in seinem Aufgabenbereich zuständig für die Einhaltung aller Umweltvorschriften, die sich aus den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, behördlichen Richtlinien sowie Bau- und Betriebsgenehmigungen ergeben. Dies betrifft die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen und Abwässern, einschl. der anfallenden Gebühren, die bestimmungsmäßige Anwendung, Lagerung und den Tran desport von gefährlichen Stoffen, sowie die Beachtung von Schutz- gebieten und -zeiten im Bereich der Baustelle (Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- und Immissionsschutz), soweit diese bei den Arbeiten und Leistungen des AN anfallen. Die hierzu erforderlichen Ausrüstungen und Sicherheitseinrichtungen hat der AN für die Dauer seiner Arbeiten auf seine Kosten zu beschaffen, vorzuhalten und einzusetzen. Für eventuell bei Durchführung seiner Arbeiten nötige Bauhilfsmaßnahmen hat der AN die dafür erforderlichen Genehmigungen auf seine Kosten zu beschaffen. Der verantwortliche Bauleiter/Fachbauleiter bzw. sein Umweltschutz- verantwortlicher hat die Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen im Baustellenbereich sicherzustellen. Er ist verpflichtet,seine Arbeitskräfte rechtzeitig in der Beachtung aller Umweltschutzbestimmungen im Baustellenbereich in Abstimmung mit dem AG zu unterweisen. Kommt der AN den vorstehend genannten Verpflichtungen nicht nach, ist der AG berechtigt, nach einmaliger schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung und entsprechender Androhung die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des AN durchzusetzen. Bei der Durchführung der Bauarbeiten ist die Belästigung durch Geräusche der für die Bauarbeiten einzusetzenden Geräte, Maschinen, Fahrzeuge usw. so gering wie möglich zu halten. Gesetzliche Bestimmungen und die dazu erlassenen Durchführungsverordnungen, Richtlinien usw. sind einzuhalten. Während arbeitsfreier Zeiten und bei Unterbrechungen sind die Arbeitsmaschinen auszuschalten. Es sind Baumaschinen einzusetzen, die den Anforderungen der Richtlinie 2000/14/EG vom 08.05.2000 und den Ergänzungen gem. Richtlinie 2005/88/EG entsprechen und die Kriterien des Umweltzeichens „lärmarme Baumaschine“ enthalten und entsprechend gekennzeichnet sind. Auch hier gelten die Ausführungsvorschriften zum Thema DGNB ergänzend und erweiternd. Es gilt das Bundesimmissionsschutzgesetz und die AV Baulärm! Grundsätzlich ist in Bezug auf die Lagerung und Entsorgung von Abfällen, Lärm-, Staub- und Bodenschutz auf der Baustelle im Rahmen der DGNB-Zertifizierung die Einhaltung der Bundes-Bodenschutz- und Altlasten- verordnung (BBodSchV) zu beachten. Sonntagsarbeit (ohne Lärmbelästigung) z.B. beim Innenausbau: Für diese Genehmigung ist das Amt für Arbeitsschutz zuständig. (Sondergenehmigungsverfahren, Anträge und Gebühren gehören zum Leistungsumfang des AN). T 7. Bauseitige Leistungen Vom AG werden folgende Leistungen bereitgestellt: - Fassadengerüst                Alle anderen erforderlichen Gerüste und Rüstungen für die Leistungen des AN sind vom AN zu stellen und einzukalkulieren, auch wenn nicht eigens im LV erwähnt. - Beleuchtung der Verkehrs- und Fluchtwege, Ele- Elektroverteilungen außerhalb des Gebäudes. - Höhenbezugspunkte auf jeder Etage. - Entnahmepunkt "Bauwasser" ebenerdig. - Sanitärcontainer / Chemietoilette ebenerdig. - Bauwesenversicherung Der Auftraggeber erwirkt die erforderliche Baugenehmigung. Er beauftragt ein Ingenieurbüro mit der Bauüberwachung; die Sige-Koordination gem. Baustellenverordnung wird er getrennt beauftragen. Alle anderen durch die Gesetzgebung (z. B. Fachbauleitung gem. BayBO) und Notwendigkeit erforderlichen Aufgaben übernimmt der Auftragnehmer. Sie sind mit den Angebotspreisen abgegolten. Bauumlage von 2,0 % der Bruttoabrechnungssumme des Auftragnehmers für die Nutzung der Sanitär-, Strom- und Bauwassereinrichtung sowie für die Beteiligung an der Bauwesenversicherung. T 8. Sicherheitsleistungen Ausführungssicherheit 10 % der Auftragssumme. Gewährleistungssicherheit 5 % der Abrechnungssumme bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist ( 5 Jahre + 6 Monate). Die Modalitäten zu den Sicherheiten werden in der Auftragsverhandlung in einem Verhandlungsprotokoll genauer festgelegt. T 9. Planunterlagen Pläne werden dem AN als pdf-Dateien, bzw. nach Abstimmung auch als dwg/dxf-Datei zur Verfügung gestellt. @
Technische Vorbemerkungen
Konstruktionsbeschreibung Holz-Innentüren Innentüren kommen als Holzinnentüren mit Umfassungszargen, wie folgt zur Ausführung; (angeb. Maße sind Rohbaumaße) a. Wohnen 1. Wohnungseingangstüren aus Holz: auf den Fluren EG-DG sind als Holztüren 1 flg. mit 1-teiligen Stahl-Umfassungszargen auszuführen. Da die notwendige Flure bzw. Treppenhäuser direkt angrenzen, sind die Türen gemäß Brandschutzkonzept als VDS-Türen (teilweise T30-RS) herzustellen und einzubauen. Die Ausstattung der Wohnungseingangstüren in Holz ist wie folgt; - Material Türblatt in Holz / Holzwerkstoff Vollspann - Türblatt mit Einfachfalz u. Doppeldichtung (Zargen- + Falzdichtung) - Oberfläche HPL beschichtet, lt. Farbkonzept 2-farbig - Türblatt in Klimaklasse III - Zarge als 2-teilige Stahl-UZ, grundiert für bauseitige - 3-fach Verriegelung - Schallschutz gemäß DIN 4109 bzw. projektbezogenem Schallschutz-    nachweis, Rw >37 dB (ohne vorgelagerten Flur in Whg. mit Rw>    42dB) mit zur Tür passend absenkbarer Bodendichtung "Schallex" - Beschlag Drücker/Knauf, FSB 1023 in Aluminium - mit 3D Bändern in Edelstahl auszustatten - PZ- Schloss vorgerichtet für bausseites Sicherheitszylinderschloss - Obertürschließer nach Anforderung der Türliste, Barrierefrei nach    DIN 18040-2 bzw. LTB, Fabrikat GEZE TS 5000, evtl. TS 5000 ECLine - Weitwinkel-Türspion (180° Blickwinkel) von außen nicht    abschraubbar - Türdichtung farblich eher dunkel passend zur Farbe der Zarge - Türstopper Produkt Bumsinchen an Wand, Bodenstopper nur im    Ausnahmefall - Öffnungsmaße der Tür im Rohbau mind. 1,01x2,135m mit lichter    Breite mind. 0,90m u. mind. 2,05m lichter Höhe,    min. 90° Öffnungswinkel - barrierefreie Ausführung gemäß DIN 18040-2 nach Erfordernis,   ggf. rollstuhlgerecht (1x Whg. EG) 2. Eingangstüren bei Kinderwagenräumen aus Holz: Die Türen und deren Aussattung, wie zuvor beschrieben jedoch ohne Türspion sind wie beschreiben zu berücksichtigen und einzukalkulieren. 3. Wohnungsinnentüren aus Holz : die Türen innerhalb der Wohnungen EG-DG werden als Holz-Röhrenspantüren 1 flg. mit Stahl-UZ ausgeführt, dabei erhalten die Badezimmertüren einen Unterschnitt und/oder Lüftungsgitter je nach Erfodernis aus dem Lüftungskonzept. Aussattung der Wohnungs-Innentüren aus Holz ist wie folgt; - Material Türblatt in Röhrenspan, glatt Stärke ca. mind. 40mm - Zarge als 1-teilige, Stahl-Umfassungszarge (ggf. 2-teilig auf   Bedarf in gesonderter Position) grundiert zur bauseitigen   Farbbeschichtung. - Glasausschnitte ESG gemäß Angaben bei Küchen- u.   Wohnzimmertüren, siehe Zulage-Pos. - Oberfläche CPL beschichtet, Farbe allseitig weiß RAL 9016 - Dichtungen weiß matt - Beschlag FSB 1023, Aluminium mit Rundrosette, Drücker/Drücker   bzw. Badgarnitur/WC-Beschlag mit Verriegelung - Schloss mit Buntbartschlüssel bzw. Badgarnitur/WC-Beschlag - Türstopper als Bumsinchen, Bodenstopper nur im Ausnahmefall - Unterschnitte werkseitig nach Erfodernis gemäß Vorgabe   Fachplaner - Barrierefrei gemäß Vorgaben LTB und DIN 18040-2 - Bei rollstuhlgerechten Wohnungen, Montagehöhe Beschlag 85cm,   gemäß DIN 18040-2R 3. Schiebetüren innen aus Holz : Schiebetür 1-flg. aus Holz im EG-DG vor der Wand laufend, mit der Ausstattung einschliesslich Laufschiene, Beschlag etc. wie folgt; Die Türen und deren Aussattung sind wie beschreiben zu berücksichtigen und einzukalkulieren, als Schiebetür aus Holz; - Material Türblatt in Röhrenspan, Stärke lt. Erfordernis - FSB, Griffmuschel, pass. zum Pendeltürbeschlag - Führungsbeschlag inkl. Laufschiene aus Leichtmetall   einschl. Führungsprofil am Boden - Unterschnitt werkseitig, versiegelt, nach Erfordernis - Oberfläche CPL beschichtet, Farbe allseitig weiß RAL 9016 - Zarge als eckige Schiebetürzarge aus Holz, in gesonderter Position, ‑  passend zu vor beschriebenem Türblatt 4. Holz-Innentüren Gewerbe : die Innetüren im Bereich des Gewerbe 1.-2.UG sind als Holztüren 1 flg. mit 2-teiligen Stahl-Umfassungszargen auszuführen. Die Türen sind ähnlich der oben beschriebenen WE-Türen als VDS-Türen auszuführen, jedoch ohne Tür-Spion. b. Haus für Kinder (HfK) 1. Innentüren aus Holz : im Bereich HfK / EG u. OG sind Innentüren als 1-flg. Holztüren mit 2-teiligen Holz-Umfassungszargen, einschl. allseitigen KiTa-Kanten gemäß Erfordernis (teilweise gemäß Brandschutzkonzept als VDS bzw.T30-RS Türen) herzustellen, zu liefern und einzubauen. Aussattung der Holz-Innentüren im KiTa-Bereich ist wie folgt; - Material Türblatt als Holzwerkstoffplatte, glatt mit KiTa-Kanten   gemäß Erfordernis - Schallschutz gemäß DIN 4109 bzw. projektbezogenem Schallschutz-    nachweis, Rw >32 dB (ohne vorgelagerten Flur in Whg. mit Rw>    37dB) mit zur Tür passend absenkbarer Bodendichtung "Schallex" - Glasausschnitte VSG gemäß Anforderungen bzw. Doppelverglasung   VSG gemäß Angaben Schallschutz durch Fachplaner, teilweise matt - Unterschnitt werkseitig, versiegelt, nach Erfordernis - Zarge als 2-teilige, Holz-Umfassungszarge mit KiTa-Kanten gemäß   Erfordernis - Oberfläche HPL beschichtet, Farbe allseitig weiß gemäß   Bemusterung - Tür feuchtraumgeeignet nach Erfordernis, siehe Zulage Pos. - Dichtungen weiß matt - Fingerklemmschutz, an Band- u./o. Bandgegenseite    Richtfabrikat : Fa. Athmer, Nr.25 Alu/Schwarz - Beschlag FSB 1045, Edelstahl U-förmig mit Rosette,   als Drücker- oder Wechsel-Garnitur bzw.   Badgarnitur/WC-Beschlag oder Turnhallen-Griffmuschel, siehe Pos. - PZ- Schloss vorgerichtet für bausseites Sicherheitszylinderschloss   wenn nicht WC-Garnitur oder Turnhallen-Griffmuschel - Obertürschließer mit Gleitschien u. Öffnungsbegrenzung,    gemäß Barrierefreiheit nach DIN 18040-2    Richtfabrikat GEZE TS 5000, evtl. TS 5000 ECLine bei    rollstuhlgerecht - Tür-Wandstopper Edelstahl, evtl. Bodenstopper od. Bumsinchen - Unterschnitte nach Erfodernis, wenn nötig werkseitig herstellen - Barrierefrei gemäß Vorgaben DIN 18040-2 - Bei rollstuhlgerecht Montagehöhe Beschlag gemäß   DIN 18040-2R Höhe 85cm bei Erfordernis, siehe Zulage-Pos. Richtfabrikat Tür: Fa. Westag, Getalit, A325 Pergament Für das Haus für Kinder (HfK) als KiTa sind zusätzlich die Vorbemerkungen zur Materialökologie sowie der Bauleitfade der LHM und  der Schallschutznachweis zwingend zu beachten und ggf. die Anforderungen mit einzukalkulieren, auch im Hinblick auf die Raumluftmessungen vor Übergabe zur in Betriebnahme des Haus für Kinder.
Konstruktionsbeschreibung Holz-Innentüren
01 Holz- Innentüren
01
Holz- Innentüren
01.01 WE- Türen
01.01
WE- Türen
01.02 Holzinnentüren
01.02
Holzinnentüren
01.03 Holzinnentüren - Pavillion
01.03
Holzinnentüren - Pavillion
01.04 Holzinnentüren - GA Gewerbe
01.04
Holzinnentüren - GA Gewerbe
01.05 Holzinnentüren - HfK
01.05
Holzinnentüren - HfK
02 Regiearbeiten
02
Regiearbeiten
02.01 Regiearbeiten
02.01
Regiearbeiten