Fassade
BASF Neubau Klimakammergebäude Li422
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11 Vorghängte hinterlüftete Fassade
11
Vorghängte hinterlüftete Fassade
Vorbemekrungen Der Leistungsumfang besteht im Wesentlichen aus: Bekleidungen Außenfassaden im Außenbereich EG: Faserzementplatten, hinterlüftet, mit mineralischer Wärmedämmung. Bekleidungen Außenfassaden im Außenbereich 1. OG: Trapezblech, hinterlüftet, mit mineralischer Wärmedämmung Alternativen sind zulässig, wenn alle Anforderungen auf die Fassaden eingehalten werden und sich daraus ein preislicher Vorteil ergibt.
Vorbemekrungen
Werk- und Montageplanung Je nach Einbau-, Ausführungsbereich gemäß Planung der Architekten sind unterschiedliche Ausführungen unter Berücksichtigung der beigefügten Unterlagen auszuführen. Attikaabdeckungen sind in den Titel Klempnerarbeiten anzubieten. Obere Abdeckungen als Systemabschluss über Konstruktionen Außenfassaden Neben den Angaben in den Vertragsunterlagen des AG aufgeführten Regelungen und Bestimmungen gelten für die Leistungen dieses Titels im Besonderen: - DIN 18 351 Vorgehängte hinterlüftete Fassaden - DIN 13 162 Wärmedämmstoffe für Gebäude - DIN 18 330 Maurerarbeiten - DIN 18 331 Betonarbeiten - DIN 18 335 Stahlbauarbeiten - DIN 18 339 Klempnerarbeiten - DIN 18 360 Metallbauarbeiten - DIN 18 202 Toleranzen - DIN EN 1055 Lastannahmen für Bauten, Eigenlasten, Wind- und Schneelasten Planungsgrundlage und Fortschreibung der Planung: Alle Kosten, einschließlich Planungskosten, die durch Änderungen der Ausführungsart gegenüber der Planung des AG anfallen, trägt der AN. Alle erforderlichen Ausführungs-, Detail-, Werkpläne, Wandabwicklungen, Übersichtspläne und ähnliches über die beigefügte Planung hinaus, sind durch den AN eigenverantwortlich zu erstellen und dem AG zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Änderungswünsche des AG sind zu berücksichtigen. Bauartgenehmigungen sind durch den AN durchzuführen. Die Kosten hierfür sind in den Angebotspreis einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Aus den Zeichnungen und Unterlagen müssen alle zur Beurteilung der Konstruktion sowie die Ausbildung der Anschlüsse zu den Umgebungsflächen ersichtlich sein. Änderungswünsche des AG sind zu berücksichtigen. Statische Nachweise von nicht in der Statik des AG enthaltenen Bauteilen, Verbindungen, Verankerungen, Unterkonstruktionen und vergleichbares sowie die damit verbundenen Detailplanungen sind Teil der Leistung des AN, inkl. Windsognachweis mit Nachweis der mechanischen Befestigungen und Dübelsetz-, Verankerungspläne.
Werk- und Montageplanung
Bauphysikalische Anforderungen Allgemein Aufgabe der Fassadenkonstruktion ist der wasser- und winddichte, wärme- und schallgeschützte Abschluss des Baukörpers nach außen. Alle raumabschließenden Fassadenbauteile sind als thermisch getrennte Konstruktion auszuführen. An den Übergängen zu der Vorgehängten hinterlüfteten Fassadenkonstruktionen sind Blendrahmen-Verbreiterungen auszuführen zum Überdämmen der Anschlussbereiche. Luftdichte Montage nach RAL. Windlasten, Schlagregendichtheit und Fugendurchlässigkeit Die Schlagregendichtheit und Fugendurchlässigkeit müssen entsprechend den Forderungen der DIN EN 12 207 zur Luftdurchlässigkeit sowie DIN EN 12 208 zur Schlagregendichtigkeit gewährleistet sein und nachgewiesen werden. Bei Fenstern, die das RAL-Gütezeichen nicht besitzen, ist ein vergleichbarer Nachweis erforderlich, dass die geforderte Beanspruchungsgruppe erreicht wird. Die Einsatzempfehlungen für Fenster und Außentüren des IFT (Richtlinie FE-05/2) sind einzuhalten. Bauphysik Es gelten die Anforderungen gemäß der beiliegenden Dokumentation Bauphysik. Wärmeschutz Es gelten die Anforderungen gemäß dem beiliegenden Wärmeschutznachweis nach GEG. Schallschutz Es gelten die Anforderungen gemäß dem beiliegenden Schallschutznachweis. Brandschutz Brandschutzanforderungen an die Außentürenelemente gemäß Brandschutzkonzept und Auflagen aus der Baugenehmigung sind zu berücksichtigen. An Außenfenster bestehen keine Anforderungen an den Brandschutz.
Bauphysikalische Anforderungen
Verbindungsteile Verbindungsteile in Edelstahl, nach DIN EN 10027, Werkstoff Nr. 1.4401, bzw. Nr. 1.4571 für folgende Funktionen: - Für alle Befestigungen im Witterungsbereich, auch bei wassergeschütztem Einbau. - Für alle Befestigungen innen und außen von Aluminium zu Aluminium und von Stahl zu Aluminium (Passivierungsschicht). Blindnieten sind im sichtbaren Bereich nicht zugelassen. Kleinere, sichtbare Schrauben sind mit Innensechskant- oder Torxköpfen zu verwenden. Im sichtbaren Bereich sind bei größeren Schrauben die Gewinde mit Edelstahl-Flachkopf-Hutmuttern (niedrige Form) zu versehen. Befestigungen, Verbindungen, Schraubenart und Schraubenbild sind mit den Architekten formal abzustimmen und dürfen erst nach deren Freigabe ausgeführt werden. Bei Materialstärken von Metallteilen unter 4 mm sind bei Verschraubungen Einnietmuttern oder gleichwertige Verstärkungen zu verwenden.
Verbindungsteile
11.01 Faserzement (sichtbare Befestigung)
11.01
Faserzement (sichtbare Befestigung)
11.02 Blech
11.02
Blech