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Projektbeschreibung Projektbeschreibung
Auf dem ehemaligen Neumann Areal in St. Ingbert soll für CISPA – Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH eine universitätsnahe Forschungseinrichtung mit 900 Arbeitsplätzen entstehen. Das Grundstück wird von den Straßen Am Güterbahnhof, Lautzentalstraße und Zur Schnapphahner Dell umschlossen. Das Grundstück wird durch die Eisenbahnunterführung von der Saarbrücker Straße aus erschlossen. Die Bebauung untergliedert sich in vier Bauteile. Um die Gebäude herum entsteht ein offener Campus mit einem hohen Grünflächenanteil. Das Bauvorhaben, ohne Rechenzentrum, erhält eine Zertifizierung nach BNB silber. Als energetischer Standard wird KfW 40 nach GEG-Berechnung erreicht.
Bauteil A – Ringgebäude
Das Ringgebäude ist 7-geschossig (2 Untergeschosse, Erdgeschoss und 4 Obergeschosse) und stellt das Hauptgebäude des Forschungscampus dar. Durch die Hanglage des Grundstückes kann der Zugang von außen in verschiedenen Etagen erfolgen. Der Hauptzugang zu dem Forschungscampus erfolgt durch das großzügige Portal über den Innenhof des Ringes im Erdgeschoss. Der Zugang vom Parkhaus erfolgt in Ebene UG 2. In diesem Bereich erfolgt auch die Anlieferung der Cafeteria. Die Warenanlieferung erfolgt im UG 1 über eine Rampe im Bereich des Werkstattgebäudes. Die Geschosse EG (linker Flügel) und 1. OG bis 4. OG erhalten Büroflächen für die Wissenschaftler. Die Büros sind an der Innen- und Außenseite des Ringes angeordnet. In der Mittelzone befinden sich die Erschließungskerne, Besprechungs-, Sozial- und Nebenräume. Im linken Flügel des UG1 befinden sich Lager und Werkstattflächen. Das UG 2 enthält Technikflächen. Das Gebäude wird als Stahlbetonkonstruktion mit vorgehängter gekanteter Metallfassade ausgeführt. Die Fassade wird trotz kreisförmiger Gebäudegeometrie segmentiert ausgeführt. Die Großgeräte der Technik werden Großteils auf dem Dach angeordnet. Eine Einhausung der Geräte erfolgt nicht.
Bauteil B – Werkstattgebäude
Das Werkstattgebäude ist 4-geschossig (UG 1, EG und 2 Obergeschosse) und enthält eine Versuchshalle mit Hallenkran (Tragkraft 5 to). Die lichte Höhe der Halle unterhalb des Kranes beträgt ca. 5m. Im 2. Obergeschoss sind der Sicherheitsbereich mit Büro und Besprechungsräumen untergebracht. Im teilunterkellerten Untergeschoss werden Technikflächen und Mitarbeiterumkleiden angeordnet. Im EG sind außer der Versuchshalle noch verschiedene Werkstätten und Nebenflächen angeordnet. Ebenso sind hier Personalräume und Lagerflächen vorgesehen. Das 2. OG umfasst den Sicherheitsbereich mit Büro und Besprechungsräumen und den
dazugehörigen Nebenräumen. Das Gebäude wird als Stahlbetonkonstruktion mit vorgehängter Metallfassade ausgeführt.
Bauteil C – HUB
Das Bauteil C – HUB ist dreigeschossig (UG1, EG und 1. OG) und stellt die hangseitige Verbindungsspange zwischen Bauteil A und Bauteil B dar. Im Zentrum ist der zentrale Empfangsbereich für die Forschungseinrichtung, teilweise zweigeschossig, ausgebildet. An diesen angegliedert sind im EG zwei großzügige Showrooms, die Cafeteria, das Cysec Lab und der Hörsaal. Im Übergangsbereich zu Bauteil B sind Büroflächen angeordnet. Über eine im Eingangsbereich integrierte skulpturale Stahltreppenkonstruktion mit Natursteinbelag wird das 1. OG direkt angebunden. Dort befinden sich mehrere Besprechungsräume und im Übergangsbereich zu Bauteil B weitere Büroflächen. Im UG 1 sind die beiden Rechenzentren sowie Technikräume angeordnet. Das Gebäude wird als Stahlbetonkonstruktion mit vorgehängte Metallfassade und großzügiger Verglasung im Eingangsbereich ausgeführt.
Bauteil D – Parkhaus
Das Parkhaus wird als freistehendes Systemparkhaus errichtet. Die Zufahrt erfolgt direkt hinter der Eisenbahnunterführung von der Straße Am Güterbahnhof. Im Parkhaus werden im Erdgeschoss 178 Fahrradstellplätze angeordnet. Weiterhin entstehen 215 PKW-Stellplätze auf 10 Ebenen. Das Parkhaus erhält eine begrünte Fassade.
Projektbeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung Allgemeine Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
1. ALLGEMEINES
1.1 Abkürzungen
AN = Auftragnehmer, Nachunternehmer/Subunternehmer, Bieter
AG = Auftraggeber, Generalunternehmer
1.2 Grundlagen
Diese AVL gelten als besondere Vertragsbedingung, ergänzend zu den AGB des Auftraggebers und der VOB.
Sollten einzelne Bestimmungen der Leistungsbeschreibung unwirksam werden, bleiben die übrigen verbindlich.
2. KALKULATIONSHINWEISE
2.1 Allgemeines
Die Druckkosten sowie sonstige Kosten der Erstellung des Angebotes sind Sache des Bieters und werden nicht vergütet.
Das Angebot ist vorrangig im Datenaustausch-Format GAEB 2000 p.84 oder GAEB 90 d.84 bei dem AG einzureichen. Alternativ dazu ist das Angebot im PDF-Format oder in Papierform einzureichen.
Zur Wahrung einer einheitlichen Verdingungsunterlage darf der Text des Leistungsverzeichnisses nicht verändert werden. Bei willkürlichen Änderungen der Texte des Leistungsverzeichnisses behält sich die ausschreibende Stelle ausdrücklich vor, derartige Angebote auszusondern und vom Zuschlag auszuschließen. Die Bieter können aber nach anderen Ausführungsarten oder Stoffen suchen, wobei die Gestaltungsabsicht sowie die technische Qualität der vorliegenden Planung nicht verändert werden darf. Dies ist in einer als Nebenangebot gekennzeichneten, gesonderten Anlage zu tun.
Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes durch Besichtigung des Baugeländes Klarheit über die Örtlichkeiten zu verschaffen.
Die Entscheidung zur Anwendung der einzelnen Positionen aus der Leistungsbeschreibung trifft die örtliche Bauleitung des AG, d.h., es besteht kein Anspruch auf die Anwendung der beschriebenen Positionen und
Teilleistungen.
Die im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Massen basieren auf einer groben Schätzung. Abweichungen von den genannten Massen sind zu erwarten und berechtigen nicht zu Preisänderungen, auch für den Fall,
dass einzelne Positionen gänzlich entfallen. Sämtliche Preise gelten abschnitts- und bauteilübergreifend.
Der AG hat einen internetbasierten Projektraum eingerichtet. Dieser dient der Dokumentation und dem Austausch von Dokumenten und Planunterlagen. Der AG stellt dem AN die notwendigen Zugänge zum
Projektraum zur Verfügung. Alle zur Ausführung durch den AG erstellten Planunterlagen sind bzw. werden im Projektraum abgelegt und sind dort eigenverantwortlich durch den AN zu entnehmen.
Die Vervielfältigung in Papierform und die Kostenübernahme dafür liegen im Verantwortungsbereich des AN.
Der Auftragnehmer muss die ihm übergebenen Ausführungsunterlagen unverzüglich nach Einstellung in den Projektraum auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Die Planungsunterlagen stellen die formal-gestalterischen Anforderungen an die Konstruktion und die technischen Anlagen dar. Auch wenn die Unterlagen vom Auftraggeber gestellt werden, trägt der AN die Verantwortung für die fachgerechte Ausführung.
Sämtliche vom AN erstellen Unterlagen, Montagepläne usw., sind vom AN in den Projektraum einzustellen. Nach Freigabe stellt der AN den aktuellsten Stand ggfs. Korrigiert dem AG nochmals zu Verfügung.
Zur Qualitätssicherung der Gesamtbaumaßnahme und zu deren Dokumentation hat der AG ein online Basiertes Tool, Docma MM, zur Mängelbeseitigung und Dokumentation eingerichtet.
Der AN wird für die Ihm angekündigten Mängel die Dokumentation über das eingerichtete Tool eigenständig vornehmen.
2.2 Vollständigkeit der angebotenen Leistung
Der AN muss als Fachfirma bei der Kalkulation die Beschreibung der verlangten Leistung auf Ihre fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Eindeutigkeit überprüfen. Falls erforderlich, muss er auf einem Beiblatt seine Berichtigungen, Erläuterungen oder Ergänzungen einreichen.
2.3 Medienversorgung auf der Baustelle
Der AG stellt die Abwasser-, Wasser- und Stromversorgung ab einem zentralen Übergabepunkt zur Verfügung und sorgt für die erforderlichen WC-Einrichtungen, Beleuchtungen der Verkehrswege.
2.4 Angebotsinhalte
Grundsätzlich müssen die angebotenen Preise der einzelnen Positionen und Titel, die fertige Vertragsleistung einschließlich aller erforderlichen Vor-, Neben- und Nachleistungen beinhalten.
Die Lieferung der benötigten Stoffe sowie Materialien, Antransport- und Abtransport sowie horizontalen und vertikalen Transporte auf der Baustelle bis zu Verwendungsstelle ist ebenfalls einzukalkulieren.
Weiterhin sind die erforderlichen Hebezeuge, Gerüste und Werkzeugkosten einzukalkulieren.
Auch wenn Leistungen nicht ausdrücklich oder besonders im Einzelnen nicht erwähnt werden, jedoch zur sach- und fachgerechten Herstellung der vollständigen Leistung erforderlich sind, um die in den AVL, TVL, bzw. allg. Baubeschreibung angeführten Angaben und Anforderungen zu erfüllen, sind diese im Angebot einzukalkulieren..
In die Angebotspreise sind darüber hinaus folgende Leistungen einzurechnen, soweit nicht in separaten Positionen ausgeschrieben und für die Leistungserbringung des AN erforderlich sind:
- Alle erforderlichen bau- und sicherheitstechnischen Prüfungen, Zulassungen, Genehmigungen, Nachweise und Abnahmen die vom AN eigenverantwortlich veranlasst werden müssen, sowie deren Durchführung.
- Einhalten der Ordnung auf der Baustelle und den Zufahrtswegen; hierzu gehört auch die umgehende Beseitigung von Verunreinigungen.
- Bauleitung: Die Anwesenheit eines deutschsprachigen bauführenden Ingenieurs, Meisters, Obermonteurs oder Vorarbeiters, der alle Arbeiten überwacht und bei Baubesprechungen den AN verantwortlich vertritt und
als LBO-Fachbauleiter bestellt wird.
- Bauschuttentsorgung: Die vollständige Entsorgung des enstehenden Bauschutts samt aller dafür erforderlichen Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge- und Entsorgungsgebühren inkl. freie Rücksendung notwendiger Verpackung usw.,
- Umlagerung: Die Umlagerung von Baustoffen, Baugeräten bei Erfordernis sind zu berücksichtigen.
Bei zeitlich abschnittsweiser Durchführung der Leistung, insbesondere auch bei Leistungen geringen Umfangs, entsprechend den örtlichen Gegebenheiten oder anderen sich ergebenden Notwendigkeiten, kann vom AN aus Unterbrechung usw. kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung abgeleitet werden. Die Abrechnung der zeitlich versetzten Leistungen erfolgt gemäß der LV-Position ohne Zuschlag.
Die Angebotspreise sind grundsätzlich Festpreise über die angegebene Vertragslaufzeit.
2.5 Fabrikate
In der Regel gelten die im Leistungsverzeichnis angegebenen Fabrikate als Leitfabrikate zur Definition der geforderten optischen und qualitativen Eigenschaften. Soweit im LV die Möglichkeit besteht, ein gleichwertiges Fabrikat anzubieten sind vom Bieter die angebotene Fabrikate auszufüllen bzw. zu
ergänzen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit der angebotenen Fabrikate obliegt dem AN. Alternativen können nur anerkannt werden, sofern diese formal und fachtechnisch mit dem Inhalt der Leistungsbeschreibung gleichwertig sind und keine zusätzlichen Kosten für den AG nach sich ziehen.
Gelingt der Gleichwertigkeitsnachweis dem AN nicht, gelten die vom Bieter eingesetzten Einheitspreise für die vom Auftraggeber geforderten Fabrikate und Typen.
Sofern der AN Bedenken gegen die vorgesehene und beschriebene Art der Ausführung oder gegen zu verwendende Materialien, Konstruktionen usw. hat, ist er verpflichtet diese mit seiner Begründung und ggf.
Alternativvorschlägen mit entsprechenden Kostenangaben bei Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen oder Den Angebotsunterlagen als gesondertes Schriftstück beizufügen.
3. AUSFÜHRUNGSHINWEISE
3.1 Abrechnungshinweise
Eine Abrechnung kann ausschließlich auf der Grundlage der vom AN gefertigten und von der Bauleitung abgezeichneten Aufmasse erfolgen. Diese sind stets so rechtzeitig dem AG zur Genehmigung vorzulegen, dass die vorgesehene Abrechnung ungehindert erfolgen kann. Abrechnungen ohne nachvollziehbare und unterschriebene Aufmasse werden zurückgewiesen.
3.2 Tagelohnarbeiten
An dieser Stelle wird auf die VOB §15 Nr. 3 verwiesen. Die Taglohnzettel sind unmittelbar spätestens am darauffolgenden Tag bei der Bauleitung einzureichen. Bei verspätet eingereichten Taglohnzettel findet die VOB §15 Nr. 5 Anwendung.
Die Taglohnzettel müssen detaillierten Angaben über die Leistungen und die Lage im Gebäude enthalten. Sie müssen vollständig und prüfbar sein, wobei alle Lohn- und Materialanteile erkennbar ausgewiesen sein müssen. Sollte die Prüfbarkeit nicht gegeben sein, behält sich der AG das Recht vor, die Taglohnzettel zurückzuweisen.
Bei Vergütung von Leistungen, die von der Bauleitung des AG auf Nachweis in Auftrag gegeben werden, werden Aufwendungen gem. § 15 Nr.1, Abs. 2 VOB/B nicht gesondert vergütet. Es wird die tatsächliche Arbeitszeit auf der Baustelle ohne An- und Abfahrten vergütet.
Die ausgewiesenen Stundensätze gelten grundsätzlich für alle Gewerke dieses Leistungsverzeichnisses. Bei der Abrechnung gelten die vereinbarten Auftragskonditionen (wie z.B.: Nachlass, Skonto, usw.).
Allgemeine Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Bauschild
01.01
Bauschild
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