PE-Schächte
BASF-Limburgerhof LI422
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A. Firma An B A S F SE 67056 Ludwigshafen ---------------------------- Ihr Zeichen : Unser Zeichen : GPI/RC - Q 920 Ort : Ludwigshafen Tag : DATUM Leistungsverzeichnis über die Ausführung von Tief- und Straßenbaubauarbeiten Dem Angebot wurden folgende Anlagen seitens des Bieters beigefügt, bzw. in separatem Anschreiben aufgeführt: '....................................................' '....................................................' '....................................................'
A. Firma
B. Allgemeine Angaben Lage des Bauvorhabens : BASF SE Ludwigshafen, Limburgerhof, Neubau LI422 Planung : ESO/BT Ivan Cule Tel. +49 1727470745 Ausschreibung : ESO/BT Andreas Janson Tel. +49 15116846206 Technische Beschaffung Ludwigshafen : GPI/RC Herr Frank Just Tel. +49 1719186702 Bauleitung : ESO/BG Lukas Jantzer Tel. +49 170 4171638 ESO/BG Andreas Roth Tel. +49 1733478755 Arbeitsumfang: In Limburgerhof wird die neue Klimakammer Li422 gebaut. Vor Beginn dieser Bauarbeiten sind einige vorbereitende Tiefbaumaßnahmen erforderlich, die Teil dieser Ausschreibung sind. Zu den erforderlichen Arbeiten gehört der Abbruch der bestehenden Oberflächenbefestigung sowie das Lösen des Oberbodens. Des Weiteren sind umfangreiche Aushubarbeiten und der Ausbau der bestehenden Abwasser- und Wasserleitungen notwendig. Die Herstellung von geböschten und verbauten Leitungsgräben für Abwasser, Wasser, Fernwärme und Kabelschutzrohre für Strom, NT und PLT gehört ebenfalls dazu. Zusätzlich werden Kabelschutzrohre sowie Abwasserleitungen verlegt, die sowohl an neue als auch an bestehende Bauwerke angeschlossen werden. Auch die Herstellung von Entwässerungsrinnen sowie der Bau neuer Schächte, darunter PE-Schacht, Abzweigkästen und Absperrschacht sind Teil des Projekts. Darüber hinaus müssen Planum und Schotterschicht sowie eine Sauberkeitsschicht hergestellt werden. Die Asphaltarbeiten umfassen sowohl den Ober- als auch den Unterbau. Weiterhin wird ein Wabensystem mit Einfassung (Bordstein) eingebaut und eine Masthülse gesetzt. Die detaillierten Planunterlagen zur Ausschreibung finden Sie in den folgenden Dokumenten: Li422 Klimakammer Untergrundkoordinierung UP29042_4.5 Li422 Zuwegung Deckenhöhenplan DH_Li422_250_3.2 Li422 Zuwegung Regelquerschnitt RQ_Li422_250_3.2 Flowshut-C_Abdeckung Flowshut-C_Alarmanlage Flowshut-C_Datenblatt ProGrid-Gala-Bau-Prospekt Vorlagen Eigenüberwachungsdokumentation Tiefbau Dem Angebot liegen zugrunde, in der jeweils neuesten Fassung zum Zeitpunkt der Vergabe - Standortordnung Ludwigshafen (http://www.basf.de/rl_sicherheit) in der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Fassung - Einkaufsbedingungen der BASF SE und der mit ihr verbundenen Unternehmen mit Sitz in Deutschland für Bauleistungen (Link s.u.) - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) Sicherheit auf dem Gelände der BASF - Sicherheitsanweisung Bau und Montagestellen EST/B (VA008) - Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutz-Richtlinien und allgemeine Regeln in der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Fassung - Normen, Vorschriften, Merkblätter und Richtlinien im Bauwesen in der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Fassung - Regelzeichnungen zu Tief-, Kanal- und Straßenbauarbeiten (im Folgenden Regelzeichnung genannt). Diese können bei Bedarf bei der Planung abgerufen werden. - Regeln für Arbeiten in der Nähe von erdverlegten Kabeln des Betriebes ESI/ES - Eigenüberwachungsdokumentation gem. Abschnitt D 6 - Sicherheitsanweisung für Arbeiten im Schutzstreifen von Erdgasbodenleitungen - EGB (ergänzende gewerkespezifische Bedingungen) Teil A-C in der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Fassung Neben den gesetzlichen Anforderungen gelten am Standort Ludwigshafen folgende Regelwerke mit - LU-R-OSA 001 Arbeitssicherheit (Link s.u.), insbesondere Anhang 20 - Persönliche Schutzausrüstung (Link s. LU-R-OSA 001) Anhang 121 - Öffnungsarbeiten an Rohrleitungen durch Schneidverfahren (Link s. LU-R-OSA 001) Anhang 262 - Freihalten von Gleisbereichen / Arbeiten im Gleisbereich (Link s. LU-R-OSA 001) Anhang 265 - Betreten von Baugruben oder -gräben (Link s. LU-R-OSA 001) Anhang 266 - Arbeiten in der Nähe erdverlegter Kabel (Link s. LU-R-OSA 001) - LU-R-OSA 002 Sicherheit beim Einsatz von Kontraktoren (Link s. LU-R-OSA 001) - Hilfestellung für sicheres Arbeiten am Standort Ludwigshafen "Sicheres Arbeiten und Bewusstsein für die Organisation" - K 001 Arbeiten an Kanalschächten Weiterführende sicherheitstechnische Dokumente (sind auszufüllen und dem Angebot beizufügen) - Vorlage Schnellcheck - Vorlage Angaben Sicherheit und Qualifikation - Liste der einzureichenden Unterlagen Link Standortordnung Ludwigshafen mit den Regeln und Richtlinien: https://www.basf.com/global/de/who-we-are/organization/locations/europe/ german-sites/ludwigshafen/working-at-the-site/contactors-renters-partner s.html Link Einkaufsbedignungen der BASF SE für Bauleistungen: https://www.basf.com/global/en/who-we-are/organization/suppliers-and-par tners/downloadcenter/europe-africa-middle-east.html Einige der voranstehenden Anlagen wurden der Ausschreibung beigefügt. Aktualität und Vollständigkeit sind durch den Bieter zu überprüfen. Einsichtnahme und weiterführende Informationen finden sich unter: https://www.basf.com/global/de/who-we-are/organization/locations/europe/ german-sites/ludwigshafen/working-at-the-site/contactors-renters-partner s/Kontraktorenmanagement.html Bieter/Auftragnehmer bzw. Auftraggeber werden in allen Texten kurz mit AN bzw. AG, die Position (Ordnungszahl) im Leistungsverzeichnis mit OZ bezeichnet. Anmeldung von Personal in der Ausweisstelle Nach vollständigem Anschauen des BASF Sicherheitsfilms wird ein QR-Code als Nachweis erzeugt, den der Mitarbeiter ausdruckt. Dieser Nachweis ist die Voraussetzung für den Sicherheitstest, der anschließend in der Ausweisstelle J660 durchzuführen ist. Der Bieter ist verpflichtet, im Zuge der Angebotsabgabe zu prüfen, ob ihm die genannten Pläne und Dokumente zur Angebotsbearbeitung vollständig vorliegen. Liegen ihm diese Dokumente nicht vor, so ist der Bieter verpflichtet, vor Abgabe seines Angebots die fehlenden Dokumente beim AG anzufordern. Kommt der Bieter/AN dieser Pflicht nicht nach, so gehen Kosten aufgrund preisbeeinflussender Umstände, die aus den Plänen und Dokumenten erkennbar gewesen wären, zu Lasten des AN's und werden nicht vom AG vergütet. Ausführungstermine: Baubeginn : 25.08.2025 Fertigstellung : 19.12.2025 4. Ortstermin Vor Angebotsabgabe ist eine Baustellenbesichtigung durch den AN zwingend erforderlich. Die Bieter werden aufgefordert, sich für den Vor-Ort-Termin bei dem nachfolgend benannten Ansprechpartner im Vorfeld telefonisch anzumelden. Der Bieter verpflichtet sich, vor Abgabe seines Angebots eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Bei Bedarf kann die Ortsbesichtigung mit der Bauleitung des AG stattfinden. Hierzu ist telefonisch Kontakt mit den oben genannten Personen der Bauleitung aufzunehmen. Für die Begehung der Bauflächen sind Sicherheitsschuhe, Helm sowie Schutzbrille obligatorisch. 5. Anlagen zum Angebot Bei Nichtvorlage der o.g. Unterlagen oder Teilen hiervon, erfolgt ohne weitere Prüfung ein direkter Ausschluss des Bieters. Die Unterlagen sind als gezippte Datei gem. Vorlageordner dem Angebot des Bieters anzuhängen, bzw. dem Einkauf zuzusenden. - Dem Angebot ist ein Bauzeitenplan beizufügen. Dieser wird Grundlage für das technische Gespräch und kann nach Prüfung und Genehmigung durch den AG Vertragsbestandteil werden. - Projektorganigramm des AN inkl. Benennung EHS Manager/FASi - Gütezeichen Kanalbau RAL GZ 961 (bei entsprechend ausgeschriebenen Leistungen den Gruppen K, V, D, R und / oder S entsprechend) - Referenzliste Projekte nach DGUV 101-004 (BGR 128) Kontaminierte Bereiche - Referenzliste Projekte nach DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) - Referenzliste Projekte Spezialtiefbau - Referenzliste Projekte Bohrpfähle - DVGW Zulassung Rohrleitungsbauer / -personal - Auflistung / Erläuterung Baustellenabwicklung und Personalstärken - techn. Unterlagen zum Angebot soweit erforderlich - BE-Plan bzw. Auflistung BE-Bedarf 6. Begriffe und Abkürzungen: - Auftragnehmer (AN), Auftraggeber (AG) - Ordnungszahl / LV-Position (OZ) - Qualitätsmanagement (QM), Verfahrensanweisung (VA) - Qualität, Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz (QSGU) - Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz (SGU) - Technische Beschaffung (E-FPE), Rahmenvertrag (RV) - Leistungsverzeichnis (LV) - Freistellen (Punktfolgen) im Text des LV sind vom Bieter auszufüllen. 7. Preisbildungsgrundlagen: In die Einheitspreise miteinzurechnen sind: An- und Abfahrtskosten, sowie mehrmaliges Anfahren von Baustellen (z. B. aufgrund von Teilleistungen), Auftragsabsprachen vor Ort, bzw. örtliche Aufmaße, Sicherheitsabsprachen, festlegen/bestellen/vorrichten von Material, Werkzeugen und Hilfsmitteln, Werkzeug- und Maschinenwartung, Anmeldung im Bau/Betrieb, Verpackungsmaterialien und Leergebinde entsorgen, Ausgangsscheine ausstellen und unterschreiben lassen, Leistungserfassung und Abrechnung. Im Werk Ludwigshafen ist mit starkem Eisenbahn-Rangierverkehr zu rechnen. Bei Behinderung der Bauarbeiten durch Rangieren gilt, dass die Summe aller Ausfallzeiten des Geräts und Personals durch Rangieren bis zu einer Stunde innerhalb einer normalen Arbeitsschicht in die Einheitspreise der OZ einzurechnen ist. Bei Ausfallzeiten durch Rangieren, die in Summe über eine Stunde hinausreichen, ist der AG unverzüglich zu informieren und diese täglich, getrennt nach Gerät und Personal und genauer Zeitangabe zu rapportieren. Vom Auftraggeber zu vertretende Arbeitsunterbrechungen während der Leistungserbringung vor Ort (z.B. Betriebsalarm, Stromausfall o.a.) müssen vom AN bei der Bauleitung des AG unverzüglich gemeldet werden. Diese Ausfallzeiten müssen von der Bauleitung des AG am gleichen Tag bescheinigt werden. Diese werden unter vorgenannter Bedingung im angefallenen Umfang vergütet. 8. Arbeitszeiten Als Regelarbeitszeit wird definiert: - Mo - Fr: 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr - Leistungen, die außerhalb der Regelarbeitszeit zu erbringen sind, werden im Einzelfall zwischen AG und AN abgestimmt. Eine zusätzliche Vergütung hierfür wird dann gewährt, wenn die Bedingungen der Mehrarbeit erfüllt sind. - Witterungsbedingte Warte- und Ausfallzeiten gehen zu Lasten des AN. Der Einbau und die Verarbeitung sämtlicher Materialien hat nach Herstellervorschrift zu erfolgen. Alle vom AG im Rahmen der Leistungserbringung aus einer Beauftragung zu dieser Bestellung/Vertrag zusätzlich beauftragten Lieferungen, Geräte, Beistellungen und Leistungen, die nicht direkt über die Bewertung und Abrechnung der vom AN erbrachten und vom AG anerkannten Leistungen der vertraglich vereinbarten OZ bewertet und abgerechnet werden können, sind dem AG vom AN sachlich und inhaltlich nachvollziehbar und prüfbar in einem Nachtragsangebot anzubieten. Als Nachweis sind entsprechende Vorlieferantenrechnungen dem Nachtragsangebot mit Querverweis zur Position des Nachtragsangebotes beizufügen. Die Nachtragsangebote sind vollständig mit Nachweisen bei den beauftragenden Fachstellen zur sachlichen Prüfung, Anerkennung und sachlichen Freigabe der angebotenen Leistungsinhalte einzureichen. Vor Freigabe und Beauftragung der Nachtragsangebote erfolgt ergänzend eine preisliche Prüfung und Bewertung der Positionen der Nachtragsangebote mit eventuellen Verhandlungen zu einzelnen Positionen zwischen AN und AG durch die Einheit für Arbeitswirtschaft des AG. Nachdem alle offenen Punkte eines Nachtragsangebotes sachlich und preislich einvernehmlich zwischen AN und AG über alle Positionen im Rahmen dieser Prüfungen geklärt und vereinbart sind, erfolgt durch den Einkauf des AG ein entsprechender Bestellnachtrag mit dem auf der Basis dieser Prüfungen, Klärungen und Vereinbarungen eventuell sich auch neu ergebenden Gesamtwertes des Nachtragsangebotes. Die Ausführung der Leistungen erfolgt vorbehaltlich der Mittelbewilligung.
B. Allgemeine Angaben
C. Allgemeine Technische Vorschriften Die Leistungspositionen schließen grundsätzlich die Lieferung sämtlicher Bauteile und Baustoffe ein. In den Texten der Leistungbeschreibung ist deshalb die Lieferung der Bauteile und Baustoffe nicht besonders erwähnt. Soweit bestimmte Baustoffe entgegen VOB-Regelung verwendet werden müssen, ist dies in der Leistungsbeschreibung erwähnt. Generell gilt, dass im Gegensatz zur VOB, Teil C, DIN 18299: 2010-04, nur ungebrauchte Stoffe einbebaut werden dürfen. Die Herkunft der einzubauenden Baustoffe muss einwandfrei ersichtlich sein und vor Baubeginn dem AG nachgewiesen werden. Es dürfen nur Bauprodukte gemäß LBauO verwendet werden. Sollte eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich sein, so ist dies bei Angebotsabgabe dem AG mitzuteilen. Mit den im LV enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der EN/DIN-Normen, als beschrieben. Hierbei bedeutet Bauart : das Herstellen durch Zusammenfügen der Bauteile und Baustoffe bis zur fertigen Leistung. Alle aufgeführten Materialien liefert der AN frei Baustelle, wenn nicht ausdrücklich "Beistellung vom AG" vorgesehen ist. Für alle einzubauenden Materialien ist die jeweilige Herstellervorschrift zu beachten. Sofern in der Leistungsbeschreibung "Ausführung nur nach Anordnung des AG" festgelegt ist, bedeutet dies, dass auch mit den Vorbereitungen zur Ausführung erst nach Aufforderung durch die Bauleitung des AG zu beginnen ist. Sollen Alternativpositionen zur Ausführung kommen, so bedarf dies der besonderen Beauftragung durch den AG. Die Anwendung von Bedarfspositionen darf nur nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung des AG erfolgen. Beinhaltet die Position die alternativen Teilleistungen "laden oder seitlich lagern", dann hat die Wahl der Ausführung nur in Abstimmung mit dem AG zu erfolgen. Für die Preisbildung hat sich der Bieter vor Angebotsabgabe über die Bodenbeschaffenheit zu erkundigen. Bodenklassen werden im LV nicht besonders genannt. Der Untergrund im Werksgelände besteht größtenteils aus Auffüllmaterial (aufbereiteter Boden, Bauschutt u.Ä.) das keiner Bodenklasse zugeordnet werden kann. Daraus resultierende Erschwernisse sind in die Einheitspreise der entsprechenden OZ einzurechnen. Die Arbeiten sind bei laufendem Betrieb auszuführen. Die Baustelle kann durch angrenzende Bauten und Verkehrswege eingeengt sein. Maßnahmen für die Durchführung der Arbeiten sind mit der Bauleitung des AG zu klären. Der Zugang zu den umliegenden Gebäuden und Betriebsstätten ist in Absprache mit den Betrieben sicherzustellen. Gebäudeeingänge müssen begehbar sein, Grundstückszufahrten müssen zugänglich bleiben. Absperrungen sind nur nach Abstimmung mit dem AG, den Gebäudenutzern sowie ggf. weiteren am Bau beteiligten Firmen durchzuführen. Sämtliche Erschwernisse aufgrund der Örtlichkeiten wie z.B. Einschränkungen durch Rohrbrücken, Gleise u.Ä. sind in die Einheitspreise der einzelnen OZ einzurechnen. Mit Schichtenwasser und Grundwasser ist bei den Tiefbauarbeiten voraussichtlich nicht zu rechnen. Bei Starkregen kann es aufgrundnicht vorhandener Entwässerungseinrichtungen zu Durchnässung des Baugrunds kommen. Dies ist bei der Kalkulation der Erdarbeiten zu berücksichtigen. Mehraufwendungen werden nicht gesondert vergütet. Bei Bohr- und Pfahlarbeiten ist mit den BASF-typischen Grundwasserständen (87müNN bis 89 müNN) zu rechnen. Dies ist bei der Kalkulation der Bohr- und Pfahlarbeiten zu berücksichtigen. Mehraufwendungen werden nicht gesondert vergütet. Im Bereich zukünftiger Vegetationsflächen ist unbedingt darauf zu achten, dass eine Bodenverdichtung auf eine Mindestmaß beschränkt bleibt und Arbeiten nur dann ausgeführt werden, wenn die Baugrundverhältnisse aufgrund der Witterung dies zulassen. Auf geeignetes Gerät ist zu achten. Die Bearbeitungsgrenzen nach DIN 18915: 2018-06 sind grundsätzlich zu beachten. Der vorhandene Baumbestand im Bereich der Baumaßnahmen ist gemäß der einschlägigen DIN Normen (DIN 18920: 2014-07) zu schützen, die Wurzelbereiche (Kronentraufe) sind vor Befahrung zu schützen. Auf bestehenden und geplanten Vegetationsflächen sind Materiallagerungen zu unterlassen sowie eine Befahrung erst nach Rücksprache mit der Bauleitung durchzuführen. Im Werk Ludwigshafen ist mit starkem Eisenbahn-Rangierverkehr zu rechnen. Bei Behinderungen der Bauarbeiten durch Rangieren gilt, dass die Summe aller Ausfallzeiten des Geräts und Personals durch Rangieren bis zu einer Stunde innerhalb einer normalen Arbeitsschicht in die Einheitspreise der OZ einzurechnen ist. Bei Ausfallzeiten in Summe über eine Stunde hinaus durch Rangieren ist der AG unverzüglich zu informieren; darüber hinaus sind sie täglich getrennt nach Gerät und Personal und genauer Zeitangabe zu rapportieren. Vom Auftraggeber zu vertretende Arbeitsunterbrechungen während der Leistungserbringung vor Ort (z.B. Betriebsalarm,Stromausfall usw.) müssen vom AN bei der Bauleitung des AG unverzüglich gemeldet werden. Diese Ausfallzeiten müssen von der Bauleitung des AG am gleichen Tag bescheinigt werden, sie werden dann im angefallenen Umfang vergütet. Witterungsbedingte Warte- und Ausfallzeiten gehen zu Lasten des AN Der AG behält sich vor, die Arbeiten in Losen zu vergeben bzw. einzelne OZ nicht ausführen zu lassen. Die 'Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Nebenleistungen' werden nur bei erstmaliger Ausweisung der Bauleistung erwähnt; sie gelten dann in vollem Umfang für folgende Bauleistungen in anderen Abschnitten. Kommen Leistungen zur Ausführung, deren Leistungsbeschreibung nicht in dem zum Bauteil gehörigen Abschnitt, aber in einem anderen Abschnitt des LV erfasst sind, so sind sie bei gleicher Leistungsbeschreibung übertragbar. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Massen sind überschläglich ermittelt und unverbindlich. Sämtliche Arbeits- und Schutzgerüste, auch Gerüste für Anschlussarbeiten, gehören zum Leistungsumfang des AN und sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen; ausgenommen sind Arbeits- und Schutzgerüste in Kanalbauschächten. Für die ordnungsgemäße Erhaltung und die Nutzung der Gerüste, ist der AN verantwortlich. Die hier aktuell geltende DIN ist zu berücksichtigen. Der Umbau von Fremdgerüsten ist verboten. Die TRBS 2121, Gefährdung von Personen durch Absturz Allgemeine Anforderungen und die TRBS 2121-1 Gefährdung von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten sowie die TRBS 2121-2 Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei Verwendung von Leitern sind zu beachten. Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterial (mineralische Baustoffe). Bei Aushubarbeiten anfallende Überschussmengen und Abbruchgut sind sortenrein zu trennen,ggf. aufzubereiten und nach X 52 (Recyclinganlage des AG) zu transportieren und dort abzuladen. Die Annahmekriterien der einzelnen Annahmestellen sind zu beachten. Auf besondere Anordnung des AG müssen ggf. Aushubmengen bzw. Abbruchgut nach K 366 bzw. Z402 transportiert werden. Das Procedere ist ansonsten gleich. Der Entsorgungsweg von Asphaltdecken wird im Einzelfall von der Bauleitung des AG festgelegt. Die Entsorgung von ausgebauten Materialien obliegt dem AN. Sie hat sach- und fachgerecht nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Umweltbestimmungen, sortengetrennt zu erfolgen. Der Nachweis ist ohne Anforderung der Bauleitung des AG auszuhändigen. Die Öffnungszeiten unserer Annahme- und Ausgabestellen X 052 Recyclinganlage: Mo. - Fr. 07:00 - 11:45 Uhr 12:45 - 16:00 Uhr Brückentage ggf. geschlossen Z 402 Bodenzwischenlager, nach Absprache mit dem AG K 366 Entsorgung belasteter Boden: Mo. - Do. 07:30 - 16:15 Uhr Fr. 07:30 - 14:45 Uhr Pausenzeiten von 09:00 - 09:15 und 12:00 - 12:45 Uhr Brückentage ggf. geschlossen. N 911 Tiefbaulager, nach Absprache mit dem AG sind bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen. Entgegen VOB, Teil B #12, gilt die Teilnutzung einer Leistung nicht als Abnahme.
C. Allgemeine Technische Vorschriften
D. Besondere Bedingungen Die einzelnen Bauabschnitte und die Art der zu verwendenden Materialien sind vor Arbeitsbeginn mit dem AG abzusprechen. Es sind die im LV aufgeführten Produkte zu verwenden, Alternativen sind nur nach vorheriger Absprache und Genehmigung durch den AG zulässig. Die ausgewählten Materialien haben den Anforderungen des AG zu entsprechen, einschlägige technische Richtlinien (DIN-Normen, AGI-Richtlinien) sind einzuhalten und falls erforderlich, sind notwendige Zulassungsbescheide (z.B. gemäß WHG) vorzulegen. Vorlage von Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweisen bei Verwendung von Bauprodukten, die nicht die CE-Kennzeichnung tragen und für Bauarten. Der AN hat unaufgefordert, rechtzeitig vor Baubeginn der Bauleitung des AGs die Verwendbarkeitsnachweise für alle eingesetzten Bauprodukte, die nicht die CE-Kennzeichnung tragen, vorzulegen. Die erforderlichen Verwendbarkeitsnachweise der betroffenen Bauprodukte sind in der Anlage zur Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VVTB) des Ministeriums der Finanzen (Rheinland-Pfalz) im Abschnitt C in ihrer jeweils aktuellen Fassung dem Grunde nach beschrieben. Die entsprechenden, gültige Verwendbarkeitsnachweise, wie z.B. - Übereinstimmungserklärung des Herstellers (ÜH, ÜHP, ÜHZ) - allgemeine bauaufsichtliche Zulassung - allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis - allgemeine oder vorhabenbezogene Bauartgenehmigung sind vor Baubeginn der Bauleitung des AGs vorzulegen. Ggf. erforderlichen Kontrollen, die in dem jeweiligen Verwendbarkeitsnachweis des eingesetzten Bauprodukts beschrieben sind, sind je nach Anforderung baubegleitend und / oder im Nachgang durch den AN im entsprechend Umfang durchzuführen und schriftlich zu dokumentieren. Nach Einbau eines Bauprodukts ist die Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Verwendbarkeitsnachweises vom ausführenden Betrieb durch einer Übereinstimmungserklärung unter ggf. Vorlage der Dokumentation durchgeführter Kontrollen, schriftlich zu erklären. Nach Fertigstellung der Maßnahme ist der Bauleitung des AGs spätestens vor Durchführung der (Teil-)Abnahme unaufgefordert eine Dokumentation zu übergeben, die mindestens folgenden Umfang hat: - Verwendbarkeitsnachweise aller verwendeten Bauprodukte - Übereinstimmungserklärung zu allen verbauten Bauprodukten der ausführenden Firma - Dokumentation der durchgeführten Kontrollen - Lageplan mit Nummerierung der Einbauorte(bei Verwendung mehrerer Produkte) - Übersichtsliste (Nummerierung gemäß Lageplan, Name des verbauten Produkts, Zulassungs- bzw. Prüfzeugnisnummer) Ergänzende Bestimmungen können sich im weiteren, projektspezifischen Vertragstext finden. Die Dokumentation ist 1-fach auf Papier und digital an die örtliche Bauleitung des AGs zu übergeben. Der Aufwand für die in diesem Abschnitt beschriebenen Tätigkeiten zur Dokumentation, sowie ggf. erforderlichen Einsatz von Geräten und Verbrauchsmaterialien ist in die Einheitspreise des LVs mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet, es sei denn, dass in den nachfolgenden Leistungspositionen des LVs eine Vergütung explizit beschrieben ist. 5. Der Einsatz von Nach- bzw. Subunternehmern muss über das System SecSys beantragt und vom AG genehmigt werden. Einsatz von Sub-Sub-Unternehmen ist nicht erlaubt. Subunternehmer sind nur zugelassen, wenn die Teilleistung nicht im Leistungsspektrum der Vertragsfirma vorhanden ist. Subunternehmer dürfen erst dann eingesetzt werden, wenn dem AN die schriftliche Genehmigung des AG vorliegt. Der AG behält sich vor, Subunternehmer ohne Nennung von Gründen abzulehnen. Dichtheitsprüfungen für Neubauabnahmen Bei Neubauabnahmen werden im Rahmen von AwSV-Prüfungen folgende Dichtheitsprüfungen gefordert Rohrleitungen / Haltungen DIN EN 1610:2015, Verfahren "W", mit max. zulässiger Veränderung des Wasservolumens von 0,015 l/m,² in 30 Minuten oder Verfahren "L", mit 200 mbar Überdruck und einer Beruhigungszeit von 5 Minuten und einer Prüfzeit von 10 Minuten, max. zulässige Druckdifferenz beträgt 10 mbar. oder einer gleichwertigen Prüfung, z. B. Vakuumverfahren, oder Hochspannungsprüfung bei PE- Rohren oder -Auskleidungen Schächte GFK- oder PE-Auskleidung bis unter Schachtdecke DIN EN 1610:2015, Verfahren "W", mit max. zulässiger Veränderung des Wasservolumens von 0,15 l/m,² in 30 Minuten oder 0,025 l/m,² in 5 Minuten oder einer gleichwertigen Prüfung, z. B. Vakuumverfahren, oder Hochspannungsprüfung bei PE-Auskleidungen. Bei Bestandsanlagen werden im Rahmen von abwasserrechtlichen und AwSV-Prüfungen Dichtheitsprüfungen nach DIN EN 1610, Verfahren "W" mit den hierin enthaltenen Randbedingungen, Druckhöhen und zulässigen Veränderungen des Wasservolumens durchgeführt. Gleichermaßen können diese Dichtheitsprüfungen in Abstimmung mit dem AG mit den Verfahren "L" durchgeführt werden. Der Prüfdruck und die Prüfdauer werden in Abstimmung AN mit AG ausgewählt. Diese ist grundsätzlich als Nebenleistung in die entsprechenden Positionen des StLV's einzukalkulieren. 6. Der AN hat die vollständigen Abschlussuntersuchungen / Prüfungen gemäß der vereinbarten techn. Regeln (insbesondere DIN EN 1610:2015-12 nebst DWA-A 139, ZTV A-StB, ZTV E-StB, DIN EN 13670:2011-03 nebst DIN 1045-3:2012-03, ZTV SoB-StB und ZTV Asphalt-StB) zu erbringen. Diese ist grundsätzlich als Nebenleistung, sofern nicht über entsprechende OZ seperat vergütet, in die entsprechenden OZ des LV einzukalkulieren. Die vollständige Dokumentation mit den Ergebnissen der durchgeführten Untersuchungen und Prüfungen ist - einfach digital und einfach in Papierform- mit Zuordnung im Lageplandem AG unaufgefordert mit Abschluss der eigentlichen Bauarbeiten vorzulegen. Mindestprüfumfang / Verdichtungsnachweise für Rohrleitungs-, Kanal- und EL-Gräben sowie sonstige Gruben und Gräben : 1 x DPL je 50 m Graben, seitlich des Rohres/Kanals/EL Trasse durch die Verfüllzone bis zum gewachsenen Boden 1 x DPL je Kanalschacht, seitlich des Kanalschachtes durch die Verfüllzone bis zum gewachsenen Boden 1 x Dyn. LP je 50 m Graben auf Grabensohle 1 x Stat. LP je 50 m Graben auf Erdplanum des Straßenbaus DPL's sind vor Ort über Proctorversuche / Troxlersonden so zu kalibrieren, sodass eine eindeutige Zuordnung N10 zu DPR erfolgen kann. Die Kalibierung ist ebenso wie die Eigenüberwachung einzukalkulieren. Während der Abwicklung sind die (Teil-)ergebnisse der Untersuchungen / Prüfungen per Email zeitnah (innerhalb 5 WT) zur Durchführung dem AG (Bauleitung und Planung), zu übermitteln.Die Vorlage der vollständigen Dokumentation zu den einzelnen Titeln dieses LV ist Voraussetzung für die Freigabe des SR-Aufmaßes und ist dem SR-Aufmaß als Datei anzuhängen. Bei Nichtvorlage der Eigenüberwachungsakte werden 10% der abgerechneten Gesamtsumme einbehalten. 7. Die angrenzenden Betriebsflächen außerhalb des Baustellenbereichs dürfen für Baubelange nur belegt werden, wenn dies ausdrücklich abgestimmt und gestattet wurde.Die Wiederherstellung der genutzten Flächen in den Ausgangszustand ist Sache des AN. Hierfür notwendige Beweissicherung/Fotodokumentation der Flächen ist zusammen mit der Bauleitung im Vorfeld durchzuführen. Die Übernahme und die Abgabe der Fläche ist zu dokumentieren. 8. Koordinationspflicht und Überwachung der Arbeiten / Abstimmung mit anderen Gewerken. Der AN hat sein Werk so zu leisten, dass die vertraglich vereinbarten Termine gehalten werden. Er hat sich bei der Ausführung seiner Leistungen mit dem AG und den anderen am Bau beteiligter Unternehmen so abzustimmen, dass keine Behinderungen und Verzögerungen entstehen. Der AN hat seine Leistungen technisch und terminlich mit den übrigen Ausführenden und der Objektüberwachung/Bauleitung abzustimmen. Er ist zur Koordinierung seines Bauablaufes mit den anderen am Bau tätigen Firmen verpflichtet. Dies bedeutet im einzelnen: -Koordination der Leistung u. Gewerke untereinander. -Austausch der hierzu notwendigen Planunterlagen, -gemeinsame Abstimmungen und wechselseitige Prüfmöglichkeiten für das jeweils andere Gewerk.--Koordination der terminlichen Abwicklung auf der Baustelle (insbes. Anlieferung,Bauablauf/Monatsablauf) auf der Basis vorgegebener und abgestimmter Terminpläne. 9. Bei den auszuführenden Arbeiten muss die Überwachung seitens des AN einem fachkundigen und entscheidungsbefugten Mitarbeiter übertragen werden. Dieser übernimmt auch die volle Verantwortung in Bezug auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und evtl. behördlicher Sondervorschriften. Der Mitarbeiter ist bei Auftragserteilung zu benennen, wobei seine berufliche Qualifikation zu erläutern ist. 10. Anträge / Freigaben / Genehmigungen: Alle erforderlichen Anmeldungen bei Behörden und/oder Abnahme-/Überwachungsstellen sind vom AN rechtzeitig vorzunehmen. Sind für die Anmeldungen die Unterschriften des AG nötig, so sind entsprechend vorbereitete Anträge zur Unterschrift vorzulegen Abnahmeunterlagen Der Auftragnehmer hat mit der schriftlichen Abnahmebeantragung insbesondere folgende Unterlagen ohne gesonderte Vergütung, sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes bestimmt, einzureichen. Schriftliche Unterlagen: - Nachweise über die Eignung der Bauprodukte - Nachweise über Eignungs-, Güte- und Kontroll- und sonstige Prüfungen - Nachweise über Eigen- und Fremdüberwachungen - Vorgeschriebene Prüf- und Abnahmebescheinigungen sonstiger Dritter (wie z.B. Behördenbescheide, TÜV- Dokumente, Sachverständigenbescheinigungen) - Bauart- und Zulassungsbescheinigungen gemäß geltendem Recht (siehe vorstehende Bestimmungen zu CE-Kennzeichnung) - Revisionspläne, Bedienungs- und Pflegeanleitungen Die Unterlagen sind objektweise bzw. gewerkeweise zusammenzustellen und in Ordnern abgeheftet 1-fach dem AG zu übergeben. Zusätzlich sind die Unterlagen digital (PDF-und DWG Format) auf CD einzureichen. Die Nichtvorlage berechtigt den AG die Abnahme zu verweigern. Es findet eine förmliche Abnahme statt. Dies gilt auch für Mängelbeseitigungsleistungen. Die für die Abnahme vorgesehenen Termine sind mit einem Vorlauf von 18 Werktagen dem AG vorher schriftlich bekanntzugeben. Die Verjährungsfrist für sämtliche Leistungen beträgt fünf Jahre. Sie beginnt mit dem Tag der Abnahme des Bauwerkes durch den AG. Der Umfang und der Inhalt der Gewährleistung des AN bestimmt sich nach VOB/B. Mit der Abnahme der Mängelbeseitigungsleistung beginnt für diese eine neue Frist. Es wird klargestellt, dass eine Abnahme weder durch frühere Benutzung, Inbetriebnahme oder behördliche Abnahme noch durch die Mitteilung des ANs über die Fertigstellung ersetzt wird; die in der VOB/B vorgesehenen Möglichkeiten des Abnahmeeintritts infolge fiktiver Abnahmen sind ausgeschlossen.
D. Besondere Bedingungen
E. Tragwerksplanung Die Tragwerksplanung, nach Eurocode, DIN EN 1991 und folgende, mit allen Teilen und nationalen Anhängen, wird vom AG geliefert ohne Kosten für den AN, wenn in den entsprechenden Positionen nichts anderes festgelegt worden ist. Die Tragwerksplanung nach Eurocode, DIN EN 1991 und folgende, mit allen Teilen und nationalen Anhängen, gehört zum Leistungsumfang des AN, wenn diese Leistung in den entsprechenden Positionen besonders als Leistung des AN gefordert wird. Zum Leistungsumfang der Tragwerksplanung -Stahlbeton- gehören : Klärung der Systeme und Belastungen sowie der konstruktiven Details, einschl. der zu diesem Zweck notwendigen Besuche in unserem Hause. Schal- und Bewehrungspläne incl.Stahllisten. Obliegt die Erstellung der Tragwerksplanung dem AN, so sind die vollständigen und prüffähigen Zeichnungen dem AG vorzulegen. - Schalungs- und Mauerwerkszeichnungen werden vom AG gesamtplanerisch geprüft und freigegeben- auf dieser Basis Aufstellung der Statik und Erstellung der Bewehrungspläne durch den AN; - die statisch-konstruktive Prüfung obliegt dem Prüfingenieur. Dieser Vorgang kann sich wiederholen, bis eine komplette Zeichnung erstellt ist. Eine Vervollständigung der Zeichnung ist keine Änderung und wird nicht zusätzlich vergütet. Geänderte bzw. vervollständigte Zeichnungen sind mit Index zu kennzeichnen; Änderungen sind anzugeben und durch Umwolkung kenntlich zu machen. Bewehrungszeichnungen sind dem AG und Prüfingenieur vorzulegen. Änderungen seitens des AG und des Prüfingenieurs sind zu übernehmen. Die Zeichnungen mit den statischen Berechnungen einschl. den Positionszeichnungen sind vom AN direkt dem seitens des AG genannten Prüfingenieur vorzulegen. Zur Prüfung sind einzureichen : statische Berechnungen und Positionszeichnungen : je 4-fach Konstruktionszeichnungen : je 2-fach Die Zeichnungen sind dem AG so rechtzeitig vorzulegen, dass unter Berücksichtigung der Prüf- und Genehmigungszeiten die vorgesehenen Termine eingehalten werden können. Während der Prüfung auftretende Fragen oder Beanstandungen sind zwischen dem verantwortlichen Statiker, dem Prüfingenieur und dem AG zu klären. Nach Übernahme aller etwaiger Berichtigungen sind die Zeichnungsoriginale mit einem Freigabevermerk des AG zu versehen. Durch die Freigabe von Zeichnungen und anderen technischen Unterlagen durch den AG werden Gewährleistungspflichten des AN nicht berührt. Alle Pläne und Zeichnungen müssen den Vorgaben der LU-S-PE 200 M entsprechen. Die Vorgabe beschreibt die Registrierung und Verwaltung technischer Zeichnungen und die Anforderungen für das zentrale Zeichnungsarchiv der BASF SE. - Bei allen Zeichnungen ist der Planstempel, mit Lageskizze, des AG zu verwenden. - Die Zeichnungen müssen mikroverfilmbar sein, um u.A. lesbare Rückver>ungen zu erhalten. - In der Zeichnung ist eine Bezugsstrecke von mind. 100 mm Länge anzubringen. - Alle Schalungszeichnungen müssen mit einem geographischen Nordpfeil auf allen Grundrissen und ’ 0,00m , bezogen auf m üNN, auf allen Zeichnungen versehen sein. Vor Abnahme der Gesamtleistung sind die Zeichnungen mit der vom AG vorgegebenen Archivnummer zu versehen, im Original und als PDF-Datei dem AG zur Verfügung zu stellen. Die Statik ist mit Vorbemerkungen, Lastannahmen und einem Gesamtinhaltsverzeichnis zu versehen und komplett zusammenzustellen und ebenfalls abzugeben. Die Statik erhält eine separate Archivnummer. Sämtliche Kosten des AN, die ihm im Zusammenhang mit der firmeninternen Handhabung von Schalungs- und Bewehrungszeichnungen entstehen, werden nicht gesondert vergütet. Hierin sind auch sämtliche Zeichnungen mit Indizes enthalten.
E. Tragwerksplanung
F. Ausführungsbestimmungen Bei der Ausführung - von Strassen- und Entwässerungskanalarbeiten - von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - von Fahrbahnmarkierungsarbeiten gelten die allgemein anerkannten Vorschriften, Merkblätter und Richtlinien, in der jeweils bei Ausführung gültigen Fassung. Wie z.B. ZTV, DWA, FGSV, FLL, RMS, etc. Es sind ausschließlich statische Lastplattendruckversuche zugelassen. Im Ausnahmefall sind dynamische Lastplattendruckversuche zulässig, sofern die Umrechnung von EVd auf EV2 durch Vergleichsmessungen kalibriert wurde. Die Kalibrierung für die jeweils gültige Maßnahme ist im Beisein der Bauleitung durchzuführen. Dies gilt auch für die Eigenüberwachung des AN. Dem AN werden nach Zuschlagserteilung die zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Ausführungspläne in 2-facher Ausfertigung übergeben. Mehrfertigungen sind auf Anfrage erhältlich. Vermessungsleistungen für die Durchführung aller Bauarbeiten im Rahmen dieses Leistungsverzeichnisses sind Sache des AN. Der AG übergibt hierfür mind. 3 Festpunkte und Höhenpunkte sowie alle Ausführungspläne im dwg-Format (AutoCAD 2000) oder dgn-Format (MicroStation). Der AN hat alle lage- und höhenmäßigen Absteckungen entsprechend den Ausführungsplänen und den Angaben der Bauleitung selbst durchzuführen. Die Absteckung ist vor Baubeginn durch die Bauleitung abzunehmen. Absteckungsarbeiten werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise mit einzurechnen. Die Baustelle kann durch angrenzende Bauten und Verkehrswege eingeengt sein. Maßnahmen für die Durchführung der Arbeiten sind mit der Bauleitung des AG zu klären. Erlaubnisscheine (Arbeits-, Befahr-, Feuererlaubnis, etc.) sind täglich vor Beginn der Arbeiten einzuholen. Bei Arbeiten unter Rohrbrücken sind nur Geräte mit Hubbegrenzung zugelassen. Vor Beginn von Arbeiten im Untergrund (Grab-, Bagger-, Ramm- und Bohrarbeiten) muss eine "Absprache vor Ort für die Durchführung von Erdarbeiten" (Baggerabsprache) durchgeführt werden. Schutzabdeckungen von Baugruben im Bereich kreuzender Gleise nach den Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Bundesbahn. Bei Baustellen außerhalb des Werksgelände ist der AN dazu verpflichtet, sich Planauskünfte über die vorhandenen Leitungssituation im Untergrund einzuholen. Vom AG kann nicht zugesichert werden, dass in den beigefügten UP Plänen alle Fremdleitungen eingetragen sind.
F. Ausführungsbestimmungen
G. Sicherheits- und Umweltbestimmungen Für alle Ausführungen sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie alle behördlichen, baupolizeilichen, Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anzuwenden. Vor Beginn von Arbeiten im Untergrund (Grab-, Bagger-, Ramm- und Bohrarbeiten) muss eine "Absprache vor Ort für die Durchführung von Erdarbeiten" (Baggerabsprache) durchgeführt werden. Erlaubnisscheine (Arbeits-, Befahr-, Feuererlaubnisscheine u.Ä.) sind täglich vor Beginn der Arbeiten einzuholen. Die Regeln für Arbeiten in der Nähe erdverlegter Kabel sind zu beachten Die Schutzanweisung für Arbeiten im Bereich von Fernleitungen, ist zu beachten. Schutzabdeckungen von Baugruben im Bereich kreuzender Gleise nach den Unfallverhütungs-vorschriften der Deutschen Bahn AG sind einzuhalten. Bei Arbeiten unter Rohrbrücken sind nur Geräte mit Hubbegrenzung zugelassen. Das Arbeiten in Schachtbauwerken und Kanälen ist in besonderen Fällen nur mit Schutzausrüstung für das jeweilige Personal durchführbar. Druckluftschlauch, Vollmasken mit Lungenautomat, Ganzkörperschutzanzug, sowie daraus resultierende Erschwernisse werden in den entsprechenden OZ vergütet. Das Personal muss eine Vorsorgeuntersuchung nach G 26/2 nachweisen. Für Arbeiten im Schacht und Kanal sind Sicherheitsposten mit Rettungsaufgaben nach den BASF-Sicherheitsrichtlinien zu stellen. Eine entsprechende Abrechnungsposition ist im LV vorhanden. Das Arbeiten im Bereich von belastetem Boden ist nur mit zusätzlicher Schutzausrüstung für das jeweilige Personal gestattet. Die Art der Schutzausrüstung wird im Einzelfall von der Bauleitung des AG festgelegt. Bodenanalyse sowohl zur Eröffnung des Entsorgungsweges, als auch zur Festlegung des notwendigen Arbeitsschutzes erfolgen immer durch den AG. Die Weitergabe von Analyseergebnissen an Dritte ist verboten. Arbeiten in kontaminierten Bereichen können trotz einer durchgeführten Bodenuntersuchung nicht ausgeschlossen werden. Im Bedarfsfall müssen Arbeiten in kontaminierten Bereichen von einem fachlich geeigneten Kontraktorenbauleiter begleitet werden. Fachlich geeignete Kontarktorenbauleiter sind z.B. Personen, die über eine ausreichende und einschlägige berufliche Ausbildung und Qualifikation sowie ausreichende Erfahrung und Kenntnisse hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz verfügen, um die zusätzlichen Aufgaben, die bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen durch Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen erwachsen, sicher ausführen zu können. Ausreichende Kenntnisse hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz können z.B. durch Teilnahme an einem Sachkundelehrgang nach DGUV 101-004, oder der Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft erworben werden. Sollten bei Erdarbeiten Bodenauffälligkeiten zu Tage treten mit/ ohne intensiver Geruchsbildung, sind unverzüglich die Bauarbeiten zu unterbrechen und die Bauleitung des AG zu informieren, die dann alle weiteren Maßnahmen veranlasst. Kosten für BASF spezifische Sicherheitsauflagen, wie Sicherheitsbegehungen, Sicherheitsbelehrungen, Sicherheitsunterweisungen etc., sind in die OZ einzurechnen. Aus Sicherheitsgründen dürfen ausländische Mitarbeiter auf Baustellen nur dann eingesetzt werden, wenn mit ihnen eine Verständigung in deutscher Sprache möglich ist. Tragepflicht Schutzbrillen auf Baustellen. Es gelten die Richtlinien und allgemeinen Regeln die in der Standortordnung für Kontraktoren verpflichtend erwähnt werden.Es gilt eine Schutzbrillentragepflicht - auf allen Bau- und Montagestellen- in allen ESI- Werkstätten- bei allen handwerklichen Tätigkeiten- auch bei koordinierenden/kontrollierenden Tätigkeiten in unmittelbarer Nähe zu handwerklichen Arbeiten. Eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung ist weiterhin durchzuführen. Ausnahmen von der Schutzbrillentragepflicht sind schriftlich, auf Basis einer tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung, zu dokumentieren. Im Vorfeld jeder Maßnahme findet eine Bewertung der Maßnahme und ggf. Erkundungen durch die Fachstelle KMR der BASF statt. Sofern keine Kampfmittelfreigabe erfolgen kann, werden werden durch die Fachstelle und Bauleitung des AG, geeignete Maßnahmen, wie z.B. Beistellung eines Feuerwerkers oder Arbeiten nur mit Saugbagger/Handaushub, festgelegt. Bei Auffinden von Kampfmitteln sind die Arbeiten sofort einzustellen, die Fundstelle zu sichern und der Auftraggeber umgehend zu informieren. 12. Lärmschutz, Emissionsschutz Es dürfen nur schallgedämmte Geräte eingesetzt werden. Sämtliche Maschinen müssen den erhöhten Schallschutzanforderungen genügen und die gültigen Bestimmungen über den vorbeugenden Lärmschutz erfüllen. Es dürfen nur Geräte eingesetzt werden, bei denen die Schadstoffentwicklung auf ein Mindestmaß beschränkt ist. Alle Geräte müssen dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Mit Rücksicht auf die angrenzenden Tätigkeiten ist der bei den Bauarbeiten entstehende Lärm auf ein Minimum zu beschränken. Der AN bestätigt hiermit ausdrücklich, dass er für sämtliche von ihm oder seinen Beauftragten verursachten Schäden, die dem AG oder Dritten zugefügt werden, voll haftet und sich hiergegen ausreichend versichert hat. IM GESAMTEN WERK GILT R A U C H - UND A L K O H O L V E R B O T
G. Sicherheits- und Umweltbestimmungen
H. Umsetzung der Baustellenverordnung auf Baustellen der BASF SE Im Rahmen der Ausführung des Bauvorhabens hat der BASF-Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, im folgenden SiGeKo genannt, Weisungsbefugnisse in allen Belangen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Diese Weisungsbefugnis berührt nicht die ohnehin bestehende Verantwortung des beauftragten AN zur Einhaltung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften bzw. der sonstigen für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Durchführungsanweisungen. Die vorgenannte Weisungsbefugnis des BASF-SiGeKo befreit den AN ebenfalls nicht von seiner Abstimmungspflicht mit anderen Unternehmen und/oder Arbeitgebern entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" (BGV), den Vorgaben der Baustellenverordnung und der betreffenden Landesbauordnungen. Beauftragt der AN Subunternehmer mit Arbeiten auf der Baustelle, ist der AN selbst zur Koordinierung der Zusammenarbeit dieser Subunternehmer verpflichtet. In diesem Umfang nimmt der AN die Aufgaben eines SiGeKo wahr. Dem BASF-SiGeKo obliegt daneben nur die Gesamtkoordination der Ausführung des Bauvorhabens. Unterlagen des AN, die der Koordinierung der Arbeiten der Subunternehmer dienen, sind dem BASF-SiGeKo vorzulegen. Die Verantwortlichkeit für die Übereinstimmung der vorgelegten Unterlagen mit den Vorgaben der Baustellenverordnung und den sonstigen einschlägigen Vorschriften verbleibt bei dem von BASF beauftragten AN. Die genannten Unterlagen des AN, die auch der Koordinierung der Arbeiten der Subunternehmer dienen, sind dem BASF-SiGeKo rechtzeitig, spätestens aber 5 AT vor Aufnahme der Tätigkeit auf der Baustelle zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Verantwortlichkeit für die Übereinstimmungder vorgelegten Unterlagen mit den Vorgaben der Baustellenverordnung und den sonstigen einschlägigen Vorschriften verbleibt bei dem von BASF beauftragten AN.Bei nicht rechtzeitiger Vorlage der baustellenspezifischen Gefährdungsbeurteilung wird ein Malus in Höhe von 10% der vereinbarten Summe fällig (siehe Abschnitt "Bonus/Malus Arbeitssicherheit"). Darüber hinaus muss der AN den BASF-SiGeKo fortlaufend über arbeitssicherheits- und gesundheitsschutzrechtlich relevante Vorgänge informieren, die a) für eine ordnungsgemäße Koordinierung der Arbeiten der vom AN beauftragten Subunternehmer von Bedeutung sind,b) die Abstimmung der Arbeiten mit anderen von BASF beauftragten AN betreffen oderc) Mängel in der Arbeitssicherheit an der Baustelle betreffen und vom AN nicht selbst abgestellt werden bzw. abgestellt werden können. Bonus-/ Malus-Regelung für Arbeitssicherheit Die Bonus-/ Malus-Regelung ist ein Prämiensystem für die Förderung unfallfreier und sicherheitsgerechter Auftragsabwicklung. Der AG behält sich vor, eine Bonus- / Malus-Regelung mit dem AN zu vereinbaren. Beim Vergabegespräch wird seitens des AG festgelegt ob eine Bonus- / Malus-Regelung vereinbart wird. Wenn eine Bonus- / Malus-Regelung vereinbart wird, gelten die Regelungen, die im Bereich "Bonus / Malus-Vereinbarung" detailiert beschrieben sind.
H. Umsetzung der Baustellenverordnung auf Baustellen der BASF SE
I. Abrechnungsbestimmungen Die Leistungen werden entsprechend den gültigen DIN-Normen, Technischen Vorschriften, Richtlinien und ggf. Angaben in den jeweiligen Positionsbeschreibungen abgerechnet. Das Bauvorhaben ist baubegleitend über das System SP-Online nach den Regelungen der elektronischen Bauabrechnung, REB, abzurechnen. Siehe hierzu entsprechende Regelungen in den "Einkaufsbedingungen der BASF SE und der mit ihr verbundenen Unternehmen mit Sitz in Deutschland für Bauleistungen". Abschlagsrechnungen sind in der Anzahl auf ein Minimum zu begrenzen. Hierfür sind die Abschlagsrechnungen monatlich bzw. erst ab einem Wert von ca. 50.000 baubegleitend zu stellen. Diese Regelung gilt nur für Abschlagsrechnungen auf den Hauptauftrag, nicht jedoch für Abschlagsrechnungen zu genehmigten Nachträgen. Grundlage der Abrechnung sind Aufmaße und Abrechnungspläne/-skizzen. Die Messurkunden sind dem AG über die Software SP-online, einschl. der zugehörigen Abrechnungs- zeichnungen und Aufmaße zu übergeben. Die von der zuständigen Aufsicht des AGs unterschriebenen, zugehörigen Abrechnungszeichnungen und Aufmaße sind im System SP-Online digital anzuhängen. Die Mengenermittlung einschließlich Dokumentation ist jeder Abschlagsrechnung in Kopie sowie der Schlussrechnung im Original beizufügen. Die Aufwendungen hierfür werden nicht gesondert vergütet. Mengeneingaben (Fläche, Raum, usw.) erfolgen immer mittels Maßkette in SP-Online. Die eindeutige Zuordnung Plan zu Aufmaß / Maßkette hat über das "Kommentarfeld in SP-Online" zu erfolgen. Die Abrechnung von Lohn- und Geräte-Stunden im Abrechnungssystem (SP-Online) hat in der gleichen Reihenfolge, wie diese in der laufend fortzuführenden Auflistung erfasst und in der Abrechnungsmappe sortiert sind, zu erfolgen. Lieferscheine im Zuge von Tiefbauarbeiten sind im Original und elektronisch mit einzureichen. Eine kumulierte Aufstellung analog der Lohn- und Gerätestundenabrechnung ist bei jeder Abrechnung beizulegen. In SP-Online sind im Feld (Reiter) "Dokumente" alle Aufmaßblätter und Lohnstunden (beides in Kopie) elektronisch anzuhängen. Bei Plänen ist es ausreichend den Plankopf in Kopie anzuhängen. Eine Abrechnung darf durch den AN erst in das System SP-Online eingespielt werden, wenn die Original-Aufmaße, von der zuständigen Aufsicht des AGs unterschrieben, dem BASF-Abrechnungsprüfer vorliegen. Ansonsten wird das Aufmaß in SP-Online zurückgewiesen. Nachträge sind nach erfolgter bauseitiger Genehmigung als PDF-Datei und in der Datenart 85 (DA 85) an den Abrechnungsprüfer des AGs zu senden. Sollten Aufmaße und/oder die Dateneingabe über SP Online seitens des ANs nicht wie in beschriebener Form erfolgen, so hat der AG das Recht das Aufmaß bzw. die Abschlagsrechnung als nicht prüfbar zur Überarbeitung an den AN zurückzuweisen. Die Kosten für die EDV-Abrechnung sind in die OZ einzurechnen und gehen zu Lasten des AN. Aufmaße (Feldaufmaße) sind zeitnah vom AN der zuständigen Aufsicht des AGs (Meister) zur Prüfung vorzulegen. Aufmaße zu Arbeiten, die im Zuge weiterer Arbeitsschritte nicht mehr geprüft werden können (z.B. Aushubarbeiten an Rohrgräben mit nachträglicher Verfüllung, Betonsanierung von Fehlstellen mit nachträglicher flächiger Oberflächenspachtelung, o.Ä.) sind durch den AN so zeitnah bei der zuständigen Aufsicht des AGs einzureichen, dass eine Prüfung des Aufmaßes durch den AG vor der Durchführung nachfolgender Arbeiten durchgeführt werden kann. Der AN ist verpflichtet, mit der örtlichen Baustellenaufsicht des AGs rechtzeitig einen Termin zur örtlichen Aufmaßprüfung abzustimmen. Grundlage der Abrechnung sind die vom AG zur Verfügung gestellten Ausführungszeichnungen sowie Aufmaße und Aufmaßskizzen des ANs. Diese Dokumente sind der örtlichen Baustellenaufsicht des AGs zur Prüfung vorzulegen und von dieser unterschreiben zu lassen. Zur besseren Prüfbarkeit ist jedem Aufmaß ein Übersichtsplan beizufügen. Die in der Abschlagsrechnung abzurechnenden Leistungen sind zu markieren und die entsprechenden Ordnungsziffern (OZ) des LVs, die in der zugehörigen Abschlagsrechnung vergütet werden sollen, händisch an den markierten Stellen zu vermerken. Die Feldaufmaße sind auf jeder Aufmaßseite mit folgenden Informationen zu versehen: Bestell-Nr., Gebäude-Nr., Einbauort, Ordnungsziffer des LVs und zugehöriger Kurztext, Maßketten, Aufmaß-Blattnummerierung, Unterschrift Kontraktor und BASF-Beauftragter, Datum. Die Original-Abrechnungsunterlagen / -Aufmaße verbleiben nach Unterschrift grundsätzlich bei der örtlichen Baustellenaufsicht des AGs und werden von dieser an den zuständigen Abrechnungsprüfer weitergeleitet. Bei Lohn- und Geräte-Stundenabrechnungen ist eine kumulierte Aufstellung anhand einer laufend fortzuführenden Auflistung sämtlicher Lohn- und Geräteabrechnungen in separater Datei bzw. auf separatem Blatt vorzulegen. Bei Tiefbau-Aufmaßen ist bei unterschiedlichen Schichten des Bodenaufbaus (z.B. Asphalt, Unterbau, RC, usw.) durch den AN ein Geländeprofil inkl. Schichtdickenstärken mit dem Aufmaß einzureichen. Für die Abrechnung gelten folgende Umrechnungsfaktoren : BASF-Recycling-Vorsiebmaterial, verdichtet 2,00 t/m, Lehmsand, verdichtet 1,90 t/m, Gebrochenes Mineralgemisch, 0/32 - 0/56 mm, verdichtet 1,90 t/m, Asphaltschichten 2,35 t/m, Edelbrechsand,0/2 mm, verdichtet 1,75 - 1,85 t/m, Füllsand,0/1 mm, verdichtet 1,75 - 1,85 t/m Abrechnungsgrundlage für das Lösen, Laden und Transportieren ist die feste Masse. Die Original-Lieferscheine und -Wiegekarten der eingebauten Materialien (Schotter, Schwarzdecken- materialien u.Ä) sind dem jeweils zuständigen Beauftragten des AG zur Anerkennung vorzulegen und der Abrechnung beizufügen. Bei der Abrechnung von Leistungen nach Gewicht bzw. für den SOLL-IST-Vergleich werden ausschließlich Liefer- und Wiegescheine anerkannt, welche den Anforderungen der ZVB-W89 entsprechen und vom AG bzw. der örtl. Bauleitung unterschrieben sind. Innerhalb von zwei Werktagen sind bei der Bauleitung folgende Unterlagen abzugeben: - Stundenlohnzettel - Lieferscheine Original und Durchschlag für sämtliche Schüttgüter. Nach Unterschrift und Prüfung werden die Durchschläge der Lieferscheine in der darauffolgenden Woche zurückgegeben. Die Lieferscheine (gilt insbesondere für firmeninterne Lieferscheine bzw. Strichlisten) müssen nachfolgend aufgelistete Angaben enthalten: Lieferscheinzusammenstellung auf Datenträger mit folgenden Angaben: Datum, Lieferscheinnummer, Tonnage, Fahrzeugkennzeichen, Materialangabe, Herkunft des Materials, das Verrechnungsgewicht bei Angabe einer Kubatur für nicht in der Tabelle der Leistungsbeschreibung aufgeführte Schüttgüter. Der Schlussrechnung ist eine positionsbezogene Aufstellung der abgegebenen Lieferscheine beizufügen. Aufmaße (Feldaufmaße) sind zeitnah von AN der zuständigen Aufsicht (Meister oder Vertreter) vorzulegen. Nach Fertigstellung der Aushubarbeiten ist spätestens nach 2 Tagen ein Zwischenaufmass für die Erd- und Verbauarbeiten vorzulegen, das vom Meister vor der Verfüllung innerhalb von 2 weiteren Tagen geprüft und gegengezeichnet wird. Das gleiche gilt für Arbeiten wie Rohrverlegung, Arbeiten an Bauwerken etc., die später eingefüllt werden und nicht mehr vor Ort kontrolliert werden können. Gilt entsprechend nur für Unternehmen, die im Rahmenvertrag der BASF tätig sind. Die Zahlung der Schlussrechnung setzt voraus, dass die vollständige Enddokumentation beim AG eingegangen ist. Diese Beinhaltet auch die Vorlage der vollständigen Eigenüberwachungsakte mit Zuordnung der Prüfungen zu den einzelnen Titeln dieses LV, als Voraussetzung für die Freigabe des SR-Aufmaßes und ist dem SR-Aufmaß als Datei anzuhängen. Bei Nichtvorlage der Eigenüberwachungsakte werden 10% der abgerechneten Gesamtsumme einbehalten. Zur Kosten- und Terminkontrolle sind 4 wöchig nach Baubeginn Leistungsstände und Leistungsmeldungen dem AG unaufgefordert zur Verfügung zu stellen, die Aufwendungen hierfür werden nicht gesondert vergütet. Leistungsstand besteht aus mind. folgenden Angaben - Leistungsstand IST, Darstellung durch farbliche Eintragung im UK Plan - Leistungsstand SOLL, Darstellung durch farbliche Eintragung im UK Plan Leistungsmeldung besteht aus mind. folgenden Angaben 1. Auftragssumme bei Baubeginn 1.1 +/- Veränderungen der Auftragssumme (u.A. Nachträge etc.) 1.2 Auftragssumme bis Stichtag 2. Hergestellte Bauleistung 2.1 Abgerechnete Bauleistung 2.2 Nicht berechnete Leistungen 3 Prognostizierte Bauleistung bis Projektabschluss 3.1 Prognostizierte Bauleistung bis Jahres Ende 4. Der Untergrund im Werksgelände besteht größtenteils nicht aus gewachsenem Boden sondern aus Auffüllmaterial (Aufbereiteter Boden, Bauschutt), der keiner Bodenklasse zugeordnet werden kann Daraus resultierende Erschwernisse sind in die Leistungspositionen einzurechnen. Aufmaße (Feldaufmaße) sind zeitnah vom AN der zuständigen Aufsicht (Meister bzw. Vertreter) vorzulegen. Nach Fertigstellung der Aushubarbeiten ist spätestens nach 2 Tagen ein Zwischenaufmaß für die Erd- und Verbauarbeiten vorzulegen, das von der Aufsicht des AG vor der Verfüllung innerhalb von 2 weiteren Tagen geprüft und gegengezeichnet wird. Das gleiche gilt für Arbeiten wie Rohrverlegung, Arbeiten an Bauwerken etc., die später eingefüllt werden und nicht mehr vor Ort kontrolliert werden können. Diese Zwischenaufmaße können sofort als Einzelaufmaß über avisor abgerechnet werden. 5. Aufmaßerstellung und -prüfung - Grundlage der Abrechnung ist jeweils das vom AN erstellte Aufmaß. Zeichnungen, Skizzen, bestätigte Zeitnachweise und sonstige zum Aufmaß gehörende Unterlagen sind im EDV-System avisor dem Aufmaß (elektronisch) anzuhängen. Bei Leistungen, die im Nachhinein nicht mehr prüfbar sind (z.B. Demontagen), hat der Kontraktor-Beauftragte vor Leistungserbringung die zu erbringende Leistung präzise zu beschreiben und dem BASF-Beauftragten zur Prüfung zu übergeben. Die unterschriebene Leistungsbeschreibung ist dem Aufmaß anzuhängen. BASF prüft alle Aufmaße mindestens auf Plausibilität. Im Rahmen von Stichprobenprüfungen können bereits anerkannte und abgerechnete Aufmaße einer nachgelagerten Prüfung unterzogen werden. Diese erfolgt in der Regel gemeinsam mit dem Kontraktor-Beauftragten vor Ort. Die Aufwendungen hierfür sind in die Preise mit einzukalkulieren.
I. Abrechnungsbestimmungen
J. Besonderheiten der Baustelle Die Baustelle im jeweiligen Bauabschnitt ist zu Beginn gegenüber sonstigen Verkehrsflächen, insbesondere fußläufigen Bereichen, abzusichern. Ein- und Ausfahrten in das Baustellengelände sind in Abstimmung mit der Bauleitung des AG so zu legen und mit zusätzlichen Hinweisschildern zu versehen, dass das unbefugte Betreten durch Baustellenfremde unterbleibt. Die Grabenfläche parallel zur Gleisachse ist begehbar abzudecken. Sämtliche Erschwernisse aufgrund der Örtlichkeiten wie z.B. Baustellenzugänglichkeit, Bahnbetrieb, Arbeiten unter Rohrbrücken u.Ä. sind in die Einheitspreise der einzelnen OZ einzurechnen. Die Bestandsvermessung bestehender Oberflächenbefestigungen im Blockfeld erfolgt durch den AN. Auf dieser Basis erfolgt zum späteren Zeitpunkt die Wiederherstellung befestigter Oberflächen. Das Einmessen der neu verlegten Rohrleitungen vor dem Verfüllen erfolgt durch den AG. Das ungeschützte Befahren von Grünflächen ist verboten. Zum Schutz der Grünflächen sind mobile Baustraßen durch den AN zu errichten. Durch den AG können keine Anschlussmöglichkeiten für Ver- und Entsorgung (Kanal, Wasser, Strom) zur Verfügung gestellt werden. Dies ist bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen! Aufgrund der vorhandenen Platzverhältnisse ist die für die Durchführung der Bauarbeiten notwendige BE-Fläche nach der Vergabe mit der BASF Bauleitung abzustimmen!
J. Besonderheiten der Baustelle
K. Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis BIETERTEXTERGÄNZUNGEN Freistellen (Punktfolgen/Bietertextergänzungen) in den LV-Texten sind grundsätzlich vom AN auszufüllen und können vergaberelevant sein. Diese sind in den Positionen dann auszufüllen, wenn der AN eine gleichwertige Alternative anbieten will; ansonsten gilt der Vorschlag des AG. Es ist unbedingt sicher zu stellen, dass alle Informationen (ausgefüllte Punktfolgen) in der Submission enthalten sind. Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Bei den bauzeitlichen Planungen sind die Wartezeiten für das erforderliche Abbinden und Erhärten der einzusetzenden Baustoffe und auch die Zeiten für die Auswertung evtl. anfallender Versuchsergebnisse zu berücksichtigen. Hieraus resultierende Aufwendungen werden nicht gesondert vergütet. KALKULATIONSHINWEIS Das Leistungsverzeichnis bildet mit den beigelegten Unterlagen, wie Vertragsbedingungen Baubeschreibung, u.a. Ausschreibungsplanung Sicherheitsbestimmungen / EHS-Plan eine Einheit. Zur Kalkulation sind alle aufgeführten Unterlagen heranzuziehen. Aufzufordernden Nachunternehmern sind diese Unterlagen gleichermaßen zur Verfügung zu stellen. Preisliche Nachforderungen aus nicht erhaltenen bzw. nicht zur Verfügung gestellten Unterlagen können später nicht geltend gemacht werden. VOLLSTÄNDIGKEITSPRÜFUNG Das Angebot umfasst alle zur Errichtung der beschriebenen Anlagen notwendigen Leistungen einschl. aller Haupt- und Nebenleistungen (Herstellung und Einbau gemäß Herstellerangaben UND / ODER Vorgaben aus Ausführungsplänen, etc.) für Material, Lohn, Maschinen und Geräte, Betriebsstoffe, Bauhilfsstoffe und Baubehelfe. Der Bieter hat die Ausschreibung inkl. ihrer Anlagen auf Eindeutigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Erkannte Unstimmigkeiten, offensichtliche Mengenfehler, Widersprüche, bzw. offene Fragen sind vor Angebotsabgabe mit der ausschreibenden Stelle abzuklären. Unterlassene Klärungen sind während der Vertragsdurchführung dem Unternehmer anzulasten und berechtigen nicht zur Geltendmachung von diesbezüglichen Nachtragsforderungen. SONDERVORSCHLÄGE Sondervorschläge werden bei Angebotsabgabe zugelassen und vor Vergabe geprüft. Sie sind mit ausführlicher techn. Beschreibung in einem gesonderten Angebot einzureichen. Soweit die Leistungen des LV nach dem Vorschlag des Bieters zu ergänzen sind oder sich ändern, ist dies in dem gesondertes Angebot aufzuführen. Eine Vergütung für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt nicht. In einem Sondervorschlag sind vom Bieter Ausführungen, Baustoffe und Baustoffmassen für die vorgesehene Konstruktion zu nennen. Die in den OZ angegebenen Baustoffmassen sind dann folglich nur für die Prüfung der Angebote durch den AG bestimmt, sie berechtigen den AN nicht zu späteren Mehrforderungen.
K. Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
01 Tief.- und Straßenbauarbeiten
01
Tief.- und Straßenbauarbeiten
01.10 PE SCHÄCHTE- L EITUNGEN
01.10
PE SCHÄCHTE- L EITUNGEN

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