Bauwerksabdichtung
Bau Campus CISPA IGB
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Projektbeschreibung Pro­jekt­be­schrei­bung Auf dem ehe­ma­li­gen Neu­mann Are­al in St. Ingbert soll für CISPA – Helmholtz-Zentrum für In­for­ma­ti­ons­si­cher­heit gGmbH eine universitätsnahe For­schungs­ein­rich­tung mit 900 Ar­beitsplät­zen ent­ste­hen. Das Grund­stück wird von den Stra­ßen Am Gü­ter­bahn­hof, Lautzentalstraße und Zur Schnapphahner Dell um­schlos­sen. Das Grund­stück wird durch die Ei­sen­bahn­un­ter­füh­rung von der Saar­brücker Stra­ße aus er­schlos­sen. Die Be­bau­ung un­ter­glie­dert sich in vier Bau­tei­le. Um die Ge­bäu­de her­um ent­steht ein of­fe­ner Cam­pus mit ei­nem ho­hen Grünflächenanteil. Das Bau­vor­ha­ben, ohne Re­chen­zen­trum, er­hält eine Zer­ti­fi­zie­rung nach BNB sil­ber. Als ener­ge­ti­scher Stan­dard wird KfW 40 nach GEG-Berechnung er­reicht. Bau­teil A – Ringgebäude Das Ringgebäude ist 7-­ge­schos­sig (2 Un­ter­ge­schos­se, Erd­ge­schoss und 4 Ober­ge­schos­se) und stellt das Haupt­ge­bäu­de des For­schungs­cam­pus dar. Durch die Hang­la­ge des Grund­stückes kann der Zu­gang von au­ßen in ver­schie­de­nen Eta­gen er­fol­gen. Der Haupt­zu­gang zu dem For­schungs­cam­pus er­folgt durch das groß­zü­gi­ge Por­tal über den In­nen­hof des Rin­ges im Erd­ge­schoss. Der Zu­gang vom Park­haus er­folgt in Ebe­ne UG 2. In die­sem Be­reich er­folgt auch die An­lie­fe­rung der Ca­fe­te­ria. Die Wa­ren­an­lie­fe­rung er­folgt im UG 1 über eine Ram­pe im Be­reich des Werk­statt­ge­bäu­des. Die Ge­schos­se EG (lin­ker Flü­gel) und 1. OG bis 4. OG er­hal­ten Bü­ro­flä­chen für die Wis­sen­schaft­ler. Die Bü­ros sind an der In­nen- und Au­ßen­sei­te des Rin­ges an­ge­ord­net. In der Mit­tel­zo­ne be­fin­den sich die Erschließungskerne, Besprechungs-, So­zial- und Ne­ben­räu­me. Im lin­ken Flü­gel des UG1 be­fin­den sich La­ger und Werkstattflächen. Das UG 2 ent­hält Technikflächen. Das Ge­bäu­de wird als Stahl­be­ton­kon­struk­ti­on mit vor­ge­häng­ter ge­kan­te­ter Me­tall­fassa­de aus­ge­führ­t. Die Fassa­de wird trotz kreis­för­mi­ger Gebäudegeometrie seg­men­tiert aus­ge­führ­t. Die Groß­ge­rä­te der Tech­nik wer­den Groß­teils auf dem Dach an­ge­ord­net. Eine Einhausung der Gerä­te er­folgt nicht. Bau­teil B – Werk­statt­ge­bäu­de Das Werk­statt­ge­bäu­de ist 4-­ge­schos­sig (UG 1, EG und 2 Ober­ge­schos­se) und ent­hält eine Ver­suchs­hal­le mit Hal­len­kran (Trag­kraft 5 to). Die lich­te Höhe der Hal­le un­ter­halb des Kra­nes be­trägt ca. 5m. Im 2. Ober­ge­schoss sind der Si­cher­heits­be­reich mit Büro und Be­spre­chungs­räu­men un­ter­ge­bracht. Im teilunterkellerten Un­ter­ge­schoss wer­den Technikflächen und Mitarbeiterumkleiden an­ge­ord­net. Im EG sind au­ßer der Ver­suchs­hal­le noch ver­schie­de­ne Werk­stät­ten und Ne­ben­flä­chen an­ge­ord­net. Eben­so sind hier Per­so­nal­räu­me und La­ger­flä­chen vor­ge­se­hen. Das 2. OG um­fasst den Si­cher­heits­be­reich mit Büro und Be­spre­chungs­räu­men und den da­zu­ge­hö­ri­gen Ne­ben­räu­men. Das Ge­bäu­de wird als Stahl­be­ton­kon­struk­ti­on mit vor­ge­häng­ter Me­tall­fassa­de aus­ge­führ­t. Bau­teil C – HUB Das Bau­teil C – HUB ist drei­ge­schos­sig (UG1, EG und 1. OG) und stellt die hangseitige Ver­bin­dungs­span­ge zwi­schen Bau­teil A und Bau­teil B dar. Im Zen­trum ist der zen­tra­le Empfangs­be­reich für die For­schungs­ein­rich­tung, teil­wei­se zwei­ge­schos­sig, aus­ge­bil­det. An die­sen an­ge­glie­dert sind im EG zwei groß­zü­gi­ge Showrooms, die Ca­fe­te­ria, das Cysec Lab und der Hör­saal. Im Über­gangs­be­reich zu Bau­teil B sind Bü­ro­flä­chen an­ge­ord­net. Über eine im Ein­gangs­be­reich In­te­grier­te skulpturale Stahltreppenkonstruktion mit Natursteinbelag wird das 1. OG di­rekt an­ge­bun­den. Dort be­fin­den sich meh­re­re Be­spre­chungs­räu­me und im Über­gangs­be­reich zu Bau­teil B wei­te­re Bü­ro­flä­chen. Im UG 1 sind die bei­den Re­chen­zen­tren so­wie Technikräume an­ge­ord­net. Das Ge­bäu­de wird als Stahl­be­ton­kon­struk­ti­on mit vor­ge­häng­te Me­tall­fassa­de und groß­zü­gi­ger Ver­gla­sung im Ein­gangs­be­reich aus­ge­führ­t. Bau­teil D – Park­haus Das Park­haus wird als frei­ste­hen­des Systemparkhaus er­rich­tet. Die Zu­fahrt er­folgt di­rekt hin­ter der Ei­sen­bahn­un­ter­füh­rung von der Stra­ße Am Gü­ter­bahn­hof. Im Park­haus wer­den im Erd­ge­schoss 178 Fahr­rad­stell­plät­ze an­ge­ord­net. Wei­ter­hin ent­ste­hen 215 PKW-Stell­plät­ze auf 10 Ebe­nen. Das Park­haus er­hält eine be­grün­te Fassa­de.
Projektbeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung All­ge­mei­ne  Vor­be­mer­kun­gen zur Leis­tungs­be­schrei­bung 1. ALLGEMEINES 1.1 Ab­kür­zun­gen AN = Auf­trag­neh­mer, Nachunternehmer/Su­bun­ter­neh­mer, Bie­ter AG = Auf­trag­ge­ber, Ge­ne­ral­un­ter­neh­mer 1.2 Grund­la­gen Die­se AVL gel­ten als be­son­de­re Ver­trags­be­din­gung, er­gän­zend zu den AGB des Auf­trag­ge­bers und der VOB. Soll­ten ein­zel­ne Be­stim­mun­gen der Leis­tungs­be­schrei­bung un­wirk­sam wer­den, blei­ben die üb­ri­gen ver­bind­lich. 2. KALKULATIONSHINWEISE 2.1 All­ge­mei­nes Die Druck­kos­ten so­wie sons­ti­ge Kos­ten der Er­stel­lung des An­ge­bo­tes sind Sa­che des Bie­ters und wer­den nicht ver­gü­tet. Das An­ge­bot ist vor­ran­gig im Da­ten­aus­tausch-For­mat GAEB 2000 p.84 oder GAEB 90 d.84 bei dem AG ein­zu­rei­chen. Al­ter­na­tiv dazu ist das An­ge­bot im PDF-For­mat oder in Pa­pier­form ein­zu­rei­chen. Zur Wah­rung ei­ner ein­heit­li­chen Verdingungsunterlage darf der Text des Leis­tungs­ver­zeich­nis­ses nicht ver­än­dert wer­den. Bei will­kür­li­chen Än­de­run­gen der Tex­te des Leis­tungs­ver­zeich­nis­ses be­hält sich die aus­schrei­ben­de Stel­le aus­drück­lich vor, der­ar­ti­ge An­ge­bo­te aus­zu­son­dern und vom  Zu­schlag aus­zu­schlie­ßen. Die Bie­ter kön­nen aber nach an­de­ren Aus­füh­rungs­ar­ten oder Stof­fen su­chen, wo­bei die Ge­stal­tungs­ab­sicht so­wie die tech­ni­sche Qua­li­tät der vor­lie­gen­den Pla­nung nicht ver­än­dert wer­den dar­f. Dies ist in ei­ner als Ne­ben­an­ge­bot ge­kenn­zeich­ne­ten, ge­son­der­ten An­la­ge zu tun. Der AN hat sich vor Ab­ga­be des An­ge­bo­tes durch Be­sich­ti­gung des Bau­ge­län­des Klar­heit über die Ört­lich­kei­ten zu ver­schaf­fen. Die Ent­schei­dung zur An­wen­dung der ein­zel­nen Po­si­tio­nen aus der Leis­tungs­be­schrei­bung trifft die ört­li­che Bau­lei­tung des AG, d.h., es be­steht kein An­spruch auf die An­wen­dung der be­schrie­be­nen Po­si­tio­nen und Teil­leis­tun­gen. Die im Leis­tungs­ver­zeich­nis aus­ge­wie­se­nen Mas­sen ba­sie­ren auf ei­ner gro­ben Schät­zung.  Ab­wei­chun­gen von den ge­nann­ten Mas­sen sind zu er­war­ten und be­rech­ti­gen nicht zu Preis­än­de­run­gen, auch für den Fall, dass ein­zel­ne Po­si­tio­nen gänz­lich ent­fal­len. Sämt­li­che Prei­se gel­ten Ab­schnitts- und bauteilübergreifend. Der AG hat einen internetbasierten Pro­jek­traum ein­ge­rich­tet. Die­ser dient der Do­ku­men­ta­ti­on und dem Aus­tausch von Do­ku­men­ten und Planunterlagen. Der AG stellt dem AN die not­wen­di­gen Zu­gän­ge zum Pro­jek­traum zur Ver­fü­gung. Alle zur Aus­füh­rung durch den AG er­stell­ten Planunterlagen sind bzw. wer­den im Pro­jek­traum ab­ge­legt und sind dort ei­gen­ver­ant­wort­lich durch den AN zu ent­neh­men. Die Ver­viel­fäl­ti­gung in Pa­pier­form und die Kos­ten­über­nah­me da­für lie­gen im Verant­wor­tungs­be­reich des AN. Der Auf­trag­neh­mer muss die ihm über­ge­be­nen Aus­füh­rungs­un­ter­la­gen un­ver­züg­lich nach Ein­stel­lung in den Pro­jek­traum auf Voll­stän­dig­keit und Rich­tig­keit prü­fen. Die Pla­nungs­un­ter­la­gen stel­len die for­mal-­ge­stal­te­ri­schen An­for­de­run­gen an die Kon­struk­ti­on und die tech­ni­schen An­la­gen dar. Auch wenn die Un­ter­la­gen vom Auf­trag­ge­ber ge­stellt wer­den, trägt der AN die Verant­wor­tung für die fach­ge­rech­te Aus­füh­rung. Sämt­li­che vom AN er­stel­len Un­ter­la­gen, Mon­ta­ge­plä­ne usw., sind vom AN in den Pro­jek­traum ein­zu­stel­len. Nach Frei­ga­be stellt der AN den ak­tu­ells­ten Stand ggfs. Kor­ri­giert dem AG noch­mals zu Ver­fü­gung. Zur Qua­li­täts­si­che­rung der Gesamtbaumaßnahme und zu de­ren Do­ku­men­ta­ti­on hat der AG ein on­li­ne Ba­sier­tes Tool, Docma MM, zur Män­gel­be­sei­ti­gung und Do­ku­men­ta­ti­on ein­ge­rich­tet. Der AN wird für die Ihm an­ge­kün­dig­ten Män­gel die Do­ku­men­ta­ti­on über das ein­ge­rich­te­te Tool ei­gen­stän­dig vor­neh­men. 2.2 Voll­stän­dig­keit der an­ge­bo­te­nen Leis­tung Der AN muss als Fach­fir­ma bei der Kal­ku­la­ti­on die Be­schrei­bung der ver­lang­ten Leis­tung auf Ihre fach­li­che Rich­tig­keit, Voll­stän­dig­keit und Ein­deu­tig­keit über­prü­fen. Falls er­for­der­lich, muss er auf ei­nem Bei­blatt sei­ne Be­rich­ti­gun­gen, Er­läu­te­run­gen oder Er­gän­zun­gen ein­rei­chen. 2.3 Medienversorgung auf der Bau­stel­le Der AG stellt die Ab­was­ser-, Was­ser- und Strom­ver­sor­gung ab ei­nem zen­tra­len Über­ga­be­punkt zur Ver­fü­gung und sorgt für die er­for­der­li­chen WC-Ein­rich­tun­gen, Be­leuch­tun­gen der Ver­kehrs­we­ge. 2.4 Angebotsinhalte Grund­sätz­lich müs­sen die an­ge­bo­te­nen Prei­se der ein­zel­nen Po­si­tio­nen und Ti­tel, die fer­ti­ge Ver­trags­leis­tung ein­schließ­lich al­ler er­for­der­li­chen Vor-, Ne­ben- und Nachleistungen bein­hal­ten. Die Lie­fe­rung der be­nö­tig­ten Stof­fe so­wie Ma­te­ria­li­en, Antransport- und Ab­trans­port so­wie ho­ri­zon­ta­len und ver­ti­ka­len Trans­por­te auf der Bau­stel­le bis zu Ver­wen­dungs­stel­le ist eben­falls ein­zu­kal­ku­lie­ren. Wei­ter­hin sind die er­for­der­li­chen He­be­zeu­ge, Gerüs­te und Werk­zeug­kos­ten ein­zu­kal­ku­lie­ren. Auch wenn Leis­tun­gen nicht aus­drück­lich oder be­son­ders im Ein­zel­nen nicht er­wähnt wer­den, je­doch zur sach- und fach­ge­rech­ten Her­stel­lung der voll­stän­di­gen Leis­tung er­for­der­lich sind, um die in den AVL, TVL, bzw. all­g. Bau­be­schrei­bung an­ge­führ­ten An­ga­ben und An­for­de­run­gen zu er­fül­len, sind die­se im An­ge­bot ein­zu­kal­ku­lie­ren.. In die An­ge­bots­prei­se sind dar­über hin­aus fol­gen­de Leis­tun­gen ein­zu­rech­nen, so­weit nicht in se­pa­ra­ten Po­si­tio­nen aus­ge­schrie­ben und für die Leis­tungs­er­brin­gung des AN er­for­der­lich sind: Alle er­for­der­li­chen bau- und si­cher­heits­tech­ni­schen Prü­fun­gen, Zu­las­sun­gen, Ge­neh­mi­gun­gen, Nach­wei­se und Ab­nah­men die vom AN ei­gen­ver­ant­wort­lich ver­an­lasst wer­den müs­sen, so­wie de­ren Durch­füh­rung.Ein­hal­ten der Ord­nung auf der Bau­stel­le und den Zu­fahrts­we­gen; hier­zu ge­hört auch die um­ge­hen­de Be­sei­ti­gung von Ve­run­rei­ni­gun­gen.Bau­lei­tung: Die An­we­sen­heit ei­nes deutsch­spra­chi­gen bauführenden In­ge­nieurs,  Meis­ters, Obermonteurs oder Vor­ar­bei­ters, der alle Ar­bei­ten über­wacht und bei Baubesprechungen den AN ver­ant­wort­lich ver­tritt und als LBO-Fachbauleiter be­stellt wird.Bauschuttentsorgung: Die voll­stän­di­ge Ent­sor­gung des en­ste­hen­den Bau­schutts samt al­ler da­für er­for­der­li­chen Auf­wen­dun­gen, Gerä­te, Werk­zeu­ge- und Entsorgungsgebühren in­kl. freie Rück­sen­dung not­wen­di­ger Ver­pa­ckung usw.,Um­la­ge­rung: Die Um­la­ge­rung von Bau­stof­fen, Bau­ge­rä­ten bei  Er­for­der­nis sind zu be­rück­sich­ti­gen. Bei zeit­lich ab­schnitts­wei­ser Durch­füh­rung der Leis­tung, ins­be­son­de­re auch bei Leis­tun­gen ge­rin­gen Um­fangs, ent­spre­chend den ört­li­chen Ge­ge­ben­hei­ten oder an­de­ren sich er­ge­ben­den Not­wen­dig­kei­ten, kann vom AN aus Un­ter­bre­chung usw. kein An­spruch auf zu­sätz­li­che Ver­gü­tung ab­ge­lei­tet wer­den. Die Abrech­nung der zeit­lich ver­setz­ten Leis­tun­gen er­folgt ge­mäß der LV-Position ohne Zu­schlag. Die An­ge­bots­prei­se sind grund­sätz­lich Fest­prei­se über die an­ge­ge­be­ne Ver­trags­lauf­zeit. 2.5  Fa­bri­ka­te In der Re­gel gel­ten die im Leis­tungs­ver­zeich­nis an­ge­ge­be­nen Fa­bri­ka­te als Leitfabrikate zur De­fi­ni­ti­on der ge­for­der­ten op­ti­schen und qua­li­ta­ti­ven Ei­gen­schaf­ten. So­weit im LV die Mög­lich­keit be­steht, ein gleich­wer­ti­ges Fa­bri­kat an­zu­bie­ten sind vom Bie­ter die an­ge­bo­te­ne Fa­bri­ka­te aus­zu­fül­len bzw. zu er­gän­zen. Der Nach­weis der Gleich­wer­tig­keit der an­ge­bo­te­nen Fa­bri­ka­te ob­liegt dem AN. Al­ter­na­ti­ven kön­nen nur an­er­kannt wer­den, so­fern die­se for­mal und fachtechnisch mit dem In­halt der Leis­tungs­be­schrei­bung gleich­wer­tig sind und kei­ne zu­sätz­li­chen Kos­ten für den AG nach sich zie­hen. Ge­lingt der Gleichwertigkeitsnachweis dem AN nicht, gel­ten die vom Bie­ter ein­ge­setz­ten Ein­heits­prei­se für die vom Auf­trag­ge­ber ge­for­der­ten Fa­bri­ka­te und Ty­pen. So­fern der AN Be­den­ken ge­gen die vor­ge­se­he­ne und be­schrie­be­ne Art der Aus­füh­rung oder ge­gen zu ver­wen­den­de Ma­te­ria­li­en, Kon­struk­tio­nen usw. hat, ist er ver­pflich­tet die­se mit sei­ner Be­grün­dung und ggf. Al­ter­na­tiv­vor­schlä­gen mit ent­spre­chen­den Kostenangaben bei An­ge­bots­ab­ga­be schrift­lich mit­zu­tei­len oder Den Angebotsunterlagen als ge­son­der­tes Schrift­stück bei­zu­fü­gen. 3. AUSFÜHRUNGSHINWEISE 3.1 Abrechnungshinweise Eine Abrech­nung kann aus­schließ­lich auf der Grund­la­ge der vom AN ge­fer­tig­ten und von der Bau­lei­tung ab­ge­zeich­ne­ten Aufmaße er­fol­gen. Die­se sind stets so recht­zei­tig dem AG zur Ge­neh­mi­gung vor­zu­le­gen, dass die vor­ge­se­he­ne Abrech­nung un­ge­hin­dert er­fol­gen kann. Abrech­nun­gen ohne nach­voll­zieh­ba­re und un­ter­schrie­be­ne Aufmaße wer­den zu­rück­ge­wie­sen. 3.2 Tagelohnarbeiten An die­ser Stel­le wird auf die VOB §15 Nr. 3 ver­wie­sen. Die Taglohnzettel sind un­mit­tel­bar spä­tes­tens am  dar­auf­fol­gen­den Tag bei der Bau­lei­tung ein­zu­rei­chen. Bei ver­spä­tet ein­ge­reich­ten Taglohnzettel fin­det die VOB §15 Nr. 5 An­wen­dung. Die Taglohnzettel müs­sen de­tail­lier­ten An­ga­ben über die Leis­tun­gen und die Lage im Ge­bäu­de ent­hal­ten. Sie müs­sen voll­stän­dig und prüf­bar sein, wo­bei alle Lohn- und Materialanteile er­kenn­bar aus­ge­wie­sen sein müs­sen. Soll­te die Prüf­bar­keit nicht ge­ge­ben sein, be­hält sich der AG das Recht vor,  die Taglohnzettel zu­rück­zu­wei­sen. Bei Ver­gü­tung von Leis­tun­gen, die von der Bau­lei­tung des AG auf Nach­weis in Auf­trag ge­ge­ben wer­den, wer­den  Auf­wen­dun­gen gem. § 15 Nr.1, Abs. 2 VOB/B nicht ge­son­dert ver­gü­tet. Es wird die tat­säch­li­che Ar­beits­zeit auf der Bau­stel­le ohne An- und Ab­fahr­ten ver­gü­tet. Die aus­ge­wie­se­nen Stun­den­sät­ze gel­ten grund­sätz­lich für alle Ge­wer­ke die­ses Leis­tungs­ver­zeich­nis­ses. Bei der Abrech­nung gel­ten die ver­ein­bar­ten Auftragskonditionen (wie z.B.: Nach­lass, Skon­to, usw.).
Allgemeine Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
ZVL - 50801 Bauwerksabdichtungsarbeiten Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung für Bauwerksabdichtungsarbeiten 1     Geltungsbereich und Ausführungsgrundlagen Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18336- Abdichtungsarbeiten. Der AG überträgt dem AN nachfolgende Teilleistungen zur Erstellung des vorbezeichneten Bauvorhabens unter alleiniger bautechnischer Verantwortung. Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung einschließlich dem Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile, sowie dem kompletten Einbauen und Befestigen am Gebäude unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften unter Beachtung sämtlicher Unfallverhütungsvorschriften als beschrieben. 2      Angaben zur Ausführung 2.1      Allgemeines Die Ausführungszeichnungen werden dem AN 1-fach als pdf-Datei kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Bestimmung der Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile erfolgt in Abstimmung mit dem AG. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen gelten als Nebenleistungen. 2.2      Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtungsflächen Den Ausschreibungsunterlagen ist als Anlage ein BE-Plan bzw. ein Logistikkonzept beigefügt. Die darin enthaltene Leistung wird durch den AG separat beauftragt. Ggfs. zusätzlich vom AN gewünschte Baustelleneinrichtung bedarf der Zustimmung des AG. Hierauf hat der AN keinen Anspruch. Die Baustelleneinrichtung wie Tagesunterkünfte, Magazine, usw. inkl. Auf- und Abbau werden vom AN gestellt. Wasser und Strom wird frei Zapfstelle gegen entsprechender Kostenbeteiligung durch den AG gestellt. Die WC-Kontainer und deren wöchentlichen Reinigung ist Sache des AG. Der Transport von Materialien ist im Leistungsumfang des AN enthalten und ist eigenständig mit dem zuständigen Bauleiter/Polier täglich zu koordinieren und abzustimmen. Eventuell entstehenden Standzeiten aus mangelnder Koordination, Abstimmung, unvorhergesehenes, usw. liegt im Obliegenheitsbereich des AN. Für die ausreichende Beleuchtung in seinem Einsatzbereich hat der AN auf seine Kosten während der gesamten Bauzeit (Zeitraum der Erfüllung seiner Leistung) zu sorgen. Werden vom AN bereits vorhandene oder vom AG aufgestellte Schutz-, Leit- und Verkehrssicherungseinrichtungen entfernt oder verändert, ist nach Beendigung der Arbeiten der Arbeiten bzw. spätestens am Ende des Arbeitstages der ordnungsgemäße Zustand vom AN kostenlos wieder herzustellen. 2.3 Baustellenverkehr, Verkehrssicherungspflicht Der AN ist verpflichtet, auf den durch den Baustellenverkehr beanspruchten öffentlichen und privaten Straßen einschließlich der Gehwege jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen durch eigene Leistungen zu vermeiden bzw. auf seine Kosten unverzüglich beseitigen zu lassen. 2.4      Personal Der AN verpflichtet sich die erforderlichen Bauwerksabdichtungsarbeiten in der jeweils benötigten Menge und Umfang termingerecht auf der Baustelle auszuführen. Der AN verpflichtet sich, den von der Bauleitung zu erstellenden Abruf- bzw. Terminplan einzuhalten. Die Geräte- und Personalstärke ist dem Baufortschritt anzupassen. Für die Abstimmung der Leistungserbringung als auch für die Entgegennahme von Weisungen benennt der AN einen Vorarbeiter bzw. Polier, der über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt und über die gesamte Dauer der Bauzeit anwesend sein muss. Ein Wechsel der Aufsicht ist nur im Einvernehmen mit der Bauleitung von PG zulässig. Der Auftragnehmer wird nur solche Fach- und Hilfskräfte für die Erfüllung des Auftrages einsetzen, die mit den allgemeinen Bauvorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften vertraut sind und eine Gewähr für ihre Einhaltung bieten. Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete, weisungsbefugte Person als Ansprechpartner unmittelbar vor Ort sein. 2.5      Abdichtungsarbeiten Die Abdichtung muss als funktionsgerechte Einheit betrachtet werden, die den Beanspruchungen gemäß Wassereinwirkungsklassen und Raumnutzungsklassen nach DIN 18533 entspricht. Es dürfen nur aufeinander abgestimmte Systeme verwendet werden. Erforderliche Nachweise und Prüfzeugnisse für die Gütesicherung sind unaufgefordert vorzulegen. Die entsprechenden Unterlagen sind jeweils in der neuesten Fassung dem Angebot beizufügen. Der Auftragnehmer hat sich über die Dehnfugen am Bauwerk zu informieren und diese bei der Ausführung zu berücksichtigen. 3      Preisinhalte Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-18336 als Nebenleistungen: - Alle unter 2.5 beschriebenen Vorgaben. - Besondere Vorkehrungen zur Ausführung der Arbeiten bei Frost und Feuchtigkeit - Vorkehrungen bei zu erkennender Gefahr auch Dritten gegenüber (Bereichsabsperrungen, Schutz, ...) - Reinigen des Untergrundes sowie Untergrundvorbehandlung (Kratzspachtelung o.ä.) als vorbereitende   Maßnahmen - Abgraden, - Befestigungen jeder Art auf allen Untergründen - sämtliche Eckausbildungen, Absätze, Schrägen und Rundungen - die Anarbeitung an Durchführungen aller Art (Medienleitungen, Rohre, Lerrohre, Blitzschutz, ....) - das nachträgliche Anarbeiten an bauseits erstellten Bauteile - die nachträgliche Sockelausführung - Systembedingte Ausführung von Hohlkehlen, wenn nicht separat im LV beschrieben 4      Abrechnungshinweise ./. 5      Revisionsunterlagen In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige Darstellung der vertragsmäßig erstellten Leistung in Form von Revisionsunterlagen. Die Revisionsunteragen sind 1-fach digital im PDF-Format, bei Plänen im PDF- und DWG/DXF-Format abzugeben. Diese müssen im Einzelnen enthalten: - Fachbauleitererklärung - Fachunternehmerbescheinigung - Nachweis der erforderlichen Schichtdicken - Datenblätter
ZVL - 50801 Bauwerksabdichtungsarbeiten
01 Bauwerksabdichtung
01
Bauwerksabdichtung
01.01 Flächenabdichtungen
01.01
Flächenabdichtungen
01.02 Bauwerksabdichtung als Dachabdichtung auf überfahrbarer Decke (Nutzungsklasse N3-V) | Achse A45-A48 / AC-AD (Umkehrdach)
01.02
Bauwerksabdichtung als Dachabdichtung auf überfahrbarer Decke (Nutzungsklasse N3-V) | Achse A45-A48 / AC-AD (Umkehrdach)

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