Rohbauarbeiten
BASF D520
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Projekt: Gewerk : Gleitschichtarbeiten Bau-Nr. : D520 Projekttitel : New Alcoholates Plant Ludwigshafen Anlagen hierzu : siehe Anlagen- und Zeichnungsverzeichnis Zeichnungen hierzu: siehe Anlagen- und Zeichnungsverzeichnis Dem Angebot liegen zugrunde, in der jeweils neuesten Fassung zum Stand der Vergabe: - Einkaufsbedingungen Heberger Gruppe - LU-R-OSA 001 Arbeitssicherheit (Extranet) - LU-R-OSA 002 Sicherheit beim Einsatz von Kontraktoren (Extranet)
Projekt:
Lage, Leistungsbeschreibung und Termine Lage: BASF SE Ludwigshafen, Werksteil Süd, an der Diaminstraße, im Blockfeld D 500. Projektbeschreibung: Herstellen und Ausführen einer WHG-Bodenplatte mit Grube welche auf Pfählen aufgelagert ist, einem flachgegründeten Schaltraum sowie zweier Einzelfundamente zur Aufstellung von Transformatoren, ein Einzelfundament zur Aufstellung eines Behälters, ein Einzelfundament zur Aufstellung einer internen Rohrbrücke D576i, flachgegründeten Bodenplatte für die Sekundärkühlwasserstation, der benötigten Einbauteilen, kleinerer Stahlau, etc. Termine Ausschreibung: bis 08.08.2025 Vergabe:                         Anfang KW33 Geplanter Baubeginn: 18.08.2025 (KW34) Geplantes Bauende : 31.01.2026
Lage, Leistungsbeschreibung und Termine
Bauseitige Leistungen: Bereitstellen von Elektrische Energie für Baustelle und Baustelleneinrichtungen. Lieferung von Flusswasser für Baustelle und Baustelleneinrichtungen. Bereitstellung von Mannschaftsunterkünften zu Pausenzwecken
Bauseitige Leistungen:
Umsetzung der Baustellenverordnung auf Baustellen der BASF SE. .1 Im Rahmen der Ausführung des Bauvorhabens hat der BASF-Sicherheitskoordinator, im folgenden SiKo genannt, Weisungsbefugnisse in allen Belangen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Diese Weisungsbefugnis berührt nicht die ohnehin bestehende Verantwortung des beauftragten AN zur Einhaltung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften bzw. der sonstigen für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Durchführungsanweisungen. Die vorgenannte Weisungsbefugnis des BASF-SiKo befreit den AN ebenfalls nicht von seiner Abstimmungspflicht mit anderen Unternehmen und/oder Arbeitgebern entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1 bisher BGV A 1, # 6 Abs. 2), den Vorgaben der Baustellenverordnung und der betreffenden Landesbauordnungen. .2 Beauftragt der AN Subunternehmer mit Arbeiten auf der Baustelle,ist der AN selbst zur Koordinierung der Zusammenarbeit dieser Subunternehmer verpflichtet. In diesem Umfang nimmt der AN die Aufgaben eines SiKo wahr. Dem BASF-SiKo obliegt daneben nur die Gesamtkoordination der Ausführung des Bauvorhabens. Unterlagen des AN, die der Koordinierung der Arbeiten der Subunternehmer dienen, sind dem BASF-SiKo vorzulegen. Die Verantwortlichkeit für die Übereinstimmung der vorgelegten Unterlagen mit den Vorgaben der Baustellenverordnung und den sonstigen einschlägigen Vorschriften verbleibt bei dem von BASF beauftragten AN. Darüber hinaus muss der AN den BASF-SiKo fortlaufend über arbeitssicherheits- und gesundheitsrechtlich relevante Vorgänge informieren, die a) für eine ordnungsgemäße Koordinierung der Arbeiten der vom AN beauftragten Subunternehmer von Bedeutung sind, b) die Abstimmung der Arbeiten mit anderen von BASF beauftragten ANbetreffen oder c) Mängel in der Arbeitssicherheit an der Baustelle betreffen und vom AN nicht selbst abgestellt werden bzw. abgestellt werden können.
Umsetzung der Baustellenverordnung auf Baustellen der BASF SE.
Hinweis Werksbetrieb: Die Baustelle ist durch angrenzende Bauten, mit laufenden Betrieben, und Verkehrswege, Gleis und Straße, eingeengt. Durch externe Alarmereignisse kann es zu kurzzeitigen Arbeitsunterbrechungen kommen.
Hinweis Werksbetrieb:
Hinweis Lohnleistung: Sämtliche Baustoffe und Bauteile liefert der AG. Anzubieten ist die ausschließlich die Lohnleistung
Hinweis Lohnleistung:
Hinweis Maßtoleranzen: Folgende Maßtoleranzen sind bei der Ausführung einzuhalten. DIN 18 201 Begriffe, Grundsätze, Anwendung,Prüfung DIN 18 202 Toleranzen im Hochbau - Bauwerke Tabelle 3, Zeile 2 bis 6 Tabelle 3, Zeile 7 für Aufzugschachtwände Tabelle 3, Zeile 3 für die Oberfläche von Behälterfundamenten Tabelle 3, Zeile 7 für Verdichterfundamente DIN 18 203 Toleranzen im Hochbau Teil 1 : Vorgefertigte Teile aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton Tabelle 1 bis 3
Hinweis Maßtoleranzen:
Sicherheitsbestimmungen Kosten für BASF spezifische Sicherheitsauflagen, wie Sicherheitsbegehungen, Sicherheitsbelehrungen, Sicherheitsunterweisungen etc., sind in die OZ einzurechnen. Es gelten die Gesetzlichen Regelungen und zusatzmaßnahmen der BASF. Subunternehmer sind anzumelden und von der Bauleitung des AG genehmigen zu lassen. Aus Sicherheitsgründen dürfen ausländische Mitarbeiter auf Baustellen nur dann eingesetzt werden, wenn mit ihnen eine Verständigung in deutscher Sprache möglich ist. Vor jeder Tätigkeitsaufnahme ist eine LMRA durchzuführen und bei der AG-Bauleitung abzugeben. Sämtliche Arbeiten sind arbeitstäglich mit der AG-Bauleitung abzustimmen. 10 Tage vor Ausführungsbeginn sind folgende Unterlagen vorzulegen: - Gefährdungsbeurteilung Bei verstößen gegen den Arbeitschutz behalten wir uns das Recht vor die betroffenen Mitarbeiter vom Projekt auszuschließen.
Sicherheitsbestimmungen
Persöhnliche Schutzausrüstung: Es ist bei sämtlichen Arbeiten folgende PSA dauerhaft zu tragen. - Sicherheitshelm - Schutzbrille - Sichtbare Warnweste - Lange Kleidung (Arme und Beine verdeckt) - Sicherheitsschuhe S3 Abweichungen im absoluten Ausnahmefall können nur durch Vorlage einer Gefährdungsbeurteilung erfolgen.
Persöhnliche Schutzausrüstung:
Beton- und Stahlbetonarbeiten: 0. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Neben- leistungen. 0.1 Grundlagen für Betonbau gegen wassergefährdende Stoffe : - Wasserhaushaltsgesetz(WHG) - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) - DAfStb Richtlinie "Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (BUmwS) - DAfStb Richtlinie "Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen - DWA-A-Merkblatt 786 "Ausführung von Dichtflächen 0.2 Für die entsprechenden Bauteile sind in den einzelnen OZ's einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet: Erstellung und prüffähiges Zusammenführen insbesondere der in der DAfStb Richtlinie "Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" Teil 1 Tab 1-7 genannten Unterlagen. Die Ausführung muss gem. o.g. DAfStb-Rili Punkt 8.2 erfolgen. Alle erforderlichen Nachweise/Überwachungen (z.B. Prüfung während der Bauausführung, Erstprüfung nach Fertigstellung gem. 8.1.(3) nach o.g. DAfStb-Rili sind vor der Ausführung mit der Bauleitung des AG abzustimmen. Die vorgenannten Unterlagen sind jeweils 2 - fach beim anerkannten und bestellten WHG-Sachverständigen und beim AG vorzulegen. Teil 1, Beton Alle Bemessungen, Arbeiten und Materialien sind nach Eurocodes, DIN EN 1991 und folgende, mit allen Teilen und nationalen Anhängen, auszuführen. Die neuesten DIN- und DIN EN- Normen sind entsprechend anzuwenden bzw. zu beachten. Teil 1.1, Herstellung nach DIN EN 206-1 mit DIN 1045-2 Teil 1.2, Ausführung 1.2.1 Betonflächen ohne besondere Anforderungen nach DIN 18217, für Bauteile ohne und mit nachträglichen Belägen aus Putz, Plattenbelag o.Ä., aber für zusammenhängende, einheitliche Betonoberflächen. Die Ebenheit muss DIN 18 202, Tabelle 3, Zeile 5, entsprechen. 1.2.2 Betonflächen mit Anforderungen an das Aussehen nach DIN 18 217, als sichtbar bleibende Betonoberfläche, ohne Bearbeitung nach dem Entschalen, einschl. zusätzlicher Maßnahmen beim Einbringen des Betons sowie qualitätssichernde Maßnahmen. Betonoberfläche absatzfrei, möglichst gleichmäßige Farbtönung und möglichst porenlos. Die Ebenheit muss DIN 18 202, Tabelle 3, Zeile 6, entsprechen. 1.2.3 Die Oberfläche von Boden- und Deckenplatten sowie von Behälterfundamenten ist waagerecht und geneigt herzustellen. Neigung : bis 5 %. Die Frischbetonoberfläche ist nach dem Abziehen durch z.B. Abreiben soweit nachzubehandeln, dass eine Ebenheit nach DIN 18 202 erzielt wird. Die Betonoberfläche muss frei von losen und mürben Bestandteilen sein und darf keine Verschmutzung durch Öl, Farbe, Mörtelreste u.Ä. aufweisen. 1.2.4 Oberflächen-Zugfestigkeiten von Betonoberflächen : mind. 1.5 N/mm┬². Oberflächen-Zugfestigkeiten von Betonoberflächen, die Verbundestrich oder Beschichtung erhalten : Mittelwert : mind. 1.5 N/mm2 kleinster Einzelwert : mind. 1.0 N/mm2. 1.2.5 Alle Flächen mit Anforderungen an die Flüssigkeits- undurchlässigkeit nach WHG (z.B. Verfahrensanlagen, Behälteranlagen und Abfüllplätze) sind gem. den zugehörigen unter Basics/Grundlagen genannten Regelwerken insbesondere der DAfStb Richtlinie "Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" auszuführen. 1.2.6 Die Nachbehandlungsdauer von Beton nach DIN 1045-3, Tabelle 5.NA, ist einzuhalten.DIN 1045-3 gilt als nationaler Anhang zur DIN EN 13670. Nachbehandlungsdauer von Frischbetonoberflächen von Boden- und Deckenplatten , die befahren werden : mind. 7 Tage. 1.2.7. Bei Bauteilen/Flächen aus Beton mit Anforderungen an die Flüssigkeitsundurchlässigkeit nach WHG (z.B. Verfahrensanlagen, Behälteranlagen und Abfüllplätze) und mit besonderen Eigenschaften, (wu-Beton), sind alle Risse, ausgenommen Oberflächenrisse mit Breiten unter 0.1 mm, nach der DAfStb-Richtlinie, "Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen",Teil 5, zu schließen. Für Rissinjektionen in Flächen mit Anforderungen an die Flüssigkeitsundurchlässigkeit nach WHG ist die DAfStb Richtlinie "Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (insbesondere Teil II, 3.5) zu beachten. Nicht nachgewiesene Rissbreiten über 0,1 mm sind nach Teil 3 der o.g. Rili zu schließen. Der Verwendbarkeitsnachweis der gewählten Füllsstoffe ist vor der Ausführung dem Sachverständigen vom AG zu Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die erforderlichen Instandsetzungs-/Ausbesserungsarbeiten sind gem. DAfStb Richtlinie "Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (insbesondere Teil I, 8.3) zu planen, auszuführen und zu dokumentieren. Für sonstige, eventuell notwendige Ausbesserungsarbeiten an Betonflächen sind nur hydraulisch abbindende PCC-Mörtel bzw. -Spachtel einzusetzen. Die Ausführung darf erst nach vorheriger Absprache mit dem AG erfolgen. 1.2.8 Bei Bauteilen aus Beton mit besonderen Eigenschaften, wu- bzw. FD-Beton, ist die Betonsorte bei Arbeitsfugen mit Fugenblech- bzw. Fugenbandeinlage, entsprechend abzustimmen. 1.2.9 Anschluss-Stellen bei Arbeitsfugen sind vorzubereiten durch Reinigen, Nässen und Aufbringen einer Haftbrücke aus Zementmörtel mit Kunststoffzusatz. 1.2.10 Waagerechte Anschluss-Stellen an voraus betonierten Wandabschnitten sind vorzubereiten durch Entfernen der Zementschlämme bzw. von aufgeschwemmten Feinstteilen sowie durch Aufrauhen der Betonoberfläche. Eine Beton-Anschlussmischung bei Sichtbetonflächen, auch am Wandfuß, ist entsprechend abzustimmen. Teil 2, Betonstahl 2.1 Betonstahl in Ringen DIN 488 BSt 500 KR oder WR mit bauaufsichtlicher Zulassung ist nur zugelassen, wenn der Nachweis der Eigen- und Fremdüberwachung des Weiterverarbeiters erbracht wird und das Verarbeiterkennzeichen entsprechend der DIN 488 nachgewiesen werden kann. 2.2 Bei Auswahl und Anordnung der Abstandhalter ist das Merkblatt "Abstandhalter" sowie "Betondeckung" des 'Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins (DBV)' zu beachten. Bei Wänden aus Beton mit besonderen Eigenschaften, wu bzw. FD-Beton, sind nur Abstandhalter aus Faserbeton zu verwenden und einzukalkulieren, wenn in einzelne OZ nicht sep. erwähnt. Auf Sauberkeitsschicht oder horizontaler Schalung bzw. auf Sohleunterlage mit Folien-Abdichtung sind Einzelabstandhalter nicht zulässig. 2.3 Für Flächen mit Anforderungen an die Flüssigkeitsundurch- lässigkeit nach WHG (z.B. Wände/Aufkantungen von Verfahrensanlagen, Behälteranlagen und Abfüllplätze) dürfen ausschließlich Abstandhalter gem. DAfStb Richtlinie "Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (insbesondere Teil I, 7.3) verwendet werden. Die Medienbeständigkeit der gewählten Abstandhalter ist generell vor der Ausführung durch den AN nachzuweisen. Die Dokumentation der Ausführung nach DAfStb Richtlinie "Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" Teil 1 Tab 1-7 ist in entsprechende OZ einzukalkulieren 2.3.1 Abrechnung der Abstandhalter 2.3.1.1 Standard-Abstandhalter i. d. R.aus Kunststoff zur Herstellung der Betonüberdeckung gehören nach VOB als Leistung zur Ausführung von Stahlbetonbauteilen 2.3.1.2 Abstandhalter zur Herstellung der Betonüberdeckung bei Stahlbetonbauteilen mit Anforderung nach der DAfStb-Richtlinie " Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen werden als besondere Leistung nach der Leistungsposition " Abstandhalter nach DAfStb" vergütet. 2.3.1.3 Abstandhalter zur Herstellung des Abstandes zwischen den einzelnen Bewehrungslagen bei Stahlbetonbauteilen werden über die Leistungsposition Betonstabstahl oder Lagermatte vergütet. Diese bestehen i. d. R. aus einem mehrfach gekanteten Mattenstreifen 2.3.1.4 Abstandhalter zur Herstellung des Abstandes zwischen den einzelnen Bewehrungslagen bei Stahlbetonbauteilen mit großer Dicke werden über die Leistungsposition Abstandhalterböcke vergütet. Diese bestehen i.d. R. aus mehreren Betonstahlstäben und -matten zusammengeschweißten, bockförmigen Gebilde, teilweise mit statischem Nachweis. 2.4 Das nicht planmäßige Einbauen von Bewehrungsanschluss-Systemen nach Wahl des AN ist ohne Mehrkosten und nur mit Zustimmung des AG gestattet. Teil 3, Schalung 3.0 Sämtliche Schalmaterialien verbleiben im Eigentum des AN 3.1 Im LV sind verschiedene Schalungsarten ausgeschrieben. Die Wahl der Ausführung hat in Abstimmung mit dem AG bzw. nach den Vorgaben der Schalungszeichnungen zu erfolgen. Die Massenangaben aller OZ entsprechen etwa dem gesamten Leistungsumfang. 3.2 Die Schalung für Bauteile aus Beton ohne besondere Eigenschaften ist mit Bolzenverbindungen in Kunststoffhülsen oder durch andere geeignete Verankerungssysteme zusammenzuhalten. Bolzenlöcher u.Ä. sind nach dem Entschalen zu schließen. In Wänden mit Brandschutzanforderungen sind dafür zugelassene Hülsen, z. B. Mauerstärken aus Beton, zu verwenden. Eisen und Rödeldrähte dürfen nicht im Beton verbleiben. 3.3 Die Schalung für Bauteile mit Anforderungen an die Flüssigkeitsundurchlässigkeit nach WHG (z.B. Wände / Aufkantungen von Verfahrensanlagen, Behälteranlagen und Abfüllplätze) und Beton mit besonderen Eigenschaften, FD bzw.wu-Beton, ist so herzustellen, dass für die Baukonstruktion die geforderte Betoneigenschaft gewährleistet ist. Als Schalungsanker sind nur für die geforderte Betoneigenschaft geeignete Systeme gem. DAfStb Richtlinie "Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" Teil 1, 7.4 einzusetzen und einzukalkulieren, wenn in einzelne Oz nicht sep. erwähnt. Schalungsanker: wasserundurchlässig mit aufgeschweißter Wassersperrplatte, schraubbare Konen. Nach dem Herausschrauben der Konen sind die Konenlöcher mit hydraulisch abbindendem PCC-Mörtel möglichst gleicher Farbtönung wie beim hergestellten Bauteil zu schließen. 3.4 Schalung für glatte Sichtbetonoberflächen aus Schalungs- platten, Oberfläche vergütet mit Kunststoffauflage, mit geord- neten Schalungsstoß- und Schalhautfugen sowie mit geordneter Anordnung der Schalungsanker. Für den Sichtbeton sind die Konen der Schalungsanker nach dem Ausschalen herauszuschrauben und die Konenlöcher anschließend mit hydraulisch abbindendem PCC-Mörtel möglichst gleicher Farbtönung wie beim hergestellten Bauteil zu schließen. In der OZ wird die Schalung für glatte Sichtbetonoberflächen als 'Sichtbetonschalung', im Kurztext als 'Schal glatt' genannt. Sichtbeton min. der Klasse SB 2 gemäß DBV-Merkblatt "Sichtbeton". 3.5 Die Größe der Schalflächen und das Einlegen von Trapezleisten für den Fugenverlauf in Sichtbetonflächen hat in Abstimmung mit dem AG bzw. nach den Vorgaben der Schalungszeichnungen zu erfolgen. Trapezleisten nach besonderer OZ. Auch im Bereich der Trapezleisten ist auf Einhaltung der Betondeckung zu achten. 3.6 Bauteile mit Sichtbetonoberflächen sind gegen Verschmutzung zu schützen. Anschluss-Bewehrungen sind abzudecken. 3.7 Gerüste für Schalungen als Besondere Leistung nach VOB, die zum lagegenauen Einbau und/oder zur Abtragung von Lasten nach DIN 1045-3 benötigt werden, sind in die entsprechende OZ einzurechnen. 3.8 Für sämtliche Schalungen ist eine Ausschalfrist von mind. 36 h einzuhalten, sofern die EN/DIN 1045-3 nicht längere Fristen vorsieht. Abweichungen hiervon sind nur in Absprache mit dem AG zulässig. 3.9 Kanten von sichtbar bleibenden Stahlbeton-Bauteilen sind durch Einlegen von glatten Dreikantleisten in die Schalung abzufasen. Bei Fugen beidseitig. Kathete : mind. 10 mm. Auch im Bereich der Dreikantleisten ist auf Einhaltung der Betondeckung zu achten. Die Kosten für das Abfasen sind in die OZ der Bauteile einzurechnen. 3.10 Als Trenn- und gegebenenfalls Nachbehandlungsmittel dürfen bei allen Bauteilen nur Materialien verwendet werden, die das Haftvermögen nachträglich aufzubringender Baustoffe, wie Beschichtung, Kleber für Plattenbeläge u.Ä., durch Rückstände nicht beeinträchtigen. Nachweise sind auf Anordnung des AG zu erbringen. 3.11 Das Setzen von Dübeln in WHG-Dichtflächen zur Aufstellung und Befestigung von temporären Schalungen, Apparate -halterungen, Sonderunterstützungen oder sonstigen Bauteilen ist nicht zulässig. Ausnahmen sind: - Im Einzelfall mit der Planungsabteilung des AG und dem WHG- Sachverständigen abgestimmte Dübel - Auf den Ausführungsplänen dargestellte Dübel Teil 4, Sonstiges 4.1 Sind in der OZ Trenn- bzw. Dämmschichten aus Polystyrol- Hartschaumplatten DIN 18 164 gefordert, so sind diese aus Rohstoffen der BASF SE mindestens in der Baustoffklasse B1, schwer entflammbar herzustellen.. 4.2 Die Wahl der Bohrgeräte, für Anschlussbewehrungen und/oder Verbundanker, im nicht ex-Bereich bzw. im ex-Bereich, hat in Abstimmung mit dem AG zu erfolgen. 4.3 Überwachung des Betonierens:. Für alle statisch konstruktiven Betonbauteile ist eine Überwachung nach DIN 1045-3/NA.6 durchzuführen und entsprechend zu dokumentieren.
Beton- und Stahlbetonarbeiten:
Hinweis Abmessungen: Alle Abmessungen sind aus dem mitgelieferten Modell und Zeichnung zu entnehmen.
Hinweis Abmessungen:
Hinweis Mengen: Die Im LV genannten Mengen sind schätzmengen. Die Mengen können im Rahmen der Ausführung abweichen. Dies stellt keinen Anspruch auf geänderte Einheitspreise da.
Hinweis Mengen:
03 Produktionsgebäude Stahlbetonarbeiten
03
Produktionsgebäude Stahlbetonarbeiten
03.01 Bewehrung
03.01
Bewehrung
03.02 Gründungsbauteile, Schächte und Boden-/Gründungsplatten
03.02
Gründungsbauteile, Schächte und Boden-/Gründungsplatten
03.03 aufgehende Bauteile
03.03
aufgehende Bauteile
03.04 sonstige Betonbauteile
03.04
sonstige Betonbauteile
03.05 Sonstige Beton- und Stahlbetonarbeiten
03.05
Sonstige Beton- und Stahlbetonarbeiten
04 Kühlwasserstation Stahlbetonarbeiten
04
Kühlwasserstation Stahlbetonarbeiten
04.01 Bewehrung
04.01
Bewehrung
04.02 Gründungsbauteile, Schächte und Boden-/Gründungsplatten
04.02
Gründungsbauteile, Schächte und Boden-/Gründungsplatten
04.03 sonstige Betonbauteile
04.03
sonstige Betonbauteile
04.04 Sonstige Beton- und Stahlbetonarbeiten
04.04
Sonstige Beton- und Stahlbetonarbeiten
05 Schaltraum Stahlbetonarbeiten Ortbeton/Halbfertigteile
05
Schaltraum Stahlbetonarbeiten Ortbeton/Halbfertigteile
05.01 Bewehrung
05.01
Bewehrung
05.02 Gründungsbauteile, Schächte und Boden-/Gründungsplatten
05.02
Gründungsbauteile, Schächte und Boden-/Gründungsplatten
05.03 aufgehende Bauteile
05.03
aufgehende Bauteile
05.04 Sonstige Beton- und Stahlbetonarbeiten
05.04
Sonstige Beton- und Stahlbetonarbeiten
05.05 Stahlbeton-Fertigteile
05.05
Stahlbeton-Fertigteile
07 Grube Stahlbetonarbeiten
07
Grube Stahlbetonarbeiten
07.01 Bewehrung
07.01
Bewehrung
07.02 Gründungsbauteile, Schächte und Boden-/Gründungsplatten
07.02
Gründungsbauteile, Schächte und Boden-/Gründungsplatten
07.03 Sonstige Beton- und Stahlbetonarbeiten
07.03
Sonstige Beton- und Stahlbetonarbeiten
08 Fundamente RB /Behälter
08
Fundamente RB /Behälter
08.01 Bewehrung
08.01
Bewehrung
08.02 Gründungsbauteile, Schächte und Boden-/Gründungsplatten
08.02
Gründungsbauteile, Schächte und Boden-/Gründungsplatten
08.03 Sonstige Beton- und Stahlbetonarbeiten
08.03
Sonstige Beton- und Stahlbetonarbeiten

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