Fliesenarbeiten
BauMi Baumkirchner Str. München
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Allgemeine Vorbemerkungen zum Projekt Der Bauherr beabsichtigt auf dem Grundstück Baumkirchner Str. / Rosenheimer Bahndamm in der Gemarkung ´Berg am Laim´ in München, FlNr. 418/22-/25, 418/28 und 430/147 ein Wohngebäude mit Gewerbeeinlagerung, 1-geschossiger Tiefgarage und einem Haus für Kinder (HfK) zu errichten. Das architektonische Konzept sieht einen kompakten Baukörper mit Wohnraum (überwiegend gefördert/teilw. frei finanziert) und Gewerbeeinheit vor. Das HfK ist als freistehender, 2-geschossiger Baukörper in Holzbauweise vorgesehen und nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Anzahl Wohnungen 65 + 1 Gewerbe Wohnfläche                    4.636 m2 Verkaufsfläche 314 m2 Bruttorauminhalt 33.128 m3 TG-Stellplätze 46 Stück HÖHENANGABEN * +- 0 ,00m  =  ca. 526,80 m ü.NN * OK Gelände  im Mittel =  ca. 524,10 m bis 524,20 ü.NN * höchster Grundwasserstand  =   ca. 522,50 m ü.NN * Sohle Flachgründung 2.UG  = 520,02 (- 6,78m) / 519,72 (- 7,08 m) * Gründungssohle Aufzugsunterfahrten = 518,62 (- 8,18m) Zeitlicher Ablauf: Fertigstellung der Rohbauarbeiten bis Mitte Juli 2026. Ausführungsbeginn für die Fliesenarbeiten ab Dezember 2026. Ausführungsdauer bis voraussichtlich Mai 2027. Die genauen Termine zur Leistungserbringung werden in Vergabeverhandlungen vor einer möglichen Auftragserteilung festgelegt.
Allgemeine Vorbemerkungen zum Projekt
Allgemeine Technische Vorbemerkungen T 1. Baustelleneinrichtung, Zufahrten, Baustraßen, Lagerflächen Einrichtungen, Zufahrten, Baustraßen und Lagerflächen sind vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen (Vorlage eines Baustelleneinrichtungsplans), anderfalls bei Bedarf auf eigene Kosten zu ändern. Weitere erfoderliche Flächen sind durch den Auftrgsnehmer in eigener Sache ggf. anzumieten bzw. zu beschaffen. Aufwendungen hierfür werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Verkehrssicherung, Beschilderung und Reinigung der angrenzenden öffentlichen Verkehrswege bzw. Zufahrtsstraßen zur Baustelle ist durch den Auftragnehmer zeitnah und selbstständig durchzuführen. Die Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs ist in jedem Falle zu gewährleisten. Der Auftragnehmer hat eine ordentliche, saubere Baustelle zu gewährleisten. Wöchentlich ist die gesamte Baustelle aufzuräumen, Schutt ist in Container zu entsorgen. Die Arbeitsplätze sind täglich aufzuräumen. Sollte auch nach einmaliger Aufforderung die Sauberkeit und Ordnung nicht hergestellt werden, wird der Auftraggeber die Säuberung zu Lasten des Auftragnehmers  veranlassen. Übernachtungen auf der Bautelle sind nicht zulässig. T 2. Vorleistungen / Vorarbeiten Der Auftraggeber hat weitere Ausbauarbeiten in Auftrag gegeben. Diese Leistungen werden teilweise parallellaufend ausgeführt. Hier wird vom Auftragnehmer Zusammenarbeit mit anderen Gewerken zur Termin- und qualitätsgerechten Herstellung erwartet. T 3. Unfallverhütung/Sicherheit Besonders wird auf die Einhaltung der UVV-/VBG-Vorschriften zum Unfallschutz und zur Sicherheit hingewiesen, insbesondere für Absturzgefährdungen (Treppenloch, Schächte, bodengleiche Fenster) und bei Schneide-, Transport- und Anschlagarbeiten). Auf die Helmtragepflicht wird ausdrücklich hingewiesen. Insbesondere die Forderungen der Arbeitsstättenverordnung und der UVV "Erste Hilfe" (VBG 109) sind hinsichtlich ausreichender Einrichtungen auf der Baustelle zu beachten. Der Zugang  zu Erste-Hilfe- und Rettungsmaterial ist zu kennzeichnen und während des Baubetriebes allgemein zugänglich zu halten. Ersthelfer müssen entsprechend der Anzahl der auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter anwesend sein. Eine Meldeeinrichtung (Telefon) muß vorhanden und zugänglich sein. Der Aushang "Erste Hilfe" ist vom AN zu stellen. Kosten hierfür sind in die Angebots-Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Der Auftraggeber wird die Pflichten der Baustellenverordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz gesondert beauftragen. T 4. Ausführung und Montage Die nachfolgend beschriebenen Leistungen sind entsprechend den jeweils gültigen und aktuellen  Regeln der Technik anzubieten und auszuführen. Übergeordnet zu den nachfolgenden Leistungsbeschreibungen gelten hierfür grundsätzlich sämtliche relevante Normen, Vorschriften, Hinweise von Fachverbänden  und Richtlinien des jeweiligen Baustandortes in den aktuellsten Ausgaben. Ausnahmen sind explizit angegeben und als solche gekennzeichnet. Es sind ausschließlich DIN-konforme Materialien aus europäischer Produktion mit entsprechenden Übereinstimmungserklärungen, Prüfzeugnissen oder Qualitätsnachweisen zu verwenden. Die Qualität von Liefermaterial ist vom Auftragnehmer bei Bedarf ohne Mehrkosten für den Auftraggeber mit unabhängigen Gutachten/Prüfberichten zu belegen. Hat der AN Bedenken jeglicher Art gegenüber den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Fabrikaten, Ausführungen, Materialien o.ä., so sind diese mit der Angebotsabgabe schriftlich mit genauer Begründung anzumelden. T 5. Abrechnungshinweise Leistungen für Verkehrssicherung, Beschilderung, Straßenreinigung (Beseitigung von Verschmutzungen) die auf die angebotenen Leistungen zurückgehen werden nicht gesondert vergütet. Aufwendungen hierfür sind in die angebotenen Preise einzurechnen. Die Baustelleneinrichtung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen. Dazu gehört auch ein für die Arbeiten erforderliches Hebezeug. Mehrarbeiten durch Witterungseinflüsse, soweit sie das jahreszeitlich zu erwartende Ausmaß nicht überschreiten, werden nicht vergütet und sind ohne Verzug auf eigene Kosten durch den Auftragnehmer durchzuführen. Bei Aufmaßen werden nur technisch erforderliche bzw. technologisch mögliche Maße anerkannt. Mehrleistungen bzw. Folgeleistungen gehen zu Lasten des Verursachers. T 6. Umwelt- und Entsorgungsvorschriften Der AN ist in seinem Aufgabenbereich zuständig für die Einhaltung aller Umweltvorschriften, die sich aus den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, behördlichen Richtlinien sowie Bau- und Betriebsgenehmigungen ergeben. Dies betrifft die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen und Abwässern, einschl. der anfallenden Gebühren, die bestimmungsmäßige Anwendung, Lagerung und den Transport von gefährlichen Stoffen, sowie die Beachtung von Schutzgebieten und -zeiten im Bereich der Baustelle (Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- und Immissionsschutz), soweit diese bei den Arbeiten und Leistungen des AN anfallen. Die hierzu erforderlichen Ausrüstungen und Sicherheitseinrichtungen hat der AN für die Dauer seiner Arbeiten auf seine Kosten zu beschaffen, vorzuhalten und einzusetzen. Für eventuell bei Durchführung seiner Arbeiten nötige Bauhilfsmaßnahmen hat der AN die dafür erforderlichen Genehmigungen auf seine Kosten zu beschaffen. Der verantwortliche Bauleiter/Fachbauleiter bzw. sein Umweltschutzverantwortlicher hat die Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen im Baustellenbereich sicherzustellen. Er ist verpflichtet, seine Arbeitskräfte rechtzeitig in der Beachtung aller Umweltschutzbestimmungen im Baustellenbereich in Abstimmung mit dem AG zu unterweisen. Kommt der AN den vorstehend genannten Verpflichtungen nicht nach, ist der AG berechtigt, nach einmaliger schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung und entsprechender Androhung die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des AN durchzusetzen. Bei der Durchführung der Bauarbeiten ist die Belästigung durch Geräusche der für die Bauarbeiten einzusetzenden Geräte, Maschinen, Fahrzeuge usw. so gering wie möglich zu halten. Gesetzliche Bestimmungen und die dazu erlassenen Durchführungsverordnungen, Richtlinien usw. sind einzuhalten. Während arbeitsfreier Zeiten und bei Unterbrechungen sind die Arbeitsmaschinen auszuschalten. Es sind Baumaschinen einzusetzen, die den Anforderungen der Richtlinie 2000/14/EG vom 08.05.2000 und den Ergänzungen gem. Richtlinie 2005/88/EG entsprechen und die Kriterien des Umweltzeichens „lärmarme Baumaschine“ enthalten und entsprechend gekennzeichnet sind. Es gilt das Bundesimmissionsschutzgesetz und die AV Baulärm! Grundsätzlich ist in Bezug auf die Lagerung und Entsorgung von Abfällen, Lärm-, Staub- und Bodenschutz auf der Baustelle die Einhaltung der Bundes-Bodenschutz- und Altlasten- verordnung (BBodSchV) zu beachten. Sonntagsarbeit (ohne Lärmbelästigung) z.B. beim Innenausbau: Für diese Genehmigung ist das Amt für Arbeitsschutz zuständig. (Sondergenehmigungsverfahren, Anträge und Gebühren gehören zum Leistungsumfang des AN). T 7. Bauseitige Leistungen Vom AG werden folgende Leistungen bereitgestellt: - Fassadengerüst                     Alle anderen erforderlichen Gerüste und Rüstungen für die Leistungen des AN sind vom AN zu stellen und einzukalkulieren, auch wenn nicht eigens im LV erwähnt. - Beleuchtung der Verkehrs- und Fluchtwege, - Elektroverteilungen außerhalb des Gebäudes. - Höhenbezugspunkte auf jeder Etage. - Entnahmepunkt "Bauwasser" ebenerdig. - Sanitärcontainer / Chemietoilette ebenerdig. - Bauwesenversicherung Der Auftraggeber erwirkt die erforderliche Baugenehmigung. Er beauftragt ein Ingenieurbüro mit der Bauüberwachung; die Sige-Koordination gem. Baustellenverordnung wird er getrennt beauftragen. Alle anderen durch die Gesetzgebung (z. B. Fachbauleitung gem. BayBO) und Notwendigkeit erforderlichen Aufgaben übernimmt der Auftragnehmer. Sie sind mit den Angebotspreisen abgegolten. Der Verbrauch von Strom und Wasser sowie die Mitbenutzung der bauseitigen sanitären Anlagen ist mit einzukalkulieren. Die Abrechnung erfolgt über eine Bauumlage von 1,75 % der Netto-Abrechnungssumme zzgl. Umsatzsteuer. Die Beteiligung an der Bauwesenversicherung durch den AN erfolgt über eine Umlage von 0,3 % der Netto- abrechnungssumme. Hierin ist die Versicherungssteuer bereits enthalten. T 8. Sicherheitsleistungen Ausführungssicherheit 10 % der Auftragssumme. Gewährleistungssicherheit 5 % der Abrechnungssumme bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist ( 5 Jahre + 6 Monate). Die Modalitäten zu den Sicherheiten werden in der Auftragsverhandlung in einem Verhandlungsprotokoll genauer festgelegt. T 9. Planunterlagen Pläne werden dem AN als pdf-Dateien, bzw. nach Abstimmung auch als dwg/dxf-Datei zur Verfügung gestellt.
Allgemeine Technische Vorbemerkungen
Allgemeine Kalkulationshinweise Vorbemerkungen zu den Leistungstexten Die nachfolgend beschriebenen Leistungen sind entsprechend den jeweils gültigen und allgemein anerkannten Regeln der Technik anzubieten und auszuführen. Übergeordnet zu den nachfolgenden Leistungsbeschreibungen gelten hierfür grundsätzlich sämtliche relevante Normen, Vorschriften, Hinweise von Fachverbänden und Richtlinien des jeweiligen Baustandortes in den aktuellsten Ausgaben. Ausnahmen sind explizit angegeben und als solche gekennzeichnet. Die Baustelleneinrichtungskosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Ebenso Kosten für Strom, Wasser, WC-Nutzung und Bauwesenversicherung als Umlage gemäß technischen Vorbemerkungen. Sofern im LV-Text nicht anders angegeben, ist immer das Liefern und der fachgerechte Einbau der angegebenen Materialien / Stoffe zu kalkulieren.
Allgemeine Kalkulationshinweise
Konstruktionsbeschreibung Fliesenverlegung B odenfliesen nach DIN EN 14411, im Dünnbett aus hydraulisch erhärtendem Dünnbettmörtel nach DIN 18157, liefern und fachgerecht verlegen, einschließlich verfugen mit Verfugungsmörtel auf waagerechtem Untergrund aus Zementestrich. Wandfliesen nach DIN EN 14411 im Dünnbett aus hydraulisch erhärtendem Dünnbettmörtel DIN 18157  liefern und auf ebenem Untergrund aus Beton, Kalk-Zementspachtelung, Kalk-Gipsspachtelung oder GKB/-I-Platten, ansetzen und verfugen mit Verfugungsmörtel. Das Anlegen und Ausschneiden der Fliesen im Bereich der Steckdosen, Schaltern und Sanitären Wanddurchführungen ist in den Verlegepreis mit einzurechnen. Die Sockelfliesen sind vollfugig zu verfugen und oben flächenbündig abzuziehen. Eine elastische Verfugung an der Oberseite ist nicht vorgesehen. Untergrundvorbereitung der bauseitigen Wand- und Bodenflächen wie folgt: - Untergrund auf Eignung prüfen - Grundierung für Abdichtungs- bzw. Fliesenarbeiten wenn    erforderlich, ist in die Einbau- u. Verlege-Positionen    einzukalkulieren. Untergrundvorbereitung der bauseitigen Estrichflächen (Zementestrich) wie folgt: - Reinigung der Estrichflächen - Estrichrisse verharzen/verdübeln (Leistung Estrichleger, nur auf   gesonderte Anweisung des AG in separater Position). - Grundierung für Abdichtungs- bzw. Fliesenarbeiten, abgestimmt   auf Einbauort und Bodenaufbau. - Die bauseits gelieferten Rinnenköper der Duschrinnen bei   bodengleichen Duschen sind vom AN gemäß Herstellervorgaben   einzubauen sowie einzudichten und die Boden-Fliesen   entsprechend anzuarbeiten.   Fabrikat : Geberit "Duofix" Verbundabdichtung an Boden und Wänden gem. aktuell gültiger Normen DIN 18531- DIN 18535 mit im System geprüften Dicht- bändern und -manschetten. Ein Wandhochzug der Bodenabdichtung von mind. 50mm ist zu berücksichtigen. Die Auswahl der Fliesenfarben erfolgt lt. Bemusterung Verlegung orthogonal mit Kreuzfuge, im Halb- bzw. Wilderverband und Fugenschnitt nach Wahl AG, siehe auch Positionen. Rutschhemmung in Hinblick auf Barrierefreiheit ‑lt. DIN 18040-2 u.    lt. GUV-I 8527 18, mind. Bewertungsgruppe B, im Haus für Kinder auch R10/R11 (Küchenbereich) Verfugung mit Fugenmörtel passend zu den gewählten Fliesen, Farbton nach Wahl AG bei Bemusterung. Notwendige Arbeitsfugen sind entsprechend den Verlegevorschriften in die Einheitspreise einzurechen. Es ist generell für alle Fußboden- und Wandfliesen 1. Wahl anzubieten. Für die Fliesen an Positivecken sind ausschließlich Fliesen mit glasierten Kanten zu verwenden, sofern keine Eckschutzschienen eingebaut werden, siehe besonders Titel Fliesenarbeiten - Haus für Kinder. Rechtzeitig vor Ausführungsbeginn ist zusammen mit der Bauleitung die Ausführung der Abschlüsse, Details, Aufbaufolgen und Verwendbarkeit der angefragten Materialien zu klären. Die Datenblätter/Montagerichtlinien/Werksvorschriften für die vorgesehenen Produkte sind vor Arbeitsbeginn vorzulegen. ‑ Einbauort: Wohnanlage, Gewerbe (Grundausbau), Kindertagestätte (Haus für Kinder)
Konstruktionsbeschreibung Fliesenverlegung
01 Fliesenarbeiten - Wohnen
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Fliesenarbeiten - Wohnen
01.01 Bodenfliesen - Standardausstattung
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Bodenfliesen - Standardausstattung
01.02 Wandfliesen - Standardausstattung
01.02
Wandfliesen - Standardausstattung
02 Fliesenarbeiten - Gewerbe
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Fliesenarbeiten - Gewerbe
02.01 Bodenfliesen - Grundausbau Gewerbe
02.01
Bodenfliesen - Grundausbau Gewerbe
02.02 Wandfliesen - Grundausbau Gewerbe
02.02
Wandfliesen - Grundausbau Gewerbe
02.03 Bodenfliesen - Mieterausbau Gewerbe
02.03
Bodenfliesen - Mieterausbau Gewerbe
03 Fliesenarbeiten - HfK
03
Fliesenarbeiten - HfK
03.01 Bodenfliesen
03.01
Bodenfliesen
03.02 Wandfliesen
03.02
Wandfliesen
04 Regiestunden
04
Regiestunden
04.01 Regiestunden
04.01
Regiestunden