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Net total EUR
Projekt: Gewerk : Gleitschichtarbeiten
Bau-Nr. : D520
Projekttitel : New Alcoholates Plant Ludwigshafen
Anlagen hierzu : siehe Anlagen- und Zeichnungsverzeichnis
Zeichnungen hierzu: siehe Anlagen- und Zeichnungsverzeichnis
Dem Angebot liegen zugrunde, in der jeweils neuesten Fassung zum Stand
der Vergabe:
- Einkaufsbedingungen Heberger Gruppe
- LU-R-OSA 001 Arbeitssicherheit (Extranet)
- LU-R-OSA 002 Sicherheit beim Einsatz von Kontraktoren (Extranet)
Projekt:
Lage, Leistungsbeschreibung und Termine Lage:
BASF SE Ludwigshafen, Werksteil Süd, an der Diaminstraße,
im Blockfeld D 500.
Projektbeschreibung:
Herstellen und Ausführen einer WHG-Bodenplatte mit Grube welche auf
Pfählen aufgelagert ist, einem flachgegründeten Schaltraum sowie zweier
Einzelfundamente zur Aufstellung von Transformatoren, ein
Einzelfundament zur Aufstellung eines Behälters, ein Einzelfundament zur
Aufstellung einer internen Rohrbrücke D576i, flachgegründeten
Bodenplatte für die Sekundärkühlwasserstation, der benötigten
Einbauteilen, kleinerer Stahlau, etc.
Termine
Ausschreibung: bis 08.08.2025
Vergabe: Anfang KW33
Geplanter Baubeginn: 18.08.2025 (KW34)
Geplantes Bauende : 31.01.2026
Lage, Leistungsbeschreibung und Termine
Bauseitige Leistungen: Bereitstellen von Elektrische Energie für Baustelle und Baustelleneinrichtungen.
Lieferung von Flusswasser für Baustelle und Baustelleneinrichtungen.
Bereitstellung von Mannschaftsunterkünften zu Pausenzwecken
Bauseitige Leistungen:
Umsetzung der Baustellenverordnung auf Baustellen der BASF SE. .1 Im Rahmen der Ausführung des Bauvorhabens hat der
BASF-Sicherheitskoordinator,
im folgenden SiKo genannt, Weisungsbefugnisse
in allen Belangen der Arbeitssicherheit und des
Gesundheitsschutzes.
Diese Weisungsbefugnis berührt nicht die ohnehin bestehende
Verantwortung des
beauftragten AN zur Einhaltung der einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften bzw.
der sonstigen für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung
geltenden Gesetze,
Verordnungen, Richtlinien und Durchführungsanweisungen.
Die vorgenannte Weisungsbefugnis des BASF-SiKo befreit den AN
ebenfalls
nicht von seiner Abstimmungspflicht mit anderen Unternehmen
und/oder
Arbeitgebern entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift
"Grundsätze der Prävention"
(DGUV Vorschrift 1 bisher BGV A 1, # 6 Abs. 2), den Vorgaben der
Baustellenverordnung
und der betreffenden Landesbauordnungen.
.2 Beauftragt der AN Subunternehmer mit Arbeiten auf der
Baustelle,ist der AN selbst
zur Koordinierung der Zusammenarbeit dieser Subunternehmer
verpflichtet.
In diesem Umfang nimmt der AN die Aufgaben eines SiKo wahr.
Dem BASF-SiKo obliegt daneben nur die Gesamtkoordination der
Ausführung
des Bauvorhabens.
Unterlagen des AN, die der Koordinierung der Arbeiten der
Subunternehmer dienen,
sind dem BASF-SiKo vorzulegen. Die Verantwortlichkeit für die
Übereinstimmung
der vorgelegten Unterlagen mit den Vorgaben der
Baustellenverordnung und den
sonstigen einschlägigen Vorschriften verbleibt bei dem von BASF
beauftragten AN.
Darüber hinaus muss der AN den BASF-SiKo fortlaufend über
arbeitssicherheits-
und gesundheitsrechtlich relevante Vorgänge informieren, die
a) für eine ordnungsgemäße Koordinierung der Arbeiten der vom
AN beauftragten
Subunternehmer von Bedeutung sind,
b) die Abstimmung der Arbeiten mit anderen von BASF
beauftragten ANbetreffen
oder
c) Mängel in der Arbeitssicherheit an der Baustelle betreffen
und vom AN nicht
selbst abgestellt werden bzw. abgestellt werden können.
Umsetzung der Baustellenverordnung auf Baustellen der BASF SE.
Hinweis Werksbetrieb: Die Baustelle ist durch angrenzende Bauten, mit laufenden Betrieben,
und Verkehrswege, Gleis und Straße, eingeengt.
Durch externe Alarmereignisse kann es zu kurzzeitigen
Arbeitsunterbrechungen kommen.
Hinweis Werksbetrieb:
Hinweis Lohnleistung: Sämtliche Baustoffe und Bauteile liefert der AG.
Anzubieten ist die ausschließlich die Lohnleistung
Hinweis Lohnleistung:
Hinweis Maßtoleranzen: Folgende Maßtoleranzen sind bei der Ausführung einzuhalten.
DIN 18 201 Begriffe, Grundsätze, Anwendung,Prüfung
DIN 18 202 Toleranzen im Hochbau - Bauwerke
Tabelle 3, Zeile 2 bis 6
Tabelle 3, Zeile 7 für Aufzugschachtwände
Tabelle 3, Zeile 3 für die Oberfläche von Behälterfundamenten
Tabelle 3, Zeile 7 für Verdichterfundamente
DIN 18 203 Toleranzen im Hochbau
Teil 1 : Vorgefertigte Teile aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton
Tabelle 1 bis 3
Hinweis Maßtoleranzen:
Sicherheitsbestimmungen Kosten für BASF spezifische Sicherheitsauflagen, wie
Sicherheitsbegehungen, Sicherheitsbelehrungen, Sicherheitsunterweisungen
etc., sind in die OZ einzurechnen.
Es gelten die Gesetzlichen Regelungen und zusatzmaßnahmen der BASF.
Subunternehmer sind anzumelden und von der Bauleitung des AG genehmigen
zu lassen.
Aus Sicherheitsgründen dürfen ausländische Mitarbeiter auf Baustellen
nur dann eingesetzt werden, wenn mit ihnen eine Verständigung in
deutscher Sprache möglich ist.
Vor jeder Tätigkeitsaufnahme ist eine LMRA durchzuführen und bei der AG-Bauleitung abzugeben.
Sämtliche Arbeiten sind arbeitstäglich mit der AG-Bauleitung abzustimmen.
10 Tage vor Ausführungsbeginn sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Gefährdungsbeurteilung
Bei verstößen gegen den Arbeitschutz behalten wir uns das Recht vor die betroffenen Mitarbeiter vom Projekt auszuschließen.
Sicherheitsbestimmungen
Persöhnliche Schutzausrüstung: Es ist bei sämtlichen Arbeiten folgende PSA dauerhaft zu tragen.
- Sicherheitshelm
- Schutzbrille
- Sichtbare Warnweste
- Lange Kleidung (Arme und Beine verdeckt)
- Sicherheitsschuhe S3
Abweichungen im absoluten Ausnahmefall können nur durch Vorlage einer Gefährdungsbeurteilung erfolgen.
Persöhnliche Schutzausrüstung:
Beton- und Stahlbetonarbeiten: 0.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Neben-
leistungen.
0.1
Grundlagen für Betonbau gegen wassergefährdende Stoffe
:
- Wasserhaushaltsgesetz(WHG)
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- DAfStb Richtlinie "Betonbau beim Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen" (BUmwS)
- DAfStb Richtlinie "Schutz und Instandsetzung von
Betonbauteilen
- DWA-A-Merkblatt 786 "Ausführung von Dichtflächen
0.2
Für die entsprechenden Bauteile sind in den einzelnen
OZ's einzukalkulieren und werden nicht besonders
vergütet:
Erstellung und prüffähiges Zusammenführen insbesondere
der in der DAfStb Richtlinie "Betonbau beim Umgang
mit
wassergefährdenden Stoffen" Teil 1 Tab 1-7 genannten
Unterlagen.
Die Ausführung muss gem. o.g. DAfStb-Rili Punkt 8.2
erfolgen. Alle erforderlichen Nachweise/Überwachungen
(z.B. Prüfung während der Bauausführung, Erstprüfung
nach Fertigstellung gem. 8.1.(3) nach o.g. DAfStb-Rili
sind vor der Ausführung mit der Bauleitung des AG
abzustimmen.
Die vorgenannten Unterlagen sind jeweils 2 - fach beim
anerkannten und bestellten WHG-Sachverständigen und
beim AG vorzulegen.
Teil 1, Beton
Alle Bemessungen, Arbeiten und Materialien sind nach
Eurocodes, DIN EN 1991 und folgende, mit allen Teilen
und nationalen Anhängen, auszuführen.
Die neuesten DIN- und DIN EN- Normen sind entsprechend
anzuwenden bzw. zu beachten.
Teil 1.1, Herstellung nach DIN EN 206-1 mit DIN 1045-2
Teil 1.2, Ausführung
1.2.1
Betonflächen ohne besondere Anforderungen nach DIN
18217, für Bauteile ohne und mit nachträglichen Belägen
aus Putz, Plattenbelag o.Ä., aber für zusammenhängende,
einheitliche Betonoberflächen.
Die Ebenheit muss DIN 18 202, Tabelle 3, Zeile 5,
entsprechen.
1.2.2
Betonflächen mit Anforderungen an das Aussehen nach
DIN 18 217, als sichtbar bleibende Betonoberfläche,
ohne Bearbeitung nach dem Entschalen, einschl.
zusätzlicher
Maßnahmen beim Einbringen des Betons sowie
qualitätssichernde Maßnahmen.
Betonoberfläche absatzfrei, möglichst gleichmäßige
Farbtönung und möglichst porenlos.
Die Ebenheit muss DIN 18 202, Tabelle 3, Zeile 6,
entsprechen.
1.2.3
Die Oberfläche von Boden- und Deckenplatten sowie von
Behälterfundamenten ist waagerecht und geneigt
herzustellen.
Neigung : bis 5 %.
Die Frischbetonoberfläche ist nach dem Abziehen durch
z.B. Abreiben soweit nachzubehandeln, dass eine
Ebenheit nach DIN 18 202 erzielt wird.
Die Betonoberfläche muss frei von losen und mürben
Bestandteilen sein und darf keine Verschmutzung durch
Öl, Farbe, Mörtelreste u.Ä. aufweisen.
1.2.4
Oberflächen-Zugfestigkeiten von Betonoberflächen
: mind. 1.5 N/mm┬².
Oberflächen-Zugfestigkeiten von Betonoberflächen, die
Verbundestrich oder Beschichtung erhalten :
Mittelwert : mind. 1.5 N/mm2
kleinster Einzelwert : mind. 1.0 N/mm2.
1.2.5
Alle Flächen mit Anforderungen an die Flüssigkeits-
undurchlässigkeit nach WHG (z.B. Verfahrensanlagen,
Behälteranlagen und Abfüllplätze) sind gem.
den zugehörigen unter Basics/Grundlagen genannten
Regelwerken insbesondere der DAfStb Richtlinie
"Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen"
auszuführen.
1.2.6
Die Nachbehandlungsdauer von Beton nach DIN 1045-3,
Tabelle 5.NA, ist einzuhalten.DIN 1045-3 gilt als
nationaler Anhang zur DIN EN 13670.
Nachbehandlungsdauer von Frischbetonoberflächen von
Boden- und Deckenplatten , die befahren werden : mind.
7 Tage.
1.2.7.
Bei Bauteilen/Flächen aus Beton mit Anforderungen an
die Flüssigkeitsundurchlässigkeit nach WHG (z.B.
Verfahrensanlagen, Behälteranlagen und Abfüllplätze)
und mit besonderen Eigenschaften, (wu-Beton), sind alle
Risse,
ausgenommen Oberflächenrisse mit Breiten unter 0.1 mm,
nach der DAfStb-Richtlinie, "Schutz und Instandsetzung
von Betonbauteilen",Teil 5, zu schließen.
Für Rissinjektionen in Flächen mit Anforderungen an
die
Flüssigkeitsundurchlässigkeit nach WHG ist die DAfStb
Richtlinie "Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen" (insbesondere Teil II, 3.5) zu beachten.
Nicht nachgewiesene Rissbreiten über 0,1 mm sind nach
Teil 3 der o.g. Rili zu schließen.
Der Verwendbarkeitsnachweis der gewählten Füllsstoffe
ist vor der Ausführung dem Sachverständigen vom AG zu
Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Die erforderlichen
Instandsetzungs-/Ausbesserungsarbeiten sind gem. DAfStb
Richtlinie "Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen" (insbesondere Teil I, 8.3) zu planen,
auszuführen und zu dokumentieren.
Für sonstige, eventuell notwendige
Ausbesserungsarbeiten an Betonflächen sind nur
hydraulisch abbindende PCC-Mörtel bzw.
-Spachtel einzusetzen.
Die Ausführung darf erst nach vorheriger Absprache mit
dem AG erfolgen.
1.2.8
Bei Bauteilen aus Beton mit besonderen Eigenschaften,
wu- bzw. FD-Beton, ist die Betonsorte bei Arbeitsfugen
mit Fugenblech- bzw. Fugenbandeinlage, entsprechend
abzustimmen.
1.2.9
Anschluss-Stellen bei Arbeitsfugen sind vorzubereiten
durch Reinigen, Nässen und Aufbringen einer Haftbrücke
aus Zementmörtel mit Kunststoffzusatz.
1.2.10
Waagerechte Anschluss-Stellen an voraus betonierten
Wandabschnitten sind vorzubereiten durch Entfernen
der Zementschlämme bzw. von aufgeschwemmten
Feinstteilen sowie durch Aufrauhen der Betonoberfläche.
Eine Beton-Anschlussmischung bei Sichtbetonflächen,
auch am Wandfuß, ist entsprechend abzustimmen.
Teil 2, Betonstahl
2.1
Betonstahl in Ringen DIN 488 BSt 500 KR oder WR mit
bauaufsichtlicher Zulassung ist nur zugelassen, wenn
der Nachweis der Eigen- und Fremdüberwachung des
Weiterverarbeiters erbracht wird und das
Verarbeiterkennzeichen entsprechend der DIN 488
nachgewiesen werden kann.
2.2
Bei Auswahl und Anordnung der Abstandhalter ist das
Merkblatt "Abstandhalter" sowie "Betondeckung" des
'Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins (DBV)' zu
beachten.
Bei Wänden aus Beton mit besonderen Eigenschaften,
wu bzw. FD-Beton, sind nur Abstandhalter aus Faserbeton
zu verwenden und einzukalkulieren, wenn in einzelne OZ
nicht sep. erwähnt.
Auf Sauberkeitsschicht oder horizontaler Schalung bzw.
auf Sohleunterlage mit Folien-Abdichtung sind
Einzelabstandhalter nicht zulässig.
2.3
Für Flächen mit Anforderungen an die
Flüssigkeitsundurch-
lässigkeit nach WHG (z.B. Wände/Aufkantungen von
Verfahrensanlagen, Behälteranlagen und Abfüllplätze)
dürfen ausschließlich Abstandhalter gem. DAfStb
Richtlinie "Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen" (insbesondere Teil I, 7.3) verwendet werden.
Die Medienbeständigkeit der gewählten Abstandhalter
ist generell vor der Ausführung durch den AN
nachzuweisen.
Die Dokumentation der Ausführung nach DAfStb
Richtlinie "Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen" Teil 1 Tab 1-7 ist in entsprechende OZ
einzukalkulieren
2.3.1
Abrechnung der Abstandhalter
2.3.1.1
Standard-Abstandhalter i. d. R.aus Kunststoff zur
Herstellung der Betonüberdeckung gehören nach VOB als
Leistung zur Ausführung von Stahlbetonbauteilen
2.3.1.2
Abstandhalter zur Herstellung der Betonüberdeckung
bei Stahlbetonbauteilen mit Anforderung
nach der DAfStb-Richtlinie " Betonbau beim Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen werden als besondere
Leistung nach der Leistungsposition " Abstandhalter
nach DAfStb" vergütet.
2.3.1.3
Abstandhalter zur Herstellung des Abstandes zwischen
den einzelnen Bewehrungslagen bei Stahlbetonbauteilen
werden
über die Leistungsposition Betonstabstahl oder
Lagermatte
vergütet. Diese bestehen i. d. R. aus einem mehrfach
gekanteten Mattenstreifen
2.3.1.4
Abstandhalter zur Herstellung des Abstandes zwischen
den einzelnen Bewehrungslagen bei Stahlbetonbauteilen
mit großer Dicke werden über die Leistungsposition
Abstandhalterböcke vergütet.
Diese bestehen i.d. R. aus mehreren Betonstahlstäben
und
-matten zusammengeschweißten, bockförmigen Gebilde,
teilweise mit statischem Nachweis.
2.4
Das nicht planmäßige Einbauen von
Bewehrungsanschluss-Systemen nach Wahl des AN ist ohne
Mehrkosten und nur mit Zustimmung des AG gestattet.
Teil 3, Schalung
3.0
Sämtliche Schalmaterialien verbleiben im Eigentum des
AN
3.1
Im LV sind verschiedene Schalungsarten ausgeschrieben.
Die Wahl der Ausführung hat in Abstimmung mit dem AG
bzw. nach den Vorgaben der Schalungszeichnungen zu
erfolgen.
Die Massenangaben aller OZ entsprechen etwa dem
gesamten Leistungsumfang.
3.2
Die Schalung für Bauteile aus Beton ohne besondere
Eigenschaften ist mit Bolzenverbindungen in
Kunststoffhülsen oder durch andere geeignete
Verankerungssysteme zusammenzuhalten.
Bolzenlöcher u.Ä. sind nach dem Entschalen zu
schließen.
In Wänden mit Brandschutzanforderungen sind dafür
zugelassene Hülsen, z. B. Mauerstärken aus Beton, zu
verwenden.
Eisen und Rödeldrähte dürfen nicht im Beton verbleiben.
3.3
Die Schalung für Bauteile mit Anforderungen an die
Flüssigkeitsundurchlässigkeit nach WHG (z.B. Wände /
Aufkantungen von Verfahrensanlagen, Behälteranlagen und
Abfüllplätze) und Beton mit besonderen Eigenschaften,
FD bzw.wu-Beton, ist so herzustellen, dass für die
Baukonstruktion die geforderte Betoneigenschaft
gewährleistet ist.
Als Schalungsanker sind nur für die geforderte
Betoneigenschaft
geeignete Systeme gem. DAfStb Richtlinie "Betonbau beim
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" Teil 1, 7.4
einzusetzen und einzukalkulieren, wenn in einzelne Oz
nicht sep. erwähnt.
Schalungsanker: wasserundurchlässig mit
aufgeschweißter
Wassersperrplatte,
schraubbare Konen.
Nach dem Herausschrauben der Konen sind die
Konenlöcher mit hydraulisch abbindendem PCC-Mörtel
möglichst
gleicher Farbtönung wie beim hergestellten Bauteil zu
schließen.
3.4
Schalung für glatte Sichtbetonoberflächen aus
Schalungs- platten, Oberfläche vergütet mit
Kunststoffauflage, mit geord- neten Schalungsstoß- und
Schalhautfugen sowie mit geordneter Anordnung der
Schalungsanker.
Für den Sichtbeton sind die Konen der Schalungsanker
nach dem Ausschalen herauszuschrauben und die
Konenlöcher anschließend mit hydraulisch abbindendem
PCC-Mörtel möglichst gleicher Farbtönung wie beim
hergestellten Bauteil zu schließen.
In der OZ wird die Schalung für glatte
Sichtbetonoberflächen
als 'Sichtbetonschalung', im Kurztext als 'Schal glatt'
genannt.
Sichtbeton min. der Klasse SB 2 gemäß DBV-Merkblatt
"Sichtbeton".
3.5
Die Größe der Schalflächen und das Einlegen von
Trapezleisten für den Fugenverlauf in Sichtbetonflächen
hat in Abstimmung mit dem AG bzw. nach den Vorgaben der
Schalungszeichnungen zu erfolgen.
Trapezleisten nach besonderer OZ.
Auch im Bereich der Trapezleisten ist auf Einhaltung
der Betondeckung zu achten.
3.6
Bauteile mit Sichtbetonoberflächen sind gegen
Verschmutzung zu schützen.
Anschluss-Bewehrungen sind abzudecken.
3.7
Gerüste für Schalungen als Besondere Leistung nach VOB,
die zum lagegenauen Einbau und/oder zur Abtragung von
Lasten nach DIN 1045-3 benötigt werden, sind in die
entsprechende OZ einzurechnen.
3.8
Für sämtliche Schalungen ist eine Ausschalfrist von
mind. 36 h einzuhalten, sofern die EN/DIN 1045-3 nicht
längere Fristen vorsieht.
Abweichungen hiervon sind nur in Absprache mit dem AG
zulässig.
3.9
Kanten von sichtbar bleibenden Stahlbeton-Bauteilen
sind durch Einlegen von glatten Dreikantleisten in die
Schalung abzufasen.
Bei Fugen beidseitig.
Kathete : mind. 10 mm.
Auch im Bereich der Dreikantleisten ist auf Einhaltung
der Betondeckung zu achten.
Die Kosten für das Abfasen sind in die OZ der Bauteile
einzurechnen.
3.10
Als Trenn- und gegebenenfalls Nachbehandlungsmittel
dürfen bei allen Bauteilen nur Materialien verwendet
werden, die das Haftvermögen nachträglich
aufzubringender Baustoffe, wie Beschichtung, Kleber
für Plattenbeläge u.Ä., durch Rückstände nicht
beeinträchtigen.
Nachweise sind auf Anordnung des AG zu erbringen.
3.11
Das Setzen von Dübeln in WHG-Dichtflächen zur
Aufstellung
und Befestigung von temporären Schalungen, Apparate
-halterungen, Sonderunterstützungen oder sonstigen
Bauteilen
ist nicht zulässig.
Ausnahmen sind:
- Im Einzelfall mit der Planungsabteilung des AG und
dem
WHG- Sachverständigen abgestimmte Dübel
- Auf den Ausführungsplänen dargestellte Dübel
Teil 4, Sonstiges
4.1
Sind in der OZ Trenn- bzw. Dämmschichten aus
Polystyrol- Hartschaumplatten DIN 18 164 gefordert,
so sind diese aus Rohstoffen der BASF SE
mindestens in der Baustoffklasse B1, schwer entflammbar
herzustellen..
4.2
Die Wahl der Bohrgeräte, für Anschlussbewehrungen
und/oder Verbundanker, im nicht ex-Bereich bzw. im
ex-Bereich, hat in Abstimmung mit dem AG zu erfolgen.
4.3
Überwachung des Betonierens:.
Für alle statisch konstruktiven Betonbauteile ist eine
Überwachung nach DIN 1045-3/NA.6 durchzuführen und
entsprechend zu dokumentieren.
Beton- und Stahlbetonarbeiten:
Hinweis Abmessungen: Alle Abmessungen sind aus dem mitgelieferten Modell und Zeichnung zu entnehmen.
Hinweis Abmessungen:
Hinweis Mengen: Die Im LV genannten Mengen sind schätzmengen. Die Mengen können im Rahmen der Ausführung abweichen.
Dies stellt keinen Anspruch auf geänderte Einheitspreise da.
Hinweis Mengen:
03 Produktionsgebäude Stahlbetonarbeiten
03
Produktionsgebäude Stahlbetonarbeiten
03.01 Bewehrung
03.01
Bewehrung
03.02 Gründungsbauteile, Schächte und
Boden-/Gründungsplatten
03.02
Gründungsbauteile, Schächte und
Boden-/Gründungsplatten
03.03 aufgehende Bauteile
03.03
aufgehende Bauteile
03.04 sonstige Betonbauteile
03.04
sonstige Betonbauteile
03.05 Sonstige Beton- und Stahlbetonarbeiten
03.05
Sonstige Beton- und Stahlbetonarbeiten
04 Kühlwasserstation Stahlbetonarbeiten
04
Kühlwasserstation Stahlbetonarbeiten
04.01 Bewehrung
04.01
Bewehrung
04.02 Gründungsbauteile, Schächte und
Boden-/Gründungsplatten
04.02
Gründungsbauteile, Schächte und
Boden-/Gründungsplatten
04.03 sonstige Betonbauteile
04.03
sonstige Betonbauteile
04.04 Sonstige Beton- und Stahlbetonarbeiten
04.04
Sonstige Beton- und Stahlbetonarbeiten
05 Schaltraum Stahlbetonarbeiten
Ortbeton/Halbfertigteile
05
Schaltraum Stahlbetonarbeiten
Ortbeton/Halbfertigteile
05.01 Bewehrung
05.01
Bewehrung
05.02 Gründungsbauteile, Schächte und
Boden-/Gründungsplatten
05.02
Gründungsbauteile, Schächte und
Boden-/Gründungsplatten
05.03 aufgehende Bauteile
05.03
aufgehende Bauteile
05.04 Sonstige Beton- und Stahlbetonarbeiten
05.04
Sonstige Beton- und Stahlbetonarbeiten
05.05 Stahlbeton-Fertigteile
05.05
Stahlbeton-Fertigteile
07 Grube Stahlbetonarbeiten
07
Grube Stahlbetonarbeiten
07.01 Bewehrung
07.01
Bewehrung
07.02 Gründungsbauteile, Schächte und
Boden-/Gründungsplatten
07.02
Gründungsbauteile, Schächte und
Boden-/Gründungsplatten
07.03 Sonstige Beton- und Stahlbetonarbeiten
07.03
Sonstige Beton- und Stahlbetonarbeiten
08 Fundamente RB /Behälter
08
Fundamente RB /Behälter
08.01 Bewehrung
08.01
Bewehrung
08.02 Gründungsbauteile, Schächte und
Boden-/Gründungsplatten
08.02
Gründungsbauteile, Schächte und
Boden-/Gründungsplatten
08.03 Sonstige Beton- und Stahlbetonarbeiten
08.03
Sonstige Beton- und Stahlbetonarbeiten
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