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Bill of Quantities
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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Hinweis Umgang mit Aushubmaterial und Bodenverwertung
1. Wiederverwendung im Baufeld
Geeignete Aushubmassen sind, soweit hinsichtlich Menge und Qualität geeignet und gemäß Bodengutachten zulässig, vorrangig auf den vom Auftraggeber benannten Privatgrundstücken zum Höhenausgleich zwischen vorhandenem Gelände und geplanter Oberkante der Verkehrsflächen einzubauen.
Eine Wiederverwendung im Bereich der Rohrgrabenverfüllung ist ausschließlich für geeignete Böden gemäß Bodengutachten (Bodengruppen SE und SU) zulässig und nur soweit diese beim Aushub getrennt gewonnen, zwischengelagert und entsprechend den Anforderungen des Bodengutachtens wieder eingebaut werden können.
2. Nicht geeignete oder überschüssige Böden
Nicht geeignete Böden gemäß Bodengutachten sowie durch Vermischung oder Witterungseinflüsse beeinträchtigte Böden sind einer ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Entsorgung zuzuführen.
Nicht benötigte oder überschüssige Aushubmassen sind vom Auftragnehmer fachgerecht abzufahren und entsprechend den jeweiligen LV-Positionen zu verwerten oder zu entsorgen. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich abgefahrenen und entsorgten Mengen.
3. Kalkulatorische Grundlagen / Einschränkungen
Ein Anspruch auf vollständige Wiederverwendung der anstehenden Böden besteht nicht.
Ergänzende Lieferungen von geeignetem Verfüllmaterial (z. B. Füllsand oder Kanalbettungsmaterial) erfolgen ausschließlich bei Bedarf und werden gesondert nach den entsprechenden LV-Positionen vergütet.
Der Auftragnehmer hat bei seiner Kalkulation zu berücksichtigen, dass die Wiederverwendbarkeit der anstehenden Böden aufgrund ihrer bodenmechanischen Eigenschaften sowie witterungsbedingter Einflüsse eingeschränkt sein kann.
Hinweis Umgang mit Aushubmaterial und Bodenverwertung
Hinweis Kippstelle AG
Der im Bereich der Erdarbeiten anfallende Oberboden ist getrennt auszubauen und vor Ort zwischenzulagern. Vorrangig ist der Oberboden, soweit hinsichtlich Menge und Qualität geeignet, für den Höhenausgleich zwischen den betroffenen Privatgrundstücken und der Oberkante der Straße sowie zur Herstellung einer mindestens 20 cm starken Oberbodenschicht im Bereich des Regenrückhaltebeckens gemäß den Vorgaben der Wasserbehörde wiederzuverwenden.
Nicht wiederverwendbarer oder überschüssiger Oberboden ist zur Kippstelle des Auftraggebers zu transportieren. Eine anderweitige Verwendung oder Entsorgung des Oberbodens ist nur zulässig, sofern dieser für die vorgenannten Zwecke nicht in ausreichender Menge oder geeigneter Qualität zur Verfügung steht.
Hinweis Kippstelle AG
Hinweis Boden lösen
Das Lösen, Ausheben und Entsorgen von Boden sowie des darunterliegenden Bodens erfolgt nur nach tatsächlichem Erfordernis in Abhängigkeit von den angetroffenen Baugrundverhältnissen. Maßgeblich sind insbesondere die erforderliche Tragfähigkeit für die Baustraße sowie die Einhaltung der geplanten Höhenlage.
Sofern die vorhandenen Bodenverhältnisse eine ausreichende Tragfähigkeit gewährleisten, kann auf einen Bodenaushub ganz oder teilweise verzichtet werden. Ein erforderlicher Bodenaustausch ist auf das technisch notwendige Maß zu beschränken und erfolgt ausschließlich nach Abstimmung mit der Bauleitung.
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich ausgeführten Mengen gemäß VOB/C DIN 18300.
Hinweis Boden lösen
Hinweis Bodenverbesserung
Stehen im Planum stark schluffige Schmelzwassersande oder bindige Lockergesteine in Form von Geschiebelehm an, so wird der auf dem Planum geforderte Verformungsmodul in der Zweitbelastung des Lastplattendruckversuches gem. DIN 18134 von Ev2 > 45 MPa i.d.R. nicht erreicht. In diesen Bereichen
werden Bodenverbesserungsmaßnahmen erforderlich.
Als Maßnahmen kommen insbesondere der Einbau einer Schotterschicht, der Einsatz von Geogittern oder Bodenverbesserungen mit Bindemitteln in Betracht.
Eine Nachverdichtung des Untergrundes ist aufgrund der Wasserempfindlichkeit der Böden unzulässig. Aufgeweichte oder nicht tragfähige Bereiche sind auszutauschen. Der Zutritt von Niederschlagswasser ist zu vermeiden.
Hinweis Bodenverbesserung
Hinweis zu Trägern öff. Belange
Die Vorgaben der Versorgungsträger sind einzuhalten.
Örtliche Einweisungen sind ggf. vornehmen zu lassen.
Hinweis zu Trägern öff. Belange
Hinweis Schachtanschlüsse
Der Anschluss der Rohrleitungen an die Schächte ist in die Einheitspreise der Schächte einzukalkulieren.
Hinweis Schachtanschlüsse
Hinweis Schachtabdeckung
Die Schachtabdeckungen sind als Variante einwalzbar zu liefern.
Hinweis Schachtabdeckung
Hinweis Erdarbeiten und Grasnarbe
Die Abtragung und Entsorgung der Grasnarbe ist in die Positionen unter den Erdarbeiten einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Hinweis Erdarbeiten und Grasnarbe
Hinweis Beprobung nach EBV Die Beprobung und analytische Untersuchung des ausgehobenen Bodens erfolgt in Abhängigkeit von Art, Menge und Beschaffenheit des tatsächlich anfallenden Materials.
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand auf Grundlage der durchgeführten Probenahmen und Laboranalysen gemäß EBV 2023Hinweis Beprobung nach EBV
Hinweis Beprobung nach EBV
Vorbemerkung Verkehrssicherung: Die RSA und die ZTV-SA sind Vertragsbestandteil.
Für die Beschilderung sind Schilder mit Folien in der Klasse
RA 2 Bauart C zu verwenden.
Die Einrichtungen zur Verkehrssicherung und -regelung sind
unter Aufrechterhaltung des Verkehrs auf- und abzubauen.
Kurzzeitige Sicherungsarbeiten gemäß RSA und StVO beim
Auf- und Abbau der Einrichtungen sind einzukalkulieren.
Die Kosten für An- und Abtransport der Einrichtungen zur
Verkehrssicherung sind in die jeweiligen Positionen für Auf- und
Abbau der Einrichtungen einzukalkulieren.
Die Vergütung der Kosten für das Vorhalten und Betreiben der
Einrichtungen der Verkehrssicherung erfolgt nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen.
Für eine ggf. vom AN verschuldete Überschreitung der
Vertragsfristen erfolgt keine weitere Vergütung der Kosten der
Verkehrssicherung.
Die Verkehrssicherung dient der Sicherung der Baustellenzu- und Ausfahrt (Zufahrt von der Straße "Bahnhofstraße - Langdoren").
Änderungen im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung sind möglich. Die Vorgaben der verkehrsrechtlichen Anordnung durch die zuständige Behörde sind bindend.
In die Positionen der Verkehrssicherung sind alle hierfür benötigten Beschilderungen und Schrankenzäune in den EP einzukalkulieren. Sie werden nicht gesondert vergütet.Vorbemerkung Verkehrssicherung:
Vorbemerkung Verkehrssicherung:
Hinweis Wasserhaltung Wasserhaltung für Gräben ab Geländeoberfläche, Boden gemäß beiliegendem Bodengutachten.
Bei Auftreten von Stau- oder Schichtenwasser ist eine offene Wasserhaltung gemäß Baugrundgutachten auszuführen. Die Wasserhaltung ist während der gesamten Bauzeit funktionsfähig zu betreiben und an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen.
Die Abrechnung der Wasserhaltung erfolgt nach tatsächlich betriebenen Längen je Haltungsabschnitt. Maßgebend sind die vor Ort eingerichteten und betriebenen Wasserhaltungsstrecken entlang der Kanal- und Anschlussleitungen.
Es wird empfohlen, das Wasser in das vorhandene Regenrückhaltebecken abzuleiten.
Die Vorflut ist durch den AN mit den Behörden abzustimmen.Hinweis Wasserhaltung
Hinweis Wasserhaltung
Bodenverbesserung Böschungsstück Stehen im Planum stark schluffige Schmelzwassersande oder bindige Lockergesteine in Form von Geschiebelehm an, so wird der auf dem Planum geforderte Verformungsmodul in der Zweitbelastung des Lastplattendruckversuches gem. DIN 18134 von Ev2 > 45 MPa i.d.R. nicht erreicht. In diesen Bereichen
werden Bodenverbesserungsmaßnahmen erforderlich.
Als Maßnahmen kommen insbesondere der Einbau einer Schotterschicht, der Einsatz von Geogittern oder Bodenverbesserungen mit Bindemitteln in Betracht.
Eine Nachverdichtung des Untergrundes ist aufgrund der Wasserempfindlichkeit der Böden unzulässig. Aufgeweichte oder nicht tragfähige Bereiche sind auszutauschen. Der Zutritt von Niederschlagswasser ist zu vermeiden.Bodenverbesserung Böschungsstück
Bodenverbesserung Böschungsstück
Sohl- und Böschungssicherung Wasserbausteine sind aus regional verfügbaren Natursteinen herzustellen. Herkunft und Gesteinsart sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber abzustimmen.Sohl- und Böschungssicherung
Sohl- und Böschungssicherung
Hinweis Füllstoff Einbau als Sandfang vor Zulauf BöschungsstückHinweis Füllstoff
Hinweis Füllstoff
Mengenermittlung Planum Die Mengenermittlung für die folgende Position ergibt sich aus der Fläche der Böschung + SohleMengenermittlung Planum
Mengenermittlung Planum
Bodenverbesserung Böschungsstück Stehen im Planum stark schluffige Schmelzwassersande oder bindige Lockergesteine in Form von Geschiebelehm an, so wird der auf dem Planum geforderte Verformungsmodul in der Zweitbelastung des Lastplattendruckversuches gem. DIN 18134 von Ev2 > 45 MPa i.d.R. nicht erreicht. In diesen Bereichen
werden Bodenverbesserungsmaßnahmen erforderlich.
Als Maßnahmen kommen insbesondere der Einbau einer Schotterschicht, der Einsatz von Geogittern oder Bodenverbesserungen mit Bindemitteln in Betracht.
Eine Nachverdichtung des Untergrundes ist aufgrund der Wasserempfindlichkeit der Böden unzulässig. Aufgeweichte oder nicht tragfähige Bereiche sind auszutauschen. Der Zutritt von Niederschlagswasser ist zu vermeiden.Bodenverbesserung Böschungsstück
Bodenverbesserung Böschungsstück
Sohl- und Böschungssicherung Wasserbausteine sind aus regional verfügbaren Natursteinen herzustellen. Herkunft und Gesteinsart sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber abzustimmen.Sohl- und Böschungssicherung
Sohl- und Böschungssicherung
Hinweis Füllstoff Einbau als Sandfang vor Zu- / Ablauf BöschungsstückHinweis Füllstoff
Hinweis Füllstoff
Kanalgraben Kanalgraben
Kanalgraben
Baugrube Schächte Baugrube Schächte
Baugrube Schächte
Schottertragschicht zur Bettung der Schä Schottertragschicht zur Bettung der Schächte
Schottertragschicht zur Bettung der Schä
Hinweis Inspektion Inspektion gegen die FließrichtungHinweis Inspektion
Hinweis Inspektion
Kanalgraben Kanalgraben
Kanalgraben
Baugrube Schächte Baugrube Schächte
Baugrube Schächte
Schottertragschicht zur Bettung der Schä Schottertragschicht zur Bettung der Schächte
Schottertragschicht zur Bettung der Schä
Anschluss an DN 250 Beton Anschluss an DN 250 Beton
Anschluss an DN 250 Beton
Anschluss an DN 300 Beton Anschluss an DN 300 Beton
Anschluss an DN 300 Beton
Anschluss an DN 400 Beton Anschluss an DN 400 Beton
Anschluss an DN 400 Beton
Hinweis RW04-S Der Schacht RW04-S ist ein Endschacht, hat nur einen Ablauf und keinen Zulauf.
Somit ohne Zulauf auszubilden/zu bestellen oder mit Formteil abzudeckeln.Hinweis RW04-S
Hinweis RW04-S
Hinweis RW06-S Der Schacht RW06-S ist ein Endschacht, hat nur einen Ablauf und keinen Zulauf.
Somit ohne Zulauf auszubilden/zu bestellen oder mit Formteil abzudeckeln.Hinweis RW06-S
Hinweis RW06-S
Hinweis RW07-S Der Schacht RW07-S ist ein Endschacht, hat nur einen Ablauf und keinen Zulauf.
Somit ohne Zulauf auszubilden/zu bestellen oder mit Formteil abzudeckeln.Hinweis RW07-S
Hinweis RW07-S
Hinweis Inspektion Inspektion gegen die FließrichtungHinweis Inspektion
Hinweis Inspektion
Kanalgraben Kanalgraben
Kanalgraben
Baugrube Schächte Baugrube Schächte
Baugrube Schächte
Schottertragschicht zur Bettung der Schä Schottertragschicht zur Bettung der Schächte
Schottertragschicht zur Bettung der Schä
Hinweis Inspektion Inspektion gegen die FließrichtungHinweis Inspektion
Hinweis Inspektion
Kanalgraben Kanalgraben
Kanalgraben
Baugrube Schächte Baugrube Schächte
Baugrube Schächte
Schottertragschicht zur Bettung der Schä Schottertragschicht zur Bettung der Schächte
Schottertragschicht zur Bettung der Schä
Anschluss an DN 250 Beton Anschluss an DN 250 Beton
Anschluss an DN 250 Beton
Anschluss an DN 300 Beton Anschluss an DN 300 Beton
Anschluss an DN 300 Beton
Anschluss an DN 400 Beton Anschluss an DN 400 Beton
Anschluss an DN 400 Beton
Anschluss an DN 500 Beton Anschluss an DN 500 Beton
Anschluss an DN 500 Beton
Hinweis RW02-N Der Schacht RW02-N ist ein Endschacht, hat nur einen Ablauf und keinen Zulauf.
Somit ohne Zulauf auszubilden/zu bestellen oder mit Formteil abzudeckeln.Hinweis RW02-N
Hinweis RW02-N
Hinweis RW04-N Der Schacht RW04-N ist ein Endschacht, hat nur einen Ablauf und keinen Zulauf.
Somit ohne Zulauf auszubilden/zu bestellen oder mit Formteil abzudeckeln.Hinweis RW04-N
Hinweis RW04-N
Hinweis RW06-N Der Schacht RW06-N ist ein Endschacht, hat nur einen Ablauf und keinen Zulauf.
Somit ohne Zulauf auszubilden/zu bestellen oder mit Formteil abzudeckeln.Hinweis RW06-N
Hinweis RW06-N
Hinweis Inspektion Inspektion gegen die FließrichtungHinweis Inspektion
Hinweis Inspektion
Kanalgraben Kanalgraben
Kanalgraben
Baugrube Schächte Baugrube Schächte
Baugrube Schächte
Schottertragschicht zur Bettung der Schä Schottertragschicht zur Bettung der Schächte
Schottertragschicht zur Bettung der Schä
Hinweis Inspektion Inspektion gegen die FließrichtungHinweis Inspektion
Hinweis Inspektion
Hinweis Oberboden Der im Zuge der Baumaßnahme anfallende Oberboden ist vorrangig für den Höhenausgleich auf den angrenzenden Privatgrundstücken entsprechend den Vorgaben des AG zu verwenden. Nicht auf den Privatgrundstücken verwertbarer Oberboden ist aufzunehmen, zu laden und zum Bauhof des AG zu transportieren. Die genaue Lagerfläche wird vom AG vor Ausführung benannt. Ein Entsorgen des Oberbodens ist nicht vorgesehen.Hinweis Oberboden
Hinweis Oberboden
Asphaltschicht Straßenablauf (Versickeru Asphaltschicht zur umlaufenden Einfassung von Straßenabläufen innerhalb von Versickerungsmulden, zur Sicherung gegen Ausspülung und Verschlammung sowie zur Stabilisierung des angrenzenden Oberflächenmaterials.
Ausführung als befestigter Randbereich zur dauerhaften Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Ablaufbauwerks und zur schadlosen Ableitung anfallenden OberflächenwassersAsphaltschicht Straßenablauf (Versickerungsmulde)
Asphaltschicht Straßenablauf (Versickeru
Hinweis Oberboden liefern Einbau einer belebten Oberbodenzone in straßenbegleitenden Versickerungsmulden gemäß DWA-A 138, Schichtdicke 30 cm.
Liefern und profilgerechtes Auftragen von geeignetem, gesiebtem Oberboden (Bodengruppe 3a, schwach bindig, sandig; bautechnisch SU/SI) mit einer für Versickerungsanlagen geeigneten Kornzusammensetzung, frei von Fremdstoffen, Wurzelresten und schadstoffbelasteten Bestandteilen. Der Boden muss einen Durchlässigkeitsbeiwert kf von ca. 1·10^-5 m/s aufweisen. Steingehalt max. 10 Vol.-% > 32 mm.
Einbau erdfeucht und locker, lagenweise ohne Verdichtung, zur Sicherstellung einer dauerhaft durchwurzelbaren und filterwirksamen belebten Bodenzone. Oberfläche profilgerecht herstellen, planeben abziehen und zur weiteren Bearbeitung bzw. Ansaat vorbereiten.
Lieferung und Einbau nach Bedarf und gesonderter Anweisung des AGHinweis Oberboden liefern
Hinweis Oberboden liefern
Hinweis Rasenansaat Der Einbau erfolgt in den straßenbegleitenden Versickerungsmulden und Grünflächen.Hinweis Rasenansaat
Hinweis Rasenansaat
Bodenverfestigung und Aufschüttung Wird im Planum bei anstehenden stark schluffigen oder bindigen Böden der geforderte Verformungsmodul Ev2 = 45 MN/m² gemäß DIN 18134 nicht erreicht, sind Bodenverbesserungsmaßnahmen oder ein Teilbodenaustausch auszuführen.
Als Maßnahmen kommen insbesondere der Einbau einer Schotterschicht, der Einsatz von Geogittern oder Bodenverbesserungen mit Bindemitteln in Betracht.
Eine Nachverdichtung des Untergrundes ist aufgrund der Wasserempfindlichkeit der Böden unzulässig. Aufgeweichte oder nicht tragfähige Bereiche sind auszutauschen. Der Zutritt von Niederschlagswasser ist zu vermeiden.
Die Bodenverbesserung bzw. der zusätzliche Bodeneinbau ist neben der Herstellung einer ausreichenden Tragfähigkeit auch zur Erreichung der geplanten Höhenlage der Baustraße bzw. der vorgesehenen Deckenhöhen erforderlich. Aufgrund der gegenüber dem Bestand erhöhten Straßenlage sind erforderliche Auffüllungen in dem Maße auszuführen, wie es zur Einhaltung der Sollhöhen und des geplanten Oberbaus notwendig ist.Bodenverfestigung und Aufschüttung
Bodenverfestigung und Aufschüttung
1. Schicht 1. Schicht
1. Schicht
2. Schicht 2. Schicht
2. Schicht
3. Schicht 3. Schicht
3. Schicht
Schichten ohne Bindemittel Schichten ohne Bindemittel
Schichten ohne Bindemittel
Hinweis Gegenpole Die Kontrollprüfung erfolgt unter EigenüberwachungHinweis Gegenpole
Hinweis Gegenpole
Hinweis Leuchten Hinweis:
Jede montierte Leuchte muss an ihrem zukünftigen Standort mit
einer Android-APP auf einer für die Leuchte zuständigen
Plattform registriert werden, um den Startpunkt der Garantie
und die Geo-Koordinaten festzulegen. Dies ist in einer Excelliste
zu dokumentieren und bei der Schlussrechnung mit
einzureichen.
Hinter jeder Masttür ist das mitgelieferte Typenschild mit
QR-Code unverlierbar auf dem Kabelübergangskasten
aufzukleben.
Zusätzlich sind noch individuelle Daten und Zusatzinformationen
zur Lage und Art des Lichtpunktes bei der Registrierung
einzutragen.
Die Leuchte muss mit einem intelligenten Typenschild
ausgerüstet sein, das den Zugang zu allen im folgenden
beschriebenen Leuchteninformationen ermöglicht.
Dieses Typenschild muss sowohl von außen sichtbar sein als
auch auf der Umverpackung gut sichtbar angebracht werden.
Weitere Typenschilder für die Installation in der Masttür,
Kabelübergangskasten und für die Anlagendokumentation müssen der Lieferung beigefügt sein.
Es ist vorzugsweise ein QR-Code zu verwenden, der über eine
frei verfügbare Android Applikation mit Hilfe eines Smartphones
folgende Informationen und Funktionen zur Verfügung stellt, um
sowohl Installation als auch Wartung und Instandsetzung der
Leuchte zu unterstützen:
· Technische Daten der Leuchte, mindestens: Bezeichnung,
Lichtstrom, Lichtfarbe, Lichtverteilung, Leistungsaufnahme
und Rechnungsnummer/ Salesordernummer.
· Leuchtenregistrierung nach Installation für den Beginn der
erweiterten Garantie
· Fehlerübermittlung an den Leuchtenhersteller
· Unterstützung bei der Fehlerdiagnose
· Installations- und Bedienungsanleitung
· Ersatzteilliste mit allen notwendigen Bestellinformationen
· Die Parametrierung von Ersatzbetriebsgeräten in
spannungslosem Zustand mittels kontaktloser Schnittstelle
(z.B. NFC)Hinweis Leuchten
Hinweis Leuchten
Aufgemessen müssen sein: Aufgemessen müssen sein:
Baujahr, Lichtpunkthöhe, Kabeltyp und Verlegetiefe, Masttyp, Leuchtentyp, Leuchtmittel, Kabelschutzrohre, Trennstellen im Kabelnetz, Mastausführungen, Schaltschränke, Muffen und Dämmerungsschalter.Aufgemessen müssen sein:
Aufgemessen müssen sein:
Kanalgraben Kanalgraben
Kanalgraben
Baugrube Schächte Baugrube Schächte
Baugrube Schächte
Schottertragschicht zur Bettung der Schä Schottertragschicht zur Bettung der Schächte
Schottertragschicht zur Bettung der Schä
Hinweis Inspektion Inspektion gegen die FließrichtungHinweis Inspektion
Hinweis Inspektion
Hinweis Inspektion Inspektion gegen die FließrichtungHinweis Inspektion
Hinweis Inspektion
14
14
14.03 Bestand
14.03
Bestand
14.04 Schmutzwasserleitung
14.04
Schmutzwasserleitung
14.06 Schächte
14.06
Schächte
15
15
15.02 Schmutzwasserleitung
15.02
Schmutzwasserleitung
15.03 Schächte
15.03
Schächte
16
16
16.02 Rohrverlegung
16.02
Rohrverlegung