To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Sonstiges:
Normen, Vorschriften der örtlichen Behörden, der Berufsgenossenschaften, des Bauarbeiterschutzes, etc. sind in die Einheitspreise der Leistungsbeschreibung einzurechnen.
Der AN ist verpflichtet, auf seine Kosten die Baustelle von den bei seinen Arbeiten anfallenden Bauschutt, Verpackungsmaterialien und Abfällen sowie sonstigen Verunreinigungen TÄGLICH zu bereinigen.
Alle erforderlichen Hebe- und Förderzeuge, Aussteifungen, Abstützungen, Hilfskonstruktionen, Hand- und Elektrowerkzeuge usw. sind Sache des AN und werden nicht besonders vergütet (sind in die Positionen der Leistungsbeschreibung mit einzukalkulieren).
Zusätzliche Vorbemerkungen für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz:
1. Baustelleneinrichtung, Baustellenverkehr
Der Auftragnehmer hat seine Baustelle auf den von der Bauleitung zugewiesenen Flächen einzurichten. Baustofflagerung und Bauschuttablage sind nach den Erfordernissen des Bauablaufes auf das geringst mögliche Maß zu beschränken und mindestens wöchentlich zu entfernen.
Sämtliche Baustelleneinrichtungen sind alleinige Leistung des Auftragnehmers, der Auftraggeber stellt Flächen auf dem eigenen Grundstück zur Verfügung. Die Baustelleneinrichtungen sind in der Kalkulation des Angebotspreises zu berücksichtigen, soweit im Leistungsverzeichnis keine Positionen hierfür aufgeführt sind.
2.Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz
2.1 Auftragnehmer
Für die Veranlassung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen ist der AN selbst verantwortlich (siehe § 3 Arbeitsschutzgesetz, Landesbauordnung und BGV A 1 "Grundsätze der Prävention").
2.2 Sicherung der ersten Hilfe
Alle Auftragnehmer haben das entsprechend ihrer Beschäftigtenzahl erforderliche "Erste-Hilfe-Material" und die vorgeschriebene Anzahl von Ersthelfern auf der Baustelle vorzuhalten.
3. Schwerpunkte zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
3.1 Elektrische Anlagen
Alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel müssen eindeutig mit einer Kennzeichnung des Betreibers versehen sein, den einschlägigen elektrotechnischen Regeln entsprechen, nachweislich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft sein und regelmäßig geprüft werden.
4. Brandschutz
4.1 Brandverhütung
Brennbare Abfälle sind am Tage des Entstehens zu entsorgen. Brennbare Flüssigkeiten dürfen nur in den nach der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF) zulässigen Mengen und Behältnissen gelagert werden.
Alle Brandschutzeinrichtungen sind ständig in betriebsbereitem Zustand zu halten. Angriffs- und Rettungswege der Feuerwehr sind ständig freizuhalten.
Allgemeine Vorbemerkungen
Allg. Techn. Vertragsbedingung nach DIN 18299 ATV DIN 18299 Allg. Ang. zu Baustelle u. Ausführ.
ALLG. TECHN. VERTRAGSBEDING nach DIN 18299
Es gilt die VOB in der aktuellsten Fassung!
0.1 Angaben zur Baustelle DIN 18299
0.1.1 Lage und Umgebungsbedingungen
Anschrift: Hoppenstedtstraße 8, 30173 Hannover
Das Gastronomiegebäude steht auf dem Sportsgelände des VfL Eintracht Hannover e.V. in der Hoppenstedtstraße 8 der Hannover-Südstadt. Das Gebäude wurde in den 50er Jahren errichtet und ist Teil eines Gebäudeensembles.
Die Baustellenzufahrt erfolgt über dem Parkplatz an der Hoppenstedtstraße.
zu 0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen
Zum Schutz gegen Baulärm sind Maßnahmen entsprechend den gesetzlichen Verordnungen zu treffen. Dies ist durch den Auftragnehmer zu gewährleisten. Leistungen sind lärm- u. staubgeschützt bzw. -reduziert auszuführen. Es sind schallgedämmte Geräte einzusetzen.
Kommen Arbeiten mit intensiven Lärm-, Geruchs- und Staubimmissionen zur Ausführung, sind diese grundsätzlich mit der Bauüberwachung abzusprechen und durch geeignete Maßnahmen auf das Äusserste einzuschränken. Daraus entstehende Kosten sind in den Angebotspreis einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Die Belastung durch Bauarbeiten ist im Hinblick auf die anliegende Wohnbebauung so gering wie möglich zu halten.
Zum Schutz gegen Baulärm sind zu beachten:
-Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG); Einschränkung: lärmintensive Arbeiten nur von 7:00 bis 20:00h
-Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) zum Schutz gegen Baulärm/ Geräuschimmissionen
zu 0.1.3 Art/Lage der baulichen Anlagen
Das Gebäude ist ein eingeschossiger Flachbau mit Teilunterkellerung. Der Großteil des Erdgeschosses liegt ca. 0,15 m höher als das angrenzende Gelände. Ein Teil ist Hochparterre mit einer ca. 0,75 m Höhe gegenüber Gelände. Dieser Teil wird als Vereinsbüro genutzt; der Innenraum dieses Gebäudeteils ist nicht Teil der Maßnahmen.
zu 0.1.4 Verkehrsbeschränkungen
Der Bauort bietet nur sehr begrenzte Lagerflächen. Alle Lagerflächen sind mit der Bauleitung abzustimmen.
zu 0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Zufahrten, Flucht- und Rettungswege, Notausgänge sowie Feuerwehrstellflächen sind IMMER frei zu halten.
zu 0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert u. Bedingungen für das Überlassen von
Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser.
Anschlüsse für Baustrom und Bauwasser sind Bestandteil der Leistungen der HLS- und Elektrofirma und werden für alle anderen Gewerke entsprechend bereitgestellt.
zu 0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung
seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume.
Es werden vom AG keine verschließbaren Lagerräumen/Lagerflächen zur Verfügung gestellt. Geräte sind arbeitstäglich abzutransportieren, soweit diese vor fremdem Zugriff geschützt werden sollen.
zu 0.1.19 Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen.
Die Erfüllung aller im AN-eigenen Gewerk erforderlichen Vorschriften der BG Bau und SiGeKo-Vorschriften ist einzukalkulieren.
zu 0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen
Das Gebäude wurde gemäß VDI 6202 Blatt 3 erkundet und bewertet. Die Ergebnisse der Untersuchung können den beigefügten Schadstoffgutachten entnommen werden. Alle mit Schadstoffen belasteten Baustoffe und Bauteile werden im Zuge der Abbrucharbeiten entfernt.
Allg. Techn. Vertragsbedingung nach DIN 18299
Angebotsgrundlage / Koordinationspflichten / Abrechnung Örtliche Bauleitung des AN
Der Auftragnehmer hat eine geeignete, deutschsprachige Fachkraft als verantwortlichen Vertreter zu benennen (Fachbauleiter-/ in), die nur im Einvernehmen mit der Bauüberwachung gewechselt werden darf. Diese Vertretung muss während der Arbeitseinsätze ständig auf der Baustelle anwesend und zur Entgegennahme von Anordnungen und Anweisungen berechtigt sein. Die Verkehrssprache bei allen Geschäftsvorgängen ist deutsch.
Baubesprechungen
Baubesprechungen werden von der Bauüberwachung des Bauherrn anberaumt. Hierbei ist die Teilnahme des verantwortlichen Bauleiters des AN bzw. seines Stellvertreters verpflichtend.
Angebotsgrundlage
Der anzubietenden Ausführung von Bauleistungen liegt das Leistungsverzeichnis, die zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und die beigefügten Planunterlagen zu Grunde.
Für die Durchführung der Arbeiten gelten die DIN-Vorschriften und die anerkannten Regeln der Technik, die direkt und auch indirekt mit den nachstehend beschriebenen Leistungen in Verbindung stehen. Des Weiteren sind die Richtlinien, Regeln und Empfehlungen der Fachverbände sowie die Werksvorschriften und Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller der verarbeiteten Materialien zu beachten.
Etwaige Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung sind rechtzeitig mit Angebotsabgabe schriftlich zu benennen. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass der angedachten Ausführungsempfehlung entsprochen wird.
Koordinierungspflicht
Der Auftragnehmer hat seine Leistungserbringung mit vorhergehenden und nachfolgenden Gewerken, die seine eigene Leistung technisch berühren so abzustimmen, dass die eigene Leistung u. die eigenen Ausführungstermine in Bezug auf die Detailausführungsschritte u. Funktionsgerechtigkeit ordnungsgemäß erfolgen. Die dabei üblicherweise anstehenden Arbeitsfolgen, technische Abhängigkeiten und zeitlich getrennte Einzelschritte von Teilleistungen sind bei Angebotskalkulation zu berücksichtigen.
Abrechnung / Rechnungslegung
Für alle Positionen ist in prüffähiger Form der genaue Nachweis anhand von Massenberechnungen vorzulegen.
Abschlagsrechnungen sind mit fortlaufendem Aufmaß vorzulegen, jeweils unter Ausweisung der erbrachten Gesamtleistung und Anrechnung gezahlter Abschläge. Schlussrechnungen werden erst nach Abnahme und gemeinsamem Aufmaß entgegengenommen. Mit der Schlussrechnung sind alle Nachweise, Dokumentationen, Produktdatenblätter, etc. vorzulegen.
Gerüstarbeiten
Nach Abstimmung wird bauseits ein Außengerüst gestellt.
Angebotsgrundlage / Koordinationspflichten / Abrechnung
ZTV Trockenbauarbeiten nach DIN 18340 Allgemein
Für die Durchführung der Arbeiten gelten alle DIN- Vorschriften, die direkt und auch indirekt mit der Ausführung der beschriebenen/ beauftragten Leistung in Verbindung stehen.
ZTV Trockenbauarbeiten nach DIN 18340
01 Trockenbauarbeiten und Innentüren
01
Trockenbauarbeiten und Innentüren
01.01 Vorbereitende Maßnahmen
01.01
Vorbereitende Maßnahmen
01.02 Wände
01.02
Wände
01.03 Vorwände
01.03
Vorwände
01.04 Sonstiges
01.04
Sonstiges
01.05 Abhangdecken
01.05
Abhangdecken
01.06 WC- und Urinal-Trennwände
01.06
WC- und Urinal-Trennwände
01.07 Innentüren
01.07
Innentüren
01.08 Stundenlohnarbeiten
01.08
Stundenlohnarbeiten